Werkraum Sonne 3 Sonnemannstraße Bremen. Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013

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1 Werkraum Sonne 3 Sonnemannstraße Bremen Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013

2 W 132 U Projekt U Projekt U UProjekt Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Inhalt UInhaltsverzeichnis 2 UVorbemerkungen 3 UDie Entwicklung des Vereins und der Projektarbeit im Überblick 4 UEntlassungsvorbereitungspool (EVB - Pool) Koordination 9 Geschichte und Struktur 12 Strafhaft und EFS 16 Frauenvollzug 26 Drogenberatung, Untersuchungshaft, Jugendvollzug 32 UProjekt Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) 40 UBrücke BremenU 47 UHaus Fedelhören (HF) 69 UAufsuchende Hilfen - Ambulante Betreuung (AHAB) 79 UAmbulante Straffälligenhilfe in der Teestube 88 Netzwerkstelle InJobs 98 UProjekt Berufshilfe innerhalb und außerhalb der JVA 100 Integrationsbegleitung sozialintegratives Modul (Chance IV) 105 UProjekt Berufshilfe in der Jugendvollzugsanstalt Bremen 111 UProjekt Step by Step 119 Werkraum Sonne 3 UEU-Programm LOS HIGELO 141 Ehrenamt 146 Alkoholsuchtberatung und Prävention 148 Projekt: Ich lese für Dich 151 Projekt Knastgewächse 152 UKompetenzCentrum bei der Justizvollzugsanstalt Bremen 159 UQualitätsmanagement 169 UBeirat 171 UAdressen 172

3 Vorbemerkung Auch im Jahre 2013 konnte der Verein die bislang laufenden Projekte weiter erfolgreich durchführen. Darüber hinaus hat der Verein 2013 den zusätzlichen Arbeitsbereich der Entlassungsvorbereitung im Frauenvollzug und die Drogenberatung in der U-Haft und im Jugendvollzug im Auftrag des Senators für Justiz und Verfassung übernommen. Ebenfalls neu konzipiert wurde das Projekt Werkraum Sonne 3 Abarbeitung von Geldstrafen für schwer vermittelbare Personen im arbeitstherapeutischen Beschäftigungsprojekt. Das Projekt ist im Juli 2013 angelaufen und ist als Modellprojekt bis Mitte 2015 geplant. Das bestehende Qualitätsmanagementsystem in Verbindung mit der Akkreditierung und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung wurde wieder erfolgreich durchgeführt und zertifiziert. Bremen, im Mai 2014 A. Welchner 3

4 UDie Entwicklung des Vereins und der Projektarbeit im Überblick 1971 Gründung und erstes Haus in der Straße Hoppenbank 1979 Einweihung Haus Fedelhören 1979 Entlassungsvorbereitung 1982 Brücke Bremen 1984 Projekt Nachbetreuung, in 2003 Übergang in das Projekt AHAB 1986 Teestube 1986 Projekt Untersuchungshaftvermeidung 1990 Projekt Drogen/Methadon, in 2003 Übergang in das Projekt AHAB 1990 Projekt Betreutes Wohnen, in 2003 Übergang in das Projekt AHAB 1993 Berufshilfebüro / Berufshilfe in der Arbeit mit Straffälligen 1995 Projekt Freie Integrations- und Resozialisierungshilfen 1995 Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen, (eingestellt 2003 wegen Auslauf der Förderung) 1995 Berufshilfebüro / Soziale und berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Strafentlassenen 1995 Aktionsprogramm der EU LEONARDO DA VINCI / Entwicklung von Lernmodulen, (eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) 1996 Projekt CLEAN CITY (eingestellt 2002 wegen mangelhafter Finanzierung) 1997 Arbeits- und Berufsförderung schwerstvermittelbarer Strafgefangener - eine Maßnahme nach 242s AFG zur Weiterbeschäftigung ehemaliger Mitarbeiter des Bremer Vulkan (MyPegasus), (eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) 1997 Start Projekt TELiS (Telelernen im Strafvollzug) in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Landes Brandenburg und der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) Niedersachsen, unterstützt durch die Europäische Union im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung INTEGRA (Eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) 1998 Projekt CLEAN CITY III (eingestellt 2002 wegen mangelhafter Finanzierung) 4

5 1999 Global Bangemann Challenge und Connect Programm, (eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) 2000 Berufshilfebüro in der JVA Bremen und bei den sozialen Diensten der Justiz im Rahmen eines Landesprogramms 2001/2002 Einrichtung EVB- Pool für die Justizvollzugsanstalt Bremen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe SOJUS, der Justizvollzugsanstalt Bremen, dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung und dem Verein Kommunale Drogenpolitik für akzeptierende Drogenarbeit e.v Zusammenführung der Projekte Nachbetreuung / Betreutes Wohnen und Drogen / Methadon in das neue Projekt AHAB - Ambulante Hilfen - Ambulante Betreuung 2002 Mitarbeit an der Entwicklungspartnerschaft e-lis (e-learning im Strafvollzug), gefördert über die Europäische Union im Rahmen der GI Equal. Teilprojekt 29 - Lerninsel Teestube in Verbindung mit der Allgemeinen Berufsschule, Laufzeit bis Start des Projekts Ehrenamtliche Hilfen für Straffällige 2002 Sozialberatungszentrum für Straffällige Bremen Nord, eine Kooperation zwischen den Sozialen Diensten der Justiz, Hoppenbank e.v. (Brücke Bremen, Berufshilfebüro und Ehrenamt) und dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung (Schuldnerberatung) 2003 Start des Projekts Berufshilfe für ausländische Straffällige im Rahmen des EU - Programms XENOS, Arbeit und Leben in Vielfalt. Laufzeit 2003 bis Fortsetzung des Projekts EEPPI - European Educational Project for Penitentiary Institutions 2003 Beantragung des Projekts The Whereabout of Exprisoners Verbleibs- und Rückfallforschung für Inhaftierte der JVA Bremen 2004 Einrichtung eines Beirats 2005 Das EU-Projekt Xenos Berufshilfe für ausländische Straffällige wurde beendet 2005 Start des EU-Projekts Equal/BABE mit dem Schwerpunkt Rehabilitation Kunsttherapie, Ergotherapie und Arbeitserprobung, durchgeführt in der JVA Bremen 2005 Betreuung und Koordination von InJobs (Beschäftigungsmöglichkeiten für Strafentlassene und Langzeitarbeitslose mit 1,-- Mehraufwandsentschädigung) 2005 Neubelebung des Projektes Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen im Strafvollzug 5

6 2006 Fortsetzung des Projektes Berufshilfe über das Landesprogramm CHANCE II/Europäischer Sozialfonds (ESF) 2006 Kooperation mit dem Beschäftigungsträger Förderwerk mit dem Projekt Clean City 2006 Ausbau des KompetenzCentrums in Zusammenarbeit mit dem Förderwerk 2007 Erfolgreiche Beendigung des EU-Projektes Equal/BABE im Erwachsenenvollzug 2007 Einzug in die Büroräume des KompetenzCentrums 2007 Start des EU-Projekts Xenos Step by Step 2007 Neue Internetpräsenz von Hoppenbank unter Beendigung des Projekts Clean City, das in Kooperation mit dem Beschäftigungsträger Förderwerk durchgeführt wurde 2008 Fortsetzung des Projekts Berufshilfe über das Landesprogramm Chance III des Europäischen Sozialfonds und der Förderung durch die BAGIS 2008 Beendigung des EU-Projekts Xenos Step by Step im Jugendvollzug 2008 Zertifizierung des Vereins Hoppenbank nach DIN EN ISO 9001:2000 über das eingeführte Qualitätsmanagement durch bag cert 2008 Beginn der kleinen EU-Projekte LOS Ehrenamtliche Straffälligenhilfe und HIGELO (Hier geht s los) 2008 Brücke Bremen eröffnet 2. Beratungsstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz 2008 Ausweitung der Betreuung von Integrationsjobs in Kooperation mit Förderwerk GmbH im KompetenzCentrum 2009 Erfolgreiche Durchführung der EU geförderten Projekte über Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) HIGELO und. Ehrenamts-Koordination. Die weitere Förderung ist für 2010 vereinbart 2009 Neues Projekt über EU-LOS - "Ich lese für Dich" - Gutenachtgeschichten für Kinder von Inhaftierten 2009 Das Qualitätsmanagementsystem wurde erfolgreich weiter zertifiziert über DIN EN ISO 9001:2008 6

7 2009 Brücke Bremen Beratungsstelle Mitte und Berufshilfe Mitte sind in die Sögestr (altes Oberlandesgericht) umgezogen 2009 Projekt "step by step" im Jugendvollzug soll 2010 vom Justizsenator über finanzielle Mittel des Programms "stopp der Jugendgewalt" wieder gefördert werden 2010 Abschluss des Projekts Berufshilfe Chance III und Weiterbewilligung über Chance IV ( bis ) über den Europäischen Sozialfonds und gefördert vom Jobcenter Bremen bis Abschluss der Jahresprojekte über das EU-Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" - "Ich lese für Dich", "Koordination der ehrenamtlichen Straffälligenhilfe" und "HIGELO"(Hier gehts s los). Die Projekte wurden wieder für 2011 bewilligt und werden fortgeführt. Daneben soll ein neues Projekt "Alkoholsuchtberatung und Prävention" in 2011 beginnen Das Projekt "step by step" wurde im Frühjahr 2010 begonnen und ist bis Okt bewilligt über die Mittel "Stopp der Jugendgewalt" 2010 Das Qualitätsmanagementsystem wurde im November 2010 erneut zertifiziert nach DIN EN ISO 9001: Weiterförderung des Projekts Berufshilfe Chance IV über das Jobcenter bis Das Qualitätsmanagementsystem wurde im Dezember 2011 erneut zertifiziert nach DIN EN ISO 9001: "Ich lese für Dich" wurde bis Mai 2011 über EU-LOS und danach bis Mai 2012 über die Stiftung Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe gefördert 2011 Das EU-LOS-Projekt "Alkoholsuchtberatung und Prävention" wurde innerhalb der JVA Bremen und außerhalb der Anstalt gefördert und wird 2012 fortgesetzt werden 2011 Arbeits- und Ergotherapie "step by step" im Jugendvollzug wurde bis Ende des Jahres erfolgreich durchgeführt und ist bis Ende 2012 bewilligt 2011 EU-LOS-Projekte - "HIGELO" und EHRENAMT wurden auch für 2012 wieder bewilligt nach erfolgreicher Durchführung 2011 Ein neuer Projektantrag für das EU-Programm "XENOS" für die berufliche und soziale Eingliederung von Straffälligen wurde leider nicht bewilligt 7

8 2011 Ein Kooperationsprojekt mit dem Beschäftigungsträger Förderwerk GmbH über das EU-Programm "BIWAQ" wurde genehmigt - Beschäftigung und Qualifizierung von 20 Straffälligen in einem Garten- und Landschaftsprojekt in der alten JVA-Blockland. Das Projekt soll in 2012 starten 2012 Erneute Auditierung und Zertifizierung des QM-Systems nach DIN EN ISO 9001:2008 für Erneute Förderung des Projekts "Ich lese für Dich" über das EU-Programm Lokales Kapital für soziale Zwecke bis Mitte Fortsetzung des Projekts "Alkoholsuchtberatung und Prävention" bis Frühjahr 2013 nach erneuter Bewilligung über EU-LOS-Mittel 2012 Mitte des Jahres begann das Projekt "Knastgewächse" über das EU-Programm BIWAQ in Kooperation mit Förderwerk GmbH in der alten JVA Blockland 2012 Umzug der Beratungsstellen Brücke und Berufshilfe in Bremen-Nord in Kooperation mit den Sozialen Diensten der Justiz in die Strasse Am Sedanplatz Nach Aufgabe der Tätigkeiten des Drogenhilfeträgers comeback GmbH zum Ende 2012 in der Entlassungsvorbereitung und der Haftvermeidung für Geldstrafentilger prüft der Verein die Arbeitsbereiche 2013 weiter zu führen Übernahme der Entlassungsvorbereitung im Frauenvollzug mit Drogenberatung in der U-Haft und im Jugendvollzug 2013 Beginn des Modellprojekts "Werkraum Sonne3" - Abarbeitung von Geldstrafen in einem arbeitstherapeutischem Projekt 2013 Beendigung der EU-LOS-Projekte HIGELO und Ehrenamt zum Ende des Jahres Fortführung des Projekts "step by step" Ergotherapie im Jugendvollzug 2013 weitere Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems mit AZAV (Akkreditierung und Zulassung von Arbeitsförderung) 8

9 Jahresbericht Entlassungsvorbereitungs - Pool - Koordination: Fallmanagement: Inhaltsverzeichnis 1. EVB-Pool: Koordination 2. EVB Pool: Geschichte und Struktur 3. EVB-Pool: Strafhaft und EFS 4. EVB-Pool: Frauenvollzug 5. EVB-Pool: Drogenberatung, Untersuchungshaft, Jugendvollzug 1. EVB-Pool Koordination Die Koordinationstätigkeit war im Berichtsjahr 2013 durch Personelle und strukturelle Veränderungen, aber auch Erweiterungen des Tätigkeitsbereiches in Zusammenarbeit mit der Steuerungsstelle Drogenhilfe des Landes geprägt. Positiv zu vermerken ist, dass im Berichtsjahr 2013 der EVB-Pool vertreten durch die Koordination in den Arbeitskreis Gesundheit / Sucht aufgenommen wurde. Intensive Abstimmungsgespräche führten zu einer Berechtigung der Freien Träger des EVB-Pools auch Kostenantragstellung für den Bereich Betreutes Wohnen in der Suchthilfe in Bremen zu stellen. Diese Kompetenzerweiterung führte zu wesentlichen Verbesserungen im Fallmanagement. Erfolgreiche Schnittstellenarbeit erfolgte in den Bereichen Drogenhilfe Wohnungslosenhilfe Gesundheit Runder Tisch Ersatzfreiheitsstrafenreduzierung Fachbezogene Teilnahmen an Tagungen: Psychische Traumatisierung Ein Konzept und seine Folgen AMEOS Klinikum Dr. Heines am 23. Februar 2013 Täter-Opfer-Tagung (Arbeitsgruppenleitung) vom Mai 2013 Wohnungslosenhilfe in mitten der Stadt am 10. Juni 2013 Im Berichtsjahr 2013 hat die Koordination im Zeitraum 01. Januar 30. Juni 2013 insgesamt 114 Fallmeldungen erhalten. Hiervon wurden 36 Fälle nicht in den EVB-Pool aufgenommen, 3 Gefangene verzichteten und 5 Gefangene wurden im Juni wegen der Neustrukturierung nicht zugewiesen, sondern im Juli über die neue Zuweisungskoordination bearbeitet. Insgesamt wurden 70 Fälle dem EVB-Pool zugewiesen. Mit Beginn des Jahres musste nach dem unvorhersehbaren Ausscheiden des Drogenhilfeträgers comeback gmbh aus dem Trägerverbund EVB-Pool zum der Aufgabenbereich mit übernommen werden. Der Aufgabenbereich erfordert u.a. die Befähigung zur Einleitung von Suchttherapien. Die Deutsche Rentenversicherung fordert strenge Voraussetzungen zur Antragsbefugnis. Die comeback gmbh hat als Drogenhilfeträger eine Anerkennung für alle Mitarbeiter. Die Straffälligenhilfeträger erhalten diese Anerkennung nicht. Eine Anerkennung ist hier nur personenbezogen unter Nachweis der geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten im Anerkennungsverfahren möglich. Nach Trägerwechsel erschwerte dies eine Neubesetzung der Stelle mit Befristung bis Ende des Jahres. Die 9

10 Nachbesetzung der Stelle konnte zum sichergestellt werden. In der Zwischenzeit erfolgte die Vertretung durch die Koordination und die Fallmanagerin des Vereins Bremische Straffälligenbetreuung (VBS). In diesem Zeitraum wurde durch die Koordination eine Klientin in das Betreute Wohnen in der Suchthilfe übergeleitet. Auch im Berichtsjahr 2013 gab es erhebliche Probleme bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bei inhaftierten Antragstellenden, kam es trotz der Nutzung des neu entwickelten Formulars G 435 der Deutschen Rentenversicherung zu vermehrten Ablehnungen. Zur Ablehnungsbegründung wurde die Inhaftierung angeführt. Verschiedene Widerspruchsverfahren und Abstimmung mit den internen Diensten der JVA ergaben, dass die DRV dieses Verfahren mit der Begründung betreibt, dass es an einer ausreichenden Motivation der Antragsteller die Therapie durchzuführen mangele. Die Motivation läge im Bestreben aus der Haft entlassen zu werden. Diese pauschalisierte Ablehnung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. In der Folge waren langwierige Widerspruchsverfahren erforderlich, um eine Einzelfallprüfung zu erhalten. Gleiche Erfahrungen wurden im Arbeitskreis Gesundheit/Sucht auch von anderen stationären Einrichtungen berichtet. In der Konsequenz mussten Gefangene vermehrt ins betreute Wohnen des Drogenhilfesystems übergeleitet werden, um von dort die Suchttherapie einleiten zu können. Diese Zunahme von Vermittlungen ins betreute Wohnen der Suchthilfe zur Überbrückung von Versorgungslücken bei direkter Therapieeinleitung von Inhaftierten aufgrund der Ablehnungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung führte zu Mehrkosten des Landes. Weitere Probleme bestehen bei der Überleitung von psychisch Kranken und Gefangenen mit Doppeldiagnosen. Die Auswirkungen der Aufnahme von Langzeitinhaftierten in der JVA Bremen, nach Änderung des Verwaltungsabkommens mit Niedersachsen, konnten noch nicht zahlenmäßig festgestellt werden. Die Neueinrichtung der Sozialtherapie-Station blieb bislang ohne Auswirkung auf den EVB-Pool. Die im laufenden Betrieb der JVA erfolgende Sanierung und Umbaumaßnahmen führten häufig zu längeren Wegen und Mehraufwand im Erreichen der Klienten. Bis zum 30. Juni 2013 fehlte es an einem einheitlichen Verfahren JVA. So kam es vor, dass Gefangene zum EVB-Pool gemeldet worden waren, ohne dass eine Lockerungseignungsprüfung erfolgt war und im Einzelfall auch Gefangene, deren Bedarfe völlig unklar waren. Aus diesen Umständen ergaben sich die hohen Anteile von Sondierungsgesprächen im Vergleich zu den Aufnahmen im Fallmanagement. Die mit dem Trägerwechsel auf die Hoppenbank e.v. verbundene Übernahme der Drogenberatung des Jugend- und U-Haftbereiches erforderte neue Strukturen und Regelungen. Nicht nur der Bereich EVB im Frauenvollzug, sondern auch die Drogenberatung in der U-Haft und im Jugendvollzug wurde mit übernommen. Zusätzlich sollte die Koordinationsstelle zum 30. Juni 2013 wegfallen. Die Aufgaben der Entlassungsvorbereitungssteuerung in der JVA sollte bei der JVA Bremen verbleiben. Die Koordination des EVB-Pools gliederte sich nach bisheriger Konzeption in die Bereiche Koordinatorin JVA (Abteilungsleitung VA 25) und Koordinatorin der Freien Träger im Verbund (Koordinatorin, Hoppenbank e.v.). Das Zusammenwirken beider sollte die bestmögliche Umsetzung der Entlassungsvorbereitung für Gefangene mit einem besonderen Hilfebedarf im Sinne der Anstaltsverfügung gewährleisten. Bei der Übernahme der Koordinationsaufgaben durch die JVA handelt es sich um den Aufgabenbereich, der nach der bisherigen Konzeption bereits durch die Koordination JVA besetzt war. Die Neustruktur, in Form des Wegfalls der Koordinationsstelle Freie Träger, erforderte eine umfangreiche Neustrukturierung und Schnittstellenregelung mit der JVA. Der Senator für Justiz und Verfassung berief eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Mitgliedern des EVB-Pools zusammen. Für die JVA Bremen wurde ein neuer verantwortlicher Ansprechpartner benannt. Parallel erarbeiten die Mitarbeiterinnen der Freien Träger Vorschläge für eine praxisnahe Umsetzungsgestaltung. Hierzu wurden die bestehenden Verfahren auf den Prüfstand gestellt, die Formulare den Bedarfen angepasst und weitreichende Vorschläge zur Prozessgestaltung aus Sicht der Freien Träger erarbeitet. Im Ergebnis wurde ein Maßnahme-Katalog vorgeschlagen. Positiv zu vermerken ist, dass mit Wirkung des zweiten Halbjahres eine JVA-interne Neustruktur der Zu- und Überleitung in die Entlassungsvorbereitungsabteilung (VA 25-2) geregelt wurde. Der Verantwortliche erhielt 10

11 erstmalig die Befugnis auch gegen die Entscheidung anderer Abteilungen, geeignete Gefangene auf die Abteilung verlegen zu lassen. Aus Sicht der Freien Träger bedeutet die Neustrukturierung mit ihren Folgen eine Abkehr vom Gedanken des ganzheitlichen Ansatzes (vgl. Vernetzung statt Versäulung Maelicke). Gefordert ist eine integrierte Resozialisierung als Komplexleistung. Dies wird nicht mehr gewährleistet. So ergeben sich nach der Neustrukturierung des EVB-Pools und Wegfall der Koordinationsstelle der Freien Träger wesentliche Regelungslücken: 1. Die Koordination der JVA ist nur für die Strafhaft Männer zuständig. Nicht abgedeckt sind die Vollzugsbereiche Frauen / Offener Vollzug Jugend U-Haft EFS 2. Es fehlt an einer Einbindung der justizfinanzierten ergänzenden Projekte: a. EFS-Reduzierung b. Systematische Orientierung/Meldung an die Schuldnerberatung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) c. Systematische Orientierung an die Beratungsangebote der Berufshilfe (Hoppenbank e.v.) 3. Fehlende systematische und umfassende Statistik, Controlling 4. Fehlende Öffentlichkeitsarbeit 5. Netzwerkarbeit, Verbindung zu externen Angeboten und Ressorts fehlt (insbesondere in den Bereichen Soziales, Wohnen, Sucht, Gesundheit und Arbeit) 6. Ausbleiben der systemische Weiterentwicklung des Übergangs-Managements im Lande Bremen Vollzugsabteilung (VA) Formelle Meldung nach VA (N=111 Fälle) Meldung en Fälle Meldung en in Prozent Vollzugsabteilung für Untersuchungshaft (VA 21) 0 0% Vollzugsabteilung für Vollzugsplanung und Motivation (VA 22) 29 26% Vollzugsabteilung für besondere Betreuung und Behandlung (VA 23) 14 13% Vollzugsabteilung für gesundheitliche und berufliche Wiedereingliederung (VA 24) 17 15% Vollzugsabteilung für niedrigschwellige Betreuung (VA 25, Abteilung 25-1) 20 18% Vollzugsabteilung für Entlassungsvorbereitung (VA 25, Abteilung 28 25% 25-2) Vollzugsabteilung für Kurzstrafen Vollzug - Standort Bremerhaven (VA 26) 0 0% VA % Sonstige (Meldung auswärtiger JVAen etc.) 1 1% Summe % nachrichtlich: Verzicht 3 Summe

12 Zugang Fallmeldungen zur Vorsteuerung nach Monaten (N=114) Fall- Formelle Zuweisung Monat Meldung Verzicht en zum en Pool Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul 13 Neustruk tur Neustruktur Neustruktur Koordinatorische Vorsteuerung 2013 Aug 13 Neustruk tur Neustruktur Neustruktur (N= 114 Fälle) Sep 13 Neustruk tur Neustruktur Neustruktur Fälle Okt 13 Neustruk tur Neustruktur Neustruktur kein Pool 36 Neustruk Nov 13 Neustruktur Neustruktur Verzicht tur Neustruk (keine Erklärung zum Dez 13 Neustruktur Neustruktur tur Datenschutz) 3 Summe Warteliste 0 Warteliste 0 in Prüfung 0 in Prüfung 0 keine Zuweisung wg. Neustruktur 5 Verzicht 3 Summe Nichtzuweisung 44 kein Pool 36 Zuweisung keine Zuweisung wg. 5 Summe Gesamt 114 Neustruktur Zwischensumme 44 Summe Vorsteuerung EVB Pool: Geschichte und Struktur Seit über 30 Jahren gestalten die freien Träger der Straffälligenhilfe in Bremen die Entlassungsvorbereitung und sind an dem Prozess der Weiterentwicklung der Entlassungsvorbereitung von Gefangenen der JVA Bremen beteiligt. Die Erfahrungen aus dieser langen Zusammenarbeit flossen in die Fachdiskussion der Arbeitsgruppe SOJUS 1 (Behördenvertreter aus den Ressorts Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und Senator für Justiz und Verfassung) mit der Leitungsebene der Justizvollzugsanstalt Bremen und den freien Trägern Hoppenbank e.v. und Verein Bremische Straffälligenbetreuung (bis auch comeback GmbH) ein und führte im Ergebnis zu einem gemeinsamen Konzept, der Initiierung des EVB- Pools. Seit dem Jahr 2003 unterstützt dieser Trägerverbund mit dem EVB-Pool den bremischen Strafvollzug in der Entlassungsvorbereitung erwachsener Inhaftierter mit besonderem Hilfebedarf nach der Haftentlassung. 1 SOJUS = Arbeitsgruppe Soziales und Justiz 12

13 Die Freie Hansestadt Bremen war von Beginn an bemüht, ambulante Nachsorgesysteme aufzubauen und mit der Entlassungsvorbereitung zu verknüpfen. Die Nachsorge im Land Bremen wird in drei getrennten Systemen von Trägern 2 der freien Straffälligenhilfe, der freien Drogenhilfe und der Wohnungslosenhilfe organisiert. Bei SGB II (Job-Center) und SGB XII-Beziehern (Amt für Soziale Dienste) werden die Anschlussmaßnahmen eng mit den Leistungsträgern und den Nachsorgeeinrichtungen abgestimmt. Hierdurch werden volkswirtschaftlich betrachtet Folgekosten (in Form von Haftkosten, längere Bezugszeiten nach dem SGB etc.) durch erneute Rückfälligkeit vermieden bzw. reduziert. Dies kommt insbesondere den Ressorts Justiz sowie Arbeit und Soziales zugute. Kriminalpolitische Prävention wird auch zugunsten des Opferschutzes einzelfallorientiert umgesetzt. Diese Besonderheiten sind in der Implementierung und fortlaufenden Umsetzung des Wiedereingliederungskonzepts berücksichtigt worden und werden nach den Grundsätzen von Effizienz und Qualitätsmanagement stetig weiterentwickelt. Die sozialpolitisch entstandene Trennung der Hilfesysteme erweist sich in der Resozialisierungspraxis teilweise als Hindernis. Hier bestehen hinsichtlich der Schnittstellenklientel weiterhin Abstimmungserfordernisse. Kernprobleme Inhaftierter sind in der Regel geringes Bildungs- und Ausbildungsniveau, wiederholte Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, unsicherer Leistungsbezug, erhebliche Schulden, Wohnungslosigkeit, langjährige, nicht bewältigte Suchterkrankung, Ängste vor Überforderung in der Alltagsbewältigung und nicht verarbeitete traumatische Erlebnisse in der Kindheit oder Jugend. Zudem bestehen häufig Erschwernisse, sich aus dem alten belasteten Milieu herauszulösen, bestehende Überschuldung angehen zu können und eigenständig, eine gesellschaftliche Eingliederung zu erreichen. Themen wie fehlende Ausweispapiere, ungeklärter Aufenthaltsstatus oder eingelegte Rechtsmittel bei bestehenden Ausweisungsverfügungen stellen im Übergangsmanagement zusätzliche Integrationshindernisse dar. Das Konzept des EVB-Pools ist eine Reaktion auf die erkannten Problemlagen in der Entlassungsvorbereitung. So stellt der EVB-Pool eine gemeinsame Arbeitsplattform bzw. ein Verbundsystem dar, an der beteiligt sind: - BehördenvertreterInnen / Arbeitsgruppe SOJUS Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Senator für Justiz und Verfassung - die Justizvollzugsanstalt Bremen (JVA Bremen) Vertreten durch die Anstaltsleitung sowie die 8 Vollzugsabteilungsleitungen (verteilt auf 7 Vollzugsabteilungen (mit den Standorten Am Fuchsberg und Bremerhaven) - und VertreterInnen freier Träger des Trägerverbundes EVB-Pool Träger der freien Straffälligenhilfe: Hoppenbank e.v. und Verein Bremische Straffälligenbetreuung - Soziale Dienste der Justiz Bewährungshilfe Führungsaufsicht Auftrag des EVB-Pools ist, die Entlassungsvorbereitung erwachsener weiblicher und männlicher Inhaftierter durchzuführen, die einen besonderen Hilfebedarf 3 aufweisen und eine damit verbundene kostenpflichtige Maßnahme im Anschluss an die Haftverbüßung benötigen. Das Übergangsmanagement wird durch Kooperationsvereinbarungen mit Schnittstellenpartnern der Entlassungsvorbereitung vervollständigt. Heute erfolgt fallbezogen die Beteiligung der internen Fachdienste 2 Es handelt sich bei den Trägern um Organisationen in freier Trägerschaft, also um NGOs (Non-Governmental-Organisation Nicht- Regierungs-Organisationen ) 3 Besonderer Hilfebedarf wird definiert als notwendige Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer und integrativer Schwierigkeiten oder aufgrund bestehender seelischer oder körperlicher Beeinträchtigungen. 13

14 der JVA, Soziale Dienste der Justiz, Drogenberatung und Psychologischer Fachdienst, im Zuge der Arbeit des EVB-Pools. Es besteht ein einheitliches Verständnis über bestehende Arbeitsschwerpunkte. Die Zuständigkeiten des EVB-Pools erstrecken sich bis auf den Jugendvollzug auf alle Vollzugsabteilungen der JVA Bremen, d.h.: Untersuchungshaft (Bremen) Ersatzfreiheitsstrafen (Bremen) Strafhaft mit vier Vollzugsabteilungen (Bremen) Kurzstrafenvollzug (Bremerhaven) Offenen Vollzug und Frauenvollzug (Bremen) Die Entlassungsvorbereitung / EVB- Pool beruht im Wesentlichen auf den rechtlichen Grundlagen des StrVollzG, der Sozialgesetzbücher II und XII (SGB II, XII) sowie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG): 74 StVollzG in Verbindung mit 15 StrVollzG: Dem Inhaftierten sind Hilfen zur Entlassung zu gewähren. Ziel ist die gesellschaftliche Integration nach der Haftentlassung. Hierzu sind die Möglichkeiten der 11 ff. StrVollzG zur Lockerung des Vollzugs, Ausführungen etc. im Wege der EVB gesondert zu prüfen. 154 StVollzG: Zur Erlangung dieses Ziels soll der Vollzug Ressort übergreifend kooperieren. 68 Abs.3 SGB XII und 16 Abs.2 SGB II sowie 53 SGB XII und 58 ff SGB XII: Auch die Träger der Sozialhilfe sollen mit Vereinigungen gleicher Zielsetzung und den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und auf eine gegenseitige Ergänzung hinwirken. 35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung betäubungsmittelabhängiger Straftäter Verfügung der JVA Bremen; bzw. aktualisiert vom Die Entlassungsvorbereitungen von Inhaftierten mit einem besonderen Hilfebedarf, der eine kostenpflichtige Anschlussmaßnahme erfordert, werden durch den Trägerverbund EVB-Pool in enger Kooperation mit der JVA Bremen durchgeführt. Der Trägerverbund EVB-Pool besteht auf der operationellen Ebene in Form von drei CasemanagerInnen und wird durch die Koordination JVA 4 gesteuert. Zudem werden flankierende Maßnahmen eingeleitet, die da wären: o EFS (Ersatzfreiheitsstrafen Reduzierung) o Berufliche Integrationsberatung über die Berufshilfe o Schuldenregulierung mit Hilfe der Schuldnerberatung o Zentrale Fachstelle Wohnen o Sozialberatung Verein Bremische Straffälligenbetreuung o Suchtbearbeitungsangebote wie Alkoholsuchtberatung und Prävention, POLA-Gruppe, NA- Gruppe, Anonyme Alkoholiker, ADHB pp. o Weitere Angebote wie Einschaltung der AIDS-Hilfe, Drogenberatungsstellen, Gesundheitsamt, Substitutionsarzt etc. o Abklärung der möglichen Kostenträger und Einleitung der Hilfen durch Beantragung der Leistungen o Absprache der erforderlichen Regelungen zur Überleitung mit den nachsorgenden Diensten o Möglichst frühe Einbindung der Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) 4 Bis zum trägerübergreifend durch die Koordination (Hoppenbank e.v.) gesteuert. Ab dem übernahm die Koordinationsstelle die JVA Bremen. 14

