TEGEWA Jahresbericht 2009/2010. Jahresbericht

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1 TEGEWA Jahresbericht 2009/2010 Jahresbericht

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3 Verband TEGEWA e. V. Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Lederund Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten Verband TEGEWA e. V. Mainzer Landstraße Frankfurt am Main Telefon 0 69/ Fax 0 69/ tegewa@vci.de

4 Impressum Herausgeber Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten Verband TEGEWA e. V. Frankfurt am Main Satz und Layout V. Com Ingelheim Fotos und Litho Spektrum Bild & Ton digital Armsheim Fotos fotolia Druck: W.B. Druckerei GmbH Hochheim/Main

5 Inhalt Vorwort 5 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes 9 Umsetzungshilfen zu REACH 9 Arbeiten zur Verwendungskommunikation 9 Umsetzung der REACH-Verordnung: Vollzug und Überwachung 11 TEGEWA-Erfahrungsaustauschkreis REACH & Realität 15 Aktuelles aus der Arbeit des europäischen Tensidverbandes CESIO 16 Konsolidierungsprozesse in der europäischen Tensidindustrie Auswirkungen auf die Verbandsarbeit 16 REACH und weitere Themen 17 Vorbereitungen zum achten Welttensidkongress Weitere Aktivitäten des Verbandes 20 Kommissionsvorschlag zur Biozid-Produkte-Richtlinie 20 Nanotechnologie für textile Anwendungen 22 Private Labels 23 CEFIC Textiles and Apparel Value Chain Platform 24 Technische Jahrestagung Organisationsstruktur 26 Verbandsgremien und Arbeitsschwerpunkte 2009/ Mitgliederverzeichnis 50 TEGEWA-Team: Mitarbeiter der Geschäftsstelle 55

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7 Vorwort Erhardt Fiebiger, Stellvertretender Vorsitzender Liebe Leserinnen und Leser, die Bankenkrise in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 stürzte die Weltwirtschaft in den Folgemonaten in eine schwere Rezession; dies in einem Ausmaß, das mit dem Beginn der schweren Depressionen des letzten Jahrhunderts vergleichbar ist. Gleichzeitig fiel der Ölpreis auf ein Drittel seines Höchstwertes, die Preise für andere Rohstoffe folgten. In den Auswirkungen der Finanzkrise sahen wir uns mit einem rasanten Abschwung der Auftragseingänge und damit einem drastischen Beschäftigungseinbruch konfrontiert. Viele Firmen waren gezwungen, durch Kurzarbeit und weiteren Maßnahmen zur Kostensenkung dieser Situation zu begegnen. Ab Jahresmitte 2009 trat ein Wiederaufleben der Konjunktur ein, das den wirtschaftlichen Abwärtstrend in vielen Geschäftsfeldern umkehrte und das vielerorts bis heute anhält. War es im ersten Quartal des Jahres 2009 in vielen Produktionsbetrieben fast gespenstisch ruhig, so läuft die Produktion ein Jahr später vielfach an der Kapazitätsgrenze und darüber. Ein turbulenter Wechsel von Kurzarbeit zu Sonderschichten war im Verlauf 2009 keine Seltenheit. Unterstützt durch eine moderate Rohstoffpreisentwicklung stellt sich damit das Jahr 2009 gemessen am Jahresergebnis als ein noch verhältnismäßig positives Jahr dar, während der Ausblick zu Beginn der Periode mehr als düster war.

8 Der Einbruch der Konjunktur war wohl ebenso wenig vorhersehbar wie die Trendwende. Allerdings gilt dies längst nicht für alle Unternehmen. So zeigte sich beispielsweise im Transportgewerbe eine Bereinigung, die heute zu erheblichen Kapazitätsengpässen führt. Zur Zeit vernehmen wir die Meldungen aus und über Griechenland, über die Maßnahmen der Regierungen in den EU-Mitgliedsstaaten zur Stützung des Euro und wir befürchten weitere Turbulenzen in den anderen, ehemaligen Weichwährungsländern. All dies betrifft die Wirtschaft in kurzer Frist und immer rascherer Folge, so dass eine Planbarkeit im wirtschaftlichen Miteinander immer schwieriger wird. Im Gegenteil, kurzfristiges Denken und Handeln nimmt noch stärker als je zuvor überhand, Geschäftsabschlüsse und -vereinbarungen werden immer kurzfristiger getroffen und entziehen sich zunehmend betriebswirtschaftlichem Kalkül. Nahezu unbeeindruckt von diesen Trends und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft bleiben gesetzgeberisches Handeln und die öffentliche Verwaltung: Die Fristen für die Registrierung der Großstoffe unter REACH sowie zur Einreichung der Dossiers für die Einstufung und Kennzeichnung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA scheinen unverrückbar und bilden für die Unternehmen der chemischen Industrie ein festes Datum. Mag man das noch hinnehmen mit dem entschuldigenden Hinweis, dass die Gesetzgebung und ihre Umsetzung nicht nur in Schönwetterperioden Anspruch auf Gültigkeit haben und deshalb in stürmischen Zeiten nicht ausgesetzt werden dürfen, so ist nicht nachvollziehbar, warum trotz näher rückender Registrierungsfrist zum 30. November 2010 manche und gerade besonders relevante Leitfäden der Agentur überarbeitet und IT-Tools für die Einreichung der Dossiers in der Phase ihres Gebrauchs revidiert werden. So muss sich die Industrie nicht nur auf sich ständig ändernde wirtschaftliche Ereignisse einstellen, sondern die innerhalb einer festliegenden Frist einzureichenden Dossiers auch immer wieder daraufhin überprüfen, ob sie den aktuell geltenden Leitlinien entsprechen. Ein wenig mehr an Augenmaß der öffentlichen Stellen und Sinn für die unternehmerische Praxis hätten hier gut getan. Jedenfalls zeigt sich immer mehr, dass sicherlich Zweifel berechtigt sind, ob REACH in den angestrebten Fristen innerhalb der gesamten EU wirklich funktionieren kann. Die zeitgleiche Umsetzung von CLP lässt das Gefühl einer Überforderung in manchem Unternehmen weiter zunehmen. Auch der Verband bleibt von wirtschaftlichen Entwicklungen nicht unberührt. Konsolidierungsprozesse in der Branche schreiten weiter voran, einige Unternehmen mussten die Insolvenz beantragen und personelle Veränderungen in den Unternehmen reichten bis in den TEGEWA-Vorstand hinein. Dennoch ist es gelungen, auch und gerade in den Jahren 2009 und 2010 verbandliche Unterstützung für die Mitglieder anzubieten, die diesen helfen soll und kann, geltendes Recht umzusetzen und bestehende Interpretationsspielräume entsprechend nutzen zu können. Daneben hat der Verband seine europäische Arbeit weiter ausgebaut und an der Etablierung einer europäischen Textil- Plattform entscheidend mitgewirkt. Diese erlaubt es dem Verband, in direkter Weise ein europäisches, in Einzelfällen auch ein internationales Mandat für textile Themen zu übernehmen. Weitere Schlaglichter der Verbandsarbeit in den vergangenen zwölf Monaten können Sie dem vorliegenden Be- 6

9 richt entnehmen. Auch in dem schwierigen Jahr 2010 werden wir weitere Maßnahmen ergreifen, um Unternehmen die erforderliche Unterstützung sowie eine gemeinsame Plattform für wichtige Aktivitäten im Interesse aller anzubieten. Ich wünsche allen Mitgliedsunternehmen für die kommende Zeit eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse und freue mich auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit auf verbandlicher Ebene.

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11 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Umsetzungshilfen zu REACH Arbeiten zur Verwendungskommunikation Gemäß REACH-Verordnung darf der nachgeschaltete Anwender registrierungspflichtige Stoffe nach Ablauf der Registrierungsfrist nur dann einsetzen, wenn sie vom Hersteller/Importeur registriert wurden und die entsprechenden Verwendungen im Sicherheitsdatenblatt genannt sind. Als nachgeschaltete Anwender gelten zum einen die Formulierer (beispielsweise von Hilfsmitteln), aber auch die Anwender der Hilfsmittel z. B. jene in der Textil- und Lederindustrie. Bei Stoffen in Mengen über 10 Jahrestonnen muss der Registrant eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen. In deren Rahmen ist auch eine Expositionsbewertung durchzuführen, sollte ein Stoff als gefährlich eingestuft sein oder die PBT- oder vpvb-kriterien erfüllen (persistent, bioakkumulierend und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend). Am Anfang aller Arbeiten, die mit der Expositionsbewertung einhergehen, steht die innerhalb der Lieferkette zu führende Kommunikation über die Verwendungen. Art und Höhe der Exposition sind schließlich abhängig davon, wie der Anwender die Substanzen einsetzt ob er sie beispielsweise in einem geschlossenen Kessel oder aber in einem Gerbfass oder Foulard verwendet. Die Verwendungskommunikation ist für beide Seiten wichtig: Anwender wollen sichergehen, dass ihre Anwendungen im Registrierdossier abgedeckt werden, und übermitteln diese Informationen an ihre Lieferanten. Die Registranten wiederum sind auf entsprechende Angaben ihrer Kunden und deren Kunden

12 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes angewiesen, da ihnen keine vollständigen Informationen über alle Verwendungen und die damit einhergehenden Expositionen in der Kette vorliegen können. Europaweit hatte sich im Laufe des vergangenen Jahres ein System etabliert, das auf den Use Deskriptoren der ECHA aufbaut und mit dessen Hilfe die Anwender ihre Lieferanten über ihre Verwendungen in Kenntnis setzen können. Das so genannte DUCC-Format (DUCC = Downstream Users of Chemicals Coordination Group, eine Organisation der europäischen Anwenderverbände) listet die Deskriptoren sowie einige wesentliche expositionsrelevante Größen auf und soll einen ersten Überblick über die wesentlichen Anwendungen einer Branche bieten. Auch der Verband TEGEWA hat für die Bereiche Leder-/Textilhilfs- und -farbmittel sowie Faserhilfsmittel entsprechend die entlang der Lieferkette relevanten Anwendungen zusammengestellt. Hierbei musste in zwei Richtungen gearbeitet wurden: Zum einen waren die Anwendungen beim Kunden möglichst sinnvoll zu klassifizieren, zum anderen wurden natürlich auch Informationen für die eigenen Verwendungen (z. B. Formulierung oder Umsetzung zu einer neuen Substanz) an die Lieferanten benötigt. Für die Kundenanwendungen hat die Geschäftsstelle des Verbandes TEGEWA gemeinsam mit Experten aus dem Mitgliederbereich, den entsprechenden europäischen Verbänden sowie den Kundenverbänden in Deutschland und der EU die gängigsten Anwendungen bei den Textilveredlern, den Chemiefaserherstellern und den Lederherstellern identifiziert. Um den Aufwand für den Registranten möglichst zu begrenzen, wurde eine Unterteilung in Standardanwendungen und so genannte separat zu kommunizierende Anwendungen unternommen. Es wurde empfohlen, letztere jeweils in Verbindung mit dem in Frage kommenden Produkt zu kommunizieren. Die als Standard identifizierten Verwendungen dagegen sollten, so die Empfehlung, im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung berücksichtigt werden. Mit Berücksichtigung ist an dieser Stelle die Überprüfung der sicheren Verwendung inklusive der damit einhergehenden Exposition gemeint. Eine Abdeckung der Verwendung durch den Registranten kann erst nach erfolgter Risikobetrachtung bestätigt oder eben abgelehnt werden. Die Hilfsmittelhersteller haben die Möglichkeit, diese Standardanwendungen an den jeweiligen Stoffhersteller mit der Bitte zu kommunizieren, diese Anwendungen für alle von ihnen bezogenen Stoffe abzusichern. Die Kunden der Hilfsmittelhersteller können davon ausgehen, dass dies für alle in den Hilfsmitteln enthaltenen Stoffe geschieht, ohne dass sie selbst diese Anwendungen zuvor an den Hilfsmittelhersteller kommunizieren müssen. Dieser kann die Zusammenstellung der Standardanwendungen auch nutzen, um seine Kunden darüber zu informieren, dass er sich für die Absicherung dieser Anwendungen durch den Registranten einsetzt. Die Ergebnisse wurden, zusammen mit ausführlichen Erläuterungen, in den Monaten Oktober und November 2009 im Internet veröffentlicht und können unter abgerufen werden. CEFIC hat die TEGEWA-Aktivitäten im Überblick der Verbandsaktivitäten zu REACH Libraries unter aufgeführt. Für die Anwendungen beim Hilfsmittelhersteller hat die Geschäftsstelle des Verbandes TEGEWA gemeinsam mit Vertretern aus den Mitgliedsfirmen ebenfalls passende 10

