Immissionsschutz. * Veranstaltungen mit fachlichem Austausch zwischen BEW und MKULNV

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1 Immissionsschutz Anlagenspezifischer Immissionsschutz Kraftwerke Aktuelle immissionsschutzrechtliche Vorgaben und neuere Entwicklungen* Neuere Entwicklungen bei der Abfallverbrennung und -mitverbrennung Planung, Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen* Umsetzung der 31. BImSchV in der Praxis* Chemisch-Reinigungsanlagen Anforderungen an Luftreinhaltung, Abfallentsorgung sowie Boden- und Grundwasserschutz Immissionsschutz Tierhaltungsanlagen* Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen Grundlagenseminar* Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen Aufbauseminar* Chemische Industrie und Industrieparks Aktuelle und neue Entwicklungen im Umweltrecht* Lagerung gefährlicher Stoffe* Elektromagnetische Felder* Beurteilung von Lichtimmissionen* Probleme durch Legionellen Hygiene bei Rückkühlwerken Erfahrungen mit der Umsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV)* Genehmigung und Überwachung Basiswissen Immissionsschutzrecht Verwaltungsrechtliche Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren Das Genehmigungsverfahren* Verwaltungsrechtliche Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren Das Überwachungsverfahren* Aktuelle Problemstellungen und neue Entwicklungen im Immissionsschutzrecht* Aktuelle Entwicklungen in ausgewählten Bereichen des Immissionsschutzrechtes und des technischen Umweltschutzes* Workshop: Praxisumsetzung der TA Luft Grundseminar* Workshop: Praxisumsetzung der TA Luft Aufbauseminar* Emissionsüberwachung Gesetzliche Grundlagen und technische Anforderungen* Workshop "Bauleitplanung Grundlagen- und Aufbaukurs"* Workshop Bauleitplanung und planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Umweltschutzes * BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung gemäß der E-PRTR-Verordnung für Behördenvertreter/-innen* BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung gemäß der E-PRTR-Verordnung für Anlagenbetreiber BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung gemäß der 11. BImSchV für Behördenvertreter/-innen* BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung gemäß der 11. BImSchV für Anlagenbetreiber Beschwerdemanagement im Immissionsschutzrecht* Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Praxis* Anforderungen an die integrierte Überwachung von Industrieanlagen* Anforderungen an die integrierte Überwachung von Industrieanlagen IRAM-Training Ermittlung und Bewertung von Gerüchen (Messmethoden, Wirkungsfragen, aktuelle Regelungen und Entwicklungen)* Planspiel: Die Umweltüberwachung in der behördlichen Praxis* Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis* Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) in der betrieblichen Praxis Lärm und Erschütterungen Genehmigung und Überwachung von Sport- und Freizeitanlagen* Messung von Erschütterungsimmissionen* Grundlagen der Beurteilung von Erschütterungsimmissionen auf Menschen und Bauwerke* Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm* Kompaktkurs: Messung von Geräuschimmissionen* Umgebungslärmrichtlinie* * Veranstaltungen mit fachlichem Austausch zwischen BEW und MKULNV 179

2 Luftschadstoffe und Gerüche Wirkungen von Luftverunreinigungen auf den Menschen und seine Umwelt* Luftreinhaltepläne Maßnahmen, Umsetzung, Kontrolle Ordnungs- und Strafrecht Verwaltungsverfahren zur Vollstreckung umweltrechtlicher Anforderungen durch die Behörde Umweltstrafrecht* Störfallvorsorge, Störfallmanagement Die Störfall-Verordnung und ihr Vollzug* Gefahren- und Risikoanalyse (Methoden und Praxisbeispiele)* Der Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung* Workshop: Umweltalarm-Richtlinie* Explosionsschutz unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen im technischen Regelwerk* SIL als Risikominderungsmaß in der Anlagensicherheit* Ereignisanalyse Vorgehensweise und Methoden* Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen nach dem Störfallrecht Die nationale Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie das neue Störfallrecht* Weitere Vorankündigungen Verhalten bei Betriebsstörungen und Schadensfällen bei Industrieanlagen* Planung, Genehmigung und Überwachung von Geothermieanlagen* Bauplanungsrechtliche Problemstellungen bei BImSchG-ANlagen/bei Betriebsbereichen gemäß 12. BImSchV* Immissionsschutz und Störfallvorsorge in der Bauleitplanung/Berücksichtigung des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie/Abstandserlass im Störfallrecht* Planspiel Ereigniskommunikation* Prüfung und Bewertung von Gutachten im Immissionsschutz* Umweltschutz in der Metallindustrie, u.a. Gießereien, Galvaniken* Behördliche Informationsrechte und -pflichten gegenüber der Öffentlichkeit* Durchführung und Leitung von Erörterungsterminen im Umweltbereich* ISA Informationssystem Stoffe und Anlagen Schulung zu aktuellen Entwicklungen* Krisenmanagement bei Umweltschadensfällen* Behördenerfahrungsaustausch Überwachung nach 16 Störfallverordnung * Verordnung über mittlere Feuerungsanlagen* Novelle der TA Luft* Abfallrecht im Rahmen der BImSchG-Genehmigungsverfahren* Umweltrechtliche Vorschriften für Festlegungen von N-Emmissionen im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren* Erfahrungsaustausch (im open space-format) zum Thema Betriebliche Luftreinhaltung * Umsetzung der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung in BImSchG-Genehmigungsverfahren* Die Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie in Deutschland* Der N-Leitfaden für Nordrhein-Westfalen Neuerungen in der Umweltmeteorologie im Genehmigungsverfahren nach BImSchG* Erfahrungsaustausch "Sicherheitsmanagementsysteme nach Anh, III der StörfallVO"* Fortbildung für die Gentechnikfachbediensteten der staatlichen Umweltverwaltung* Workshop "Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Umweltinspektionen"* * Veranstaltungen mit fachlichem Austausch zwischen BEW und MKULNV

3 Kra werke Aktuelle immissionsschutzrechtliche Vorgaben und neuere Entwicklungen Neue Regelungen und die Möglichkeit zur Praxisumsetzung Erfahrungsaustausch für Planer, Betreiber und Behörden Die Veranstaltung liefert Ihnen aktuelle Informationen und Praxisberichte zur Genehmigung und Überwachung von Kraftwerken. Häufige Problemstellungen und Zweifelsfragen werden aufgegriffen und mit Ihnen gemeinsam erörtert. Das Programm wird kurzfristig festgelegt, um eine hohe Aktualität zu gewährleisten. Die Referenten sind herausragende Fachleute von der Seite der Gesetzgebung, aus dem Behördenvollzug, von Anlagenbetreibern sowie von Planungs- und Ingenieurbüros. Das Veranstaltungsprogramm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleitung Die Veranstaltungsleitung befindet sich in Absprache. Ihre Referenten Weitere Referenten befinden sich in Absprache. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i. V. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung, Betreiber von Kraftwerksanlagen, Beschäftigte in der Energiewirtschaft und von Planungs- und Ingenieurbüros, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA104D1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 181

4 Neuere Entwicklungen bei der Abfallverbrennung und -mitverbrennung Aktuelle Informa onen und Erfahrungsaustausch zu den immissionsschutzrechtlichen Regelungen für die Verbrennung sowie Mitverbrennung von Abfällen Die Veranstaltung liefert Ihnen aktuelle Informationen und Praxisberichte zur Genehmigung und Überwachung von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen. Häufige Problemstellungen und Zweifelsfragen werden aufgegriffen und mit Ihnen gemeinsam erörtert. Das Programm wird kurzfristig festgelegt, um eine hohe Aktualität gewährleisten zu können. Die Referenten sind herausragende Fachleute von der Seite der Gesetzgebung, aus dem Behördenvollzug, von Anlagenbetreibern sowie von Planungs- und Ingenieurbüros. Das Veranstaltungsprogramm wird aktuell zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleitung Die Veranstaltungsleitung befindet sich in Absprache. Ihre Referenten Weitere Referenten befinden sich in Absprache. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i. V. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Abfallverbrenner, Abfallmitverbrenner (u.a. Elektrizitäts-, Zement- und Kalkwerke), Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Termin im BEW-Duisburg UA105D1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de 182 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

5 Planung, Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen Fachtagung für Planer, Betreiber und Behörden Die Veranstaltung liefert Ihnen aktuelle Informationen und Praxisberichte zur Planung und Genehmigung von Biogasanlagen. Häufige Problemstellungen und Zweifelsfragen werden aufgegriffen und mit Ihnen gemeinsam erörtert. Das Programm wird kurzfristig festgelegt, um eine hohe Aktualität gewährleisten zu können. Die Referenten sind herausragende Fachleute von der Seite der Gesetzgebung, aus dem Behördenvollzug, von Anlagenbetreibern sowie von Planungs- und Ingenieurbüros. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i. V. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung, Anlagenbetreiber, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte sowie Beschäftigte aus Planungsund Ingenieurbüros Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA075D1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de werden u.a. sein: Baurechtliche Regelungen Immissionsschutzrechtliche Regelungen Umweltverträglichkeitsprüfung Geruchsproblematik Sicherheitstechnische Anforderungen Wasserrechtliche Anforderungen Abfallrechtliche Fragestellungen Durchführung der Überwachung Das detaillierte Programm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihr Veranstaltungsleiter Dipl.-Ing. Martin Ohlms, Fachabteilungsleister, Kreis Borken Ihre Referenten Weitere Referenten befinden sich in Absprache. * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 183

6 Umsetzung der 31. BImSchV in der Praxis Wich ge Regelungen der Lösemi elverordnung und deren Praxisumsetzung Workshop für Planer, Betreiber und Behörden Die Veranstaltung informiert Sie umfassend über die Regelungen der Lösemittelverordnung sowie deren Anwendung in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren. Herausragende Fachleute stellen Ihnen die aktuellen Vorschriften vor und erläutern Ihnen häufige Umsetzungsfragen. Durch die gemeinsame Diskussion von Fallbeispielen und die Bearbeitung von Übungsaufgaben in Gruppen vertiefen Sie ausgewählte schwerpunkte. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i. V. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung, Planer und Betreiber von Anlagen sowie Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltschutzbeauftragte Regulär 625,00 Verbandsmitglieder* 565,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Duisburg bis UA091D1709G Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de Die 31. BImSchV Grundlagen und Anforderungen Die Industrieemissions-Richtlinie (IED) Kapitel V und die Umsetzung in deutsches Recht Auswirkungen auf die 31. BImSchV Wichtige schwerpunkte der 31. BImSchV Diffuse Emissionen Reduzierungsplan (Erstellung und Prüfung) Lösemittelbilanz (Ermittlung des Lösemittelverbrauchs, Erstellung und Prüfung von Lösemittelbilanzen) Praktische Übungen zur Lösemittelbilanz und zum Reduzierungsplan Fallbeispiele zur Anwendung der 31. BImSchV Holzbeschichtung Metallbeschichtung Herstellung von Farben Klebebeschichtung Drucken Messung der Emissionen flüchtiger organischer Stoffe Diskontinuierliche Emissionsmessungen Auswertung der Messberichte (praktische Übung) Beste Verfügbare Techniken bei Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit Lösemittel Allgemeine Techniken Primärmaßnahmen (emissionsarme Beschichtungsstoffe, effiziente Auftragverfahren) Sekundärmaßnahmen (Abgasreinigung) Praxis der Anlagenüberwachung Hinweise Schwerpunkte Probleme Erläuterungen und Diskussionen weiterer praxisrelevanter Problemstellungen aus dem Teilnehmerkreis Ihre Referenten Dr. Heinz Baumgarten, Leiter des Referats Chemiebetriebe bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg Dipl.-Ing. Christian Esser, Referent im Referat Immissionsschutz bei Anlagen, Anlagensicherheit im MKULNV, Düsseldorf Dr. Richard Schlachta, Leiter des Sachgebiets Technischer Umweltschutz, Regierung von Oberbayern, München 184 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

7 NEU Chemisch-Reinigungsanlagen Anforderungen an Lu reinhaltung, Abfallentsorgung sowie Boden- und Grundwasserschutz Flüchtige organische Verbindungen und leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen (volatile organic compounds = VOC) sind u.a. verantwortlich für die Entstehung des sogenannten Sommersmogs. Zur Vermeidung und Verminderung der Emissionen von VOC gelten Anforderungen an industrielle und gewerbliche Anlagen durch die Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, Kapitel V (vormals Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG) bzw. durch die 31. und 2. BImSchV. Die neuen deutschen Regelungen gelten seit dem schwerpunkte der Veranstaltung sind bei der Luftreinhaltung die Inhalte der 2. BImSchV (Tetrachlorethen-Anlagen/PER-Anlagen) bzw. 31. BImSchV (Kohlenwasserstoff-Lösemittel-Anlagen/KWL-Anlagen) sowie beim Boden- und Grundwasserschutz die Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Den Teilnehmer/-innen wird ausreichend Gelegenheit geboten, ihre individuellen Problemstellungen zur Sprache zu bringen und mit den Referenten zu diskutieren. Umweltverwaltung sowie Planer/-innen und Betreiber/-innen von Chemisch-Reinigungsanlagen Teilnahnmerpreis Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA092D1709G Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de Einführung Umweltauswirkungen von Chemisch- Reinigungsanlagen Luftreinhaltung Anforderungen der 2. BImSchV ("PER"-Anlagen) Aufbau und Funktionsweise einer Chemisch- Reinigungsanlage Emissionsgrenzwerte Messung Sonstige Anforderungen Luftreinhaltung Anforderungen der 31. BImSchV für KWL-Anlagen Aufbau und Funktionsweise einer KWL-Anlage Emissionsgrenzwerte und Anforderungen Lösemittelbilanz Auslegungsfragen zur 31. und 2. BImSchV Lösemittelbilanz für KWL-Anlagen Entsorgung von Abfällen aus chemischen Reinigungen Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz bei chemischen Reinigungen Praktische Beispiele aus der Überwachung von chemischen Reinigungen Ihre Referenten Dr. Heinz Baumgarten, Leiter des Referats Chemiebetriebe bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg Dipl.-Ing. Christian Esser, Referent im Referat Immissionsschutz bei Anlagen, Anlagensicherheit im MKULNV, Düsseldorf Dr. Richard Schlachta, Leiter des Sachgebiets Technischer Umweltschutz, Regierung von Oberbayern, München * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 185

