ROLAND Rechtsreport Mediation Revolution der Rechtskultur? Pressekonferenz
|
|
- Gitta Maus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ROLAND Rechtsreport Mediation Revolution der Rechtskultur? Pressekonferenz
2 Verrechtlichte Gesellschaft: Bürger zwischen Paragrafendschungel und Prozessflut Prozessflut in Deutschland heute Paragrafendschungel: Gesetze und Rechtsverordnungen allein auf Bundesebene Fast 4 Mio. Gerichtsverfahren p.a. Zunehmende Anzahl an Bagatellverfahren bis 300 Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Anstieg der Fälle von 2007 auf 2009 um 52% überlastete Gerichte? Neuzugänge bei Gerichten Lange Verfahrensdauern rufen EU auf den Plan Zivilgerichte Strafgerichte Arbeitsgerichte Sozialgerichte Verwaltungsgerichte Quelle: Bundesministerium der Justiz Seite 1
3 Mediation: Schlichten statt Richten Mediation Strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes Prinzipien der Mediation Freiwilligkeit Verschwiegenheit Ergebnisoffenheit Allparteilichkeit Kosten für Mediation können, aber müssen nicht günstiger sein als klassische Rechtsberatung Hohes Potenzial der Mediation bei langfristigen Beziehungen privat wie geschäftlich Nachbarschaftsstreitigkeiten Erbschaftsstreitigkeiten Scheidungsverfahren Firmenverträge, z. B. Lieferantenverhältnisse Seite 2
4 Umsetzungsstand der EU-Mediationsrichtlinie in Deutschland Europäische Kommission, Brüssel Aktueller Status EU-Gesetzgebung EU-Mediationsrichtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen fordert Umsetzung in nationales Recht bis Juni 2011: Ziel: Mediation als alternative Form der Streitbeilegung stärken Konzentration auf Zivil- und Handelssachen Beschränkung auf grenzüberschreitende Streitigkeiten Regelung zur Vertraulichkeit und Vollstreckbarkeit Keine umfassende Regelung der Mediation Seite 3
5 Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Entwurf vom ) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Kerninhalte Regelung grenzüberschreitender und nationaler Streitigkeiten Begriffsbestimmung und Festlegung der Aufgaben des Mediators Gesetzliche Regelung eines freiwilligen europäischen Verhaltenskodexes für Mediatoren Weite Öffnung der Zugangsvoraussetzungen Aus- und Weiterbildung von Mediatoren ungeregelt -> privates Zertifizierungssystem Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht Mitteilungspflicht in Klageschrift Erleichterte Vollstreckbarkeit Keine Mediationskostenhilfe Seite 4
6 Position des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Gesetzesentwurf bleibt hinter GDV-Position zurück Regelung zu Qualitätsstandards von Mediatoren unzureichend (Sachkenntnisnachweis) Gütesiegel erhöht Akzeptanz beim Verbraucher Weite Öffnung des Berufs Mediator wird begrüßt (kein Anwaltszwang) Aus- und Weiterbildungsstandards müssen gesetzlich geregelt werden Regelungen zur Fristenhemmung fehlen Finanzielle Anreize (z. B. durch die teilweise Anrechnung von Gerichtskosten bei fehlgeschlagener Mediation) fehlen Mediation als Kernleistung der Rechtsschutz- Versicherung Basis Musterklausel GDV Integration Mediation in Leistungskatalog Orientierungsrahmen für Rechtsschutz- Versicherer Aufnahme in Tarifgeneration 2010 bei einer Vielzahl an Rechtsschutz-Versicherern Seite 5
7 Pressekonferenz Berlin Versicherungsschutz für Mediationsverfahren: Angebot ROLAND Rechtsschutz Qualitätsgeprüftes Netzwerk von Mediatoren (im Aufbau) Kostenübernahme Mediationsverfahren als kostenneutraler Bestandteil aller Produkte Kostenschutz zusätzlich zum klassischen Weg der Rechtsdurchsetzung bis pro Fall Weitgehender Verzicht auf Risikoausschlüsse (Baurecht, Familienrecht) Qualifizierte Mediatoren aus dem ROLANDPartneranwaltsnetz zur optimalen und effektiven Betreuung vor Ort Verhandlungen der Parteien in Gegenwart des Mediators ohne Öffentlichkeit und Imageverlust Seite 6
8 Umsetzungsstand EU-Richtlinie Länder Frankreich Italien Portugal Estland Deutschland Großbritannien Niederlande Spanien Belgien Österreich umgesetzt X X X X nicht umgesetzt X X X X X X Seite 7