13 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Kombinationen von Deskriptoren zusammengestellt, die als typisch für die hilfsmittelherstellenden Betriebe zu erachten sind. Diese Arbeitsergebnisse stehen den Mitgliedern im TEGEWA Service Net zur Verfügung. Umsetzung der REACH-Verordnung: Vollzug und Überwachung Am 1. Juni 2007 war die REACH-Verordnung im gesamten Gebiet der Europäischen Union in Kraft getreten und gilt dort seitdem als Gesetzgebung in allen Mitgliedsstaaten. Die existierenden nationalen chemikalienrechtlichen Vorschriften mussten zwischenzeitlich an die REACH-Verordnung angepasst werden. Vollzug und Überwachung der REACH-Verordnung liegen im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten. Zwar sieht die REACH-Verordnung Maßnahmen vor, die in den Mitgliedsstaaten zu ergreifen sind, doch bleiben diese autonom hinsichtlich der jeweiligen nationalen Zuständigkeitsregelungen, in Bezug auf die Bußgeld- und/oder Strafvorschriften sowie im Hinblick auf Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen gegen die REACH-Verordnung. Der europäischen Chemikalienagentur ECHA fällt bei Vollzug und Überwachung in den Mitgliedsstaaten eine koordinierende und moderierende Rolle zu. Zuständigkeiten für den Vollzug und die Überwachung in Deutschland Die gesetzgeberischen Tätigkeiten zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU- Verordnung obliegen in Deutschland den zuständigen Ministerien, im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung das Bundesministerium für Umwelt (BMU) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die zentrale Kontaktstelle Deutschlands zur EU im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung ist die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angelegte Bundesstelle für Chemikalien. Diese wirkt bei Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene mit, koordiniert die nationalen Bewertungsstellen, berät die Bundesregierung und die Länder, informiert die Öffentlichkeit über Stoffrisiken und leitet vollzugsrelevante Informationen an die Länder weiter. Gleichzeitig dient sie nach Artikel 124 der REACH-Verordnung als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk), die mit der Auskunftsstelle nach Artikel 44 CLP-Verordnung (GHS) zusammengelegt wurde. Zuständig für die Überwachung und die darauf gestützten Verordnungen sind jedoch die Länderbehörden. Diese müssen die personellen, fachlichen und finanziellen Kapazitäten für den Vollzug sicherstellen, eine geeignete EDV aufbauen und betreiben, Überwachungsbehörden schulen sowie Unternehmen informieren und beraten. Die Zuständigkeiten in den Bundesländern sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So ist in Baden- Württemberg das Umweltministerium Baden- Württemberg die federführende oberste Landesbehörde für die REACH-Verordnung (zusammen mit der baden-württembergischen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Karlsruhe), während in Nordrhein-Westfalen das Arbeitsministerium für diese Aufgaben zuständig ist. Je nachdem, wie die Hoheit in den jeweiligen Bundesländern geregelt ist, wird der Vollzug vor Ort durch unterschiedliche Vollzugsbehörden wahrgenommen, wie z. B. durch Regierungspräsidien oder durch die Gewerbeaufsicht. Die Länderaktivitäten werden in Deutschland von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit, kurz BLAC, koordiniert.

14 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Erstes REACH-Überwachungsprojekt auf nationaler Ebene Als ein erstes EU-weites Überwachungsprogramm wurde das sogenannte REACH- EN-FORCE-Programm beschlossen. Im vergangenen Jahr lag der Schwerpunkt dieses Programms auf der Überprüfung der Vorregistrierung, der Registrierung (soweit diese bereits erfolgt war) und der Sicherheitsdatenblätter. Auf Basis eines einheitlichen Fragebogens für Inspektoren, der in Deutschland entwickelt wurde, wurden in mehr als 850 zumeist größeren Herstellerbetrieben in der Europäischen Union Inspektionen durchgeführt. Im Zentrum der Vorarbeiten zu dem Überwachungsprogramm standen die Entwicklung gemeinsamer Überwachungskonzepte mit dem Ziel einer möglichst harmonisierten Durchsetzung der Ziele der REACH-Verordnung und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die Vorbereitung der Inspektoren auf die neuen Aufgaben, der Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Überwachungsbehörden sowie die Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit der europäischen/nationalen Behörden im Bereich des Chemikalienrechts. Nach einer Vorbereitungsphase schloss sich von April 2009 bis Januar 2010 eine operative Phase an, in der die Überwachungen stattgefunden haben. Ein Bericht über die Ergebnisse von REACH-EN-FORCE 1 in Deutschland liegt seit März 2010 vor (vgl. Darstellung auf S. 14) Gleiche Rahmenbedingungen in der EU Verbandsaktivitäten Bereits im Rahmen der E!NSPRUCH-Kampagne des Chemiemittelstandes vor fünf Jahren, an der zahlreiche mittelständische Mitgliedsunternehmen des Verbandes TEGEWA beteiligt waren, um ihre Interessen im Zusammenhang mit REACH gegenüber Berlin und Brüssel deutlich zu machen, wurden die Themen einheitlicher Vollzug und Überwachung der REACH-Verordnung als wichtige Ziele genannt. Heute, drei Jahre nach Inkrafttreten dieses europäischen Gesetzeswerkes, zeigt sich, dass die damalige Zielsetzung sehr berechtigt war. Da der Verband TEGEWA davon ausgeht, dass seine Mitgliedsunternehmen die Compliance mit der bestehenden Gesetzgebung und damit auch mit REACH als ein wichtiges Unternehmensziel anstreben, ist der Verband daran interessiert, dass die durch REACH vorgegebenen Regeln und Anforderungen von allen Unternehmen umgesetzt werden und damit zumindest in der Europäischen Union ein gleiches Level Playing Field für alle Wettbewerber besteht. Der Verband TEGEWA hat deshalb im Berichtsjahr zahlreiche Aktivitäten in Deutschland und in der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem REACH-Enforcement aktiv begleitet und entsprechende Aktivitäten entfaltet. Motiviert wurden diese auch durch gelegentliche Hinweise aus der Mitgliedschaft, nach denen in einigen Substance Information Exchange Foren (SIEF) Wettbewerber auf Anfragen nicht reagieren, obwohl sie mutmaßlich größere Mengen eines bestimmten vorregistrierten Stoffes herstellen oder importieren. Diejenigen Unternehmen, die interne Ressourcen auf die REACH- Aktivitäten fokussieren und hohe Kosten für die Inanspruchnahme Dritter verbuchen müssen, haben zunehmend Anlass zur Vermutung, dass sich Wettbewerber den REACH- Pflichten entziehen könnten. Daraus ergeben sich Forderungen nach einem lückenlosen Vollzug, der für alle Wirtschaftseinheiten die einheitliche Befolgung der durch REACH gesetzten Spielregeln gewährleistet. Es besteht auf der anderen Seite jedoch auch eine gewisse Sorge, dass ein fehlorientierter Vollzug sich als Hemmnis für den freien Warenver- 12

15 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes kehr erweisen kann, wenn z. B. übermotivierte und/oder gegebenenfalls nicht ausreichend trainierte und ausgebildete Inspektoren Waren nicht oder nur verzögert freigeben oder einen Produktions-, Liefer- oder Einfuhrstopp wegen vermeintlicher Compliance- Lücken verhängen. Auf Betreiben insbesondere mittelständischer Mitgliedsunternehmen im europäischen Chemieverband CEFIC hat der CEFIC- Board bereits Ende 2008 Aktivitäten in Richtung Lobbying für REACH Enforcement beschlossen. Am 16. Februar 2009 hat sich eine CEFIC Enforcement Working Group unter der Leitung von Herrn Dr. Heinz Sieger, Firma Uetikon in Lahr, konstituiert. Der Verband TEGEWA wirkt an den Aktivitäten dieser Arbeitsgruppe mit, die das Ziel hat, die EU-Kommission und die Europäische Chemikalienagentur ECHA im Rahmen ihrer Enforcement-Aktivitäten zu unterstützen, um ein gleiches Level Playing Field für alle Hersteller und Importeure von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen in der EU zu schaffen. Bei den Arbeiten dieser Arbeitsgruppe hat sich zunehmend gezeigt, dass sich durch die nationalen Zuständigkeiten beim Vollzug eine besondere Rolle für die nationalen Verbände ergibt. Der Verband TEGEWA unterstützt damit sowohl die Aktivitäten der CEFIC als auch die des VCI. Dort fand im Januar 2010 ein Gespräch zwischen REACH- und Zollexperten statt, um auszuloten, welche Rolle die Zollbehörden im Rahmen des Vollzugs spielen können und müssen. Tatsache ist, dass ohne Einbeziehung des Zolls ein lückenloser Vollzug nicht möglich sein wird. Auch wenn bisherige Erfahrungen der Industrie mit dem Zoll nicht immer positiv waren, z. B. wenn die Abfertigung zum freien Verkehr durch Beamte verhindert oder verzögert wurde, ist die Einbeziehung des Zolls unabdingbar, da REACH nicht nur den EU-Hersteller von Stoffen, sondern auch den nachgeschalteten Anwender importierter Chemikalien oder etwa den Alleinvertreter oder Lohnhersteller betrifft. Eine erste Kontaktaufnahme des Verbandes TEGEWA mit dem für Zoll zuständigen Bundesministerium für Finanzen hat gezeigt, dass die Voraussetzungen für die Einbindung des Zolls im Zusammenhang mit REACH noch nicht geschaffen sind. Hinzu kommt, dass die Vorgaben unter REACH und die der Zollbehörden nicht kompatibel sind. So ist der Zoll fiskalisch motiviert und sieht keine Prüfung, sondern die Abfertigung von Waren an den EU-Außengrenzen vor. Auch die zugrundeliegende Definitionen sind unterschiedlich: So werden in den Zolllägern Waren gesiebt, gereinigt oder umgepackt, so dass sich im Sinne der Verordnung bereits eine REACH-relevante Stoffverwendung ergibt, während aus zolltechnischer Sicht der Import noch gar nicht stattgefunden hat. Auch ist der Importeur zollrechtlich anders definiert als in REACH. Bis man die Frage erörtern kann, in welcher Weise die Zollbehörden in die REACH-Überwachung eingebunden werden können, müssen zunächst also noch viele andere Fragen beantwortet werden. Im Frühjahr 2010 fand ein erstes Gespräch zwischen der Industrie (CEFIC) und der in der EU-Kommission für Zollthemen zuständigen Generaldirektion TAXUD statt. In dem Gespräch wurde deutlich, dass die Überlegungen der DG TAXUD im Zusammenhang mit der Fragestellung REACH und Zoll noch in einer frühen Phase sind. Es ist jedoch zu erwarten, dass spätestens nach Ablauf der ersten Registrierfrist konkretere Vorstellungen zur Einbindung der Zollbehörden vorgetragen werden. Die Industrie ist damit gut beraten, den Dialogprozess mit den zuständigen Abteilungen der EU-Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur und den zuständigen nationalen Behörden fortzusetzen.