8 Immissionsschutz Tierhaltungsanlagen In der Landwirtschaft werden zur Produktion von Nahrungsmitteln Anlagen zur Aufzucht und Haltung von Tieren betrieben. Bei den Tieren handelt es sich überwiegend um Rinder, Schweine oder Geflügel. Die Anlagen selbst emittieren in erheblichem Ausmaß Luftverunreinigungen, wie Ammoniak und andere Stickstoffverbindungen, Geruchsstoffe, Stäube und Bioaerosole. Um die Umgebung vor immissionsbedingten schädlichen Umwelteinwirkungen bzw. vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen, sind sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Tierhaltungsanlagen vor der Errichtung oder Veränderung z.t. umfangreiche Prüfungen erforderlich. Die Praxis zeigt, dass bei Festlegung des Untersuchungsrahmens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie bei der Erstellung der erforderlichen Gutachten in den Zulassungsverfahren die komplexen Zusammenhänge häufig unterschätzt werden. Dieses Fachseminar vermittelt die Grundlagen für die erforderlichen Untersuchungen. Anhand von Praxisbeispielen werden Sie Ihre Grundkenntnisse vertiefen. Gleichzeitig werden auch immer wieder zum Bereich der Landwirtschaft und Umwelt angesprochen, die nur indirekt mit Immissionsschutzaspekten verknüpft sind, wie z.b. die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Umweltverwaltung sowie Planungsbüros und Betreiber, die in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen eingebunden sind. Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 460,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW045E1703G en 10:00 bis 17:00 Uhr am 1. Tag 09:00 bis 16:00 Uhr am 2. Tag Rechtliche Rahmenbedingungen für Tierhaltungsanlagen Emissionen aus der Tierhaltung einschließlich aktueller Messergebnisse Bewertung von Stickstoffeinträgen (Immissions-/ Naturschutz) Wirkung von Gerüchen, Stäuben/Aerosolen und Mikroorganismen aus der Tierhaltung Abluftreinigungsmaßnahmen für Tierhaltungsanlagen Immissionsprognosen im Bereich der Tierhaltungsanlagen Praxisbeispiele zu UVP und Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen Landwirtschaft und Umwelt Ihr Veranstaltungsleiter Dr. Ralf Both, Bereich Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Ihre Ansprechpartnerin Claudia Booms , 186 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

9 Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen Grundlagenseminar Grundlagenseminar für Anlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden mit vielen Praxisbeispielen Windenergieanlagen bedürfen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG), so verlangt es die 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutz-Gesetz (4. BImSchV). Die Genehmigungsanforderungen für Windenergieanlagen sind vielfältig und das Genehmigungsverfahren ist komplex. Für eine reibungslose und zügige Durchführung des Genehmigungsverfahrens sind sowohl auf der Seite der Anlagenbetreiber und Planer als auch auf der behördlichen Seite umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, zusätzlich bau- und bauleit-planungsrechtliches Wissen sowie mehrjährige Praxiserfahrungen notwendig. Das Seminar stellt Ihnen die für Windenergieanlagen relevanten rechtlichen Regelungen, insbesondere diejenigen aus dem Bau-, Bauleitplanungs- und Immissionsschutzrecht, in umfassender Weise vor und erläutert Ihnen die Anwendung und Auslegung der Vorschriften ausführlich anhand von zahlreichen Praxisbeispielen. Umweltverwaltung, Windkraftanlagenbetreiber sowie Planungs- und Ingenieurbüros Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA077D1705G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , werden u.a. sein: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Anforderungen Immissionsschutzrechtliches Verfahren, Umwelt-verträglichkeitsprüfung Geräuschemissionen und -immissionen von Windenergieanlagen Schattenwurf und Befeuerung von Windenergieanlagen Genehmigung und Überwachung in der Praxis Schalltechnische Messungen an Windenergieanlagen Das detaillierte Programm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleiterin Dr. Elke Stöcker-Meier, Leiterin des Referats Immissionsschutz bei Lärm und anderen physikalischen Einwirkungen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 187

10 Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen Au auseminar Au auseminar für Anlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden mit vielen Praxisbeispielen Die Fachtagung wendet sich an Teilnehmer/-innen, die das Grundlagenseminar (Kurs-Nr.: UA077) besucht haben oder bereits über grundlegende Kenntnisse zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen verfügen. Während der Fachtagung werden die des Grundlagenseminars vertieft sowie aktuelle Problemstellungen diskutiert. Umweltverwaltung, Windkraftanlagenbetreiber sowie Planungs- und Ingenieurbüros Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA078D1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , werden u.a. sein: Spezielle Genehmigungsfragen und Umgang mit Beschwerden Vorteile und Probleme des Repowerings Neue Entwicklungen auf dem Weg zu leiseren Windenergieanlagen Tieffrequente Geräusche/Infraschall Bedarfsgerechte Kennzeichnung Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen Das detaillierte Programm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleiterin Dr. Elke Stöcker-Meier, Leiterin des Referats Immissionsschutz bei Lärm und anderen physikalischen Einwirkungen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf 188 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

11 Chemische Industrie und Industrieparks Aktuelle und neue Entwicklungen im Umweltrecht Workshop für Anlagen- und Industrieparkbetreiber, Beratungs- une Ingenieurbüros, Genehmigungs-/Überwachungsbehörden sowie kommunale Bauplanungsbehörden Vor allem aufgrund der wirtschaftlichen Zwänge verändern sich Werksgelände hin zu Chemie- oder Industrieparks mit rechtlich unabhängigen Betreibern. Daraus ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragestellungen, insbesondere auch die Umweltschutzanforderungen betreffend. Zudem sind durch eine Reihe neuer rechtlicher Vorgaben eine Vielzahl an Vorschriften geschaffen worden, die sowohl für Betreiber von chemischen Anlagen, aber auch für die Umweltbehörden viele neue Problemstellungen aufwerfen. Das Programm wird kurzfristig festgelegt, um eine hohe Aktualität gewährleisten zu können. Ihr Veranstaltungsleiter Dr. Horst Büther, Dezernatsleiter, Bezirksregierung Köln Diese Veranstaltung informiert über die Hintergründe des oben umrissenen komplexes und bietet praxistaugliche Lösungsansätze und Hilfestellungen im Umgang mit den vielfältigen Rechtsvorschriften. Die Auswahl der Referenten gewährleistet die Darstellung aus der Sicht der Betreiber, der Gutachter sowie der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i. V. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung, Anlagenbetreiber in Chemie- oder Industrieparks, Chemie- bzw. Industrieparkbetreiber, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltschutzbeauftragte sowie Beratungs- und Ingenieurbüros Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA018D1703G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 189

12 Lagerung gefährlicher Stoffe Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Das Seminar behandelt die für die Lagerung gefährlicher Stoffe in Aerosoldosen, Gasflaschen, Fässern, Containern, Tanks, etc. notwendigen sicherheitsrelevanten Aspekte. Unsere Fachreferenten stellen Ihnen die notwendigen Maßnahmen vor. Wichtige Fragestellungen werden ausführlich diskutiert und es werden aktuelle Erkenntnisse zum Stand der Sicherheitstechnik und Besonderheiten vorgestellt. Umweltverwaltung, Betreiber und Planer von Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen, Planungs- und Ingenieurbüros, Sachverständige, Störfallbeauftragte Regulär 360,00 Verbandsmitglieder* 325,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW050E1711G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Die Veranstaltung gibt einen aktuellen Überblick über den bereich und vermittelt vielfältige Detailinformationen, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Anschauungen. Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch der Teilnehmer/-innen. Lagerung in ortsbeweglichen Behältnissen, beipielsweise bei Speditionen, im Chemikalienhandel, im Gasflaschenhandel, in Containerterminals Stoffrahmen, Zusammenlagerung Vorbeugender Brandschutz (Baulicher Brandschutz, Brandmeldetechnik, Löschtechnik, etc.) Explosionsschutz Gewässerschutz Ereignisse und Erkenntnisse Rechtliche Aspekte (Seveso-RL, Störfall-VO, etc.) Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Manfred Schütz, Mitarbeiter Fachbereich 75 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung, Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen 190 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

13 Elektromagne sche Felder Elektromagnetische Felder (EMF) sind in Umwelt und Alltag allgegenwärtig. Künstliche Felder werden durch vielfältige ortsfeste und mobile Anlagen und Geräte erzeugt. Die Felder sind Mittel zum Zweck oder treten als Begleiterscheinung elektrischer Prozesse auf. Als Quellen niederfrequenter Felder oder von Gleichfeldern stehen oft Hochspannungsleitungen der Energieübertragung im Interesse, während dies bei hochfrequenten Feldern, z.b. für Mobilfunksendeanlagen, gilt. Anlagenerzeugte elektromagnetische Felder können schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sein und werden durch Grenzwerte in ihrer Stärke begrenzt. Entsprechende Anlagen unterliegen der behördlichen Überwachung auf Grundlage der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Bei der Novellierung der 26. BImSchV wurde der aktualisierte wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Feldwirkungen berücksichtigt. Unser Fachseminar befasst sich mit dem aktuellen Stand der LAI-Durchführungshinweise und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung. Unsere Fachreferenten geben Ihnen einen aktuellen Überblick über den bereich aus Sicht des Immissionsschutzes. Das Seminar bietet Gelegenheit zur sachlichen Information und dient dem Erfahrungsaustausch. Umweltverwaltung und andere Beschäftigte von staatlichen, kommunalen und nicht staatlichen Einrichtungen oder Verbänden Regulär 340,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW088E1709G 09:00 bis 16:30 Uhr Physikalische und technische Grundlagen Hoch- und niederfrequente emittierende Anlagen inkl. Gleichfelder und typische Immissionen Wirkungen elektromagnetischer Felder Regelungen zum Personenschutz Novellierte 26. BImSchV, Durchführungshinweise, AVV Mess- und rechentechnische Ermittlung elektromagnetischer Felder Minderungs- und Vorsorgemöglichkeiten Praktische Demonstrationen Ihr Seminarleiter Dipl.-Phys. Rainer Kindel, Dezernent, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Ihre Ansprechpartnerin Claudia Booms , * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 191

14 Beurteilung von Lich mmissionen Schädliche Einwirkungen durch Licht in der Umwelt Licht stellt einen weitverbreiteten Umweltfaktor dar, der nicht immer ausreichend beachtet wird. Abgesehen von z.b. Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, gehen von Lichteinwirkungen hauptsächlich Stör- bzw. Belästigungswirkungen auf Mensch und Tierwelt aus. Für künstliche Lichtquellen/Beleuchtungsanlagen bestehen Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Schädlichkeit bzw. Erheblichkeit von Belästigungen durch Lichteinwirkungen bei natürlicher Nachtdunkelheit. Auch für Windenergieanlagen wurden zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch optische Immissionen/periodischen Schattenwurf bei Tage Beurteilungsmaßstäbe vereinheitlicht. Unser Fachseminar bietet einen aktuellen Überblick zum Umweltfaktor Licht und dient dem Erfahrungsaustausch. Umweltverwaltung Regulär 340,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW061E1711G 09:00 bis 16:30 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , Fachspezifische Grundlagen, Beurteilungsgrößen Emittierende Lichtquellen, schädliche Umwelteinwirkungen Rechtsgrundlagen und Regelwerke, Zuständigkeiten, Immissionsrichtwerte Beurteilung von Lichtimmissionen anhand des gem. Rd. Erl. NRW 2014, der LAI-Lichthinweise 2012/14 und der LitG-Publikation Maßnahmen zur Minderung von Lichteinwirkungen, Planung und Beschwerdebearbeitung Belästigungen durch Lichteinwirkungen bei Tage, optische Einwirkungen bei Windenergieanlagen Messtechnische Demonstrationen, Fallbeispiele Ihr Seminarleiter Dipl.-Phys. Rainer Kindel, Dezernent, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen 192 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

15 VORANKÜNDIGUNG Probleme durch Legionellen Hygiene bei Rückkühlwerken Fachtagung zur Praxisumsetzung der neuen BImSch-Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen Erfahrungen, Analysen und Erkenntnisse der Legionellenausbrüche in Deutschland Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die (geplante) BImSch-Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und die neue VDI Deren Inhalte werden ausführlich vorgestellt und die Umsetzung in der Praxis diskutiert. Darüber hinaus wird die gesamte Problematik der Emission von Legionellen aus technischen Anlagen thematisiert werden. Die Vortragenden sind herausragende Fachleute, die u.a. selber an der neuen VDI mitgewirkt haben, an der Erarbeitung der neuen BImSch-Verordnung beteiligt und/oder in der Praxis mit der Legionellenproblematik befasst sind. Umweltverwaltung, von Anlagenbetreibern und Wartungsunternehmen sowie von Planungs- und Ingenieurbüros, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg Auf Anfrage bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , UA113 werden u.a. sein Wesentliche Inhalte der geplanten neuen BImSch- Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, u.a. Kontroll- und Maßnahmewerte von Kühlwasser Betreiberpflichten für den Neubau (Anzeigepflichten und rechtlich-technische Anforderungen an den Neubau) Instandhaltungspflichten Anforderungen an das verantwortliche Personal des Betreibers Wesentliche Inhalte der neuen VDI-Richtline 2047 Hygiene bei Rückkühlwerken Emissionen von Legionellen aus technischen Anlagen Mikrobiologie von Legionellen, insbesondere Vorkommen und Vermehrung in offenen Kühlsystemen Probleme durch die Verteilung von Legionellen auf dem Luftpfad Erfahrungen, Analysen und Erkenntnisse aus den vergangenen Legionellenausbrüchen Das genaue Veranstaltungsprogramm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihr Veranstaltungsleitung Dipl.-Ing. Wolfgang Neuhaus, Referatsleiter, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Düsseldorf * siehe Anhang Anlagenspezifischer Immissionsschutz 193

