Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh. Inhaltsverzeichnis
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- Jörn Lange
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1 Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh Finanzplan Inhaltsverzeichnis Seite Basis und grundsätzliche Interpretation 1 Voraussetzungen Gemeinde / Veränderungen Kanton 2 Bewertung Ergebnisse Gemeindehaushalt 3-5 Zukunftsaussichten 5 Schlussfolgerung 6 Statistische Angaben 6 Kommentar zu den Ergebnissen der Spezialfinanzierungen 7-13 Kabelfernsehanlage 7-8 Wasserversorgung folgt 9-10 Kanalisationen folgt 11 Abfallentsorgung folgt 12 Photovoltaikanlage folgt 13 Ergebnisse in Zahlen Gemeindehaushalt 14 Kabelfernsehanlage 15 Wasserversorgung folgt 16 Kanalisationen folgt 17 Abfallentsorgung folgt 18 Photovoltaikanlage folgt 19 Grundsätze zur Finanzplanung 20 Investitionsplanung Gesamtzusammenstellung orange Gemeinde Baukommission / Schulkommission / Diverse 1-3 Kabelfernsehanlage Kafra 4 Wasserversorgung Wasser 5 Kanalisationen Kanalisation 6 Photovoltaikanlage keine Investitionen geplant Behandelt und genehmigt an der GR-Sitzung 14. November 2017
2 Finanzplanung 2018 bis 2022 Der vorliegende Finanzplan enthält: Ordentlicher Aufwand + Ertrag der nächsten 5 Jahre inkl. den Folgekosten für die vorgesehenen Investitionen der Prioritäten 1-3 d.h. inkl. dem Wunschbedarf Grundlage ist: Das vom Gemeinderat genehmigte Budget für 2018 basiert auf: - Eingegebenen Zahlen für Vorgaben zum Budget 2018 inkl. Zahlen aus der FILAG-Berechnungshilfe für Steueranlage 1.35 für ab bisherige Liegenschaftssteuer für alle Jahre = 1.2 o/oo - Ertrag aus den Baurechtszinsen Shoppingmeile und Top Event - Ertrag aus dem Finanzausgleich - Auswirkungen HRM2 für Abschreibungen ab sowie verschiedenen Annahmen wie: - Teuerung - Wachstum der Wohnbevölkerung - Schülerzahlen - Zuwachsraten Steuern gemäss den neuesten Empfehlungen der KPG Interpretation der Ergebnisse Grundsätzlich gilt der Finanzplan als tragbar, wenn alle der drei folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Das Investitionspotential (Rechnungsergebnis ohne die Kosten der neuen Investitionen) muss in jedem Rechnungsjahr positiv sein. 2. Das Rechnungsergebnis muss über den ganzen Prognosezeitraum gesehen positiv sein. 3. Mögliche Rechnungsdefizite dürfen einen Betrag von zwei bis drei Steuerzehntel pro Jahr nicht übersteigen. Finanzplan Seite 1 Alchenflüh, 31. Oktober 2017 Le
3 Kommentar zu den Ergebnissen Voraussetzungen Gemeinde Die Prognosejahre wurden auf der Grundlage des neuen Budgets gerechnet, d.h. das Budget 2018 bildet die Grundlage für die kommenden 4 Prognosejahre. Das aktuelle Budget für 2017 wurde mit den bereits bekannten Zahlen aktualisiert. Es weist einen voraussichtlichen Aufwandüberschuss von nicht ganz Fr. 150' auf. Dies unter der Annahme, dass die Steuererträge dem Budget entsprechend eingehen. Das Budgetjahr 2018 wurde mit der neuen Steueranlage von 1.50 erstellt. Dies bedeutet eine Steuererhöhung von 1½ Anlagezehnteln. Diese Anlage wird für den ganzen Planungszeitraum verwendet. Für die kommenden 5 Jahre beträgt der Baurechtszins Underboden Fr. 582' Dies