Geräuschkontingentierung nach DIN 45691

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1 Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz der Gemeinde Schipkau Bericht Nr. M Tiergartenstraße 48, Dresden Telefon: Telefax: info@gicon.de

2 Angaben zur Auftragsbearbeitung Auftraggeber: KGE Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Am Nesseufer Leer Ansprechpartner: Herr Dipl.-Ing. Ralf Heinen Telefon: Auftragsnummer: P150052GV.2312 Auftragnehmer: GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH Postanschrift: GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH Tiergartenstraße Dresden Bearbeiter: Dipl-Ing. (FH) Umwelttechnik, Vertiefung Umweltakustik Martin Dybek Telefon: Berichtsnummer: M Fertigstellungsdatum: P:\PROJEKT\P150052GV.2312.DD1\DOK\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 2/27 -

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Anlass und Zweck des Gutachtens Aufgabenstellung Unterlagen und Informationen 5 2 Standort und Umgebung Maßgebliche Immissionsorte und Orientierungswerte Allgemeines Ermittlung der Gebietskategorie der Immissionsorte Sonderregelung Gemengelage Orientierungswerte 12 4 Geräuschkontingentierung Festlegung der Gesamt-Immissionswerte Ermittlung der Vorbelastung Berechnung der Planwerte Festsetzung von Teilflächen Bestimmung der Emissionskontingente Festsetzung von Zusatzkontingenten für Immissionsorte 21 5 Festsetzungen im Bebauungsplan Zusammenfassung C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 7 Quellenverzeichnis M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 3/27 -

4 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lageplan Untersuchungsgebiet, Schallquellen und Immissionsorte Anlage 2 Kurzgutachten zur Vorbelastung durch Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie vorhandene Bauleitplanungen Anlage 3 Geräuschkontingentierung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild mit bestehendem Windpark Klettwitz (Quelle: 7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN /4/... 9 Tabelle 2: Maßgebliche Immissionsorte und Gebietskategorie - Teil Tabelle 3: Maßgebliche Immissionsorte und Gebietskategorie - Teil Tabelle 4: Maßgebliche Immissionsorte und Orientierungswerte - Teil Tabelle 5: Maßgebliche Immissionsorte und Orientierungswerte - Teil Tabelle 6: Planwerte für Tagzeitraum Tabelle 7: Planwerte für Nachtzeitraum Tabelle 8: Teilflächen für Bebauungsplan Nr Tabelle 9: Teilflächen für Bebauungsplan Nr Tabelle 10: Immissionskontingente für Tagzeitraum - Teil C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Tabelle 11: Immissionskontingente für Tagzeitraum - Teil Tabelle 12: Immissionskontingente für Nachtzeitraum - Teil Tabelle 13: Immissionskontingente für Nachtzeitraum - Teil Tabelle 14: Zusatzkontingente für Tag- und Nachtzeitraum M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 4/27 -

5 1 Einführung 1.1 Anlass und Zweck des Gutachtens Die Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG repowert derzeit den bestehenden Windpark Klettwitz, indem die vorhandenen Windenergieanlagen zurückgebaut und durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Nunmehr sollen auf dem bisher noch nicht als Standort für Windenergieanlagen genutzten Gemeindegebiet Schipkau weitere Anlagen errichtet und betrieben werden. Die Gemeinde Schipkau hat daher die Aufstellung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz beschlossen. Damit sollen die erforderlichen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für insgesamt 17 mögliche Standorte von Windenergieanlagen geschaffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Die Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG beauftragte die GICON GmbH daraufhin mit der Durchführung dieser Untersuchung, mit dem Ziel, die von dem Plangebiet in der Umgebung zu erwartenden Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu ermitteln, zu beurteilen und in einem schriftlichen Gutachten darzustellen. Das vorliegende Gutachten dient somit der Genehmigungsbehörde als Unterstützung bei der Feststellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Rahmen des geplanten Bauleitplanverfahrens. 1.2 Aufgabenstellung C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Hierbei sollen Emissionskontingente L EK und Zusatzkontingente L EK,zus für das Plangebiet nach dem Verfahren der DIN /3/ ermittelt werden, die eine dauerhafte Einhaltung der an den maßgeblichen Immissionsorten für die jeweilige Gebietskategorie gemäß DIN /4/ geltenden Orientierungswerte unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie vorhandene Bauleitplanungen (Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz ) gewährleisten. Dafür sind projektbezogene dreidimensionale Computer-Rechenmodelle zu erstellen und Schallausbreitungsrechnungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Geräuschkontingentierung sollen schlussendlich in einem schriftlichen Gutachten zusammenfassend dargestellt werden. 1.3 Unterlagen und Informationen Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung aus Pkt. 1.2 wurden vom Auftraggeber folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt oder den Online-Geoportalen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bzw. Amtes Kleine Elster (Landkreis Elbe-Elster) entnommen. Planentwurf des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz, M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 5/27 -

6 Schalltechnisches Gutachten zur 1.Änderung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz der GICON GmbH, Bericht M vom /12/ Digitaler Lageplan und Topografische Karte des Untersuchungsgebietes Bauleitplanungen Amt Kleine Elster: o Bebauungsplan Sallgast, Poley I /6/ Bauleitplanungen Landkreis Oberspreewald-Lausitz o Bebauungsplan Annahütte Nr. 2, Wohngebiet Siedlerweg /7/ o Bebauungsplan Altenpflegeheim Sallgaster Straße in Annahütte /8/ o Bebauungsplan Grabenstraße - Am hohen Most in Klettwitz /9/ o Bebauungsplan Wohngebiet Schulstraße Klettwitz /10/ o Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Hauptwerkstatt Schipkau /11/ Diese Unterlagen und Informationen bilden die Grundlage des vorliegenden Gutachtens. Wird zukünftig von der Planung abgewichen, so sind die Änderungen der GICON GmbH mitzuteilen und diese ggf. neu zu bewerten. C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 6/27 -

7 2 Standort und Umgebung Der bestehende Windpark Klettwitz befindet sich im Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf dem Gemeindegebiet Schipkau, Gemarkung Schipkau. In östlicher und nordöstlicher Richtung zum Plangebiet liegen die Ortslagen Schipkau und Klettwitz (zugehörig Herrnmühle) sowie in einem Abstand von ca. 2,5 km die Bundesautobahn A13. Dieser Bereich ist hauptsächlich durch Wohnbebauung sowie Industrie- und Gewerbegebiete gekennzeichnet. Nördlich befinden sich die Ortslagen Sallgast (zugehörig Siedlung Poley) und Annahütte (zugehörig Karl-Marx-Siedlung). Der nördlich angrenzende Bereich ist hauptsächlich durch kleinere Waldflächen und Wohnbebauung gekennzeichnet. In westlicher Richtung grenzt das Plangebiet an die Fläche des ehemaligen Kohletagebaus Klettwitz an. Dieser Bereich befindet sich unter Bergrecht und wird im Rahmen des ABP Lauchhammer I momentan saniert. Als Nachnutzung für diesen Bereich ist land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. In südlicher Richtung befinden sich Waldflächen und die Landesstraße L60. Die folgende Abbildung 1 zeigt das Plangebiet mit den bisherigen Standorten der Windenergieanlagen. C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Abbildung 1: Luftbild mit bestehendem Windpark Klettwitz (Quelle: M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 7/27 -

8 3 Maßgebliche Immissionsorte und Orientierungswerte Für die städtebauliche Planung wird die DIN /4/ i.v.m. Beiblatt 1 zur DIN /5/ zur Ermittlung und Beurteilung von Geräuschen an einem maßgeblichen Immissionsort herangezogen. Diese gilt jedoch nicht im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Hierfür ist bei Windenergieanlagen die TA Lärm /1/ maßgebend. 3.1 Allgemeines Der maßgebliche Immissionsort für die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen liegt gemäß TA Lärm, Pkt. 2.3 bzw. Anhang 1.3 /1/ bei Q a. bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes! oder b. unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen Q. Die DIN /4/ i.v.m. Beiblatt 1 zur DIN /5/ enthält keine detaillierte Definition für den maßgeblichen Immissionsort. In /5/ wird nur ausgeführt: Die Orientierungswerte sollten bereits auf dem Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Im Rahmen der Bauleitplanung sind unterschiedliche Orientierungswerte in Abhängigkeit von der Nutzung der Flächen anzusetzen, siehe Tabelle 1. Die Ermittlung und Beurteilung der verschiedenen Geräuscharten Verkehr, Industrie und Gewerbe sowie Sport und Freizeit erfolgt aufgrund der von betroffenen Personen unterschiedlichen Wahrnehmung von störenden Geräuschen getrennt voneinander. Die Einhaltung der Orientierungswerte aus Tabelle 1, welche keine verbindlichen Immissionsgrenzwerte darstellen, ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erfüllen. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere in innerstädtischen Bereichen mit vorhandener Bebauung oder in Gemengelagen, können die Orientierungswerte jedoch oft nicht eingehalten werden. Hier sind im Rahmen einer sinnvollen Abwägung die Abweichungen von den Orientierungswerten plausibel zu begründen, insbesondere wenn andere Belange überwiegen, oder entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 8/27 -