16 VORANKÜNDIGUNG Erfahrungen mit der Umsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) Aktuelle Situa on Erfahrungsaustausch Klärung von Zweifelsfragen weitere rechtliche und technische Entwicklungen Die Neufassung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) ist am in Kraft getreten. Nun liegen ca. sieben Jahre Erfahrung mit der Umsetzung vor. Sammeln Sie mit Ihrer Teilnahme aktuelle Informationen zur Anwendung der 1. BImSchV, tauschen Sie gemachte Erfahrungen aus und diskutieren Sie Lösungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen für Problemfälle. Die Referenten sind herausragende Fachleute, u.a. von der Seite der Gesetzgebung, aus dem Behördenvollzug und aus dem Schornsteinfegerhandwerk. Das Programm wird kurzfristig festgelegt, um eine hohe Aktualität gewährleisten zu können. Umweltverwaltung sowie sonstige interessierte Personen Regulär 395,00 Verbandsmitglieder* 365,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg Auf Anfrage Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , UA070 Erfahrungen aus der Sicht des Verordnungsgebers Erfahrungen aus der Sicht der Schornsteinfeger Probleme bei der Anwendung der 1. BImSchV aus der Sicht der unteren Immissionsschutzbehörden Die Bedeutung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen für die Luftqualität und den Nachbarschutz in Deutschland Neue Regeln für das Schornsteinfegerwesen/ Kehr- und Überprüfungsverordnung Anlagentechnologie zur Umsetzung der 1. BImSchV Aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen und Trends Ihre Veranstaltungsleiterin Dr. Ilona Grund, stv. Leiterin des Fachbereichs Emissionskataster und -handel, Anlageninformationen (ISA), VtU, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW, Essen 194 Anlagenspezifischer Immissionsschutz * siehe Anhang

17 Basiswissen Immissionsschutzrecht Grundlagen und aktuelle Schwerpunkte für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen Dieser Grundkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Vorgestellt und erläutert werden insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die dazugehörigen Verordnungen (BImSchVen) und Verwaltungsvorschriften (TA Luft, TA Lärm) sowie die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG- Anlagen relevante werden ausführlich behandelt. Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer/-innen zur eigenständigen Anwendung wichtiger immissionsschutzrechtlicher Vorgaben zu befähigen. Die wesentlichen Regelungen und Vorschriften werden verständlich und klar vorgestellt, die Auslegung in der Verwaltungspraxis anhand von Fallbeispielen ausführlich erläutert und wichtige Zweifelsfragen besprochen. Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltschutzbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltgutachter/-innen Regulär 545,00 Verbandsmitglieder* 495,00 Behörden, Kommunen 425,00 Termine im BEW-Duisburg bis UA013D1702G bis UA013D1706G bis UA013D1710G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörigen Verordnungen (BImSchVen) Die Technische Anleitung Luft (TA Luft) Das BImSchG-Genehmigungsverfahren Anforderungen bei der Überwachung von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Luftimmissionsprognose gemäß der TA Luft Rechtliche Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen Lösemitteln (31. BImSchV) Ihr Veranstaltungsleitung Franz-Wilhelm Iven, Referatsleiter, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie und Mittelstand des Landes NRW, Düsselsorf * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 195

18 Verwaltungsrechtliche Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren Das Genehmigungsverfahren Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von gewerblichen Anlagen und hat daher sowohl für den Umweltschutz wie auch für die Industrie eine herausragende Bedeutung. Durch seinen hohen Detaillierungsgrad trifft es eine Vielzahl von Vorgaben. Die Behördenentscheidungen werden dadurch auch im Interesse der Wirtschaft berechenbar. Die Regelungen des BundesImmissionsschutzrechts werden durch Vorschriften des UVPG und des allgemeinen Verwaltungsrechts, wie etwa des VwVfG und der VwGO, ergänzt, was zu einer komplexen Rechtslage führt. Die Anwendung des Immissionsschutzrechts in der Praxis ist aufgrund seiner Aufgabenstellung, einen festen Rahmen für gewerbliche Tätigkeit zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen, einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen. Ein rechtssicheres Verwaltungshandeln setzt daher weitreichende Kenntnisse nicht nur technischer Fragestellungen, sondern auch verwaltungsrechtlicher Anforderungen voraus. Dieses Fachseminar dient einem konstruktivem Erfahrungsaustausch. Umweltverwaltung, die bereits über Praxiserfahrungen in der immissionsschutzrechtlichen Zulassung und entsprechende Kenntnisse verfügen. Regulär 340,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW079E1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , Gegenstand des Genehmigungsverfahrens Gestaltungsmöglichkeiten Antragsunterlagen Behördenbeteiligung Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Beschleunigung von Verfahren Inhalt und Aufbau des Genehmigungsbescheides Rechtsbehelfe Ihre Seminarleiterinnen Isabel Heesen, Referentin im Rechtsreferat der Abteilung Immissionsschutz, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf Monika Agatz, Mitarbeiterin, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf 196 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

19 Verwaltungsrechtliche Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren Das Überwachungsverfahren Im Lichte der EU-Rechtsetzung und von den Erwartungen der Öffentlichkeit her spielt die Überwachung eine sehr wichtige Rolle bei der Sicherstellung und Durchsetzung umweltrechtlicher Anforderungen. Hier gilt es, einen verlässlichen Rahmen für gewerbliche bzw. industrielle Tätigkeiten zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen. Wegen der intensiven persönlichen und oftmals hohen wirtschaftlichen Betroffenheit wird diese Behördentätigkeit sowohl von Seiten der Beschwerdeführer und der Öffentlichkeit als auch von Seiten der von Beschränkungen bedrohten Unternehmen kritisch beobachtet. Umso wichtiger ist eine sichere Rechtsanwendung, die sich nicht nur auf die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstreckt. Sie sollte vielmehr auch die ergänzend anzuwendenden Vorschriften des allgemeinen Ordnungs- und Verwaltungsrechts umfassen. Diese behördliche Aufgabe ist einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen. Unser Fachseminar vermittelt Ihnen sowohl Kenntnisse technischer Fragestellungen, als auch verwaltungsrechtliche Anforderungen. Beide sind Voraussetzung für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln. Umweltverwaltung, die bereits über Praxiserfahrungen in der immissionsschutzrechtlichen Zulassung und entsprechende Kenntnisse verfügen. Regulär 340,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW080E1706G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , Begriff der Überwachung Aktuelle Entwicklungen Amtsermittlung und Opportunitätsgrundsatz Ablauf des Verwaltungsverfahrens Typische Problemfälle/Fallen Zustellung Vollstreckung Rechtsbehelfsverfahren Ihr Seminarleiter Achim Halmschlag, Rechtsdezernent, Bezirksregierung Köln * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 197

20 Aktuelle Problemstellungen und neue Entwicklungen im Immissionsschutzrecht Aktuelle Neuregelungen und deren Praxisanwendung für Planer, Betreiber und Behörden Die Veranstaltung liefert Ihnen aktuelle Informationen und Praxisberichte zur Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen. Häufige Problemstellungen und Zweifelsfragen werden aufgegriffen und mit Ihnen gemeinsam erörtert. Die Referenten sind herausragende Fachleute von der Seite der Gesetzgebung, aus dem Behördenvollzug, von Anlagenbetreibern sowie von Planungs- und Ingenieurbüros. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i. V. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung sowie aus Planungsund Ingenieurbüros, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Umweltgutachter/-innen Regulär 520,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Duisburg bis UA059D1704G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de Wesentliche werden sein: Novelle der TA Luft Zweifelsfragen bei der Anwendung der nationalen Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) Ausgangszustandsbericht MCP-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen Naturschutzrecht in BImSchG-Genehmigungsverfahren Neuigkeiten für Umweltverträglichkeitsprüfungen Quecksilber- und NOX-Minderung bei industriellen Anlagen Planung und Durchführung der Anlagenüberwachung Aktuelles Störfallrecht Neuere Entwicklungen beim Treibhausgasemissionshandel Wasserrechtliche stellungen Das detaillierte Programm wird aktuell zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleiterin Anja Jürgensen, Referentin, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf 198 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

21 Aktuelle Entwicklungen in ausgewählten Bereichen des Immissionsschutzrechtes und des technischen Umweltschutzes Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Durch EU-rechtliche Vorgaben wurde eine Vielzahl von neuen Rechtsvorschriften geschaffen, die für Betreiber von Anlagen sowie in der praktischen Arbeit der Umweltbehörden viele neue Fragestellungen aufwerfen. Dies liegt vor allem daran, dass viele Richtlinien der EU nur mit Schwierigkeiten mit den Traditionen und Inhalten des deutschen Umweltverwaltungsrechts vereinbar sind. Unsere erfahrenen Referenten informieren Sie über den europarechtlichen Hintergrund dieser Vorschriften und bieten Hilfestellung im Umgang mit den deutschen Rechtsvorschriften. Hierzu werden typische Problemfälle vorgestellt und Fragestellungen der Teilnehmenden aufgegriffen. Wie im rechtlichen Bereich, so gibt es auch im technischen Immissionsschutz immer wieder neue Entwicklungen, die zum Teil auf Anforderungen aus der EU zurückgehen. Am zweiten Tag unseres Fachseminars stehen neue technische Entwicklungen im Immissionsschutz und ihr Bezug zu EU-Richtlinien im Mittelpunkt. Umweltverwaltung sowie gutachterlich tätige Fachleute, die mit der Umsetzung und Anwendung des Immissionsschutzrechts befasst sind. Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW084E1709G 09:00 bis 16:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Europäisches Umweltrecht Neue Richtlinien und Verordnungen/Entwürfe BVT-Schlussfolgerungen Umsetzung aktueller EU-Richtlinien in deutsches Recht z.b. Seveso III Weitere Gesetzgebungsvorhaben, Änderungen im BlmSchG und untergesetzlichen Normen TA Luft 2017 Entwicklungen bei Immissionen in Deutschland und international, z.b. Legionellen, Bioaerosole Quecksilber Nanomaterialien Neue Entwicklungen im Bereich Immissionsmessungen; EU-Regelungen zur Luftqualität Neue Entwicklungen im Bereich Messung und Bewertung bezüglich Geräuschimmissionen und elektromagnetischer Felder Bestimmung und Bewertung von Geruchsimmissionen in Deutschland und international Ihre Seminarleiter/Moderatoren Achim Halmschlag, Rechtsdezernent, Bezirksregierung Köln Dr.-Ing. Andreas Brandt, Leiter des Fachbereichs 77 Entwicklung von Luftreinhalteplänen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW, Essen * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 199

22 Workshop: Praxisumsetzung der TA Lu Grundseminar Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Lu und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher sowie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihnen die wesentlichen Regelungsinhalte der TA Luft (u.a. anhand von Praxisbeispielen und in Gruppenarbeit) zu vermitteln, dabei über die Hintergründe zu informieren, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und -vorschriften zu beleuchten. Bei der Konzeption zum Inhalt dieses Seminars wurden Schwerpunktthemen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW) ausgewählt. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i.v. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung, Antragssteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz sowie Beratungs- und Ingenieurbüros Regulär 520,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termine im BEW-Duisburg bis UA033D1704G bis UA033D1710G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de TA Luft: Übersicht, wichtige Regelungen, rechtliche Einordnung Immissionen und Immissionskenngrößen/ Sonderfallprüfung Geruchsimmissionsrichtlinie Emissionsanforderungen Ausbreitungsrechnung Schornsteinhöhenberechnung Messtechnische Überwachung von Emissionen Fallbeispiele Gruppenübungen Ihr Veranstaltungsleiter Dipl.-Ing. Roland Niestroj, Dezernent im Bereich Immissionsschutz (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz), Bezirksregierung Arnsberg 200 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

23 Workshop: Praxisumsetzung der TA Lu Au auseminar Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Lu und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung Die Fachtagung wendet sich an Teilnehmer/-innen, die das Grundlagenseminar (Kurs-Nr.: UA033) besucht haben oder bereits über grundlegende Kenntnisse zur Anwendung der TA Luft verfügen. Ziel dieses Aufbauseminars ist es, den Teilnehmer/ -innen weitergehende Kenntnisse und Vollzugserfahrungen zur Anwendung der TA Luft zu vermitteln. Darüber hinaus werden die neueren Änderungen und Entwicklungen vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i.v. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung, Antragssteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz sowie Beratungs- und Ingenieurbüros Regulär 355,00 Verbandsmitglieder* 325,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Duisburg UA034D1706G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de Die Novellierung der TA Luft Bioaerosole Aktuelle Entwicklungen Beurteilung von Stickstoffeinträgen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in NRW Prüfung von Immissionsprognosen Praxisbeispiele mit den Schwerpunkten Gerüche, Bioaerosole und N-Depositionen Überprüfung von Messberichten Fallbeispiele zur Anwendung der TA Luft: Genehmigung einer Asphaltmischanlage unter besonderer Berücksichtigung von Gerüchen und luftverunreinigenden Stoffen Erläuterung der Aufgabe Bearbeitung des Fallbeispiels in Kleingruppen sowie anschließende Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse Das endgültige Programm wird unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Problemstellungen ca. sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihr Veranstaltungsleiter Dr. Askan Böge, Fachbereichsleiter Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Energieerzeugung, Steine/ Erden, Metalle, Landwirtschaft, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Essen * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 201

