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1 Deutscher Generika-Verband e.v. Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen c/o Bundesministerium für Gesundheit Am Propsthof 78 a Bonn Tauting, 30. Juni 2000 Jä/Ol Beantwortung der Befragung der Mitgliedorganisationen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen durch den Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion Sehr geehrte Damen und Herren, zu den von Ihnen gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Indikationsbezogene Befragung In der Anlage finden Sie zwei umfangreiche wissenschaftliche Dokumentationen, die unter der Schirmherrschaft des Verbandes aktiver Pharmaunternehmen (dem heutigen Deutschen Generikaverband) 1994 und 1995 zu der damals geplanten Positivliste erstellt wurden. In ihnen finden Sie indikationsbezogen wissenschaftliche Plädoyers bezüglich der Aufnahme bestimmter Wirkstoffe in eine Positivliste (vgl. Anlage 1 und 2). Diese Dokumentationen halten wir auch heute noch für sehr aktuell. Sie treffen deshalb genau das hier gestellte Thema, da eine Generikaverband

2 Positivliste im Grunde nichts anderes ist, als eine Aufstellung von Wirkstoffen, die diejenigen Substanzen nicht enthält, die bei Verordnung vermeintlich zu einer Fehl- oder Überversorgung der Versicherten mit Arzneimitteln führen. Unser Anliegen war es dagegen zu zeigen, daß die Nichtaufnahme der in den Dokumentationen besprochenen Wirkstoffe in die Positivliste zu einer Unterversorgung geführt hätte. Wir bitten Sie deshalb, beide Dokumentationen als unseren Beitrag zur indikationsbezogenen Befragung zu betrachten und bei Ihrer Arbeit entsprechend zu berücksichtigen. Generikaverband

3 Die von Ihnen gewünschte Gliederung der indikationsbezogenen Angaben möchten wir hier pauschal beantworten: a) Problembeschreibung: Für die in den Büchern angegebenen Indikationen erwarten wir bei Nichtberücksichtigung in einer Positivliste eine Unter- oder Fehlversorgung der Patienten. b) Quellenangaben: Diese finden Sie in den Dokumentationen. c) Empfehlungen: Unsere Empfehlung lautet, die in der Anlage besprochenen Wirkstoffe in die Positivliste aufzunehmen, da es ansonsten zu einer Unter- oder Fehlversorgung der Patienten käme. 2. Nicht-indikationsbezogene Befragung Wir halten die Ihnen von der Bundesregierung aufgegebene Fragestellung im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung Bereiche mit Über-, Unter- und Fehlversorgung und Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven aufzuzeigen und zu bewerten für den Pharmamarkt zum Teil für problematisch. Qualität statt Listen Wie Sie wissen, sind gerade im Pharmabereich eine Vielzahl von Listen geplant, in denen entweder Medikamente, denen eine Über- oder Fehlversorgung unterstellt wird, aufgezählt werden (Negativliste) oder in denen Arzneimittel aufgeführt sind, die angeblich einzig für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sind (Positivliste). Wir halten den konstruktivistischen Versuch, am grünen Tisch Listen der Über-, Unter- und Fehlversorgung mit Arzneimitteln zu erstellen für den falschen Weg. Dieser folgt einer Doktrin der Generikaverband

