Gemeindeseminar in der Nordseeakademie in Leck
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- Felix Weber
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1 Naturschutzrecht in der Praxis einer UNB Gemeindeseminar in der Nordseeakademie in Leck Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 1
2 Übersicht Überblick zum Verhältnis des BNatSchG zum LNatSchG Allgemeine Vorschriften und Beispiele Landschaftsplanung Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft - Eingriffsregelung Biotopschutz Schutzgebiete Natura 2000 Biotopverbund Pflege-und Entwicklung Artenschutz Erholung Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 2
3 Verhältnis des BNatSchG zum LNatSchG Abweichend von der Grundregel, dass für die Gesetzgebung die Länder zuständig sind, weist das Grundgesetz für die BRD im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht auch dem Bund zu. Wo der Bund von seinem Recht Gebrauch mach, können die Länder grundsätzlich keine Gesetze mehr erlassen (Art. 72 GG). aber: Abweichungsrechte = Länder dürfen vom BNatSchG abweichen durch eigene Regelungen aber: nur Abweichungen zulässig, keine gleich lautenden Vorschriften Ausnahme: Bereiche ohne Abweichungsrecht - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes - Artenschutz - Meeresnaturschutz Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 3
4 Allgemeine Vorschriften und Beispiele Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass...die biologische Vielfalt,...die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie...die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz) Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 4
5 Landschaftsplanung Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung Darstellung und Begründung SH: Landschaftsprogramm - Regionalplanung Landschaftspläne Kommunale Planung (Grünordnungspläne) Kommunale Planung Abstimmung Nachbargemeinde Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Anerkannte Naturschutzvereine örtliche Naturschutzvereine Öffentlichkeit Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 5
6 Eingriffe in Natur- und Landschaft Allgemeiner Grundsatz 13 BNatSchG und Definition 14 BNatSchG: Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 6
7 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Errichtung von baulichen Anlagen auf bisher baulich nicht genutzten Grundflächen, von Straßen, versiegelten land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen, Bahnanlagen und sonstigen Verkehrsflächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und die wesentliche Änderung dieser Anlagen; die Gewinnung von oberflächennahen Bodenschätzen oder sonstige Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Auf- oder Abspülungen, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1000 m 2 oder die zu verbringende Menge mehr als 30 m 3 beträgt; Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 7
8 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Anlage oder wesentliche Änderung von Flug-, Lager-, Ausstellungs-, Camping-, Golf- und Sportplätzen im Außenbereich; die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hafen-, Küsten- und Uferschutzanlagen, Seebrücken, Stegen, Bootsliege- und sonstigen Plätzen, Bootsschuppen, Sportboothäfen sowie von Offshore- Anlagen; die Errichtung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie Deponien; Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 8
9 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): der Ausbau, das Verrohren, das Aufstauen, Absenken und Ableiten von oberirdischen Gewässern sowie Benutzungen dieser Gewässer, die den Wasserstand, den Wasserabfluss, die Gewässergüte oder die Fließgeschwindigkeit nicht nur unerheblich verändern; das Aufstauen, Absenken, Umleiten oder die Veränderung der Güte von Grundwasser; Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 9
10 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Errichtung oder wesentliche Änderung von Sende- und Leitungsmasten sowie das Verlegen oberirdischer oder unterirdischer Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen außerhalb des Straßen- und Gleiskörpers oder Materialtransportleitungen und sonstigen Leitungen im Außenbereich; die Umwandlung von Wald und die Beseitigung oder wesentliche Beeinträchtigung von Parkanlagen, ortsbildprägenden oder landschaftsbestimmenden Einzelbäumen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes, von Alleen und Ufervegetationen; Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 10
11 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Errichtung oder wesentliche Änderung von Sende- und Leitungsmasten sowie das Verlegen oberirdischer oder unterirdischer Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen außerhalb des Straßen- und Gleiskörpers oder Materialtransportleitungen und sonstigen Leitungen im Außenbereich; die Umwandlung von Wald und die Beseitigung oder wesentliche Beeinträchtigung von Parkanlagen, ortsbildprägenden oder landschaftsbestimmenden Einzelbäumen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes, von Alleen und Ufervegetationen; Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 11