15 Die Fallarbeit wird von den MitarbeiterInnen des EVB-Pools durchgeführt: Träger Hoppenbank e.v. - Casemanagerin (Sozialarbeiterin B.A.) vom WoStd. Ab dem WoStd. - Casemanagerin (Sozialarbeiterin B.A.) 5 vom WoStd. Ab dem WoStd. Träger Verein Bremische Straffälligenbetreuung - Casemanagerin (Dipl. Sozialarbeiterin) 31,5 WoStd. Die Koordination EVB-Pool wurde bis zum vom Verein Hoppenbank e.v. übernommen. Seit dem obliegt die Koordinationsverantwortung bei der JVA Bremen. Die qualitative Arbeit des EVB-Pools wurde durch Detailregelungen zum Vorteil aller Beteiligten verbessert. So wurden beispielsweise die Schnittstellen JVA, Soziale Dienste der Justiz und EVB-Pool in der Entlassungsvorbereitung geregelt. Feinjustierungen konnten u.a. durch die sehr kooperative Zusammenarbeit vorgenommen werden. Der Austausch aller MitarbeiterInnen mit den verantwortlichen Vollzugsabteilungen und internen Fachdiensten zu gemeinsamen Übergangsplanungen erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Kommunikationsarbeit. Dieser Mehraufwand findet in den rein quantitativen Fallzahlen keine angemessene Berücksichtigung. Nur durch diese integrative Arbeit ist auch eine Weiterentwicklung im Sinne des bundesweit diskutierten Übergangsmanagements möglich gewesen. In Bremen hat dies mit zum Aufbau des KompetenzCentrums geführt, das für viele Inhaftierte nach der Haft den notwendigen tagestrukturierenden Rahmen bietet. 5 Die Stelle wurde ab dem vom Verein Hoppenbank e.v neu besetzt. Vom war die Stelle nicht besetzt. Im Jahre 2012 war die Stelle durch den Träger comeback GmbH übernommen worden. 15

16 3. EVB-Pool: Strafhaft und EFS 3.1. Verfahren zur EVB-Pool Arbeit intern (geschlossener Männervollzug, Ersatzfreiheitsstrafen und Untersuchungshaft) Vom bis zum übernahm die Koordinationsstelle der Verein Hoppenbank e.v. Der Ablauf sah folgendermaßen aus: ZUGANG LEISTUNGEN STRAFHAFT Männervollzug Alle Inhaftierten der JVA Bremen sollten min. 6 Monate vor der geplanten Entlassung an die Koordination gemeldet werden. Diese entschied in einem Prüfungsverfahren ob reiner Sondierungsfall und ggf. Einleitung flankierender Maßnahmen oder Aufnahme in den EVB-Pool. Bei Aufnahmen Zuweisung an die Casemanagerin in der Zuweisungskonferenz (Akte wurde ausgehändigt) Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarf an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, Behinderte Menschen) Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen Einleitung flankierender Maßnahmen EFS/UHAFT Antrag durch den Insassen, Meldung durch JVA, Meldung durch EFS Projekt Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarf an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, Behinderte Menschen) Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen Einleitung flankierender Maßnahmen Seit dem obliegt die Zuständigkeit der Koordination der JVA Bremen. Zuvor wurden in Arbeitskreisen (Koordination, EVB-Pool und JVA Bremen) folgende Vereinbarungen beschlossen: - Aktualisierung der Verfügung JVA und EVB-Pool - Überarbeitung sämtlicher Formulare des EVB-Pools - Klärung des Ablaufs von Koordination und den Casemanagerinnen 16

17 Ab dem sieht der Ablauf folgendermaßen aus: ZUGANG LEISTUNGEN STRAFHAFT Männervollzug Koordination JVA erhält Meldungen der JVA-Abteilungen von Insassen, die 6 Monate vor dem frühestmöglichen Entlassungstermin stehen (Bedarfsfeststellung durch JVA). Dieser führt ein Sondierungsgespräch mit den gemeldeten Insassen (Klärung ob besonderer Hilfebedarf vorhanden ist). In der Zuweisungskonferenz 6 wird dann der Insasse einvernehmlich zugewiesen (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt). Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarf an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, psychisch kranke Menschen, Behinderte Menschen) Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen Einleitung flankierender Maßnahmen EFS/UHAFT Antrag durch den Insassen, Meldung durch JVA, Meldung durch EFS Projekt Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarf an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, psychisch kranke Menschen, Behinderte Menschen) Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen Einleitung flankierender Maßnahmen Eine Zuweisung zum EVB- Pool entfällt, wenn - die erforderliche Datenschutzverzichtserklärung nicht unterzeichnet wird - kein besonderer Hilfebedarf besteht - die besonderen Hilfebedarfe über vorhandene interne Fachdienste oder externe Beratungsangebote innerhalb der JVA abgedeckt werden können - externe Stellen bereits involviert sind - ausreichend und ohne besonderen Vorbereitungsaufwand die vorhandenen Beratungsangebote innerhalb Bremens genutzt werden können - der Aufenthaltsstatus nachhaltig ungeklärt ist - eine Abschiebung bevorsteht Bei fehlenden Ausweispapieren und / oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus, verbleibt der gemeldete Inhaftierte zunächst im Sondierungs- Status. Sollten die für die Kostenübernahme notwendigen Nachweise in der verbleibenden Haftzeit zu erwarten sein, erfolgt bei Vorliegen der weiteren Aufnahmevoraussetzungen die Zuweisungen in den Pool. 6 Die Zuweisungskonferenz findet monatlich statt. Beteiligte Akteure sind die Koordination JVA, Casemanagerinnen des EVB-Pools sowie Soziale Dienste der Justiz. 17

18 3.2 Verfahren zur EVB-Pool Arbeit extern Straffälligenhilfe Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Im Straffälligenhilfesystem werden mögliche Aufnahmen im Rahmen einer Aufnahmekonferenz geprüft. Beteiligt sind die Nachsorgeprojekte sozialtherapeutisches Wohnen im Haus Fedelhören und Projekt Aufsuchende Hilfe sowie die Maßnahme IBEWO. Die Mitarbeiter des EVB-Pools nehmen an der monatlich stattfindenden Konferenz teil. Zielrichtung ist, Maßnahmeentscheidungen auf diesem Wege qualifizierter, transparenter und nachvollziehbarer zu treffen. In dieser Konferenz werden die notwendigen Anpassungen eines nahtlosen Überganges erörtert und vereinbart, z. B. Inhaftierte, die insbesondere keine Ausgänge erhalten, sollen durch die MA in der JVA aufgesucht und bei Notwendigkeit auch von der JVA abgeholt werden. Für den Bereich der in Untersuchungshaft befindlichen männlichen Personen wurde das Projekt U- Haftreduzierung durch die Maßnahmen sozialtherapeutisches Wohnheim Haus Fedelhören und AHAB/Ambulante Hilfen/ambulante Betreuung des Vereins Hoppenbank e. V. installiert. Hier bestehen einerseits klare Abgrenzungen zum EVB-Pool, andererseits mit der JVA abgestimmte Kooperationsregelungen. Suchthilfe Bei der Primärindikation Sucht ist auf Maßnahmen im Suchthilfesystem zurück zu greifen. Neben Entgiftungs- und Suchttherapieeinrichtungen bestehen Angebote spezieller bedarfsorientierter Betreuungsund Wohnprojekte in diesem Bereich. Die Zuständigkeit von der Drogenberatung oder dem EVB-Pool hinsichtlich der Beratung und Betreuung von Suchtkranken sind geregelt. Soweit es sich um die Einleitung einer Alkohol- und / oder Spielsuchttherapie handelt, fällt die Beantragung und Einleitung dieser Maßnahme in den alleinigen Aufgabenbereich des EVB-Pools. Voraussetzung für eine stoffgebundene Suchttherapie ist zunächst eine Entzugsbehandlung (Entgiftung), die in geeigneten Krankenhäusern durchgeführt wird. Vertragsärzte, Krankenhäuser, stellen die medizinische Notwendigkeit fest und stellen eine ärztliche Krankenhauseinweisung aus. Kostenträger dieser Maßnahme ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nachrangig der Sozialhilfeträger ( 39 SGB i. V. m. Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom , 48 SGB XII). Eine, in den meisten Fällen sich sofort anschließende, notwendige Entwöhnungsbehandlung (Suchttherapie), wird vom Kostenträger bewilligt, soweit persönliche/medizinische Voraussetzungen (Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit u. -prognose) vorliegen und vorab ausreichende Beratung und Motivierung erfolgten. In vom Kostenträger anerkannten Therapieeinrichtungen werden diese Maßnahmen durchgeführt. Kostenträger sind in erster Linie die Rentenversicherung, dann in Rangfolge die gesetzliche Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger ( 15 SGB VI i. V. m. Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom , 48 SGB XII). Die Therapiemaßnahme ist über die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung (Quelle. ) zu beantragen. Neben fachärztlicher und suchttherapeutischer Behandlung gibt es verschiedene Projekte im Suchthilfesystem mit unterschiedlicher Ziel- und Schwerpunktsetzung der Betreuung und Wohnmöglichkeiten. In einigen Projekten ist Aufnahmevoraussetzung oder zumindest Ziel der Maßnahme die Suchtabstinenz. In anderen Projekten wird Suchtmittelkonsum toleriert, akzeptiert. Daneben gibt es Einrichtungen für Substituierte. Kostenträger entsprechender Maßnahmen ist der Sozialhilfeträger ( 67 ff. / SGB XII). Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Einrichtungen durchgeführt. Institutionen im Bereich der Suchterkrankung Neben anerkannten Entgiftungs- und Suchttherapieeinrichtungen auch mit differenzierter Diagnosebenennung gibt es Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Bereich Alkohol- und im Bereich Drogensucht, sowie entsprechende Notunterkünfte. Für den Personenkreis der Substituierten gibt es Wohn- und Betreuungseinrichtungen. 18

19 Eingliederungshilfe Personen, die durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, die die Betreuung, ambulant oder stationär, durch qualifizierte Einrichtungen umfasst. Die Träger der Sozialhilfe, der behinderte Mensch, sonst im Einzelfall Beteiligte, insbesondere Ärzte, Gesundheitsamt, Landarzt, Jugendamt, zuständige Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter sind bei der Gesamtplanentwicklung zu beteiligen ( 53, 58 SGB XII). Vereinbarungen mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe für den Bremer Bereich Für Bremen ist die Aufgabe der Beurteilung, der gutachterlichen Stellungnahme, zu Notwendigkeit und Umfang der Eingliederungshilfe den Behandlungs-Zentren des Stadtteils, in dem der Betreffende zuletzt gemeldet war, übertragen. Sie werden nach Vorgesprächen mit der gewählten Einrichtung (z. B. Initiative zur sozialen Rehabilitation) von dieser beauftragt Ablaufverfahren Kooperationen EVB Sojus (Arbeitsgruppe von Soziales und Justiz) Aufnahmekonferenz (Freie Träger) Brem. Straffälligenbetreung und Hoppenbank e.v. Zuweisungskonferenz (JVA Koordination, Soziale Dienste der Justiz, EVB) Hauskonferenz (Frauenvollzug) Direktzuweisungskonferenz (EFS, EVB Pool, Haus Fedelhören; HF) Hausrunde im KompetenzCentrum (KC) Netzwerkarbeit (Wohneinrichtungen, Therapieeinrichtungen), Drogen-und Wohnungslosenhilfe Controlling EVB Bestandsliste monatlich Controllingbogen alle 3 Monate an GF / wird weitergeleitet an Justiz Jahresstatistik / Ende des Jahres mit GF Jahresbericht und Auswertung der Arbeit mit GF Konkretisierungen des Aufgabenbereiches Klientenarbeit - Verantwortung als Fallführender Dienst - Begleitung des Klienten von der Fallaufnahme bis zur Entlassung - Rückgabe des Falls bei nicht mehr zutreffenden Zuweisungskriterien - Einzelgespräche mit dem Klienten, psychosoziale Anamnese Informationsaustausch mit zuständigen: Vollzugsbeamten Vollzugsabteilung Vollzugsgruppenleitungen Informationsaustausch mit intern involvierten Diensten: Sozialdienst Psychologischer Dienst medizinischer Dienst Berufshilfe Ergo-oder Kunsttherapiet - Einbeziehung der zuletzt zuständigen Betreuungsmaßnahme - Einbeziehung des Fachdienstes zur EFS-Reduzierung 19

20 Fallbezogene Zusammenarbeit und Austausch mit Soziale Dienste der Justiz Richter Rechtspfleger Rechtsanwalt Amt für Soziale Dienste Job-Center und Bundesagentur für Arbeit Steuerungsstelle Drogenhilfe Hoppenbank e.v. Jahresberichte Vorstellung von Klienten in der Aufnahmekonferenz des Straffälligenhilfesystems - Organisation der Kontaktaufnahme zwischen Klient und vorgesehener Anschlussmaßnahme Organisation und Vermittlung notwendiger flankierender Maßnahmen mit erforderlicher Zuarbeitung z.b.: EFS-Brücke Bremen u.a. Substitutionsarzt Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) Schuldnerberatung Selbsthilfegruppe Teestube Berufshilfe - kollegiale Beratung im EVB-Pool Dokumentation: - Fallakte mit nachvollziehbarer Dokumentation (z.b. Zielvereinbarungen) psychosozialer Anamnesen in Kooperation (JVA, Klient, etc.) - Erstellung Gesamtplan gem. 67 ff. SGB XII; 16 (2) SGB II, 58 SGB XII ff. - Antragstellung für Suchttherapien (Klärung des zuständigen Kostenträgers) - Anträge zur Kostenübernahme der örtlichen Zuständigkeit gem. 98 SGB XII - Erstellung von Abschlussberichten - Erstellung des Klienten- Erhebungsbogens zur Jahresstatistik - Erstellung von Bestandslisten - Erstellung von Kurzvorstellungen für die o. g. Aufnahmekonferenz - schriftliche Vorbereitung von Fallbesprechungen in der kollegialen Beratung - Erstellung von monatlichen Controllingbögen - Sachstandmeldungen per Mail oder Mündlich an die JVA 3.3 Statistische Erhebungen Die Casemanagerin hat vom bis insgesamt 77 Fälle bearbeitet (Sondierungsfälle 7 und Aufnahmen in den EVB-Pool). SOLL IST ABWEICHUNGEN /- 0 Damit wurde vorgegebene Zielzahl erreicht. 7 Vorgespräche zu den besonderen Hilfen 20

21 Zugang Klienten nach Monat (N= 77 Gesamt; N= 77 Männer; N= 0 Frauen) Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen Januar 22 29% 22 29% 0 0% Februar 0 0% 0 0% 0 0% März 7 9% 7 0% 0 0% April 8 10% 8 0% 0 0% Mai 2 3% 2 0% 0 0% Juni 7 9% 7 0% 0 0% Juli 11 14% 11 0% 0 0% August 9 12% 9 0% 0 0% September 1 1% 1 0% 0 0% Oktober 7 9% 7 0% 0 0% November 3 4% 3 0% 0 0% Dezember 0 0% 0 0% 0 0% Zwischensumme % 77 29% 0 0% keine Angaben Summe Statistische Erhebung der Aufnahmefälle Haftformen Strafhaft 10 Strafhaft + EFS 7 EFS 14 UHaft 1 Summe 32 Betreuungsdauer Über 6 Monate 2 Unter 6 Monate 26 offen 4 Summe 32 Familienstand Ledig 25 Verheiratet 1 Geschieden 3 Verwitwet 0 Getrennt lebend 1 Keine Angaben 2 Summe 32 21

22 Alter Unter Über 55 0 Summe 32 Hauptdelikt Diebstahlsdelikt 20 Erschleichung von Leistungen 4 Körperverletzung 2 Verg. gg. d. BtMG 2 Andere 4 Summe 32 Sucht Alkohol 3 THC 6 Heroin 10 Polytoxikoman 11 Keine 2 Summe 32 Schulbildung Ohne 16 Sonderschule 0 Hauptschule 15 Realschule 1 Gymnasium 0 Summe 32 Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung 3 Ohne abgeschlossener Berufsausbildung 29 Summe 32 Einkommen vor der Haft ALG I 0 ALG II 28 SGB XII 1 Lohn 0 Rente 1 Ohne 2 Summe 32 Schulden keine 1 Über Unter Ja, Höhe unbekannt 16 Summe 32 Wohnsituation vor Inhaftierung o.f.w. 12 Mit Vertrag 15 Ohne Vertrag 5 Summe 32 22

23 Vermittlung in Hilfssysteme AHAB 5 Haus Fedelhören 8 IBEWO 3 Andere 4 Abbruch 8 Offene Fälle 4 Summe 32 Besondere Hilfemaßnahmen ( 67 ff. SGB XII, 16 Abs. 2 SGB II o.a.) Gründe für die Nicht-Einleitung besonderer Hilfen im Berichtsjahr (N= 12 Gesamt; N= 0 Männer; N= 0 Frauen) Grund in Planung, weitere Motivation erforderlich Gesamt (N=) Gesamt in Prozent Anzahl Männer (N=) Männer in Prozent Anzahl Frauen (N=) Frauen in Prozent 4 33% 4 0% 0 0% Motivationsverlust 3 25% 3 0% 0 0% keine Entlassung 0 0% 0 0% 0 0% weitere Haftstrafen 0 0% 0 0% 0 0% Anderer Dienst ist für die KÜ zuständig Verlegung/Entlassung (vorzeitige Auslösung) keine Kostenübernahme (KU) kein besonderer Hilfebedarf 1 8% 1 0% 0 0% 4 33% 4 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% Zwischensumme % 0 0% 0 0% keine Angaben 0 0 Zwischensumme Hilfen eingeleitet Summe Statistische Erhebung der reinen Sondierungsfälle Haftformen Strafhaft 16 Strafhaft + EFS 8 EFS 21 UHaft 0 Summe 45 Familienstand Ledig 27 Verheiratet 1 Geschieden 3 Verwitwet 0 Getrennt lebend 1 Keine Angaben 13 Summe 45 23

24 Alter Unter Über 55 1 Summe 45 Hauptdelikt Diebstahlsdelikt 17 Erschleichung von Leistungen 6 Körperverletzung 1 Verg. gg. d. BtMG 2 Andere 9 Keine Angaben 10 Summe 45 Sucht Alkohol 11 THC 6 Heroin 12 Polytoxikoman 7 Keine 7 Keine Angaben 2 Summe 45 Schulbildung Ohne 8 Sonderschule 1 Hauptschule 28 Realschule 6 Gymnasium 1 Keine Angaben 1 Summe 45 Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung 11 Ohne abgeschlossener Berufsausbildung 33 Keine Angaben 1 Summe 45 Einkommen vor der Haft ALG I 0 ALG II 28 SGB XII 2 Lohn 3 Rente 1 Ohne 2 Keine Angaben 9 Summe 45 Schulden keine 7 Über Unter Ja, Höhe unbekannt 21 Keine Angaben 1 Summe 45 24

25 Wohnsituation vor Inhaftierung o.f.w. 18 Mit Vertrag 21 Ohne Vertrag 6 Summe Allgemeine statistische Erhebung aller Fälle (Aufnahme- sowie Sondierungsfall) Betreute Klienten nach Nationalität (N= 77 Gesamt; N= 77 Männer; N= 0 Frauen) Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen Deutsch 71 92% 71 0% 0 0% Italienisch 2 3% 2 0% 0 0% Russische Föderation 0 0% 0 0% 0 0% Polnisch 1 1% 1 0% 0 0% Türkisch 0 0% 0 0% 0 0% Ukrainisch 0 0% 0 0% 0 0% Sonstige, EU 3 4% 3 0% 0 0% Sonstige, nicht EU 0 0% 0 0% 0 0% Staatenlos 0 0% 0 0% 0 0% Zwischensumme % 77 0% 0 0% keine Angaben Summe Betreute Klienten nach Nationalität Deutsch Italienisch Russische Föderation Polnisch Türkisch Ukrainisch Sonstige, EU Sonstige, nicht EU Staatenlos Anzahl Männer Anzahl Frauen 25

26 Gültige Ausweise / Papiere (N= 77 Gesamt; N= 77 Männer; N= 0 Frauen) Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen Gültige Ausweise 72 94% 72 0% 0 0% ohne gültigen Ausweis 5 6% 5 0% 0 0% Zwischensumme % 77 0% 0 0% keine Angaben Summe Vermittlung in besondere Hilfen (N= 28 Gesamt; N= 28 Männer; N= 0 Frauen) Vermittlung in bes. Hilfen Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen 20 71% 20 0% 0 0% keine Vermittlung 8 29% 8 0% 0 0% offen 4 14% 4 0% 0 0% Klienten gesamt % % nachrichtl. Sondierungen Summe EVB-Pool: Frauenvollzug 4.1 Verfahren zur EVB-Pool Arbeit intern (geschlossener Frauenvollzug, Offener Vollzug) Vom bis zum war die Stelle vakant. Die Stelle wurde im vorigen Jahr von der Comeback GmbH besetzt. Anfang dieses Jahres zog sich die Comeback GmbH aus dem Trägerverbund zurück. Seit dem hat der Verein Hoppenbank e.v. die Stelle neu besetzt. Seit dem obliegt die Zuständigkeit der Koordination der JVA Bremen. Zuvor wurden in Arbeitskreisen (Koordination, EVB-Pool und JVA Bremen) folgende Vereinbarungen beschlossen: - Aktualisierung der Verfügung JVA und EVB-Pool - Überarbeitung sämtlicher Formulare des EVB-Pools - Klärung des Ablaufs von Koordination und den Casemanagerinnen 26

27 Ab dem sieht der Ablauf folgendermaßen aus: ZUGANG LEISTUNGEN Geschlossener Frauenvollzug Sozialdienst JVA erhält Meldungen der JVA, die 6 Monate vor dem frühestmöglichen Entlassungstermin stehen. Einvernehmliche Überweisung an den Casemanager (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt). Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarf an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfe, junge Menschen, Behinderte Menschen) Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen Einleitung flankierender Maßnahmen Offener Vollzug Antrag durch den Insassen, Meldung durch JVA, Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarf an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen,,Behinderte Menschen) Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen Einleitung flankierender Maßnahmen Eine Zuweisung zum EVB- Pool entfällt, wenn - die erforderliche Datenschutzverzichtserklärung nicht unterzeichnet wird - kein besonderer Hilfebedarf besteht - die besonderen Hilfebedarfe über vorhandene interne Fachdienste oder externe Beratungsangebote innerhalb der JVA abgedeckt werden können - externe Stellen bereits involviert sind - ausreichend und ohne besonderen Vorbereitungsaufwand die vorhandenen Beratungsangebote innerhalb Bremens genutzt werden können - der Aufenthaltsstatus nachhaltig ungeklärt ist - eine Abschiebung bevorsteht Bei fehlenden Ausweispapieren und / oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus, verbleibt der gemeldete Inhaftierte zunächst im Sondierungs- Status. Sollten die für die Kostenübernahme notwendigen Nachweise in der verbleibenden Haftzeit zu erwarten sein, erfolgt bei Vorliegen der weiteren Aufnahmevoraussetzungen die Zuweisungen in den Pool. 4.2 Verfahren zur EVB-Pool Arbeit extern (siehe geschlossener Männervollzug, Ziffer 3.2) Suchthilfe Vereinbarungen mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe für den Bremer Bereich Eingliederungshilfe Institutionen im Bereich der Suchterkrankung 27

28 4.3 Ablaufverfahren (siehe geschlossener Männervollzug, Ziffer 3.3) 4.4 Kritik und Veränderung Im Frauenvollzug (offener und geschlossener Frauenvollzug, VA 27) erfolgt eine Zuweisung aufgrund der besonderen Bedingungen (i.d.r. kurze Haftzeiten, 35, 36 BtmG-Verfahren) im direkten Verfahren. In 2013 wurden insgesamt 11 Fälle der Frauen durch den EVB-Pool betreut. Die geringere Betreuungszahl im Vergleich zum Vorjahr begründet sich u.a. durch den Rückgang der Gefangenenzahlen in Aufgrund dessen wurde am die Stelle von 16 Std. auf 11 Std. die Woche reduziert. Zusammenfassend ergaben sich in der weiteren Fallbearbeitung insbesondere nachfolgende Problemstellungen: Deutsche Rentenversicherung: o Einführung des Formulars G 435 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Inhaftierte o Es besteht weiterhin eine Regelungslücke für Fahrten zu und von den Kliniken. o Widersprüche und G435 Erfordernisse führen zu Mehraufwand. Teilweise erfolgen formularmäßige Ablehnungen ohne auf die Einzelfalldarstellung im Antrag einzugehen. o Die Auflage der DRV an Kliniken nur Klientel ohne Substitut aufzunehmen, führt zu einem erheblichen Mehraufwand im Fallmanagement. Hintergrund ist die künstliche Nacheinanderschaltung: Erst Entgiftung, um im Anschluss die eigentliche Therapie aufnehmen zu können. Die teilweise zu schnelle Abdosierung führt häufig zu einem unkontrollierten Aufleben der zugrunde liegenden Traumata. Die Klientel ist mit dieser Situation häufig überfordert und wird rückfällig. Medizinischer Dienst der JVA Bremen (Laz): o Der medizinische Dienst kann nach dem derzeitigen Personalstand nicht die erforderlich soziale Begleitung im Falle der vorgeschriebenen Entgiftung bieten o Eine im Rahmen der Therapievorbereitung entschlussfähige Entgiftung (Dauer ca. 3 Wochen) erfordert intensive medizinische und psychosoziale Begleitung. Kliniken / Therapiezentren: o Auf Klientenseite wäre der Ausbau und regelmäßige Vorschaltung einer therapievorbereitenden Maßnahme während der Haftzeit sinnvoll. Viele Klienten sind sich nicht bewusst, dass eine Therapie harte Arbeit an sich selbst erfordern kann. Viele sind in einer Art Passiv-Haltung verharrt und üben nicht die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen. Es fehlt häufig eine Vorstellung davon, was Therapie bedeutet. Trägerweggang: o Das langjährige Mitglied im EVB-Pool Trägerverbund comeback hat die Tätigkeiten im Bereich der Straffälligenarbeit mit Wirkung zum eingestellt. Durch diese kurzfristige, sehr einschneidende Änderung konnte die Stelle erst zum durch den Verein Hoppenbank e.v. neu besetzt werden. Krankenkassen: Grundsätzlich werden sehr gute Erfahrungen bei persönlichem Kontakt mit den zuständigen SachbearbeiterInnen der Krankenkassen und den EVB-Pool CasemanagerInnen gemacht. So sind ausführliche und intensive Telefonate bedeutend, um das Verfahren Vollzug auf das Verfahren Krankenkasse abzustimmen. Die Zuständigkeitsprüfung (Heilfürsorge innerhalb des Strafvollzuges und Krankenkasse außerhalb) führt immer wieder zu erheblichen Erschwernissen und Verzögerungen. Der EVB-Pool vertritt hier weiterhin folgende Auffassung: - Sobald die inhaftierte Klientel entlassen wird, wird für die Kostenübernahme die versichernde Krankenkasse zuständig. - Im Gedanken eines wirksamen Übergangsmanagements ist die Einbindung der Krankenkasse bereits in der Haft zur Regelung der Entlassung zur Therapieaufnahme erforderlich. Die Praxis zeigt, dass viele Krankenkassen diesen Weg mitgehen und beispielsweise eine vorbehaltliche Kostenübernahme bewilligen, sofern die Klientel sich bereit erklärt sich bei dieser Krankenkasse wieder oder weiter zu versichern (Vorbehalt: 35 BtMG und Therapieplatz in der Einrichtung). Bei den Krankenkassen gibt es wenig bis keine Kenntnisse über den Strafvollzug und die prozessualen Voraussetzungen. In den einzelfallbezogenen Gesprächen können die Erfordernisse zwar abgestimmt werden, dennoch sind die Schnittstellen nicht geregelt. 28

29 Jede Krankenkasse setzt sehr unterschiedliche Verfahrensweisen voraus, z.b. DAK Bremen: Bevor eine gültige KÜ erteilt wird, muss ein konkreter Entlassungstermin benannt werden. Wie bereits ausgeführt, ist dies bei einer Strafrückstellung nicht im Vorfeld möglich. Das Verfahren zur Beantragung der Strafrückstellung orientiert sich an einem Aufnahmetermin und dieser an der gültigen KÜ des Kostenträgers Widerspruchsverfahren: Zunehmend besteht die Tendenz der Kostenträger DRV und der Krankenkassen bei gescheiterten Therapien einen neuen Kostenantrag abzulehnen. Diese Tendenz der Vorjahre hat sich in 2013 verstärkt. Leider konnte im aktuellen Berichtsjahr auch die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen SachbearbeiterInnen mit der Möglichkeit der Nachberichterstattung nicht im gewünschten Umfang zum Erfolg führen. In der Folge kam es zu vermehrten Widerspruchsverfahren. 4.5 Statistische Erhebungen Die Casemanagerin hat vom bis insgesamt 11 Fälle bearbeitet (Sondierungsfälle und Aufnahmen in den EVB-Pool) SOLL IST ABWEICHUNGEN Zugang Klienten nach Monat (N= 11 Gesamt; N= 0 Männer; N= 11 Frauen) Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen Januar 0 0% 0 0% 0 0% Februar 0 0% 0 0% 0 0% März 0 0% 0 0% 0 0% April 1 9% 0 0% 1 9% Mai 0 0% 0 0% 0 0% Juni 1 9% 0 0% 1 9% Juli 3 27% 0 0% 3 27% August 1 9% 0 0% 1 9% September 2 18% 0 0% 2 18% Oktober 0 0% 0 0% 0 0% November 3 27% 0 0% 3 27% Dezember 0 0% 0 0% 0 0% Zwischensumme % 0 0% % keine Angaben Summe

