Betriebswirtschaftliche & rechtliche Informationen für Unternehmer 04/04. Rechtsformwahl im Zuge der Steuerreform 2004/2005
|
|
- Oswalda Langenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 wirtschaftstreuhand gmbh holzknechtstraße linz tel: 0043/732/ fax: Betriebswirtschaftliche & rechtliche Informationen für Unternehmer 04/04 MANAGEMENT-INFO Rechtsformwahl im Zuge der Steuerreform 2004/2005 Die Rechtsformwahl gehört zu den wichtigsten, aber auch schwierigsten, unternehmerischen Entscheidungen. In den vorangegangenen Ausgaben der Management-Info haben wir Ihnen die wichtigsten Rechtsformen übersichtlich dargestellt. Neben zahlreichen anderen Kriterien spielt hierbei die je nach Rechtsform unterschiedliche Steuerbelastung eine entscheidende Rolle. Steuerbelastung Kapitalgesellschaft bis 2004 ab 2005 Gewinn 100,00 100,00 Körperschaftsteuer (34% bzw. 25%) 34,00 25,00 Nettogewinn 66,00 75,00 Kapitalertragsteuer (25%) 16,50 18,75 Nettoausschüttung 49,50 56,25 Gesamtsteuerbelastung 50,50 43,75 Steuerreform 2004/2005 Ab 2004 werden nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften bis zu einer Höhe von , mit dem halben Durchschnittssteuersatz (maximal 25%) besteuert, sofern Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft vorliegen ( 11a EStG). Für Kapitalgesellschaften wird der Körperschaftsteuersatz ab 2005 von 34% auf 25% abgesenkt. Mit der Steuerreform 2004/2005 wurden also neue steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen, die es für viele Unternehmen notwendig machen, die ursprüngliche Wahl der Rechtsform kritisch zu hinterfragen. Rechtsformwahl bei Vollausschüttung: Personenunternehmen oder Kapitalgesellschaft? Bis 2004 unterliegen Gewinne einer Kapitalgesellschaft, sofern sie in voller Höhe an natürliche Personen ausgeschüttet werden, einer Gesamtsteuerbelastung von 50,50% (34% Körperschaftsteuer zuzüglich 25% Kapitalertragsteuer auf den verblei- (Fortsetzung auf Seite 2) INHALT Rechtsformwahl im Zuge der Steuerreform 2004/2005 Basel II Rating verbessernde Methoden Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Gesehen Tag: Name:
2 2 04/04 MANAGEMENT-INFO Rechtsformwahl (Fortsetzung von Seite 1) benden Nettogewinn). Diese Belastung sinkt ab 2005 auf 43,75%. Die Gesamtsteuerbelastung einer vollausschüttenden Kapitalgesellschaft stellt eine sogenannte flat tax-rate dar, die im Gegensatz zur Einkommensteuer unabhängig von der Höhe des Gewinnes immer in selber prozentueller Höhe (ab ,75%) anfällt. Eine Steuerbelastung von 43,75% ergibt sich erst bei einem Einkommen von , ( Break-Even- Point ) unter Berücksichtigung der ab 2005 geltenden vier Tarifstufen sowie eines Steuersatzes von 50% ab einem Einkommen von ,. Erst ab diesem Break-Even-Point ergibt sich bei vollausschüttenden Kapitalgesellschaften eine Gesamtsteuerbelastung, die unter jener eines Personenunternehmens liegt. Rechtsformwahl bei Thesaurierung / nicht entnommener Gewinn: Personenunternehmen oder Kapitalgesellschaft? Gewinne einer Kapitalgesellschaft, die nicht ausgeschüttet werden, unterliegen ab 2005 einer Körperschaftsteuerbelastung in Höhe von 25%. Bei Personengesellschaften ist ab 2004 die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne bis zu einem Höchstbetrag von , p.a. ( 11a EStG) zu berücksichtigen. Die Höchstgrenze gilt pro Betrieb und pro Person. Durch diese Bestimmung wird der Vorteil für Personenunternehmen erheblich erweitert. Eine Durchschnittssteuerbelastung von 25% wird unter Berücksichtigung des 11a EStG erst bei einem Einkommen von , ( Break-Even-Point ) erreicht. Es ist jedoch zu beachten, dass die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft vorgenommen werden kann. Liegen Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des 22 EStG (z.b. freiberufliche Tätigkeit) vor, wird der Break-Even-Point bereits bei einem Einkommen von , erreicht; bei Überschreiten dieser Grenze ist bei Nichtausschüttung der Gewinne die Rechtsform der Kapitalgesellschaft steuerlich vorteilhaft. Mehrperiodenvergleiche Die Entscheidung betreffend die Rechtsformwahl sollte nicht ausschließlich auf Basis einer statischer Vergleichsrechnung getroffen werden, die sich nur auf eine Periode bezieht. Folgende Punkte sollten bei der Rechtsformwahl berücksichtigt werden: Bei der Veräußerung von GmbH- Anteilen im Privatvermögen ist ein Veräußerungsgewinn steuerfrei, wenn der Gesellschafter weniger als 1% und länger als 1 Jahr beteiligt war. Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne werden zum ermäßigten Steuersatz (halber Durchschnittsteuersatz) versteuert. Die Veräußerungsgewinne von Einzelunternehmen/Personengesellschaften sind stets steuerpflichtig. Gegebenenfalls können Begünstigungen (Freibetrag, halber Durchschnittsteuersatz oder Verteilung des Gewinnes auf drei Jahre) zum tragen kommen. Bei der Inanspruchnahme der Begünstigung des 11a EStG für nicht entnommene Gewinne ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Nachversteuerung kommt, wenn entnahmebedingt innerhalb von sieben Jahren ein Absinken des Eigenkapitals eintritt. Bei Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit, als nicht wesentlich beteiligter (<25%) Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsverhältnis ein begünstigt besteuertes 13. und 14. Gehalt (6%!) zu beziehen. Der unterschiedliche zeitliche Anfall der jeweiligen Steuerbelastungen ist durch die Ermittlung der Barwerte der Belastungen zu berücksichtigen (je später die Steuerzahlungen eintreten desto größer ist der Vorteil). Aus steuerlicher Sicht ergibt sich, dass die Rechtsform der Kapitalgesellschaft für alle Tätigkeiten, die von der Begünstigung des 11a EStG ausgenommen sind (z.b. Freiberufler), sowie für ertragstarke Unternehmen (mit Jahresgewinnen von etwa Vollentnahme Gewinn Inanspruchnahme Steuerbegünstigung maximaler nicht entnommener Gewinn ( 11a EStG) Gewinn ESt ESt in % ESt Steuervorteil ESt in % ( 11a EStG) , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5
3 MANAGEMENT-INFO 04/ , bis , ), die ihre Gewinne überwiegend thesaurieren, besonders attraktiv ist. Hinzuweisen ist selbstverständlich, dass neben den neuen (steuerlichen) Rahmenbedingungen durch die Steuerreform 2004/2005 wie schon in der Vergangenheit auch außersteuerliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen. Diese betreffen insbesondere folgende Bereiche: Sozialversicherung Haftung Kosten der Rechtsform (Gründung, evtl. Prüfungspflicht etc.) Mindestkapital Erbrecht Mietrecht Die Wahl der richtigen Rechtsform ist daher eine komplexe Frage, die durch die Steuerreform 2004/2005 neue Dynamik bekommen hat. Basel II Rating verbessernde Maßnahmen Auch wenn die Bestimmungen von Basel II voraussichtlich erst ab 2007 vollständig anzuwenden sind, hat die Thematik aufgrund der erwarteten Auswirkungen bereits im Vorfeld für großes mediales Aufsehen gesorgt. Da die heimischen Unternehmen (insbesondere die KMUs) traditionell sehr stark über Bankkredite finanziert sind, sollten sie sich rechtzeitig mit den Folgen von Basel II beschäftigen. Basel II verpflichtet die Banken verbindlich für Kredite an Unternehmen mit schlechteren Ratings, einen höheren Eigenmittelanteil zu hinterlegen als für Unternehmen mit guten Ratings. Es liegt daher auf der Hand, dass dies sich auch in den Kreditkonditionen niederschlägt und es für zahlreiche KMUs zu einer Verteuerung der Finanzierungskosten kommen kann. Da es in Österreich nur für sehr wenige (große) Unternehmen externe Ratings von spezialisierten Ratingagenturen gibt, werden Banken künftig verstärkt und systematisch eigene Ratingverfahren entwickeln müssen. Ratingprozess Unter einem Rating versteht man in diesem Zusammenhang, die Einschätzung der zukünftigen Fähigkeit, Zahlungen von Zins und Tilgung vollständig zu erfüllen. Im Zuge des Ratingprozesses werden die Banken voraussichtlich primär auf quantitative Größen ( hard facts ) zurückgreifen, die sich aus den Jahresabschlüssen der Unternehmer ableiten lassen. Einige heimische Banken haben bereits jene Kennzahlen veröffentlicht (allerdings noch ohne Gewichtung), die sie im Ratingverfahren anwenden wollen. Als wichtige Kennzahlen im Ratingverfahren kristallisieren sich dabei die Eigenkapitalquote, die Schuldentilgungsdauer