Mehr Geld für Rentner
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- Louisa Schmitz
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1 Beck-Rechtsberater im dtv Mehr Geld für Rentner So erhalten Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen von Helmut Dankelmann 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
2 Beck-Rechtsberater Mehr Geld für Rentner dtv
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4 Beck-Rechtsberater Mehr Geld für Rentner So erhalten Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen Von Helmut Dankelmann, Deutsche Rentenversicherung Westfalen 1. Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag
5 Originalausgabe Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, Tumblingerstraße 21, München Redaktionelle Verantwortung: Verlag C.H. Beck ohg Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, Nördlingen (Adresse der Druckerei: Wilhelmstraße 9, München) Satz: Fa. ottomedien, Darmstadt Umschlaggestaltung: Design Concept Krön, Puchheim, unter Verwendung eines Fotos von detailblick-fotolia.de ISBN (dtv) ISBN (C. H. Beck)
6 Vorwort 1986 stellte der damalige Bundesarbeitsminister, Dr. Norbert Blüm fest: Denn eins ist sicher: die Rente. Aus heutiger Sicht mag man das bestätigen. Es sollte aber der Zusatz hinzugefügt werden: Sicher schon, aber sie reicht sie auch zum Leben aus? Bedenkt man allein die verschiedenen Gesetze seit der Wiedervereinigung, würde ein beidseitig beschriebenes Blatt Papier DIN A4 nicht ausreichen, um allein die Abkürzungen der Gesetze aufzunehmen. Dadurch wird es selbst für einen Fachmann schwierig, umfassend über die dem Einzelnen zustehenden Leistungen, sicher zu beraten. Für einen Laien ist es nahezu unmöglich, sonst alle ihm eventuell zustehenden Leistungen zu erhalten. Dieser DTV-Rechtsberater soll helfen, dass Ihnen als Rentner tatsächlich mehr Geld verbleibt. Er kann aber nicht die fachlich kompetente Beratung durch die zuständigen Sozialleistungsträger, Verbände oder Rechtsbeistände ersetzen. In diesem Sinn bleibt nur festzustellen, dass jede nicht gestellte Frage eventuell Ihre finanziellen Reserven nicht aufstockt. Aus Verständnisgründen wird auf die unterschiedliche Formulierung Frau Mann verzichtet. Es wird daher die Bezeichnung Person für beide Geschlechter verwendet, es sei denn, es handelt sich um eine geschlechterspezifische Angelegenheit (zb Schwangerschaft, Mutterschutz). Münster, im August 2014 Helmut Dankelmann V
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8 Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Grundsätzliches Kapitel Arbeitslosenversicherung Kapitel Grundsicherung für Arbeitssuchende Kapitel Krankenversicherung Kapitel Pflegeversicherung Kapitel Rentenversicherung Kapitel Riester/Rürup Kapitel Unfallversicherung Kapitel Sonstiges Sachverzeichnis VII
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10 Inhaltsverzeichnis Vorwort... Inhaltsübersicht... V VII 1. Kapitel Grundsätzliches Kapitel Arbeitslosenversicherung... 3 I. Versicherungspflicht... 3 II. Versicherungsfreiheit... 4 III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld Kapitel Grundsicherung für Arbeitssuchende... 7 I. Unterschied zwischen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Grundsicherung nach dem SGB XII... 7 II. Voraussetzungen für den Leistungsbezug nach dem SGB II 8 III. Voraussetzungen für den Leistungsbezug nach dem SGB XII... 8 IV. Wer erhält Leistungen nach dem SGB XII?... 9 V. Was kann zum Verlust des Anspruchs führen? VI. Wie wird die Höhe der Hilfeleistung berechnet? Kapitel Krankenversicherung I. Versicherter Personenkreis II. Muss alles immer bezahlt werden? IX
11 Inhaltsverzeichnis beck-shop.de III. Gibt es Höchstgrenze für die eigene Zahlungspflicht? IV. Zahlt ein beschäftigter Rentner doppelt? Kapitel Pflegeversicherung I. Versicherter Personenkreis II. Beitragssatz III. Leistungen Kapitel Rentenversicherung I. Versicherter Personenkreis II. Wer ist zuständig? III. Leistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Renten Beiträge zur Krankenversicherung-/Pflegeversicherung der Rentner Rentensplitting IV. Anspruchsberechtigter Personenkreis Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Renten Beiträge zur Krankenversicherung-/Pflegeversicherung der Rentner Rentensplitting V. Voraussetzungen für Leistungen Antragserfordernis Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen VI. Wie kommt man zur Rente? X
