AGES Gespräche Inspektion pharmazeutischer Betriebe
|
|
- Franziska Maurer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AGES Gespräche Inspektion pharmazeutischer Betriebe Regine Schwarz Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
2 AGES PharmMed Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Haemovigilanz Schnirchgasse Wien +43 (0) inspektionen@ages.at
3
4 Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz Alexander Hönel Inspektionen Pharma Andreas Kraßnigg Enforcement & Qualitätsmängel Inspektionen klin. Prüfungen Doris Schweighofer Inspektionen IT Medizinprodukte & GLP Ronald Bauer
5 Inspektionen Pharma Andreas Kraßnigg GMPI Alexander Szivak GMDP Regine Schwarz Suchtmittelgebarung, Apothekenkataster, Hämo- & Gewebevigilanz Julia Bacher, Anita Gernig, Karin Hörtenhuemer, Patrick Pichler, Verena Plattner, Karmin Saadat, Nicole Stary, Brigitte Tarasiewicz; Gabriela Romierer, Michaela Hanneder, Heidrun Eberl, Nina Mikulits; Attia Yasmina, Regina Gold, Tanja Kern; Doris Datlinger, Roswitha Frieht
6 Aufgabenbereiche Inspektionen national AMBO 2009 / FAMBO 2006 / BIBO / BSG / GSG Inspektionen international Vorbereitung von Betriebsbewilligungen AMG ausgestellt durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, BASG Zertifikate GMP / GDP / GSG Sachkundige Person Meldung Qualifikationserhebung
7 Arten von Inspektionen - I Betriebsüberprüfung Bewilligung 63 AMG / 14 BSG / 19 & 22 GSG neuer Betrieb, neuer Standort 65 AMG / 19 (1) & 22 (1) GSG bei maßgeblicher Änderung einer bestehenden Bewilligung
8 Arten von Inspektionen - II 67 AMG, Betriebsüberprüfung Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat Betriebe vor Erteilung einer Bewilligung gemäß 63 Abs. 1 oder erforderlichenfalls vor Erteilung 65 Abs. 1 und in der Folge periodisch darauf zu überprüfen [...]
9 Arten von Inspektionen - III Periodische Inspektion 67 AMG Vorabankündigung zu Beginn des Jahres Vollinspektion kleinere Betriebe ~ alle 3 Jahre Teilinspektion größere Betriebe und Inverkehrbringer alle 5 Jahre komplett durchinspiziert Periodische Inspektion 18 BSG alle zwei Jahren
10 Inspektionsablauf - I Antrag Eingangsbestätigung Hinweis auf zugeordnete Auftragsnummer link zu Pre-Inspection-Package Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes monatlich zum 10. aktualisiert
11 Bearbeitungsstand Inspektionsverfahren alphabetisch aktive Bearbeitung / clockstop Auftragsdatum, Zuteilung, Durchführung der Inspektion, Aussendung des Erstberichts zum Parteiengehör Erledigung zwei Monate rückblickend max. 6 Wochen max. 6 Wochen
12 Register 29 GSG alphabetisch 19 Abs 1 GSG zertifizierte Gewebeentnahmeeinrichtungen 22 Abs 1 GSG bewilligte Gewebebanken monatlich zum 10. aktualisiert
13 Inspektionsablauf - II Ziel und Umfang der Inspektion festlegen Zutreffende Regelwerke Zeit- & Personalbedarf abschätzen Terminvereinbarung Inspektionsteam / ein-personen-inspektionen Erstellung und Zusendung einer Agenda eventuell Anforderung von Dokumenten QS-System, Schlüsselpersonal, Räumlichkeiten & Ausrüstung, Produkte, Herstellprozesse, Qualifizierung, Validierung, Verantwortlichkeiten, SOP s,...
14 Inspektionsablauf - III Inspektion vor Ort Einführungsgespräch Vorstellung der handelnden Personen Ziel der Inspektion klarlegen Agenda abstimmen, Ablauf erläutern Vorstellung des Betriebes Betriebsrundgang Dokumentation Abschlußbesprechung - vorläufiges Ergebniss
15 Inspektionsablauf - IV Erstbericht & Parteiengehör 45 Abs 3 AVG Stellungnahme Finalbericht Bescheid durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Zertifikat
16 Inspektionsbewertung I Abweichungen zu den Referenzen werden als Mängel kategorisiert Kritischer Mangel: Ist ein Mangel, der bewirkt hat oder durch Erzeugung eines wesentlichen Risikos bewirkt, dass ein Produkt hergestellt wird, welches entweder für den menschlichen oder tierischen Patienten eine Gefahr darstellt, oder zur Bildung eines gefährlichen Rückstandes in Lebensmittel liefernden Tieren führen könnte.