16 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Ergebnisse des ersten REACH-Überwachungsprojekts auf nationaler Ebene im Rahmen von REACH-EN-FORCE 1 In Deutschland wurden 279 Betriebe mit dem Schwerpunkt Herstellung chemischer Substanzen überprüft. Mehr als zwei Drittel der geprüften Hersteller/Importeure sind gleichzeitig auch nachgeschaltete Anwender. Folgende Ergebnisse der Überprüfung in Deutschland sollten hervorgehoben werden: Es war festzustellen, dass eine Vielzahl sogenannter vorsorglicher Vorregistrierungen erfolgt ist; teilweise haben nachgeschaltete Anwender Stoffe vorregistriert, obwohl sie weder Hersteller noch Importeur sind. Damit lässt sich ein gewisser Teil der in den SIEF nicht aktiven Vorregistranten erklären. Vielfach bestand Unklarheit über den Stoffbegriff bzw. die Identität des Stoffes. Viele Stoffe sind mit unterschiedlichen CAS-Nummern sowohl als Stoff als auch als Reaktionsgemisch oder als UVCB-Stoff vorregistriert worden. Umgekehrt wurden auch mehrere Stoffe gemeinsam als Reaktionsgemisch oder UVCB-Stoff vorregistriert, obwohl die Einzelstoffe hätten vorregistriert werden müssen. Im Zusammenhang mit Polymeren erfolgten teilweise Vorregistrierungen von anderen Monomeren als denen, die dem Polymer zugrunde lagen und die vorregistriert hätten werden müssen. Verstöße gegen die Registrierpflicht wurden in nur drei der überprüften Unternehmen festgestellt. Allerdings wurden Verstöße gegen andere chemikalienrechtliche Bestimmungen festgestellt (z. B. gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder gegen abfallrechtliche Vorschriften). Da Sicherheitsdatenblätter in der Lieferkette ein wichtiges Instrument zur Kommunikation von Informationen über Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien darstellen, wurde diesen besondere Aufmerksamkeit geschenkt: Insgesamt 745 Sicherheitsdatenblätter wurden im Rahmen des Projektes bei deutschen Unternehmen überprüft. Unter REACH wird das Sicherheitsdatenblatt von noch größerer Bedeutung als zuvor sein. Stichprobenkontrollen ergaben, dass 15 von 265 Unternehmen nicht oder nur teilweise über die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter verfügten. Bezüglich der Qualität der Sicherheitsdatenblätter war bereits bei der formalen Kontrolle von Sprache, Datum und Überschriftenbezeichnung eine Beanstandungsquote in Höhe von 10 % festzustellen. Die Beanstandungen ergaben sich in Folge entweder nicht auf Deutsch verfügbarer Sicherheitsdatenblätter oder aufgrund fehlender Datumsangaben oder Rubrikenbezeichnungen. Die Behörden bewerten dieses Ergebnis vor dem Hintergrund einer in Deutschland hohen Nutzungsquote entsprechender Computerprogramme mit geeigneten Softwaremöglichkeiten als nicht akzeptabel. Man kann im Lichte dieses Befunds davon ausgehen, dass die Beanstandungsquote noch höher ausgefallen wäre, wenn auch eine inhaltliche Prüfung der Sicherheitsdatenblätter erfolgt wäre. Insgesamt bewerten die Behörden der Länder aufgrund der geringen Zahl gravierender Verstöße gegen die Registrierpflicht die Compliance der deutschen Unternehmen als positiv. Als bedenklich sehen sie jedoch, dass selbst in der chemischen Industrie die Sicherheitsdatenblätter in hohem Maße zu beanstanden waren, obwohl nur eine Prüfung auf formale Vorgaben und nicht der inhaltlichen Qualität erfolgte. 14

17 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Derzeit laufen die Vorbereitungen für das sogenannte REACH-EN-FORCE 2, dessen Schwerpunkt es sein wird, die Einhaltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender, insbesondere hinsichtlich der Kommunikation in der Lieferkette, zu überprüfen. Dabei sollen vornehmlich Zubereiter der ersten Ebene (Betriebe, die Stoffe nach Rezepturen mischen und als Gemisch vermarkten) überprüft werden. Das Projekt soll im ersten Quartal 2011 gestartet werden. Die ersten Ergebnisse aus REACH-EN-FORCE 1 und die Ankündigung von REACH-EN-FORCE 2 lassen es ratsam erscheinen, insbesondere die Qualität der eigenen sowie der von Lieferanten übermittelten Sicherheitsdatenblätter zu prüfen. TEGEWA- Erfahrungsaustauschkreis REACH & Realität Im November 2009 und im Mai 2010 wurden weitere Veranstaltungen des TEGEWA-Erfahrungsaustauschkreises REACH & Realität durchgeführt, der sich neben REACH mittlerweile auch mit Fragen der Implementierung der GHS-Verordnung (Global Harmonisiertes System) befasst. Bezüglich REACH ging es in beiden Veranstaltungen vornehmlich um die Vorbereitungen auf die Ende November 2010 ablaufende erste Registrierfrist. Neben ausführlichen Vorträgen, die sich unter anderem mit der Verwendungskommunikation und Detailfragen der Risikobetrachtung befassten, wurden in Form von Impulsstatements aktuelle Themen und Problemfälle angesprochen und diskutiert. Beispiele hierfür sind das Urheberrecht im Zusammenhang mit der REACH-Registrierung, Polymerimporte, Exporte von Zwischenprodukten, Letter of Access oder Erfahrungen eines Alleinvertreters. Über eine im Anschluss der Veranstaltungen erstellte Zusammenfassung wird den Teilnehmern wie auch jenen, die verhindert waren, Gelegenheit gegeben, die geführte Diskussion grundsätzlich nachzuvollziehen. Diese Zusammenfassung steht für TEGEWA- Mitgliedsfirmen im Extranet zum Abruf bereit. Der Erfahrungsaustauschkreis REACH & Realität hat sich in den drei Jahren seines Bestehens zu einem Gremium mit mehr als 50 aktiven REACH-Beauftragten und -Verantwortlichen der TEGEWA-Mitgliedsunternehmen entwickelt.

18 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Aktuelles aus der Arbeit des europäischen Tensidverbandes CESIO Konsolidierungsprozesse in der europäischen Tensidindustrie Auswirkungen auf die Verbandsarbeit Mit seinen tensidherstellenden Mitgliedsunternehmen ist der Verband TEGEWA seit Gründung des europäischen Tensidverbandes CESIO (Comité Européen des Agents de Surface et de leurs Intermédiaires Organiques) im Jahr 1976 Mitglied in dieser europäischen Dach-Organisation, die als Sektorgruppe des europäischen Chemieverbandes CEFIC organisiert ist. Hatte die CESIO zu Beginn ihres Bestehens europaweit deutlich mehr als 50 Mitgliedsunternehmen, so hat sich deren Anzahl aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen, teils tiefgreifenden Konsolidierungsprozesse in der Tensidindustrie erheblich reduziert. Die Zerschlagung der großen Konzerne insbesondere in Frankreich, Großbritannien und Italien hat dazu geführt, dass sich die Mitgliederzahlen der dort ansässigen Verbände in vielen Fällen halbiert haben. Andere große Tensidhersteller, die in mehreren der in der CESIO repräsentierten Mitgliedsstaaten tätig sind, haben ihre Mitgliedschaft häufig auf nur einen nationalen Verband neben der CESIO konzentriert. Stellte der Verband TEGEWA mit 17 tensidherstellenden Mitgliedsunternehmen vor 30 Jahren ein knappes Drittel der CESIO-Mitglieder dar, so beträgt das Gewicht der heute im Verband TEGEWA zusammengeschlossenen 18 Tensidhersteller in der CESIO deutlich mehr als 50 %. Dieser Trend konnte auch durch die Neuaufnahme von Tensidherstellern in den neu beigetretenen Mitgliedsstaaten, wie z. B. Polen, nicht aufgehalten werden. Im Vergleich zu anderen, ehemals großen Tensidländern wie Frankreich oder Spanien, die mit nur noch vier oder fünf Mitgliedern eine Untergrenze an zahlenmäßiger Mitgliedschaft erreicht haben, mit der eine sinnvolle Verbandsarbeit überhaupt noch möglich ist, befindet sich der Verband TEGEWA in einer starken Position. Für die europäische Tensidindustrie und ihre Lobbyingaktivitäten in Richtung EU- Kommission, Europäischer Rat und Europäisches Parlament geht damit eine deutliche Schwächung ihrer Einflussmöglichkeiten einher. Die CESIO hat sich im Berichtszeitraum deshalb intensiv um eine Veränderung der Beitragsstruktur bemüht und eine entsprechende Neufassung in ihrer letzten Hauptversammlung im September 2009 verabschiedet. Die neue Beitragsstruktur soll insbesondere großen europäischen Tensidherstellern erlauben, ohne zusätzliche Beitragskosten gleichzeitig in mehreren nationalen Verbänden Mitglied zu sein und damit die nationalen Einflussmöglichkeiten der europäischen Verbandsarbeit zu stärken. Um Entscheidungsträgern in der europäischen Tensidindustrie das Netzwerk zwischen dem europäischen Verband, den nationalen Mitgliedsverbänden und den Mitgliedsunternehmen noch deutlicher ins Bewusstsein zu rücken, wurde im Berichtsjahr darüber hinaus beschlossen, einen gemeinsamen Newsletter zu erstellen, der 16

19 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes etwa viermal im Jahr erscheint und sich an die Leitungsebenen in den Unternehmen richtet, um diesen in sehr überschaubarer Form über die Aktivitäten und Erfolge der europäischen Verbandsarbeit im Bereich Tenside Kenntnis zu geben. Dieser Newsletter soll damit auch zeigen, wie wichtig gerade die Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Netzwerk ist, um eine wirksame europäische Verbandsarbeit betreiben zu können. REACH und weitere Themen Mit dem Näherrücken der ersten Registrierfrist zum 30. November 2010 laufen die Arbeiten der REACH-Experten in den Mitgliedsunternehmen mit zunehmender Intensität. Betroffen sind insbesondere die Hersteller von Tensiden; aber auch mittelständische Unternehmen im Bereich der Lederfettungsmittel sowie die Hersteller von Phosphorsäureestern befinden sich inmitten der Arbeiten am Registrierungsdossier. Während die Aktivitäten der Tensidhersteller über eine Task Force der CESIO koordiniert werden, konnte die Geschäftsführung des Verbandes TEGEWA in den beiden zuletzt genannten Substanzgruppen eine gewisse Starthilfe geben. Nachdem zum Zweck der gemeinsamen Registrierung in den meisten Fällen Konsortien gegründet wurden und diese jeweils den Lead-Registranten bestimmt hatten, konnten die Arbeiten aufgenommen werden. In der überwiegenden Zahl der Tensid-Konsortien wurden diese vorbereitenden Aktivitäten sehr frühzeitig gestartet, so dass im Berichtszeitraum die Substanzidentitäten festgestellt sowie die Daten- und Datenlückenanalyse und die Analyse der verfügbaren physikalisch-chemischen Daten durchgeführt werden konnten. Es ist jedoch anzumerken, dass gerade bei den Herstellern von Tensiden jahrelange Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Wettbewerbern zum Zwecke gemeinsamer Stoffbewertungen vorliegen, so dass man davon ausgehen muss, dass die Arbeiten in anderen Konsortien in der Regel noch nicht so weit fortgeschritten sein dürften. Für die im Mai 2010 noch verbleibenden Monate bis zur Registrierfrist ist dennoch auch bei den Tensiden noch einiges zu tun. Die noch ausstehenden Aktivitäten reichen von der Erstellung der Expositionsszenarien und der Risk Assessments bis zur Kommunikation mit den SIEF-Partnern, die nicht zum Konsortium zählen und denen ein sogenann-