24 Emissionsüberwachung Gesetzliche Grundlagen und technische Anforderungen Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Die Aufsichtsbehörden sollen die gesetzlichen Regelungen zur Emissionsüberwachung einschließlich aktueller Änderungen und unter Berücksichtigung neuer technischer Normen zur Emissionsermittlung umsetzen. Emissionsermittlungen durch Dritte (z.b. durch Messstellen nach 29b BImSchG oder durch betreibereigene kontinuierliche Messeinrichtungen) müssen kompetent ausgewertet und bewertet werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Beurteilung von Ergebnisberichten (Messberichten) bei Emissionsermittlungen auch unter Berücksichtigung des Umgangs mit der Messunsicherheit und die daraus folgenden Verwaltungsmaßnahmen gelegt werden. Dieses Fachseminar gibt Ihnen sinnvolle Hilfestellungen zur Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Sie lernen, wie Sie bereits in der Antragsphase die geplanten technischen Voraussetzungen zur Erfüllung der Mess- und Überwachungsauflagen bewerten und ggf. auch ändern können. Umweltverwaltung Regulär 345,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW068E1703G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Gesetzliche Regelungen zur Emissionsüberwachung und ihre Anwendung, BImSchG und BImSchV Auswirkungen der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) auf die Emissionsüberwachung Neue technische Normen zur Ermittlung und Bewertung der Emissionen Umgang mit Messunsicherheiten Emissionsermittlung, -auswertung und -bewertung Kalibrierungen und Funktionsprüfungen, Auswertungen und Bewertung von Messberichten Ihr Seminarleiter Dr. Michael Fermann, Fachbereich 61 Grundsatzfragen, Notifizierung/Auditierung, stoffbezogene Untersuchungen und Bewertungen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW, Essen 202 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

25 Workshop "Bauleitplanung Grundlagen- und Au aukurs" Planung und Genehmigung von Vorhaben im Hinblick auf den vorbeugenden Umweltschutz Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Umweltschutz zu berücksichtigen. Wie werden Umweltschutzbelange im Planaufstellungsverfahren eingebracht und abgewogen? Welche Regelungen bleiben nachfolgenden Planoder Genehmigungsverfahren vorbehalten? Welche Unterschiede ergeben sich bei der vorhabenbezogenen Planung und der Angebotsplanung der Gemeinde? Was ist zutun bei Planungen in Konfliktsituationen? Die Bauleitplanung legt das Baurecht fest und beeinflusst damit maßgeblich für die Zulässigkeit von Anlagen und Betrieben in nachgeordneten Genehmigungsverfahren. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird dargelegt, wie Baugebiete mit Abständen, Betriebstypen, Immissionswerten und weiteren Anforderungen festgelegt werden und welche Auswirkungen sich daraus auch für die Anlagenüberwachung ergeben. Das Seminar vermittelt die hierzu erforderlichen Grundlagen. Fortgeschrittene Planungs- und Problemfälle werden anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Vertiefungsmöglichkeiten liefert zusätzlich ein Workshop zur Bauleitplanung im zweiten Halbjahr. Umweltverwaltung sowie von Planungsbüros, die mit der Bauleitplanung selbst oder die mit Genehmigungen und Fragen des Nachbarschutzes befasst sind. Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 465,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW053E1704G en 09:15 bis 17:00 Uhr am 1. Tag 08:30 bis 15:30 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , * siehe Anhang Grundlagen für eine umweltgerechte Bauleitplanung, Abwägungen und Gestaltungen Grundzüge des Bauleitverfahrens Festlegung von Immissionsschutzmaßnahmen im Bebauungsplan, z.b. zu Lärm und zu Gerüchen Grundzüge der bauleitplanerischen Konfliktbewältigung Umgang mit Gemengelagen, Nachbarschutz Beurteilung von Vorhaben nach im beplanten und im unbeplanten Innenbereich Privilegierte und nicht privilegierte Anlagen im Außenbereich Berücksichtigung von Sport- und Versammlungsstätten Berücksichtigung der SEVESO-II-Richtlinie in der Bauleitplanung Berücksichtigung weiterer Umweltbelange (z.b. Hochwasserschutz) Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Joachim Krusenbaum, Leiter Untere Abfallwirtschafts- und Immissionsschutzbehörde, Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr Genehmigung und Überwachung 203

26 Workshop Bauleitplanung und planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Umweltschutzes Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Das Seminar dient der Vertiefung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Umweltschutzes unter Berücksichtigung des Planungs- und des Bauplanungsrechtes. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorhaben zulässig? Können Konfliktsituationen bereits bei der Planung oder doch erst bei der Genehmigung und Überwachung reduziert oder gar verhindert werden? Wie werden Umweltschutzbelange mit verschiedenen Zielsetzungen untereinander abgewogen? Der Workshop bietet Ihnen Hilfen aus der Praxis sowie aus der aktuellen Rechtsprechung an. Er liefert einen Erfahrungsaustausch zu immissionsschutzrechtlichen Zweifelsfragen, die bei der Planung von Standorten sowie bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen bei den kommunalen Umwelt- und Bauämtern sowie bei den Bezirksregierungen auftreten. Umweltverwaltung sowie von Planungsbüros, die mit der Bauleitplanung selbst oder die mit Genehmigungen und Fragen des Nachbarschutzes befasst sind. Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW054E1710G en 09:00 bis 17:00 Uhr am 1. Tag 08:30 bis 15:00 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Besondere Fallgestaltungen in Bauleitplanverfahren Gliederungen durch Abstandsliste und Emissionskontingente Baugebiet der Innenentwicklung Abstandsregelung für Störfallanlagen (SEVESO-II-Richtlinie) Berücksichtigung des Hochwasserschutzes Wohnungen im Gewerbegebiet Regeln der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung Rücksichtnahmegebote z.b. in der Randlage zum Außenbereich Ausgewählte Rechtsfragen zur Bauleitplanung und zur Genehmigung von Vorhaben Anlagentypisierung: Zulässigkeit von Vorhaben Aktuelle zur Bauleitplanung Allgemeiner Erfahrungsaustausch Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Joachim Krusenbaum, Leiter Untere Abfallwirtschafts- und Immissionsschutzbehörde, Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr 204 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

27 BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Ersta ung gemäß der E-PRTR- Verordnung für Behördenvertreter/-innen Schulung der So ware zur Erfassung der Daten und Abgabe der Berichte gemäß der E-PRTR-Verordnung über das Internet Gemäß der E-PRTR-Verordnung müssen die Betreiber von bestimmten Industrieanlagen jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden und zu Verunreinigungen von Schadstoffen in das Abwasser und zu Verbringung von Abfällen außerhalb des Standortes gegenüber den zuständigen Landesbehörden berichten, wenn festgeschriebene Schwellenwerte überschritten sind. Berichtspflichtig sind beispielsweise Kraftwerke, Raffinerien, Chemiebetriebe oder die Lebensmittelindustrie, aber auch Abfallentsorger, Deponien und Kläranlagen. BUBE (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) ist die Internet-Webanwendung zur Abwicklung des wiederkehrenden Berichterstattungsprozesses der PRTR-Berichte nach der E-PRTR-VO sowie der Emissionserklärung nach der 11. BImSchV und der GFA-Berichte nach der 13. BImSchV bzw. 17. BImSchV. Der gesamte Berichterstattungsprozess beinhaltet die Datenerfassung, die Berichtsabgabe gegenüber der zuständigen Behörde, die Datenqualitätssicherstellung in der zuständigen Behörde sowie die Datenfreigabe an die entsprechenden Stellen zur Weiterverarbeitung. Das Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Know- How für den effizienten Umgang mit BUBE. Die Programmbedienung und das Behördenhandeln stehen dabei im Vordergrund. Es wird mit Hilfe von Praxisdaten der Bericht gemäß der E-PRTR-Verordnung erstellt und die notwendigen Behördenschritte in BUBE durchgeführt. Umweltverwaltung Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen UA144E1704G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Einführung in die Thematik Umweltberichterstattung (PRTR-Bericht) Grundlagen der BUBE-Software Programmbedienung Benutzerverwaltung Anmeldung Bedienoberfläche Programmmodule Funktionen Anwendung der BUBE-Software an einem praktischen Beispiel eines PRTR-Berichtes Behördenstammdaten Stammdatenübergabe Datenformulare und -erfassung Freisetzungsberechnung Datenprüfung Fehlerkorrektur Datenausdruck Abgabe an die Behörde Rückgabe der Bearbeitung an den Betreiber Erinnerung an eine noch nicht erfolgte Abgabe des Berichts Übernahme der Bearbeitung an die Behörde Setzen des Prüfstatus Abschluss der Bearbeitung durch die Behörde Stammdatenabgleich Probleme und Auffälligkeiten bei der Berichterstattung Ablauf der Berichterstattung und Behördenaufgaben Das Deutsche und Europäische PRTR im Internet Auswertungsmöglichkeiten mit dem Auswertetool Umweltdatenabfrage (UDA) Ihr Referent Friedrich-Helmuth Schlinkmeier, Fachbereich Emissionskataster und -handel, Anlageninformationen (ISA), VtU, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 205

28 BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Ersta ung gemäß der E-PRTR-Verordnung für Anlagenbetreiber Schulung der So ware zur Erfassung der Daten und Abgabe der Berichte gemäß der E-PRTR-Verordnung über das Internet Gemäß der E-PRTR-Verordnung müssen die Betreiber von bestimmten Industrieanlagen seit 2007 jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden und zu Verunreinigungen von Schadstoffen in das Abwasser und zu Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts gegenüber den zuständigen Landesbehörden berichten, wenn festgeschriebene Schwellenwerte überschritten sind. Berichtspflichtig sind beispielsweise Kraftwerke, Raffinerien, Chemiebetriebe oder die Lebensmittelindustrie, aber auch Abfallentsorger, Deponien und Kläranlagen. BUBE (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) ist die Internet-Webanwendung zur Abwicklung des wiederkehrenden Berichterstattungsprozesses der PRTR-Berichte nach der E-PRTR-VO sowie der Emissionserklärung nach der 11. BImSchV und der GFA-Berichte nach der 13. BImSchV bzw. 17. BImSchV. Das Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Know- How für den effizienten Umgang mit BUBE. Die Programmbedienung und die Datenerfassung stehen dabei im Vordergrund. Während der Schulung entwickeln und verfeinern Sie ein fundiertes Handwerkszeug, mit dem es Ihnen leicht fallen wird, die verschiedenen Berichte mit BUBE zu erstellen und bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es wird mit Hilfe von Praxisdaten der Bericht gemäß E-PRTR-Verordnung erstellt. Auch der GFA-Berichtsprozess nach der 13. und 17. BImSchV kann ggf. für betroffene Teilnehmer behandelt werden. Anlagenbetreiber Normal 395,00 Verbandsmitglieder* 355,00 Termin im BEW-Essen UA142E1702G 09:00 bis 17:00 Uhr Einführung in die Thematik Umweltberichterstattung (PRTR-Bericht) Grundlagen der BUBE-Software Programmbedienung Benutzerverwaltung Anmeldung Bedienoberfläche Programmmodule Funktionen Anwendung der BUBE-Software an einem praktischen Beispiel eines PRTR-Berichtes Behördenstammdaten Stammdatenübergabe Datenformulare und -erfassung Freisetzungsberechnung Datenprüfung Fehlerkorrektur Datenausdruck Datenaustausch Datenübernahme Abgabe an die Behörde Probleme und Auffälligkeiten bei der Berichterstattung Ablauf der Berichterstattung Das Deutsche und Europäische PRTR im Internet Ihr Referent Friedrich-Helmuth Schlinkmeier, Fachbereich Emissionskataster und -handel, Anlageninformationen (ISA), VtU, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , 206 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

29 BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Ersta ung gemäß der 11. BImSchV für Behördenvertreter/-innen Schulung der So ware zur Erfassung der Daten und Abgabe der Berichte gemäß der 11. BImSchV (und der 13. BImSchV) über das Internet Gemäß 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Industrieanlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Emissionserklärung ist alle vier Jahre bis zum 31. Mai des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Mitarbeiter/-innen der zuständigen Behörden nehmen die Emissionserklärungen entgegen und prüfen die Inhalte. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Daten für die Weiterverarbeitung an die zuständige Landesbehörde freigegeben. BUBE (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) ist die Internet-Webanwendung zur Abwicklung des wiederkehrenden Berichterstattungsprozesses der PRTR-Berichte nach der E-PRTR-VO sowie der Emissionserklärung nach der 11. BImSchV und der GFA-Berichte nach der 13. BImSchV bzw. 17. BImSchV. Der gesamte Berichterstattungsprozess beinhaltet die Datenerfassung, die Berichtsabgabe gegenüber der zuständigen Behörde, die Datenqualitätssicherstellung in der zuständigen Behörde sowie die Datenfreigabe an die entsprechenden Stellen zur Weiterverarbeitung. Das Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Know- How für den effizienten Umgang mit BUBE. Die Programmbedienung und das Behördenhandeln stehen dabei im Vordergrund. An dem Seminartag werden mit Hilfe von Praxisdaten die Emissionserklärung gemäß 11. BImSchV erstellt und die notwendigen Behördenschritte in BUBE durchgeführt. Umweltverwaltung Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen UA143E1703G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , * siehe Anhang Einführung in die Thematik Umweltberichterstattung (Emissionserklärung) Grundlagen der BUBE-Software Programmbedienung Benutzerverwaltung Anmeldung Bedienoberfläche Programmmodule Funktionen Anwendung der BUBE-Software an einem praktischen Beispiel einer Emissionserklärung Behördenstammdaten Stammdatenübergabe Datenformulare und -erfassung Emissionsberechnung Datenprüfung Fehlerkorrektur Datenausdruck Abgabe an die Behörde Rückgabe der Bearbeitung an den Betreiber Erinnerung an eine noch nicht erfolgte Abgabe des Berichts Übernahme der Bearbeitung an die Behörde Setzen des Prüfstatus Abschluss der Bearbeitung durch die Behörde Stammdatenabgleich Probleme und Auffälligkeiten bei der Berichterstattung Ablauf der Berichterstattung und Behördenaufgaben Auswertungsmöglichkeiten mit dem Auswertetool Umweltdatenabfrage (UDA) Ihr Referent Friedrich-Helmuth Schlinkmeier, Mitarbeiter, Fachbereich Emissionskataster und -handel, Anlageninformationen (ISA), VtU, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Essen Genehmigung und Überwachung 207