4 Überlegenheit weniger Schreibtischtäter gegenüber der Vielzahl der pharmakotherapeutisch erfahrenen Praktiker. Wir glauben nicht, daß sich das breit gestreute theoretische und empirische Wissen über die richtige Arzneimittelbehandlung von Krankheiten zentral sammeln und auswerten läßt, auch nicht über eine Befragung der Mitglieder der Konzertierten Aktion. Das zu lösende Problem ist einfach zu komplex. Sollte es dennoch zu einer Positivliste kommen, sollten zumindest die in unseren wissenschaftlichen Dokumentationen enthaltenen Wirkstoffe aufgenommen werden. Anreize statt Listen Interessanter finden wir dagegen den zweiten Teil der Frage nach den Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Auch hier lehnen wir natürlich konstruktivistische Ansätze dergestalt ab, daß durch Fachleute festgelegt wird, welche Arzneimittel zu Lasten der GKV zu verordnen sind und welche nicht. Vielmehr muß es darum gehen, auf der Ebene der Akteure, d. h. vor allem bei den Ärzten und den Patienten, Anreize zu setzen, wirtschaftlich und sparsam mit Arzneimitteln umzugehen. Jede Fehl- und Überversorgung, aber auch jede Unterversorgung stellt eine Vergeudung knapper Ressourcen dar. Daß hier noch vieles zu verbessern ist, zeigt die erhebliche ökonomische Überversorgung im generikafähigen Arzneimittelmarkt. So entfallen immer noch 31,3 % aller Verordnungen (Stand 1998) auf teure Originalpräparate, obwohl qualitativ gleichwertige preisgünstige Generika zur Verfügung ständen. Ohne Verlust an Behandlungsqualität für die Patienten könnten so über 2,5 Mrd. DM p. a. eingespart werden (Quelle: Arzneiverordnungsreport 1999, Generikaverband

5 herausgegeben von U. Schwabe und D. Paffrath, Berlin 2000). Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Anreize für Ärzte, Generika zu verordnen und für Patienten, Zweitanmelderpräparate zu wünschen, entnehmen Sie bitte der Anlage 3. Anreize statt Budgets Ein weiterer Punkt, der bei der Frage nach Bereichen der Über-, Unterund Fehlversorgung und Möglichkeiten der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven angesprochen werden muß, ist das Arzneimittelbudget, denn durch die Budgetierung der Arznei- und Heilmittel wird Unterversorgung erzeugt: Generikaverband

6 - Selbst wenn man unterstellen würde, es bestünde in der Arzneimittelversorgung noch ein hohes Einsparpotential, so trüge das Budget nicht zu dessen Hebung bei, da es beim Arzt nicht die richtigen Anreize setzt. Vielmehr stürzt es die Ärzte in eine Rationalitätsfalle: Verordnet ein Arzt beispielsweise vermehrt Generika, so entstehen Kosten aufgrund des mit der Umstellung vom Original auf das Generikum verbundenen Beratungsaufwandes. Der Nutzen für den Arzt ist jedoch gering, da sein Einfluß auf das Gesamtbudget vernachlässigbar ist. Ein Teil des Nutzens seiner Einsparbemühungen streichen auch noch die weniger sparsamen Ärzte ein. Wenn es ganz schlimm kommt, bleiben seine Sparbemühungen ganz ohne Erfolg, wenn das Gesamtbudget dennoch überschritten wird, weil die anderen Kollegen großzügiger verschrieben haben. Die Versuchung ist dann groß, sich den Umstellungsaufwand auf Generika zu sparen. - Die Budgeterhöhungen spiegeln nicht ausreichend die wachsende Nachfrage nach Arzneimitteln wieder. Marktwachstum wird künstlich gebremst. Dies führt jedoch zu Folgekosten, indem beispielsweise statt einer kostengünstigen Arzneimitteltherapie auf teurere nicht budgetierte Behandlungsmethoden zurückgegriffen wird. Dies ist auch eine Form der ökonomischen Überversorgung und oft wohl auch der Fehlversorgung. Diese These wird übrigens von einer erst jüngst erstellten Studie der Basler Health Econ AG für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bestätigt (Quelle: vgl. Ärzte Zeitung vom 30. Mai 2000, Seite 10): Eine zu restriktive Verordnungspraxis führt zu einer Schwächung der ambulanten Versorgung, zu steigenden Krankenhauskosten sowie zu vermehrter Arbeitsunfähigkeit. Die Budgetierung im Arznei- und Heilmittelbereich muß unbedingt Generikaverband

