Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.
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- Ingrid Hofer
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1 Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 18
2 Bewertung der EU-Vergaberechtsvorschläge aus kommunaler Sicht Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund 2 / 18
3 1. Zielrichtung der EU- Kommissionsvorschläge vom : (1) Vereinfachung / Flexibilisierung / Modernisierung ( Europa 2020 ) (2) Mehr Effizienz (Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis / Förderung KMU) (3) Gesellschaftliche Ziele: Umweltschutz / Soziales / Innovation 2. Richtlinienumsetzung bis Inhalt und Details: Subsidiarität / Verhältnismäßigkeit gewahrt? 3 / 18
4 4. EU-Vorschläge: Allgemein (258 S.) / Sektoren (182 S.) und neu 5. Richtlinienvorschlag für Konzessionsvergabe (98 Seiten): (1) EU-Kommission: Regelungslücke Dl-Konzessionen: Schwerwiegende Verzerrungen des Binnenmarktes / Eigene Rl: Qualitativer Sprung (2) Ziel EU-Kommission: Rechtssicherheit, Wettbewerb, ÖÖP-Regelung (3) Kritik: Kein Bedarf (EU-Parlament!), EU-Primärrecht und EuGH gelten / Verlust Flexibilität / Gefahr Liberalisierung / Rechtsmittelrichtlinie! 4 / 18
5 (4) Definition der Dienstleistungskonzessionen : Dienstleistungskonzession bezeichnet einen entgeltlichen schriftlich geschlossenen Vertrag zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern bzw. einer oder mehreren Vergabestellen, dessen Gegenstand in der Erbringung von anderen Dienstleistungen als den in den Nummern 2 und 4 aufgeführten Dienstleistungen besteht, wobei die Gegenleistung für die zu erbringenden Dienstleistungen entweder allein in dem Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen oder in diesem Recht zzgl. einer Zahlung besteht. 5 / 18
6 (5) Erfasst von Dl-Konzession: Wasserversorgung / Rettungsdienst / Breitband / Stadtmöblierung, Schulessen / Solaranlagenbau etc. (6) Schwellenwerte / Bekanntmachung für Konzessionen (Art. 5): 5 Mio. Vertragswert / Gesamtlaufzeit: Keine Kappung bei 48 Monaten Ex-post-Bekanntmachung Dl-konzession über 2,5 Mio. / weniger 5 Mio. (7) Laufzeit der Konzession = Amortisationszeitraum (Art. 16) 6 / 18
7 (8) Norm Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen, s. Art. 15 Kritik: Überinterpretation EuGH / EU-Leitfaden v reicht (9) Bekanntmachung, Eignung- Zuschlagskriterien, s. Art. 26 ff.: Wirksamer Wettbewerb / Angemessene Rechtssicherheit Verfahrensgarantien / Mindestanforderungen, s. Art. 35 Kritik: Einengung kommunaler Handlungsspielräume / EU- Primärrecht reicht / Anspruch: Vergaberecht light nicht erfüllt 7 / 18
8 6. Inhalt Reformvorschläge zur allgemeinen Auftragsvergabe: (1) Anwendung / Auftragswertberechnung (Art. 1 und 5): Projektbezug / Addition gleichzeitig vergebener Lose Kritik: GÜ-Förderung? / Einbeziehung freiberuflicher Leistungen? (2) Keine Differenz A- / B-Leistung (Rechtsanwälte) / Anders: Soziales (3) Konkrete Norm Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen, Art. 11 / Kritik: Unklare Norm / Überinterpretation EuGH-Rechtsprechung (4) Detaillierte Regelung zu Interessenkonflikten ( Art. 21) Kritik: Zu weitgehend und unbestimmt ( Gefühlsmäßige Interessen? ) 8 / 18
9 (5) Muss -Abgabe ehrenwörtlicher Erklärung durch Bewerber zu Vergabebeginn (Art. 22) / Kritik: Mangelnde Praxistauglichkeit (6) Ausweitung Anwendung Verhandlungsverfahren (Art. 24, 27) für: Gleichzeitige Planung und Ausführung d. Bauarbeiten (GÜ- Förderung?) Wesensart, Komplexität, Risiken der Leistungen Kritik: Unbestimmte Normen / Art. 27 Verhandlungsverfahren : Zu eng! 9 / 18
