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1 Wer nicht fragt... Die neue Vertreterversammlung stellt sich vor Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung III/2016 Förderung von earztbriefen Verordnung Krankenbeförderung Neue Schulungsrunde zur agnes zwei : Interview mit Dipl.-Med. Kassem über Erfahrung mit Fallbegleiter

2 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl das neue Jahr gerade zwei Monate jung ist, hätte ich aus ärztlicher Sicht bereits einige Kandidaten für die Wahl zum Wort des Jahres. Wie wäre es mit Patientensteuerung, Portalpraxis oder Akutversorgung? Mit vielen Wortungetümen wird derzeit ein Problem beschrieben, das uns Niedergelassene schon eine Weile umtreibt: Wie schaffen wir es, dass Patienten mit akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen während der Sprechzeiten unsere Praxen aufsuchen und außerhalb dieser den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren oder in die Bereitschaftspraxis gehen und eben nicht in die Rettungsstelle? Akut wird diese Frage seit dem Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes. Dieses sieht unter anderem vor, dass Kliniken ab April eine Pauschale für jeden Patienten, den sie in unsere Praxen schicken, erhalten. Dreimal dürfen Sie raten, woher dieses Geld kommt? Richtig, es wird von unseren Honoraren abgezwackt. Und Sie wissen so gut wie ich, dass ein Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Warum gehen Patienten mit Bagatellerkrankungen in die Rettungsstelle? Dazu haben Wissenschaftler der Charité jüngst Patienten in Rettungsstellen befragt. Die benannten Gründe waren vielfältig: schwer verfügbare Haus- und Facharzttermine, Zeitautonomie, eine qualitativ hochwertige Versorgung sowie die Möglichkeit multidisziplinärer Untersuchungen. Für mich persönlich erstaunlich, dass auch niedergelassene Ärzte empfohlen hätten, die Rettungsstelle aufzusuchen. Wir sind gerne für unsere Patienten da. Ich weiß, dass viele von Ihnen bereits am Limit arbeiten. Dennoch müssen wir immer daran denken, dass ein Patient, den wir heute in unserer Praxis ablehnen und in die Rettungsstelle schicken, morgen nicht wieder an unsere Tür klopfen wird. Wie auch ein Patient, der einmal in der Rettungsstelle gut versorgt wurde, bei der nächsten Akuterkrankung wahrscheinlich nicht erst an den niedergelassenen Arzt denkt. Darüber werden wir in Zukunft intensiv diskutieren müssen. Mit kollegialen Grüßen Ihr Dipl.-Med. Andreas Schwark Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg AUSGABE 2 / 2017 Seite 1

3 Inhaltsverzeichnis Berufspolitik Praxis aktuell Wer nicht fragt Die neue Vertreterversammlung stellt sich vor Landesärztekammer mit neuer Führung KBV-Hospitationsprogramm: Dank für Unterstützung Zi-Praxis-Panel: Bundesweit höhere Überschüsse, weniger Investitionen (Auf)gelesen Honorarverteilung im III. Quartal 2016 Abgabe Quartalsabrechnung I/2017 Abgabe der Quartalsabrechnung in Cottbus und Frankfurt (Oder) endet Neue Regelungen für Notfall - und Bereitschaftsdienst im EBM Förderung für Versand und Empfang von earztbriefen Telekonsile: Ab April im EBM Verordnung Krankenbeförderung Überweisungscodes weiterhin gültig! Sie fragen wir antworten Änderungen Heilmittelverordnung Einmal-Punktionszubehör für Prostatabiopsien Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) Seite 2 AUSGABE 2 / 2017

4 Inhaltsverzeichnis Service Aktuelles und Dauerbrenner in der Psychotherapie Kein Grund, sich auszuruhen Interview mit Dr. Peter Noack zur Darmkrebsvorsorge Übermittlung medizinischer Unterlagen direkt an die Krankenkassen Dank agnes zwei mehr Ressourcen für eine umfassende Betreuung Interview mit Dipl.-Med. Ruchi Kassem Niederlassungen Januar 2017 Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss Dezember 2016 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Zulassungsförderungen Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Praxisbörse Wenige Minuten, das Richtige zu tun Interview mit Notfallmediziner Dr. Klaus-Gerrit Gerdts Fortbildungen Leserbrief: Danke für Ihr Engagement Impressum AUSGABE 2 / 2017 Seite 3

5 Berufspolitik Vertreterversammlung Wer nicht fragt Sieben Neue gibt es in der VII. Vertreterversammlung der KV Brandenburg. Und die wollen wir Ihnen natürlich gerne etwas näher vorstellen. Doch auch die erfahrenen alten Hasen möchten wir Ihnen selbstverständlich nicht vorenthalten. Wir haben deshalb jedem Mitglied der neu gewählten Vertreterversammlung die gleichen vier Fragen gestellt. Lesen Sie im Folgenden sowie in den kommenden Ausgaben die Antworten der von Ihnen gewählten Mitglieder. Name Fachärztin für Praxisort Dipl.-Med. Astrid Tributh Allgemeinmedizin Potsdam Wahlperiode seit 20 Jahren Mitglied der Vertreterversammlung, zeitweise auch als Stellvertreterin Hobbys Theater, Kino, Musik, Sport und Reisen Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung? Meine Erwartungen an diese neue Vertreterversammlung sind, alte festgefahrene Strukturen aufzubrechen. Neue Impulse einer verjüngten Vertreterversammlung sollen neue Wege bereiten. Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode? In der kommenden Legislaturperiode sind meine Ziele, den Versorgungsbereich der Hausarztmedizin zu festigen, zu verbessern, bessere Leistungsvergütungen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit den Fachärzten in ein gutes Boot zu setzen. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis? Dabei spielen Ideen und Erwartungen von den niedergelassenen Kollegen eine große Rolle. Diese müssen ernst genommen werden, geprüft werden und bei der Umsetzung gemeinsam mit der Basis gearbeitet werden. Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten: Mal der Basis zuhören, bevor die Vielzahl der von oben geschlossenen Verträge umgesetzt wird. Die ambulant tätigen Kollegen brauchen Akzeptanz und keine ständigen Prüforgien und Reglementierungen von oben. Seite 4 AUSGABE 2 / 2017

6 Berufspolitik Name Facharzt für Praxisort Wahlperiode Hobbys Dipl.-Med. Michael Kirsch Orthopädie Cottbus Vierte Film, Theater, Lesen, Fußball, Bildhauerei, Musik Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung? vertrauensvolle Zusammenarbeit über die großen Bereiche hinweg, gegen Trennungsbestrebungen der Politik und des Hausarztverbandes Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode? Verbesserung der Honorarsituation der Fachärzte Stabilisierung der Haushaltsituation KVBB Aus- und Weiterbildung Fachärzte kontinuierliche weitere Arbeit im Zulassungsausschuss Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis? Zuarbeit bei Fragen von Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen Zusammenarbeiten im Bereitschaftsdienst Zusammenarbeiten bei Versorgungsengpässen (Augen-, Kinderärzte) Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten: stabile, qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten ist nur mit niedergelassenen Fachärzten möglich keine verstärkte Öffnung der Krankenhäuser gleiche Honorierung für gleiche Leistungen AUSGABE 2 / 2017 Seite 5

7 Berufspolitik Name Facharzt für Praxisort Wahlperiode Hobbys Dr. med. Hanjo Pohle Allgemeinmedizin Rathenow Dritte Pferde, Tauchen, Segeln Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung? Professionelle inhaltliche Lösungsansätze bei den zukünftigen Herausforderungen zum Nutzen aller Ärzte ohne dominante Hausarzt- oder Facharztzuordnung. Was nützt es dem Arzt, wenn wir Beschlüsse fassen? Konsequente Umsetzung unserer Satzung und ein neues Team-Gefühl zwischen Vorstand und Vertreter; das Gewicht der Vertreterversammlung muss wieder dort hingeführt werden, wonach es per Satzung hingehört. Die Vertreterversammlung entscheidet über Grundsätzliches! Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode? Durch Klarheit und Konsequenz diese oben genannten Prozesse zu ermöglichen und Kassen und Politik vehement und unmissverständlich unsere Position zu vermitteln. Das Pflichtmitglied Vertragsarzt muss wieder mehr Einfluss und Rechte erhalten. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis? Offene Fragen an mich heranzutragen, dazu will ich jeden ermuntern, aber auch Verständnis vor komplexen gesellschaftlichen Vorgängen, welche häufig nicht mit ja oder nein zu beantworten sind. Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten: Sich den wirklichen Problemen wie der katastrophalen nicht vorhandenen Patientensteuerung zu widmen und nicht seine Zeit mit sinnfreien Gesetzesvorlagen zur Gängelung der Selbstverwaltung zu verschwenden! Seite 6 AUSGABE 2 / 2017

8 Berufspolitik Name Fachärztin für Praxisort Wahlperiode Hobbys Dr. med. Anke Speth Kinder- und Jugendmedizin Poliklinik Rüdersdorf Zweite Radfahren (Touren und Radrennen), Lesen Welche Erwartungen haben Sie an diese Vertreterversammlung? Nach der Erfahrung der letzten Legislaturperiode war der sachliche Austausch zwischen den Fachgruppen und auch zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten das beste Mittel, um vernünftige Lösungen für alle Ärzte in Brandenburg zu finden. Ich wünsche mir, dass dieser Dialog auch in den nächsten sechs Jahren möglich ist. Mit den Kollegen, die zum wiederholten Mal in der Vertreterversammlung sitzen, kann ich mir das gut vorstellen. Die Kollegen, die erstmals gewählt wurden, möchte ich einladen, diesen Dialog mitzumachen und eigene neue Ideen einzubringen. Ich wünsche mir aktive Mitarbeit aller Vertreter, dann werden wir auf gar keinen Fall nur der Ja - oder Nein -Sager für Ideen des Vorstandes sein. Was sind Ihre Ziele für die kommende Legislaturperiode? Ich werde mich intensiv in die Etablierung des beratenden Fachausschusses Angestellte Ärzte einbringen und so den teils sehr spezifischen Interessen der angestellten Ärzte mehr Stimme und Gewicht geben. Angestellte Ärzte sind immer auch Fachärzte oder Hausärzte, für mich gibt es also keine Präferenz der einen oder anderen Seite, ich verstehe mich als Vertreter für Ärzte aller Fachgruppen. Mein langfristiges Ziel ist, dass es keinen Unterschied macht, in welcher Rechtsform jemand in Brandenburg den Arztberuf ausübt. Was erwarten Sie an Unterstützung von den Kollegen an der Basis? Probleme sollten möglichst direkt an mich herangetragen werden, damit ich sie zeitnah zur Klärung mitnehmen kann. Bei Unstimmigkeiten bin ich ebenso für das zeitnahe direkte klärende Gespräch. Bitte sprechen Sie mich also an, wenn es irgendwo brennt. Dem Bundesgesundheitsminister würden Sie folgenden Vorschlag unterbreiten: Setzen Sie sich für eine Aufstockung der geförderten ambulanten Ausbildungsstellen für angehende Fachärzte als ein Mittel zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im gesamten Land ein. Aktuell gibt es nach dem Verteilungsschlüssel in diesem Bereich für Brandenburg lediglich 30 geförderte Stellen. Das ist ein guter Anfang, wird absehbar auf Dauer aber zu wenig sein. AUSGABE 2 / 2017 Seite 7