9 Mediation im internationalen Vergleich und Einsatzgründe. Vorreiter in Sachen Mediation international USA, Japan, Australien, China und Neuseeland Einsatzgründe wie in der Europäischen Union Erweiterter Zugang zur Rechtsverwirklichung Nachhaltigere Befriedigung und Ergebnisakzeptanz Gerechtere Lösungen aus Sicht der einzelnen Partei Niedrige Eintrittsschwelle Entlastung der Judikative Seite 8
10 Methoden der Streitbeilegung Außergerichtliches Verfahren Verfahren, das jenseits des staatlichen Gerichtsverfahrens zur Konfliktbearbeitung zur Verfügung steht Außergerichtliches Verfahren mit Drittbeteiligung Außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter die Parteien in der Konfliktbearbeitung unterstützt Interessenwahrnehmung durch Rechtsanwalt Keine Verfahrensordnung / keine strukturellen Vorgaben (Standesrecht RA) Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit Gerichtsverfahren Staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines Gerichtes durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet werden Gesetzliche Verfahrensregelungen in den jeweiligen Prozessordnungen (z. B. ZPO) Seite 9
11 Methoden der Streitbeilegung Mediation Strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet Schiedsgutachten Entscheidungsvorschläge eines von den Konfliktparteien einvernehmlich bestellten Sachverständigen zu abgrenzbaren, strittigen (Fach-)Fragen, die für die Parteien je nach vorab getroffener Vereinbarung verbindlich oder unverbindlich sein können Keine gesetzliche Verfahrensordnung Nationale Mediationsgesetze (in Deutschland voraussichtlich 2011) Beispiel: Streit um Nachtflugregelung am Flughafen Wien in 2005 durch Mediation beigelegt Basieren auf Verfahrensordnung der jeweiligen Institutionen (z. B. Gutachterkommission und Schlichtungsstellen bei Ärztekammern) Beispiel: Baustreitigkeiten, wenn Verantwortlichkeit für einen Mangel oder Art und Umfang der Leistungserbringung streitig ist Seite 10
12 Methoden der Streitbeilegung Schiedsgerichtsverfahren Nicht staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums durch einen bindenden Schiedsspruch beendet werden Verhandlung Eigenständige Konfliktbearbeitung durch die Parteien ohne Beteiligung eines neutralen Dritten, in der erzielte Übereinkünfte als bindender Vertrag oder als informelle Vereinbarung formuliert werden können Basieren auf gesetzlicher und/oder institutionell vorgegebener Verfahrensordnung Beispiel national: Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien (z. B. 101 ff. Arbeitsgerichtsgesetz); Schiedsvereinbarungen über vermögensrechtliche Ansprüche ( 1025 ff. ZPO) Beispiel international: 2005 entscheidet das WTO-Schiedsgericht, dass ein geplanter Einfuhrzoll der EU auf Bananen unzulässig ist Erfolgt ohne Verfahrensordnung regelmäßig durch Begleitung von Interessenvertretern (z. B. Rechtsanwalt) Freier Ablauf ohne vorgegebene Struktur Seite 11
13 Methoden der Streitbeilegung Schlichtung Unterbreitung eines für die Parteien rechtlich unverbindlichen Konfliktlösungsvorschlags durch einen neutralen Dritten nach Anhörung aller Konfliktparteien Schlichtung kann zwingend vorgeschrieben sein, z. B. durch Landesrecht in nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen => Schlichtungsordnung der jeweiligen Gütestelle Bei freier Schlichtung: keine zwingende Verfahrensordnung, wird von Gütestellen vorgegeben Übergänge von Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachterverfahren und Schlichtungsverfahren fließend Beispiele: Heiner Geißler versucht Streit um Stuttgart 21 zu schlichten; Peter Struck bietet sich als Schlichter im Tarifkonflikt der Bahn an ( ) Seite 12
14 Forderungen an die Politik Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung etablieren Rechtsschutz-Versicherer fordern vom Gesetzgeber: Zügige Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht Aktive Förderung der Mediation Gütesiegel für Mediatoren Qualitativ hochwertige Ausbildung der Mediatoren Offene Zugangsvoraussetzungen zum Beruf Mediator; kein Anwaltszwang Kein Zwang zur Vollstreckbarkeit der erzielten Einigung Verbindliche Festschreibung der verjährungshemmenden Wirkung (-> 204 BGB) Einführung einer Mediationskostenhilfe Vernetzung von Mediations- und Nachhaltigkeitsdebatte klar definierter Ausbildungskanon Seite 13
15 Back-ups