9 Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN /4/ Gebietskategorie Kürzel Orientierungswerte für Gesamtbelastung in db(a) Tag Nacht (Verkehr) Nacht (Industrie, Gewerbe) Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen WR WA Besondere Wohngebiete WB Dorfgebiete und Mischgebiete MD/MI Kerngebiete und Gewerbegebiete MK/GE Sonstige Gebiete - > 45 < 65 > 35 < 65 > 35 < Ermittlung der Gebietskategorie der Immissionsorte Im Rahmen von Ortsbegehungen am , und und in Abstimmung mit der Gemeinde Schipkau sowie den betroffenen Gebietskörperschaften wurden die Gebietseinordnungen ermittelt. Zudem wurde eine Prüfung vorhandener Bauleitplanungen der im Untersuchungsgebiet liegenden Gemeinden vorgenommen. Für diese schalltechnische Untersuchung werden die in den folgenden Tabellen 2 und 3 dargestellten Immissionsorte berücksichtigt. Tabelle 2: Maßgebliche Immissionsorte und Gebietskategorie - Teil 1 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Nr. Beschreibung Gebietskategorie Kürzel 1 Siedlung Poley, Hauptstr. 12 Kleinsiedlungsgebiet WS 2 Siedlung Poley, Hauptstr. 24 Wochenendhausgebiet - 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl. 58 Kleinsiedlungsgebiet WS 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl. 28 Kleinsiedlungsgebiet WS 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 Krankenhaus (Sonstige Gebiete) - 6 Annahütte, Siedlerweg 5 Reines Wohngebiet WR 7 Herrnmühle, Krankenhausstr. 12 Außenbereich (Sonstige Gebiete) - 8 Herrnmühle, Krankenhausstr. 13 Mischgebiet MI 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 Allgemeines Wohngebiet WA M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 9/27 -

10 Tabelle 3: Maßgebliche Immissionsorte und Gebietskategorie - Teil 2 Nr. Beschreibung Gebietskategorie Kürzel 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 Außenbereich (Sonstige Gebiete) - 11 Klettwitz, Weinbergstr. 13 Allgemeines Wohngebiet WA 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 Allgemeines Wohngebiet WA 13 Klettwitz, Kostebrauer Str. 50 Allgemeines Wohngebiet WA 14 Klettwitz, Südstr. 9 Allgemeines Wohngebiet WA 15 Klettwitz, Schulstr. 10 Allgemeines Wohngebiet WA 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 Reines Wohngebiet WR 17 Klettwitz, Schipkauer Str. 34 Kleinsiedlungsgebiet WS 18 Schipkau, Klettwitzer Str. Allgemeines Wohngebiet WA 19 Schipkau, Lindenstr. 1 Allgemeines Wohngebiet WA 20 Schipkau, Vogelbergstr. 10 Mischgebiet MI 21 Schipkau, Ruhlander Str. 20 Allgemeines Wohngebiet WA 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 Außenbereich (Sonstige Gebiete) - 23 Kostebrau, Gartenweg 1 Allgemeines Wohngebiet WA 24 Kostebrau, Römerkellerstr. 16 Allgemeines Wohngebiet WA 25 Sallgast, Poley-Gut 8 Wochenendhausgebiet Sonderregelung Gemengelage C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Für Bereiche, in denen Qgewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wirdq (vgl. TA Lärm, Pkt. 6.7 /1/). Die Rechtsprechung sowie Vorträge im Rahmen von VDI-Fachkonferenzen sehen die Gemengelage für direkt an den Außenbereich, in dem gewerbliche oder industrielle Anlagen geplant sind, grenzende Wohnbereiche vor. Als Beispiel ist das Urteil des VGH Kassel, B. v Az.: 6 B 2668/09, erläutert in der Zeitschrift für Neues Energierecht, Heft 4 aus 2009, zu nennen. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 10/27 -

11 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Dort lautet die Zusammenfassung: Der Eigentümer eines in einem faktischen reinen Wohngebiet an der Grenze zum Außenbereich gelegenen Grundstücks kann grundsätzlich nicht verlangen, dass eine Windkraftanlage, die in diesem Außenbereich errichtet werden soll, zu seinem Schutz die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete nach! TA Lärm einhält. Dem durch die besondere Lage seines Grundstücks bedingten verminderten Schutzbedürfnis des Eigentümers ist in der Regel durch die Einhaltung des Immissionswertes für allgemeine Wohngebiete nach! TA Lärm genügt!. Diese Sonderregelung gilt sowohl für innerhalb als auch außerhalb von Geltungsbereichen rechtskräftiger Bebauungspläne liegende Immissionsorte. Als Beispiel ist das Urteil des VG Minden, Urt. v. 8. Juni K 744/11, zu nennen. Dort lautet es: Unstreitig werden an den Immissionsorten! - die im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes der Klägerin liegen und dort als reines Wohngebiet ausgewiesen werden - die nach der TA Lärm für reine Wohngebiete geltenden Immissionsrichtwerte! überschritten! Der Beklagte hat gleichwohl den beantragten Vorbescheid erlassen, weil er der Auffassung ist, dass an diesen Immissionsorten aufgrund ihrer Randlage zum Außenbereich ein Zwischenwert zu bilden und ein Immissionsrichtwert von 40 db(a) zumutbar ist. Dies ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem in einem reinen Wohngebiet unmittelbar am Rande des Außenbereichs gelegenen Wohnhaus vom Außenbereich her höhere Lärmimmissionen zuzumuten sind, als sie innerhalb eines solchen Wohngebietes zumutbar sind!. Weitere Urteile bestätigen die zuvor dargestellte Rechtsprechung (vgl. u.a. OVG NRW, Beschlüsse vom B 1339/99 - juris Rn. und vom B 2966/87 -, BauR 1990, 67; VGH München, Beschluss vom Cs BauR 2011, 256; OVG Lüneburg, Beschluss vom ME 210/07 -, NVwZ 2007, 1210). Einem schutzbedürftigen Bereich vorgelagerte Bebauungen bedeuten nicht gleichfalls die Trennung eines schutzbedürftigen Bereichs vom Außenbereich. Als Beispiel ist das Urteil des VGH Hessen, B. v Az.: 6 A 1482/12.Z* zu nennen. Dort lautet es: Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die Schutzwürdigkeit des Klägers anhand der Nutzung des in einem als Wochenendhausgebiet durch Bebauungsplan festgesetzten Gebiets liegenden Grundstücks als Wohnhaus, nicht hingegen als Ferienhaus, sowie infolge der Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und der Lage des Grundstücks in einer Gemengelage an der Grenze zum Außenbereich als der in einem allgemeinen Wohngebiet gelegenen Lage gleichgesetzt. Diese Feststellungen hat der Kläger allein mit seinem Vorbringen zu der aus seiner Sicht nicht gegebenen Lage seines Grundstücks an der Grenze zum Außenbereich nicht erfolgreich in Zweifel gezogen. Auch unter Berücksichtigung des von dem Kläger selbst angeführten und seinem Grundstück noch vorgelagerten Wasserwerks ergibt sich keine andere Bewertung, da ein Wasserwerk nicht als typischerweise einem reinen Wohngebiet zuzurechnende Anlage zu betrachten ist und sich deshalb nicht in dem vom Kläger vorgetragenen Sinn auf die Bewertung im Sinne der Baunutzungsverordnung auszuwirken vermag. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 11/27 -