20 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes ter Letter of Access angeboten werden soll, mit dem sie einen kostenpflichtigen Zugang zu den Registrierdaten erhalten. Als Problem hat sich bei den gemeinsamen Arbeiten immer wieder die Frage ergeben, wie die anfallenden Kosten fair verteilt werden können, und dies in einer möglichst pragmatischen Weise. Neben der Umsetzung der REACH-Verordnung haben sich die Unternehmen und die Verbände im Berichtszeitraum auch mit der Umsetzung der CLP-Verordnung (Classification Labelling and Packaging) in der EU befasst. Firmen müssen gefährliche Stoffe zum 1. Dezember 2010 nach den Vorgaben der CLP-Verordnung einstufen und kennzeichnen und die Angaben in das Sicherheitsdatenblatt übernehmen. Bis zum 3. Januar 2011 müssen sie darüber hinaus Stoffe in ein Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar bei der ECHA melden. Anders als bei REACH werden hier neben den unter REACH registrierpflichtigen Stoffen auch nicht registrierpflichtige gefährliche Stoffe unabhängig von der produzierten oder importierten Menge erfasst. Dazu zählen z. B. nicht registrierpflichtige, als gefährlich eingestufte Polymere und damit eine ganze Reihe von Tensiden. Es gibt keine gestaffelten Fristen für die Einreichung der Dossiers: auch dies ein Unterschied zu REACH. Je nach Einschätzung von Industrieexperten werden rund 80 bis 100 Millionen Dossiers erwartet, davon rund bis eine Million Dossiers, die Stoffe in Detergenzien betreffen. Ein gewaltiges Arbeitspaket neben REACH, das die chemische Industrie in einem mehr als ehrgeizigen Zeitraum abarbeiten muss. Zusätzlich waren die Experten der CESIO- Mitgliedsunternehmen mit dem EU-Ökolabel beschäftigt, nachdem im November des letzten Jahres die neue Verordnung EG 66/2010 mit einer Revision des EU-Ökolabels verabschiedet worden ist. Die CESIO und ihr wichtigster Kundenverband, der europäische Waschmittelverband A.I.S.E., haben sich im Hinblick auf das EU-Ökolabel bislang eher zurückhaltend geäußert, zumal die Industrie eigene Vorstellungen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte entwickelt hat und das EU- Ökolabel bis heute eher selten in Anspruch genommen wurde. Doch ist davon auszugehen, dass immer mehr Kunden und auch bestimmte Mitgliedsstaaten wie z. B. die skandinavischen Länder verstärkt auf das EU-Ökolabel abstellen und von ihren Lieferanten die Einhaltung der darin vorgegebenen Kriterien einfordern. Je nachdem, wie sich die Kundenverbände positionieren, wird auch die CESIO entsprechende Aktivitäten entfalten müssen. Schließlich hat sich die CESIO intensiv auch mit dem anaeroben Abbau von Tensiden befasst, ein Kriterium, das auch im Zusammenhang mit Ökolabels steht. Anlass war jedoch die im April 2009 erfolgte Revision der Detergenzien-Verordnung, die unter anderem das Ziel hatte zu prüfen, ob der anaerobe Abbau als ein zusätzliches pass/fail- Kriterium in der Verordnung berücksichtigt werden sollte. Bereits im letzten Jahresbericht wurde angemerkt, dass die EU-Kommission im Frühjahr 2009 zu erkennen gegeben hat, dass eine Aufnahme des anaeroben Abbaus in die revidierte Detergenzien-Verordnung nicht geplant ist. Die Industrie tritt nun dafür ein, den anaeroben Abbau auch im EU-Ökolabel nicht als zusätzliches pass/fail- Kriterium zu betrachten, sondern diesem allenfalls eine ergänzende Rolle zuzugestehen. Zum einen kann gezeigt werden, dass der anaerobe Abbau von Tensiden eine untergeordnete Relevanz hat, wenn das betrachtete Tensid unter aeroben Bedingungen gut abgebaut wird. Zum anderen würde der anaerobe Abbau als pass/fail-kriterium die Entwicklung neuer Ökolabel-Produkte verhindern, die bessere Gebrauchseigenschaften haben und andere Umweltkriterien deutlich besser erfüllen. 18

21 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Vorbereitungen zum achten Welttensidkongress 2011 Nachdem mehrere größere Tensidhersteller nach dem letzten CESIO Welttensidkongress 2008 in Paris deutlich gemacht haben, dass sie eine Neuausrichtung des Kongresses in Richtung einer Business Convention wünschen und sich darüber hinaus neben Deutschland und Frankreich kein weiterer Mitgliedsverband der CESIO mehr in der Lage sah, einen Kongress dieser Größenordnung auszurichten, stand die Neuorientierung des Welttensidkongresses seit Herbst 2008 auf der Tagesordnung des CESIO Executive Committees. Im Berichtsjahr wurden mehrere richtungsweisende Beschlüsse gefasst, auf deren Basis zurzeit ein nächster Welttensidkongress vorbereitet wird, der vom 6. bis 8. Juni 2011 in Wien stattfinden wird. und grundsätzliche Fragen der Organisation kümmern. Neu ist auch, dass der Kongress nicht mehr auf Veranlassung der CESIO von einem nationalen Mitgliedsverband initiiert wird, sondern die CESIO selbst Veranstalter des Kongresses ist. Unterstützt wird sie von der Agentur MCI, die auch den 7. Welttensidkongress 2008 in Paris betreut hat. Ein erstes Announcement wurde gegen Ende des Jahres 2009 bereits versendet. Seit Anfang des laufenden Jahres sind die Vorbereitungen in vollem Gange. Der CESIO-Kongress wird damit neben seiner wissenschaftlichen Ausrichtung in Form von Vorträgen und einer Postershow erstmalig auch eine Plattform für Business Meetings zwischen Tensidherstellern und ihren Lieferanten und Kunden bieten. Um Struktur und Inhalte vorzubereiten, wurden drei wissenschaftliche Komitees und ein Businesskomitee formiert, die zusammen das Programmkomitee darstellen. Ein Organisationskomitee wird sich um übergreifende

22 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Weitere Aktivitäten des Verbandes 20 Kommissionsvorschlag zur Biozid-Produkte-Richtlinie Am 12. Juni 2009 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten vorgelegt. Unter schwedischer Ratspräsidentschaft wurden in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt vier Themenkomplexe behandelt, bevor es am 22. Dezember 2009 eine erste Aussprache im Umweltrat gab. Keines der vier Themen wurde jedoch abschließend diskutiert. Im Einzelnen: Nahezu alle Mitgliedstaaten stimmen der Einführung einer Gemeinschaftszulassung von Biozidprodukten als Alternative zur nationalen Zulassung zu. Darüber hinaus plädiert eine Mehrheit dafür, dass der Anwendungsbereich gegenüber dem Kommissionsvorschlag erweitert werden soll. Zum Thema Behandelte Materialien und Gegenstände besteht Konsens, dass diese in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden sollen. Einige Mitgliedstaaten schlagen außerdem grundsätzlich eine Zulassung auf Biozidproduktebene anstatt auf Erzeugnisebene vor sowie eine Reduzierung der im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Kennzeichnungspflichten. Bei Biozidprodukten mit niedrigem Risikopotential zeichnet sich eine leichte Mehrheit für ein zum Kommissionsvorschlag alternatives Verfahren ab. Dieses würde eine Positivliste von Wirkstoffen für derartige Biozidprodukte in Kombination mit einem vereinfachten Registrierungsverfahren beinhalten. Die Kriterien für zulässige Wirkstoffe sollen jedoch über die von der Kommission vorgeschlagenen hinausgehen. Alle Mitgliedstaaten stimmen wie von der Kommission vorgeschlagen der Aufnahme von Ausschlusskriterien in die Verordnung zu. Zudem besteht eine breite Mehrheit für die zusätzliche Aufnahme von Umweltkriterien (PBT, vpvb). Bezüglich der Kriterien für Substitutionskandidaten stimmen die Mitgliedstaaten im Wesentlichen den von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien zu. Unter spanischer Präsidentschaft sind zwei Ratsarbeitsgruppensitzungen pro Monat vorgesehen, um dem Umweltrat (21. Juni 2010) einen Präsidentschaftsvorschlag im Hinblick auf eine politische Einigung vorlegen zu können. Darüber hinaus sollen zwei neue Themenschwerpunkte (Konzept und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Zulassungen sowie Datenschutz und Datenaustausch) behandelt werden, bevor der Kommissionsvorschlag artikelweise diskutiert werden soll. Die Beratungen im Europäischen Parlament haben Mitte September 2009 begonnen. Die Federführung hat der Umweltausschuss; der Binnenmarktausschuss ist verstärkt mitberatend und der Industrieausschuss mitberatend tätig. Im November 2009 fand in den drei beteiligten Ausschüssen jeweils ein erster Austausch ohne Dokument statt.

23 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Ein zweiter Meinungsaustausch im ENVI (Committee on Environment, Public Health and Food Safety - Ausschuss des EU-Parlaments) fand am 23. Februar 2010 statt. Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss sollte Ende April 2010 erfolgt sein, die Abstimmung im Plenum im Juni Durch die jetzige Ausgestaltung der Biozid- Produkte-Richtlinie 98/8/EG sind viele für einen effizienten Gesundheits-, Umwelt- und Materialschutz benötigten Wirkstoffe und Biozidprodukte weggefallen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die bestehenden Anforderungen der Richtlinie viel zu aufwendig, zu komplex und zu kostenintensiv sind. Eine wesentliche Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren zur Wirkstoffüberprüfung und Produktzulassung sowie der diesbezüglichen Anforderungen ist erforderlich. Die Entwicklungen im Rat sind wie folgt zu bewerten: Die Diskussionen zum Thema Gemeinschaftszulassung gehen in die richtige Richtung. Die Industrie fordert, dass die Gemeinschaftszulassung gleichberechtigt neben dem nationalen Zulassungsverfahren steht und für alle Produkte angewendet werden kann. Generelle, auf inhärenten Stoffeigenschaften basierende Ausschluss- und Substitutionskriterien für die Aufnahme eines Wirkstoffes in Anhang I werden grundsätzlich abgelehnt. Seitens der Industrie wird gefordert, dass analog zu REACH die sichere Verwendung der Stoffe auf Basis einer wissenschaftlichen Risikobewertung erfolgt. Weitere wichtige Forderungen sind: Das nationale Zulassungsverfahren muss stärker harmonisiert werden (z. B. zentrale Vollständigkeitsprüfung, einheitliche Konzentrationsgrenzen). Hinsichtlich der Datenanforderungen sind pragmatische, abgestufte (z. B. nach Produktionsmenge) sowie für alle Mitgliedstaaten verbindliche und einheitliche Anforderungs- und Bewertungskriterien erforderlich. Nur eine firmenbezogene Aufnahme von Wirkstoffen auf den Anhang I bietet ausreichend Schutz gegen die Trittbrettfahrerproblematik und damit einen ausreichenden Eigentums- und Datenschutz. Auch die Diskussionen zum Thema Behandelte Erzeugnisse und Materialien entwickeln sich für die chemische Industrie positiv. Ein zum Kommissionsvorschlag alternativ diskutiertes Verfahren für Biozidprodukte mit niedrigem Risikopotential ist prinzipiell zu begrüßen, allerdings sind die Kriterien für derartige Produkte zu restriktiv, so dass erwartet wird, dass kaum Biozidprodukte davon profitieren werden.

24 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Nanotechnologie für textile Anwendungen Im Juli 2009 war der vom Verband TEGEWA gemeinsam mit Vertretern aus Mitgliedsunternehmen erstellte Sachstandsbericht Nanotechnologie in Textilien fertig gestellt und auf der TEGEWA-Website veröffentlicht worden. Unter anderem auf einer von DECHEMA durchgeführten Konferenz im November 2009, bei der Experten aus Behörden, Verbänden und Instituten zusammenkamen, wurde der Statusbericht in größerem Rahmen vorgestellt. Kernaussage hierbei war, dass TEGEWA-Mitgliedsunternehmen ihre Produkte nur vertreiben, wenn deren Sicherheit und Umweltverträglichkeit nach aktuellem Stand des Wissens und der Technik gewährleistet sind. In der zweiten Hälfte des Jahres 2009 haben der Gesamtverband Textil + Mode und der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Runden Tisch zur Verwendung von Nanotechnologien in der Bekleidungsindustrie und bei technischen Textilien gegründet, bei dem auch die Geschäftsführung des Verbandes TEGEWA sowie einige Mitgliedsfirmen vertreten sind und der im November erstmals zusammenkam. Hier tauschen sich Vertreter der deutschen Textilbranche und der chemischen Industrie mit Verbraucherschützern, Umweltbehörden und Textilforschungsinstituten aus und bilden eine Plattform, deren Ziel unter anderem im Aufbau einer koordinierten Information entlang der Lieferkette und im Schaffen von Transparenz liegt. Insbesondere bei verbrauchernahen Produkten besitzt dies eine hohe Relevanz. Die Vertreter des Runden Tisches werden sich eng mit der Themengruppe 2 der NanoKommission ( Nutzenpotenziale ) abstimmen, die sich ebenfalls mit Nanotechnik, u. a. in Bekleidungstextilien, auseinandersetzt. Im Rahmen des Runden Tisches hat der Verbraucherzentrale Bundesverband über seine Absicht informiert, einen Frage-Antworten- Katalog zu erstellen, welcher beispielsweise für die Schulung der Mitarbeiter in den Verbraucherzentralen verwendet werden kann. Auch die Entwicklung einer Verbraucherbroschüre ist angedacht. Es wurde vereinbart, dass Textil- und chemische Industrie hierfür Informationen zu sich bereits auf dem Markt befindenden oder kurz vor der Markteinführung stehenden textilen Produkten mit Nano- Anwendung zur Verfügung stellen. Im Fokus steht neben der grundsätzlichen Information der Verbraucher auch der Wunsch, der breiten Öffentlichkeit Nutzen und Funktion der Nanoanwendungen näher zu bringen. Auch seitens des VCI wurde entschieden, mehr Transparenz zum Thema Nanotechno- 22