9 Berufspolitik Landesärztekammer mit neuer Führung Kammerversammlung konstituiert sich und wählt Vorstand Dipl.-Med Frank-Ullrich Schulz ist der neue Präsident der Landesärztekammer Brandenburg und tritt damit die Nachfolge des langjährigen Kammerchefs Dr. med. Udo Wolter an. Zum Vizepräsidenten wählte die Kammerversammlung auf ihrer konstituierenden Sitzung am 21. Januar Dr. med. Hanjo Pohle. Er löst in diesem Amt Prof. Ulrich Schwantes ab. Mit dem Orthopäden aus Brandenburg/Havel und dem Rathenower Allgemeinmediziner stehen nun zwei niedergelassene Ärzte für die nächsten vier Jahre an der Spitze der brandenburgischen Ärztekammer. Er freue sich auf die bevorstehenden Aufgaben, erklärte Herr Schulz nach seiner Wahl und bedankte sich bei den Kammerdelegierten für ihr Vertrauen. Dr. Pohle sagte: Egal was wir tun, wir müssen uns immer fragen, was es den Ärzten nützt. Foto: Landesärztekammer Brandenburg Seite 8 AUSGABE 2 / 2017

10 Berufspolitik Dem neuen Vorstand der Landesärztekammer gehören an: Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz FA Orthopädie, FA Orthopädie und Unfallchirurgie, Einzelpraxis, Brandenburg (vorn links) Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle FA Allgemeinmedizin, Berufsausübungsgemeinschaft, Rathenow (vorn rechts) Dipl.-Med. Sigrid Schwark FÄ Allgemeinmedizin, Berufsausübungsgemeinschaft, Bernau (Mitte links) Dr. med. Ingo Musche-Ambrosius FA Allgemeinmedizin, Praxisgemeinschaft, Potsdam (Mitte rechts) Prof. Dr. med. Stefan Kropp FA Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztlicher Direktor, Asklepios Fachklinikum Lübben, Chefarzt Asklepios Fachkliniken Teupitz und Lübben (hinten rechts) Reinhard Schleuß FA Allgemeinmedizin, Einzelpraxis Potsdam (hinten, Mitte) Dipl.-Med. Hubertus Kruse FA Innere Medizin, Praxisgemeinschaft, Forst (vorn Mitte) Dr. med. Steffen König FA Chirurgie, FA Orthopädie und Unfallchirurgie, Chefarzt, Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH (hinten links) KBV-Hospitationsprogramm: Dank für Unterstützung Allen brandenburgischen Ärzten und Psychotherapeuten, die sich bereit erklärt haben, ihre Praxen in diesem Jahr für das Hospitationsprogramm der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu öffnen, danken die Vorstände der KBV und der KV Brandenburg ganz ausdrücklich. Mit den Hospitationen in den Praxen hätten die KBV-Mitarbeiter die Möglichkeit, tagesaktuelle Einblicke in den Praxisalltag zu gewinnen, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Schreiben an die KV Brandenburg. Ziel ist es, dass die KBV-Mitarbeiter praktische Erkenntnisse aus dem Hospitationsprogramm gewinnen und Anregungen und Verbesserungsvorschläge für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Niedergelassenen in die KBV einbringen. AUSGABE 2 / 2017 Seite 9

11 Berufspolitik Zi-Praxis-Panel: Bundesweit höhere Überschüsse, weniger Investitionen KBV-Chef fordert attraktivere finanzielle Rahmenbedingungen für Niederlassung Die Jahresüberschüsse der niedergelassenen Ärzte sind im Durchschnitt in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig stagnieren allerdings die Investitionen. Das ergab das Zi-Praxis- Panel 2015, mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) die wirtschaftliche Situation der Arztpraxen in den Jahren 2011 bis 2014 analysiert hat. Demnach ist der durchschnittliche Jahresüberschuss je Praxisinhaber 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent auf Euro gestiegen. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass Krankenhausärzte noch immer besser da stehen beim Gehalt und bei der Arbeitszeit. Und solange das der Fall ist, müssen wir um jeden Arzt im Wettbewerb mit den Krankenhäusern kämpfen, kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, die Zahlen. Denn nach Abzug von Steuern, Versicherungen und Beiträgen für die Altersvorsorge verblieben allen Niedergelassenen durchschnittlich rund Euro im Jahr. Die Höhe der Jahresüberschüsse variierte teils jedoch erheblich zwischen den Fachgruppen. Den größten Zuwachs erzielten demnach die Augenärzte mit 6,6 Prozent. Im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie verringerte sich hingegen der Jahresüberschuss sogar um 1,1 Prozent. Die Allgemeinmediziner und hausärztlich tätigen Internisten verzeichneten ein Plus von durchschnittlich 5 Prozent. Zudem macht es laut Zi auch einen Unterschied, ob eine Praxis konservativ tätig ist oder operiert, erzielten doch in den meisten Fachgruppen die Operateure teils deutlich höhere Praxisüberschüsse als ihre konservativ tätigen Kollegen. Die Zi-Wissenschaftler fanden jedoch auch heraus, dass sich die höheren Jahresüberschüsse nicht in den Investitionen niederschlagen. Im Gegenteil: Knapp die Hälfte der befragten Praxen gaben 2014 demnach weniger als Euro für Investitionen aus. Im Durchschnitt über alle Fachgruppen seien die Investitionen in 2014 im Vergleich zu 2011 um rund 8 Prozent zurückgegangen. Die einzige Ausnahme: Bei den Hausärzten legten die Investitionen im gleichen Zeitraum um 13 Prozent zu. Seite 10 AUSGABE 2 / 2017

12 Berufspolitik Die Niedergelassenen haben kein Vertrauen mehr in die Stabilität der finanziellen Rahmenbedingungen. Das muss sich ändern, bilanzierte KBV-Chef Dr. Gassen. Er forderte die Politik dazu auf, sich klar zur ambulanten Versorgung zu bekennen. Die Niederlassung muss wieder attraktiver werden das geht aber nur, wenn die Verdienstmöglichkeiten in der eigenen Praxis bei hohem wirtschaftlichen Risiko mindestens genauso gut sind, wie in der sicheren Anstellung im Krankenhaus. ute Die ausführlichen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels 2015 finden Sie auf der Internetseite des Zi unter: (Auf)gelesen Märkische Allgemeine, Zu: Neun von zehn Fällen werden vom Krebsregister erfasst ( ) Das vor einem halben Jahr gestartete gemeinsame klinische Krebsregister von Berlin und Brandenburg stößt bei den teilnehmenden Ärzten auf eine hohe Akzeptanz. In Brandenburg gibt es das Register bereits seit 1995, hier liegen die Melderaten bei 90 Prozent und mehr, wie Birgit Kindt, Leiterin der Registerstelle in Schwedt (Uckermark) sagte. Das heißt: Die Daten von neun von zehn Krebserkrankungen, die in der Mark auftreten, werden an das Register gemeldet. (...) Märkische Oderzeitung, Zu: Initiative will Notfallversorgung von Infarktpatienten verbessern In Brandenburg sterben im Verhältnis zur Einwohnerzahl deutlich mehr Menschen an einem Herzinfarkt als in anderen Bundesländern. Die Gründe dafür sind bislang kaum erforscht. Nunmehr beteiligen sich mehrere Kliniken im Land an Projekten, mit denen die Notfallversorgung verbessert werden soll. ( ) In einem Projekt, an dem 22 Berliner Kliniken sowie die Krankenhäuser und Rettungsdienste in Oberhavel und Havelland beteiligt sind, sollen sämtliche Abläufe bei der Versorgung der Infarktpatienten überprüft werden. ( ) Märkische Allgemeine, Zu: Mehr Geld für Kliniken in der Mark Brandenburgs Kliniken bekommen 2017 mehr Geld pro Patient. Für jeden stationären Fall zahlen Krankenkassen im Durchschnitt 3348 Euro, etwa 70 Euro mehr als im Vorjahr, teilten Krankenkassenverbände und Krankenhausgesellschaft ( ) mit. Brandenburg liegt leicht unter dem Bundesschnitt von 3376 Euro. ( ) AUSGABE 2 / 2017 Seite 11

13 Praxis aktuell Honorarverteilung im III. Quartal 2016 Mit dem III. Quartal 2016 trat ein weiterentwickelter Honorarverteilungsmaßstab (HVM) in Kraft. Die wesentlichen Veränderungen betreffen die im Bewertungsausschuss beschlossenen umfangreichen Änderungen der Vergütung in der Humangenetik und die damit einhergehenden Anpassungen der Honorarverteilungsvorgaben der KBV. Der HVM wurde am 17. Juni 2016 in der Vertreterversammlung beschlossen. Das zur Verfügung stehende Finanzierungsvolumen für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) basiert auf dem Eckpunktepapier, welches im Mai 2016 mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen fixiert wurde. So kamen auch in diesem Quartal die von den Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellten Stützungen aus dem Bereich Geriatrie/ Palliativmedizin und Sozialpädiatrie bzw. die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) zum Ansatz. Für die Honorarverteilung des III. Quartals 2016 stand eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung in Höhe von ca. 207,9 Mio. Euro zur Verfügung. Diese wird entsprechend der Vorgaben der KBV den Bereichen Labor, Bereitschaftsdienst sowie den haus- bzw. fachärztlichen Grundbeträgen zugeordnet. Im III. Quartal betrug das Vergütungsvolumen des hausärztlichen Versorgungsbereichs ca. 91,4 Mio. Euro. Die das RLV überschreitenden Leistungsanteile konnten mit dem vollen Orientierungspunktwert (OW) vergütet werden. Im fachärztlichen Versorgungsbereich standen abzüglich der Honorarfonds für das humangenetische Labor (ca. 1,7 Mio. Euro) und der PFG (ca. 4,3 Mio. Euro) ca. 87,1 Mio. Euro zur Verfügung. Für die das RLV überschreitenden Leistungsanteile im fachärztlichen Versorgungsbereich konnte eine Vergütung in Höhe von ca. 32,1 Prozent des jeweiligen Orientierungspunktwertes erfolgen. Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina betrug bei Hausärzten ca. 6 Prozent und bei Fachärzten ca. 18 Prozent. Die Vergütung aus dem Fonds humangenetisches Labor konnte durch Stützung aus fachärztlichen Mitteln mit einer Quote von ca. 75,2 Prozent des OW vergütet werden. Dies entspricht einer Quote von 85 Prozent der durchschnittlichen versorgungsspezifischen Quote aller im fachärztlichen Versorgungsbereich vergüteten Punktleistungen. Seite 12 AUSGABE 2 / 2017

14 Praxis aktuell Der Honorarfonds zur Förderung der zeitnahen Vermittlung von Arztterminen wurde in diesem Quartal nicht ausgeschöpft. Mit den nicht verbrauchten Mitteln konnten die Überschreitungsquoten der Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM gestützt werden. Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM Überschreitungsquote Fachärzte für Anästhesiologie 35,369 % Fachärzte für Augenheilkunde 41,304 % Fachärzte für Chirurgie 38,590 % Fachärzte für Frauenheilkunde 44,007 % Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 38,245 % Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten 46,349 % Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt 37,397 % Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie 34,003 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie 34,483 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie 36,010 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie 36,360 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie 33,691 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie 34,584 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie 35,222 % Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 33,681 % Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 39,532 % Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 36,285 % Fachärzte für Neurologie 35,689 % Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 36,325 % Fachärzte für Nuklearmedizin 34,123 % Fachärzte für Orthopädie 37,718 % Fachärzte für Diagnostische Radiologie 34,046 % Fachärzte für Urologie 39,765 % Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizin 36,092 %