30 BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Ersta ung gemäß der 11. BImSchV für Anlagenbetreiber Schulung der So ware zur Erfassung der Daten und Abgabe der Berichte gemäß der 11. BImSchV (und der 13. BImSchV) über das Internet Gemäß 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Industrieanlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Emissionserklärung ist alle vier Jahre bis zum 31. Mai des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. BUBE (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) ist die Internet-Webanwendung zur Abwicklung des wiederkehrenden Berichterstattungsprozesses der PRTR-Berichte nach der E-PRTR-VO sowie der Emissionserklärung nach der 11. BImSchV und der GFA- Berichte nach der 13. BImSchV bzw. 17. BImSchV. Der gesamte Berichterstattungsprozess beinhaltet die Datenerfassung, die Berichtsabgabe gegenüber der zuständigen Behörde, die Datenqualitätssicherstellung in der zuständigen Behörde sowie die Datenfreigabe an die entsprechenden Stellen zur Weiterverarbeitung. Das Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Know- How für den effizienten Umgang mit BUBE. Die Programmbedienung und die Datenerfassung stehen dabei im Vordergrund. Während der Schulung entwickeln und verfeinern Sie ein fundiertes Handwerkszeug, mit dem es Ihnen leicht fallen wird, die verschiedenen Berichte mit BUBE zu erstellen und bei der zuständigen Behörde abzugeben. An dem Seminartag wird mit Hilfe von Praxisdaten die Emissionserklärung gemäß 11. BImSchV erstellt. Auch der GFA-Berichtsprozess nach der 13. und 17. BImSchV kann ggf. für betroffene Teilnehmer behandelt werden. Anlagenbetreiber/-innen Regulär 395,00 Verbandsmitglieder* 355,00 Termine im BEW-Essen UA141E1701G UA141E1702G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Einführung in die Thematik Umweltberichterstattung (Emissionserklärung) Grundlagen der BUBE-Software Programmbedienung Benutzerverwaltung Anmeldung Bedienoberfläche Programmmodule Funktionen Anwendung der BUBE-Software an einem praktischen Beispiel einer Emissionserklärung Behördenstammdaten Stammdatenübergabe Datenformulare und -erfassung Emissionsberechnung Datenprüfung Fehlerkorrektur Datenausdruck Datenaustausch Datenübernahme Abgabe an die Behörde Probleme und Auffälligkeiten bei der Berichterstattung Ablauf der Berichterstattung Ihr Referent Friedrich-Helmuth Schlinkmeier, Mitarbeiter, Fachbereich Emissionskataster und -handel, Anlageninformationen (ISA), VtU, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Essen 208 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

31 Beschwerdemanagement im Immissionsschutzrecht Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und Erfahrungsaustausch Workshop für Mitarbeiter/-innen von Oberen und Unteren Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden Beschwerden erreichen die Behörden auf sehr unterschiedlichen Wegen. Von den Referenten werden auch praktikable Vorschläge zur Organisation der Aufnahme solcher Beschwerden vorgestellt. Sie müssen systematisch erfasst, ausgewertet und dem Arbeitsvorgang zugeordnet werden. Dieses Fachseminar liefert Ihnen das hierzu erforderliche rechtliche und technische Fachwissen und vermittelt wichtige Vollzugserfahrungen. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. In Form eines Workshops haben Sie die Möglichkeit, eigene Beschwerdefälle einzubringen, Erfahrungen mit der Bearbeitung auszutauschen und mit den Referenten und Spezialisten zu diskutieren. Umweltverwaltung Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termine im BEW-Duisburg UA210D1702G UA210D1706G UA210D1710G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Rechtsgrundlagen für die Beschwerdebearbeitung Besonderheiten der durch Beschwerden angestoßenen Verwaltungsverfahren TA Lärm, Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Erlasse in NRW zu den Beschwerdebereichen Lärm (u.a. Gaststättenlärm, Nachbarschafts- und Freizeitlärm, Sportanlagen), Luft, Gerüche, Licht Beschwerden aufgrund von Lärm Lärmimmissionen aus gewerblichen und technischen Anlagen (anlagentypische Betriebsgeräusche, Nebenanlagen wie z.b. Lüftungs- und Klimaanlagen) Lärmimmissionen aus Sport- und Freizeitaktivitäten (u.a. Sportanlagen, Musik, Jahrmärkte) Schutz der Nachtruhe 9 LImSchG/TA Lärm/ Nachtarbeit/Frühanlieferungen Beschwerden aufgrund von Stäuben Staubimmissionen aus gewerblichen und technischen Anlagen Staubimmissionen biologischer Herkunft Beschwerden aufgrund von Gerüchen, Teil I Kleinfeuerungsanlagen, Landwirtschaft, Lebensmittelbetriebe Beschwerden aufgrund von Gerüchen, Teil II Gewerbliche und industrielle Quellen Ihre Referenten Achim Halmschlag, Rechtsdezernent im Dezernat Immissionsschutz, Bezirksregierung Köln Joachim Krusenbaum, Abteilungsleiter, Untere Abfallwirtschafts- und Immissionsschutzbehörde, Mülheim an der Ruhr Christian Sustrath, Teamleiter Streifendienst im Dezernat Immissionsschutz (einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Bezirksregierung Düsseldorf Martin Ohlms, Leiter des Fachbereichs Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Kreis Borken * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 209

32 VORANKÜNDIGUNG Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Praxis Grundlagen, Praxisanwendungen und -erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen für Planer, Betreiber und Behörden Das Seminar thematisiert alle in einem UVP-pflichtigen Vorhaben relevanten Aspekte und betrachtet diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die praxiserfahrenen Referenten liefern zahlreiche Handlungsempfehlungen und Tipps für eine schnelle, effiziente und rechtssichere Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Individuelle Problemstellungen können vorgetragen und diskutiert werden. Umweltverwaltung sowie von Planungs- und Ingenieurbüros, Vorhabensträgern und Anlagenbetreibern, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte Regulär 520,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Duisburg Auf Anfrage 09:00 bis 17:15 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , UA060 Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Zweck und Schritte einer UVP Der Vorhabenbegriff im Sinne des UVPGs Kumulation von UVP-Vorhaben Umfang und Inhalte der UVP in umweltrechtlichen Zulassungsverfahren Vorbereitung und Durchführung des UVP-Scopings Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Umweltvorhaben, Plänen und Programmen Tipps für die Vorbereitung von Erörterungsterminen Die Umweltverträglichkeitsstudie Der wirkungsbezogene Ansatz Die Umweltverträglichkeitsstudie Der schutzgutbezogene Ansatz Ihr Veranstaltungsleiter Jürgen Lindemann, ehemals Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 210 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

33 Anforderungen an die integrierte Überwachung von Industrieanlagen Grundlagen der Regelüberwachung Konzepte und Strategien für die Inspek onsplanung und -durchführung Gemäß der Industrieemissions-Richtlinie müssen die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Umweltinspektionsplan abgedeckt sind und dafür sorgen, dass dieser Plan regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird. Auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Umweltinspektionsplans müssen zukünftig die zuständigen Behörden regelmäßig Programme für die routinemäßigen Umweltinspektionen erstellen. Ziel der Veranstaltung ist die Unterstützung der Umweltbehörden bei der neu gestalteten Überwachungstätigkeit. Zudem werden erste Erfahrungen mit den neuen Aufgabenstellungen präsentiert und erörtert. Die Veranstaltung kann auch von Anlagenbetreibern genutzt werden, um sich über die Anforderungen der behördlichen Umweltinspektionen zu informieren und sich gezielter vorbereiten zu können. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i.v. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Umweltverwaltung sowie von Planungs- und Ingenieurbüros, Anlagenbetreiber, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte Regulär 595,00 Verbandsmitglieder* 535,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Duisburg bis UA107D1709G 09:00 bis 16:30 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de Die wesentlichen werden sein: Rechtliche Vorgaben für die Überwachung von Anlagen Risikobasierte Überwachungsplanung Medienübergreifende Überwachung Messtechnische Emissionsüberwachung Seveso-III-Störfallinspektionen Abfallstromkontrolle Überwachung von Abwasseranlagen und -einleitungen Betriebliche Selbstüberwachung Grenzen der Anlagenüberwachung Das detaillierte Programm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihr Veranstaltungsleiter Dr. Horst Büther, Dezernatsleiter, Bezirksregierung Köln * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 211

34 NEU Anforderungen an die integrierte Überwachung von Industrieanlagen IRAM-Training IRAM (= Integrated Risk Assessment Method) ist ein computergestützte Methode zur Bewertung des Umweltrisikos von Industrieanlagen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Planung von behördlichen Umweltinspektionen. IRAM wurde im Rahmen eines Projekts zur Inspektionsplanung des europäischen Behördennetzwerkes zur einheitlichen Umsetzung der europäischen Umweltgesetzgebung (IMPEL) in den Jahren 2010 und 11 entwickelt. Ziel des Projektes war, eine einheitliche risikobasierte Bewertung der Überwachungsobjekte unterschiedlicher Überwachungsaufgaben zu entwickeln. In Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern wird IRAM für die Planung der behördlichen Umweltinspektionen verwendet. Während des Seminars wird die Anwendung der Methode zur integrierten Bewertung des Anlagenrisikos (IRAM) im Rahmen der Inspektionsplanung ausführlich vorgestellt. Des Weiteren wird der Umgang mit der Internet-Applikation intensiv eingeübt. Risikobasierte Inspektionsplanung IRAM Internet Applikation Registrierung und Zuweisung zu einem IRAM Koordinator Bewertung von Beispielanlagen mit der App Das Inspektionsprogramm in IRAM Arbeit mit dem Inspektionsprogramm Bildung von Arbeitsgruppen in der IRAM App Entwicklung neuer Bewertungsformulare Ihre Referenten Dr. Horst Büther, Dezernatsleiter, Bezirksregierung Köln Wulf Böckenhaupt, Dezernent, Bezirksregierung Köln Das Training richtet sich insbesondere an BehördenmitarbeiterInnen, die mit der Planung und Durchführung von Umweltinspektionen oder Störfallinspektionen betraut sind. Umweltverwaltung Bezirksregierungen und LANUV NRW 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termine im BEW-Duisburg UA100D1703G UA100D1705G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , 212 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

35 Ermi lung und Bewertung von Gerüchen (Messmethoden, Wirkungsfragen, aktuelle Regelungen und Entwicklungen) Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV In der Umwelt können Geruchsbelästigungen durch Luftverunreinigungen aus einer Vielzahl von Quellen, wie z.b. Tierintensivhaltungen, Biogasanlagen, Lebensund Futtermittelherstellung, Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen, verursacht werden. Zur Beantwortung der Frage, ob diese Belästigungen erheblich sind, wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) angewendet. Sie findet mittlerweile seit über zehn Jahren bundesweit Angewendung und hat sich in einer großen Zahl von Fällen bewährt und für Rechtssicherheit gesorgt. Unsere erfahrenen Experten erläutern die wirkungsbezogenen Grundlagen der GIRL und stellen ihre Anwendung in der Praxis dar. Sie stellen die Ermittlung von Geruchsemissionen (Olfaktometrie) und -immissionen (Raster-, Fahnenbegehung, Ausbreitungsrechung) vor und gehen anhand von Einzelbeispielen auf spezielle Geruchsprobleme in unterschiedlichen Branchen ein. Umweltverwaltung sowie Gutachter, Beschäftigte von Messstellen nach 26, 28 BImSchG, die mit der Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen befasst sind. Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW066E1709G en 10:00 bis 17:00 Uhr am 1. Tag 08:30 bis 16:00 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Einführung in die Geruchsmessmethoden Einführung in die Geruchsimmissionsprognose Anwendung der GIRL in unterschiedlichen Fällen Aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Ermittlung und Bewertung von Gerüchen Darstellung der wirkungsbezogenen Grundlagen der Geruchsbewertung Umgang mit Geruchsbeschwerden Vorstellung von konkreten Fallbeispielen aus einzelnen Branchen Ihr Seminarleiter Dr. Ralf Both, Bereich Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 213

36 Planspiel: Die Umweltüberwachung in der behördlichen Praxis 3-tägiges Planspiel für Beschä igte der Überwachungsbehörden Im Rahmen der anlassbezogenen Anlagenüberwachung werden die zuständigen Ämter und Behörden mit Fragestellungen aus den verschiedenen Rechtsund Fachbereichen des technischen Umweltschutzes konfrontiert, die im Gegensatz zu einer planmäßigen Regelüberwachung (z.b. einer Umweltinspektion nach den Umweltinspektionserlassen) durch ein Ereignis (Betriebsstörung, Nachbarbeschwerde etc.) ausgelöst werden. Für eine sachgerechte und effektive Bearbeitung ist ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Behörden, aber auch das Zusammenspiel mit dem Anlagenbetreiber oder anderen externen Beteiligten, erforderlich. Das Planspiel stellt für Sie die Möglichkeit dar, Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse bei anlassbezogenen Überwachungsmaßnahmen in Form eines handlungsorientierten Entscheidungstrainings, zu überprüfen und zu verdichten. Begrüßung und Erläuterung Studium von Leitfaden, Firmenakte, Genehmigungsbescheiden und Bibliothek Fallbearbeitung (im Rotationsverfahren), einschließlich Training von Aspekten zur Kommunikation Ergebnispräsentation und Diskussion des gewählten Vorgehens Abschlussdiskussion Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Ziele des Planspiels sind die Anwendung von Fach- und Verwaltungswissen in der Gruppe, Förderung und Stärkung der medienübergreifenden Zusammenarbeit in der anlassbezogenen Überwachung, Entwicklung eines Verständnisses für andere Fachgebiete der Umweltverwaltung und Selbstreflexion in Bezug auf den aktuellen Wissensstand. Umweltverwaltung Auf Anfrage Termin im BEW-Essen bis DW500E1707G en Beginn am 1. Tag um 10:00 Uhr Ende am 3. Tag gegen 16:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , 214 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