25 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes logien zu schaffen. Neben Anwendungen bei Lacken und Kunststoffen soll auch die Nanotechnologie in Textilien in den Fokus genommen werden. In der Diskussion über die Nanotechnologie geht es um Nutzen und Chancen. Aber auch die Risiken beim Umgang mit Nanopartikeln und deren mögliche Freisetzung aus Verbraucherprodukten wurden in zahllosen Studien geprüft. Diese Untersuchungen wurden in einer Presseerklärung des UBA im Oktober 2009 fast vollständig ignoriert. Um den Skeptikern nicht das Feld zu überlassen, ist die TEGEWA-Geschäftsführung bemüht, durch die Bereitstellung transparenter Informationen zum Thema Nanotechnologie in Textilien zu einem konstruktiven und aufgeklärten Dialog beizutragen. Hierzu gehört insbesondere die Mitwirkung bei den erwähnten Vorhaben des VCI und des Runden Tisches. In enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Experten aus dem Mitgliederbereich sollen die jeweiligen Inhalte gesammelt, aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Private Labels Mitgliedsunternehmen, deren Endkunden für den Bereich des privaten Verbrauchs produzieren, werden seitens ihrer Kunden mit einer wachsenden Zahl von Ansprüchen und Forderungen im Zusammenhang mit privaten Labels und so genannten Restricted Substances Lists von Organisationen (z. B. SIN- Liste) oder großen Handelshäusern (z. B. Marks & Spencer, Otto-Versand etc.) konfrontiert. Insbesondere im Bereich Textilien und Leder gibt es eine stetig wachsende Anzahl privater Labels, die unterschiedliche Vergabe-Kriterien anwenden und die, ergänzt durch die ebenfalls höchst heterogenen Verbotslisten der großen Warenhäuser, zu einem enormen Aufwand und Übersichtsverlust auf Seiten der Hilfsmittelindustrie und deren Kunden führen. In Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedsfirmen identifiziert der Verband TEGEWA zunächst die als relevant zu erachtenden Labels und bewertet bei diesen die entsprechenden Kriterien. Bei Unstimmigkeiten oder fehlerhaften Voraussetzungen bemüht sich die Geschäftsführung um die

26 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Kontaktaufnahme mit den Vergabe-Organisationen, um entsprechend Klarstellungen und Korrekturwünsche vorzubringen. Diese Arbeiten bestimmen im Bereich Textil- und Lederchemikalien mittlerweile einen Gutteil der Verbandsarbeit. CEFIC Textiles and Apparel Value Chain Platform Mit dem Ziel, die Kommunikation mit den nachgeschalteten Branchen zu intensivieren, richtete CEFIC unter dem Dach des FSCC (Fine, Specialty and Consumer Chemicals) im Jahr 2009 das CEFIC Value Chain Team (VCT) ein. Hierunter sollen für verschiedene Branchen Plattformen gebildet werden, über welche sich Vertreter europäischer und nationaler Anwenderverbände und CEFIC über relevante und aktuelle Problemstellungen austauschen. Geplant ist die Einrichtung einer Plattform für Wasch- und Reinigungsmittel sowie Kosmetik. Für den Bereich Elektronikprodukte und für die textile Wertschöpfungskette wurden solche Foren bereits Ende 2009 ins Leben gerufen. Themen von Vorrang waren in den ersten Sitzungen vornehmlich REACH-Umsetzungsfragen so wurden die Use Deskriptoren für Textilhilfsmittel und Faserhilfsmittel in diesem Kreis abgestimmt. Auch die weiterführenden Arbeiten, wie z. B. die Entwicklung generischer Expositionsszenarien, sollen in diesem Kreis vorangetrieben und abgestimmt werden. Neben REACH stehen textilspezifische Themen wie zum Beispiel die oben bereits angesprochenen Ökolabels und Restricted Substances Lists auf der Tagesordnung. Die TEGEWA-Geschäftsführung nutzt diese Plattform, um den Kontakt zu den europäischen Verbänden zu pflegen und zu intensivieren und um somit wichtige Aktivitäten auch auf europäischer Ebene mit beeinflussen und steuern zu können. In der so genannten Textiles and Apparel Value Chain Platform sind neben TEGEWA unter anderem folgende nationale und europäische Verbände vertreten: der belgische, deutsche und italienische Textilverband, Vertreter aus Großbritannien, ETAD (Ecological and Toxicological Association of Dyes and Organic Pigments), der belgische Chemieverband Essenscia, der europäische Textilverband Euratex, 24 CIRFS (der europäische Verband der Chemiefaserindustrie) sowie Federchimica/Aispec (das italienische Äquivalent zu TEGEWA)

27 Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes Technische Jahrestagung 2009 Die Technische Jahrestagung fand im Jahr 2009 zum ersten Mal in der Geschichte des Verbandes in Frankfurt am Main statt. Vor der freitäglichen Plenumsveranstaltung fanden donnerstags die Sitzungen der technischen Arbeitsgruppen aus den Bereichen Textil- und Lederhilfsmittel sowie Tenside statt. Die Referenten der Jahrestagung am 30. Oktober berichteten über folgende aktuelle Inhalte: Dr. Jörg Rothermel, VCI, referierte über ein Thema, das für die chemische Industrie auch wegen des breiten öffentlichen Interesses weiter an Bedeutung gewinnt: Die internationale Klimaschutzdiskussion und der Beitrag der chemischen Industrie: Vom Carbon Footprint der Chemie bis zu ihrer Rolle als Problemlöser. Anschließend daran trug Dr. Walther Hofherr, Geschäftsführer der ETAD (Ecological and Toxicological Association of Dyes and Organic Pigments), zu den für zahlreiche TEGEWA-Mitgliedsfirmen relevanten Ökolabels und diversen Restricted Substances Lists vor. Sein Vortrag trug dementsprechend den Titel Schwarze Listen und Grüne Labels: Kommunikation mit Retailern und Brands. Im letzten Vortrag vor dem Bericht der Geschäftsführung berichtete Christina Schick, Schill + Seilacher, aus Sicht eines mittelständischen TEGEWA-Mitgliedsunternehmens über die Vorbereitungen auf die erste REACH-Registrierung und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis.

28 Organisationsstruktur des Verbandes 2010 Mitgliederversammlung Vorstand Geschäftsführung Fachgruppe Tenside Fachgruppe Textilhilfsmittel Fachgruppe Lederhilfsmittel European Pulp and Paper Chemicals Group Fachgruppe Farbmittel für Textil, Leder, Papier Arbeitsgruppe Grenzflächenaktive Substanzen Arbeitsgruppe Textile Vorbehandlung Arbeitsgruppe Lederhilfsmittel Arbeitsgruppe Papierhilfsmittel Arbeitsgruppe Nicht integrierte EO-Converter Arbeitsgruppe Färbereihilfsmittel Arbeitsgruppe Finishing Arbeitsgruppe Beschichtung textiler Flächengebilde Arbeitsgruppe Präparationsmittel Arbeitsgruppe Flammhemmende Mittel Arbeitsgruppe Fluorinated Polymers 26

29 Fachgruppe Kosmetische Rohstoffe und Pharmazeutische Hilfsstoffe Arbeitsgruppe Regulatory Affairs and Product Safety (RAPS) Fachgruppe Antimikrobielle Mittel Fachgruppe Metal Working Additives Polyelectrolyte Producers Group Bereichsübergreifende Gruppen Fachausschuss Ökologie Erfahrungsaustauschkreis REACH & Realität Gesprächskreis Mittelstand Erfahrungsaustauschkreis Betriebswirtschaft Arbeitsgruppe Gefährliche Stoffe und Zubereitungen 27

30 Verbandsgremien und Arbeitsschwerpunkte 2009/2010 Stand: Mai 2010 Hinweis: Aufgeführt sind an dieser Stelle die im Verband TEGEWA organisierten Fach- und Arbeitsgruppen sowie bereichsübergreifenden Gruppen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Projektgruppen und Arbeitskreisen, die hier jedoch nicht im Einzelnen dargestellt werden sollen. Vorstand Dr. Markus Eckert, Lanxess Erhardt Fiebiger, Zschimmer & Schwarz Dipl.-Ing. Uwe Halder, CHT Ulrich Hambrecht, Rudolf Stefan Heuser, Clariant Dr. Karl-Hans Menting, Schill + Seilacher Struktol Dr. Roland Pelzer, BK Giulini Dr. Claus Rettig, Evonik Goldschmidt Richard Ridinger, Cognis Dr. Alfred Ruland, BASF Ralf Schäfer, Sasol Dr. Kaspar Schlüter, Pulcra 28

31 Fachgruppe Tenside Dr. Levent Yüksel (Vorsitzender), Cognis Dr. Josef Drexler, Pulcra Dr. Thomas Greindl, BASF Dr. Claus-Dierk Hager, Sasol John Hogg, Huntsman Bernhard Höltken, Hansa Group Dr. Martin Husmann, Schill + Seilacher Dr. Dieter Kawka, Wall Chemie Dr. Rudolf Stauber, Schärer & Schläpfer Dr. Santje Tombokan, Ecogreen Oleochemicals Dr. Uwe Vogt, Tanatex Ulrich von Mässenhausen, Dow Dr. Bernhard Walz, Kao Dr. Andreas Willing, Cognis Dr. Ralf Zerrer, Clariant Dieter Klitzke, Sasol Dr. Kyril Mateew, Leuna-Tenside Dr. Dietmar Moll, Evonik Goldschmidt Thomas Pfisterer, Hansa Group N.N., Zschimmer & Schwarz Die Fachgruppe Tenside versteht sich als Gremium der Geschäftsverantwortlichen in den Unternehmen der deutschen Tensidindustrie. Sie steuert die Aktivitäten des Verbandes im Zusammenhang mit Tensiden. Die Fachgruppe bildet zugleich das nationale Spiegelgremium zum europäischen Tensidverband CESIO, der seit 1976 die Interessen der europäischen Tensidindustrie koordiniert. Im Berichtszeitraum haben sich die Mitglieder der Fachgruppe insbesondere mit den von CESIO angestoßenen REACH-Konsortien und den hierbei anfallenden Arbeiten befasst. Weiteres Thema war die aktuelle Diskussion um Anbau und Nutzung von Öl- und Kokospalmen sowie der anaerobe Abbau von Tensiden. Mit dem Ziel, die tensidorientierte Ausbildung an Hochschulen zu fördern, sind erste Gespräche mit entsprechenden Lehranstalten geführt worden.

32 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Grenzflächenaktive Substanzen Dr. Dennis Miller (Leiter), Clariant Dr. Wolfgang Brennich, Zschimmer & Schwarz Dr. Britta Jakobs, Sasol Jens Kampioni, BASF Dr. Jörg Schröter, Ecogreen Oleochemicals Dr. Michael Stapels, Kao Dr. Rainer Traber, BASF Dr. Joachim Venzmer, Evonik Goldschmidt Die Arbeitsgruppe Grenzflächenaktive Substanzen arbeitet in enger Abstimmung mit der CESIO Working Group Test methods for surfactants sowohl im Rahmen des DIN Normenausschusses für Materialprüfung NMP 563 Anwendungstechnische Prüfverfahren für Tenside " als auch für das European Committee for Standardization CEN/TC276/Working Group 2 Surface active agents an physikalischen und anwendungstechnischen Prüfverfahren mit. Im Berichtszeitraum setzte das Gremium die Aktivitäten zur Messung der dynamischen Oberflächenspannung und zur Rheologie von Tensiden fort. Des Weiteren wird ein technischer Bericht zur Charakterisierung von Tensiden durch Kontaktwinkelmessungen vorbereitet. 30

33 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Nicht integrierte EO-Converter Erhardt Fiebiger (Leiter), Zschimmer & Schwarz als Gast: Heinz Baumann, Kolb Dr. Josef Drexler, Pulcra Herbert Tripp, Kao Dr. Joachim Weigand, Evonik Goldschmidt Rewo Dr. Volker Zellmer, Evonik Goldschmidt Dietmar Fuchs, Tanatex als Gast: Dr. Viktor Helbling, Kolb Dr. Dieter Kawka, Wall Chemie Dr. Hanns-Michael Kissner, Evonik Goldschmidt Rewo Dr. Diana Kunz, Tanatex Benedikt Laux, Evonik Röhm Dr. Rudolf Lindermayer, 3M als Gast: J.E.J.M. Peters, Kolb Reiner Pohl, Leuna-Tenside Dr. Rolf Schärer, Schärer & Schläpfer Bernard Schleper, Cognis Dieses Gremium befasst sich mit der Anlagensicherheit bei der Verarbeitung von Ethylenoxid und beim Transport dieser Substanz. In der Arbeitsgruppe sind Converter aus Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden vertreten, sie arbeitet mit der entsprechenden Arbeitsgruppe des europäischen Tensidverbandes CESIO zusammen und versteht sich als Sprachrohr der deutschsprachigen, mittelständischen EO-Verarbeiter gegenüber den EO-Herstellern. Im Berichtszeitraum wurde die von Behörden verstärkt verlangte SIL-Beurteilung für Sicherheitselemente wie Drucksensoren oder Überfüllsicherungen thematisiert, ebenso wie der Ersatz der bisherigen Normspannungswerte durch einen weltweit genormten Einheitswert. Der Erfahrungsaustausch über die Sicherheitskonzepte der beteiligten Firmen wurde fortgesetzt. 31