16 EU-Mediationsrichtlinie in Frankreich bereits umgesetzt BACK-UP Aktueller Stand Umsetzung der EU-Richtlinie bereits erfolgt: Mediation rechtlich etabliert (ZPO und StPO) Einleitung Mediation auf Vorschlag der Richter Keine gesetzliche Regelung der Ausbildung des Mediators Maximale Dauer des gerichtlichen Mediationsverfahrens: 3 Monate Hohe Erfolgsquoten Nachfrage nach Mediation dennoch eher gering, da 70% aller Klagen außergerichtlich geklärt werden EU-Richtlinie umgesetzt Seite 15
17 EU-Mediationsrichtlinie in Italien und Portugal bereits umgesetzt BACK-UP Aktueller Stand Italien Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in 2009 Anschließender Rechtserlass in 2010 regelt Mediation in privaten und öffentlichen Streitfällen De facto geringe Verbreitung von Mediation Insgesamt bisher nur 400 Fälle Aktueller Stand Portugal Gesetzliche Regelung der Mediation Hohe Verbreitung in der Praxis Ausbildung Mediatoren erfolgt über Partner des Justizministeriums EU-Richtlinie bereits umgesetzt EU-Richtlinie bereits umgesetzt Seite 16
18 EU-Mediationsrichtlinie in den Niederlanden nicht umgesetzt BACK-UP Aktueller Stand Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zurzeit in Diskussion Hohe Verbreitung von Mediation auch ohne gesetzliche Grundlage Ordnungspolitischer Ansatz Juridisch Loket (Rechtsberatungsstelle) und Gerichte empfehlen Mediationsverfahren Nederlandse Mediation Instituut (NMI) Unabhängige und landesweit tätige Mediationsorganisation Zertifizierte Mediatoren Mediatoren im Verzeichnis, 800 davon zertifiziert EU-Richtlinie wird skeptisch beurteilt Seite 17
19 EU-Mediationsrichtlinie in Österreich nicht umgesetzt BACK-UP Aktueller Stand Seit 2004 Gesetz über Mediation in Zivilrechtsachen (ZivMediatG): regelt nur innerstaatliche Sachverhalte Erste Kodifikation im europäischen Rechtsraum Regulativer Ansatz Ausbildung von Mediatoren gesetzlich geregelt Keine gerichtliche Anordnung Mediation; keine Prozessvoraussetzung Hohe Erfolgsquoten (> 90 %) Ministerialentwurf EU-Mediationsgesetz liegt vor Regelung grenzüberschreitender Sachverhalte durch EU-Richtlinie erwartet Seite 18
20 EU-Mediationsrichtlinie in Großbritannien nicht umgesetzt BACK-UP Aktueller Stand Kein Mediationsgesetz, aber Civil Procedure Rules, welche alternative Konfliktlösung forcieren Civil Mediation Council bietet Gütesiegel für Mediatoren Ausbildung Mediatoren ungeregelt Verknüpfung von Prozesskostenhilfe und Mediation im Familienrecht sowie Kostenanreize für außergerichtliche Mediationen Hohe Verbreitung von Mediation insbesondere im Familienrecht EU-Richtlinie bislang nicht umgesetzt Seite 19
21 Auf dem Weg zu einer neuen Streitkultur: Mediation und Nachhaltigkeit* BACK-UP Ökonomie Wirtschaftlichkeit und Effizienz Nachhaltigkeit* im Spannungsfeld von Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft Vier Verantwortungsebenen (Carroll 2003): Rechtliche Verantwortung Ökonomische Verantwortung Ethische Verantwortung Philantropische Verantwortung ( gute Bürger ) Ökologie Integrierter vorsorgender Umweltschutz Soziales Konsens Solidarität Kohäsion *) Nachhaltigkeit: Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht, ohne die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden Seite 20
22 ROLAND-Unternehmensgruppe: Mitarbeiter kämpfen für das gute Recht und exzellente Services BACK-UP 653 Mitarbeiter im Kompetenzfeld Recht im Kampf für Ihr gutes Recht ROLAND Rechtsschutz ROLAND ProzessFinanz 658 Mitarbeiter im Kompetenzfeld Mobilität und Dienstleistungen stehen für exzellente Services ROLAND Schutzbrief ROLAND Assistance starke Partner an unserer Seite Seite 21
Pressefrühstück Brüssel, 15.07.2010
Pressefrühstück Brüssel, 15.07.2010 ROLAND-Unternehmensgruppe: 1.311 Mitarbeiter kämpfen für das gute Recht und exzellente Services 653 Mitarbeiter im Kompetenzfeld Recht im Kampf für Ihr gutes Recht ROLAND
MehrMediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung
Mediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung Worum geht es? Was ist Mediation? Dr. Markus C. Egloff Mediator (IRP-HSG) ImmoStrat GmbH, Postfach 1077, CH-8610 Uster Uster/Zürich, 06.07.2010
MehrMediation im Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.
