Das 1x1 der Unternehmensgründung
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- Gerrit Breiner
- vor 6 Jahren
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1 Ing. Mag. Walter Ebner Das 1x1 der Unternehmensgründung Eine Gründung wirft viele Fragen auf... Persönlichkeit 1
2 Gewerbeordnung & Co Was ist eine gewerbliche Tätigkeit? Jede nicht verbotene Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht ausgeübt wird. Selbständig auf eigene Rechnung und Gefahr Regelmäßig einmalig mit Wiederholungsabsicht (Achtung: Werbung) Ertragsabsicht Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen Es gibt einige Ausnahmen - Landwirtschaft, häusliche Nebenbeschäftigung, Medizin, Kunst, Rechtsanwalt, Eisenbahn, Stromerzeugung etc., Unterricht, Vortragende, Künstler, Journalisten, Schriftsteller und selbständige Gesundheitsberufe (Krankenpfleger, Hebammen, Physiotherapeuten, Psychologen etc.) Nutzen Sie die Beratung in der Wirtschaftskammer 2
3 Rechtsformen Es gibt nicht DIE beste Rechtsform Individuelle Situation entscheidet über die richtige Rechtsform Überblick Rechtsformen Haftung Gewerbe Steuer Soz.Vers. Firmenbuch Einzelunternehme n OG KG Stille Gesellschaft GmbH Volle Haftung mit Privat und Firmenvermögen Volle und solidarische Haftung aller Gesellschafter auch mit Privatvermögen Volle Haftung des Komplementärs. Kommanditist haftet nur bis zur Einlagenhöhe Haftung nur mit Einlage. Anteil am Gewinn und Verlust Haftung der Gesellschafter beschränkt auf Einlage - Stammeinlage Unternehmer selbst Einkommenbesteuerung nach GSVG Eintragung ab Erreichen der Rechnungslegungspflicht, davor optional Gewerbeträger ist Gesellschaft, erbracht durch Voraussetzungen eines Gesellschafters Gewerbeträger ist Gesellschaft, erbracht durch Voraussetzungen eines Komplementär- Gesellschafters Unternehmer selbst, nicht der stille Gesellschafter Gewerbeträger ist Gesellschaft, erbracht durch eine Person = handelsrechtliche Geschäftsführer oder mind. 20h angestellt Einkommensteuerpflich t jedes einzelnen Gesellschafters Einkommensteuerpflich t jedes einzelnen Gesellschafters Einkommensteuerpflich t aus Kapitalvermögen Körperschaftsteuer 25% für einbehaltene Gewinne. Ausschüttungen nochmals 27,5% KEST. Gehälter (Lohn- oder Einkommensteuer) Jeder Gesellschafter ist nach GSVG Komplementär- Gesellschafter ist nach GSVG. Kommanditist keine SV oder nach ASVG (kann aber in speziellen Fällen GSVG sein) keine Geschäftsführend er Gesellschafter bei geringer Beteiligung nach ASVG, ansonsten nach GSVG notwendig notwendig nicht im FB eingetragen notwendig, entsteht mit Eintragung ins FB 3
4 Grundlagen Sozialversicherung Beginn der Pflichtversicherung GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz Beginn der Pflichtversicherung bei SVA: Der Tag... an dem Gewerbe angemeldet wird an dem eine Konzession erteilt wurde an dem man als Gesellschafter in eine OG eintritt oder man zum Komplementär einer KG bestellt wird an dem man zum handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH bestellt wurde etc. 4
5 Reguläre Beiträge Beiträge zur Pensionsversicherung Krankenversicherung Selbständigen-Vorsorgekasse Unfallversicherung Beiträge werden vierteljährlich vorgeschrieben Müssen bis zum Ablauf des zweiten Monats eines jeden Kalendervierteljahres gezahlt werden. Termine: 28./29. Februar 31. Mai 31. August 30. November Beitragsvorschreibung Pensions- und Krankenversicherung Die Höhe der Beiträge hängt von den Einkünften ab, die aus der versicherten Erwerbstätigkeit bezogen werden Unfallversicherung: Fixer Monatsbeitrag, unabhängig von der Höhe der Einkünfte Einkommen-Steuernummer muss an SVA bekannt gegeben werden entscheidend für Beitragsgrundlage ist der Einkommensteuerbescheid! 5