30 Betreute Klienten nach Nationalität (N= 11 Gesamt; N= 0 Männer; N= 10 Frauen) Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen Deutsch 9 82% 0 0% 9 90% Italienisch 0 0% 0 0% 0 0% Russische Föderation 0 0% 0 0% 0 0% Polnisch 0 0% 0 0% 0 0% Türkisch 1 9% 0 0% 1 10% Ukrainisch 0 0% 0 0% 0 0% Sonstige, EU 0 0% 0 0% 0 0% Sonstige, nicht EU 1 9% 0 0% 0 0% Staatenlos 0 0% 0 0% 0 0% Zwischensumme % 0 0% % keine Angaben Summe Vermittlung in besondere Hilfen (N= 8 Gesamt; N= 0 Männer; N= 11 Frauen) Vermittlung in bes. Hilfen Anzahl gesamt Prozent gesamt Anzahl Männer Prozent Männer Anzahl Frauen Prozent Frauen 6 75% 0 0% 6 55% keine Vermittlung 2 25% 0 0% 2 18% offen % 0 0% 3 27% Klienten gesamt 8 100% % Sondierungen Summe Besondere Hilfsmaßnahmen Tagesklinik Chance, Bremen 1 TZ Hohehorst GmbH 2 Klinik am Kronsberg 1 WP Frielingerstraße 1 Schloß Gestorf Betreuungsdauer Fälle über 6 Monate 0 Fälle unter 6 Monate 11 Summe 11 30

31 Haftform Strafhaft 9 Strafhaft/ Ersatzfreiheitsstrafe 1 Ersatzfreiheitsstrafe 1 Untersuchungshaft 0 Untersuchungshaft/ Strafhaft 0 Summe 11 Delikt Diebstahl 5 Erschleichen von Leistungen 1 Körperverletzung 1 Betrug 4 Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz 2 Summe 13 Alter Unter Über 55 0 Summe 11 Familienstand Ledig 9 Verheiratet 1 Geschieden 0 Verwitwet 0 Getrennt lebend 1 Summe 11 Schulbildung Ohne Schulabschluss 3 Sonderschule 1 Hauptschule (09) 3 Hauptschule (10) 0 Realschule 4 Gymnasium 0 Summe 11 Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung 3 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 0 Keine Berufsausbildung 8 Summe 11 Wohnsituation vor Inhaftierung Ohne festen Wohnsitz 0 Eigene Wohnung mit Mietvertrag 6 Eigene Wohnung ohne Mietvertrag 1 Bei der Familie 1 Bei Freunden 2 Obdachlosenunterkunft 1 Summe 11 31

32 Einkommen vor Inhaftierung ALG I 1 ALG II 8 SGB XII 1 Rente 0 Gehalt aus eigener Arbeit 1 Summe 11 Schulden Keine 1 Unter Über Schuldenhöhe unbekannt 6 Summe 11 Suchterkrankung Heroin 8 Kokain 2 THC 0 Alkohol 0 Spielsucht 1 Summe EVB-Pool: Drogenberatung, Untersuchungshaft, Jugendvollzug 5.1 Drogenberatung Seit dem gestaltet der Verein Hoppenbank e.v. die Drogenberatung in der Bremer Untersuchungshaft (U-Haft) und dem Jugendvollzug. Kernprobleme Inhaftierter sind in der Regel geringes Bildungs- und Ausbildungsniveau, wiederholte Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, unsicherer Leistungsbezug, erhebliche Schulden, Wohnungslosigkeit, langjährige, nicht bewältigte Suchterkrankung, Ängste vor Überforderung in der Alltagsbewältigung und nicht verarbeitete traumatische Erlebnisse in der Kindheit oder Jugend. Zudem bestehen häufig Erschwernisse, sich aus dem alten belasteten Milieu herauszulösen, bestehende Überschuldung angehen zu können und eigenständig, eine gesellschaftliche Eingliederung zu erreichen. Das Angebot der Drogenberatung ist eine Reaktion auf die genannten Problemlagen. Das Angebot der Drogenberatung stellt eine gemeinsame Arbeitsplattform dar, an der beteiligt sind: - die Justizvollzugsanstalt Bremen (JVA Bremen) Vertreten durch die Anstaltsleitung sowie die 2 Vollzugsabteilungsleitungen (Untersuchungshaft und Jugendvollzug) - und VertreterInnen freier Träger der Straffälligenhilfe: Hoppenbank e.v. Auftrag der Drogenberatung ist die Beratung von drogenabhängigen Inhaftierten. Hierzuzählt auch die Vermittlung in eine ambulante/stationäre Rehabilitation sowie die Vermittlung in ambulante/stationäre Betreuungsmaßnahmen für Suchtkranke Menschen. Zudem werden flankierende Maßnahmen eingeleitet, die da wären: o EFS (Ersatzfreiheitsstrafen Reduzierung) o Berufliche Integrationsberatung über die Berufshilfe o Schuldenregulierung mit Hilfe der Schuldnerberatung o Zentrale Fachstelle Wohnen o Sozialberatung Verein Bremische Straffälligenbetreuung o Weitere Angebote wie Einschaltung der AIDS-Hilfe, Drogenberatungsstellen, Gesundheitsamt, Substitutionsarzt etc. o Abklärung der möglichen Kostenträger und Einleitung der Hilfen durch Beantragung der Leistungen o Absprache der erforderlichen Regelungen zur Überleitung mit den nachsorgenden Diensten 32

33 Die Fallarbeit wird von einer MitarbeiterInnen gestaltet: Träger Hoppenbank e.v. - DrogenberaterIn (Sozialarbeiterin B.A.) vom WoStd. Jugendvollzug vom WoStd. U-Haft vom WoStd. U-Haft 5.2. Verfahren Drogenberatung intern (Untersuchungshaft Männer, Jugendvollzug) ZUGANG LEISTUNGEN U-Haft Männer Meldung Inhaftierter durch den Sozialdienst der JVA an die Drogenberatung. (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt). Oder durch Selbstantrag des Insassen. Drogenberatung führt Sondierungsgespräch mit Inhaftierten und entscheidet über Aufnahme Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Stationär betreutes Wohnen 35 anerkannt Einleitung flankierender Maßnahmen Jugendvollzug Meldung Inhaftierter durch den Sozialdienst der JVA an die Drogenberatung. (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt). Drogenberatung führt Sondierungsgespräch mit Inhaftierten und entscheidet über Aufnahme Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Stationär betreutes Wohnen 35 anerkannt Einleitung flankierender Maßnahmen Eine Aufnahme zur Drogenberatung entfällt, wenn - die erforderliche Datenschutzverzichtserklärung nicht unterzeichnet wird - kein besonderer Hilfebedarf besteht Bei fehlenden Ausweispapieren und / oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus, verbleibt der gemeldete Inhaftierte zunächst im Sondierungs- Status. Sollten die für die Kostenübernahme notwendigen Nachweise in der verbleibenden Haftzeit zu erwarten sein, erfolgt bei Vorliegen der weiteren Aufnahmevoraussetzungen die Zuweisungen in die Drogenberatung. 5.3 Verfahren zum Angebot der Drogenberatung extern Suchthilfe. Voraussetzung für eine stoffgebundene Suchttherapie ist zunächst eine Entzugsbehandlung (Entgiftung), die in geeigneten Krankenhäusern durchgeführt wird. Vertragsärzte, Krankenhäuser, stellen die medizinische Notwendigkeit fest und stellen eine ärztliche Krankenhauseinweisung aus. Kostenträger dieser Maßnahme ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nachrangig der Sozialhilfeträger ( 39 SGB i. V. m. Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom , 48 SGB XII). Eine, in den meisten Fällen sich sofort anschließende, notwendige Entwöhnungsbehandlung (Suchttherapie), wird vom Kostenträger bewilligt, soweit persönliche/medizinische Voraussetzungen (Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit u. prognose) vorliegen und vorab ausreichende Beratung und Motivierung erfolgten. In vom Kostenträger anerkannten Therapieeinrichtungen werden diese Maßnahmen durchgeführt. Kostenträger sind in erster Linie die Rentenversicherung, dann in Rangfolge die gesetzliche Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger ( 15 SGB VI i. V. m. Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom , 48 SGB XII). 33

34 Die Therapiemaßnahme ist über die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung (Quelle. ) zu beantragen. Neben fachärztlicher und suchttherapeutischer Behandlung gibt es verschiedene Projekte im Suchthilfesystem mit unterschiedlicher Ziel- und Schwerpunktsetzung der Betreuung und Wohnmöglichkeiten. In einigen Projekten ist Aufnahmevoraussetzung oder zumindest Ziel der Maßnahme die Suchtabstinenz. In anderen Projekten wird Suchtmittelkonsum toleriert, akzeptiert. Daneben gibt es Einrichtungen für Substituierte. Kostenträger entsprechender Maßnahmen ist der Sozialhilfeträger ( 67 ff. / SGB XII). Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Einrichtungen durchgeführt. Institutionen im Bereich der Suchterkrankung Neben anerkannten Entgiftungs- und Suchttherapieeinrichtungen auch mit differenzierter Diagnosebenennung gibt es Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Bereich Drogensucht, sowie entsprechende Notunterkünfte. Für den Personenkreis der Substituierten gibt es Wohn- und Betreuungseinrichtungen. Eingliederungshilfe Personen, die durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, die die Betreuung, ambulant oder stationär, durch qualifizierte Einrichtungen umfasst. Die Träger der Sozialhilfe, der behinderte Mensch, sonst im Einzelfall Beteiligte, insbesondere Ärzte, Gesundheitsamt, Landarzt, Jugendamt, zuständige Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind bei der Gesamtplanentwicklung zu beteiligen ( 53, 58 SGB XII). Vereinbarungen mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe für den Bremer Bereich Für Bremen ist die Aufgabe der Beurteilung, der gutachterlichen Stellungnahme, zu Notwendigkeit und Umfang der Eingliederungshilfe den Behandlungs-Zentren des Stadtteils, in dem der Betreffende zuletzt gemeldet war, übertragen. Sie werden nach Vorgesprächen mit der gewählten Einrichtung (z. B. Initiative zur sozialen Rehabilitation) von dieser beauftragt. 5.4 Ablaufverfahren Kooperationen Drogenberatung Wöchentliche Kooperationsgespräche mit den jeweiligen Sozialdiensten der JVA Monatliche Kooperationsgespräche mit der Therapiehilfe Netzwerkarbeit (Wohneinrichtungen, Therapieeinrichtungen) Controlling Drogenberatung Bestandsliste monatlich an Geschäftsführung (GF) Jahresstatistik / Ende des Jahres mit GF Jahresbericht und Auswertung der Arbeit mit GF Konkretisierungen des Aufgabenbereiches Klientenarbeit - Durchsicht der vorhandenen Aktenlage - Begleitung des Klienten von der Fallaufnahme bis zur Entlassung - Rückgabe des Falls bei nicht mehr zutreffenden Zuweisungskriterien - Einzelgespräche mit dem Klienten, psychosoziale Anamnese Informationsaustausch mit zuständigen Vollzugsbeamten Vollzugsabteilung Vollzugsgruppenleitungen Informationsaustausch mit intern involvierten Diensten Psychologischer Dienst medizinischer Dienst Berufshilfe Ergo- oder Kunsttherapie - Einbeziehung der zuletzt zuständigen Betreuungsmaßnahme - Einbeziehung des Fachdienstes zur EFS-Reduzierung 34

35 Fallbezogene Zusammenarbeit und Austausch mit Soziale Dienste der Justiz Richter Rechtspfleger Rechtsanwalt Amt für Soziale Dienste Job-Center Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Organisation und Vermittlung notwendiger flankierender Maßnahmen mit erforderlicher Zuarbeitung z.b. EFS Substitutionsarzt Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) Schuldnerberatung Selbsthilfegruppe Teestube Dokumentation - Fallakte mit nachvollziehbarer Dokumentation (z.b. Zielvereinbarungen) psychosozialer Anamnesen in Kooperation (JVA, Klient, etc. ) - Erstellung Gesamtplan gem. 67 ff. SGB XII; 16 (2) SGB II, 58 SGB XII ff. - Antragstellung für Suchttherapien (Klärung des zuständigen Kostenträgers) - Anträge zur Kostenübernahme der örtlichen Zuständigkeit gem. 98 SGB XII - Erstellung von Abschlussberichten - Erstellung des Klienten- Erhebungsbogens zur Jahresstatistik - Erstellung von Bestandslisten - Erstellung von Kurzvorstellungen für die o. g. Aufnahmekonferenz - Sachstandmeldungen Mündlich an die JVA 5.5 Kritik und Veränderungen Bisher war das Angebot der Drogenberatung durch die Comeback GmbH besetzt. Im Januar 2013 schied die Comeback GmbH aus. Der Verein Hoppenbank e.v. übernahm die vakante Stelle und besetzte diese zum neu. Es folgte eine Dreimonatige Einarbeitungsphase. Die neu MA wurde von der Vorgängerin (Comeback GmbH) eingearbeitet Untersuchungshaft: Besonders in der U-Haft kam es aufgrund der unbesetzten Stelle zu einer Warteliste. In Abstimmung mit der Abteilungsleitung wurde das Drogenberatungsangebot neu strukturiert und in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der U-Haft umgesetzt. In der Bremer Untersuchungshaft melden sich Inhaftierte durch schriftlichen Antrag selbst oder werden über die Vollzugsabteilung oder den Sozialdienst dem EVB-Pool gemeldet. Zielgruppe sind Inhaftierte, die eine Therapie (insbes. Drogensuchttherapie) benötigen. Es finden wöchentliche Kooperationsgespräche zwischen dem Sozialdienst und des EVB-Pool MA statt. Zusätzlich bietet die Therapiehilfe ein allgemeines Informationsangebot (ohne die weitere individuelle Drogenberatung oder Kostenbeantragung) an. Um eine enge Zusammenarbeit zwischen dem EVB-Pool MA und der Therapiehilfe zu bewerkstelligen fanden jeden dritten Donnerstag im Monat Kooperationsgespräche statt. So konnte eine bessere Überleitung aus der Untersuchungshaft in die Einrichtungen der Therapiehilfe geplant werden. Von 23 Beratungen kam es zu 12 Vermittlungen. 8 Fälle sind zu diesem Zeitpunkt noch offen, oder es kam aufgrund einer hohen Haftstrafe oder die Verbüßung im Maßregelvollzug zu Abbrüchen. 3 Weitere werden wegen keiner gültigen Kostenzusage, Verlegung in andere JVA oder Motivationsverlust, als Abbruch gewertet. Im Vorjahr wurden ausschließlich Sondierungen durchgeführt. Diese führte zwar zu einer höheren Klientenzahl, jedoch nicht zur Vermittlung. Eine Therapievermittlung aus der Untersuchungshaft heraus ist besonders zeitintensiv. Die Koordination der unterschiedlichen Stellen wie z.b. der JVA, der Therapieeinrichtung, der STA, des Kostenträgers, der Anwälte und des Richters, zögern häufig eine Vermittlung über mehrere Monate hinaus. Besonders die Kostenträger sind nicht gewillt eine Zusage zu geben, wenn sich der Klient in Untersuchungshaft begibt. 35

36 Liegen eine Platz- und Kostenzusage vor, so muss die Strafrückstellung nach 35 BtmG gestellt werden. Häufig sind die Inhaftierten schon verurteilt und eine Zuständigkeit der Strafverteidiger ist nicht gegeben. Für 2014 wäre es sinnvoll dies in die Stellenbeschreibung des MA (Drogenberatung Untersuchungshaft) mit aufzunehmen. So wäre der gesamte Prozess der Therapievermittlung in einer Hand Jugendvollzug: Junge inhaftierte Menschen haben häufig einen hohen Gesprächsbedarf. Sie kennen sich wenig im Drogenhilfesystem aus und haben viele Fragen zum Thema Konsum, Auswirkungen sowie dessen Begleiterkrankungen. Nur wenige Jugendliche haben bereits eine Therapie absolviert und wissen was auf sie zukommen wird. Für das Jahr 2014 sollte eine Fit for Therapie - Gruppe installiert werden. In dieser Gruppe können die Jugendlichen über Risiken des Konsums, Krankheiten und Therapieansätze aufgeklärt werden, sowie die eigenen Stärken und Fähigkeiten erkennen. Von 8 Aufnahmen kam es zu 5 Vermittlungen und zwei Abbrüchen wegen vorzeitiger Entlassung und Kostenabsage der Deutschen Rentenversicherung, sowie eines offenen Falls. In 2013 wurden dem EVB- Pool MA, im Gegensatz zu 2012, inhaftierte aus der Untersuchungshaft des Jugendvollzuges überwiesen, dies bedarf häufig einer schnelleren Vermittlung. 5.6 Statistische Erhebungen Untersuchungshaft Insgesamt wurden 23 Insassen beraten. Vermittlung in besondere Hilfen Vermittlung 12 Keine Vermittlung (u.a. offene Fälle) 8 Sondierungsfälle 3 Summe 23 Besondere Hilfsmaßnahmen TZ Hohehorst GmbH 7 Therapiehof Loxstedt-Düring 2 Klinik am Kronsberg 1 Hasselberg 1 Schloß Gestorf 1 Summe 12 Betreuungsdauer Fälle über 6 Monate 1 Fälle unter 6 Monate 22 Summe 23 Haftform Strafhaft 0 Strafhaft/ Ersatzfreiheitsstrafe 0 Ersatzfreiheitsstrafe 0 Untersuchungshaft 23 Untersuchungshaft/ Strafhaft 0 Summe 23 Delikt Diebstahl Erschleichen von Leistungen Körperverletzung Betrug Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz Summe Keine Angaben in Untersuchungshaft 36

37 Nationalität Deutsch 17 Deutsch mit Migrationshintergrund 3 Russische Föderation 0 Polnisch 0 Türkisch 2 Sonstige, EU 0 Sonstige, nicht EU 1 Summe 23 Alter Unter Über 55 0 Summe 23 Familienstand Ledig 22 Verheiratet 0 Geschieden 1 Verwitwet 0 Getrennt lebend 0 Summe 23 Schulbildung Ohne Schulabschluss 6 Sonderschule 3 Hauptschule (09) 7 Hauptschule (10) 6 Realschule 1 Gymnasium 0 Summe 23 Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung 2 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 9 Keine Berufsausbildung 12 Summe 23 Wohnsituation vor Inhaftierung Ohne festen Wohnsitz 4 Eigene Wohnung mit Mietvertrag 8 Eigene Wohnung ohne Mietvertrag 2 Bei der Familie 3 Bei Freunden 5 Obdachlosenunterkunft 1 Summe 23 Einkommen vor Inhaftierung ALG I 1 ALG II 16 SGB XII 0 Rente 1 Gehalt aus eigener Arbeit 3 Summe 21 37

38 Schulden Keine 7 Unter Über Schuldenhöhe unbekannt 9 Summe 23 Suchterkrankung Heroin 12 Kokain 8 THC 2 Alkohol 1 Spielsucht 0 Summe Jugendvollzug Insgesamt wurden 8 Inhaftierte beraten. Vermittlung in besondere Hilfen Vermittlung 5 Keine Vermittlung (u.a. offene Fälle) 3 Sondierungsfälle 0 Summe 8 Besondere Hilfsmaßnahmen Ambulante Reha Bremerhaven 1 Schloß Börstingen 1 Ambulante Reha Wittmund 1 Do it! Lübeck 1 Synanon 1 Summe 5 Betreuungsdauer Fälle über 6 Monate 1 Fälle unter 6 Monate 7 Summe 8 Haftform Strafhaft 5 Strafhaft/ Ersatzfreiheitsstrafe 0 Ersatzfreiheitsstrafe 0 Untersuchungshaft 1 Untersuchungshaft/ Strafhaft 2 Summe 8 Delikt Diebstahl 3 Erschleichen von Leistungen 0 Körperverletzung 2 Betrug 0 Räuberische Erpressung 1 Summe 6 38

39 Nationalität Deutsch 7 Deutsch mit Migrationshintergrund 0 Russische Föderation 0 Polnisch 0 Türkisch 1 Sonstige, EU 0 Sonstige, nicht EU 0 Summe 8 Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Alter Unter Über 55 0 Summe 8 Familienstand Ledig 8 Verheiratet 0 Geschieden 0 Verwitwet 0 Getrennt lebend 0 Summe 8 Schulbildung Ohne Schulabschluss 3 Sonderschule 0 Hauptschule (09) 1 Hauptschule (10) 4 Realschule 0 Gymnasium 0 Summe 8 Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung 0 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 0 Keine Berufsausbildung 8 Summe 8 Wohnsituation vor Inhaftierung Ohne festen Wohnsitz 1 Eigene Wohnung mit Mietvertrag 3 Eigene Wohnung ohne Mietvertrag 0 Bei der Familie 3 Bei Freunden 1 Obdachlosenunterkunft 0 Summe 8 Einkommen vor Inhaftierung ALG I 0 ALG II 7 SGB XII 1 Rente 0 Gehalt aus eigener Arbeit 0 Summe 8 39

40 Schulden Keine 4 Unter Über Schuldenhöhe unbekannt 2 Summe 8 Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Suchterkrankung Heroin 2 Kokain 4 THC 1 Alkohol 1 Spielsucht 0 Summe 8 Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen Jahresbericht Vorbemerkung Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Überblick zum Arbeits- und Tätigkeitsbereich des Jahres 2013 im Projekt Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS-Projekt). Im ersten Abschnitt wird die Zielsetzung und Aufgabe des Projektes dargestellt und erläutert, unter Punkt 3 werden Personaleinsatz und Zielvorgaben aufgezeigt. Die zentralen Punkte bilden die Beschreibung der Projektarbeit innerhalb (Punkt 4) sowie außerhalb des Vollzuges (Punkt 5). Im 6. Abschnitt geben Zahlen einen Überblick über die erreichten Ziele und in Punkt 7 wird auf das Qualitätsmanagement des Vereines eingegangen. Der Bericht endet mit einer kurzen Schlussbemerkung. Allen Tätigkeiten lag und liegt der Leitsatz des Vereins Hoppenbank e. V. zugrunde, Betroffenen zu helfen, ein straffreies Leben in Freiheit zu führen. 2. Aufgabe des Projektes Das Projekt richtet sich an erwachsene Inhaftierte, die in der JVA Bremen eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verbüßen. Zusätzlich auch an Inhaftierte, die im Anschluss an eine Strafhaft eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen (Haft+ EFS). Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann angeordnet werden, wenn die Beitreibung der Geldstrafe erfolglos war oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Geldstrafen werden in Tagessätzen mal Tagessatzhöhe bemessen, wobei die Anzahl der Tagessätze nach der Schwere der Schuld bemessen und die Höhe des einzelnen Tagessatzes als 30. Teil des monatlichen Nettoeinkommens eines Angeklagten festgesetzt wird. Einem vollen Tagessatz der Geldstrafe entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann immer durch Zahlung (auch in Raten) oder durch Ableisten freier Arbeit nach näherer Weisung der Strafvollstreckungsbehörde abgewendet werden. Im Falle freier Arbeit wird in der Regel durch sechs Stunden (in Bremen vier Stunden) Arbeit ein Tagessatz der verhängten Geldstrafe getilgt. Seit dem ist eine neue Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit in Kraft getreten. Wie in anderen Bundesländern werden hier so genannte Härtefälle geregelt. Klienten, die unter diese Regelung fallen, tilgen durch drei Stunden freier Arbeit einen Tagessatz der verhängten Strafe. 40

41 Das Verfahren der Ersatzfreiheitsstrafen führt dazu, dass ein gewisser Anteil der zu einer Geldstrafe Verurteilten in Justizvollzugsanstalten einsitzt, obwohl der zuständige Richter von der Verhängung einer Freiheitsstrafe abgesehen hatte. Dieser Anteil ist in Deutschland mit 6,8 % im europäischen Vergleich relativ hoch; in England/Wales ebenso wie in Spanien beträgt er 0,2 %, in Frankreich 0,01 %, in Dänemark und Schweden hat man ganz auf die Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen verzichtet. Vgl. Frieder Dünkel: Ersatzfreiheitsstrafen und ihre Vermeidung. Aktuelle statistische Entwicklung, gute Praxismodelle und rechtspolitische Überlegungen. In: Forum Strafvollzug, Heft 3, 60. Jg., Mai 2011, S Ziel des EFS-Projektes ist die Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen. Dies erfolgt durch eine gezielte Beratung und Betreuung der Betroffenen. Eine vorzeitige Entlassung von zu einer Geldstrafe Verurteilte, soll wenn möglich folgendermaßen erreicht werden: Auslösung (Bezahlung der Geldstrafe) veranlassen; Erneute Tilgungsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft treffen (Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit); Genehmigung für eine Abarbeitung innerhalb der JVA einholen ( Day by day ). Nach einer Entlassung wird der Klient bezüglich einer Ratenzahlung und / oder Abarbeitung weiterhin durch den Projektmitarbeiter betreut. 3. Personaleinsatz und Zielvorgaben Finanziert durch Zuwendungen des Senators für Justiz und Verfassung für einen befristeten Zeitraum kann eine Stelle mit 40 Wochenstunden vorgehalten werden. Das Projekt wird durchgehend von Fachpersonal (Dipl. Soz. Päd./ B.A.) geführt. Für das Jahr 2013 wurden folgende Zielzahlen durch den Mittelgeber vorgegeben: 1. Abgeschlossene Beratungsfälle: Soll 250/ Ist 268, plus 7% 2. Eingesparte Hafttage: Soll 3.100/ Ist 3.609, plus 16 % Im Januar 2012 wurde nach Anweisung des Senators für Justiz und Verfassung eine neue Verfahrensweise zur statistischen Erfassung von Kennzahlen eingeführt. Ein Nachweis über die erbrachten Leistungen wird monatlich verfasst und vierteljährlich dem Senator für Justiz und Verfassung zugesandt. 4. Projektarbeit innerhalb des Vollzuges 4.1 Zugang zum Projekt und Erstgespräch Innerhalb der JVA Bremen bietet das Projekt regelmäßige Sprechzeiten an. Jeweils montags und mittwochs in der Zeit von Uhr werden Gefangene in Straf- und U-Haft sowie im Frauenvollzug aufgesucht. Das allgemeine Zugangsverfahren gestaltete sich in den verschiedenen Vollzugsabteilungen der JVA Bremen unterschiedlich. Der Zugangsbeamte der EFS Station führt mit jedem neuen Gefangenen ein Zugangsgespräch, in dem personenbezogene Daten und Haftdaten erhoben werden. In diesem Gespräch wird der Inhaftierte über das ESF-Projekt informiert und gefragt, ob er Unterstützung und Beratung durch das Projekt wünscht. Mit Unterzeichnung der Datenschutzerklärung erklären sich die Inhaftierten bereit, dass der Projektmitarbeiter informiert und Kontakt aufgenommen werden kann. Des Weiteren hat jeder Inhaftierte die Möglichkeit, in Form eines Antrages seinen Kontaktwunsch zum EFS- Projekt zu melden. Diese Anträge werden im stationseigenen Fach des Mitarbeiters zur weiteren Veranlassung hinterlegt. Durch die gute Kooperation zwischen den Mitarbeitern der EFS Station und dem Projektmitarbeiter ist es weiterhin möglich, einen Großteil der EFS - Gefangenen auch kurzfristig in einem Einzelgespräch zu erreichen. Gefangene, die eine Geldstrafe im Anschluss an ihre Freiheitsstrafe verbüßen, werden ebenfalls im Rahmen dieses Projektes beraten. Durch Gesprächsanträge der Gefangenen oder Zuweisungen der zuständigen Beamten, sowie der internen und externen Fachkräfte wird auch hier ein zeitnaher Gesprächskontakt zu den Gefangenen gewährleistet. 41

42 Im Frauenvollzug haben die Inhaftierten die Möglichkeit, sich in einer aushängenden Terminliste einzutragen. Bei Bedarf nimmt der Mitarbeiter Kontakt zu den Frauen auf und führt ein Erstgespräch durch. Im Erstgespräch mit dem Klienten werden im Rahmen der Anamnese Sozialdaten erhoben (Wohnung, Einkommen, Suchtproblematik, Schulden) und im Erhebungsbogen erfasst. Als Grundlage der Verhandlung mit den Strafvollstreckungsbehörden dienen die Gründe der Klienten, warum sie sich vor der Inhaftierung nicht ausreichend um ihre Geldstrafe gekümmert haben bzw. nicht kümmern konnten. Jeder Inhaftierte hat im Vorfeld die Möglichkeit auf Ratenzahlung oder durch gemeinnützige Arbeit die Geldstrafe abzuarbeiten erhalten. Die Gespräche zeigen, dass sich die meisten Klienten in schwierigen, desolaten Lebensbedingungen, gekennzeichnet durch Sucht, mangelnde familiäre Bindungen und Armut befinden. In 2013 wurde eine Statistik zu den Sozialdaten erhoben. Die Zahlen dazu werden unter Punkt 6 dargestellt. Ziel des Erstgespräches war es also zu prüfen, ob eine Reduzierung der Haftzeit als möglich, sinnvoll und erfolgsversprechend erschien. Vor dem Hintergrund der jeweiligen persönlichen Situation des Inhaftierten werden individuelle Tilgungskonzepte entwickelt. Diese können beinhalten: Auslösung (Zahlung der Gesamtstrafe), Teilzahlung, Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit oder eine Kombination daraus. Die Zusammenarbeit mit den Rechtspflegern der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen verlief auch im Berichtszeitraum 2013 kooperativ und vertrauensvoll. Auch wenn das Projekt bei auswärtigen Staatsanwaltschaften nicht immer bekannt ist, hat es sich als sinnvoll erwiesen, diese immer zu kontaktieren. Im Einzelfall waren Rechtspfleger bereit, einer vorzeitigen Entlassung und anschließenden Tilgung in Freiheit durch gemeinnützige Arbeit oder Ratenzahlung in der weiterführenden Betreuung durch dieses Projekt zuzustimmen. Des Weiteren birgt die Inhaftierung gleichzeitig die Chance, bezüglich der sozialen und beruflichen Integration des Einzelnen zu intervenieren. Bei Bedarf vermittelte der Mitarbeiter direkt an die entsprechenden externen oder internen Fachdienste der JVA (Psychologen, Sozialarbeiter, Vorbereitung der Haftentlassung durch den EVB-Pool, Berufshilfe, etc.), um eine bestmögliche Perspektiventwicklung erreichen zu können. Besonders die Kooperation mit dem EVB-Pool kam hierbei häufig erfolgreich zum Tragen. 4.2 Möglichkeiten der EFS- Reduzierung In einigen Fällen ist es dem Mitarbeiter möglich, eine Auslösung des Inhaftierten zu erreichen. Hierbei nahm er zum einen Kontakt zu Freunden und Verwandten auf, um zu klären, ob eine Zahlung von dieser Seite möglich wäre. In solchen Fällen stand der Mitarbeiter diesen als Ansprechperson unterstützend zur Seite, um eine reibungslose Zahlung zu gewährleisten. Häufig waren mehrere Telefonate oft auch über viele Wochen mit vielen Personen nötig, um das nötige Geld zur Auslösung zusammen zu bekommen. Diese Arbeit wurde in 2013 forciert. Zum anderen gab es einige Klienten, die z.b. aufgrund von laufenden Rentenzahlungen oder anderen regelmäßigen Geldeingängen theoretisch eine Zahlung hätten tätigen können. Durch eine unterschriebene Vollmacht und Aushändigung der EC-Kontokarte hob der Mitarbeiter Geld von der Bank ab und zahlte dies direkt bei der Zahlstelle der JVA ein. Hierdurch ist eine Entlassung aus der Haft gleichfalls möglich. Durch diese Zahlungen noch während der Inhaftierung konnten ,50 eingenommen und 1400,25 Hafttage eingespart werden. Als day by day Tilgung wird die Möglichkeit für EFS -Gefangene bezeichnet, durch freie unentgeltliche Arbeit innerhalb der JVA die Haftzeit zu verkürzen. Wenn ein EFS -Gefangener hierbei in Haft vier Stunden (bei auswärtigen Staatsanwaltschaften sechs Stunden) unentgeltlich arbeitet, hat er zusätzlich zu seinem Hafttag einen weiteren Tag seiner Geldstrafe getilgt. Innerhalb der JVA werden Arbeitsplätze für day by day Tilger vorgehalten. Ein Großteil der EFS Gefangenen - ca. 80 %- verbüßte im Berichtszeitraum 2013 eine Geldstrafe der STA Bremen. Hier war die Zustimmung für die Arbeit innerhalb des Vollzuges fast immer gegeben. Maßgeblich war hier das Aufnahmeersuchen, welches der JVA zu jeder Einzelstrafe vorlag. Trägt es keinen gesonderten Vermerk, gilt das Abarbeiten im Vollzug ( day by day Tilgung ) als genehmigt, so das Abkommen zwischen der JVA und der STA Bremen aus dem Jahr 2011 (vgl. hierzu Arbeitsabläufe in der Zusammenarbeit zur Haftvermeidung zwischen freien Trägern und den Rechtspflegern vom ). Gefangene, die eine Geldstrafe im Anschluss an ihre Haftstrafe verbüßen, arbeiten nach Ablauf ihrer Freiheitsstrafe 42