und die Eigen- bzw. Gesamtkapitalrentabilität heraus (vgl. zur Berechnung der einzelnen Kennzahlen Management-Info 2/2004) Neben den hard facts werden zur Abrundung der Ratingergebnisse auch qualitative Größen (sogenannte soft facts ) herangezogen werden, die zwar schwieriger messbar sind und unterschiedlich interpretiert werden können, jedoch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die zukünftigen Erfolgsaussichten des Unternehmens haben können. Beispiele für soft facts sind u.a. die Qualität der Unternehmensführung und des Managements, Annahmen über das wirtschaftliche Umfeld, Innovationsfähigkeit, Image und Bekanntheitsgrad sowie die Bank-Kunde-Beziehung im Allgemeinen. Ratingverbessernde Maßnahmen Als Unternehmer sollten Sie sich daher bereits jetzt intensiv mit dem Ratingprozess beschäftigen, da sich unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierungskosten Ihres Unternehmens ergeben können. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch über rating-verbessernde Maßnahmen nachdenken: Überdenken der Bilanzierungsstrategien (bisher erfolgte die Bilanzierung oft nach steuerlichen Gesichtspunkten, d.h. Ausweis eines möglichst niedrigen Gewinns um Steuern zu sparen künftig sollte der Jahresabschluss als kaufmännische Visitenkarte dienen) Zeitnähere Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen Bereitstellung von Zusatzinformationen, Planungsrechnungen, Controllingberichten etc. Ausarbeitung von Businessplänen Stärkung der Eigenkapitalquote (eventuell auch durch Hereinnahme neuer Partner) Verbesserung der Kommunikation mit kreditgebenden Banken Implementierung eines effizienten und systematischen betrieblichen Risikomanagements (z.b. durch Controllinginstrumente wie Balanced Scorecard) schlüssige Darstellung der geplanten Investitionspolitik Ratingvorbereitung (Präsentation der geplanten zukünftigen Geschäftspolitik) Bereitstellung von Sicherheiten (Immobilien, Wertpapiere, Patronats- und Bürgschaftserklärungen) Bei all diesen Punkten empfiehlt es sich auf das Know-how Ihres Steuerberaters zurückzugreifen, der Sie als Fachmann bei der Vorbereitung auf das Ratingverfahren optimal unterstützen kann. Web-Tipps
4 4 04/04 MANAGEMENT-INFO Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG 1997) hatte zum Ziel, Maßnahmen zur Insolvenzprohylaxe und -bewältigung zu setzen. In Bezug auf Kapitalgesellschaften erfährt es eine Erweiterung als verbindliches Frühwarnsystem, in dem an das Ignorieren der negativen Indikatoren rechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen geknüpft sind. Das URG sieht vor, dass der Unternehmer die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen kann, sofern Reorganisationsbedarf vorliegt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gefährdeten Unternehmens zu verbessern und dessen nachhaltige Fortführung zu sichern. Kriterien für Reorganisationsbedarf Ein Reorganisationsbedarf wird insbesondere bei einer vorausschauend feststellbaren wesentlichen und nachhaltigen Verschlechterung der Eigenmittelquote (weniger als 8 %) und einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren vermutet. Ablauf des Verfahrens Zur Einleitung des Verfahrens muss der Unternehmer glaubhaft machen bzw. anhand von Jahresabschlüssen belegen Eigenmittelquote in %: Fiktive Schuldentilgungsdauer in Jahren: Rückstellungen + Verbindlichkeiten Sonstige Wertpapiere Kassa, Schecks, Bankguthaben Anzahlungen = Nettoverbindlichkeiten können, dass das Unternehmen nicht insolvent ist und o.g. Kriterien vorliegen. In weiterer Folge ist ein entsprechender Reorganisationsplan auszuarbeiten, der die Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens sowie jene Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage geplant sind, und deren Erfolgsaussichten darstellt. Begleitet wird dieses Verfahren von einem durch das Gericht bestellten Reorganisationsprüfer. Konsequenzen Wird ein Reorganisationsverfahren trotz Vorliegens eines Reorganisationsbedarfes innerhalb der letzten 2 Jahre nicht eingeleitet und wird in weiterer Folge der Konkurs oder der Anschlusskonkurs eröffnet, tritt