O b e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm

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1 O b e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm Am Tower Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/ Telefax 06561/ info-schall@i-s-u.de Internet Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur messtechnischen Ermittlung und der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen aus der Schießanlage Gut Schuß Nieder-Olm e.v. e.v. Nieder-Olm auf das Planvorhaben Bericht-Nr. i Datum 30. März 2012 Digitale Mehrausfertigung Auftraggeber Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe (GFA) mbh Am alten Mühlgraben Langenlohnsheim Auftrag erteilt am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 5 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 8, Seite 18 Bearbeitet durch Michael Huster (Diplom-Physikingenieur (FH)) Dieser Bericht besteht aus 18 Seiten und einem Anhang (4 Seiten). Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Plan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Geräusche aus Schießanlagen Beschreibung der Schießanlage Ermittlung der Geräuschimmissionen Durchführung der Messungen Messgeräte und -parameter Meteorologische Verhältnisse während der Messungen Eingesetzte Waffen Messwerte Fremdgeräusche Mittlere Einzelschusspegel Ermittlung der Beurteilungspegel Beurteilung der Beurteilungspegel Zusammenfassung Anhang Abbildungen Karten Tabellen Abbildung 1 Übersichtsplan...3 Abbildung 2 Lage der Messpunkte...9 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN Teil Tabelle 2 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm...6 Tabelle 3 Meteorologische Bedingungen während der Schallpegelmessungen Tabelle 4 Zusammenfassung der Messergebnisse (inklusive Fremdgeräusche) Tabelle 5 Ermittlung des mittleren Einzelschusspegels am Messpunkt MP Tabelle 6 Ermittlung des mittleren Einzelschusspegels am Messpunkt MP Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 2

3 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh 1 Aufgabenstellung Zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Altenwohn- und Pflegeheim der Gemeinde Ober-Olm sind die Geräuscheinwirkungen der benachbarten Schießanlage Gut Schuß zu ermitteln und zu beurteilen. Der Geltungsbereich des vorhandenen Bebauungsplanes "Altenwohn- und Pflegeheim" der Gemeinde Ober-Olm hat einen Abstand von mindestens 50 m zum gemauerten Rand der Schießanlage. Er befindet sich südwestlich des Schießstands, nahezu in Verlängerung der Schussrichtung. Das konkrete Bauvorhaben im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird einen Abstand von mehr als 40 m bis zum Rand des gemauerten Schießstands haben. Es soll sich südwestlich des Schießstands und schräg zur Schussrichtung befinden. Abbildung 1 Übersichtsplan Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 33

4 2 Plan- und Datengrundlagen Die Untersuchung basiert auf folgenden Grundlagen: /1/ Erweiterung der Seniorenresidenz, betreutes Wohnen in Nieder-Olm, Übersichtslageplan M 1:500, von Arch. König Kastellaun, Stand: , digital als Datei Übersichtsplan pdf erhalten am /2/ Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung vom 06. Oktober 2010 der Gemeinde Ober-Olm, Vorentwurf, Stand: Februar 2011, Planzeichnung M 1:1.000, Textlichen Festsetzungen, Begründung, von ISU, Kaiserslautern /3/ Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung vom 06. Oktober 2010 der Gemeinde Ober-Olm, Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB einschließlich Scoping und aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB, Stand: 18. Mai 2011, von ISU, Kaiserslautern /4/ Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 1. Änderung und Ergänzung vom der Gemeinde Ober-Olm, Planzeichnung M 1:1.000 (Entwurf, Stand: Februar 2001), Textliche Festsetzungen, Begründung (Fassung zur Bekanntmachung, November 2001), von ISU, Kaiserslautern /5/ Stellungnahme der SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom im Rahmen der Anhörung gemäß 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Altenwohn- und Pflegeheim" der Ortsgemeinde Ober-Olm /6/ Auszug aus Genehmigungsunterlagen für die Schießanlage des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v., insbesondere Auszug aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom mit Antrag vom 05. Mai 1998 (nur Formular 1.1) und Bestätigung von WEBRA Lärmschutz über Einhaltung des Immissionsrichtwertes von 50 db(a), zur Verfügung gestellt von der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm /7/ Internetseiten des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. ( zuletzt besucht am /8/ Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim der Gemeinde Ober-Olm der ISU GmbH aus den Jahren und schalltechnische Untersuchung und Beratung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Schützenvereins Gut Schuß der ISU GmbH aus den Jahren 1997/1998 /9/ Geräuschimmissionen durch den Betrieb des Schießstands des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. Bericht-Nr.: 3012, Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland- Pfalz, Abteilung 3 Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz (MIAS), Mainz, den /10/ Durchführung des Bunds-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Vorhaben: Wesentliche Änderung der Schießsportanlage durch Verlegung des Geräteraumes und Errichtung und Betrieb von 5 Kleinkaliberständen, bei Wegfall der 6 vorhandenen Zimmerstutzenstände in Nieder-Olm, Gemarkung Ober-Olm, Im Wiesengrund, Flur 39, Flurstück 111. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Kreisverwaltung des Kreises Mainz-Bingen, Amt Bauen und Umwelt, Ingelheim, /11/ Auszug aus der Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, im Internet zuletzt aufgesucht am /12/ Bestandsaufnahme der Örtlichkeit am 10. Februar 2012 /13/ Immissionsmessung am Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 4

