Stadt Aurich. Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Erläuterungen. Stand 18. Mai 2016

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1 Stadt Aurich Standortkonzept Windenergie Fortschreibung 2015 Erläuterungen Stand 18. Mai 2016 NWP Planungsgesellschaft mbh Escherweg Oldenburg Telefon Telefax Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung Postfach Oldenburg info@nwp-ol.de Internet

2 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung 2015 Inhalt Inhalt 1 Einführung Anlass und Hintergründe Aussagen der Landesraumordnung und Regionalplanung Inhalte und Vorgehensweise des Standortkonzeptes Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien Siedlungsbereiche (Karten 1.1a und 1.1b) Ausschlusskriterien Infrastruktur (Karten 1.2a und 1.2b) Ausschlusskriterien Natur und Landschaft (Karten 1.3a und 1.3b) Ergebnis des Flächenverschnitts Beurteilung der verbliebenen Potenzialflächen Fläche 1 Meerhusener Moor Fläche 2 Langefelder Grenzweg Fläche 3 Pfalzdorf Fläche 4 Spekendorf Fläche 5 Wiesens Fläche 6 West-Erweiterung Windpark Königsmoor Fläche 7 Neekamp Übersicht der Potenzialflächen-Beurteilung und Fazit Anhang Karte 1.1a: Siedlungsbereiche - harte Tabuzonen Karte 1.1b: Siedlungsbereiche - harte und weiche Tabuzonen Karte 1.2a: Infrastruktur - harte Tabuzonen Karte 1.2b: Infrastruktur - harte und weiche Tabuzonen Karte 1.3a: Natur und Landschaft - harte Tabuzonen Karte 1.3b: Natur und Landschaft - harte und weiche Tabuzonen Karte 2a: Gesamtübersicht - harte Tabuzonen Karte 2b: Gesamtübersicht - harte und weiche Tabuzonen Karte 3: Verbleibende Potenzialflächen Karte 4: Einzelfallprüfung der Potenzialflächen Karte 5: Zusammenfassende Beurteilung der Potenzialflächen Dokumentation der Landschaftsbild-Erfassung Anlagen Gutachten Fauna

3 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Stadt Aurich Standortkonzept Windenergie - Fortschreibung Einführung 1.1 Anlass und Hintergründe Im Rahmen des Flächennutzungsplans hat die Stadt Aurich eine räumliche Steuerung der Windenergienutzung erzielt, indem sie eine Sonderbaufläche im Königsmoor dargestellt und zugleich die Errichtung von gemäß 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlagen (WEA) an anderer Stelle im Regelfall ausgeschlossen hat. Im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahre 2006 wurde nach der zum Bearbeitungszeitpunkt gängigen Planungspraxis und Methodik eine Neubewertung und Überprüfung der Standortbeurteilung durchgeführt. Hierbei erfolgte insbesondere eine differenzierte Betrachtung des Landschaftsbildes, der immissionsschutzrechtlichen Belange sowie der Schutzanforderungen verschiedener militärischer Anlagen. Im Ergebnis wurden zusätzlich zum bereits bestehenden Windparkstandort Königsmoor zwei weitere Suchräume ermittelt, von denen einer aufgrund der geringen Flächengröße ausgeschieden wurde. Der andere Suchraum im Bereich Georgsfeld wurde als zweiter Standort in eine Flächennutzungsplan-Darstellung überführt. Somit sind derzeit im Stadtgebiet von Aurich zwei Windpark-Standorte im Flächennutzungsplan verankert und auch realisiert. Diese Darstellungen entfalten im Sinne von 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von WEA an anderer Stelle innerhalb des Stadtgebietes. Aktuell lassen sich im Zuge einer signaltechnischen Bewertung einzelne militärische Belange einer Einzelfall-Beurteilung zuführen, die bisher als strikte Ausschlusskriterien für die Windkraftnutzung gewertet wurden. Darüber hinaus möchte die Stadt Aurich auch die Ausschlusswirkung der Kompensationsflächen-Suchräume neu überprüfen. Somit ergeben sich einige Teilflächen, die ggf. für die Errichtung von WEA geöffnet werden können und die bisher weder im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans noch im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans einer abwägenden Betrachtung unterzogen wurden. Für diese zusätzlichen Potenzialflächen soll nun ergänzend zu den bisherigen Steuerungskonzepten aus dem Flächennutzungsplan und dessen 2. Änderung eine Prüfung der Standorteignung unter besonderer Berücksichtigung konfligierender, abwägungsrelevanter Belange erfolgen. Weiterhin haben sich aber auch die Rechtsprechung und damit die Planungspraxis fortentwickelt. Seit Dezember 2012 liegt eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vor, wonach im Standortkonzept als Basis für die räumliche Steuerung der Wind-

4 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung energie in "harte" und "weiche" Tabuzonen zu unterscheiden ist (Bundesverwaltungsgericht vom , Entscheidung 4 CN 1.11). Die Rechtsprechung definiert harte Tabuzonen als solche Zonen, die für die Windenergienutzung von vornherein ausscheiden, weil tatsächliche und rechtliche Belange dieser Nutzung entgegenstehen. Harte Tabuzonen sind nicht der planerischen Abwägung zuzuordnen. Die Stadt hat hier keinen Bewertungs- und Abwägungsspielraum. In Abgrenzung dazu sind weiche Tabuzonen nach der Definition der Rechtsprechung solche Zonen, in denen Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen aber nach den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen. Diese städtebaulichen Vorstellungen kann und muss die Stadt Aurich anhand eigener Kriterien entwickeln. Die weichen Tabuzonen tragen dem Vorsorgegedanken besonders Rechnung. Die Ermittlung der weichen Tabuzonen ist der planerischen Abwägung zugänglich. Entsprechend sind die weichen Tabuzonen städtebaulich zu rechtfertigen. Zusammenfassend gilt nach dem o.g. Urteil, dass sich die Gemeinde zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren muss. Diese Neuerungen sind Anlass für die Stadt Aurich, ihr Windenergiekonzept zu überarbeiten und an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Sie hat im Rahmen der Überarbeitung das gesamte Stadtgebiet unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und den vorhandenen Raumnutzungen im Hinblick auf geeignete Flächen für die Windenergienutzung erneut betrachtet und bewertet. Dabei wurden die derzeit üblichen Windenergieanlagentypen der 2 bis 3 MW-Klasse, geänderte tatsächliche Verhältnisse (Natur und Landschaft/ Siedlungsentwicklung) und geänderte Vorgaben (Gesetze/ Rechtsprechung, sonstige Planungsrahmenbedingungen) berücksichtigt. Das bisherige Steuerungskonzept wird dabei jedoch im Grundsatz beibehalten. 1.2 Aussagen der Landesraumordnung und Regionalplanung Gemäß 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung werden im Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen festgelegt. Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen wird ausgeführt, dass für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen sind. In der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) vom 24. September 2012 wird der Abschnitt 4.2 so geändert, dass in Vorranggebieten für Windenergie keine Höhenbegrenzungen festgelegt werden sollen. Wald soll in der Regel nicht für die Windenergienutzung in Anspruch genommen werden.

