SIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0073

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1 Internationale Norm: ISO/IEC 17020:2012 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17020:2012 Hauptstelle (HS) Swiss Safety Center AG Industry Services Richtistrasse Wallisellen Geschäftsstelle 1 (GS1) Swiss Safety Center SA Industry Services Rue du Crêt-Taconnet 8b 2000 Neuchâtel Geschäftsstelle 2 (GS2) Swiss Safety Center SA Industry Services Via San Gottardo Lugano-Massagno Leiter: MS-Verantwortlicher: Oliver von Trzebiatowski Dr. Elisabetta Ramsperger- Prati Telefon: Internet: olivier.vontrzebiatowski@safetycenter.ch Erstmals akkreditiert: Aktuelle Akkreditierung: bis Verzeichnis siehe: (Akkreditierte Stellen) Geltungsbereich der Akkreditierung ab Inspektionsstelle (Typ A) für die sicherheitstechnische Beurteilung von druckführenden Geräten und Anlagen, Rohrleitungsanlagen, explosionsfähigen n, Fliegenden Bauten / Freizeitanlagen sowie im Bereich des Transports gefährlicher Güter Inspektionsstelle (Typ A) für Anlagen und Massnahmen in den n der Schadensverhütung Inverkehrbringen druckführender Geräte und Anlagen, Rohrleitungsanlagen Leiter: Oliver von Trzebiatowski Tel.: olvier.vontrzebiatowski@safetycenter.ch HS / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 1/12

2 SR : Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung) vom (Stand ) EU-Richtlinie für einfache Druckbehälter 2014/29/EU vom Inspektionsstelle 1) für die Konformitätsbewertungsverfahren Modul B, C, C1, C2 1) Konformitätsbewertungsstelle nach SR Notifizierte Stelle mit Kennnummer 1253 nach Richtlinie 2014/29/EU Artikel 17 SR : Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Druckgeräteverordnung) vom (Stand ) EU-Richtlinie für Druckgeräte 2014/68/EU vom Inspektionsstelle 2) für die Konformitätsbewertungsverfahren Module A2, B-Entwurfsmuster, B-Baumuster, C2, F, G, Entwurfsprüfungen und unangemeldete Besuche zu H1 Hinweis Die Module D, D1, E, E1, H, H1 fallen unter die Swiss Safety Center AG Akkreditierung SCESm ) Konformitätsbewertungsstelle nach SR Notifizierte Stelle mit Kennnummer 1253 nach Richtlinie 2014/68/EU Artikel 20 Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom und Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom SR (BauPV) Verordnung über Bauprodukte vom Bereichscode 28 SN EN Inspektionsstelle 3 ) für metallische und nicht metallische Tanks sowie Ausrüstungsteile von Tankanlagen Überwachung der Produktionskontrolle von: Werksgefertigte Tanks aus Stahl 3) anerkannt mit dem SVTI durch die KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Schweiz) SN EN SN EN SN EN Ortsfeste Tanks aus Thermoplasten Überfüllsicherungen für ortsfeste Tanks Leckanzeigesysteme / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 2/12

3 SR Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung) vom Betrieb, Instandsetzung und Änderung druckführender Geräte und Anlagen Inspektionsstelle 4) für die verlangten Aufgaben, namentlich Durchführen von Inspektionen Instandsetzungen und Änderungen Leiter: Oliver von Trzebiatowski Tel.: HS 4 ) in der Verordnung als Fachorganisation bezeichnet SR Verordnung über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) vom Beurteilung der Installation von Anlagen und Geräten im explosionsfähigen Bereich Leiter: Roland Schneider Tel.: roland.schneider@safetycenter.ch HS EN/IEC Teil 0: Geräte - Allgemeine Anforderungen und Staub EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN/IEC Teil 1: Geräteschutz durch druckfeste Kapselung d Teil 2: Geräteschutz durch Überdruckkapselung p Teil 5: Geräteschutz durch Sandkapselung q Teil 6: Geräteschutz durch Ölkapselung o Teil 7: Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit e / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 3/12

4 EN/IEC Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit i EN/IEC EN/IEC Explosionsgefährdete - Teil 13: Schutz von Einrichtungen durch einen überdruckgekapselten Raum "p" und einen fremdbelüfteten Raum "v" Teil 14: Projektierung Auswahl und Errichten elektrischer Anlagen und Staub EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN/IEC Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Teil 15: Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln der Zündschutzart n n Teil 17: Prüfen und Instandhaltung elektrischer Anlagen Teil 18: Geräteschutz durch Vergusskapselung m n Teil 20-1: Stoffliche Eigenschaften zur Klassifizierung von en und Dämpfen Prüfmethoden und Daten Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Teil 25: Eigensichere Systeme Teil 27: Konzept für eigensichere Feldbussysteme (FISCO) Teil 27: Konzept für eigensichere Feldbussysteme (FISCO) EN/IEC Teil 28: Schutz von Einrichtungen und Übertragungssystemen, die mit optischer Strahlung arbeiten und Staub und Staub / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 4/12