für Geschäftsführer (zusätzlich zu anderen Schadenersatzansprüchen) für die durch die Konkursmasse nicht gedeckten Verbindlichkeiten eine verschuldensunabhängige Haftung bis zu , ein, wenn der Geschäftsführer einen Bericht des Abschlussprüfers erhalten hat, aus dem die Vermutung des Reorganisationsbedarfes hervorgeht und nicht unverzüglich skizziertes Reorganisationsverfahren beantragt oder nicht gehörig fortgesetzt hat Eigenkapital zzgl. unversteuerte Rücklagen Gesamtkapital abzgl. Anzahlungen auf Vorräte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern auf das EGT + Abschreibungen + Verluste aus dem Abgang von Anlagen Zuschreibungen zum Anlagevermögen Gewinne aus dem Abgang von Anlagen +/ Veränderung von Rückstellungen = Mittelüberschuss aus der gew. Geschäftstätigkeit Nettoverbindlichkeiten Mittelüberschuss oder einen Jahresabschluss nicht oder nicht rechtzeitig aufgestellt oder nicht unverzüglich den Abschlussprüfer mit dessen Prüfung beauftragt hat. ( 22 URG) Weder das HGB noch das GmbHG oder AktG enthalten Maßgaben, wonach vertretungsbefugte Organe von Kapitalgesellschaften verpflichtet wären, o.g. URG-Kennzahlen zu berechnen. Lediglich der Abschlussprüfer ist im Rahmen der Prüfung verpflichtet, diese Kennzahlen gesondert anzugeben und darüber zu berichten, ob die Voraussetzungen eines Reorganisationsbedarfs vorliegen. Die rechtlichen Konsequenzen betreffen folglich lediglich Organe von prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften. Organe kleiner GmbHs sind idr von den Haftungsbestimmungen des URG ausgeschlossen. Die Haftung tritt nicht ein, wenn der Geschäftsführer unverzüglich nach Erhalt des Berichtes des Abschlussprüfers ein Gutachten eines Wirtschaftstreuhänders eingeholt hat, welches den Reorganisationsbedarf verneint. Schlussbemerkung Aufgrund der hohen Kosten des Reorganisationsprüfers, der Angst von Rufschädigung bei Bekanntwerden und des unsicheren Ausgangs wird dieses Verfahren bisher jedoch von der Wirtschaft nicht angenommen. Darüber hinaus handelt es sich bei o.g. URG-Kennzahlen zwar um in vielen empirischen Tests bestätigte Variablen mit hoher Trennkraft und Signalwirkung, durch die fehlende Branchenklassifizierung und die offensichtlich willkürlich festgelegte Toleranzgrenzen verlieren die URG-Kennzahlen jedoch an Aussagekraft. Das gepriesene Instrument zur Insolvenzprophylaxe, das als wesentlichster Bestandteil des IRÄG 1997 gesehen wurde, stellt sich damit als untauglich heraus. In Hinblick auf ein in der Praxis gängiges (freiwilliges) Insolvenzprognosemodell wird auf die Management-Info 3/2004 verwiesen. VORSCHAU Kundenstrukturmanagement Vergleich Leasing Kredit Eigenkapitalkosten Gewerbeimmobilien Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Klienten-Info.at, Klier, Krenn & Partner KEG, Redaktion: F. Klier, H. Krenn, alle 1090 Wien, Rotenlöwengasse 19/ Druck: Probst GmbH, 2483 Ebreichsdorf, Wiener Neustädter Straße 20. Richtung: unpolitisch & unabhängig Die Management-Info widmet sich Themen aus der Welt der Unternehmensberatung und aus dem Wirtschaftsrecht und ist speziell für Klienten von Steuer- u. Unternehmungsberatungskanzleien bestimmt. Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. Kontakt: Klienten-Info online: Tel. 01/ ; office@klienten-info.at, Internet:
5 Management- Überlauf
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
MehrV. JAHRGANG. Kennzahlen als Controllinginstrument
V. JAHRGANG Kennzahlen als Controllinginstrument Aufgaben von Kennzahlen Um einen Überblick über das Unternehmen zu haben, wertet man die vielen Daten aus dem Rechnungswesen mit Hilfe der Kennzahlen aus.
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrEBC*L Unternehmensziele und Kennzahlen
Kapitalverteilung EBC*L Unternehmensziele und Kennzahlen 3 Kapitalverteilung Ziele dieses Kapitels Die Begriffe Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad verstehen und definieren können Eigenkapitalquote
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrQualität und Sicherheit
Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrDamit hat Ihr Klient nicht gerechnet.
Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrAttraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH
Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrLassen Sie den Konjunktiv zu Hause! Tipps für Gründerinnen im Finanzierungsgespräch. Prof. Dr. Heinz Klandt Dipl.-Psych.
Lassen Sie den Konjunktiv zu Hause! Tipps für Gründerinnen im Finanzierungsgespräch Prof. Dr. Heinz Klandt Dipl.-Psych. Dorothea Kissel ExpertInnen beobachten deutliche Unterschiede zwischen Männern und
MehrIhr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrErtragsteuerlicher Belastungsvergleich
Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich GmbH und GmbH & Co. KG München 10.05.2013 Haftungsbeschränkung Gesellschaftsformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten und Mittelstandstauglich sind: Gesellschaft
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrDas Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:
Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,
MehrSelbstständig als Hausmeister interna
Selbstständig als Hausmeister interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einleitung... 7 Persönliche Voraussetzungen... 7 Tätigkeiten eines Hausmeisters... 8 Die Selbstständigkeit... 14 Was ist eine selbstständige
MehrEs liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014
Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrSelbstständig mit einer Werbeagentur interna
Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrInanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10355 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrSPK Unternehmensberatung GmbH
SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend Rating Herausforderung und Chance zugleich 4-Sterne Rating Deutschland SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 2 SPK Das Logo SPK Unternehmensberatung GmbH Seite
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrSeite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen
Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung
MehrHerzlich willkommen! Unternehmensrating - Hintergründe und Auswirkungen Markus Glogowski Firmenkundenbetreuer VR Bank Kaufbeuren Tel.
Herzlich willkommen! Unternehmensrating - Hintergründe und Auswirkungen billiges Geld für gute Kreditkunden Rating Bonität ansteigende Pleitewelle Kreditklemme Kreditausfälle Themen: Was ist Rating? Warum
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrFinanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt
Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
Mehr1. Gründungszuschuss (seit 28.12.2011 erhebliche Einschnitte) 1. 2. Einstiegsgeld 2. 3. Gründercoaching Deutschland (Förderung nach Gründung) 3
Wichtige Förderprogramme für Existenzgründer (Stand: Juli 2012) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gründungszuschuss (seit 28.12.2011 erhebliche Einschnitte) 1 2. Einstiegsgeld 2 3. Gründercoaching Deutschland
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrBei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
MehrAnlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen
MehrInhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrCheckliste zur qualitativen Nutzenbewertung
Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Herausgeber Pentadoc Consulting AG Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main Tel +49 (0)69 509 56-54 07 Fax +49 (0)69 509 56-55 73 E-Mail info@pentadoc.com
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrDr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement
Dr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement Sämtliche Zeichnungen und Karikaturen dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung seitens Dr.
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrStuttgarter Lebensversicherung a.g.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
Mehr8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.
8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen
MehrAnhand des bereits hergeleiteten Models erstellen wir nun mit der Formel
Ausarbeitung zum Proseminar Finanzmathematische Modelle und Simulationen bei Raphael Kruse und Prof. Dr. Wolf-Jürgen Beyn zum Thema Simulation des Anlagenpreismodels von Simon Uphus im WS 09/10 Zusammenfassung
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrM I C. Unternehmensdarstellung. MIC - Michaelis Consulting & Collegen Unternehmensberatung Bereich Projektplanung & Projektentwicklung
Unternehmensdarstellung Stand: 11.03.2006 1 Wir über uns MIC Consulting und Collegen ist ein Verbund von Experten mit dem Ziel Unternehmen mittlerer Größe sowie Kleinunternehmern bei der Bewältigung der
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrZusammenfassung der Ruhestandsplanung
Zusammenfassung der Ruhestandsplanung für: Herrn Pfiffig Die Zusammenfassung wurde erstellt von: Finanzportal24 GmbH Hubertus Schmidt Jägerstraße 27 57299 Burbach Telefon: 2736-5975- Telefax: 2736-5975-3
MehrHandbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12. SmartPlanner Benutzerhandbuch
Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite von SmartPlanner Benutzerhandbuch Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite von Sehr geehrter Nutzer! Sehr geehrte Nutzerin!
MehrUnternehmensplanung Kredit, Erhöhung, Zinsen
Unternehmensplanung Kredit, Erhöhung, Zinsen CP-0215-A10-SMR Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Aufgabenstellung Seite 3 Basisdaten Seite 5 Lösungsformular Seite 6 Lösung Schritt 1-4/4 Seite
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
Mehr1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001
Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.
MehrAnleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking
Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und
Mehr