37 Europäische Naturschutzbes mmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Seminar zu wich gen Regelungen des Naturschutzes und deren Anwendung in Planungs- und Genehmigungsverfahren Der Rechtsrahmen für die Durchführung von Planungsund Genehmigungsverfahren (z.b. nach dem BImSch-, Bau- oder Wasserrecht) entwickelt sich mit ungebrochener Dynamik. Zu einem zentralen Konfliktfeld in Verfahren sind in den letzten Jahren die europäischen Naturschutzbestimmungen geworden. Die EU-rechtlichen Vorgaben zum Arten- und Habitatschutz (FFHund Vogelschutz-Richtlinie) stellen Planer, Vorhabenträger und den behördlichen Vollzug vor große Herausforderungen. In der Veranstaltung werden aktuelle Fragen zum europäischen Naturschutzrecht aufgegriffen und vertieft erörtert. Dabei fließen neueste Erkenntnisse aus der Rechtsprechung sowie aus der aktuell laufenden Fortschreibung der NRW-Verwaltungsvorschriften VV-Artenschutz und VV-Habitatschutz mit ein. Ziel ist es, die Betroffenen für Probleme zu sensibilisieren, die bislang möglicherweise eher als Randthemen wahrgenommen worden sind. Für die Planungsund Genehmigungspraxis werden konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen. Umweltverwaltung sowie Planer und Antragsteller bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bau-, Immissionsschutz- und Wasserrecht Regulär 520,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termine im BEW-Duisburg bis UA152D1705G bis UA152D1710G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes aus rechtlicher und fachlicher Sicht Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung/ Einbindung in Planungs- und Zulassungsverfahren Die relevanten Schutzkategorien/planungsrelevante Arten Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote Artenschutz und erneuerbare Energien (vor allem Windenergie) Anforderungen an die Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Das europarechtliche Ausnahmeverfaren Ablauf und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung/Einbindung in Planungs- und Zulassungsverfahren Die relevanten FFH-Lebensräume/FFH-Arten Bewertung von Beeinträchtigungen und Summationsprüfung FFH-Verträglichkeit und Stoffeinträge (vor allem Stickstoff-Problematik ) Anwendung von Arbeitshilfen und Fachinformationssystemen des Landes NRW Ihr Veranstaltungsleiter Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Referatsleiter "Biotopund Artenschutz, NATURA 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Hinweis Das Seminar ist bundesweit behördlich als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Abs.1 i.v. m. 7 Nr.2 der 5. BImSchV anerkannt. * siehe Anhang Genehmigung und Überwachung 215

38 Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) in der betrieblichen Praxis Workshop für die rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen für IED-Anlagen (alle Branchen) Am 2. Mai 2013 sind in Deutschland die Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Industrieemissions- Richtlinie (IED) in Kraft getreten. Seitdem müssen sich die Betreiber der über 9000 in Deutschland betroffenen Industrieanlagen, die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Sachverständige, Umweltgutachter, Messinstitute und Prüflaboratorien mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Der Workshop gibt wichtige Informationen, Lösungsansätze, Arbeitshilfen und Anregungen zur Bewältigung der aktuellen Aufgabenstellungen. Praxiserfahrene Referenten werden über die verschiedenen Aspekte der IED-Richtlinie vortragen, Umsetzungsmöglichkeiten mit den Teilnehmer/-innen diskutieren und Einschätzungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln abgeben. Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 9 Nr. 1 i.v. mit 7 Nr. 2 der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV). Planer und Betreiber von Anlagen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltschutzbeauftragte, Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden Regulär 445,00 Verbandsmitglieder* 395,00 Termin im BEW-Duisburg UA108D1705G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de Einführung, u.a. Ziele der IED-Richtlinie Die neuen Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) in der Übersicht, u.a. Wichtige Änderungen und Neuerungen Kreis der betroffenen Anlagen Fristen für die Umsetzung Folgen für Neu- und Änderungsgenehmigungen Novellierungen der Verordnungen zum BImSchG (BimSchV`en), u.a. Änderungen in der 4. BImSchV Anwendung der BREF-Schlussfolgerungen Assoziierte Emissionswerte Umsetzung in der TA Luft und in den BImSchV en Änderungen der 13. und 17. BImSchV sowie 31. BImSchV Weitere Änderungen (2. BImSchV, 25. BImSchV) Die Umsetzung der IED im Wasserrecht, u.a. Neuregelungen für Gewässerbenutzungen und Abwasser(direkt)einleiter Neuregelungen für Abwasserbehandlungsanlagen Erlass einer Industriekläranlagen-Zulassungs-und Überwachungsverordnung (IZÜV) Bericht über den Ausgangs- und Endzustand sowie die Rückführungspflicht Neue Betreibergrundpflichten im Überblick Eckpunkte und Vollzugshilfen von der LABO/ LAWA Überwachung von Boden und Grundwasser Ggf. Rückführungspflicht nach Betriebseinstellung Anlageninspektionen und die Vorbereitung des Unternehmens hierauf, u.a. Neue Regelungen für die behördliche Überwachung Neue betriebliche Selbstüberwachungspflichten Nutzung von Umweltmanagementsystemen (u.a. EMAS) Veröffentlichung des Inspektionsberichtes Ihre Referenten Dr. Stefan Bräker, Geschäftsführer, Müller-BBM Cert GmbH Bernhard Gillner, Immissionsschutzbeauftragter, Aluminium Norf GmbH, Neuss Thomas Terstappen, Fachbereich Immissionsschutz (einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Bezirksregierung Köln Christoph Wortmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wessling GmbH, Altenberge 216 Genehmigung und Überwachung * siehe Anhang

39 Genehmigung und Überwachung von Sport- und Freizeitanlagen Aktuelle Rechtsvorschri en Möglichkeiten zum Schallschutz und Lärmmanagement Umsetzung in der kommunalen Praxis Sport- und Freizeitanlagen, Open-Air-Veranstaltungen und Brauchtumsfeste stellen eine große Quelle für Lärmbelästigungen dar. Die dabei entstehenden Konflikte führen oftmals bis hin zu Gerichtsverfahren. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um bestehende oder geplante Anlagen und Veranstaltungen handelt. Deshalb sollten bereits bei der Planung geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, um Nutzungskonflikten vorzubeugen. Im Rahmen dessen stellen sich immer wieder die folgenden Fragen: Welche Regelungen sind bei der Genehmigung und Überwachung zu beachten? Über welchen Zeitraum sind den Anwohnerinnen und Anwohnern Lärmbelastungen zumutbar? Welche technischen Möglichkeiten stehen für die Planung des Schallschutzes zur Verfügung? Sie erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Praxisfragen. Zusätzlich schafft die Veranstaltung einen optimalen Rahmen, um sich mit Ihren Kollegen/-innen aus anderen Kommunen über ihre gemachten Erfahrungen auszutauschen sowie bestehende Problemstellungen aus der Genehmigungs- und Überwachungspraxis intensiv zu diskutieren. Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Über-wachungsbehörden, Mitarbeiter/-innen von Planungsund Ingenieurbüros Regulär 395,00 Verbandsmitglieder* 355,00 Kommunen in NRW (siehe Anhang) 70,00 Termin im BEW-Duisburg UC071D1703G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Marius Scheithauer , schwerpunkte sind u.a: Aktuelle Entwicklungen der bundes- und landesrechtliche Regelungen zu Sport- und Freizeitanlagen Vollzugshilfen und Leitfäden Technische und organisatorische Möglichkeiten zum Schallschutz bei Freizeitanlagen Lärmmanagement bei Freizeitanlagen aus Sicht eines Ingenieurbüros Erfahrungsaustausch zum Lärmmanagement in der kommunalen Praxis Das genaue Programm wird jeweils aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleiterin Julia Möllerherm, Referentin, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf Ihre Referenten Isabel Heesen, Referentin, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf Michael Oehlerking, Geschäftsführer, AMT Ingenieurgesellschaft mbh, Isernhagen/Hannover Dr. Wulf Pompetzki, Dezernatsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW, Essen Heinrich Bornkessel, Teamleiter, Untere Immissionsschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Dortmund * siehe Anhang Lärm und Erschütterungen 217

40 Messung von Erschü erungsimmissionen Für die Beurteilung von Erschütterungsimmissionen ist deren Messung entsprechend der gültigen Regelwerke von grundlegender Bedeutung. Unser Fachseminar stellt Ihnen die Erschütterungsmesssysteme der staatlichen Umweltverwaltung Nordrhein-Westfalen (BEITZER und WASAG) und deren Handhabung vor. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden detailliert Einzelaspekte der messtechnischen Erfassung und Beurteilung von Erschütterungsimmissionen dargestellt. Umweltverwaltung sowie Verbände, die mit der Thematik Messung von Erschütterungsimmissionen befasst sind. Regulär 340,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW060E1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , Einführung in die Erschütterungsmesstechnik Anforderungen an ein Erschütterungsmesssystem DIN 45669: Messung von Schwingungsimmissionen Einwirkung auf Menschen in Gebäuden Einwirkung auf bauliche Anlagen Das Schwingungsmesssystem Beitzer-9000 Erfassung stationärer Erschütterungseinwirkungen Erfassung singulärer Erschütterung Auswertung Anfertigen von Messberichten Messung von Erschütterungsimmissionen in der Nachbarschaft von Baustellen Messung und Beurteilung von Schwingungsimmissionen in der Nachbarschaft von Schienenwegen Synchrone Messungen von Rissweiten und Schwinggeschwindigkeit bei Schwingungseinwirkungen Ihre Seminarleiter Dipl.-Geophy. Thomas Przybilla, Mitarbeiter Fachgebiet Geräusche und Erschütterungen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Dipl.-Ing. Werner Dix, Messtruppenleiter Geräusche und Erschütterungen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen 218 Lärm und Erschütterungen * siehe Anhang

41 Grundlagen der Beurteilung von Erschü erungsimmissionen auf Menschen und Bauwerke Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Durch Erschütterungsimmissionen können erhebliche Belästigungen oder Schäden hervorgerufen werden, die nach BImSchG zu vermeiden sind. Unsere Experten geben Ihnen einen Überblick über die physikalischen Grundlagen und die gültigen Regelwerke zur Beurteilung von Erschütterungsimmissionen. Sie stellen die anzuwendenden Beurteilungsverfahren dar und veranschaulichen diese anhand von Praxisbeispielen. Sie erhalten Hinweise zu möglichen Minderungsmaßnahmen und zur Prüfung von Erschütterungsprognosen, die der Vermeidung von schädigenden oder belästigenden Erschütterungsimmissionen dienen. Umweltverwaltung sowie Verbände, die mit der Thematik Messung von Erschütterungsimmissionen befasst sind. Regulär 330,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW059E1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Grundlagen zur Ausbreitung von Erschütterungen Grundlagen der Wellenausbreitung Übertragung von Schwingungen auf Bauwerke Übertragung von Schwingungen auf Menschen Vorstellung der Regelwerke DIN 4150 Teil 1 bis Teil 3 Runderlass zu Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen Beurteilung der Einwirkung von Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden Beurteilungsgrößen und -verfahren Zulässige Immissionswerte Beurteilung der Einwirkung von Erschütterungen auf Bauwerke Beurteilungsgrößen und -verfahren Zulässige Immissionswerte Messung von Erschütterungsimmissionen Aufbau eines Schwingungsmesssystems Messverfahren Wahl der Messpunkte Minderung von Erschütterungsimmissionen Organisatorische Minderungsmaßnahmen Physikalische Minderungsmaßnahmen Plausibilitätsprüfung von Prognosen und Messberichten Ihre Referenten Dipl.-Geophy. Thomas Przybilla, Mitarbeiter Fachgebiet Geräusche und Erschütterungen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Dipl.-Ing. Werner Dix, Messtruppenleiter Geräusche und Erschütterungen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Lärm und Erschütterungen 219

42 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Dieses Seminar stellt die Inhalte der TA Lärm unter besonderer Berücksichtigung der verwaltungsrechtlichen Auslegungspraxis in NRW vor. Unsere langjährigen Referenten gehen insbesondere auf die Besonderheiten bei der schalltechnischen Prognose sowie der messtechnischen Erfassung von Geräuschen ein. Umweltverwaltung sowie Anlagenbetreiber, Immissionsschutzbeauftragte und Ingenieurbüros Regulär 330,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW056E1705G 09:00 bis 16:30 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Regelwerke für den Geräuschimmissionsschutz TA Lärm: Inhalt, Auslegungsfragen Ermittlung von Geräuschimmissionen durch Prognose Ermittlung von Geräuschimmissionen durch Messung ISO : Schallausbreitung im Freien Qualitätsanforderungen der TA Lärm Ihre Seminarleitung Dr. Wulf Pompetzki, Fachbereichsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Dipl.-Ing. Detlev Piorr, Dezernent, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen 220 Lärm und Erschütterungen * siehe Anhang

43 Kompaktkurs: Messung von Geräuschimmissionen Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf den messtechnischen Randbedingungen und praktischen Messübungen. Das praxisnahe Seminar behandelt Messungen von Geräuschimmissionen nach TA Lärm, Sportanlagenlärmschutzverordnung sowie dem NRW Runderlass zu Freizeitgeräuschen. Nach einem Blick auf die Grundlagen der Geräuschmessung werden technische Aspekte der Messgeräte und Berechnungen mit Schalldruckpegeln behandelt. Die anzuwendenden Regelwerke werden im Überblick dargestellt. Umweltverwaltung sowie Anlagenbetreiber, Immissionsschutzbeauftragte und Ingenieurbüros, die selber Geräuschmessungen vor Ort durchführen oder zukünftig durchführen sollen. Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW320E1711G 09:00 bis 16:30 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , Grundlagen der Geräuschmessung Grundlagen der Schallpegelmessung Rechnen mit Schalldruckpegeln Schallausbreitung Regelwerke für den Geräuschimmissionsschutz - Übersicht Zuschläge bei der Beurteilung von Geräuschen Praktische Messübungen Messung tieffrequenter Geräuschimmissionen Qualität der Messergebnisse, Messberichte Hinweis Zur Veranstaltung sollten mitgebracht werden: Schallpegelmesser mit Netzteil, Mikrofon, Windschirm, Kalibrator, Stativ, ggf. Abhörverstärker und Kopfhörer Taschenrechner mit den Funktionen 10 und log 10 (x); die Teilnehmer/-innen sollten mit der Bedienung dieses Taschenrechners vertraut sein Ihr Seminarleiter Dr. Wulf Pompetzki, Fachbereichsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Lärm und Erschütterungen 221