5 EN/IEC EN/IEC EN/IEC EN EN Teil 29-1: messgeräte Anforderungen an das Betriebsverhalten von Geräten für die Messung brennbarer e Teil 30-1: Elektrische Widerstands-Begleitheizungen Allgemeine Anforderungen und Prüfanforderungen Teil 31: Geräte-Staubexplosionsschutz durch Gehäuse n Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten n Teil 1: Grundlagen und Anforderungen Staub Staub Nicht-elektrische Geräte und Staub Nichtelektrische Geräte und Staub EN EN EN EN EN Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten n Teil 2: Schutz durch schwadenhemmende Kapselung fr Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten n Teil 3: Schutz durch druckfeste Kapselung d Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten n Teil 5: Schutz durch Konstruktive Sicherheit c Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten n Teil 6: Schutz durch Zündquellenüberwachung b Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten n Teil 8: Schutz durch Flüssigkeitskapselung k Nicht-elektrische Geräte und Staub Nichtelektrische Geräte und Staub Nichtelektrische Geräte und Staub Nichtelektrische Geräte und Staub Nichtelektrische Geräte und Staub / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 5/12

6 EN/IEC EN/IEC EN Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in n mit brennbarem Staub Teil 4: Zündschutzart pd Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in n mit brennbarem Staub Teil 11: Schutz durch Eigensicherheit id Sicherheitseinrichtungen für den sicheren Betrieb von Geräten im Hinblick auf Explosionsgefahren Staub Staub und Staub Transport gefährlicher Güter Leiter: Oliver von Trzebiatowski Tel.: olivier.vontrzebiatowski@safetycenter.ch Gefahrgutumschliessungen SR (GGUV) Verordnung über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen, inkl. Richtlinie zur Umsetzung der GGUV Strassenbeförderung SR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) Europäisches Übereinkommen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) inkl. Anhang A+B (als Anhang zu SR ) Eisenbahnbeförderung SR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und Seilbahn (RSD) Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RID (als Anhang zu SR ) Inspektionsstelle 1) für die Durchführung der Konformitätsbewertung bzw. Neubewertung der Konformität sowie Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen und ausserordentlichen Prüfungen von: ortsbeweglichen Druckgeräten gemäss Art. 2b GGUV: - Druckgefässe inkl. patronen und ihre Ventile und anderen Zubehörteile (ADR/RID 6.2), - Tanks, Batteriewagen/Batterie- Fahrzeuge sowie container mit mehreren Elementen (MECG) und ihre Ventile und anderen Zubehörteile (ADR/RID 6.8) anderen Gefahrgutumschliessungen gemäss Art. 2a GGUV: - Verpackungen (ADR/RID ) - Druckgefässe, die nicht ortsbewegliche Druckgeräte sind - Grosspackmittel (IBC) (ADR/RID 6.5) HS 1) Konformitätsbewertungsstelle gem. Art. 15 Abs. 1 GGUV (KBS-GGU 073) Für die einzelnen Verfahren gelten die Bestimmungen des Abschnitts ADR/RID sinngemäss / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 6/12

7 - Grossverpackungen (ADR/RID 6.6) - Ortsbewegliche Tanks (ADR/RID 6.7) - Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) / Kesselwagen, Aufsetztanks/abnehmbare Tanks, Tankcontainer und Tankwechselaufbauten deren Tankkörper aus metallischen Werkstoffen hergestellt sind (ADR/RID 6.8) - Saug-Druck-Tanks für Abfälle (ADR/RID 6.10) - Schüttgut-Container (ADR/RID 6.11) - Mobile Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) (ADR 6.12) - Baustellentanks (Anhang 1 SDR, Kap. 6.14) - Verpackungen: Anerkennung und Überwachung von QSP für die Fertigung, Rekonditionierung und Prüfung von Verpackungen, IBC und Grossverpackungen nach Kapiteln 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/RID - Genehmigung und Überwachung von Betriebseigenen Prüfdiensten (IS) gemäss ADR/RID - Klassifizierung: Bewertung von Gütern aus gefahrgutrechtlicher Sicht nach Kap. 2.2 RID / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 7/12