43 üblicherweise unentgeltlich in der JVA in ihren bestehenden Arbeitsverhältnissen weiter, dann aber nach der day by day Abrechnung (siehe oben). Bei auswärtigen Staatsanwaltschaften ist grundsätzlich eine Genehmigung für die day by day Tilgung einzuholen. Wenn die Verhandlungen über die vorzeitige Entlassung mit den zuständigen Rechtspflegern negativ verliefen, kann durch dieses Modell die Haftzeit dennoch reduziert werden. Wie in den Vorjahren so ist auch im Berichtszeitraum 2013 zu beobachten, dass erst nach Haftverbüßung weitere Ersatzfreiheitsstrafen notiert werden. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, versucht der Projektmitarbeiter, kurzfristige Anfragen nach weiteren, sich in der Vollstreckung befindenden Geldstrafen an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu stellen, um schon im Vorfeld eine Überhaftnotierung zu vermeiden und Tilgungskonzepte vorzuschlagen. Im Jahre 2013 verbüßten die Insassen der VA 21 (Ersatzfreiheitsstrafen) durchschnittlich ca. 1,7 Geldstrafen. In Einzelfällen waren Inhaftierte von bis zu sechs Geldstrafen von verschiedenen Staatsanwaltschaften und einer Gesamtersatzfreiheitsstrafe von über 500 Tagen betroffen. Die Entwicklung, dass jeder Gefangene mehrere Ersatzfreiheitsstrafen zu tilgen bzw. zu verbüßen hat, führt zu einem zeitlichen Mehraufwand pro Klient, da die Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden nicht einmal, sondern zum Teil 6mal erfolgen muss. Die klassische vorzeitige Entlassung aus einer aktuellen Inhaftierung mit lediglich einer Geldstrafe ist eher der Einzelfall. Ein Großteil der EFS - Inhaftierten bezog Leistungen nach dem SGB II, zuständig sind dann die JobCenter. Mit Inhaftierung stellt das JobCenter in der Regel jegliche Zahlungen (auch die Mietzahlungen) ein, nur bei einer Strafzeit unter einem halben Jahr können auf Antrag die Mietkosten übernommen werden. In diesen Fällen werden entsprechende Formblätter durch den Zugangsbeamten der Vollzugsabteilung 21 dem Inhaftierten ausgehändigt. Hier kam es immer wieder zu Problemen, da den Inhaftierten notwendige Unterlagen in der Haft fehlten und dann Ablehnungen des Amtes für Soziale Dienste folgten. Nicht selten drohte somit der Wohnungsverlust. Bis jetzt besteht keine zufrieden stellende Lösung. Bei Inhaftierten ohne festen Wohnsitz fehlt die Grundlage für eine vorzeitige Entlassung. In diesen Fällen vermittelt der Projektmitarbeiter an den EVB-Pool, der den Sachverhalt prüft und entscheidet, ob eine weitergehende Unterstützung (Betreuung, Wohnen, Schuldenregulierung, Gesundheitsvorsorge (Sucht)) notwendig ist. Durch die gute Kooperation mit dem EVB-Pool war es dann in einigen Fällen möglich, eine vorzeitige Entlassung zu erwirken. Im Falle einer Suchtmittelabhängigkeit und dem Wunsch nach einer stationären Therapie, vermittelte der Mitarbeiter ebenfalls an den EVB-Pool. Auf dieser Grundlage war es auch hier oftmals möglich, eine vorzeitige Entlassung in Verbindung mit der Aufnahme einer gemeinnützige Arbeit oder Ratenzahlung zu erwirken. 5. Projektarbeit außerhalb des Vollzuges Nach einer vorzeitigen Entlassung mit Auflage der Ratenzahlung oder Abarbeitung ist der Projektmitarbeiter Ansprechperson für die Klienten, die jeweiligen Staatsanwaltschaften, die Einsatzstellen und ggf. weiteren Kooperationspartnern. Aufgabe dieser Betreuung ist es, die auf Ratenzahlung oder gemeinnütziger Arbeit vorzeitig entlassenen Klienten bei der Tilgung ihrer Geldstrafe zu unterstützen. Bestenfalls sollte eine komplette Tilgung in Freiheit erreicht und eine erneute Inhaftierung vermieden werden. Wichtig hierbei ist der kontinuierliche, mindestens monatliche Kontakt zum Klienten. Das Betreuungsverhältnis endet mit der vollständigen Tilgung der Geldstrafe oder durch den Betreuungsabbruch aufgrund fehlender Mitwirkung des Klienten. 5.1 Betreuung der Ratenzahlung Es hat sich als zwingend notwendig erwiesen, Klienten nach vorzeitiger Haftentlassung ebenfalls in ihren Ratenzahlungen zu begleiten und zu unterstützen. Erfahrungen haben gezeigt, dass Klienten ohne weitere Betreuung die Ratenzahlungen häufig vergessen und bei einer folgenden Mahnung aufgrund von Überforderungen resignieren und somit von einer erneuten Inhaftierung bedroht wären. 43

44 Bei vereinbarter Ratenzahlung werden die Einzahlungen monatlich kontrolliert. Hierfür reichen die Klienten ihre Zahlungsbelege im Büro des Projektmitarbeiters ein. Besonders problematisch gestaltete sich die Ratenzahlung bei Klienten, die über kein eigenes Konto verfügen. Für dieses Klientel fallen weitere Kosten für Überweisungen an oder aber Fahrtkosten, um bei der Gerichtskasse eine kostenlose Einzahlung tätigen zu können. Durch das verstärkt genutzte Angebot des monatlichen Ratenzahlertermins im Büro des EFS - Projektes, ist es den Klienten möglich, ihre Rate bar und kostenlos einzuzahlen. Im Vorfeld werden in Frage kommende Klienten über den Zahltermin informiert. 5.2 Betreuung der gemeinnützigen Arbeit Bei Abarbeitung der genehmigten gemeinnützigen Arbeit wird mit dem Klienten direkt nach Haftentlassung ein Termin vereinbart, um im Rahmen der weiterführenden Betreuung gemeinsam nach geeigneten Einsatzstellen zu suchen und Vorstellungstermine zu vereinbaren. Nach Start der gemeinnützigen Arbeit erfolgen regelmäßige Kontakte (mindestens monatlich) zur Einsatzstelle, um die planmäßige Abarbeitung zu überprüfen. Ggf. erfolgten weitere Kontakte zum Klienten, um auftretende Probleme zu erörtern und Lösungen zu erarbeiten. Dadurch können die von der Staatsanwaltschaft in regelmäßigen Abständen gestellten Sachstandsanfragen jederzeit beantwortet werden. Bezüglich der potentiellen Einsatzstellen kooperiert der Projektmitarbeiter mit den Kolleginnen der Brücke Bremen. In Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft waren während der laufenden Betreuung wiederholt Tilgungswechsel erforderlich, bei Veränderung der Lebensverhältnisse z.b. bei Antritt einer Arbeitsstelle oder aber bei Verlust der Arbeitsstelle und fehlender Zahlungsfähigkeit. Hier zeigt sich verstärkt die große Bedeutung des Projektes: Durch Beratungsgespräche und die Erarbeitung neuer Tilgungskonzepte kann eine lückenlose Tilgung der Geldstrafen erreicht werden. Viele Klienten setzten sich nur ungern mit Ämtern und Behörden auseinander, oft aus Überforderung vor den bürokratischen Anforderungen. Ohne die Hilfestellung aus dem Projekt heraus hätte ohne diese Unterstützung schnell eine erneute Inhaftierung gedroht. Eine möglichst erfolgreiche Tilgung der Geldstrafe ist bei dem Klientel nur durch eine intensive Betreuung während des gesamten Maßnahmeverlaufes zu gewährleisten. Die Klienten selbst schätzen die kontinuierliche, verlässliche Betreuung im Rahmen dieses Projektes und suchten auch bei Fragen den Kontakt. Hält ein Klient seine Vereinbarungen nicht ein, erfolgen Mahnbriefe, Telefonate (gegebenenfalls auch über Angehörige oder andere Kontaktpersonen) und/oder persönliche Gespräche im Büro der Karl-Bröger- Straße. Ebenfalls in 2013 wurden bei Nichteinhalten der Vereinbarungen vereinzelt Hausbesuche durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass manche Klienten ihre Post gar nicht öffnen und auf persönlichen Kontakt eher reagieren. Lässt sich trotz aller Bemühungen seitens des Projektmitarbeiters kein Kontakt mehr zum Klienten herstellen, wird das Betreuungsverhältnis abgebrochen und die Staatsanwaltschaft informiert. Dies hat dann in der Regel eine erneute Inhaftierung zur Folge. Viele Klienten, die durch dieses Projekt betreut werden, haben oft mehrere Geldstrafen zu tilgen und erhalten auch während der laufenden Betreuung immer neue Geldstrafen. Erneute und zusätzliche Tilgungen müssen somit erarbeitet, mit der STA ausgehandelt und dann entsprechend überwacht werden. Teilweise gestaltet sich dann die Arbeit in Form eines Fass ohne Boden. 6. Zahlen im Überblick Die Zielvorgabe, Hafttage einzusparen wurde mit eingesparten Hafttagen um 16 % überschritten. Davon wurden durch geleistete Geldzahlungen (88%) und 442 durch gemeinnützige Arbeit (12%) erbracht. Abbildung 1: eingesparte Hafttage (N = 3.609) 2013 nach Tilgung und Abarbeitung 44

45 Durch geleistete Zahlungen haben Männer Hafttage und Frauen 475 Hafttage eingespart. Frauen 15% Durch Zahlungen Männer 85% Abbildung 2: eingesparte Hafttage (N = 3.167) 2013 durch Geldzahlung nach Geschlecht Im Berichtszeitraum nutzten Frauen kaum die Möglichkeit, ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit (lediglich 22 eingesparte Hafttage) zu tilgen. Im Jahr 2013 wurden 268 Beratungsfälle abgeschlossen. Somit wurde die Zielzahl von 250 abgeschlossenen Beratungsfällen um 7% übertroffen. Aufgeteilt nach dem Geschlecht: männlich N = 219, weiblich N = 49. Von den insgesamt 268 abgeschlossenen Beratungsfällen wurden 197 nur in der JVA beraten und betreut. 71 Fälle allerdings verblieben nach Erreichung einer vorzeitigen Entlassung weiterhin im Projekt in der Karl-Bröger-Straße (KBS). Hier wurde die Betreuung bis zur möglichst vollständigen Tilgung der Geldstrafe fortgeführt. Von den abgeschlossenen Beratungsfällen in der KBS wurden 34 vollständig getilgt (27 Männer und 7 Frauen), 25 teilgetilgt (23 Männer und 2 Frauen) und 12 Fälle mussten abgebrochen werden (11 Männer und 1 Frau). Tilgungsumfang Abbruch 12 Teiltilgung 25 Vollständige Tilgung 34 Abbildung 3: Ausgelöste Fälle aus der Haft durch Tilgung (N = 71) Im Jahr 2013 wurden 145 Klienten in der JVA Bremen betreut. Durch die Arbeit des Projektes konnten 66 dieser Klienten vorzeitig aus der Haft entlassen werden (46 %). 14 Klienten wünschten lediglich ein Beratungsgespräch und 59 Menschen konnte leider nicht geholfen werden (41 %). Sie blieben Inhaftierte der JVA. Die Betreuung von 6 dieser Klienten wird in 2014 fortgesetzt. Abbildung 4: Betreuung der Klienten in der JVA, 2013 (N = 145) Im Jahr 2013 gab es insgesamt 249 Neufälle, davon entfielen 204 auf Männer (82%) und 45 auf Frauen (18%). 198 dieser Fälle kamen von der Staatsanwaltschaft Bremen (80%), 51 von auswärtigen Staatsanwaltschaften (20%). 45

46 Abbildung 5: Neufälle (N = 249) im Jahre 2013 nach Staatsanwaltschaften Neben den Neufällen wurden auch weiterhin die so genannten Altfälle aus den Vorjahren betreut, die sich noch in der Ratenzahlungsphase oder gemeinnütziger Arbeit befinden. Die Zahlen im Überblick: Kennzahl männlich weiblich Insgesamt Eingesparte Hafttage Neufälle 2012 insgesamt Abgeschlossene Beratungsfälle Abgeschlossene Beratungsfälle in der JVA davon day by day - Beantragungen Tabelle 1: Kennzahlen 2013 ESF-Projekt Im Jahr 2013 wurde erstmals eine Statistik zur Erfassung der Sozialdaten erhoben. Demnach betrugen das Durchschnittsalter der inhaftierten Männer 35 und das der Frauen 40 Jahre. Die meisten der in 2013 neu aufgenommenen Klienten waren alleinstehend: 108 ledig, 33 geschieden und 4 verheiratet. Abbildung 6: Familienstand (N = 145) 36 von den 145 betreuten Menschen hatte keinen Wohnsitz und 129 keine Arbeit. Dazu kommt, dass bei 121 dieser Klienten eine Verschuldung existiert. 74 der Inhaftierten gaben an, dass bei ihnen eine Suchtproblematik vorliegt. Die meisten sind zum wiederholten Male in der JVA. 112 von 145 Klienten sind sogenannte Wiederkehrer. Die häufigsten Delikte sind Erschleichen von Leistungen (53), Diebstahl (24) und Betrug (16). 7. Qualitätsmanagement Der Verein hat im Jahre 2008 ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN EN ISO 9001:2000 für alle Arbeitsbereiche eingeführt. Seitdem wird die Zertifizierung gemäß dem Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren von bag cert gmbh jährlich überwacht. Im Zuge dessen wird auch eine Kundenbefragung bezüglich der Arbeit des Hoppenbank e.v. und im Besonderen des hier beschriebenen Projektes durchgeführt. Die Inhaftierten waren dankbar, dass ihnen geholfen wurde und gaben durchweg positive Rückmeldungen, selbst wenn der Kontakt keine vorzeitige Entlassung zur Folge hatte. 46

47 8. Schlussbemerkung Die Arbeit im vergangenen Jahr hat mehr als deutlich gezeigt, dass viele Klienten eine noch intensivere Betreuung und Begleitung benötigt hätten. Sie waren nicht in der Lage ihr Leben eigenständig zu strukturieren und zu führen. Die individuellen Problemlagen sind hinreichend bekannt und an anderer Stelle skizziert. Nur allzu deutlich zeigt sich hier der circulus vitiosus, ihn zu durchbrechen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der JVA Bremen, den Rechtspflegern, den Kolleginnen der Brücke Bremen und des EVB - Pools, sowie den Mitarbeitern der Einsatzstellen und den übrigen Projekten des Vereins Hoppenbank sei an dieser Stelle gedankt. Bremen, 31. Januar 2014 Helmut Dimmel Inhaltsverzeichnis Brücke Bremen Hoppenbank e. V. Jahresbericht Aufgabenbereiche 2. Quantitative Zielzahlen 2.1 Bilanz: Abgeschlossene Fälle 2.2 Bilanz: Getilgte Hafttage/ Einsparvolumen (EFS) 2.3 Bilanz: Getilgte Tage zur Einstellung von Strafverfahren 2.4 Bilanz: Wartezeit auf die Aufnahme in die Betreuung 3. Qualitative Zielzahlen 3.1 Bilanz: Qualitative Zielzahlen 4. Bewertung der Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Zielzahlen 4.1 Durchschnittliches Soll-Hafttage (EFS) 4.2 Verteilung Soll-Hafttage (EFS) 4.3 Anzahl Ersatzfreiheitsstrafen pro Klient 4.4 Anteil Problemfälle 4.5 Einsatzstellen 5. Ziele und Bilanz der Optimierung des Tilgungsangebots für Klienten mit Vermittlungshemmnissen 5.1 Übernahme und Steuerung von Klienten des Drogenhilfevereins Comeback ggmbh 5.2 Arbeitsprojekt Werkraum Sonne Optimierung der Kooperation mit anderen Beschäftigungsträgern 5.4 Einsatz für Quote von Arbeitsplätzen für Abarbeiter bei Beschäftigungsträgern/ Runder Tisch 5.5 Einsatz für Fahrtkostenübernahme für Brücke-Klienten (Runder Tisch) 5.6 Reform der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit (TILVO)/ Runder Tisch 6. Kooperationspartner und Bilanz der Zusammenarbeit 6.1 Staatsanwaltschaft Bremen 6.2 Amtsgericht Bremen 6.3 Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen 6.4 Verein Bremische Straffälligenbetreuung/ Projekt Geldverwaltung 6.5 Runder Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen 6.6 Andere Kooperationspartner 47

48 7. Resümée/ Ausblick 8. Kundenbefragung 9. Fortbildung 10. Ausstattung 10.1 Personal 10.2 Sachmittel 11. Zuständigkeiten Aufgabenbereiche Die Brücke Bremen des Vereins Hoppenbank e.v. ist seit 1982 die vom Land Bremen autorisierte und durch den Senator für Justiz finanzierte Fach- und Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit für Frauen und Männer in Bremen. Ihre Aufgaben bestehen in der Beratung, Vermittlung und Betreuung bei: der Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit gemäß Art. 293 EGStGB. staatsanwaltschaftlich bzw. richterlich angeordneten Arbeitsauflagen zur Einstellung von Strafverfahren gemäß 153 a StPO Arbeitsauflagen zur Vermeidung des Bewährungswiderrufs ( 56 f StGB 8 ) Allen Aufgabenbereichen liegt die kriminalpolitische Zielsetzung zugrunde, durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit Inhaftierung und Verurteilung bzw. Strafe abzuwenden und die damit verbundenen Kosten für Strafverfahren und -vollstreckung zu reduzieren. Darüber hinaus fühlen wir uns im Rahmen unserer zweckbestimmten Tätigkeit dem Leitbild des Verein Hoppenbank e.v. verbunden, Betroffenen zu helfen, ein straffreies Leben in Freiheit zu führen. Im Konfliktfall der gegensätzlichen Ziele und Erwartungen des Angebots der Brücke Bremen - Haftvermeidung einerseits und Strafvollstreckung andererseits - wird dem Prinzip Hilfe hat Vorrang vor Sanktion Rechnung getragen. Die Brücke Bremen unterliegt dem Zertifizierungs- und Auditierungsverfahren von bag cert GmbH gemäß DIN EN ISO 9001:2008, das jährlich durch interne und externe Audits überwacht wird. Außerdem unterliegt die Brücke Bremen den Kriterien der Gender-Budgetierung, so dass bei der Auswertung der Ergebnisse von 2013 geschlechtsspezifische Unterschiede und Besonderheiten dargestellt werden. 2. Quantitative Zielzahlen 9 In 2013 sollte das Niveau der quantitativen Zielzahlen aus dem Vorjahr gehalten werden: 820 Fallabschlüsse im Jahr (346 Fälle pro Vollzeitstelle) 10 Einsparung von Hafttagen 11 Wartezeit auf die Aufnahme in die Betreuung maximal 2 Monate Zur Kontrolle der Zielvorgaben wurde seitens des Senators für Justiz mit den beteiligten Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit im Land Bremen ein standardisiertes Controllingblatt entwickelt mit dem Ziel, vierteljährlich die Ergebnisse auszuweisen. 8 Arbeitsauflagen im Rahmen der Strafaussetzung auf Bewährung fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. 9 Die Zieldefinition orientiert sich einerseits an den Vorgaben des Senators für Justiz (jährlicher Zuwendungsbescheid), andererseits an den im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001:2008 festgelegten Qualitätszielen. Als Basisdaten zur Erreichung der Zielzahlen waren 2010 mit dem Auftraggeber folgende Parameter vereinbart worden: pro Fall i.d. ein Soll von 50 Tagessätzen; Anteil von Problemfällen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen: 50 %. (vgl. hierzu: Pkt. 4.1) Der Schlüssel der laufend zu betreuenden Fälle pro Vollzeitstelle betrug auf dieser Grundlage 1: In 2013 war die Brücke Bremen im Vergleich zum Vorjahr mit reduzierter Wochenstundenzahl ausgestattet. Es standen 2,38 Stellen zur Verfügung. (2012: 2,6 Stellen) 11 Der Anrechnungsmaßstab pro Hafttag beträgt 4 Stunden gemeinnützige Arbeit; dieser gilt auch bei Arbeitsauflagen. 48

49 2.1 Bilanz: Abgeschlossene Fälle Insgesamt wurden im Jahr Fälle 12 abgeschlossen. Der Anteil der Frauen an allen abgeschlossenen Fällen betrug 19 % und war somit gegenüber dem Vorjahr leicht um 2 % gesunken. Im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) verzeichneten wir 147 Fälle bei den Frauen, bei den Arbeitsauflagen 2 Fälle. Nach Aufgabenbereichen ergibt sich folgende Verteilung im Vergleich zum Vorjahr: Fallabschlüsse nach Rechtsgrundlagen Ersatzfreiheitsstrafen Jahr 153 a StPO Bewährungsauflagen gem. 56 f StGB Gesamt / /. 771 Von 752 Fällen im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen wurden 78 Fälle durch auswärtige Staatsanwaltschaften zugewiesen. Zusätzlich wurden 209 Beratungsfälle (2012: 224) verzeichnet, die ohne bzw. vor weiterem Betreuungskontakt überwiegend telefonisch zu Fragen der Verfahrensabwicklung und Tilgungsmöglichkeiten beraten wurden. Die Zielvorgabe des Senators für Justiz konnte nicht erreicht werden. Die Anzahl von 820 Fällen wurde mit insgesamt 771 Fällen um 49 Fälle (6 %) unterschritten. 2.2 Bilanz: Getilgte Hafttage/ Einsparvolumen (EFS) 13 Im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen wurden folgende Ergebnisse erreicht: Tage durch gemeinnützige Arbeit 1304 Tage durch Zahlungen während der Betreuung 467 Tage durch erfolgreiche Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung gem. 459 f StPO Insgesamt wurden also Hafttage durch die Betreuung der Brücke Bremen eingespart; davon bei den Frauen 2636 Tage (18 %). 14 Das entspricht gesamt 41 Haftplätzen. Im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen konnten somit ca. 1,6 Mio. Haftkosten eingespart werden, wenn man pro Hafttag die Kosten aus 2012 in Höhe von 106,47 zugrunde legt 15. Hiervon sind die Zuwendungen des Senators für Justiz in Höhe von ,00 in Abzug zu bringen. Durch betreute Ratenzahlungen wurden zusätzliche Geldeinnahmen in Höhe von ,00 für die Staatskasse erzielt, wenn man einen durchschnittlichen Tagessatz aller Fälle in Höhe von 9,30 zugrunde legt. Weitere Einsparungen und Einnahmen ergaben sich mittelbar durch die Anbahnung von dann nicht weiter betreuten Ratenzahlungen. 2.3 Bilanz: Getilgte Tage zur Einstellung von Strafverfahren Im Bereich Arbeitsauflagen zur Einstellung von Verfahren wurden ges. 19 Fälle abgeschlossen. (2012: 22 Fälle) Insgesamt wurden 99 Tage durch gemeinnützige Arbeit erledigt, davon 5 Tage von Frauen. 12 Die Fallzahl umfasst abgeschlossene Beratungsfälle und abgeschlossene sonstige Fälle o. Kontakt (z. B. Zuweisungen auswärtiger Staatsanwaltschaften oder bei Arbeitsauflagen von AG/Staatsanwaltschaft) Die Gesamtfallzahl ist bei der differenzierten Auswertung der Fälle die Bezugsgröße, wenn keine anderen Angaben gemacht werden. (vgl. dazu das Controllingblatt im Anhang) 13 Vgl. Tabellen im Anhang 14 Der Anteil der Frauen an gesamt abgeschlossenen Fällen im Bereich EFS betrug 20 %. 15 Die Zahlen aus 2013 für die Kosten eines Haftplatzes lagen uns nicht vor. 49

50 Für die Betreuung von Arbeitsauflagen zwecks Vermeidung des Bewährungswiderrufs war die Brücke Bremen nicht eingeschaltet. In beiden Aufgabenbereichen wurden gesamt (Haft-)Tage durch die Betreuungsarbeit der Brücke Bremen getilgt. Die Zielvorgabe der einzusparenden (Haft-)Tage ( Tage) wurde um 1710 Tage (10%) unterschritten. 2.4 Bilanz: Wartezeit auf die Aufnahme in die Betreuung Die Anzahl der Anmeldungen war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig: 711 Personen meldeten sich an (-41) und brachten zum Erstgespräch ges. 767 Strafvollstreckungsbescheide mit. Somit verzeichneten wir 767 Fallzugänge (EFS und Arbeitsauflagen), so dass i. D. 300 laufende Fälle zu betreuen waren. Das entsprach der in 2013 gegebenen, gegenüber dem Vorjahr reduzierten personellen Ausstattung. 16 Die Wartezeit betrug auf dieser Basis i. D. 3 Wochen 17. Der Rückgang der Anmeldungen ermöglichte uns, unser in 2012 erweitertes Angebot hinsichtlich der Unterstützung bei der Beantragung von gemeinnütziger Arbeit vor Ladung zum Strafantritt einer Ersatzfreiheitsstrafe weiter aufrechtzuerhalten. Wir nahmen diese Klienten mit der Antragstellung / Einverständniserklärung sofort in die Betreuung auf, so dass wir in den meisten Fällen zeitnah nach Erhalt der Kopie der Ladung zum Strafantritt - die Vermittlungstätigkeit aufnehmen konnten, ohne nochmalig den Klienten zu einem Beratungsgespräch einzuladen. In 85 Fällen erfolgte der Kontakt vor Ladung zum Strafantritt. 3. Qualitative Zielzahlen Zur Management-Bewertung im Rahmen der Qualitätssicherung wurden die qualitativen Zielzahlen festgelegt. Auf Grundlage der Empfehlung des externen Auditberichts in 2012 wurden diese in 2013 neu definiert. In Anlehnung an das externe Controllingblatt von Justiz für den Bereich Ersatzfreiheitsstrafen sollte von der Gesamtzahl der getilgten Hafttage im EFS-Bereich und der erledigten Tage zur Einstellung von Strafverfahren der prozentuale Anteil, der durch gemeinnützige Arbeit und der Anteil, der durch Zahlungen erledigt wurde, ausgewiesen werden. Für die Bereiche Ersatzfreiheitsstrafen und Arbeitsauflagen wurden aus dem Durchschnitt der Ergebnisse der vergangenen drei Jahre folgende qualitative Zielzahlen ermittelt: Anteil getilgte Tage durch gemeinnützige Arbeit: 90 % Anteil getilgte Tage durch Zahlungen: 10 %. Der Schwerpunkt der Betreuungsleistungen der Brücke Bremen liegt auf der Vermittlung und sozialpädagogischen Begleitung von gemeinnütziger Arbeit. 18 Die Aufnahme in die Betreuung erfolgt i. d. R. nach Feststellung der Uneinbringlichkeit mit der Ladung zum Strafantritt zu einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. nach Zuweisung durch das Amtsgericht/ Staatsanwaltschaft. Konzeptionell bedingt werden von der Brücke Bremen somit Ratenzahlungen nur in geeigneten Fällen 19 erst nach Betreuungsaufnahme und ggf. nach teilweiser Tilgung durch gemeinnützige Arbeit angebahnt und max. bis zu 2 Monate i. d. R. begleitet. Daraus ergibt sich für die Zusammensetzung unserer Klientel, dass ein gewisser Anteil an Klienten durchaus 16 vgl. Basisdaten Pkt. 2, Fußnote 2 17 Es entstand also so gut wie keine Wartezeit außer in HB-Nord durch unsere intervallartigen Sprechzeiten vor Ort oder in Urlaubszeiten. 18 Die sozialpädagogische Betreuung umfasst Beratungsleistungen bezüglich der Vollstreckungsmodalitäten und alternativen, der Beseitigung von Hinderungsgründe für eine kontinuierliche Tilgung (Schulden-, Wohnungs-, Suchtprobleme etc.), ggf. den Verweis an das Bremer Hilfesystem, der Erstellung eines individuellen Ressourcenprofils. Auf dieser Basis erfolgen die Vermittlung einer geeigneten Einsatzstelle, Krisenintervention und Motivationsarbeit; ferner die kontinuierliche Akquise geeigneter Einsatzstellen, Beratung und Unterstützung der dortigen Mitarbeiter bei der Betreuung der Arbeitsleistungen, Sachstandsmitteilungen und Antragstellungen gegenüber den Vollstreckungsbehörden und die ständige Kontrolle der Bedarfsentwicklung, ggf. Entwicklung konzeptioneller Veränderungen. 19 d.h. bei Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit aufgrund von Berufstätigkeit bzw. Tätigkeit im Rahmen geringfügiger Beschäftigung oder bei nachgewiesen unverschuldeten Versäumnissen bei der Ratenzahlung vor Ladung zum Strafantritt oder bei Hinderungsgründen für die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit wie Krankheit, Schwangerschaft, Dissozialität durch Beantragung niedrigster Raten oder bei sich abzeichnendem Unwillen zu gemeinnütziger Arbeit im Erstgespräch oder im Tilgungsprozess. 50

