Business Break Business Break Bocholt am 24. Februar Aktuelles aus dem Arbeitsrecht"
|
|
- Martin Geier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Business Break Business Break Bocholt am 24. Februar 2010 Aktuelles aus dem " Referent: Martin Jonetzko stellv. Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe
2 Unternehmerverband Die Gruppe Gut beraten. Gut vertreten. Gut vernetzt.
3 Unternehmerverband Die Gruppe Zusammenschluss von 6 Arbeitgeberverbänden 700 Mitglieder bundesweit ca. 50 Unternehmen mit Beschäftigten in Bocholt und Umgebung Tarifträgerverband (Metall Ruhr-Niederrhein) allgemeiner Arbeitgeberverband (Ruhr-Niederrhein) 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 3
4 Leistungen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit und ohne Tarifbindung Interessenvertretung Netzwerk Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Unsere Verbandszeitung [unternehmen!] Unser Tagungs- und Kongresszentrum HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 4
5 Aktivitäten in Bocholt Industrial Engineering Forum Wahlprüfsteine der Wirtschaft Arbeitskreis Berufsausbildung Unternehmertreffen Erfahrungsaustauschkreise Business Break Personalforum Fachtagung Arbeitsschutz Weiterbildungsbörse Förderverein FH in Bocholt Netzwerk Westmünsterland 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 5
6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Stellenbewerber können nur dann im Sinne der 7 ff. AGG benachteiligt werden, wenn sie für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn sie dem in der Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofil nicht ansatzweise entsprechen, sofern der Arbeitgeber seinerseits bei der Auswahlentscheidung vom Anforderungsprofil nicht abweicht. LAG Hamburg, Urteil vom Sa 15/08 Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechtes ist zulässig, wenn das Geschlecht des Stelleninhabers eine wesentliche und entscheidende Anforderung isd. 8 Abs. 1 AGG darstellt. BAG, Urteil vom Sa 15/ Februar 2010 Martin Jonetzko 6
7 Befristungsrecht Halten die Arbeitsvertragsparteien eine zunächst nur mündlich und damit nach 14 Abs. 4 TzBfG, 125 Satz 1 BGB formnichtig vereinbarte Befristung in einem nach Vertragsbeginn unterzeichneten Arbeitsvertrag schriftlich fest, führt dies nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. BAG-Urteil vom AZR 198/04 1.Eine Verlängerung isd 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrages vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. 2. Die einvernehmliche Änderung der Arbeitsbedingungen während der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats befristungsrechtlich nicht von Bedeutung. BAG, Urteil vom AZR 178/05 siehe auch BAG, Urteil vom AZR 603/06, BAG, Urteil vom AZR 786/ Februar 2010 Martin Jonetzko 7
8 Kündigung des Arbeitnehmers Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen. BAG, Urteil vom AZR 894/ Februar 2010 Martin Jonetzko 8
9 Vertragsrecht AGB-Kontrolle Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem von ihm vorformulierten Anstellungsvertrag ausdrücklich zu, jedes Jahr ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes in derselben oder einer anderen Vertragsklausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet. BAG, Urteil vom AZR 1/ Februar 2010 Martin Jonetzko 9
10 Abmahnung In der Abmahnung muss der Arbeitgeber den dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Vertragsverstoß so genau bezeichnen, dass der Arbeitnehmer den Inhalt der nach Auffassung des Arbeitgebers verletzten Pflicht erkennen kann. BAG, Urteil vom AZR 283/08 Für die Erfüllung der Warnfunktion einer Abmahnung kommt es auf die sachliche Berechtigung der Abmahnung und darauf an, ob der Arbeitnehmer aus ihr den Hinweis entnehmen kann, der Arbeitgeber erwäge für den Wiederholungsfall die Kündigung. BAG, Urteil vom AZR 603/ Februar 2010 Martin Jonetzko 10
11 Betriebsverfassungsrecht Der BR kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den BR keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den BR keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. BAG, Beschluss vom ABR 79/ Februar 2010 Martin Jonetzko 11
12 Kündigungsrecht Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet.... Allerdings kann die längerfristige deutlichen Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. BAG, Urteil vom AZR 536/ Februar 2010 Martin Jonetzko 12
13 102 BetrVG - Mitbestimmung bei Kündigungen Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 13
14 Sonderkündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz nach 55 Abs. 3 KrW/AbfG i.v.m. 58 Abs. 2 BlmSchG setzt die Bestellung des Arbeitnehmers zum Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) voraus. Die Bestellung kann auch im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein. BAG, Urteil vom AZR 633/07 Auch: Aktuelles aus dem - Immissionsschutzbeauftragter - Störfallbeauftragter - Datenschutzbeauftragter - Gewässerschutzbeauftragter 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 14
15 Europäischer Gerichtshof 1. Das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom , ist dahin auszulegen,... nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsrist nicht berücksichtigt werden. 2. Es obliegt dem Nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters... sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des innerstaatlichen Rechts unangewendet lässt. EuGH (Große Kammer), Urteil vom Rs. C-555/07; Seda Kücükdeveci./. Swedes GmbH & Co. KG 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 15