44 Umgebungslärmrichtlinie Die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen stellt eines der effektivsten Instrumente zur gesamtstädtischen Lärmbekämpfung dar. Die EG-Kommission hat dies erkannt und mit der Umgebungslärmrichtlinie einen europaweit rechtlichen Rahmen für dieses Vorgehen geschaffen. Im Sommer 2017 werden fast flächendeckend für alle Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen Nordrhein- Westfalens die Lärmkarten der dritten Stufe erstellt und über das Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Auf dieser Grundlage müssen die Städte und Gemeinden bis zum 18. Juli 2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ihre Lärmaktionspläne erarbeiten. Unser Seminar informiert Sie umfassend über die aktuelle Rechtslage und neue rechtliche und technische Entwicklungen. Praxiserfahrene Experten erläutern das Vorgehen zur Lärmkartierung und Aktionsplanung und geben Informationen und Empfehlungen für die dritte Stufe. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, Ihre eigenen Erfahrungen einzubringen und Fragen zu diskutieren. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt dabei auf der anstehenden Lärmaktionsplanung der dritten Stufe. Umweltverwaltung, Fachkräfte von Bundes- und Privatbahnen, Flughäfen, Verbänden sowie akustische Sachverständige und Planer Regulär 340,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW089E1711G 09:00 bis 16:30 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Bundesgesetzliche Regelungen ( 47 a-f BImSchG, 34. BImSchV) Ablauf der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Ergebnisse und Erfahrungen aus der ersten und zweiten Umsetzungsstufe Mögliche Minderungsmaßnahmen und -konzepte Mitwirkung der Öffentlichkeit Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen Ihre Seminarleiterin Dr. Elke Stöcker-Meier, Referatsleiterin Immissionsschutz bei Lärm und anderen physikalischen Einwirkungen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 222 Lärm und Erschütterungen * siehe Anhang

45 Wirkungen von Lu verunreinigungen auf den Menschen und seine Umwelt Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser und Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen bzw. vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen ( 1 BImSchG). Der Kenntnis über die Wirkungen von Luftverunreinigungen auf den Menschen und seine Umwelt sowie der wirkungsbezogenen Bewertung kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Unsere erfahrenen Referenten stellen die wichtigsten fachlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen dar. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bewertung von Auswirkungen von Luftverunreinigungen im Rahmen von UVP und Genehmigungsverfahren. An Fallbeispielen werden die Fachgrundlagen in ihrer konkreten Anwendung in der Praxis erläutert. Umweltverwaltung und von Planungsbüros, Immissionsschutzbeauftragte sowie Industrievertreter, die mit Problemen des Immissionsschutzes sowohl im UVP- und Genehmigungsverfahren als auch in der Überwachung befasst sind. Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW052E1705G en 10:00 bis 16:30 Uhr am 1. Tag 09:00 bis 16:00 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Methoden der Risikobewertung und Grenzwertfestsetzung von Luftverunreinigungen Gesundheitliche Wirkungen von Luftschadstoffen und deren Bewertung Ermittlung und gesundheitliche Bewertung von Schadstoffen in Nahrungspflanzen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen auf Böden und ihre Bewertung Bewertung von Stickstoffeinträgen in die Umwelt Wirkungen von Bioaerosolen auf die menschliche Gesundheit Sinneswahrnehmungen (Gerüche, Geräusche) Messen und Bewerten von Gerüchen Praxisbeispiele zur Bewertung von Umweltschadstoffen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Noxen-Informationssystem des LANUV NRW Ihre Seminarleiter Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. (FH) Dirk Heller, Mitarbeiter Fachbereich 33 Umweltmedizin, Toxikologie, Epidemiologie, Noxen-Informationssystem, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Dr. Katja Hombrecher, Mitarbeiter Fachbereich 31 Immissionswirkungen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Luftschadstoffe und Gerüche 223

46 Lu reinhaltepläne Maßnahmen, Umsetzung, Kontrolle Die EU hat in ihrer Luftqualitätsrichtlinie gesundheitsbezogene Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO ) festgelegt. Bei Überschreitung müssen die zuständigen Umweltbehörden für die jeweiligen Gebiete Luftqualitätspläne mit Minderungsmaßnahmen in Kraft gesetzt werden. In vielen deutschen Städten werden die gesundheitsschädlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach wie vor deutlich überschritten. Deshalb hat die EU-Kommission am ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zu den Grenzwertüberschreitungen von NO eingeleitet. Das Programm wird aktuell zusammengestellt. Ihre Veranstaltungsleiter Dr. Sylke Termath, Referat Luftreinhaltung, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf Handlungsdruck besteht auch aufgrund einer sich wandelnden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Deutschland. Hierbei ist feststellbar, dass die Gerichte dem Gesundheitsschutz in der jüngsten Vergangenheit einen höheren Stellenwert einräumen. Die Veranstaltung informiert Sie ausführlich über die Thematik und die aktuellen Aktivitäten auf den unterschiedlichen politischen Ebenen. Auch die aktuelle Rechtsprechung wird dargestellt. Insbesondere sollen jedoch Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und zur Verbesserung der Immissionssituation vor Ort geliefert werden. Diese Veranstaltung richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiter/-innen von Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden) und Umweltbehörden (Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Umweltämter). Regulär 425,00 Termin im BEW-Duisburg bis UA095D1705G 10:15 bis 16:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , tschech@bew.de 224 Luftschadstoffe und Gerüche * siehe Anhang

47 Verwaltungsverfahren zur Vollstreckung umweltrechtlicher Anforderungen durch die Behörde Vollstreckung von Verwaltungsakten durch Umweltbehörden Die Mühe und Arbeit in die Erstellung eines Verwaltungsaktes ist fehlinvestiert, wenn die Umweltverwaltung diesen staatlichen Befehl zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen in Bezug auf Umweltschutzmaßnahmen gegenüber den Betreibern von Anlagen nicht durchsetzen kann. Bei dem an den Erlass eines solchen Bescheides anschließenden besonderen Verwaltungsverfahren der Vollstreckung von Verwaltungsakten sind einige strenge Formalien zu beachten, die der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit vorgesehen hat. So ist bereits bei der Formulierung des Tenors von belastenden Verwaltungsakten, zu denen auch Auflagen in einer Genehmigung gehören können, an eine eventuell später notwendig werdende Vollstreckbarkeit zu denken. Bei den Überlegungen zur Auswahl und beim Einsatz von Zwangsmitteln sind etliche Besonderheiten in die Entscheidung einzubeziehen. Das praktisch bedeutsame Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat in der von der Behörde beabsichtigten Vollstreckung zeitlich vor Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsaktes seine Ursache. Um den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft konsequent durchsetzen zu können, müssen die Bediensteten der Umweltverwaltung die Möglichkeiten und Grenzen der Verwaltungsvollstreckung kennen. Umweltverwaltung Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termine im BEW-Essen UA211E1703G UA211E1709G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Umwelt- und Nachbarschutz durch konsequente Durchsetzung vorhandener Regelungen Tenorierung von Verwaltungsakten mit Blick auf die Vollstreckbarkeit Vollzug bei bestimmten oder unbestimmten gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen Arten und Besonderheiten der Zwangsmittel Kriterien für die ermessensfehlerfreie Auswahl der Zwangsmittel Zwangsverfahren (Androhung, Vollziehbarkeit, Festsetzung und Anwendung) Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren Ihr Referent Achim Halmschlag, Rechtsdezernent, Bezirksregierung Köln * siehe Anhang Ordnungs- und Strafrecht 225

48 Umweltstrafrecht Unsere Expertin vermittelt die wesentlichen Inhalte des Umweltstrafrechts, die für die Arbeit in der staatlichen und kommunalen Umweltverwaltung notwendig sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Vollzug gelegt. Anhand von Beispielfällen wird die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft dargestellt. Kommunikation, Spielregeln und Optimierungsmöglichkeiten sind dabei zentrale. Optimieren auch Sie Ihre Kenntnisse! Umweltverwaltung Regulär 315,00 Verbandsmitglieder* 295,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW087E1706G 09:00 bis 16:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , Wie kann ich strafbares Handeln vermeiden? als Betreiber einer Anlage als Amtsträger Rechtsgrundlagen des allgemeinen Strafrechts Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafrechts Prüfaufbau: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld Tun, strafbares Unterlassen, Garantenstellung (Mit-) Täterschaft, Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe) Strafprozessordnung Verfahren: Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, Beendigung des Ermittlungsverfahrens: Anklage, Einstellung (verschiedene Formen) Umweltstrafrecht Vorschriften des Umweltstrafrechts: 324 ff StGB Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts Abhängigkeit vom Verwaltungsrecht (Bsp. 20 II BImSchG, 327 StGB) Beispielsfall Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft (Erlass) Amtsträgerstrafbarkeit als Anlagenbetreiber (auch Kommunen, z.b. bei Kompostierungsanlagen, Kanalnetzen, Regenüberlaufbecken) im Rahmen der Genehmigungserteilung im Rahmen der Überwachung (unterlassenes Einschreiten) Ihre Seminarleiterin Karin Uhlenbrock, Juristin und Dezernentin Abteilung Umweltverwaltung, Bezirksregierung Arnsberg 226 Ordnungs- und Strafrecht * siehe Anhang

49 Die Störfall-Verordnung und ihr Vollzug Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Die Störfall-Verordnung enthält eine Vielzahl von Pflichten, die sowohl vom Betreiber als auch von den Behörden zu erfüllen sind. Unser Seminar trägt dazu bei, das Verständnis des Störfallrechts zu vertiefen. Es enthält Erläuterungen und Hilfen zu seiner Anwendung. Aktuelle Entwicklungen in der Anlagensicherheit sowie praktische Beispiele zum Vollzug werden vorgestellt. Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW074E1711G en bis 17:00 Uhr am 1. Tag bis 15:00 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Erläuterung der Störfall-Verordnung Darstellung der Betreiberpflichten Beschreibung der behördlichen Aufgaben Arbeitshilfen zum behördlichen Vollzug (Gesetze, Vorschriften, Berichte und Positionspapiere) Vertiefung durch Beispiele Aktuelle Entwicklungen Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Wolfgang Schlösinger, Dezernent FB 74 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination, Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Störfallvorsorge, Störfallmanagement 227

50 Gefahren- und Risikoanalyse (Methoden und Praxisbeispiele) Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Zu den Forderungen der Störfall-Verordnung gehört die Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und die Darstellung der Mittel zur Verhinderung von Störfällen. Im Sicherheitsbericht sind die Art der möglichen Störfälle, die Wahrscheinlichkeit oder die Bedingungen für ihr Eintreten zu beschreiben. Das Ausmaß und die Folgen sind abzuschätzen. In dem in der Störfall-Verordnung geforderten Sicherheitsmanagement wird u.a. die Festlegung und Anwendung von Verfahren zur systematischen Ermittlung der Gefahren von Störfällen bei bestimmungsgemäßem und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb verlangt. Ein weiteres Kriterium dient der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere der Störfälle. In der Fachwelt wird darüber diskutiert, ob die Risikoermittlung und die Darstellung der Risiken auch quantitativ erfolgen sollten und welche Vorteile damit verbunden wären. Die quantitative Vorgehensweise erfordert im Zusammenhang mit der Beschaffung bzw. der Qualität des dazu erforderlichen Datenmaterials praxisgerechte Lösungen. Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW072E1704G en 10:00 bis 17:00 Uhr am 1. Tag 09:00 bis 15:00 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Begriffe, Definitionen Methoden der Gefahren- und Risikoanalyse Besonderheiten ausgewählter Methoden Rechtsgrundlagen Fallbeispiele, Übungen Spezifische Anwendungsfälle Darstellung im Sicherheitsbericht Neue Entwicklungen Die Veranstaltung gibt einen aktuellen Überblick über den bereich, vermittelt vielfältige Detailinformationen, zeigt praktische Beispiele aus der Praxis und bietet die Möglichkeit, einzelne Schritte ausgewählter Verfahren in Übungen näher kennen zu lernen. Im Rahmen der Veranstaltung besteht ausreichend Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch der Teilnehmer/ -innen Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Josef Kuboth, Dezernent im Fachbereich 74 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen 228 Störfallvorsorge, Störfallmanagement * siehe Anhang

51 Der Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Das Fachseminar gibt einem Überblick über den Aufbau und die wesentlichen Inhalte eines gemäß Störfallverordnung anzufertigenden Sicherheitsberichts. Unsere langjährigen Dozenten geben Ihnen Hilfestellungen zur Erstellung und zur Prüfung von Sicherheitsberichten. Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Praktiker! Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW086E1706G en Beginn am 1. Tag um 09:30 Uhr Ende am 2. Tag um 15:30 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Aufbau und Inhalt des Sicherheitsberichts, Prüfung und Begutachtung des Sicherheitsberichts aus Behörden- und Betreibersicht Systematische Prüfmethoden, sicherheitsrelevante Anlagenteile, Auswirkungsbetrachtungen, Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems Beispiele aus der Praxis, Vertiefung der Inhalte Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Wolfgang Schlösinger, Dezernent im FB 74 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination im Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Störfallvorsorge, Störfallmanagement 229