15 Praxis aktuell Der Honorarfonds Labor ist wiederum unterfinanziert. Voraussichtlich werden ca. 1,0 Mio. Euro aus den Rückstellungen der Haus- und Fachärzte benötigt, um den Fonds auszugleichen. Der Honorarfonds Bereitschaftsdienst ist insgesamt ausgeglichen. Der Teilfonds A, aus dem sich die Vergütung zu Zeiten des organisierten Bereitschaftsdienstes finanziert, wird um ca. 0,4 Mio. Euro unterschritten. Demgegenüber steht eine Unterschreitung im Teilfonds B, aus dem die Vergütung der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Institute und Krankenhäuser erfolgt, und deshalb gestützt werden muss. Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt: Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal III/2016 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen Entnahme für den Strukturfonds Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Leistungsbezogene Honorarfonds Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte bis EBM Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, und EBM) 91,4 Mio. Euro Quote 2,3 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 3,8 Mio. Euro 4,4 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 99,120 % 2,7 Mio. Euro 100 % Seite 14 AUSGABE 2 / 2017

16 Praxis aktuell Honorarfonds für die geriatrische Versorgung sowie die Palliativmedizin Abschnitte und EBM Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der Palliativmedizin Abschnitte und EBM Honorarfonds für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 1,4 Mio. Euro 54,436 % 0,1 Mio. Euro 91,114 % 0,1 Mio. Euro 100 % 80,8 Mio. Euro Lesen Sie weiter auf Seite 16. Anzeige AUSGABE 2 / 2017 Seite 15

17 Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal III/2016 darunter: 93,1 Mio. Euro Quote Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,7 Mio. Euro 75,216 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,3 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Entnahme für den Strukturfonds Leistungsbezogene Honorarfonds Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte bis EBM Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, und EBM) Honorarfonds für anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds Strukturpauschale konservative Augenheilkunde 2,6 Mio. Euro 13,9 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 6,2 Mio. Euro 1,6 Mio. Euro 100 % 1,3 Mio. Euro 88,750 % 1,8 Mio. Euro 100 % 0,01 Mio. Euro 100 % 0,4 Mio. Euro 100 % 0,02 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 100 % 1,1 Mio. Euro 56,330 %

18 Praxis aktuell Arztgruppenbezogene Honorarfonds Honorarfonds Strahlentherapie (übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. 11 HVM gebildet wird) Honorarfonds Psychotherapie (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 1,3 Mio. Euro 0,04 Mio. Euro 78,351 % 0,02 Mio. Euro 82,994 % 0,02 Mio. Euro 76,167 % 1,0 Mio. Euro 75,804 % 0,2 Mio. Euro 79,125 % 63,0 Mio. Euro Für Leistungen außerhalb der MGV konnten ca. 76,5 Mio. Euro vergütet werden. Einen Überblick über die gezahlten Vergütungen/Kosten erhalten Sie in der Tabelle auf Seite 18. AUSGABE 2 / 2017 Seite 17

19 Praxis aktuell Leistungen außerhalb der MGV Quartal III/2016 Leistungen des ambulanten Operierens Präventionsleistungen Mammographie-Screening Strahlentherapie DMP Impfen Wegepauschalen Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik Nephrologische Leistungen Dialysesachkosten Nichtärztliche Praxisassistenten Zuschläge zur PFG Zuschläge für die sozialpädiatrische Versorgung Restliche Leistungen/Sonderverträge Gesamt 8,4 Mio. Euro 12,5 Mio. Euro 1,7 Mio. Euro 2,5 Mio. Euro 8,9 Mio. Euro 2,2 Mio. Euro 0,8 Mio. Euro 9,0 Mio. Euro 2,3 Mio. Euro 15,4 Mio. Euro 0,6 Mio. Euro 1,0 Mio. Euro 0,03 Mio. Euro 11,2 Mio. Euro Die Versichertenentwicklung im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg stellt sich stabil dar. Im Vergleich zum Vorjahresquartal bestätigt sich ein leichter Anstieg der Gesamtversichertenzahl um ca. 1,02 Prozent. Die Zuwächse sind bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen und den Ersatzkassen zu verzeichnen. Bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Knappschaft ist ein leichter Rückgang der Versichertenanzahl zu erkennen. Seite 18 AUSGABE 2 / 2017

20 Praxis aktuell Versichertenentwicklung III/2016 zu III/2015 GKV 1,02 % AOK 1,01 % Kassenarten BKK IKK LKK KN EK - 1,77 % 8,08 % - 2,35 % 1,32 % 0,14 % III/2016 III/2015 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio. Versicherte Neue Sprechzeiten? Arztregister! Ihre Sprechzeiten haben sich geändert? Bitte denken Sie daran, diese wichtige Information auch dem Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg mitzuteilen. Zum einen, weil Sie dazu verpflichtet sind. Zum anderen können wir nur so unsere Online-Arztsuche auf dem aktuellen Stand halten und vermeiden Ärger bei Ihren Patienten oder Kollegen, die sich auf veraltete Angaben zu Ihrer Praxis in der KVBB-Arztsuche verlassen hatten. Unser Service für Sie: Arztregister Frau Roy 0331/ Frau Spielhagen 0331/ Fax: 0331/ arztregister@kvbb.de AUSGABE 2 / 2017 Seite 19

21 Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung I/2017 Frist endet am 7. April 2017 Ungeachtet der verpflichtenden Online-Abrechnung sind weiterhin einige Unterlagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: Erklärung zur Vierteljahresabrechnung, Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach 35.2 EBM, Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr (sofern keine Versichertenkarte vorlag), Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB), Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag) können zu den folgenden Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier oder auf dem Postweg eingereicht werden. Termine Potsdam Frankfurt (O.) Montag, bis 17 Uhr Dienstag, bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr Cottbus im Ärztehaus Thiem-Str. 112 Eingang über Leipziger Str. Mittwoch, bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr Donnerstag, bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr Freitag, bis 17 Uhr Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das Seite 20 AUSGABE 2 / 2017

22 Praxis aktuell Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax-Nr.: 0331/ Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, Potsdam Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/ Tel.: 0331/ Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Abgabe der Quartalsabrechnung in Cottbus und Frankfurt (Oder) endet Ungeachtet der verpflichtenden Online-Abrechnung sind auch weiterhin Unterlagen in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Bisher bestand daher die Möglichkeit, diese Unterlagen in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus persönlich abzugeben. Allerdings wird dieses Angebot immer weniger genutzt. Daher wird es im April 2017 zur Abgabe der Abrechnung für das erste Quartal 2017 letztmalig dieses Angebot in Frankfurt (Oder) und Cottbus geben. Bitte senden Sie deshalb ab dem dritten Quartal dieses Jahres Ihre Abrechnungsunterlagen per Fax an die Nr.: 0331/ oder per Post an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, Potsdam Wir haben Ihre Anfragen in anderen Bereichen der Abrechnung aufgegriffen und weitere Serviceangebote für Sie entwickelt. Nutzen Sie gern weiterhin die Möglichkeit der persönliche Beratung durch unsere Abrechnungsberater in Frankfurt (Oder) und Cottbus. Zusätzlich sind unsere Abrechnungsberater jedes Quartal in einer weiteren Region vor Ort. Wir informieren in KV-Intern und mit einem persönlichen Schreiben in der jeweiligen Region. Nutzen Sie diese Angebote sprechen Sie uns an! Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ AUSGABE 2 / 2017 Seite 21

23 Praxis aktuell Neue Regelungen für Notfall - und Bereitschaftsdienst im EBM Für den Notfall- und Bereitschaftsdienst gibt es ab 1. April 2017 neue Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Um eine besonders aufwändige Versorgung im Rahmen des Notfallbeziehungsweise Bereitschaftsdienstes besser zu vergüten, werden drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Der diagnosebezogene Zuschlag (GOP und 01224) ist ausschließlich bei Patienten berechnungsfähig, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung einer besonders aufwändigen Versorgung bedürfen. Sie werden als Zuschläge zu den Notfallpauschalen (GOP und 01212) gezahlt. Dazu muss eine der folgenden Behandlungsdiagnosen gesichert vorliegen: Frakturen im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und Metatarsus Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten (S06.0 und S06.70) Akute tiefe Beinvenenthrombose Hypertensive Krise Angina pectoris (ausgenommen: I20.9) Pneumonie Akute Divertikulitis Auch bei Patienten mit anderen Erkrankungen, die ebenfalls eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, können die GOP und im Einzelfall mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung berechnet werden. Der Zuschlag nach der GOP berücksichtigt den erhöhten Aufwand, der aufgrund einer schwierigen Kommunikation infolge bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel der Alzheimer, Demenz oder infolge des Alters (Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder) besteht. Er berücksichtigt außerdem den erhöhten Behandlungsaufwand bei geriatrischen Patienten mit Frailty-Syndrom. Dieser Zuschlag wird nur nachts (19 7 Uhr), ganztägig an Wochenenden, Feiertagen sowie am 24. und gewährt, da die Behandlung nicht durch den behandelnden Arzt erfolgen kann. Seite 22 AUSGABE 2 / 2017

24 Praxis aktuell Gebührenordnungsposition Bezeichnung Vergütung Zuschlag Notfallpauschale zur GOP Zuschlag Notfallpauschale zur GOP Zuschlag Notfallpauschale zur GOP Punkte / 13,48 Euro 195 Punkte / 20,53 Euro 90 Punkte / 9,48 Euro Die Abklärungspauschalen (GOP und 01207) können abgerechnet werden, wenn ein Patient in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden kann, weil er kein Notfall ist. Gebührenordnungsposition Bezeichnung Vergütung Notfallpauschale (Abklärung, Koordination I) Notfallpauschale (Abklärung, Koordination II) 45 Punkte / 4,74 Euro 80 Punkte / 8,42 Euro Mit den neuen Pauschalen wird die Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit und Koordination der weiteren Behandlung vergütet. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent) AUSGABE 2 / 2017 Seite 23

25 Praxis aktuell Förderung für Versand und Empfang von earztbriefen Seit dem 1. Januar 2017 wird der elektronische Arztbrief finanziell gefördert. Voraussetzungen für die Förderung sind: ein von der KBV für den earztbrief zertifiziertes Praxisverwaltungssystem, ein Kommunikationsdienst über ein VPN-Netzwerk und einer Ende-zu-Ende- Verschlüsselung (z. B. KV-Connect) sowie der elektronische Heilberufeausweis für die Signatur. Wie bereits in KV-Intern 12/2016 berichtet, erfolgt die Förderung sowohl für den Sender als auch für den Empfänger, da beide in die technische Infrastruktur investieren müssen. Für das Versenden und Empfangen sind folgende Symbolnummern berechnungsfähig: Symbolnummer Bezeichnung Vergütung Senden eines earztbriefes Empfangen eines earztbriefes 28 Cent 27 Cent Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Beim Versand gibt es allerdings abhängig von der Fachgruppe eine Obergrenze. Diese bestimmt sich aus der Anzahl der Behandlungsfälle. Relevant sind dafür alle Behandlungsfälle, ausgenommen Not fälle im organisierten Bereitschaftsdienst. Dabei können für einen Patienten auch mehrere Briefe verschickt werden. Diese Obergrenzen werden wie folgt berechnet: Für Fachärzte für Strahlentherapie: Die Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Quartal, multipliziert mit dem Faktor 3. Ein Beispiel: Ein Facharzt für Strahlentherapie mit Behandlungsfällen im Quartal darf die GOP in diesem Zeitraum maximal Mal abrechnen. Für Labormediziner, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie, Kardiologie, Nephrologie sowie schwerpunkt- Seite 24 AUSGABE 2 / 2017