16 Ansprechpartner Martin Jonetzko Rechtsanwalt stellv. Hauptgeschäftsführer Telefon Jürgen Paschold Verbandsingenieur Regionalgeschäftsführung Kreise Borken und Kleve, Telefon: Jennifer Middelkamp Pressesprecherin Telefon: Februar 2010 Martin Jonetzko 16
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrFallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrBeschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
MehrSTORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT
1. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. März 2016-8 AZR 501/14 (A) Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung? Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrInhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg
Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir
MehrArbeits- und Sozialrecht. An die Mitglieder. Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung und Pensionskasse
Arbeits- und Sozialrecht Arbeitgeberverband Zement und Baustoffe e.v. Beckum Nr. 04/17 25. April 2017/gu An die Mitglieder I. ALTERSVERSORGUNG Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung
MehrTarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen
Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche
MehrSchaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE
Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.
MehrArbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Arbeitgeber - aktuelle Entwicklungen - Otto Heer, Rechtsanwalt, Vortragsüberblick 1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber 2. Whistleblowing 3. Allg. Gleichbehandlungsgesetz
Mehrberaten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo
beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche
MehrBürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen
Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe
MehrARBEITSRECHT AKTUELL RECHTSSPRECHUNGSÜBERSICHT 2014 UND Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
1 ARBEITSRECHT AKTUELL RECHTSSPRECHUNGSÜBERSICHT 2014 UND 2015 Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Kurze Vorstellung: Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit
MehrLow Performer. Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern
Low Performer Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern Was ist das Problem? Kunde Dachdeckermeister Angestellter Dachdecker Werkvertrag geschuldet ist das Werk
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrKRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
MehrAktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009
Dezember 2009 Seite: 1 Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Themen dieser Ausgabe BAG, Urteil vom 18.08.2009 9 AZR 517/08 Teilzeitbegehren während der Erziehungszeit BAG, Beschluss vom 21.07.2009 1 ABR 35/08
MehrMandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen
Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers
MehrBundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.01.2003, Az.: 7 AZR 642/02 Befristeter Arbeitsvertrag: Mitten im Strom kein Pferd wechseln Wenn auch das TzBfG (in Kraft seit 2001) die Verlängerung eines ohne sachlichen
MehrAktuelles - Ausgabe OKTOBER 2009
Oktober 2009 Seite: 1 Aktuelles - Ausgabe OKTOBER 2009 Themen dieser Ausgabe BAG, Beschluss vom 21.07.2009 1 BA 42/08 Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach AGG
MehrPraxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am
Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen
MehrTeil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrLandesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluß vom TaBV 59/03 (Rechtsbeschwerde beim BAG - 1 ABR 25/04 - )
Vereinbaren die Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird diese Vereinbarung durch Kündigung und Abwicklungsvertrag umgesetzt, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
MehrBefristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :
Befristungsrecht Entwicklung des Befristungsrechts Grundnorm seit 1.1.1900: Seit BRG 4.2.1920: Kollision mit Kündigungsschutz Seit 9.4.1930: Rspr. des RAG zur Unwirksamkeit von Kettenverträgen. Seit 12.10.1960:
MehrAllgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63
MehrÜbung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015
Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015 Fall 6: Verhältnis Betriebsvereinbarung zur Tarifautonomie Die B-AG führt in Bayern ein Unternehmen der Metallindustrie, ist aber nicht Mitglied
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.
MehrIG Metall Informationstagung. Bereich Industrie. am 3. November 2010
IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 3. November 2010 Referent: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg Tel: 040 280 886 20 heggemann@gsp.de
MehrWas Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen
Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen 02.05.2018 Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1 Befristeter Arbeitsvertrag
MehrNicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
MehrBefristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1
Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1 Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern unter Auflösung ohne Abwicklung
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
MehrIG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de
MehrArbeitsrecht aktuell Rechtsprechungsübersicht 2013 und beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v.