5 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Städtebauliche Planung Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht aufgrund der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung. Hierbei ist die /14/ DIN "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 in Verbindung mit Beiblatt 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 die originär heranzuziehende Norm. Im Beiblatt 1 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Orientierungswerte sind in der Tabelle 1 aufgelistet. Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) / / 40 Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) / 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) / 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) / 50 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 1 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 5

6 3.2 Geräusche aus Schießanlagen Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind weitere geräuschartspezifische Vorschriften zur Bewertung der Immissionssituation heranzuziehen. Für die Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb einer Schießanlage ist zusätzlich die /15/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 von Bedeutung. Die TA Lärm enthält technisch-fachliche Anforderungen an die Ermittlung und die anschließende Bewertung der Lärmbelastung von genehmigungs- sowie nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Geräuschimmissionen sind getrennt für die Zeiträume Tag ( Uhr) und Nacht (lauteste volle Stunde zwischen und 6.00 Uhr) zu erfassen und zu beurteilen. Die TA Lärm nennt Immissionsrichtwerte, die im Regelfalle einzuhalten sind. Die Richtwerte lauten im Einzelnen: Gebietsart Immissionsrichtwerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) in Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten in reinen Wohngebieten in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten in Industriegebieten Tabelle 2 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird aus den während der Einwirkungszeit vorhandenen, meist schwankenden Geräuschen durch energetische Mittelung über die Zeit ein Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) gebildet. Durch die Umrechnung auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden tagsüber und auf 1 Stunde nachts ("lauteste Nachtstunde"), die Berücksichtigung eines Zuschlags von 6 db(a) für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 2 sowie von Zuschlägen für Einzeltöne und ggf. für Impulse, ergibt sich daraus der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, sofern entweder der Beurteilungspegel höher liegt als der Richtwert oder kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tagsüber um mehr als 30 db(a) oder nachts um mehr als 20 db(a) überschreiten (Spitzenpegelkriterium). Die Ermittlung von Schießgeräuschimmissionen erfolgt gemäß Nr. A.1.6 TA Lärm nach der Richtlinie /16/ VDI 3745 Blatt 1, Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen, Ausgabe Mai Nach VDI 3745 Blatt 1 sind die Schießgeräusche mit der Frequenzbewertung A und der Zeitbewertung Fast zu erfassen, wobei für jeden Einzelschuss der maximale Schalldruckpegel L AFmax zu bestimmen ist. Aus den Einzelschusspegeln je Waffe ist durch energetische Mittelung ein mittlerer Einzelschusspegel zu bilden. Unter Berücksichtigung der Schusszahl pro Tag und der eingesetzten Waffen wird aus den mittleren Einzelschusspegeln ein Beurteilungspegel gebildet, der mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, vgl. Tabelle 2, Seite 6, verglichen werden kann. 2 Der Zuschlag, der nicht in Industrie-, Gewerbe-, Kern-, Dorf- und Mischgebieten zu erteilen ist, gilt an Werktagen für die Zeiten von 6-7 und Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6-9, und Uhr. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 6

7 4 Beschreibung der Schießanlage Die Schießanlage des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. verfügt über einen offenen 25- Meter-Schießstand für Großkaliber-Kurzwaffen, einen geschlossenen Schießstand für das Schießen mit Luftgewehr und über eine Wiese auf der mit Pfeil und Bogen geschossen wird. Die Schießrichtung auf dem 25m-Stand ist Südwesten. Die messtechnische Ermittlung der Geräuscheinwirkungen aus dem Schießbetrieb bezieht sich auf die geräuschintensive Nutzung des 25m-Standes für Groß- und Kleinkaliber-Kurzwaffen. Zur Beschreibung der Örtlichkeit wird auf den Messbericht des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Abteilung 3 Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz (MIAS), vom verwiesen, vgl. /9/. Dort heißt es in Kapitel 2: Der 25m-Stand mit 5 Bahnen ist in der ersten Hälfte überdacht und allseitig mit webra-lärmschutzplatten verkleidet,... Die zweite Hälfte des Standes ist mit einem Hängeabsorber-System, einer licht- und luftdurchlässigen, witterungsbeständigen und hochabsorbierenden Kulissenüberdeckung versehen,... Die Seitenwände sind ebenfalls mit den o.g. Lärmschutzplatten verkleidet. Der Kugelfang besteht aus schräg gestellten Eisenplatten, die zur Minderung des Aufprallgeräusches rückseitig bedämpft sind. Der Boden besteht aus einer Splittschüttung. Darüber hinaus verfügt der 25m-Stand über einen Schallabsorber für tiefe Frequenzen oberhalb des Schützenstands. Entsprechend der Genehmigung vom , vgl. /10/ sind folgende Trainings- und Wettkampfzeiten vorgesehen: Mittwoch und Freitag: 19: Uhr Samstag: Sonntag: 13:00-17:00 Uhr 10:00-13:00 Uhr Im o.g. Bericht /9/ zur Abnahmemessung vom werden davon abweichend folgende Szenarien betrachtet: Öffnungszeiten: Schusszahlen: Mittwoch und Freitag: 13: Uhr Samstag: Sonntag: 13:00-17:00 Uhr 10:00-13:00 Uhr 150 Schuss /Std. Kleinkaliber und 200 Schuss / Std. Großkaliber In der vorliegenden Untersuchung werden die Betriebszeiten der Genehmigung /10/ und die stündlichen Schusszahlen, wie im Bericht zur /9/ zur Abnahmemessung dargelegt berücksichtigt. Für das sportliche Schießen mit Kurzwaffen nennt VDI 3745 Blatt 1 in Anhang A pro Schießbahn und Stunde eine maximal mögliche Schusszahl von 40. Bei 5 Schießbahnen entsprechen die resultierenden 200 Schuss pro Stunde den o.g. Schusszahlen. In der Regel werden folgende Kaliber geschossen, vgl. /9/: Großkaliber.44 magnum Großkaliber 9 mm Parabellum Großkaliber.45 ACP Großkaliber.357 magnum Kleinkaliber.22 lfb Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 7

