AUSTROMED Round Table Das BVergG2015 im Praxistest

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1 AUSTROMED Round Table Das BVergG2015 im Praxistest 6. Juni

2 Das BVergG 2015 im Praxistest Ablauf Begrüßung und Einleitung Präsentation Mag. Johannes Stalzer, Schönherr Rechtsanwälte Diskussionsrunde Imbiss Das BVergG 2015 im Praxistest Einleitung Zur "großen" Novelle für die gänzlichen Umsetzung der neuen EU- Vergaberichtlinien liegt noch kein Begutachtungsentwurf vor Erkenntnisse aus der Umsetzung des Bestbieter-Prinzips per ? MEAT-Projekt der Eucomed für ein value based procurement Unterstützung durch die AUSTROMED Bestehendes Interesse seitens Forum Einkauf und Forum Krankenhaus 2

3 MEAT-Projekt Workshop Wien 22. und 23. März 2016 Plattform zur Diskussion von value-based procurement im europäischen Gesundheitswesen. Chatham-Haus-Regel ermöglicht offene Diskussion (Anonymität der Gesprächspartner). Präsentaton von Fallstudien für die erfolgreiche Umsetzung des Bestbieterprinzips (v.a. Schweden, Norwegen). Bereitschaft, mit neuen Ansätzen zu experimentieren, um das volle Potenzial einer wertorientierten Gesundheitsversorgung zu realisieren. MEAT-Projekt Workshop Wien 22. und 23. März 2016 Durch die Wahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots und nicht der billigsten Option können Entscheidungsträger bessere Ergebnisse für den Nutzen von Patienten, Leistungserbringer und medizinischem Fachpersonal liefern. Gleichzeitig werden die wirtschaftlich günstigsten Kosten der Versorgung zum Wohle der Gesundheitssysteme und der Gesamtwirtschaft realisiert. Allerdings gibt es große Unterschiede in der Beschaffungspraxis in ganz Europa und viele Hindernisse müssen bis zur Einführung einer wertorientierten Beschaffung überwunden werden. 3

4 MEAT-Projekt Workshop Wien 22. und 23. März 2016 Ergebnis / Ziele: kontinuierlicher Dialog zwischen den Stakeholdern weiterführen Entwicklung einer Community of Practice von Beschaffungsexperten und Industrie (MedTech Europe) Pilot-Projekte starten und Austausch von Best-Practice - Beispielen Start eines Change Management Prozesses zur Überwindung der Hindernisse Das BVergG zwischen Novelle 2015 und Novelle 2016? Johannes Stalzer

5 Rückblick: Die BVergG Novelle 2015 Eckpunkte Inkrafttreten Eckpunkte - Strengere Subunternehmer-Regelungen - Anpassung an Änderungen des AVRAG - Neuregelung des Bestbieterprinzips - Implementierung aktueller Rechtsprechung 2015 schoenherr 9 Rückblick: Die BVergG Novelle 2015 (I) Neue Regeln für Subunternehmer Neue Definition ( 2 Z 33 a): - Unternehmer, der Teile des an ANerteilten Auftrags ausführt (auch Sub-Subunternehmer) - Ausg Lieferung handelsüblicher Waren Erweiterte Bekanntmachungspflichten ( 83 Abs 2) - Grd alle SubU (direkt, indirekt, (un)wesentlich, erforderlich); - Alle genannten SubU unterliegen Eignungsprüfung - Möglicher Ausschluss kritischer Leistungsteile von Subvergaben Zustimmungserfordernis bei Austausch ( 83 Abs 5) - Verpflichtungserklärungen 2015 schoenherr 10 5

6 Rückblick: Die BVergG Novelle 2015 (II) Neuerungen bei Befugnis- und Zuverlässigkeitsprüfung Ausschluss der beruflichen Zuverlässigkeit ua bei - Rechtskräftiger Verurteilung gem 7k AVRAG (Meldepflichtverletzungen) und 7i AVRAG (Verletzung der Aufbewahrungspflicht etc) - Wie bisher: Verhältnismäßigkeit & Selbstreinigungsmöglichkeit AG: Zwingende Einholung der 7n AVRAG Auskunft des LSDB für die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden - Bewerber, Bieter, - Subunternehmer, Subsubunternehmer, etc 2015 schoenherr 11 Rückblick: Die BVergG Novelle 2015 (III) Die Neuregelung des Bestbieterprinzips Verpflichtendes Bestbieterprinzip bei allen Vergaben (OSB und USB), bei denen die Qualität der Leistung besondere Bedeutung hat Verpflichtendes Bestbieterprinzip ( 79 Abs 3) ua bei - Zulässigkeit von Alternativangeboten und geistige DL (alt) - (wesentlich) funktionaler LB - Verhandlungsverfahren gem 28 Abs 1 Z 3 BVergG - Mangelnder Vergleichbarkeit der Angebote wg Abweichen von geeigneten Leitlinien - Berücksichtigung v Folgekosten bei Angebotsbewertung Billigstbieterprinzip nur bei technisch, wirtschaftlich und rechtlich eindeutig definiertem Qualitätsstandard 2015 schoenherr 12 6

