Stress am Arbeitsplatz eine juristische Perspektive Clinica Holistica Engiadina, Susch Eröffnungssymposium vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stress am Arbeitsplatz eine juristische Perspektive Clinica Holistica Engiadina, Susch Eröffnungssymposium vom"

Transkript

1 Stress am Arbeitsplatz eine juristische Perspektive Clinica Holistica Engiadina, Susch Eröffnungssymposium vom Dr. iur. Frank Th. Petermann, Rechtsanwalt, St. Gallen

2 S W I S S B U R N O U T. C H Drehscheibe zwischen Patienten, Ärzten, Forschung, Leistungserbringern, Arbeitgebern und der Politik

3 Die Drehscheibe

4 zwischen Betroffenen

5 zwischen Patienten und Forschung

6 zwischen Ärzten und Forschung

7 zwischen Arbeitgebern und Politik

8 und als neue Herausforderung: Drehscheibe zwischen Hilfesuchenden, Leistungserbringern und Anbietern

9 Die Problematik

10 Der Lösungsansatz

11 Was haben die folgenden Dinge gemeinsam?... eine Kreissäge von die Asbestfaser aus den Sechziger-Jahren... das Burnout-Syndrom von heute

12 Worum geht es überhaupt? um Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber psychisch labilen oder kranken Arbeitnehmern Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (insb. der psychischen) Schutz der Persönlichkeit des psychisch labilen und insb. des kranken AN beginnt bei der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass der AN erst gar nicht krank wird.

13 Wo ist das denn geregelt? 1/4 Art. 328 OR 1 Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. 2 Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.

14 Wo ist das denn geregelt? 2/4 Art. 6 ArG 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. 2 Der Arbeitgeber hat insbesondere die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden.

15 Wo ist das denn geregelt? 3/4 Art. 2 VO3 ArG 1 Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass: a. ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen; b. die Gesundheit nicht durch schädliche und belästigende physikalische, chemische und biologische Einflüsse beeinträchtigt wird; c. eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird; d. h. die Arbeit geeignet organisiert wird. 2 Die Massnahmen, welche die Behörde vom Arbeitgeber zur Gesundheitsvorsorge verlangt, müssen im Hinblick auf ihre baulichen und organisatorischen Auswirkungen verhältnismässig sein.

16 Wo ist das denn geregelt? 4/4 Art. 3 VO3 ArG 1 Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Massnahmen der Gesundheitsvorsorge in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden; er hat sie in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. 2 Werden Bauten, Gebäudeteile, technische Einrichtungen und Geräte oder Arbeitsverfahren geändert oder im Betrieb neue Stoffe verwendet, so muss der Arbeitgeber die Massnahmen den neuen Verhältnissen anpassen. 3 Liegen Hinweise vor, dass die Gesundheit eines Arbeitnehmers durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit geschädigt wird, so ist eine arbeitsmedizinische Abklärung durchzuführen.

17 Was sind die Gefahren? Beispiele aus Wegleitung SECO zu Art. 2 VO3 ArG Überbeanspruchung oder Überforderung quantitativer oder qualitativer Natur mit dem Arbeitsplatz verbundene Zwänge äusserer Druck (Einhaltung unumgänglicher Termine) Umwelteinwirkungen (Lärm, Vibrationen, Licht, Farbe, Luft, etc.) zentral hier: schlechte psychosoziale Arbeitsbedingungen (Arbeitsklima) zwischenmenschliche Konfliktsituationen, schwierige bis unmögliche Kommunikation oder andere erschwerende Umstände, welche die physische oder psychische Integrität einer Person beeinträchtigen.

18 Was konkret wird vom Arbeitgeber verlangt? Prävention soweit verhältnismässig was aber heisst verhältnismässig? Eingreifen, wenn Notwendigkeit dazu ersichtlich (Art. 3 VO3 ArG) und Wegleitung SECO dazu: Hinweise auf eine physische oder psychische Schädigung der Gesundheit durch die von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausgeübten Tätigkeiten können verschiedenster Herkunft sein. Wenn die auszuführenden Arbeiten allgemein als gesundheitsgefährdend anerkannt sind, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Der Arbeitgeber hat die Situation periodisch selbst zu beurteilen. Zeigen sich Anzeichen, dass die Gesundheit des Personals gefährdet ist, oder weisen betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oder ihr behandelnder Arzt auf eine Gesundheitsgefährdung hin, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.