12 Für die Höhe des Zwischenwertes wird in der TA Lärm, Pkt. 6.7 /1/ ausgeführt: Für die Höhe des Zwischenwertes! ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebtriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde!. C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Die Verfahrensweise bei der Ermittlung eines geeigneten Zwischenwertes für Gemengelagen wird in der Rechtsprechung (u.a. BVerwG 7 B i.v.m. OVG 12 LC 37/07) wie folgt festgelegt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur TA Lärm 1968 vom 16. Juli 1968! sind Nutzungskonflikte infolge Lärmimmissionen in sog. Gemengelagen, d.h. in Bereichen, in denen Gebiete unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechend auszugleichen... Dabei können situationsbedingte Umstände die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme mindern und zu einer erhöhten Hinnahme von sonst nicht (mehr) zumutbaren Beeinträchtigungen führen. Angesichts der Belastung der Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist eine Art Mittelwert zu bilden, der zwischen den Immissionsrichtwerten liegt, die für benachbarte Gebiete unterschiedlicher Nutzung und damit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit - bei jeweils isolierter Betrachtung - vorgegeben sind! Dieser Ausgangspunkt darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass der Mittelwert der Sache nach das arithmetische Mittel zweier Richtwerte ist! Hiergegen steht bereits, dass die Lärmberechnung nicht auf arithmetischen, sondern auf logarithmischen Vorgaben beruht. Bei einem solchermaßen zu gewinnenden Mittelwert müssen zur Bestimmung der Zumutbarkeit zudem die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wobei insbesondere auch die Priorität der entgegenstehenden Nutzungen von Bedeutung ist... In der Literatur zur TA Lärm 1968! wird zusätzlich davon ausgegangen, dass im Rahmen der Mittelwertbildung lediglich ein Zuschlag von maximal 5 db(a) auf den jeweiligen Richtwert erfolgen könne, da der Betroffene mit keiner höheren Anhebung der Zumutbarkeitsschwelle (als in die nächsthöhere Gebietskategorie) rechnen müsse (ebenso Nr der LAI Musterverwaltungsvorschrift Lärm, abgedr. bei Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 4 C 4.7 und Nr. 4.7 des Entwurfs der neuen TA Lärm, Stand: 22. Juli 1996, vgl. hierzu Hansmann, NuR 1997, 53 <55 f.>). 3.4 Orientierungswerte In dieser schalltechnischen Untersuchung werden für die maßgeblichen Immissionsorte unter Berücksichtigung der ermittelten Gebietskategorie (vgl. Kapitel 3.2) und der ggf. angewendeten Sonderregelung der Gemengelage (vgl. Kapitel 3.3) die in den nachfolgenden Tabellen 4 und 5 dargestellten Orientierungswerte angesetzt. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 12/27 -

13 Tabelle 4: Maßgebliche Immissionsorte und Orientierungswerte - Teil 1 Nr. Beschreibung Kürzel Orientierungswerte für Gesamtbelastung in db(a) DIN Gemengelage Tag Nacht Tag Nacht 1 Siedlung Poley, Hauptstr. 12 WS ) 2 Siedlung Poley, Hauptstr ) 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl. 58 WS ) 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl. 28 WS ) 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str ) 6 Annahütte, Siedlerweg 5 WR Herrnmühle, Krankenhausstr Herrnmühle, Krankenhausstr. 13 MI Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 WA ) 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str Klettwitz, Weinbergstr. 13 WA ) 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 WA ) 13 Klettwitz, Kostebrauer Str. 50 WA ) 14 Klettwitz, Südstr. 9 WA ) 15 Klettwitz, Schulstr. 10 WA ) 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 WR ) 17 Klettwitz, Schipkauer Str. 34 WS ) 18 Schipkau, Klettwitzer Str. WA Schipkau, Lindenstr. 1 WA ) C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 20 Schipkau, Vogelbergstr. 10 MI ) Immissionsort grenzt an drei Seiten an den Außenbereich an. 2) Immissionsort grenzt an den Außenbereich an. 3) Immissionsort liegt in einem aus Wohnbebauungen (Allgemeines Wohngebiet) und Grünflächen geprägten Bereich und grenzt in Richtung Westen an den Außenbereich an. 4) Immissionsort grenzt an drei Seiten an den Außenbereich an. In südlicher Richtung befindet sich die Recycling- und Kompostieranlage Klettwitz. 5) Immissionsort grenzt an den Außenbereich an. In südlicher Richtung befindet sich die Recycling- und Kompostieranlage Klettwitz. 6) Immissionsort grenzt an den Außenbereich an. In westlicher Richtung befindet sich die Recycling- und Kompostieranlage 7) Immissionsort grenzt an den Außenbereich an. Im umliegenden Gebiet befinden sich ein Blumenladen (ggf. kleine Gärtnerei) sowie ein Kinder- und Jugendzentrum. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 13/27 -

14 Tabelle 5: Maßgebliche Immissionsorte und Orientierungswerte - Teil 2 Nr. Beschreibung Kürzel Orientierungswerte für Gesamtbelastung in db(a) DIN Gemengelage Tag Nacht Tag Nacht 21 Schipkau, Ruhlander Str. 20 WA Kostebrau, Friedrichsthal Kostebrau, Gartenweg 1 WA ) 24 Kostebrau, Römerkellerstr. 16 WA ) 25 Sallgast, Poley-Gut ) 1) Immissionsort grenzt an drei Seiten an den Außenbereich an. 2) Immissionsort grenzt an den Außenbereich an. In der schalltechnischen Untersuchung wird für die maßgeblichen Immissionsorte eine Höhe von h = 5,2 m über Geländehöhe (entspricht 1.Obergeschoss) angesetzt. C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 14/27 -

15 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 15/27 -

16 Tabelle 6: Planwerte für Tagzeitraum Nr. Beschreibung Gesamt-Immissionswert LGI in db(a) Vorbelastung Lvor in db(a) Planwert LPI in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 55,1 55,0 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 52,0 52,0 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 55,2 55,0 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 54,7 55,0 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 53,0 50,2 50,0 6 Annahütte, Siedlerweg 5 50,0 49,0 43,0 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 56,7 57,0 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 56,8 57,0 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 59,0 55,5 56,0 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 60,0 56,9 57,0 11 Klettwitz, Weinbergstr ,0 55,8 56,0 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 59,0 56,0 56,0 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,0 54,8 55,0 14 Klettwitz, Südstr. 9 59,0 56,0 56,0 15 Klettwitz, Schulstr ,0 55,1 55,0 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 55,0 51,8 52,0 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,0 54,9 55,0 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 55,0 51,8 52,0 19 Schipkau, Lindenstr. 1 59,0 55,9 56,0 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 57,1 57,0 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 52,6 51,0 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 60,0 57,0 57,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 58,0 54,7 55,0 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,0 54,7 55,0 25 Sallgast, Poley-Gut 8 55,0 52,0 52,0 M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 16/27 -

17 Tabelle 7: Planwerte für Nachtzeitraum Nr. Beschreibung Gesamt-Immissionswert LGI in db(a) Vorbelastung Lvor in db(a) Planwert LPI in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 41,8 37,0 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 39,4 31,0 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 42,1 36,0 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 40,7 39,0 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 38,0 36,6 32,0 6 Annahütte, Siedlerweg 5 35,0 34,4 26,0 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 41,9 42,0 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 41,9 42,0 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 44,0 41,6 40,0 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 45,0 42,0 42,0 11 Klettwitz, Weinbergstr ,0 40,9 41,0 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 44,0 42,1 39,0 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,0 41,9 36,0 14 Klettwitz, Südstr. 9 44,0 41,1 41,0 15 Klettwitz, Schulstr ,0 40,7 39,0 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 40,0 38,9 33,0 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,0 40,0 40,0 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 40,0 38,8 34,0 19 Schipkau, Lindenstr. 1 44,0 41,0 41,0 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 42,4 42,0 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 38,0 36,0 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 45,0 42,1 42,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 43,0 40,1 40,0 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,0 40,0 40,0 25 Sallgast, Poley-Gut 8 40,0 39,3 32,0 4.4 Festsetzung von Teilflächen Flächenmäßig große Plangebiete sind in Teilflächen zu unterteilen und für diese nachfolgend die Emissionskontingente zu bestimmen. Die Art und Weise der Gliederung ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 17/27 -