26 Praxis aktuell übergreifend und Fachärzte für Radiologie und Nuklearmedizin: Die Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Quartal, multipliziert mit dem Faktor 2. Für alle anderen Fachgruppen mit dem Faktor 1. Der elektronische Versand ersetzt den Postversand. Demnach sind die Kostenpauschalen nach Kapitel 40.4 EBM nicht berechnungsfähig. Erfolgt im selben Behandlungsfall ein Versand eines Arztbriefes an einen Vertragsarzt, der nicht an dem earztbrief-verfahren teilnimmt, sind die Kostenpauschalen nach Kapitel 40.4 EBM berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt dann über sogenannte Pseudoziffern. Kostenpauschale Kostenpauschale Pseudoziffer Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 50 g Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 500 g Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 1000 g Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ AUSGABE 2 / 2017 Seite 25

27 Praxis aktuell Telekonsile: Ab April im EBM Ab dem 1. April 2017 werden Telekonsile zwischen Ärzten bei der Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen vergütet. Für die Abrechnung der Telekonsile wird ein Abschnitt 34.8 in das Kapitel 34 (Diagnostische und interventionelle Radiologie, Computertomographie und Magnetfeld-Resonanz-Tomographie) des EBM aufgenommen. Das Einholen einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen- und/ oder CT-Aufnahmen kann über die GOP EBM (Vergütung 9,58 Euro) einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Mit der GOP EBM werden sowohl die ärztliche Tätigkeit als auch die beim elektronischen Versand der Aufnahmen entstehenden Kosten der Übermittlung vergütet. Für die Abrechnung der GOP EBM gibt es eine Mengenbegrenzung: Die Beauftragung wird für maximal 3,75 Prozent der Behandlungsfälle einer Praxis vergütet, in denen mindestens eine Röntgen- oder CT-Aufnahme berechnet wurde, für die ein Telekonsil grundsätzlich in Frage käme (siehe auch Leistungslegende zu GOP EBM). Für die Befundung der Aufnahmen werden drei GOP in den EBM eingeführt. Die Finanzierung erfolgt extrabudgetär. Befundung von Röntgenaufnahmen Befundung von CT-Aufnahmen nach den GOP 34310, 34311, 34320, und EBM Befundung von CT-Aufnahmen nach den GOP 34312, 34321, 34322, 34330, bis EBM GOP EBM GOP EBM GOP EBM Vergütung 11,58 Euro Vergütung 29,06 Euro Vergütung 40,96 Euro 110 Punkte 276 Punkte 389 Punkte je Konsiliarauftrag je Konsiliarauftrag je Konsiliarauftrag Hinweis: Bei der Befundbeurteilung von CT-Aufnahmen entsprechend den GOP 34310, 34311, 34320, 34350, in Verbindung mit einem Zuschlag nach den GOP 34312, und ist ausschließlich die höher bewertete GOP abzurechnen. Seite 26 AUSGABE 2 / 2017

28 Praxis aktuell Mit den GOP 34810, und EBM werden sowohl die ärztliche Tätigkeit als auch die beim elektronischen Versand des Konsiliarberichts entstehenden Kosten der Übermittlung vergütet. Das heißt, die Versandkostenpauschale GOP kann nicht abgerechnet werden. Telekonsile dürfen nur von Vertragsärzten mit einer entsprechenden Genehmigung zur Durchführung von Röntgen- und/oder CT-Untersuchungen veranlasst oder durchgeführt werden. Die Ärzte müssen über die entsprechenden apparativen Voraussetzungen zur Befundung verfügen. Für die Übermittlung der zu beurteilenden Röntgenbilder und die Befundbeurteilung durch den Konsiliararzt muss der Patient vorab seine schriftliche Einwilligung erteilen. Der Konsiliararzt übermittelt seine Befundung spätestens drei Werktage, nachdem der Auftrag eingegangen ist, an den behandelnden Arzt. Ärzte können Telekonsile durchführen, wenn die medizinische Fragestellung nicht in das Fachgebiet des Arztes, der das Telekonsil einholt, fällt. Auch bei Vorliegen einer besonders komplexen medizinischen Fragestellung, die eine telekonsiliarische Zweitbefundung erforderlich macht, ist eine Abrechnung möglich. Nicht berechnungsfähig sind diese GOP innerhalb von Medizinischen Versorgungszentren, Apparategemeinschaften und ähnlichen Einrichtungen sowie im Rahmen des Mammographie- Screening-Programms. Darüber hinaus werden ab dem 1. Juli 2017 auch Online-Videosprechstunden (Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte) berechnungsfähig. Hierbei geht es um eine telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten, mit der die ansonsten wiederholte persönliche Vorstellung in der Arztpraxis ersetzt werden kann, beispielsweise bei Verlaufskontrollen. Der Bewertungsausschuss beschließt bis zum 31. März 2017 eine entsprechende EBM-Anpassung. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ AUSGABE 2 / 2017 Seite 27

29 Praxis aktuell Verordnung Krankenbeförderung Neue Pflegegrade führen zu Anpassung des Musters 4 Seit Januar gelten nicht mehr die alten Pflegestufen, sondern die durch das zweite Pflegestärkungsgesetz eingeführten Pflegegrade. Fahrten zur ambulanten Behandlung sind dann für die Pflegegrade 3, 4 und 5 möglich. Lassen Sie sich hierfür bitte bei der Verordnung den Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse (SGB XI) von Ihrem Patienten vorlegen. Wenn der Patient nicht auch schon vor dem 1. Januar 2017 eine Einstufung in mindestens die alte Pflegestufe 2 hatte, ist bei einer nun vorliegenden Einstufung in Pflegegrad 3 die Mobilitätsbeeinträchtigung durch den verordnenden Vertragsarzt gesondert festzustellen. Bei allen, die bereits zuvor mindestens eine Pflegestufe 2 hatten, gilt ein Bestandsschutz, solange sie mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, und es muss keine gesonderte Beeinträchtigung geprüft werden. Das hierfür erforderliche Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) wird im Laufe des Jahres angepasst. Bis dahin darf im Feld Dauerhafte Mobilitätseinschränkung das Merkzeichen ag, B, H bei Schwerbehinderung oder Pflegestufe 2 bzw. 3 vorgelegt angekreuzt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Seite 28 AUSGABE 2 / 2017 Unser Service für Sie: Beratender Arzt 0331/ Abrechnungsberatung 0331/

30 Praxis aktuell Überweisungscodes weiterhin gültig! Die Überweisungscodes für 4-Wochen-Überweisungen, die Sie Anfang 2016 von uns bekommen haben, sind auch über den Januar 2017 hinaus gültig. Zwar sind die Überweisungscodes mit dem Vermerk Gültig bis Januar 2017 versehen. Dieses Gültigkeitsdatum ist jedoch außer Kraft gesetzt, so dass Sie Ihre noch vorhandenen Überweisungscodes weiterhin benutzen können. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin Facharzttermine für die Terminservicestelle zu melden. Derzeit besteht vor allem in folgenden Regionen und Fachgebieten ein Bedarf an Terminen: Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Barnim für die Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie Frankfurt (Oder), Oder-Spree, Märkisch-Oderland für die Fachgebiete Augenheilkunde, Dermatologie Südbrandenburg für die Fachgebiete Augenheilkunde, Innere Medizin/Kardiologie, Neurologie Unser Service für Sie: Informationsdienst, 0331/ Anzeige AUSGABE 2 / 2017 Seite 29

31 Praxis aktuell Sie fragen wir antworten Änderungen Heilmittelverordnung Welche Heilmittel sind seit Januar 2017 nicht mehr verordnungsfähig? Der Heilmittelkatalog, der die verordnungsfähigen Heilmittel den Indikationen zuordnet, ist nicht verändert worden. Alle Heilmittelbehandlungen, die bisher verordnet werden konnten, fallen auch weiterhin in die Leistungspflicht der GKV. Im Zuge der Zertifizierung der Heilmittel-Verordnungssoftware mussten jedoch viele Softwarehersteller die Bezeichnungen der Heilmittel an die entsprechende Bezeichnung nach der Heilmittel-Richtlinie bzw. dem Heilmittelkatalog anpassen. Eventuelle Spezifizierungen sind jedoch auch zukünftig zulässig und können individuell per Freitext erfolgen. Was hat sich in der Heilmittel-Richtlinie geändert? Im Richtlinientext ist der 8a zum langfristigen Heilmittelbedarf ergänzt worden. Seit Januar fällt die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs in die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und ist zur Anlage 2 der Richtlinie geworden. Darüber hinaus sind klare Regelungen zur Beantragung und Genehmigung eines individuellen langfristigen Heilmittelbedarfs für Erkrankungen, die nicht auf der Diagnoseliste stehen, vereinbart worden. Wann ist das neu eingeführte zweite ICD-10-Feld auf Muster 13 (Verordnung von physikalischer Therapie und Podologie), 14 (Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Verordnung von Ergotherapie) auszufüllen? Das zweite ICD-10-Feld ist nur dann auszufüllen, wenn ein besonderer Verordnungsbedarf (bisher: Praxisbesonderheit) geltend gemacht werden soll und dieser die Angabe zweier Diagnosen erfordert. Das ist bei den Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens mit Myelopathie oder Radikulopathie (M47.0-, M47.1-, M47.2-, M47.9-, M48.0-, M50.0, M50.1, M51.0 und M51.1) sowie bei Zuständen nach operativen Eingriffen des Skelettsystems in Verbindung mit Extremitätenverlust, habituelle Luxation und Subluxation eines Schultergelenks, chronischer Instabilität des Kniegelenks, Vorhandensein einer Schulter-, Kniegelenkoder Hüftgelenkprothese der Fall. Was bedeuten die Hinweise auf eine zeitliche Befristung in den Diagnoselisten der besonderen Verordnungsbedarfe und des langfristigen Heilmittelbedarfs? Die Hinweise längstens ein Jahr nach Akutereignis oder längstens 6 Monate nach Akutereignis bedeuten eine Befristung der automatischen Herausrechnung als besonderer Verordnungsbedarf, nicht aber eine zeit- Seite 30 AUSGABE 2 / 2017