8 5 Ermittlung der Geräuschimmissionen 5.1 Durchführung der Messungen Bezeichnung der Anlagen: Adresse Art der Messung: Datum: Messort MP 1: Schießanlage des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. Im Wiesengrund, Nieder-Olm gesteuerte Immissionsmessungen Mittwoch, zwischen Uhr und Uhr 15 m südwestlich der südwestlichen Gebäudeecke des Schützenstands in Verlängerung der Längswand und davon ca. 30 m südöstlich in Verlängerung der südwestlichen Fassade des Wohnhauses Schöfferstraße 18 auf Höhe der Mitte der Nordostfassade des Gebäudes Im Wiesengrund 29; UTM-Koordinaten (ca.): Ostwert Nordwert Mikrofonhöhe 5,5 m über Gelände Der Messpunkt befindet sich somit vor dem nordöstlichen Rand der geplanten Bebauung im Plangebiet etwa in Höhe der Mitte des obersten Fensters (1. OG). Messort MP 2: Südöstlich der Schießanlage, unmittelbar an der südöstlichen Außenwand der Schießanlage in Höhe der Mitte des nach oben offenen Bereiches des Schießstands; UTM-Koordinaten (ca.): Ostwert Nordwert Mikrofonhöhe 6,0 m über Gelände Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 8

9 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh MP 2 MP 1 Abbildung Lage der Messpunkte Messgeräte und -parameter Zur Erfassung und Auswertung kamen folgende Geräte zum Einsatz: Messpunkt MP 1 Schallpegelanalysator: Universalschallpegel-Analysator Typ SA 110, Norwegian Electronics (Serien-Nr ) Mikrofon: Mikrofon B&K, Typ 4165 (Serien-Nr ), Vorverstärker B&K, Typ 2639 (Serien-Nr ) und Mikrofonkabelverlängerung, B&K, Typ A00028 Kalibrator: Norsonic AS Typ 1251 (Serien-Nr ) Kalibrierpegel 114 db bei Hz Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 99

10 Messpunkt MP 2 Schallpegelanalysator: Universalschallpegel-Analysator Typ SA 110, Norwegian Electronics (Serien-Nr ) Mikrofon: Außenmikrofon G.R.A.S. Typ 41 AL 2 m Mikrofonkabelverlängerung Norsonic Typ 1406 Kalibrator: Norsonic AS Typ 1251 (Serien-Nr ) Kalibrierpegel 114 db bei Hz Die o.g. Geräte sind geeicht bis zum Sie erfüllen die Anforderungen der DIN EN und der DIN EN für Messgeräte der Klasse 1. Es wurden folgende Messgrößen erfasst: L Aeq energie-äquivalenter Dauerschallpegel L AFmax Maximalpegel L AF95 95-Perzentil Der Schallpegelanalysator wurde jeweils vor und nach den Messungen kalibriert. Mit den Geräten wurden Pegel-Zeit-Verläufe aufgezeichnet und digital im Messgerät gespeichert. Es wurden gleichzeitig die o.g. Messgrößen in 1-Sekunden-Intervallen erfasst. Die Messdauer war am Messpunkt MP 1 auf maximal s (= 30 Minuten) voreingestellt, am Messpunkt MP 2 auf s. Pro Messung wurde eine Pegelstatistik erstellt. Gemessen wurde mit der Zeitbewertung "F" und der Frequenzbewertung "A". Die Aufzeichnung der Geräusche bei den Immissionsmessungen wurde während Intervallen mit Fremdgeräuschen durch Straßen-/Zugverkehr oder durch andere Schallquellen, die nicht im Zusammenhang mit Gewerbe- oder Industriebetrieben stehen, nicht unterbrochen. Die Aufzeichnung erfolgte permanent, Fremdgeräusche wurden digital bzw. schriftlich markiert. 5.3 Meteorologische Verhältnisse während der Messungen Zur Bestimmung der meteorologischen Bedingungen wurde auf die Messwerte der Messstation Mainz- Mombach des Zentralen Immissionsmessnetzes Rheinland-Pfalz ZIMEN des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht zurückgegriffen ( Meteorologische Größe 17:00 Uhr 18:00 Uhr 19:00 Uhr 20:00 Uhr Temperatur 11,7 C 9,9 C 7,9 C 6,7 C Luftfeuchte 48 % 53 % 61 % 67 % Windgeschwindigkeit 1,4 m/s 1,8 m/s 1,7 m/s 1,8 m/s Windrichtung Ostnordost Ost Ost Ost Bewölkung keine keine keine keine Tabelle 3 Meteorologische Bedingungen während der Schallpegelmessungen Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 10