34 Verbandsgremien Fachgruppe Textilhilfsmittel Rudi Breier (Vorsitzender), Textilchemie Dr. Petry Dr. Volker Butz, Thor Manfred Dohmen, Dohmen Hans-Gerd Gerritzen, Daikin Matthias Gies, BASF Dr. Hans-Peter Schwenzfeier, PolymerLatex Bernd Trunk, Huntsman Jürgen Weisse, Schill + Seilacher Thomas Winkler, Clariant Hans Zöbisch, Textilcolor Ulrich Hambrecht, Rudolf Uwe Klaas, Bozzetto Wolfram Koch, Wolfram Koch Textilhilfsmittel Eugen Nilles, Zschimmer & Schwarz Ingo Notz, Tanatex Dr. Ferdinand Pradl, Wacker Dr. Günther Quack, Synthomer Dr. Kaspar Schlüter, Pulcra In der Fachgruppe Textilhilfsmittel sind die Marketing-Verantwortlichen der Textilhilfsmittelhersteller vertreten. Sie steuert die Aktivitäten der Geschäftsführung im Bereich Textilhilfsmittel und widmet sich grundsätzlichen Themen, die die Branche betreffen. Im Berichtszeitraum wurden insbesondere der Umgang mit den verschiedenen Ökolabels für Textilien und diversen Restricted Substances Lists angesprochen. Weitere Themen waren die Nanotechnologie in textilen Anwendungen sowie die Fortführung der Bemühungen, den Studiengang Textilchemie stärker zu bewerben. 32

35 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Textile Vorbehandlung Bernhard Seidl (Leiter), Textilcolor Rob de Wit, Tanatex Antje Mehlhorn, Zschimmer & Schwarz Urte Mücke, Kapp-Chemie Bernd Müller, Clariant Erwin Redling, Huntsman Jörg Schad, Pulcra Dipl.-Ing. Peter Wurster, CHT Schwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung objektiver Entscheidungshilfen, die bei der Entscheidung über den Einsatz textiler Vorbehandlungsmittel beim Kunden herangezogen werden sollen und damit eine Unterstützung für die Vermarktung darstellen. Die Arbeitsgruppe befasst sich unter anderem mit den Schwierigkeiten bei der Veredlung von Elastan-Mischgeweben. Im Fokus standen im Berichtszeitraum die Bestimmung des Wirkungsgrades bei der Entfernung von Silikonöl sowie das Thema Qualm bei der Textilveredlung. Eine neue Versuchsreihe soll belegbare Aussagen dafür liefern, dass die eingesetzten Waschmittel nicht ursächlich für den entstehenden Qualm sind. Zu Beginn des Jahres 2010 erfolgte in der Zeitschrift Textilveredlung edlung eine Veröffentlichung zum Thema Die Bestimmung des ph-wertes von vorbehandelter Ware. Arbeitsgruppe Färbereihilfsmittel Dipl.-Ing. Rolf Pöhlig (Leiter), Pulcra Andreas Bastian, BASF Mark Dohmen, Dohmen Susanne Ehret, CHT Rudolf Hager, Rudolf Dipl.-Ing. Edvard Ham, Huntsman Dr. Martin Jöllenbeck, Clariant Andreas Schönfeld, Zschimmer & Schwarz Harald Grünewald, Tanatex In dieser Arbeitsgruppe haben sich die Vertreter der Hersteller von Färbereihilfsmitteln zum Ziel gesetzt, Prüfmethoden zu vereinheitlichen, um den Prüfbedarf in den Unternehmen zu reduzieren. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über technische Probleme beim Färben von Textilien statt. Im Berichtszeitraum führte die Gruppe ihre Arbeiten an der Entwicklung einer Prüfmethode für Anti-Reduktionsmittel im Färbebad weiter fort. Unter geänderten Bedingungen soll ein erneuter Ringversuch durchgeführt werden. 33

36 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Finishing Dr. Jürgen Reichert (Leiter), BASF Johan Cleyman, Tanatex Renate Haupt-Stephan, Huntsman Mario Kaufer, Dow Dieter Klewers, Thor Dipl.-Ing. Georg Lang, Clariant Dr. Jens Peter Moldenhauer, Wacker Thomas Stockhorst, Daikin Clemens Tünte, Pulcra Robert Zyschka, CHT Die Arbeitsgruppe Finishing befasst sich mit technischen Fragestellungen, die für Hilfsmittel für die Textilausrüstung und die Hochveredlung Bedeutung haben. Nach Durchführung eines Ringversuches wird weiter an einer Prüfmethode gearbeitet, die dazu dienen soll, gegenüber Kunden den Effekt von Soil-Release-Produkten demonstrieren zu können. Des Weiteren war die Arbeitsgruppe mit fünf Prüfstellen an einem Projekt des Deutschen Instituts für Normung für Textilien mit Nano-Komposit-Ausrüstung beteiligt. Hier wurden unterschiedliche Prüfmethoden hinsichtlich ihrer Eignung zur Prüfung von schmutzabweisenden Nanokomposit-Ausrüstungen eingestuft. Das auf Hydrophob/Oleophob-Effekte beschränkte Projekt wurde Ende 2009 abgeschlossen. Das DIN strebt eine Norm für Textilien mit Nanoausrüstung zur Wasser- und Ölabweisung an. 34

37 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Hilfsmittel für die Beschichtung textiler Flächengebilde Dipl.-Ing. Martin Brendel (Leiter), Synthomer Dr. Josef Berghofer, Brüggemann Gerd Brandner, Huntsman Theo Breugelmans, Tanatex Dirk Budde, Dow Oliver Friedrichs, Daikin Winfried Krug, Bozzetto Dr. Holger Künstle, Wacker Dipl.-Ing. Thomas Müller, Thor Johann Müller, Wacker Dr. Andreas Pawlik, Evonik Degussa Detlef Pfeifer, BASF Jochen Schmidt, Clariant Dr. Sandra Wagner, PolymerLatex Heiko Wünsche, Zschimmer & Schwarz Dr. Wolfgang Zinser, Schill + Seilacher Solveigh Misselwitz, CHT als Gast: Dr. Ute Morgenstern, Forschungsinstitut für Leder- und Kunststoffbahnen (FILK) Diese Arbeitsgruppe ist in erster Linie ein Gremium, in dem Informationen aus anderen Organisationen zusammengetragen werden, wie z. B. der epdla (European Polymer Dispersions and Latex Association), der edana (European Disposables And Nonwovens Association), des FILK (Forschungsinstitut für Leder und Kunststoffbahnen) und der GuT (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V.). Es werden Erfahrungen ausgetauscht, wie mit unterschiedlichen Anforderungen an die Produkte der Mitglieder z. B. im Hinblick auf Kriterien des DIBT (Deutsche Institut für Bautechnik), des IMDS (International Material Data System) der Automobilindustrie und der VOC-Verordnung umgegangen werden kann. Im Berichtszeitraum befasste sich die Arbeitsgruppe auch mit Expositionsszenarien im Beschichtungsprozess im Rahmen von REACH und wirkte bei der Beschreibung des aktuellen Stands der Technik bzgl. Beschichtungen mit fluorierten Polymeren mit. 35

38 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Präparationsmittel Dr. Michael Bildhauer (Leiter), CHT Jens Güdden, Pulcra Dr. Sandra Husmann, Schill + Seilacher Ralf Nyhofen, Bozzetto Dr. Ulli Stier, Zschimmer & Schwarz Dr. Jürgen Weigel, Clariant In diesem Gremium sind die Hersteller von Präparations- und Hilfsmitteln für die Erzeugung von Chemiefasern vertreten. Sie befassen sich mit technischen Fragestellungen, nehmen den Kontakt zum Chemiefaserverband wahr und tragen zur Gestaltung der Sektion Faserhilfsmittel im Rahmen der Chemiefasertagung in Dornbirn bei. Die Arbeitsgruppe Präparationsmittel beschäftigte sich im Berichtszeitraum nahezu ausschließlich mit REACH: So wurde an einem Expositionsszenario für die Anwendung von Faserhilfsmitteln im Rahmen des Stoffsicherheitsberichts gearbeitet und ein vereinfachter Algorithmus zur Expositionsabschätzung entwickelt. Arbeitsgruppe Flammhemmende Mittel Dipl.-Ing. Thomas Müller (Leiter), Thor N.N., Huntsman Michael Schuhmann, Clariant Dr. Wolfgang Zinser, Schill + Seilacher Solveigh Misselwitz, CHT In der Arbeitsgruppe Flammhemmende Mittel sind die Hersteller flammhemmender Zubereitungen für die textile Ausrüstung und Beschichtung vertreten. Die Gruppe verfolgt die Aktivitäten anderer Gremien beispielsweise des Normenausschusses Materialprüfung des DIN Brennverhalten von Textilien und trägt hieraus Informationen zusammen. Die einzige Möglichkeit zur Einflussnahme auf die EU-Gremien ist über die European Flame Retardant Association, in der die Arbeitsgruppe die kooperative Mitgliedschaft erworben hat. Im Berichtszeitraum wurden die Kriterien des Öko-Tex-Standards 100 und des EU-Ökolabels für Textilien im Hinblick auf flammhemmende Mittel thematisiert, ebenso wie die EU-Flammschutznorm für Nachtwäsche. 36

39 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Fluorinated Polymers als Gast: Graham Andrews, AGC Chemicals Europe Ronald P. Bock, DuPont Robert C. Buck, DuPont Hans-Gerd Gerritzen, Daikin Dr. Harutyun Hanciogullari, BASF als Gast: Wim Huijsman, AGC Dr. Reinhard Jung, Clariant Dr. Wolfgang Knaup, Clariant Edward J. Lampert, Daikin als Gast: Thomas Piel, Mitsubishi Robert Puk, Huntsman Thomas Stockhorst, Daikin Die Arbeitsgruppe bildet ein Forum der Hersteller und Verwender von Fluorcarbonharzen zum Meinungs- und Informationsaustausch im Hinblick auf Risikobewertungen dieser Substanzen und regulatorische Anforderungen von Politik und Behörden. Im Berichtszeitraum wurden insbesondere die Aktivitäten deutscher Behörden bzgl. perfluorierter Chemikalien sowie aktuelle europäische und US-amerikanische Entwicklungen thematisiert. Dazu gehört auch die Abschätzung, inwieweit fluorierte Polymere tatsächlich zum Auftreten persistenter Perfluortenside in Kläranlagen und Gewässern beitragen. European Pulp and Paper Chemicals Group (EPCG) Lennart Nilsson (Vorsitzender), Eka Julie Allison, Ashland Hercules Water Technologies Michael Anstey, Buckman Ekhard Beuleke, Omya Dr. Manfred Hahn, Clariant Dr. Frank Höfer, BASF Egil Knudsen, Nopco Dr. Ralf Kunze, Woellner Michael Meier, Nalco Tullio Meregalli, MARE Dr. Roland Pelzer, BK Giulini Mikael Perdin, BIM KEMI Mats Rönnbäck, Kemira Jean-François Schutz, Woellner Dieses Gremium beschäftigte sich im Berichtszeitraum nahezu ausschließlich mit den unter REACH etablierten Konsortien und den hierin anfallenden Aufgaben. 37

