UVP-Workshop 2016 Dienstag 5. April 2016

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1 UVP-Workshop 2016 Dienstag 5. April 2016 Programm Atelier E: Grundlagen UVP Inputreferat 1) Allgemeines zur UVP 2) Wann braucht es eine UVP? 3) Der UVB als Kernelement der UVP 4) Massgebende Verfahren 5) Tipps Diskussion UVP-Pflicht (in Kleingruppen) Diskussion von UVB oder Diskussion Ihrer Fragen aus der Praxis #

2 1. Allgemeines zur UVP Rechtliche Grundlagen Wirkungsbereich der UVP UVP-Partner/innen im AUE/AfU 2

3 Rechtliche Grundlagen der UVP Bund: Bundesgesetz über den Umweltschutz Art. 10a: 1 Bevor eine Behörde über die Planung, Errichtung oder Änderung von Anlagen entscheidet, prüft sie möglichst frühzeitig die Umweltverträglichkeit. 2 Der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt sind Anlagen, welche Umweltbereiche erheblich belasten können, so dass die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz der Umwelt voraussichtlich nur mit projekt- oder standortspezifischen Massnahmen sichergestellt werden kann. Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, Fassung vom 1. Oktober 2015)

4 Kanton Bern: Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV); wird demnächst revidiert (Nachführung Änderungen UVPV und diverse Details) Kanton SO: Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung Richtlinien über die Durchführung der UVP Planungs- und Baugesetz (PBG)

5 Wirkungsbereich der UVP Die UVP deckt die Vorschriften über den Schutz der Umwelt ab. Dazu gehören das USG und die darauf basierenden Verordnungen (Abfall, Luftreinhaltung, Lärm), der Natur-, Heimatund Landschaftsschutz, der Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei und die Gentechnik (Art. 3 Abs. 1 UVPV). Geprüft wird die Einhaltung des Umweltrechts des Bundes und des Kantons (im Kanton Bern auch Energie). Andere Aspekte (z. B. Raumplanung, Brandschutz, Arbeitssicherheit) sind nicht Gegenstand der UVP, sie sind aber ebenfalls im Gesamtentscheid zu berücksichtigen. Nebeneffekt: umweltmässige Optimierung von Projekten Es gibt Grenzbereiche (z. B. Wasserbau, Fuss- und Wanderwege, Naturgefahren), die nicht zwingend, aber sinnvollerweise im UVB behandelt werden. 5

6 Wer sind Ihre UVP-PartnerInnen im AUE BE? Zuständigkeiten im AUE nach Anlagetypen Pascale Affolter / Samuel Hinden Verkehrsanlagen, Abbau & Deponie, Wasserbau Anita Langenegger Wasserkraftwerke, Tourismus, Abwasserreinigung, Industrie Ueli Stalder Landwirtschaft, Industrie, weitere Anlagen 6

7 Wer sind Ihre UVP-PartnerInnen im AfU SO? Teilprojektleitung Umwelt (Martin Heeb, Stephan Schader, Frank Oberholzer): Direkte Ansprechpersonen für alle Belange der UVP Fristgerechte Erarbeitung des Beurteilungsberichtes FachstellenmitarbeiterIn: Ansprechperson bei fachspezifischen Fragestellungen (Pflicht zur Orientierung der Teilprojektleitung/Projektleitung bei Absprachen, die auch andere Fachbereiche betreffen) 7

8 2. Wann braucht es eine UVP? UVP-pflichtige Anlagen UVP im Kt. BE (Anzahl, Anlagetypen) Wann braucht es eine UVP? UVP bei Änderungen von Anlagen 8

9 UVP-pflichtige Anlagen nach Anhang UVPV insgesamt 81 Anlagetypen: Verkehr (Strassen, PP, Schienen, Schifffahrt, Luftfahrt): 13 Typen Energie (Erzeugung, Lagerung, Transport): 12 Wasserbau (Regulierung, Wasserbau, Schüttungen): 4 Entsorgung (Deponien, Abfallanlagen, ARA): 8 Militär: 4 Sport, Tourismus und Freizeit: 8 Industrielle Betriebe: 24 (seit Oktober 2015, früher 15) Andere Anlagen: 8 Die Umweltrelevanz wird oftmals anhand von Schwellenwerten definiert (z. B. Flächen- und Mengenangaben wie > 500 PP, > 5 MW, > 5 ha, > Besucher/Tag) ist das zielführend? 9