5 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich hat am seine Gültigkeit verloren. Bis dahin war im RROP ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung im östlichen Stadtgebiet im Bereich Königsmoor dargestellt gewesen. Im bisherigen Standortkonzept Windenergie waren Vorranggebiete für Natur und Landschaft nach der Regionalen Raumordnung (außerhalb der übrigen Ausschlussflächen für Natur und Landschaft) als Ausschluss berücksichtigt worden. Seit der Bekanntmachung der Planungsabsichten im Januar 2009 befindet sich der Landkreis Aurich in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes. Nunmehr liegt der Stadt Aurich der Entwurf 2015 des Regionalen Raumordnungsprogramms in Zeichnerischer und Beschreibender Darstellung samt Begründung, Umweltbericht und Themenkarten vor. Dieser Planstand ist nach Auffassung der Stadt Aurich bisher nicht als abschließend zu verstehen. Änderungen sind im Weiteren möglich. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der Verfahrensabläufe von RROP-Neuaufstellung und Standortkonzept bzw. darauf aufbauender FNP-Änderung der Stadt Aurich werden die maßgeblichen Inhalte der vorliegenden Entwurfsfassung der RROP-Neuaufstellung jedoch in die Beurteilung der Standorte eingestellt (vgl. hierzu Kap. 3), auch wenn sie noch nicht als zwingende Vorgaben der Regionalplanung zu berücksichtigen sind. Im weiteren Verlauf des Planverfahrens kann es dazu kommen, dass die Vorranggebiete und sonstigen Ziele des neuen RROP als harte Tabuzonen Berücksichtigung finden müssen und das Standortkonzept entsprechend anzupassen ist. In diesem Fall wären die pauschalen Ausschlusskriterien (Kap. 2 sowie Karten 1.1a 1.3b) um harte und ggf. weiche Tabuzonen gemäß den regionalplanerischen Vorgaben zu ergänzen. Hieraus würden sich voraussichtlich auch abweichende Abgrenzungen der für die Einzelfallbetrachtung (Kap. 3) verbleibenden Potenzialflächen ergeben. Die durch die Flächennutzungspläne der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgesicherten Windparks sind in der zeichnerischen Darstellung der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung als Vorranggebiete für die Erzeugung von Windenergie aufgegriffen. Eine darüber hinausgehende räumliche Steuerung der Windenergie wird auf Ebene der Regionalplanung gegenwärtig nicht vorgesehen. Textlich werden Ziele und Grundsätze hinsichtlich der Abstimmung mit der unteren Landesplanung, der Berücksichtigung des Repowerings, der Freihaltung von Waldflächen sowie zu Mindestabstands- Empfehlungen (vgl. hierzu nähere Angaben in Kap. 2.1 bis 2.3) formuliert. 1.3 Inhalte und Vorgehensweise des Standortkonzeptes Im Zuge des Standortkonzeptes Fortschreibung 2015 wird das Stadtgebiet flächendeckend betrachtet. Hierbei werden pauschale Abstandskriterien zu Hilfe genommen. Auf Ebene des Standortkonzeptes und der darauf fußenden Flächennutzungsplanung stehen weder Anlagentypen noch Anlagenhöhen abschließend fest, so dass eine konkrete, gutachterliche Überprüfung der Verträglichkeit nicht möglich ist. Pauschalisierende Annahmen sind deshalb unumgänglich. Der heutige Stand der Anlagentechnik umfasst die Errichtung von WEA mit teils über 200 m Gesamthöhe sowie einer Leistung von bis über 3 MW. Im vorliegenden Fall kön-

6 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung nen sich jedoch gerade für die in der Fortschreibung zu beurteilenden zusätzlichen Potenzialflächen Höhenbeschränkungen aus den radartechnischen Belangen o.ä. ergeben. Insofern wird bei der Festlegung der pauschalen Abstandskriterien eine Referenzanlage von 100 m Gesamthöhe zugrunde gelegt. Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere die harten Tabuzonen nicht zu umfangreich ausgewiesen werden. Dabei geht die Stadt Aurich davon aus, dass die Errichtung von WEA mit deutlich weniger als 100 m Gesamthöhe heute nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und auch eine nicht erwünschte suboptimale Energieausbeute der für die Windenergienutzung eröffneten Flächen bedeuten würde. Weiterhin geht die Stadt Aurich davon aus, dass aufgrund der küstennahen Lage des Stadtgebietes die Windhöffigkeit für den wirtschaftlichen Betrieb von WEA mit Gesamthöhen von 100 m ausreicht. Auf der anderen Seite schließt die Stadt Aurich jedoch auch nicht grundsätzlich aus, dass innerhalb der positiv beurteilten und in eine entsprechende FNP-Darstellung überführten Potenzialflächen auch WEA mit größerer Gesamthöhe errichtet werden. Die Zulässigkeit und Verträglichkeit höherer WEA ist dann entsprechend auf nachgelagerter Verfahrensebene zu prüfen und sicherzustellen. Die bisherige Konzeption zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung der Stadt Aurich berücksichtigt auf Ebene der Ausschlussflächen die Themenbereiche Militär, Natur und Landschaft sowie Siedlungsbereiche und Abstandsflächen. Die Flächenabgrenzung bezog sich dabei auf die Flächen, die als Standorte für WEA in Betracht kommen. Ein Überstreichen der außerhalb der Suchräume angrenzenden Flächen durch die WEA-Rotoren soll nicht ausgeschlossen werden. Diese Konzeption soll dem Grunde nach beibehalten werden, nur bei einzelnen Kriterien ergeben sich aus den geänderten Planungsrahmenbedingungen Abweichungen. In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht sind die bisherigen Ausschlussflächen sowie deren weitere Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung des Standortkonzeptes aufgeführt. Tabelle 1: bisherige Ausschlussflächen und deren Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung 2015 bisherige Ausschlussflächen Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung Ausschlussflächen - Militär Ausschlussflächen Radaranlage Brockzetel Ausschlussfläche Radaranlage Flugplatz Wittmund Ausschlussfläche Anflugsektor Flugplatz Wittmundhafen wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien

7 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung bisherige Ausschlussflächen Freihaltebereich Sektor Radaranlage Brockzetel/ Windpark Königsmoor Freihaltebereich Sektor Radaranlage Flugplatz Wittmundhafen/ Windpark Königsmoor Schutzbereich Munitionsdepot Dietrichsfeld Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung Überprüfung im Einzelfall Überprüfung im Einzelfall Überprüfung im Einzelfall Ausschlussflächen Natur und Landschaft Landschaftsschutzgebiet Naturschutzgebiet Naturdenkmal Waldfläche Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft Ausgleichsflächen Vorranggebiet für Natur und Landschaft nach Regionaler Raumordnung und Nds. Landesraumordnung außerhalb der übrigen Ausschlussflächen Natur- und Landschaft wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien Überprüfung im Einzelfall Überprüfung im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Neuaufstellung des RROP LK Aurich (Entwurf 2015) Ausschlussflächen Siedlungsbereiche und Abstandsflächen Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Sonderbauflächen Gemeinbedarfsflächen Grünflächen Parkflächen wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien

8 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung bisherige Ausschlussflächen Abstände zur Wohnbebauung (Wohngebiete 700 m, Einzelhäuser, Dorf- und Mischgebiet 500 m) Hochspannungsfreileitung geplante Hauptverkehrsstraße Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung wird im Wesentlichen beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien; im Einzelfall ist eine Änderung der Planungsrahmenbedingungen bekannt (dauerhafte Aufgabe der Wohnnutzung), die ergänzend berücksichtigt wird geringfügige Abweichungen ergeben sich weiterhin daraus, dass im Rahmen der bisherigen Steuerungskonzeption die Abstände zu den Wohngebäuden selbst veranschlagt wurden, bei der Fortschreibung 2015 werden bei Baugebieten die Flächenabgrenzungen des Flächennutzungsplans zugrunde gelegt Trasse wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien; Klärung der erforderlichen Schutzabstände auf nachgelagerter Planungsebene wird beibehalten, Neuzuweisung zu harten und weichen Tabukriterien In einem ersten Arbeitsschritt werden im Rahmen der Fortschreibung des Standortkonzeptes 2015 auf Grundlage der bisherigen Ausschlussflächen die Bereiche im Stadtgebiet ermittelt, in denen bei pauschalisierender Betrachtung die Errichtung von Windenergieanlagen mit den vorhandenen Nutzungsansprüchen einschließlich der minimalen Mindestschutzabstände grundsätzlich nicht vereinbar ist. Diese sogenannten harten Tabuzonen definieren sich anhand der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten bzw. der durch Gesetze oder durch Urteile festgelegten Grenze des Zulässigen. Ein diesbezüglicher Abwägungsspielraum der planenden Kommune besteht nicht. In einem zweiten Schritt werden diejenigen Bereiche im Samtgemeindegebiet ermittelt, die aus Sicht der Stadt Aurich pauschal ebenfalls der Windenergienutzung entgegenstehen, auch wenn sie nicht auf einer gesetzlich fixierten oder sonstigen zwingend zu berücksichtigenden Grundlage beruhen. In diesem Arbeitsschritt werden zum Teil die o.g. harten Tabuzonen um Vorsorgeabstände erweitert. Die sogenannten weichen Tabuzonen resultieren aus den planerischen Vorstellungen der Stadt Aurich und werden entsprechend näher begründet. Die Stadt Aurich schöpft hier ihren Abwägungsspielraum zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung aus. Die danach verbliebenen Flächen werden in einem dritten Arbeitsschritt auf weitere mögliche Eignungseinschränkungen/ Restriktionen im Einzelfall hin überprüft und einer

9 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Bewertung zugeführt. Im Rahmen dieses Arbeitsschrittes werden somit die unter den bekannten Restriktionen als geeignet ermittelten Flächen im Stadtgebiet herausgearbeitet. Die bereits im Flächennutzungsplan sowie der 2. Änderung dargestellten Flächen werden dabei nicht erneut im Detail betrachtet, da hier bereits in den entsprechenden Bauleitplan- und Zulassungsverfahren eine detaillierte Eignungsprüfung im stadtgebietsweiten Vergleich erfolgt ist. Zudem werden an beiden Standorten bereits seit längerer Zeit Windenergieanlagen betrieben, ohne dass der Stadt Aurich gravierende Konflikte mit entgegenstehenden Belangen bekannt geworden sind. Die Flächen werden ergänzend mit aufgegriffen. 2 Ausschlusskriterien Die Flächen, in denen bestehende Nutzungsansprüche der Windenergienutzung entgegenstehen bzw. einen schwerwiegenden Nutzungskonflikt begründen, werden als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung ermittelt. Unterschieden wird dabei in harte Tabuzonen, in denen tatsächliche und rechtliche Belange die Windenergienutzung von vornherein ausschließen, und in weiche Tabuzonen, in denen Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, die aber nach den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Aurich unter stärkerer Gewichtung konkurrierender Belange von der Windenergienutzung freigehalten werden sollen. Die weichen Tabuzonen tragen dem Vorsorgegedanken besonders Rechnung. Die Ermittlung der weichen Tabuzonen ist der planerischen Abwägung zugänglich. In den folgenden Kapiteln und Tabellen sind die für das Stadtgebiet relevanten Ausschlusskriterien unter den Themenkomplexen - Siedlungsbereiche - Infrastruktur sowie - Natur und Landschaft zusammengestellt und in Karten 1.1.a bis 1.3.b dargestellt. Dabei werden die harten Tabuzonen (Karten 1.1.a, 1.2.a und 1.3.a) und die weichen Tabuzonen (Karten 1.1.b, 1.2.b und 1.3.b) separat abgebildet. In Karte 2a ist eine Gesamtübersicht aller harten Tabuzonen dargestellt, Karte 2b verdeutlich die insgesamt durch die in Karten 1.1a bis 1.3b dargestellten harten und weichen Tabuzonen überlagerten Teile des Stadtgebietes. 2.1 Ausschlusskriterien Siedlungsbereiche (Karten 1.1a und 1.1b) Die von Windenergieanlagen erzeugten Schall- und Schattenwurfemissionen zählen zu den wesentlichen Auswirkungen, die es im Zuge der Abwägung zu berücksichtigen gilt. Im Zuge des Standortkonzeptes ist eine konkrete Ermittlung der Schallemissionen nicht möglich, da die Geräuschemissionen von WEA vom Anlagentyp, von der Anzahl der Anlagen und deren Lage abhängig ist. Windenergieanlagen nach heutigem technischem Stand erzielen Werte ungefähr in der Spanne zwischen 104 und 109 db(a). Die Windenergieanlagen können grundsätzlich jedoch auch in einer schalloptimierten Betriebs-