32 Praxis aktuell liche Begrenzung der Verordnungsfähigkeit der Heilmittel. Müssen bei der Zählung der Verordnungen (Erst-, Folgeverordnung, Verordnung außerhalb des Regelfalles) die Rezepte, die ein anderer, an der Behandlung beteiligter Arzt ausgestellt hat, berücksichtigt werden? Aus Sicht der KVBB können fremde Verordnungen lediglich dann berücksichtigt werden, wenn dem Arzt belastbare Informationen aus der anderen Praxis vorliegen. Das ist erfahrungsgemäß selten der Fall. Also sollte sich der Arzt auf die eigenen Verordnungen konzentrieren. Informationen vom Patienten oder vom Therapeuten sind möglicherweise nicht vollständig oder decken sich nicht mit der eigenen Diagnosestellung. Da auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung arztbezogen durchgeführt wird, sehen wir keine Veranlassung für eine patientenbezogene Zusammenführung der Verordnungen. Zudem kann der Patient ohne weiteres den (Physio-)Therapeuten wechseln spätestens dann funktioniert diese Zählung nicht mehr (siehe auch KV-Intern 5/2015). Zwischen welchen Verordnungen wird unterschieden? Standardverordnungen gemäß Heilmittelkatalog als Erst- oder Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regefalls (gehen vollständig in die Verordnungskosten ein) Verordnungen bei Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs, ebenfalls als Erst- oder Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls (werden unter Berücksichtigung einer eventuellen zeitlichen Befristung aus den Verordnungskosten herausgerechnet) Verordnungen bei Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs, die von Beginn an außerhalb des Regelfalls vorgenommen werden können (gehen nicht in die Verordnungskosten ein) Bei welchen Verordnungen muss der Regelfall gemäß Heilmittelkatalog nicht durchlaufen werden? Bei Behandlungen von Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs (nach Diagnoseliste oder bei Vorlage einer individuellen Genehmigung) kann gleich mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls begonnen werden. Die Anzahl und Frequenz der Heilmittelbehandlung muss allerdings eine ärztliche Untersuchung nach Ablauf von 12 Wochen gewährleisten. Das heißt, dass die verordneten Einheiten in Abhängigkeit der vorgegebenen Frequenz, maximal einen Zeitraum von 12 Wochen abdecken dürfen. Diese Ausnahme trifft nicht auf die Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs und auf sonstige Heilmittelverordnungen zu. Lesen Sie weiter auf Seite 32. AUSGABE 2 / 2017 Seite 31

33 Praxis aktuell Warum fehlen seit dem die Heilmittelpreise in der Software? Die Zertifizierung der Heilmittelverordnungssoftware durch die KBV umfasst die Vorgabe für Softwareanbieter, dass, wenn Heilmittelpreise eingepflegt werden, nur aktuell und regional gültige Preise zu hinterlegen sind. Dies kann aktuell noch nicht gewährleistet werden, so dass die Softwareanbieter diese Funktion noch nicht umgesetzt haben. Zu Ihrer Orientierung haben wir auf unter Verordnungen und Heilmittel die Preistabelle eingestellt. Warum kann Ultraschall-Wärmetherapie nicht mehr allein verordnet werden? Hier scheint es sich um einen Software-Fehler zu handeln, da sich das Leistungsrecht mit Jahreswechsel nicht geändert hat. Bitte richten Sie diese Fragen an Ihren PVS-Anbieter. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/ Beratender Arzt 0331/ Einmal-Punktionszubehör für Prostatabiopsien Nun für alle Versicherten als Sprechstundenbedarf beziehbar In KV-Intern 1/2017 hatten wir darüber berichtet, dass Produkte, die zur Einmal-Biopsieführung für die Prostatabiopsie und Rebiopsie verwendet werden, für die Ersatzkassen- Versicherten als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind. Nunmehr haben sich auch die übrigen Krankenkassenverbände bereit erklärt, im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung die Verordnung dieser Produkte als Sprechstundenbedarf zuzulassen. Die Vereinbarung gilt ab und wird solange angewandt, bis eine anderweitige Regelung zur Finanzierung vorliegt. Die Ergänzungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit den Primärkassen finden Sie auf der Homepage der KVBB in der Rubrik Praxis unter Verträge der KVBB. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/ Fachbereich Verträge Seite 32 AUSGABE 2 / 2017

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35 Praxis aktuell Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Frühinformation/WP-Unterlagen wieder online zur Verfügung gestellt haben! Dies erfolgt grundsätzlich quartalsweise (Februar/Mai/August/ November). Sie werden über die Einstellung unter informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erst nach erfolgter Anmeldung über DatenNerv (Benutzername und dazugehöriges Passwort) Zugriff auf Seite 34 AUSGABE 2 / 2017 die WP-Unterlagen unter praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/ erhalten! Oder geben Sie nach Anmeldung den Webcode web017 in das Suchfeld ein. Unser Service für Sie: Abrechnungs-, Honorar- und Verordnungsberatung 0331/ Aktuelles und Dauerbrenner in der Psychotherapie Telefonische Erreichbarkeit auch Thema im Seminar Auch nach Aufstockung der Teilnehmerzahl und dem Angebot eines Ausweichtermins ist die Nachfrage nach dem neu angebotenen Seminar unverändert groß. Wir bieten Ihnen deshalb neben dem inzwischen ausgebuchten Termin am 8. März 2017 zwei weitere Termine an: Mittwoch, 22. März 2017 und Mittwoch, 5. April Die Veranstaltung legt ihren Fokus auf die aktuellen Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung und thematisiert darüber hinaus allgemeine Fragestellungen der Abrechnung der Psychotherapie. Eines der Themen ist dabei die telefonische Erreichbarkeit der psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. April 2017, die nach neuer Psychotherapie-Richtlinie für mindestens 200 Minuten pro Woche gegeben sein muss. WANN? WO? 22. März 2017, 15 Uhr (bis 17:30 Uhr) 5. April 2017, 15 Uhr (bis 17:30 Uhr) KVBB im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft Pappelallee 5 in Potsdam Ansprechpartner: Sachgebiet Fortbildung Sonja Friedrich 0331/ Gert-Günter Krenkel 0331/

36 Praxis aktuell Kein Grund, sich auszuruhen März ist Darmkrebsmonat. Dr. Peter Noack, einer der Sprecher der Kampagne Brandenburg gegen Darmkrebs, erläutert im Interview, wie Brandenburg bei der Darmkrebsvorsorge aufgestellt ist. Wie nehmen die Brandenburger die Darmkrebsvorsorge mittels Koloskopie an? Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren vergleichsweise konstant haben die niedergelassenen Ärzte rund präventive Koloskopien durchgeführt waren es und in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres rund Im Vergleich zu anderen Bundesländern stehen wir damit sehr gut da. Denn seit Oktober 2002 nahmen 14 Prozent der über 55-jährigen an einer Untersuchung teil. Das sind fünf Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Für uns bedeutet das jedoch noch lange nicht, sich auf diesen Zahlen auszuruhen! Dr. Peter Noack bei der Koloskopie. Wie kann die Inanspruchnahme noch gesteigert werden? Da sehe ich alle Kollegen in der Pflicht. Die Darmkrebsvorsorge ist leider immer noch für viele Menschen ein Tabu, worüber man nicht gerne redet. Deshalb meine Bitte insbesondere an alle Hausärzte, die oft schon eine über Jahre gewachsene enge vertrauensvolle Beziehung zu ihren Patienten haben: Sprechen Sie die Darmkrebsvorsorge aktiv an, informieren Sie über die Vorteile, klären Sie über die Untersuchung auf und nehmen so Ängste, um Ihre Patienten zur Teilnahme zu motivieren. Dies gilt aber auch für alle fachärztlichen Kollegen, die Gynäkologen, die Urologen, die Internisten. Denn meist hält doppelt einfach besser. Ist in Brandenburg ein flächendeckendes Angebot der Früherkennungskoloskopie gesichert? Ja. Insgesamt 78 ambulant tätige Ärzte führen in allen Landkreisen Brandenburgs präventive Koloskopien durch. Alle Kollegen, die dieses Vorsorgeangebot zu Lasten der gesetz- Foto: KVBB/Archiv AUSGABE 2 / 2017 Seite 35

37 Praxis aktuell lichen Krankenkassen abrechnen, müssen hohe fachliche und apparative Standards erfüllen und diese auch regelmäßig der KV nachweisen. Wer hat Anspruch auf die präventive Darmspiegelung? Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten ab dem 55. Lebensjahr diese Untersuchung alle zehn Jahre, jedoch insgesamt nur zweimal. Menschen, in deren Familien Fälle von Darmkrebs bekannt sind, sollten sich frühzeitig zu Darmkrebs beraten und gegebenenfalls bereits in jüngeren Jahren eine Koloskopie durchführen lassen. Bei einer familiären Disposition ist die Koloskopie unabhängig vom Alter über den EBM (kurativ) abrechenbar. Herr Dr. Noack, vielen Dank für das Gespräch. Gefragt und notiert von Ute Menzel Brandenburg gegen Darmkrebs Brandenburg gegen Darmkrebs ist eine Aufklärungskampagne. Sie setzt sich aktiv für die Information zum Thema Darmkrebsfrüherkennung ein. Seit 2003 werden dafür vielbeachtete Werbe- und PR-Kampagnen genutzt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e. V. (LAGO) ist Trägerin der Kampagne. Den aktuellen Flyer zur Darmkrebsvorsorge gibt es bei der LAGO (Tel.: 0331/ , Weitere Informationen: Neue Praxis-Info: QS-Verfahren Koronarangiographie / PCI Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungs- Verfahrens Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie zur Datenerhebung verpflichtet. Was das heißt, erläutert die KBV jetzt in einer neuen Praxisinformation. Diese finden Sie auf der Internetseite der KBV unter: praxisinformationen.php Seite 36 AUSGABE 2 / 2017

38 Praxis aktuell Medizinische Rehabilitation Neue KBV-Broschüre gibt Tipps zur Verordnung Wie Ärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer neuen Broschüre vor. Das Serviceheft Medizinische Rehabilitation bietet Hinweise zur Verordnung speziell zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Praxisbeispiele. Auf 16 Seiten werden wichtige Regeln und Grundlagen für die Verordnung sowie Unterschiede beispielsweise zur Rentenversicherung vorgestellt. Weiterhin gibt es Informationen zu Formen und Orten der Reha, zum Verordnungsformular oder zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Die Broschüre kann kostenfrei bei der KBV per bestellt werden. Zudem steht sie im Internet zum Herunterladen bereit: Anzeige AUSGABE 2 / 2017 Seite 37

39 Praxis aktuell Übermittlung medizinischer Unterlagen direkt an die Krankenkassen In KV-Intern 01/17 hatten wir Sie über die Neuregelung des Verfahrens zur Weiterleitung medizinischer Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Krankenkassen (sog. Umschlagverfahren) informiert. Daneben hat jeder Vertragsarzt unter bestimmten Bedingungen versichertenbezogene Daten auch direkt an die Krankenkasse weiterzuleiten. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern Im Falle der Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern ( 66 SGB V) können die Krankenkassen ihren gesetzlichen Auftrag nur dann erfüllen, wenn sie die im Auftrag ihrer Versicherten angeforderten Unterlagen direkt erhalten. Die Versicherten bitten ihre Krankenkasse bei vermuteten Behandlungsfehlern aktiv um Unterstützung und erteilen dieser eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung. Auf dieser Grundlage fordert die Krankenkasse die für eine Prüfung benötigten Unterlagen beim Vertragsarzt an. Nach 66 SGB V angeforderte versichertenbezogene Daten sind dann der Krankenkasse direkt zuzuleiten. Zusendung von Patientenunterlagen bei Ansprüchen gegen Schadenersatzpflichtige Die Krankenkassen können nach 116 SGB X einen Anspruch aus gesetzlichem Forderungsübergang gegen einen Dritten haben, der einem ihrer Versicherten einen Gesundheitsschaden zugefügt hat und für dessen Behandlung dieser Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen musste. Es handelt sich hierbei um einen Anspruch der Krankenkassen gegen den Schädiger. Die Krankenkassen erbitten in diesen Fällen eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung ihrer Versicherten und fordern medizinische Unterlagen direkt bei den Vertragsärzten an. Auch diese versichertenbezogenen Daten sind dann der Krankenkasse direkt zuzuleiten. Seite 38 AUSGABE 2 / 2017