11 5.4 Eingesetzte Waffen Folgende Waffen kamen zum Einsatz. Diese mussten mindestens 10 Schuss abgeben und sollten dazwischen jeweils 10 Sekunden Pause einhalten. Die Schützen schossen jeweils auf der mittleren Schießbahn. Großkaliber.44 magnum: Großkaliber 9 mm Parabellum: Sig P210 Großkaliber.45 ACP: CZ 75 Ruger SuperHawk Großkaliber.357 magnum: eine Waffe mit diesem Kaliber stand nicht zur Verfügung. 3 Kleinkaliber.22 lfb: Walther GSP expert 5.5 Messwerte In der nachfolgenden Tabelle sind die Messergebnisse der 1-Sekunden-Messintervalle für jeden Einzelschuss zusammengestellt. Die Abbildungen im Anhang zeigen die gemessenen Schallpegel an beiden Messpunkten zur Zeit der gesteuerten Messungen. Es handelt sich im Einzelnen um die Messgrößen L AFmax und L AF95. Kaliber Schuss-Nr. Messpegel am Messpunkt MP 1 Angaben in db(a) Messpegel am Messpunkt MP 2 Angaben in db(a) L Aeq L AFmax L AF95 L Aeq L AFmax L AF95.44 magnum 1 56,6 62,8 46,4 77,5 84,8 58,2.44 magnum 2 55,8 62,6 47,8 77,2 84,6 45,8.44 magnum 3 52,9 62,3 45,6 77,3 84,6 43,6.44 magnum 4 55,6 62,5 45,4 77,6 84,8 44,6.44 magnum 5 56,1 62,1 47,8 77,1 84,4 57,2.44 magnum 6 56,6 62,5 50,0 77,4 84,3 48,4.44 magnum 7 57,4 63,2 49,8 77,7 85,1 58,4.44 magnum 8 56,9 62,9 51,6 77,7 85,0 49,2.44 magnum 9 56,5 62,9 47,6 77,7 85,0 46,2.44 magnum 10 56,7 63,1 47,8 77,5 85,1 45,8 9 mm 1 55,3 60,1 51,0 75,7 82,7 47,0 9 mm 2 57,0 60,6 51,0 77,8 84,8 46,0 9 mm 3 55,3 59,8 52,8 76,5 83,7 45,8 9 mm 4 55,0 60,0 47,4 78,1 85,4 45,4 9 mm 5 52,2 59,6 48,2 76,8 84,0 46,2 9 mm 6 52,8 59,9 46,0 77,7 84,9 45,2 9 mm 7 53,3 59,6 46,0 77,4 84,6 58,4 ( ) 3 Aus der Untersuchung /9/ des LUWG sowie aus anderen eigenen Messungen an anderen Schießanlagen ist bekannt, dass die Geräuscheinwirkungen von Waffen mit Kaliber.357 magnum niedriger sind als aus Waffen mit Kaliber.44 magnum. Sie sind vergleichbar mit denen aus Waffen mit Kaliber 9 mm Parabellum. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 11

12 ( Fortsetzung) Kaliber Schuss-Nr. Messpegel am Messpunkt MP 1 Angaben in db(a) Messpegel am Messpunkt MP 2 Angaben in db(a) L Aeq L AFmax L AF95 L Aeq L AFmax L AF95 9 mm 8 55,1 60,6 46,0 73,3 85,8 57,2 9 mm 9 55,2 60,2 48,4 77,9 85,1 47,0 9 mm 10 55,1 60,5 46,0 78,4 85,6 45,0 9 mm 11 55,7 60,4 50,4 77,2 84,5 48,4 9 mm 12 54,5 59,8 47,2 77,7 85,0 46,8 9 mm 13 55,0 60,4 46,4 78,1 85,3 45,4 9 mm 14 55,7 61,2 46,8 78,7 86,1 45,0 9 mm 15 54,7 60,0 46,0 78,2 85,1 44,6 45 ACP 1 53,7 60,0 47,4 74,7 82,1 55,6 45 ACP 2 54,5 59,8 50,0 74,8 82,2 49,0 45 ACP 3 55,5 60,2 52,6 74,8 82,1 50,4 45 ACP 4 55,3 60,4 51,8 74,7 82,0 56,6 45 ACP 5 55,1 60,1 51,0 74,9 82,3 48,8 45 ACP 6 53,0 59,4 46,4 74,8 82,1 56,0 45 ACP 7 53,7 59,5 47,4 74,9 82,2 45,4 45 ACP 8 52,9 59,4 45,4 74,7 82,1 55,0 45 ACP 9 53,7 59,3 47,0 74,5 81,9 49,2 45 ACP 10 52,8 59,1 47,2 74,6 81,8 46,2 22 lfb 1 *) *) *) 67,7 74,5 51,6 22 lfb 2 60,3 61,0 60,0 65,7 72,5 58,6 22 lfb 3 49,9 51,7 49,2 64,8 72,3 46,2 22 lfb 4 54,8 56,8 52,6 65,2 72,5 46,2 22 lfb 5 49,5 51,7 48,4 65,0 72,3 46,8 22 lfb 6 48,5 51,0 47,4 65,4 72,7 46,6 22 lfb 7 47,8 50,5 46,4 65,4 72,8 45,2 22 lfb 8 47,8 51,3 46,0 65,5 72,7 44,8 22 lfb 9 48,6 50,5 48,0 65,2 72,5 45,8 22 lfb 10 50,1 52,0 48,4 65,5 72,3 45,6 *) Kein Messwert vorhanden. Tabelle 4 Zusammenfassung der Messergebnisse (inklusive Fremdgeräusche) Die einzelnen Messwerte haben folgende Bedeutung: Energie-äquivalenter Dauerschallpegel L Aeq Energetisch gemittelter Geräuschpegel L Aeq, der mit der Frequenzbewertung "A" und der Zeitbewertung "Fast" erfasst wird. Die energetische Mittelung bedeutet dabei, dass sich der Geräuschpegel im Verhältnis zur abgestrahlten Energie wie folgt erhöht bzw. reduziert: einer Verdopplung/Halbierung der abgestrahlten Energie entspricht eine Veränderung des Geräuschpegels um 3 db(a). Er beinhaltet sowohl die Energie des Einzelschusses als auch der sonstigen Geräusche (Fremdgeräusche). Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 12