entspricht der Indexierung, die ab dem in Kraft getreten ist. Für die Jahre ab 2017 ist der neue Baurechtszins Top Event von Fr eingerechnet. Die Investitionen enthalten den von der Kommission, die die Investition eingegeben hat, festgelegten Prioritätscode. Dieser Code sagt aus, wie dringend resp. wichtig die Investition ist. In der vorliegenden Finanzplanung wurden alle Investitionen mit Codes 1-3 berücksichtigt, d.h. die Investitionen mit dem Code Wunschbedarf (3) sind ebenfalls mit einbezogen. Der Aufwand und die Steuererträge wurden gemäss den neusten Erkenntnissen über Teuerung, Zuwachsraten und Wohnbevölkerung pro Jahr berechnet. Mit der begonnenen Überbauung Mühle Römer werden an der Dorfstrasse in Rüdtligen gegen 28 neue Wohnungen gebaut. Entsprechendes Bevölkerungswachstum ist für das Jahr 2018 eingeplant. Neue Bewohner sind im Kräuchi-Areal für das Jahr 2019 und bei der KAB im 2020 und 2021 vorgesehen. Ab dem 1. August 2019 werden die beiden Klassen unserer Realschule geschlossen. Die ganze Oberstufe wird im Gemeindeverband die entsprechende Schule (Real oder Sek) in Kirchberg besuchen. Die Sanierung der Dorfstrasse und der Bachmauer in Rüdtligen stellt logistisch und finanziell eine grosse Herausforderung dar. Verschiedene Planungen und Berechnungen sind bereits vorhanden. Sowohl der Planungskredit als auch der Ausführungskredit der 1. Etappe sind beschlossene Sache. Die Ausführung sollte im 2018 erfolgen. Das gleiche Vorgehen ist für die 2. Etappe geplant. Diese ist zusammen mit der Sanierung der Bachmauer und dem entsprechenden Landerwerb in den Jahren 2019 bis 2021 vorgesehen. Für die Ausführung muss wieder an der Urne über einen entsprechenden Verpflichtungskredit abgestimmt werden. Danach wird es hoffentlich wieder etwas einfacher eine konkrete Investitionsplanung zu erstellen. Veränderungen gemäss Kanton Die Lastenverteiler mit dem Kanton steigen stetig an, obwohl unsere %-tuale Beteiligung nicht ansteigt. Eine detaillierte Zusammenstellung der letzten Jahre ist auf der Seite 7 des Budgets 2018 zu finden. Seit dem 1. August 2012 werden die Kosten für die Lehrerbesoldungen neu berechnet. Die Schlussabrechnungen für die Schuljahre 2012/2013 bis 2016/2017 zeigen, dass unsere Beiträge für Kindergarten, Primar- und Realschule eher etwas unter dem Durchschnitt gegenüber anderen Gemeinden liegen. Seit dem ist unser Buchhaltungssystem auf HRM2 umgestellt. Erstmals wurde die Jahresrechnung 2016 nach dem neuen Buchhaltungssystem erstellt. Die Auswirkungen im Bereich Abschreibungen für neue Investitionen sind in den Finanzplanjahren enthalten. Die Abschreibung des alten Verwaltungsvermögens von Fr per erfolgt in den nächsten 8 Jahren, d.h. von 2016 bis und mit Deshalb sind in allen Budget- und Finanzplan-Jahren Aufwendungen von jährlich Fr enthalten. Finanzplan Seite 2 Alchenflüh, 31. Oktober 2017 Le