10 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung weise bei nur geringen Leistungseinbußen mit geringeren Schallleistungspegeln betrieben werden und dadurch in geringeren Abständen zu Wohnbebauungen errichtet werden. In Niedersachsen existieren keine rechtlich verbindlichen Abstandsmaße zu Siedlungsnutzungen. Die Vorgehensweise, pauschale Abstände anzuwenden, wurde jedoch durch die Entscheidungen des OVG Münster vom bzw. durch das BVerwG vom ausdrücklich bestätigt und verdeutlicht, dass die Abstände auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz ausgerichtet werden können. Harte Tabuzonen Siedlungsbereiche Als harte Tabuzonen werden zunächst Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und Wohnnutzungen im Außenbereich, Sonderbauflächen (nicht jedoch die bestehenden Sondergebiete Windpark), Flächen für Gemeinbedarf und Grünflächen berücksichtigt. Auf diesen Flächen steht die aktuelle Flächennutzung der Windenergienutzung faktisch entgegen. Darüber hinaus wird zu Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Wohnnutzungen im Außenbereich ein Mindestabstand von 200 m als harte Tabuzone berücksichtigt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom (AZ: 8 A 2764/09) wurde als Anhaltspunkt für eine bedrängende Wirkung genannt: Ist der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage gelangen. Ein Wohnhaus wird bei einem solchen Abstand in der Regel optisch von der Anlage überlagert und vereinnahmt. Auch tritt die Anlage in einem solchen Fall durch den verkürzten Abstand und den damit vergrößerten Betrachtungswinkel derart unausweichlich in das Sichtfeld, dass die Wohnnutzung überwiegend in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Bei einer Gesamthöhe der zugrunde gelegten Referenzanlage von 100 m ergibt sich demnach ein Mindestabstand von 200 m. Im Zuge der Fortschreibung des Standortkonzeptes 2015 wird daher zu Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Außenbereichssiedlungslagen ein Mindestabstand von 200 m als harte Tabuzone berücksichtigt. Auch in Gewerbegebieten können im Einzelfall Wohnnutzungen zulässig sein, insbesondere als Betriebsleiterwohnen. Innerhalb der im Auricher Stadtgebiet vorhandenen Gewerbegebiete ist betriebsbezogenes Wohnen teilweise jedoch ausgeschlossen. In den übrigen Gewerbegebieten (Schirum, Sandhorst-Tannenhausen) ist es im Ausnahmefall zulässig. Eine Einzelfallprüfung hat jedoch ergeben, dass die Berücksichtigung von Mindestabständen von 200 m als harte Tabuzone nicht zu einem abweichenden Flächenpotenzial führen würde bzw. nur geringe Teilflächen als harte Tabuzonen einzustufen wären, die ohnehin aufgrund der weichen Tabukriterien nicht für eine Windenergienutzung vorgesehen werden. Weiche Tabuzonen Siedlungsbereiche Auch über den im Hinblick auf eine optisch bedrängende Wirkung erforderlichen Mindestabstand hinaus wirken sich Windenergieanlagen beeinträchtigend auf Wohnnutzungen aus. Hierbei sind neben den optischen Wirkungen der Baukörper insbesondere Schallimmissionen und Schattenwurf zu nennen.

11 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Bezüglich dieser Immissionen bestehen allerdings Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung: In Bezug auf Schallimmissionen bildet die Nachtzeit die beurteilungsrelevante Zeitspanne ab. Es kann sinnvoll und erforderlich sein, insbesondere in der empfindlichen Nachtzeit die Anlagen in einer schalloptimierten Betriebsweise laufen zu lassen. Der von den Windenergieanlagen hervorgerufene Schatten kann die umgebenden Nutzungen ebenfalls beeinträchtigen. Maßgebliche Parameter für die Berechnung der Schattenwurfimmissionen sind die Nabenhöhe und der Rotordurchmesser der Windenergieanlage sowie die Koordinaten inkl. der geografischen Höhe der Immissionspunkte und der Anlage. Für die Erheblichkeit der Belästigung ist die zeitliche Einwirkdauer als maßgeblich anzusehen. Nach den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen gilt eine Belästigung durch Schattenwurf als zumutbar, wenn maximal 30 Stunden pro Jahr (worstcase) bzw. maximal 30 Minuten pro Tag nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Werte können technische Einrichtungen zur Schattenabschaltung an den WEA vorgesehen werden. Die vorstehend genannten technischen Möglichkeiten zur Herstellung der immissionsschutzrechtlichen Verträglichkeit stellen allerdings oftmals nur den gesetzlich erforderlichen Mindestschutz umliegender Wohnnutzungen sicher und sind zugleich mit Einschränkungen hinsichtlich des Energieertrages verbunden. Insofern definiert die Stadt Aurich über die vorstehend genannten harten Tabuzonen weitergehende weiche Tabuzonen, um dem Schutz der Anwohner besonders Rechnung zu tragen, ein verträgliches Nebeneinander von Wohnnutzungen und WEA sowie eine optimierte Energieausbeute an den resultierenden Standorten zu ermöglichen. Sie trägt hiermit dem Vorsorgegedanken Rechnung. Die über die o.g. harten Tabuzonen von 200 m hinausgehenden weichen Tabuzonen definiert die Stadt Aurich für Wohnbauflächen mit zusätzlich 500 m (in Summe 700 m) und für gemischte Bauflächen und Außenbereichswohnnutzungen mit zusätzlich 300 m (in Summe 500 m). In einer Entfernung von 700 m können im Regelfall bezogen auf einzelne WEA Beurteilungspegel von 35 db(a) erreicht werden (s. nachstehendes Schaubild), so dass der schalltechnische Orientierungswert der DIN von 40 db(a) für Allgemeine Wohngebiete zur Nachtzeit unterschritten wird. In einer Entfernung von 500 m werden i.d.r. Beurteilungspegel von ca. 40 db(a) erreicht (s. nachstehendes Schaubild), so dass der schalltechnische Orientierungswert der DIN für gemischte Bauflächen und Außenbereichsnutzungen von 45 db(a) zur Nachtzeit eingehalten wird.

12 Beurteilungspegel / db(a) Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung WEA 500 kw (alt) 50 m Nabenhöhe L WA = 100 db(a), K T = 3 db WEA 2 MW (neu) 100 m Nabenhöhe L WA = 104 db(a), K T = 0 db Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO Entfernung / m Abb.: Schaubild DEWI Lärmberechnung 2011 Mit den genannten weichen Tabuzonen werden auch die optischen Auswirkungen minimiert. Für die Referenzanlage von 100 m Gesamthöhe wird der Abstand der dreifachen Gesamthöhe deutlich überschritten, so dass im Regelfall eine optisch bedrängende Wirkung nicht zu erwarten ist. Zudem können die weichen Tabuzonen dazu beitragen, die aus den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben resultierenden Abschaltungen zum Schutz vor unzumutbarem Schattenwurf zu minimieren.