51 in Ratenzahlungen vermittelt wird. Auf dieser Basis wurden die quantitativen Zielzahlen (Fallabschlüsse, eingesparte (Haft-)Tage etc.) im Verhältnis zu den personellen Kapazitäten festgelegt. 3.1 Bilanz: Qualitative Zielzahlen In 2013 hatten wir für beide Aufgabenbereiche Abweichungen zu den festgesetzten qualitativen Zielzahlen zu verzeichnen. Der Anteil der durch Arbeit getilgten Tage lag bei 91 % (+1 %) und der der betreuten Zahlungen bei 9 % (-1 %). Bei den Männern (81% unserer Klientel) überwog der Anteil der durch Arbeit getilgten Tage mit 93 % von ges getilgten Tagen erheblich. Insbesondere die Auswertung bei den Männern zeigt, dass sich die vorherige Durchmischung unserer Klientel aus Ratenzahlern und Abarbeitern in 2013 signifikant zugunsten der i. d. R. betreuungsintensiveren Vermittlung und Begleitung von Klienten während gemeinnütziger Arbeit verschoben hatte. Die Übernahme der Betreuung von Ratenzahlungen vor und nach der Ladung zum Strafantritt zu einer Ersatzfreiheitsstrafe durch das Projekt Geldverwaltung des Vereins Bremische Straffälligenbetreuung e.v. und die frühzeitige Einschaltung der Sozialen Dienste der Justiz durch die Staatsanwaltschaft haben vermutlich wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Der Anteil der durch Arbeit eingesparten Tage stieg dadurch im Vergleich zum Vorjahr um ges. + 4 % an, allein bei den Männern um +5 %. Fazit: Sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Zielzahlen wichen von den Vorgaben ab. Es wurden einerseits weniger Fälle als angestrebt abgeschlossen, andererseits wurden jedoch anteilig an gesamt eingesparten Hafttagen mehr Tage durch gemeinnützige Arbeit getilgt. Der Prozess der Betreuung der gemeinnützigen Arbeit gestaltet sich i. d. R. aufwendiger und langwieriger, so dass dadurch nicht mehr Fälle abgeschlossen werden konnten. Das Wegbrechen der Zahlungen - anteilig an gesamt getilgten Hafttagen 4 % (981 Hafttage) im Vergleich zum Vorjahr - konnte durch die getilgten Hafttage durch Arbeit nicht vollständig kompensiert werden. Insofern lag der Tilgungsquotient 20 auf dieser Basis im Bereich EFS geringfügig unter dem des Vorjahres: es wurden 20 Tage pro Fall getilgt. (2012: 21 Tage pro Fall) Im Bereich Arbeitsauflagen wurden 7,6 Tage pro Fall erledigt. (2012: 11,7 Tage pro Fall). 4. Bewertung der Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Zielzahlen Der Schwerpunkt unserer Betreuungsarbeit lag deutlich auf der Vermittlung und Betreuung gemeinnütziger Arbeit. Die Unterschreitung der Zielzahl der Fallabschlüsse und der Zielzahl der einzusparenden Hafttage resultierte aus dem gesteigerten Bedarf an Betreuungsintensität und Betreuungsdauer, die die Begleitung der gemeinnützigen Arbeit erforderlich machte. Die Entwicklung des Betreuungsaufwands war eng verbunden mit der Veränderung der Parameter bzw. Basisdaten, die bei der Festlegung der Zielzahlen zugrunde gelegt wurden Durchschnittliches Soll-Hafttage (EFS) Von der Anzahl der zu tilgenden Tagessätze pro uneinbringlicher Geldstrafe bzw. Arbeitsauflage hängt einerseits die Betreuungsdauer ab. Erfahrungsgemäß steigt andererseits mit der Zahl der zu tilgenden Tagessätze überproportional auch der Betreuungsbedarf. Motivationseinbrüche und die Gefahr des vorzeitigen Abbruchs mussten durch vermehrte Interventionen und 56 Mehrfachvermittlungen an verschiedene Beschäftigungsgeber abgewendet werden. Auch Beschäftigungsgeber mussten immer wieder zur Weiterbeschäftigung motiviert werden. Im Durchschnitt aller Ersatzfreiheitsstrafen mussten 52 Hafttage à 4 Stunden 22 getilgt werden; im Vergleich zum Vorjahr 2 Tage mehr pro Fall. Bei den Frauen betrug der Durchschnitt 50 Tage, bei den Männern 53 Tage. Bei den Arbeitsauflagen waren es im Durchschnitt 20 Tage; für Frauen i. D. 8 Tage Verteilung Soll-Hafttage (EFS) Der Durchschnittswert Soll-Hafttage pro Fall war einerseits gestiegen. Er bildet jedoch andererseits nicht hinreichend die Tilgungsrealität unserer Klienten und damit unseren Betreuungsalltag ab. Ein Anteil von 39 % der Fälle war mit einer weitaus höheren Anzahl an abzuarbeitenden Tagen konfrontiert, wodurch die 20 Bei der Berechnung des Tilgungsquotienten wurden lediglich die Beratungsfälle zugrunde gelegt. Vgl. dazu auch die Unterscheidung im Controllingblatt im Anhang. 21 vgl. S. 1, Pkt. 2, Fußnote 2 22 In 78 Fällen auswärtiger Staatsanwaltschaften mussten 6 Stunden pro Tag getilgt werden. 51

52 Kontinuität in der Abarbeitung durch überproportional auftretende Friktionen unterbrochen war und durch vermehrte Kriseninterventionen aufrechterhalten werden musste. Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich das Soll-Hafttage letztlich für einen nicht geringen Teil der Klienten darstellte, der auf die für sie weit härter empfundene Alternative der Abarbeitung der Ersatzfreiheitsstrafe zurückgreifen musste, weil die Geldstrafe auch durch geringfügige Raten nicht bezahlbar war: 70% Verteilung der Soll-Hafttage pro Geldstrafe 2013 (Fälle N = 752) 61% 60% 50% Fälle 40% 30% 20% 21 bis 50 Tage 39% 141 bis 280 Tage 111 bis 140 Tage 81 bis 110 Tage 141 bis 280 Tage 111 bis 140 Tage 81 bis 110 Tage 51 bis 80 Tage 21 bis 50 Tage 1 bis 20 Tage 10% 1 bis 20 Tage 51 bis 80 Tage 0% 1 bis bis 280 Hafttage In 295 Fällen mussten weit mehr als 50 Tage pro Ersatzfreiheitsstrafe getilgt werden. Der Anteil dieser Fälle war im Vergleich zu den beiden Vorjahren signifikant um +7 % aller Fälle angestiegen. 4.3 Anzahl Ersatzfreiheitsstrafen pro Klient Zwei Ersatzfreiheitsstrafen und mehr mussten 125 (22 %) Personen tilgen. Im Durchschnitt aller anhängigen Ersatzfreiheitsstrafen mussten diese Klienten 123 Tagessätze tilgen. (2012: i. D. 119 Tage) Im Vergleich zum Vorjahr war ihr Anteil um signifikant +5 % aller Personen gestiegen. 4.4 Anteil Problemfälle Als Problemfälle werden Fälle von Klienten bezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Suchtprobleme gesundheitliche Einschränkungen psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten instabile Wohnverhältnisse (ohne festen Wohnsitz, Obdachlosigkeit) Alleinzuständigkeit für die Kindererziehung nicht vermittelbar im sensiblen Bereich In 2013 wurden im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen 505 Problemfälle (67 %) erfasst, die mit mindestens einem dieser Merkmale registriert waren. (2012: 68 %) Bei den Arbeitsauflagen war nur ein Anteil von 32 % der Fälle mit mindestens einem Problemmerkmal registriert worden. Mit einem Anteil von +17 % wurde die in 2010 zugrunde gelegte Richtzahl von 50 % signifikant überschritten. 23 Alarmierend stellte sich die Differenzierung nach Geschlechtern dar: ein Anteil von 73 % aller Frauen wies mindestens ein Problem-Merkmal auf; bei den Männern betrug der Anteil 66 %. Zur Verteilung der Häufigkeit der Problem-Merkmale im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen folgende Tabelle 24 : 23 Die Reduzierung der Fallzahl pro Vollzeitstelle von 1:375 (2010) auf 1:346 reichte nicht aus, um den mit dem Anstieg der Problemfälle einhergehenden Betreuungsbedarf abzudecken. 24 Für den Bereich Arbeitsauflagen liegen keine Auswertungen vor. Die Tabelle enthält Mehrfachnennungen. 52

53 Häufigkeit Problem-Merkmale (N=733) allein erziehend gesundheitlich wohnungslos/ ofw psychisch Alkohol Drogen bedenklich/ sens.bereich Häufigkeit Problem-Merkmale Insgesamt betrug der Anteil der uns bekannten Suchtmittelabhängigen von illegalen Drogen, Alkohol und Medikamenten 51 %. (2012: 52 %) Der Anteil der von illegalen Drogen abhängigen Klienten war signifikant auf 39 % aller Fälle gestiegen; +3 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Frauen war ein Anteil von 35 % (51 Fälle) drogenabhängig, bei den Männern 40 % (239 Fälle). Diese Entwicklung war nur zum Teil die unmittelbare Folge der Auflösung des Vereins Comeback ggmbh, mit der wir am Anfang des Jahres konfrontiert waren, ohne damals ein adäquates Tilgungsangebot zur Verfügung zu haben. 25 Auch bei den alkoholerkrankten Klienten waren die Männer in der Überzahl: in 84 Fällen (14 %) war uns die akute Alkoholerkrankung bekannt, wohingegen nur 8 Frauen (5 %) damit auffällig waren. Das Merkmal psychisch krank bzw. verhaltensauffällig traf auf deutlich mehr Fälle als im Vorjahr zu: 53 Fälle (2012: 42 Fälle); in 33 Fällen lag eine Doppeldiagnose i. d. R. in Verbindung mit Abhängigkeit von illegalen Drogen vor. Auf einen Anteil von 7 % aller Frauen (10 Fälle) traf das Merkmal ausschließlich zu. (Anteil bei den Männern: 2 %) Frauen, die psychisch erkrankt sind, sind zu regelmäßiger Arbeit kaum in der Lage. Sie leiden unter Depressionen, Abhängigkeiten in Beziehungen, Gewalterfahrungen, Schamgefühlen und der i. d. R. vorkommenden Trennung von ihren Kindern. Auf Probleme reagieren sie eher mit Rückzug. Ein Anteil von 25 % aller Frauen (37 Fälle) war allein erziehend; in 5 Fällen traf dieses Merkmal auf Männer zu. Nicht selten waren diese Frauen schon nicht in der Lage, ihren Lebensalltag zu bewältigen und wurden von Familienhelfern begleitet. Gemeinnützige Arbeit war eine zusätzliche Belastung und i. d. R. eine Überforderung. Klienten mit den o. g. Problemen waren einerseits schwerer oder zunächst gar nicht vermittelbar, andererseits waren für eine erfolgreiche Tilgung mehr Interventionen nötig nicht nur gegenüber den Klienten, sondern auch gegenüber den Einsatzstellen. Wie schon im vorangegangenen Jahr wendeten wir unsere im Rahmen der Qualitätssicherung festgeklopften Module zur Verbesserung und Intensivierung des Betreuungsstandards gerade für eingeschränkt vermittelbare Problem-Klienten verstärkt an: Engmaschige, ganzheitliche Begleitung und Kontrolle der Klienten zeitnahe Kontrolle der Ergebnisse der Vermittlung an Hilfestellen (Dorgenhilfezentrum, Zentralstelle für Wohnungslose) Vermehrte vertrauensbildende Gesprächsangebote insbesondere für Frauen, um eine angemessene Tilgungsplanung zu entwickeln Erhöhung der Abfragefrequenz bei Einsatzstellen Entlastung der Mitarbeiter der Beschäftigungsgeber durch Kriseninterventionsgespräche mit den Klienten dadurch Erhöhung der Motivation zu langmütiger Beschäftigung von Brücke-Klienten Akquise von Einsatzstellen 25 Vgl. Jahresbericht der Brücke Bremen 2012, Pkt. 9., Kooperationspartner 53

54 Das Ziel dieser Maßnahmen bestand u. a. darin, gegenüber den Klienten die Verbindlichkeit des Tilgungsprozesses zu verdeutlichen, Verdrängungsstrategien aufzuzeigen und Lösungen zu forcieren. Durch Unterbrechungen infolge von Arbeitsunfähigkeit, Krisensituationen, behördlichen Erledigungen, Aufsuchen von Hilfeangeboten, Therapieanbahnungen, stationären Therapieaufenthalten etc. erhöhte sich die Betreuungsdauer und -intensität z. T. erheblich. In etwa 15 % aller Fälle war die gemeinnützige Arbeit ohne eine intensive sozialpädagogische Begleitung kaum noch oder nicht mehr als Tilgungsalternative zu realisieren: aufgrund langjährigen Drogen- oder Alkoholkonsums oder erheblicher psychischer Störungen war die Arbeitsfähigkeit dieser Klienten derart eingeschränkt, dass es einer intensiven Begleitung bedurfte, damit die durchschnittlich erwarteten Arbeitsleistungen erbracht wurden.. Die vorhandenen Alternativen, z. B. die Leistung von geringen Ratenzahlungen, scheiterten an der Zahlungsunfähigkeit. Häufig standen Hartz-IV-Empfängern die vollen Leistungsbezüge aufgrund von Abzügen für Darlehen durch das Jobcenter nicht zur Verfügung. Private Schulden, gestiegene Stromkosten, gestiegene Fahrtkosten der BSAG oder die Bezahlung einer anderen Geldstrafe verminderten den Restbetrag der Lohnersatzleistungen nochmals beträchtlich. Die Anbahnung der Aussetzung der Vollstreckung gem. 459 f StPO wegen unbilliger Härte scheiterte häufig daran, dass erneute Straffälligkeit vorlag, ein Ausschlusskriterium für die Gestattung eines entsprechenden Antrags. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der erfolgreichen Anträge gem. 459 f StPO von 15 auf 6 gestattete Aussetzungen. 4.5 Einsatzstellen Das Angebot an kooperationswilligen gemeinnützigen Beschäftigungsgebern im gesamten Stadtgebiet Bremens hat sich in den vergangenen drei Jahren bis auf die Einrichtung des Werkraums Sonne 3 26 nicht wesentlich verändert. 27 Insgesamt stehen seit 2010 ca. 280 Beschäftigungsgeber zur Verfügung, die einigermaßen kontinuierlich bis zu 400 Einsatzplätze zur Verfügung stellen. Allerdings fällt ca. die Hälfte hiervon in einen sensiblen Bereich, so dass eine Vermittlung von Klienten mit bestimmten Vorstrafen ausgeschlossen ist. 28 Die Akquise von Beschäftigungsmöglichkeiten gelang uns im Umfang von 16 neu gewonnenen Einsatzstellen. Dem standen jedoch 15 Kooperationsabbrüche gegenüber. Insgesamt konnte unser Bestand dank unserer Akquise und unserem engmaschigen Kontakt zu den Beschäftigungsgebern somit erhalten werden Zielgruppen und ihre Bedarfe an Beschäftigungsplätzen Hinsichtlich der Bedarfe an Beschäftigungsplätzen sind drei Zielgruppen zu unterscheiden: 1. Normal vermittelbare Klienten (30 bis 40 %) 2. Personen mit Vermittlungshemmnissen (40 bis 50 %) aufgrund von Suchtproblemen und psychosozialen Defiziten, die eine kontinuierliche Abarbeitung behindern Nicht vermittlungsfähige Personen (10 bis 15 %) mit manifester Sucht und erheblichen psychischen Problemen Für diese Zielgruppen stellte sich die Angebotsstruktur an Beschäftigungsstellen wie folgt dar: a) Die meisten Träger beschäftigen nur relativ zuverlässige Personen und sind schon bei ersten Anzeichen von Motivationsverlusten der Abarbeiter nicht zu einer Weiterbeschäftigung bereit. Diese Tendenz hatte sich unter der zunehmenden Arbeitsbelastung der Mitarbeiter, den personellen Kürzungen bei den Beschäftigungsgebern und durch das Alternativangebots an Praktikanten und Injobbern leider in den letzten Jahren verstärkt. b) Für sog. Problemklienten aus der 2. und 3. Gruppe 30 stehen nur ca Plätze zur Verfügung. Deren Anteil belief sich in den Jahren 2012 und 2013 bei der Brücke Bremen im Bereich EFS auf 67 %, also i. D. ca. 540 Fälle im Jahr. Die von den Einsatzstellen jeweils tolerierten Problemmerkmale 31 sind sehr unterschiedlich, so dass freie Plätze nicht immer besetzt werden können und andererseits Wartezeiten, 26 Vgl. Pkt Vgl. Detaillierte Angaben in den Jahresberichten Klienten, welche während der letzten 10 Jahre wegen eines Delikts aus den Bereichen sexueller Missbrauch, Verstößen gegen Jugendschutzgesetze, Verstößen gegen das BtmG oder zu einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, dürfen nicht an Einsatzstellen vermittelt werden, welche einem sensiblen Bereich angehören, wie Kindergärten, Jugendfreizeitheime, Schulen, Sportanlagen. Dies sind immerhin ca. 50 % der Einsatzstellen. 29 vgl. dazu Zusammenfassender Bericht der AGs/ , Soziale Dienste der Justiz Bremen, K. Kenklies, H. Schwiers) 30 Die 3. Gruppe muss hier berücksichtigt werden, da sich die Arbeitsunfähigkeit oft erst nach einem Vermittlungsversuch herausstellt. 31 Hierzu gehören Drogenabhängigkeit (Substitution, z. T. mit Beigebrauch, Alkoholsucht, gesundheitliche Einschränkungen, psych. Erkrankungen, Alleinerziehende mit häufigen Fehlzeiten) 54

55 manchmal länger als 2 Monate, entstehen. In den Stadtteilen mit hohem Aufkommen an Problemfällen ist die Nachfrage nach Plätzen statistisch drei- bis viermal so hoch wie das Angebot an Plätzen. Allerdings relativiert sich dieses Verhältnis, wenn Plätze im selben Jahr zweimal, selten mehrfach, besetzt werden können; außerdem erfolgt bei einem allerdings immer geringer werdenden Teil der Klienten keine Vermittlung, da eine andere Tilgungslösung (Ratenzahlung, selten Aussetzung der Vollstreckung gem. 459 f StPO) angebahnt werden musste. Die Stadtteile Gröpelingen/ Oslebshausen halten fast ausschließlich aufgrund der Angebote des Vereins Förderwerk Bremen e.v. in Zusammenarbeit mit unserem Verein Hoppenbank e.v. ein größeres Kontingent an schnell zu besetzenden Plätzen für diese Klientel bereit. Seit dem 2. Halbjahr 2013 ist dieses Angebot durch den Verein Hoppenbank um den Werkraum Sonne 3 für Klienten der 3. Zielgruppe ergänzt worden. 32 Darüber hinaus hält in Bremen-Mitte nur noch die Teestube des Vereins Hoppenbank kontinuierlich 5 Plätze für Brücke-Abarbeiter bereit. 33 In HB-Nord arbeiten wir eng mit der Nordbremer Lebensmittelhilfe e. V. zusammen, die einigermaßen kontinuierlich 3-4- Plätze zur hält. Ebenso verhält es sich mit der Bezirkssportanlage in Huchting. Allerdings teilen wir uns die Arbeitsplätze mit den Sozialen Diensten der Justiz. In diesen und den übrigen Stadtteilen stellen nur noch wenige Beschäftigungsträger mehr als 1-2 Plätze zur Verfügung, in der Regel beträgt das Verhältnis Einsatzstelle zu Platz 1:1. Eine dauerhafte Unterversorgung für schwierige Klienten gibt es in einzelnen Stadtteilen im gesamten Bremer Raum. Gegenüber den Vorjahren hatte sich die Vermittlungssituation zwar insofern leicht entspannt, als durch das verringerte Aufkommen an Betreuungsfällen der Brücke Bremen nach Anpassung der Zielzahlen durch den Senator für Justiz die Abarbeitung etwas engmaschiger begleitet und die Mitarbeiter der Beschäftigungsgeber dadurch bei der Betreuung entlastet werden konnten und zu langmütigerer Beschäftigung bereit waren. In vielen Fällen waren aber auch nach Kündigungen Neuvermittlungen notwendig, und die Tilgung erstreckte sich über einen längeren Zeitraum. Es bestanden immer noch erhebliche Engpässe an: betreuten Arbeitsplätzen im ganzen Stadtgebiet für Klienten mit erheblichen Vermittlungshemmnissen an betreuten und spezifischen Arbeitsplätzen für Frauen Stellen mit Kinderbetreuung für Alleinerziehende Wochenendarbeitsplätze für Berufstätige Einschränkungen: Sensibler Bereich und andere Straftaten Die Vermittlung in den sensiblen Bereich wurde in 179 Fällen (2012: 166 Fälle) als bedenklich eingestuft. Insbesondere traf dieses Vermittlungshemmnis auf 171 Männer zu. In 47 Fällen war die Bedenklichkeit der Vermittlung in einen sensiblen Bereich das einzige Problemmerkmal. Durch den Ausschluss von Klienten, die nicht in sensiblen Bereichen arbeiten durften und solchen, die wegen Diebstahls (15 %), Betrugs (7 %) oder Körperverletzung 6 %) - die nach Beförderungserschleichung (35 %) häufigsten Straftaten unserer Geldstrafenschuldner - auch nicht in Altenheimen beschäftigt werden konnten, war die Auswahl an vorhandenen Einsatzstellen ebenfalls stark eingeschränkt. Hierzu sind etwa % aller Stellen zu rechnen. Insbesondere die Vermittelbarkeit von Frauen war dadurch nochmals stark eingeschränkt. Das Delikt Betrug war die dritthäufigste Straftat bei Frauen. 32 vgl. Pkt. 5.2 und Das Jakobushaus, ein wichtiges Beschäftigungsangebot für uns in HB-Mitte, weil es mehrere Plätze mit Innenarbeiten bereit hielt, wurde von der Inneren Mission geschlossen. 55

56 Dazu die wesentlichen Delikte in der Übersicht: Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Delikte 2013 (N = 771) unbekannt; 54 Sonstige; 111 Beleidigung; 19 Fahren ohne Führerschein; 30 Körperverletzung; 50 Betrug; 57 Verst. BtmG; 78 Diebstahl; 108 Beförderungserschleichung; 264 Beförderungserschleichung Diebstahl Verst. BtmG Betrug Körperverletzung Fahren ohne Führerschein Beleidigung Sonstige unbekannt Bilanz: Einsatzstellenpflege Die Einsatzstellenpflege in Form von persönlichen Besuchen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. In 2013 konnten diese gemäß unserer Zielvorgabe (1 Einsatzstellenbesuch pro Monat) nicht realisiert werden. Stattdessen konzentrierten wir uns auf die Mitarbeit an der Steuerung und Versorgung der von illegalen Drogen abhängigen Klienten von Comeback ggmbh und die Konzeption der Kooperation mit Werkraum Sonne 3 für Brücke-Klienten. Fazit: Wie die Ausführungen über die Parameter unserer Betreuungsarbeit gezeigt haben, waren wir in 2013 mit Bedingungen konfrontiert, die die Tilgung von uneinbringlichen Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit immer mehr zu einem langwierigen und betreuungsintensiven Prozess werden ließen. Die Brücke Bremen ist in Folge der konzeptionellen Entwicklung der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Bremen seit 2012 weitestgehend zur Anlaufstelle für Geldstrafenschuldner geworden ist, welche nicht nur bei Kontaktaufnahme, sondern auf längere Sicht alternativlos auf die gemeinnützige Arbeit zur Tilgung verwiesen sind, weil sie sich aufgrund ihrer oftmals desolaten Lage bzw. gesundheitlichen/ psychischen Verfassung kein geringfügiges Zusatzeinkommen mehr verschaffen können. Die Tilgung ist insofern und in Folge der gestiegenen Anzahl zu tilgender Tage für alle Beteiligten sehr langwierig und anspruchsvoll geworden. Der Rückgang der Abschlüsse war u. a. auch darauf zurückzuführen. Die Anzahl der laufend zu betreuenden Fälle entsprach unseren Personalkapazitäten, so dass wir auf die Konzentration der reinen Abarbeitungsfälle bei der Brücke mit der Intensivierung unserer Betreuung reagieren konnten. Die Aufkündigung der Kooperationsbereitschaft seitens einiger Einsatzstellen schafften wir annähernd zu kompensieren. 5. Ziele und Bilanz der Optimierung des Tilgungsangebots für Klienten mit Vermittlungshemmnissen 5.1 Übernahme und Steuerung von Klienten des Drogenhilfevereins Comeback ggmbh 34 Wie oben schon erwähnt, beendete der Verein Comeback ggmbh, Projekt Haftvermeidung die Betreuung gemeinnütziger Arbeit für von illegalen Drogen akut abhängige Klienten kurzfristig zum In Zusammenarbeit mit der Kollegin von Comeback ggmbh beteiligte sich die Brücke Bremen maßgeblich an der strukturierten Steuerung der ab Januar 2013 aus der Betreuung herausgefallenen und dadurch beschäftigungslosen Klienten. Für einen Teil dieser Klienten insbesondere für die mit Methadon substituierten Klienten - konnten Tilgungsmöglichkeiten angeboten werden. U. a. wurde die Kooperation mit dem Projekt META/ EMP von Comeback ggmbh als Beschäftigungsgeber intensiviert und das Verfahren der Übernahme der dort betreuten Klienten geregelt. Ebenso wurde mit den in der Notunterkunft des ASB beschäftigten Klienten verfahren. 34 Fachstelle für Haftvermeidung bei Ersatzfreiheitsstrafen für drogenkranke Klienten in Bremen bis zum

57 In den Fällen, in denen keine Lösung einer Anschlussbeschäftigung gefunden werden konnte, wurde mit der Staatsanwaltschaft Bremen der Aufschub der Vollstreckung vereinbart bis eine Beschäftigungsmöglichkeit für diese mehrfach problembelastete Klientel geschaffen sein würde. Für alle nachfolgenden akut von illegalen Drogen abhängigen Klienten ist somit die Brücke Bremen zum Nachfolgeprojekt des Projekts Haftvermeidung der Comeback ggmbh im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen geworden mit dem Unterschied, dass der reine Arbeitsbereich ausgegliedert wurde. Als betreutes Beschäftigungsprojekt wurde zu diesem Zweck der Werkraum Sonne 3 vom Verein Hoppenbank e. V. zusammen mit den Sozialen Diensten der Justiz Bremen konzipiert. 5.2 Arbeitsprojekt Werkraum Sonne 3 In Zusammenarbeit mit den Beteiligten des Runden Tisches zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen im Land Bremen 35 entwickelte der Verein Hoppenbank e. V. u. a. unter unserer konzeptionellen Beteiligung ein Werkstattprojekt, in dem seit dem niedrigschwellige, arbeitstherapeutische Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für die Zielgruppe der vormalig von Comeback ggmbh betreuten Klienten - angeboten und betreut werden. In Abstimmung mit dem Sozialassistenten und der Ergotherapeutin vor Ort wurde ein detailliertes Konzept der Zuständigkeiten und des Betreuungsprozesses für die von uns dorthin vermittelten mehrfach problembelasteten originären Brücke-Klienten und die Zielgruppe des vormaligen Projekts Haftvermeidung von Comeback ggmbh entwickelt. Mit den Kollegen stehen wir in einem engen, kontinuierlichen Arbeitszusammenhang. Zum Stichtag waren dort 25 Klienten mit 32 Fällen von der Brücke Bremen in Arbeit vermittelt. Leider ist der in Bremen-West (Gröpelingen/ Oslebshausen) angesiedelte Werkraum Sonne 3 nicht für alle schwerst vermittelbaren Klienten erreichbar. Die Vermittlung von Problem-Klienten aus entfernten Ballungsgebieten war wegen der weiten Anfahrtswege und Fahrtkosten für die Betroffenen - insbesondere der Beratungsstelle Neustadt, die seit 2014 Zweidrittel des Klientenaufkommens betreut - nur eingeschränkt möglich 36. In Verbindung mit der Konzipierung dieses Arbeitsprojekts war die Fahrtkostenübernahme immer wieder von uns als Problem zur Sprache gebracht worden. Eine Kalkulation des Bedarfs wurde von uns vorgelegt. Das Angebot der kostenlosen Bereitstellung von Fahrrädern durch den Werkraum Sonne 3 mildert diesen Notstand in Abhängigkeit von der Jahreszeit für nahegelegenere Problem-Stadtteile der Region HB-Nord (Grambke, Burg, Marßel) sowie HB-West (Walle, Findorff) ab, ist aber keine Lösung für Klienten aus den anderen Problemregionen. Fazit: Für die ehemaligen, neu in den Zuständigkeitsbereich der Brücke Bremen fallenden Comeback- Klienten und für schwer vermittelbare Klienten der Brücke konnte ein betreutes Beschäftigungsangebot vom Verein Hoppenbank geschaffen werden. Die Erreichbarkeit wegen der Fahrtzeiten und Fahrtkosten ist ein ungelöstes Problem. 5.3 Optimierung der Kooperation mit anderen Beschäftigungsträgern Auch zwischen Förderwerk ggmbh (KompetenzCentrum und BIWAQ) einer der wenigen Beschäftigungsträger, der sozialpädagogische Betreuung anbietet und dem Verein Hoppenbank e. V. bestehen verbindliche Kooperationsvereinbarungen, die bzgl. der Verfahrensweisen der Zuweisung und Betreuung von Brücke-Klienten verbessert wurden. Leider befinden sich die beiden genannten Projekte in demselben Stadtteil wie der Werkraum Sonne 3; auch hierfür gilt die beschränkte Nutzungsmöglichkeit für problembelastete Klienten aus entfernt gelegenen Stadtgebieten. Das Förderwerk (BIWAQ) hält öffentlich geförderte (Injob-)Arbeitsplätze zur Verfügung, so dass die Kombination aus Injob und gemeinnütziger Arbeit in Einzelfällen das Fahrtkostenproblem löste, die Dauer der Abarbeitung aber erheblich verlängerte. 37 Außerdem müssen Klienten in der Lage sein, regelmäßig mindestens 4 Stunden pro Tag zu arbeiten, da die Mindestvoraussetzung für eine Zuweisung in einen Injob 35 Der Runde Tisch koordiniert und steuert unter der Leitung der Sozialen Dienst der Justiz Bremen die Abläufe zwischen den an der Vollstreckung und Vermeidung von Geldstrafen/ Ersatzfreiheitsstrafen beteiligten Institutionen im Land Bremen 36 Der Zuständigkeitsbereich der Brücke Bremen, Beratungsstelle Neustadt erstreckt sich seit November 2013 auf die Stadtgebiete HB-Süd, HB-Nord und weite Bereiche von HB-Ost. 37 Das Jobcenter finanziert für Injobber eine Monatskarte. 57