13 Maximalpegel L AFmax Dieser Messpegel wird mit der Frequenzbewertung "A" sowie der Zeitbewertung "Fast" aufgezeichnet. Er kennzeichnet den so ermittelten maximalen Schalldruckpegel im Messintervall und bildet die Ausgangsgröße zur Ermittlung des mittleren Einzelschusspegels je Waffe und für den Beurteilungspegel jeder Emissionssituation. 95-Perzentilpegel L AF95 Der L AF95 -Pegel entspricht dem Geräuschniveau, das in 95% der Messzeit überschritten wird. Bei Immissionsmessungen wird der L AF95 üblicherweise als der permanente Hintergrundgeräuschpegel interpretiert. Im vorliegenden Fall zeigt der L AF95 jedes 1 s-messintervalls mit Schießgeräuscheinwirkung das über die Dauer des Intervalls einwirkende Fremdgeräusch. 5.6 Fremdgeräusche Zeitweise fanden Überflüge von/zum Flughafen Frankfurt am Main statt. In seltenen Fällen fuhr auf der östlich an der Schießanlage auf einem Damm vorbeiführenden Schienenstrecke ein Zug. Aus dem südlich der Schießanlage gelegenen Wohngebiet war zeitweilig das Kreischen einer Kreissäge zu hören. Gelegentlich erkundigte sich ein Schütze nach den Schießgeräuscheinwirkungen am Messpunkt MP 1, so dass dessen Stimme eine Fremdgeräuschquelle darstellte. 5.7 Mittlere Einzelschusspegel Unter Berücksichtigung einer Fremdgeräuschkorrektur durch energetische Subtraktion des L AF95 - Perzentilpegels vom L AFmax im 1-Sekunden-Messintervall der Schießgeräuscheinwirkung wird der Einzelschusspegel jedes Schusses am Messpunkt MP 1 berechnet. Am Messpunkt MP 2 ist aufgrund der Pegeldifferenz von mehr als 10 db(a) zwischen dem L AF95 -Perzentilpegels vom L AFmax im 1-Sekunden- Messintervall der Schießgeräuscheinwirkung keine Fremdgeräuschkorrektur erforderlich. Aus den jeweiligen Einzelschusspegeln wird der mittlere Einzelschusspegel nach Gleichung (1) der VDI 3745 Blatt 1 berechnet. Die fremdgeräuschkorrigierten Einzelschusspegel und den mittleren Einzelschusspegel je Waffe zeigt Tabelle 5, Seite 14 für den Messpunkt MP 1. Für den Messpunkt MP 2 zeigt diese Ergebnisse Tabelle 6, Seite 15. Am Messpunkt MP 1 sind die einwirkenden Schießgeräusche des Kalibers.22 lfb teilweise gleichlaut, wie die einwirkenden Fremdgeräusche. In einem Fall musste der Einzelschusspegel für einzelne Schüsse aus der mittleren Differenz der anderen Schießgeräuscheinwirkungen dieses Kalibers zwischen den Messpunkten MP 2 und MP 1 [22,6 db(a)] anhand der Schießgeräuscheinwirkungen am Messpunkt MP 2 für das Kaliber.22 lfb geschätzt werden. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 13

