16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer. quo vadis - Vergabe?

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1 16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer Potsdam, quo vadis - Vergabe? RA Markus Balkow, Berlin

2 Gliederung 1. Struktur des Vergaberechts 2. Politische Entwicklungen 3. Ausblick 2

3 1. Struktur des Vergaberechts 3

4 Struktur des Vergaberechts Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vergabeverordnung (VgV) Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A (Bauleistungen) VOL/A (Lieferleistungen) VOF (freiberufliche Leistungen) 4

5 "Kaskadenprinzip" Verteilung der Vergaberegeln über drei Normhierarchien (GWB/ VgV/ Vergabeordnungen). "Schubladenprinzip" Vergabeordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF) mit weitgehend identischen Vergabevorschriften (Basisparagraphen) Zusätzlich in den weiteren Abschnitten "a" und "b" Zusatzparagraphen sowie sogenannte "SKR"-Paragraphen, je nach Auftragswert und Kategorie von Auftraggebern 5

6 2. Politische Entwicklung 2002 Masterplan Bürokratieabbau Verschlankung des Vergaberechts Ziel: das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht vereinfachen zweistufiges Vorschriftensystem GWB und VgV Wegfall VOB/A, VOL/A, VOF 6

7 Legislaturperiode 2005 Koalitionsvertrag BReg: Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts im bestehenden Rechtssystem Europa: Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 Änderung der EU-Rechtsmittelrichtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG 7

8 Kernpunkte Definition Freiberufliche Leistung Besonderheiten im Verfahren zu Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen wettbewerblicher Dialog und freiberufliche Leistungen Hinweise auf bestehende Gebührenordnungen Reform des Vergaberechts im bestehenden System, unter Beibehaltung der VOF 8

9 Beschluss BReg v Die Vergaberegeln sind auf das notwendige Maß zu beschränken; überflüssige bürokratische Vorgaben sind zu streichen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Vergabeausschüsse die Vergabeordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF) substantiell vereinfachen. 9

10 Koalitionsvertrag 2009 Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. 10

11 Koalitionsvertrag 2009 Zur Reform des Vergaberechts wird ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehören. 11

12 Grünbuch EU-Kommission : Grünbuch der EU-Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens öffentliche Konsultation aller interessierten Kreise Ziel: Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wirksam modernisieren effizientere, flexiblere und benutzerfreundlichere öffentliche Beschaffungen Unterstützung umweltpolitischer und sozialer Zwecke 12

13 Grünbuch der EU-Kommission Stellungnahme BIngK: Beibehaltung der Struktur des Vergaberechts Beibehaltung der Unterscheidung nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag Erhöhung der Schwellenwerte Vergabe nicht nach niedrigstem Preis, sondern nach wirtschaftlich günstigstem Angebot Ausweitung des Referenzrahmens von 3 auf mind. 5 J. Beschränkung auf wesentliche Nachweise (Eigenerkl.) Keine überzogenen Anforderungen (Umsatz, MA, Büro) verstärkte Durchführung von Planungswettbewerben 13

14 BIngK Beibehaltung der Unterscheidung nach Bau-, Lieferund Dienstleistungsauftrag Beibehaltung der Struktur des Vergaberechts Vergabe nicht nach niedrigstem Preis, sondern nach wirtschaftlich günstigstem Angebot Erhöhung der Schwellenwerte BReg? neben dem Preis ist auch die Qualität der angebotenen Leistung zu würdigen sieht bei einer Erhöhung den Binnenmarkt gefährdet 14

15 Ausblick umfassende Evaluierung des EU- Vergaberechts e-vergabe Wirksamkeit Kosteneffizienz Abbau von Umgehungsmöglichkeiten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens zur Vorbereitung von Legislativvorschlägen 15

16 Ausblick Pro: Verbesserung des Zugangs von KMU Bürokratieabbau (?) Förderung grenzüberschreitender Auftragsvergabe Contra: nur 1,6 % öffentlicher Aufträge werden an Unternehmen anderer Mitgliedsstaaten vergeben Bürokratie und Rechtsunsicherheit Verfahren verlangsamt 16

17 Vielen Dank! RA Markus Balkow Charlottenstraße Berlin Telefon: Telefax: balkow@bingk.de Internet: 17

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