MehrM-RaT: Mediation am Telefon
M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe Seite 1 / März 2012 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden? 5. Vorgehen im Ernstfall Seite
Mehr1. Einleitung. Zu einzelnen Regelungen des Entwurfs nehmen wir wie folgt Stellung: 2. Gesetzentwurf
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
MehrKonfliktlösung im Erbrecht
Konfliktlösung im Erbrecht 1 Überblick 1. Alternative Konfliktlösung: Welche Methoden gibt es? 2. Konfliktlösung im Erbrecht: Was bringt es den Parteien? 3. Wie lässt sich die Theorie in die Praxis umsetzen?
MehrVortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
Vortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) am 21. August 2010 in Rheine zum Referentenentwurf
MehrWas ist außergerichtliche Streitbeilegung?
Was ist außergerichtliche Streitbeilegung? Nicht jeder Streit gehört vor Gericht! Es gibt auch andere Möglichkeiten, einen Konflikt zu beenden. In der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es verschiedene
MehrC. Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen... 75 I. Mindestanforderungen an die Schiedsgerichtsvereinbarung, Anwendungsbereich...
Inhalt Kapitel 1 Problemstellung A. Ausgangssituation: Die Notwendigkeit außergerichtlicher Streitbeilegung in Bausachen... 29 I. Die Konfliktträchtigkeit von Bauprojekten... 29 1. Die volkswirtschaftliche
MehrAktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 7: Der mediationserfahrene Anwalt / Mediationsklausel
Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 7: Der mediationserfahrene Anwalt / Mediationsklausel Sehr geehrte Damen und Herren, Eike Christian Westermann Partner Recht
MehrMediationsgesetz verkündet
Mediationsgesetz verkündet Was lange währt, wird endlich gut: Im Bundesgesetzblatt (I 1577 ff.) vom 25.07.2012 wurde das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
MehrWeiterbildungsveranstaltung AAV / AJV Mediation im gerichtlichen Verfahren Sicht der Gerichtspräsidentin
Weiterbildungsveranstaltung AAV / AJV Mediation im gerichtlichen Verfahren Sicht der Gerichtspräsidentin 18. Januar 2011 Aarau Art. 214 Mediation im Entscheidverfahren 1 Das Gericht kann den Parteien jederzeit
MehrMediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt
Mediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt Dr. Günter Moosreiner MM www.mediation-moosreiner.com Kon ikte brauchen individuelle Lösungen Zwistigkeiten mit anderen Menschen können in vielen Lebensbereichen
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrUmfrage: Mediation im Profifußball
Umfrage: Mediation im Profifußball Mediation ist ein außergerichtliches Streitlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt verbindliche Lösungen finden. Hierbei werden sie von einem neutralen,
MehrDas Ombudsmannverfahren
Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren
MehrVereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung zwischen den Eheleuten und Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg, Tel. 04102/51600, als Mediator 1 Vorbemerkung
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrErfolg Reich Leben Motivation durch bewusste Aktion
www.medi-ation.com Mediation - Allgemeine Informationen Mediation ist eine erfolgreich eingesetzte Methode zur Vermittlung in Konflikten. Der Mediator vermittelt als neutraler Dritter zwischen den Beteiligten
MehrWirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche
Recht & Fairplay Wirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche 5. Juni 2008 Rechtsanwalt Volker Schlehe 1 ADR bei der IHK Angebot zur alternativen Konfliktregelung Schlichtungs- und Mediationsstelle von 1998-2005
MehrMediation kooperatives Konfliktmanagement
Verein Deutscher Ingenieure VDI Württembergischer Ingenieurverein Zentrum für Wertanalyse (ZWA) Kreis Stuttgart Erfahrungsaustausch Wertanalyse VDI-Haus Stuttgart, 08. März 2004 Referent: Michael Hemming,
MehrZwang und Freiwilligkeit in der Mediation
Zwang und Freiwilligkeit in der Mediation BAFM Fachtag 2011 Familienmediation in Europa Referat: Daniel Gasser, Schweiz Zwang und Freiwilligkeit in der Mediation Darlegung aktueller rechtlicher und methodischer
MehrMediation an den Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren und der Trennungs- und Scheidungsberatung
Mediation an den Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren und der Trennungs- und Scheidungsberatung Jan Martin Fehr, Rechtsanwalt, Mediator und Supervisor (www.mediatio.de) Andrea Wagner, Mediatorin
MehrMediation im Pflegebereich
www.pwc.de Klagen vermeiden: Konflikten mit Mitarbeitern erfolgreich begegnen Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle 28. Mai 2013 Konflikte unter Mitarbeitern Mögliche Konfliktparteien
MehrMediation Verfahren ohne Verlierer. Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben
Mediation Verfahren ohne Verlierer Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben Was ist Mediation? Mediation (= Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form
MehrBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker. Mohrenstr.
