GUTACHTEN. Nr /1246 vom Auftraggeber. Dr. Wilfried Jans

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1 Von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz Im Zinken Ettenheim Telefon Telefax GUTACHTEN Nr /1246 vom Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lärm-Emissionskontingentierung für das Plangebiet Auftraggeber Hekatron Technik GmbH Brühlmatten Sulzburg

2 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN Aufgabenstellung Ausgangsdaten Quellen 3 2. AUSGANGSSITUATION Örtliche und bauplanungsrechtliche Voraussetzungen Beabsichtigte zukünftige Nutzung des Plangebiets Bauliche Gegebenheiten und geplante Bebauung Gebäudenutzung und betriebliche Randbedingungen 6 3. SCHALLTECHNISCHE BEURTEILUNGSKRITERIEN Schalltechnische Größen Schutzanspruch vor Lärmeinwirkungen, allgemein Beiblatt 1 zu DIN Teil TA Lärm Schutzanspruch vor Lärmeinwirkungen, objektspezifisch Begrenzung der Schallemissionen EMISSIONSKONTINGENTIERUNG Generelle Vorgehensweise Schallausbreitung Lärmvorbelastung Beurteilungszeitraum "tags" Beurteilungszeitraum "nachts" Festlegung von Emissionskontingenten Lärmkontingent "tags" Lärmkontingent "nachts" Festlegung von Zusatzkontingenten 22

3 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / IMMISSIONSPROGNOSE Schallemissionen Pkw-Stellplätze auf Freifläche Parkhaus Lkw-Verkehr und Ladetätigkeiten Ziel- und Quellverkehr Schallausbreitung Rechenverfahren Randbedingungen Lärmeinwirkungsorte 5.3 Schallimmissionen Schallschutzmaßnahmen Beurteilungspegel "tags" Beurteilungspegel "nachts" Spitzenpegel Ziel- und Quellverkehr EMPFEHLUNGEN ZUSAMMENFASSUNG 42 Anlagen: 24

4 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / VORBEMERKUNGEN 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden Betriebsareals der Hekatron Technik GmbH sowie der Hekatron Vertriebs GmbH (im Folgenden kurz: Hekatron) in Richtung Nordwesten geschaffen werden. Da sich in der Umgebung des vorgesehenen räumlichen Geltungsbereichs schutzbedürftige Nutzungen befinden, muss durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan "Hekatron" sichergestellt werden, dass die zukünftige bestimmungsgemäße bauliche und betriebliche Nutzung des Plangebiets keine unzulässige Lärmeinwirkung auf die schutzwürdige Nachbarschaft zur Folge haben wird. Als Grundlage für derartige Festsetzungen ist in der vorliegenden Ausarbeitung die maximal zulässige Schallemission für das in Teilflächen gegliederte Plangebiet derart zu ermitteln, dass dessen zukünftige bestimmungsgemäße Nutzung auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Lärmvorbelastung keine Überschreitung der zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit bezüglich Lärmeinwirkungen maßgebenden Referenzwerte in der Nachbarschaft außerhalb des Plangebiets zur Folge haben kann. Diese maximal zulässige Schallemission ist in Form von "Emissionskontingenten" im Bebauungsplan festzusetzen. Da in einem Bebauungsplan jedoch keine Festsetzungen getroffen werden dürfen, welche der baulichen und betrieblichen Nutzung des Plangebiets entgegenstehen, ist zu prüfen, ob die aus der beabsichtigten betrieblichen Nutzung der Erweiterungsfläche in der schutzbedürftigen Umgebung resultierende Lärmeinwirkung mit den auf die oben beschriebene Weise ermittelten Emissionskontingenten vereinbar ist.

5 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Ausgangsdaten Vom dem mit der Aufstellung des Bebauungsplans befassten Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft (kurz: fsp.stadtplanung), Freiburg, sind per u. a. folgende, unter Angabe von (Dokumentdatum/Büroeingangsdatum/Dateiformat) aufgelistete Unterlagen zur Verfügung gestellt worden: Bebauungsplan "Hekatron" in der Fassung der "Frühzeitigen Beteiligung" vom mit zeichnerischem Teil, Bebauungsvorschriften und Begründung (jeweils / /pdf) Lageplan mit dem Geltungsbereich des Plangebiets "Hekatron" sowie den Geltungsbereichen angrenzender rechtskräftiger Bebauungspläne ( / /dwg) Auszug aus dem Liegenschaftskataster ( / /dwg) Lageplan mit Höhenkoten der bestehenden Geländeoberfläche im Plangebiet sowie innerhalb des bestehenden Betriebsareals ( / /dwg) Zeichnerischer Teil der Bebauungspläne "Brühlmatten", "Kuttelacker- Kapellenmatten" und "Auf der Rüttmatte" sowie Auszüge aus den textlichen Festsetzungen bzw. Begründungen ( - / /pdf) Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans "Betberger Straße" Neufassung (rechtskräftig seit: ) sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Campingplatz-Kuttelacker" (rechtskräftig seit: ) wurden auf der Internetseite des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald (BürgerGIS) jeweils als pdf-datei heruntergeladen. Der Flächennutzungsplan, Teilplan Sulzburg (Stand: ) liegt aus anderem Zusammenhang vor. Informationen zur Schutzbedürftigkeit des nordwestlich des Plangebiets gelegenen Campingplatzgebiets vor Lärmeinwirkungen wurden auf Anfrage vom Gemeindeverwaltungsverband Müllheim Badenweiler, Herrn Feldmann, per vom mitgeteilt. Von der mit der Planung der Hekatron-Betriebserweiterung (im Folgenden kurz: Werk II) und der Entwicklung des Bebauungsplans befassten Trathnigg Planungsgruppe,

6 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Müllheim, sind ebenfalls per u. a. folgende, unter Angabe von (Dokumentdatum/ Büroeingangsdatum/Dateiformat) aufgelistete Unterlagen zugesandt worden: Lageplan "Werk 1 - Werk 2" im Maßstab 1 : 1000 ( / /pdf) Werk 2, Schnitte A-A, B-B und C-C, Variante 2, Vorabzug im Maßstab 1 : 200 ( / /pdf) Parkhaus Ansichten, Variante 2, Vorabzug im Maßstab 1 : 200 ( / /pdf) Parkhaus Schnitt Ausfahrt Kuttelgasse ( - / /pdf) Neubau Parkhaus, Variante 2, Grundrisse Ebene 1 bis 4 sowie Schnitt E-E jeweils im Entwurf, Maßstab 1 : 200 ( / /pdf, dwg) Neubau Parkhaus, Variante 2, Ansichten Südosten (Schnitt C-C), Nordosten und Südwesten jeweils im Entwurf, Maßstab 1 : 200 ( - / /pdf) Neubau Hochregallager, Variante 2, Schnitt B-B im Maßstab 1 : 200 ( - / /pdf) Neubau Parkhaus, Variante 3, Ansicht Nordwesten (Schnitt D-D), Vorabzug im Maßstab 1 : 200 ( / /pdf) Die nach der vollständigen Realisierung von Werk II vorgesehenen betrieblichen Randbedingungen wurden von der Trathnigg Planungsgruppe mit vom 22. und mitgeteilt sowie durch Herrn Trathnigg u. a. am und fernmündlich erläutert. Informationen zu den derzeitigen örtlichen und baulichen Gegebenheiten in der Nachbarschaft des Plangebiets wurden bei einem Ortstermin am durch Augenschein erfasst und teilweise fotografisch dokumentiert. 1.3 Quellen [1] BauNVO ( / ) "Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)" [2] Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 ( ) "Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"

7 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / [3] BImSchG ( / ) "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)" [4] TA Lärm ( ) "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)" [5] RLS-90 ( / / ) "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln; ISBN [6] Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV ( / ) "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes" [7] DIN ( ) "Geräuschkontingentierung" [8] DIN ( ) "Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" [9] DIN ( ) "Schallimmissionspläne" [10] "Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) -" ( ) [11] DIN ISO ( ) "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996)" [12] Parkplatzlärmstudie ( ) "Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen", 6. Auflage - Schriftenreihe des Bayer. Landesamt für Umweltschutz, ISSN

8 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / [13] "Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten" - Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005: ISSN [14] "Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf den Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" - Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995; ISSN AUSGANGSSITUATION 2.1 Örtliche und bauplanungsrechtliche Voraussetzungen Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hekatron" ist aus dem in Anlage 1 wiedergegebenen zeichnerischen Teil ersichtlich. Die gesamte im Plangebiet vorgesehene Nutzfläche soll als "Gewerbegebiet" (GE) gemäß 8 BauNVO [1] dargestellt werden. Die Maße der baulichen Nutzung sind im zeichnerischen Teil eingetragen. Die jeweilige Zuordnung der Umgebung zu einer "Baufläche" im Sinne von 1 der BauNVO ist aus dem in Anlage 2 gezeigten Auszug aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ersichtlich. Im Lageplan in Anlage 3 sind maßgebende Teilflächen entsprechend ihrer Zuordnung zu einer "Baufläche" gemäß FNP bzw. zu einem "Baugebiet" gemäß der Darstellung in einem der o. g. Bebauungspläne gekennzeichnet. Nach den vorliegenden Informationen ist in keinem der hier maßgebenden Bebauungspläne eine zahlenwertmäßige Begrenzung der maximal zulässigen Schallemission (Lärmkontingentierung) festgesetzt. 2.2 Beabsichtigte Nutzung des Plangebiets Bauliche Gegebenheiten und geplante Bebauung Im Lageplan in Anlage 4 sind neben den bestehenden Betriebsgebäuden (Werk I) die für Werk II geplanten Betriebsgebäude eingetragen.

9 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Ein Grundriss der Parkhausebene 2 ist in Anlage 5 dargestellt. Das Parkhaus soll insgesamt vier Ebenen mit jeweils 108 Pkw-Stellplätzen erhalten. In den Anlagen 6 und 7 sind Schnitte und Ansichten des geplanten Parkhauses wiedergegeben. Das geplante Parkhaus soll als "split level System" realisiert werden (siehe Schnitt E- E in Anlage 6), wobei im Folgenden die nach Nordwesten orientierten Halbebenen jeweils mit a und die jeweils höher gelegenen Halbebenen mit b bezeichnet werden; jede Halbebene verfügt über 54 Pkw-Stellplätze. Alle nicht an Erdreich grenzenden vertikalen Außenflächen der vier vorgesehenen Ebenen sind nach Auskunft des Planers vollständig offen (Grünmuster) bzw. mit Wetterschutzgitterbehang (Graugitter) geplant. Im Freibereich von Werk II sind insgesamt 57 Pkw-Stellplätze vorgesehen. Das im Lageplan in Anlage 4 als Distributionszentrum Logistik bezeichnete Betriebsgebäude soll in Ebene 1 des nordöstlichen Gebäudeteils insgesamt 13 ausschließlich in der nach Nordosten orientierten Außenwand integrierte Tore erhalten, die jeweils mit Überladebrücke und Torrandabdichtung ausgestattet sind (im Folgenden kurz: Ladezone LZ1). Diesen vorgelagert ist die im Lageplan in Anlage 4 gekennzeichnete Lkw-Rangierfläche, deren Anbindung an die öffentliche Straße "Brühlmatten" dort schematisch dargestellt ist. Das Vertriebsgebäude V6 erhält an seiner Südwestseite eine Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum "Kuttelgasse", welche ausschließlich für die Lkw-Andienung der in diesem Gebäude vorgesehenen Kantine genutzt wird (Ladezone LZ2) Gebäudenutzung und betriebliche Randbedingungen Alle im Lageplan in Anlage 4 dargestellten, bestehenden bzw. geplanten Betriebsgebäude sollen entsprechend ihrer jeweiligen Bezeichnung genutzt werden. Die nachfolgend stichwortartig aufgelisteten, für die Ermittlung der Betriebslärmeinwirkung auf die Umgebung relevanten, zukünftig vorgesehenen betrieblichen Randbedingungen wurden von der Trathnigg Planungsgruppe per übermittelt und durch Befragung von Herrn Trathnigg erläutert und ergänzt:

10 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Für den werktäglichen Schichtbetrieb (Früh-, Spät- und Nachtschicht) ist im Erweiterungsbereich (Werk II) von jeweils maximal 30 Mitarbeiter-Pkw/Schicht auszugehen, hierfür sind somit 60 Stellplätze vorzuhalten. Bei den übrigen im Erweiterungsbereich vorgesehenen 429 Pkw-Stellplätzen ist von mindestens einer (1) Ein- und Ausparkbewegung/Stellplatz im Zeitraum zwischen 7.00 und Uhr auszugehen. Die Anbindung der im Freigelände vorgesehenen Pkw-Stellplätze an den öffentlichen Verkehrsraum soll ausschließlich über die Straße "Sonnmatt" erfolgen. Im Regelfall findet die Einfahrt in das geplante Parkhaus über die in der Nordostfassade von Halbebene E1a vorgesehene Öffnung (Anfahrt über "Sonnmatt") und die Ausfahrt über die in der Südwestfassade der Halbebene E3a geplante Öffnung statt (Abfahrt über "Kuttelgasse"). An den 13 Innenrampen des geplanten Distributionszentrums werden werktäglich insgesamt fünf Auslieferungsfahrzeuge, zwei Fahrzeuge für den betriebsinternen Material-/Warenfluss (entweder Lkw mit Anhänger oder Lastzug) sowie drei Wechselbrücken mit jeweils 34 Euro-Paletten/Lkw be- oder entladen. Als Flurförderzeuge werden Elektrogabelstapler eingesetzt. Die an der Südwestseite von Vertriebsgebäude V6 vorgesehene Ladezone (LZ2) der zukünftigen Werkskantine soll ausschließlich von der Kuttelgasse her angedient werden. Es ist hier mit der An- und Abfahrt von werktäglich maximal 5 Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils maximal 7,5 t zu rechnen. Angaben zum Umschlagsumfang sowie zu den eingesetzten Förderzeugen liegen nicht vor. Mit Ausnahme des geplanten Parkhauses wird nach Rücksprache mit Herrn Trathnigg davon ausgegangen, dass bei allen geplanten Gebäuden von Werk II die über deren Außenbauteile bzw. von zugehörigen technischen Anlagen abgestrahlten Geräusche hinreichend gering sind und somit in erster Näherung vernachlässigt werden können. D. h., die Luftschalldämmung der Außenbauteile lärmintensiv genutzter Räume muss entsprechend dimensioniert werden, Öffnungsflächen sind ggf. zu vermeiden bzw. geeignet anzuordnen und betriebstechnische/klimatechnische Anlagen sind erforderlichenfalls einzuhausen bzw. mit entsprechenden Schalldämpfern zu versehen. 3. SCHALLTECHNISCHE BEURTEILUNGSKRITERIEN 3.1 Schalltechnische Größen Als wichtigste Größe für die rechnerische Prognose, die messtechnische Erfassung und/oder die Beurteilung einer Lärmeinwirkung auf den Menschen dient der A-bewertete Schalldruckpegel - meist vereinfachend als "Schallpegel" (L oder LA) bezeichnet.

11 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Um auch zeitlich schwankende Schallvorgänge mit einer Einzahlangabe hinreichend genau kennzeichnen zu können, wurde der "Mittelungspegel" (Lm oder LAeq) definiert, der durch Integration des momentanen Schalldruckpegels über einen bestimmten Zeitraum gewonnen wird. Die in verschiedenen Regelwerken definierten Orientierungswerte, Immissionsrichtoder -grenzwerte für den durch fremde Verursacher hervorgerufenen Lärm beziehen sich meist auf einen "Beurteilungspegel" (Lr) am Ort der Lärmeinwirkung (Immissionspegel). Der Beurteilungspegel wird in aller Regel rechnerisch aus dem Mittelungspegel bestimmt, wobei zusätzlich eine eventuell erhöhte Störwirkung von Geräuschen (wegen ihres besonderen Charakters oder wegen des Zeitpunkts ihrer Einwirkung) durch entsprechend definierte Zuschläge berücksichtigt wird. Außerdem werden teilweise Anforderungen an den momentanen Schalldruckpegel in der Weise gestellt, dass auch durch kurzzeitig auftretende Schallereignisse hervorgerufene Momentan- oder Spitzenpegel den jeweiligen Immissionsrichtwert nur um einen entsprechend vorgegebenen Betrag überschreiten dürfen. Der "Schall-Leistungspegel" (LW) gibt die gesamte von einem Schallemittenten ausgehende Schall-Leistung, der "flächenbezogene Schall-Leistungspegel" (L"W) die im Mittel je Quadratmeter Fläche abgestrahlte Schall-Leistung an. In Bebauungsplänen können für einzelne Teilflächen Werte für das "Emissionskontingent" (LEK) festgesetzt werden. Diese begrenzen die zulässige Schallemission aus der betreffenden Teilfläche derart, dass auch unter Berücksichtigung der jeweils maximal zulässigen Schallemission aus benachbarten Teilflächen eine Überschreitung der maßgebenden Immissionsrichtwerte an außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegenen schutzbedürftigen Einwirkungsorten verhindert wird. Das "Immissionskontingent" (LIK) beschreibt den Wert, den der aus der Überlagerung aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen einer Teilfläche resultierende Beurteilungspegel nicht überschreiten darf.

12 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Die Eigenschaft eines Bauelements, den Schalldurchgang zu behindern, wird durch das frequenzabhängige "Schalldämm-Maß" (R) beschrieben; das "bewertete Schalldämm-Maß" (Rw bzw. R'w) stellt einen Einzahl-Kennwert für die Luftschalldämmung eines Bauteils dar. 3.2 Schutzanspruch vor Lärmeinwirkungen, allgemein Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 In Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 [2] werden - abhängig von der Art der baulichen Nutzung am Einwirkungsort - Orientierungswerte für die Bauleitplanung angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung als "wünschenswert" bezeichnet wird, "... um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen". Diese Orientierungswerte werden in Anlage 8, oben, aufgelistet. "Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 6.00 bis Uhr und nachts der Zeitraum von bis 6.00 Uhr zugrunde zu legen." Weiter wird im o. g. Beiblatt [2] ausgeführt, dass bei zwei angegebenen Nachtwerten der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten soll; der höhere Orientierungswert für die Nachtzeit ist maßgebend für die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen. Die in Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 [2] genannten Orientierungswerte "... haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für die Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen und auf vorhandene oder geplante schutzbedürftige Nutzungen einwirken können..." Zur Anwendung der Orientierungswerte wird im o. g. Regelwerk [2] weiter ausgeführt: "Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei

13 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / und Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen." "Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellungen der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden." TA Lärm Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG [3] sind "Anlagen" im Sinne dieses Gesetzes derart zu errichten und zu betreiben, dass keine Immissionen auftreten, die "... nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft..." herbeizuführen. Als Maß für die im BImSchG als "schädliche Umwelteinwirkungen" beschriebenen Geräusche sind die in einschlägigen Regelwerken festgelegten Referenzwerte heranzuziehen. Die in der Nachbarschaft von lärmemittierenden gewerblichen Anlagen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden sind abhängig von der Art der baulichen Nutzung am betrachteten Lärmeinwirkungsort. In der TA Lärm [4], Abschnitt 6.1, werden die in Anlage 8, Mitte, aufgelisteten Werte angegeben. Diese Immissionsrichtwerte sind an den "maßgeblichen Immissionsorten" einzuhalten, welche in Abschnitt A.1.3 der TA Lärm definiert werden: "a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen; "

14 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Zur Ermittlung der Beurteilungspegel ist gemäß TA Lärm [4] das nachfolgend verkürzt dargestellte Verfahren heranzuziehen: Der Beurteilungspegel "tags" ist auf einen Zeitraum von 16 Stunden während der Tageszeit (6.00 bis Uhr) zu beziehen. Während bestimmter "Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit" (d. h. an Werktagen von 6.00 bis 7.00 Uhr und von bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 6.00 bis 9.00 Uhr, von bis Uhr und von bis Uhr) ist ein Zuschlag von 6 db zum Mittelungspegel in Ansatz zu bringen; ausgenommen hiervon sind Einwirkungsorte in Gebieten der Kategorien a bis c (Industrie-, Gewerbe-, Kern-, Dorf- und Mischgebiete). Als Bezugszeitraum für den Beurteilungspegel "nachts" ist " die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt ", zu berücksichtigen. "Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag KT je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen." Der Störwirkung von Impulsgeräuschen ist ggf. durch einen Zuschlag KI Rechnung zu tragen; dieser ist entweder pauschal mit einem Wert von 3 oder 6 db zu berücksichtigen oder durch Differenzbildung aus Messwerten für den Taktmaximal- Mittelungspegel LAFTeq und den Mittelungspegel LAeq zu ermitteln. Hinsichtlich der Beurteilung von Pegelspitzen wird in der TA Lärm ergänzend ausgeführt: "Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten." Die Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen; dies bedeutet, dass der durch die Gesamtheit aller (auch fremder) "Anlagen" im Sinne der TA Lärm am jeweils schutzbedürftigen Einwirkungsort verursachte Immissionspegel den dort maßgebenden Immissionsrichtwert nicht übersteigen darf. Ein auf eine einzelne Anlage beschränkter Nachweis des durch diese verursachten Immissionspegels ist nur dann ausreichend, wenn eine nennenswerte Lärmvorbelastung am betreffenden Einwirkungsort ausgeschlossen werden kann oder "... wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die

15 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet." (TA Lärm, Nummer 3.2.1) Ergänzend wird in Absatz 6 von Abschnitt der TA Lärm zu dem oben auszugsweise zitierten Absatz 2 ausgeführt: "Die Bestimmung der Vorbelastung kann im Hinblick auf Absatz 2 entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionsrichtwerte... um mindestens 6 db(a) unterschreiten." Während Fahrzeuggeräusche auf einem Betriebsgrundstück sowie bei der Grundstücksein- und -ausfahrt der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen zu erfassen und zu beurteilen sind, gilt gemäß TA Lärm [4] für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen: "Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden." Der durch den Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen verursachte Beurteilungspegel ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 [5] zu berechnen und gemäß Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV [6] zu beurteilen. In 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung werden die in Anlage 8, unten, aufgelisteten Immissionsgrenzwerte angegeben, welche beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen anzuwenden und - gemäß obigem Zitat - auch zur Beurteilung des Ziel- und Quellverkehrs gemäß TA Lärm [4] heranzuziehen sind. 3.3 Schutzanspruch vor Lärmeinwirkungen, objektspezifisch In nordwestlicher Richtung an das Plangebiet "Hekatron" schließt der als "Sondergebiet Campingplatz" (SO) im Sinne von 10 der BauNVO [1] dargestellte Bereich

16 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / des Campingplatzes "Sulzbachtal" an. Zur Einstufung der Schutzbedürftigkeit dieses Campingplatzgebiets teilte der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim - Badenweiler per vom mit: "Unter dem Blickwinkel, dass der bestehende Campingplatz der Ruhe und Erholung dient ist dessen Schutzbedürftigkeit eher einem Allgemeinen Wohngebiet zuzuordnen. Dies betrifft zumindest die Werte nachts. Tagsüber sind unseres Erachtens höhere Werte diskutabel ". Nicht überplante Flächen, die im Flächennutzungsplan (siehe Anlagen 2 und 3) mit "W" gekennzeichnet sind, werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit vor Lärmeinwirkung wie Flächen in einem "allgemeinen Wohngebiet" (WA) berücksichtigt; als gemischte Bauflächen (M) gekennzeichnete Bereiche werden wie Flächen in "Mischgebieten" (MI) betrachtet. Der im FNP als geplante gewerbliche Baufläche (G) "Auf der Rüttmatte, Su1" dargestellte Bereich ist bereits teilweise als eingeschränktes "Gewerbegebiet" (GEe) ausgewiesen (1. Änderung des Bebauungsplans "Auf der Rüttmatte"). Für die verbleibende geplante Gewerbefläche (Su1) ist ebenfalls von einer zukünftigen Darstellung als GEe auszugehen. 3.4 Begrenzung der Schallemissionen Da eine die Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft begrenzende Festlegung detaillierter betrieblicher Randbedingungen für lärmemittierende Anlagen nicht im Bebauungsplan erfolgen und ein gesicherter Nachweis über die Einhaltung schalltechnischer Anforderungen ohnehin erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf der Grundlage detaillierter Informationen über schalltechnisch relevante bauliche, technische und betriebliche Randbedingungen erbracht werden kann, muss eine unzulässige Lärmeinwirkung auf Einwirkungsorte außerhalb des Plangebiets dadurch ausgeschlossen werden, dass für Teilflächen, auf denen "Anlagen" im Sinne der TA Lärm [4] baurechtlich zulässig sind, Werte für das Emissionskontingent (LEK) im Bebauungsplan festgesetzt werden. Kriterium für die Ermittlung dieser Werte ist die Einhaltung der in Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 [2] für " Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben " definierten Orientierungswerte - ggf. unter Berücksichtigung einer eventuell vorhandenen