13 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Tabelle 2: Ausschlusskriterien Siedlung bisherige Konzeption Standortkonzept Fortschreibung 2015 Kriterium Ausschlussfläche harte Tabuzone weiche Tabuzone (jeweils abzüglich harte Tabuzone) Begründung Wohnbauflächen Fläche m Fläche m 700 m harte Tabuzone: entgegenstehende Nutzung, optisch bedrängende Wirkung weiche Tabuzone: Vorsorge Immissionsschutz Gemischte Bauflächen Fläche m Fläche m 500 m harte Tabuzone: entgegenstehende Nutzung, optisch bedrängende Wirkung weiche Tabuzone: Vorsorge Immissionsschutz Außenbereichswohnnutzung Einzelhäuser m Einzelhäuser m 500 m harte Tabuzone: entgegenstehende Nutzung, optisch bedrängende Wirkung weiche Tabuzone: Vorsorge Immissionsschutz Gemeinbedarfsfläche Fläche Fläche -- harte Tabuzone: entgegenstehende Nutzung Sonderbauflächen (außer Fläche Fläche -- harte Tabuzone: entgegenstehende Nutzung bestehende SO Windpark) Grünflächen Fläche Fläche -- harte Tabuzone: entgegenstehende Nutzung

14 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Wie bereits in Kap. 1.2 ausgeführt, wird derzeit das Regionale Raumordnungsprogramm durch den Landkreis Aurich neu aufgestellt und liegt im Entwurf 2015 vor. Die dort formulierten Empfehlungen für Mindestabstände zu Siedlungsnutzungen sind in der folgenden Übersicht aufgeführt und den vorliegend gewählten Abständen gegenübergestellt. Hierbei werden Abweichungen kurz begründet, auf die ausführlichen Erläuterungen zu den weichen Tabuzonen am Anfang dieses Kapitels sei verwiesen. Tabelle 3: Ausschlusskriterien Siedlung Vergleich mit den Abstandsempfehlungen des RROP-Entwurfes Kriterium Abstandsempfehlung RROP- Entwurf vorliegend gewählter Abstand Erläuterungen Wohnbauflächen Einzelbebauung/ Bauten im Außenbereich Gemischte Bauflächen Sonderbauflächen Gewerbliche Bauflächen 750 m 700 m Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Schutzabstand wird als ausreichend vorsorgeorientiert eingestuft 300 m 500 m Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Schutzabstand wird aus Gründen des vorsorgenden Immissionsschutzes gewählt 500 m 500 m m -- pauschalisierte Abstände werden nicht für erforderlich gehalten 300 m -- es sind keine Konflikte mit betriebsbezogenem Wohnen erkennbar, eine grundsätzliche Unverträglichkeit zwischen Gewerbenutzungen und WEA ist nicht erkennbar 2.2 Ausschlusskriterien Infrastruktur (Karten 1.2a und 1.2b) Belange der Infrastruktur werden unter Berücksichtigung der Hauptverkehrswege, des Flugplatzes Wittmundhafen, der Radaranlagen Brockzetel und Flugplatz Wittmundhafen sowie der Hochspannungsfreileitungen in das Standortkonzept eingestellt. Die Aufteilung in harte und weiche Tabuzonen stellt sich dabei wie folgt dar:

15 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Harte Tabuzonen Infrastruktur Die Hauptverkehrsstraßen werden einschließlich der 20 m-bauverbotszone des 9 Fernstraßengesetz (für Bundesstraßen) bzw. des 24 Niedersächsisches Straßengesetz (für Landes- und Kreisstraßen) als harte Tabuzone berücksichtigt. Innerhalb der Bauverbotszone sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Auch im Bereich des Ems-Jade-Kanals als schiffbares Gewässer sowie der Trasse der im Südwesten des Stadtgebietes verlaufenden Hochspannungsfreileitung ist die Errichtung von WEA faktisch ausgeschlossen. Bereits im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Anflugsektor gemäß 12 Luftverkehrsgesetz des Flugplatzes Wittmundhafen erfolgt. Hier wird im Erläuterungsbericht wie folgt ausgeführt: Ein weiterer Schutzbereich, der als militärische Ausschlussfläche zu betrachten ist ergibt sich durch Höhenbeschränkungen im Anflugsektor des Flugplatzes Wittmundhafen. Die in den Bauschutzbereich festgelegten Höhenbeschränkungen können nicht als abschließendes Ausschlusskriterium für die Windenergieanlagen bei Überschreitung dieses Höhenmaßes dienen, da mit Zustimmung der Wehrbereichsverwaltung auch höhere Maße zugelassen werden können. Maßgebend sind vielmehr die tatsächlichen Anforderungen an die jeweiligen Anflugverfahren. Eine flächenmäßig eindeutige Abgrenzung des Gebietes, bei der Windenergieanlagen mit einer Mindesthöhe von 100 m über dem Gelände aus Anforderungen des Anflugverfahrens möglich sind, kann von Seiten der Wehrbereichsverwaltung Nord nicht eindeutig benannt werden. Daher ist abgeleitet aus der angegebenen Höhenbeschränkung der Wehrbereichsverwaltung zu einzelnen Geländepunkten eine Fläche definiert worden auf der Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von 100 m aufgrund der Anflugverfahren auf jeden Fall nicht möglich sind. Auch auf weiteren darum herumliegenden Flächen auch außerhalb des Bauschutzbereiches sind Windenergieanlagen bis 100 m nicht zulässig. Dies bedürfte jedoch einer jeweiligen Einzelprüfung. Auf dieser Grundlage geht die Stadt Aurich für die in Karte 1.2a abgegrenzte, aus der bisherigen Konzeption übernommene Fläche davon aus, dass hier die Errichtung von WEA mit einer Mindesthöhe von 100 m (Referenzanlage, vgl. Kap. 1.3) faktisch nicht möglich ist und auch nicht in den Abwägungsspielraum der kommunalen Steuerungskonzeption fällt. Insofern wird dieser Bereich den harten Tabuzonen zugeordnet. Weitere harte Tabuzonen stellen die Schutzbereiche um die Radaranlage Brockzetel und die Radaranlage Flugplatz Wittmund gemäß den jeweiligen Schutzbereichsverordnungen dar. Hier sind Radien von 5,3 km von WEA mit einer Mindesthöhe von 100 m (Referenzanlage) freizuhalten, wobei sich im vorliegenden Fall eine örtliche Anpassung des Schutzbereichs der Radaranlage Brockzetel im Bereich des vorhandenen Windparks Königsmoor ergibt. Die in Karte 1.2a verzeichneten Schutzbereiche sind aus der Steuerungskonzeption der 2. Änderung des Flächennutzungsplans übernommen. In diesem Planverfahren wurde die Wehrbereichsverwaltung Nord zu den militärischen Belangen beteiligt, aus deren Anforderungen sich die einzuhaltenden Abstandsflächen ergaben. Der verringerte Abstand im Bereich des realisierten Windparks Königsmoor ergab sich aus einem signatur-