8 2010/35/EU Richtlinie (RL) über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) Konformitätsbewertungsstelle für die Durchführung der Konformitätsbewertung bzw. Neubewertung der Konformität sowie Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen und ausserordentlichen Prüfungen von: Notified Body mit Kennnummer NB 1253 (gem. Art. 5, MRA CH- EU SR ) - Druckgefässen inkl. patronen und ihre Ventile und anderen Zubehörteile (ADR/RID 6.2), - Tanks, Batteriewagen/Batterie- Fahrzeuge sowie container mit mehreren Elementen (MECG) und ihre Ventile und anderen Zubehörteile (ADR/RID 6.8) SR Verordnung über Aerosolpackungen 75/324/EWG (Aerosolpackungen); mit Anpassung Richtlinie 2008/47/EG Kap. 6 Druckgaspackungen, Gefässe, klein, mit (patronen) und Brennstoffzellenkartuschen Andere Verkehrsträger ICAO-TI (International Civil Aviation Organisation / Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air) IATA-DGR (International Air Transport Association / Dangerous Goods Regulation) IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) Transport von Gefahrgut allgemein UN-Empfehlungen: Transport of dangerous Goods - Model Regulations UN-Empfehlungen: Prüfhandbuch: Transport of dangerous Goods - Tests and Criteria / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 8/12

9 Strassenfahrzeuge SR Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen VTS ECE R-67 (Bauteile und anlagen für komprimiertes Flüssiggas für Antriebe in Fahrzeugen) ECE R-110 (Bauteile und anlagen für komprimiertes Erdgas für Antriebe in Fahrzeugen) ECE R-115 (spezielle Nachrüstsysteme für Flüssiggas (LPG) und für komprimiertes Erdgas (CNG) zum Einbau in Motorfahrzeuge) SR Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen TGV SUVA / EKAS Flüssiggasrichtlinien III SVGW G10 Richtlinien für erdgasbetriebene Motorfahrzeuge behälter, inkl. Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Befestigungen Fliegende Bauten Freizeit- und Sportanlagen Leiter: Oliver von Trzebiatowski Tel.: oliver.vontrzebiatowski@safetycenter.ch HS / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 9/12

10 SR Gesetz über das Gewerbe der Reisenden SR Verordnung über das Gewerbe der Reisenden EN Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks - Sicherheit EN Temporäre Strukturen Zelte - Sicherheit DIN 4112 Fliegende Bauten : Richtlinien für Bemessung und Ausführung Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR) Inspektionsstelle für - Fliegende Bauten 5) - Freizeit- und Sportanlagen - Hochseilgärten - Sommerrodelbahnen - Schwimmbadanlagen/Bäder - Wasserrutschen - Rollsportanlagen - Künstliche Kletteranlagen - Spielplatzgeräte - Stossdämpfende Spielplatzböden - Go-Kart-Anlagen 5) In der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden Konformitätsbewertungsstelle genannt Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Vollzug des Art. 85 der Bayrischen Bauordnung / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 10/12

11 - Weitere angewendete VKF Brandschutznormen - VKF Brandschutzrichtlinien - SEV 1000, Niederspannungs Installations-Norm (NIN) - VdTÜV-Merkblatt Fördertechnik - EN EN ISO EN ISO EN EN EN EN EN EN EN EN DIN DIN DIN SIA RiLi-SRB - DIN Brandschutz Leiter: Marcel Büchner Tel.: marcel.buechner@safetycenter.ch - Kantonale Erlasse und Brandschutzvorschriften VKF Funktionale Messung und Inspektion von technischen Brandschutzanlagen: HS / GS1 / GS2 VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) - Kantonale Erlasse und VKF- Brandschutzrichtlinie Brandmeldeanlagen, 20-15de, SES: Technische Richtlinie Brandmeldeanlagen, Planung, Einbau, Betrieb, Kantonale Erlasse und VKF- Brandschutzrichtlinie Sprinkleranlagen, 19-15de SES: Technische Richtlinie Sprinkleranlagen, Planung, Einbau, Betrieb, Brandmeldeanlagen Sprinkleranlagen Wasserlöschanlagen Vorschriften VKF 2015 (Gültige ab ) Stand der Technik SES (Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen) Vorschriften VKF 2015 (Gültige ab ) Stand der Technik SES (Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen) / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 11/12

12 - Schweizerische Brandschutzvorschriften, VKF Brandschutznorm VKF Brandschutzerläuterung Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen Brandschutzmassnahmen in Beherbergungsbetrieben Integrale Tests für Brandfallsteuerungen(IT-BFS). Vorschriften VKF 2015 (Gültige ab ) Vorschriften VKF 2015 (Gültige ab ) Abkürzung ADR Bedeutung Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ATEX IATA ICAO-TI IMDG LPG ATmosphère EXplosibles International Air Transport Association International Civil Aviation Organisation - Technical Instructions for the safe transportation of dangerous goods International Maritime Dangerous Goods Liquid Petroleum ( Flüssiggas ) MEGC Multi Element Container (UN-container mit mehreren Elementen) QSP Qualitätssicherungsprogramm RID Règlement concernant le transport International ferroviaire de marchandises Dangereuses (Regelung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) UN VKF United Nations Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen * ) Anmerkung: "Baumusterprüfung", "Prüfung" und "Entwurfsprüfung" entsprechen in den referenzierten Regelwerken Inspektionstätigkeiten. * / * / * / * / * / W peo/bgs 0073sisvz_deutsch 12/12

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