58 3 Stunden tägliche Arbeitszeit sind. Diese Voraussetzung erfüllen die wenigsten unserer schwer vermittelbaren Klienten. Andere große Beschäftigungsträger im Stadtgebiet waren von der seit 2012 geltenden Reduzierung der Laufzeit für Injobs von vorher 5 auf 2 Jahre betroffen. Dort vorgenommene Stellenkürzungen führten zu reduzierten Betreuungskapazitäten 38 auch für Brücke-Klienten. Die Kooperation wurde z. T. eingeschränkt statt optimiert. Fazit: Beschäftigungsplätze mit sozialpädagogischer Begleitung bei größeren Beschäftigungsträgern wurden reduziert. 5.4 Einsatz für Quote von Arbeitsplätzen für Abarbeiter bei Beschäftigungsträgern/Runder Tisch Im letzten Jahr war dieses Ziel Quotenregelung für Geldstrafenschuldner bei Beschäftigungsträgern - vor dem Hintergrund der Konzipierung des Werkraums Sonne 3 und der Gestaltung der neuen Tilgungsverordnung für uneinbringliche Geldstrafen in den Hintergrund getreten. Auf der politischen Ebene sollte verstärkt darauf gedrungen werden, dass Beschäftigungsmöglichkeiten bei Beschäftigungsträgern im ganzen Stadtgebiet für Geldstrafenschuldner gerade in Anbetracht der oben genannten Kürzungen bei den Beschäftigungsträgern - bereit gehalten werden. In der Regel reichen weder Kapazitäten noch Qualifikation der Mitarbeiter vor Ort an Einzeleinsatzstellen aus, um problembelastete Klienten in den Arbeitsalltag zu integrieren. Beschäftigungsträger sind erfahren im Umgang mit problembelasteten Klienten und gewährleisten sozialpädagogische Begleitung vor Ort. Der sozialintegrative Effekt von gemeinnütziger Arbeit im Rahmen der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen bei unserer dem Arbeitsmarkt fern stehenden Klientel ist in der Fachliteratur immer wieder hervorgehoben worden 39 und würde das verstärkte finanzielle Engagement des Senators für Arbeit in Kooperation mit dem Senator für Justiz allemal rechtfertigen. Fazit: Die Bereitstellung einer Quote von Arbeitsplätzen bei großen Beschäftigungsträgern ist nicht umgesetzt worden. 5.5 Einsatz für Fahrtkostenübernahme für Brücke-Klienten (Runder Tisch) Die Kalkulation des Bedarfs an Fahrtkosten für Brücke-Klienten des Werkraums Sonne 3 wurde von uns vorgenommen und von der Geschäftsführung an den Senator für Justiz weitergeleitet. Fazit: Die Übernahme der Fahrtkosten für Klienten des Werkraums Sonne 3 wurde in 2013 nicht realisiert. 5.6 Reform der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit (TilVO)/ Runder Tisch Die neue Tilgungsverordnung vom hält ab 2014 für unsere problembelastete Klientel insofern eine Verbesserung bereit, als in besonders begründeten Härtefällen 40 der Anrechnungsmaßstab für die gemeinnützige Arbeit von vier auf drei Stunden pro Tagessatz der uneinbringlichen Geldstrafe auf Antrag des Betroffenen gesenkt werden kann. Anträge auf Stundenreduzierung der gemeinnützigen Arbeit können für laufende Betreuungsfälle rückwirkend ab dem in den Fällen gestellt werden. 41 In einer Arbeitsgruppe mit einigen Teilnehmern des Runden Tisches (u. a. SDdJ, Staatsanwaltschaft) entwickelten wir die Kriterien für o. g. Härtefälle. Keine Einigkeit erlangten wir mit den Vertretern der Staatsanwaltschaft Bremen und der Justizbehörde über folgende Punkte: Beschaffenheit der Nachweise für das Vorliegen eines gesundheitlichen Härtefalls: gem. der TilVO gelten ausschließlich ärztliche Atteste als Nachweis des begründeten Härtefalls. Unser Vorschlag hingegen: auch andere Nachweise, Einschätzungen und Fakten, die durch professionelle betreuende Dienste gewonnen wurden, sollten als Nachweis für eine erhebliche Einschränkung der Vermittelbarkeit akzeptiert werden, da nicht selten die Einsicht in die eigene Krankheit fehlt oder Ressentiments gegen Ärzte bestehen. 38 vgl. auch Weserkurier, Stadtteilbeilage HB-Nord v G. Kawamura-Reindl, Richard Reindl, Gemeinnützige Arbeit statt Strafe, Freiburg im Breisgau 2010, S. 42 ff 40 Begründete Fälle sind: schwerbehinderte Personen; gesundheitlich eingeschränkte Personen, die auf nicht absehbare Zeit zu nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind; durch Erwerbstätigkeit, Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen im Umfang von 30 Wochenstunden gebundene Personen und einem Einkommen, das den Regelsatz von Hartz IV nicht übersteigt: allein erziehende Elternteile von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 41 Die Staatsanwaltschaft vereinbarte mit Justiz die Einschränkung, dass wegen des sonst überproportionalen Arbeitsaufwandes Anträge nur gestellt werden sollten, wenn die Abarbeitung voraussichtlich über das I. Quartal 2014 hinaus erfolgen wird. 58

59 Unser Vorschlag, die nachweisliche Pflege von nahestehenden Personen als Kriterium für den Härtefall anzuerkennen, ist nicht aufgenommen worden. Personen, die das Rentenalter erreicht haben, sollten unserem Vorschlag zufolge ebenfalls unter die Härtefallklausel gefasst werden. Die TilVO sieht diese Regelung nicht vor. Die Erfahrungen mit der veränderten TilVO werden wir erst im nächsten Jahresbericht auswerten können, weil die Verbesserungen in 2013 noch nicht greifen konnten. Für uns und alle Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Einsatzstellen, betreuende Hilfestellen) bedeutet die Umsetzung der Härtefallklausel durch Anbahnung und Bearbeitung von Anträgen auf Stundenreduzierung bei den laufenden Fällen erst einmal einen erheblichen Mehraufwand. In Kooperation mit der Staatsanwaltschaft versuchen wir den bürokratischen Aufwand bei Neuzugängen möglichst gering zu halten z. B. durch Veränderung der Formulare. Fazit: Ein Teil der bedürftigen Klienten wird von der TilVO möglicherweise nicht profitieren können, weil der Nachweis des Vorliegens der Härtefallkriterien die Eigeninitiative der Klienten bzgl. der Beschaffung der entsprechenden Atteste, Formulare und Arztbesuche voraussetzt. Ein anderer Teil unserer mehrfach problembelasteten Klientel fällt leider nicht unter die Härtefallregelung. 6. Kooperationspartner und Bilanz der Zusammenarbeit 6.1 Staatsanwaltschaft Bremen Die direkte Kooperation zwischen der Brücke Bremen und der Staatsanwaltschaft Bremen ist von gegenseitiger Akzeptanz und Vertrauen geprägt. Dazu trug ein geregeltes Berichtswesen und der Informationsaustausch auf kurzem Wege bei. Die Bilanz der konzeptionellen Vorschläge seit 2011: Unser Vorschlag, generell bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemeinnützige Arbeit zu gestatten 42 bleibt weiterhin der Einzelfallentscheidung der Rechtspfleger überlassen. Die Entscheidungspraxis der Rechtspfleger hinsichtlich der Bewilligung von empfohlenen Ratenzahlungen unterstützte unsere Tilgungsplanung in fast allen Fällen. In den wenigen Fällen, in denen unsere Anamnese im Erstgespräch ergeben hatte, dass Ratenzahlungen die geeignete Tilgungsart sein könne, wurde unsere Empfehlung i. d. R. angenommen. Die Höhe der monatlich geforderten Teilzahlungsbeträge für Hartz-IV-Empfänger (i. D. 24,00 ) sollte jedoch bei nachgewiesenen Kürzungen des ALG II, für allein erziehende Elternteile und Familien mit Kindern regelhaft gesenkt werden. Regelungsbedarf mit der Staatsanwaltschaft besteht für Klienten, die von dem Projekt Geldverwaltung des Vereins Bremische Straffälligenbetreuung e.v. in die Betreuung aufgenommen wurden, aber wegen sich einstellender Zahlungsschwierigkeiten für die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit geeigneter wären. Die Staatsanwaltschaft lehnt den Wechsel der Tilgungsart und damit den Wechsel zur Brücke Bremen ab. In Einzelfällen wurden Lösungen gefunden. Der reibungslose Wechsel von einer Tilgungsart in die andere sollte nach fachlicher Prüfung der beteiligten Beratungsstellen auch im Sinne der Gleichbehandlung mit Klienten der Bremerhavener Fachstelle für Arbeit - prinzipiell gestattet werden. Möglicherweise würde dann von dem Wechsel bei Zahlungsschwierigkeiten häufiger Gebrauch gemacht und Inhaftierung vermieden. 6.2 Amtsgericht/ Landgericht Bremen Im Vergleich zum Vorjahr nutzten die Gerichte unser Angebot in leicht reduziertem Umfang. Wir wünschten uns eine häufigere Einschaltung zur Betreuung von Arbeitsauflagen gem. 153 a StPO ehe das schärfere Sanktionsmittel der Geldstrafe in Anwendung gebracht wird. Hier sehen wir dringenden Bedarf an entsprechender Öffentlichkeitsarbeit bei den zuständigen Strafrichtern. 6.3 Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen Mit den Sozialen Diensten der Justiz gibt es einen Kooperationszusammenhang in Form des Runden Tisches zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Im vergangenen Jahr hatte sich unser Eindruck bestätigt, dass - möglicherweise unter dem Druck der sinkenden Fallzahlen - die Grenzen der Zuständigkeiten der Brücke Bremen für die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen als auch die Betreuung von Arbeitsauflagen von den SDdJ aufgeweicht wurden. Da die SDdJ von der Staatsanwaltschaft vermehrt in die 42 Dieser Hinweis unterbleibt bei Klienten, die weniger als 14 (restliche) Tage an Ersatzfreiheitstrafen zu verbüßen haben - ausgenommen bei Ersttätern und bei Klienten, die in jüngerer Vergangenheit bereits die Geldstrafentilgung abgebrochen hatten. 59

60 Vollstreckung vor Ladung als auch nach Ladung zum Strafantritt einbezogen wurde, sind diese mittlerweile zur Schaltstelle für Fallzuweisungen sowohl an das Projekt Geldverwaltung und die Brücke Bremen sowie an sich selbst avanciert. Bilanz: Die Aufgaben der Betreuung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen und die Betreuung von Arbeitsauflagen zur Strafvermeidung sollten weiterhin ausschließlich von der Brücke Bremen wahrgenommen werden. Das vergleichsweise für Klienten niedrigschwellige Vereinsmodell als eine der drei Organisationsmodelle zur Vermittlung und Betreuung gemeinnütziger Arbeit hat sich nicht nur in Bremen bewährt. 6.4 Verein Bremische Straffälligenbetreuung/ Projekt Geldverwaltung Seit Mitte 2012 wird bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit der Ladung zum Strafantritt nicht nur das Informationsblatt zur gemeinnützige Arbeit der Brücke Bremen versendet, sondern auch ein Informationsblatt des Vereins Bremische Straffälligenbetreuung e. V., in dem allgemein auf das Angebot der Haftvermeidung bei Geldstrafen - auch durch gemeinnützige Arbeit - hingewiesen wird. In ganz wenigen Einzelfällen kam es zu fallbezogener Kooperation Runder Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen Seit 2012 tagt unter der geschäftsführenden Leitung der Sozialen Dienste der Justiz zweimal jährlich der Runde Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Das Ziel der Beteiligten (Vertreter der Justizbehörde, der JVA, der Staatsanwaltschaft Bremen, der Sozialen Dienste der Justiz und der Freien Straffälligenbetreuung des Landes Bremen) besteht darin, den Austausch und die Kooperation zwischen den Beteiligten zu institutionalisieren, auf Veränderungen gemeinsam flexibel zu reagieren und Verfahrensweisen der Zusammenarbeit abzustimmen. 6.6 Andere Kooperationspartner Die Zusammenarbeit mit dem Bremer JobCenter bezüglich der Abstimmung seiner Anforderungen und der gemeinnützigen Arbeit zur Geldstrafentilgung war insgesamt wieder gut. Für in einem Integrationsjob (Injob) beschäftigte Klienten wurde unter Einbeziehung der Einsatzstellen in 47 Fällen (2012: 56 Fälle) ein Splitting (täglich 4 Stunden Injob und 1-2 Stunden Geldstrafentilgung) geregelt. Dieses Verfahren diente zwar der Integration der Klienten und damit der Vermeidung erneuter Straffälligkeit, bedeutete andererseits jedoch eine erhebliche Verzögerung der Tilgung. Die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Hilfestellen nahm gerade bei den Klienten mit erheblichen Vermittlungshemmnisse sehr viel Raum ein, war aber für einen ganzheitlich organisierten Betreuungs- und Tilgungsprozess auch unter Einbeziehung der Einsatzstellen sinnvoll und effektiv. 7. Resümee/ Ausblick Zusammenfassend muss in der Nachschau des EFS-Fachtags in 2010 und der sich anschließenden Fortsetzung der Arbeit an konzeptionellen Lösungen festgestellt werden, dass sich in 2013 für die Brücke Bremen zwar einerseits die Vermittlungssituation insofern leicht entspannt hatte, als u. a. durch zusätzliche Angebote der EFS-Haftvermeidung bei dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung und der Sozialen Dienste der Justiz das Aufkommen an Betreuungsfällen verringert war. Andererseits waren wir dadurch aber mit einem relativ erhöhten Aufkommen an betreuungsbedürftigen und auf gemeinnützige Arbeit verwiesenen Klienten konfrontiert. Außer für die neu in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden akut drogenabhängigen Klienten, für die der Werkraum Sonne 3 im Wesentlichen eingerichtet wurde, konnten wir für unsere originären Brücke-Klienten in 2013 keine spürbaren konzeptionellen Verbesserungen durchsetzen; wohl auch aus dem Grund, dass damit Mehrkosten verbunden sein würden. Effektive Haftvermeidung mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gelingt uns weiterhin nur unter der Voraussetzung der Beibehaltung des erweiterten Betreuungsstandards. Die ganzheitliche Intensivbetreuung von Problemklienten wird weiterhin großen Raum einnehmen. Dafür müssten die Fallabschlüsse pro Vollzeitstelle und die quantitativen Zielvorgaben bzgl. der einzusparenden Hafttage auf das Niveau der in 2013 erreichten Fälle gesenkt werden. In 2014 werden wir den Arbeitsbereich Verbesserung der Einsatzstellensituation mit unseren Mitteln weiterhin schwerpunktmäßig bearbeiten müssen. Dabei werden wir u. a. versuchen, die Begleitung der Ansprechpartner zu intensivieren, um diese zu entlasten und die bestehende Infrastruktur der großen Beschäftigungsgeber, die Erfahrungen im Umgang mit problembelasteter Klientel hat, noch intensiver pflegen. 60

61 In unserem Engagement in Fachgremien für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen werden wir nicht nachlassen und weiterhin Vorschläge zur effektiveren Nutzung von Ressourcen einbringen. Hierzu gehören die Finanzierung einer fixen Quote von Arbeitsplätzen bei großen Beschäftigungsträgern stadtweit, ein Budget für Fahrtkostenfinanzierung, die Anrechnung von sozialintegrativen Maßnahmen auf gemeinnützige Arbeit und die Erweiterung der Kriterien für eine Stundenreduzierung in Härtefällen. 8. Kundenbefragung Im Rahmen der Qualitätssicherung führten wir wieder unsere jährliche Kundenbefragung durch. Dabei wurde einem Anteil von 10 % aller Klienten ein anonymisierter Fragebogen übersendet mit 4 Fragen zum Verein und 2 projektbezogenen Fragen. Wir erhielten überwiegend positive Rückmeldungen, wobei die Antworten in ihrer Aussagekraft und die Repräsentanz der Rückläufe nicht optimal waren. 9. Fortbildung Zwei Mitarbeiterinnen nahmen an einer Fortbildung in Excel teil. 10. Ausstattung 10.1 Personal Der Verein Hoppenbank e.v. erhielt für die Brücke Bremen Zuwendungen in Höhe von ,00 vom Senator für Justiz und Verfassung. Zusätzlich stellte der Verein aus Bußgeldzuweisungen und Eigenmitteln 4.250,00 zur Verfügung, da die bewilligten Zuwendungen nicht ausreichten, um die Finanzierung der in 2013 zu bewältigenden Aufgaben zu gewährleisten. Insgesamt wurden neben den Sachkosten davon Personalkosten im Umfang von 2,38 Vollzeitstellen (-0,22 Stellen) finanziert, die sich auf vier sozialpädagogische Fachkräfte verteilten Sachmittel Vier Mitarbeiterinnen der Brücke standen jeweils eigene Büroräume zur Verfügung. In der Region Bremen- Nord wird ein Büroraum der Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen genutzt. 11. Zuständigkeiten Die Brücke Bremen ist in zwei Beratungsstellen aufgeteilt mit den Standorten Kornstr. 112 (Beratungsstelle Neustadt) und Sögestr. 62/64 (Beratungsstelle Mitte). Die jeweiligen Beratungsstellen sind gemäß ihrem Stellenschlüssel für unterschiedliche Stadtteile Bremens zuständig. Die Beratungsstelle Mitte ist für die Regionen Bremen-Mitte, -West und Stadtteile von Bremen-Ost (Schwachhausen, Osterholz-Tenever) zuständig. Die Beratungsstelle Neustadt versorgt die Regionen Bremen-Süd, -Nord und alle übrigen Stadtteile von Bremen-Ost (Östl. Vorstadt, Hemelingen, Sebaldsbrück Blockdiek). Die Stadtteilaufteilung nach Postleitzahlen ist dem Informationsblatt, das mit der Ladung zum Strafantritt versendet wird, zu entnehmen. 43 Anhang: Controllingblatt, Statistische Auswertung der Sozialdaten, Informationsblatt Verantwortlich für diesen Bericht: Bernarde Korte, Christl Meißner, Angela Schumann, Karin Weers Bremen, den Vgl. Anhang 61

62 Adressen: Brücke Bremen Brücke Bremen Beratungsstelle Mitte Beratungsstelle Neustadt Hoppenbank e.v. Hoppenbank e.v. Sögestraße Kornstr Bremen Bremen Tel Tel Fax Fax (B. Korte) (C. Meißner, A. Schumann) Telefonzeiten: Telefonzeiten: Mo 14:00-17:00 Uhr MO, Di, Do 10:00-12:30 Uhr Di, Do 9:30-12:30 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Mi, Frei 9:30-11:30 Uhr Mi, Frei 10:00-11:30 Uhr Persönl. Beratung n. tel. Vereinbarung: Di 13:30-15;30 Uhr/ Mi 11:30-12:30 Uhr Do 13:30-15:30 Uhr Persönl. Beratung n. tel. Vereinbarung Di 14:00-16:00 Uhr www. hoppenbank.info 62

63 Controllingblatt: Geldstrafentilgung und Arbeitsauflagen gem. 153 a StPO Berichtszeitraum: I. - IV. Quartal 2013 Vermittlungsstelle: Brücke Bremen, Hoppenbank e. V. I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal 2013 Kennzahl (Geldstrafentilgung) m w m w m w m w m w insg. eingesparte Hafttage insgesamt durch gemeinnützige Arbeit durch geleistete Zahlungen eingesparte Hafttage insgesamt i. % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%... durch gemeinnützige Arbeit i.% 91% 79% 94% 92% 94% 88% 91% 77% 93% 84% 91%... durch geleistete Zahlungen i. % 9% 21% 6% 8% 6% 12% 9% 23% 7% 16% 9% Eingänge insgesamt mit Ladung der Staatsanwaltschaft Bremen mit Ladung auswärtiger Staasanwaltschaften Selbstmelder ohne Ladung der STA Gesamt abgeschlossene Fälle abgeschlossene Beratungsfälle insgesamt vollständig getilgt teilgetilgt f Abbruch aus sonstigem Grund (ohne Teiltilgung) abgeschlossene sonstige Fälle (kein Kont.) davon Beantragungen "Day by day" Anzahl der laufenden Fälle (i. D.) Warteliste (i. Wochen am Quartalsende) 3,5 Wo 4,8 Wo 0,8 Wo 3,5 Wo i. D. 3,1 Wo Warteliste (Pers. i.d.)* Anmeldungen ges.* Beratungen ges. * Bemerkungen (in Stichwörtern) * incl. Arbeitsauflagen gem. 153a StPO I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal 2013 Kennzahl (Arbeitsauflagen) m w m w m w m w m w insg. erledigte Tage insgesamt durch gemeinnützige Arbeit durch geleistete Zahlungen erledigte Tage insgesamt i. % 0% 0% 100% 0% 100% 100% 100% 0% 100% 100% 100%... durch gemeinnützige Arbeit i.% 0% 0% 100% 0% 100% 100% 100% 0% 100% 100% 100%... durch geleistete Zahlungen i. % 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% Eingänge insgesamt Gesamt abgeschlossene Fälle abgeschlossene Beratungsfälle insgesamt vollständig erledigt teilweise erledigt Umwandlung/ Erlass der Arbeitsauflage Abbruch aus sonstigem Grund (o. Teilerfüllung) abgeschlossene sonstige Fälle (kein Kont.) Anzahl der laufenden Fälle (Quartalsende) Bemerkungen (in Stichwörtern) 63

64 Sozialdaten 1. Altersgruppen 07 Klienten Altersgruppen Jahr Altersgruppe Anzahl 2013 unbekannt Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre üb.60 Jahre 4 2. Familienstand 06 Klienten Familienstand Jahr Familienstand Anzahl 2013 geschieden getrenntlebend ledig unbekannt verheiratet verwitwet 4 3. Wohn- und Lebenssituation 08 Klienten Wohnsituation Jahr Wohnsituation Anzahl 2013 bei Eltern/Verwandten betreutes Wohnen eigene Wohnung möbliertes Zimmer obdachlos ohne festen Wohnsitz private Wohngemeinschaft Sonstiges unbekannt Wohnung m Kind(ern) Wohnung m PartnerIn Wohnung m PartnerIn u Kind(ern) Wohnung mit PartnerIn 16 64

65 4. Ausbildungsstand 09 Klienten Ausbildungsstand Jahr Ausbildung Anzahl 2013 Berufsausbildung abgebrochen Berufsausbildung abgeschlossen in Schul- Berufsausbildung ohne Berufsausbildung unbekannt Einkommenart 11 Klienten Einkommen Jahr Einkommen Anzahl 2013 Alg Alg Alg2 + In-Job Alg2 + Nebenjob Asylgeld Ausbildungsvergütung Erwerbstätigkeit/Selbstständigkeit Grundsicherung Rente Rente + Alg sonstige Einkünfte unbekannt Unterhalt 7 6. Beschäftigungsverhältnisse 10 Klienten Arbeitssituation Jahr Arbeitssituation Anzahl 2013 geringfügig Beschäftigt geringfügig Beschäftigt in Ausbildung In-Job In-Job + g.a. (S) ohne Beschäftigung RentnerIn unbefristetes Arbeitsverhältnis unbekannt 26 65

66 7. Verschuldung 7.1 Überschuldung 12 Klienten Überschuldung Jahr Überschuldung Anzahl 2013 ja nein unbekannt Schuldenregulierung 13 Klienten Schuldenberatung Jahr Schuldenberatung Anzahl 2013 ja nein unbekannt Staatsangehörigkeit/ Deutschkenntnisse 8.1 Staatsangehörigkeit 16 Klienten Nationalität Jahr Nationalität Anzahl 2013 deutsch nicht deutsch unbekannt Deutschkenntnisse 17 Klienten Deutschkenntnisse Jahr Deutschkenntnisse Anzahl 2013 deutsch gut keine mittel schlecht unbekannt 17 66

67 9. Suchtmittelabhängigkeit 9.1 Art der Suchtabhängigkeit 14 Klienten Sucht Jahr Sucht Anzahl männlich weiblich m % w % 2013 Alkohol ,3 8, andere (Medikamente, Spiel, etc.) ,67 8, illegale Drogen ,41 17, keine ,47 25, unbekannt ,14 17, Abhängigkeitsgrad 15 Klienten Abhängigkeitsgrad Jahr Abhängigkeitsgrad Anzahl 2013 akut abhängig clean entfällt gefährdet substituiert Therapie trocken unbekannt 38 Delikte (Geldstrafen und Arbeitsauflagen) 20 Delikte Jahr Delikt Anzahl 2013 Beförderungserschleichung Diebstahl BTM Betrug unbekannt KV FoF Beleidigung Sachbesch Wid Unterschlagung TriV 7 67

68 68 Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013

69 Haus Fedelhören Jahresbericht 2013 Einleitung und Grundsätze der sozialtherapeutischen Arbeit Das Angebot im Haus Fedelhören richtet sich an erwachsene, aus Justizvollzugsanstalten entlassene, männliche Personen und an von Haft bedrohte Männer. Die Angebote umfassen alle Maßnahmen die notwendig sind, um soziale Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (vergl SGB XII). Wir bieten intensive Betreuungsangebote in Bezug auf praktische Hilfen bei der Alltagsbewältigung, psychosozialer Problemaufarbeitung, Abhängigkeitserkrankungen, Gesundheitsfürsorge, Behördengängen, rechtlichen Fragen, Geldeinteilung, Wohnen, Beschäftigung, Freizeit etc. an. Das Wohnen in unserer stationären Einrichtung soll dem Klienten als soziales Trainingsfeld in einem geschützten Rahmen dienen. Die kooperative Zusammenarbeit mit den Kollegen anderer Träger ist eine wichtige unterstützende Komponente für den optimalen Übergang von Inhaftierung bis zur Eingliederung in ein straffreies Leben. In 2013 fanden Treffen mit den leitenden Mitarbeitern des Jobcenters Mitte, den sozialen Diensten der Justiz, der zentralen Fachstelle Wohnen, den Kollegen des gutachterlichen Dienstes und dem neuen Koordinator des EVB Pools, Herrn Seedorf, statt. Zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Unterbringung nach 67/68 sind auch aus den auswärtigen JVAs, hauptsächlich aus Niedersachsen, gestellt worden. Es gab mehrere Treffen mit den Sozialdiensten im Haus Fedelhören. Wie auch in den vergangenen Jahren hat der Anteil der suchtmittelabhängigen Bewohner (75 %) im Jahr 2013 die Inhalte unserer Arbeit stark bestimmt. Die Altersstruktur in 2013 hat sich zu dem Vorjahr kaum verändert. 43 % der Bewohner sind zwischen 20 Jahren und 30 Jahren alt. Die Notwendigkeit von Langzeiteinrichtungen für ältere bzw. sehr problematische Klienten wurde dagegen sehr deutlich. Auch psychische Auffälligkeiten bei Bewohnern/Bewerbern nehmen zu. Hierzu gibt es Vermittlungen in verschiedene Einrichtungen wie z.b. fördern und wohnen in Sachsenwaldau und dem Haus Rockwinkel in Bremen u.a.. Auch bedingt durch diese Veränderungen findet die Überarbeitung der bestehenden Konzeption weiterhin statt. Im Verein Hoppenbank wird die QM-Systematik angewandt und vom Projekt Haus Fedelhören eingehalten. Die dazu gehörigen Sicherheits- und Datenüberprüfungen wurden ebenso wie die jährlichen Kundenbefragungen zufriedenstellend durchgeführt. Der Punkt der Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen wurde von den Bewohnern im Gegensatz zum Vorjahr verbessert wahrgenommen. Im Jahr 2013 fand das interne Audit statt. Eine Mitarbeiterin nahm an einer Fachtagung zur Wohnungslosenhilfe teil. Wir möchten uns bedanken bei unseren Kooperationspartnern, Kollegen, InJobbern, Praktikanten, dem Bundesfreiwilligendienstler, den Ehrenamtlichen und den Mitarbeitern der Teestube für die engagierte und gute Zusammenarbeit. 1. Allgemeine Angaben Bewohnerstatistik 2013 Nachfolgend Zahlen und Fakten über die Bewohner des Hauses Fedelhören für das Jahr 2013: (die Vergleichszahlen aus 2012 sind in Klammer eingefügt) Von den 44 Bewohnern waren 39 Bewohner ledig, 3 Bewohner waren geschieden und 2 Bewohner waren verwitwet. Allerdings hatten 15 Bewohner zwischen 1 und 3 Kinder. Der Kontakt zu den Kindern war in der Regel abgebrochen. 7 Bewohner hatten einen Migrationshintergrund. 4 Bewohner kamen aus Kasachstan, 1 Bewohner aus Russland, 1 Bewohner aus dem Sudan, und 1 Bewohner aus Griechenland. 69

70 Die auf 20,4 Bewohner festgelegte Durchschnittsbelegung wurde im Jahr 2013 mit 19,04 (19,86) Bewohnern unterschritten. Das lag hauptsächlich an der Unterbelegung in der 2. Jahreshälfte. Die Zahl der Einzüge in 2013 reduzierte sich im Vergleich zum Jahr 2012 um 39%. Die Pflegesatztage beliefen sich auf 6527 (6913) und die Platzgeldtage auf 471 (399). Ein-/Auszüge Bewohner 2013 Einzüge in das Haus Fedelhören 22 Übergangsbewohner aus 2011 und Auszüge 25 Durchschnittsbelegung , lebten insgesamt 44 (55) Bewohner im Haus Fedelhören. Das sind im Vergleich zum Jahr 2012 immerhin 20% weniger Bewohner in Die Wohndauer lag bei den ausgezogenen Bewohnern zwischen 24 (6) Tagen und 741 (837) Tagen. Seit 2011 wohnten insgesamt noch 2 Bewohner im Haus und seit 2012 noch 20 Bewohner. Die Zahl der Einzüge minimierte sich im Vergleich zum Jahr davor erheblich auf 22 (36). Die Zahl der Auszüge war in Relation zur Bewohneranzahl mit 25 (33) ausgezogenen Bewohnern hoch. 2. Vermittlung der Bewohner aus Justizvollzugsanstalten Liste der Einzüge aus den Justizvollzugsanstalten, aus denen die 22 Neuaufnahmen 2013 entlassen wurden: Einzüge 2013 Einzüge JVA Oslebshausen Strafhaft 5 JVA Oslebshausen Ersatzfreiheitsstrafen JVA Oslebshausen U-Haft 1 Ambulante Aufnahme 1 Auswärtige JVAs 10 5 Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des EVB Pools der JVA Oslebshausen war weiter positiv. Trotzdem konnten nur 5 (8) Bewohner aus der Strafhaft vermittelt werden. Der fachliche Austausch auf der Aufnahmekonferenz, welche in 2013 sechsmal stattfinden konnte, soll dazu dienen, für die vorgestellten Insassen die bestmögliche Betreuungseinrichtung zu finden. Durch den Ersatzfreiheitsstrafen Vollzug in der JVA Oslebshausen kamen 5 (8) Klienten zu uns, die ihre Ersatzfreiheitsstrafen außerhalb der JVA abarbeiten oder abzahlen konnten. Der Anteil an Vermittlungen aus der U-Haft war mit 1 (5) Entlassung im Vergleich zum Vorjahr sehr niedrig. Der Bewohner konnte nach erfolgreichem Haftprüfungstermin bei uns einziehen. Er hatte die richterliche Auflage im Haus Fedelhören zu wohnen. Das Problem bei den U-Häftlingen besteht aktuell darin, dass noch offene Bewährungen und Ersatzfreiheitsstrafen mit vollstreckt werden. Durch die gute Zusammenarbeit mit auswärtigen Anstalten konnten 10 (13) Bewohner bei uns aufgenommen werden. Es handelte sich teilweise um Bremer Gefangene, die ihre Strafen in Niedersachsen absitzen mussten. 1 (2) Bewohner ist ambulant aufgenommen worden. Der Klient war uns bekannt. 70

71 3. Wohndauer der 2013 ausgezogenen Bewohner Die durchschnittliche Wohndauer aller 2013 ausgezogenen Bewohner betrug 256 (256) Tage und ist im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben. Die kürzeste Wohndauer lag bei 1 Bewohner bei nur 24 (6) Tagen. Er zog zurück zu seiner Familie. Bei 1 weiteren Bewohner lag die Wohndauer bei lediglich 35 Tagen. Er musste wegen groben Verstoßes gegen die Hausordnung ausziehen. Die längste Wohndauer lag bei 741 (837) Tagen. Wohndauer der in 2013 ausgezogenen Klienten Anzahl der Klienten bis unter 3 Monate unter 6 Monate unter 12 Monate Dauer in Monaten unter 24 Monate 2 bis über 24 Monate Auszüge von Bewohnern 2013 zogen 25 (33) Bewohner aus dem Haus Fedelhören aus. Die Anzahl der Auszüge ist damit im Vergleich zum Vorjahr niedriger, prozentual auf die Bewohneranzahl fast gleich geblieben. Bei 3 Bewohnern wurde die Wohndauer von uns beendet, da sie sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen und die Hausordnung halten konnten. Auflistung der Auszüge 2013 im Überblick: Eigene Wohnung 4 Familie/Freunde 2 Therapie 6 Wiedereingliederung 5 Andere Institutionen 2 AHAB 2 Verstoß 4 Haft 0 Auszüge insgesamt 25 4 Bewohner konnten in eine eigene Wohnung ziehen. 1 Bewohner wird in eigener Wohnung von AHAB nachbetreut. 2 Bewohner zogen zu ihren Familien zurück. Die Suche nach geeignetem Wohnraum war für die wohnungssuchenden Bewohner langwierig und enttäuschend, da sie immer wieder abgewiesen wurden. Es benötigte viel Unterstützung, Motivationsarbeit und einen erheblichen Zeitaufwand durch die Betreuungspersonen. Für unsere schwer belasteten Bewohner gibt es bei weitem nicht genügend Wohnraum. Besonders die öffentlich geförderten Wohnungsbaugesellschaften sind nicht bereit an dieses Klientel zu vermieten. 71