7 Rückblick: Die BVergG Novelle 2015 (IV) Die Neuregelung des Bestbieterprinzips Streichung der Zweifelsregel (Kein Festlegung = Billigstbieterprinzip) Verbot von Feigenblattkriterien - Gewichtung der (Qualitäts-)Kriterien muss im konkreten Einzelfall (!) bei Besser- oder Schlechterfüllung realistischen Einfluss auf Bestbieterermittlung haben Zulässige (Qualitäts-)Kriterien - Klassische Qualitätskriterien - Rechtl Kriterien - Folgekosten (mittelbare Qualitätsberücksichtigung, Kosten für Lieferung, Lagerung etc) schoenherr 13 Rückblick: Die BVergG Novelle 2015 (V) EuGH / VwGH Judikatur bedingte Anpassungen Klarstellungen zur Losregelung - Bei Kleinlosen ist für die Verfahrenswahl der geschätzte Auftragswert des Einzeloses relevant - zb Gesamtauftragswert EUR ; Einzellos bis EUR kann direkt vergeben werden. Ex-Ante-Bekanntmachung - Ausschluss der Nichtigkeit nur bei sorgfältiger AG-Prüfung der Zulässigkeit eines Vergabeverfahrens obk Ausführlicher Begründung in der Bekanntmachung 2015 schoenherr 14 7

8 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Die bevorstehende Umsetung des RL-Pakets RL-Paket: - Vergabe RL (RL 2014/24/EU) - Sektoren RL (RL 2014/25/EU) - Konzessions RL (RL 2014/23/EU) Zwingende Umsetzung bis * - Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, alle zur Erreichung der durch die RL vorgeschriebenen Ziels erforderlichen Maßnahmen zu treffen ( C-129/96 Inter-Environment Wallonie; ua) BVergG idgf ( ) - Grundlage: RL-Paket EuGH Judikatur - Umsetzung des RL-Pakets in Masse bisher ausständig - BVergG Novelle 2016:? 2015 schoenherr 15 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Wesentliche im BVergG dzt unberücksichtigte Neuerungen der Sektoren RL/ Vergabe RL Anwendungsbereich / Ausnahmen der Vergabe RL - Entfall nicht prioritärer Dienstleistungen ( 141 BVergG) - Vergaberecht light für soziale DL (Art / Art 15c, Art 91) - In-house Vergaben & Verwaltungskooperation (Art 12 / Art 28-30) - Vergabefreie Vertragsänderungen (Art 72 / Art 89) Vermeidung von Interessenskonflikten (Art 24 / Art 42) Erleichterter Rückgriff auf Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog + Fristenverkürzungen (Art 26 Abs 4) Einführung der Innovationspartnerschaft (Art 26/3 / Art 44/3) Neue Regelungen zur Eignungsprüfung (Art 57 / Art 80) Änderung der Rahmenvereinbarung 2015 schoenherr 16 8

9 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Gelockertes Vergaberecht für soziale und besondere DL Betroffene DL - DL des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige DL, (zb Überlassung v. medizinischem Personal, Pflegepersonal, etc) - Admin. DL im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kult. Bereich - Gaststätten und Beherbergungsgewerbe (zb Auslieferung von Mahlzeiten, Verpflegungsdienste, etc) - Kommunale DL, Rettungsdienste, Sicherheitsdienste etc Vergaberecht light (Art 74ff) - Höherer Schwellenwert (EUR statt EUR ) - Keine speziellem Verfahrensregeln (aber: Sicherstellung von Qualität, Kontinuität, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit ) - Möglichkeit des verpflichtenden Bestbieterprinzips 2015 schoenherr 17 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Änderungen beim Eignungs-und Ausschlussregime Erleichterter Eignungsnachweis über die EEE - Nachreichung von Nachweisen obligatorisch vor Auftragserteilung (fakultativ jederzeit) - Keine Nachreichung bei Abrufbarkeit über gebührenfreie Datenbank oder wenn AG bereits in Besitz der Unterlagen ist (Archivierungspflicht?) Neue (fakultative) Ausschlussgründe, zb - Verstoß gg Umweltvorschriften - Interessenskonflikt - Erhebliche Mängel bei früherer Auftragserbringung Beschränkung der fin LF mit dem 2-fachen (Jahres-)Umsatz 2015 schoenherr 18 9