4 Bewertung der vorliegenden Ergebnisse vom Gemeindehaushalt Da bereits in den letzten Finanzplanungen festgestellt werden musste, dass die grossen Investitionen ohne eine Steuererhöhung gar nicht finanziert werden können, hat der Gemeinderat am 27. Oktober 2015 beschlossen, die Finanzplanung ab dem Jahr 2018 auf 1.55 zu erhöhen. Das Rechnungsergebnis 2016 mit einem Defizit von Fr war mit über 2 Steuerzehnteln im Minus. Die Berechnungen des Budgets 2018 sah ohne eine Steuererhöhung ein ähnliches Ergebnis vor. Beim genehmigten Budget 2017 fehlen 1.29 Steuerzehntel. Dies untermalt die Dringlichkeit von zusätzlichen Einnahmen, da zudem die Erträge aus der Mehrwertabschöpfung Winkelweg ab 2018 wegfallen. Deshalb hat der Gemeinderat am 12. September 2017 beschlossen, die Steueranlage mit dem Budget 2018 auf 1.50 zu erhöhen. Trotz dieser Erhöhung um 1 ½ Steueranlagezehntel weisen die Ergebnisse der Jahre 2018 bis 2022 immer noch ein Defizit aus. Zudem besteht in keinem Jahr ein Investitionspotential. Gemäss den heutigen Hochrechnungen der Ausgaben und unter der Annahme dass die Steuereinnahmen in Etwa dem Budget entsprechen, sollte das Defizit von rund Fr für das Jahr 2017 doch etwas tiefer ausfallen. Das grosse Defizit im 2016 hat aber seine Spuren hinterlassen. Zusammen mit den geplanten Defiziten der Jahre 2017 bis 2022 wird das Eigenkapitals am Ende des Planungszeitraums auf 1.75 Millionen absinken. Eigenkapital / Rechnungsergebnis '003 2'856 2'690 2'536 2'296 2'036 1' Rg 2015 Rg 2016 Bu Eigenkapital Rechnungsergebnis Finanzplan Seite 3 Alchenflüh, 31. Oktober 2017 Le
5 Da die Steuern nur um 1 ½ Anlagezehntel erhöht werden, weisen sowohl das Budget 2018 als auch die Prognosejahre 2019 bis 2022 kein Investitionspotential auf, d.h. die laufenden Kosten können durch die laufenden Einnahmen nicht ganz gedeckt werden. Es bleiben keine Mittel übrig, um die Folgekosten der Investitionen zu finanzieren. Ergebnis und Tragbarkeitsüberprüfung Rechnungsergebnis Folgekosten Investitionspotential Auf den Diagrammen Ergebnis und Tragbarkeitsüberprüfung ist ersichtlich, wie hoch die Folgekosten der neuen Investitionen (blaue Balken) sind. Damit diese gedeckt werden können, sollte ein entsprechendes Investitionspotential (braune Linie) vorhanden sein, was leider nicht der Fall ist. Obwohl kein Investitionspotential vorhanden ist, sind im ganzen Prognosezeitraum grosse Investitionen nötig. Da die liquiden Mittel Ende 2017 aufgebraucht sind, hat dies zur Folge, dass die Investitionen fremdfinanziert werden müssen Investitionen zu Lasten Steuerhaushalt Die vorgesehenen Investitionen in den einzelnen Jahren sind äusserst hoch. In den Jahren 2018 bis 2022 sind zu Lasten des Steuerhaushaltes Investitionen von insgesamt fast 5 Mio. geplant. Der Selbstfinanzierungsgrad ist sehr tief, er liegt zwischen 2 % und 10 %. Dies heisst, dass wir viel mehr Mittel benötigen als vorhanden sind. Somit haben die hohen Investitionen unweigerlich eine Verschuldung zur Folge. Ab Mitte 2018 müssen Fremdmittel eingesetzt werden, d.h. zur Finanzierung der grossen Investitionen muss die Gemeinde Geld aufnehmen. Die Finanzplanung zeigt per Ende 2022 eine Verschuldung von über 4.6 Mio. auf. Es wäre deshalb sehr wichtig, dass auf Jahre mit hohen Investitionen wieder solche mit weit tieferen oder gar keinen Investitionen folgen, was aber momentan nicht der Fall ist. Für die finanzielle Stärke unserer Gemeinde sind Investitionen zu Lasten des Steuerhaushaltes im Durchschnitt von jährlich rund Fr verkraftbar. Finanzplan Seite 4 Alchenflüh, 31. Oktober 2017 Le
