Vorwort -4- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen

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1 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Die Aufgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 24. Juli 2001 (GBI. S. 590) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2013 (GBl. S. 94) wie folgt festgelegt: 1. Hochschulwesen, Förderung von Forschung und Lehre, insbesondere a. Universitäten einschließlich Universitätskliniken; b. Pädagogische Hochschulen; c. Hochschulen für angewandte Wissenschaften; d. Studieninformation und Studienberatung; e. Fernstudien; f. studentische Angelegenheiten einschließlich Ausbildungsförderung; g. überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten; 2. Duale Hochschule BadenWürttemberg; 3. wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs, wissenschaftliche Weiterbildung; 4. wissenschaftliche Bibliotheken, öffentliches Bibliothekswesen; 5. Archivwesen; 6. Kunst und Musikhochschulen sowie die Akademien für Film, Pop und Darstellende Kunst; 7. Pflege der Kunst, insbesondere der Theater, der Musik, der Museen, der Bildenden Kunst, des Schrifttums und der nichtstaatlichen Archive, Künstlerförderung, kulturelle Belange des Verlagswesens; 8. Filmförderung, Medienstandort, Medien und Filmgesellschaft; 9. Heimatpflege, Volksmusik und Laienkunst; 10.sonstige Angelegenheiten im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Kunst, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist. II. Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind unmittelbar unterstellt: 1. Die Regierungspräsidien hinsichtlich der kulturellen Angelegenheiten sowie das Landesamt für Ausbildungsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart. 2. Die Universitäten: Die Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Tübingen, Stuttgart, Hohenheim, Mannheim und Ulm. 3. Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 4. Die wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten: Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden Württemberg in Stuttgart. 5. Die Pädagogischen Hochschulen: Die Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten. 6. Die Hochschulen für Musik Freiburg, Karlsruhe und Trossingen. Die Hochschulen für Musik und Darstellende Kunst Mannheim und Stuttgart. 7. Die Akademien der Bildenden Künste Karlsruhe und Stuttgart, die Hochschule für Gestaltung Karlsruhe. 8. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften: Die Hochschulen Aalen, Biberach, Esslingen, Furtwangen, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, NürtingenGeislingen, Offenburg, Pforzheim, RavensburgWeingarten, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Albstadt Sigmaringen, Stuttgart (Technik), Stuttgart (Medien), Ulm, Rottenburg, für öffentliche Verwaltung Kehl und für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. 9. Die Duale Hochschule BadenWürttemberg mit den Studienakademien Heidenheim, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Mosbach, Ravensburg, Stuttgart und VillingenSchwenningen. 10. Die Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart und das BibliotheksserviceZentrum in Konstanz. 11. Das Landesarchiv BadenWürttemberg. 12. Das Badische Staatstheater Karlsruhe Die Württembergischen Staatstheater Stuttgart mit Ballettschule. 13. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Das Badische Landesmuseum Karlsruhe Die Staatsgalerie Stuttgart Das Landesmuseum Württemberg Stuttgart Das LindenMuseum Stuttgart Die Staatliche Kunsthalle BadenBaden Die Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart Das Archäologische Landesmuseum BadenWürttemberg Das Haus der Geschichte BadenWürttemberg in Stuttgart. III. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst führt die Rechtsaufsicht über die Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm sowie über die Studentenwerke Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, TübingenHohenheim und Ulm. IV. Weiterhin gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst die öffentlich rechtlichen Stiftungen Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe Akademie Schloss Solitude Stuttgart Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg Kiepenheuer Institut für Sonnenphysik Freiburg Stiftung Kulturgut BadenWürttemberg Museumsstiftung BadenWürttemberg in Stuttgart. Außerdem die Heidelberger Akademie der Wissenschaften die Popakademie BadenWürttemberg in Mannheim die Akademie für Darstellende Kunst BadenWürttemberg in Ludwigsburg die Filmakademie BadenWürttemberg in Ludwigsburg die Medien und Filmgesellschaft BadenWürttemberg in Stuttgart. V. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst führt die Fachaufsicht über die in die Regierungspräsidien eingegliederten Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen. 4

2 B. Wesentliche organisatorische Veränderungen gegenüber den Vorjahren 1. Die vertraglichen Vereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen des Solidarpakts II sind mit Ablauf des Haushaltsjahres 2014 ausgelaufen. Die Landesregierung wird deshalb im Staatshaushaltsgesetz 2015/16 ermächtigt, den Hochschulen (Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule BadenWürttemberg) und der Hochschulmedizin durch Abschluss eines Hochschulfinanzierungsvertrages für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020 Planungssicherheit auf der Grundlage der Haushaltsansätze 2014 in Höhe von 2.474,2, zuzüglich von bis zu 574,3 im Jahr 2020 zuzusichern. Die zusätzlichen Mittel sollen für eine Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen in Höhe von jährlich ca. 3 v.h., einen Ausgleich der Steigerung der Energiekosten und einer Sonderlinie für die Hochschulmedizin in den Jahren 2015 bis 2020 verwendet werden. Die in den zusätzlichen Mitteln enthaltenen pauschalen Personalkostensteigerungen werden auf der Grundlage der realen Personalkostensteigerungen und Besoldungsanpassungen abgerechnet und werden auf die zusätzlichen Mittel nicht angerechnet soweit sie 1,5 % p.a. übersteigen. Die Personalkostensteigerungen der Medizinischen Fakultäten werden wie bisher berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Landesregierung ermächtigt, ein zusätzliches Bauprogramm für die Hochschulen in Höhe von 100 p.a. in den Jahren 2015 bis 2020 zu vereinbaren. 2. Die Exzellenzinitiative zur Stärkung der universitären Spitzenforschung in Deutschland wurde im Juni 2005 von den Regierungschefs des Bundes und der Länder für zunächst fünf Jahre eingerichtet. Die ersten Förderentscheidungen fielen im Oktober 2006 und Oktober Mitte 2009 wurde die Laufzeit mit der zweiten Programmphase von 2012 bis 2017 verlängert, mit einem Bewilligungsvolumen von 2.724,0 (einschließlich Programmkostenpauschale, Überbrückungs und Auslauffinanzierung). 75 % der Mittel werden vom Bund und 25 % vom jeweiligen Sitzland bereitgestellt. Das Programm wird in seiner bisherigen Struktur mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte zum Ausbau der universitären Spitzenforschung beibehalten. Die Förderentscheidungen in der zweiten Programmphase der Exzellenzinitiative hat der Bewilligungsausschuss Exzellenzinitiative am gefällt. Bis 2017 werden insgesamt 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zukunftskonzepte gefördert, die an insgesamt 44 Universitäten angesiedelt sind. Für die Förderung in der zweiten Programmphase haben die badenwürttembergischen Universitäten Heidelberg, Konstanz und Tübingen in allen drei Säulen des Wettbewerbs Exzellenzcluster, Graduiertenschule und Zukunftskonzept positive Bewertungen und damit Förderzusagen erhalten. Fünf weitere Universitäten aus BadenWürttemberg waren in den Förderlinien 1 und 2 erfolgreich. Insgesamt bestehen damit in Baden Württemberg sieben Exzellenzcluster und zwölf Graduiertenschulen. Zum endete die erste Programmphase der Exzellenzinitiative. In ihr waren bundesweit 39 Graduiertenschulen, 37 