Arbeitsrecht aktuell Rechtsprechungsübersicht 2013 und 2014 20. Mai 2014 beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Referent Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Kaminski,
MehrTatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG.
Interessenausgleich in der Insolvenz BetrVG 113 Abs. 3, Abs. l Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und
MehrInhaltsübersicht. Kündigungsschutzklage - Klageverzicht
Kündigungsschutzklage - Klageverzicht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. 1a KSchG - Abfindungsanspruch bei Klageverzicht 3. Einzelvertraglicher Klageverzicht 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Aufhebungsvertrag
MehrTückische Stolpersteine im Befristungsrecht
Arbeitsverträge Tückische Stolpersteine im Befristungsrecht Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Einleitung und Ausgangslage Einordnung
MehrIII. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)
III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,
MehrNeue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs
MehrAchtung! Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er
II. Wann ist eine Kündigung zulässig? Der Arbeitnehmer kann seine Leistungspflicht nicht willkürlich selbst definieren. Er darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht einseitig nach freiem
MehrFallen bei befristeten Arbeitsverträgen
Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 5 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber 27 Millionen unbefristeten, Tendenz steigend. Damit steigt auch die
MehrImpressum kavberlin.de
AG-Info 3/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrNewsletter Arbeitsrecht 1. Ausgabe 2010
Newsletter Arbeitsrecht 1. Ausgabe 2010 THEMEN: Editorial 1 Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitsverträge europarechtswidrig 2 Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund... 3 Beabsichtigte
MehrFORUM Leiharbeit und Werkverträge
EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 86/10 Verkündet am 27.04.2010 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:
MehrEine Befristung nach dieser Vorschrift ist jedoch grundsätzlich nur bei Neueinstellungen erlaubt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Befristetes Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung HI941136 HI2330427 Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein
MehrPrüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG
Prüfungsschemata I. Prüfungsschema einer ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung - Form 623 BGB - Vollmacht - Bedingung - Zugang 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag,
MehrArbeitsrecht Ausgabe 2/2008
Arbeitsrecht Ausgabe 2/2008 I. Neue Entscheidungen 1. Kündigung eines Low Performers BAG vom 17.01.2008, 2 AZR 536/06, PM Nr. 5/08 Die verhaltensbedingte Kündigung eines leistungsschwachen Arbeitnehmers
MehrDr. Regine Winter Frankfurt 17. März Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG
Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März 2014 Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG 1 Übersicht Bedeutung der Charta für die nationale Rechtsprechung: Im Anwendungsbereich
MehrUrlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009
Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.
MehrAktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderung DGB Rechtsschutz GmbH Folie 1
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderung 2017 Folie 1 a) BAG Urteil vom 20.01.2016, Az. 6 AZR 782/14 Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung Eine Kündigung muss als empfangsbedürftige
Mehrkarief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Eine unrichtige Belehrung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung führen Der Weg zu einer wirksamen arbeitsrechtlichen Kündigung kann mit vielen Stolpersteinen versehen
MehrSanktionen nach dem AGG
Sanktionen nach dem AGG Europarechtliche Grundlage Richtlinien Art. 15 RL 2000/43/EG Art. 17 RL 2000/78/EG Art. 25 RL 2006/54/EG (ehemals Art. 8d der RL 76/207/EWG) Inhalt: wirksam, verhältnismäßig und
MehrNewsflash Arbeitsrecht I 2010
Newsflash Arbeitsrecht I 2010 Aktuelle Rechtsprechung Deutsches Kündigungsrecht verstößt gegen Europarecht Mit Urteil vom 19.01.2010 (C-555/07) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte jüngerer
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info. Abmahnung
Arbeits- und Sozialrechts-Info Abmahnung Stand: 4/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Abmahnung Was ist eine Abmahnung? Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers,
MehrBereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
MehrWas darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen? (Stand 09/2016) Kanzlei Thiel Telefon 05251-4025555 E-Mail info@thiel-arbeitsrecht.de Detmolder Str. 74
MehrNach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen
Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters
Mehr6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern. 6.4 Kündigungsschutz von Initiatoren einer Betriebsratswahl, Wahlvorstand und Wahlbewerbern
6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben als solche keinen erhöhten Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG und 103 Abs.
MehrTalk am Fleet
Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG
K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil
MehrDirektionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene
MehrWie bleibe ich Chef in meinem Haus?