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41 Praxis aktuell Dank agnes zwei mehr Ressourcen für eine umfassende Betreuung Dipl.-Med. Ruchi Kassem, Hausarzt aus Guben, berichtet im Gespräch über seine Erfahrungen mit einem agnes zwei -Fallbegleiter in der eigenen Praxis. Denny Tarnick auf Hausbesuch bei Herbert Specht. Foto: Praxis Kassem Seit 2013 arbeiten Sie mit einer agnes zwei - Fachkraft, Denny Tarnick, in Ihrer Praxis. Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit notwendig? Ein belastbares Arzt-Patienten-Verhältnis ist von Vertrauen geprägt. Unsere Patienten können sicher sein, dass das gesamte Praxisteam jeden Tag sein Bestes für ihr Wohl leistet. Diese Philosophie leben wir nicht nur in der Praxis, sondern auch bei unseren Hausbesuchen. Hierzu gehört auch eine offene Kommunikationskultur. Gemeinsam mit Herrn Tarnick haben wir daher von Anfang an sichergestellt, dass unsere Patienten über agnes zwei, die Vorteile sowie die Rahmenbedingungen, durch direkte Gespräche und in Form von Flyern informiert sind. Welche Rückmeldungen erhalten Sie von den Patienten, wenn Herr Tarnick anstatt Ihnen zu den Hausbesuchen kommt? Unsere Patienten und ihre Angehörigen schätzen Herrn Tarnick als kompetenten Ansprechpartner für administrative Fragestellungen und als Ratgeber zu verschiedensten Fragen des Gesundheitswesens. Er kann sich im Rahmen seiner agnes zwei - Tätigkeit auch Zeit für Anliegen nehmen, die nicht originär einen medizinisch-diagnostischen oder therapeutischen Hintergrund haben. Das Feedback unserer Patienten ist daher sehr positiv, und sie möchten das agnes zwei - Programm keinesfalls missen. Die Ausbildung zur agnes zwei läuft parallel zum Job. Wie sind Sie in der Praxis und wie ist auch Herr Tarnick mit dieser Mehrbelastung umgegangen? Die Ausbildung zur agnes zwei führt sicherlich während der Schulungsphase zu einer angespannteren Arbeitssituation für das gesamte Praxisteam. Etablierte Praxisabläufe und Prozesse müssen auf weniger Schultern verteilt werden. Dies ringt von jedem Einzelnen zusätzliches Engagement ab. Als Team waren wir allerdings in der Lage, auch diese Herausforde- Seite 40 AUSGABE 2 / 2017

42 Praxis aktuell rung zu meistern. Unsere Motivation lag vor allem in der Überzeugung, dass uns agnes zwei bereits mittelfristig in unseren Praxisroutinen Entlastung bringen wird und wir in Summe mehr Ressourcen für eine umfassende Betreuung unserer Patienten haben werden. Herr Tarnick ist von Anfang an sehr motiviert in die Ausbildungsphase gegangen. Durch die Rückendeckung des gesamten Praxisteams hatte er Freiräume, um sich gezielt auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu fokussieren. Würden Sie auf Basis Ihrer Erfahrungen auch den Kollegen empfehlen, mit einer agnes zwei zu arbeiten? agnes zwei stellt aus meiner Sicht ein wichtiges Instrument dar, um die Versorgungssicherheit in Brandenburg zu gewährleisten. Es entlastet den Arzt von gewissen administrativen und logistischen Fragestellungen. Darüber hinaus komplettiert es den originären Wirkungsbereich eines Hausarztes und gibt Patienten und deren Angehörigen die Chance, sach- und fachgerechte Antworten auf Fragen außerhalb des medizinischen Spektrums zu erhalten. Aus meiner Sicht ist die Zusammenarbeit mit einer agnes zwei -Fachkraft empfehlenswert. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass die Praxisabläufe an die zusätzlichen Aufgaben und den erhöhten logistischen Aufwand angepasst werden. Haben Sie Wünsche oder Anregungen, wie das Konzept der agnes zwei noch verbessert werden könnte? Aus Hausarztsicht wäre es empfehlenswert, die im Rahmen von agnes zwei erbrachten Leistungen allen Versicherten zu gleichen Konditionen anbieten zu können. Nur so ließe sich auch sicherstellen, dass eine verbesserte Betreuung zu Hause nicht vom Versicherungsverhältnis abhängt. Mein Wunsch ist es, dass dieses Programm auch in der Zukunft Bestand haben wird. Herr Kassem, vielen Dank für das Gespräch. Die Fragen stellte Christian Wehry. Jetzt anmelden Ausbildung startet Ende März Am 29. März 2017 startet die sechste Schulungsrunde für agnes zwei -Fachkräfte im Land Brandenburg. Erstmalig wird die Schulung in diesem Jahr von der Landesärztekammer Brandenburg durchgeführt nach dem Bundesärztekammer- Curriculum Case Management in der ambulanten medizinischen Versorgung. Die Schulung erfolgt in Blöcken von jeweils 2 bis 3 Tagen von März bis September Die Kursgebühr beträgt ca Euro. Unser Service für Sie: Fragen rund um die Schulung: Gert-Günter Krenkel 0331/ Informationen zu den agnes zwei -Verträgen: Birgit Schultze 0331/

43 Sicherstellung Niederlassungen Januar 2017 Planungsbereich Mittelbereich Eberswalde Dipl.-Medizininform. (FH) Bernhard Naber FA für Innere Medizin/HA Ruhlsdorfer Str Biesenthal (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Silvia Baumgart) Planungsbereich Mittelbereich Königs Wusterhausen Dr. med. Susanne Kieckebusch FÄ für Allgemeinmedizin Kirchstr Halbe Planungsbereich Mittelbereich Neuenhagen bei Berlin Dr. med. Matthias Beier FA für Innere Medizin/HA Ziegelstr Neuenhagen bei Berlin Planungsbereich Mittelbereich Neuruppin Dr. med. Christin Schimmat-Deutrich FÄ für Innere Medizin/HÄ Fehrbelliner Str Neuruppin (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Gisela Polzin) Planungsbereich Mittelbereich Perleberg-Wittenberge Judith Heinen-Elhardt, M.Sc. FÄ für Allgemeinmedizin Friedrich-Ebert-Str. 6 a Wittenberge (Übernahme der Praxis von Dr. med. Claudia Kuhse) Planungsbereich Mittelbereich Potsdam Karen Rimpel FÄ für Allgemeinmedizin Großbeerenstr Potsdam Henrik Trønsdal FA für Allgemeinmedizin Geschwister-Scholl-Str Potsdam (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Christina Hendrich) Dr. med. Sabine Nolting FÄ für Innere Medizin/HÄ Ziolkowskistr Potsdam (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Thekla Heinke) Seite 42 AUSGABE 2 / 2017

44 Sicherstellung Planungsbereich Mittelbereich Seelow Dr. med. Steffen Noetzel FA für Allgemeinmedizin Apfelstr Seelow (Übernahme der Praxis von Dr. med. Dieter Bärmann) Planungsbereich Landkreis/ kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Dr. med. Maria Kensche Psychotherapeutisch tätige Ärztin Friedrichstr. 22 A Erkner Planungsbereich Landkreis Havelland Hilmar Jentsch FA für Urologie Adlerstr. 48, Falkensee (Übernahme der Praxis von Ulrich Schmitz) Ben David Hirsch FA für Orthopädie und Unfallchirurgie Dallgower Str. 9, Falkensee (Übernahme der Praxis von Dr. med. Christoph Borch) Alexander Friese, M.Sc. Psychologischer Psychotherapeut/ Verhaltenstherapie Potsdamer Str. 5, Falkensee (Übernahme der Praxis von Barbara Maasche) Planungsbereich Landkreis Märkisch-Oderland Alexander Kowalenko Psychotherapeutisch tätiger Arzt Prötzeler Chaussee 8 b Strausberg Planungsbereich Landkreis Oberhavel Kathrin Mettner FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Rosa-Luxemburg-Straße Velten (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Karin Reisener) Simone Babette Halder FÄ für Orthopädie Rigaer Str a Hennigsdorf (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Wolfgang Rolla) Planungsbereich Landkreis Ostprignitz-Ruppin Katrin Klostermann FÄ für Orthopädie Perleberger Str Kyritz (Übernahme der Praxis von Dr. med. Gabriele Polak) AUSGABE 2 / 2017 Seite 43

45 Sicherstellung Planungsbereich Landkreis/ kreisfreie Stadt Potsdam Alexander Tauchnitz FA für Kinder- und Jugendmedizin Anni-von-Gottberg-Str. 6a Potsdam (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Sabine Schwochow) Dr. med. Brian Mahn FA für Urologie Saarmunder Str Potsdam Planungsbereich Landkreis Prignitz Jivko Stantchev FA für Kinder- und Jugendmedizin Johannes-Runge-Str Wittenberge (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Martina Georgii) Planungsbereich Raumordnungsregion Havelland-Fläming Dr. med. Regina Gaub FÄ für Innere Medizin/SP Kardiologie Zimmerstr. 7 A Potsdam (Übernahme der Praxis von Dr. med. Hartmut von Ameln) Dr. med. Ellen Nötzel FÄ für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie Dortustr Potsdam Planungsbereich Landkreis Teltow-Fläming Dipl.-Psych. Esther Müller Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Berliner Str Trebbin (Übernahme der Praxis von Dipl.-Psych. Marianne Ladwig) Planungsbereich Landkreis Uckermark Dr. Joanna Kramek-Schulz FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Berliner Str. 125 b Schwedt/Oder (Übernahme der Praxis von Dr. Beata Loj) Planungsbereich Landkreis Spree-Neiße Dipl.-Päd. Constanze Lerch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie Bahnhofstr Spremberg Planungsbereich Raumordnungsregion Oderland-Spree Eliska Reinhold FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Logenstr Frankfurt (Oder) Seite 44 AUSGABE 2 / 2017

46 Sicherstellung Solveig Jeske FÄ für Diagnostische Radiologie Am Stadtpark Fürstenwalde/Spree Christian Krämer FA für Radiologie Seebad 82/ Rüdersdorf bei Berlin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Tobias Schröter) Dr. med. Michael Birow FA für Radiologie Seebad 82/ Rüdersdorf bei Berlin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Tobias Schröter) Planungsbereich KV-Bereich Brandenburg Stefan Weiß FA für Anästhesiologie Schmerztherapie Johann-Carl-Sybel-Str Brandenburg an der Havel Dr. med. Volker Wieland FA für Anästhesiologie An der Priormühle Cottbus (Übernahme der Praxis von Dr. med. Matthias Purfürst) Ulrike Zschach FÄ für Anästhesiologie Straße des Friedens Lindow (Mark) (Übernahme der Praxis von Dr. med. Eckhard Brüning) Anzeige AUSGABE 2 / 2017 Seite 45