6 Die finanziellen Auswirkungen der momentanen Investitionsplanung werden im folgenden Diagramm der festen Schulden wiedergegeben. Feste Schulden '664 3'916 2'363 1' Rg 2016 Bu Grundsätzlich ist gegen eine Verschuldung nichts einzuwenden. Feste Schulden von 1.5 bis 2 Millionen Franken wären für unsere Gemeinde sicher vertretbar. Beim momentan tiefen Zinsniveau würden die Schuldzinse nicht allzu fest ins Gewicht fallen. Um aber einen Schuldenberg von über 4 Millionen Franken wieder abzutragen, wären ab 2023 sehr drastische Massnahmen wie massive Steuererhöhungen und absoluter Investitionsstopp nötig. Zudem ist heute schwer voraussehbar, wann die Schuldzinse wieder ansteigen. Zukunftsaussichten Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass von den drei Grundvoraussetzungen für einen tragbaren Finanzplan (siehe Seite 1) nur der 3. Punkt erfüllt ist. Die Rechnungsergebnisse sind über den ganzen Zeitraum gesehen negativ. Da mit dem Eigenkapital ein grosses Polster vorhanden ist, kann dies aufgefangen werden. Trotz der Steuererhöhung ab 2018 ist kein Investitionspotential vorhanden. Zwei Umstände stimmen dennoch positiv. Die jährlichen Defizite liegen immer unter einem Steuerzehntel. Zudem fällt ab dem Jahr 2024 die Belastung der Abschreibungen von jährlich Fr. 152' für das alte Verwaltungsvermögen weg. Festzuhalten ist, dass nicht einzig die hohen Investitionen sondern auch die Mehrausgaben für den Lastenausgleich mit dem Kanton seit der Filag-Revision 2012 dazu führten, dass bereits seit dem Jahr 2013 Defizite entstanden. Dies konnte mit der Steuererhöhung ab 2014 nur teilweise aufgefangen werden.. Finanzplan Seite 5 Alchenflüh, 31. Oktober 2017 Le
7 Schlussfolgerung Der vorliegende Finanzplan mit der Steueranlage von 1.50 ab 2018 ist somit als knapp tragbar zu bezeichnen. Da wir mit dem Eigenkapital von 1.75 Mio. am Ende des Prognosezeitraums immer noch über eine Reserve von 6 Steuerzehntel verfügen. Trotz der momentan tieferen Abschreibungen nach HRM2 sind die grossen Investitionen finanziell schlecht verkraftbar. Nach der Sanierung der Dorfstrasse und der Bachmauer muss dringend eine Investitionspause eingelegt werden. Eine so grosse Aufnahme von Fremdmitteln von Ø Fr pro Jahr stellt die Gemeinde in Zukunft vor sehr grosse finanzielle Probleme. Erschwerend kommt noch dazu, dass auch die Spezialfinanzierungen, vor allem die Kabelfernsehanlage in den Jahren 2017 bis 2019, stark am Investieren sind, so dass auch dafür Geldmittel beschafft werden müssen. Statistische Angaben Jahr Steueranlage mittlere Steueranlage aller bernischen Gemeind Einwohner (gem. Filag) 2'175 2'164 2'179 2'296 2' Steuerkraftindex(HEI) Gesamtsteueranlage *) mittlere Gesamtsteueranla *) aller bernischen Gemeinden bekannte Daten voraussichtliche / angenommene Daten für Budget und Finanzplan *) werden mit FILAG 2012-Revision nicht mehr berechnet. Finanzplan Seite 6 Alchenflüh, 31. Oktober 2017 Le
