für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen Arbeit und Leben DGB/VHS NW

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1 Arbeit und Leben DGB/VHS NW ver.di NRW Fachbereiche 9 und 10 Das Angebot 2014 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen

2 Vorwort 3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die erfolgreiche Arbeit von Interessenvertretungen bieten wir attraktive und praxisbezogene Angebote steht die Betriebsratswahl im Vordergrund. Zur optimalen Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung der Wahlen haben wir unsere Seminare in einem eigenen Programm zusammengefasst. Für die neugewählten Betriebsräte bieten wir einen umfangreichen Service. Dazu gehören selbstverständlich alle Grundlagenseminare, aber auch die Moderation von Betriebsratssitzungen oder Klausuren. Erweitern werden wir unsere Angebote rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben den Seminaren und Veranstaltungen, die auch Konzepte und Modelle zur Prävention von zunehmenden psychischen Belastungen vorstellen, werden wir mit einem Team von Expertinnen und Experten betriebliche Interessenvertretungen bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen unterstützen. Um die Praxisorientierung im Blick zu halten, werden Inhalte und Schwerpunkte der Bildungsangebote mit einem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Die neue Bundesregierung wird hoffentlich einige dringend notwendige Reformen im Bereich der Betriebsverfassung auf den Weg bringen. Wir ergänzen unser Programm laufend durch Seminare, die aufgrund von neuen Gesetzen, aktueller Rechtsprechung oder veränderten Weiterbildungsanforderungen entwickelt werden. Urteile aus dem Arbeitsrecht sind regelmäßig in einem Newsletter und in einem Blog auf unserer Homepage unter abrufbar. Mit unserer BR-Hotline stellen wir weiterhin eine kompetente Unterstützung und Begleitung von Betriebsräten sicher. Bei Problemen und allen Fragen rund um die Betriebsratsarbeit steht ein Team von erfahrenen Betriebsräten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, Anwältinnen und Anwälten sowie Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung. Ein Anruf genügt! Die Meinungen und Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind uns sehr wichtig. Daher freuen wir uns, dass sich die Beurteilung in den letzten Jahren auf die Durchschnittsnote 1,6 verbessert hat. Für Anregungen sind wir weiterhin immer sehr dankbar. Wir laden herzlich ein, unsere Angebote zu nutzen! Günter Schneider Frank Bethke Uwe Speckenwirth Landesgeschäftsführer Leiter des Fachbereichs 9 Leiter des Fachbereichs 10 Arbeit und Leben NRW im ver.di Landesbezirk NRW im ver.di Landesbezirk NRW

3 4 Inhalt Vorwort 3 Wahlvorstandsseminare Betriebsratswahlen 2014 Wahlvorstandsseminar Normales Wahlverfahren 8 Wahlvorstandsseminar Vereinfachtes Wahlverfahren 8 Wahlvorstandsseminar Normales Wahlverfahren Wahlordnung Post 8 Wahlvorstandsseminar Auffrischungsseminar/Seminar für Fortgeschrittene 8 Gemeinsam neu starten 11 Grundlagenseminare BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit 12 BR II: Mensch geht vor... Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen 14 BR III: Agieren statt reagieren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 15 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan 16 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Grundlagenseminar 17 Arbeits- und Tarifvertragsrecht II Aufbauseminar 18 Gesund arbeiten? Aber sicher! Einführung in den betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz 19 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG 20 Arbeits- und Sozialrechtsordnung 2014 Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen 21 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss 22 Das Betreuungsrecht Eine Einführung 23 Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland Eine Einführung NEU 24 Leiharbeit und Werkverträge NEU 25 Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht 26 Beamtenrecht I Einführung in das Beamtenrecht 27 Beamtenrecht III Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung 28 Beamtenrecht IV Formen der Zurruhesetzung 29 Flexible Übergänge in die Rente Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit NEU 30 Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats NEU 31 Rechtsprechung des EuGH Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht und für betriebliche Interessenvertretungen 32 Leistungen der Sozialversicherung NEU 33 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen NEU 34 Die Einigungsstelle 35 Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen 36

4 Inhalt 5 Soziale Mitbestimmung Inklusion in der Arbeitswelt 39 Zielvereinbarungen Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung 40 Mobbing, Bossing & Co. 41 Wissensmanagement Demografischer Wandel Rente mit 67 NEU 42 Wirtschaftliche Informationen für Betriebsräte/Wirtschaftsausschuss/Bilanzanalyse 44 Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses I 45 Programmbeirat 47 Tagungen/Kongresse Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 50 Interessen vertreten Teilhabe ermöglichen 3. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Gesundheitstag Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen 52 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht kompakt Aktuelle Rechtsprechung und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG 54 Betriebsverfassungsrecht kompakt Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG 55 Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz auch für schwerbehinderte Menschen 56 Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG auch für schwerbehinderte Menschen 57 Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Angebot von Arbeit und Leben NW 58 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze 59 Die Gefährdungsbeurteilung Ein Überblick 60 Gesund arbeiten? Aber sicher! Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 61 Prävention geht vor Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz 62 Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen 63 Psychische Belastungen: (k)ein Thema am Arbeitsplatz 64 Wieder zur Arbeit aber wann und wie? 65 Die psychische Gesundheit ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements 66 Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz NEU 67

5 6 Inhalt Spezialwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung Praxisseminar Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung 68 Wie pack ich s an? Geeignete Methoden zur Messung physischer Beanspruchungen 69 Wie pack ich s an? Geeignete Methoden zur Messung psychischer Beanspruchungen 69 Psychische Erkrankungen Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen 70 Burnout Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen 71 Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht 72 Suizid (k)ein neues Problem 73 Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung 75 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z Ein Überblick 76 Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement 77 Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis 78 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 79 Messen Arbeitsschutz aktuell 2014 Begleitseminar zur Messe und zum Kongress 80 Reha-Care 2014 Begleitseminar zur Messe und zum Kongress 81 Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik I Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln 82 Rhetorik II Die wirkungsvolle Rede 83 Gut fürs Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb 84 Machtspiele Wenn es einmal nicht um die Sache geht 85 Konfliktlösung durch Mediation Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin 86 Arbeitstechniken und -methoden für die Gremienarbeit Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln 87 Zustimmungsverweigerung wasserdicht formulieren Richtig reagieren auf Anhörungen zu personellen Einzelmaßnahmen ( BetrVG) 88 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber aber richtig! Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann 90 Neue Wege der Betriebsratsarbeit 91 Stress war gestern Workshop zum Selbstmanagement NEU 92 Kommunikationsstrategien der betrieblichen Interessenvertretung Ohne die Belegschaft geht nix Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag NEU 94 Keine Angst vor der großen Bühne Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten 95 Wir sind drin! Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung NEU 96

6 Inhalt 7 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs 97 Strategisches Betriebsratsmanagement 98 Leiten, Motivieren, Delegieren 99 Speditionen, Logistik- und KEP-Betriebe Betriebsratsarbeit in Speditionen, Logistik- und KEP-Betrieben Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder 100 Tarifvertrag Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW 101 JAV-Spezial Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts MTV Auszubildende der DPAG 102 Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 103 Qualität der Ausbildung sichern (JAV II) 103 Das geht mir tierisch auf den Keks Jugendauszubildendenvertretungen und psychische Belastungen am Arbeitsplatz 104 BR-Hotline 105 Die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Chancen und Möglichkeiten 106 Teambildung 108 Coaching für betriebliche Interessenvertretungen 109 Mobilseminare/Inhouse-Angebote 110 Neue Projekte für Interessenvertretungen 111 Weiterbildungsberatung 114 Hinweise zu unseren Seminaren Service 115 Terminübersicht 116 Unser Team 121 Tagungsstätten 124 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach 37 Abs. 6 BetrVG 126 Bildungsberatung bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW 127 Hinweise und Teilnahmebedingungen 128 Entsendungsbeschluss nach 37 Abs. 6 BetrVG 129 Mitteilung an den Arbeitgeber über die Seminarteilnahme nach 37 Abs. 6 BetrVG 131 Anmeldeformular 133 ver.di-beitrittsformular

7 8 Wahlvorstandsseminare Betriebsratswahlen 2014 Wahlvorstandsseminare Betriebsratswahlen 2014 In der Zeit vom 01. März bis 31. Mai 2014 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Zur Unterstützung und Vorbereitung der Wahlvorstände führen wir Wahlvorstandsseminare durch. Dabei unterscheiden wir zwischen dem Vereinfachten und dem Normalen Wahlverfahren. Die Besonderheiten der Wahlordnung Post für die Betriebsratswahlen in den Postnachfolgeunternehmen werden ebenfalls berücksichtigt. In diesen Seminaren werden die Kenntnisse vermittelt, die die Mitglieder der Wahlvorstände in die Lage versetzen, die Betriebsratswahl ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Bestellung des Wahlvorstands und Rechtstellung der Wahlvorstandsmitglieder Organisation der Wahlvorstandstätigkeit Zeitplan und Fristen Aufstellung der Wählerlisten Vorbereitung des Wahlausschreibens Zuordnungsverfahren der leitenden Angestellten Prüfung und Bekanntgabe eingegangener Wahlvorschläge Wahlgang und Stimmabgabe Feststellung des Wahlergebnisses und Konstituierung des Betriebsrats

8 Wahlvorstandsseminare Betriebsratswahlen Normales Wahlverfahren Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR Essen, Welcome Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 75,00 EUR Neuss, Commundo Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 68,00 EUR Köln, Mercure Hotel Severinshof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 78,00 EUR Bonn, Gustav-Stresemann-Institut BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR Düsseldorf, CVJM BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 60,00 EUR Vereinfachtes Wahlverfahren Essen, Welcome Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 75,00 EUR Bonn, Gustav-Stresemann-Institut BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR Dortmund, NH Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 75,00 EUR Normales Wahlverfahren/ Wahlordnung Post Duisburg, Mercure Hotel Duisburg City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR Bonn, Gustav-Stresemann-Institut BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR Köln, Mercure Hotel Severinshof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 78,00 Auffrischungsseminar/ Seminar für Fortgeschrittene Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR

9 10 Ich besuche die Seminare von Arbeit und Leben, weil es bereits in der Namensgebung steckt: die Inhalte sind lebensnah und ich erhalte alle Kompetenzen, die ich für die Lösung der Probleme und Fragestellungen in meinem betrieblichen Alltag benötige. Holger Laatzke, Betriebsratsvorsitzender der Montanhydraulik GmbH, Werk Gelsenkirchen, stellvertretender GBR-Vorsitzender der Montanhydraulik GmbH Von Anfang an haben mir die Seminare von Arbeit und Leben sehr gut gefallen. Die Inhalte, Referentinnen und Referenten, Seminarhäuser und das ganze Drum und Dran sind einfach super. Wolfgang Wischnewski, Schwerbehindertenvertreter der Air Berlin Technik GmbH

10 Wahlvorstandsseminare Betriebsratswahlen Gemeinsam neu starten Die Wahl des neuen Betriebsratsgremiums bietet eine Chance für einen Neustart in die kommende Amtsperiode Wegen der komplexen und anspruchsvollen Anforderungen ist es notwendig, dass die Arbeit im Gremium optimal organisiert wird. Nach der Wahl muss das neue Gremium zueinander finden, um die eigenen Ressourcen so gut wie möglich zu nutzen. Das Seminar gibt den Betriebsratsgremien eine Starthilfe zu den Bereichen Zielfindung, strategische Ausrichtung und Arbeitsorganisation. Für die Bewältigung der Aufgaben können die Erfahrungen des alten Teams mit dem Elan der Neuen verbunden werden. Dieses Seminar empfiehlt sich für gesamte Gremien. In einem ausführlichen Klärungsgespräch mit dem Gremium wird die konkrete Aufgabenstellung analysiert, so dass auf dieser Grundlage ein maßgeschneidertes Seminar umgesetzt werden kann. Erwartungen an die Zusammenarbeit klären Neue Mitglieder in das Gremium integrieren Aufgabenverteilung im Gremium Arbeitsorganisation und Zeitplanung für die Betriebsratsarbeit Die Geschäftsordnung des Betriebsrats Strategische Ausrichtung des Gremiums Weitere Informationen und Terminanfragen unter Tel oder per an

11 12 Grundlagenseminare BR I: Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit Das Seminar bietet Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. Es vermittelt handlungsorientierte Kenntnisse über die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und wendet sie im Seminar praxisnah an. Rolle und Funktion des Betriebsrats Das BetrVG im System der Rechtsordnung Stellung des Betriebsrats in der Betriebsverfassung Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß 2, 74 BetrVG Stellung der Gewerkschaften im Betrieb Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte Einführung in die Geschäftsführung des Betriebsrats Arbeitsbeziehungen und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher Probleme Nach Besuch des BR I ist die Teilnahme an den Seminaren BR II bis BR IV in beliebiger Reihenfolge möglich. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe der Arbeits- und Sozialordnung.

12 Grundlagenseminare Bielefeld, ver.di Bildungszentrum Das Bunte Haus BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 590,00 EUR Kevelaer, Parkhotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 510,00 EUR Simonskall, Landhotel Kallbach BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 550,00 EUR U Simonskall, Landhotel Kallbach BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 550,00 EUR U Bielefeld, ver.di Bildungszentrum Das Bunte Haus BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 590,00 EUR Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Lage-Hörste, ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 570,00 EUR Bielefeld, ver.di Bildungszentrum Das Bunte Haus BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 590,00 EUR Kevelaer, Parkhotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 510,00 EUR Lage-Hörste, ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 570,00 EUR Bielefeld, ver.di Bildungszentrum Das Bunte Haus BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 590,00 EUR

13 14 Grundlagenseminare BR II: Mensch geht vor... Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen U Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Morsbach, Landhotel Goldener Acker BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 515,00 EUR Morsbach, Landhotel Goldener Acker BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 515,00 EUR Das Seminar Mensch geht vor... bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für ihre Arbeit. Betriebsräte erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie bei Kündigungen. Austausch der betrieblichen Erfahrungen bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigung Anforderungen an den Betriebsrat im Bereich der personellen Angelegenheiten Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gemäß 99 ff BetrVG Vorläufige personelle Maßnahmen Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 SGB IX Mitwirkung des Betriebsrats bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie Änderungskündigungen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats anhand exemplarischer Problemfelder (Versetzung, Kündigung usw.) Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts, in der Regel mit Vor- und Nachbereitung der Sitzung durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin Wermelskirchen, Maria in der Aue BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 720,00 EUR

14 Grundlagenseminare 15 BR III: Agieren statt Reagieren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten U Simonskall, Landhotel Kallbach BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 550,00 EUR Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 715,00 EUR Geldern, Hotel Seepark Janssen BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 660,00 EUR Das Seminar Agieren statt Reagieren bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für Ihre Arbeit. Sie erhalten eine praxisorientierte Einführung in die betriebliche Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren nach dem BetrVG. Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs-/Initiativrechte des Betriebsrats Die einzelnen Bereiche der Mitbestimmung gemäß 87 BetrVG (z.b. Ordnung des Betriebs, Einführung und Anwendung von technischen Kontrolleinrichtungen, Arbeitszeitregelungen) Die Einschränkung der Mitbestimmung durch Gesetze und Tarifverträge Vorrang des Tarifvertrags: 77 Abs. 3 BetrVG Möglichkeiten der Informationsbeschaffung Verhandlung mit dem Arbeitgeber Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Allgemeiner Unterlassungsanspruch Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung Das Einigungsstellenverfahren

15 16 Grundlagenseminare BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 715,00 EUR In diesem Seminar erwerben Betriebsräte rechtliches und praktisches Handlungswissen zu betrieblichen Veränderungsprozessen und zur Informationsgewinnung und -verarbeitung durch das Betriebsratsgremium. Die Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen wird an Beispielen bearbeitet. Auswirkungen von Betriebsänderungen auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Taktische Vorgehensweisen bei Betriebsänderungen; der Interessenausgleich und Sozialplan gem. 111 ff BetrVG Gestaltung und Regelungsmöglichkeiten bei Interessenausgleich und Sozialplan Vorbereitung und Durchführung einer Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlung Sozialgesetzbuch III und Abfindungsregelungen Massenentlassung Anzeige beim Arbeitsamt, 17 Abs. 1+2 KSchG Betriebsübergang gem. 613a BGB im Verhältnis zur Betriebsänderung, Umwandlungsgesetz; kollektive und individuelle Rechtsfolgen Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsänderung Geldern, Hotel SeePark Janssen BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 660,00 EUR

16 Grundlagenseminare 17 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Grundlagenseminar Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen. Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts, des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags, der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung. Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen. Nach Auffassung des BAG ( ABR 14/84) ist eine zweiwöchige Schulung zum Thema Einführung in das Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied, soweit es nicht über langjährige Erfahrungen verfügt, erforderlich. Begriffe des Individual- und Kollektivrechts Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis: Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin Die Entgelt- und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den Betriebsrat Schutzrechte für besondere Personengruppen Arbeitnehmerhaftung Teilzeit- und Befristungsgesetz Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten Der Gütetermin Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum Gütetermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin.

17 18 Grundlagenseminare Arbeits- und Tarifvertragsrecht II Aufbauseminar Wermelskirchen, Maria in der Aue BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 720,00 EUR Arbeitsrechtliche Normen laufen nicht selten ins Leere. Die Beschäftigten kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, sie durch zusetzen. Betriebsräte sind oft gefordert, Verstöße gegen geltendes Recht zu verhindern und gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe zu schaffen. Voraussetzung für eine Ausübung der Beteiligungsrechte sind Grundkenntnisse des Betriebsrats über elementare Normen des Arbeitsrechts unter Beachtung der geltenden Tarifverträge. Das in diesem Seminar vermittelte Wissen dient dazu, unterschiedliche rechtliche Normen des Arbeits- und Tarifvertragsrechts mit dem Betriebsverfassungsrecht zu kombinieren und für die Betriebsratstätigkeit erfolgreich anzuwenden. Im Seminar stehen die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang tarifvertraglicher Bestimmungen im Vordergrund. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG ABR 14/84) (...) sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und damit nach 37.6 BetrVG erforderlich. Grundlagen aus dem Tarifvertragsgesetz Auswirkung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse in tarifgebundenen und nicht gebundenen Betrieben Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das Arbeitsrecht Zusammenwirken des SGB IV mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes Das Arbeitsgerichtsverfahren Der Kammertermin Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum Kammertermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin.

18 Grundlagenseminare 19 Gesund arbeiten? Aber sicher! Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 760,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheitsund Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb erreichen. Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Europäische und nationale Rechtsprechung Betriebliche und externe Organisation Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Rechte und Pflichten Praktische Übungen Gefährdungsanalysen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Besuch der DASA Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund. Weitere Grundlagenseminare zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz sind auf den Seiten zu finden.