Bundesverband MEDIATION e.v., 1. Vorsitzender Prof. Dr. Anusheh Rafi, Wittestr. 30 K, 13509 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
Mehr3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.
EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von
MehrAlternative Lösungen L soziale Konflikte
Alternative Lösungen L für f soziale Konflikte Die 8 Handlungsalternativen Einseitiges Nachgeben Einseitige Durchsetzung Entscheidung durch Vorgesetzte Verhandlung Schiedsrichterliches Verfahren Schlichtung
MehrÄngste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Pressekonferenz 4. Juni 2013 Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen Pressekonferenz 4. Juni 2013 Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen
MehrM-RaT: Mediation am Telefon
M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe M-RaT für jede Zielgruppe Seite 1 / Oktober 2013 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden?
MehrMediator - Sachverständiger
Mediator - Sachverständiger Mediationsverfahren versus Gerichtsverfahren Chancen der Mediation in der Baubranche Mediation Das Gesetz definiert Mediation in 1 Abs. 1 Zivilmediatorgesetz als " eine auf
MehrDas Güterichterverfahren
Arbeitsgerichtsbarkeit 02.01.2014 Baden-Württemberg Das Güterichterverfahren 1. Neue Verfahrensart: Das Güterichterverfahren Die gerichtliche Entscheidung ist nicht bei jedem Rechtsstreit für die Parteien
MehrQualitätssicherung in der Wirtschaftsmediation in Praxis und Ausbildung
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsmediation in Praxis und Ausbildung Forschungsforum F04 am 20.Juni 2013 Prof. Dr. Ricarda Rolf 1 Gliederung A. Einführung B. Zertifizierung und Ausbildungsstandards
MehrSchlichtung/Mediation
Name: Klaus Hebrank, Rechtanwalt und Dozent Ablauf: 1. Konflikte 2. Lösungsmöglichkeiten für Konflikte 3. Schlichtungs-/Mediationsverfahren 1 das menschliche Zusammenleben schafft Konflikte das Recht und
MehrWir begrüßen auch, dass der Entwurf nicht zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten unterscheidet.
Stellungnahme des Bundesverband Mediation (BM) zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
MehrLitigation & Arbitration aktuell: Mediationsgesetz: Stärkung von ADR-Verfahren
Juli 2012 Litigation & Arbitration aktuell: Mediationsgesetz: Stärkung von ADR-Verfahren 1. Überblick Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland. Mit diesen Worten
MehrReferentenentwurf: Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (RS-Nr.
Kathleen Spranger Justitiarin Unser Zeichen GB 67 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Dr. Christian Groß Breite Straße 29 10178 Berlin Ihr Zeichen/Ihre Nachricht RS 784128 Ihr Ansprechpartner E-Mail
MehrDas Mediationsgesetz (MediationsG)
Das Mediationsgesetz (MediationsG) Verfasser: Prof. Dr. Stefan J. Pennartz FOM München, Arnulfstr. 30, 80335 München Telefon 089 202 452-14, stefan.pennartz@fom.de Klassifizierung Gesetzgebung, Mediation
MehrMediation und Mediationsverfahren
Mediation und Mediationsverfahren Stand: 23.3.2011 Version: 2.0 Autor/in: Ralf Döring Goswinstr. 6 41844 Wegberg 02434 / 20531 0151 / 233 855 19 www.obd-consulting.de 2011 Seite 1 (5) 1. Was bedeutet Mediation?