7 durch intelligente Anreizmechanismen für eine wirtschaftliche Versorgung ersetzt werden. Es muß das Ziel sein, dem Markt ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, aber gleich-zeitig Anreize zu schaffen, die für die Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitsreserven sorgen, wie etwa der 2,5 Mrd. DM, die durch die verstärkte Verschreibung von Generika eingespart werden könnten. Ein Wachstum des Marktes ist aufgrund der demographischen Entwicklung, der beständigen Zunahme der Lebenserwartung, der mit wachsenden Einkommen einhergehenden steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen sowie des Arzneimittelfortschritts jedoch unumgänglich. Der Vorschlag des Deutschen Generikaverbandes hierzu liegt auf dem Tisch (siehe auch Anlage 3): 1. Zusätzlich Abschaffung der Festbeträge 2. Stattdessen Setzung marktkonformer Anreize zur Steuerung der Arzneimittelversorgung - prozentuale Zuzahlung für die Patienten - Richtgrößen für die Ärzte - Erstattung des Umstellungsaufwandes der Ärzte auf ein Generikum Mit freundlichen Grüßen Dr. Andreas Jäcker Referatsleiter Wirtschaft Anlage 1: Für eine umfassende, preiswerte, qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung; Stellungnahme und Dokumentation des VAP zur Positivliste Anlage 2: Qualität statt Liste; Das wissenschaftliche Plädoyer zur Generikaverband

8 Positivliste für eine umfassende, preiswerte, qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung Anlage 3: Alternativvorschlag des Deutschen Generikaverbandes für Rahmenbedingungen zur Vermeidung einer Unter-, Überoder Fehlversorgung mit Arzneimitteln Generikaverband

9 Anlage 3 Alternativvorschlag des Deutschen Generikaverbandes für Rahmenbedingungen zur Vermeidung einer Unter-, Über- oder Fehlversorgung mit Arzneimitteln (1) Abschaffung der Festbeträge: Festbeträge stellen unter den gegebenen Marktbedingungen für Generikahersteller faktisch staatliche Höchstpreise dar. Daß diese Höchstpreise tatsächlich den richtigen Marktpreis treffen, ist höchst unwahrscheinlich. Zudem wird sich der Marktpreis im Zeitablauf ändern, so daß selbst ein zunächst zufällig richtig festgesetzter Höchstpreis nach kurzer Zeit falsch sein wird. Die historische Erfahrung auch auf anderen Märkten hat gezeigt, daß der Staat oder andere zentrale Planungsorgane (wie etwa Krankenkassen) nicht in der Lage sind, richtige Preise zu setzen. Die Folge ist immer eine Verschwendung von Ressourcen oder die Fehl- oder Unterversorgung der Patienten. Da Festbeträge heute für den Patienten keinerlei Anreiz schaffen, Generika zu verlangen und für den Arzt kein Anreiz sind, diese zu verordnen, sollte statt ihrer Beibehaltung über wirklich geeignete Anreizmechanismen nachgedacht werden. (2) Setzung von marktkonformen Anreizen zur Steuerung der Arzneimittelversorgung: Eine reine Marktlösung ist aufgrund der Besonderheiten des Pharma-marktes nicht möglich: Die Patienten haben nur einen bedingten Einfluß auf die Nachfrage nach Arzneimitteln. Entscheidend ist in der Regel der Arzt. Zudem Generikaverband