Exzellenzcluster und neun Zukunftskonzepte mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,9 Mrd. EUR bewilligt worden, davon in BadenWürttemberg 4 Zukunftskonzepte, 9 Graduiertenschulen und 7 Exzellenzcluster. Projekte aller drei Förderlinien, die nicht weitergefördert werden, erhalten über zwei Jahre hinweg eine Auslauffinanzierung, die gestaffelt bewilligt wurde: Im ersten Jahr der Auslaufperiode bis zu 70 % und im zweiten Jahr bis zu 40 % der für das letzte Jahr der Förderung bewilligten Mittel. Schnittstellen zu Bundeseinrichtungen erfolgen. Die Förderleistungen an Schüler und Studierende werden weiterhin vom Land im Voraus geleistet, die der Bund ab 2015 zu 100% erstattet. Dem Land BadenWürttemberg stehen für das Jahr 2015 noch die Rückforderungen aus unberechtigten Leistungen nach dem BAföG zu, ab dem fließen diese Rückforderungen zu 100 % an den Bund. An den Rückflüssen aus Tilgungsleistungen auf Staatsdarlehen, die Studierenden vor dem als Förderung nach dem BAföG gewährt wurden, werden die Länder proportional weiter beteiligt. 7. Nach den Universitäten Heidelberg, Stuttgart, Ulm und Karlsruhe (KIT) stellen zum weitere Hochschulen (Universitäten Freiburg, Tübingen und Mannheim, Hochschulen Aalen, Karlsruhe, Pforzheim und Reutlingen) ihre Wirtschaftsführung auf die Grundsätze des 26 LHO (Landesbetrieb mit kaufmännischem Rechnungswesen) um. Die Universität Hohenheim plant diesen Schritt zum Das Badische Staatstheater mit Sitz in Karlsruhe wird ab 01. September 2014 mit Beginn der Spielzeit 2014/15 als Landesbetrieb gemäß 26 LHO geführt. Das Nähere zum Landesbetrieb regelt insbesondere ein Finanzstatut. 9. Das Deutsche Volksliedarchiv Freiburg (Kapitel 1494) wurde rückwirkend zum 15. Februar 2014 in das neu einzurichtende Zentrum für Populäre Kultur und Musik der Universität Freiburg eingegliedert. Mit dieser Maßnahme gewinnt die Universität Freiburg ein international renommiertes kulturwissenschaftliches Institut, mit dem eine enge Kooperation mit den Geistesund Sozialwissenschaften angestrebt wird. Die Stellen und Mittel dieser Landeseinrichtung werden daher mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in das Kapitel 1410 der Universität Freiburg übertragen. 10. Mit Beschluss vom 19. März 2014 hat der Ministerrat die Einführung der Personalausgabenbudgetierung beschlossen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gilt das Personalausgabenbudget (PAB) für das Ministerium, die Badische Landesbibliothek, die Württembergische Landesbibliothek und das Landesarchiv Baden Württemberg (Kapitel 1401, 1424, 1425 und 1469). 3. Um die steigende Nachfrage von Studienbewerbern auf Grund des doppelten Abiturjahrgangs 2012 und der Aussetzung der Wehrpflicht zu bewältigen, wurden mit dem Ausbauprogramm Hochschule 2012 rund zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen. Hierfür stellt das Land im Endausbau in den Jahren 2013 bis 2017 jährlich 204,78 zur Verfügung. Diese Landesmittel werden auf Grundlage des zwischen dem Bund und der Länder vereinbarten Hochschulpakts 2020 durch Bundesmittel in Höhe von rund 207 im Jahr 2015 und rund 157 im Jahr 2016 ergänzt. Seit dem Jahr 2013 wird auch das Angebot an Masterstudienplätzen schrittweise mit dem Programm Master 2016 ausgebaut. Zum Studienjahr 2014/15 werden im Rahmen der 1. Stufe mehr als zusätzliche Masterstudienanfängerplätze an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch das Land gefördert. Die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe in BadenWürttemberg soll durch gezielte Fördermaßnahmen und Anreize sowie durch Bereitstellung zusätzlicher Stellen und Finanzmittel weiter vorangebracht werden. Hierfür stellt das Land in einem ersten Schritt jährlich 2 zur Verfügung. 6. Im Kapitel 1408 ist der Aufwand für die Durchführung und für die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) an Schüler und Studierende veranschlagt. Durch das 25. BAföGÄndG übernimmt der Bund ab dem Jahr 2015 die Förderleistungen zu 100%. Bis 2014 wurden diese zu 35% vom Land und zu 65% vom Bund finanziert. Die Kosten des Verwaltungsverfahrens verbleiben beim Land. Ebenso wird die Verwaltung der BAföGLeistungen über den Landeshaushalt aufgrund fehlender EDV 5