17 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Lärmvorbelastung durch lärmemittierende Anlagen außerhalb des Plangebiets. Die im Rahmen der Bauleitplanung maßgebenden Orientierungswerte sind für die Gebietskategorien "allgemeines Wohngebiet", "Mischgebiet" und "Gewerbegebiet" jeweils zahlenwertmäßig identisch mit den in der TA Lärm [4] festgelegten Immissionsrichtwerten. Deshalb kann bei diesen Gebietsnutzungen im Folgenden auf eine Unterscheidung zwischen Orientierungswerten und Immissionsrichtwerten verzichtet werden. Anmerkung: Wie im vorigen Abschnitt ausgeführt, ist die Schutzbedürftigkeit vor Lärmeinwirkungen innerhalb des bestehenden Campingplatzgebiets gemäß Mitteilung des Gemeindeverwaltungsverbands Müllheim - Badenweiler grundsätzlich jener eines "allgemeinen Wohngebiets" zuzuordnen. 4. EMISSIONSKONTINGENTIERUNG Um eine im Sinne der oben erwähnten Regelwerke [2, 4] unzulässige Lärmeinwirkung auf die Umgebung zu verhindern, sind bereits im Zuge der Bauleitplanung geeignete Vorkehrungen zu treffen. In DIN [7] wird ausgeführt: "Zur Regelung der Intensität der Flächennutzung hat in den vergangenen Jahren die Festsetzung von Emissionskontingenten an Bedeutung gewonnen.... Diese Norm legt Verfahren und eine einheitliche Terminologie als fachliche Grundlagen zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen beispielhaft für Industrie- oder Gewerbegebiete und auch für Sondergebiete fest und gibt rechtliche Hinweise für die Umsetzung". Allerdings beinhaltet dieses Regelwerk keine Empfehlung für die zahlenwertmäßige Festsetzung eines flächenbezogenen Schall-Leistungspegels (L"W) als Emissionskontingent. Zumindest für "Gewerbe- und Industrieflächen" lassen sich aus einschlägigen Regelwerken Zahlenwerte für den flächenbezogenen Schall- Leistungspegel entnehmen. DIN In Abschnitt der DIN [8] wird ausgeführt: "Wenn die Art der unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, ist für die Berechnung der in der Umgebung eines geplanten Industrie- oder Gewerbegebiets

18 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / ohne Emissionsbegrenzung... zu erwartenden Beurteilungspegel dieses Gebiet als eine Flächenschallquelle mit folgenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln anzusetzen: Industriegebiet, tags und nachts 65 db; Gewerbegebiet, tags und nachts 60 db." DIN In Anhang A.2 "Gewerbe/Industrie und Freizeitanlagen" der DIN [9] wird ausgeführt: "Soweit bei noch nicht bebauten, aber als Gewerbe-/Industrieflächen in Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen bereits ausgewiesenen Flächen eine Kontingentierung (z. B. durch Festlegung flächenbezogener Schallleistungspegel) nicht vorliegt, kann näherungsweise wie vorstehend verfahren werden. Als Emissionswerte können gewählt werden: für GI-Flächen: für GE-Flächen: LW"A = 65 db (tags/nachts) LW"A = 60 db (tags) bzw. 50 db (nachts)" VBUI In Abschnitt 3.2 der vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) [10] nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wird u. a. ausgeführt: "Als Eingangsdaten für die Berechnung können flächenbezogene Schall- Leistungspegel aus Bebauungs- und Flächennutzungsplänen bzw. die Standardwerte der Tabelle 1 verwendet werden." In der erwähnten Tabelle 1 werden folgende Standardwerte für flächenbezogene Schall-Leistungspegel (L"W) angegeben: Gebietsnutzung Standardwerte für flächenbezogene Schall-Leistungspegel in db(a) Tag Abend Nacht ( Uhr) ( Uhr) ( Uhr) Schwerindustrie Leichtindustrie gewerbliche Nutzung

19 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Generelle Vorgehensweise Zunächst ist die auf den dem Plangebiet "Hekatron" benachbarten, bestehenden bzw. geplanten Gewerbeflächen verursachte Lärmvorbelastung innerhalb der nächstgelegenen schutzbedürftigen Flächen zu ermitteln. Hierzu werden bei bestehenden Gewerbegebieten (GE, GEe) unmittelbar die Werte für das jeweilige Emissionskontingent als Ausgangswert für die Vorbelastung herangezogen, sofern Werte für das Emissionskontingent im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt sind. Da aber gemäß den vorliegenden Informationen in den hier maßgebenden Bebauungsplänen keine Lärmkontingente festgesetzt wurden, dienen hilfsweise die in den o. g. Regelwerken [8, 9, 10] angegebenen Zahlenwerte für den flächenbezogenen Schall-Leistungspegel sowohl für bestehende als auch für geplante "Gewerbeflächen" als Anhaltswerte. Die dem Plangebiet sowie den benachbarten Gewerbeflächen nächstgelegenen schutzbedürftigen Flächen sind in den Lageplänen der Anlagen 2 und 3 als "Wohnbaufläche" (W), "gemischte Baufläche" (M), "Mischgebiet" (MI), "Sonderbaufläche" (S) bzw. als "Sondergebiet Campingplatz" gekennzeichnet. Für die Gebietskategorie "Campingplatzgebiet" wird im Folgenden die Kurzbezeichnung CP verwendet. Abhängig von der Differenz zwischen der bei nächstgelegenen Einwirkungsorten in der Nachbarschaft der Vorbelastungsflächen bzw. des Plangebiets ermittelten Lärmvorbelastung und dem dort jeweils maßgebenden Orientierungswert/Immissionsrichtwert ergibt sich jeweils das für das gesamte Plangebiet maximal zulässige Immissionskontingent (zul. LIK). Das dem Plangebiet zuzuordnende Emissionskontingent wird dann derart festgesetzt, dass bei schalltechnisch ungünstigen Lärmeinwirkungsorten in der Umgebung des Plangebiets der dort maßgebende Orientierungswert/Immissionsrichtwert unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung gerade eben erreicht (aber nicht überschritten wird) und somit auch in der gesamten Umgebung ebenfalls nicht überschritten wird.

20 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Schallausbreitung Bei der Bestimmung der festzusetzenden Emissionskontingente ist entsprechend den Vorgaben in DIN [7] ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung bei ungerichteter Schallabstrahlung zu berücksichtigen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt daher auch bei der Bestimmung der Lärmvorbelastung ausschließlich mit Hilfe der horizontalen geometrischen Ausbreitungsdämpfung Adiv gemäß Abschnitt 7.1 der DIN ISO [11]. 4.3 Lärmvorbelastung Beurteilungszeitraum "tags" Im Lageplan in Anlage 9 sind alle berücksichtigten Vorbelastungsflächen (VF) gekennzeichnet. Den Vorbelastungsflächen VF 1 und VF 2 wird der für GE-Flächen maßgebende flächenbezogene Schall-Leistungspegel von L"W,tags = 60 db(a) und den Flächen VF 3 und VF 4 ein für eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe) abgeleiteter flächenbezogener Schall-Leistungspegel von L"W,tags = 55 db(a) zugeordnet. Obwohl lediglich als "Mischgebiet" (MI) ausgewiesen, wird dennoch eine Vorbelastungsfläche VF 5 definiert und vorsorglich mit dem für GE-Flächen maßgebenden flächenbezogenen Schall-Leistungspegel von L"W,tags = 60 db(a) belegt, da auf dieser Fläche ein Produktionsgebäude der Hekatron Technik GmbH errichtet und entsprechend genutzt wird. Auf der Grundlage dieses Emissionsansatzes für die Lärm-Vorbelastungsflächen VF 1 bis VF 5 errechnen sich an den im Lageplan in Anlage 9 eingetragenen Immissionsorten vor Fassaden bestehender schutzbedürftiger Gebäude (Einwirkungsorte a bis c) bzw. am Rand von schutzbedürftigen Campingflächen (Einwirkungsorte d bis f) die in der Immissionstabelle in Anlage 10 rechnerisch nachgewiesenen Immissionspegel (Beurteilungspegel). Die ermittelten Beurteilungspegel "tags" (Lr,tags) werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt und dem jeweils maßgebenden Orientierungswert (OW) bzw. Immissionsrichtwert (IRW) gegenübergestellt:

21 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Immissionsort a b c d e f Flurstück 496/1 496/ Lr,tags in db(a) 58,4 60,5 50,4 48,1 47,5 46,7 OWtags bzw. IRWtags in db(a) zul. LIK,tags bzw. LPL,tags in db(a) , ,1 54,0 54,1 54,3 Aus obiger Tabelle ist ersichtlich, dass die maßgebenden Referenzwerte "tags" an allen ausgewählten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden; ausgenommen ist der Immissionsort b, für den eine geringfügige Überschreitung des maßgebenden Referenzwerts ermittelt wurde. Anmerkung: Die mit dem hier verwendeten Emissionsansatz für die Lärmvorbelastung "tags" bei Immissionsort b berechnete (geringfügige) Überschreitung des Immissionsrichtwerts kennzeichnet eine im Rahmen der Lärm-Kontingentierung berücksichtigte theoretische Situation. Wie aus der Immissionstabelle in Anlage 10 zu ersehen ist, werden bei Immissionsort b die maßgeblichen Immissionsanteile auf den Vorbelastungsflächen V1 und V5 verursacht. Schutzbedürftige Einwirkungsorte vor den Fassaden des auf Flurstück 496/2 bestehenden Gebäudes sind jedoch nur entweder überwiegend zur Fläche V1 oder zur Fläche V5 hin orientiert und können somit nicht in vollem Umfang durch Lärm von beiden Vorbelastungsflächen beaufschlagt werden. Die bei Berücksichtigung der rechnerisch ermittelten Lärmvorbelastung (Lr,tags) an den einzelnen Immissionsorten resultierende maximal zulässige Zusatzbelastung (zul. LIK) für die im gesamten Plangebiet verursachte Lärmeinwirkung wird in der letzten Zeile der obigen Tabelle angegeben. Dieser für das Plangebiet maximal zulässige Wert der Zusatzbelastung wird in DIN [7] auch als Planwert (LPL) bezeichnet. Da am Immissionsort b bereits durch die Lärmvorbelastung eine Überschreitung des maßgebenden Referenzwerts ermittelt wurde, wird hier auf die in Abschnitt 5 der DIN festgelegte Regelung zurückgegriffen; dort wird ausgeführt: "Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel Lr,j den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze)." Das am Immissionsort b für das Plangebiet maximal zulässige Immissionskontingent "tags" beträgt entsprechend dieser Regelung somit zul. LIK,tags bzw. LPL,tags = 45 db(a).