16 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung technischen Gutachten sowie aus Flugvermessungen. Hierdurch wurde der Nachweis erbracht, dass der Windpark zu keinen messbaren Beeinträchtigungen der Radaranlage führt. Unter Berücksichtigung dieser besonderen Situation im Ursprungs-Planverfahren und dem daraus resultierenden Bestandsschutz für den Windpark Königsmoor wird im vorliegenden Standortkonzept die bisherige, angepasste Abgrenzung des Schutzbereiches um die Radaranlage Brockzetel als harte Tabuzone beibehalten. Der vollständige Radius ist ergänzend als nachrichtliche Information in die Kartendarstellung mit aufgenommen. Sofern in diesen Bereichen künftig eine Neuplanung erfolgen sollte, ist die Vereinbarkeit mit den militärischen Belangen im konkreten Einzelfall im dortigen Verfahren zu prüfen. Weiche Tabuzonen Infrastruktur Zu Hauptverkehrsstraßen werden weiche Tabuzonen von zusätzlich 80 m, insgesamt also 100 m in Ansatz gebracht. Auch zum Ems-Jade-Kanal wird als Schutzabstand eine weiche Tabuzone von 100 m berücksichtigt. Der gewählte Abstand entspricht der Kipphöhe der Referenzanlage. Die weiche Tabuzone wird als Sicherheitsabstand zum vorsorgenden Schutz vor Umsturz, Gondelabwurf oder Abwurf von Rotorblättern sowie Eiswurf verstanden. Durch den Schutzabstand wird auch das Risiko minimiert, dass Verkehrsteilnehmer durch Rotorschattenwurf, Reflektionen o.ä. irritiert oder abgelenkt werden. Die im FNP dargestellten Trassen geplanter Hauptverkehrsstraßen (Umgehung/ Autobahnanbindung) werden mit einer Korridorbreite von 300 m (beidseitig 150 m) als weiche Tabuzonen berücksichtigt. Hierdurch hält die Stadt Aurich zusätzlich zu den für Hauptverkehrsstraßen angesetzten Vorsorgeaspekten Planungsspielräume für die Detail-Festlegung der Trassen offen. Zusätzliche Belange der Infrastruktureinrichtungen werden auf Ebene der Einzelfallprüfung in die Fortschreibung des Standortkonzeptes eingestellt. Diesbezüglich wird auf Kap. 3 verwiesen. Schutzabstände zur im Südwesten des Stadtgebietes verlaufenden Hochspannungsfreileitung, sonstigen Leitungstrassen oder Richtfunktrassen werden auf Ebene des Standortkonzeptes nicht berücksichtigt. Hier kann eine konkrete Festlegung der Schutzanforderungen auf nachgelagerter Planungsebene erfolgen, in Kenntnis der konkret geplanten WEA-Höhen und Rotor-Durchmesser.

17 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Tabelle 4: Ausschlusskriterien Infrastruktur Standortkonzept Fortschreibung 2015 Kriterium bisherige Konzeption Ausschlussfläche Hauptverkehrsstraße -- Geplante Umgehung, Autobahnanbindung harte Tabuzone Fläche + 20 m Fläche m -- weiche Tabuzone 100 m Trasse m Schiffbares Gewässer -- Fläche 100 m Hochspannungsfreileitung Anflugsektor Flugplatz Wittmundhafen Ausschlussfläche Radaranlage Flugplatz Wittmundhafen Ausschlussfläche Radaranlage Brockzetel Trasse m Trasse -- 5,3 km-radius 5,3 km mit örtlicher Anpassung Begründung hart: entgegenstehende Nutzung, Bauverbotszone weich: vorsorgender Schutz vor Gefährdung, Kipphöhe Referenzanlage weich: Freihaltung von Trassenvarianten, vorsorgendes Offenhalten von Planungsspielräumen hart: entgegenstehende Nutzung weich: vorsorgender Schutz vor Gefährdung, Kipphöhe Referenzanlage hart: entgegenstehende Nutzung weich: Schutz vor Gefährdung, Kipphöhe Referenzanlage hart: WEA mit 100 m Höhe aufgrund Anforderungen des Anflugverfahrens auf jeden Fall nicht möglich (gemäß Abstimmung mit Wehrbereichsverwaltung in Verfahren 2. FNP-Änderung) Flächenfestlegung gemäß Höhenbeschränkung der Wehrbereichsverwaltung Flächenfestlegung gemäß bisheriger Konzeption 5,3 km- Radius Flächenfestlegung gemäß bisheriger Konzeption hart: Schutzanforderungen Radaranlage hart: Schutzanforderungen Radaranlage gemäß Anforderungen Wehrbereichsverwaltung Nord (Festlegung im Rahmen 2. FNP- Änderung) Wie bereits in Kap. 1.2 ausgeführt, wird derzeit das Regionale Raumordnungsprogramm durch den Landkreis Aurich neu aufgestellt und liegt im Entwurf 2015 vor. Die dort formulierten Empfehlungen für Mindestabstände zu Infrastruktureinrichtungen werden nachfolgend den vorliegend gewählten Abständen gegenübergestellt, Abweichungen werden kurz begründet.

18 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Tabelle 5: Ausschlusskriterien Infrastruktur Vergleich mit den Abstandsempfehlungen des RROP-Entwurfes Kriterium Abstandsempfehlung RROP- Entwurf vorliegend gewählter Abstand Erläuterungen Straßen und Bahnanlagen Kipphöhe, mind. 100 m 100 m zu Hauptverkehrsstraßen, 150 m zu geplanter Umgehung/ Autobahnanbindung Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, zusätzliche Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Ebene im Einzelfall ausreichend Berücksichtigung finden Kabeltrassen HD- Erdgasleitungen Kipphöhe, mind. 100 m Kipphöhe, mind. 100 m -- Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Planungsebene konkret festgelegt werden -- Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Planungsebene konkret festgelegt werden Richtfunk 100 m -- Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Planungsebene konkret festgelegt werden 2.3 Ausschlusskriterien Natur und Landschaft (Karten 1.3a und 1.3b) Unter Aspekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden einerseits die nach dem Naturschutzgesetz ausgewiesenen Schutzgebiete und Schutzobjekte als Ausschlusskriterien berücksichtigt, andererseits Kompensationsflächen und Waldflächen. Die Schutzgebiete und Schutzobjekte unterliegen gemäß der jeweiligen Schutzgebietsverordnung bzw. den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen Nutzungseinschränkungen zum Schutz von Natur und Landschaft, die eine Errichtung von Windenergieanlagen im Regelfall ausschließen und nicht der Abwägung der Stadt Aurich zugänglich sind.