Mehr04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MEDIATION DER ANDERE WEG ZUR KONFLIKTLÖSUNG FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MehrZVR I 2013: Einverständliche Streitbeilegung im Zivilrecht. Prof. Isaak Meier
ZVR I 2013: Einverständliche Streitbeilegung im Zivilrecht Prof. Isaak Meier Formen der gerichtsnahen einverständlichen Streitbeilegung in der ZPO Gerichtlicher Vergleich, abgeschlossen mit amtlicher Hilfe:
MehrVorsprung durch Wissen
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Berufsbegleitende Qualifizierung Mediator/in (VWA) 08.07.2016 25.06.2017 in Freiburg i. Br. Vorsprung durch Wissen Mediator (VWA): Konflikte praxisgerecht lösen, Eigenverantwortung
MehrWIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012. Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r.
WIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012 Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r. ) WAS BEDEUTET SCHLICHTEN? Der Fachbegriff für Schlichten
MehrOnline Dispute Resolution (ODR)
Rechtswissenschaftliches Institut Online Dispute Resolution (ODR) Internationales/ transnationales Privatrecht MLaw Hamburger Carlo 06.03.2014 Seite 1 Was ist ODR? Eine Unterform von Alternative Dispute
MehrScheidungsmediation hilft, die schmerzliche Situation von Gewinnern und Verlierern zu verhindern, die Teil aller strittigen Scheidungen ist.
9 Mediation Mediation Scheidungs-Mediation Scheidung wird traditionell auf gerichtlichem Weg geregelt. In den letzten zehn Jahren jedoch hat die Erfahrung mit Mediation gezeigt, dass man Eheleute auch
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrIHK-Forum Berufsbildung
IHK-Forum Berufsbildung Mediationskompetenz als Führungsinstrument? Ralf Hoffmann Mediation & Teamentwicklung Systemische Beratung Mediator BM, Ausbilder BM Systemischer Berater SG 1 Ihre innere Landkarte
MehrMediation im öffentlichen Bereich >
SUB Hamburg A/559882 Lars Schäfer Mediation im öffentlichen Bereich > Eine Untersuchung ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel des Mediationsverfahrens Flughafen Frankfurt/Main; mit Entwurf
MehrFinanzgericht Köln. Schlichten statt richten Mediation im Finanzgerichtsverfahren
Finanzgericht Köln Schlichten statt richten Mediation im Finanzgerichtsverfahren Benno Scharpenberg Gesetzeslage Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 29. November 2005 (30.11) (OR. en) 15043/05. Interinstitutionelles Dossier: 2004/0251 (COD) LIMITE
Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 29. November 2005 (30.) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2004/025 (COD) 5043/05 LIMITE JUSTCIV 27 COC 03 VERMERK des AStV (2. Teil) für den
MehrMEDIATION DIE NEUE ART DER STREITBEILEGUNG
Kanzlei für Konsensuale Konfliktlösung MEDIATION DIE NEUE ART DER STREITBEILEGUNG Kanzlei für Konsensuale Konfliktlösung Dehnert und Partner Seite 1 DEUTSCHE GERICHTE SIND ÜBERLASTET RECHTSSCHUTZVERSICHERER
MehrAZ: R A 7 9340/17-2-R4
Herrn Ministerialrat Leiter des Referats R A 7 des Bundesministeriums der Justiz 11015 Berlin E-Mail Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Br/Di Tel.: 030 240087-16 Fax: 030 240087-99 E-Mail: berufsrecht@bstbk.de
MehrMediation - am Verwaltungsgericht
Mediation - am Verwaltungsgericht - eine Alternative zum herkömmlichen Gerichtsverfahren?! Sie sind Partei in einem Gerichtsverfahren. Wahrscheinlich besteht der den Rechtsstreit verursachende Konflikt
MehrAlternative Streitbeilegung durch Mediation Potentiale für die Versicherungswirtschaft
4. Arbeitstreffen der User Group Strategische Handlungsoptionen in der Rechtsschutzversicherung 23./24.9.09 Versicherungsforen Leipzig Alternative Streitbeilegung durch Mediation Potentiale für die Versicherungswirtschaft
MehrPlagemann Rechtsanwälte. Mediation
Plagemann Rechtsanwälte Mediation Was ist Mediation? Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. In Gesprächen der Konfliktparteien unter Begleitung des Mediators
MehrErfahrungen aus Österreich mit dem Instrument des Schlichtungsverfahrens und der Verbandsklage
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Erfahrungen aus Österreich mit dem Instrument des Schlichtungsverfahrens und der Verbandsklage Mag. a Birgit Lanner Workshop zur Evaluierung
MehrInformationen zum Güterichterverfahren