22 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Beurteilungszeitraum "nachts" Bei dem oben beschriebenen Emissionsansatz "tags" für die Lärmvorbelastung wird an Immissionsort b der Orientierungswert/Immissionsrichtwert "tags" von 60 db(a) ausgeschöpft. Unter der Annahme, dass derzeit "nachts" keine unzulässige Lärmeinwirkung an Immissionsort b vorliegt (siehe nachfolgende Anmerkung), sind aufgrund des um 15 db(a) geringeren Immissionsrichtwerts "nachts" auch die Lärmvorbelastungsflächen während der Nachtzeit mit etwa 15 db(a) geringeren flächenbezogenen Schall-Leistungspegeln zu belegen als "tags". D. h., der Emissionsansatz "nachts" für die Vorbelastungsflächen orientiert sich aufgrund des problematischen Immissionsorts b an dem in der VBUI für eine gewerbliche Nutzung angegebenen Nachtwert von L''W,nachts = 45 db(a). Die Vorbelastungsflächen VF 1, VF 2 und VF 5 werden deshalb mit diesem flächenbezogenen Schall-Leistungspegel von L''W,nachts = 45 db(a) belegt, die als "eingeschränktes Gewerbegebiet" dargestellten Flächen VF 3 und VF 4 mit dem um 5 db(a) reduzierten Wert von L''W,nachts = 40 db(a). Anmerkung: Aufgrund der derzeit auf der Vorbelastungsfläche VF 3 vorhandenen Betriebe (eine Tourismusagentur mit Öffnungszeit 9.00 bis Uhr, ein Elektrotechnik-Installateur, ein Versicherungsmaklerbüro) kann im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass hier sowie auf den Flächen VF 1 (Hekatron) und VF 2 (Hekatron sowie ein Baugeschäft und ein Installateurbetrieb) keine bzw. lediglich auf untergeordneten Teilflächen eine lärmrelevante Nutzung im Zeitraum "nachts" vorliegt. Auch auf der geplanten Gewerbefläche VF 4 ist nach Auskunft von Herrn Schill mit der Ansiedlung von Handwerksbetrieben u. ä. zu rechnen, bei welchen in der Regel im Zeitraum "nachts" Betriebsruhe herrscht. Für die durch die Nutzung der Fläche VF 5 verursachte Lärmvorbelastung "nachts" wurde vom Ingenieurbüro Wolfgang Rink in der gutachtlichen Stellungnahme isw-nr /627 vom am hier interessierenden Immissionsort b eine Unterschreitung des Immissionsrichtwerts "nachts" von ca. 10 db(a) prognostiziert. D. h. die o. g. Werte für den Emissionsansatz der Lärmvorbelastung "nachts" stellen eine schalltechnisch ungünstige Annahme dar. Auf der Grundlage des oben beschriebenen Emissionsansatzes für die Lärm- Vorbelastungsflächen VF 1 bis VF 5 resultieren im Zeitraum "nachts" um jeweils 15 db(a) geringere Beurteilungspegel als für den Zeitraum "tags", weshalb auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden kann. Die Beurteilungspegel "nachts" werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt und den jeweils maßgebenden Orientierungswerten (OW) bzw. Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt:

23 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Immissionsort a b c d e f Flurstück 496/1 496/ Lr,nachts in db(a) 43,4 45,5 35,4 33,1 32,5 31,7 OWnachts bzw. IRWnachts in db(a) zul. LIK,nachts bzw. LPL,nachts in db(a) , ,1 39,0 39,1 39,3 Die in der letzten Zeile der obigen Tabelle jeweils angegebene resultierende maximal zulässige Zusatzbelastung (zul. LIK,nachts) bzw. der Planwert (LPL,nachts) für die im gesamten Plangebiet verursachte Lärmeinwirkung wurde ebenfalls entsprechend der im vorigen Abschnitt beschriebenen Vorgehensweise ermittelt. 4.4 Festlegung von Emissionskontingenten Lärmkontingent "tags" Die im Bebauungsplan "Hekatron" als Gewerbegebiet (GE) auszuweisende Gesamtfläche wurde für die Lärmkontingentierung in die im Lageplan in Anlage 9 gekennzeichneten Teilflächen TF 1 bis TF 3 gegliedert. Mit dem Ziel, den in der Tabelle in Abschnitt jeweils angegebenen Planwert (LPL,tags) möglichst auszuschöpfen, wurden für diese drei Teilflächen die nachfolgend angegebenen Werte für das Emissionskontingent "tags" (LEK,tags) ermittelt: Teilfläche TF 1: LEK,tags = 58 db(a) Teilfläche TF 2: LEK,tags = 58 db(a) Teilfläche TF 3: LEK,tags = 55 db(a) Ausgehend von diesen Emissionskontingenten wird die an den im Lageplan in Anlage 9 eingetragenen Immissionsorten verursachte, dem Plangebiet "Hekatron" zuzuordnende Lärmeinwirkung in der Immissionstabelle in Anlage 11 rechnerisch nachgewiesen und im Lageplan in Anlage 12 flächenhaft grafisch dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle wird das in Anlage 11 ermittelte, dem gesamten Plangebiet zuzuordnende Immissionskontingent "tags" (LIK,tags) dem jeweiligen Planwert "tags" gegenübergestellt:

24 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Immissionsort a b c d e f Flurstück 496/1 496/ LIK,tags in db(a) 44,6 45,0 44,0 51,4 51,1 49,9 LPL,tags in db(a) 54, ,1 54,0 54,1 54,3 zul. LEK,zus Aus der obigen Tabelle ist zu ersehen, dass bei Ansatz der ermittelten Emissionskontingente der maßgebende Planwert am Immissionsort b gerade ausgeschöpft und an allen übrigen Einwirkungsorten unterschritten wird. In der letzten Zeile der obigen Tabelle wird - bezogen auf eine Schallabstrahlung in Richtung des betrachteten Immissionsorts - die jeweils maximal zulässige Erhöhung des Emissionskontingents "tags" (zul. LEK,zus) als ganzzahliger Wert aus der abgerundeten Differenz zwischen LPL,tags und LIK,tags angegeben Lärmkontingent "nachts" Aufgrund des im Zeitraum "nachts" um 15 db(a) höheren Schutzanspruchs sowie der "nachts" um 15 db(a) geringer angesetzten Lärmvorbelastung (siehe Abschnitt 4.3.2) ergeben sich somit auch für das Emissionskontingent "nachts" um jeweils 15 db(a) geringere Werte als im vorigen Abschnitt für den Zeitraum "tags" angegeben: Teilfläche TF 1: LEK,nachts = 43 db(a) Teilfläche TF 2: LEK,nachts = 43 db(a) Teilfläche TF 3: LEK,nachts = 40 db(a) Die auf der Grundlage dieser Emissionskontingente "nachts" an den im Lageplan in Anlage 9 eingetragenen Immissionsorten resultierenden, dem Plangebiet zuzuordnenden Immissionskontingente "nachts" (LIK,nachts) liegen somit ebenfalls um jeweils 15 db(a) unter den im vorigen Abschnitt für den Zeitraum "tags" ermittelten Werten (LIK,tags). Die Werte für die jeweils maximal zulässige Erhöhung des Emissionskontingents (zul. LEK,zus) sind für den Zeitraum "nachts" identisch mit den im vorigen Abschnitt angegebenen Werten.

25 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Festlegung von Zusatzkontingenten Um die zukünftige Nutzung des Plangebiets in schalltechnischer Hinsicht möglichst wenig einzuschränken, besteht entsprechend einem Vorschlag in Anhang A.2 zu DIN [7] die Möglichkeit, dem Plangebiet richtungsabhängige Zusatzkontingente LEK,zus zuzuordnen. Diese Zusatzkontingente geben an, um welchen Betrag die Schallabstrahlung im Vergleich zum LEK erhöht werden kann, wenn die Schallabstrahlung in einen bestimmten Richtungssektor erfolgt; diese Zusatzkontingente können somit ohne Bezug auf außerhalb des Plangebiets gelegene Objekte definiert werden. Rechnerisch maximal mögliche Zusatzkontingente wurden bereits in der letzten Zeile der Tabelle in Abschnitt angegeben. Um die Anzahl von Richtungssektoren (RS) auf ein überschaubares Maß zu begrenzen, wurden die vier im Lageplan in Anlage 13 eingetragenen Richtungssektoren RS 1 bis RS 4 definiert. Deren Bezugspunkt wurde mit den Gauss-Krüger- Koordinaten R = und H = festgelegt. Für das Zusatzkontingent von Richtungssektor RS 1 wird ein Wert von LEK,zus = +2 db(a) vorgeschlagen (siehe maximal zulässige Werte (zul. LEK,zus) in der Tabelle in Abschnitt 4.4.1, Immissionsorte d bis f). Das Zusatzkontingent von RS 2 könnte gemäß den Angaben in Abschnitt auf einen Wert von LEK,zus = +9 db(a) festgelegt werden; um jedoch die zukünftige betriebliche Entwicklung auf den außerhalb des Plangebiets vorhandenen Gewerbeflächen nicht zu sehr zu begrenzen, wird für Richtungssektor RS 2 ein Zusatzkontingent von "nur" LEK,zus = +6 db(a) empfohlen. Richtungssektor RS 3 wurde der Vollständigkeit halber definiert und muss einen Wert von LEK,zus = 0 db(a) erhalten. Für Richtungssektor RS 4 wird ein Wert von LEK,zus = +10 db(a) vorgeschlagen (siehe Tabelle in Abschnitt 4.4.1, zul. LEK,zus für Immissionsort a).

26 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Immissionsprognose Wie bereits in Abschnitt 1.1 ausgeführt, dürfen in einem Bebauungsplan keine Festsetzungen getroffen werden, welche der baulichen und betrieblichen Nutzung des Plangebiets entgegenstehen. Deshalb ist im Folgenden zu prüfen, ob bzw. unter welchen Randbedingungen die aus der beabsichtigten betrieblichen Nutzung der Erweiterungsfläche (Werk II) in der schutzbedürftigen Umgebung resultierende Lärmeinwirkung mit den auf die oben beschriebene Weise ermittelten Emissionskontingenten vereinbar ist. Dabei ist für die jeweils betrachteten Immissionsorte nachzuweisen, dass der durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Erweiterungsfläche verursachte Immissionsanteil das für diesen Immissionsort auf der Grundlage von Emissionskontingent LEK einschließlich Zusatzkontingent LEK,zus ermittelte Immissionskontingent nicht übersteigt. 5.1 Schallemissionen Die beim vorgesehenen Betrieb von Werk II zukünftig in der Nachbarschaft verursachte Betriebslärmeinwirkung wird im Folgenden auf der Grundlage der in Abschnitt 2.2 beschriebenen baulichen und betrieblichen Gegebenheiten rechnerisch prognostiziert Pkw-Stellplätze auf Freifläche Rechenverfahren Schallemission Pkw-Stellplätze Die durch Ein- und Ausparkvorgänge von Pkw verursachten Schallemissionen können gemäß dem in der Parkplatzlärmstudie [12] angegebenen "getrennten Verfahren" wie folgt berechnet werden: mit LWT,1h = 63 + KPA + KI + 10 lg (B N) LWT,1h = mit Impulszuschlag versehener Schall-Leistungspegel in db(a), gemittelt über eine (1) Stunde KPA KI = Zuschlag für die Parkplatzart in db(a) = Impulszuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren in db(a)

27 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / N B = Bewegungshäufigkeit in Bewegungen/(B0 h) = Bezugsgröße in B0 Für "Mitarbeiter-Parkplätze" ist die Bezugsgröße B0 identisch mit einem (1) Stellplatz; für die Zuschläge bzw. zu deren Ermittlung werden in der Parkplatzlärmstudie folgende Werte angegeben: KPA = 0 db(a), KI = 4 db(a). Der mit der oben angegebenen Gleichung bestimmte Schall-Leistungspegel kennzeichnet die Schallemission einer Parkplatzfläche; zusätzlich sind die Schallemissionen des Durchfahr- und Parksuchverkehrs sowie auf der Fahrstrecke zwischen der jeweiligen Parkplatzfläche und dem öffentlichen Verkehrsraum zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Schallemissionen wird der Fahrt eines (1) Pkw mit einer Fahrzeuggeschwindigkeit von v 30 km/h auf einer Fahrbahn mit einer Fahrbahnlängsneigung von g 5 % und einer Oberfläche aus nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splitt-Mastix-Asphalt gemäß Parkplatzlärmstudie [12] ein längenbezogener Schall-Leistungspegel von L'W,1h = 47,5 db(a) zugeordnet. Für eine ggf. abweichende Art der Fahrbahnoberfläche ist die Korrekturgröße K * StrO gemäß Parkplatzlärmstudie und für Streckenabschnitte mit einer Längsneigung von g > 5 % der Korrekturwert DStg zu berücksichtigen. Aus dem in der Parkplatzlärmstudie [12] für die "beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt" eines Pkw mit Lmax = 67 db(a) angegebenen mittleren Maximalpegel in 7,5 m Abstand errechnet sich für den Schall-Leistungspegel ein Wert von LWmax = 92,5 db(a); aus dem für das Schließen einer Pkw-Tür angegebenen Spitzenpegel lässt sich ein Schall-Leistungspegel von LWmax = 97,5 db(a) ableiten. Randbedingungen und Emissionspegel Pkw-Stellplätze Die entlang der Südostseite des geplanten Distributionszentrums sowie zwischen diesem und den Vertriebsgebäuden V7 und V8 im Freigelände vorgesehenen 57 Pkw- Stellplätze werden in die beiden im Lageplan in Anlage 14 gekennzeichneten

