Konzept Verwaltung 21 und die Folgen für Schießstätten

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1 Konzept Verwaltung 21 und die Folgen für Schießstätten Privatisierung der Gutachten im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Referat zum Landesjägertag 2008

2 Nach dem vom Ministerrat beschlossenen Aufgabenkritik- Konzept Verwaltung 21 wurde die Vor-Ort-Überwachung von BImSchG-Anlagen sowie die Erstellung von Gutachten im immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren privatisiert. 2

3 Dies wurde den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden mit Schreiben vom durch das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mitgeteilt. 3

4 Hierbei war Ziel des vom Ministerrat beschlossenen Konzepts die Einsparung von Stellen. Entsprechend wurden die Landratsämter angewiesen, die Überwachung nach der Schlussabnahme künftig durch sachverständige Stellen durchführen zu lassen. Nach dem verwaltungsrechtlichen Amtsermittlungs- und Untersuchungsgrundatz sind Behörden hierzu berechtigt. 4

5 Was hat dies alles mit Schießständen zu tun? Offene Schießstätten (nicht Raumschießanlagen) sind nach der 4.BImSchV Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Genehmigung selbst erfolgt nach den Vorschriften des BImSchG und der dazu gehörenden Verordnung über das Genehmigungsverfahren. 5

6 Zum beabsichtigten Konzept wurde eine Reihe von Verbänden angehört, eine Anhörung des BJV, des BSSB und des BVS erfolgte jedoch nicht, weil das Ministerium die Reichweite der Betroffenen anfangs nicht vollständig abschätzen konnte. Im Vollzug dieses Konzepts schrieben die Landratsämter in der Folgezeit alle genehmigungsbedürftigen Anlagen an. 6

7 Deshalb gelangte der Sachverhalt den Verbänden umgehend zur Kenntnis, als die Landratsämter begannen, auch Schießstandbetreiber, bzw. Vorstände von Schützenvereinen und Kreisgruppen anzuschreiben. Mit gemeinsamem Schreiben vom an den damaligen Staatsminister Dr. Werner Schnappauf erhoben alle drei betroffenen Verbände: BJV, BSSB und BVS umgehend Einwendungen. Es folgte anschließend eine gemeinsame Besprechung im Ministerium. 7

8 Nach der Besprechung erhielten am alle Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erneut ein Schreiben des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Dort wurden die Vorgaben nunmehr noch einmal konkretisiert. 8

9 Die für Schießstände wesentlichen Passagen finden sich unter 4. Das Konzept der Anlagenüberwachung betrifft alle Anlagen des Anhangs der 4. BImSchV, soweit sie nicht vom Landesamt für Umwelt oder als Anlagen der Landesverteidigung nach Maßgabe der 14. BImSchV überwacht werden. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Allerdings wird zu Recht darauf hingewiesen, dass es Anlagentypen gibt, die ihrer Art nach und nicht nur im Einzelfall bestimmte Überwwachungserfordernisse nicht auslösen, wie z. B. oder Schießanlagen (Nr ). Dem kann im Rahmen behördlichen Ermessens auch künftig Rechnung getragen werden. 9

10 Was bedeutet dies jetzt für Schießanlagen? Wenn das Landratsamt keinen zusätzlichen Bedarf sieht, kann es von der Anordnung von Auflagen ganz absehen. Aufgrund des Schreibens ist jedoch davon auszugehen, dass den Landratsämtern nach wie vor die Ermessensentscheidung hierüber zusteht. Um daher eine für alle Schießstände einheitliche Handhabung zu gewährleisten, haben die Verbände nunmehr dem Ministerium vorgeschlagen, dass die Schießstandsachverständigen im Rahmen der Regelüberprüfung grundsätzlich lediglich kontrollieren, ob sich feststellbare Abweichungen des Ist-Zustandes zum immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid ergeben. 10

11 Nur wenn sich zusätzliche Probleme an einem Schießstand ergeben hätten, wie z. B. behauptete Lärmbelästigung durch Nachbarn, die eine Überprüfung durch das Landratsamt notwendig machen, müsste überhaupt eine weitere Überprüfung erfolgen. Wir empfehlen allen unseren Mitgliedern daher, mit dem Landratsamt zu vereinbaren, dass dieses noch die endgültige Entscheidung des Staatsministeriums abwartet und dann erst Art und Umfang etwaiger Überprüfungen festgelegt werden. 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referat von RA Beate Marschall, Geschäftsführerin des BSSB e. V.

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