19 20 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Lage-Hörste, ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Referent Andreas Scholz, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. Für eine wirksame Interessenvertretung ist somit die Kenntnis des gültigen Tarifvertrags von entscheidender Bedeutung. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Regelungen des Entgelttarifvertrags (ETV) der Deutschen Post AG und die für betriebliche Interessenvertretungen damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Rechtliche Grundlagen des ETV Variables Entgelt EGr 1 4 Variables Entgelt EGr 5 9 Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Angestellten Beschwerdestellen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

20 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 21 Arbeits- und Sozialrechtsordnung 2014 Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 80,00 EUR Referent Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen, Institut für Arbeitsrecht, Mitherausgeber der Arbeits- und Sozialordnung Die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten und aktualisierten Arbeits- und Sozialordnung ist die Abbildung von insgesamt 90 für die Unternehmenspraxis relevanten Gesetzen und dazugehörigen Erläuterungen auf dem jeweils aktuellen Stand. Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und auf dem neusten Stand in allen relevanten Bereichen zu sein. Dieses Angebot bietet ausführliche Erläuterungen der aktuellen Gesetzesänderungen und gibt Hinweise zu den Konsequenzen für die betriebliche Praxis. In Zusammenarbeit mit dem Mitherausgeber der Arbeits- und Sozialordnung, Prof. Dr. Olaf Deinert, wurde dieses Seminar entwickelt, um Interessenvertretungen jährlich auf den neusten Stand der Gesetzgebung zu bringen. Aktuelle Gesetzesänderungen Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung Umsetzung in der Praxis Das Seminar wird jedes Jahr mit Erscheinen der jeweils aktuellen Ausgabe neu aufgelegt. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe der Arbeits- und Sozialordnung.

21 22 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 65,00 EUR Referent Ulf Henschke, Rentenberater Damit pflegebedürftige Menschen auch durch berufstätige Angehörige in gewohnter häuslicher Umgebung gepflegt werden können, wurde durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes ein Versuch gestartet, Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu erreichen. Beide Gesetze wurden nur minimal in Anspruch genommen. Auch die aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) stammende Vorschrift, der Arbeit für eine kurze Zeit durch bezahlte Freistellung fernzubleiben, kann nur kurzfristig der Organisation der Pflege dienen. Welche Alternativen kann man mit Hilfe der Vorschriften der Pflegeversicherung (SGB IX) realisieren? Was zahlt die Pflegekasse wofür? Was deckt das SGB II ab? Wie sehen die Unterhaltsverpflichtungen von erwachsenen Angehörigen aus? Muss man diese fürchten? Gibt es über Betriebs-/Dienstvereinbarungen weitere Möglichkeiten der Gestaltung? Gibt es neue Perspektiven aus der Politik? Dieses Seminar informiert betriebliche Interessenvertretungen über die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte des Problembereichs Pflege.

22 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 23 Das Betreuungsrecht Eine Einführung Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 65,00 EUR Referent Ulf Henschke, Rentenberater Martin Lindheimer, Landesverband Psychiatrie- Erfahrerener NRW Durch die mittlerweile verbesserte Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben kommen Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen auch mit dem Betreuungsrecht in Berührung. Was bedeutet Betreuung? Welche Rechte hat ein unter Betreuung stehender Arbeitnehmer, eine unter Betreuung stehende Arbeitnehmerin? Welche Rechte hat der Betreuer oder die Betreuerin? Oft geht die Betreuer- bzw. Betreuerinbestellung mit einer Einweisung in die Psychiatrie einher, weil damit die Unterbringung gegen den Willen einer Person gerechtfertigt werden kann, ohne dass sich diese (wie für die Einweisung nach PsychKG), selbst- oder fremdgefährdend verhalten muss.kann man eine rechtliche Betreuung verhindern und wenn ja wodurch? Es kann jeden treffen, jung oder alt. Plötzlich ist man durch Arbeitsunfall, Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage, Entscheidungen für sich zu treffen. Hat die betriebliche Interessenvertretung nicht auch die Pflicht, auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen? Wie ist hier die Rechtslage? Die durchaus komplizierte und sensible Materie soll in diesem Tagesseminar dargestellt werden, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende des Tages eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen können und in der Lage sind, ihre Kolleginnen und Kollegen zu beraten.

23 24 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland Eine Einführung Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 80,00 EUR Referent Ulf Henschke, Rentenberater Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit dem behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft in die Gesellschaft und damit in das Arbeitsleben integriert werden können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff Rehabilitation seit dem überwiegend durch Teilhabe ersetzt hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen und organisatorischen Bereich weiter verwendet. Die Leistungen zur Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern (z.b. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen über Leistungen und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden, sind seit dem einheitlich im SGB IX zusammengefasst. Rehabilitationssystem in Deutschland Dezentralisierung durch historische Entwicklung Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen Grundsatz Teilhabeleistung vor Rente Präventionsgedanke Rehabilitations- und Teilhabegedanke Teilhabeleistungen der Rentenversicherung Mitwirkung des Leistungsberechtigten Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe

24 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 25 Leiharbeit und Werkverträge Wie Arbeitsgerichte versuchen, beides zu bändigen und Interessenvertretungen versuchen, dies täglich zu gestalten U Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagesstättenpauschale 290,00 EUR Referentin und Referent Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Aktuelle Rechtsprechung/Praxisworkshop Vor über 10 Jahren wurde Leiharbeit extrem liberalisiert; das Pendel schlägt aber mittlerweile um. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde 2011 reformiert, das BAG fällte 2013 grundlegende Entscheidungen wie: Betriebsräte des Entleiherbetriebs können ihre Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese Beschäftigten dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Viele Arbeitgeber weichen deswegen auf (Schein-)Werkverträge aus. Hier sind die Lohnunterschiede noch viel drastischer. Die Suche nach Handlungsoptionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten der Beschäftigten gleicht oft einem Feuerwehreinsatz. Der erste Seminarteil vermittelt die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz von Leiharbeit sowie zur Abgrenzung zu Werkverträgen und anderen Formen, mit denen Arbeitgeber versuchen, die rechtlichen Schranken der Leiharbeit zu umgehen. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden aufgezeigt, mit denen die Inhalte des AÜG definiert werden. Anhand von praxisnahen Fällen wird gezeigt, wie Betriebs- und Personalräte Einfluss nehmen können. Im zweiten Seminarteil werden wir für die Interessenvertretungen relevante Aspekte der praktischen Gestaltung von Leiharbeit und Werkverträgen diskutieren. Ziel ist es, auf Basis eines intensiven Erfahrungsaustauschs gemeinsam Handlungsansätze für die jeweilige betriebliche Situation zu entwickeln und weitere Netzwerkstrukturen zu schaffen, die eine gegenseitige Unterstützung im täglichen Umgang mit diesem Themenbereich ermöglichen.

25 26 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht U Münster, Mercure Hotel Münster City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 495,00 EUR Referentin und Referenten Otmar Dürotin, Gewerkschaftssekretär ver.di NRW Karin Korthals, Gewerkschaftssekretärin ver.di NRW Dirk Lenders, Rechtsanwalt Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es für Betriebsräte nicht einfach, den Überblick zu behalten und in relevanten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu sein. Für Betriebsräte aus den Postnachfolgeunternehmen ist es zudem wichtig, die aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht zu kennen. Diese steht im Mittelpunkt des Seminars. Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht werden vorgestellt und deren Konsequenzen für die Arbeit von Betriebsräten aus Postnachfolgeunternehmen erläutert. Aktuelle Rechtsprechung zu: Amtsangemessener Beschäftigung Zuweisung von Tätigkeiten Anwendung von Tarifverträgen auf Beamtinnen und Beamte Dienstunfähigkeit Beurlaubung/Insichbeurlaubung Weisungsrechten des Dienstherrn Beförderung Beurteilungsverfahren Bedeutung und Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit des Betriebsrats Dieses Seminar wird als Update zum Beamtenrecht jährlich neu aufgelegt.

26 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 27 Beamtenrecht I Einführung in das Beamtenrecht U Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referentin und Referent Christine Schulze-Girnstein, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 9, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten Mit der Föderalismusreform I wurde die Gesetzgebungskompetenz in beamtenrechtlichen Fragen zwischen dem Bund und den Ländern neu gestaltet. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wird das Beamtenrecht des Bundes umfassend verändert. Dieses Seminar bietet eine Einführung in das Beamtenrecht. Darüber hinaus werden die besonderen Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes für Beamtinnen und Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dargestellt. Rechte und Pflichten von Bundesbeamtinnen und -beamten Sonderregelungen nach dem Postpersonalrechtsgesetz für Bundesbeamtinnen und -beamte in den Postnachfolgeunternehmen Allgemeine Grundsätze von Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbeständen nach Postpersonalrechtsgesetz in Verbindung mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten

27 28 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Beamtenrecht III Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referentin und Referenten Dirk Lenders, Rechtsanwalt Christine Schulze-Girnstein, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 9, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) bietet die Rechtsgrundlage für die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG. Um einen flexiblen Personaleinsatz der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, wurden für die Unternehmen im PostPersRG gesetzliche Regelungen geschaffen. In allen Betrieben, in denen die AGen über 51% Beteiligung haben, kann der Beamte bzw. die Beamtin zugewiesen werden. Dies stellt den Betriebsrat vor große Herausforderungen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Allgemeine Grundsätze des Beamtenrechts Allgemeine Grundsätze des Postpersonalrechtsgesetzes Rechtliche Grundsätze nach 4 Abs. 4 PostPersRG Zuweisung ohne erforderliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten Vorliegen eines dringenden betrieblichen oder personalwirtschaftlichen Interesses Anhörung der betroffenen Beamtin bzw. des Beamten Zuweisung mit Zustimmung der Beamtin bzw. des Beamten Arbeitszeit und Beförderung, Beurteilung des zugewiesenen Beamten/der zugewiesenen Beamtin Beendigung der Zuweisung und Rückkehr Unterwertige Beschäftigung Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG und BPersVG

28 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 29 Beamtenrecht IV Formen der Zurruhesetzung Münster, Mercure Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 495,00 EUR Referentin und Referent Christine Schulze-Girnstein, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 9, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Das auch für die bei den Postnachfolgeunternehmen (PNU) beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamte geltende Bundesbeamtengesetz (BBG) weist in den eine Reihe von Möglichkeiten (Arten) der Zurruhesetzung aus. Das Postpersonalrechtsgesetz (Post- PersRG) regelt die für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamte Abweichungen und Besonderheiten. Die versorgungsrechtlichen Folgen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Aber auch im Ruhestand unterliegen Beamtinnen und Beamte dem Pflichtenkanon des BBG, auch was die Ausübung einer Nebentätigkeit angeht. In diesem Seminar werden die Arten der Zurruhesetzung, ihre versorgungsrechtlichen Folgen, die weiterhin bestehenden Beamtenpflichten sowie die Ausübung von Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung des PostPersRG dargestellt. Arten der Zurruhesetzung Folgen der Zurruhesetzung Sonderregelungen nach dem PostPersRG für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamten Allgemeine Grundsätze und Besonderheiten von Mitbestimmung und Mitwirkungstatbeständen nach dem PostPersRG in Verbindung mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

29 30 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Flexible Übergänge in die Rente Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referent Werner Buber, Renten- und Sozialrechtsexperte Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen sind in den letzten Jahren deutlich verschlechtert worden. Diese Veränderungen führen bei Beschäftigten häufig zu Irrtümern, falschen Erwartungen und unerwarteten finanziellen Einschnitten. Für die Beratung der Beschäftigten bei Personalabbau oder persönlichem Interesse, ist ein möglichst genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu entwickeln, um Handlungsweisen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. Es geht hierbei um die verschiedenen Termine und Möglichkeiten zum Übergang in den Ruhestand sowie die Renteneinbußen durch Abschläge und die neue Rentenformel. Es werden aber auch die positiven Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe berechnet. Flexible Übergänge zum Übergang in die Rente Bestimmung individueller Rentenbeginne und Festlegung der Termine flexibler Übergänge Beratungskompetenz entwickeln zu individuellen Übergängen in die Rente und zu Personalabbau durch flexiblen Übergang in die Rente Berechnung, ob Arbeitsunfähige mit Krankengeld und ALG I eine Altersrente erreichen können Berechnung der Rentenhöhe (Brutto- und Nettorente) Die Auswirkungen flexibler Übergänge in die Rente auf die Rentenhöhe Überblick über die Grundzüge unserer Rentensystems

30 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 31 Krankheit im Arbeitsverhältnis Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Das Thema ist ein wahrer Dauerbrenner in der betrieblichen Praxis, sowohl für Interessenvertretungen und Beschäftigte als auch für den Arbeitgeber. Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren beständig weiter angestiegen: Arbeitgeber verweigern die Entgeltfortzahlung, führen Krankenkontrollen durch, beauftragen Detektive, verlangen zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, nutzen Krankenrückkehrgespräche um krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten. Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen, die eine Fülle von Kenntnissen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern. Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Krankheit im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkrankungen (Anzeige- und Nachweispflichten, Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten) Krankenkontrolle Datenschutz, Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung Kündigung wegen Krankheit Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement Schwerbehinderung und Kündigungsschutz Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats

31 32 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Rechtsprechung des EuGH Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht und betriebliche Interessenvertretungen Trier, Mercure Hotel Porta Nigra BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 630,00 EUR Referenten Rudolf Buschmann, Rechtsanwalt Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Immer häufiger wirkt europäische Rechtsprechung auf nationales Arbeitsrecht korrigierend und maßgebend ein. Um die sich durch EU- Richtlinien ergebenden Möglichkeiten konkret für die Arbeitnehmerschaft nutzen zu können, benötigen betriebliche Interessenvertretungen zumindest ein Grundverständnis für die europarechtlichen Zusammenhänge im deutschen Arbeitsrecht. Anhand konkreter Beispiele wird verdeutlicht, welche Bedeutung europäisches Recht schon jetzt für die tägliche Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen hat. Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht Die wichtigsten EU-Richtlinien und Verordnungen im Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung des EuGH Zulässigkeit von Befristungen Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankungen Berechnung von Kündigungsfristen Altersdiskriminierung Rechte beim Betriebsübergang Kettenverträge Whistleblowing (EGMR) Besichtigung des EuGH inkl. Referentengespräch Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung des EuGH

32 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 33 Leistungen der Sozialversicherung Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeits-, Arbeitslosengeld und Rente Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 65,00 EUR Referent Werner Buber, Renten- und Sozialrechtsexperte Das Seminar gibt betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu ihren Ansprüchen geben zu können. Dazu gehören auch Hinweise auf Umstände, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben. Einführung in das Krankengeld Überblick über Höhe und Anspruchsdauer Anschließendes Arbeitslosengeld Einführung in das Kurzarbeitsgeld Überblick über Höhe und Bezugsdauer Einführung in das Arbeitslosengeld Melde- und Antragsfristen Überblick über Höhe und Bezugsdauer Berücksichtigung von Abfindungen Einführung in die Altersrente Überblick über Beginn und Höhe Bedeutung der Daten auf der Renteninformation Überblick über die steuerlichen Auswirkungen Progressionsvorbehalt Steuerklassenwahl Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Arbeit erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Berechnungsprogramme und ein Merkblatt, das durch die jeweilige Beratung führt.

33 34 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 80,00 EUR Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Das Thema Abmahnung ist hochaktuell. Unpünktlichkeit, verspätete Abgaben der AU-Bescheinigungen usw. werden als Fehlverhalten abgemahnt. Muss der Arbeitgeber erst eine Abmahnung aussprechen oder darf er gleich kündigen? Ist jedes Fehlverhalten ein Abmahnungsgrund? Müssen die Betroffenen nicht vorher angehört werden? In diesem Seminar werden die Rechtsgrundlagen und Folgen einer Abmahnung sowie die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats geklärt. Was ist eine Abmahnung? Abgrenzung zu Rüge und Betriebsbuße Anforderungen an eine Abmahnung: Form und Inhalt Abmahnungsgründe und mögliche Beteiligung des Betriebsrats Wie können sich Betroffene gegen Abmahnungen wehren? Gegendarstellung, Beschwerderecht, Entfernungsanspruch aus der Personalakte, Klage auf Entfernung Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalgesprächen und Abmahnungen

34 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht 35 Die Einigungsstelle Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 65,00 EUR Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Die Einigungsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz zur Schlichtung von Konflikten. Wenn Verhandlungen über soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeit oder betriebliche Lohngestaltung scheitern, sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Bildung einer Einigungsstelle als Organ der Betriebsverfassung vor. Aber auch nicht gelöste Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ( 85 BetrVG) können zu einer Einigungsstelle führen. Darüber hinaus kann die Einigungsstelle auch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder freiwilliger Vereinbarungen tätig werden. In diesem Seminar wird an Hand praktischer Beispiele das für den Betriebsrat erforderliche Wissen zur Einigungsstelle vermittelt. Errichtung der Einigungsstelle Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Betriebsratsbeschluss zur Anrufung Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer Die wichtigsten Fälle: 87, 111 ff BetrVG Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle taktisches Vorgehen des Betriebsrats Verfahren vor der Einigungsstelle Anfechtung von Einigungsstellen-Beschlüssen Beschlussverfahren: Einsetzung der Einigungsstelle, 98 ArbGG

35 36 Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Tarifvertragsrecht Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale: 80,00 EUR Referent Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Rechtswissenschaftler Technisch sind die Möglichkeiten zu einer totalen Überwachung der Belegschaften längst vorhanden. EDV- und Telefonanlagen, Zeiterfassungssysteme und Videoüberwachung liefern umfassende Daten sowohl über das Verhalten als auch die Arbeitsleistung von Beschäftigten. Das Seminar mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler, dem Experten für Arbeitnehmerdatenschutz, befasst sich insbesondere mit den Begrenzungs- und Einflussmöglichkeiten von Personal- und Betriebsräten. Wie lassen sich Arbeitnehmerdaten erfolgreich schützen? Wie könnte eine Dienst-/ Betriebsvereinbarung aussehen, die entsprechende Kontrollrechte einräumt? Kann man sich im Konfliktfall mit Aussicht auf Erfolg an den Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde wenden? Wir zeigen, wie die Rechte der Kolleginnen und Kollegen geschützt und rechtswidrige Kontrollmaßnahmen verhindert werden können. Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Die 28 und 32 BDSG als Rechtsgrundlagen Übermittlung von Arbeitnehmerdaten an ausländische Niederlassungen Betriebsrat und betrieblicher Datenschutzbeauftragter Compliance und Datenschutz Aktuelle Rechtsprechung Einzelfälle technischer Überwachung Videokameras, Zeiterfassung, Zugangskontrolle Überwachung von und Internet Datenschutz bei SAP-Systemen RFID und Beschäftigtenkontrolle Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG / 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW / 75 Abs. 3 Nr. 17 PersVG Personalfragebögen nach 94 BetrVG Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen

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38 Soziale Mitbestimmung 39 Inklusion Eine neue Herausforderung für die betriebliche Interessenvertretung? Haltern, Hotel Seehof SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Mit dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollen in den nächsten Jahren Prozesse angestoßen werden, die nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderungen sondern auch das Leben aller Menschen in Deutschland maßgeblich beeinflussen. Ziel ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Somit hat das Thema Inklusion auch einen Einfluss auf die Arbeitswelt und stellt eine neue Herausforderung für betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitgeber dar. Wie kann Inklusion also Gemeinsamkeit von Anfang an im betrieblichen Alltag umgesetzt werden? Welche Rolle spielen dabei die Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung und Betriebsbzw. Personalräte? Welche neuen Aufgaben sind damit verbunden? Im Rahmen des Seminars sollen Ideen entwickelt werden, wie die Erwerbsbeteiligung von (schwer)behinderten Menschen verbessert werden kann und sie in den Arbeitsprozess integriert werden können. UN-Behindertenrechtskonvention wesentliche Inhalte und Bedeutung Was bedeutet Inklusion? Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zum Thema Arbeit und Beschäftigung Welche Rolle haben betriebliche Interessenvertretungen? Wie kann Inklusion im Unternehmen praktisch aussehen? Gemeinsame Entwicklung von praktischen Beispielen und Handlungsstrategien Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen Ausbildung von behinderten Jugendlichen Betriebliches Eingliederungsmanagement und Inklusion Aufgaben des Integrationsteams und seiner Mitglieder

39 40 Soziale Mitbestimmung Zielvereinbarungen Mitbestimmungsund Gestaltungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung U Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referent Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Zielvereinbarungen beinhalten Chancen und Risiken für die Beschäftigten. Sie machen die Leistungserwartungen des Arbeitgebers einerseits transparent, sollen andererseits aber auch eine Beurteilung der individuellen Leistung erlauben. Folglich stellen sich bei der Anwendung dieses Führungsinstruments zahlreiche Fragen und Probleme. Bei den Beschäftigten stehen Zielvereinbarungen stark in der Kritik. Der Ruf nach einer kompetenten Unterstützung durch die Interessenvertretung wird laut. Dieses Seminar wendet sich an diejenigen Betriebs-/Personalratsmitglieder, die rechtliche und praktische Grundkenntnisse zum Thema Zielvereinbarung erwerben möchten. Die Schulung bereitet darauf vor, sich einen eigenen Standpunkt für die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und die Beratung ratsuchender Kolleginnen und Kollegen zu erarbeiten. Es werden sowohl die Hintergründe von Zielvereinbarungssystemen, ihre Chancen und Risiken als auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung beleuchtet. Das Seminar erlaubt es, eine Zwischenbilanz über den Erfolg des bisher angewendeten Zielvereinbarungssystems zu ziehen und Ansatzpunkte zu dessen Optimierung bzw. Abschaffung zu erarbeiten. Aufgaben und Hintergründe von Zielvereinbarungen Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungssystemen Kriterien für das Zielvereinbarungsgespräch und die Formulierung von Zielen Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebs-/ Personalrats (insbes. Eckpunkte für Rahmenvereinbarungen, Verwendung von Zielvereinbarungsformularen nach 94 Abs. 1 BetrVG, Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze gemäß 94 Abs. 2, 2. Alt. BetrVG; Anwendbarkeit 87 Abs. 1 Ziffer 10, 11, 12 BetrVG) Anforderungen an arbeitnehmerfreundliche Zielvereinbarungen Leistungsabhängiges Entgelt auf der Basis von Zielvereinbarungen Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten Information und Aufklärung der Beschäftigten Diskussion und kollegiale Beratung der aktuell praktizierten Zielvereinbarungsmodelle Weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit Mitarbeitergesprächen und verwandten Personalentwicklungsmaßnahmen

40 Soziale Mitbestimmung 41 Mobbing, Bossing und Co. Was tun? Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 760,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Betriebliche Interessenvertretungen wahren die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Sie wachen darüber, dass jede Person im Betrieb nach Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt wird, ihre Persönlichkeit frei entfalten kann und keinen gesundheitlichen Schaden erleidet. Im Fall von Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktformen verlangt, sondern mit Blick auf die Betroffenen auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. Im Seminar werden die Ursachen, Verläufe und Wirkungen solcher Konflikte exemplarisch vermittelt und konstruktive Lösungswege aufgezeigt. Es werden vergangene und aktuelle Konflikte aus Betrieben herangezogen, exemplarisch analysiert und mögliche Lösungen erarbeitet. Dieses betrifft insbesondere die Prävention für den Betrieb als Ganzes und die dafür erforderlichen Voraussetzungen in und außerhalb des Betriebes (systemischer Ansatz). Darüber hinaus stehen Möglichkeiten und Grenzen der Beratung von Betroffenen durch die Interessenvertretung im Fokus des Seminars. Rechtliche Rahmenbedingungen Was sind Mobbing und Bossing? Die Dynamik von Konflikten Betriebliche Präventionsstrategien Musterbetriebsvereinbarung Das Erkennen von Mobbing und Bossing Beratung von Betroffenen Innerbetriebliche Kommunikation Betriebsexterne Hilfen

41 42 Soziale Mitbestimmung Wissensmanagement, Demografischer Wandel, Rente mit 67 Schlagworte oder Handlungsfelder? Oberhausen, Hotel TRYP CentrO BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Referentinnen Ariane Münchmeyer Soziologin B.A., Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Der demografische Wandel ist in aller Munde aber was bedeutet er, welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf den betrieblichen Alltag? Die Gesellschaft wird immer älter und mit ihr die Belegschaften. Vorschläge, das Rentenalter heraufzusetzen, lösen das Problem nicht. Bestenfalls verschieben sie es. Hier sind intelligente betriebliche Modelle gefragt, die es unseren Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, gesund bis zur Rente zu arbeiten. Modelle, die sicherstellen, dass das Knowhow und die jahrzehntelangen Erfahrungen der Älteren an die Jüngeren weitergegeben werden können und so nicht verloren gehen. Wie kann es uns als Interessenvertretung gelingen, solche Modelle einzufordern, zu gestalten und gegen ggf. gegenläufige kurzfristige Strategien der Arbeitgeberseite abzusichern? Demografische Grundlagen und Auswirkungen auf die Betriebe Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit Alternsgerechtes Arbeiten Nachwuchsgewinnung und Bindung Wissensmanagement Modelle und Möglichkeiten Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten Demografie-Tarifverträge

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43 44 Wirtschaftliche Informationen für Betriebsräte/ Wirtschaftsausschuss/Bilanzanalyse Bilanzen, GuV, Investitionsrechnung und EBIT? Der Umgang mit betriebswirtschaftlichen Daten im Wirtschaftsausschuss, Betriebsratsgremium oder Aufsichtsrat will gelernt sein. Komplexe Fragestellungen auf eine verständliche und handhabbare Ebene herunterzubrechen ist eine ständige Herausforderung für betriebliche Interessenvertretungen. Besonders zu wirtschaftlichen Angelegenheiten macht es von daher Sinn, gezielt auf die tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb auszurichten um möglichst praxisnah lernen zu können. Hierzu bieten Inhouse-Schulungen die ideale Möglichkeit. Ob neugegründeter oder erfahrener Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsund/oder Betriebsratsmitglieder, gerne beraten wir zu den gewünschten Inhalten und erstellen das passende Konzept für jede Zielgruppe. Bedarf? Einfach melden! Unsere Seminare zu betriebswirtschaftlichen Themen insbesondere Wirtschaftsausschussseminare führen wir mit unserem Kooperationspartner, der Korthäuer & Partner GmbH Essen durch. Die Korthäuer & Partner GmbH ist als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft seit Jahren bundesweit in der Beratung und Qualifizierung von betrieblichen Interessenvertretungen verschiedenster Branchen tätig. Die Referenten verfügen als Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über langjährige Praxiserfahrung. Neben unseren maßgeschneiderten Angeboten sind selbstverständlich auch die folgenden Standardseminare zu betriebswirtschaftlichen Themen als Inhouse-Schulungen buchbar: Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses I Betriebswirtschaftliche Grundlagen Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses II Betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Planungsrechnung Grundlagen der Bilanzierung Aussagekraft und betriebswirtschaftliche Analyse von Jahres- und Konzernabschlüssen Wirtschaftliche Daten für den Betriebsrat Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte in Unternehmen ohne Wirtschaftsausschuss

44 Wirtschaftliche Informationen für Betriebsräte/ 45 Wirtschaftsausschuss/Bilanzanalyse Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses I Betriebswirtschaftliche Grundlagen Essen, Welcome Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 495,00 EUR Referenten Wirtschaftsprüfer der Korthäuer & Partner GmbH Essen In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen. Vielmehr hat er den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten. Im Rahmen dieses Seminars werden die betriebsverfassungsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen. Betriebswirtschaftliche Grundlagen Externes und internes Rechnungswesen im Überblick Der Jahresabschluss als Bestandteil des externen Rechnungswesens Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanungsrechnung, Investitionsrechnung Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen Sitzungen des Wirtschaftsausschusses Zusammenarbeit von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat Regelmäßige Beurteilung und Beratung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Wirtschaftsausschuss Erforderliche Unterlagen (Berichte der Unternehmensleitung) (zusätzliche) Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses Aufbau eines Informationssystems des Wirtschaftsausschusses

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46 Programmbeirat 47 Programmbeirat Inhalte und Schwerpunkte der Bildungsangebote werden seit 2009 mit einem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Wir wollen damit die Praxisorientierung unserer Veranstaltungen noch weiter erhöhen. Dem Programmbeirat gehören an: Martin Allard, Betriebsratsvorsitzender/Dtm BR stellv. WiA Ausschuss-Sprecher K+N Deutschland, Vertrauensperson der Schwerbehinderten der K+N Region West (exkl. Hag u. Bht) Anke Bardenhagen, Mitglied Gesamtbetriebsrat Telekom Deutschland GmbH, Mitglied im Betriebsrat Technology der Telekom Deutschland GmbH Josef Bednarski, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DTKS, stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der DTAG Margret Dederichs, ehem. Mitglied des Landesfachbereichsvorstandes (ver.di FB 9) Jörg Dicken, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Stadt Köln Kornelia Dubbel, Betriebsrat Deutsche Telekom Kunden Service GmbH, Düsseldorf Thomas Koczelnik, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG Ralf Kronig, Betriebsratsmitglied SAP AG Walldorf Anne Pennekamp, Betriebsratsvorsitzende, stellv. Schwerbehindertenvertreterin, Mitglied im GBR-Wirtschaftsauschuss, Fiege Deutschland GmbH & Co. KG, Bocholt Werner Redemann, Schwerbehindertenvertretung HDI Kundenservice AG, Köln Wolfgang Steinberg, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Rethmann AG & Co. KG

47 48 Tagungen Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr BR-LAG-J Essen, Philharmonie/Saalbau BR-LAG-J Essen, Philharmonie/Saalbau BR-LAG-J Essen, Philharmonie/Saalbau Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch. Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor. Themen des Arbeitsrechtstages Rhein-Ruhr am 19. März 2014 Vor Gericht und auf hoher See Sicher durch das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren Neues aus der Einigungsstelle Ober sticht unter? Neue Rechtsprechung zu Zuständigkeitsabgrenzungen bei Konzern-, Gesamt- und örtlichen Betriebsräten sowie Haupt, Gesamt- und örtlichen Personalräten Von Massenentlassung bis Videoüberwachung neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Die Rechte der Mini-Jobber Die arbeits- und sozialrechtlichen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung Tagungsbeirat: Olaf Klein, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Gerhard Stiens, Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund Stimmen zu den Arbeitsrechtstagen Rhein-Ruhr 2013 Gute Themen, strukturierte Führung, perfektes Timing! Viele aktuelle und praxisnahe Beispiele, die mir im Berufsalltag weiterhelfen! Kurzweilige und unterhaltsame Veranstaltung! Wie immer perfekt organisiert!

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49 50 Tagungen DF DREIZEHNTES Düsseldorfer Forum 13. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht BR-LAG-J Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City Weitere Informationen ab Frühjahr 2014 unter Auf den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialrechtsforen werden aktuelle Themen, mit denen sich betriebliche Interessenvertretungen auseinandersetzen müssen, aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und diskutiert. Themen der letzten Foren waren: Fair statt prekär Gerechte Arbeitsbedingungen Was Politik, Rechtsprechung und Interessenvertretung dafür tun können Mitbestimmung und Interessenvertretung in wirtschaftlichen Krisensituationen Standortvorteil Mitbestimmung Betriebe und Verwaltungen im Wandel Anforderungen an ein neues Arbeitsrecht Belegschaften im Wandel Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen in der Auseinandersetzung mit demografischen Veränderungen

50 Tagungen SB-LAG-J Recklinghausen, Vestisches Cultur & Congress Zentrum 250,00 EUR zzgl. 75,00 EUR Tagungsstättenpauschale Interessen vertreten Teilhabe ermöglichen 3. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen,sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Die Fachtagung hat das Ziel, Schwerbehindertenvertretungen, aber auch Betriebs- und Personalräten, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen, notwendige aktuelle Informationen an die Hand zu geben, um ihre Arbeit kompetent zu bewältigen. Im Jahr 2014 befassen wir uns mit zwei Themen: zum Einen stehen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen an und das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nun seit zehn Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Fachtagung wird daher Fragen nachgehen, die sich mit der modernen Rolle einer zukünftigen Schwerbehindertenvertretung und der aktuellen Rechtsprechung zur Wahl auseinandersetzen. Zehn Jahre BEM sind sicherlich genug Anlass ein Fazit zu ziehen. Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Rechte lang erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein Grundsatzurteil (C-335/11 und C-337/11) gestärkt hat, werden wir auf der Fachtagung erörtern, welche Chancen sich für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen dadurch eröffnen. 6. Gesundheitstag Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen. Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebs- und Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Der nächste Gesundheitstag ist am Weitere Informationen ab Mitte 2014 unter

51 52 Tagungen Frauen auf Erfolgskurs Wissen, Austausch, Vernetzung 3. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen BR-LAG-J Essen, Philharmonie/Saalbau Weitere Informationen ab Frühjahr 2014 unter Mit der Fachtagung Frauen auf Erfolgskurs Wissen Austausch Vernetzung hat Arbeit und Leben NRW ein Forum für Frauen geschaffen. Hochkarätige Referentinnen vermitteln ihr Fachwissen, diskutieren mit den Teilnehmerinnen und regen zu Erfahrungsaustausch und Vernetzung an. Dies stärkt die Position im Betrieb und im Gremium. Von den Erfahrungen der Anderen lernen bringt in der Regel einen großen Mehrwert. Aber auch die Reflexion der eigenen Rolle sorgt für neue Inspirationen in der täglichen Arbeit. In verschiedenen Vorträgen oder Fachforen werden sowohl die Motivation für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung als auch die persönlichen Ressourcen gestärkt und eine Atmosphäre geschaffen, die zum Lernen, Diskutieren und Vernetzen einlädt. Betriebsratsarbeit wird erst mit Betriebsrätinnen richtig gut. Betriebsrätinnen brauchen Kontakte und müssen auch mal auftanken. Das geht auf dem Betriebsrätinnen-Tag von Arbeit und Leben super! Deshalb ist der auch 2014 wichtig! Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz a. D.

52 Tagungen 53 Der Tag Frauen auf Erfolgskurs ist für mich sehr wichtig, weil ich für meine Arbeit tolle Anregungen bekomme und dadurch gestärkt werde. Diese Veranstaltung bestärkt mich darin, als Frau in den politischen Gremien weiter zu arbeiten und junge Frauen zu motivieren, das auch zu tun. Der Tag für Betriebsrätinnen, Personalrätinnen und Interessenvertreterinnen hilft, sehr gute Netzwerke zu bilden, in denen wir Frauen uns austauschen können. Zum Schluß noch mein Lieblingsspruch: Frauen wacht auf! Was auch immer die Hürden sein werden, die man Euch entgegenstellt, es liegt in Eurer Macht, sie zu überwinden. Ihr müsst es nur wollen. Olympe de Gouges Martine Sczigiol-Weber, Betriebsrätin bei der Deutschen Post in Düsseldorf Der Betriebsrätinnentag war ein voller Erfolg für mich. Die Themenauswahl für die Veranstaltung war sehr interessant und ich konnte einiges für mich mitnehmen. Die Foren und besonders der Austausch mit anderen Frauen aus den verschiedensten Branchen, egal ob jung oder schon etwas länger im Job, war sehr bereichernd. Rebecca Munko (u.r.), Gewerkschaftssekretärin Landesfachbereich 9 verdi Bezirk NRW Süd

53 54 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Mit diesen Angeboten bieten wir einen aktuellen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Wir greifen Themen auf, die in der Rechtsprechung eine besondere Bedeutung haben und für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen besonders wichtig sind. Zu den Referentinnen und Referenten gehören Richter aus den jeweils zuständigen Senaten des BAG. Arbeitsrecht kompakt Aktuelle Rechtsprechung und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter eingesehen werden. Referenten Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter des 7. Senats am BAG Wilhelm Mestwerdt, Richter des 10. Senats am BAG Die Kenntnis der aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im Arbeitsrecht ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Betriebsräte sollten ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren und auf den neuesten Stand bringen. Dazu bietet dieses Seminarangebot eine hervorragende Gelegenheit. Am Beispiel der aktuellen Entscheidungen werden Wilhelm Mestwerdt, Richter am 10. Senat des BAG und Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am 7. Senat des BAG die grundsätzlichen Entwicklungen vorstellen. Der konkrete Ablauf orientiert sich an den zur Entscheidung anstehenden Fällen. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung des BAG und die ausführliche Diskussion über die Entscheidungsgrundlagen geben einen praxisorientierten Einblick in die Rechtsprechung. Zu den Themen gehören u.a. Arbeitsverhältnisse und Inhalt von Arbeitsverträgen Kündigungsschutzrecht Tarifvertragsrecht Betriebsübergang Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerhaftung

54 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 55 Betriebsverfassungsrecht kompakt Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter eingesehen werden. Referenten Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter des 7. Senats am BAG Wilhelm Mestwerdt, Richter des 10. Senats am BAG Neben den durch den Gesetzgeber veranlassten Novellierungen des Betriebsverfassungsgesetzes gibt es eine weitere wichtige Instanz zur Entwicklung und Interpretation des Betriebsverfassungsgesetzes: das Bundesarbeitsgericht. Für die Arbeit der Betriebsräte ist es notwendig, die aktuellen Entscheidungen des BAG für die betriebliche Praxis im Blick zu haben. Im Rahmen dieses Seminars stellen wir aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht vor. Es referieren Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am 7. Senat und Wilhelm Mestwerdt, Richter am 10. Senat. Teil des Seminars ist der Besuch einer öffentlichen Sitzung beim 7. Senat des BAG, der für das formale Betriebsverfassungsgesetz für Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zuständig ist. Neben den entschiedenen Fällen werden grundsätzliche Urteile und Entwicklungen aus den letzten Monaten vorgestellt. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Mitbestimmung beim Einsatz von Fremdfirmen Mitteilung von Befristungsgründen bei der Einstellung Bestellung eines Konzernbetriebsrats

55 56 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz auch für schwerbehinderte Menschen Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 890,00 EUR Referentinnen und Referent Anke Berger, Richterin des 2. Senats am BAG Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.d. Stephanie Rachor, Richterin des 2. Senats am BAG Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Die personenbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung Die verhaltensbedingte Kündigung Die betriebsbedingte Kündigung Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung Die Auswirkungen des 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz Die Änderungskündigung Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach 85 ff SGB IX Die Kündigungserklärung nach Zustimmung Das Präventionsverfahren und das BEM Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG Vor- und Nachbereitung der Sitzung

56 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 57 Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG auch für schwerbehinderte Menschen Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 890,00 EUR Referentin und Referenten Axel Breinlinger, Richter des 8. Senats am BAG Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen auch Schwerbehindertenvertretungen auseinandersetzen. Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt. Der Betriebsübergang gemäß 613a BGB Begriff und Abgrenzung zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz Arbeitgeberhaftung Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz Aktuelle Rechtsprechung zum AGG Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.d. Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats am BAG

57 58 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Unsere Kooperationspartner: Eva von Buchholz, Technologieberatungsstelle NRW Prof. Dr. Nico Dragano, Institut für medizinische Soziologie (Stressforschung) Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Return2work, Gesellschaft für Gesundheitsmanagement Weitere Informationen: Tel.: /-45 Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Angebot von Arbeit und Leben NW Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist zu einer der zentralen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen geworden. Das dazu benötigte Wissen vermitteln wir in unseren Seminaren, um die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll durchsetzen zu können. In unserer hochkomplexen Arbeitswelt sind vor allem die Themenfelder psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement, Gefährdungsbeurteilung und Betriebliches Eingliederungsmanagement von Bedeutung. Dazu bietet Arbeit und Leben ein umfassendes Service-Paket an: Wir unterstützen bei der Planung und Durchsetzung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements in den Betrieben Wir beraten über Ablauf und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und über rechtliche Grundlagen Während und nach der Durchführung stehen wir bei Fragen der Umsetzung jederzeit zur Verfügung Wir bieten Beratung in Weiterbildungsfragen Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen zum Thema Stress und Burnout am Arbeitsplatz Unser Angebot: Individuelle Beratung Coaching und Supervision Fachvorträge Workshops und informelle Treffen Moderation von Sitzungen und Ausschüssen Vermittlung von Referentinnen und Referenten BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen Vernetzung und Erfahrungsaustausch Der besondere Service auf Wunsch. Das Arbeitsschutz-Komplettpaket: Auf Anfrage organisieren wir den gesamten Prozess der Gestaltung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit allen verantwortlichen Personen. Wir planen und initiieren die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, liefern die Ergebnisse, empfehlen Maßnahmen und setzen diese gemeinsam mit den Beteiligten im Betrieb um. Unsere wissenschaftliche Begleitung aus den Fachgebieten der Medizinischen Soziologie, der Arbeitsund Sozial- sowie der Rechtswissenschaft garantiert dabei einen ständigen aktuellen Wissensstand. Die Umsetzung erfolgt mit Kooperationspartnern aus der betrieblichen Praxis.

58 Arbeits- und Gesundheitsschutz 59 Grundwissen Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Funktionalität und Ergonomie Dortmund, Hotel Esplanade BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 505,00 EUR Referent Frank Weichold, Gesundheitsberater und Schwerbehindertenvertreter bei der TECTRION GmbH in Leverkusen In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa 10% auf knapp 50% angestiegen. Schon heute ist für 80% aller Bürobeschäftigten ein Bildschirmgerät das vorrangige Arbeitsmittel. Die Gefährdungen und körperlichen Belastungen, die mit Bildschirmarbeitsplätzen einher gehen, werden häufig unterschätzt. Langes Sitzen belastet die Muskulatur und die Wirbelsäule erheblich, wenn kein Ausgleich durch Bewegung erfolgt. Die Augen werden durch Bildschirmarbeit mehr gefordert als durch andere Schreibtischarbeit. Die richtige Auswahl von Arbeitsplatzmöbeln und technischem Equipment werden daher bei der Büro- und Bildschirmarbeit immer wichtiger. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit müssen innerbetrieblich umgesetzt und gezielte Gesundheitsförderung im Bürobereich etabliert werden. Hier eröffnen sich Handlungsfelder und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern. Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Beurteilung von Gefährdung RSI-Syndrom und arbeitsplatzspezifische Krankheitsbilder Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung Bildschirm und Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsfläche Arbeitsstuhl, ergonomisches Sitzen Beleuchtung, richtiger Aufstellort für den Arbeitsplatz-PC Bildschirmarbeit, Pausen und Tätigkeitswechsel, Angebotsuntersuchung und Sehhilfen Technische Arbeitsplatzhilfen Sonderausstattung und Nachteilsausgleiche Den richtigen Kostenträger finden Besuch der DASA Vor- und Nachbearbeitung des Besuchs der DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund.

59 60 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Die Gefährdungsbeurteilung Ein Überblick U Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für die Beschäftigten im Betrieb, bei deren Ausgestaltung der Betriebs- und Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung Mitbestimmungsrechte hat. Die Beurteilung bezieht sich auf die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken der Beschäftigten. Mit der Gefährdungsbeurteilung werden somit Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. für die betriebliche Gesundheitsförderung erarbeitet. Daraus werden dann Konsequenzen in Form von Maßnahmen abgeleitet, die auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne aktive Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung bzw. der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb ist es wichtig, dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft die Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz die z.zt. gängigen Verfahren der Organisation der Gefährdungsbeurteilung und die Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Diese wird mit Hilfe von Gute-Praxis-Beispielen und anhand von konkreten Aufgabenstellungen so vermittelt, dass die Interessenvertretung unterstützt wird, die ersten Barrieren, Widerstände und Bedenken gegen eine solche Beurteilung auf der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zu überwinden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die Absichten des Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen. Darüber hinaus werden im Seminar die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes für eine Gefährdungsbeurteilung bzw. eine dazu gehörende Betriebsvereinbarung vorgestellt.

60 Arbeits- und Gesundheitsschutz 61 Grundwissen Gesund arbeiten? Aber sicher! Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 760,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheitsund Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb erreichen. Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Europäische und nationale Rechtsprechung Betriebliche und externe Organisation Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Rechte und Pflichten Praktische Übungen Gefährdungsanalysen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Besuch der DASA Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund.

61 62 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Prävention geht vor Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Dresden, Intercity Hotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 820,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Es vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Die wichtigsten Vorschriften zum Thema: gesundheitliche Aspekte psychische und physische Belastungen Gefährdungsbeurteilungen physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden menschengerechte Gestaltung der Arbeit betriebliche Gesundheitsförderung Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen Aktuelle Gesetzesänderungen Abschluss von Betriebsvereinbarungen Vorbereitung der Einigungsstelle Arbeitsschutzausschuss Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen Beispielen Ein besonderes Ereignis in diesem Seminar wird der Besuch der Gläsernen Manufaktur von VW in Dresden sein.

62 Arbeits- und Gesundheitsschutz 63 Grundwissen Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen hat in den Betrieben in den letzten Jahren erheblich zugenommen und steigt weiter an. Aber gerade der Aspekt der psychischen Erkrankungen wird häufig im betrieblichen Alltag nicht oder zu spät wahrgenommen, fehl gedeutet oder es wird unangemessen reagiert. Damit diese Deutungen erst möglich werden, benötigen die betrieblichen Interessenvertretungen Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so können die Interessen von psychisch erkrankten Menschen sinnvoll vertreten werden, auch wenn diese sich ihrer Krankheit noch nicht einmal selbst bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-/Personalrat ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz, die in diesem Seminar erworben werden kann. Was ist psychische Behinderung? Unterscheidung und Merkmale Therapiemöglichkeiten Umgang mit psychisch Kranken im Betrieb Arbeitsplatzgestaltung und -organisation Interne und externe begleitende Hilfen Rechtliche Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats Verhaltensmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats Auswirkungen des SGB IX auf die Situation psychisch behinderter Menschen

63 64 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Psychische Belastungen: (k)ein Thema am Arbeitsplatz? Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 715,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an die Beschäftigten immer komplexer werden: Erreichbarkeit rund um die Uhr, Kundenorientierung, Zeit- und Termindruck bzw. Multitasking sind hier einige wichtige Erscheinungsformen. Immer öfter handelt es sich hierbei nicht nur um verordnete, sondern auch um freiwillig wahrgenommene Aufgaben im Rahmen eigenverantwortlich gestalteter Arbeit. Die gesundheitlichen Folgen dieser Belastungen sind gravierend. Die Krankenkassenstatistiken zeigen ein starkes Ansteigen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer und psychosomatischer Krankheitsbilder. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen befähigt, psychische Fehlbelastungen zu erkennen und präventiv tätig zu werden. Auf der Grundlage eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden ganzheitliche Handlungs- und Umsetzungsstrategien für die betriebliche Praxis vermittelt. Psychische Gesundheit im Arbeitsrecht Psychische Fehlbelastung erkennen Funktionsweise und Anforderungen des zentralen Nervensystems Psychische Fehlbelastungen erkennen Ermüdungsprozesse Stress/ Burnout Wirkungen psychosozialer Belastungen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung Prävention gesundheitlicher Schäden/Beeinträchtigungen (Gefährdungsbeurteilung) Beratung von Betroffenen

64 Arbeits- und Gesundheitsschutz 65 Grundwissen Wieder zur Arbeit aber wann und wie? Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Manfred Rüdebusch, Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate; immer wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den Druck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb. Rückkehr an den alten Arbeitsplatz Umsetzung Potentialeinbußen Arbeitsplatzgestaltung Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) Aussteuerung Begleitung und Eingliederungsmanagement Beteiligung interner und externer Instanzen Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen

65 66 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Die psychische Gesundheit ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements! Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Wie können psychische Fehlbeanspruchungen bzw. Stress vermieden und angemessene Maßnahmen zur Forderung der psychischen Gesundheit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) umgesetzt werden, wie es ausdrücklich das unlängst überarbeitete Arbeitsschutzgesetz verlangt? Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist mehr als das einfache Zusammenfügen der Elemente Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und Management, um die Kosten genauer zu erfassen oder Verantwortlichkeiten zu klären. Ziel ist es, den Aspekt Beschäftigtengesundheit" zum integralen Bestandteil betrieblichen Handelns zu machen. Es sollen nicht nur Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefährdungen vermieden werden. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement will Gesundheit ganzheitlich fördern, indem die Arbeit menschengerecht gestaltet wird. Im Blickfeld stehen also sowohl die physische, wie psychische Dimension der Gesundheit und die Frage der Erweiterung der persönlichen Gesundheitsressourcen der Beschäftigten. Soll das BGM in Ihrem Unternehmen umgesetzt oder weiterentwickelt werden? Gibt es einen verbindlichen Plan, der auch von den Leitungen unterstützt und umgesetzt wird? In der Praxis zeigt sich, dass vor allem dann Probleme entstehen, wenn die psychische Gesundheit der Beschäftigten gestaltet werden soll. Welche Gesichtspunkte spielen dabei eine Rolle? Wie erfasse ich den Ist-Zustand, welche Ziele sind realistisch? Gibt es vielversprechende Maßnahmen mit deren Hilfe formulierte Ziele verwirklicht werden können? BGM als neue Entwicklungsstufe in der betrieblichen Gesundheitspolitik Die Wahrnehmung von psychischen Prozessen im Arbeitsprozess Aspekte der psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz Psychische Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unternehmen Modell der Integration von psychischer Gesundheit in das BGM Instrumente der Erfassung von psychischer Gesundheit im Betrieb Rolle des Betriebs-/Personalrats im BGM Rechtliche Grundlagen einer Integration psychischer Gesundheit" in das BGM

66 Arbeits- und Gesundheitsschutz 67 Grundwissen Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Stephan Siemens Burnout-Experte Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode Indirekte Steuerung werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen der Beschäftigten untereinander belastet. Darüber hinaus verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und arbeitsfreier Zeit. Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt werden kann und welche geeigneten strategischen Wege für eine gesundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können. Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout Entgrenzung der Arbeitszeit als Gesundheitsrisiko Die Methode der Indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten Gruppendynamische Prozesse Herausforderung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement Gefährdungsbeurteilungen Rolle der betrieblichen Interessenvertretung Handlungsmöglichkeiten

67 68 Spezialwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung Praxisseminar Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Hamburg, NH Hotel Hamburg Altona BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 650,00 EUR Hamburg, NH Hotel Hamburg Altona BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 650,00 EUR Aus der Gefährdungsbeurteilung ist der konkrete Handlungsbedarf abzuleiten, und erforderliche Maßnahmen müssen im Betrieb entwickelt und umgesetzt werden. Hierbei gibt es immer wieder Probleme und Störungen. Prozesse geraten ins Stocken, Arbeitgeber handeln nicht nach den Vorschriften, Ergebnisse werden falsch interpretiert. Hier setzt das Seminar an und gibt Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Grundlagen- und Aufbauseminare und setzt Vorkenntnisse und Erfahrungen mit der Gefährdungsbeurteilung voraus. Neue Entwicklungen und gesetzliche Bestimmungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeit in der paritätischen Kommission Prozessmanagement Betriebsvereinbarungen Einigungsstelle Seminarzeiten Beginn: Montag, Uhr Ende: Donnerstag, 15:00 Uhr Referentin und Referenten Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie, Hamburg Georg Hohlwein, Betriebsrat Deutsche Post AG, Dortmund Barbara Titze, Betriebsrätin Deutsche Post AG, Dortmund

68 Spezialwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 69 Gefährdungsbeurteilung Wie pack ich s an? Methoden und Instrumente der Gefährdungsbeurteilung richtig einsetzen Erfassung der psychischen Beanspruchungen: Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Erfassung der physischen Belastungen: Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung ist das Hauptinstrument, um Gefährdungen im Unternehmen zu ermitteln und zu reduzieren. Es stehen viele Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Wie die Gefährdungen im Betrieb zu erfassen sind, wird durch den Gesetzgeber nicht im Detail geregelt. Hier gibt es ein breites Angebotsspektrum an Instrumenten und Verfahren. Die am meisten verbreiteten Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind expertenorientiert und nutzen Checklisten oder Fragebögen. Sollen sie eingesetzt werden, dann stellen Sie ihre Nutzer vor Fragen wie: Erfasst das Instrument zuverlässig die Gefährdung bzw. das Ausmaß der Gefährdung? Wie gehe ich mit subjektiven Daten um? Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Wie werte ich die Ergebnisse aus? Wie entscheide ich, welche Maßnahmen erforderlich sind? Diese Fragen werden im Seminar erörtert und praktikable Lösungen angeboten. Mit Hilfe von erprobten Instrumenten und Verfahren wird vorgestellt, welche Vorteile mitarbeiterorientierte Verfahren haben und welche Instrumente hierfür besonders geeignet sind. Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Organisation, Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Beurteilung der Gefährdung und des Risikos Geeignete Instrumente zur Erfassung der Gefährdungen Auswertung der Ergebnisse Geeignete Schutzmaßnahmen Zu diesem Thema bieten wir je ein Seminar mit dem Schwerpunkt psychische Beanspruchungen und ein Seminar mit dem Schwerpunkt physische Belastungen an. Die beiden Seminare können gemeinsam oder auch einzeln gebucht werden.

69 70 Spezialwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Erkrankungen Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen Dortmund, Hotel Esplanade BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 505,00 EUR Much, Hotel FIT BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 320,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen werden immer häufiger mit den Problemen von Beschäftigten, die unter psychischen Erkrankungen leiden, konfrontiert. Die jeweiligen Situationen und gestellten Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen sind sehr unterschiedlich. Selbst wenn sie bereits Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Störungsbilder besitzen, reicht diese Kenntnis im Alltag häufig nicht aus, um adäquat auf die unterschiedlichen Anforderungen zu reagieren. Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die in ihren Gremien zuständig sind, sich für die Belange der psychisch erkrankten Beschäftigten einzusetzen, reagieren in der Praxis häufig verunsichert und sind einem starken Druck ausgesetzt. Sie stoßen an ihre eigenen Grenzen. Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete, an ihre Praxis orientierte zielgerichtete Hilfestellung zu reichen. Hierzu werden aktuelle Fälle der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bearbeitet. Ähnlich einer Supervision dient das Seminar der Reflektion der Arbeit in dem schwierigen Themenfeld der zunehmenden psychischen Erkrankungen in den Betrieben. Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben

70 Gute Arbeit durch modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz 71 Psychische Erkrankungen Burnout Wenn nichts mehr geht Wege aus der Burnout -Sackgasse Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Hochgesteckte Ziele, zu wenig Personal, Zeitdruck, nicht nachvollziehbare Entscheidungen, Angst zu versagen, ständige Gewissensbisse und Überarbeitung, Unsicherheit Wer kennt sie nicht, die Begleiterscheinungen der heutigen Arbeitswelt? Häufig führen diese anhaltenden Belastungen am Arbeitsplatz dazu, dass Menschen ausbrennen. 1,9 Millionen Fehltage sind alleine auf die Diagnose Burnout zurück zu führen. Ein Fehltag kostet den Betrieb rund 400,00 EUR und die Zahlen sind steigend. Betriebliche Interessenvertretungen sind gefragt, Maßnahmen gegen diesen Trend durchzusetzen. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung im Betrieb ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel unerlässlich. Erste Anzeichen für ein drohendes Burnout werden ebenso im Seminar thematisiert wie auch Hilfsmaßnahmen für erkrankte Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus werden betriebliche Modelle vorgestellt, wie Prävention wirksam umgesetzt werden kann. Burnout nur eine Modeerscheinung? Ursachen für Burnout Das Krankheitsbild Kommunikation mit erkrankten Kolleginnen und Kollegen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen Integration erkrankter Kolleginnen und Kollegen nach Reha-Maßnahmen

71 72 Spezialwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Erkrankungen Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und falsche Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an. Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt. Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen.