17 Inspektionsbewertung II Schwerer Mangel: Ist ein Mangel, der zu einem Produkt geführt hat oder führt, das seiner Handelserlaubnis widerspricht, auf einen schweren Verstoß gegen die Gute Herstellungspraxis der EG hindeutet, auf einen schweren Verstoß gegen die Vorgaben der Herstellungserlaubnis hindeutet (innerhalb der EG), auf Versäumnisse in der ordnungsgemäßen Durchführung der Chargenfreigabe (innerhalb der EG) oder auf Versäumnisse der sachkundigen Person in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen hindeutet oder durch eine Kombination von verschiedenen anderen Mängeln gebildet wird, die einzeln betrachtet nicht als schwer einzustufen wären, die in Summe betrachtet jedoch einen schweren Mangel darstellen, der als solcher zu erklären und mitzuteilen ist.
18 Inspektionsbewertung III Anderer Mangel: Ist ein Mangel, der nicht als kritisch oder schwer eingestuft werden kann, der aber eine Abweichung von der Guten Herstellungspraxis darstellt. (Ein Mangel, kann als anderer eingestuft werden, weil er entweder als geringfügig zu beurteilen ist, oder weil nicht genügend Information vorliegt um den Mangel als schwer oder kritisch zu beurteilen.)
19 Stellungnahme Betrieb Maßnahmen zu Mängelbehebung dokumentiert nachgewiesen SOP-Entwurf, Bestellscheine, Kostenvoranschläge, Pläne realistische Frist vorläufige Bewertung der Stellungnahme Feedbackformular Wo können wir uns verbessern?
20 GMP-Zertifikat EU-weit einheitliches Format 4/index_en.htm, Compilation of Community Procedures Bezug auf die jeweiligen Arzneiform Inhalt im Zuge der Inspektion erhoben / abgestimmt Ausstellung Antrag / amtswegig jederzeit, solange GMP-Konformität als gewährleistet erscheint (2+1 - Jahreszyklus der Inspektion) Zukünftig Eudra GMP Datenbank Meldung und Veröffentlichung der Nicht-Konformität
21 Häufige Mängel und Beanstandungen - I Grobe Kategorisierung der Pharmalandschaft in Österreich: - Bürobetriebe (Großhändler / Hersteller) - Großhändler / Depositeure / Logistiker - Hersteller (unsteril / steril) # Betrachtungszeitraum: 2009 # Gesamt ~ 200 Inspektionen # 1152 AMBO-referenzierte Mängel
22 Inspektionskategorien Hersteller - steril 26% Bürobetriebe - GH 23% Bürobetriebe - Chargenfreigabe 6% Hersteller - unsteril 23% Großhandel & Logistik 22%
23 Häufige Mängel und Beanstandungen - II Die fünf am häufigsten beanstandeten Mängel bei Inspektionen von Bürobetrieben GH: Dokumentation - Unterlagen aktuell 13% 13% 26% funktionstüchtiges pharmazeutisches QS- System Personal - Arbeitsplatzbeschreibungen Tätigkeiten im Auftrag - Verträge 14% 14% 20% Auftragsvergabe - Aufsichtspflicht Rückruf - System
24 Häufige Mängel und Beanstandungen - III Die fünf am häufigsten beanstandeten Mängel bei Inspektionen von Bürobetrieben Chargenfreigabe: 13% 10% 45% Dokumentation - Unterlagen aktuell Personal - Sachkundige Person Personal - Fachkundige Person 13% 19% Dokumentation - Aufbewahrungsfristen Auftragsvergabe - Aufsichtspflicht
25 Häufige Mängel und Beanstandungen - IV Die fünf am häufigsten beanstandeten Mängel bei Inspektionen von Großhandelsbetrieben inkl. Logistik: Dokumentation - Unterlagen aktuell 11% 11% 27% Betriebsräume - Reingbarkeit, Qualifizierung Dokumentation - schriftliche Anweisungen Lagerung - getrennt, monitiert 11% 12% 12% 16% Personal - Arbeitsplatzbeschreibungen Personal - Schulung Lagerung - Reingbarkeit
26 Häufige Mängel und Beanstandungen - V Die fünf am häufigsten beanstandeten Mängel bei Inspektionen von Herstellbetrieben - unsteril: Betriebsräume - Qualifizierung 10% 10% 18% Dokumentation - Unterlagen aktuell Dokumentation - schriftliche Anweisungen Wartungs- & Kalibrierungsprogramm 10% 10% 12% 12% 18% Personal - Arbeitsplatzbeschreibun gen Betriebsräume - Größe, Anzahl, Zutrittsbeschränkung Betriebsräume - Reingbarkeit, Qualifizierung Ausrüstung - QRM