10 UVP-Vorhaben im Kanton Bern 10

11 UVP-Anlagetypen im Kanton Bern (bis Ende '15) Anlagetyp Anzahl Anteil in % Strassen und Parkplätze Einkaufs- und Verteilzentren 51 5 Schienenverkehr 37 4 Abfall- und Abwasser Abbau (Kies, Steine, Sand, Ton) Land- und Forstwirtschaft Energie (Produktion, Transport, Lagerung) Sport, Tourismus, Freizeit 84 9 Produktion (Industrie, Gewerbe) 35 4 Wasserbau, Gewässerregulierung 20 2 Andere 40 4 Total

12 Wann braucht es eine UVP? a) Neue Anlagen Im Anhang zur UVPV abschliessend festgelegt b) Änderungen bestehender Anlagen (Art. 2 UVPV) 1. Fall: UVP falls die Anlage nach der Änderung einer Anlage im Anhang UVPV entspricht: Die Bestimmung der UVP-Pflicht ist in der Regel kein Problem 2. Fall: UVP falls die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft. Problem: Wann ist Änderung wesentlich? 12

13 UVP bei Änderungen bestehender Anlagen Deutliche Hinweise für eine UVP-Pflicht: Relevante Erhöhung der bestehenden Umweltbelastung (z. B. Lärm wahrnehmbar) Neuverteilung der bestehenden Umweltbelastung Auftreten neuer erheblicher Umweltbelastung Beeinträchtigung eines Schutzgebietes Erhebliche Umweltbelastungen in der Bauphase Immer mehr UVP-pflichtige Anlagen werden geändert Übung im Anschluss 13

14 Im Zweifelsfalle frühzeitig AUE/AfU einbeziehen! Über die UVP-Pflicht entscheidet die (künftige) Leitbehörde! 14

15 3. Der UVB als Kernelement der UVP «Wer eine UVP-pflichtige Anlage planen, errichten oder ändern will, muss der zuständigen Behörde einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) unterbreiten. Dieser bildet die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)» (Art. 10b USG) Der UVB enthält Angaben zu folgenden Punkten: Ausgangszustand Vorhaben selber Auswirkungen in der Bau- und der Betriebsphase Massnahmen zum Schutze der Umwelt Restbelastungen 15

16 Inhalt des UVB (Themen und Methoden) Massgebend ist das UVP-Handbuch des BAFU ( UVP-Richtlinien und Merkblätter der Kantone BE: -> UVP -> Richtlinien & Merkblätter SO: -> Umweltfachleute -> UVP -> Hilfsmittel Fachspezifische Merkblätter, Richtlinien, Empfehlungen, Normen etc. 16

17 Der UVB bei mehrstufigen UVP-Geschäften Kantonale Verfahren: Wasserkraftwerke Bundesverfahren: Nationalstrassen, Eisenbahnen, Atomenergie Stufengerechte UVB verfassen Keine Killerfaktoren in der nächsten Stufe Das Pflichtenheft für nächste Stufe gehört in den UVB Je konkreter das Vorhaben, desto wichtiger ist die Bauphase für den UVB 17

18 Wann braucht es eine Voruntersuchung mit Pflichtenheft? «Werden in der Voruntersuchung die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Umweltschutzmassnahmen abschliessend ermittelt und dargestellt, so gilt die Voruntersuchung als (UV-)Bericht» (Art. 8a UVPV) Bei komplexeren Projekten Voruntersuchung und Pflichtenheft vorsehen (gibt Sicherheit!) 18

19 4. Massgebende Verfahren Die UVP ist nie ein selbständiges Verfahren, sondern wird immer in ein (Bewilligungs-)verfahren integriert. Art. 5 UVPV: 1 Die (UV-)Prüfung wird von der Behörde durchgeführt, die im Rahmen eines Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Konzessionsverfahrens über das Projekt entscheidet (im Kanton Bern oft "Leitbehörde" genannt) 2 Das für die Prüfung massgebliche Verfahren wird im Anhang bestimmt ( ) 3 Soweit das massgebliche Verfahren im Anhang nicht bestimmt ist, wird es durch das kantonale Recht bezeichnet. Die Kantone wählen dasjenige Verfahren, das eine frühzeitige und umfassende Prüfung ermöglicht ( ) 19