14 Schuss-Nr. Waffe / Kaliber Messzeit Einzelschusspegel L k,i in db(a) Großkaliber Kurzwaffe.44 magnum Großkaliber Kurzwaffe 9 mm Parabellum Großkaliber Kurzwaffe.45 ACP Kleinkaliber Pistole.22 lfb Ruger SuperHawk Sig P210 CZ 75 Walther GSP expert 18:05-18:09 18:12-18:14 18:19-18:22 18:10-18:18 i = 1 L k,1 62,8 59,5 60,0 51,9 *) i = 2 L k,2 62,6 60,1 59,3 54,1 i = 3 L k,3 62,3 58,8 59,4 48,1 i = 4 L k,4 62,5 60,0 59,8 54,7 i = 5 L k,5 62,1 59,6 59,5 49,0 i = 6 L k,6 62,5 59,9 59,4 48,5 i = 7 L k,7 63,2 59,6 59,5 48,4 i = 8 L k,8 62,9 60,6 59,4 49,8 i = 9 L k,9 62,9 60,2 59,3 46,9 i = 10 L k,10 63,1 60,5 59,1 49,5 i = 11 L k,11 59,9 i = 12 L k,12 59,8 i = 13 L k,13 60,4 i = 14 L k,14 61,2 i = 15 L k,15 60,0 mittlerer Einzelschusspegel L mk in db(a) 62,7 60,0 59,5 50,9 *) Pegel aus Differenzvergleich MP 2 zu MP 1 der anderen Schießgeräuschereignisse aus dem Pegel am MP 2 gewonnen Tabelle 5 Ermittlung des mittleren Einzelschusspegels am Messpunkt MP 1 Die statistische Sicherheit der ermittelten Einzelschusspegel ist in Bezug auf die Großkaliber gegeben. Die Differenzen der gemessenen Einzelschusspegel differieren je Waffe um weniger als 3 db(a) am Messpunkt MP 1 und unterschreiten so die in Tabelle 1 der VDI 3745 Blatt 1 angegebenen Mindestanforderungen an die Streubreite von 8 db bei 10 Schuss. Am Messpunkt MP 2 sind die Differenzen noch geringer. Für die gemessenen Einzelschusspegel der Kleinkaliberwaffe trifft dies in ähnlicher Form zu. Die Differenzen der gemessenen Einzelschusspegel ist mit 7,8 db(a) jedoch deutlich. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 14

15 Schuss-Nr. Waffe / Kaliber Messzeit Einzelschusspegel L k,i in db(a) Großkaliber Kurzwaffe.44 magnum Großkaliber Kurzwaffe 9 mm Parabellum Großkaliber Kurzwaffe.45 ACP Kleinkaliber Pistole.22 lfb Ruger SuperHawk Sig P210 CZ 75 Walther GSP expert 18:05-18:09 18:12-18:14 18:19-18:22 18:10-18:18 i = 1 L k,1 84,8 82,7 82,1 74,5 i = 2 L k,2 84,6 84,8 82,2 72,5 i = 3 L k,3 84,6 83,7 82,1 72,3 i = 4 L k,4 84,8 85,4 82,0 72,5 i = 5 L k,5 84,4 84,0 82,3 72,3 i = 6 L k,6 84,3 84,9 82,1 72,7 i = 7 L k,7 85,1 84,6 82,2 72,8 i = 8 L k,8 85,0 85,8 82,1 72,7 i = 9 L k,9 85,0 85,1 81,9 72,5 i = 10 L k,10 85,1 85,6 81,8 72,3 i = 11 L k,11 84,5 i = 12 L k,12 85,0 i = 13 L k,13 85,3 i = 14 L k,14 86,1 i = 15 L k,15 85,1 mittlerer Einzelschusspegel L mk in db(a) 84,8 80,9 82,1 72,8 Tabelle 6 Ermittlung des mittleren Einzelschusspegels am Messpunkt MP 2 6 Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung des Beurteilungspegels am Messpunkt MP 1 erfolgt entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, vgl. /6/ und /10/ für folgende Betriebssituationen: Betriebszeit Mittwoch und Freitag: mit 150 Schuss Kleinkaliber pro Stunde und 200 Schuss Großkaliber pro Stunde 19: Uhr Betriebszeit Samstag: mit 150 Schuss Kleinkaliber pro Stunde und 200 Schuss Großkaliber pro Stunde 13:00-17:00 Uhr Betriebszeit Sonntag: mit 150 Schuss Kleinkaliber pro Stunde und 200 Schuss Großkaliber pro Stunde 13:00-17:00 Uhr Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 15