72 Gute Arbeit durch modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz 73 Psychische Erkrankungen Suizid (k)ein neues Problem Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Köln, Maternushaus BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 290,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Selbsttötungsserien in Betrieben, wie bei dem Dell-Computerhersteller Foxconn, der France Télécom, dem Renault-Technologiezentrum Guyancourt und dem Peugeot-Werk in Mülhausen sind in Deutschland bisher nicht bekannt. Die Arbeitsbedingungen in den genannten Firmen aber sind ähnlich wie hierzulande. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend mit dem Thema Suizid konfrontiert. Suiziddrohungen, Suizidversuche oder gar vollendeter Suizid überfordern, verunsichern und belasten die betriebliche Interessenvertretung häufig. Das Seminar soll über die Zusammenhänge und Sachverhalte zum Thema Suizid aufklären und helfen, diesem mit weniger Tabu und Angst zu begegnen. Es werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die zu konkreter Hilfe für die Betroffenen führen. Im Seminar werden unter anderem eine Psychiaterin und ein Psychiatrie-Erfahrener zu dem sensiblen Thema Rede und Antwort stehen. Ursachen von Suizid Suizid Zahlen, Fakten, Daten Betriebliche Zusammenhänge Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Interessenvertretung, Suizidgedanken zu erkennen und Suizid zu verhindern Prophylaktische und begleitende Maßnahmen Handlungsmöglichkeiten nach 87 Absatz 1 Nummer 7 und 80 Absatz 1 Nummer 2 und 9 Psychohygiene Die Referenten zum Themenfeld Psychische Erkrankungen stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch nach den Seminaren noch mit Rat und Tat zur Seite. Über Kontaktmöglichkeiten informieren wir in den Seminaren.

73 Betriebsratswahl 2014: Einfacher geht s nicht! Das Paket macht Wahl-Sieger:»Betriebsratswahl 2014«Top Software Formularmappe Leitfaden zur Wahl Bestellen Sie jetzt online: Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Betriebsratswahl! ( 20 Abs. 3 BetrVG) Ganz nah dran. Ihr Partner im Arbeits- und Sozialrecht.

74 Betriebliches Eingliederungsmanagement 75 Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Durch die Änderungen des SGB IX zum wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach 84 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet wenn die betroffene Person zustimmt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können. Krankheitsbedingte Kündigung Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM BEM nach 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach 84 Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach 87 BetrVG Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Einigungsstellenverfahren

75 76 Betriebliches Eingliederungsmanagement Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z Ein Überblick Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers Koordination beruflicher Eingliederung Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen Betriebswirtschaftliche Aspekte Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat Datenschutz im BEM Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder Hilfen seitens externer Institutionen

76 Betriebliches Eingliederungsmanagement 77 Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden. Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen. Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen Leistungsvoraussetzungen Koordination beruflicher Eingliederung Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM Hilfen und Leistungen durch die BKK Kostenlose Bürgerberatungen Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder

77 78 Betriebliches Eingliederungsmanagement Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Stuttgart, Commundo Tagungshotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 650,00 EUR Referentin und Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Johannes Egerer, Personalratsvorsitzender/ Sozialreferent Staatstheater Stuttgart, Disability Manager (CDMP) Martina Lutz, Gesamtschwerbehindertenvertreterin, Disability Managerin (CDMP) Das in 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch des Staatstheaters Stuttgart. Im Bereich Gesundheitsmanagement ist dieses öffentlich-rechtliche Unternehmen führend und für sein modellhaftes BEM ausgezeichnet worden. Gesetzliche Grundlagen des BEM Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem Betriebswirtschaftliche Aspekte Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater (Case-Manager) Differenzierte Ablaufpläne eines BEM Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Akteuren Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel des Staatstheaters Stuttgart und seinen Nebenbetrieben

78 Betriebliches Eingliederungsmanagement 79 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Ausbildungsgang TRYP Hotel Dortmund TRYP CentrO Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Abschlussworkshop TRYP Hotel Dortmund Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work Gesellschaft für Gesundheitsmanagement und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEM- Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung. Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität Dortmund. Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 640,00 EUR. Hinzu kommen 435,00 EUR für Übernachtung und Verpflegung (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und 450,00 EUR für Übernachtung und Verpflegung (ohne Übernachtung 262,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zzgl. 240,00 EUR für Übernachtung und Verpflegung (157,00 EUR ohne Übernachtung). Arbeit und Leben DGB/VHS NW

79 80 Messen Arbeitsschutz aktuell 2014 Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Frankfurt am Main, Novotel BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 545,00 EUR, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV- Ticket) Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell Das Präventionsforum findet vom 27. bis zum 29. August 2014 in Frankfurt statt. Sie bietet ideale Voraussetzungen, sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren und auch dazu, sich global zu vernetzen, da der XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014: Globales Forum Prävention zum Teil parallel stattfindet. Die Fachmesse präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Besuch der A+A Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress Brandschutz in den Betrieben Persönliche Schutzausrüstung Spezifische Gefährdungen und Belastungen Psychische Belastungen Gefahrstoffe Allergien Prävention Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Zukunft des Arbeitsschutzes Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

80 Messen 81 Reha-Care 2014 Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 505,00 EUR Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Besuch der Reha-Care 2014 Vorbereitung auf Messe und Kongress Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care

81 82 Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik I Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Referentin Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der Gesprächspartner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten. Unterrichtungs- und Beratungsrechte Grundlagen der Kommunikation Aktives Zuhören Unterschiedliche Wahrnehmung Zielorientierte Gesprächsführung Planung und Durchführung von Gesprächen Geeignete Rahmenbedingungen Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt? Wer darf Verhandlungen führen? Verhandlungen mit und in Gruppen Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I und II sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich.

82 Kommunikation und Konfliktbewältigung 83 Rhetorik II Die wirkungsvolle Rede Geldern, Hotel SeePark Janssen BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 660,00 EUR Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Die Rhetorik ist die Lehre der großen, wirkungsvollen Rede. Für eine wirkungsvolle Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit sind rhetorische Kenntnisse unerlässlich. Die Fähigkeit, andere von sich und den eigenen Ideen zu überzeugen, klare Gedanken zu führen und einen gewinnenden Eindruck bei den Zuhörerinnen und Zuhörern zu hinterlassen, ist allerdings nur durch praktisches Üben erlernbar. Wir werden im Seminar rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer analysieren und diese auf der Basis der jeweiligen Stärken im Rahmen der alltäglichen Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit verbessern. In der Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit wirkungsvoll und überzeugend auftreten Struktur und Aufbau einer Rede Zielorientiert Sprechen Gezielter Einsatz von Gestik und Mimik Sicherheit im Auftreten Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I und II sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich.

83 84 Kommunikation und Konfliktbewältigung Gut für s Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 770,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Konflikte im Betrieb gehören zum Alltag. Sie sind oft unentbehrlich, weil dabei verschiedene Sichtweisen und Interessen ausgetauscht und belastbare Lösungen entwickelt werden. Aber leider werden nicht alle Konflikte am Arbeitsplatz so bearbeitet und beendet. Wenn Konflikte ignoriert oder nicht wahrgenommen werden, können sie eskalieren und sich destruktiv auf den ganzen Betrieb auswirken. Ursachen für Konflikte im Betrieb gibt es viele. Die Praxis zeigt, dass häufig Konkurrenzverhalten von Beschäftigten, aber auch Verhalten der Vorgesetzten Konflikte auslösen. Mit oder ohne Absicht führt das leider oft zu Diskriminierung oder gar zur Ausgrenzung von Beschäftigten. Betriebliche Interessenvertretungen sind durch ihre Aufgabenstellung häufig mit Konflikten konfrontiert und geraten dabei nicht selten in eine Schlichtungs- bzw. Beratungsrolle. Im Seminar wird vermittelt, wie Konflikte frühzeitig erkannt werden können und welche Funktion ein Konfliktmanagement erfüllen kann. Weiter werden anhand praxisnaher Beispiele Fälle eskalierter Konflikte und mögliche Interventionsmöglichkeiten der Interessenvertretung besprochen. Dabei werden auch die Beratungsfunktionen, geeignete Gesprächstechniken und der Umgang mit den Betroffenen vermittelt. Konflikt: Theorie, Wahrnehmung, Folgen Konfliktdiagnose/-intervention Interpersonelle Konfliktfelder (prekäre Beschäftigung/ Multikulti-Belegschaften) Rechtliche Rahmenbedingungen Musterbetriebsvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Gesprächs- und Beratungskompetenz Methoden der Mediation

84 Kommunikation und Konfliktbewältigung 85 Machtspiele Wenn es einmal nicht um die Sache geht Haltern, Hotel Seehof BR-LAG-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Gerd Wisbar, Trainer Zum Alltag von betrieblichen Interessenvertretungen gehört es, mit Konflikten umzugehen. Oft jedoch ist es nicht immer erkennbar, ob es sich um einen realen Konflikt oder ein Machtspiel handelt. Kompliziert wird es, wenn sich diese Situation im eigenen Gremium und nicht mit dem Arbeitgeber abspielt. Es geht um Macht. Wer übt Macht über wen aus? Wer setzt sich gegen wen durch? Das sind oft zentrale Fragen, bei denen es nicht immer um die Sache geht. Und wo Macht ist, da sind auch Machtspiele nicht fern, und die können oft auch mit unfairen Mitteln ausgetragen werden. Häufig ist man gezwungen, auf die ein oder andere Weise mitzuspielen, um die eigenen Interessen zu wahren. Aber wie souverän und sachlich bleiben? In diesem Seminar sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Machtspiele erkennen lernen und Handlungsmöglichkeiten erproben, ihre Interessen zielorientiert durchzusetzen. Die eigenen Erfahrungen stehen dabei im Mittelpunkt. Welche Arten von Machtsituationen in Unternehmen und Organisationen gibt es? Welche Arten von Machtspielen gibt es? Eigene Verhaltensmuster bei Machtspielen erkennen Blockaden und Widerstände verstehen Wie kann ich souverän handeln und meine Interessen durchsetzen? Wie erkenne ich ein Machtspiel? Einfluss nehmen und überzeugen ohne formale Machtbasis Entscheidungen klar kommunizieren Praktische Übungen an exemplarischen Beispielen

85 86 Kommunikation und Konfliktbewältigung Konfliktlösung durch Mediation Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Grundlagen der Mediation (Baustein 1) 1. Baustein Grundlagen der Mediation Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-LAG-J ,00 EUR Referent und Referentin Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Katharina Homann-Kramer, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personen in Leitungsfunktionen brauchen in ihrer täglichen Arbeit Konfliktlösungskompetenz. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, wie z.b. zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen Arbeitnehmervertretungen und Betriebsleitung, zwischen Beschäftigten, aber auch innerhalb des Gremiums. Auswirkungen davon sind z.b. Mobbing, Intrigen, und gegenseitige Behinderung bei der Arbeit. Mediation bedeutet Vermittlung und stellt ein besonderes Verfahren der einvernehmlichen Konfliktlösung zwischen streitenden Parteien dar. Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da es die Interessen aller Beteiligten einbezieht. Gerade wenn Streitende darauf angewiesen sind, nach einem Konflikt wieder miteinander arbeiten zu müssen, bietet das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaft tragfähigen und einvernehmlichen Lösung. Mit der Verabschiedung des neuen Mediationsgesetzes wird Mediation in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt auch zur selbstständigen haupt- oder nebenberuflichen Ausübung. Die Ausbildung umfasst insgesamt 125 Stunden und besteht aus fünf Seminarbausteinen von je drei Tagen. Nach der Teilnahme an allen Bausteinen des Ausbildungsgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Der erste Seminarbaustein findet vom statt. Die weiteren vier Termine für das Jahr 2015 werden im ersten Seminar mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen. Abschließend ist ein zusätzlicher Baustein Schwierige Situationen in der Mediation geplant. In diesem Baustein soll die Umsetzung und Verankerung im Betrieb unter die Lupe genommen und Methoden und Techniken weiter vertieft und gefestigt werden. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um Anmeldung bis zum Die Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 4.900,00 EUR zzgl. 19% MwSt. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale.

86 Arbeitstechniken und -methoden für die Gremienarbeit 87 Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent und Referentin Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Katharina Homann-Kramer, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Im Bereich der sozialen Mitbestimmung sind einseitige Anordnungen und Regelungen des Arbeitgebers unzulässig. Ohne Zustimmung des Betriebsrats können keine wirksamen Maßnahmen gegenüber den Beschäftigten angeordnet werden. Der Betriebsrat kann in den 13 Mitbestimmungsfeldern ( 87 Abs. 1 Nr BetrVG) selber initiativ werden und Regelungen für die Beschäftigten erzwingen, gefragt sind hier Regelungsphantasie und Umsetzungskompetenz. Im Seminar sollen zu den von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgewählten Mitbestimmungsbereichen konkrete Betriebsvereinbarungen erarbeitet und eine Verhandlungsstrategie festgelegt werden. An exemplarischen Beispielen werden Verhandlungen geübt und ausgewertet. Rechtliche Grundlagen von Betriebsvereinbarungen Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen Praktische Vorbereitung: Von Betriebsvereinbarungsinhalten zu ausgewählten Schwerpunkten Professionell eine Betriebsvereinbarung verhandeln Praktische Übungen

87 88 Arbeitstechniken und -methoden für die Gremienarbeit Zustimmungsverweigerung und Widerspruch wasserdicht formulieren Richtig reagieren auf Anhörungen zu personellen Einzelmaßnahmen ( BetrVG) Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referent Thomas Hänschen Rechtsanwalt Keine personelle Maßnahme ohne den Betriebsrat! Bei diesem in der Betriebsratspraxis häufig auf der Tagesordnung stehenden Themenbereich geht es um die richtige Reaktion auf Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigung. Um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen und nachteilige Folgen von ihnen abzuwenden, ist es besonders wichtig, dass der Betriebsrat die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten rechtssicher anwendet, um kompetent und sicher zu reagieren. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung wird erarbeitet, wie die Schreiben der Zustimmungsverweigerung und des Widerspruchs wasserdicht zu formulieren sind Die gesetzliche Anhörung bei personellen Einzelmaßnahmen Formulierung professioneller Zustimmungsverweigerungen und Widersprüche Wirkung von Zustimmungsverweigerung und Widerspruch Aktuelle Rechtsprechung: Anforderungen an Zustimmungsverweigerung und Widerspruch Einstweilige Verfügung bei Versetzungen und Widerspruch, Rechtsdurchsetzung

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89 90 Arbeitstechniken und -methoden für die Gremienarbeit Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber aber richtig! Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Der Betriebsrat hat die Pflicht (...) über jede Verhandlung des Betriebsrats... eine Niederschrift ( 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) zu erstellen. Darüber hinaus sind u.a. Beschlüsse und Briefe an den Arbeitgeber zu verfassen. Oft stellt sich im Betriebsrat die Frage, wie unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen aus dem BetrVG Niederschrift und Beschluss inhaltlich zu Papier zu bringen sind. Dabei ist die Niederschrift nicht nur lästige Pflicht, sondern kann helfen, die tägliche Praxis effektiv zu organisieren. Im Seminar werden Übungen angeboten, sich bei Niederschrift und Beschluss auf sicherem Boden zu bewegen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Die aktuelle Rechtsprechung zum ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss wird ausführlich dargestellt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Muster der wichtigsten Schreiben für die Betriebsratspraxis. Anforderungen an die Niederschrift des Betriebsrats Bedeutung und Funktion der Niederschrift für die Geschäftsführung des Betriebsrats Inhalte der Niederschrift Der ordnungsgemäße Beschluss Schreiben an den Arbeitgeber, Formulierung von Beschlüssen und Inhalte der Niederschrift Übungen an Fallbeispielen

90 Arbeitstechniken und -methoden für die Gremienarbeit 91 Neue Wege der Betriebs-/Personalratsarbeit Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Markus Wortmann, Trainer und Berater Die täglichen Herausforderungen in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung werden immer komplexer. Es erfordert neue Wege, um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen. Wie diese neuen Wege aussehen können, steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Dabei geht es zunächst darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr eigenes Selbstverständnis als betriebliche Interessenvertretungen klären. Vor diesem Hintergrund sollen sie ihre Stärken erkennen, ihre Werte als betriebliche Interessenvertretungen herausarbeiten und die Ziele ihrer Arbeit definieren. Auf Basis dieser Erkenntnisse entwickeln sie neue Wege und Lösungen für ihre Arbeit als betriebliche Interessenvertretung. Ziel ist, weg von alten bekannten Mustern neue Möglichkeiten der Interessenvertretungsarbeit auszuloten, zu entdecken und zu erfahren, um die Herausforderungen gelassener und professioneller bewältigen zu können. Erkennen und Umsetzen der eigenen Stärken Erkennen und Umsetzen von Strategien und Handlungsmustern Ziele der Interessenvertretungsarbeit Werte von Interessenvertretungsarbeit Neue Lösungen und Wege in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung entwickeln

91 92 Arbeitstechniken und -methoden für die Gremienarbeit Stress war gestern Workshop zum Selbstmanagement Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 440,00 EUR Referent Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Die hohe Arbeitsbelastung geht auch an Betriebs- und Personalratsmitgliedern sowie Schwerbehindertenvertretungen nicht spurlos vorüber. Sie sind in den letzten Jahren einer deutlichen Zunahme arbeitsbedingter Belastungen ausgesetzt. Nur wer seine Arbeit gut organisiert und dabei auch noch gut für sich selbst sorgt, kann auch anderen effektiv helfen. Im Workshop wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Persönliche Standortbestimmung Typische Belastungen durch Beruf- und Privatleben Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Stress Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Stressbewältigung und Burnout -Prävention Bewährte und neue Techniken des Selbst- und Zeitmanagements Vorstellung und Erprobung anerkannter Übungen zur Stressreduzierung Kollegialer Erfahrungsaustausch

92 93 Bei den Seminaren von Arbeit und Leben ist der Name Programm. Veranstaltungen sind so aufgebaut, dass ich viel lerne und auch Gelegenheit und Zeit habe, das Gelernte einzuüben und zu verarbeiten. Winfried Schmitz, Betriebsratsvorsitzender der Air Berlin Technik GmbH Die Seminare, die ich bis jetzt von Arbeit und Leben besucht habe, haben mich von den Inhalten her überzeugt. Ich konnte viel für meine Praxis als Schwerbehindertenvertreterin und als Personalrätin mitnehmen. Monika Schneck, Schwerbehindertenvertreterin und Personalrätin der Emschergenossenschaft/Lippeverband