40 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Papierhilfsmittel Dr. Jochen Hoffmann (Vorsitzender), Akzo Nobel Dr. Ralf Biastoch, BASF Ronald P. Bock, DuPont Dr. Thomas Dietz, Evonik Degussa Dr. Volkmar Grötsch, Münzing Chemie Silvia Held-Beller, CHT Dr. Günter Klug, Kemira Dr. Dieter Knobloch, Nalco Dipl.-Ing. Christian Kost, Süddeutsche Emulsions-Chemie Dr. Ralf Kunze, Woellner Roland Müller-Buntzel, Ashland Bernhard Nellessen, Nopco Dr. Christian Rottländer, INEOS Melamines Jean-François Schutz, Woellner Thomas Stockhorst, Daikin Erich van Cuick, Mare Dr. Jens-Uwe Vogt, Münzing Chemie Dr. Leonore Walther-Halpaap, Kemira Dr. Egon Walzer, Evonik Dr. Johann Wonner, INEOS Melamines Rüdiger Zart, Woellner Dr. Josef Löbbecke, Wacker Dr. Rudolf Lunkenheimer, BK Giulini George Mansveld, Hercules Dr. Gerhard Mayer, Schill + Seilacher Michael Meier, Nalco Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich im Berichtszeitraum u. a. mit der Überarbeitung der BfR-Empfehlung XXXVI, insbesondere der Einführung von Kriterien für Mikrowellenpapiere und der Harmonisierung der Angaben zu Isothiazolinonen. Darüber hinaus war die Überarbeitung des Anhangs 28 zur Abwasserverordnung Gegenstand der Sitzungen. 38

41 Verbandsgremien Fachgruppe Farbmittel für Textil, Leder, Papier Manfred Dohmen (Vorsitzender), Dohmen Andreas Abrath, BASF Bernd Trunk, Huntsman Thomas Winkler, Clariant Peter Mennen, CBW Die 2008 neu konstituierte Fachgruppe Farbmittel für Textil, Leder, Papier führt ihre Sitzungen aufgrund der vielen thematischen Überschneidungen gemeinsam mit der Fachgruppe Textilhilfsmittel durch. Spezifische, den Bereich Farbmittel betreffende Aspekte werden in einem gesonderten Rahmen behandelt. Im Berichtszeitraum wurden insbesondere der Umgang mit den verschiedenen Ökolabels für Textilien und diversen Restricted Substances Lists angesprochen. Weiteres Thema waren die Nanotechnologie in textilen Anwendungen sowie die Fortführung der Bemühungen, den Studiengang Textilchemie stärker zu bewerben. Fachgruppe Lederhilfsmittel Tilo Schumacher (Vorsitzender), Langro Dr. Peter Amann, TFL Dr. Hans Boots, Stahl Holdings Dr. Michael Breitsamer, Smit & Zoon Klaus Brockmann, 3M Boris Fleig, Zschimmer & Schwarz Dipl.-Ing. Klaus Freund, Heim Leather Wolfgang Glocknitzer, Schill + Seilacher Martin Keppner, Wall Chemie Oliver Kinkel, Clariant Dipl.-Kfm. Christian Roos, Trumpler Thomas Sattler, BASF Marc Smit, Smit & Zoon Dr. Dietrich Tegtmeyer, Lanxess Huub van Beijeren, Stahl Holdings Dr. Gerhard Wolf, BASF Eugen Katzenstein, TFL In der Fachgruppe Lederhilfsmittel sind die Marketing-Verantwortlichen der Lederhilfsmittelhersteller vertreten. Sie steuert die Aktivitäten der Geschäftsführung im Bereich Lederhilfsmittel und widmet sich grundsätzlichen Fragestellungen der Branche. Im Berichtszeitraum gehörten dazu unter anderem die wirtschaftlichen Herausforderungen durch REACH sowie der Beschluss der Jury Umweltzeichen, den Blauen Engel künftig auch für Schuhe zu vergeben. 39

42 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Lederhilfsmittel Dr. Heinrich Francke (Leiter), Zschimmer & Schwarz Dr. Hermann Birkhofer, BASF David Burgess, Trumpler Dr. Jürgen Christner, TFL René de Bok, Smit & Zoon Dr. Thomas Fischer, Clariant Martin Keppner, Wall Chemie Dr. Martin Kleban, Lanxess Dr. Thomas Lehotkay, Wacker Dr. Georg Moessner, Clariant Siegfried Nagel, Schill + Seilacher Joerg Schoob, Lanxess als Gast: Dr. Kerstin Schulte, Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e. V. (PFI) als Gast: Dr. Haiko Schulz, Forschungsinstitut für Leder- und Kunststoffbahnen GmbH (FILK) Markus Türk, Dow als Gast: Dr. Michael Meyer, Forschungsinstitut für Leder- und Kunststoffbahnen GmbH (FILK) als Gast: Renate Meyndt, Lederinstitut Gerberschule Reutlingen (LGR) In der Arbeitsgruppe Lederhilfsmittel werden zum einen Informationen aus verschiedenen Gremien zusammengetragen, wie den Normenausschüssen, der Initiative CATS sowie der Forschungsgemeinschaft Leder und dem Lederumweltausschuss des Verbandes der Deutschen Lederindustrie. Die Gruppe befasst sich aber auch mit technischen Fragestellungen wie z. B. der Chrom (VI)-Bestimmung in Gerbstoffen. Zu den Informationen tragen insbesondere auch die Vertreter der Institute bei, die als Gäste an der Sitzung teilnehmen. Die Arbeitsgruppe prüft aktuell, inwieweit die TEGEWA-Methode zur Bestimmung der Schimmelpilzfestigkeit von Wet Blue der Überarbeitung bedarf. 40

43 Verbandsgremien Fachgruppe Kosmetische Rohstoffe und Pharmazeutische Hilfsstoffe (KosRo) Dr. Bernd Sonnenberg (Vorsitzender), BASF Dr. Hansjürgen Driller, Merck Dr. Dietmar Moll, Evonik Dr. Joachim Röding, Symrise Peter A. Schneider, DSM Markus Schünke, Cognis Herbert Steiner, Sasol Dr. Bernhard Walz, Kao Dr. Ralf Zerrer, Clariant Die Fachgruppe vertritt die deutschen und schweizerischen Hersteller von kosmetischen Rohstoffen im europäischen Dachverband EFfCI (The European Federation for Cosmetic Ingredients). In dieser Funktion ist die Fachgruppe u. a. mit allen gesetzlichen Regelungen, wie z. B. Tierversuchsverbot nach Kosmetik-Richtlinie und Konsortialarbeiten unter REACH befasst. Darüber hinaus kümmert sie sich auf nationaler Ebene um die Kontakte zu Behörden, Kundenverbänden und anderen Organisationen. 41

44 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Regulatory Affairs and Product Safety (RAPS) Ina Höfgen-Müller (Leiterin), Merck Christine Bertram, Croda Marie-Hélène Boos, BASF Dr. Christa Burger, Wacker Patrick Fehlbaum, DSM Anne-Gaël Glevarec, DSM Dr. Claus-Dierk Hager, Sasol Dr. Martin Husmann, Schill + Seilacher Dr. Klaus Jenni, Evonik Goldschmidt Dr. Poroshat Khalilpour, Bio-Gate Dr. Marcus Kleber, Cognis Dr. Helmut Klotz, Clariant Dr. Peter Klug, Clariant Dr. Dieter Knobloch, Nalco Stefan Knoop, Symrise Dr. Frank-Hinrich Köster, Symrise Dr. Reinhard Kreiling, Clariant Dr. Dieter Lämmermann, Clariant Dr. Matthias Pfaffernoschke, AkzoNobel Surface Chemistry Ellen Pfrommer, BASF Dipl.-Ing. Karl-Erwin Piejko, Bayer MaterialScience Malte Ruffing, The Lubrizol Corporation Anja Schelzel, Cognis Dr. Monika Schoester, Thor Dr. Wolfgang Schüller, Lipotec Dr. Christina Schumacher, Sasol Wolfgang Siegert, Schülke & Mayr Dr. Klaus Stroech, Lanxess Annelie Strüßmann, Wall Chemie Paulina Tomczyk, AkzoNobel Surface Chemistry Heike Troll, DSM Dr. Angelika Turowski, Symrise Dr. Ernst Wagner, DSM Gisela Wollscheid, Worlée-Chemie Ulrike Marx, Zschimmer & Schwarz Christine Oleschkewitz, Schülke & Mayr Schwerpunkt war und ist die Interpretation des Tierversuchsverbots nach Kosmetik- Richtlinie sowie die Überarbeitung der europäischen Kosmetikgesetzgebung. 42

45 Verbandsgremien Fachgruppe Antimikrobielle Mittel Dr. Willhelm Anker, ISP Biocides Dr. Clive S. Aveyard, BASF Lucia Bellmann, Rohm and Haas Dr. Markus Funk, ISP Biocides Dr. Susanne Hendrich, Schülke & Mayr Dr. Ute Höötmann, BK Giulini Lotta Kanto Öqvist, Ashland Dr. Kerstin Keppler, Woellner Dr. Poroshat Khalilpour, Bio-Gate Dr. Helmut Peters, ARCH Biocides Tobias Schild, OEKOPHIL Michael P. Scholz, Lubrizol Alexander Schrem, Clariant Uwe Seemann, Troy Chemie Dr. Peter Wachtler, Lanxess Andrea Wingenfeld, ISP Biocides Gabriele Wühl-Couturier, Thor Dr. Wolfgang Zinser, Schill + Seilacher Dr. Siegfried Klautke, GE Water & Process Technologies Stefan Knoop, Symrise Bettina Kopp-Holtwiesche, Cognis Dr. Ralf Kunze, Woellner Dr. Annette Mehling, Cognis Michael Meier, Nalco Dr. Jürgen Musch, ADVANSA Uentrop Dr. Dietmar Ochs, BASF Grenzach Die Arbeitsgruppe hat sich im Berichtszeitraum im Wesentlichen mit dem Vorschlag der EU-Kommission für die neue Biozid-Produkte-Richtlinie befasst. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Berichtsteil. 43

46 Verbandsgremien Fachgruppe Metal Working Additives Brigitte Finger (Vorsitzende), Evonik Goldschmidt Dr. Holger Bender, Kao Dr. Wolfgang Breuer, Cognis Daniela Gabriel, Lubrizol Alexander Mitter, BASF Thomas Roßrucker, Rhein Chemie Rheinau Dr. Andreas Senf, BASF N.N., Rhodia Dr. Rainer Kupfer, Clariant Die Fachgruppe beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit der Einstufung von Borsäure als cmr cat. 2 Stoff sowie den Konsequenzen für KSS Konzentrate. Weitere Themen waren REACH/Expositionsszenarien für die Verwendung von KSS-Konzentration sowie CEN Normung zu Bio-Polymeren und Bio-Lubricants. Polyelectrolyte Producers Group (PPG) Dennis Marroni (Vorsitzender), SNF David Barron, Kemira Dr. Ralf Biastoch, BASF Ingrid Brassart, Eka Dr. Marvin A. Friedman, SNF Henri Grondin, COATEX Dr. Dieter Knobloch, Nalco Dr. Bernd Chr. Kubiak, Ashland Anneli Lepo, Kemira Oyj Christian Maculan, 3f Chimica John Murray, Eka Erica Pin, 3f Chimica Ian Waterhouse, BASF Dr. Paul J. Williams, Nalco Dieses Gremium beschäftigte sich im Berichtszeitraum nahezu ausschließlich mit den unter REACH etablierten Konsortien und den hierin anfallenden Aufgaben. 44

47 Verbandsgremien Fachausschuss Ökologie Dr. Claus-Dierk Hager (Leiter), Sasol Ronald P. Bock, DuPont Dipl.-Ing. Gunter Brauch, Thor Dr. Hubert Dobbelstein, Zschimmer & Schwarz Dr. Detlef Szeymies, Tanatex Dr. Michael Top, Kao Dr. Andreas Willing, Cognis Dr. Rolf Wittlinger, BASF Dr. Thomas Essert, Lanxess Dr. Claudia Hemeltjen, Zschimmer & Schwarz Dr. Helmut Klotz, Clariant Dr. Wolfgang Leonhardt, Evonik Degussa Robert Puk, Huntsman Hans W. Schneider, Clariant Dr. Katrin Schwarz, BASF Helen Stubbs-Boston, Dow Im Fachausschuss Ökologie sind Experten aus den tensid- und textilhilfsmittelherstellenden Mitgliedsunternehmen vertreten. Es werden Informationen vornehmlich aus dem europäischen Tensidverband CESIO, aber auch aus anderen Gremien zusammengetragen und daraus Positionen und Empfehlungen für die Mitgliedsfirmen entwickelt sowie Entscheidungen der Fachgruppen und des Vorstandes vorbereitet. Vorherrschende Themen im Berichtszeitraum waren insbesondere die Umsetzung von REACH und die damit einhergehenden offenen Fragen und Interpretationsspielräume, die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis unter GHS sowie die diversen Aktivitäten von Label-Anbietern. 45