10 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Erleichteter Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens mbk bei Aufträgen die - Anpassung verfügbarer Lösungen erfordern Hoch entwickelte Waren, etc - konzeptionelle oder innovative Lösungen umfassen - aufgrund Art, Komplexität oder rechtlichem/finanziellem Rahmen vorherige Verhandlungen erfordern - keine hinreichende Festlegung von techn Spezifikationen erlauben Keine Rückgriff bei Standardlieferungen und Standardleistung (ErwG 43) 2015 schoenherr 19 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Wesentliche Erweiterung von gebündelten Beschaffungsmöglichkeiten Einkauf durch zentrale inländische / ausländische Beschaffungsstellen - Vergaberegime des Sitzstaates der ZB anwendbar - Grenze: Umgehung nationaler Normen - Rechtsschutz? Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe - auch gemeinsam mit ausl AG (Kooperationsvereinbarung) - Jeder AG haftet für seinen Teil Grenzüberschreitende gemeinsame Auftragsvergabe Gründung einer gemeinsamen Beschaffungsgesellschaft 2015 schoenherr 20 10

11 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Erweiterte und klare Regelungen zur Zulässigkeit von Vertragsänderungen (I) Derivative Vertragsänderungen (Präzisierung!) Zusätzliche und erforderliche (Bau-, Liefer- oder Dienst-)Leistungen bei - Unmöglichkeit eines AN-Wechsel aus techn / wirtschaftl Gründen und erhebliche Schwierigkeiten / Kosten bei AN Wechsel - max 50 %ige Preiserhöhung (Kumulation?) Unvorhersehbaren Änderungen - keine Änderung des Gesamtcharakters (Leistungsart etc) - max 50 %ige Preiserhöhung (Kumulation?) Geringfügige Änderungen bis zu - 10% bei Liefer- und DL-Aufträgen und 15% von Bauaufträgen 2015 schoenherr 21 Ausblick: Die Umsetzung der Vergabe-RL Erweiterte und klare Regelungen zur Zulässigkeit von Vertragsänderungen (II) AN-Wechsel aufgrund - eindeutiger, präziser Vertragsklausel - Umstrukturierungen, Insolvenz etc (Erfüllung der ursprünglichen Eignungskriterien notwendig!) - Vertragseintritt durch AG geg Subunternehmern "Unwesentliche" Änderungen is pressetext, dh kein(e) - Änderungen, die andere Bieter / Angebote erlaubt hätten - Verschiebung des wirtschaftlich Gleichgewichts - "wesentliche" Auftragserweiterung - unerlaubter AN-Wechsel 2015 schoenherr 22 11

12 Anwendbares Vergaberegime? (Un)Mittelbare Wirkung der Vergabe-RL Verpflichtung zur RL-konformen Interpretation - Träger öffentlicher Gewalt sind verpflichtet, nationales Recht im Lichte von Wortlaut und Zweck der RL auszulegen. - Keine Auslegung contra legem (Grenzen: normativer Gehalt und Wortsinn der nationalen Regelung) Unmittelbare Wirkung von RL- Bestimmungen wg Umsetzungsdefizit - Hinreichend Bestimmtheit - Kein Ermessensspielraum - Recht des Einzelnen gg Staat /öff AG/ Sektoren AG 2015 schoenherr 23 Anwendbares Vergaberegime? Ausgewählte Regelungen der Vergabe RL und deren mögliche (un)mittelbare Anwendbarkeit Vermeidung von Interessenkonflikten (Art 24) Anwendung des Verhandlungsverfahrens nbk/ wettbew Dialog - RL-konforme Interpretation 30 Abs 1 Z 3 BVergG (LVwG NÖ vom , GZ: 194/ ) Vergabefreie Vertragsänderungen (Art 74) - Unmittelbare Anwendbarkeit Art 74 Abs 5 Vergabe-RL? Inhouse- Vergaben (Art 12) - VwGH, , 2013/04/0020 Eignungskriterien (Art 57, 58) - Fakultative Ausschlussgründe? - Eignungskriterien / Beschränkung der fin LF? 2015 schoenherr 24 12

13 Resümee Zusammenfassung & Ausblick BVergG Novelle 2015 sollte wesentliche Änderungen insb bei Zuschlagskriterien und Subvergaben bringen Vergabe RL-Paket bringt umfassende Chancen und Risiken für Vergaben im Gesundheitssektor Bisher im Wesentlichen keine Umsetzung im BVergG Mehrheit der RL-Bestimmung bereits jetzt zu berücksichtigen Einzelfallbeurteilung notwendig: Erhebliche Rechtsunsicherheit! Finale Entscheidung durch Vergabekontrolle / Gerichtsbarkeit 2015 schoenherr 25 Kontakt Mag. Johannes Stalzer Schönherr Rechtsanwälte A-1010 Wien, Schottenring 19 Telefon: j.stalzer@schoenherr.eu Vielen Dank! 2015 schoenherr 26 13

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