12 Inhaltsverzeichnis VII. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? VIII. Wie wird die Rente berechnet? Was verbirgt sich hinter den einzelnen Begriffen? a) Entgeltpunkte b) Zugangsfaktor c) Aktueller Rentenwert d) Rentenartfaktor IX. Arbeiten neben der Rente X. Versichertenrente und Hinzuverdienst XI. Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Rente wegen voller Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Welche Einkommen gelten nicht als Hinzuverdienst? a) Abfindungen b) Arbeitsverdienst für die Vergangenheit c) Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit d) Aufwandsentschädigungen e) Beitragszahlungen wegen Rentenabschlägen f) Einmalzahlungen aus ruhendem Arbeitsverhältnis g) Einnahmen aus Tätigkeit in einer geschützten Einrichtung h) Entgeltbestandteile bei Entgeltumwandlung i) Geldleistungen von Pflegebedürftigen j) Geldstrafen k) Geltend gemachter Forderungsübergang l) Tarifliche Leistungen wegen Beschäftigungsbeendigung 63 m)übergangsgelder n) Vermögenseinnahmen o) Zulagen, Zuschläge, sonstige Erstattungen des Arbeitgebers Welche Einkommen gelten als Hinzuverdienst? a) Bruttoeinnahmen aus abhängiger Beschäftigung XI
13 Inhaltsverzeichnis beck-shop.de b) Einmaliger Arbeitsverdienst c) Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Was ist bei selbständig Tätigen hinsichtlich des Hinzuverdienstes zu beachten? a) Die selbständige Tätigkeit wurde vor dem Rentenbeginn aufgegeben b) Die selbständige Tätigkeit wurde vor dem Rentenbeginn nicht aufgegeben Dem Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen vergleichbares Einkommen Vergleichbares Einkommen / Sozialleistungen a) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung b) Rente wegen voller Erwerbsminderung Wie erfolgt die Anrechnung Höhe der Hinzuverdienstgrenzen Entgeltpunkte Zulässiges Überschreiten Überschreiten bereits bei Rentenbeginn Zeitraumprüfung Zeitpunkt der Rentenänderung Zusammenfassung XII. Rente wegen Alters und Hinzuverdienst Welche Altersrenten gibt es? Regelaltersrente Vorzeitige Altersrenten (Teilrenten) Berechnung des Hinzuverdienstes Mindestentgeltpunkte Welche Einnahmen werden als Hinzuverdienst angerechnet? Gibt es Ausnahmen, die ein Überschreiten zulässig machen? Wie wird geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird? a) Erste Möglichkeit b) Zweite Möglichkeit Was ist Arbeitsentgelt? Was ist kein Arbeitseinkommen? XII
14 Inhaltsverzeichnis 11. Sonstige Einnahmen a) Einnahmen aus einem Ehrenamt b) Ausnahmen bei Ehrenamtsentschädigungen XIII. Rente wegen Todes und Hinzuverdienst Welche Renten sind Renten wegen Todes? Erziehungsrente Witwenrente a) Grundsätzliches b) Kleine Witwenrente c) Große Witwenrente Waisenrente Anrechnung von Einkommen Wie wird angerechnet? Welche Einnahmen sind der Einkommensanrechnung nicht zugänglich? a) Was sind steuerfreie Einnahmen? b) Welche Einkommen werden angerechnet? Die anzurechnenden Einkommen im Einzelnen a) Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung b) Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit c) Was ist vergleichbares Einkommen? d) Was ist Erwerbsersatzeinkommen? e) Was ist kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen? f) Was ist vergleichbares kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen? g) Was ist dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen? h) Kapitaleinkünfte i) Was ist Kapitalvermögen? j) Was sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? 137 k) Was sind Einnahmen auf Grund von privaten Veräußerungsgeschäften? l) Anrechnung von Elterngeld m) Wie wird angerechnet? n) Rangfolge der Berechnungen: o) Was ist Vorjahreseinkommen? p) Was versteht man unter lfd. Einkommen? XIII
15 Inhaltsverzeichnis beck-shop.de q) Was passiert, wenn kein Vorjahreseinkommen erzielt worden ist? r) Wenn das Bruttoeinkommen sinkt? s) Wie wird dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt? t) Was ist Vermögenseinkommen? Versorgungsausgleich Neuerungen auf Grund des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Kapitel Riester/Rürup I. Was ist die Riester-Rente? Welche Zulagen gibt es? Zulagenzahlung in voller Höhe II. Was ist die Rürup-Rente? Kapitel Unfallversicherung I. Allgemeines Definition Unfall Definition Berufskrankheit Versicherter Personenkreis Wer ist zuständig? Leistungen Anspruchsberechtigter Personenkreis Voraussetzungen für Leistungen Rentenhöhe für eine Unfallrente an Versicherte Kürzung der Rentenhöhe wegen Überschreitens der Höchstgrenze Abfindung der Unfallrente Rentenhöhe der Witwen-/Witwerrente a) Berechnung der Rentenhöhe für das Sterbevierteljahr b) Rente nach dem Sterbevierteljahr Rentenhöhe der Waisenrente Sonstiges zu den Hinterbliebenenrenten XIV
16 Inhaltsverzeichnis 9. Kapitel Sonstiges I. Rund ums Auto II. Kfz-Steuer III. Praxisgebühr IV. Rezeptgebühren Berechnung der normalen Belastungsgrenze: Belastungsgrenze bei chronischen Erkrankungen V. Rundfunkgebühren VI. Schwerbehinderung Merkzeichen B Merkzeichen BI Merkzeichen G Merkzeichen ag Merkzeichen Gl Merkzeichen H Merkzeichen RF Telefongebühr Umkehrdarlehen Versicherungen a) Haftpflichtversicherung b) Hausratversicherung c) Kfz-Versicherung d) Lebensversicherung e) Unfallversicherung Wohnrecht VII. Steuerliche Fragen Welcher Rentenbetrag ist steuerpflichtig? Steuern und Schwerbehinderung Rentenanpassung Sachverzeichnis XV
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