28 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Stellplatzflächen "Parkplatz P1" mit 31 Stellplätzen und "Parkplatz P2" mit 26 Stellplätzen gegliedert. Für den Zeitraum "tags" wird davon ausgegangen, dass jeder dieser insgesamt 57 Stellplätze zweimal belegt wird und somit je Stellplatz zwei An- und Abfahrten/Tag erfolgen. Hiervon finde eine (1) Ein- oder Ausparkbewegungen/Stellplatz zwischen 6.00 und 7.00 Uhr oder zwischen und Uhr (d. h. innerhalb der Ruhezeiten) statt. Für den Zeitraum "nachts" wird auf der Grundlage der Angaben in Abschnitt für die Abfahrt der Spätschicht in der ersten Nachtstunde (22.00 bis Uhr) von maximal 30 Pkw-Bewegungen/h auf Parkplatz P1 ausgegangen. Bei der Anbindung der beiden Parkplatzflächen an den öffentlichen Verkehrsraum wird entsprechend den in Abschnitt beschriebenen Vorgaben vorausgesetzt, dass sowohl die An- als auch die Abfahrt jeweils über die im Lageplan in Anlage 14 eingetragene Straße "Sonnmatt" erfolgt. Die Frequentierung dieser Fahrstrecken ergibt sich aus den zuvor für die Stellplätze genannten Bewegungshäufigkeiten. Die mit dem oben beschriebenen Rechenverfahren und den oben aufgeführten Randbedingungen ermittelten Werte für den jeweils auf eine Stunde bezogenen Schall- Leistungspegel der jeweiligen Parkplatzfläche (LWT,1h) sowie für die zugehörige Pkw- Fahrstrecke (L'W,1h) werden in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet und den im Lageplan in Anlage 14 eingetragenen Schallquellen zugeordnet: Parkplatz Zeitraum Stellpl. Beweg./h LWT,1h L'W,1h in db(a) in db(a) P1 "tags" 31 0,25 75,9 56,4 P1 "nachts" (30) 1,0 81,8 62,3 P2 "tags" 26 0,25 75,1 55,6

29 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Parkhaus Die im Bereich der Stellplatzflächen der einzelnen Parkhausebenen E1 bis E4 verursachten Geräuschemissionen sowie die Schallabstrahlung über die in den Parkebenen/Parkhausfassaden vorgesehenen freien Öffnungsflächen werden gemäß Abschnitt 8.4 der Parkplatzlärmstudie [12] ermittelt. Die im Bereich der Ein- und Ausfahrtstrecke des Parkhauses verursachte Geräuschentwicklung wird mit dem bereits in Abschnitt für Pkw-Fahrstrecken im Freigelände beschriebenen Rechenverfahren bestimmt. Rechenverfahren Schallemission Parkebenen Zur Bestimmung der durch Ein- und Ausparkvorgänge und im Bereich der Fahrgassen und Rampen innerhalb der jeweiligen Parkhausebene verursachten Schallemission werden wiederum das bereits in Abschnitt erläuterte "getrennte Verfahren" und die dort genannten Zuschlägen herangezogen. Zusätzlich zu den dort für Streckenabschnitte mit einer Längsneigung von g 5 % angegebenen Werten [DStg = 0 db(a), DStrO = 0 db(a)] ist für die Verbindungsrampen mit einer Fahrbahnlängsneigung von g = 11,5 % der o. a. Wert von L'W,1h = 47,5 db(a) um den gemäß RLS-90 [5], Gleichung 9, ermittelten Korrekturwert von DStg = 3,9 db(a) zu erhöhen. Außerdem wird bei Werten von g > 5 % ein Fahrbahnbelag aus "Beton oder geriffeltem Gussasphalt" gemäß Tabelle 4 der RLS-90 angenommen; d. h. für diesen Fahrbahnbelag gilt ein Zuschlag von DStrO = +1 db(a). Randbedingungen und Emissionspegel Parkebenen Wie bei den Pkw-Stellplätzen auf der Freifläche wird auch für alle vier Parkebenen davon ausgegangen, dass jeder der insgesamt 432 Stellplätze im Zeitraum "tags" zweimal belegt wird und somit je Stellplatz zwei An- und Abfahrten/Tag erfolgen. Bei den Stellplätzen von Ebene E1 wird angenommen, dass jeweils 30 Parkbewegungen (An-/Abfahrt Nachtschicht) im Zeitraum "tags" innerhalb der Ruhezeiten zwischen 6.00 und 7.00 Uhr sowie zwischen und Uhr stattfinden. Für den Zeitraum "nachts" wird vorausgesetzt, dass innerhalb der Nachtstunde von 5.00 bis 6.00

30 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / ausschließlich die Halbebene 1a durch maximal 30 einfahrende Pkw von Mitarbeitern der Frühschicht frequentiert wird. In der nachfolgenden Tabelle werden die auf der Fläche der jeweiligen Parkebene durch Ein- und Ausparkvorgänge sowie auf den Fahrstrecken einschließlich den zugehörigen Verbindungsrampen ermittelten Werte der jeweils auf eine Stunde bezogenen Schall-Leistungspegel (LWT,1h) aufgelistet und zu einem Summenpegel zusammengefasst: Ebene Anzahl Bewegungen Schall-Leistungspegel (LWT,1h) in db(a) Stpl. Bew./Stpl. h Stellfläche Fahrstrecken* Summe "tags" E1 90,7 91,2 E2 90,7 91, ,25 81,3 E3 89,5 90,1 E4 85,3 86,7 "nachts" E1a 54 0,56 81,8 82,1 85,0 *jeweils einschließlich der Durchfahrten zu/von den höheren Parkebenen Rechenverfahren Schallemission Fassadenöffnungen Zur Bestimmung der durch Vorgänge innerhalb einer (nach oben geschlossenen) Parkebene verursachten Lärmeinwirkung auf die Umgebung muss auf der Grundlage der oben berechneten Schall-Leistungspegel die Schallabstrahlung über Außenbauteile und Bauteilöffnungen ermittelt werden. Dabei ist es ausreichend, die Schallemissionen der freien Öffnungsflächen in den Fassaden zu berücksichtigen, da der über massive Wand- und Dachflächen emittierte Schallanteil aufgrund deren vergleichsweise hoher Luftschalldämmung vernachlässigbar gering ist. Hierzu wird zunächst die äquivalente Absorptionsfläche A jeder Parkhausebene unter Berücksichtigung der den jeweiligen raumseitigen Oberflächen der begrenzenden Bauteile bzw. der den Bauteilöffnungen zuzuordnenden Absorptionskoeffizienten von opak = 0,03 (Betonoberfläche) und Luftöffnungen = 1,0 bestimmt. Aus dem oben für die

31 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Fläche der jeweiligen Parkebene berechneten Schall-Leistungspegel (LWT,1h) und der ermittelten äquivalenten Absorptionsfläche A lässt sich mit Hilfe der in Abschnitt 8.4 der Parkplatzlärmstudie [12] angegebenen Gleichungen 16 und 17 der Innenpegel LI der jeweiligen Parkebene bestimmen. Randbedingungen und Emissionspegel Die Öffnungsflächen der Parkebenen wurden anhand der vorliegenden Planunterlagen ermittelt, wobei auch die mit Wetterschutzgitter versehenen Bereiche als vollständig offene Außenflächen berücksichtigt wurden. In der nachfolgenden Tabelle ist der auf der Fläche der jeweiligen Parkebene verursachte Schall-Leistungspegel (LWT,1h), die äquivalente Absorptionsfläche sowie der je Parkebene resultierende, aufgerundete Wert für den Innenpegel (Li) aufgeführt: Ebene "tags" Emission Parkebene Absorptionsfläche Innenpegel LWT,1h in db(a) A in m² Li in db(a) E1 91, E2 91, E3 90, E4 86, "nachts" E1 85, Auf der Grundlage dieser Innenpegel errechnen sich unter Verwendung der Gleichung 18 der Parkplatzlärmstudie für die Öffnungsflächen der einzelnen Parkebenen die in der Emissionstabelle in Anlage 15 aufgelisteten Schall-Leistungspegel. Anmerkung: Mit einem Diffusitätsterm von Cd = -1 db wird berücksichtigt, dass maßgebliche Schallemissionen nahe von Öffnungsflächen stattfinden und hier kein diffuses Schallfeld vorliegt. Deshalb wird vereinfachend ein Sicherheitszuschlag von 3 db (entsprechend Cd = -1 db anstatt Cd = -4 db) in Ansatz gebracht. Randbedingungen und Schallemissionen der Zufahrtstrecken des Parkhauses Zur Bestimmung der auf der Pkw-Fahrstrecke zwischen Parkhausein-/ausfahrt und dem öffentlichen Verkehrsraum verursachten Geräusche wird wieder auf die bereits in

32 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Abschnitt beschriebenen Ausgangsdaten zurückgegriffen. D. h. der Fahrt eines (1) Pkw pro Stunde wird ein längenbezogener Schall-Leistungspegel von L'W,1h = 47,5 db(a) zugeordnet. Bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus wird zusätzlich zur regulären Abfahrtstrecke über die Kuttelgasse ("Ausf.1") vorsorglich auch die Abfahrt über die Fahrstrecke "Ausf. 2" (siehe Anlage 14) berücksichtigt. Gemäß Schnitt Ausfahrt Kuttelgasse (Anlage 7, links) wird die Fahrstrecke von der Ausfahrtöffnung in E3a bis zur Kuttelgasse eine Neigung von g = 6,5 % aufweisen. In der nachfolgenden Tabelle werden die jeweils für Ein- und Ausfahrtstrecken ermittelten längenbezogenen Schall-Leistungspegel (L'W,1h) aufgeführt: Ebene Strecken- Zeitraum Anzahl Häufigk. g L'W,1h Abschnitt Stpl. Beweg./h in % in db(a) 1 bis 4 Einfahrt "tags" 432 0, ,8 1 bis 4 Ausfahrt 1 "tags" 432 0,125 6,5 65,7 1 bis 4 Ausfahrt 2 "tags" 432 0, ,8 1 Einfahrt "nachts" 30 1,0 5 62,3 Die oben für die Ein- bzw. Ausfahrt ermittelten Werte werden den im Lageplan in Anlage 14 gekennzeichneten Pkw-Fahrstrecke zugeordnet. Es wird davon ausgegangen, dass die Ein- und Ausfahrtstrecken im Zeitraum "tags" innerhalb der Ruhezeit 60-mal durchfahren werden (An- und Abfahrt Nachtschicht) und alle übrigen Fahrzeugbewegungen im Beurteilungszeitraum "tags" zwischen 7.00 und Uhr erfolgen Lkw-Verkehr und Ladetätigkeiten Lkw-Bewegungen In der im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für Umwelt durchgeführten TÜV-Untersuchung zu Lkw-Geräuschen auf Betriebsgeländen [13] wird für Lkw der höchsten