12 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Anlage neuer Einrichtungen zur Intensivierung der Entwässerung von Überschwemmungswiesen, feuchten Wiesen und Weiden, Streuwiesen, Sumpfdotterblumenwiesen und sonstigen Feuchtgebieten, der Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten; die Errichtung oder wesentliche Änderung von freistehenden Einfriedigungen und Einzäunungen im Außenbereich in anderer als der für die Weidetierhaltung üblichen und von Forst- oder Baumschulkulturen in anderer als für diese üblichen Art; Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 12
13 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Errichtung und der Betrieb von Tiergehegen einschließlich in und auf Gewässern; die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes; die Verwendung von nicht oder nicht dauerhaft genutzten Standorten sowie sonstiger nicht genutzter Flächen zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung und Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 13
14 Eingriffe in Natur- und Landschaft Beispiele ( Positivliste ): die Beseitigung oder erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen, naturnahen Feldgehölzen, Waldmänteln, Kratts, unbewirtschafteten Naturwäldern, der Feldraine, Gewässerränder und Mergelkuhlen Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 14
15 Eingriffe in Natur- und Landschaft Nicht als Eingriffe gelten: Wiederaufnahme der Nutzung nach vertraglichen Vereinbarungen oder der Teilnahme an Förderprogrammen (innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen oder Unterbrechung der Einschränkungen). Ökokonten/vertragliche Vereinbarungen ohne als Kompensation beansprucht zu sein. Von Naturschutzbehörden angeordnete, geförderte Maßnahmen. Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach dem Wasserhaushaltsund Landeswassergesetz (Achtung: artenschutzrechliche Vorschriften) Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 15
16 Eingriffe in Natur- und Landschaft Kompensation: Unvermeidbare Beeinträchtigung sind durch Maßnahmen des Naturschutzes (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren. Ersatzgeldzahlung: Alternative und Maßnahmen in NF siehe gesonderte PDF Konzept NF 1-4 Bevorratung/Kompensation: Ökokonto Broschüre NF Verhältnis zum Baurecht Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 16
17 Biotopverbund und geschützte Teile von Natur und Landschaft Allgemeine Grundsätze: Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 (15) Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Teile von Natur und Landschaft können geschützt werden - nach Maßgabe des 23 als Naturschutzgebiet - nach Maßgabe des 24 als Nationalpark - als Biosphärenreservat - als Landschaftsschutzgebiet - als Naturpark - als Naturdenkmal oder - als geschützter Landschaftsbestandteil Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 17
18 Gesetzlicher Biotopschutz BNatSchG und Besonderheiten in Schleswig-Holstein Binnendünen Staudenfluren stehender Binnengewässer und Waldränder Alleen Knicks Artenreiche Steilhäng und Bachtschluchten Neu: arten- und strukturreiches Dauergrünland Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 18
19 Natura 2000 Der Bund und die Länder erfüllen die sich aus den Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und Schutz des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 92/43/EWG. Situation NF (PDF Listen) FFH und Vogelschutz Liste Schutzgebiete Sylt - Karte LSG Nordfriesland - List Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 19
20 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten Aufgaben des Artenschutzes Die Vorschriften dieses Kapitels sowie 6 Absatz 3 dienen dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 20
21 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten Allgemeiner Schutz Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Schutzfristen Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 21
22 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten Besonderer Artenschutz Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 22
23 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten Besonderer Artenschutz Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote) Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 23
24 Erholung in Natur und Landschaft Betreten der freien Landschaft Gemeingebrauch am Meeresstrand Sondernutzung am Meeresstrand Freihaltung von Gewässern und Uferzonen Bootsliegplätze Naturerlebnisräume Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 24
25 Verfahren Mitwirkungsrechte Naturschutzbeauftragte Beiräte Naturschutzdienst Akademie für Natur und Umwelt des Landes SH Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 25
26 Fragen und Antworten Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kreis Nordfriesland Fachdienst Umwelt 26
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