Wie bleibe ich Chef in meinem Haus? Referent: Andreas Riedel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht de faria & partner mbb, Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden Fon: 0611 39 39 60, Fax:
MehrDie neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen
Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen Endlich Rechtssicherheit! BAG ermöglicht erstmals rechtssichere Eingrenzung von RAin FAinArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür Der EuGH hat
MehrDIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT.
Sachgrund Befristung, ohne DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis
MehrNewsletter für Betriebsräte
1 Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-) Behinderung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2017 8 AZR 736/15 Die Vermutung einer
MehrInhaltsübersicht. Probezeit - Mitbestimmung
Probezeit - Mitbestimmung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Überwachung der anzuwendenden Bestimmungen 3. Mitbestimmung bei der Einstellung zur Probe 4. Gestaltung des Arbeitsvertrags 5. Mitbestimmung
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
MehrDIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge
MehrNewsletter - Arbeitsrecht
Januar 2018 - Arbeitsrecht Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn des neuen Jahres wollen wir wiederum auf neue wichtige Entscheidungen und Entwicklungen im Arbeitsrecht hinweisen. Das neue Jahr hat
MehrTatbestand. Verkäuferin G
Befristung/Überraschungsklausel/Transparenzgebot BGB 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden
MehrRückzahlung von Urlaubsgeld?
Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,
MehrDr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht
Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Das Merkmal junges Team in einer Stellenanzeige stellt auch dann, wenn es unter der Überschrift Wir bieten Ihnen erfolgt, einen Verstoß
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit von Ralf Roesner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbh,
MehrArbeitsrecht. Verlag C. H. Beck München Dr. Martin Maties. von. Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bochum. 2.
Arbeitsrecht von Dr. Martin Maties Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bochum 2. Auflage B Verlag C. H. Beck München 2010 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Literaturverzeichnis
MehrBundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 10 AZR 410/06
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 20.06.2007, Az.: 10 AZR 410/06 Weihnachtsgeld: Unbefristet kann's weniger geben als befristet Ist in einem (hier: mehrfach) befristeten Arbeitsverhältnis auf einen bestimmten
MehrInhaltsübersicht. Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch
Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Grundlage 3. Anwendung des 102 Abs. 3 BetrVG auf Änderungskündigungen 3.1 1. Fall: Annahme des Änderungsangebots
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
MehrTarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Stand: März 2017 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
MehrKollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg
Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Begriffliches: Formen der Flexibilisierung Mittel und Wege der Entgeltflexibiliserung Individualarbeitsvertrag
MehrDeutsches Forschungsnetz
Die außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstcomputers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine
MehrNewsletter Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht - Personalvertretungsrecht - Tarifrecht II / 2007
Newsletter Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht - Personalvertretungsrecht - Tarifrecht II / 2007 Herausgegeben von RA Manfred Peiseler (Fachanwalt für Arbeitsrecht),RA Guido Graf Schweinitz (Fachanwalt
MehrNeue Entwicklungen im Kündigungsschutzrecht
Arbeitsrechtstag Rhein Ruhr Neue Entwicklungen im Kündigungsschutzrecht 1. Kündigung bei Schlechtleistung BAG, Urteil vom 11.12.2003 2 AZR 667/02 1. Auf Pflichtverletzungen beruhende Minderleistungen des
MehrDatenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten - und Internetnutzung am Arbeitsplatz
Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz Cebit 2006 Rechtsanwalt Thomas Feil IT-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht Ist-Zustand Früher: Der Umgang
MehrNewsletter 4/2012 BERLIN FRANKFURT/MAIN HAMBURG.
Newsletter 4/2012 BERLIN FRANKFURT/MAIN HAMBURG www.abeln-arbeitsrecht.de 1 Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr neigt sich dem Ende zu, aber die Arbeitsrechtswelt steht nicht still. Über einige wichtige
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrBrennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse
Folie 1 Brennpunkte Arbeitsrecht 2013 10 Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht
Mehr28. Januar 2009 WA. Befristung von Arbeitsverträgen hier: Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
28. Januar 2009 WA Befristung von Arbeitsverträgen hier: Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Befristete Arbeitsverträge sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) speziellen Vorgaben unterworfen.
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrNEWSLETTER - ARBEITSRECHT Juli 2017
NEWSLETTER - ARBEITSRECHT Juli 2017 Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für Juli 2017 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.. Auch in diesem Monat
MehrIndividualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz
Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
Mehr