3 C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben 2014 Tsd. EUR 2015 Tsd. EUR 2016 Tsd. EUR Verwaltungseinnahmen , , ,1 Übrige Einnahmen , , ,8 Gesamteinnahmen , , ,9 Personalausgaben , , ,5 Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,7 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,8 Ausgaben für Investitionen , , ,7 Besondere Finanzierungsausgaben , , ,4 Gesamtausgaben , , ,3 Zuschuss , , ,4 Übersicht über die den Hochschulen in 2011 und 2012 zugeflossenen Finanzmittel Dritter (in Tsd. EUR): Deutsche Forschungsgemeinschaft Bund So. öffentlicher Bereich (Länder, Gemeinden, Sonstige) Internationale Organisationen, insbes. EU Stiftungen und Hochschulfördergesellschaften Gewerbliche Wirtschaft Gesamt Kapitel Bezeichnung Universität Freiburg 1412 Universität Heidelberg 1414 Universität Konstanz 1415 Universität Tübingen 1418 Universität Stuttgart 1419 Universität Hohenheim 1420 Universität Mannheim 1421 Universität Ulm KIT Universitätsbereich Pädagogische Hochschulen Hochschulen f angew. Wiss Duale Hochschule insges nachrichtlich: Medizinische Fakultäten 1410 Freiburg Heidelberg / Mannheim Tübingen Ulm Medizinische Fakultäten insges Quelle: Statistisches Landesamt Kunsthochschulen 6

4 D. Personalsoll I Tit Planmäßige Beamtinnen und Beamte * 9.967,0 (1.851,5 kw) 6.820,5 (1.800,5 kw) 6.821,5 (1.805,5 kw) Tit Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 64,0 64,0 64,0 Tit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer * 8.826,5 (820,0 kw) zusammen ,5 (2.671,5 kw) 5.792,0 (848,5 kw) ,5 (2.649,0 kw) 5.792,5 (853,0 kw) ,0 (2.658,5 kw) * Siehe Anmerkungen zu IV. II. Auszubildende, Praktikanten usw. (Titel ) Auszubildende Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre usw III. Auszubildende, Praktikanten usw. (Sonst. Titel, Landesbetriebe, KIT) Auszubildende Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre usw IV. Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete in VZÄ (ohne Landesbetriebe) Kapitel Allgemeine Bewilligungen für übergreifende Bereiche 1,0 1,0 1, Allgemeine Aufwendungen für das Bibliothekwesen 16,0 15,0 15, Universität Freiburg * 990, Universität Konstanz 580,0 672,5 672, Universität Tübingen * 644, Universität Hohenheim 336,0 304,0 304, Universität Mannheim * 172, Landesbibliotheken 7,8 7,5 7, Pädagogische Hochschulen 108,3 96,5 96, Hochschulen für angewandte Wissenschaften * 528,5 443,0 443, Duale Hochschule BadenWürttemberg 4,0 27,0 27, Landesarchiv BadenWürttemberg 10,0 10,0 10, Kunst und Musikhochschulen 2,2 17,9 18, Badisches Staatstheater * 185,0 zusammen 3.585, , ,9 Bei den Hochschulen ausschließlich aus Drittmitteln finanziertes Personal. Für die Zahl der Bediensteten wurde der Stichtag 1. Januar 2014 zu Grunde gelegt. Außerdem nicht vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in wechselnder Anzahl. * Die Universitäten Freiburg, Tübingen und Mannheim sowie die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Aalen, Karlsruhe, Pforzheim und Reutlingen sind ab 1. Januar 2015, das Badische Staatstheater ab 1. September 2014 Landesbetrieb. Sie sind deshalb in dieser Aufstellung ab 2015 nicht mehr berücksichtigt. Siehe V. 7