8 Spezialfinanzierungen Kabelfernsehanlage Im März 2015 hat die Gemeinde an der Urne den Verpflichtungskredit über Fr. 2.5 Mio. für den Glasfaserausbau FTTH beschlossen. Im 2. Halbjahr 2015 sind Vorbereitungsarbeiten von rund Fr erfolgt. Diese wurden im 2015 vollständig abgeschrieben, so dass kein altes Verwaltungsvermögen ins HRM2 übernommen wurde. Die Investitionsplanung sieht den Glasfaserausbau in den Jahren 2016 bis 2019 vor. Im 2016 ist die 1. Etappe mit Ausgaben von Fr erfolgt. Gemäss den HRM2- Vorschriften werden die Investitionen nach der Nutzungsdauer abgeschrieben. Beim Kabelfernsehen betragen diese 20 Jahre, was ein Abschreibungssatz von 5 % ergibt. Die Abschreibungen werden Etappenweise berechnet. Somit wurde die Rechnung 2016 bereits mit Fr belastet. Zusammen mit dem Investitionsentscheid wurden die Gebühren bereits ab 2015 von Fr auf Fr pro Jahr erhöht. Somit startete die Spezialfinanzierung Kafra mit einem Eigenkapital von Fr. 118' ins HRM2-Zeitalter. Ende 2016 beträgt es Fr. 190' Mit dem verbesserten Ergebnis für 2017 und dem Aufwandüberschuss 2018 wird es Ende 2018 immer noch rund Fr. 141' betragen. Die Defizite während des Planungszeitraumes werden grösser, so dass im Jahr 2022 ein Bilanzfehlbetrag von Fr erwartet wird. Entwicklung von Eigenkapital, Rechnungsergebnis, Verwaltungsvermögen und Abschreibungen 1' ' Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag Rechnungsergebnis Verwaltungsvermögen Abschreibungen Ab 2020 sind keine Investitionen mehr vorgesehen. Somit nimmt das Verwaltungsvermögen jährlich um den Betrag der Abschreibungen ab. Falls keine zusätzlichen Abschreibungen erfolgen, wird die Investition Ende 2038 vollständig abgeschrieben sein. Finanzplan Seite 7 Alchenflüh, 1. November 2017 Le
9 Momentan stagniert die Zahl unserer Abonnenten leider immer noch. Einige Konsumenten wandern zu anderen TV-Anbietern ab, da diese heute über ein besseres Angebot verfügen. Seit wir im Herbst 2016 einen ersten Teil unseres Netzes umgestellt haben, sind wir wieder konkurrenzfähig und der Verlust an Abonnenten sollte wieder abnehmen. Ziel der grossen Investition ist es sicher, spätestens ab dem Jahr 2019 wenn das ganze Netz umgestellt ist, wieder an Abonnenten zulegen zu können. In der vorliegenden Finanzplanung ist ein moderates Wachstum bereits eingerechnet. Schlussfolgerungen: Da die Erhöhung der Jahresgebühr auf Fr bereits ab 2015 erfolgt ist, kann sichergestellt werden, dass die Gebühren bis zum fertigen Ausbau gleich bleiben. Die berechneten Defizite der Jahre 2017 bis 2020 können durch das vorhandene Eigenkapital aufgefangen werden. Ob die Gebühren danach nochmals erhöht werden müssen hängt davon ab, wie viele Abonnenten zurück gewonnen werden können. Zudem wird es wichtig sein, dass sich die anstehenden Neubauten in der Gemeinde bei uns anschliessen. Dies hätte zusätzliche Anschlussgebühren und später sicher auch Benützergebühren zur Folge. Finanzplan Seite 8 Alchenflüh, 1. November 2017 Le