93 94 Kommunikationsstrategien der betrieblichen Interessenvertretung Ohne die Belegschaft geht nix Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag Münster, Mercure Hotel Münster City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 495,00 EUR Referentin und Referent Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frederik Preiss, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Als Interessenvertretungen beschäftigen wir uns mit komplexen betrieblichen Themen, die nicht selten große Auswirkungen auf unsere Kolleginnen und Kollegen haben, ebenso wie mit den kleinen und großen Schwierigkeiten des betrieblichen Alltags. Doch wie nimmt die Belegschaft unsere Arbeit wahr? Wir tun viel und viel Gutes, also lasst uns darüber reden! Eine gut informierte, in die Prozesse tatsächlich einbezogene und damit leicht zu aktivierende Belegschaft kann die Arbeit im betrieblichen Spannungsfeld erheblich erleichtern. Jedes Gremium muss die für sich passenden Instrumente und Ansätze finden, damit die Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich ist. In diesem Seminar werden wir Instrumente und Möglichkeiten einer kreativen Öffentlichkeitsarbeit kennenlernen, wiederfinden, ausprobieren und erste eigene Strategien für betriebliche Situationen entwickeln. Rechtliche Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit zwischen Meinungsfreiheit, Betriebsgeheimnissen und Datenschutz Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittthema in die BR-Arbeit integrieren Kreative Methoden und Medien zwischen Schwarzem Brett und Twitter Aktionen und Kampagnen Betriebsversammlung mal anders

94 Kommunikationsstrategien der betrieblichen Interessenvertretung 95 Keine Angst vor der großen Bühne Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Im Stillen gute Arbeit zu leisten, genügt heute nicht mehr. Interessenvertretungen müssen ihre Arbeit und Erfolge auch gegenüber der Belegschaft darstellen. Nur wenn der Funke überspringt, erfährt die Interessenvertretung auch die nötige Solidarität und Rückendeckung. Wie dies am besten gelingt, dazu gibt dieser Workshop praktische Anleitung und Hilfestellung. Niemand wird als große Rednerin, bzw. großer Redner geboren. Mit relativ einfachen Mitteln lassen sich Betriebs- und Personalversammlungen attraktiv gestalten und mit Humor und Leichtigkeit leiten. Die Erarbeitung eines Spannungsbogens, eine gute Aufteilung der einzelnen Elemente der Versammlung und praktische Tipps und Tricks helfen, den Funken überspringen zu lassen. Der Workshop baut auf den bisherigen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf. Er zielt darauf ab, eine praktikable Strategie für die kommenden Versammlungen zu erarbeiten und ein selbstbewusstes Auftreten vor der Belegschaft zu trainieren. Dabei werden neue Wege der Versammlungsleitung vorgestellt, diskutiert und in praktischen Übungen erprobt. Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Betriebs- und Personalversammlung Strategische Ziele des Betriebs-/Personalrats für die Versammlung Praktische Tipps der Versammlungseröffnung und -leitung ( Eisbrecher ) Der Aufbau eines Spannungsbogens, das Schüren von Emotionen und Solidarität Möglichkeiten der kreativen Beteiligung der Belegschaft Einfache Übungen zur Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten und Schlagfertigkeit Umgang mit Konflikten und unerwünschten Diskussionen Kollegiale Beratung

95 96 Kommunikationsstrategien der betrieblichen Interessenvertretung Wir sind drin! Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referent Timm Boßmann, Tageszeitungs-Redakteur, Marketing-Spezialist, Betriebsrat Die Belegschaft schnell und einfach informieren. Sofort erfahren, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken und wollen: Das Internet eröffnet Betriebs-/Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen völlig neue Möglichkeiten, mit der Belegschaft zu kommunizieren. Aber wie funktionieren Facebook, Blogs und Twitter ganz genau? Was ist rechtlich zu beachten? Wie steht es um den Datenschutz? Neben diesen Fragen widmen wir uns vor allem der Praxis und erstellen gemeinsam ein eigenes Betriebs-Blog. Öffentlichkeitsarbeit 2.0: Neue Medien in der Arbeit der Interessenvertretung Blogs, Facebook, Twitter: Was die Plattformen unterscheidet, wofür sie sich eignen Rechtliches: Worauf Interessenvertretungen achten müssen Praxis: Schritt für Schritt zum eigenen Blog Textwerkstatt: schreiben und gelesen werden

96 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte 97 Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 525,00 EUR Referentin und Referenten Josef Bednarski, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Deutschen Telekom Kundenservice Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Führungspositionen werden nach fachlicher Kompetenz besetzt, soziale und Führungskompetenz spielen in der betrieblichen Praxis leider noch eine untergeordnete Rolle. Dabei reichen fachliche Kenntnisse nicht aus, um einer Führungsaufgabe gerecht zu werden. Die soziale Kompetenz hat erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fehlt sie, sind die Ergebnisse bekannt: Demotivation, innere Kündigung, psychische Erkrankungen und hoher Krankenstand. Im Seminar werden wir uns deshalb mit Handlungsstrategien des Betriebsrats auseinandersetzen. Dabei geht es um strategische, rechtliche und auch praktische Handlungsmöglichkeiten. Mitwirkung des Betriebsrats bei Kriterien für die Einstellungsentscheidungen von Fach- und Führungskräften Systeme des Fach- und Führungsfeedbacks Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Beschwerderecht Praktische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Arbeit an exemplarischen Beispielen Strategische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt

97 98 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Strategisches Betriebsratsmanagement Veranstaltungsorte Ruhr-Universität Bochum Park Inn Hotel, Bochum Referenten Prof. Dr. Klaus Harney, Lehrstuhl für Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Ruhr-Universität Bochum Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz, Düsseldorf Prof. Dr. Heiner Minssen, Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr- Universität Bochum Dr. Manfred Wannöffel, Gemeinsame Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum IG Metall u.a. Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können. Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management. Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Vorgesehen sind die Module Führen-Leiten-Delegieren Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei Umstrukturierung und Reorganisation Von der Strategie zur Kennzahl vom zielgesicherten Umgang mit wirtschaftlichen Informationen Recht haben und Recht durchsetzen Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Strategisches Personalmanagement Das Modul Führen, Leiten, Delegieren findet vom statt. Die Termine für die weiteren Module werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale. Detaillierte Informationen unter:

98 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte 99 Leiten, Motivieren, Delegieren Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J ,00 EUR zzgl. 410,00 EUR Referentin Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Ein Gremium, einen Ausschuss/Arbeitskreis oder eine Projektgruppe zu leiten ist eine echte Herausforderung. Es stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat als Team arbeitet und wie er seine Arbeit organisieren will. Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen definiert und die Entscheidungsabläufe und -kompetenzen festgelegt werden. Je nach Größe des Gremiums verlangt dies eine Menge Fingerspitzengefühl, Konfliktbereitschaft sowie die Fähigkeit zu delegieren, Aufgaben sinnvoll und eindeutig zu beschreiben und Personen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen zu integrieren. Selbst erfahrene Betriebsratsmitglieder, die bereits viele Jahre dieses Amt ausüben, stellen sich immer wieder neu die Frage, wie Verantwortung zu teilen ist, Macht übernommen und gestaltet und die Akzeptanz des Gremiums erreicht werden kann. Im Seminar wird, ausgehend von der jeweiligen betrieblichen Situation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, durch praktische Übungen die Kunst der Führung trainiert. Die besondere Aufgabe von Vorsitzenden, Ausschussvorsitzenden, deren Stellvertretungen und Freigestellten gemäß 26-29, 34, 74 BetrVG Meine Rolle als Führungskraft Arbeitsteilige Gremienarbeit Arbeit im Team Wie werden wir ein Team? Führungsstil für die Gremienarbeit Motivieren und Delegieren Konfliktlösung im Gremium Effektive Kommunikation für eine erfolgreiche betriebliche Interessenvertretung Sitzungen wirkungsvoll leiten

99 100 Speditionen, Logistik- und KEP-Betriebe Betriebsratsarbeit in Speditionen, Logistik- und KEP-Betrieben Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder U Nümbrecht, Hotel Bierenbacher Hof BR-LOG-J ,00 EUR zzgl. 490,00 EUR Referent Hermann Völlings, Gewerkschaftssekretär ver.di NRW Betriebsräte in Logistikbetrieben stehen vor besonderen Herausforderungen, die Betriebsratsarbeit gut zu organisieren. Schichtarbeit im Lager, tagtäglicher Stress mit der Freistellung wegen Arbeitsüberlastung und Personalmangels oder aber Betriebsräte, die im LKW unterwegs sind, machen schon die regelmäßige Betriebsrats-Sitzung zum Problem. Zeit fehlt immer. Die alltägliche Arbeit mit den Betriebsratsaufgaben zu koordinieren, gestaltet sich oft sehr schwierig. Wir wollen in dem Seminar aufzeigen, dass gute Betriebsratsarbeit trotz der Dauerbelastung im Job machbar ist. Geklärt werden soll, wie ein Betriebsratsmanagement praxisbezogen aussehen und wie eine effektive Arbeit des Gremiums trotz schwieriger Bedingungen gestaltet werden kann. Mitbestimmung des Betriebsrats unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten für Kraftfahrer in Speditionen und KEP-Diensten Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung (Stunden-, Monatsoder Pauschallohn) Beginn und Ende sowie Verteilung der Arbeitszeit Tarifverträge Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Logistik-, Speditionen- und KEP-Dienstbereich Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Einhalten der geltenden Gesetze (z.b. Bundesurlaubsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz) Praktische Arbeitsweise für Betriebsräte auch wenn im Betrieb überwiegend flexible Arbeitszeit anfällt und Kraftfahrer nicht ständig im Betrieb anwesend sind

100 Speditionen, Logistik- und KEP-Betriebe 101 Tarifvertrag Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW Nümbrecht, Hotel Bierenbacher Hof BR-LOG-J ,00 EUR zzgl. 285,00 EUR Referent Hermann Völlings, Gewerkschaftssekretär ver.di NRW Gemäß 80 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG haben Betriebsräte darüber zu wachen, dass tarifvertragliche Vorschriften angewendet bzw. eingehalten werden. Da sich die tariflichen Regelungen deutlich von den gesetzlichen Mindestregelungen unterscheiden, kommt hier der Überwachungsaufgabe des Betriebsrats große Bedeutung zu. Dieses Seminar vermittelt wesentliche Grundlagen für die Betriebsratsarbeit in Speditions- und Logistikunternehmen. Das deutsche und europäische Arbeits- und Sozialrecht Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Eingruppierung nach Lohntarifvertrag und die Beteiligung des Betriebsrats gem. 99 BetrVG Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten Eingruppierungsgrundsätze nach Gehaltstarifvertrag und die Beteiligung des Betriebsrats gem. 99 BetrVG Aktuelle Rechtsprechung zu Eingruppierungen Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen

101 102 JAV Spezial Jugend- und Auszubildendenvertretungen Alle Infos auch im Netz unter Biss muss sein für starke JAVen! Unsere Seminare vermitteln die für eine erfolgreiche Vertretung von Jugendlichen und Auszubildenden erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen. Wir unterstützen die JAVen mit unserem Angebot an praxisnaher Grundlagenbildung und weiterführenden Spezialseminaren bei ihrer Arbeit. Wir helfen eine Bildungsplanung zu erstellen, Tagungen durchzuführen und gestalten Teamentwicklungsprozesse. Bei uns könnt ihr sicher sein, dass unsere Referentinnen und Referenten auch tatsächlich eure Interessen als JAV is vor Augen haben gewerkschaftsnah und arbeitnehmerorientiert. Grundlagen des Arbeits-und Tarifrechts MTV Auszubildende der Deutschen Post AG Hattingen, DGB Bildungszentrum JA-VPO-J ,00 EUR zzgl. 550,00 EUR Referentinnen und Referent Sarah Ruppelt, Jugendvertreterin der Deutschen Post AG Antje Voss, Jugendvertreterin der Deutschen Post AG Der Manteltarifvertrag für Auszubildende der Deutschen Post AG regelt alle zentrale Fragen des Verhältnisses der Azubis zum Arbeitgeber: Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Übernahme nach der Ausbildung, Anzahl der Urlaubstage etc. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die Aufgabe, u. a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Deshalb sind Kenntnisse über den Inhalt dieses Tarifvertrags und seine rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der JAV unabdingbar. Schwerpunkte: Grundlagen des Tarifrechts Koalitionsfreiheit und Tarifvertragsgesetz Wesentliche Inhalte des MTV Azubis Daniel Weß, Jugendvertreter der Deutschen Post AG

102 JAV Spezial Jugend- und Auszubildendenvertretungen 103 Alle Infos auch im Netz unter Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Bielefeld, Das Bunte Haus JA-KOV-J ,00 EUR zzgl. 590,00 EUR Aufgaben, Funktionen und Rechte einer Jugend- und Auszubildendenvertretung Rahmenbedingungen, Vorstellung der wichtigsten Gesetze und Regelwerke anhand konkreter Fallbeispiele JAV und Betriebs-/Personalrat Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Bildungsmöglichkeiten, Bildungsplanung und Übernahme der Kosten der JAV-Arbeit Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Qualität der Ausbildung sichern (JAV II) Hattingen, DGB Bildungszentrum JA-KOV-J ,00 EUR zzgl. 550,00 EUR JAV-Geschäftsführung Instrumente der Qualitätssicherung und Kontrolle der Ausbildung Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Ausbildungsordnungen Handlungsmöglichkeiten bei Härtefällen

103 104 JAV Spezial Jugend- und Auszubildendenvertretungen Das geht mir tierisch auf den Keks Jugendauszubildendenvertretungen und psychische Belastungen am Arbeitsplatz Haltern, Hotel Seehof JA-KOV-J ,00 EUR zzgl. 390,00 EUR Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler JAV's haben unter anderem die Aufgabe, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Auszubildenden gewährleistet. Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen auch für Jugendliche und Auszubildende immer komplexer werden und die psychischen Belastungen zunehmen. Hinzu kommen Aspekte wie die oft unangenehme Rolle als Lernender mit unfertiger Qualifikation, Schul- und Prüfungsstress, die Gewöhnung an den Rhythmus des Arbeitslebens, soziale Unsicherheit bzw. Zukunftsängste oder manchmal die Erkenntnis, den falschen Beruf ergriffen zu haben. In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und extremen persönliche Krisen vorzubeugen. Es kommen einführende Referate, praktische Übungen, Fallbesprechungen, Diskussionsrunden, Erfahrungsaustausch sowie Einzel- und Gruppenarbeit zum Einsatz. Schwerpunkte: Was sind psychische Belastungen? Belastung und Beanspruchungsfolgen (insbes. nach DIN EN ISO 10075) Ursachen für die Zunahme psychischer Belastungen unter besonderer Berücksichtigung von Auszubildenden Fehlbeanspruchungen erkennen Stressreaktionen und die Folgen Psychosozialer Stress von Auszubildenden Prävention im Alltag Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen im Betrieb Handlungsmöglichkeiten der JAV Suche nach Verbündeten im Betrieb Beratung von Auszubildenden Erarbeitung des Themas an ausgewählten Praxisbeispielen Grundlagen der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung Weitere Termine und Infos findet ihr immer aktuell im Netz unter:

104 BR-Hotline 105 Wenn ich jetzt einfach mal jemanden anrufen könnte! Die Hotline für frische Ideen Ein Beratungsangebot für Betriebsräte Arbeit und Leben hat ein umfangreiches Bildungsprogramm für betriebliche Interessenvertretungen und bietet einen zusätzlichen Service: Die Hotline unterstützt bei aktuellen Problemund Fragestellungen, die sich rund um die Arbeit von Betriebsräten ergeben. Im Hintergrund der Hotline arbeitet ein Netzwerk aus Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund erfahrenen Betriebsräten und Betriebsrätinnen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Wissensgebieten erfahrenen und kompetenten Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht aus der Kanzlei silberberger.lorenz So funktioniert der Kontakt: Wir werden angerufen oder angeschrieben. Wir klären das Thema/Problem und leiten bei Bedarf die Frage an eine andere Stelle weiter, so dass eine kompetente Unterstützung und Begleitung sichergestellt ist. Dieser Service ist kostenlos und steht an Arbeitstagen von montags bis freitags von bis Uhr zur Verfügung. Nach erster Kontaktaufnahme organisieren wir unsere Begleitung innerhalb von 24 Stunden. Hotline für Betriebsräte Ansprechpartner und Koordinator Andreas Kramer Telefon:

105 106 Die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 660,00 EUR Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 660,00 EUR Geldern, Hotel See Park Janssen SB-LAG-J ,00 EUR zzgl. 660,00 EUR Referentinnen und Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.v. Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin (CDMP) Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Chancen und Möglichkeiten Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Der Aufbau des SGB IX Der Behindertenbegriff, 2 SGB IX Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, 95, 96 SGB IX Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Pflichten des Arbeitgebers Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Leistungen zur Integration Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung Integrationsvereinbarungen, 83 SGB Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung Widerspruch/Klage/Änderungsantrag Gleichstellungsverfahren Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers Zusatzurlaub/Mehrarbeit Die Schwerbehindertenversammlung Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat Zeitmanagement der Schwerbehindertenvertretung Weitere Seminare für Schwerbehindertenvertretungen können unserem Programm für Schwerbehindertenvertretungen und für Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen, entnommen werden.

106 Die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen 107 Alle Infos auch im Netz unter Arbeit und Leben DGB/VHS NW Das Angebot 2014 für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen Gerne senden wir unser aktuelles Seminarprogramm für Schwerbehindertenvertretungen zu.