33 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Leistungsklasse (P 105 kw) ein auf ein 1-m-Wegelement bezogener Schall-Leistungspegel von L'W,1h = 63 db(a) für die Vorbeifahrt eines (1) Lkw pro Stunde genannt. Für Lkw mit P 105 kw ist ein Wert von L'W,1h = 62 db(a) anzusetzen. Dieser für die Fahrt eines Lkw angegebene Wert bezieht sich auf den jeweils ungünstigsten Fahrzustand (insbesondere Beschleunigen). Für den durch die beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt eines Lkw verursachten mittleren Maximalpegel der Schall-Leistung lässt sich aus den Angaben in Tabelle 35 der Parkplatzlärmstudie [12] ein Wert von LW,max = 104,5 db(a) ableiten. Aus den in Abschnitt 2.2 angegebenen Randbedingungen resultieren täglich maximal 10 Lkw-An- und -Abfahrten im Bereich des Distributionszentrums (Ladezone LZ1). Im Folgenden wird abweichend hiervon davon ausgegangen, dass die im Lageplan in Anlage 14 eingetragenen Lkw-Fahrstrecken "Anfahrt" und "Abfahrt" von jeweils 12 großen Lkw im Zeitraum zwischen 7.00 und Uhr durchfahren werden und auf der dort vor dem Logistikgebäude L2 gekennzeichneten Rangierfläche 12 Lkw im selben Zeitraum jeweils insgesamt 5 min rangieren. Mit dieser erhöhten Anzahl von Lkw sowie der erhöhten Rangierdauer von 5 min/lkw - gemäß der o. g. Studie [13] ist von 2 min je Lkw auszugehen - sollen u. a. die beim An- oder Abhängen von Lkw- Anhängern bzw. Abstellen oder Aufnehmen von Wechselbrücken zusätzlich verursachten Geräusche berücksichtigt werden. Die im Lageplan in Anlage 14 eingetragene Lkw-Fahrstrecke der Ladezone LZ2 werde entsprechend den Angaben in Abschnitt 2.2 von insgesamt 5 kleinen Lkw [L'W,1h = 62 db(a)] im Zeitraum zwischen 7.00 und Uhr durchfahren. Be- und Entladung Auch bei der Ermittlung der durch den Warenumschlag an den Innenrampen des geplanten Logistikgebäudes L2 (Ladezone LZ1) sowie im Bereich der als offen angenommenen Außenrampe von Vertriebsgebäude V6 (Ladezone LZ2) verursachten Schallemissionen wird auf die Ergebnisse messtechnischer Untersuchungen

34 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / zurückgegriffen. Auf der Grundlage der in der Untersuchung zu Lkw- und Ladegeräuschen [14] für eine Vielzahl von Ladearten und -möglichkeiten angegebenen, jeweils auf einen (1) Vorgang je Stunde bezogenen Werte des Schall- Leistungspegels LW,1h werden den im vorliegenden Fall zu erwartenden lärmemittierenden Vorgängen folgende Werte für den Schall-Leistungspegel zugeordnet: Vorgang Schall-Leistungspegel LW,1h in db(a) für einen (1) Vorgang pro Stunde Palettenhubwagen über Überladebrücke an Innenrampe 80 Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand 78 Rollgeräusche, Wagenboden 75 Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass bei dem geplanten Logistikgebäude L2 werktäglich insgesamt maximal 12 Lkw (Lkw, Lastzüge oder Wechselbrücken) im Zeitraum zwischen 7.00 und Uhr be- und/oder entladen werden und hierbei jeweils die in Abschnitt als Maximum angegebene Anzahl von 34 Paletten umgeschlagen wird. Somit ist bei der kompletten Be-/Entladung eines (1) Lkw für die Befahrung der entsprechenden Überladebrücke ein Schall-Leistungspegel von LW,1h = 98,3 db(a) und für die Befahrung des Wagenbodens ein Schall-Leistungspegel von LW,1h = 90,3 db(a) im Bereich der Ladezone LZ1 zu berücksichtigen. Bei der Andienung der an der Südwestseite von Vertriebsgebäude V6 vorgesehenen Ladezone der geplanten Werkskantine (LZ2) durch maximal 5 Lkw (max. 7.5 t) wird davon ausgegangen, dass je Lkw 6 volle Rollcontainer über die fahrzeugeigene Ladebordwand angeliefert und 6 leere bzw. mit Wertstoffen oder Abfällen befüllte Rollcontainer abgeholt werden. Durch das Befahren des Wagenbodens einschließlich der Ladebordwand ergibt sich je Lkw ein Schall-Leistungspegel von LW,1h = 89,8 db(a) für den gesamten Umschlag von 6 Rollcontainern. Die mit diesem Emissionspegel belegte Flächenschallquelle (Verladung LZ2) sowie die zugehörige Lkw-Fahrstrecke sind im Lageplan in Anlage 14 gekennzeichnet.

35 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Entsprechend den Angaben in der o. g. Untersuchung [14] verursacht das Entlüftungsgeräusch beim Abkuppeln eines Lkw-Anhängers einen maximalen Schall- Leistungspegel von LW,max = 122 db(a), für das Entspannungsgeräusch des Bremsluftsystems wird ein Wert von LW,max = 115 db(a) angegeben Ziel- und Quellverkehr Die in den vorigen Abschnitten angenommene Frequentierung der geplanten Pkw- Stellplätze auf der Freifläche sowie im Parkhaus und die Lkw-Andienung des Distributionszentrums verursachen auf der öffentlichen Straße "Sonnmatt" einen Zielund Quellverkehr von ca Pkw- und 12 Lkw-Bewegungen "tags" sowie von maximal 60 Pkw-Bewegungen "nachts". Die Kuttelgasse wird im ungünstigsten Fall - bei der Abfahrt aller im Parkhaus abgestellten Pkw - "tags" von ca. 870 Pkw und 10 Lkw befahren. Auf der Grundlage einer Fahrzeughöchstgeschwindigkeit von vzul = 30 km/h, einer Fahrbahnoberfläche aus nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splitt- Mastix-Asphalt (DStrO = 0 db(a)) und einer Fahrbahnlängsneigung von g 5 % ergeben sich mit Hilfe des in den RLS-90 [5] beschriebenen Rechenverfahrens für die beiden öffentlichen Straßen die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionspegel (Lm,E). Öffentliche Straße Mt Mn pt pn Lm,E,t Lm,E,n Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) Sonnmatt 125,8 7,5 0,6 0 50,0 37,3 Kuttelgasse 54,6-1,1-46,8 - Mit "M" wird die maßgebliche stündliche Verkehrsbelastung und mit "p" der entsprechende Lkw-Anteil (Fahrzeuge > 2,8 t Gesamtgewicht) im jeweiligen Beurteilungszeitraum "tags" bzw. "nachts" angegeben. Die berücksichtigten Streckenabschnitte auf den Straßen Sonnmatt und Kuttelgasse sind im Lageplan in Anlage 14 als Linienschallquelle "Emission Straße" gekennzeichnet.

36 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Schallausbreitung Rechenverfahren Der durch einen lärmemittierenden Vorgang an einem Einwirkungsort hervorgerufene Immissionspegel ist abhängig vom jeweiligen Emissionspegel und den Schallausbreitungsbedingungen auf der Ausbreitungstrecke zwischen der Schallquelle und diesem Einwirkungsort. Einflussgrößen auf die Schallausbreitungsbedingungen im allgemeinen Fall sind: Länge des Schallausbreitungsweges Luft- und Bodenabsorption sowie Witterung Schallabschirmung durch Bebauung auf dem Schallausbreitungsweg Schallreflexionen an Gebäudefassaden in der Umgebung des Schallausbreitungsweges Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt mit Hilfe des entsprechend den Rechenvorschriften der DIN ISO [11] von der SoundPLAN GmbH, Backnang, entwickelten Rechenprogramms SOUNDPLAN. Linien- und Flächenschallquellen werden mit diesem Programm in Teile zerlegt, deren Abmessungen klein gegenüber ihrem Abstand zum jeweils nächstgelegenen interessierenden Immissionsort sind. Anhand der entsprechend den vorliegenden Plänen in den Rechner eingegebenen Koordinaten wird dort ein Gelände- bzw. Gebäudemodell simuliert. Für jeden zu untersuchenden Immissionsort werden zunächst die maßgeblich zur Lärmeinwirkung beitragenden Schallquellen erfasst und anschließend die durch Direktschallausbreitung verursachten sowie durch Beugung bzw. Reflexionen beeinflussten Immissionsbeiträge dieser Schallquellen bestimmt. Durch Aufsummieren dieser Immissionsanteile ergibt sich jeweils der am Einwirkungsort durch die berücksichtigten Schallquellen verursachte Immissionspegel Randbedingungen Bei der vorliegenden Untersuchung wurden die nachfolgend skizzierten Randbedingungen vereinfachend festgelegt:

37 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Die Höhenlage der maßgebenden Schallquellen im Freigelände wurde für Pkw mit h = 0,5 m, für Lkw und Ladetätigkeiten mit h = 1,0 m, jeweils bezogen auf die Hof- bzw. Fahrbahnoberfläche, angenommen. Zur Ermittlung der Bodendämpfung Agr wurde das in DIN ISO [11] beschriebene "alternative Verfahren" angewandt. Für alle Gebäudefassaden wurde in Anlehnung an die Angaben in Tabelle 4 der DIN ISO ein Reflexionsgrad von = 0,8 angenommen. Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigten Schallquellen sowie die die Schallausbreitung mutmaßlich beeinflussenden Objekte sind im Lageplan in Anlage 14 dargestellt Lärmeinwirkungsorte Zur rechnerischen Prognose der aus dem bestimmungsgemäßen Betrieb von Werk II resultierenden Immissionspegel in der dem Plangebiet und den benachbarten Gewerbeflächen (Vorbelastungsflächen) nahegelegenen schutzbedürftigen Nachbarschaft wurden die mit a bis f bezeichneten Immissionsorte entsprechend der Eintragung im Lageplan in Anlage 14 festgelegt. Die Höhenlage der maßgebenden Lärmeinwirkungsorte wurde für bestehende schutzbedürftige Gebäude (Immissionsorte a, b und c) sowie für ein gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Campingplatz-Kuttelacker" im dort festgesetzten Baufeld IV mögliches Gebäude (Immissionsort f) mit h = 2,0 m über Geländeoberfläche für das jeweilige Erdgeschoss und auf der Grundlage einer mittleren Geschosshöhe von Δh = 2,8 m in den Obergeschossen festgelegt. Die Höhe der Immissionsorte im Bereich schutzbedürftiger Stell-/Zeltplätze (Immissionsorte d und e) innerhalb des Campingplatzgebiets wurde mit h = 2,0 m über Geländeoberfläche angenommen.

38 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Schallimmissionen Mit den zuvor beschriebenen Ausgangsdaten, Randbedingungen und Rechenverfahren wurde die zukünftig durch den bestimmungsgemäßen Betrieb von Werk II resultierende Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Umgebung rechnerisch bestimmt. Hierbei sind folgende betriebliche Randbedingungen berücksichtigt worden: Für alle Pkw-Stellplätze auf der Freifläche und im Parkhaus wird im Zeitraum "tags" eine zweimalige Belegung (zwei An- und Abfahrten) angenommen. Bei den Parkplätzen P1 und P2 wird davon ausgegangen, dass bei diesen im Zeitraum "tags" innerhalb der Ruhezeiten jeweils eine Bewegung/Stellplatz und bei der Parkhausebene E1 insgesamt 60 Parkbewegungen (An-/Abfahrt Nachtschicht) zwischen 6.00 und 7.00 Uhr sowie zwischen und Uhr stattfinde. Lkw-An- und -Abfahrten einschließlich zugehörigem Rangieren sowie sämtliche Ladetätigkeiten innerhalb der Ladezonen LZ1 und LZ2 erfolgen ausschließlich zwischen 7.00 und Uhr. Innerhalb der Nachtstunde von bis Uhr verlassen 30 Mitarbeiter- Pkw (Spätschicht) den Parkplatz P1 und im Zeitraum von 5.00 bis 6.00 Uhr fahren 30 Mitarbeiter-Pkw (Frühschicht) in die Parkhausebene E1a.Es wird rechnerisch davon ausgegangen, dass das Parkhaus innerhalb der einzelnen Ebenen weitgehend offen ist und die horizontal aneinander grenzenden Halbebenen keine großflächige bauliche Trennung aufweisen. Alle massiven Bauteile (Decken und Wände) des Parkhauses werden raumseitig als schallhart angenommen. Aus rechentechnischen Gründen wurden jeweils zwei Halbebenen zu den mit E1 bis E4 bezeichneten Parkhausebenen zusammengefasst Schallschutzmaßnahmen Aufgrund von Voruntersuchungen war bekannt, dass die vorgesehene Nutzung des Parkhauses sowohl im Zeitraum "tags" als auch "nachts" bei nächstgelegenen Lärmeinwirkungsorten innerhalb des Campingplatzgebiets zu einer Überschreitung des dort jeweils maßgebenden Immissionsrichtwerte führen würde. Die unzulässige Lärmeinwirkung im Campingplatzgebiet wird maßgeblich durch die Schallabstrahlung über die in der Nordwest- und Nordostfassade vorgesehenen Öffnungsflächen der Parkhausebenen E1 bis E3 mit den lfd. Nr. 11, 14, 15, 17, 18 und 22 (siehe Anlage 15) hervorgerufen; im Zeitraum "nachts" liefert auch die Pkw-Fahrstrecke "Parkhaus Einfahrt" einen relevanten Beitrag.