16 Für die Ermittlung des Beurteilungspegels der einzelnen Betriebssituationen wird für die mittleren Einzelschusspegel der Großkaliberwaffen im Sinne einer Maximalgefahrenabschätzung immer die lauteste Waffe (.44 magnum) betrachtet. Für Kleinkaliberwaffen wird der mittlere Einzelschusspegel herangezogen. Die Ermittlung des Beurteilungspegels erfolgt anhand VDI 3745 Blatt 1 Gleichung (3) und VDI 3745 Blatt 1 Gleichung (5) in Kombination mit den Regelungen für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit gemäß TA Lärm. Zusätzlich wird der obere Vertrauensbereich gemäß VDI 3745 Blatt 1 bestimmt. Betriebssituation Mittwoch und Freitag Großkaliber: mittlerer Einzelschusspegel der lautesten Waffe: 62,7 db(a) Anzahl Schüsse außerhalb der Ruhezeit: 200 x 1 = 200 Stück Anzahl Schüsse innerhalb der Ruhezeit: 200 x 2 = 400 Stück Beurteilungspegel Großkaliber Mittwoch und Freitag: 54,6 db(a) oberer Vertrauensbereich für Großkaliber: 54,9 db(a) Kleinkaliber: mittlerer Einzelschusspegel (Ansatz): 50,9 db(a) Anzahl Schüsse außerhalb der Ruhezeit: 150 x 1 = 150 Stück Anzahl Schüsse innerhalb der Ruhezeit: 150 x 2 = 300 Stück Beurteilungspegel Kleinkaliber Mittwoch und Freitag: 41,6 db(a) oberer Vertrauensbereich für Kleinkaliber: 43,3 db(a) Beurteilungspegel gesamt: oberer Vertrauensbereich für die Betriebssituation: 54,9 db(a) 55,1 db(a) Betriebssituation Samstag Großkaliber: mittlerer Einzelschusspegel der lautesten Waffe: 62,7 db(a) Anzahl Schüsse außerhalb der Ruhezeit: 200 x 4 = 800 Stück Beurteilungspegel Großkaliber Samstag: 51,1 db(a) oberer Vertrauensbereich für Großkaliber: 51,6 db(a) Kleinkaliber: mittlerer Einzelschusspegel (Ansatz): 50,9 db(a) Anzahl Schüsse außerhalb der Ruhezeit: 150 x 4 = 600 Stück Beurteilungspegel Kleinkaliber Samstag: 38,1 db(a) oberer Vertrauensbereich für Kleinkaliber: 41,3 db(a) Beurteilungspegel gesamt: oberer Vertrauensbereich für die Betriebssituation: 51,3 db(a) 51,9 db(a) Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 16

17 Betriebssituation Sonntag. Großkaliber: mittlerer Einzelschusspegel der lautesten Waffe: 62,7 db(a) Anzahl Schüsse außerhalb der Ruhezeit: 200 x 3 = 600 Stück Beurteilungspegel Großkaliber Sonntag: 49,9 db(a) oberer Vertrauensbereich für Großkaliber: 50,5 db(a) Kleinkaliber: mittlerer Einzelschusspegel (Ansatz): 50,9 db(a) Anzahl Schüsse außerhalb der Ruhezeit: 150 x 3 = 450 Stück Beurteilungspegel Kleinkaliber Sonntag: 36,8 db(a) oberer Vertrauensbereich für Kleinkaliber: 40,8 db(a) Beurteilungspegel gesamt: oberer Vertrauensbereich für die Betriebssituation: 50,1 db(a) 50,8 db(a) Die o.g. Beurteilungspegel enthalten keinen Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm. 7 Beurteilung der Beurteilungspegel Zusätzlich zu den Geräuscheinwirkungen aus der Schießanlage wirken auf das Vorhaben keine weiteren Geräusche aus gewerblichen Anlagen in signifikanter Größenordnung ein. Die Beurteilungspegel der Geräuscheinwirkungen aus der Schießanlage können so allein mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen werden. Die ermittelten Beurteilungspegel unterschreiten den Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) im Beurteilungszeitraum Tag am Messpunkt MP 1. Unter Berücksichtigung des oberen Vertrauensbereichs nach Nr VDI 3745 Blatt 1 wird am Messpunkt MP 1 dieser Immissionsrichtwert um ca. 0,1 db(a) überschritten. Pegeldifferenzen von weniger als 1 db(a) sind in der Regel durch das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Gem. Ziffer 3.2.1, Absatz 3 TA Lärm ist eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes bis zu 1 db(a) tolerierbar, zumal es sich hierbei nur um den oberen Vertrauensbereich handelt. Aufgrund von Abschirmungen durch die innen hochabsorbierend ausgekleideten Seitenwände des Schießstands stellt der Messpunkt MP 1 den für den untersuchten Schießbetrieb kritischsten Immissionsort des Vorhabens dar. Der höchste gemessene Einzelschusspegel beträgt am Messpunkt MP 1 63,2 db(a). Damit wird die Schwelle des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete im Beurteilungszeitraum Tag von db(a) nicht überschritten. Dies bedeutet, eine Nutzung im Plangebiet des B-Plans Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung die dem Schutzanspruch gemäß TA Lärm vergleichbar einem Allgemeinen Wohngebiet ist, ist mit dem Betrieb des Schießstands des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. schalltechnisch verträglich. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 17