107 108 Praxisbegleitung und Beratung Einzeln stark gemeinsam überzeugend Teambildung Unsere Beratungs- und Seminarangebote optimieren die Zusammenarbeit in neuen oder bestehenden Teams. Ziel ist es, eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen und die Arbeitseffizienz durch klare Kommunikationsstrukturen und Entscheidungswege zu erhöhen. Die aufgeführten Angebote richten sich nach ihrer individuellen Anfrage: Teambildung Wenn neue Teams gebildet werden, benötigen diese häufig Unterstützung, um die Grundlagen für eine effektive Zusammenarbeit zu legen. Der Prozess von der Gruppenfindung zum Team durchläuft mehrere Phasen und gestaltet sich häufig konfliktreich. Es gibt noch keine festen Regeln und Normen und es fehlt an Teamgeist. Unterschiedliche Persönlichkeiten müssen erst zusammenfinden, Fähigkeiten und Rollen ausgelotet werden. Externe Moderation hilft dabei, die Arbeitsabläufe und den Gruppenprozess zu optimieren. Teamentwicklung Das Ziel von Teamentwicklung besteht in der Verbesserung der Arbeitseffizienz. Vornehmlich geht es um die Bilanzierung der bisherigen Arbeit, mögliche veränderte Zieldefinitionen, um gruppendynamische Prozesse und um die spezifischen Aufgabenstellungen des Teams. Dabei stehen die Themen Rollenklärung, Feedbackprozesse, Optimierung der Arbeits- und Entscheidungsabläufe sowie der Umgang miteinander im Vordergrund. Die drei Faktoren Einzelner, Team, Aufgaben werden in Einklang gebracht, so dass Synergieeffekte wirksam werden können. Teamberatung Ausgangspunkt für eine Teamberatung ist entweder ein konkreter Problemdruck oder ein bestehender Konflikt. Teamberatung unterstützt das Team bei der Bearbeitung und Initiierung von Lösungen. Die Anlässe für eine Teamberatung sind vielfältig: unklare Zielund Prioritätensetzung, diffuse Aufgabenverteilung, Beziehungskonflikte oder Rollenunklarheiten. Am Anfang einer Teamberatung stehen die Diagnose der Zusammenarbeit sowie die Wahrnehmungen und Bedürfnisse der einzelnen Teammitglieder. Bei den anschließenden Interventionen steht eine wertschätzende Grundhaltung gegenüber den Einzelnen im Vordergrund, um eine konstruktive Feedback- und Problemlösekultur im Team zu etablieren. Einzeln stark gemeinsam überzeugend Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte Arbeit und Leben DGB/VHS NW

108 Praxisbegleitung und Beratung 109 Coaching für betriebliche Interessenvertretungen Die Anforderungen der betrieblichen Interessenvertretungen sind im Zuge der allgemeinen erhöhten Arbeitsanforderungen und der Leistungsverdichtung umfangreicher und komplexer geworden. Betriebliche Interessenvertreterinnen und -vertreter spüren auch in ihrer täglichen Arbeit den zunehmenden Druck in der Arbeitswelt und benötigen für ihre Aufgabe spezielle persönliche und soziale Kompetenzen. In einem individuellen Coaching steht vor allem die Reflexion des eigenen Handelns im Vordergrund. Die Entwicklung der Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit ist dabei genauso wichtig wie eine hohe Konflikt- und Problemlösefähigkeit. Wir arbeiten mit lösungs- und ressourcenorientierten Methoden in einem professionellen Team mit Beraterinnen und Beratern aus der betrieblichen Praxis. Mögliche Fragen, die in einem Coaching geklärt werden können: Wie bewältige ich bevorstehende schwierige Aufgaben? Wie sehe ich meine Rolle im Team? Welche persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten habe ich? Wie kann ich meine Kommunikationskompetenz verbessern? Wie kann ich meine persönliche Balance im Arbeits- und Privatleben finden? Zu unserem Team gehören: Angela Fahd Kristin Fumagalli Jürgen Heimes Katharina Homann-Kramer Karin Korthals Ralf Kronig Gerda Krug Frank Mertens Susan Paeschke Robert Spitz Gerd Wisbar Harald Wolf

109 110 Mobilseminare/Inhouse-Angebote Mobilseminare/Inhouse-Angebote Maßgeschneiderte Seminare für einzelne Gremien Oft erfordert die Tätigkeit eines Betriebs- oder Personalrats die Bearbeitung von Aufgaben und Fragen, die sich aus speziellen betriebsinternen Problemstellungen ergeben. Hierfür bieten wir unsere Mobilseminare an. Ziele und Inhalte dieser Seminare orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Betriebs- oder Personalrats. Innerhalb von wenigen Tagen konzipieren wir ein für das Gremium maßgeschneidertes betriebliches Seminar. Teilnehmen kann das gesamte Gremium oder nur ein Teil, z.b. Ausschüsse oder Projektgruppen. Diese Seminarform erhöht entscheidend die Handlungsfähigkeit des Betriebs- oder Personalrats, da sie explizit die Kooperation und Teamfähigkeit des Gremiums verbessert und einen ausgeglichenen Wissensstand aller Mitglieder herbeiführt. Die enge inhaltliche Verzahnung mit ver.di ist hierbei ein Grundsatz unserer Arbeit. Einige Gremien, für die wir Seminare konzipiert und durchgeführt haben: Betriebsrat der Cableway Service Nord u. Co. KG Betriebsrat der Deutschen Post InHaus Services GmbH Betriebsrat der Deutschen Telekom Training GmbH Betriebsrat der Deutschen Telekom Kundenservice Betriebsrat der DHL HUB Leipzig GmbH Betriebsrat der Fiege GmbH Betriebsrat der Haller Messe- und Eventlogistik Betriebsrat der Nippon Express Deutschland GmbH Betriebsrat der Sundwiger Messingwerk GmbH & Co. KG Betriebsrat der UTG Moers Betriebsrat der Vivento Customer Services GmbH Personalrat der Uniklinik Köln Wahlvorstand der Piratenfraktion im Landtag NRW Wahlvorstand der DHL Primark

110 Neue Projekte für Interessenvertretungen 111 prodisco Berufliche Handlungsfähigkeit für Europa Zusammen mit der Europäischen Kommission ermöglichen wir Auszubildenden sowie Berufsschülerinnen und Berufsschülern in ihrer beruflichen Erstausbildung einen 8-wöchigen Praktikumsaufenthalt in Europa. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während ihres Praktikums in innerbetriebliche Arbeits- und Kommunikationsprozesse europäischer Betriebe eingebunden und bringen ihre bereits erlernten beruflichen Fähigkeiten ein. Das Praktikum und der Auslandsaufenthalt tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung ihrer kommunikativen, sozialen und persönlichen Kompetenzen bei. Dies geschieht im Besonderen durch Anwendung und Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen Stärkung der Persönlichkeit und der Handlungsfähigkeit in einem interkulturellen Berufsumfeld Ausstellung des Europass Mobilität Vorbereitung auf den heimischen und den europäischen Arbeitsmarkt Anteilig gefördert werden Vorbereitungsseminare auf den Auslandsaufenthalt, Reisekosten ins Zielland, Unterkunft, Praktikumsvermittlung, tutorielle Unterstützung, Haft-, Unfallund Krankenversicherung, Sprachtraining und Nahverkehrsticket vor Ort. Die Förderung beträgt je nach Zielland 1200,00 EUR bis 1800,00 EUR. Ansprechpartner und Koordinator Julian Urbansky Telefon:

111 112 Neue Projekte für Interessenvertretungen Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW gestalten Für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen als acht neue EU-Mitglieder gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ab dem 1. Januar 2014 kommen Rumänien und Bulgarien hinzu. Bis dahin benötigen die Beschäftigten aus diesen beiden Ländern meistens eine EU-Arbeitserlaubnis. In den letzten Jahren sind die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern insbesondere in der Logistikbranche und der Fleischindustrie immer schlechter und unfairer geworden. Besondere Probleme hinsichtlich der Einhaltung und Durchsetzung fairer Beschäftigungsbedingungen bestehen in der Leiharbeit, bei der in allen Branchen praktizierten Entsendung von Beschäftigten mittels Werkverträgen sowie bei der (Schein)Selbständigkeit der Zugewanderten. Dem stehen bisher nur ansatzweise Beratungsstrukturen gegenüber, die den Anforderungen vor Ort in keiner Weise gerecht werden können. Den Beschäftigten sind das deutsche Recht und meistens auch die deutsche Sprache fremd. Selten sind sie Gewerkschaftsmitglieder. Deshalb sind sie häufig nur unzureichend über ihre Rechte informiert und erhalten kaum Hilfe. Ziel des für einen Zeitraum von zwei Jahren angesetzten Projekts Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW gestalten ist es, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa ein Netzwerk von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung, sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Arbeits-, Sozial- oder Aufenthaltsrechte zu schaffen. Neben der direkten Beratung sind der Wissenstransfer in die Gewerkschaften und in die Bevölkerung sowie die Vernetzung der vorhandenen Beratungsstrukturen die wichtigsten Aufgaben des Projekts, und dies über die Projektlaufzeit hinaus. Das Projekt wird im Rahmen der Initiative Faire Arbeit Fairer Wettbewerb sowie im Rahmen der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik gefördert. Das Projektbüro ist in Dortmund angesiedelt. Kontakt Beratungsbüro Dr. Alexandru Zidaru, Bildungsreferent Königswall 36, Dortmund Tel.: Fax: Arbeit und Leben DGB/VHS NW In Kooperation mit: Bezirk Nordrhein-Westfalen

112 Neue Projekte für Interessenvertretungen 113 Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb In einer Arbeitswelt, in der die Anforderungen und das Tempo stetig steigen, ist eine sichere Grundbildung, insbesondere das Lesen, Schreiben und Rechnen, die Voraussetzung für Weiterentwicklung. Jede/Jeder 7. Beschäftigte kann aus ganz verschiedenen Gründen aber nicht ausreichend lesen und schreiben, um ohne Hilfe den (Arbeits-)Alltag zu meistern. Aufbau, Ausbildung und Begleitung kollegialer Netzwerke zur Förderung der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb gefördert vom BMBF unter FK W Das Projekt MENTO bildet interessierte Kolleginnen und Kollegen zu betrieblichen Mentorinnen/ Mentoren und Lernberaterinnen/ Lernberatern aus, betreut sie und vernetzt sie mit den Bildungsangeboten vor Ort und im Betrieb. Sie unterstützen als Vertrauenspersonen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Bildungsweg, wenn sie es wünschen. Arbeitsplatzbezogene Bildungsprojekte zur Erweiterung der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb gefördert vom BMBF unter FK 01AB12020B Das Projekt BasisKom Basiskompetenz am Arbeitsplatz stärken! bietet Antworten und hält Ideen, Informationen, und passgenaue Weiterbildungsmodule für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit. Vorhandene Potenziale werden weiter entwickelt und die Arbeitssituation durch geeignete Grundbildungsangebote verbessert. Infos und Termine zu den Projekten unter Kontakt Ariane Münchmeyer Susan Paeschke Bildungsreferentin Bildungsreferentin Tel.: Tel.:

113 114 Weiterbildungsberatung Bildung zahlt sich aus! Weiterbildungskosten halbieren Weiterbildungsberatung im Betrieb Betriebliche Umstrukturierungen, neue Aufgaben und Anforderungen im beruflichen Alltag, gesundheitliche Einschränkungen oder auch der Wunsch nach einer beruflichen Weiterentwicklung stellen für Beschäftigte eine enorme Belastung dar. Oft reichen die vorhandenen Kompetenzen und die beruflichen Kenntnisse nicht aus, um auch den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Beschäftigungschancen und beruflicher Erfolg sind immer mehr abhängig von der beruflichen Qualifizierung. Berufliche Weiterbildung eröffnet nicht nur neue berufliche Perspektiven, sondern fördert auch den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, leistet einen Beitrag zur Sicherung des Arbeitsplatzes und trägt zu höherer Arbeitszufriedenheit bei. Wenn der Arbeitgeber nichts für die berufliche Bildung seiner Beschäftigten tut, müssen diese sich selbst um ihre Zukunft kümmern. Dabei können sie staatliche Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildung nutzen. Auch die Interessenvertretung im Betrieb kann unterstützen, wenn sie die berufliche Bildung in den Fokus nimmt und die Weiterbildungsberatung organisiert. Unsere mobile Beratungsstelle bietet Beschäftigten und betrieblichen Interessenvertretungen ein serviceorientiertes Angebot: Die Beratungsstelle kommt in den Betrieb, wenn sie vom Betriebsrat angefordert wird. Wir beraten Kolleginnen und Kollegen zu den Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck und die Bildungsprämie werden vor Ort ausgestellt. Wir beraten Betriebsräte zum Thema berufliche Weiterbildung. Bildungsscheck Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land NRW finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten bis zu 500 Euro für Fortbildungskurse und Prüfungen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Ansprechpartnerin Claudia Bednarski Telefon: Mobil:

114 Service 115 Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein Überraschungsgeschenk. Mein Arbeit und Leben-Weiterbildungs-Pass Name, Vorname Dass sich Weiterbildung lohnt, das wissen Sie. Aber dass sie auch belohnt wird, ist neu! Lassen Sie sich einfach die Teilnahme in einem der Felder auf der Rückseite quittieren. Für vier Bausteine bekommen Sie eine Überraschung von uns! Seminar:❶ Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft fon 02 11/ / -18 fax 02 11/ Termin: ➌ Seminar: Termin: ➋ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: ➍ Unterschrift Arbeit und Leben Service-Hotline Unter den Telefonnummern /-21/-35/-45 bzw. unter der Adresse stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert. Seminarmaterialien, Fotos, Präsentationen auf Abruf Das individuelle Seminar-Archiv von Arbeit und Leben NRW Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten Zugang, mit dem sie alle Materialien zu den von ihnen besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können. Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite als auch über möglich. Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif ( ) gerne zur Verfügung.

115 116 Terminübersicht Januar Wahlvorstandsseminar Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Betriebsratswahlen 2014 Vereinfachtes Wahlverfahren Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Wahlvorstandsseminar Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren/ Wahlordnung Post Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Betriebsratswahlen 2014 Vereinfachtes Wahlverfahren Auffrischungsseminar/Seminar für Fortgeschrittene Wahlvorstandsseminar Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren/ Wahlordnung Post Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Februar Betriebsratswahlen 2014 Vereinfachtes Wahlverfahren Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Biss muss sein für starke JAVen! März Wahlvorstandsseminar Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren/ Wahlordnung Post Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Burnout Wenn nichts mehr geht Interessen vertreten Teilhabe ermöglichen 3. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Betriebsratswahlen 2014 Normales Wahlverfahren Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z Ein Überblick Arbeits- und Sozialrechtsordnung 2014 Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit April Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss

116 Terminübersicht 117 U U U U U U U U U U Mai Inklusion in der Arbeitswelt BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit Das Betreuungsrecht Eine Einführung Juni Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Funktionalität und Ergonomie BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland Eine Einführung Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz Handlungsmöglichkeiten für Interessensvertretungen Zielvereinbarungen Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung Die Gefährdungsbeurteilung Ein Überblick BR II: Mensch geht vor Beteiligungsrechte des Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen BR III: Agieren statt Reagieren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Leiharbeit und Werkverträge Wie Arbeitsgerichte versuchen, beides zu bändigen und Interessenvertretungen versuchen, dies täglich zu gestalten Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht Betriebsratsarbeit in Speditionen, Logistik- und KEP-Betrieben Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder Juli Beamtenrecht I Einführung in das Beamtenrecht Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz auch für schwerbehinderte Menschen August Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 1. Modul Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs Arbeitsschutz aktuell 2014 Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Grundlagenseminar Mobbing, Bossing und Co. Was tun? Ohne die Belegschaft geht nix Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag U Fussball-WM 2014

117 118 Terminübersicht September Gesund arbeiten? Aber sicher! Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsratsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan Rhetorik I Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln Flexible Übergänge in die Rente Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Psychische Belastungen: (k)ein Thema am Arbeitsplatz? Strategisches Betriebsratsmanagement: Führen-Leiten-Delegieren Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsauschusses I Betriebswirtschaftliche Grundlagen Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 2. Modul Erfassung der physischen Beanspruchungen: Wie pack ich s an? Methoden und Instrumente der Gefährdungsbeurteilung richtig einsetzen Keine Angst vor der großen Bühne Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten Das geht mir tierisch auf den Keks Jugendauszubildendenvertretungen und psychische Belastungen am Arbeitsplatz Praxisseminar Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit BR II: Mensch geht vor Beteiligungsrechte des Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen BR III: Agieren statt Reagieren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Zustimmungsverweigerung und Widerspruch wasserdicht formulieren Richtig reagieren auf Anhörungen zu personellen Einzelmaßnahmen ( BetrVG) Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin Umgang mit psychisch kranken Menschen Reha-Care 2014 Begleitseminar zur Messe und zum Kongress

118 Terminübersicht 119 Oktober BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 3. Modul Prävention geht vor Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankheit im Arbeitsverhältnis Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsratsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Qualität der Ausbildung sichern (JAV II) Beamtenrecht III Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung Rechtsprechung des EuGH Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht und betriebliche Interessenvertretungen Tagung für betriebliche Interessenvertreterinnen Frauen auf Erfolgskurs Wissen, Austausch, Vernetzung November Erfassung der psychischen Beanspruchungen: Wie pack ich s an? Methoden und Instrumente der Gefährdungsbeurteilung richtig einsetzen Strategisches Betriebsratsmanagement: Leiten, Motivieren, Delegieren BR II: Mensch geht vor Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen Rhetorik II Die wirkungsvolle Rede Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 4. Modul Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber aber richtig! Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Leistungen der Sozialversicherung Wieder zur Arbeit aber wann und wie? Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Wir sind drin! Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung Tarifvertrag Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW Gut für s Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb Beamtenrecht IV Formen der Zurruhesetzung BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit BR III: Agieren statt Reagieren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Leiten, Motivieren, Delegieren Praxisseminar Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

119 120 Terminübersicht Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Chancen und Möglichkeiten Gesundheitstag Neue Wege der Betriebs-/Personalratsarbeit Machtspiele Wenn es einmal nicht um die Sache geht Konfliktlösung durch Mediation Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Grundlagen der Mediation (Baustein 1) Wissensmanagement, Demografischer Wandel, Rente mit 67 Schlagworte oder Handlungsfelder Dezember Stress war gestern Workshop zum Selbstmanagement Die psychische Gesundheit; ein Kernbestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements! BR II: Mensch geht vor Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen Die Einigungsstelle Suizid (k)ein neues Problem Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Abschlussworkshop: Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung in die Betriebsratsarbeit BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan Arbeits- und Tarifvertragsrecht II Aufbauseminar Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG auch für schwerbehinderte Menschen Januar Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Februar Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Chancen und Möglichkeiten April Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Chancen und Möglichkeiten

120 Unser Team 121 Unser Team Unser Team aus erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern der Betriebsratsarbeit wird ergänzt durch Referentinnen und Referenten und Expertinnen und Experten. Hierzu zählen u.a.: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Dr. Karina Becker Prof. Dr. Wolfgang Däubler Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin Prof. Dr. Olaf Deinert Prof. Dr. Klaus Dörre Prof. Dr. Nico Dragano Franz-Josef Jelich Prof. Dr. Ernst Kistler Prof. Dr. Heiner Minssen Prof. Dr. Katja Nebe Prof. Dr. Alfred Oppolzer Dr. Klaus Peters Prof. Dr. Ludger Pries Dr. Christian Riese Prof. Dr. Peter Richter Prof. Dr. Monika Schlachter Prof. Dr. Mechthild Schrooten Prof. Dr. Peter Schüren Dr. Hartmut Seifert Dr. Karin Tondorf Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen Dr. Manfred Wannöffel Prof. Dr. Peter Wedde Prof. Dr. Andreas Weber Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht Anke Berger Axel Breinlinger Prof. Franz-Josef Düwell, Richter a.d. Friedrich Hauck Prof. Dr. Heinrich Kiel Burghard Kreft Wilhelm Mestwerdt Stephanie Rachor Arbeits-/Sozialrichter und Arbeits-/ Sozialrichterinnen Ilbert Albers Olaf Klein Albrecht Kleinschmidt, Richter a.d. Wilfried Löhr-Steinhaus Alexandra Rüter Sebastian Schulte Gerhard Stiens Christian Vollrath Thomas Wolkenhauer Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtssekretäre Rudolf Buschmann Thomas Hänschen Michael Heilmann Sabrina Klaesberg Dirk Lenders Dieter Lenz Dr. Frank Lorenz Klaus Pahde Frederik Preiss Michael Schmidt-Busse Dr. Uwe Silberberger Jörg Towara Betriebswirtschaftliche Beratung Peter Brückner-Bozetti Markus Lubkowitz Arno Prangenberg Martin Stahl Marius Tritsch