52 Workshop: Umweltalarm-Richtlinie Fachgespräch für Umweltschutzbehörden Die Umweltalarmrichtlinie trifft fachliche Regelungen zur Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes sowie zur Einsatzbereitschaft von Umweltschutzbehörden i. S. d. 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in Schadens- oder Gefahrenfällen. Die Veranstaltung ist als Fachgespräch konzipiert und dient der Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie, deren Inhalte und Ziele als bekannt vorausgesetzt werden. Experten erläutern die Umsetzung im Bereich Immissionsschutz sowie bei Gewässer- und Bodenverunreinigungen sowie die Herangehensweise verschiedenster Stellen im Schadens- und Gefahrenfall. In einem Planspiel werden Sie in Gruppenarbeiten anhand von ausgewählten Praxisbeispielen selbständig Lösungen erarbeiten. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, Ihre eigenen Erfahrungen mit Schadens- und Gefahrenfällen einzubringen und Fragen zu diskutieren. Umweltverwaltung Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW100E1711G en 10:00 bis 16:30 Uhr am 1. Tag 09:00 bis 15:00 Uhr am 2. Tag Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Umweltalarm-Richtlinie aus Sicht des MKULNV NRW: Kommunikation und Information behördenintern und nach außen Umweltalarm-Richtlinie aus Sicht des MIK NRW: Feuer und Katastrophenschutz Nachrichtenbereitschaftszentrale und Sondereinsatz des LANUV Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie im LANUV: Probenahmemöglichkeiten bei Gewässerverunreinigungen Analytische Taskforce der Feuerwehren in NRW: Möglichkeiten und Grenzen Rechtsgrundlagen für den Vollzug Umweltalarm-Richtlinie aus Sicht der Trinkwasserversorger: Umgang mit Umweltalarmfällen bei den Wasserwerken an der Ruhr Zusammenarbeit in der Praxis am Beispiel der Schrottinsel im Duisburger Hafen Planspiel (Gruppenarbeit) Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing. Klaus Selent, Fachgebietsleiter 62.2 Probenahmemanagement, Koordination Abwassermessprogramme, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen 230 Störfallvorsorge, Störfallmanagement * siehe Anhang

53 Explosionsschutz unter besonderer Berücksich gung der Änderungen im technischen Regelwerk Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Das Fachseminar gibt einen ausführlichen Überblick über alle den Explosionsschutz betreffenden Aspekte unter Berücksichtigung der Anforderungen der Störfall- Verordnung. Anhand eines Experimentalvortrags wird dargelegt, woraus das Gefahrenpotenzial explosionsfähiger Stoffe resultiert und wie es ermittelt wird. Darauf aufbauend werden die möglichen Schutzmaßnahmen behandelt. Umweltverwaltung sowie Anlagenbetreiber und Sachverständige Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW070E1712G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de Regelwerk einschließlich Störfall-Verordnung Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre Vermeidung von Zündquellen Konstruktiver Explosionsschutz Elektrostatik Ereignisse Biogasanlagen Ihr Seminarleiter Dr.-Ing. Norbert Wiese, Fachbereichsleiter Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen * siehe Anhang Störfallvorsorge, Störfallmanagement 231

54 SIL als Risikominderungsmaß in der Anlagensicherheit Anwendungen aus der Praxis Das Seminar bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die Thematik der Qualität von Schutzeinrichtungen mit MItteln der Prozesstechnik (PLT) in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Durch einen praxisnahen Einstieg in die Thematik auf Basis der IEC und der daraus resultierenden VDI/VDE 2180, wird die Relevanz deren Inhalte dargestellt. Sie sind die Grundlage für Planung und Betrieb von PLT-Schutzeinrichtungen insbesondere in Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung. bzw. Begriffe wie systematische Gefahrenanalyse, Risikoermittlung, SIL-Nachweis, Betriebsbewährung, Ausfallwahrscheinlichkeit etc. werden ausführlich erläutert und diskutiert. Unsere erfahrenen Praktiker geben Hilfestellungen sowohl für die Planer und Betreiber, die Sicherheitsberichte und Genehmigungsunterlagen erstellen, als auch für die Behörden, die Sicherheitsberichte prüfen und Inspektionen durchführen. Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige Einblick in das internationale Regelwerk (IEC 61508/61511) Überblick über die VDI/VDE 2180 Systematische Gefahrenanalyse, Risikominimierung Festlegung von PLT-Schutzeinrichtungen, SIL-Thematik Betriebsbewährung, Bestandsschutz Aus der Praxis Anwendung der funktionalen Sicherheit im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen Managementsystem der funktionalen Sicherheit Ihr Seminarleiter Dipl.-Ing Josef Kuboth, Dezernent Fachbereich 74 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination, im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Die Grundkenntnisse der PLT sollten vorhanden sein. Regulär 345,00 Verbandsmitglieder* 310,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termin im BEW-Essen DW330E1703G 09:00 bis 17:00 Uhr Ansprechpartnerin Claudia Booms , 232 Störfallvorsorge, Störfallmanagement * siehe Anhang

55 Ereignisanalyse Vorgehensweise und Methoden Grundlagen, Praxisanwendungen und -erfahrungen für Behörden, Sachverständige, Planer und Betreiber Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeau ragte gemäß 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen bzw. Ereignissen in Industrieanlagen. Für Standorte, die der Seveso Richtlinie unterliegen, ist es nach Artikel 14 (Seveso-II, zukünftig Artikel 17, Seveso-III; umgesetzt derzeit im 19 der 12. BImSchV, Störfall-Verordnung) auch Aufgabe der Behörde eine vollständige Analyse des Ereignisses unter technischen, organisatorischen und managementspezifischen Gesichtspunkten zu gewährleisten, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen und Empfehlungen zur künftigen Verhütung ähnlicher Ereignisse abzugeben. Die systematische Aufarbeitung der Ereignisse kann dabei helfen, die Anlagen insgesamt sicherer zu machen. Doch wie kann man ein solches Ereignis sinnvoll und strukturiert aufarbeiten? Wie ermittelt man gezielt und systematisch die Ursachen, die das Ereignis ausgelöst haben? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einige Grundlagen zu lernen und das Erlernte in einem zweiten Teil an praktischen Beispielen anzuwenden und zu vertiefen. Zu Beginn werden die rechtlichen Grundlagen in Deutschland aufgezeigt. Im weiteren Verlauf geht es um die Analyse von Ereignissen, welche Methoden es gibt und wie eine Analyse abläuft. Es werden Vertreter der Behörde, der Sachverständigen und der Industrie unterschiedliche Seiten beleuchten und mit Hilfe von Beispielen veranschaulichen. Umweltverwaltung, von Planungs- und Ingenieurbüros, von Vorhabensträgern und Anlagenbetreibern sowie Gutachter/-innen, Sachverständige und Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte Regulär 500,00 Verbandsmitglieder* 470,00 Bezirksregierungen und LANUV 425,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 140,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 425,00 Termin im BEW-Essen bis DW042E1706G en Beginn am 1. Tag um 09:30 Uhr Ende am 2. Tag um 16:00 Uhr Meldewesen von Ereignissen in Deutschland (bezogen auf Betriebe, die der Seveso-Richtlinie unterliegen) Wer muss was, wann, wem melden? Die Ereignisanalyse aus Sicht eines Sachverständigen Übersicht über grundlegende Tools, wie Ishikawa, FMEA, Fehlerbaumanalyse Methoden der Ereignisanalyse Workshops zum Kennenlernen von Ereignisanalysen an Beispielen Ihr Seminarleiter Dr. Adrian Lux, Dezernent im FB 74 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination, Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen NRW, Essen Ihre Ansprechpartnerin Claudia Booms , booms@bew.de * siehe Anhang Störfallvorsorge, Störfallmanagement 233

56 VORANKÜNDIGUNG Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen nach dem Störfallrecht Biogas ist ein hochentzündliches Gas, sodass der Betrieb von Biogasanlagen mit hohen Risiken für Brände und Explosionen verbunden ist. Überschreitet die Menge an Biogas, die in einer Biogasanlage insgesamt vorhanden ist, bestimmte Schwellenwerte, gelten deshalb die Regelungen der Störfallverordnung (12. BImSchV). Dieser entsprechend müssen dann bestimmte organisatorische und technische Maßnahmen zur Vermeidung von Störfällen und zur Vorsorge bei Dennoch-Störfällen umgesetzt werden. Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hat in einer Auswertung festgestellt, dass eine hohe Zahl an Biogasanlagen mit erheblichen sicherheitstechnischen Mängeln behaftet sind. Dies betrifft vor allem die Bereiche Explosionsschutz, obligatorische Prüfnachweise, Brandschutz und Betriebsorganisation. Vor diesem Hintergrund kommt der behördlichen Überwachung von Biogasanlagen, insbesondere denjenigen, die der 12. BImSchV unterliegen, eine besonders hohe Bedeutung zu. Das Seminar wendet sich an die Vertreter/-innen der Umweltbehörden, die für die Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen, die dem Störfallrecht unterliegen, zuständig sind. Umweltverwaltung Bezirksregierungen und LANUV 475,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 210,00 Sonstige Behörden in und außerhalb NRW 475,00 Termin im BEW-Duisburg Auf Anfrage Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , UA BImSchV in der Anwendung/Grundpflichten der Betreiber Behördenpflichten/Überwachung von Betriebsbereichen Prüfung von Betriebsbereichen in Genehmigungsverfahren Achtungsabstände gemäß der Seveso-II-Richtlinie Systematische Gefahrenanalysen Explosionsschutz/Betriebssicherheitsverordnung Arbeitssicherheit Wasserrechtliche Anforderungen Notfall- und Krisenmanagement Erfahrungsaustausch zur Vollzugspraxis Ihre Veranstaltungsleiter Guido Frye, Dezernent, Bezirksregierung Münster Iris-Gesine Heuer, Dezernentin, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Hannover 234 Störfallvorsorge, Störfallmanagement * siehe Anhang

57 VORANKÜNDIGUNG Die na onale Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie das neue Störfallrecht Neue Anforderungen für Betriebsbereiche Die neuen Regelungen für Planer, Betreiber und Behörden Ausblick auf die Umsetzung Am 24. Juli 2012 wurde die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Seveso-III-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird im Wesentlichen durch Änderungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgen. Die neue 12. BImSchV und die neuen Regelungen im BIm- SchG treten voraussichtlich im Frühjahr 2017 in Kraft. Während der Fachtagung werden die neuen Regelungen für Anlagen, die dem Störfallrecht unterliegen ausführlich vorgestellt und die Möglichkeiten zur betrieblichen Umsetzung intensiv diskutiert. Das Programm im Detail wird kurzfristig festgelegt, um eine hohe Aktualität gewährleisten zu können. Umweltverwaltung, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Anlagenbetreiber, Immissionsschutzund Störfallbeauftragte Regulär 495,00 Verbandsmitglieder* 445,00 Bezirksregierungen und LANUV 295,00 Kommunale Umweltverwaltung NRW 70,00 Termine im BEW-Duisburg Auf Anfrage Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , UA079 Erläuterung der Inhalte der Seveso-III-Richtlinie Konzept und Regelungen zur nationalen Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie Änderung der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) weitere Änderungen im BImSchG Umsetzung der Artikel 13 und 15 der Seveso-III- Richtlinie im BImSchG Einstufung der Stoffe gemäß Anhang I der Seveso- III-Richtlinie Fragen der Praxisumsetzung der neuen Regelungen Das detaillierte Programm wird aktuell vor dem Veranstaltungstermin zusammengestellt. Ihr Veranstaltungsleiter Dr. Norbert Wiese, Fachbereichsleiter "Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen * siehe Anhang Störfallvorsorge, Störfallmanagement 235

58 Vorankündigungen Weitere geplante Veranstaltungen im Bereich Immissionsschutz Verhalten bei Betriebsstörungen und Schadensfällen bei Industrieanlagen Planung, Genehmigung und Überwachung von Geothermieanlagen Bauplanungsrechtliche Problemstellungen bei BImSchG-ANlagen/bei Betriebsbereichen gemäß 12. BImSchV Veranstaltungsleitung: Dr. Norbert Wiese, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Immissionsschutz und Störfallvorsorge in der Bauleitplanung/Berücksichtigung des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie/Abstandserlass im Störfallrecht Planspiel Ereigniskommunikation Prüfung und Bewertung von Gutachten im Immissionsschutz Umweltrechtliche Vorschriften für Festlegungen von N-Emmissionen im Rahmen von BImSchG- Genehmigungsverfahren Erfahrungsaustausch (im open space-format) zum Thema Betriebliche Luftreinhaltung Umsetzung der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung in BImSchG-Genehmigungsverfahren Die Umsetzung der EU-Industrieemissions- Richtlinie in Deutschland Der N-Leitfaden für Nordrhein-Westfalen Veranstaltungsleitung: Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf Ihr Ansprechpartner Dr. Edgar Tschech , Umweltschutz in der Metallindustrie, u.a. Gießereien, Galvaniken Behördliche Informationsrechte und -pflichten gegenüber der Öffentlichkeit Durchführung und Leitung von Erörterungsterminen im Umweltbereich ISA Informationssystem Stoffe und Anlagen Schulung zu aktuellen Entwicklungen Krisenmanagement bei Umweltschadensfällen Behördenerfahrungsaustausch Überwachung nach 16 Störfallverordnung Verordnung über mittlere Feuerungsanlagen Novelle der TA Luft Abfallrecht im Rahmen der BImSchG-Genehmigungsverfahren 236 Vorankündigungen

59 Vorankündigungen Weitere geplante Veranstaltungen im Bereich Immissionsschutz Neuerungen in der Umweltmeteorologie im Genehmigungsverfahren nach BImSchG Veranstaltungsleiter: Dr. Winfried Straub, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Erfahrungsaustausch "Sicherheitsmanagementsysteme nach Anh, III der StörfallVO" Veranstaltungsleiter: Birgit Richter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Rüdiger Rudolph, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Fortbildung für die Gentechnikfachbediensteten der staatlichen Umweltverwaltung Veranstaltungsleiterin: Dr. Imke Krah-Jentgens, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf Workshop "Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Umweltinspektionen" Veranstaltungsleiter: Holger Stürmer, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf Ihre Ansprechpartnerin Claudia Booms , Fortbildung nach Maß: Inhouse-Veranstaltungen durch das BEW Viele unserer Veranstaltungen aus dem Bereich Immissionsschutz führen wir auf Wunsch auch als Inhouse-Veranstaltungen in Ihrem Haus durch. Sie entscheiden dabei, ob Sie auf bestehende Inhalte zurückgreifen möchten oder wir gemeinsam den Inhalt und die Struktur an Ihre Bedürfnisse anpassen. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter gezielt vor Ort und lassen Sie sich von uns ein Angebot erstellen! Haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Nachfrage! Angela Trappen Telefon: , Vorankündigungen 237

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