19 Warum ist das so schwierig? OR 328b (Schutz der Privatsphäre des AN) Der Arbeitgeber darf Daten über den Abreitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz. Fürsorgepflicht (verbietet od. erschwert zumindest Abklärungen, die auf eine psychische Erkrankung hindeuten) Spannungsverh. Schutz Privatsphäre Arbeitnehmer (verlangt Abklärungen)

20 Was also gilt denn jetzt? Es gilt der Grundsatz: wenn er es wusste, oder wissen musste AN weist ihn darauf hin Betriebsarzt oder Vertrauensperson AN klärt ihn auf Stelle mit erhöhtem Risiko Erkennen einer akut auftretenden psychischen Störung Verhalten im Allgemeinen (Ruhelosigkeit, Angespanntheit, Aggressionsverhalten) Gefühlsäusserungen (Äussern v. Angstgefühlen, Verschwörungsdenken, Einsamkeit) Arbeits- bez. Leistungsverhalten (abnehmende Quantität, Qualität, Kommunikationsprobleme)

21 Was ist im Ernstfall zu tun? Fragenkomplex a + b Deutsches Schema a) Besteht Selbst- oder Fremdgefährdung? Kann es zu Sachschäden oder Unterbrechungen des Arbeitsablaufes infolge des Fehlverhaltens kommen? AN darf Tätigkeit nicht mehr ausüben, es ist ärztliche Obhut zu organisieren b) Ist die Zusammenarbeit mit diesem Arbeitnehmer momentan noch möglich? Kann es zu betriebsschädlichem Verhalten (bspw. bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt) kommen? Kann der Betriebsfrieden gestört werden? AN sollte andere Tätigkeit zugeteilt werden, allenfalls reduziert

22 Was hat das mit dem Burnout-Syndrom zu tun? - Definitionsansatz Burnout bezeichnet einen Prozess des Sich-Entleerens, das Erschöpfen der eigenen körperlichen und seelischen Reserven medizinische Diagnose: ICD-10 Z Arbeitsdynamisches Modell Betriebsunfall <--> Burnout-Syndrom <--> and. psych. Erkrankung - Burnout als Berufskrankheit der Gegenwart - Aussichten Ausweitung Schutzpflichten Arbeitgeber via Legiferierung od Judikatur

23 Danke! und...

24 zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren Swiss Burnout Falkensteinstrasse 1 CH-9006 St. Gallen Tel: Fax: info@swissburnout.ch Web:

Managementverantwortung Gesundheit: Die juristische Perspektive

Managementverantwortung Gesundheit: Die juristische Perspektive 27. Oktober 2016 Managementverantwortung Gesundheit: Mario C. Baudacci Einleitende Bemerkungen a) Allgemeines zur Managementverantwortung Gesundheit b) Geschichtliches Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen. Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser. Herzlich willkommen!

Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen. Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser. Herzlich willkommen! Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser Herzlich willkommen! Hauptversammlung Kündigungsschutz für des ältere AGV Arbeitnehmer,

Mehr

Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz erkennen und angehen

Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz erkennen und angehen AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG DuPont de Nemours Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz erkennen und angehen - Beate Ecsy (Betriebsärztin DuPont) - Urs Hinnen (Arbeitsarzt AEH)

Mehr

Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone

Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone R. Knutti? Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 1 Arbeit und Gesundheit - Menu Die Rolle(n)

Mehr

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Konflikte im Pflegearbeitsverhältnis Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Inhaltsübersicht (1) 1. Einleitung 1.1 Konfliktkonstellationen und Fälle 1.2 Ursachen und Folgen

Mehr

Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was bringt mir die Branchenlösung?

Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was bringt mir die Branchenlösung? Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Was bringt mir die Branchenlösung? Erwin Buchs, EKAS 1 Wer oder was ist die EKAS? 2 Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommission

Mehr

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) Änderung vom 1. April 2015 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Dezember

Mehr

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz)

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Obligationenrecht (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit bekannt und umgesetzt? Der SAFOS Sicherheitscheck liefert Ihnen exakte Antworten auf diese

Mehr

Das Kinderzimmer am Arbeitsplatz Interdisziplinäre Fachtagung zum Thema «Stillen und Arbeit»