5 V. Personal bei den Landesbetrieben Kapitel Beamtinnen und Beamte (Planstellen) Stellen Beschäftigte und Mittelbeschäftigte Universität Freiburg * Universität Heidelberg Universität Tübingen * Universität Stuttgart Universität Mannheim * 1.007,0 909, , , , , , ,0 912,5 912,5 415,0 415, , , , , , , , , , ,9 736,0 736, Universität Ulm 338,5 335,5 335, , , , Medizinische Fakultät Freiburg 334,0 328,0 328, , , , Medizinische Fakultät Heidelberg 362,5 362,5 361, , , , Medizinische Fakultät Mannheim 149,0 141,0 141,0 684,0 697,4 697, Medizinische Fakultät Tübingen 362,0 364,0 364, , , , Medizinische Fakultät Ulm 183,5 184,5 184, , , , Hochschule Aalen * 137,0 137,0 287,6 287, Hochschule Karlsruhe * 187,0 187,0 350,5 354, Hochschule Pforzheim * 162,0 162,0 156,5 156, Hochschule Reutlingen * 157,0 159,0 231,5 237, Naturkundemuseum Karlsruhe 12,0 12,0 12,0 68,5 60,7 60, Naturkundemuseum Stuttgart 28,0 28,0 28,0 94,4 101,1 101, Badisches Staatstheater * 5,0 5,0 593,5 593, Württembergische Staatstheater 1,0 1,0 1, , , , Staatliche Kunsthalle Karlsruhe 7,0 7,0 7,0 91,8 89,8 89, Staatsgalerie Stuttgart 13,0 13,0 13,0 132,0 138,8 139, Badisches Landesmuseum 16,0 16,0 16,0 116,2 117,5 117, Landesmuseum Württemberg 22,0 22,0 22,0 111,7 110,6 110, Archäologisches Landesmuseum 6,0 6,0 6,0 18,0 22,7 22, LindenMuseum Stuttgart 11,0 11,0 11,0 36,4 36,4 36, Staatl. Kunsthalle BadenBaden 1,0 1,0 1,0 16,0 14, * Die Universitäten Freiburg, Tübingen und Mannheim sowie die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Aalen, Karlsruhe, Pforzheim und Reutlingen sind ab 1. Januar 2015, das Badische Staatstheater ab 1. September 2014 Landesbetrieb. Sie sind deshalb in dieser Aufstellung im Jahr 2014 nicht berücksichtigt. Siehe IV. VI. Personal beim KIT (Körperschaft des öffentlichen Rechts) 1417 KITUniversitätsbereich 753,5 804,5 801, , , , Haus der Geschichte Baden 13,5 13,5 13,5 42,3 41,8 43,1 Württemberg zusammen 3.776, , , , , ,5 8

6 E. Zusammenfassung der wichtigsten Sachausgaben * Sächliche Verwaltungsausgaben) Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Zusammen Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden (Kap. 1408) Direkte und indirekte Förderung der Studierenden außerhalb des BAföG (Kap. 1409) 0,5 0,6 0,6 263,4 266,7 242,0 102,5 151,8 164,0 366,4 419,1 406,6 0,3 0,3 0,3 30,5 30,5 32,5 11,1 11,1 11,1 41,9 41,9 43,9 Aufwendungen für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hochschulen) a) Universitäten (Kap bis 1421) 78,8 23,1 22,8 667, , ,7 67,1 64,1 66,1 813, , ,6 b) Hochschulmedizin (Kap. 1410, 1415, 1421 jeweils TG 97 und 98, Kap TG 96 bis 98) c) Pädagogische Hochschulen (Kap bis 1433) d) Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Kap bis 1464) e) Duale Hochschule BadenWürttemberg (Kap. 1468) 503,0 515,0 523,1 96,0 87,5 82,0 599,0 602,5 605,1 1,2 1,3 1,3 0,3 0,5 0,8 1,5 1,8 2,1 15,6 12,1 12,0 99,5 101,2 9,2 10,2 7,1 24,8 121,8 120,3 12,9 13,5 13,1 3,4 3,5 3,7 16,3 17,0 16,8 f) Kunsthochschulen (Kap bis 1477) 2,8 2,8 2,8 0,1 0,1 0,1 0,8 1,4 1,7 3,7 4,3 4,6 g) Allgemeine Aufwendungen Hochschulen (Kap. 1403) 95,3 102,1 104,5 16,9 17,0 17,1 145,5 143,8 135,0 257,7 262,9 256,6 Staatstheater (Kap. 1479, 1480) 3,4 84,3 124,8 126,5 4,4 4,9 5,0 92,1 129,7 131,5 Staatliche Museen (Kap. 1466, 1467, 1482 bis 1492) Nichtstaatliche Bühnen und Orchester (Kap. 1481) Sonstiger Aufwand für Kunst und Literatur (Kap. 1478) Sonstige wissenschaftliche Forschungsinstitute und allgemeine Aufwendungen für Wissenschaft und Forschung (Kap. 1499) 45,9 47,3 48,4 5,1 6,3 5,6 51,0 53,6 54,0 76,1 80,8 82,1 0,6 0,9 0,8 76,7 81,7 82,9 4,3 4,3 4,3 78,1 85,1 85,7 9,2 11,7 10,0 91,6 101,1 100,0 1,5 1,7 1,7 361,8 369,0 367,3 14,0 14,2 14,2 377,3 384,9 383,2 * Ohne anteilige globale Minderausgaben und bereichsspezifische Einsparauflagen. F. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen nach 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen ,7 52,2 22,7 9