6 Regelung für Neuzugänge (mit Gewerbe) Erstmalige Selbständigkeit vorher noch nicht GSVG versichert Regelung für Neuzugänge (mit Gewerbe) 6
7 SVA Regelung Kleinunternehmer Befreiung von der gewerblichen KV und PV Nur für Einzelunternehmer nur wenn innerhalb der letzten 5 Jahre, nicht mehr als 12 Monate nach GSVG versichert oder wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist und mehr als 12 Monate nach GSVG versichert und die obigen Grenzen nicht überschritten werden wenn das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 5 Jahre obige Grenzen nicht überschritten wurden Ausnahme von der GSVG Pflichtversicherung = kein Krankenversicherungsschutz und keine Pensionszeiten Mehrfachversicherung wenn man neben der selbständigen Erwerbstätigkeit auch versicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung und/oder Land-/Forstwirtschaft ausübt man muss in jedes beteiligte System KVB und PVB zahlen Auswirkung der Mehrfachversicherung in der Pensionsversicherung werden Beiträge zusammen gerechnet, dadurch höhere Pension in der Krankenversicherung hat man Wahl zwischen den einzelnen Krankenversicherungen in der Unfallversicherung hat man Schutz in allen versicherten Erwerbstätigkeiten Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR 5.985,- 7
8 Sozialversicherung - Zusammenfassung Pensions-, Krankenversicherung und Selbstständigenvorsorge Antrag auf Ausnahme Keine Beiträge aber auch keine Versicherung Nebenberuflich Hauptberuflich 27,68 % 27,68 % Unfallversicherung 9,60 p. Monat 9,60 p. Monat 9,60 p. Monat Mindestbeiträge Unfallversicherung keine Mindestbeiträge Mindestbeiträge! 2.050,20 p. Jahr 170,85 p. Monat plus event. Nachzahlung Voraussetzungen Umsatz max ,- Gewinn max ,60 im Jahr Antragstellung! (eigenes Formular) über Ausnahmegrenzen plus Dienstverhältnis Achtung! Landwirte, Beamte, Grenzgänger andere Regelung über Ausnahmegrenzen + ausschließlich selbstständig Grundlagen - Steuern 8
9 Steuern Einkommensteuer (vereinfacht) 9
10 Einkommensteuertarif UST - Kleinunternehmer Ist Jahresumsatz max netto, ist man grundsätzlich von Umsatzsteuer befreit. Grenze darf innerhalb von 5 Jahren einmalig um nicht mehr als 15 % überschritten werden. Sie dürfen für erbrachte Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. = Sie brauchen auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. = Im Gegenzug steht Ihnen jedoch kein Vorsteuerabzug für die an Sie erbrachten Vorleistungen zu. Achtung: Wenn noch andere Umsätze vorliegen, Umsatzsteuerbefreiung prüfen!!!!! 10
11 Belegerteilungspflicht Seit muss bei Barzahlung ein Beleg erstellt und ausgehändigt werden! Notwendiger Inhalt eines Belegs: Name des Unternehmens Fortlaufende Nummer Datum Menge sowie handelsübliche Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung Betrag Ein zulässiger händischer Beleg ist ein Kassenblock mit fortlaufender Nummer Registrierkassenpflicht Seit verpflichtend, wenn - Jahresumsatz über ,-- UND - Barumsätze über 7.500,-- vorliegen Seit muss die Registrierkasse einen technischen Sicherheitsschutz (Manipulationsschutz) haben Steuerbegünstigung: Prämie von 200,-- vom Finanzamt, volle Abschreibung der Anschaffungskosten im Jahr des Aufwands Ausnahme: Kalte-Hände-Regelung - Umsätze unter ,-- (siehe Ausnahme Belegerteilungspflicht) 11