Das Kinderzimmer am Arbeitsplatz Interdisziplinäre Fachtagung zum Thema «Stillen und Arbeit» Das Kinderzimmer am Arbeitsplatz Interdisziplinäre Fachtagung zum Thema «Stillen und Arbeit» 18. September 2014 Ruth Derrer Balladore Schweizerischer Arbeitgeberverband, Das Wesen des Arbeitsvertrages

Mehr

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung? Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen

Mehr

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Personalversammlung Universität Hildesheim 24. November 2010 1 Psyche (grch.) Hauch, Leben, Seele das seelisch-geistige Leben des Menschen unbewusste und bewusste

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt

Mehr

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge 3. Offshore Symposium in Rostock 22. Februar 2017 Hannah Gaedeke Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeits- und Tarifrecht

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite

Mehr

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische

Mehr

Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach

Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach 13.-14.3.2013 Dr. Marlen Cosmar 26.03.2013 Was ist psychische Belastung? (DIN EN ISO

Mehr

Mobbing im Unternehmen über die Dynamik eines gefährlichen Prozesses. Rainer Schmid, Personal- und Unternehmensentwicklung, CH-9243 Jonschwil SG

Mobbing im Unternehmen über die Dynamik eines gefährlichen Prozesses. Rainer Schmid, Personal- und Unternehmensentwicklung, CH-9243 Jonschwil SG Mobbing im Unternehmen über die Dynamik eines gefährlichen Prozesses IHKforen Donnerstag, 4. September 2003, 17.00 Uhr Salzmann Medico St. Gallen - sowie Mittwoch, 21. Januar 2004, 17.00 Uhr Huber + Suhner

Mehr

Wiedereingliederung eine Aufgabe der Arbeitsmedizin?! Angebote der ÖGA

Wiedereingliederung eine Aufgabe der Arbeitsmedizin?! Angebote der ÖGA Wiedereingliederung eine Aufgabe der Arbeitsmedizin?! Angebote der ÖGA 18. Wiener Forum Arbeitsmedizin, 20.4-21.4. 2017 Dr. Erich Pospischil erich.pospischil@amz.at AMZ Arbeits- und sozialmedizinisches

Mehr

Burnout. Einstieg in das Thema. Dipl. Psych. Thorsten Uhle. Einige Folien erklären sich erst bei der Lektüre des entsprechenden Kapitels im Buch.

Burnout. Einstieg in das Thema. Dipl. Psych. Thorsten Uhle. Einige Folien erklären sich erst bei der Lektüre des entsprechenden Kapitels im Buch. Ausgangsbasis 1 Burnout Einstieg in das Thema Dipl.-Psych. Thorsten Uhle Bitte beachten! Einige Folien erklären sich erst bei der Lektüre des entsprechenden Kapitels im Buch. Ausgangsbasis 2 Unsere Fragen

Mehr

ARBEITSPLATZ ABWASSERANLAGE PSYCHISCHE BELASTUNG VON BEDIENSTETEN

ARBEITSPLATZ ABWASSERANLAGE PSYCHISCHE BELASTUNG VON BEDIENSTETEN ARBEITSPLATZ ABWASSERANLAGE PSYCHISCHE BELASTUNG VON BEDIENSTETEN Mag. Daniela Köhrer AMD Linz GmbH Evaluierung psychischer Belastungen Seit 1. Jänner 2013 gesetzliche Pflicht in Österreich Anforderungen

Mehr

- 1 - Rede von Maria Britta Loskamp Leiterin der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

- 1 - Rede von Maria Britta Loskamp Leiterin der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 1 - Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Maria Britta Loskamp Leiterin der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Begrüßung

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

Wann Vorsorge, wann Eignung?

Wann Vorsorge, wann Eignung? ArbMedVV 15.04.2015 Wann Vorsorge, wann Eignung? DGAUM, Mainz Nationaler Arbeitsschutz, SOP, Annika Wörsdörfer 1 Grundsätzliches Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Arbeit

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden

Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden Menschengerechte Arbeitsgestaltung Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden BHT Berlin Ilse Schmiedecke 2010 Menschengerechte Arbeit? Schlecht gestaltete

Mehr

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung

Mehr

Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz: Was regelt das Gesetz?

Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz: Was regelt das Gesetz? Forum BGM Ostschweiz Schutz vor psychosozialen Risiken am : Was regelt das Gesetz?, Rechtsanwältin und Mediatorin, bis 31.3.2017 Richterin am Kreisgericht Rorschach Seite 1 Übersicht 1. Vorbemerkungen

Mehr

Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Jean-Philippe Dunand, Dr. iur., Rechtsanwalt, Professor an der Universität Neuenburg, Kodirektor CERT www.unine.ch/cert www.droitdutravail.ch

Mehr

Arbeit und Gesundheit. Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates

Arbeit und Gesundheit. Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates Arbeit und Gesundheit Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates Erkrankungen des Bewegungsapparates bei der Arbeit Schmerzen in Kreuz und Nacken, in Schultern, Armen und Händen sowie im Bereich

Mehr

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen 02.06.2015 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die

Mehr

Herzlich Willkommen! Historie der Arbeitsmedizin. Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes. Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes

Herzlich Willkommen! Historie der Arbeitsmedizin. Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes. Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes Herzlich Willkommen! Thema : Zum Ablauf: Historie, Arbeitsmedizin, Leitbild, Rechtliche Grundlagen, Einteilungen, Autorisierte Betriebe, Pro u. Contra, Zusammenfassung mit Fazit, Fragen, Diskussion, Feedback

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße

Mehr

Integrität. Ein Begriff zwischen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung. Präsen7ert von der

Integrität. Ein Begriff zwischen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung. Präsen7ert von der Integrität Ein Begriff zwischen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung Präsen7ert von der Dachverband der Fachgesellscha?en für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Messe ArbeitsSicherheit

Mehr

Workshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz

Workshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz 6. Tag der Gesundheitsberufe Workshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz Strukturmangel- und Überlastungsanzeige 12. Mai 2016 Seite 1 Aufgaben der Arbeitsinspektion Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes*) der

Mehr

Wöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben

Wöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben Wöchentliche Arbeitszeit Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Für die Arbeitnehmer, die sich hauptsächlich mit der Wartung des Viehs befassen und für jene, die

Mehr

Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber Statement des DGB Bezirk Berlin Brandenburg an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen

Mehr

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung Wolfgang Fischmann Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung die Befragung dient den Mitarbeitern, die die wichtigste Ressource des Unternehmens darstellen die durchgeführten Maßnahmen entsprechen somit

Mehr

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel BEM ist nach 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich Vorgeschrieben! Verantwortung über Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter liegt

Mehr

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro Köln 27. 2. 2010: Gute Arbeit im Büro IG Metall Köln-Leverkusen Forum 3 Präventionsmöglichkeiten bei psychischen Belastungen Rolf Satzer Dipl.- Psychologe forschung - beratung - umsetzung Köln www.rolf-satzer-fbu.net

Mehr

Vorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz

Vorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz Analyse der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeit) für Ausstattung der Schülerfirma (1) Nr. (2) (3) Vorschriften

Mehr

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rückengesundheit fördern durch die psychischer Belastungen KDA-Tagung am 23.9.2013 Michael Gümbel, Sujet GbR Organisationsberatung Typische Zusammenhänge von Rückenerkrankungen + Psyche Die Erkrankung

Mehr

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise Psychosoziale Risiken im Betrieb Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! Herzlich willkommen Marta Kunz Dr. med. / MAS ETH UNIL A+G Arbeitsinspektorin Roland Schlup Betriebswirt / Executive MBA

Mehr

Gesundheit im Unternehmen. Veranstaltungsreihe der IHK Erfolgreich unternehmen

Gesundheit im Unternehmen. Veranstaltungsreihe der IHK Erfolgreich unternehmen Gesundheit im Unternehmen Veranstaltungsreihe der IHK Erfolgreich unternehmen Einstieg in das BGM Diagnose Ist-Analyse / Ausgangssituation Ist-/Soll-Abgleich Evaluation Planung Durchführung und Controlling

Mehr

DR. DORRIT FALCKE. Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitsmedizinische Vorsorge Tipps für die Praxis

DR. DORRIT FALCKE. Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitsmedizinische Vorsorge Tipps für die Praxis DR. DORRIT FALCKE Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge Tipps für die Praxis AGENDA Arbeitswelt Kirche gut organisiert Arbeitsmedizinische Vorsorge wie

Mehr

IG Metall Informationstagung. Bereich Industrie. am 3. November 2010

IG Metall Informationstagung. Bereich Industrie. am 3. November 2010 IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 3. November 2010 Referent: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg Tel: 040 280 886 20 heggemann@gsp.de

Mehr

Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung

Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Klaus Czech, Michael Rathmann BGW München, Präventionsberater Helmholtzstr. 2 80636 München Telefon: (089) 35096-4600 Übersicht