18 Die Grenzen der Teilflächen können entlang von Flurstücks-, Grundstücks- oder Bebauungsgrenzen sowie Straßen liegen. Die Gliederung kann u.a. bei Sondergebieten vernachlässigt werden. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr wird aufgrund der geringen Flächengröße nicht unterteilt, siehe Tabelle 8. Tabelle 8: Teilflächen für Bebauungsplan Nr Bezeichnung Gebietskategorie Größe Si in m 2 Höhe h in m TF 1 (3-2012) SO (Sondergebiet) , Bestimmung der Emissionskontingente Die Bestimmung der im Bebauungsplan festzusetzenden Emissionskontingente erfolgt für alle Teilflächen unter der Maßgabe, dass die Planwerte durch die energetische Summe der Immissionskontingente (entspricht Beurteilungspegel nach TA Lärm /1/) aller Teilflächen an den Immissionsorten nicht überschritten wird, siehe Gleichung (2). 0,1( L L, ) EK, i i j 10 lg 10 L (2) i PI, j mit LEK,i Emissionskontingent für Teilflächen i des Plangebiets in db(a) Li,j Differenz zwischen Emissionskontingent LEK,i und Immissionskontingent LIK,i,j einer Teilfläche i am Immissionsort j LPI,j Immissionswert für Plangebiet am Immissionsort j in db(a) C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Die Differenz aus dem Emissionskontingent und dem Immissionskontingent einer Teilfläche am Immissionsort ergibt sich aus der Größe der Teilfläche und dem Abstand ihres Schwerpunktes zum Immissionsort unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung A div, siehe Gleichung (3). Si = 10lg 4πsi Li, j 2, j mit Li,j Differenz zwischen Emissionskontingent LEK,i und Immissionskontingent LIK,i,j einer Teilfläche i am Immissionsort j Si Flächengröße der Teilfläche in m 2 si,j Horizontaler Abstand von Immissionsort bis Schwerpunkt der Teilfläche in m Die Gleichung (3) gilt nur, wenn die größte Ausdehnung einer Teilfläche nicht größer als 0,5s i,j ist. Sonst ist die Teilfläche in ausreichend kleine Flächen zu unterteilen. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 18/27 - (3)

19 Für das Plangebiet wurden die in folgender Tabelle 9 dargestellten Emissionskontingente ermittelt. Diese sind so festgesetzt, dass die an den Immissionsorten geltenden Planwerte durch die Immissionskontingente eingehalten werden. Tabelle 9: Teilflächen für Bebauungsplan Nr Bezeichnung Gebietskategorie Emissionskontingent LEK in db(a) Tag Nacht TF 1 (3-2012) SO (Sondergebiet) Die an den Immissionsorten durch die Emissionskontingente des Plangebiets verursachten Immissionskontingente sind nachfolgend, getrennt für den Tag- und Nachtzeitraum, zusammengefasst. Diese werden mit den für die einzelnen Immissionsorte geltenden Planwerten/Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zur DIN /5/ verglichen. Zudem sind die Differenzen dieser beiden Werte aufgezeigt. Tabelle 10: Immissionskontingente für Tagzeitraum - Teil 1 Nr. Beschreibung Planwert LPI in db(a) Immissionskontingent LIK in db(a) Differenz in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 34,0 21,0 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 27,7 24,3 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 38,9 16,1 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 39,9 15,1 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 50,0 37, Annahütte, Siedlerweg 5 43,0 36,5 6,5 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 41,5 15,5 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 41,6 15,4 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 56,0 43,3 12,7 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 57,0 44,6 12,4 11 Klettwitz, Weinbergstr ,0 44,7 11,3 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 56,0 45,4 10,6 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,0 45,5 9,5 14 Klettwitz, Südstr. 9 56,0 45,6 10,4 15 Klettwitz, Schulstr ,0 45,4 9,6 M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 19/27 -

20 Tabelle 11: Immissionskontingente für Tagzeitraum - Teil 2 Nr. Beschreibung Planwert LPI in db(a) Immissionskontingent LIK in db(a) Differenz in db(a) 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 52,0 43,9 8,1 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,0 46,2 8,8 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 52,0 48,9 3,1 19 Schipkau, Lindenstr. 1 56,0 49,9 6,1 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 51,6 5,4 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 49,8 1,2 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 57,0 48,6 8,4 23 Kostebrau, Gartenweg 1 55,0 45,9 9,1 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,0 46,8 8,2 25 Sallgast, Poley-Gut 8 52,0 34,1 17,9 Tabelle 12: Immissionskontingente für Nachtzeitraum - Teil 1 Nr. Beschreibung Planwert LPI in db(a) Immissionskontingent LIK in db(a) Differenz in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 19,0 18,0 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 12,7 18,3 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 23,9 12,1 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 24,9 14,1 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 32,0 22,0 10,0 6 Annahütte, Siedlerweg 5 26,0 21,5 4,5 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 26,5 15,5 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 26,6 15,4 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 40,0 28,3 11,7 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 42,0 29,6 12,4 11 Klettwitz, Weinbergstr ,0 29,7 11,3 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 39,0 30,4 8,6 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,0 30,5 5,5 14 Klettwitz, Südstr. 9 41,0 30,6 10,4 15 Klettwitz, Schulstr ,0 30,4 8,6 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 33,0 28,9 4,1 M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 20/27 -

21 Tabelle 13: Immissionskontingente für Nachtzeitraum - Teil 2 Nr. Beschreibung Planwert LPI in db(a) Immissionskontingent LIK in db(a) Differenz in db(a) 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,0 31,2 8,8 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 34,0 33,9 0,1 19 Schipkau, Lindenstr. 1 41,0 34,9 6,1 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 36,6 5,4 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 34,8 1,2 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 42,0 33,6 8,4 23 Kostebrau, Gartenweg 1 40,0 30,9 9,1 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,0 31,8 8,2 25 Sallgast, Poley-Gut 8 32,0 19,1 12,9 Die Teil-Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen sind in Anlage 3 enthalten. 4.6 Festsetzung von Zusatzkontingenten für Immissionsorte Wird der Planwert an einem Immissionsort durch das Immissionskontingent aller Teilflächen deutlich unterschritten, so können gemäß DIN /3/ Zusatzkontingente wie folgt berechnet werden, siehe Gleichung (4): L EK, zus, j = L PI, j 0,1( LEK, i Li, j) 10 lg 10 (4) i C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc mit LEK,zus,j LPI,j LEK,i Li,j Zusatzkontingent am Immissionsort j in db(a) Immissionswert für Plangebiet am Immissionsort j in db(a) Emissionskontingent für Teilflächen i des Plangebiets in db(a) Differenz zwischen Emissionskontingent LEK,i und Immissionskontingent LIK,i,j einer Teilfläche i am Immissionsort j Die Zusatzkontingente können sowohl immissionsortbezogen als auch für einzelne von einem Bezugspunkt ausgehenden Richtungssektoren ermittelt werden. Bei dieser Geräuschkontingentierung wird eine immissionsortbezogene Ermittlung der Zusatzkontingente durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, dass die an den Immissionsorten im Tagzeitraum max. zulässigen Planwerte, wenn möglich, nicht vollständig ausgeschöpft werden. Für die Immissionsorte gelten somit um die in der nachfolgenden Tabelle 14 dargestellten Zusatzkontingente erhöhte Emissionskontingente. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 21/27 -

22 Tabelle 14: Zusatzkontingente für Tag- und Nachtzeitraum Nr. Beschreibung Zusatzkontingent LEK,zus in db(a) Tag Nacht 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 18,0 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 18,0 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 12,0 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 14,0 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 10,0 10,0 6 Annahütte, Siedlerweg 5 3,5 4,5 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,5 15,5 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 15,0 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 9,5 11,5 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 9,0 12,0 11 Klettwitz, Weinbergstr. 13 8,0 11,0 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 7,5 8,5 13 Klettwitz, Kostebrauer Str. 50 6,5 5,5 14 Klettwitz, Südstr. 9 7,0 10,0 15 Klettwitz, Schulstr. 10 6,5 8,5 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 5,0 4,0 17 Klettwitz, Schipkauer Str. 34 5,5 8,5 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 0,0 0,0 19 Schipkau, Lindenstr. 1 3,0 6,0 20 Schipkau, Vogelbergstr. 10 2,0 5,0 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 21 Schipkau, Ruhlander Str. 20 0,0 1,0 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 5,0 8,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 6,0 9,0 24 Kostebrau, Römerkellerstr. 16 5,0 8,0 25 Sallgast, Poley-Gut 8 14,5 12,5 M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 22/27 -

23 5 Festsetzungen im Bebauungsplan Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder im Tagzeitraum ( Uhr) noch im Nachtzeitraum ( Uhr) überschreiten. LEK,Tag in db(a) LEK,Nacht in db(a) TF 1 (3-2012) Die Berechnung der angegebenen Emissionskontingente L EK erfolgte unter der Annahme freier Schallausbreitung zwischen dem Emissions- und Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung sowie ohne Berücksichtigung der Dämpfung durch Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung und Meteorologie. Für die Immissionsorte gelten weiterhin um die in den folgenden Tabellen dargestellten Zusatzkontingente erhöhte Emissionskontingente. Nr. Immissionsort LEK,zus,Tag in db(a) LEK,zus,Nacht in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 18,0 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 18,0 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 12,0 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 14,0 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 10,0 10,0 6 Annahütte, Siedlerweg 5 3,5 4,5 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,5 15,5 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 15,0 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 9,5 11,5 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 9,0 12,0 11 Klettwitz, Weinbergstr. 13 8,0 11,0 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 7,5 8,5 13 Klettwitz, Kostebrauer Str. 50 6,5 5,5 14 Klettwitz, Südstr. 9 7,0 10,0 15 Klettwitz, Schulstr. 10 6,5 8,5 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 5,0 4,0 M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 23/27 -