12 Schritte der Gründung Formale Schritte einer Gründung 1. Erklärung der Neugründung (z.b. bei FB-Eintragung) 2. Firmenbucheintragung (je nach Rechtsform) 3. Betriebsanlagengenehmigung (je nach Tätigkeit) 4. Gewerbeanmeldung 5. Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft 6. Gewerbliche Sozialversicherung 7. Finanzamt 8. Gemeinde/Stadt 12
13 Stolpersteine Stolperstein: Nachzahlungen Einkommensteuer keine oder nur geringe ESt-Vorauszahlungen späteste Abgabe der Steuererklärung: Steuerbescheid für 1. Jahr - eventuell Nachzahlung von Einkommensteuer und höhere Vorauszahlungen 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Gewerbliche Sozialversicherung keine oder nur geringe SVA-Vorauszahlungen Nachzahlung für 1. Jahr bei SVA, wenn Grenzen für Ausnahmeantrag ODER vorläufige Mindestbeitragsgrenzen überschritten werden 13
14 Stolperstein: Erlagscheinwerber Förderungen 14
15 Förderinstrumente Förderinstrumente Zuschüsse Haftungs- /Garantieübernahmen zinsbegünstige Kredite Zinszuschüsse Beteiligungskapital spezielle Services Cash Sicherheit(en) Kalkulationssicherheit z.b. Landwirtschaft starkes Wachstum, Innovation z.b. Technologierecherchen Services 15
16 Was tut die Wirtschaftskammer für mich? Beratung zu Kollektivverträgen Beratung zu Arbeits- und Sozialrecht (Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit, Begründung von Dienstverhältnissen, Beendigung von Dienstverhältnissen, Lohnverrechnung etc.) Beratung zu Wirtschaftsrecht (Vertragsrecht, Konsumentenschutz, Gewährleistungsrecht, Miet- und Pachtrecht) Beratung zu branchenspezifischen Rechtsvorschriften Export/ Importberatung Beratung für ausbildende Betriebe Lehrlingsausbildung, Lehrlingsförderung... Beratung zum Thema Steuern Beratung zur Unternehmensgründung Was tut die Wirtschaftskammer für mich? Beratung Innovation & Technologie (z.b. Patent und Markenschutz ) Beratung zu Umweltthemen und Umweltrecht (z.b. Abfall) Beratung zur Betriebsanlagengenehmigung Beratung zum Thema Förderungen Themenbezogene Fachveranstaltungen Netzwerkveranstaltungen Umfassendes Angebot an Publikationen, Leitfäden, Checklisten auf wko.at etc. 16
17 Wichtige Planungstools Geschäftsidee Beschreibung des Produktes/Dienstleistung Kundennutzen - Kunden Markt u.u. Standortinformationen Persönliche Voraussetzungen Unternehmertyp? Stärken/Schwächen Fachliche Qualifikationen Branchenwissen Finanzplan Lebenshaltungskosten Vermögen/Barmittel realistische Umsätze/Kosten Chancen/Risiken Mindestumsatzrechner Workshop-Angebot für Gründer Kalkulation richtig gemacht! Wie kalkuliere ich Preise und Stundensätze richtig? Was ist der Unterschied zwischen Fixkosten und variablen Kosten? Habe ich alle Kosten berücksichtigt? Welche Tools kann ich dafür nutzen? Kenne ich die wichtigsten kaufmännischen Begriffe? Wie werden angemessene Preise ermittelt und sauber kalkuliert? Dauer: 3h Info und Anmeldung unter: T oder auf gruenderservice.at 17
18 Spezial-Workshops - kostenlos Betrieblich gut versichert (Dauer: 3 Std.) Branchenrisiko und Bewertungen, unverzichtbare Versicherungen So haben Sie Ihre Buchhaltung im Griff! (Dauer: 3 Std.) Alle Fragen rund um die Buchhaltung, Betriebsausgaben, Pflichten dem Finanzamt gegenüber, drohende Nachzahlungen Rechnungen, Mahnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Co in der Praxis (Dauer: 3 Std.) EAR-Praxisvorlagen, Reisekosten richtig aufzeichnen, Angebote und Rechnungen richtig schreiben, Aufzeichnungspflichten, Mahnwesen Marketing, Werbung & PR (Dauer: 4 Std.) Marktpositionierung, Kundenerwartungen, Social Media, praxistaugliche Öffentlichkeitsarbeit Kontakt Wirtschaftskammer Kärnten Gründerservice W: M: gruenderservice@wkk.or.at T:
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