Mehr

Abgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1

Abgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1 Beispiele aus der Praxis Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1 Auszug aus den Erläuterungen des BMAS zur ArbMedVV: Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN, WENN SIE EINE SCHWANGERSCHAFT FESTSTELLEN Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass sie schwanger sind, um einen umfassenden

Mehr

Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig

Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung Subjektive Gesundheit von pädagogischen Fachkräften (STEGE-Daten) Dunkle Farbe: eigene Diagnose

Mehr

Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes

Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Ihr Unternehmen ist in der Schweiz tätig und muss somit abklären, ob die angebotenen Arbeitsplätze beschwerlich und/ oder gefährlich sind. Alle Unternehmen

Mehr

Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte

Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte LOPS 7. Symposium für OP-Personal Personal 07.10.2006, Paraplegikerzenturm Nottwil Themenübersicht Fallbeispiel Rechte und Rechtsschutz des Opfers

Mehr

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet Arbeitgeber zu angemessener Rücksichtnahme und zum Schutz ihrer Arbeitnehmer. Besonders wichtig ist die Fürsorgepflicht

Mehr

Ausmass und Bekämpfung von Beschwerden des Bewegungsapparates

Ausmass und Bekämpfung von Beschwerden des Bewegungsapparates Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Grundlagen Arbeit und Gesundheit Ausmass und Bekämpfung von Beschwerden des Thomas Läubli 9. September 2009 Inhaltsübersicht

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Ursachen - Auswirkungen - Handlungsmöglichkeiten Von Dipl.-Psychologe Dr. Stefan Poppelreuter und Dipl.-Psychologin Dr. Katja Mierke 2., vollständig neu bearbeitete

Mehr

Psychische Belastung und Beanspruchung - Schlagwörter aus betriebsärztlicher Sicht

Psychische Belastung und Beanspruchung - Schlagwörter aus betriebsärztlicher Sicht Psychische Belastung und Beanspruchung - Schlagwörter aus betriebsärztlicher Sicht Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen, GWT-TUD GmbH, Institut und Poliklinik für

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung - die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische

Mehr

Tätigkeit einer Gesundheitsmanagerin

Tätigkeit einer Gesundheitsmanagerin Tätigkeit einer Gesundheitsmanagerin Salutogenese ein moderne Gesundheitsverständnis Salutogenese ein modernes Gesundheitsverständnis Gesundheit ist ein Zustand vollkommen körperlichen, geistigen und sozialen

Mehr

Tarifvertrag. für die Arbeitnehmer der. Personenseilschwebebahnen. vom 20. Oktober 1976

Tarifvertrag. für die Arbeitnehmer der. Personenseilschwebebahnen. vom 20. Oktober 1976 Dieser Tarifvertrag ist eine Reproduktion des Originaltarifvertrags. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der original unterschriebene Tarifvertrag rechtswirksam ist (d. Red.). Tarifvertrag für die Arbeitnehmer

Mehr

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEIN-SCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ER-LASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Ziel der Richtlinie

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEIN-SCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ER-LASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer

Mehr

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz

Mehr

Schichtarbeit MERKBLATT. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Stunden/Woche. Schichtplan Nr. 301

Schichtarbeit MERKBLATT. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Stunden/Woche. Schichtplan Nr. 301 Staatssekretaria t für W irtschaft Secrétaria t d Etat à l économie Segretariato di Sta to dell'economia State Secretariat fo r Economic Affairs MERKBLATT Schichtarbeit W o c h e 1 Schichtplan Nr. 301

Mehr

Mobbing: Tragfähiger Rechtsbegriff oder Fata Morgana? 24. Juni 2013 - JuristInnen-Treff Kanton und Stadt Zürich

Mobbing: Tragfähiger Rechtsbegriff oder Fata Morgana? 24. Juni 2013 - JuristInnen-Treff Kanton und Stadt Zürich Mobbing: Tragfähiger Rechtsbegriff oder Fata Morgana? 24. Juni 2013 - JuristInnen-Treff Kanton und Stadt Zürich Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt Tomas Poledna poledna@pbklaw.ch Poledna Boss Kurer AG Zürich/Lugano

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement = Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsfördernde Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung

Mehr

Mitarbeiter = Unternehmenserfolg

Mitarbeiter = Unternehmenserfolg Mitarbeiter = Unternehmenserfolg Mitarbeiter 26,0% Unternehmensstrategie und Marktveränderung Informationstechnologie Vorbereitung und internationalen Wettbeweb Marketing Technologie Firmenethik und Bestimmungen

Mehr

Forum Arbeitszeitpolitik

Forum Arbeitszeitpolitik Forum Arbeitszeitpolitik 20. August 2010 1 2 3 4 5 6 7 8 Gestaltungsempfehlungen flexible Arbeitszeiten I Flexible Arbeitszeiten sollten nicht mit überlangen Arbeitszeiten verknüpft werden (oder dazu führen).