19 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Zusätzlich zum bisherigen Steuerungskonzept werden die Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete) als harte Tabuzonen mit aufgenommen. Auch hier greifen im Regelfall die o.g. Nutzungseinschränkungen. Unberücksichtigt bleiben hingegen Geschützte Landschaftsbestandteile, zu denen auch die pauschal geschützten Wallhecken zählen, sowie besonders geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG. Diese Schutzobjekte sind im Regelfall kleinflächig bzw. linear ausgeprägt, so dass eine Sicherstellung der Schutzanforderungen auf nachgelagerter Ebene (z.b. bei der Standortfestlegung der WEA innerhalb einer Sondergebiets-Fläche) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich ist. Als weiche Tabuzonen stellt die Stadt Aurich Waldflächen in ihr Steuerungskonzept ein. Sie greift damit die Grundsätze der Landesraumordnung auf (vgl. Kap. 1.2) und stellt die im Regelfall hohe Bedeutung des Waldes für Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungseignung sowie die forstwirtschaftlichen Belange in die Abwägung ein. Für den uneingeschränkten Erhalt der Waldflächen spricht zudem der vergleichsweise geringe Waldanteil im Auricher Stadtgebiet wie auch in der Region. Weitergehende pauschale weiche Tabuzonen macht die Stadt Aurich nicht zur Grundlage ihrer Steuerungskonzeption. Insbesondere werden auch die Belange der bestehenden Kompensationsflächen (Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft) sowie der Ausgleichsflächen-Suchräume erst auf Ebene der Einzelfallbetrachtung aufgegriffen (s. Kap. 3). In der folgenden Tabelle sind die gewählten Ausschlusskriterien Natur und Landschaft zusammengestellt, unterteilt nach harten und weichen Tabuzonen. Die Begründung der Ausschlusswirkung ist ebenfalls aufgeführt. Die Ausschlusskriterien Natur und Landschaft sind in den Karten 1.3a und 1.3b graphisch dargestellt.

20 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Tabelle 6: Ausschlusskriterien Natur und Landschaft bisherige Konzeption Standortkonzept Fortschreibung 2015 Kriterium Ausschlussfläche harte Tabuzone weiche Tabuzone Begründung EU-Vogelschutzgebiet -- Fläche -- harte Tabuzone: Schutz- und Erhaltungsziele sind regelmäßig nicht mit WEA vereinbar FFH-Gebiet -- Fläche -- harte Tabuzone: Schutz- und Erhaltungsziele sind regelmäßig nicht mit WEA vereinbar (Fledermausschutz) Naturschutzgebiet Fläche Fläche -- harte Tabuzone: Schutzverordnungen untersagen regelmäßig bauliche Nutzungen Landschaftsschutzgebiet Fläche Fläche -- harte Tabuzone: Schutzverordnungen untersagen regelmäßig bauliche Nutzungen, insbesondere solche mit Störwirkungen auf Landschaftsbild und landschaftliche Erholungseignung Naturdenkmal Fläche Fläche -- harte Tabuzone: Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung und Veränderung regelmäßig durch Unterschutzstellung untersagt Wald Fläche -- Fläche weiche Tabuzone: Grundsatz der Raumordnung, hohe Bedeutung von Waldflächen für Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungseignung, forstwirtschaftliche Belange, Erhalt des Waldflächen-Anteils im Stadtgebiet Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft Ausgleichsflächen- Suchräume Vorranggebiet für Natur und Landschaft (außerhalb übrige Ausschlussflächen für Natur und Landschaft) Fläche Würdigung erfolgt im Rahmen der Einzelfallprüfung, s. Kap. 3 Fläche Würdigung erfolgt im Rahmen der Einzelfallprüfung, s. Kap. 3 Fläche Vorranggebiete Natura 2000 des LROP sind über die Berücksichtigung der EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete ausreichend gewürdigt; Vorranggebiete der Regionalplanung bestehen derzeit nicht; Entwurfsfassung wird in die Einzelfallprüfung eingestellt, s. Kap. 3

21 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Die im RROP-Entwurf des Landkreises Aurich (vgl. Kap. 1.2) formulierten Empfehlungen für Mindestabstände zu naturschutzfachlich relevanten Belangen sind in der folgenden Übersicht aufgeführt und den vorliegend gewählten Abständen gegenübergestellt, einschließlich kurzer Begründung der Abweichungen. Tabelle 7: Ausschlusskriterien Natur und Landschaft Vergleich mit den Abstandsempfehlungen des RROP-Entwurfes Kriterium Abstandsempfehlung RROP- Entwurf vorliegend gewählter Abstand Erläuterungen Wald 200 m Fläche ohne Abstand Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Planungsebene konkret festgelegt werden Gewässer 100 m -- Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Berücksichtigung kann auf nachgelagerter Planungsebene erfolgen NSG, LSG und FFH EU-Vogelschutzgebiet 200 m Fläche ohne Abstand 500 m Fläche ohne Abstand Beibehaltung bisherige Planungskonzeption, Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Planungsebene konkret festgelegt werden Schutzanforderungen können auf nachgelagerter Planungsebene konkret festgelegt werden

22 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Ergebnis des Flächenverschnitts Die Überlagerung aller harten Tabuzonen aus den Bereichen Siedlung, Infrastruktur und Natur und Landschaft ist in Karte 2a als Gesamtübersicht dargestellt. Die Überlagerung aller weichen Tabuzonen ist in Karte 2b als Gesamtübersicht wiedergegeben zzgl. zu den harten Tabuzonen. Die nach Ausschluss durch harte und weiche Tabuzonen verbleibenden Potenzialflächen verdeutlicht Karte 3. Dabei werden die bestehenden Sondergebiete der Windparks Georgsfeld und Königsmoor gesondert hervorgehoben. Die Stadt Aurich hat für die weitere Festlegung der verbleibenden Potenzialflächen die weichen Tabuzonen gewählt und damit dem Vorsorgegedanken besonders Rechnung getragen. Somit verbleiben die folgenden zusätzlichen Flächen für die nähere Einzelfallprüfung: Tabelle 8: für die Einzelfallprüfung verbleibende Potenzialflächen Nummer Bezeichnung Größe 1 Meerhusener Moor 61,6 ha 2 Langefelder Grenzweg 32,9 ha 3 Pfalzdorf 12,0 ha 4 Spekendorf 6,9 ha 5 Wiesens 5,9 ha 6 West-Erweiterung Windpark Königsmoor 17,7 ha 7 Neekamp 0,7 ha Die beiden bestehenden Windparks Georgsfeld und Königsmoor werden im Rahmen der Fortschreibung des Standortkonzeptes im Wesentlichen bestätigt. Dabei reichen die Abgrenzungen der aktuell dargestellten Sondergebiete zwar teilweise über die Potenzialflächen hinaus. Wie in Kap. 1.3 ausgeführt, beziehen sich die Flächenabgrenzungen im Rahmen der Steuerungskonzeption des Standortkonzeptes jedoch auf die Flächen, die als Standorte für WEA in Betracht kommen. Ein Überstreichen der angrenzenden Flächen durch die WEA-Rotoren soll nicht ausgeschlossen werden. Soweit die im Rahmen der Fortschreibung des Standortkonzeptes ermittelten Potenzialflächen über die Flächenabgrenzungen der bestehenden Sondergebiete hinausgehen, werden diese Bereiche als mögliche Erweiterungsflächen in die Einzelfallprüfung eingestellt (siehe oben: Potenzialflächen Nr. 4 und 6).