27 Häufige Mängel und Beanstandungen - VI Die fünf am häufigsten beanstandeten Mängel bei Inspektionen von Sterilherstellern: Dokumentation - Unterlagen aktuell 11% 9% 34% QM-System - Prozessvalidierung Betriebsräume - Qualifizierung 21% Dokumentation - schriftliche Anweisungen 25% Betriebsräume - Reingbarkeit, Qualifizierung
28 Häufige Mängel und Beanstandungen - VII Verbesserungspotentiale 15 Abs 4 AMBO 2009: Unterlagen klar, deutlich, vollständig, aktueller Stand 6 Abs 7 AMBO 2009: Personal Schulung 11 Abs 4 AMBO 2009: Betriebsräume Reinigbarkeit / Qualifizierung
29 Wwweiterführende Links basg.at Formulare Formulare Inspektionen, Medizinprodukte & Haemovigilanz ris2.bka.gv.at ema.europa.eu Inspections picscheme.org
30 Abkürzungen AMG BSG GSG AVG AMBO 2009 FAMBO 2006 BIBO 2010 GMP GDP GLP Arzneimittelsicherheitsgesetz Blutsicherheitsgesetz Gewebesicherheitsgesetz Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz Arzneimittelbetriebsordnung Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung Bestandsspezifische Impfstoffe Betriebsordnung Gute Herstellungspraxis Gute Vertriebspraxis Gute Laborpraxis
31 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
Arzneimitteltransport: Anforderungen und Inspektion
Arzneimitteltransport: Anforderungen und Inspektion Andreas Kraßnigg Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Kontakt AGES PharmMed Institut Inspektionen, Medizinprodukte &
MehrGM/DP-Inspektionen. Andreas Kraßnigg
GM/DP-Inspektionen Andreas Kraßnigg Kontakt AGES PharmMed Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Haemovigilanz Schnirchgasse 9 1030 Wien +43 (0) 50555 36402 inspektionen@ages.at Who is who? Inspektionen,
MehrInspektion pharmazeutischer Betriebe
Inspektion pharmazeutischer Betriebe Drittlandinspektionen - PMF, Wirkstoffe, Fertigarzneimittel DI Alexander Szivak www.basg.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH INS/PHAR
MehrInspektionen von Einrichtungen der Advanced Therapies
Inspektionen von Einrichtungen der Advanced Therapies Mag. Gabriela Romierer Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz 6. Mai 2009 Diese Präsentation stellt Auszüge über die gesetzlichen Anforderungen
MehrÜbersicht der Umstrukturierung
F Regularien Schweiz und Österreich N.1 F.1 Regularien Schweiz N.1.1 F.1.1 Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) N.1.2 F.1.2 Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich
MehrGesetzliche Grundlagen der Gewebevigilanz
Gesetzliche Grundlagen der Gewebevigilanz Dr. Robert Pilacek Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz Der Inhalt dieser Präsentation spiegelt die Meinung des Vortragenden wider und repräsentiert
MehrGesetzliche Grundlagen und Meldepflicht
Gesetzliche Grundlagen und Meldepflicht Mag. Doris Datlinger Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz AGES Gespräch Hämovigilanz Wien, 09.06.2010 www.basg.at Österreichische Agentur für Gesundheit
MehrVorabinformation zur Inspektion der Guten Laborpraxis (GLP)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr Betrieb ist für eine Inspektion der Guten Laborpraxis (GLP) nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) vorgemerkt. Zur Vorbereitung erhalten Sie diese Unterlagen, welche Ihren
MehrDokumenten-Nr.: Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5
Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5 1 Zweck Ziel der Verfahrensanweisung ist es, bekannt gewordene, vermutete Abweichungen im Zusammenhang mit GMP-Inspektionen zu untersuchen und zu bewerten.