10 Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh Finanzplan Ergebnis Gemeindehaushalt Seite 14 Ergebnis der Finanzplanung korr. Budget Basisjahr Prognoseperiode Steueranlage Prognose der Laufenden Rechnung Handlungsspielraum (Investitionspotential) *) -84'938-90'855-36'830-98'141-63'584-42'071 Nettoinvestitionen (alle Prioritäten) 948' '000 1'000' '500 1'594' '000 Prognose der Belastung durch neue Investitionen Investitionsfolgekosten 61'562 75' ' ' ' '984 Handlungsspielraum Laufende Rechnung -84'938-90'855-36'830-98'141-63'584-42'071 Rechungsergebnis -146' ' ' ' ' '055 1 Steuerzehntel 287' ' ' ' ' '100 Deckung in1/10 Steuern umgrechnet Eigenkapital 2'857'038 2'690'895 2'536'627 2'297'082 2'036'890 1'745'835 Finanzkennzahlen Selbstfinanzierungsgrad 17.58% 8.24% 9.94% 3.53% 1.76% 4.04% Selbstfinanzierungsanteil 1.05% 0.47% 0.99% 0.34% 0.27% 0.30% Zinsbelastungsanteil -5.87% -7.33% -7.54% -7.32% -7.07% -6.50% Kapitaldienstanteil -4.04% -5.11% -4.87% -4.50% -4.19% -3.35% Nettoschuld in Franken pro Einwohner '524 1'794 Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh, Le *) = ohne Kosten für neue Investitionen Axioma-Nr. 1809/Auswertung/Ergebnisse für GR
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12 Grundsätze zur Finanzplanung Stellenwert der Finanzplanung im Rechnungswesen der Gemeinde Der Voranschlag und die Rechnung sind verbindlich, durch die Gemeindeversammlung zu genehmigen. Der Finanzplan ist rechtlich nicht verbindlich, die Ergebnisse sind öffentlich. Er ist gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Rechnungswesens. Funktion der Finanzplanung Führungsinstrument des Gemeinderates mittelfristig abzeichnende Entwicklungstendenzen sollten rechtzeitig erkannt werden für Investitionen: Festlegen der Prioritäten für den Konsum: Vorgabe für das Budget für Verpflichtungskredite: Konformität mit dem Finanzplan (vor dem Beschluss) aufzeigen von finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten Informationsfunktion künftige Massnahmen und Projekte und deren finanzielle Konsequenzen darstellen d.h. die Folgekosten aufzeigen Investitionen Die Investitionen enthalten einen Prioritätscode. Dieser Code sagt aus, wie dringend rsp. wichtig die Investition ist. Bedeutung der Prioritätscodes: Priorität 1 Zwangsbedarf Projekte, welche eine unerlässliche Voraussetzung für die ordnungsgemässe Erfüllung von Gemeindeaufgaben darstellen. Priorität 2 Entwicklungsbedarf Projekte, die mit der vorgesehenen Entwicklung der Gemeinde unbedingt erforderlich werden. Priorität 3 Wunschbedarf Projekte, die je nach finanziellen Möglichkeiten und politischer Einschätzung realisiert werden. Finanzplan Seite 20 Alchenflüh, 2. November 2017/Le
13 Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh Finanzplanung Investitionsplan (alle Investitonen / Prioritäten 1-3) Zusammenzug gemäss Beschluss GR vom Ganze Gemeinde Verantwortlich Bezeichnung Total Investitionen Gesamtkredit vorher später Total '667-1'093-1'638-2'055-1' '293-1'115-1'201-7'735 Baukommission Strassen / Bäche / Parpklatz -4' ' '080 Schulkommission Schule / Schulanlage / Saal -1' Diverses Militär / Zivilschutz / Ortsplanung Kafra -2' Wasserversorgung -1' '154 Abwasserentsorgung Kehricht - Photovoltaik - ohne Vorzeichen = Einnahmen (Subventionen) / mit - als Vorzeichen = Ausgaben / Beträge in 1'000 Franken Davon gehen: zu Lasten Steuerhaushalt -6' ' ' zu Lasten Spezialfinanzierungen -4' ' Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh, Le Axioma-Nr. 1809/Investitionsplan/Investitionen-alle
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