Landgericht Karlsruhe 1 Informationen zum Güterichterverfahren Informationen zum Güterichterverfahren 1. Gesetzliche Grundlage 278 Abs. 5 ZPO sieht in der seit 26.07.2012 geltenden Fassung vor, dass das
MehrMediationsvereinbarung: (Verfahrensordnung)
Mediationsvereinbarung: (Verfahrensordnung) abgeschlossen zwischen, 1. 2. in weiterer Folge Medianden genannt und 1. in weiterer Folge Mediatorin genannt. Die Medianden vereinbaren die Durchführung eines
MehrB A U - M E D I A T I O N
B A U - M E D I A T I O N a l s l ö s u n g s o r i e n t i e r t e M e t h o d e z u r a u ß e r g e r i c h t l i c h e n K o n f l i k t b e r e i n i g u n g a m B a u A n m e l d u n g u n t e r w
MehrRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: WISSENSWERTES ZUR MEDIATION
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: WISSENSWERTES ZUR EDIATION INHALT 1. Was ist ediation? 03 2. Wie läuft eine ediation ab? 04 3. Bei welchen Konflikten eignet sich die ediation? 05 4. ediation versus Gerichtsverfahren
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrGesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung *)
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung *) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 21. Juli 2012 Artikel 1 Mediationsgesetz (MediationsG)
MehrMediation: Ein Weg zur konstruktiven Konfliktlösung im gerichtsnahen Bereich
Mediator BM Dr. jur. Peter Schmidt Mitglied des Bundesverbandes Mediation e.v. Mediation: Ein Weg zur konstruktiven Konfliktlösung im gerichtsnahen Bereich Ein Blick auf die Historie der gerichtsnahen
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrAusgewählte Probleme der außergerichtlichen Regulierung von Heilwesenschäden. Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung
Ausgewählte Probleme der außergerichtlichen Regulierung von Heilwesenschäden Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung Expertenseminar der AG Medizinrecht 29. Mai 2015 in Düsseldorf Vorwort Sandra
MehrKonfliktmanagement und Mediation. IF Services GmbH. Centralstrasse 8a. 6210 Sursee. Sachkonflikt
Konfliktmanagement und Mediation Konflikte: Das Eisbergmodell sichtbarer Konflikt Sachkonflikt Interessen / Bedürfnisse Sichtweisen Informationen Kommunikationsprobleme Gefühle Missverständnisse Beziehungsprobleme
Mehrkampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract
ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei
MehrLEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße
MehrProfessionalisierung der Mediation. Entwicklung und aktueller Stand in Deutschland
Professionalisierung der Mediation Entwicklung und aktueller Stand in Deutschland 19.3.2015 Ursprünge der Mediation Es gibt viele Vorläufer der Mediation Fast in allen Kulturen und zu allen Zeiten Mediation
MehrProzessfinanzierung im Arzthaftungsrecht Klagen ohne Risiko. 16. Deutscher Medizinrechtstag 18. - 19. September 2015 in Berlin
Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht Klagen ohne Risiko 16. Deutscher Medizinrechtstag 18. - 19. September 2015 in Berlin Vorstellung Rechtsanwältin Sandra Peters seit 2014 ROLAND ProzessFinanz AG
MehrGesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2012 1577 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung*) Vom 21. Juli
MehrGesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Artikel 1 Mediationsgesetz (MediationsG) 1 Begriffsbestimmungen (1) Mediation ist ein vertrauliches und
MehrMediation im Steuerrecht Baustein für ein neues Verhältnis zwischen Steuerbürger und Finanzbehörde
Mediation im Steuerrecht Baustein für ein neues Verhältnis zwischen Steuerbürger und Finanzbehörde Reform-Manufaktur Senatorin für Finanzen, Bremen 12.09.2013 Prof. Dr. iur. Vera de Hesselle, Mediatorin
MehrDomain- Schiedsgerichtsbarkeit
Domain- Schiedsgerichtsbarkeit Dr. Barbara Haindl Rechtsabteilung/nic.at barbara.haindl@nic.at Mag. Martin Stotter Institut für Völkerrecht und Internationale Bezíehungen Universität Graz martin.stotter@kfunigraz.ac.at
MehrE. Mediation im Individualarbeitsrecht... 121 I. Einsatzmöglichkeit im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Abkürzungsverzeichnis.......................... 13 A. Ausgangslage............................. 19 I. Einführung............................... 19 II. Terminologie............................. 20 III.