MehrQualitätsmängel bei Arzneimitteln
AGES PharmMed - Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz Qualitätsmängel bei Arzneimitteln Mag. Martina Unteregger Medizinmarktüberwachung 2 AGES PharmMed - Institut Inspektionen, Medizinprodukte
MehrContact details. Fälschungsrichtlinie Umsetzung AT. AGES Medizinmarktaufsicht Institut Überwachung. Traisengasse Wien
Fälschungsrichtlinie Umsetzung AT Andreas Kraßnigg (Robert Semp, Bernd Unterkofler) Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Contact details AGES Medizinmarktaufsicht Institut
MehrR H I. R e g i o n a l e s H e i l m i t t e l i n s p e k t o r a t d e r N o r d w e s t s c h w e i z
R H I R e g i o n a l e s H e i l m i t t e l i n s p e k t o r a t d e r N o r d w e s t s c h w e i z Checkliste zur Vorbereitung der Inspektion in Praxisapotheken von Ärzten und Ärztinnen 1. Einführungsgespräch
MehrTätigkeitsbericht. Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz 1. Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz
Tätigkeitsbericht 2007 1 Inhaltsverzeichnis Vorwörter 1. 5 1.1. Abteilungen und Aufgaben 5 1.2. Personal 6 2. Tätigkeitsbericht 7 2.1. Gesamtleistungsstatistik 7 2.2. Benchmark: EU-Inspektoren 7 2.3. Abteilung
MehrGDP Best practice der Umsetzung. Jürgen Grünewald
GDP Best practice der Umsetzung Jürgen Grünewald Trans aktuell Symposium Ehrenkirchen 15.05.2018 Was ist so besonders an Pharma-Logistik? (An)Forderungen der Pharmakunden sind für Sie/Ihre Branche erstmal
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung 1
Vorwort V Einleitung 1 Erster Teil: Unionsrecht als ursprüngliche Quelle gewebesicherheitsrechtlicher Vorschriften 3 I. Kompetenzfrage 3 A. Ist Art AEUV 152 EGV) eine taugliche Kompetenzgrundlage für die
MehrInhaltsverzeichnis IVZ. Vorwort der Herausgeber zur 1. Auflage 5. Die Autoren 7. 1 Audits und Inspektionen 17
Vorwort der Herausgeber zur 1. Auflage 5 Die Autoren 7 1 Audits und Inspektionen 17 1.A Grundsätze 21 1.A.1 Begriffe 21 1.A.2 Rechtliche Aspekte 23 1.A.3 Anlässe für Audits 23 1.A.4 Kernforderungen an
MehrDie erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies
1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten
MehrEG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis
pharmind serie dokumentation EG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Wirkstoffe / mit Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) von Gert Auterhoff Neuausgabe EG-Leitfaden
MehrLeitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung
MehrMarktzugang - Vigilanz und PMS
Marktzugang - Vigilanz und PMS Dr. Reinhard Berger Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz AGES Medizinmarktaufsicht 2012 07.03.2012 Disclaimer: Die Inhalte dieses Vortrages sind die Privatmeinung
MehrStellenbeschreibung Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) Pharmalogistik
Stellenbeschreibung Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) Pharmalogistik Funktionsbezeichnung: Stellvertreter: Fachtechnisch verantwortliche Person Herr Markus Muster Anforderungen an die Schweizer
MehrStellenbeschreibung Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) Pharmalogistik
Stellenbeschreibung (FvP) Pharmalogistik Funktionsbezeichnung: Vorgesetzte Stelle: Stellvertreter: Frau Monika Muster Herr Markus Muster Anforderungen an die Schweizer Gesetzgebung Die FvP respektiert
MehrÄnderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG
Änderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG Dr. Svetlana Seiter Abteilung Klinische Prüfung, Institut Überwachung, AGES MEA AGES Gespräch 25.11.2014 www.ages.at Österreichische Agentur
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrAusgabe 2. Quartal Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter nachfolgendem Link.
Ausgabe 2. Quartal 2009 Pandemie Neuer Influenzavirus A(H1N1) Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter nachfolgendem Link. http://www.bmg.gv.at/cms/site/news_detail.html?channel=ch0525&doc=cms1240819590724
MehrTätigkeitsbericht. Institut Inspektionen. Institut Inspektionen
Tätigkeitsbericht 2006 1 Inhaltsverzeichnis Vorworte I. Das (INS) 5 1. Unsere Aufgaben 5 2. Gliederung und Kennzahlen des INS 5 3. Gesamtleistungsstatistik 6 4. Personal 6 4.1. Aus- und Weiterbildung 4.2.