24 Nr. Immissionsort LEK,zus,Tag in db(a) LEK,zus,Nacht in db(a) 17 Klettwitz, Schipkauer Str. 34 5,5 8,5 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 0,0 0,0 19 Schipkau, Lindenstr. 1 3,0 6,0 20 Schipkau, Vogelbergstr. 10 2,0 5,0 21 Schipkau, Ruhlander Str. 20 0,0 1,0 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 5,0 8,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 6,0 9,0 24 Kostebrau, Römerkellerstr. 16 5,0 8,0 25 Sallgast, Poley-Gut 8 14,5 12,5 Ein Betrieb oder eine Anlage ist innerhalb des Plangebiets zulässig, wenn der gemäß den Vorgaben der TA Lärm i.v.m. der DIN ISO berechnete Beurteilungspegel L r am Immissionsort das für eine Fläche aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete Immissionskontingent nicht überschreitet. C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 24/27 -

25 6 Zusammenfassung Die Gemeinde Schipkau beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz, mit welchem die erforderlichen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für insgesamt 17 mögliche Standorte von Windenergieanlagen geschaffen werden soll. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde die GICON GmbH von der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG beauftragt, die schalltechnische Untersuchung in Form einer Geräuschkontingentierung nach DIN durchzuführen, mit dem Ziel, Emissionskontingente für das Plangebiet zu ermitteln, die eine dauerhafte Einhaltung der an den maßgeblichen Immissionsorten für die jeweilige Gebietskategorie gemäß DIN /4/ geltenden Orientierungswerte unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie vorhandene Bauleitplanungen gewährleisten. Die Untersuchung ergab folgende Ergebnisse und Auflagen: E1 Für das Plangebiet ergeben sich unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende bzw. geplante Betriebe und Anlagen sowie vorhandene Bauleitplanungen folgende Emissionskontingente: LEK,Tag in db(a) LEK,Nacht in db(a) TF 1 (3-2012) E2 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei für die Immissionsorte die folgenden Zusatzkontingente zu beachten sind. Nr. Immissionsort LEK,zus,Tag in db(a) LEK,zus,Nacht in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 18,0 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 18,0 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 12,0 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,0 14,0 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 10,0 10,0 6 Annahütte, Siedlerweg 5 3,5 4,5 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,5 15,5 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,0 15,0 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 9,5 11,5 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 9,0 12,0 11 Klettwitz, Weinbergstr. 13 8,0 11,0 M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 25/27 -

26 Nr. Immissionsort LEK,zus,Tag in db(a) LEK,zus,Nacht in db(a) 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 7,5 8,5 13 Klettwitz, Kostebrauer Str. 50 6,5 5,5 14 Klettwitz, Südstr. 9 7,0 10,0 15 Klettwitz, Schulstr. 10 6,5 8,5 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 5,0 4,0 17 Klettwitz, Schipkauer Str. 34 5,5 8,5 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 0,0 0,0 19 Schipkau, Lindenstr. 1 3,0 6,0 20 Schipkau, Vogelbergstr. 10 2,0 5,0 21 Schipkau, Ruhlander Str. 20 0,0 1,0 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 5,0 8,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 6,0 9,0 24 Kostebrau, Römerkellerstr. 16 5,0 8,0 25 Sallgast, Poley-Gut 8 14,5 12,5 A1 Die textlichen Festsetzungen aus Kapitel 5 dieses Gutachtens sind in den Bebauungsplan zu übernehmen. Dresden, den GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH P:\PROJEKT\P150052GV.2312.DD1\DOK\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc Dipl.-Ing. (FH) Martin Dybek FB Genehmigungsplanung / Umweltmanagement M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 26/27 -

27 7 Quellenverzeichnis /1/ Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) /2/ DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2, Allgemeines Berechnungsverfahren; Ausgabe Oktober 1999 /3/ DIN Geräuschkontingentierung; Dezember 2006 /4/ DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 /5/ Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 - Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung; Mai 1987 /6/ Gemeinde Sallgast - Amt Kleine Elster, Bebauungsplan Sallgast, Poley I; /7/ Gemeinde Annahütte, Bebauungsplan Annahütte Nr. 2, Wohngebiet Siedlerweg ; /8/ Altenpflegezentrum Haus am Waldrand GmbH, Bebauungsplan Altenpflegeheim Sallgaster Straße in Annahütte ; /9/ Gemeinde Schipkau, Bebauungsplan Grabenstraße - Am hohen Most in Klettwitz; /10/ Amt Schipkau - Gemeinde Klettwitz, Bebauungsplan Wohngebiet Schulstraße Klettwitz ; März 2000 /11/ Gemeinde Schipkau, Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Hauptwerkstatt Schipkau ; /12/ Großmann Ingenieur Consult GmbH; Bericht Nr. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz der Gemeinde Schipkau; C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Text.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz - 27/27 -

28 Anlage 1 Lageplan Untersuchungsgebiet, Schallquellen und Immissionsorte C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Anlage.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz

29 IO 2 IO Sallgast IO 25 Annahütte IO 5 IO 3 IO IO 4 IO 7 IO 8 Herrnmühle IO IO 16 IO 10 IO 11 Klettwitz IO 12 IO IO 15 IO 14 Zeichenerklärung IO 17 Kostebrau IO 23 IO 24 Flächenquelle Immissionsort IO 18 IO IO 22 Schipkau IO 20 TF 1 62 / 47 IO Anlage 1.1 AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" TITEL MASSSTAB Lageplan des Untersuchungsgebietes für Geräuschkontingentierung nach DIN Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden 1: BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: info@gicon.de M Z1 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

30 IO 2 Sallgast IO 1 IO Zeichenerklärung Flächenquelle Immissionsort IO 3 IO 4 AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Anlage PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden TITEL Lageplan der Immissionsorte in Ortslage Sallgast und Annahütte Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: info@gicon.de MASSSTAB 1: 8000 BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR. M Z2 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

31 Annahütte IO 5 IO IO IO 8 Zeichenerklärung Flächenquelle Immissionsort Herrnmühle IO 9 AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Anlage PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden TITEL Lageplan der Immissionsorte in Ortslage Annahütte und Herrnmühle Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: info@gicon.de MASSSTAB 1: 8000 BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR. M Z3 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

32 IO 10 IO 11 IO 16 IO 12 IO 13 IO 15 Klettwitz IO Zeichenerklärung Flächenquelle Immissionsort IO 17 AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" Anlage TITEL Lageplan der Immissionsorte in Ortslage Klettwitz Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: info@gicon.de MASSSTAB 1: 8000 BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR. M Z4 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

33 IO 18 IO IO 20 Schipkau Zeichenerklärung Flächenquelle Immissionsort IO 21 AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Anlage PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet- Erweiterung Windpark Klettwitz" TITEL Lageplan der Immissionsorte in Ortslage Schipkau Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: MASSSTAB 1: 8000 BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR. M Z5 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

34 IO Kostebrau IO 24 Zeichenerklärung Flächenquelle Immissionsort IO AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" Anlage TITEL Lageplan der Immissionsorte in Ortslage Kostebrau Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: info@gicon.de MASSSTAB 1: 8000 BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR. M Z6 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

35 Anlage 2 Kurzgutachten zur Vorbelastung durch Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie vorhandene Bauleitplanungen C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Bericht\M _Anlage.doc M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz

36 Kurzgutachten zur Vorbelastung durch Windenergieanlagen sowie Industrie- und Gewerbeanlagen 1 Situation und Aufgabenstellung Im Rahmen der Bauleitplanung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz ist eine schalltechnische Untersuchung in Form einer Geräuschkontingentierung nach DIN zu erstellen. Dabei ist die Vorbelastung durch bestehende gewerbliche Anlagen, in diesem Fall Windenergieanlagen sowie Industrie- und Gewerbeanlagen, sowie dem Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz mit zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der Vorbelastung durch bestehende Windenergieanlagen sowie Industrieund Gewerbeanlagen ist eine schalltechnische Untersuchung in Form einer detaillierten Schallimmissionsprognose nach TA Lärm durchzuführen. Die durch das Plangebiet des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz verursachten Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind aus dem Gutachten M zur Bauleitplanung zu entnehmen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen darauf folgend in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst und im Rahmen der Untersuchung zur Bauleitplanung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz mit berücksichtigt werden. 2 Unterlagen und Informationen Die Eingangsdaten für die Schallimmissionsprognose, welche folgend aufgelistet sind, wurden vom Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten (u.a. Vestas Wind Systems A/S) zur Verfügung gestellt oder den Online-Geoportalen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bzw. Amtes Kleine Elster (Landkreis Elbe-Elster) entnommen. Digitaler Lageplan und Topografische Karte des Untersuchungsgebietes C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Koordinatenliste der bestehenden Windenergieanlagen des Windparks Sallgast, Windparks Klettwitz und Windparks Kostebrau sowie der im Rahmen des Repowerings bereits genehmigten Windenergieanlagen des Windparks Klettwitz/ Kostebrau Bauleitplanungen Amt Kleine Elster: Bebauungsplan Sallgast, Poley I Bauleitplanungen Landkreis Oberspreewald-Lausitz Bebauungsplan Annahütte Nr. 2, Wohngebiet Siedlerweg Bebauungsplan Altenpflegeheim Sallgaster Straße in Annahütte Bebauungsplan Grabenstraße - Am hohen Most in Klettwitz Bebauungsplan Wohngebiet Schulstraße Klettwitz Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Hauptwerkstatt Schipkau Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

37 Schalltechnische Vermessungen von Windenergieanlagen vom Typ Vestas V66-1,65 MW, V80-2,0 MW, V90-2,0 MW und V112-3,3 MW Großmann Ingenieur Consult GmbH; Bericht Nr. M Geräuschkontingentierung nach DIN für Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz der Gemeinde Schipkau; Diese Unterlagen und Informationen bilden die Grundlage des vorliegenden Gutachtens und sind im Rahmen der weiteren Planungsphasen zwingend zu beachten. Wird zukünftig von der Planung abgewichen, so sind die Änderungen der GICON GmbH mitzuteilen und ggf. neu zu bewerten. 3 Grundlagen der Schallimmissionsprognose Die Grundlage für die Durchführung einer Schallimmissionsprognose bildet ein dreidimensionales Computer-Rechenmodell. Dieses beinhaltet grundsätzlich ein Geländemodell, Dämpfungsgebiete (u.a. Bebauung) oder weitere Hindernisse (u.a. Wand), Schallquellen und Immissionsorte. Die Schallquellen können je nach ihrer Abstrahlcharakteristik als Punktschallquelle, Flächenschallquelle oder Linienschallquelle inkl. realer Richtwirkungen modelliert werden. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen mit dem Rechenprogramm SoundPLAN in der Version 7.3 der Braunstein + Berndt GmbH. 3.1 Berechnungsgrundlagen C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Die Berechnung des an einem Immissionsort durch eine Schallquelle verursachten A- bewerteten Langzeit-Mittelungspegel L AT(LT) erfolgt gemäß DIN ISO aus dem Schallleistungspegel L WA dieser Schallquelle sowie verschiedener Dämpfungsterme innerhalb des Ausbreitungsweges, vgl. Gleichung (1). L AT ( LT) = L D ( A + A + A + A + A ) C (1) WA C Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung div atm mit LWA Schallleistungspegel einer Schallquelle in db(a) DC Richtwirkungskorrektur in db Adiv Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Aatm Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Agr Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in db Abar Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Amisc Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in db Cmet Meteorologische Korrektur (Mittelwert) in db gr bar misc met

38 Die Berechnungen können unter Anwendung von Terz- bzw. Oktav-Schallleistungspegeln frequenzabhängig oder mit Hilfe eines A-bewerteten Summen-Schallleistungspegels (Einzahlwert) durchgeführt werden. Wirken mehrere Schallquellen einer Anlage auf einen Immissionsort ein, so wird der Gesamt-Immissionspegel L S aller Schallquellen durch energetische Addition wie folgt ermittelt, siehe Gleichung (2): 0,1 (10 LAT( LT) L = 10log ) (2) S 3.2 Beurteilungsgrundlagen Zum Vergleich mit den gemäß TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltenden Immissionsrichtwerten ist der Beurteilungspegel L r heranzuziehen. Dieser stellt nach DIN ein Maß für die durchschnittliche Geräuschsituation an einem Immissionsort innerhalb einer Beurteilungszeit T r dar und wird für den Tag- bzw. Nachtzeitraum getrennt ermittelt. Bei unterschiedlichen Geräuscheinwirkungen in der jeweiligen Beurteilungszeit T r ist diese in Teilzeiten T i gleicher Belastung L Aeq,i zu unterteilen und der Gesamt- Beurteilungspegel aus der Summe der einzelnen Teilzeit-Belastungen zu ermitteln. Zudem enthält der Beurteilungspegel Zuschläge für die Lästigkeit eines Geräusches. Er wird wie folgt berechnet, siehe Gleichung (3): L r m 1 0,1( L Aeq, i+ KI, i+ KT, i+ KR, i+ KS, i) = 10 log Ti 10 (3) Tr i= 1 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc mit Tr Beurteilungszeit gemäß TA Lärm /1/ Ti Teilzeit unterschiedlicher Geräusche LAeq,i A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschalldruckpegel, Mittelungspegel in Teilzeit Ti in db(a) KI,i Zuschlag für Impulshaltigkeit, Impulszuschlag in db KT,i Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit, Tonzuschlag in db KR,i Zuschlag für Ruhezeiten, Ruhezeitenzuschlag in db KS,i Zu- oder Abschlag für bestimmte Geräusche und Situationen in Teilzeit Ti Für den Tagzeitraum ist gemäß TA Lärm /1/ die Zeit zwischen Uhr und Uhr maßgebend, die Beurteilungszeit T r beträgt somit 16 Stunden. Bei Geräuscheinwirkungen an Werktagen zwischen Uhr und Uhr sowie Uhr und Uhr bzw. sowie an Sonn- und Feiertagen in den Zeiten Uhr bis Uhr, Uhr bis Uhr sowie Uhr bis Uhr ist die erhöhte Störwirkung durch Geräusche innerhalb dieser, gemäß TA Lärm /1/ festgelegten Ruhezeiten durch einen Zuschlag von K R = 6 db zu berücksichtigen. In Industrie-, Gewerbe- sowie Misch-, Kern- und Dorfgebieten entfällt jedoch der Ruhezeitenzuschlag K R,i. Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

39 Im Nachtzeitraum ist die Beurteilungszeit auf eine Stunde, die lauteste Nachtstunde, zwischen Uhr und Uhr begrenzt. 3.3 Maßgebliche Immissionsorte und Richtwerte Der maßgebliche Immissionsort für die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen liegt gemäß Pkt. 2.3 bzw. Anhang 1.3 der TA Lärm u.a. N a. bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes! oder b. bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen N. Für die Beurteilung der Schallimmissionssituation an einem Immissionsort ist die TA Lärm maßgebend. Die folgende Tabelle 1 enthält die darin für die einzelnen Gebietskategorien angegebenen Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietskategorie Abkürzung Immissionsrichtwert für Gesamtbelastung in db(a) Tag Nacht Industriegebiete GI Gewerbegebiete GE Misch-, Kern- und Dorfgebiete MI/MK/MD C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete WA/WS Reine Wohngebiete WR Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten SOK Wochenendhausgebiete EW Kurzzeitige Geräuschspitzen (z.b. Türenschlagen am Auto) dürfen einen im Tagzeitraum um 30 db(a) bzw. im Nachtzeitraum um 20 db(a) erhöhten Immissionsrichtwert nicht überschreiten. Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

