REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Gelbe Karte Rote Karte: Wann? Vorbereitungen des Schiedsrichters
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- Bernhard Lang
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1 REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Gelbe Karte Rote Karte: Wann? Vorbereitungen des Schiedsrichters Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz Telefon:
2 REACH: Vorbereitungen des Schiedsrichters Themen REACH neue Spielregeln REACH die Begleitmusik REACH die Spielanleitung / Spielhilfe REACH die Schiedsrichter 2
3 REACH: wesentliche Neuregelungen neue Spielregeln Registrierung von Stoffen (ab ) vorgestaffelte Vorregistrierung Bewertung von Stoffen (ab ) Zulassung von Stoffen (ab ) Beschränkung von Stoffen (inhaltlich nicht neu) Informationsweitergabe zu Stoffeigenschaften (ab ) 3
4 REACH: wesentliche Neuregelungen neue Spielregeln Vorregistrierung ( ) - FREIWILLIG, verhindert Registrierungspflicht ab nur online in REACH-IT bei ECHA in Helsinki möglich - Frage einer gültigen Vorregistrierung - Frage der Vollständigkeit einer Vorregistrierung - Frage der rechtzeitigen Vorregistrierung - Frage der richtigen Identität vorregistrierter Stoffe - Frage der Identität des Vorregistrierer Datenanforderung der Vorregistrierung aus Software IUCLID5 ersichtlich (REACH-IT Plattform noch nicht online) 4
5 REACH- Vorregistrierung: Schritte laut ECHA siehe unter REACH / Pre-Registration 5
6 REACH- Vorregistrierung in IUCLID 5 6
7 REACH- Vorregistrierung (IUCLID 5 + REACH-IT) - Stoff Typ: ein- / mehrkomponentig - Stoff Identität: mit / ohne EINECS-Nummer - Komponenten des Stoffes: falls mehrkomponentiger Stoff - Vergleichbare Stoffe: für read across -Bewertung - voraussichtliches Tonnage-Limit: 1, 100, 1000 to/jahr - voraussichtlicher Registrierungszeitpunkt: 2010, 2013, Vergabe einer Vorregistrierungsnummer: in REACH-IT - Deaktivierung der Vorregistrierung: möglich - Identität des Vorregistrierers: - Kontaktperson: optional - Drittperson: als Vertreter, Angabe per UUID 7
8 REACH: wesentliche Neuregelungen neue Spielregeln Neuerung im Sicherheitsdatenblatt seit 1. Juni Adresse des Bearbeiters des Sicherheitsdatenblattes (Kapitel 1) Bekanntgabe zeitlicher Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Notrufnummer (Kapitel 1) Kapitel 2 wird neu zu Kapitel 3 Kapitel 3 wird neu zu Kapitel 2 8
9 REACH: wesentliche Neuregelungen neue Spielregeln Neuerung im Sicherheitsdatenblatt seit 1. Juni 2007 Gehaltsangaben auch bei PBT- und vpvb-stoffen (Kapitel 3) Angabe eines Listungsgrundes bei angeführten ungefährlichen Inhaltsstoffen (Kapitel 3) Informationen zur Risikobewertung am Arbeitsplatz nach Wichtigkeit geordnet angeführt (Kapitel 8) weitere Änderungen zutreffend sobald Registrierung bzw. Vorlage eines Stoffsicherheitsberichtes erfolgt 9
10 REACH Begleiterscheinungen REACH- Begleitmusik Chemikaliengesetz 2008 löst derzeitiges ChemGesetz ab: Einbau der EU-Verordnungen (zb REACH) in das österreichische Rechtssystem Vollzugszuständigkeiten sind unverändert beim Landeshauptmann und beim Zoll (Import) Festlegung der REACH-Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure mit Sitz in Österreich Sanktionierbarkeit der REACH-Vorschriften in Österreich 10
11 Information zu REACH neue Spielanleitung Anleitungen der Europäischen Agentur für chemische Stoffe ECHA, englischsprachig (!) auf verschiedene REACH Help Desks für Fragen und Antworten (zb eingebettet in ein europäisches Netzwerk von Help Desks, - Fragen-Antwort-Kataloge - Fristen / Übergangsregelungen unter REACH - Fragenbeantwortung (Auslegungsfragen) - Links zu Datenbanken 11
12 Vollzug / Überwachung von REACH die Schiedsrichter ECHA/Helsinki als neuer Akteur auf Behördenseite ECHA-Behörde: zuständig für Großteil der Meldepflichten unter REACH (Empfänger von Daten, Entscheidung zu Stoffen, Zulassung von Stoffen, ), Behörde nutzt ausschließlich e-government REACH-IT (vergleichbar mit FINANZ-Online ) ECHA-Koordinierungsstelle: Koordination von Entscheidungsgremien (zb Gremium zur Vollzugskoordination) ECHA-Informationsstelle: Leitfäden zur REACH- Anwendung ECHA-Help Desk: für Industrie ( 12
13 Vollzug / Überwachung von REACH die Schiedsrichter Bundesministerium BMLFUW mit Umweltbundesamt: Koordination der Vertretung Österreichs in Verwaltungsgremien der ECHA Mitwirkung beim EU Stoff-Bewertungsprogramm Koordination der REACH-Belange in Österreich (REACH-Platform) Österreichischer REACH-Helpdesk 13
14 Vollzug / Überwachung von REACH die Schiedsrichter Chemikalieninspektion (Landeshauptmann): Regionale Informationsdrehscheibe Zuständigkeit für REACH-Vollzug im Bundesland (zb Ausweitung Kontrollfokus auf nicht-gefährliche Stoffe!) Zusammenwirken ECHA-Behörde - nationale Überwachung (Kontakte zu ECHA, gezielte Teilnahme am Arbeitsprogramm der ECHA) Teil einer EU-weiten Überwachung (koordiniert über ECHA-Forum) Kontakthaltung mit Überwachung in Nachbarregion (Bay, BaWttbg, CH, FL) 14
15 Aktuelle Kontroll-Schwerpunkte in Österreich Nickelhaltige Fertigwaren (Allergie-Risiko) Farben/Lacke (Lösungsmittelverordnung 2005) EU-weites Kontrollprojekt zu Biozidprodukten REACH in Vorarlberg (Stoffimporte aus der Schweiz) Vorregistrierung von Stoffen bei ECHA/Helsinki 15
16 REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Vielen Dank für Ihr Interesse und bei Fragen Dr Eugen Anwander Telefon: Dr Martin Rinderer Telefon: Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz 16
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz email: eugen.anwander@vorarlberg.at Telefon: 05574-511-42311 www.vorarlberg.at/umweltinstitut
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