MehrBetreff: Anbindung an das AMVS Austrian Medicines Verification System
Wien, im April 2018 Betreff: Anbindung an das AMVS Austrian Medicines Verification System Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der EU-Richtlinie 2011/62/EU zur Vermeidung von Fälschungen in der legalen
MehrBewilligungsanforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln durch Logistikunternehmen
Bewilligungsanforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln durch Logistikunternehmen Dokument gültig ab: 31. Januar 2012 Dokumentennummer: I-SMI.TI.11 Version 01 Klassifizierung: Öffentlich Ersetzt Dokument:
MehrEG-Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Wirkstoffe
pharmind Serie EG-Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Wirkstoffe Mit Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer von G. Auterhoff erweitert, überarbeitet EG-Leitfaden einer
MehrVersuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel
Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Inhaltsüberblick
MehrMedizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier!
Medizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier! Medizinisches Informationsmanagement 3.0 11. DVMD Fachtagung in Hannover 17. Februar
MehrMerkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln
MehrMedizinproduktemarktüberwachung
Medizinproduktemarktüberwachung (MP-Vigilanzstelle) Dr. Heidrun Eberl BASG / AGES MEA Institut Überwachung Abteilung MDVI ÖGSV Jahrestagung Hafnersee, 11.6.2015 Disclaimer: Die Inhalte dieses Vortrages
MehrVerordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG
Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG Auf Grund des 6a Abs. 6 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt
MehrLeitfaden zur Anwendung von nicht zugelassenen ATMPs in Krankenanstalten (Hospital Exemption) in Österreich
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Traisengasse 5, 1200 Wien, Österreich Leitfaden zur Anwendung von nicht zugelassenen ATMPs in Krankenanstalten (Hospital Exemption) in Österreich Inhaltsverzeichnis
MehrDer Weg zur erfolgreichen Klinischen Prüfung. Klinische Studien für Medizinprodukte und IVDs
Der Weg zur erfolgreichen Klinischen Prüfung Klinische Studien für Medizinprodukte und IVDs Dr. Benjamin Reutterer KKS Gründung: April 2008 Beratungszentrum für klinische Forschung, Planung, Durchführung
MehrEN ISO/IEC 17025:2017 Neue Anforderungen an die Kontaminantenanalytik
EN ISO/IEC 17025:2017 Neue Anforderungen an die Kontaminantenanalytik Ronald Stelzer Qualitätsmanagement Lebensmittelsicherheit Struktur 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Allgemeine
Mehr2016 brachte einen Rückgang der Klinischen Prüfungen in Österreich im Vergleich zu 2015, obwohl das Minimum von 2014 nicht erreicht wurde.
Klinische Prüfungen: Statistik 216 Abteilung Klinische Prüfung (CLTR) Aktuelle Statistik der Klinischen Prüfung für Arzneimittel in Österreich 216 brachte einen Rückgang der Klinischen Prüfungen in Österreich
MehrMerkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel
LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrPrüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrErhöhung der Arzneimittelsicherheit was können Sie beitragen? Umsetzung des Inspektions- Protokolls Beispiele aus der Inspektions-Praxis
Erhöhung der Arzneimittelsicherheit was können Sie beitragen? Umsetzung des Inspektions- Protokolls Beispiele aus der Inspektions-Praxis Ablauf einer Inspektion 2 Bewertung der Mängel : Mangel der potentiell
MehrVerordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG
Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG Auf Grund des 6a Abs. 6 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt
MehrKanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig
MPBetreibV 2017 Relevante Änderungen zum 1.1.2017 44. AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig MPBetreibV neue Fassung: - Neue Sytematik - Neuer Anwendungsbereich - Definitionen für Betreiber, Anwender,
MehrKennzeichnung von Prüfpräparaten
Kennzeichnung von Prüfpräparaten Mag. Doris Schweighofer AGES Gespräch Klinische Prüfung AGES PharmMed, 14. Jänner 2010 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Themen Rechtsgrundlagen
MehrZusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von