40 3.4 Maßgebliche Immissionsorte Im Rahmen von Ortsbegehungen am , und und in Abstimmung mit der Gemeinde Schipkau sowie den betroffenen Gebietskörperschaften wurden die Gebietseinordnungen ermittelt. Zudem wurde eine Prüfung vorhandener Bauleitplanungen der im Untersuchungsgebiet liegenden Gemeinden vorgenommen. Für diese schalltechnische Untersuchung werden die in der folgenden Tabelle 2 dargestellten Immissionsorte berücksichtigt. Tabelle 2: Maßgebliche Immissionsorte und Gebietskategorie Nr. Beschreibung Gebietskategorie Kürzel 1 Siedlung Poley, Hauptstr. 12 Kleinsiedlungsgebiet WS 2 Siedlung Poley, Hauptstr. 24 Wochenendhausgebiet - 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl. 58 Kleinsiedlungsgebiet WS 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl. 28 Kleinsiedlungsgebiet WS 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 Krankenhaus (Sonstige Gebiete) - 6 Annahütte, Siedlerweg 5 Reines Wohngebiet WR 7 Herrnmühle, Krankenhausstr. 12 Außenbereich (Sonstige Gebiete) - 8 Herrnmühle, Krankenhausstr. 13 Mischgebiet MI 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 Allgemeines Wohngebiet WA 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 Außenbereich (Sonstige Gebiete) - 11 Klettwitz, Weinbergstr. 13 Allgemeines Wohngebiet WA 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 Allgemeines Wohngebiet WA 13 Klettwitz, Kostebrauer Str. 50 Allgemeines Wohngebiet WA 14 Klettwitz, Südstr. 9 Allgemeines Wohngebiet WA C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc 15 Klettwitz, Schulstr. 10 Allgemeines Wohngebiet WA 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 Reines Wohngebiet WR 17 Klettwitz, Schipkauer Str. 34 Kleinsiedlungsgebiet WS 18 Schipkau, Klettwitzer Str. Allgemeines Wohngebiet WA 19 Schipkau, Lindenstr. 1 Allgemeines Wohngebiet WA 20 Schipkau, Vogelbergstr. 10 Mischgebiet MI 21 Schipkau, Ruhlander Str. 20 Allgemeines Wohngebiet WA 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 Außenbereich (Sonstige Gebiete) - 23 Kostebrau, Gartenweg 1 Allgemeines Wohngebiet WA 24 Kostebrau, Römerkellerstr. 16 Allgemeines Wohngebiet WA 25 Sallgast, Poley-Gut 8 Wochenendhausgebiet - Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

41 4 Ermittlung der Vorbelastung 4.1 Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen Die Vorbelastung durch bestehende Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen wird in den nachfolgenden Unterkapiteln beschrieben. Die an den Immissionsorten durch diese Anlagen verursachten Umwelteinwirkungen durch Geräusche werden gemäß TA Lärm i.v.m. DIN ISO berechnet. Die Ergebnisse sind in der Anlage zu diesem Kurzgutachten enthalten Industrie- und Gewerbegebiet Hauptwerkstatt Schipkau Für die in dieser Schallimmissionsprognose betrachteten maßgeblichen Immissionsorte werden die Umwelteinwirkungen des Industrie- und Gewerbegebietes Hauptwerkstatt Schipkau als relevant eingestuft. Folgende Firmen sind aktuell innerhalb dieses Plangebiets ansässig: Lausitzer Anlagen-, Apparate- und Maschinenbau GmbH (Stahlbau, Maschinenbau) AKR Auto- Krane- und Reifenservice GmbH Schipkau (Kfz-Werkstatt für Nutzwerkzeuge und Krane) Kneucker GmbH Schipkau (Abbruch, Demontage, Entsorgung) SHL Transport GmbH (Fuhrbetrieb) Fuhrunternehmen Lehmann (Fuhrbetrieb) Fa. Witt (Kunststoff- und Metallbearbeitung) Grohmann Attollo GmbH, BS Schipkau (Schwertransporte, Kranverleih, Speditionsdienste) Lagerstätte Fa. Stehr (Holzhandlung und Transporte) Lagerstätte Fa. Bischof (Trockenbau) C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Der für das o.g. Industrie- und Gewerbegebiet existierende Bebauungsplan enthält keine Aussagen hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes, z.b. in Form von Emissionskontingenten gemäß DIN Daher werden zur Berücksichtigung der Industrie- und Gewerbeanlagen die Vorgaben der DIN , Pkt angewendet. Diese lauten wie folgt: Wenn die Art der unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, ist für die Berechnung der in der Umgebung eines geplanten Industrie- und Gewerbegebietes ohne Emissionsbegrenzung! zu erwartenden Beurteilungspegel dieses Gebiet als eine Flächenschallquelle mit folgenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln anzusetzen: Industriegebiet, tags und nachts L WA = 65 db(a) Gewerbegebiet, tags und nachts L WA = 60 db(a) Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

42 Im Nachtzeitraum sind die zuvor benannten flächenbezogenen Schallleistungspegel aufgrund der hohen Flächengrößen von Industrie- und Gewerbegebieten sowie der nachts gegenüber dem Tagzeitraum um 15 db(a) geringeren Immissionsrichtwerte selten umsetzbar. Die Werte für den Nachtzeitraum liegen erfahrungsgemäß für Industrieflächen um 5N10 db(a), für Gewerbeflächen um 10N15 db(a) unterhalb der tags angesetzten Werte. In dieser Schallimmissionsprognose werden daher die Industrie- und Gewerbeflächen mit folgenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln berücksichtigt: Industrieflächen, tags L WA = 65 db(a) und nachts L WA = 60 db(a) Gewerbeflächen, tags L WA = 60 db(a) und nachts L WA = 45 db(a) Für die Industrieflächen, welche aktuell noch nicht genutzt werden, wird mit dieser Annahme dem häufig stattfindenden Nachtbetrieb Rechnung getragen. Die größtenteils bereits bebauten Gewerbeflächen werden dagegen mit einem geringeren Wert berücksichtigt. Begründet wird dies damit, dass laut schriftlicher Auskunft der Gemeinde Schipkau die vorhandenen Anlagen größtenteils keinen Nachtbetrieb aufweisen und somit nicht berücksichtigt werden müssen. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird jedoch, auch hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen, ein Nachtbetrieb aller Anlagen angenommen Kompostier- und Recyclinganlage Die NSG Sanierungsgesellschaft in der Lausitz mbh betreibt in der Ortslage Klettwitz eine Kompostier- und Recyclinganlage. Nach Auskunft der Gemeinde Schipkau wird diese Anlage nur im Tagzeitraum betrieben. Für diese Schallimmissionsprognose wird die Anlage jedoch aufgrund der Entfernung zu den Immissionsorten von mindestens 200 m als nicht relevant eingestuft Windpark Sallgast C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Im Untersuchungsgebiet befindet sich der bestehende Windpark Sallgast, bestehend aus 13 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V80-2,0 MW. Die Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Schallemissionswerte dieser Anlagen. Tabelle 7: Hersteller Typ Nennleistung PN Rotordurchmesser dr Nabenhöhe hn Schallleistungspegel LWA Vorbelastung durch Windenergieanlagen - Technische Daten und Schallemissionswerte für Vestas V80-2,0 MW Zuschlag für Tonhaltigkeit KT Zuschlag für Impulshaltigkeit KI Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung Vestas Wind Systems A/S V80-2,0 MW kw 80 m 100 m 105,4 db(a) Wert aus einer Einzelmessung 0 db 0 db

43 Die Windenergieanlagen befinden sich auf folgenden Koordinaten (Gauß-Krüger Bessel Potsdam), siehe nachfolgende Tabelle 8: Tabelle 8: Vorbelastung durch Windenergieanlagen - Anlagenkoordinaten (Gauß-Krüger Bessel Potsdam) und Schallemissionswerte Bezeichnung WEA Rechtswert Hochwert Quellenhöhe in m Betriebsweise und Schallleistungspegel LWA in db(a) WEA WKA ,4 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,8 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,9 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,7 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,7 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,2 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,6 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,5 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,6 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,5 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,3 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,6 Mode 0: 105,4 WEA WKA ,2 Mode 0: 105, Sonstige Anlagen C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc In den Ortslagen rings um den Windpark Klettwitz sind gemäß den im Rahmen der Ortsbegehung gesammelten Erkenntnissen keine lärmintensiven Industrie- und Gewerbeanlagen vorhanden. Die Gebiete sind hauptsächlich durch Wohnbebauung und Kleinbetriebe, z.b. Verkaufsläden, Handwerker, Autoverkauf und -werkstatt, sowie Bürogebäude gekennzeichnet. 4.2 Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz Für die von der Gemeinde Schipkau beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz, mit welchem die erforderlichen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für insgesamt 31 mögliche Standorte von Windenergieanlagen geschaffen wurde, wurde im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Untersuchung in Form einer Geräuschkontingentierung nach DIN durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Gutachten M der Großmann Ingenieur Consult GmbH vom dokumentiert und sind in den folgenden Tabellen 3 (Tagzeitraum) bzw. 4 (Nachtzeitraum) dargestellt. Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