47 Sicherstellung Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss Dezember 2016 Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen Dipl.-Psych. Beatrix Bathe-Schulz Psychologische Psychotherapeutin Karl-Marx-Str Königs Wusterhausen ab Kurt Gemsemer FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Am Markt Storkow ab Dipl.-Psych. Kathrin Groninger Psychologische Psychotherapeutin Am Flugplatz/Haus Trebbin/OT Schönhagen ab Dipl.-Psych. Elke Herzberg Psychologische Psychotherapeutin Rotdornstr Temnitztal/OT Garz ab Dr. med. Maria Kensche FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig Friedrichstr Erkner ab Dipl.-Päd. Elena Rauch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Brandenburgische Str Hoppegarten/OT Hönow ab Claudia-Jeanine Schönberg Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Rudolf-Breitscheid-Str Potsdam ab Gaby Schöner M.A. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Friedrichstr Erkner ab Barbara Stecher FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig Französische Str Müncheberg ab Dipl.-Psych. Hannah Wilde Psychologische Psychotherapeutin Am Flugplatz/Haus Trebbin/OT Schönhagen ab Seite 46 AUSGABE 2 / 2017

48 Sicherstellung Dipl.-Psych. Manuela Ziemen Psychologische Psychotherapeutin Kleinleipischer Str Lauchhammer ab Anstellungen Praxis Dipl.-Psych. Ursula Kny Psychologische Psychotherapeutin Berliner Str. 19 B Königs Wusterhausen Anstellung: Dipl.-Psych. Ronny Bauch Psychologischer Psychotherapeut ab Praxis Dipl.-Psych. Monika Lang Psychologische Psychotherapeutin Schulstr Niederfinow Anstellung: Dipl.-Psych. Matthias Ellminger Psychologischer Psychotherapeut ab Praxis Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Doris Reppin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Schützenstr. 17 a Eisenhüttenstadt Anstellung: Dipl. Soz. Arb.(FH)/Dipl. Soz. Päd. (FH) Kristof Schulze ab Vertragsarztpraxis Dr. med. Gerrit Scherf Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Geschwister-Scholl-Str Potsdam Anstellung: Dipl.-Psych. Larissa Romina Arndt Psychologische Psychotherapeutin Dipl.-Psych. Manuela Böttcher Psychologische Psychotherapeutin ab Lausitz MVZ Forst GmbH Robert-Koch-Str Forst (Lausitz) Anstellung: Abdolmonem Abdolal Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ab Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste OGD MVZ Neuruppin II Fehrbelliner Str Neuruppin Anstellung: Dr. med. Frank Schoeneich Facharzt für Psychotherapeutische Medizin Dr. med. Maximilian Huber Facharzt für Innere Medizin, ausschließlich psychotherapeutisch tätig ab AUSGABE 2 / 2017 Seite 47

49 Sicherstellung Ermächtigungen Dipl.-Psych. Jochen Schwarzkopf Facharzt für Psychiatrie, Johanniter- Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen GmbH, in Treuenbrietzen ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten auf dem Gebiet der analytischen Psychotherapie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Praxisverlegungen Dipl.-Psych. Friederike Dietz Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Rheinsberger Str Lindow (Mark) ab Magdalena Edyta Dombek Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig neue Adresse: Kleiststr Dallgow-Döberitz Dipl.-Psych. Eva König Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Dorfstr Uebigau-Wahrenbrück/ OT Wiederau ab Dipl.-Psych. Andreas Schulz Psychologischer Psychotherapeut neue Adresse: Johannes-Runge-Str Wittenberge Dipl.-Soz. Päd. (FH) Heiko Wernecke Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut neue Adresse: August-Bebel-Straße 1 a Vetschau/Spreewald Dipl.-Psych. Birgit Wunder Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Nansenstr Potsdam ab Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter Geben Sie den Webcode web003 in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Seite 48 AUSGABE 2 / 2017

50 Sicherstellung Bekanntmachung: Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter veröffentlicht. Geben Sie den Webcode web007 in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Beeskow, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Fürstenwalde, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Rathenow, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee Augenheilkunde: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Prenzlau, Rathenow, Zehdenick-Gransee sowie Praxisstandort Guben Frauenheilkunde: Mittelbereiche Eberswalde, Guben, Lübben sowie Praxisstandort Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Finsterwalde, Templin Dermatologie: Mittelbereiche Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Templin, Zehdenick-Gransee sowie Praxisstandort Frankfurt (Oder) HNO-Heilkunde: Mittelbereich Perleberg-Wittenberge AUSGABE 2 / 2017 Seite 49

51 Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis laufende Bewerbungskennziffer 12/2017 Fachrichtung Anästhesiologie (1/2 Versorgungsauftrag) Planungsbereich KV-Bereich Brandenburg gewünschter Übergabetermin /2017 Augenheilkunde Cottbus/Stadt /2017 Augenheilkunde Dahme-Spreewald /2017 Allgemeinmedizin (1/2 Versorgungsauftrag) Mittelbereich Cottbus /2017 Allgemeinmedizin Mittelbereich Hennigsdorf /2017 Allgemeinmedizin Mittelbereich Seelow / / / / /2017 Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin/ Kardiologie (Anstellung) (1/2 Versorgungsauftrag) Kinderheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Nervenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Orthopädie (1/2 Versorgungsauftrag) Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Prignitz-Oberhavel 2017 Brandenburg (Stadt)/ Potsdam-Mittelmark Potsdam/Stadt Dahme-Spreewald /2017 Radiologie Oderland-Spree Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/ Iris Kalsow Tel.: 0331/ Weitere Informationen unter Seite 50 AUSGABE 2 / 2017

52 Sicherstellung laufende Bewerbungskennziffer 1/2017 Fachrichtung Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Planungsbereich Bewerbungsfrist bis gewünschter Übergabetermin Havelland /2017 3/2017 4/2017 5/2017 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ÄPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ÄPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Potsdam/Stadt Potsdam/Stadt 2017 Oberhavel 2017 Oberhavel /2017 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree /2017 8/2017 9/ /2017 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Barnim 2017 Cottbus/Stadt 2017 Ostprignitz-Ruppin Ostprignitz-Ruppin /2017 Urologie (Anstellung) (1/2 Versorgungsauftrag) Oberspreewald-Lausitz sofort Ihre schriftliche Bewerbung muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung (bei Psychotherapeuten das Richtlinienverfahren und Approbationsdatum) sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Ihre Bewerbung wird mit der Bitte um die Kontaktaufnahme an den Praxisabgeber weitergeleitet. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Ihre schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze schicken Sie per Mail an

53 Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe Nachfolger/In für Hausarztpraxis in Angermünde ab 2017 gesucht. Praxis/Ausstattung: 1 Arzthelferin; 5 Praxisräume zur Weitermietung, Kauf möglich, bei Bedarf kann auch Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der günstigen Autobahnanbindung ist man in einer Stunde in Berlin-Mitte. Kontakt: /232 nach 17 Uhr Allgemeinmedizinische Berufsausübungsgemeinschaft im Mittelbereich Frankfurt (Oder) sucht Nachfolger/ Innen. Die Übergabe ist für 2019 und 2021 geplant. Der Praxiseinstieg könnte bereits jetzt im Rahmen einer Anstellung erfolgen. Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer, 1 Labor, 1 EKG, Spiro, 1 Behandlungsraum, 1 Anmeldung, 1 Aufenthaltsraum, 1 Wartebereich, 2 Toiletten, 1 Dusche, Personal: 2 Arzthelferinnen in Vollzeit, 2 Arzthelferinnen in Teilzeit, 1 Reinigungskraft. Kontakt: 0335/ haak.weinberg@t-online.de Hausarztpraxis abzugeben! Eine seit 40 Jahren gut gehende Landarztpraxis in Golzow (Oderbruch), ca. 80 km von Berlin mit Bahnanbindung, mit sehr kompetentem Team, aus Altersgründen zum abzugeben. Kontakt: / / dr.anny-marion-runge@t-online.de Nachfolger/In für Hausarztpraxis im Mittelbereich Nauen gesucht. Die Übergabe der Praxis ist bis geplant. Vor Ort sehr gute Infrastruktur. Berlin und Potsdam sind in kürzester Zeit mit Pkw oder Bahn erreichbar. Praxis/Ausstattung: 125 m², 3 Behandlungsräume, großer Anmeldebereich, Wartezimmer, Personalraum, 3 WCs Personal: 1 Krankenschwester, 1 Mitarbeiterin Anmeldung. Die Praxis befindet sich in einer privaten Immobilie, die nach Möglichkeit mit der Praxis veräußert werden soll. Sofern der Erwerb der Immobilie nicht in Frage kommt, muss der Praxisbetrieb in anderen Räumlichkeiten erfolgen. Chiffre: PA/02/2017 Praxisangebot für Psychotherapie in Herzberg. Gesucht wird ein ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt, hilfsweise ein Psychologischer Psychotherapeut (voller Versorgungsauftrag), der in Herzberg die psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen fortführt. Die bisherigen Praxisräume stehen nicht mehr zur Verfügung. Kontakt: 03535/ hajo.rohr@gmail.com Seite 52 AUSGABE 2 / 2017

54 Praxisbörse Praxissuche Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe sucht ab sofort im Havelland eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Falkensee. Chiffre: PG/02/2017 Fachärztin für Innere Medizin/HA sucht ab sofort eine Praxis zur Übernahme. Vor Übernahme gern erst 1 bis 3 Jahre Mitarbeit zur Einarbeitung erwünscht. Bevorzugte Region: Ludwigsfelde, Teltow, Zossen. Kontakt: 0173/ anne-weyde@outlook.de Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche BAG für Allgemeinmedizin im Mittelbereich Brandenburg a.d.h. sucht ab sofort Assistenzarzt/In in Weiterbildung zum Facharzt/In für Allgemeinmedizin. Förderung für 18 Monate garantiert. Teilzeitmodelle möglich. 2 Ärzte und 5 Schwestern warten auf Ihre Unterstützung. Kontakt: 0174/ m.eisenschmidt-d.marx@t-online.de Hausärztlich tätiger Internist im Mittelbereich Lübben sucht ab sofort engagierten Arzt/Ärztin in WB zum FA/FÄ f. Allgemeinmedizin. Weiterbildungsermächtigung für 2,5 Jahre vorhanden. Flexible Arbeitszeiten möglich. Kontakt: info@arztpraxis-kohlick.de Ärztliche Psychotherapiepraxis (VT) in Barnim bietet ab sofort Anstellungsmöglichkeit (bis 10 Wochenstunden). Chiffre: AnKo/02/2017 Fachärztin für HNO-Heilkunde sucht ab März 2017 eine Anstellungsmöglichkeit (Anstellungsumfang verhandelbar). Ultraschall-Fachkunde, Weiterbildungszertifikat und Akupunktur A-Diplom vorhanden. Bevorzugte Region: Brandenburg a.d.h./ Potsdam-Mittelmark, Potsdam. Kontakt: 0176/ ellen.guder@web.de Pneumologisch ausgerichtete Praxis in Potsdam bietet eine Anstellungsmöglichkeit für einen Facharzt/In für Innere Medizin/Pneumologie. Beginn und Umfang der Zusammenarbeit verhandelbar. Kontakt: 0331/ ulrike.burkhardt@dgn.de Für eine radiologische Praxis südöstlich von Berlin wird ab sofort ein Facharzt für Diagnostische Radiologie gesucht. Kontakt: 0171/ Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung, Iris Kalsow, 0331/ ikalsow@kvbb.de Pappelallee Potsdam AUSGABE 2 / 2017 Seite 53