Zusätzliche Regelungen der TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH bei der Durchführung von Produktzertifizierungen nach der EN 1317-5 i.d.g.f Revision 1 Gültig ab 05.03.2013 55-001-N Durchführung
MehrAktuelles aus dem GCP Bereich - Tätigkeitsbericht 2013 & Häufige Mängel
Aktuelles aus dem GCP Bereich - Tätigkeitsbericht 2013 & Häufige Mängel DI(FH) Abteilung Klinische Prüfung Institut Überwachung AGES Gespräch Wien, 25. November 2014 www.ages.at Österreichische Agentur
MehrVerordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 geändert wird
1 von 5 E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 geändert wird Auf Grund der 48, 62 Abs. 1 und 3, 69a Abs. 2, 70 Abs. 2 und 71a Abs. 3 des
MehrAndrea Jetzinger, MSc Qualitätsmanagementbeauftragte. Aufbau und Anforderungen an eine Gewebebank
Andrea Jetzinger, MSc Qualitätsmanagementbeauftragte Aufbau und Anforderungen an eine Gewebebank Knochenbanken 1 Produkt Minimale Testung Keine Sterilisierung Keine Aufbereitung Kein Qualitätsmanagement
MehrGDP-Audit-Checkliste. GMP-Audit-Checkliste. für Lagerung und Transport von Arzneimitteln
GDP-Audit-Checkliste für Lagerung und Transport von Arzneimitteln Über 700 Fragen mit Referenzen zu GMP-Regelwerken zur Vorbereitung und Durchführung von GDP-Audits PDF Download GMP-Audit-Checkliste Wichtiger
MehrAnsicht Anzeigen Haken bei Führungslinien setzten Start Folien Zurücksetzen Basiswissen GMP
Basiswissen GMP Inhalt: Vorgaben Gesetzliche Grundlagen Vorschriften B-CH SRK Vereinbarungen mit Fraktionierern GMP Bedeutung/Definition Was ist GMP? Was regelt GMP? Was machen wir damit? Swiss Transfusion
MehrHerzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung
Herzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung Dipl.-Kfm. Matthias Klar, IfB Hagenow Tel. 0160 96420022 1 4 Absatz 1 MP BetreibV
MehrRevision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle
RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive
MehrHämovigilanzbericht Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz. pharmmed
Hämovigilanzbericht 8 Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen /AGES PharmMed Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz pharmmed Inhaltsverzeichnis Hämovigilanz 3 Formulare der Hämovigilanz
MehrMERKBLATT. Abteilung Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Wünsdorfer Platz Zossen
LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Anzeige des Inverkehrbringens von Arzneimitteln durch einen Pharmazeutischen Unternehmer
MehrPrüfung der Fertigarzneimittel
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
Mehr1 Angaben zum Betrieb (Ref: KlGAP i Vorwort S.5)
Checkliste zur Inspektion der Aufbereitung von Medizinprodukten (MEP) in Zahnarztpraxen, die Kleinsterilisatoren und Thermodesinfektionsgeräte gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV) einsetzen. 1 Angaben
MehrARBEITSBOGEN 4: PRÜFUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL UND APOTHEKENPFLICHTIGEN MEDIZIN- PRODUKTE
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Überprüfen Sie ein Fertigarzneimittel (FAM) oder ein apothekenpflichtiges Medizinprodukt (MP) gemäß 12 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Grundlage des Arbeitsbogens
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 24. Juni 2013 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 24. Juni 2013 Teil II 179. Verordnung: Änderung der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 [CELEX-Nr.: 32011L0062] 179. Verordnung
MehrBehördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt
Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt Michael Rappl Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) Vortrag im Rahmen des 5. GCP-Kurses am Klinikum rechts
MehrGMP-Konformität ausländischer Wirkstoffhersteller
GMP-Konformität ausländischer Wirkstoffhersteller Michel Keller, Swissmedic März 2005: GMP-Konformität 1 Überblick Gesetzliche Anforderungen in der CH Infos zum GMP-Status ausländischer Hersteller Situation
MehrDas AGES MEA OMCL als innovativer Partner im europäischen Netzwerk
AGES Medizinmarktaufsicht (MEA) steht für sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte Das AGES MEA OMCL als innovativer Partner im europäischen Netzwerk Gerhard Beck AGES Medizinmarktaufsicht
MehrGeschäftsordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
Anlage zu 1 Abs. 1 Diese Geschäftsordnungsbestimmung legt die Ermächtigung von Leitern der jeweiligen Organisationseinheit und deren Stellvertretern zur Anordnung verfahrensleitender Verfügungen, zur Ausstellung
MehrDas BASG / AGES PharmMed
CMI-WORKSHOP Dipl.-Ing. Meinrad Guggenbichler Institut Inspektionen, Medizinprodukte und Hämovigilanz Das BASG / AGES PharmMed Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist die Aufsichtsbehörde
MehrGDP-gerechte Qualifizierung eines Logistikzentrums
Testo industrial services GmbH & Grieshaber Logistics Group AG GDP-gerechte Qualifizierung eines Logistikzentrums Simone Dietz & Markus Salemink www.testotis.de 1/18 Vorschau Arzneimittellagerung nach
MehrKanton Bern. Heiminspektorat. Dr. pharm. Josiane Tinguely Casserini, Stv. Kantonsapothekerin. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Heiminspektorat Dr. pharm. Josiane Tinguely Casserini, Stv. Kantonsapothekerin 1.a Organisation des Inspektorates Millizinspektorat Inspektoren sind Apotheker und Apothekerinnen, die vom Regierungsrat
MehrVERANTWORTUNGSABGRENZUNGSVERTRAG (VAV)
VERANTWORTUNGSABGRENZUNGSVERTRAG (VAV) für die Herstellung von Arzneimitteln in kleinen Mengen im Lohnauftrag 1. Gegenstand und Inhalt 1.1 Dieser VAV bildet den vertraglichen Rahmen zwischen Elvetix Pharma
MehrBearbeitung von Abweichungen - Checkliste
Bearbeitung von Abweichungen - Checkliste Festlegen der Begriffe Definition des Begriffs Abweichung Festlegung der Bereiche/Abteilungen, für die dieses Abweichungsmanagement Anwendung findet Klassifizierung
MehrKlinische Prüfungen: Statistik 2017
BASG / AGES Institut Überwachung/Abteilung Klinische Prüfung Traisengasse 5, 1200 Wien, Österreich Klinische Prüfungen: Statistik 2017 Aktuelle Statistik der Klinischen Prüfung für Arzneimittel in Österreich
MehrUnterschiede bei Audits
Unterschiede bei Audits XVI. Fortbildungsveranstaltung der ARGE Plasmapherese e. V. (19. November 2016) Elke Weitershaus, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Inhalt 1. Definition und Rechtsgrundlage 2.
MehrVerantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung
Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 9. Oktober 2012 Verantwortliche Person Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb des Gemeinschaftsgebiets
MehrVerordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Gebührentarif gemäß dem Arzneimittelgesetz
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Gebührentarif gemäß dem Arzneimittelgesetz Auf Grund des 79 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert
MehrVorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Inspektionen von Wirkstoffhandelsbetrieben. Inspektion; Besichtigung; Überwachung
Seite 1 von 6 Geltungsbereich Schlüsselwörter Inspektorat Inspektion; Besichtigung; Überwachung Querverweise VAW 071101; VAW 071106; VAW 071108; VAW 071111; VAW 151101; VAW 151118; VAW 151119 erstellt
MehrBetriebliche Prüfungsautorisierung
Betriebliche Prüfungsautorisierung Inhalt: 1. Zweck und Geltungsbereich... 2 2. Begriffe... 2 3. Prüfungsautorisierung... 4 4. Gültigkeit... 5 5. Literatur... 6 Name: M. Zwanzig Name: A. Bachmann Seite:
MehrVerordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG
Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG Auf Grund des 6a Abs. 6 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt
MehrSuchtmittel Nachweisungen Jahresstatistik
Suchtmittel Nachweisungen Jahresstatistik Mag. (FH) Andrea Ungersbäck Institut Überwachung, Abteilung GMDP AGES Gespräch Fokus Suchtmittel Wien, 12.01.2017 Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
MehrArzneimittelnebenwirkungen melden leicht(er) gemacht
Die Rolle des Arztes in der Pharmakovigilanz Arzneimittelnebenwirkungen melden leicht(er) gemacht Patient Apotheker Spitalsarzt Niedergelassener Arzt Krankenhausapotheker BASG/AGES PharmMed 2 Gesetzliche
MehrHerstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz
Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz Rolf Hobbie (Bezirksregierung Arnsberg) 1 Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 AMG 1. Rechtliche und personelle Anforderungen an Einrichtungen, die
MehrEG-Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis fur Arzneimittel und Wirkstoffe