23 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung Beurteilung der verbliebenen Potenzialflächen Die nach Anwendung der Ausschlusskriterien verbleibenden Potenzialflächen werden im Weiteren im Hinblick auf ihre Eignung für die Errichtung von Windenergieanlagen überprüft und bewertet. Hierbei werden in Fortschreibung der bisherigen Konzeption und unter Würdigung der wesentlichen, mit der Windenergienutzung konkurrierenden Belange folgende Kriterien in die Prüfung eingestellt, ergänzend zu den pauschal angesetzten harten und weichen Tabuzonen: Flächengröße/ Konzentrationseignung militärische Belange, Belange der technischen Infrastruktur Belange der Ausgleichsflächen-Suchräume und der bestehenden Kompensationsflächen Belange des Artenschutzes, insbesondere der Avifauna Belange des Landschaftsbildes/ der landschaftlichen Erholungseignung Ziele der Regionalplanung im Entwurf (Stand 2015) Die räumliche Steuerung der Windenergienutzung wird seitens der Stadt Aurich mit dem Ziel verfolgt, weite Teile des Außenbereichs bzw. der freien Landschaft von den nachteiligen Auswirkungen von Windenergieanlagen freizuhalten, indem eine Konzentration auf geeignete Flächen erfolgt. Hierdurch soll auch die sogenannte Verspargelung der Landschaft, die Errichtung zahlreicher Einzelanlagen verhindert werden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden nur solche Potenzialflächen als geeignet eingestuft, die eine gewisse Flächengröße aufweisen und die Errichtung mehrerer WEA ermöglichen. Dabei wird auch in die Betrachtung eingestellt, ob es sich um Erweiterungsflächen der bestehenden Windpark-Standorte handelt. Im Rahmen der bisherigen Konzeption wurden der Freihaltebereich Sektor Radaranlage Brockzetel, der Freihaltebereich Sektor Radaranlage Flugplatz Wittmundhafen sowie der Schutzbereich des Munitionsdepots Dietrichsfeld hinsichtlich der militärischen Belange pauschal als Ausschlussflächen berücksichtigt. Allerdings ist hier im Einzelfall sehr wohl die Errichtung von Windenergieanlagen möglich. Die Stadt Aurich hat deshalb für konkrete Fallkonstellationen innerhalb der verbliebenen Potenzialflächen eine Überprüfung der Radar-Belange durchführen lassen. Die Ergebnisse sind in den folgenden Kapiteln dargelegt und werden in die Einzelfallprüfung eingestellt. Im Rahmen der bisherigen Konzeption wurden zudem die im FNP dargestellten Ausgleichsflächen-Suchräume sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft als Ausschlussflächen eingestellt. Da die Ausgleichsflächen- Suchräume im Rahmen des Flächennutzungsplans großräumig abgegrenzt wurden und den voraussichtlichen Bedarf an Ausgleichsflächen deutlich überschreiten, werden durch diese pauschale Herangehensweise große Bereiche von einer Windenergienutzung ausgeschlossen, die ggf. auch mittel- und langfristig nicht für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Deshalb erfolgt im Rahmen der Fortschreibung 2015 nunmehr eine Einzelfall-bezogene Betrachtung anstelle des pauscha-

24 Stadt Aurich: Standortkonzept Windenergie Fortschreibung len Ausschlusses dieser Flächen. Dabei werden auch die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen und neuen Zielsetzungen der Stadt Aurich eingestellt, insbesondere die großflächig begonnene Entwicklung des Naturwaldes Plaggenburg. Wesentliche Informationsgrundlagen für die Einzelfallprüfung stehen mittlerweile mit dem Ausgleichsflächenkataster zur Verfügung. Hinsichtlich der Belange des Naturhaushalts stuft die Stadt Aurich neben der pauschalen Freihaltung der Schutzgebiete und des Waldes (s. Kap. 2.3) den Artenschutz, insbesondere den Schutz der Vogelwelt als maßgeblich für die Standorteignung ein. Die direkten Flächeninanspruchnahmen für WEA-Standorte und Erschließungseinrichtungen sind im Regelfall räumlich eng begrenzt, so dass sich auf nachgelagerter Planungsebene hinreichend Möglichkeiten für den Erhalt wertgebender Biotopstrukturen oder Pflanzenwuchsorte ergeben. Im Hinblick auf Fledermäuse bestehen mittlerweile nach dem Stand der Technik gute Möglichkeiten, durch temporäre Abschaltungen der WEA zu Zeiten mit hoher Flugaktivität der kollisionsgefährdeten Fledermaus-Arten Konflikte hinreichend zu minimieren. Vergleichbare betriebsbegleitende Vermeidungsmöglichkeiten sind in Bezug auf Brut- und Gastvögel oftmals nicht gegeben bzw. können nicht zumutbar umgesetzt werden, so dass diesbezüglich eine Konfliktvermeidung im Rahmen der Standortfindung vorrangig ist. Grundlage für die Beurteilung des Konfliktpotenzials stellen entsprechende aktuelle Bestandserhebungen dar (Quellenangaben jeweils im Text). Die Belange des Landschaftsbildes werden auf Grundlage einer aktuellen Geländebefahrung und Erfassung von Landschaftsbild-Einheiten im Umkreis von rd. 3 km um die Potenzialflächen beurteilt. Die Dokumentation der Landschaftsbild-Erfassung ist im Anhang beigefügt. In die Eignungsprüfung der Potenzialflächen werden auch wesentliche Aspekte der Erholungsnutzungen sowie die räumliche Dichte von Windparks eingestellt. Seit der Bekanntmachung der Planungsabsichten im Januar 2009 befindet sich der Landkreis Aurich in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes. Nunmehr liegt der Stadt Aurich der Entwurf 2015 des Regionalen Raumordnungsprogramms vor. Dieser Planstand ist bisher nicht abschließend. Änderungen sind im Weiteren möglich. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der Verfahrensabläufe von RROP-Neuaufstellung und Standortkonzept bzw. darauf aufbauender FNP-Änderung der Stadt Aurich werden die zum bisherigen Stand in der zeichnerischen Darstellung der Entwurfsfassung der RROP-Neuaufstellung dokumentierten Ziele der Raumordnung jedoch in die Beurteilung der Standorte eingestellt, auch wenn sie noch nicht als zwingende Vorgaben der Regionalplanung zu berücksichtigen sind (vgl. Kap. 1.2). Im weiteren Verlauf des Planverfahrens kann es dazu kommen, dass die Vorranggebiete und sonstigen Ziele des neuen RROP als harte Tabuzonen Berücksichtigung finden müssen und das Standortkonzept entsprechend anzupassen ist. In diesem Fall wären die pauschalen Ausschlusskriterien (Kap. 2 sowie Karten 1.1a 1.3b) um harte und ggf. weiche Tabuzonen gemäß den regionalplanerischen Vorgaben zu ergänzen. Hieraus würden sich ggf. auch abweichende Abgrenzungen der für die Einzelfallbetrachtung verbleibenden Potenzialflächen ergeben. Das Kriterium Windhöffigkeit/ Windpotenzial wird abweichend zur bisherigen Steuerungskonzeption nicht weiter in die Beurteilung eingestellt. Die Stadt Aurich geht hierbei

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