10 (7) Lockerung für subzentrale AG (Alle AG außer Bundesministerien): Möglichkeit zur Vorinformation = Wettbewerb (Art. 46 II i. V. m. 24 II) Folge: Vor Einleitung des Vergabeverfahrens ist keine separate Bekanntmachung mehr nötig (Kritik: Bietersuche nach Vorinformation) Kürzere Angebotsfrist (Mindestdauer: 10 Tage), s. Art. 26 IV Kritik: Aufteilung des Vergaberechts auf 2 Arten von AG praxisfremd! 10 / 18
11 (8) Förderung der e-vergabe / 2-Jahre-Umsetzungsfrist (Art. 19 VII, 32 ff.) (9) Innovationspartnerschaft = Entwicklung innovativer Leistung, Art. 29 (10) Gütezeichen insbesondere für Umwelt- / Sozialleistungen (Art. 41) (11) Förderung der Losvergabe ab Euro (Art. 44) (12) Optionale Berücksichtigung Sozial- / Umweltkriterien (Art. 54 II, 55 III) Kritik: Auftragsbezug unbedingt erhalten / Detailvorgaben vermeiden 11 / 18
12 (13) Eignungs- / Zuschlagskriterien (Art. 54 bis 63): AG sollen Prüfungsreihenfolge selbst bestimmen können Dienstleistungen / Konzeption Bauarbeiten: Organisation, Qualität, Erfahrung Personal als Zuschlagskriterium (Art. 66 Abs. 2 b) (14) Eigenerklärungen von Bewerbern / Bietern gestärkt (Art. 57): VOB/A-Angleichung / Keine weitergehende VOL/A-Angleichung 4-Jahre-Gültigkeit von Bescheinigungen etc. (Kritik: Aufwand für AG 12 / 18
13 (15) EU Pass durch einzelstaatliche Behörden über Eignung (Art. 59) = PQ Kritik: KMU-Kompatibilität? / Haftung bei Behördenfehlern? (16) Auswahlkriterien / Teilnahmebedingungen (Art. 56 I und II): Mindestjahresumsatz darf Auftragswertschätzung nicht um 3-fache übersteigen (17) Lebenszykluskostenrechnung (Art. 67) Kritik: Auftragsbezug von Produktions- / Recyclingkosten? / CO2- Kosten / Beschaffungsautonomie? / Schwierige Methodenberechnung 13 / 18
14 (18) Ungewöhnlich niedrige Angebote (Art. 69) 50 % unter Durchschnittspreis / -kosten 20 % unter Preis / Kosten für zweitniedrigstes Angebot Folge: Zwingende Erläuterung durch Unternehmen Kritik: Unklare Norm ( Einzel-Preis oder Preis gesamten Angebots ) / Unnötige Einengung des AG-Ermessens / Norm gehört in VHB etc. 14 / 18
15 (19) Direktzahlung an Unterauftragnehmer (Art. 71 II) Kritik: Keine Vertragsbeziehung zwischen AG und Unterauftragnehmer (20) Auftragsänderung während der Laufzeit (Art. 72, Art. 72 Abs. 4) Kritik: Zu eng ( Weniger als 5 % des ursprünglichen Auftragspreises ) (21) Kündigung von Aufträgen (Art. 73) bei: Privater Beteiligung an öffentlichen Kooperationen Auftragsänderung als Neuvergabe EuGH-Entscheidung über Verstoß gegen Mitgliedstaat (Art. 258) / AG 15 / 18
16 (22) Governance-Vorgaben für Migliedstaaten (Art. 83 ff.): Aufsicht durch eine einzige unabhängige Stelle (Art. 84) / Kritik: Föderalismus in Deutschland steht dieser Vorgabe entgegen Unterstützung der AG und der Unternehmen (Art. 87) Verwaltungszusammenarbeit / Gemeinsame Beschaffung (Art. 88) 16 / 18
17 5. Fazit der Bewertung = Licht und Schatten: (1) Ablehnung konkreter Konzessionsrichtlinie / Flexibilität gefährdet / EU-Primärrecht reicht / Bereichsausnahmen prüfen (2) Richtlinienvorschlag Öffentliche Auftragsvergabe : Licht: Reduzierung von Vorgaben und Prüfungsaufwand Schatten: Falsche Detailvorgaben / Normen zu ÖÖP / Berücksichtigung sozialer Aspekte sind keine Verschlankung 17 / 18
18 Autor Beigeordneter Norbert Portz Fon Fax August-Bebel-Allee Bonn norbert.portz@dstgb.de 18 / 18
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