10 ist es eine gesellschaftliche Grundsatzentscheidung, aus sozialpolitischen Überlegungen medizinische Leistungen über das Versicherungsprinzip zu finanzieren. Aufgrund dieser Konstellation muß eine optimale Steuerung der Arzneimittelversorgung folgenden Kriterien genügen: - Anreize müssen bei den Ärzten und den Patienten gesetzt werden und in dieselbe Richtung wirken. - Selbstbeteiligungen müssen mit Höchstbelastungsgrenzen versehen sein, um das sozialpolitische Versicherungsprinzip nicht zu gefährden. Hier kann auf die bewährten Belastungsgrenzen des SGB V zurückgegriffen werden. (2.1) Prozentuale Selbstbeteiligung Die zur Zeit bestehende packungsgrößenabhängige aber preisunabhängige Zuzahlungsregelung setzt falsche Anreize in der Steuerung der Arzneimittelversorgung. Zum einen fördert sie nicht die Verordnung von preisgünstigen Generika. Zum anderen reizt sie zur Verordnung zu großer Packungen an, da die Zuzahlung mit steigender Packungsgröße prozentual sinkt. Diese Tatsache wird seit geraumer Zeit auch von den Krankenkassen beklagt. Der Deutsche Generikaverband fordert deshalb bereits seit Jahren eine aufkommensneutrale prozentuale Zuzahlung. Nach einer Hochrechnung des Deutschen Generikaverbandes würde eine solche Zuzahlung - bei Beibehaltung der jetzigen Zuzahlungsbefreiungsregeln nach 61 und 62 SGB V - in einer Größenordnung um die 20 % liegen. Die bestehenden sozialen Auffangregelungen würden bestehen bleiben. So wäre wie bei der jetzigen Regelung sichergestellt, daß das Versicherungsprinzip nicht gefährdet Generikaverband

11 wird. Diese Regelung hätte mehrere Vorteile: - Für die zuzahlungsbetroffenen Patienten besteht dann erstmalig ein Anreiz, preisgünstige Verschreibungen vom Arzt zu wünschen. - Die Bevorzugung von Großpackungen würde entfallen. - Die Patienten bekommen ein besseres Gespür für die Arzneimittelpreise. Sie werden mit Medikamenten verantwortungsvoller umgehen. - Eine prozentuale Zuzahlung hätte darüber hinaus positive dynamische Effekte: Durch die Verschreibung von preiswerteren Medikamenten und die Verringerung der Verschwendung von Arzneimitteln würde das Arzneimittelbudget entlastet. Dadurch sinken sogar die Belastungen der Patienten durch Zuzahlungen. Dies entspricht exakt dem sozialpolitischen Ziel der Bundesregierung, welches sie bereits mit der geringfügigen Absenkung der Zuzahlung erreichen wollte. Auch die GKV wird entlastet, was sich zusätzlich positiv auf die Beiträge auswirkt. - Die Diskriminierung von Generika wird beseitigt. Heute ist es so, daß der Patient z. T. preiswerte Arzneimittel voll bezahlen muß, während er bei wirkstoffgleichen teuren Originalpräparaten zuzahlungsbedingt nur einen Teil des Preises bezahlen muß. (2.2) Anreize für die Ärzte: Richtgrößen und Umstellungsvergütung Den Ärzten müssen ihrer Patientenstruktur angemessene Arzneimittelrichtgrößen vorgegeben werden. Diese müssen so bemessen sein, daß sie zum einen den teuren medizinischen Fortschritt berücksichtigen und zum anderen Anreize zur Verschreibung von preisgünstigen Arzneimitteln sicherstellen. Auch sollte daran gedacht werden, den Ärzten die Beratungsleistung bei der Umstellung eines Patienten auf ein Generikum zu vergüten. Generikaverband

12 Diese Beratungsleistungen sollten aus der Budgetierung der Gesprächsziffern im EBM herausgenommen werden. Sie stellen eine hochrentable Investition in die Einsparung von unnötigen Arzneimittelkosten dar. Fazit Wir meinen, daß unser Konzept dazu geeignet ist, dauerhaft die Arzneimittelausgaben auf ein effizientes Niveau zu senken. Es verhindert ohne große Bürokratie weitgehend die Verschwendung von Arzneimitteln. Gleichzeitig sichert es eine hinreichende Arzneimittelauswahl. Unser Vorschlag stellt sicher, daß die Über-, Unter- und Fehlversorgung im Arzneimittelbereich minimiert wird. Generikaverband

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