44 Tabelle 3: Vorbelastung durch Bauleitplanung für Tagzeitraum Nr. Beschreibung LIK in db(a) Immissionskontingent Zusatzkontingent LEK,zus in db(a) Vorbelastung durch Bauleitplanung Lvor in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,4 2,5 54,9 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,8 1,0 51,8 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,6 1,5 55,1 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,2 1,5 54,7 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 50,2 0,0 50,2 6 Annahütte, Siedlerweg 5 49,0 0,0 49,0 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,7 4,0 56,7 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,3 4,5 56,8 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 53,5 2,0 55,5 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 53,9 3,0 56,9 11 Klettwitz, Weinbergstr ,3 2,5 55,8 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 54,0 2,0 56,0 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,8 1,0 54,8 14 Klettwitz, Südstr. 9 52,5 3,5 56,0 15 Klettwitz, Schulstr ,1 2,0 55,1 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 51,8 0,0 51,8 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,9 4,0 54,9 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 51,6 0,0 51,6 19 Schipkau, Lindenstr. 1 52,3 3,5 55,8 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 6,0 58,0 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 3,0 51,0 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 49,5 7,5 57,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 49,7 5,0 54,7 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,2 5,5 54,7 25 Sallgast, Poley-Gut 8 51,4 0,5 51,9 Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

45 Tabelle 4: Vorbelastung durch Bauleitplanung für Nachtzeitraum Nr. Beschreibung LIK in db(a) Immissionskontingent Zusatzkontingent LEK,zus in db(a) Vorbelastung durch Bauleitplanung Lvor in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,4 2,5 39,9 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,8 1,5 37,3 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,6 3,0 41,6 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,2 2,0 40,2 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 35,2 1,0 36,2 6 Annahütte, Siedlerweg 5 34,0 0,0 34,0 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,7 4,0 41,7 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,3 4,5 41,8 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 38,5 3,0 41,5 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 38,9 3,0 41,9 11 Klettwitz, Weinbergstr ,3 2,5 40,8 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 39,0 3,0 42,0 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,8 3,0 41,8 14 Klettwitz, Südstr. 9 37,5 3,5 41,0 15 Klettwitz, Schulstr ,1 2,5 40,6 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 36,8 2,0 38,8 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,9 4,0 39,9 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 36,6 2,0 38,6 19 Schipkau, Lindenstr. 1 37,3 3,5 40,8 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 6,0 42,0 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 2,0 35,0 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 34,5 7,5 42,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 34,7 5,0 39,7 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,2 5,5 39,7 25 Sallgast, Poley-Gut 8 36,4 2,0 38,4 Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

46 5 Ergebnisse Gemeinde Schipkau Zur Ermittlung der Vorbelastung durch bestehende Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen wurden im Rahmen dieser Schallimmissionsprognose Berechnungen durchgeführt. Die Vorbelastung durch vorhandene Bauleitplanungen, in diesem Fall dem Bebauungsplan Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz, wurden dem vorliegenden Gutachten M vom entnommen. Daraus wurde die in den nachfolgenden Tabellen 5 bis 6 (Tagzeitraum) bzw. 7 bis 8 (Nachtzeitraum) zusammengefasste Vorbelastung berechnet. Tabelle 5: Beurteilungspegel der Vorbelastung im Tagzeitraum - Teil 1 Nr. Beschreibung Vorbelastung durch Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen Lvor,V1 in db(a) Vorbelastung durch Bauleitplanung Lvor,V2 in db(a) Vorbelastung aller Anlagen Lvor in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,0 54,9 55,1 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,8 51,8 52,0 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,9 55,1 55,2 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,3 54,7 54,7 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 30,1 50,2 50,2 6 Annahütte, Siedlerweg 5 27,7 49,0 49,0 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,6 56,7 56,7 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,9 56,8 56,8 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 30,4 55,5 55,5 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 26,5 56,9 56,9 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc 11 Klettwitz, Weinbergstr ,9 55,8 55,8 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 30,5 56,0 56,0 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,5 54,8 54,8 14 Klettwitz, Südstr. 9 30,6 56,0 56,0 15 Klettwitz, Schulstr ,4 55,1 55,1 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 29,2 51,8 51,8 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,4 54,9 54,9 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 37,3 51,6 51,8 19 Schipkau, Lindenstr. 1 38,3 55,8 55,9 20 Schipkau, Vogelbergstr ,0 58,0 57,1 21 Schipkau, Ruhlander Str ,6 51,0 52,6 Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

47 Tabelle 6: Beurteilungspegel der Vorbelastung im Tagzeitraum - Teil 2 Nr. Beschreibung Vorbelastung durch Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen Lvor,V1 in db(a) Vorbelastung durch Bauleitplanung Lvor,V2 in db(a) Vorbelastung aller Anlagen Lvor in db(a) 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 26,2 57,0 57,0 23 Kostebrau, Gartenweg 1 33,5 54,7 54,7 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,9 54,7 54,7 25 Sallgast, Poley-Gut 8 35,6 51,9 52,0 Tabelle 10: Beurteilungspegel der Vorbelastung im Nachtzeitraum - Teil 1 Nr. Beschreibung Vorbelastung durch Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen Lvor,V1 in db(a) Vorbelastung durch Bauleitplanung Lvor,V2 in db(a) Vorbelastung aller Anlagen Lvor in db(a) 1 Siedlung Poley, Hauptstr ,4 39,9 41,8 2 Siedlung Poley, Hauptstr ,2 37,3 39,4 3 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,2 41,6 42,1 4 Annahütte, Karl-Marx-Siedl ,6 40,2 40,7 5 Annahütte, Ernst-Thälmann-Str. 8 26,2 36,2 36,6 6 Annahütte, Siedlerweg 5 23,6 34,0 34,4 7 Herrnmühle, Krankenhausstr ,2 41,7 41,9 C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc 8 Herrnmühle, Krankenhausstr ,4 41,8 41,9 9 Herrnmühle, Philipp-M.-Str. 2 26,0 41,5 41,6 10 Klettwitz, Alte Finsterw. Str. 3 25,0 41,9 42,0 11 Klettwitz, Weinbergstr ,3 40,8 40,9 12 Klettwitz, An den Weinbergen 6 24,7 42,0 42,1 13 Klettwitz, Kostebrauer Str ,4 41,8 41,9 14 Klettwitz, Südstr. 9 23,4 41,0 41,1 15 Klettwitz, Schulstr ,9 40,6 40,7 16 Klettwitz, Am hohen Most 4 23,7 38,8 38,9 17 Klettwitz, Schipkauer Str ,9 39,9 40,0 18 Schipkau, Klettwitzer Str. 26,2 38,6 38,8 Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

48 Tabelle 10: Beurteilungspegel der Vorbelastung im Nachtzeitraum - Teil 1 Nr. Beschreibung Vorbelastung durch Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen Lvor,V1 in db(a) Vorbelastung durch Bauleitplanung Lvor,V2 in db(a) Vorbelastung aller Anlagen Lvor in db(a) 19 Schipkau, Lindenstr. 1 27,1 40,8 41,0 20 Schipkau, Vogelbergstr ,6 42,0 42,4 21 Schipkau, Ruhlander Str ,0 35,0 38,0 22 Kostebrau, Friedrichsthal 17 25,6 42,0 42,1 23 Kostebrau, Gartenweg 1 29,6 39,7 40,1 24 Kostebrau, Römerkellerstr ,7 39,7 40,0 25 Sallgast, Poley-Gut 8 31,9 38,4 39,3 6 Unterschrift Dresden, den GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH Dipl.-Ing. (FH) Martin Dybek FB Genehmigungsplanung/Umweltmanagement C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

49 Anlage Lageplan der Schallquellen und Immissionsorte Eingangsdaten Berechnungsergebnisse C:\Users\mdy\Desktop\BLP_Schipkau\BPlan_3-2012\Vorbelastung\Kurzgutachten_ doc Kurzgutachten zur Ermittlung der Vorbelastung

50 IO 2 IO Sallgast IO 25 Annahütte IO 5 IO 3 Windpark Sallgast IO IO 4 IO 7 IO 8 Herrnmühle IO TF 1 62 / 47 IO 16 IO 10 IO 11 Klettwitz IO 12 IO IO 15 IO Kostebrau Zeichenerklärung IO 17 TF 2 62 / 47 IO 23 IO 24 Flächenquelle Immissionsort Punktquelle IO 18 IO IO 22 Schipkau IO IO 21 Industrie- und Gewerbegebiet "Hauptwerkstatt" Anlage 1 AUFTRAGGEBER Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG PROJEKT Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" TITEL MASSSTAB Lageplan des Untersuchungsgebietes für Berechnung der Vorbelastung Großmann Ingenieur Consult GmbH Stammsitz Dresden 1: BLATTFORMAT 420x297 DATUM GUTACHTEN-NR Dresden Tiergartenstraße 48 Telefon: Telefax: info@gicon.de Z1 PROJEKT-NR. BEARBEITET MDY GEZEICHNET MDY REVISION 0 P150052GV.2312

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