20 Leitverfahren Bund (vgl. Anhang UVPV) Nationalstrassen, 3. Stufe: Eisenbahnlinien, 2. Stufe: Flughäfen, -felder: Rohrleitungen: Hochspannungsleitungen: Militärische Bauten: Seilbahnen: Plangenehmigung (UVEK) Plangenehmigung (BAV) Plangenehmigung (BAZL) Plangenehmigung (BFE) Plangenehmigung (ESTI) Plangenehmigung (VBS) Plangenehmigung (BAV) 20

21 Leitverfahren Kanton Bern (vgl. Anhang KUVPV) Baubewilligungsverfahren (Leitbehörde LB: G'de, RSTH) Erlass Überbauungsordnung (LB: AGR) Erlass Überbauungsordnung mit gleichzeitiger Baubewilligung (kombiniertes Verfahren; LB: AGR) Erlass Strassenplan (LB: BVE) Konzessionsverfahren nach WNG (LB: GR, AWA) Genehmigung Wasserbauplan (LB: TBA, BVE) Wasserbaubewilligung (LB: TBA) Meliorationsverfahren (LB: LANAT) 21

22 Leitverfahren Kanton Solothurn Kommunales oder kantonales Gestaltungsplanverfahren nach 46 oder 68 PBG: 46 Anlagetypen Zuständige Behörde: Gemeinderat (kommunale Verfahren) oder Regierungsrat (kantonale Verfahren) Spezialverfahren : Konzessionsverfahren nach Wasserrechtsgesetz, Vorprojekt nach Bodenverbesserungs-VO, 7 seltene Anlagetypen (z. B. Meliorationen, Anlagen zur Gewinnung von Erdöl) 22

23 Ablauf Bundesverfahren BAFU z.b. ESTI Kant. Koordinationsbehörde (z.b. AUE) ARE Kant. Fachstelle

24 Kantonale Koordinationsbehörden bei Bundesverfahren (Anhörung Kanton) Nationalstrassen: TBA (DLZ, Ramon Schwab oder Nationalstrassenbau, Stefan Graf u. A.) Eisenbahnen: AÖV (Beat Messerli oder Bruno Meier) Flughäfen/Flugfelder: AÖV (Beat Messerli) Rohrleitungen: AUE (Christian Glauser) Starkstromleitungen: AUE (Glauser, Affentranger, Reusser) Militärische Bauten/Anlagen: BSM (HP. Stalder) Seilbahnen: AÖV (Thomas Gisi) 24

25 Ablauf Kantonsverfahren Leitbehörde (Gem. / RSTH / etc.) Dienststelle Bewilligungen Kant. Fachstelle

26 Verfahren ohne / mit UVP: Was ist anders? Ohne UVP 26

27 Mit UVP (Kt. Bern) Anhörung BAFU Stellungnahme gemäss Merkblatt M-UVP-11 Kopie ans AUE (Adressat = Leitbehörde) 27

28 5. Tipps Umweltanliegen frühzeitig in die Planung/Projektierung einbeziehen Bei Projektanpassungen abklären, ob es nicht ein neues Verfahren braucht Verfahrensablauf frühzeitig mit der UVP-Fachstelle absprechen Bei komplexeren Projekten Voruntersuchung mit Pflichtenheft vorsehen Stufengerechter Inhalt des Berichtes / Grundsätzliche Machbarkeit in der ersten Stufe des Verfahrens nachweisen 28

29 UVB gemäss UVP-Handbuch des BAFU aufbauen UVB auf das Wesentliche ausrichten Benötigte umweltrechtliche Spezialbewilligungen im UVB aufführen Machbare, wirksame, effiziente, überprüfbare Massnahmen vorschlagen Umweltbaubegleitung (UBB) vorschlagen, wenn es sie wirklich braucht und Pflichtenheft/Aufgaben präzis definieren 29

30 Besten Dank für die Aufmerksamkeit Alles klar? Noch Fragen? 30

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