MehrCenaCom. Center for Applied Conflict Management. Steuerberatung Konfliktmanagement Vorausschauende und betriebswirtschaftliche Beratung
CenaCom Center for Applied Conflict Management Steuerberatung Konfliktmanagement Vorausschauende und betriebswirtschaftliche Beratung Creating Consensus Steuerberatung CenaCom Ihr Partner...... in Fragen
MehrPolitische Mediation. Ein Überblick
Politische Mediation Ein Überblick Schriftliche Ausarbeitung des Referates für das Seminar Grundzüge der Mediation für Juristen und Psychologen Universität Konstanz SS 2012 Von Claudia König & Nele Kröger
MehrErfahrungen mit Mediationsund. bei konfliktreichen Großvorhaben
1 Erfahrungen mit Beteiligungsverfahren 13. Oktober 2011 Erfahrungen mit Mediationsund Konfliktschlichtungsverfahren bei konfliktreichen Großvorhaben Carla Schönfelder, team ewen 107. LAG Sitzung, 13.
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrRECHTSANWALT MEDIATOR
RA Remky Mediation Sechzigstr.14 50733 Köln Kostengegenüberstellung am Beispiel der Eheleute Müller Peter und Anke Müller sind seit 14 Jahren verheiratet und haben 2 Söhne im Alter von 10 und 12 Jahren.
MehrDas Mediationsgesetz. Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Das Mediationsgesetz Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Eine praxisorientierte Betrachtung aus Sicht eines Wirtschaftsmediators von Bernd
MehrDefinition Mediation. Quelle: Jack Himmelstein/Gary Friedman
Definition Mediation Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien miteinander Entscheidungen treffen, die auf Ihrem Verständnis von sich selbst, dem des anderen und der sie umgebenden
MehrIpsum Consulting Ihr Konfliktmoderator Wir verstehen uns als allparteilicher Moderator. Integer und diskret. 29.11.2010 Ipsum Consulting Limited
Wir verstehen uns als allparteilicher Moderator. Integer und diskret. 29.11.2010 Ipsum Consulting Limited Wirtschaftsmediation 1 Wir verstehen uns als allparteilicher Moderator. Integer und diskret. Ipsum
MehrWir vermitteln sicherheit
Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrMEDIATION. Referent: RA Werner Ulrich. RA J. M. Wienecke 1
MEDIATION Referent: RA Werner Ulrich 1 Außergerichtliche Verfahren Das Mediationsverfahren - Ein neuer Weg der Konfliktlösung - Mediation (engl. Vermittlung) beschreibt ein außergerichtliches Verfahren
MehrMediation. MediationMediation. Media. Konfliktlösung ohne Verlierer
Wirtschaftsmediation Dipl-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner Steuerberaterin, Wirtschaftsmediatorin (DGMW) Kooperative Konfliktbearbeitung durch professionelle Vermittlung zwischen den Konfliktpartnern Media
MehrAssekuranz Nachhaltige Konfliktlösungen Mediation und Schlichtung für Versicherungsnehmer
Assekuranz Nachhaltige Konfliktlösungen Mediation und Schlichtung für Versicherungsnehmer CenaCom Nachhaltige Konfliktlösungen Ein Gewinn für Sie Risikoreduktion durch außergerichtliche Konfliktbeilegung
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrBitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?
Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation
Mehrspezialisierung familienmediation april 2016 bis oktober 2016 in münchen
spezialisierung familienmediation april 2016 bis oktober 2016 in münchen 2 6 spezialisierungskurse Sie haben haben die Möglichkeit zwei verschiedene Spezialisierungskurse zu belegen. Die Spezialisierungsangebote
MehrRICHTLINIEN DES VBR ZUR FESTSETZUNG DER GERICHTSGEBÜHREN UND VORSCHÜSSE IN ZIVILVERFAHREN VOR SCHLICHTUNGSBEHÖRDE UND REGIONALGERICHT
Gebührenrichtlinien VBR Zivil vom 26.11.2010 Seite 1 RICHTLINIEN DES VBR ZUR FESTSETZUNG DER GERICHTSGEBÜHREN UND VORSCHÜSSE IN ZIVILVERFAHREN VOR SCHLICHTUNGSBEHÖRDE UND REGIONALGERICHT Verabschiedet
MehrSinti- und Roma-Bildungsarbeit als Profession -Projektergebnisse zertifizieren-
Sinti- und Roma-Bildungsarbeit als Profession -Projektergebnisse zertifizieren- V E R S T E T I G U N G U N D T R A N S F E R - W I E G E H T D A S? W E R K S T A T T - E I N B L I C K E I N A U S G E
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrMediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden
Mediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto Geschäftsbeziehungen nicht gefährden informierten
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5335 17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Mehr