EG-Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis fur Arzneimittel und Wirkstoffe mit Betriebsverordnung fur pharmazeutische Unternehmer und GMP fur Wirkstoffe (ICH Q7A) Siebente, iiberarbeitete und erweiterte
MehrMerkblatt Großhandel mit Arzneimitteln nach 52a AMG
Merkblatt Großhandel mit Arzneimitteln nach 52a AMG Dieses Merkblatt gilt nur für den Großhandel nach 52 a Arzneimittelgesetz, wenn der den Antrag stellende Apotheker auch im Besitz einer Betriebserlaubnis
MehrZentrale Arzneimittelüberwachung Bayern GCP- Fortbildungsveranstaltung am in München Qualität in klinischen Arzneimittelstudien am Menschen
Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern GCP- Fortbildungsveranstaltung am 17.09.2009 in München Qualität in klinischen Arzneimittelstudien am Menschen Findings bei der Inspektion klinischer Prüfungen durch
MehrLeitung der Herstellung und Produktionsabweichungen kompakt, in Köln
Leitung der Herstellung und Produktionsabweichungen kompakt, 11.05.2016 in Köln Verantwortlichkeiten der Leitung der Herstellung Verantwortungsabgrenzungen Ablauf der Bearbeitung von Abweichungen, CAPAs
Mehrhttps://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html
Anlage 1 PZ-QS01 1 Klinikkopf Checkliste Vor- und Nachbereitung Audits und Inspektionen Checkliste Vor- und Nachbereitung Audits und Inspektionen https://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html
MehrGCP-Routineinspektionen im Rahmen von klinischen Prüfungen - Ein Erfahrungsbericht -
GCP-Routineinspektionen im Rahmen von klinischen Prüfungen - Ein Erfahrungsbericht - Katharina Thorn 11. DVMD-Fachtagung, Hannover Inspektionen / Audits GCP-Inspektionen im Rahmen von Zulassungsverfahren
Mehr3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung
ÖGSV-wfhss-Congress 2007, Baden bei Wien, 05.05.2007 3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung auf Basis der deutschen RKI/BfArM-Empfehlung Ein Erfahrungsbericht Dr. Thomas Kießling Sachverständiger für
MehrDurchführung von internen Audits Seite 1 von 6. Oberste Landesbehörde Inspektorat ZLG. Audit, Selbstinspektion. Humanarzneimittelbereich
Durchführung von internen Audits Seite 1 von 6 Geltungsbereich Schlüsselwörter Oberste Landesbehörde Inspektorat ZLG Audit, Selbstinspektion Querverweise 041101; 041103; 041110; 061101 erstellt EFG 01
MehrDurchführung von internen Audits Seite 2 von 6
Durchführung von internen Audits Seite 2 von 6 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Vorgehen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits in Arzneimittel-Überwachungsbehörden
MehrAM-Fälschungen. Umsetzung der RL 2011/62/EU zur Änderung der RL 2001/83/EG durch die 16. AMG-Novelle in DE
AM-Fälschungen Umsetzung der RL 2011/62/EU zur Änderung der RL 2001/83/EG durch die 16. AMG-Novelle in DE Entwurf ist fertig, aber noch nicht öffentlich! Rechtsanwalt Prof. Burkhard Sträter Sträter Rechtsanwälte
MehrBAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL
BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II DÜNGEMITTEL... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
MehrEinfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung gem. 72 Abs. 2 AMG
Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) Einfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung gem. 72 Abs. 2 AMG Sabine Schmitt 10.07.2008 sabine.schmitt@reg-ob.bayern.de
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision:
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 04.05.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische
MehrAktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle
Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11463/17 AGRILEG 142 NLEG 58 VETER 65 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrNeue Regeln bei der Marktüberwachung. TÜV SÜD Product Service
Neue Regeln bei der Marktüberwachung Wie ändert sich die Audit-Praxis? i Hans-Heiner Junker TÜV SÜD Product Service Folie 1 Bisherige Aufgaben & Kompetenzen Zukünftige Aufgaben & Kompetenzen Was ändert
MehrGMP Entwicklung 2012/ GMP-Gesprächskreis in Niedersachsen 20. Februar 2013
GMP Entwicklung 2012/2013 5. GMP-Gesprächskreis in Niedersachsen 20. Februar 2013 EU Neue Leitlinien und Regeln (Auswahl) GMP-Leitfaden Kapitel 1 Pharmaceutical Quality System Kapitel 3 Räume und Einrichtungen
Mehr