18 8 Zusammenfassung Zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Altenwohn- und Pflegeheim der Gemeinde Ober-Olm waren die Geräuscheinwirkungen der benachbarten Schießanlage Gut Schuß Nieder-Olm e.v. zu ermitteln und zu beurteilen. Die Schießanlage verfügt neben einem geschlossenen Schießstand für Luftgewehr und einer Wiese zum Bogenschießen über einen offenen 25m-Stand für Groß- und Kleinkaliber-Kurzwaffen. Dieser 25m-Stand ist an den Innenwänden, den Hochblenden, dem Schützenstand und teilweise im Zielbereich hochabsorbierend ausgekleidet. Zusätzlich ist dieser Schießstand sowohl vom Schützenstand bis zur zweiten Hochblende als auch im Zielbereich oben geschlossen. Die Öffnungsfläche über den Bahnen ist mit weiteren, engmaschig hängenden Absorbern versehen. An einem Messpunkt zwischen dem Vorhaben und der Schießanlage sowie an einem zweiten Messpunkt unmittelbar an der Schießanlage erfolgten gesteuerte Schallpegelmessungen nach VDI 3745 Blatt 1 zur Ermittlung des mittleren Einzelschusspegels der verwendeten Kaliber und Ableitung von Beurteilungspegeln für den Schießbetrieb. Es wurden drei Großkaliber-Kurzwaffen und eine Kleinkaliberwaffe messtechnisch erfasst. Daraus konnten, basierend auf dem mittleren Einzelschusspegel der lautesten Großkaliber-Waffe und auf dem mittleren Einzelschusspegel der Kleinkaliber-Waffe die Beurteilungspegel für die drei maßgeblichen Betriebssituationen, basierend auf der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, vgl. /10/, ermittelt werden. Am dem Vorhaben zugeordneten Messpunkt MP 1 als nächstbenachbarten Immissionsort wurden aus den untersuchten Betriebsszenarien Beurteilungspegel bis zu 54,9 db(a) ermittelt. Diese beinhalten keinen Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm. Da mit diesen Beurteilungspegeln der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete im Beurteilungszeitraum Tag von 55 db(a) am dem Vorhaben nächstbenachbarten Messpunkt unterschritten wird, wird auch am Vorhaben selbst dieser Immissionsrichtwert unterschritten. Der obere Vertrauensbereich nach Nr VDI 3745 Blatt 1 überschreitet in diesem Betriebsszenario den Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete im Beurteilungszeitraum Tag um ca. 0,1 db(a). Pegeldifferenzen von weniger als 1 db(a) sind in der Regel durch das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Gem. Ziffer 3.2.1, Absatz 3 TA Lärm ist eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes bis zu 1 db(a) tolerierbar, zumal es sich hierbei nur um den oberen Vertrauensbereich handelt. Der höchste gemessene Einzelschusspegel betrug am Messpunkt MP 1 63,2 db(a). Damit wird die Schwelle des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete im Beurteilungszeitraum Tag von db(a) unterschritten. Zusätzlich zu den Geräuscheinwirkungen aus der Schießanlage wirken auf das Vorhaben keine weiteren Geräusche aus gewerblichen Anlagen in signifikanter Größenordnung ein. Dies bedeutet, eine Nutzung im Plangebiet des B-Plans Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung die dem Schutzanspruch gemäß TA Lärm vergleichbar einem Allgemeinen Wohngebiet ist, ist mit dem Betrieb des Schießstands des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. schalltechnisch verträglich. Erarbeitet im März 2012 durch Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 18

19 Anhang zum Bericht i vom Pegel-Zeit-Verlauf des Maximalpegels L AFTeq und des Perzentilpegels L AF95 sowie Kennzeichnung der ausgewerteten Schießgeräuscheinwirkungen, hier: Kaliber.44 magnum (1 Seite) Pegel-Zeit-Verlauf des Maximalpegels LAFTeq und des Perzentilpegels LAF95 sowie Kennzeichnung der ausgewerteten Schießgeräuscheinwirkungen, hier: Kaliber.22 lfb und 9 mm Parabellum (1 Seite) Pegel-Zeit-Verlauf des Maximalpegels LAFTeq und des Perzentilpegels LAF95 sowie Kennzeichnung der ausgewerteten Schießgeräuscheinwirkungen, hier: Kaliber.45 ACP (1 Seite)

20 Schalldrcukpegel in db(a) ISU GmbH MP 2: LAF95 MP 2: LAFmax MP 1: LAF95 MP 1: LAFmax Pegel-Zeit-Verlauf Immissionsmessungen am hier: Kaliber.44 magnum Schuss.44 magnum Sprechen Sprechen Zug Flugzeug 40 18:03:36 18:04:19 18:05:02 18:05:46 18:06:29 18:07:12 18:07:55 18:08:38 18:09:22 18:10:05 Uhrzeit Projekt-Nr.: i Ober-Olm Pegel-Zeit-Verlauf, Kaliber:.44 magum 30. März 2012

21 Schalldrcukpegel in db(a) ISU GmbH 90 Pegel-Zeit-Verlauf MP 2: LAF95 MP 2: LAFmax MP 1: LAF95 Immissionsmessungen am hier: Kaliber.22 lfb und 9 mm Parabellum Schuss 9mm 75 MP 1: LAFmax Sprechen Schuss.22 lfb Sprechen Flugzeug Rufen 40 18:10:00 18:11:26 18:12:53 18:14:19 18:15:46 18:17:12 18:18:38 Uhrzeit Projekt-Nr.: i Ober-Olm Pegel-Zeit-Verlauf, Kaliber:.22 lfb & 9 mm Para 30. März 2012

22 Schalldrcukpegel in db(a) ISU GmbH MP 2: LAF95 MP 2: LAFmax MP 1: LAF95 MP 1: LAFmax Pegel-Zeit-Verlauf Immissionsmessungen am hier: Kaliber.45 ACP Schuss.45 ACP Sprechen 40 18:18:43 18:19:26 18:20:10 18:20:53 18:21:36 18:22:19 18:23:02 18:23:46 Uhrzeit Projekt-Nr.: i Ober-Olm Pegel-Zeit-Verlauf, Kaliber:.45 ACP 30. März 2012

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