72 6 Bewohner wurden auf eine stationäre Drogentherapie vorbereitet und in eine entsprechende Therapieeinrichtung vermittelt. 2 Bewohner wurden an andere Institutionen vermittelt, da sie näher bei der Freundin bzw. bei der Familie sein wollten. 5 Bewohner wurden in Wiedereingliederungsmaßnahmen, wie Haus Rockwinkel und Sachsenwaldau vermittelt, da sie sich noch nicht in der Lage sahen, alleine zu leben und eine langjährigere Perspektive für sich suchten. 2 Bewohner wollten nach der Betreuung hier weiter ambulant betreut werden und sind in vereinseigene Häuser unter der Betreuung durch AHAB gezogen. Unter der Rubrik Verstoß führen wir 4 Bewohner auf. Davon hat sich 1 Bewohner der Betreuung entzogen und 3 Bewohner haben immer wieder die getroffenen Absprachen und Termine nicht eingehalten und so gegen die Hausordnung verstoßen. Erfreulich ist, dass im Jahr Bewohner in Haft kamen. Insgesamt sind 21 Bewohner (84 %) geordnet ausgezogen und bei 4 Bewohnern (16%) kam es zu einem ungeordneten Auszug. Verbleib der Bewohner Eigene Wohnung Wiedereinglierung 5 Familie 2 2 andere Institution Therapie 6 Aufsuch. Hilf. (AHAB) 2 Haft 0 Verstoß 4 Reihe1 4. Die Altersstruktur der Klienten im Haus Fedelhören 2013 Das Durchschnittsalter aller Bewohner lag 2013 bei 34,5 (34,3) Jahren und war damit im Vergleich zum Altersniveau des letzten Jahres unwesentlich erhöht. Der jüngste Bewohner war 21 Jahre jung. 43% der Bewohner waren zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Probleme in der sozialpädagogischen Arbeit mit den Bewohnern des Hauses Fedelhören beinhalten zum großen Teil die Initiierung von Nachreifungsprozessen: Einüben von gesellschaftskonformen Verhaltensweisen, Klärung der Beschäftigungssituation, Bearbeitung der Abhängigkeitserkrankung, früher Beginn der Kriminalität. Die häufig von frühester Jugend an gemachten Gewalt- oder Missbrauchs Erfahrungen wirken bei den betroffenen Menschen ihr Leben lang nach und sind häufig auch die Ursache für Abhängigkeitserkrankungen. Der niedrige Bildungsstand lässt häufig eine therapeutische Aufarbeitung nicht zu. Viele Therapieeinrichtungen lehnen dieses mehrfach belastete Klientel ab oder sind in ihren therapeutischen Settings nicht darauf eingestellt. 72

73 Anzahl der Klienten Jahre Jahre Altersstruktur Jahre Jahre Jahre Jahre Alter der Bewohner 2 2 über 50 Jahre 5. Hafterfahrung der Klienten Insgesamt verfügten die 44 Bewohner des Hauses Fedelhören über 229 (245) Jahre Hafterfahrung. 9 Bewohner hatten Haftzeiten bis zu 1 Jahr. 18 Bewohner zwischen 1 Jahr und 5 Jahren. 13 Bewohner hatten 5 Jahre bis 10 Jahre Hafterfahrung. Über 10 Jahre inhaftiert waren 4 Bewohner, wobei die längste Haftzeit bei 25 Jahren lag. Auch hier bleibt fest zu stellen, dass das junge Klientel schon sehr früh in den Kreislauf von Sucht, Kriminalität und zwangsläufig in die Inhaftierung geraten ist. 229 Jahre Hafterfahrung der Bewohner aus 2013 Anzahl der Klienten Jahre Jahre Jahre 13 über 10 Jahre 4 Jahre 73

74 6. Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Durch die schwierigen Sozialisationsbedingungen in der Kindheit ist auch die schulische Bildung bei 11 Bewohnern auf der Strecke geblieben. Sie haben keinen Hauptschulabschluss erlangen können bzw. waren auf der Sonderschule und 3 dieser Schüler mussten diese vor Ablauf der Regelzeit vorzeitig verlassen. Dies betrifft wiederum hauptsächlich den Bewohnerkreis zwischen 20 und 30 Jahren. Immerhin hatten 33 Bewohner den Hauptschulabschluss oder sogar einen höheren Bildungsstand. Schulbildung der Klienten HF in 2013 Anzhal der Klienten Sonderschule Sonderschule o.absc... 3 Hauptschule o. Absc Hauptschule 11 höherer Abschluss Schultypen Obwohl 75% der Bewohner die Hauptschule abgeschlossen oder einen höheren Schulabschluss gemacht haben, konnten nur 21 % eine Berufsausbildung abschließen. Da die schulische Bildung bei 25% der Bewohner mehr als mangelhaft ist, haben sie auch selten an Berufsbildenden Maßnahmen teilnehmen können. Die negative Entwicklung im schulischen Bereich setzt sich logischerweise fort in einer geringeren beruflichen Qualifikation der Bewohner und schlägt sich häufig in der Nichtvermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nieder. 2 Bewohner bekamen eine Festanstellung bei einer Firma auf dem 1. Arbeitsmarkt 7 Bewohner arbeiteten in InJobs. 1 Bewohner arbeitete über eine Zeitarbeitsfirma. 2 Bewohner arbeiteten in einem Minijob. 1 Bewohner war in einer SGB XII Maßnahme eingesetzt. 4 Bewohner arbeiteten ihre Geldstrafen ab. 2 Bewohner nahmen an Maßnahmen des Jobcenters teil. Damit waren 44% der Bewohner zumindest zeitweise in einer geregelten Tagesstruktur durch Beschäftigung und Arbeit. Durch die Beratung durch das Berufshilfe-Büro wurden 29 Bewohner auf eine Bewerbungssituation vorbereitet. Nur 9 Bewohner (21 %) verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Immerhin 24 Bewohner hatten eine Ausbildung begonnen oder wurden in einem Beruf angelernt. 11 Bewohner (25 %) hatten keine spezifizierten Kenntnisse oder eine Ausbildung. Die Bewohner zwischen 20 Jahren und 30 Jahren waren zu 88% ohne Ausbildung. 74

75 Berufsausbildung der Klienten 2013 ohne Ausbildung 11 angelernt 24 Ausbildung abgeschlossen Anzahl der Klienten Die Bewohner, die mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können, erhalten in der Regel Haftentlassung die Grundsicherung von dem Jobcenter. Insgesamt bekamen 2013 noch 1 Bewohner ALG I aufstockend zur Rente. 1 Bewohner erhielt eine Erwerbslosenrente, die über Sozialhilfe aufgestockt wurde. 9 Bewohner hatten sich Ansprüche nach ALG I erarbeitet. 33 Bewohner lebten von ALG II. nach der 7. Sucht/Krankheit Abhängigkeitserkrankungen der Bewohner in % 16% 9% 66% polytoxikoman Heroin gelegentlich ohne Der Anteil, der aus Haft entlassenen Männer, die mit einer starken Suchtproblematik in das Haus Fedelhören einzogen, bleibt weiterhin hoch. Von 44 Bewohnern hatten 33 Bewohner eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung. 29 Bewohner waren polytoxikoman und konsumierten noch weitere Suchtmittel, wie Alkohol, Medikamente, Kokain, THC, Amphetamine etc. 4 Bewohner konsumierten ausschließlich Heroin. 7 Bewohner konsumierten gelegentlich Alkohol oder THC. Es war keine Abhängigkeitsproblematik sichtbar. 4 Bewohner nahmen keinerlei Substanzen ein oder waren clean. Immerhin hatten 11 (25%) Bewohner kein Suchtproblem. 88 % der polytoxikomanen oder von Heroin abhängigen Bewohner konnten in Substitutionsplätze vermittelt werden. Die enge Zusammenarbeit mit den Ärzten unterstützte die Arbeit mit den Bewohnern positiv. 75

76 Bei den 33 Bewohnern, die eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung hatten, wurde es bei 48% der Bewohner notwendig, sie während der Wohndauer in eine Entgiftung zu vermitteln, da andere Drogen, Medikamente oder Alkohol beikonsumiert wurden und der gesundheitliche Zustand beängstigend war. Der Anteil der Bewohner, die eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung vorweisen, ist mit 75 % weiterhin sehr hoch. 11 Bewohner litten nicht an einer Abhängigkeitserkrankung. Im folgenden Diagramm ist für die 33 kranken Bewohner die Dauer ihrer Abhängigkeit aufgeführt. Dauer der Suchterkrankung 2013 Anzahl der Klienten keine Monate Monate Monate Monate Über 200 Monate Erschreckend lange Abhängigkeitszeiten werden sichtbar. Wenn man den hohen Anteil junger Erwachsener in Relation setzt, wird deutlich, dass diese Altersgruppe schon sehr früh mit dem Konsum von Drogen und Alkohol begonnen haben muss. Der jahrelange Suchtmittelmissbrauch führt zwangsläufig zu einem desolaten körperlichen und geistigen Gesundheitszustand. Die Folgen der Schädigungen sind oft irreparabel. Von den kranken Bewohnern sind 3 Bewohner (9%) bis zu 8,4 Jahren abhängig und 10 Bewohner (30%) sind bis zu 12,5 Jahren abhängig. 10 Bewohner (30%) sind bis zu 16,6 Jahren abhängig. Der längste Zeitraum der Abhängigkeit liegt bei 45 Jahren. Der kürzeste Zeitraum beträgt 5 Jahre. Gesundheitliche Einschränkungen und Erkrankungen, zumeist bedingt durch den jahrelangen Drogenund Alkoholmissbrauch, waren bei 28 Bewohnern gegeben. Eine verstärkte gesundheitliche Einschränkung bzw. Erkrankung ist in folgendem Diagramm aufgeschlüsselt: Gesundheitszustand der Bewohner keine Einschränkungen Hepatitis B/C HIV andere körperl. Erkrankungen psych. Erkrankungen psych. Auffälligkeiten Einige Bewohner führten mehrere Krankheitsbilder an. So hatten die 3 Bewohner, die an HIV erkrankt waren auch eine Hepatitis C. Wir haben uns bei der Auswertung auf 1 Erkrankung beschränkt. Im Jahr 2013 litten 16 Bewohner an einer Hepatitis B/C. 76

77 3 Bewohner hatten eine diagnostizierten psychischen Erkrankung mit teils schweren Einschränkungen ihrer Lebensqualität. 2 Bewohner waren psychisch stark auffällig. 3 Bewohner litten an anderen Erkrankungen, wie orthopädischen und neurologischen oder schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen etc. Ein Anteil von 18 Bewohnern gab an keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben. Ein Grund hierfür ist sicher auch der große Anteil junger Bewohner, bei denen sich Krankheiten noch nicht manifestiert haben, da ihre Suchtkarrieren von kürzerer Dauer waren. 8. Kriminalität/Delinquenz Der Drogen- und Alkoholmissbrauch ist häufig der Einstieg in kriminelle Karrieren. 30 Klienten, also 82 % der Bewohner, wurden bereits im Alter zwischen 10 und 19 Jahren straffällig. 50% davon sind bereits im Alter bis zu 14 Jahren straffällig geworden. Oft sind auch die jungen Erwachsenen schon als Intensivtäter verurteilt worden. Dazu kommt eine zusätzliche lange Abhängigkeitserkrankung. Die Chance für den Einzelnen eine so frühzeitige Abhängigkeitserkrankung und Delinquenz zu überwinden ist gering. Der notwendige Betreuungsaufwand für diese Klienten steigt überproportional an. Alter bei erstmaliger Straffälligkeit Anzahl der Klienten bis 14 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Später Alter Alle Bewohner unserer Einrichtung waren vorbestraft. 28 Klienten standen unter Bewährungs- bzw. Führungsaufsicht. 3 Klienten hatten einen gesetzlichen Betreuer. Ersatzfreiheitsstrafen/Tilgung 15 Bewohner hatten im Jahr 2013 Ersatzfreiheitsstrafen zwischen 4 Tagen und 275 Tagen zu tilgen. Durch die gemeinnützige Arbeit in externen und internen Arbeitsstellen und durch niedrige Ratenzahlungen konnten im Jahr 2013 von unseren Bewohnern insgesamt 450 Tage Geldstrafe getilgt werden. 9. Schuldensituation Die Schulden der Bewohner setzen sich aus strafbedingten Schulden, wie Gerichtskosten, Geldstrafen, Schadensersatzforderungen etc. und darüber hinaus aus Forderungen von Versandhäusern, Mietschulden, Unterhaltszahlungen, Handyverträgen, Überzahlungen aus Grundsicherung etc. zusammen. Die materielle Situation der Bewohner entwickelt sich weiter negativ. Sie stehen am Rande der Gesellschaft und haben kaum Hoffnung, dass sich daran etwas ändert. Perspektiven können kaum entwickelt werden, Resignation und Mutlosigkeit blockieren häufig den Betreuungsprozess. Drückende Schuldenlast beeinträchtigt den Stabilisierungsprozess in negativer Weise. Eine Schuldenregulierung ist mit einem Einkommen an der Armutsgrenze kaum möglich. Perspektivisch erschwert die Verschuldung die Anmietung einer eigenen Wohnung durch den negativen Schufa-Eintrag. Die Aufnahme einer Arbeit erscheint unattraktiv, wenn die Lohnpfändungen drohen. 77

78 1 Bewohner gab an, keine Schulden zu haben. Bei 10 Bewohnern bewegte sich die Höhe Ihrer Zahlungsverpflichtungen zwischen 1.000,-- und 5.000, Bewohner hatten Verpflichtungen zwischen 5.000,-- bis , Bewohner gaben ihre Schuldenhöhe zwischen ,-- und ,-- an. 2 Bewohner hatten über ,-- Schulden. 2 Bewohner konnten keine Angaben über die Höhe ihrer Zahlungsverpflichtungen machen. Für alle ALG II Bezieher wurde schon beim Einzug eine Kostenübernahme bei dem Jobcenter für die Schuldensondierung beantragt. Teilweise wurde die Erteilung einer Kostenübernahme abgelehnt, da eine Erwerbstätigkeit zu dem Zeitpunkt nicht in Frage kam bzw. die Schuldenhöhe so gering war, dass sie einer Erwerbstätigkeit nicht im Wege stand. Für diese Bewohner haben wir Stundungsanträge gestellt oder niedrigste Ratenvereinbarungen beantragt. 8 Bewohner konnten an Schuldnerberater vermittelt werden. Mit 4 Bewohnern wird eine Privatinsolvenz vorbereitet. Diagramm Schuldenhöhe 2013 Anzahl der Klienten Keine Schuldenhöhe Über Keine Angaben 10. Ausblick Für das Jahr 2014 haben wir uns vorgenommen die Lebenssituation für unsere Bewohner weiter zu verbessern. Wir wollen weitere Angebote, wie themenzentrierte Gesprächsrunden, Kochkurse, unterschiedliche Freizeitaktivitäten etc. für die Bewohner bereit stellen. Wir danken dem Beirat Mitte für die hierfür bereit gestellten finanziellen Mittel 2013 und haben auch für 2014 wieder Gelder für diesen Zweck beantragt. Besondere Freude macht es uns, Praktikantinnen und Praktikanten einen Einblick in unsere Arbeit zu geben. Zu diesem Zweck haben wir an der Hochschule für soziale Arbeit an der Praxisbörse teilgenommen. Auch hier haben wir wieder Anfragen für das kommende Jahr. Auch an der Marktbörse für den SeitenWechsel sind wir in 2014 wieder dabei und werden Führungskräfte aus der Wirtschaft in einwöchigen Fortbildungen für die Probleme unseres Klientels sensibilisieren. In 2013 konnten wir 1 Führungskraft der Sparkasse Bremen einen Einblick in unsere Arbeit geben. Die Forderung an die Wohnungsbaugesellschaften, auch für sozial benachteiligte Menschen guten und finanzierbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, behält auch weiterhin Gültigkeit. Die Möglichkeit für unser Klientel geeigneten Wohnraum in einer angemessenen Zeit zu finden geht faktisch gegen Null. Außerdem bereitet es uns weiterhin Schwierigkeiten, dass das Bremer Hilfesystem in starre Kategorien eingeteilt wird und Mehrfachproblematiken ignoriert werden bzw. eine Hauptproblematik herausgesucht wird. Eine größere Durchlässigkeit wäre sinnvoll und wünschenswert. Die Weiterentwicklung unserer Hauskonzeption wird uns auch in 2014 beschäftigen und zu anregenden Diskussionen führen. Wir werden uns im Jahr 2014 mit ähnlichen Einrichtungen austauschen. 78

79 11. Standort Mitarbeiter Öffnungszeiten Haus Fedelhören Fedelhören Bremen Tel: Mieke Fröhlich Petra Mangel Holger Nehles Beate Petsche Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Wochenende + Feiertage 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr Außerhalb der Dienstzeiten Rufbereitschaft Die Mitarbeiter des Hauses Fedelhören im Februar 2014 Aufsuchende Hilfen Ambulante Betreuung BERICHT Einleitung Das Projekt aufsuchende Hilfen ambulante Betreuung (AHAB) versteht sich als umfassendes ambulantes Hilfeangebot des Betreuten Wohnens im Straffälligenhilfesystem Bremens. Das Angebot richtet sich an erwachsene, straffällige, männliche Personen nach Haftentlassung aus Justizvollzugsanstalten und an von Haft bedrohte Männer, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten leben. Die Aufnahme kann im Regelfall ab dem 21. Lebensjahr erfolgen. Das Angebot umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um soziale Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (vgl SGB XII und 16a, Ziffer 3, SGB II). Die Unterbringung der Klienten erfolgt in dezentralen Wohneinheiten. Die Regelverweildauer in der Betreuung beträgt bis zu 18 Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch länger. Die Arbeit in der Betreuungsmaßnahme findet in Kooperation mit anderen Diensten freier und/oder kommunaler Träger statt. Den Klienten werden Hilfestellungen zu folgenden Themenbereichen angeboten: Finanzen: Materielle Grundsicherung Schuldenklärung Gesundheit: Stabilisierung des Gesundheitszustandes, Unterstützung zur Einleitung geeigneter Maßnahmen Bei vorhandener Suchterkrankung: Verringerung des Konsums und der damit verbundenen Risiken, gegebenenfalls Begleitung bei der Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme Wohnen: Wohnen und Alltagsbewältigung Wohnungserhalt und Wohnungssuche 79

80 Arbeit: Klärung von beruflichen Perspektiven, gegebenenfalls in Abstimmung mit den Kooperationspartnern. Unterstützung bei der Einleitung von Fortbildungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen, gegebenenfalls bei der Arbeitsaufnahme Justiz: Geldstrafentilgung Begleitung bei offenen Strafverfahren In Kooperation mit den Sozialen Diensten, Unterstützung bei der Einhaltung von Bewährungsauflagen Psychosoziale Begleitung: Biografische Arbeit Unterstützung bei Beziehungskonflikten Entwicklung von tragfähigen Alltagsstrukturen Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien Unterstützung bei psychischen Problemen, gegebenenfalls Überleitung zu geeigneten Fachdiensten 2. Ziele Im Projekt werden sowohl quantitative als auch qualitative Ziele erfasst und monatlich bzw. halbjährlich ausgewertet. Als Quantitatives Ziel ist die Auslastung von 8760 Belegtagen im Jahr festgelegt. Als qualitative Zielzahl erfassen wir die geordneten Ablösungen aus dem Projekt, die nach folgenden Kriterien definiert werden: Vermittlung in eigenen Wohnraum, Überleitung ins Haus Fedelhören Vermittlung zur Therapie Vermittlung in eine andere Betreuungseinrichtung Als nicht erfolgreiche Vermittlung bezeichnen wir: Die erneute Inhaftierung Die Unterbringung in einer Notunterkunft Als qualitatives Ziel ist 70 % geordnete Ablösungen aus dem Projekt festgelegt. Kernziele Anzahl der Bewohner Überprüfung/ Kontrolle Zeitpunkt der Überprüfung 8760 Belegtage im Jahr 24 Bewohner Pflegesatzabrechnung Monatlich im Monat Jahresstatistik Formular Geordnete Auszüge 70% Jahresstatistik / halbjährlich Die Ziele haben wir 2013 wie folgt erreicht: Kernziel Belegtage Erreichte Tage Prozentsatz Belegtage im Jahr ,62% geordnete Auszüge 70 Auszüge gesamt Geordnete Auszüge Prozentsatz % ,44% 3. Verlauf Das Projekt verfügte im Jahr 2013 über 3 pädagogische Teilzeitkräfte, die gemäß der Belegung und Auslastung des Projekts mit insgesamt 1,99 Vollzeitstellen anteilig beschäftigt waren. Der Verein Hoppenbank e.v. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Im Projekt wird nach Qualitätsstandards gearbeitet. Jährlich werden sowohl Mitarbeiterbefragungen als auch Kundenbefragungen durchgeführt. Bei der Befragung zur Kundenzufriedenheit im Projekt gaben 100 % der befragten Kunden an 80

81 mit den Angebot und der Betreuung im Projekt zufrieden zu sein. Als Anregung durch die Kunden wurde jedoch der Wunsch nach längeren Betreuungszeiten geäußert fand ein internes Audit im Projekt statt. Wie in den Vorjahren auch, gestaltet sich die Aufnahme ins Projekt, für Klienten, die über keinen Ausweis verfügen, schwierig. Besonders für Klienten, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und keine gültigen Ausweispapiere haben, ist der Aufnahmeprozess problematisch. Während der Haftzeit kann der Ausweis nicht beantragt, beziehungsweise abgeholt werden, da die Betroffenen den Ausweis bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat persönlich beantragen und abholen müssen. Beim Betreten des Botschaftsoder Konsulatsgeländes verlassen sie das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, damit besteht für die Justizvollzugsanstalt Fluchtgefahr und keine Möglichkeit entsprechende Ausgänge zu organisieren. Das Jobcenter gewährt jedoch im Regelfall nur Zugang zu Leistungen, wenn ein gültiger Ausweis vorgelegt wird. Nur durch die gute Kooperation mit dem Jobcenter Süd und die persönliche Begleitung der Klienten ist es möglich, dieses Problem anzugehen. 4. Auswertung und grafische Darstellung Insgesamt wurden 56 Klienten im Jahr 2013 betreut. 29 Klienten wurden im Jahr 2013 neu aufgenommen Aufnahmen 2013 Aufnahmen Aus Strafhaft Aus EFS Selbstmel der Aus HF Über Jobcenter JGH/U- Haft EFS- Projekt Reihe Haftentlassungen Im Jahr 2013 wurden 14 Klienten nach der Verbüßung einer Haftstrafe im Projekt aufgenommen. 3 kamen nach Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe, 11 Klienten kamen aus der Strafhaft, davon 9 auf Endstrafe, 1 nach Verbüßung von 2/3 der Strafe und 1 nach Reststrafengesuch. Insgesamt wurden 465 Hafttage eingespart. Ein Teil der Klienten, die aus Strafhaft entlassen wurden, hatten auch eine Geldstrafe zu verbüßen. Haftentlassungen 21% EFS Strafhaft 79% 81

82 Aufenthaltsdauer im Projekt Von den 56 Klienten, die in 2013 betreut wurden, wurden 25 Klienten über den hinaus betreut. 36 Klienten wurden aus den Betreuungsbezügen abgelöst. 14 Klienten wurden im eigenen Wohnraum betreut, teilweise nach der Überleitung aus den vereinseigenen Häusern, teilweise seit Beginn der Betreuung. Aufenthaltsdauer der abgelösten Klienten über 18 Monate bis 18 Monate bis 12 Monate bis 6 Monate 2 0 über 18 Monate bis 18 Monate bis 12 Monate bis 6 Monate Ablösungen Von den 36 Klienten, die in 2013 aus den Betreuungsbezügen abgelöst wurden, sind 16 in eigenen Wohnraum bzw. in Wohnraum mit Verwandten oder Freunden vermittelt worden, bzw. konnten, den bei Beginn der Betreuung vorhandenen Wohnraum erhalten. Aufgrund der hohen Schuldenbelastungen unserer Klienten und den daraus häufig resultierenden Schufaeinträgen ist die Vermittlung von eigenem Wohnraum weiterhin sehr schwierig. Der Mangel an Wohnraum für finanziell schwache Einkommensschichten in Bremen macht sich besonders für unsere Klienten bemerkbar. Die Suche nach Wohnraum zieht sich häufig die gesamt Betreuungszeit durch. Umso erfreulicher ist die hohe Zahl der gelungenen Vermittlungen in eigenen Wohnraum. Leider mussten aber auch 7 Klienten in Notunterkünfte vermittelt werden. Zum Teil, da sie aufgrund Ihres Verhaltens (Gewalttätigkeit gegenüber Mitbewohnern und Mitarbeitern) nicht mehr im Projekt zu integrieren waren. Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit des Projektes AHAB und des Hauses Fedelhören mit der Zentralen Fachstelle Wohnen intensiviert, mit der Zielsetzung sowohl über freie Plätze im Projekt zeitnah zu informieren, als auch in der Zusammenarbeit Wohnmöglichkeiten für betroffene Klienten zu akquirieren. Ablösungen aus dem Projekt eigener Wohnraum Notunterkunft Therapie oder Langzeiteinrichtung Inhaftierung verstorben 0 eigener Wohnrau m Notunterk unft Therapie oder Langzeitei Inhaftieru ng verstorbe n Reihe

83 Haftzeiten Die durchschnittliche Straffälligkeit und die durchschnittliche Hafterfahrung haben wir in Monaten dargestellt, die aktuelle durchschnittliche Haftzeit in Tagen. Die höchste aktuelle Haftzeit vor Aufnahme ins Projekt betrug Tage, die geringste lag bei 0 Tagen. 17 Klienten standen unter Bewährung, 7 unter Führungsaufsicht. Haftzeiten durchschnittliche Straffälligkeit in Monaten durchschnittliche akuelle Haftzeit in Tagen durchschnittliche Hafterfahrung 0 durchschnittliche Straffälligkeit in durchschnittliche durchschnittliche akuelle Haftzeit in Hafterfahrung Reihe Geldstrafen 34 Klienten hatten eine oder mehrere offene Geldstrafen. 1 Klient tilgte in keiner Form. 1 Klient tilgte über seinen Rechtsbetreuer in Form von Ratenzahlung. 2 Klienten tilgten 1 Geldstrafe in Raten während sie eine andere abarbeiteten. Die Anderen tilgten in Raten oder in Form von Abarbeitung über das Projekt. Geldstrafen Klienten mit offenen Geldstrafen Abarbeitung und Ratenzahlung über das Projekt Ratenzahlung über das Projekt Abarbeitung, die über das Projekt begleitet wird 0 Klienten mit offenen Geldstrafe Abarbeitun g und Ratenzahl Ratenzahl ung über das Abarbeitun g, die über das Reihe

84 Schulbildung Schulbildung Sonder Sonder sschule schule ohne Haupts chule ohne Haupts chule mit Haupts chule mit Realsc hule Fachob erschul e/gymn Reihe Sondersschule ohne Abschluss Sonderschule Hauptschule ohne Abschluss Hauptschule mit Abschluss Hauptschule mit erw eitertem Abschluss Realschule Fachoberschule/Gymnasium Berufsausbildung Der Anteil der Klienten, die ohne Berufsabschluss zu uns kommen, liegt im Jahr 2013 bei 78% und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesunken. Allerdings ist der Anteil der Klienten mit 55 %, die völlig ohne Ausbildungserfahrung kommen, weiter gestiegen. Diese Zahlen zusammen genommen mit der vorherigen Statistik über die sehr unzureichenden schulischen Abschlüsse machen deutlich, wie schwierig es ist, für dieses Klientel, geeignete Arbeitsmöglichkeiten zu finden, bzw. sie zu einer Arbeit zu motivieren. Es gelang aber einen Klienten 2013 in eine Ausbildung zu vermitteln, ein weiterer Klient, der aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen seine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt verloren hatte, wurde ebenfalls 2013 in eine Weiterqualifizierung über das Arbeitsamt vermittelt. 1 Klient hatte eine angemeldete Nebentätigkeit und ein weiterer Klient hatte eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung über das Jobcenter. Berufsausbildung Beruf mit Abschluss Beruf ohne Abschluss ohne Ausbildung 5 0 Beruf mit Abschluss Beruf ohne Abschluss ohne Ausbildung Reihe

85 Alter Das Durchschnittsalter lag 2013 bei 34 Jahren. Der Altersschwerpunkt lag im Bereich über 30 Jahren. Altersstruktur 20% 20% 4% 2% 16% Jahre Jahre Jahre Jahre 20% Jahre Jahre 18% über 50 Jahre Familienstand Familienstatus ledig getrennt lebend geschieden mit Kindern 0 ledig getrennt lebend geschieden mit Kindern Reihe Einkommen Die Einkommenssituation stellt die Situation bei Beginn des Jahres 2013 dar, im Verlaufe des Jahres hat sich die Einkommenssituation einzelner Klienten durchaus verändert, so wechselten z.b. Klienten aus dem SGB III in das SGB II. Einkommenssituation ALG II Bezug Rente + Sozialhilfe ALG I Bezug Lohn Reihe ALG II Bezug Rente + Sozialhilfe ALG I Bezug Lohn 85

86 Suchtproblematik Substitution Wie auch in den Vorjahren ist die Anzahl der Klienten, die an einer Suchterkrankung leiden sehr hoch. Nur 7 Klienten gaben an, keine Suchterkrankung zu haben. 44 hatten eine Abhängigkeitserkrankung von illegalen Drogen. 21 Klienten waren bei Aufnahme ins Projekt substituiert. Bei 8 weiteren Klienten fand eine Überleitung in eine Substitutionsbehandlung statt. 4 Klienten hatten eine Alkoholabhängigkeit. 1 Klient war an Spielsucht erkrankt. 6 Klienten gaben bei Beginn der Betreuung an, clean oder trocken zu sein. Bei zwei dieser Klienten wurde während der Betreuung deutlich, dass sie noch nicht stabil sind, so dass eine Überleitung in die Substitution erfolgte. Bei vielen Klienten war ein Mischkonsum festzustellen - Alkohol + Spiel oder Alkohol + illegale Drogen. Nur wenigen Klienten gelingt es unter Substitution völlig ohne Beigebrauch zu leben. Gerade zu Beginn einer Substitutionsbehandlung oder in aktuellen Lebenskrisen kommt es immer wieder zu gelegentlichen Konsumverhalten. Bei einigen Klienten ist eine Verlagerung der Sucht unter Substitution in den Alkohol zu beobachten. Die meisten unserer Klienten haben schon im Jugendalter massiv mit dem Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen begonnen Suchtabhängigkeit Suchstatus im Verlauf/Ende der Betreuung 7 4 ohne Alkohol illegale Drogen Spiel In dem nächsten Diagramm stellen wir den Suchtstatus der 49 Klienten zum Ende des Jahres 2013 dar, die bei Beginn der Betreuung unter einer Suchterkrankung litten substituiert Therapie oder Langzeiteinrichtung clean aktuell konsumierend Gesundheitszustand Gesundheitszustand Bei 7 Klienten bestand eine diagnostizierte psychische Erkrankung. 5 weitere Klienten 9% waren psychisch auffällig, um 12% eine entsprechende Diagnostik 35% wird sich während der starke psychische Auffälligkeit Betreuung bemüht. 25 Klienten psychsiche Erkrankungen litten unter schweren schw ere körperliche Erkrankungen ohne schw ere Erkankungen körperlichen Erkrankungen - in der Hauptsache unter Leber-, Herz-, Lungen- und 44% Gefäßerkrankungen, Epilepsie sowie unter HIV/AIDS. Der hohe Anteil der an schweren Erkrankungen leidenden Klienten erfordert in der Betreuungsarbeit, dass intensiv auf den Gesundheitszustand eingegangen werden muss. 86