39 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Luftöffnungen Die Emissionspegel der Öffnungsflächen mit den lfd. Nrn. 11, 14 und 15 müssen um ca. 5 db(a) und bei lfd. Nr. 17, 18 und 22 um ca. 3 db(a) reduziert werden. Hierzu bietet sich die Verkleidung der maßgebenden Öffnungsflächen in der NW- und NO- Fassade mit schalldämmenden Wetterschutzgittern und/oder die absorbierende Verkleidung der Deckenuntersicht im Bereich der entsprechenden Luftöffnungen an. Anmerkung 1: Schalldämmende Wetterschutzgitter bestehen in der Regel aus winkelförmig gekanteten Lamellen mit Mineralfasereinlage; die erzielbare Schalldämmung hängt im Wesentlichen von der Spaltlänge und der Spaltbreite zwischen den Lamellen ab. Anmerkung 2: Für den vorliegenden Einsatzzweck geeignete absorbierende Elemente zur Bekleidung der Deckenuntersicht mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von w 0,8 sind u. a. Faserdämmplatten mit vergüteter Sichtoberfläche oder Verbundplatten mit Holzwolledeckschicht und Mineralfaserkern (z. B. "Rockfon Facett Klassik", d 50 mm, "Isover Topdec DP1 Struktur", d 50 mm, "Tektalan- E31", d 75 mm). Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass bei den o. g. Öffnungsflächen (lfd. Nr. 11, 14, 15, 17, 18 und 22) durch die Realisierung entsprechender Schallschutzmaßnahmen (Wetterschutzgitter und/oder absorbierende Unterdecke) die oben jeweils geforderte Reduzierung des Schall-Leistungspegels erreicht wird. In der Tabelle in Anlage 15 wird diese Minderung rechnerisch durch ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw der Öffnungsfläche von 3 bzw. 5 db berücksichtigt. Pkw-Fahrstrecke "Parkhaus Einfahrt" Zur Minderung des im Zeitraum "nachts" auf der Pkw-Fahrstrecke "Parkhaus Einfahrt" verursachten Immissionsanteils bietet sich eine entlang des nordwestlichen Fahrbahnrands der Parkhaus-Zufahrt angeordnete Lärmschutzwand an. Der im Folgenden berücksichtigte Schallschirmstandort ist im Lageplan in Anlage 14 eingetragen. Die Lärmschutzwand wurde mit einer Länge von ca. 22 m, einer mittleren Höhe der Schallschirmoberkante von 3,3 m über Fertigfußbodenhöhe der Halbebene E1a (FFBH = 314,36 m ü. NN) sowie mit beidseitig reflektierender Wandoberfläche berücksichtigt. Im Folgenden wird generell von der Realisierung der oben beschriebenen baulichen Schallschutzmaßnahmen ausgegangen.

40 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Beurteilungspegel "tags" Ein unter den o. g. Randbedingungen sowie mit Berücksichtigung der im vorigen Abschnitt beschriebenen baulichen Schallschutzmaßnahmen durchgeführter detaillierter rechnerischer Nachweis für die im Lageplan in Anlage 14 eingetragenen Immissionsorte im jeweils ungünstigsten Geschoss wird in den Anlagen 16 bis 21 wiedergegeben. Die dort ermittelten Beurteilungspegel "tags" (Lr,t) werden nachfolgend den gemäß den Ausführungen in Abschnitt 4 maximal zulässigen Immissionsanteilen "tags" (max. Lr,tags) gegenübergestellt; der zulässige Immissionsanteil errechnet sich dabei aus den in Abschnitt ermittelten Immissionskontingenten LIK,tags zuzüglich des Zusatzkontingents LEK,zus aus Abschnitt 4.5: Immissionsort a b c d e f Flurstück 496/1 496/ Lr,tags in db(a) 33,6 27,0 43,9 53,0 52,8 51,4 OWtags bzw. IRWtags in db(a) max. Lr,tags in db(a) 54, ,0 53,4 53,1 51,9 Aus der obigen Tabelle ist zu ersehen, dass der maximal zulässige Immissionsanteil "tags" (max. Lr,tags) jeweils eingehalten bzw. unterschritten wird und somit die rechnerisch berücksichtigte betriebliche Nutzung des Plangebiets keine unzulässige Lärmeinwirkung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft verursachen wird. Anmerkung: Mit den o. g. Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen wurde die Lärmeinwirkung zusätzlich für Einwirkungsorte innerhalb der dem Plangebiet benachbarten Gewerbeflächen, und zwar vor schutzbedürftigen Gebäuden auf den Flurstücken 1098, 1099, 1115 und 116, rechnerisch ermittelt. Die hier nicht nachgewiesenen Immissionspegel liegen im Regelfall um mehr als 6 db(a) und lediglich im 2.Obergeschoss vor der Nordwestfassade des Wohnhauses auf Flurstück 1098 um 5,8 db(a) unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert für "Gewerbegebiete". Aufgrund dieser Rechenergebnisse kann auch eine unzulässige Lärmeinwirkung auf Immissionsorte innerhalb der Lärm-Vorbelastungsflächen ausgeschlossen werden (siehe Abschnitt 3.2.2) Beurteilungspegel "nachts" Im Zeitraum "nachts" sind lediglich die Geräusche durch Pkw-Bewegungen bei der Abfahrt der Spätschicht bzw. der Anfahrt der Frühschicht zu berücksichtigen.

41 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Pkw-Parkplatz P1 Abfahrt Spätschicht Mit den zuvor beschriebenen Ausgangsdaten und Randbedingungen wurden die aus der Nutzung des Parkplatzes P1 bei der Abfahrt der Spätschicht resultierenden Beurteilungspegel "nachts" ermittelt. Ein detaillierter rechnerischer Nachweis wird in Anlage 22 geführt; die dort nachgewiesenen Beurteilungspegel "nachts" (Lr,n) werden in der nachfolgenden Tabelle wiederum für das aus schalltechnischer Sicht ungünstigste Geschoss wiedergegeben und dem maximal zulässige Immissionsanteil "nachts" (max. Lr,nachts = LIK,nachts + LEK,zus) gegenübergestellt: Immissionsort a b c d e f Flurstück 496/1 496/ Lr,nachts in db(a) 9,6 8,6 22,9 36,3 28,5 26,3 OWnachts bzw. IRWnachts in db(a) max. Lr,nachts in db(a) 39, ,0 38,4 38,1 36,9 Der jeweils maximal zulässige Immissionsanteil "nachts" (max. Lr,nachts) wird eingehalten bzw. unterschritten; somit kann bei den berücksichtigten Immissionsorten eine unzulässige Lärmeinwirkung ausgeschlossen werden. Anmerkung: Wie bereits für den Zeitraum "tags" wurde mit den für die nächtliche Nutzung von Parkplatz P1 berücksichtigten Ausgangsdaten und Randbedingungen die Lärmeinwirkung zusätzlich für Einwirkungsorte innerhalb der dem Plangebiet benachbarten Gewerbeflächen, und zwar vor schutzbedürftigen Gebäuden auf den Flurstücken 1098 und 1099, berechnet. Die ermittelten Beurteilungspegel "nachts" liegen um jeweils mehr als 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert "nachts" für "Gewerbegebiete". Eine unzulässige Lärmeinwirkung auf Immissionsorte innerhalb der Vorbelastungsflächen kann deshalb ausgeschlossen werden. Parkhaus Ebenen E1a Anfahrt Frühschicht Die Berechnung des Beurteilungspegels "nachts" bei der Nutzung der Parkhausebene E1a erfolgt in Anlage 23 wiederum unter Berücksichtigung der in Abschnitt beschriebenen Schallschutzmaßnahmen. Die ermittelten Beurteilungspegel "nachts" (Lr,n) werden in der nachfolgenden Tabelle dem jeweils maßgebenden maximal zulässigen Immissionsanteil "nachts" (max. Lr,nachts) gegenübergestellt:

42 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Immissionsort a b c d e f Flurstück 496/1 496/ Lr,nachts in db(a) 8,1 9,5 15,0 38,0 32,6 28,7 OWnachts bzw. IRWnachts in db(a) max. Lr,nachts in db(a) 39, ,0 38,4 38,1 36,9 Aus der obigen Tabelle ist zu ersehen, dass der maximal zulässige Immissionsanteil (max. Lr,nachts) jeweils eingehalten wird und somit die rechnerisch berücksichtigte, nächtliche Nutzung des Parkhauses keine unzulässige Lärmeinwirkung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft des Plangebiets und der benachbarten Gewerbeflächen verursachen wird Spitzenpegel Im Lageplan in Anlage 14 sind beispielhaft die zur Ermittlung von Spitzenpegeln herangezogenen Punktschallquellen PQ1 bis PQ5 eingetragen. Diesen Punktschallquellen werden folgende, in Abschnitt bzw für den jeweiligen Vorgang angegebenen Spitzen-Schall-Leistungspegel (LWmax) zugeordnet: PQ1: LWmax = 122 db(a) für das Abkuppeln eines Lkw-Anhängers PQ2 u. PQ3: LWmax = 92,5 db(a) für eine beschleunigte Pkw-Vorbeifahrt PQ4: LWmax = 97,5 db(a) für das Schließen einer Pkw-Tür PQ5: LWmax = 104,5 db(a) für eine beschleunigte Lkw-Vorbeifahrt In der Immissionstabelle in Anlage 24 werden die ermittelten Maximalpegel Lmax für das aus schalltechnischer Sicht jeweils ungünstigste Geschoss rechnerisch nachgewiesen. Wie aus dieser Immissionstabelle zu ersehen ist, wird bei allen Lärmeinwirkungsorten der jeweils maßgebende Immissionsrichtwert "tags" um weniger als 30 db(a) sowie der Richtwert "nachts" um weniger als 20 db(a) überschritten und somit das in der TA Lärm [4], Abschnitt 6.1, für Spitzenpegel definierte Limit eingehalten.

43 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Anmerkung : Auch für die oben beschriebenen lärmintensiven Einzelereignisse wurde die Lärmeinwirkung zusätzlich für Einwirkungsorte innerhalb der dem Plangebiet benachbarten Gewerbeflächen (vor schutzbedürftigen Gebäuden auf den Flurstücken 1098 und 1099) berechnet. Die hier rechnerisch nicht nachgewiesenen Spitzenpegel halten auch dort die in der TA Lärm für Geräuschspitzen relevanten Anforderungen ein, sofern im Bereich der Ladezone LZ1 und auf Parkplatz P2 im Zeitraum "nachts" keine Betriebsaktivitäten stattfinden Ziel- und Quellverkehr Bei den nächstgelegenen, gemäß Abschnitt 7.4 der TA Lärm [4] für die Verkehrslärmeinwirkung heranzuziehenden Immissionsorten a', c und d (siehe Lageplan in Anlage 14) resultieren gemäß dem hier nicht näher erläuterten Rechenverfahren der RLS 90 [5] Beurteilungspegel, die um jeweils mindestens 10 db(a) unter den maßgebenden, in Anlage 8, unten, angegebenen Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung [6] liegen. Deshalb kann eine Zunahme der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db(a) und eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung ausgeschlossen werden. Aufgrund der Regelungen in Abschnitt 7.4 der TA Lärm [3] sind deshalb keine organisatorischen Maßnahmen zur Minderung von Verkehrsgeräuschen erforderlich. 6. EMPFEHLUNGEN Wie in der Immissionstabelle in Anlage 11 nachgewiesen wurde, hat die bestimmungsgemäße betriebliche Nutzung des Plangebiets "Hekatron" keine unzulässige Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Umgebung zur Folge, wenn auf den berücksichtigten Teilflächen TF1 bis TF3 (siehe Anlage 13) die in Abschnitt 4.4 aufgeführten Werte für das Emissionskontingent nicht überschritten werden. Diese Emissionskontingente wurden unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.3 beschriebenen potentiellen Lärmvorbelastung ermittelt. In Anlehnung an den Vorschlag in DIN [7] wird empfohlen, folgende Formulierung als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen und die in Anlage 13 eingetragenen Teilflächen TF1 bis TF3 und Richtungssektoren RS 1 bis RS 4 in den zeichnerischen Teil zu übernehmen:

44 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / "Auf der als Gewerbegebiet auszuweisenden Fläche sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die nachfolgend angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (6.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) überschreiten: Teilfläche TF 1: LEK,tags = 58 db(a), LEK,nachts = 43 db(a) Teilfläche TF 2: LEK,tags = 58 db(a), LEK,nachts = 43 db(a) Teilfläche TF 3: LEK,tags = 55 db(a), LEK,nachts = 40 db(a) Für Lärmeinwirkungsorte innerhalb der im Bebauungsplan eingetragenen Richtungssektoren RS 1 bis RS 4 mit dem Bezugspunkt R = und H = erhöhen sich die o. g. Emissionskontingente LEK um die nachfolgend angegebenen Zusatzkontingente LEK,zus nach DIN : Richtungssektor RS 1 ( ): LEK,zus = + 2 db(a) Richtungssektor RS 2 ( ): LEK,zus = + 6 db(a Richtungssektor RS 3 ( ): LEK,zus = + 0 db(a Richtungssektor RS 4 ( ): LEK,zus = + 10 db(a Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt nach DIN : , Abschnitt 5." Die Flächenabmessungen der drei o. g. Teilflächen TF 1 bis TF 3 (gemäß Tabelle in Anlage 11) sind im Bebauungsplan ebenfalls anzugeben. Außerdem ist im Bebauungsplan darauf hinzuweisen, dass die angegebenen Emissionskontingente nicht zur Ermittlung der zulässigen Immissionsanteile auf die unmittelbar benachbarten Gewerbeflächen heranzuziehen sind. Die Einhaltung (oder Unterschreitung) der Werte des Emissionskontingents ist jeweils bei der Antragstellung auf Baugenehmigung oder Nutzungsänderung nachzuweisen. Bei diesem Nachweis sind aufgrund betriebsspezifischer Randbedingungen ggf. erforderliche Zuschläge (z. B. Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit usw.) entsprechend den Festlegungen in der TA Lärm zu berücksichtigen. Anmerkung 1: Falls die Schallausbreitung z. B. durch die abschirmende Wirkung von zwischen den Schallquellen und betrachteten Einwirkungsorten zu berücksichtigenden Gebäuden beeinflusst wird, können die tatsächlich emittierten flächenbezogenen Schall-Leistungspegel L"W das jeweilige Emissionskontingent zahlenwertmäßig übersteigen.

45 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Des Weiteren kann der von lärmarmen Anlagen innerhalb einer Teilfläche nicht in Anspruch genommene Teil des zugehörigen Lärmkontingents erforderlichenfalls auf lärmintensive Anlagen innerhalb einer anderen Teilfläche übertragen werden. Anmerkung 2: Die Vereinbarkeit der oben vorgeschlagenen Festsetzungen zur Lärmkontingentierung mit der im Plangebiet vorgesehenen betrieblichen Nutzung des dort geplanten Werks II wurde in Abschnitt 5 auf der Grundlage der vorliegenden Planung und den mitgeteilten betrieblichen Randbedingungen für eine mögliche Nutzungsvariante nachgewiesen. Bei dem im konkreten Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Nachweis über die Einhaltung des Emissionskontingents sind auch andere als die in Abschnitt 5 berücksichtigten Nutzungsvarianten von Werk II möglich (z. B. andere Stellplatzbelegung für Schichtmitarbeiter), wobei dann aber auch die in Abschnitt angegebenen Schallschutzmaßnahmen zu modifizieren sind. 7. ZUSAMMENFASSUNG Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden Betriebsareals der Hekatron Technik GmbH sowie der Hekatron Vertriebs GmbH in Richtung Nordwesten geschaffen werden. In der vorliegenden Ausarbeitung wurden für das als "Gewerbegebiet" auszuweisende Plangebiet in Abschnitt 4 Emissionskontingente (LEK) ermittelt, welche die im Hinblick auf die Lärmentwicklung zulässige Nutzung der betrachteten Fläche während der Tages- und während der Nachtzeit begrenzen. Diese Emissionskontingente sowie die ermittelten Zusatzkontingente sind in Abschnitt 6 angegeben. Kriterium für die Ermittlung dieser Werte war die Einhaltung der Orientierungswerte von Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an potentiell schutzbedürftigen Lärmeinwirkungsorten in der Nachbarschaft des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Hekatron". Dabei wurde die Lärmvorbelastung durch bereits bestehende gewerbliche Flächen in der Nachbarschaft des Plangebiets berücksichtigt.

46 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr / Ergänzend wurde in Abschnitt 5 für die derzeit von der Firma Hekatron geplanten Vorhaben innerhalb des Plangebiets (Werk II) nachgewiesen, dass unter Berücksichtigung der in Abschnitt beschriebenen Schallschutzmaßnahmen eine Einhaltung der o. g. Emissionskontingente (einschließlich Zusatzkontingente) möglich ist. Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans (Dr. Jans) (Schneider)

47 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 1 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - zeichnerischer Teil des Bebauungsplans mit Stand vom , Auszug aus dem vom Büro fsp.stadtplanung, Freiburg, gefertigten Plan; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.1

48 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 2 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Flächennutzungsplan Sulzburg, Auszug aus einem vom Büro fsp.stadtplanung, Freiburg, gefertigten Plan mit Datum vom ; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.1

49 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 3 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lageplan mit Kennzeichnung von Teilflächen entsprechend ihrer jeweiligen Zuordnung zu einer "Baufläche" bzw. einem "Baugebiet" im Sinne der BauNVO [1]; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.1

50 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 4 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lageplan "Werk 1 - Werk 2" in der Fassung vom , Auszug aus einem von der Trathnigg Planungsgruppe gefertigten Plan; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.2

51 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 5 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Grundriss der Ebene 2 des geplanten Parkhauses, Planungs-Variante 2, Auszug aus einem von der Trathnigg Planungsgruppe gefertigten Plan; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.2

52 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 6 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Querschnitt E-E (links) und Ansicht Nordosten des geplanten Parkhauses, Variante 2; Auszug aus von der Trathnigg Planungsgruppe gefertigten Plänen, ohne Maßstab; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.2

53 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 7 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Längsschnitt Ausfahrt Kuttelgasse (links) und Schnitt C-C / Ansicht Südosten (rechts) des geplanten Parkhauses, Variante 2; Auszug aus von der Trathnigg Planungsgruppe gefertigten Plänen, ohne Maßstab; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.2

54 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 8 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - zur Beurteilung von Schallimmissionen heranzuziehende, in einschlägigen Regelwerken festgelegte Referenzwerte; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 3 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gem. Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Gebietskategorie Orientierungswerte in db(a) tags nachts a) reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete bzw. 35 b) allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete bzw. 40 c) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen d) besondere Wohngebiete bzw. 40 e) Dorfgebiete, Mischgebiete bzw. 45 f) Kerngebiete, Gewerbegebiete bzw. 50 g) Sondergebiete, "soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart" 45 bis bis 65 Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm Abschnitt 6.1 Gebietskategorie Immissionsrichtwerte in db(a) tags nachts a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kern-, Dorf- und Mischgebiete d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsgrenzwerte gem. Verkehrslärmschutzverordnung 2 Schutzkategorie Immissionsgrenzwerte in db(a) tags nachts 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten 69 59

55 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 9 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lageplan mit Darstellung der außerhalb des Plangebiets definierten Immissionsorte sowie der berücksichtigten Flächenschallquellen innerhalb (TF) und außerhalb (VF) des Plangebiets; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4

56 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 10 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle zum Nachweis der durch die im Lageplan in Anlage 9 gekennzeichneten, bestehenden und geplanten Gewerbeflächen (VF) außerhalb des Plangebiets verursachten (potentiellen) Lärmvorbelastung "tags"; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4.3 und Legende in Anlage 11

57 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 11 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle zum Nachweis der durch die im Lageplan in Anlage 9 gekennzeichneten, Teilflächen TF 1 bis TF 3 verursachten Lärmeinwirkung "tags" in Form des Immissionskontingents (LIK,t); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4.4 und Legende Legende (auch für Anlage 10) LEK,t = Emissionskontingent "tags" in db(a) S = Fläche des Emittenten in m² LW = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) s = mittlere Entfernung des Emittenten in m Adiv = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db LIK,t = Immissionskontingent "tags" in db(a) L"W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) Lr = Beurteilungspegel in db(a)

58 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 12 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch die innerhalb des Plangebiets definierten Teilflächen TF1 bis TF3 verursachten Immissionspegel "tags"; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4.4.1

59 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 13 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lageplan mit Gliederung des Plangebiets in Teilflächen und Eintragung des diesen jeweils zuzuordnenden Emissionskontingents LEK (tags/nachts) sowie mit Eintragung der Richtungssektoren RS; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte 4.4 und 4.5

60 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 14 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Lageplan mit Eintragung der bei der Betriebslärm-Immissionsprognose berücksichtigten Objekte und Einwirkungsorte; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 5

61 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 15 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Emissionstabelle der Luftöffnungen des geplanten Parkhauses für den Zeitraum "tags" (oben) und "nachts" (unten); Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.1, sowie Legende lfd. Emittent/Bauteil Orien- L i S R W C d L W Nr. tierung db(a) m² db db db(a) Ebene 1 11 Luftöffnung NO 73 88, ,5 12 Luftöffnung NW 73 2, ,4 13 Luftöffnung SO 73 32, ,1 Ebene 2 14 Luftöffnung NO 71 88, ,5 15 Luftöffnung NW 71 85, ,3 16 Luftöffnung SO , ,2 Ebene 3 17 Luftöffnung NO 68 88, ,5 18 Luftöffnung NW , ,9 19 Luftöffnung SW 68 78, ,0 20 Luftöffnung SO , ,9 Ebene 4 21 Luftöffnung NO 65 88, ,5 22 Luftöffnung NW , ,0 23 Luftöffnung SW 65 88, ,5 24 Luftöffnung SO , ,0 lfd. Emittent/Bauteil Orien- L i S R W C d L W Nr. tierung db(a) m² db db db(a) Ebene 1 11 Luftöffnung NO 67 88, ,5 12 Luftöffnung NW 67 2, ,4 13 Luftöffnung SO 67 32, ,1 Legende Li = Raumschallpegel in db(a) S = Fläche des Emittenten in m² RW = bewertetes Schalldämm-Maß in db Cd = Diffusitätsterm in db LW = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a)

62 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 16 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "tags" mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.2, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db K R = durch Ruhezeitenzuschlag bedingte Erhöhung von L r,t in db = Beurteilungspegel "tags" in db(a) L r,t

63 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 17 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "tags" mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.2, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db K R = durch Ruhezeitenzuschlag bedingte Erhöhung von L r,t in db = Beurteilungspegel "tags" in db(a) L r,t

64 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 18 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "tags" mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.2, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db K R = durch Ruhezeitenzuschlag bedingte Erhöhung von L r,t in db = Beurteilungspegel "tags" in db(a) L r,t

65 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 19 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "tags" mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.2, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db K R = durch Ruhezeitenzuschlag bedingte Erhöhung von L r,t in db = Beurteilungspegel "tags" in db(a) L r,t

66 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 20 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "tags" mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.2, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db K R = durch Ruhezeitenzuschlag bedingte Erhöhung von L r,t in db = Beurteilungspegel "tags" in db(a) L r,t

67 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 21 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "tags" mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.2, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db K R = durch Ruhezeitenzuschlag bedingte Erhöhung von L r,t in db = Beurteilungspegel "tags" in db(a) L r,t

68 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 22 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "nachts" für Parkplatz P1; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.3, sowie Legende in Anlage 23

69 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 23 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle "nachts" für Parkhausebene E1a mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen; Erläuterungen siehe Text, Abschnitte und 5.3.3, sowie Legende Legende L' W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L'' W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in db(a) L W = Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db L m = Immissionspegel in db(a) L W = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in db L r,n = Beurteilungspegel "nachts" in db(a)

70 Büro für Schallschutz Dr. Jans Gutachten Nr /1246 Anlage 24 Bebauungsplan "Hekatron" auf Gemarkung Sulzburg - Immissionstabelle zum Nachweis von Spitzenpegeln; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 5.3.4, sowie Legende Legende L W,max = maximaler Schall-Leistungspegel der Quelle in db(a) K 0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in db s = Entfernung in m A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in db = maximaler Immissionspegel in db(a) L max

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