7 G. Übersicht über die produktorientierten Erläuterungen im Einzelplan Im Geschäftsbereich des MWK wurden im Rahmen des Landesprojektes Neue Steuerungsinstrumente nach 2001 ein Haushaltsmanagementsystem sowie eine Kosten/Leistungsrechnung auf der Grundlage von SAP und HISSystemen eingeführt. Auf Basis des seit 2003 aufgebauten Führungsinformationssystems und Controllings wurde für den Hochschulbereich von MWK und Hochschulen gemeinsam ein Daten und Kennzahlenset erarbeitet, das die Grundlage der zukünftigen Steuerung und der Bemessung der Hochschulfinanzierung bilden soll. Dieses Daten und Kennzahlenset bildet den Kern des hochschulübergreifenden Informationssystems nach 13 Landeshochschulgesetz Nach den erstmalig im Haushaltsplan 2005/2006 dargestellten produktorientierten Erläuterungen werden seit dem StHPl 2009 neben den Gesamtkosten der Kunsteinrichtungen auch die Kosten der Hochschulen in den produktorientierten Erläuterungen ausgewiesen. Im StHPl 2012 wurden auf Hinweis des Landtags weitere Veränderungen an den Kosten und den Kennzahlen vorgenommen. Sie erlauben im Zusammenspiel mit den ebenfalls ausgewiesenen Messgrößen Aussagen zur Leistungsfähigkeit der Einrichtungen auch unter Berücksichtigung des Ressourcenverbrauchs, d.h. eine Darstellung über den Kosten und Leistungsoutput der Einrichtungen. Die dargestellten Messgrößen orientieren sich an den in Abschnitt A dargestellten Aufgaben des Geschäftsbereichs, die auf der Inputseite durch die im Einzelplan 14 veranschlagten Haushaltsermächtigungen zu erfüllen sind. Die Messgrößen und Gesamtkostenübersichten sowie Einzelübersichten der Einrichtungen sind in den folgenden Kapiteln dargestellt: Fachbereich Kapitel Hinweise zu produktorientierten Erläuterungen Wissenschaft Universitäten: Kosten und Kennzahlen Gesamtübersicht (vor Kapitel 1410) Kosten und Kennzahlen der einzelnen Universität beim jeweiligen Kapitel der Einrichtung Pädagogische Kosten und Kennzahlen Gesamtübersicht (vor Kapitel 1426) Hochschulen: Kosten und Kennzahlen der einzelnen Hochschule beim jeweiligen Kapitel der Einrichtung Hochschulen für Kosten und Kennzahlen Gesamtübersicht (vor Kapitel 1440) angewandte Kosten und Kennzahlen der einzelnen Hochschule beim jeweiligen Wissenschaften: Kapitel der Einrichtung 1468 Duale Hochschule: Kosten und Kennzahlen Gesamtübersicht Kunsthochschulen: Kosten und Kennzahlen Gesamtübersicht (vor Kapitel 1470) Kosten und Kennzahlen der einzelnen Hochschule beim jeweiligen Kapitel der Einrichtung Kunst , 1469, Kosten und Erlöse Gesamtübersicht, Ziele und Messgrößen Gesamtübersicht (vor Kapitel 1466) Die Darstellung der produktorientierten Erläuterungen orientiert sich an der organisatorischen Gliederung dieser Bereiche (Hochschulen ohne Medizin, Kunsteinrichtungen) und an der Produktstruktur in den Fachbereichen Wissenschaft und Kunst. Die Darstellung der Kosten und Kennzahlen erfolgt in den Produktgruppen Forschung, Lehre und Sonstige Dienstleistungen des Fachbereichs Wissenschaft, jeweils auf der Ebene der Fächergruppen. Bei den Pädagogischen Hochschulen werden in der Produktgruppe Lehre seit dem StHPl 2012 die Kosten der Lehramtsstudiengänge differenziert ausgewiesen. Die Kosten und Leistungsrechnung der Hochschulen wurde seit dem Start im Jahr 2003 aufgrund der sich dynamisch verändernden Anforderungen einer umfangreichen Weiterentwicklung unterzogen. Die veränderten Anforderungen umfassen bspw. die Anpassung an die Erfordernisse der EUVollkostenrechnung und die Rahmenbedingungen des europäischen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen sowie eine Weiterentwicklung mit dem Ziel, dass die Ergebnisse der Kosten und Leistungsrechnung als Orientierung für die zukünftige Grundfinanzierung der Hochschulen dienen können. Diese Weiterentwicklungen erfordern einen fortlaufenden Validierungsprozess. Die Kosten und Leistungsrechnung der Hochschulen ist darüber hinaus neben den landesweiten Vorgaben im Rahmen der Neuen Steuerung noch von den Anforderungen der bundesweiten Vergleichbarkeit geprägt. Dies zeigt sich z.b. daran, dass in der KLR der Hochschulen auch Kostenbestandteile enthalten sind, die teilweise gar nicht im Einzelplan 14 veranschlagt sind (z.b. Raumnormkosten, Bewirtschaftungskosten nur bei Universitäten im EPl 14) oder nicht in den spezifischen Hochschulkapiteln sondern zentral im Staatshaushaltsplan ausgewiesen werden (z.b. Beihilfen und Versorgungslasten zentral in Kapitel 1402 mit Ausnahme der Hochschulen mit Wirtschaftsführung auf der Grundlage 26 LHO). Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben und maßgeblichen Leistungsprozesse der öffentlichen Einrichtungen des tertiären Bereichs (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik und Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule). Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Lehre erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die "auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln". Als geeignete Messgrößen werden die Gesamtkosten der Lehre in jeder Fächergruppe (ohne Medizin) je Hochschulart und Hochschule, sowie die Kosten je Studierendem in jeder Fächergruppe ebenfalls wieder je Hochschule und je Hochschulart dargestellt. Die Gesamtkosten im Bereich der Lehre sind gegenüber den in der Vergangenheit dargestellten Messgrößen tendenziell angestiegen, da für den dominierenden Kostenfaktor Personalkosten die Normkostensätze auf der Basis der realen Entwicklung angehoben wurden. Die Berechnung der Kosten pro Studierendem jeder Fächergruppe erfolgte anhand der Gesamtzahl der Studierenden. Da dem Zuwachs bei der Studierendenzahl die zusätzlichen Finanzierungen aus dem Ausbauprogramm Hochschule 2012 und dem Hochschulpakt 2020 gegenüberstehen, ergeben sich daraus kaum Veränderungen in der Kostenstruktur. Der Produktbereich Forschung umfasst ebenso eine der Hauptaufgaben und maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen. Dabei nimmt die Forschung in den Hochschularten jeweils einen unterschiedlichen, spezifischen Stellenwert ein. Es werden die Gesamtkosten der Forschung jeder Fächergruppe (ohne Medizin) je Hochschulart und Hochschule, sowie die Forschungskosten je Professor in jeder Fächergruppe ebenfalls je Hochschule und je Hochschulart dargestellt. Außerdem wird die Forschungsleistung noch durch das Verhältnis der eingeworbenen Drittmittel zum Landeszuschuss erfasst. Das bereits hohe Niveau der Drittmitteleinwerbungen auch durch die Exzellenzinitiative konnte nochmals gesteigert werden. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen bezieht sich auf eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in BadenWürttemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens und Technologietransfer, Patente und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Damit soll insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Einrichtungen gefördert werden. Als Kennzahl wurden seit dem StHPl 2012 die hierfür anfallenden Gesamtkosten nach Fächergruppen dargestellt. Im Fachbereich Kunst erfolgt die Darstellung der Messgrößen für die Produktbereiche Theater und Museen. Zum Produktbereich Museen gehören die Staatlichen Museen (Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Landesmuseum Württemberg, LindenMuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum, TECHNOSEUM, Staatliche Kunsthalle BadenBaden, Haus der Geschichte), die Förderung der Museen unter Landesbeteiligung und der Nichtstaatlichen Museen. Das MWK nimmt die Betreuung der staatlichen Museen sowie die Dienst und Fachaufsicht wahr. 10

8 Der Produktbereich Theater umfasst neben den staatlichen auch die kommunalen Theater und die Landesbühnen sowie Klein und Figurentheater und Theaterfestivals. Für beide Produktbereiche werden neben eher qualitätsorientierten Aspekten auch einzelne Fördervolumina dargestellt. Die Einführung des hochschulübergreifenden Informationssystems, das nach den Vorgaben des LHG die Grunddaten der Ressourcenausstattung und nutzung (einschließlich KLR), für die Leistungsprozesse der Lehre, der Forschung, der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags und die sonstigen Aufgaben der Hochschulen umfasst, ist ein wesentlicher Schritt zu einer verbesserten Steuerung der Hochschulen. Das Informationssystem wurde weiter ausgebaut und Schnittstellen zum Landessystem geschaffen, die die automatisierte Überleitung von Daten für die landesweite Steuerung (z.b. Anlagevermögen) ermöglicht. 11

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