55 Fortbildung Wenige Minuten, das Richtige zu tun Dr. Klaus-Gerrit Gerdts, Notfallmediziner und Referent beim diesjährigen Märkischen Praxistag, erklärt, warum regelmäßige Schulungen rund um den Notfall wichtig sind. Seit 2015 gibt es neue Leitlinien in der Notfallmedizin. Welche zentralen Punkte gibt es in den Leitlinien? Gerufene Hilfe kommt zu spät die neuen Leitlinien legen großen Wert auf die Erstversorgung in den ersten zehn Minuten, noch bevor Notarzt und Rettungsdienst eintreffen. Sicheres Erkennen der Anzeichen eines Kreislaufstillstandes und dazu gehört auch die Schnappatmung! und die sofortige Einleitung von Thoraxkompressionen höchster Qualität sind wichtiger als komplizierte Anweisungen zur medikamentösen Therapie. Die zentrale Rolle der frühzeitigen Defibrillation wird betont. Ein automatischer Defibrillator gehört in jede Arztpraxis, auf jede Klinikstation. Dagegen haben traditionelle Rituale wie die endotracheale Intubation in den ersten Minuten nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Ganz wichtig: Bei einem Notfall in der Praxis, beim Hausbesuch, entscheiden die Erstmaßnahmen über das Schicksal des Notfallpatienten! Was erwartet die Besucher des Märkischen Praxistages in Ihrem Seminar? Die neuen Leitlinien werden den Teilnehmern anhand von Fallbeispielen aus der Praxis mit klaren Handlungsstrategien für die Praxis präsentiert. Seite 54 AUSGABE 2 / 2017 Herzinfarkt, Lungenembolie, Anaphylaxie, Fremdkörperverlegung der Atemwege, das erstickende Kind sind Angstnotfälle, bei denen jedoch durch konsequentes, leitliniengerechtes Handeln in den ersten Minuten durch Arzt oder Ärztin mit dem Praxisteam die Lebensgefahr abgewendet werden kann. Als langjährig niedergelassener Landarzt und Rettungsmediziner sind mir die Möglichkeiten und Grenzen der Versorgung in der Praxis geläufig, aber auch die enormen Chancen für den Notfallpatienten, wenn einfache Maßnahmen sofort eingeleitet werden. Angekündigt ist ein videobasiertes interaktives Falltraining. Was verbirgt sich dahinter? Notfälle sind in der ambulanten Patientenversorgung zum Glück selten. Ruhiges und besonnenes Handeln lernt man nicht von eng beschriebenen Vortragsfolien oder in einem theoretischen Fachvortrag. Je realistischer in kleinen Gruppen im Team trainiert werden kann, umso besser klappt es am Tag X in der Realität. Wir schulen in unserem Seminar in kleinen Gruppen Foto: privat

56 Fortbildung typische Notfallsituationen aus der Praxis an Fallbeispielen. In den Gruppenräumen laufen Videos, auf denen der Fall dargestellt wird, als wäre es live. Es sind reale Aufnahmen von Patienten mit Myokardinfarkt, auf Abfrage erscheint das EKG, die Teilnehmer sehen und hören die Atemnot des Anaphylaxiepatienten als säße er vor ihnen, sie sehen, hören und fühlen den Stress, wenn ein Kleinkind plötzlich blau anläuft und nicht mehr atmet. Welche Erfahrungen haben Sie mit dieser interaktiven Form des Trainings gemacht? Wir erleben, wie die Teilnehmer von den Videos und Sounds gefangen werden und plötzlich an den computergesteuerten Phantomen handeln, als wären das echte Notfallpatienten. Sich selbst im Notfallstress erleben und die eigenen Reaktionen analysieren und beherrschen lernen ist ein wichtiger Teil unseres Trainings. Warum sind regelmäßige Schulungen rund um den Notfall so wichtig und auch verpflichtend? Wir sind in unserer interdisziplinären Medizin gewohnt, bei Problemen den Fachkollegen hinzuzuziehen, weiterführende Diagnostik zu veranlassen, in die Klinik einzuweisen. Nichts davon geht im Notfall! Der erstbehandelnde Arzt gleich welcher Fachrichtung hat nur wenige Minuten Zeit, ohne kollegiale Beratung, ohne Literaturstudium, ohne Google und auch ohne Vorwarnung aus dem Stand heraus das Richtige zu tun und sein Team koordiniert anzuleiten. Darin unterscheidet sich die Notfallversorgung vom Praxisalltag, und darum muss Notfallmedizin regelmäßig aufgefrischt und trainiert werden. Herr Dr. Gerdts, vielen Dank für das Gespräch. Die Fragen stellte Christian Wehry. Dr. med. Klaus Gerrit Gerdts ist Facharzt für Allgemein- und Notfallmedizin und ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Landkreises Cuxhaven. Beim diesjährigen Märkischen Praxistag ist Herr Dr. Gerdts als Referent dabei. Sein Seminar trägt den Titel Die ersten zehn Minuten entscheiden Das Praxistraining für den Notfall. Märkischer Praxistag 2017 Die KVBB lädt ein zum 2. Märkischen Praxistag am 12. und 13. Mai 2017 ins Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft in der Pappelallee 5! Es erwartet Sie wieder ein interessantes und umfangreiches Angebot an Workshops und Seminaren, diesmal unter dem Motto Im Notfall sicher. Nutzen Sie den Märkischen Praxistag als Treffpunkt, zur Fortbildung, als Informationsforum und für beratende Gespräche, am besten im Team! Unter erhalten Sie alle Informationen zum Programm, der Anmeldung und den Übernachtungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie! Ansprechpartner: Gert-Günter Krenkel 0331/ , Wenke Marquardt 0331/

57 Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam Potsdam Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Sag nicht Ja, wenn Du Nein denkst Dipl.-Theol. Torsten Klatt-Braxein, Praxis- und Unternehmensentwicklung, Coach und Dozent Euro pro Arzt, 160 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 83 Euro AUSGEBUCHT Fortbildungspunkte Potsdam Cottbus Cottbus Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Michela-Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Die GOÄ-Abrechnung leicht gemacht Daniela Bartz, PVS berlin-brandenburg-hamburg GmbH & Co. KG Euro pro Arzt, 160 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) AUSGEBUCHT 105 Euro pro Arzt, 160 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) AUSGEBUCHT 40 Euro Seite 56 AUSGABE 2 / 2017

58 Fortbildung Aktuelles Seminarangebot Ärzte und Psychotherapeuten Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam Aktuelles und Dauerbrenner in der Abrechnung der Psychotherapeuten Abrechnungsberater der KVBB 40 Euro AUSGEBUCHT Fortbildungspunkte Potsdam Informationstag für Existenzgründer und Praxisabgeber KVBB & Partner Fortbildungspunkte 6 Existenzgründer 40 Euro, Praxisabgeber ohne Gebühr Lesen Sie weiter auf Seite 58. Anzeige AUSGABE 2 / 2017 Seite 57

59 Fortbildung Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam Potsdam EBM-Seminar für Hausärzte Abrechnung nach Verträgen über die KVBB Abrechnungsberater der KVBB Aktuelles und Dauerbrenner in der Abrechnung der Psychotherapeuten Abrechnungsberater der KVBB 40 Euro 40 Euro Fortbildungspunkte Potsdam Aktuelles und Dauerbrenner in der Abrechnung der Psychotherapeuten Abrechnungsberater der KVBB 40 Euro Fortbildungspunkte Potsdam Erfolgreiche Praxisabgabe besser früher schon an später denken Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB Karin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB für Mitglieder der KVBB kostenfrei, Nichtmitglieder 40 Euro Fortbildungspunkte 4 Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/ Fax: 0331/ Frau Thiele Tel.: 0331/ Herr Krenkel Tel.: 0331/ Seite 58 AUSGABE 2 / 2017

60 Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam Potsdam Potsdam Selbsthilfe Unterstützung für Patient und Praxis Josephine Händel, Koordinatorin für Selbsthilfe der Potsdamer Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Schmerzmanagement für die Praxis Dr. med. Knud Gastmeier, FA f. Anästhesiologie Bevor alles zusammenbricht Beratung von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz Birgitta Neumann, Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg kostenfrei 83 Euro 83 Euro Anzeige AUSGABE 2 / 2017 Seite 59

61 Leserbriefe Danke für Ihr Engagement ( ) hiermit möchte ich mich für Ihr Schreiben ( ) bedanken, in dem Sie mitteilen, dass Sie erwirken konnten, dass die Regressstreitigkeiten mit der DAK bezüglich der Prüfanträge zur GOP beigelegt wurden. Für dieses Engagement im Interesse Ihrer Mitglieder bedanke ich mich, sicher im Namen aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ausdrücklich. Auch dieses Beispiel belegt wieder einmal, dass die KVBB sich als Vertretung ihrer Vertragsärzte versteht und in deren Interesse wirkt. Seit meiner Niederlassung im Jahr 2013 erlebe ich an vielen Stellen die Unterstützung und kompetente Beratung durch Mitarbeiter(innen) der KVBB, sei es bei der Abrechnungsberatung, Beratung zu Fragen bei Verordnungen oder Wirtschaftlichkeitsstatistiken etc. In diesem Sinne möchte ich Sie ermutigen, diese Politik fortzuführen und uns als starke KV zu vertreten und für uns und unsere Arbeit im Sinne der guten Patientenversorgung und angemessenen Honorierung dieser verantwortungsvollen Arbeit zu wirken und bei Bedarf auch zu streiten. Dr. med. Uwe Kalinka, Facharzt für Allgemeinmedizin, Potsdam Intern Impressum Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, Potsdam, Telefon: 0331/ , Telefax: 0331/ , Internet: info@kvbb.de Redaktion: Dr. med. Hans-Joachim Helming (ViSP), MUDr./CS Peter Noack, Dipl.-Med. Andreas Schwark, Kornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel Redaktionsschluss: 14. Februar 2017 Satz und Layout: KV Brandenburg, Bereich Kommunikation,Telefon: 0331/ , Telefax: 0331/ Druck: vierc print+mediafabrik GmbH & Co. KG, Gustav-Holzmann-Straße 2, Berlin, Telefon: 030/ Telefax: 030/ , info@vierc.de Anzeigenverwaltung: vierc print+mediafabrik GmbH & Co. KG, Gustav-Holzmann-Straße 2, Berlin Telefon: 030/ , Telefax: 030/ , info@vierc.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats. Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März Erscheinungsweise: Monatlich. Auflage: Exemplare Seite 60 AUSGABE 2 / 2017

62 Rufnummern für KVBB-Service Funktion KVBB-Service- Rufnummer neu Zentrale Einwahl Informationsdienst/KOSA Fortbildung EBM/Abrechnungsberatung Formularbestellung FAX Formularbestellung Benutzerservice DatenNerv/KV-Safenet Beratung Beiräte und neue Mitglieder Bereitschaftsdienst-Management FAX Bereitschaftsdienst-Management Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung Betriebswirtschaftliche Beratung Niederlassungsberatung Patiententelefon

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An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

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