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste

Mehr

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1 Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Kapitel 1 Stress und Burnout - Daten und Fakten

Kapitel 1 Stress und Burnout - Daten und Fakten Einleitung 12 Kapitel 1 Stress und Burnout - Daten und Fakten Was Stress (aus)macht 18 Stress macht Spaß 21 Stress schadet der Gesundheit 22 Stress schadet der Leistung 24 Stress kostet Geld und Ressourcen

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Psychische Belastungen aus der Sicht des MEDITÜV Dr. med. Mathias Eisheuer

Psychische Belastungen aus der Sicht des MEDITÜV Dr. med. Mathias Eisheuer Psychische Belastungen aus der Sicht des MEDITÜV Dr. med. Mathias Eisheuer 1 Ausgangspunkt Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat beruflichen Stress zu einer der größten Gefahren des 21. Jahrhunderts

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge versus Eignungsuntersuchungen - wann sind neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge Eignungsuntersuchungen zulässig? Arbeitsmedizinisches Kolloquium München 18. März 2015 Prof.

Mehr

Bernhard J. Schmidt Klartext kompakt. Das Asperger Syndrom für Eltern Bernhard J. Schmidt Klartext kompakt. Das Asperger Syndrom für Lehrer

Bernhard J. Schmidt Klartext kompakt. Das Asperger Syndrom für Eltern Bernhard J. Schmidt Klartext kompakt. Das Asperger Syndrom für Lehrer Bücher Autist und Gesellschaft ein zorniger Perspektivenwechsel. Band 1: Autismus verstehen Mit uns reden nicht über uns! Mit uns forschen nicht über uns! Mit uns planen nicht über uns hinweg! Auch nach

Mehr

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano

Mehr

Erläuterungen zur Einwilligungserklärung

Erläuterungen zur Einwilligungserklärung Erläuterungen zur Einwilligungserklärung Leisten Sie einen Beitrag zur medizinischen Forschung Liebe Patientin, Lieber Patient Dank der medizinischen Forschung leisten die Ärzte und Wissenschaftler der

Mehr

Nachtarbeit und Überstunden machen krank! Ergebnisse einer Befragungsaktion bei Beschäftigten im Vertretungsbereich der Produktionsgewerkschaft

Nachtarbeit und Überstunden machen krank! Ergebnisse einer Befragungsaktion bei Beschäftigten im Vertretungsbereich der Produktionsgewerkschaft 1 Nachtarbeit und Überstunden machen krank! Ergebnisse einer Befragungsaktion bei Beschäftigten im Vertretungsbereich der Produktionsgewerkschaft Pressekonferenz am 5. März 10 Georg Michenthaler 1 2 Die

Mehr

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Info Waldeigentümer Referent Heinz Hartmann Heinz Hartmann -Förster -Suva - Arbeitssicherheit - Bereich Holz

Mehr

Gesundheit & Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Gesundheit & Wohlbefinden am Arbeitsplatz Gesundheit & Wohlbefinden am Arbeitsplatz Kurzumfrage im Vorfeld der Auszeichnung des Besten Arbeitgebers 2015 in Kärnten Grundgesamtheit: 42 Unternehmen in Kärnten Datenbasis der Kurzumfrage Aussendung

Mehr

Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH

Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Arbeit und Gesellschaft 4.0: Mitbestimmen, Mitgestalten! Workshop 9 Betriebliche Vereinbarungen der Zukunft Referent Frank Siebens, ver.di

Mehr

Deklaration von Helsinki (1996)

Deklaration von Helsinki (1996) Deklaration von Helsinki (1996) WELTÄRZTEBUND - THE WORLD MEDICAL ASSOCIATION, INC Beschlossen auf der 18. Generalversammlung in Helsinki, Juni 1964, revidiert von der 29. Generalversammlung in Tokio,

Mehr