48 Verbandsgremien Gesprächskreis Mittelstand Dietmar Clausen, Zschimmer & Schwarz Manfred Dohmen, Dohmen Dr. Reinhard Eberle, Dr. Eberle Clever Chemistry Ulrich Hambrecht, Rudolf Dipl.-Bw. Marco Hermann, Kapp-Chemie Klaus Kawka, Wall Chemie Uwe Klaas, Bozzetto Anton Schumann, Rudolf Alexander Seitz, Seitz Marc Smit, Smit & Zoon Dr. Rolf Stöhr, Textilchemie Dr. Petry Dipl.-Ing. Franz Thölen, Lefatex-Chemie Hans Zöbisch, Textilcolor Werner zu Jeddeloh, BÜFA Reinigungssysteme Dr. Kyril Mateew, Leuna-Tenside Erich Mechel, CHT Ingo Notz, Tanatex Rolf Peikert, Thor Dipl.-Kfm. Wolfgang Plaschke, Brüggemann Dipl.-Kfm. Christian Roos, Trumpler Dr. Kaspar Schlüter, Pulcra Tilo Schumacher, Langro Der Gesprächskreis Mittelstand ist ein Gremium, das mittelständischen Mitgliedsunternehmen des Verbandes vorbehalten ist. Mitglieder sind die Eigentümer und Geschäftsführer der Unternehmen, die sich im Januar eines jeden Jahres zu einer Sitzung treffen, um sich zu aktuellen Fragestellungen auszutauschen. Dazu zählen insbesondere die Steuer- und Finanzpolitik, die aktuelle tarifpolitische Debatte und die wirtschaftliche Lage. Im Berichtszeitraum standen die aktuelle wirtschaftliches Situation und die Perspektiven für die Jahre 2010 und 2011 im Mittelpunkt des Interesses. Weitere Themen waren die Chemietarifrunde 2010 sowie die Umsetzung der REACH-Verordnung in den Unternehmen aus Sicht des Wirtschaftsministeriums. Zu Letzterem sowie ergänzend zu den Themen Biozidverordnung und Nanotechnologie berichtete der Leiter des Referates chemische und pharmazeutische Industrie, Chemikaliensicherheit und Nanotechnologie-Beauftragter des BMWi. 46

49 Verbandsgremien Erfahrungsaustauschkreis Betriebswirtschaft Walter Bittner, Rudolf Dipl.-Bw. Detlev Doleski, Schill + Seilacher Dr. Josef Drexler, Pulcra Dr. Thomas Feigel, Trumpler Johannes Ingelfinger, Brüggemann Klaus Kawka, Wall Chemie Erwin Mindler, Münzing Chemie Rolf Peikert, Thor Ralf Ramke, BÜFA Reinigungssysteme Heiner Sbrzesny, CHT Christian Schieweck, Zschimmer & Schwarz Harald Schröder, Evonik Goldschmidt Rewo Werner zu Jeddeloh, BÜFA Reinigungssysteme Der Erfahrungsaustausch Betriebswirtschaft ist ein Gremium, welches sich mit betriebswirtschaftlichen Themen befasst, die für die Unternehmen von aktueller Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum widmete sich das Gremium dem Thema Devisenmanagement und der Frage des geeigneten Risikomanagements bei Devisenschwankungen. Als weiterer Baustein des Risikomanagements wurde das Thema Forderungsmanagement behandelt, wobei insbesondere ein Austausch zu den gewöhnlich eingesetzten Instrumenten/Maßnahmen und firmenbezogenen Richtlinien stattfand. Des Weiteren wurde der Bereich Rohstoffmanagement in Hinblick auf Quantifizierung/Absicherung von Rohstoffrisiken und entsprechende Sicherungsinstrumente thematisiert. 47

50 Verbandsgremien Arbeitsgruppe Gefährliche Stoffe und Zubereitungen Dipl.-Ing. Christoph Andrée, Rudolf Andreas Bayer, CHT Dr. Joachim Esser, Aachener Chemische Werke Peter Fuchs, Keller & Bohacek Dr. Roland Gitzing, BK Giulini Dr. Claudia Hemeltjen, Zschimmer & Schwarz Dr. Thomas Hergenröther, Münzing Chemie Dr. Astrid Kawka, Wall Chemie Dr. Siegfried Klautke, GE Water & Process Technologies Dr. Peter Krämer, Schill + Seilacher Jürgen Küchelbacher, Huntsman Dr. Dieter Lämmermann, Clariant Dr. Franz Nüßlein, Brüggemann Dr. Horst Redlof, Evonik Stockhausen Robert Schmidkunz, Evonik Röhm Dr. Christina Schumacher, Sasol Dr. Werner Sowoidnich, Textilcolor Dr. Michael Top, Kao Dr. Martin Urban, BK Giulini Kurt Vogel, Chemische Fabrik Kreussler Dr. Michael Wernekenschnieder, Zschimmer & Schwarz Dr. Burkhard Weuste, Akzo Nobel Dr. Klaus Wolf, Zschimmer & Schwarz In der Arbeitsgruppe Gefährliche Stoffe und Zubereitungen wird regelmäßig über Änderungen in den Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen und im Gefahrgutrecht informiert. Der Erfahrungsaustausch zur Interpretation und zum Verständnis der komplexen und sich ständig ändernden nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen ist für die Mitglieder der Arbeitsgruppe besonders wichtig. Wichtigstes Thema im Berichtszeitraum waren die neuen Vorschriften des Global Harmonisierten Systems (GHS) für die Einstufung und Kennzeichnung und deren Auswirkungen auf Betriebsanweisungen usw. Die konkreten Erfordernisse für die Meldungen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA bis zum 3. Januar 2011 stellen eine besonders drängende Thematik dar. Des Weiteren befasste sich das Gremium mit den vom Umweltministerium geplanten Überarbeitungen der Verwaltungsvorschriften für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. 48

51 Verbandsgremien 49

52 Mitgliederverzeichnis Stand: Mai Mitglieder A 3f Chimica S.p.A SANDRIGO (VINCENZA) ITALIEN 3M Deutschland GmbH Neuss Aachener Chemische Werke GmbH Würselen Akzo Nobel Chemicals GmbH Düren AkzoNobel Surface Chemistry Personal Care, Elotex AG 6203 SEMPACH STATION SCHWEIZ Albon-Chemie Dr. Ludwig-E. Gminder KG Metzingen ANGUS Chemie GmbH Ibbenbüren Aug. Hedinger GmbH & Co. KG Stuttgart Azelis Kosmetik GmbH Moers B BASF Lampertheim GmbH Lampertheim BASF Schweiz AG 4002 Basel SCHWEIZ BASF SE Ludwigshafen BAUR, GAEBEL GmbH Chemische Fabrik Köln Bayer MaterialScience AG Leverkusen BIM KEMI GmbH Mannheim Bio-Gate AG Nürnberg BK Giulini GmbH Ludwigshafen BOZZETTO GmbH Krefeld Brenntag GmbH Sparte Spezialchemikalien Mühlheim an der Ruhr Brüggemann Chemical L. Brüggemann KG Heilbronn BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Oldenburg C CBW Chemie GmbH Bitterfeld-Wolfen Bitterfeld Chemische Fabrik Kreussler + Co. GmbH Wiesbaden Chemische Fabrik Schärer & Schläpfer AG 4852 Rothrist SCHWEIZ CHT R. Beitlich GmbH Tübingen 50

53 Clariant International Ltd MUTTENZ 1 SCHWEIZ Clariant Produkte (Deutschland) GmbH Sulzbach/Ts. CLR Chemisches Laboratorium Dr. Kurt Richter GmbH Berlin COATEX SAS GENAY CEDEX FRANKREICH Cognis GmbH Düsseldorf COIM Deutschland GmbH Hamburg Cytec Surface Specialties Germany GmbH Wiesbaden D Daikin Chemical Europe Düsseldorf Deutsche Shell Chemie GmbH Rheinland Raffinerie Wesseling (RRW) Wesseling DHW Deutsche Hydrierwerke GmbH Rodleben Dessau-Roßlau Dohmen GmbH Korschenbroich Dow Corning GmbH Wiesbaden Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbh Eschborn Dr. Eberle Clever Chemistry GmbH Tübingen DSM Nutritional Products GmbH Grenzach-Wyhlen DuPont Deutschland Holding GmbH & Co. KG Neu-Isenburg E Ecogreen Oleochemicals GmbH Rodleben Dessau-Roßlau (OT Rodleben) Evonik Degussa GmbH Marl Evonik Goldschmidt GmbH Essen Evonik Röhm GmbH Darmstadt Evonik Stockhausen GmbH Krefeld G GE Water & Process Technologies Deutschland GmbH Willich GfN Herstellung von Naturextrakten GmbH Wald-Michelbach

54 Mitgliederverzeichnis H Hansa Group AG Duisburg Heim Leather Chem GmbH Eppstein-Bremthal Hercules GmbH Aqualon Division Düsseldorf Huntsman (Germany) GmbH Zweigniederlassung Hamburg Hamburg Huntsman Textile Effects (Germany) GmbH Langweid I INDUCHEM AG 8604 VOLKETSWIL SCHWEIZ INEOS Melamines GmbH Frankfurt am Main inprotec AG Heitersheim ISP Biocides Memmingen J JAN DEKKER (Deutschland) GmbH Langenfeld K Kao Chemicals GmbH Emmerich Kapp-Chemie GmbH & Co. KG Miehlen Keller & Bohacek GmbH & Co. KG Düsseldorf Kemira Germany GmbH Leverkusen Wolfram Koch Textilhilfsmittel Horb-Ahldorf L Langro Chemie Theo Lang GmbH Stuttgart LANXESS Deutschland GmbH Leverkusen Lefatex-Chemie GmbH Brüggen-Bracht Leuna-Tenside GmbH Leuna Lubrizol Deutschland GmbH Hamburg M Merck KGaA Darmstadt Münzing Chemie GmbH Heilbronn 52

55 Mitgliederverzeichnis N Nalco Deutschland GmbH Werk Biebesheim Biebesheim/Rhein Nopco Paper Technology AS 3036 DRAMMEN NORWEGEN P PolymerLatex GmbH Marl Pulcra Chemicals GmbH Düsseldorf R Rohm and Haas Deutschland Produktion GmbH & Co. KG Frankfurt am Main Rudolf GmbH Geretsried RÜTGERS Germany AG Mannheim S Sasol Germany GmbH Hamburg Schill + Seilacher GmbH Böblingen Schill + Seilacher "Struktol" GmbH Hamburg Schülke & Mayr GmbH Norderstedt SEC - Süddeutsche Emulsions-Chemie GmbH Mannheim SEDERMA GmbH Nettetal Seitz GmbH Chemische Fabrik Kriftel Smit & Zoon B.V AC WEESP NIEDERLANDE SNF S.A.S ANDREZIEUX FRANKREICH Stahl Holdings bv 5140 AA WAALWIJK NIEDERLANDE Symrise GmbH & Co. KG Holzminden Synthomer GmbH Frankfurt am Main T Tanatex Deutschland GmbH Leverkusen Textilchemie Dr. Petry GmbH Reutlingen Textilcolor GmbH Pfullingen TFL Ledertechnik GmbH Weil am Rhein

56 Mitgliederverzeichnis Thor GmbH Speyer Troy Chemie GmbH Seelze Trumpler GmbH & Co. KG Chemische Fabrik Worms W Wacker Chemie AG Burghausen Wacker Chemie AG München Wall Chemie GmbH Kempen Woellner GmbH & Co. KG Ludwigshafen Worlée-Chemie GmbH Geschäftsbereich Chemiehandel Hamburg Z ZSCHIMMER & SCHWARZ MOHSDORF GmbH & Co. KG Burgstädt ZSCHIMMER & SCHWARZ GmbH & Co. KG Chemische Fabriken Lahnstein 54

57 TEGEWA-Team: Mitarbeiter der Geschäftsstelle Dr. Alex Föller Geschäftsführer Telefon: 0 69 / foeller@vci.de Dr. Peter Ungeheuer Stellvertretender Geschäftsführer Telefon: 0 69 / ungeheuer@vci.de Dr. Volker Schröder Referent Telefon: 0 69 / schroeder@vci.de Sandra-C. Schnapper Referentin Telefon: 0 69 / schnapper@vci.de Elke Otterbein Assistenz und Support Telefon: 0 69 / otterbein@vci.de Petra Pawliniarz Assistenz und Support Telefon: 0 69 / pawliniarz@vci.de Sabine Renk Assistenz und Support Telefon: 0 69 / renk@vci.de

58

59

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