121 122 Unser Team Aus der betrieblichen/ gewerkschaftlichen Praxis Volker Althoff Josef Bednarski Abdelhak Benayad Frank Bethke Angela Bonn Franz-Werner Breuer Martin Bsdurek Friedrich Caspers Daniela de Wall-Kaplan Kornelia Dubbel Otmar Dürotin Rainer Einenkel Angela Fahd Albin Fent Wilhelm Freund Kristin Fumagalli Bernd Geller Manfred Geneschen Dr. Max Geray Wilbert Gregor Jürgen Heimes Thomas Held Ulf Henschke Holger Hinz Felicitas Ißelmann Manfred Janssen Sascha Jowat Boris Karthaus Stefan Kerpers Ina Kerstin Uwe Klein Jürgen Klemerius Harald Kleine-Kracht Andrea Kocsis Thomas Koczelnik Thomas Komann Karin Korthals Andreas Kramer Ina Krietsch Ralf Kronig Ramona Kusch Frank Ladwig Doris Ludwig Reiner Ludwig

122 Unser Team 123 Kirsten Malyska Frank Meissner Holger Minz Norbert Moll Leo Philippen René Rech Johannes Reich Dr. Jürgen Reusch Wolfgang Rieck-Henke Manfred Rüdebusch Rolf Saxe Manfred Schäffer Reinhard Schäfer Gabriele Schmidt Andreas Scholz Christian Schoof Christine Schulze-Girnstein Monika Schwarz Wilfried Seeleib Andreas Skowronek Uwe Speckenwirth Robert Spitz Ilona Spitzenberg Sascha Stockhausen Eva-Maria Stoppkotte Jürgen Stroop Sandra Tinnefeld Barbara Titze Hans-Werner Verhouven Hermann Völlings Rolf Voigt Peter vom Eigen Frank Walewsky Werner Wenzel Cornelia Weiß Gerd Wisbar Harald Wolf Markus Wortmann Verena zu Dohna-Jaeger

123 124 Tagungsstätten Bielefeld ver.di Bildungsstätte Das Bunte Haus Senner Hellweg Bielefeld Tel.: Fax: Bochum Park Inn Bochum Massenbergstraße Bochum Tel.: Fax: Bonn Gustav-Stresemann-Institut e.v. Langer Grabenweg Bonn Tel.: Fax: Dortmund Hotel Esplanade Burgwall Dortmund Tel.: Fax: Ringhotel Drees Hohe Straße Dortmund Tel.: Fax: NH Hotel Königswall Dortmund Tel.: Fax: Dresden InterCity Hotel Wiener Platz Dresden Tel.: Fax: Duisburg Mercure Hotel Duisburg City Landfermannstraße Duisburg Tel.: Fax: Düsseldorf CVJM Düsseldorf Graf-Adolf-Straße Düsseldorf Tel.: Fax: InterCity Hotel Graf-Adolf-Straße Düsseldorf Tel.: Fax: NH Hotel Düsseldorf City Kölner Straße Düsseldorf Tel.: Fax: ver.di Landesbezirk NRW Karlstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Erfurt Mercure Hotel Erfurt Altstadt Meienbergstraße Erfurt Tel.: Fax: Essen Philharmonie/Saalbau Huyssenallee Essen Tel.: Fax: Welcome Hotel Essen Schützenbahn Essen Tel.: Fax: Frankfurt am Main Novotel Frankfurt City Lise-Meitner-Straße Frankfurt Tel.: Fax: Geldern See Park Janssen Danziger Straße Geldern Tel.: Fax: Haltern Hotel Seehof Hullerner Straße Haltern am See Tel.: Fax:

124 Tagungsstätten 125 Hamburg NH Hotel Hamburg Altona Stresemannstraße Hamburg Tel.: Fax: Hattingen DGB Bildungszentrum Hattingen Am Homberg Hattingen Tel.: Fax: Kevelaer Parkhotel Kevelaer in der Luxemburger Galerie Neustraße Kevelaer Tel.: Fax: Köln Maternushaus Kardinal-Frings-Straße Köln Tel.: Fax: Mercure Hotel Severinshof Severinstraße Köln Tel.: Fax: Lage-Hörste ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst Teutoburger-Wald-Straße Lage-Hörste Tel.: Fax: Meschede Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen Meschede Tel.: Fax: Morsbach Landhotel Goldener Acker Zum Goldenen Acker Morsbach Tel.: Fax: Much Hotel FIT Berghausen Much Tel.: Fax: Münster Mercure Hotel Münster City Engelstraße Münster Tel.: Fax: Neuss Commundo Tagungshotel Neuss Humboldtstraße Neuss Tel.: Fax: Nümbrecht Bierenbacher Hof Schlenke Nümbrecht-Bierenbachtal Tel.: Fax: Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Centroallee Oberhausen Tel.: Fax: Simonskall Landhotel Kallbach Hürtgenwald/Simonskall Tel.: Fax: Stuttgart Commundo Tagungshotel Stuttgart Universitätsstraße Stuttgart Tel.: Fax: Trier Mercure Hotel Porta Nigra Porta-Nigra-Platz Trier Tel.: Fax: Wermelskirchen Maria in der Aue In der Aue Wermelskirchen Tel.: Fax: Wesel Welcome Hotel Rheinresidenz Rheinpromenade Wesel Tel.: Fax:

125 126 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder an einer Bildungsveranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG 1. Schritt: Seminarauswahl Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratsgremium für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus. 2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern nach 37 Abs. 6 BetrVG enthalten: a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum Seminar BR I vom in Bielefeld b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum Seminar Rhetorik I vom in Wesel Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin Arbeit und des Kollegen Leben nach 37 Abs. 6 BetrVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung. Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat). Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen. Eine Beschlussvorlage findet ihr auf Seite Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit. Ein Musterschreiben findet ihr auf Seite Schritt: Anmeldung Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über den BR-Beschluss, gern auch als Fax oder , an Arbeit und Leben DGB/VHS NW. Das Anmeldeformular findet ihr auf Seite 133 oder unter 5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift. b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleginnen und Kollegen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben mit Anreisebeschreibung. 6. Schritt: Seminarteilnahme Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des Seminars ab. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Die Freistellung erfolgt nach 96 SGB IX. Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts oder der Dienstbezüge zu befreien, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Satz 3 gilt auch für die/den mit der höchsten Stimmzahl gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter, wenn wegen ihrer/seiner ständigen Heranziehung die Teilnahme an einer Schulungsund Bildungsveranstaltung erforderlich ist. Für die Schwerbehindertenvertretung ist ein Beschluss nicht notwendig. Unser Service für Sie: Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt! Die Hotelkosten übernehmen wir für Sie und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Sie brauchen sich vor Ort um nichts zu kümmern. Unsere Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären Landesfachbereich 9; ; fb9.nrw@verdi.de Landesfachbereich 10; ; fb10.nrw@verdi.de und den Rechtsanwältinnen und- anwälten aus dem Büro silberberger.lorenz; ; kanzlei@sl-arbeitsrecht.de gewährleistet eine kompetente Beratung in allen Fragen zur Arbeit der Interessenvertretung.

126 Bildungsberatung bei Arbeit und Leben 127 Bildungsberatung bei Arbeit und Leben Sind noch Fragen? Bei Fragen zur Bildungsberatung und zum Freistellungsanspruch geben gerne Auskunft: Günter Schneider Katharina Homann-Kramer Gerda Krug Landesgeschäftsführer Bildungsreferentin Bildungsreferentin Tel.: Tel.: Tel.: Frank Mertens Dr. David Mintert Ariane Münchmeyer Bildungsreferent Bildungsreferent Bildungsreferentin Tel.: Tel.: Tel.: Alexander Oberdieck Susan Paeschke Bildungsreferentin Bildungsreferent Tel.: Tel.: Bei Fragen zu Seminaranmeldung oder Programminhalten: Silke Abdellattif Yvonne Odenthal Achim Pläschke Verwaltungsmitarbeiterin Verwaltungsmitarbeiterin Verwaltungsmitarbeiter Tel.: Tel.: Tel.:

127 128 Hinweise und Teilnahmebedingungen von Arbeit und Leben Hinweise und Teilnahmebedingungen Unsere Leistung und Ihre Anmeldung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte bietet Arbeit und Leben DGB/VHS NW als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder sind ausreichend, gerne auch über unsere Internetseite unter Angaben des Namens und der Anschrift, des Seminartitels und -termins möglich. Anmeldebestätigung Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.b. Beschluss des Betriebsrats). Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25, EURO (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Programmänderung, Seminarabsage Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet. Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnahmeliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Ihre Mitteilung. Teilnahmebescheinigungen Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Beschwerdemanagement/Ombudsmann Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion eines Ombudsmannes eingerichtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung. Kontaktdaten: Bernhard Pollmeyer, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), Der Landesschlichter, Fürstenwall 25, Düsseldorf

128 Entsendungsbeschluss 129 Der Betriebsrat der Firma:...,den... Entsendungsbeschluss nach 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, das Betriebsratsmitglied/die Betriebsratsmitglieder 1. Herr Frau... zu dem Seminar... gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom... bis... zu entsenden. Das Seminar wird durchgeführt von... und findet statt in... Der Preis beträgt... Euro und die Kosten für Ü/VP... Euro. Im Falle der Verhinderung, wird/werden als ErsatzteilnehmerInnen am Seminar: 1. Herr Frau... teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren... Betriebsratsmitglieder anwesend. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen... Nein-Stimmen... Enthaltungen... Der Antrag wurde angenommen abgelehnt Ort... Datum Unterschrift der/des Betriebsratsvorsitzenden Unterschrift weiteres Betriebsratsmitglied

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130 Mitteilung an den Arbeitgeber 131 Betriebsrat der Firma: An die Geschäftsleitung Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Seminar nach 37.6 BetrVG Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am... beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugendvertretung Frau/Herrn... zur Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema:... zu entsenden. Zeit: Ort: Der Preis beträgt... Euro und die Kosten für Ü/VP...Euro. Sollte das obengenannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn... als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß 37.6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort... Datum... Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

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132 Arbeit und Leben DGB/VHS NW, Landesarbeitsgemeinschaft, Einfach faxen: / Mintropstraße 20, Düsseldorf Anmeldung des Betriebs-/Personalrats der Schwerbehindertenvertretung für eine Teilnahme an einem Seminar nach 37.6 BetrVG/ 96.4 SGB IX/ 42 Abs. 5 LPVG/ 46 Abs. 6 BPersVG Angaben zur Person, zum Betrieb und zum Seminar:... Frau/Herr:... Privatanschrift (Straße, PLZ, Ort):... beschäftigt bei (Firma):... Anschrift (Firma): Rechnungsanschrift (ggf. Bestellnummer) falls nicht identisch mit Firmenanschrift: Kostenstelle/Bestellnummer:... tagsüber erreichbar: Telefon... Fax Funktion im Betrieb: BR/PR-Vorsitzende/r stellv. BR/PR-Vorsitzende/r (freigestelltes) BR/PR-Mitglied SBV Sonstiges... nimmt an folgendem Seminar teil: Thema:... Zeit:... Ort:... Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen...) vor? Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung.... Bescheinigung des Betriebs-/Personalrats* (Für Schwerbehindertenvertretungen nicht erforderlich!) Die/der oben Genannte nimmt aufgrund eines Beschlusses des Betriebs-/Personalrats vom... nach... an dem Seminar teil. Der Beschluss wurde dem Arbeitgeber am... schriftlich mitgeteilt.... den Unterschrift des Betriebs-/Personalrats *Diese Bescheinigung bitte in jedem Fall vollständig ausfüllen und unverzüglich an Arbeit und Leben DGB/VHS NW weiterleiten. Ohne diese Bescheinigung ist eine ordnungsgemäße Abrechnung des Seminars nicht möglich.

133 W Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel / Vorname / Name Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Straße Hausnummer Telefon Geburtsdatum PLZ Wohnort Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/in- Schüler/in-Student/in Referendar/in (ohne Arbeitseinkommen) bis bis Praktikant/in Altersteilzeit bis bis Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße Hausnummer PLZ Ort Branche ausgeübte Tätigkeit Werber/in Name Werber/in Mitgliedsnummer Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. Ich war Mitglied in der Gewerkschaft ich bin Meister/in- Sonstiges: Techniker/in-Ingenieur/in monatl. Bruttoverdienst Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre von bis Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des be lastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen. Zahlungsweise zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Vorname und Name (Kontoinhaber/in) Straße und Hausnummer PLZ Ort Kreditinstitut BIC IBAN Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG einver standen, dass mein Beschäftigungs- und Mitglied schafts verhältnis betreffende Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweck bestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschafts politischer Auf gaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Ort, Datum und Unterschrift

134 Jahreskalender 2014 Ferien NRW 2014: Weihnachtsferien: Osterferien: Pfingstferien: Sommerferien: Herbstferien: Weihnachtsferien: JANUAR FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI AUGUST SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER 01 Mi Neujahr 02 Do 01 Sa 02 So 01 Sa 02 So 01 Di 02 Mi 01 Do 1. Mai 02 Fr 01 So 02 Mo 23. Woche 01 Di 27. Woche U 02 Mi U 01 Fr 02 Sa 01 Mo 36. Woche 02 Di 01 Mi 02 Do 01 Sa Allerheiligen 02 So 01 Mo 49. Woche 02 Di 03 Fr 04 Sa 05 So 06 Mo 2. Woche 03 Mo 6. Woche 04 Di 05 Mi 06 Do 03 Mo 10. Woche Rosenmontag 04 Di Karnevalsdienstag 05 Mi Aschermittwoch 06 Do 03 Do 04 Fr 05 Sa 06 So 03 Sa 04 So 05 Mo 19. Woche 06 Di 03 Di 04 Mi 05 Do 06 Fr 03 Do U 04 Fr U 05 Sa U 06 So U 03 So 04 Mo 32. Woche 05 Di 06 Mi 03 Mi 04 Do 05 Fr 06 Sa 03 Fr Tag der deutschen Einheit 04 Sa 05 So 06 Mo 41. Woche 03 Mo 45. Woche 04 Di 05 Mi 06 Do 03 Mi 04 Do 05 Fr 06 Sa 07 Di 07 Fr 07 Fr 07 Mo 15. Woche 07 Mi 07 Sa 07 Mo 28. Woche U 07 Do 07 So 07 Di 07 Fr 07 So 2. Advent 08 Mi 09 Do 10 Fr 08 Sa 09 So 10 Mo 7. Woche 08 Sa 09 So 10 Mo 11. Woche 08 Di 09 Mi 10 Do 08 Do 09 Fr 10 Sa 08 So Pfingstsonntag 09 Mo 24. Woche Pfingstmontag 10 Di 08 Di U 09 Mi U 10 Do U 08 Fr 09 Sa 10 So 08 Mo 37. Woche 09 Di 10 Mi 08 Mi 09 Do 10 Fr 08 Sa 09 So 10 Mo 46. Woche 08 Mo 50. Woche 09 Di 10 Mi 11 Sa 11 Di 11 Di 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr U 11 Mo 33. Woche 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 12 So 12 Mi 12 Mi 12 Sa 12 Mo 20. Woche 12 Do U 12 Sa U 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 13 Mo 3. Woche 13 Do 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr U 13 So U 13 Mi 13 Sa 13 Mo 42. Woche 13 Do 13 Sa 14 Di 14 Fr 14 Fr 14 Mo 16. Woche 14 Mi 14 Sa U 14 Mo 29. Woche 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 3. Advent 15 Mi 15 Sa 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So U 15 Di 15 Fr 15 Mo 38. Woche 15 Mi 15 Sa 15 Mo 51. Woche 16 Do 16 So 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 25. Woche U 16 Mi 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 17 Fr 17 Mo 8. Woche 17 Mo 12. Woche 17 Do 17 Sa 17 Di U 17 Do 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 47. Woche 17 Mi 18 Sa 19 So 20 Mo 4. Woche 21 Di 22 Mi 23 Do 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 18 Di 19 Mi 20 Do Frühlingsanfang 21 Fr 22 Sa 23 So 18 Fr Karfreitag 19 Sa 20 So Ostersonntag 21 Mo 17. Woche Ostermontag 22 Di 23 Mi 18 So 19 Mo 21. Woche 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 18 Mi U 19 Do U Fronleichnam 20 Fr U 21 Sa U Sommeranfang 22 So U 23 Mo 26. Woche U 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 30. Woche 22 Di 23 Mi 18 Mo 34. Woche 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 Sa 22 Mo 39. Woche Herbstanfang 23 Di 18 Sa 19 So 20 Mo 43. Woche 21 Di 22 Mi 23 Do 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 4. Advent 22 Mo 52. Woche 23 Di 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 5. Woche 28 Di 24 Mo 9. Woche 25 Di 26 Mi 27 Do Weiberfastnacht 28 Fr 24 Mo 13. Woche 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 18. Woche 24 Sa 25 So 26 Mo 22. Woche 27 Di 28 Mi 24 Di U 25 Mi U 26 Do U 27 Fr U 28 Sa U 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 31. Woche 24 So 25 Mo 35. Woche 26 Di 27 Mi 28 Do 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 24 Fr 25 Sa 26 So Ende Sommerzeit 27 Mo 44. Woche 28 Di 24 Mo 48. Woche 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 24 Mi Heiligabend 25 Do 1. Weihnachtstag 26 Fr 2. Weihnachtstag 27 Sa 28 So 29 Mi 30 Do 31 Fr 29 Sa 30 So Beginn Sommerzeit 31 Mo 14. Woche 29 Di 30 Mi 29 Do Christi Himmelfahrt 30 Fr 31 Sa 29 So U 30 Mo 27. Woche U U Fussball-WM Di 30 Mi 31 Do 29 Fr 30 Sa 31 So 29 Mo 40. Woche 30 Di 29 Mi 30 Do 31 Fr 29 Sa 30 So 1. Advent 29 Mo 1. Woche 30 Di 31 Mi Silvester

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