87 Migrationshintergrund In 2013 hatten 14 Klienten einen Migrationshintergrund. 4 Klienten waren selber im Ausland (Iran, Kasachstan, Polen) geboren worden. Bei 10 weiteren Klienten waren die Eltern vor ihrer Geburt immigriert. Der Anteil von Klienten mit Migrationshintergrund an dem Anteil unserer Klienten stellt sich somit wie folgt dar: 5% 11% Migrationshintergrund 4% 5% KL ohne Migrationshintergrund 75% KL mit amerikanischen Migrationshintergrund KL m. südeuropäischen Migrationshintergrund Kl mit asiatischen Migrationshintergrund KL mit osteuropäischem Migrationshintergrund Herkunft 2 1,8 1,6 1,4 1,2 1 0,8 0,6 0,4 0,2 0 Türkei Kroati en Spani en Portu gal Griec henla Polen Kasa chsta Chile USA Sri Lanka Reihe Iran Türkei Kroatien Spanien Portugal Griechenland Polen Kasachstan Chile USA Sri Lanka Iran Schuldensituation 55 von 56 Klienten hatten Schulden. 14 Klienten leisteten über das Projekt Kleinstratenzahlungen zu Schulden z.b. bei der BSAG. 6 Klienten wurden 2013 an eine Schuldnerberatungsstelle vermittelt. Bei den anderen Klienten machte ein Schuldenregulierungsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Sinn, da die dafür notwendige Stabilität noch nicht gegeben war. Ein wichtiger Anteil in Schulden der Betreuungsarbeit ist die Existenzsicherung der Klienten. Dazu 60 gehört selbstverständlich 50 auch, dass wir die Klienten bei entsprechenden 40 Klienten mit Schulden Schreiben an 30 Gläubiger und bei der über AHAB mit Kleinstschuldentilgung Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos unterstützen. Die durchschnittliche Schuldenhöhe betrug , Klienten mit Schulden über AHAB mit Vermittelt an eine Kleinstschuldentil Schuldnerberatu Reihe Vermittelt an eine Schuldnerberatungsstelle 87

88 5. Ausblick In Bremen wird mit dem Bündnis für Wohnen versucht dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen entgegen zu wirken. Für unser Klientel, die sich zum Teil auch durch Äußerlichkeiten und Auffälligkeiten im Sozialverhalten aus der Masse der Wohnraumsuchenden hervorheben, ist die Suche nach bezahlbarem angemessenem Wohnraum extrem schwer geworden. Häufig begleitet uns die Suche nach adäquatem Wohnraum die gesamte Betreuungszeit über. Die Schuldensituation der Klienten 98% unser Klienten haben zum Teil erhebliche Schulden erschwert die Situation zusätzlich, da keine entsprechenden Schufaauskünfte bei den Vermietern vorgelegt werden können. Die gestiegene Zahl der Vermittlung an Notunterkünfte verdeutlicht diese Problematik. Langfristig wird nur mit der Schaffung von ausreichenden bezahlbaren Wohnungen in Bremen dem entgegen gewirkt werden können. 6. Kontakt Büro der aufsuchenden Hilfen: Kornstraße Bremen Tel.: Fax: Büroöffnungszeiten Montag Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung. Mitarbeiter: Angelika Bartl Christina Clawson Uta Grünhagen-Jüttner Bremen, im Januar 2014 Uta Grünhagen-Jüttner Teestube Jahresbericht 2013 Ambulante Straffälligenhilfe in der Teestube Blitzlichter 2013 Konzept Die Teestube fungiert als tagesstrukturierendes Versorgungs- und Beratungszentrum in der ambulanten Betreuung von Haftentlassenen in Bremen. Das Angebot der Teestube richtet sich an Haftentlassene, stationär aufgenommene Bewohner des angegliederten Haus Fedelhören, (ehemalige) Bewohner der anderen betreuten Wohnprojekte des Vereins Hoppenbank e.v., deren soziales Umfeld sowie an weitere delinquenzgefährdete Personen. Der Betrieb der Teestube ist eine einkommensunabhängige Leistung gemäß der Rechtsgrundlage: SGB XII 67 / 68. Aufgabenschwerpunkte der Teestube sind 1. ein tägliches, preiswertes und nahrhaftes Mahlzeitenangebot an jedem Tag im Jahr; 2. die Weitervermittlungsberatung und Betreuung der Besucher; und 3. das Angebot 88

89 verschiedener Freizeitaktivitäten. Weiterhin fungiert die Teestube als Arbeitsplatz für langzeitarbeitslose Personen. Zu den genannten Punkten wird im Folgenden ausführlicher Stellung genommen. Vorweg nur noch dies: Die Teestube als Versorgungszentrum ist ein Angebot unter vielen in Bremen. Die unterschiedlichen Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, sodass Haftentlassene, Drogenabhängige, Obdachlose und psychisch Kranke ihre spezifische Anlaufstelle haben. Absprachen und enge Zusammenarbeit sind hierbei grundlegend und funktionieren in der Regel gut. Die Teestube ist ein Angebot unter vielen des Vereins Hoppenbank. Die Zusammenarbeit mit den anderen Angeboten wie Berufshilfe, Brücke Bremen, betreutem Wohnen, dem Projekt Ehrenamt u.v.m. ist in der Weitervermittlungsberatung elementar und für die Besucher sehr effizient. Die Teestube berät und betreut ihre Besucher in allen Lebenslagen. Deshalb ist der Kontakt zu vielen Betreuungs- und Beratungseinrichtungen behördlicher oder privater Natur zwingend notwendig. Eine langjährig bestehende Zusammenarbeit mit kompetenten Ansprechpartnern verhilft hier zu tragfähigen Ergebnissen. Die Teestube fungiert als Arbeitsplatz für Langzeitarbeitslose, Haftentlassenen und anderen schwer vermittelbaren Personen. Wir arbeiten deshalb mit bewährten Partnern: Arbeitsagenturen, dem Jobcenter, dem Amt für Soziale Dienste, der Bremer und Bremerhavener Arbeit (bba), der Werkstatt Bremen, dem Integrationsfachdienst, den Sozialen Diensten der Justiz sowie mit verschiedenen Netzwerken unterschiedlichster Träger im Injobbereich zusammen. sauberes Straßenbild gesorgt. Die Teestube ist eine Anlaufstelle in einer Wohnstraße mitten im Zentrum Bremens. Eine stadtteilorientierte Ausrichtung der Arbeit ist deshalb ebenfalls sehr wichtig. Die Förderung des sozialen Friedens im Wohnumfeld hat sich die Teestube auf die Fahne geschrieben. Mit vielen Nachbarn wird ein guter Kontakt gepflegt. Entstehende Probleme werden frühzeitig durch ein Ansprechpartnersystem gelöst. Durch den Einsatz von Personen, die eine gemeinnützige Strafe in der Teestube ableisten, wird im näheren Wohnumfeld der weggeworfene Müll aufgesammelt und somit für ein Standort, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten Die Anschrift der Teestube des Vereins Hoppenbank e.v. lautet: Fedelhören 33, Bremen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Teestube mit der Linie 1, 4, 5, 10 Haltestelle Am Dobben und der Linie 25 Haltestelle Dobbenweg gut erreichbar. Zu Fuß sind es nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof zur Teestube. Weitere Kontaktdaten: Tel.: Büro des Projektleiters Tel.: Büro der hauswirtschaftlichen Betriebsleitung Tel.: Teestube-Empfang Fax: Mail: und Im Internet findet man aktuelle Jahresberichte und Flyer der Teestube unter: In den werktäglichen Bürozeiten von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr außer mittwochs von 10:30 Uhr- 12:00 Uhr ist die Projektleitung erreichbar. Die Öffnungszeiten der Teestube sind Montag-Donnerstag: 09:00-10:30 und 12:15-19:00 Uhr; Freitag: 09:00-10:30 und 12:15-14:15 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertags: 10:00-14:15 Uhr. 89

90 Teestube und Qualitätsmanagement Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Im Jahr 2013 hat der Verein Hoppenbank an weiteren qualitativen Verbesserungen nach der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 im Jahr 2010 gearbeitet. Regelmäßig wird in internen Audits das QM- Handbuch mit den entsprechenden Nachweisen und Protokollen geprüft. Im Projekt Teestube - im Januar 2013 erfolgte eine Re-Zertifizierung - wird vor allem auf die Überprüfbarkeit und den Nachweis der Kundenzufriedenheit über die angebotenen Mahlzeiten, der Besucherzahlen und dem Beschwerdemanagement Wert gelegt. Außerdem wurde das HACCP -Konzept in der Küche konsequent den realen Gegebenheiten angepasst und umgesetzt. Die Mittelgeber (Senator für Soziales) erwarten eine tägliche Öffnungszeit der Teestube und eine adäquate Besucherzahl, die ihre Leistungen rechtfertigen. Die Vorgabe der Geschäftsführung besagt deshalb, dass durchschnittlich 75 Besucher täglich die Angebote der Teestube nutzen sollen. Wir gewährleisten den Nachweis durch eine tägliche Zählung der Besucher. Im Jahr 2013 haben durchschnittlich 105 Besucher die Angebote der Teestube genutzt. Das Mahlzeitenangebot ist ein wichtiger Teil der Teestubenarbeit, deshalb befragen wir unsere Besucher einmal im Monat, ob sie mit dem Essen zufrieden sind. Ca. 94% der Befragten waren mit den Mahlzeiten zufrieden. In einer durchgeführten Kundenbefragung wurden 60 Besucher nach ihrer Zufriedenheit mit den Angeboten der Teestube und der Freundlichkeit der Mitarbeiter befragt. Das Ergebnis mit über 90% positiver Rückmeldung erfreute uns sehr. Teestube als Versorgungszentrum Die warmen Mahlzeiten sind weiterhin sehr beliebt. Das Küchenpersonal (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sog. 1 - Kräfte; in Bremen In(tegrations)-Jobber genannt und Abarbeiter) erstellt im Zweischicht-Modell durchschnittlich Mittagessen und ca Abendessen. Die Besucher nutzen intensiv das Essen auf Kredit. In Notzeiten (in diesen befinden sich viele der Besucher) und bes. in der zweiten Hälfte des Monats wird dieser Kredit in Höhe von 6,- (dafür bekommt man bis zu drei Mahlzeiten) gerne in Anspruch genommen. Trotz der schwierigen finanziellen Situation der Gäste wird dieser Kredit zu Anfang des Monats häufig zurückgezahlt, bzw. wird selbst ein Guthaben eingezahlt. Im Jahr 2013 wurden 694 (2012: 679) Einzahlungen mit Beträgen von 1,- bis 100,- entgegengenommen. 9 Personen erhielten eine Kostenübernahme zur Essensteilnahme von ihrem (rechtlichen) Betreuer. In ihrer Funktion als tagesstrukturierender Treffpunkt und Anlaufstelle ist die Teestube für viele Besucher ein "zweites Wohnzimmer" geworden. Sie kommen, um sich mit Freunden und Bekannten zu treffen, einen Kaffee zu trinken, die Zeitung zu lesen (2 Tageszeitungen: die Bremer Nachrichten und die TAZ erhalten wir als Spende) oder einfach zu klönen. Kommt ein Gast zu seinem Geburtstag in die Teestube, wird ihm ein Ständchen gesungen und ein Geburtstagstörtchen darf dann natürlich auch nicht fehlen. Und gerade weil man sich hier wohl und aufgehoben fühlt, ist man auch bereit mit den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen und um Rat, Hilfe und ein offenes Ohr zu bitten. 90

91 Ein besonderer Service der Teestube besteht darin, den zweiwöchentlich erscheinenden Speiseplan als Newsletter an Besucher zu versenden. Darin gibt es dann auch Hinweise auf besondere Veranstaltungen im Freizeitbereich. Zurzeit gibt es 82 Bezieher, die sich jedes Mal wieder auf die neuen Mahlzeitenangebote freuen. Täglich geöffnet, täglich eine warme Mahlzeit: Beratung, Vermittlung u. Betreuung 1. Sozialrechtsberatung Die Sozialrechtsberatung in der Teestube wurde im Jahr 2013 in Form einer offenen Sprechstunde, d.h. ohne vorherige Terminvereinbarung von einer qualifizierten Juristin ein- bis zweimal monatlich für jeweils 2 Stunden angeboten. Rahmenbedingung Die Beratung fand in der Teestube bzw. im Büro der Teestube statt. Der Erstkontakt erfolgte entweder durch direkte Vorsprache oder wurde von einem Sozialarbeiter der Teestube aber auch von anderen Projekten des Vereins vermittelt. Die Klienten wurden sowohl mündlich beraten als auch im Schriftverkehr mit Behörden unterstützt. Die Juristin ging auf individuelle Probleme der Klienten ein und gab Hilfe zur Selbsthilfe. Problematisch ist, dass die Klienten den Sachverhalt, der ihr Problem ausgelöst hat, oftmals nicht klar strukturiert formulieren können, bzw. dass sie nicht alle Unterlagen beisammen haben Bei Bedarf wurden Folgetermine vereinbart, die fast immer auch wahrgenommen wurden. Schwerpunkte Hauptsächlich wurde in den Bereichen SGB II und XII beraten. Es ging um alle Arten von Sozialleistungen wie ALG II, Mietkosten, Mehrbedarf etc. Ebenfalls wurde über das Thema Pfändungsschutzkonto informiert und beraten. Sozialrechtsberatung als Teil sozialer Arbeit Durch die Beratung über die Rechtslage konnte zur Klärung einer Lebenssituation beigetragen, Lösungswege aufgezeigt und zumindest ein erster Schritt gegangen werden. Die Möglichkeit, sich von einem Juristen beraten zu lassen, hat auch das Selbstbewusstsein des Klienten gestärkt. 2. Vermittlung: Weitervermittlungsberatung bei einer Suchtproblematik, bei psychischen Problemen, bei einer Schuldenproblematik, bei Obdachlosigkeit etc.. Langjährige Kontakte mit vielen Einrichtungen erleichtern bei der Weitervermittlungsberatung kurzfristige Beratungstermine und schnelle Hilfe. Ein großes Problem für viele Klienten aber auch für unsere Injobber ist auch für diesen Berichtszeitraum das Finden einer adäquaten neuen Wohnung. Der Wohnungsmarkt ist gerade für unsere Klientel ausgereizt. Ständige Ablehnungen von Vermietern, Maklern und Wohnungsbau- 91

92 gesellschaften (negative Schufa- Auskunft; keine Hartz IV Empfänger; keine Wohnung frei) wirken demotivierend. Ständige Ermunterungen weiterzusuchen und am Ball zu bleiben sind erforderlich, die Vermittlung in Notunterkünfte und Pensionen bleibt zwangsläufig nicht aus. Desolate Wohnumstände wirken einer sozialen Verbesserung und Stabilisierung unserer Besucher entgegen. 3. Betreuung: Unter Betreuung verstehen wir, stets ein offenes Ohr haben für die alltäglichen Sorgen und Probleme der Gäste der Teestube bis hin zur Krisenintervention. Der Peergroup-Mediator Als besonderes Angebot in der Betreuung und Beratung wurde das Modell Peergroup-Mediator entwickelt. Der Peergroup-Mediator ist ein ehemals straffälliger Klient, der sich jetzt in einer stabilen Lebenssituation befindet und als Vermittler zwischen Klient und Problembeteiligten fungieren soll. Er leistet eine Form der Kontakt- und Beratungsarbeit und begleitet z.b. Klienten zu Ämtern und Behörden, hilft bei der Wohnungssuche, bei allgemein lebensweltlichen Problemen und besonders bei dem Versuch auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Klienten berichten häufig über für sie unerwartete Erfolge und freuen sich darüber sehr. Freizeitaktivitäten Innerhalb und außerhalb der Teestube werden Freizeitaktivitäten durchgeführt. Größter Beliebtheit erfreuen sich Aktionen, bei denen auch der Bauch zu seinem Recht kommt, wie z.b. das Sommerfest, ein Grillfest mit Livemusik: und am (Glücks-)Rad drehen oder auch die Feiertage mit einem Festtagsmenü, das Adventsfrühstück, den vielen bunt gefüllten Tellern und einem Weihnachtsmann: 92

93 Gerade im Monat Dezember bietet die Teestube viele Aktionen an, um den Besuchern in der Vorweihnachtszeit Positives erleben zu lassen. Wir merken, dass es unseren Besuchern schwer fällt, mit Weihnachten etwas Gutes zu verbinden. Sie sind dann schlecht drauf! Sie denken an ein zerrüttetes Verhältnis zur Familie, keine Kontakte zu Eltern oder Kindern und natürlich auch keine finanziellen Möglichkeiten einer nahen Person etwas zu schenken. Deshalb gibt es ein großes gemeinsames Adventsfrühstück, bunte Teller an den Adventssonntagen, einen Adventskalender, ein Weihnachtstüte am Heiligabend, viele gute Worte und vor allem zwei offene Ohren. Bei kulturellen und anderen Veranstaltungen außerhalb der Teestube, bleibt es schwierig, die Gäste zu einer Teilnahme zu motivieren. Ein langjähriger Kontakt und die persönliche Ansprache sind hier hilfreich. Innerhalb der Teestube sind Spielnachmittage beliebt. Jeden Dienstag wird ein Spielnachmittag angeboten. Dieser Nachmittag hat sich als feste Einrichtung etabliert und wird gerne vor allem in den kalten Monaten - angenommen. Brett- und Kartenspiele, begleitet von Kaffee und Kuchen, sind ganz nach dem Geschmack der Besucher. Unregelmäßig wegen fehlender Teilnehmer fand das Bowling statt. Diese Aktivität wird von einem Ehrenamtlichen durchgeführt..hervorzuheben ist noch der Besuch des Sechs- Tage-Rennens, des Klimahauses 50 Freikarten ermöglichten 2 Ausflüge nach Bremerhaven -, des Universums und eines Kinobesuches. Weitere Ausflüge mit dem vereinseigenem VW- Bus gingen nach Cuxhaven unter dem Motto: Sonne, Strand und Mee(h)r, Vor dem Klimahaus in Bremerhaven Gefundenes Strandgut bei einer Wattwanderung in den Harz, -Wandern, Grünkohlessen und Autoschieben -, zweimal zu den Wölfen in den Wildtierpark Lüneburger Heide: Ein tolles Erlebnis, an das man sich lange erinnern wird 93

94 zum Klosterfest nach Bergedorf und einen Tag auf Norderney. Kaffee und Brötchen, aber auch Kartoffelsalat oder Eintopf zur Stärkung sind natürlich bei den Ausflügen dabei. Froh sind wir über die bereitwillige Vergabe von Freikarten für Museen, Theater und Großveranstaltungen in der Stadthalle. Deshalb konnten wir unseren Gästen den Besuch des Sechs-Tage-Rennens und des Klimahauses ermöglichen. Angebote, bei denen von den Gästen mehr Bewegung (z.b. bei Radtouren) gefordert wird, werden leider kaum angenommen. Drei kleinere Radtouren haben stattgefunden. Insgesamt wurden 127 Freizeitaktivitäten durchgeführt, an denen insgesamt 2161 Personen teilnahmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Gäste noch tagelang von den Aktionen schwärmen, wenn sie sich dann einmal durchgerungen haben, daran teilzunehmen. Teestube als Arbeitsplatz: Beschäftigung, Qualifizierung, Stabilisierung, Abarbeit und Praktika Im Jahr 2013 waren außer der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin und des Leiters der Teestube durchschnittlich 20 Personen in Maßnahmen in der Teestube beschäftigt. Davon im gewerblichen Bereich 10 Stellen: 8 KüchenhelferInnen, 2 Köche (außer zwei AGH- Entgeltvariante und ein geringfügig Beschäftigter, befanden sich 7 Personen in einer Integrationsjob Maßnahme, auch Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung genannt). Vier KüchenhelferInnen, die über das Netzwerk Mitte einem wichtigen Kooperationspartner der Teestube betreut werden, nehmen während ihrer Beschäftigung an Qualifizierungen teil, um sie auf den 1. Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Küchenhilfen gehören der immer größer werdenden Gruppe der Langzeitarbeitslosen an. Diese sind kaum direkt auf den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln und besitzen sehr eingeschränkte Qualifizierungspotentiale. Die Aufgabe des Projektleiters und der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin liegen in der sozialen Stabilisierung und Hilfe zur beruflichen (Neu-)Orientierung. Einfachste Grundqualifikationen wie Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Ausdauer, Mobilität, Auffassungsbereitschaft und Teamfähigkeit müssen von den Küchenmitarbeitern erlernt werden. Für einige Küchenmitarbeiter wird bei bestehender Alkohol- oder Drogenproblematik durch viele intensive Gespräche und Begleitungen therapievorbereitend gewirkt. Für Küchenmitarbeiter werden bei Bedarf Praktikumsplätze zur Qualifizierung oder zur Arbeitserprobung gesucht und gefunden. Drei Küchenhilfen die neben einer Langzeitarbeitslosigkeit, bereits straffällig geworden sind und meist auch gesundheitliche Probleme haben - werden über das eigene Netzwerk intensiv sozialintegrativ betreut. 94

95 Auch ein Betriebsausflug ans Meer gehört zur Betreuung dazu. Im pädagogischen, technischen und Verwaltungsbereich arbeiteten ein Sozialarbeiter (der gleichzeitig als Projektleiter fungiert), eine weitere Sozialarbeiterin, die über einen Sonderzuschuss des Senators für Soziales in diesem Jahr 25 Stunden wöchentlich einsetzbar war, eine unterstützende Kraft im sozialen Bereich, die über das Arbeitsmarktprogramm PLUS- zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit 15 Wochenstunden finanziert wurde sowie folgende In-Jobber: zwei soziale Betreuer, zwei Peergroup-Mediatoren und eine Verwaltungskraft. Ein Hausmeistergehilfe unterstützte bei Verschönerungsarbeiten innerhalb und außerhalb der Teestube. Die externe Qualifizierung übernehmen hier das regionale Netzwerk Mitte und das Netzwerk Hoppenbank. Im Rahmen der Aktivierenden Hilfen nach 11(3) SGB XII werden in der Teestube Beschäftigungsangebote vorgehalten. Zwei Personen haben sich auf diesem Wege etwas dazuverdient und erhielten Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Eine Person arbeitete im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und unterstützte die Arbeit der Teestube durch Einkäufe, Organisation von Freizeitaktivitäten und Unterstützung des Projektleiters. Ebenfalls erhielten 21 (2012: 27: 2011: 28) Personen in diesem Jahr die Möglichkeit, ihre Ersatzfreiheitsstrafe abzuarbeiten. Durch intensive Betreuung wurden von 28 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen 20 vollständig abgearbeitet bzw. in 2014 fortgeführt. Die Abarbeiter werden in der Küche oder im Garten eingesetzt: Insgesamt wurden 3456 (2012: 3234; 2011: 3269) Stunden an gemeinnütziger Arbeit abgeleistet. Das entspricht ca. 864 (2012: 809; 2011: 817) eingesparten Hafttagen. Auffällig ist die hohe Stundenzahl, die die Abarbeiter ableisten mussten. Einige brachen ihre Abarbeit aus gesundheitlichen (Therapie/Schwangerschaft) beruflichen oder anderen Gründen ab. Hier wurden Ratenzahlungsvereinbarungen empfohlen. Die Integration von straffälligen Personen ist Aufgabe und Ziel gerade in unserem Verein und wird daran deutlich, dass von den 21 genannten Abarbeitern insgesamt 10 weiterhin intensiv begleitet und betreut wurden, sei es durch eine angebotene In-Job- Maßnahme zur Wiedereingliederung in den beruflichen und sozialen Kontext oder durch eine Einbindung in eine sinnvolle Beschäftigung als Ehrenamtlicher in der Teestube. Im Rahmen des vereinseigenen Projektes Ehrenamt haben sich in diesem Jahr insgesamt 18 Personen freiwillig sozial in der Teestube engagiert. Ihr Engagement beinhaltete u.a. die Gestaltung von Spielnachmittagen, Bowling, die Beschaffung von Sachspenden (Süßigkeiten): die Begleitung von Klienten, Fahrdienste, Mitarbeit in der Küche, Unterstützung an Wochenenden und vieles mehr. Einige Personen waren nur kurzfristig tätig, Bei ihnen endete meist eine Injob-Maßnahme. Die ehrenamtliche Tätigkeit diente ihnen zur Überbrückung 95

96 der Arbeitslosigkeit und verhalf ihnen zu einer Tagesstruktur. Hervorzuheben ist die großartige Unterstützung vieler Ehrenamtlicher in der Küche, ohne sie wäre die Küche häufig kalt geblieben. Drei Personen absolvierten im Rahmen eines Schulauftrages, im Rahmen der Ausbildung oder für ihr Studium ein Praktikum. Hilfe! Eine Osterhasen-Invasion! Insgesamt waren der Projektleiter und die hauswirtschaftliche Betriebsleiterin für 53 Mitarbeitende als Ansprechpartner zuständig. Ein gutes Betriebsklima sorgt trotz der Problematik der immer nur befristeten Stellen (und das sind dann auch nur noch Injobmaßnahmen) sowie der wie oben erwähnten unterschiedlichsten Beschäftigungsarten auch in diesem Jahr wieder für eine kontinuierliche Arbeit in der Teestube. Personelle Engpässe gibt es regelmäßig dann, wenn Bewilligungszeiträume von Injob-Maßnahmen enden, Maßnahmen für Mitarbeiter nicht verlängert wurden und das Jobcenter nur zaghaft Bewerber auf neu bewilligte oder freigewordenen Stellen zuwies. Glücklicherweise arbeiteten die Mitarbeiter dann teilweise ehrenamtlich weiter, sodass wir das Angebot der Teestube aufrechterhalten konnten. 2011: Wasserschäden 2012: Land in Sicht 2013: Vor Anker gehen 2011 stand im Zeichen von Wasserschäden. Im Jahr 2012 herrschte Entspannung und Ruhe. Die Besucherzahlen entwickelten sich sehr positiv ging die positive Entwicklung weiter. Zwar gab es noch einmal einen kleinen Wasserschaden, aber Besondere Highlights sind immer die Tage, an denen es Grünkohl gibt. An Feiertagen werden regionstypische Spezialitäten angeboten. Und natürlich wird im Sommer auch draußen im Garten gegrillt. Gemeinsam mit dem Küchenpersonal wurden spezielle Speisepläne unter dem Motto: Speisen aus den Bundesländern und Türkische Spezialitäten hier verwöhnte ein türkischer Ehrenamtlicher unsere Gäste -, erstellt. Der Gastkoch Stephan Marx kredenzte uns u. a. einen bayrischen Hax n. Für unsere Fischliebhaber gab es als besonderes Highlight ein Muschelessen. Besonders für die Gäste, die gerne vegetarisch essen, bieten wir ca. viermal die Woche eine schmackhafte Alternative, die gerne, auch mal von Nichtvegetariern, angenommen wird. irgendwie waren wir daran schon gewohnt: Die Teestube wird weiterhin sehr gut besucht. Täglich besuchen durchschnittlich über 100 Gäste die Teestube. Dies liegt sicher auch an der hervorragenden Küche. Die Köche und Küchenhelfer erstellen täglich unter Anleitung der kompetenten hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin eine ausgewogene und leckere Mahlzeit. 96

97 Spenden u.ä. Wie bereits berichtet erhält die Teestube Sachspenden in Form von Freikarten oder von der Bremer Tafel Lebensmittel, die wir an die Besucher weitergeben. Beim Ortsamt Mitte erhält die Teestube jährlich Mittel zur Ausstattung der Teestube. Darüber freuen wir uns sehr. Für vier Besucher spendete die Sparkasse Bremen Geld für winterfestes Schuhwerk. Die PSD Bank Nord eg spendete uns für neue Besucherstühle und ein Tiefkühlgerät einen größeren Betrag. Der Projektleiter bedankt sich für die Spende Alle Spenden unterstützen die Arbeit der Teestube sehr und kommen den Besuchern direkt zu gute. Ausblick Zum Schluss dies: An den Zahlen wird deutlich, dass das Angebot der Teestube angenommen wird. Als langjährige Mitarbeiter erfahren wir täglich die Notwendigkeit, als Anlaufstelle und Versorgungszentrum zu fungieren. Den größten Wunsch unserer Besucher: die Öffnung an jedem Tag in der Woche, konnten wir mit 2 Ausnahmen in diesem Jahr erfüllen. Mit großem Einsatz und Freude an der Arbeit ist es den In-Jobbern aber auch den Abarbeitern und Ehrenamtlichen zu verdanken, dass die Teestube im Jahr 2013 an 363 Tagen geöffnet hatte. Eine tolle Leistung des ganzen Teams. Die Politik der Bundesregierung bestimmt auch die Arbeit der Teestube bzw. das Arbeiten in der Teestube. Die Probleme unserer Besucher wachsen und damit der Beratungs- und Betreuungsaufwand von unserer Seite. Die in der Teestube Beschäftigten arbeiten wie beschrieben - zum größten Teil als In-Jobber. Die Mitarbeiter der Teestube sehen auch die positiven Möglichkeiten, die ein In-Job beinhaltet. Stabilisierung und zumindest auch kleine Chancen zu einer weiteren tragfähigen Lebensplanung. Das Netzwerk Mitte übernahm die 5 Injobber als Küchenhilfen, die bis zum über das Netzwerk Akademie Überlingen liefen. Eine intensive Vor- und Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Mitte trug gute Früchte. Bei vielen Beschäftigten ist großes Engagement und auch Freude an der Arbeit festzustellen. Dies schlägt sich auf die Arbeit untereinander und mit unseren Kunden nieder. Die Dankbarkeit der Besucher für jede noch so kleine Geste ist uns gewiss! After- Eastern: Osterhasensuchen in der Teestube 97

98 Projekt InJob (AGH-MAE), Sachbericht 2013 Sachbericht Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) über Verein Hoppenbank e.v. 11 Plätze Kurzdarstellung der in der Maßnahme durchgeführten Arbeiten Im Fokus der Maßnahme stehen langzeitarbeitslose, straffällige Personen. Für diese lässt sich aufzeigen, dass unterschiedliche Problemlagen in diversen Konstellationen vorkommen: Drogen, Schulden, auffälliges soziales Verhalten, Gewaltbereitschaft gekoppelt mit mangelnder Impuls-kontrolle und wenigen Strategien zu einer angemessenen Selbstkontrolle, keine ausreichenden sozialen Kompetenzen und berufliche Schlüsselqualifikationen. Hinzu kommen mangelnde schulische und berufliche Qualifikation, Langzeitarbeitslosigkeit, desolate Familienverhältnisse, Obdachlosigkeit, lange Sozialhilfekarrieren, mangelnde soziale Kompetenzen, traumatische Erfahrungen u.v.m. Oftmals fehlen realistische Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, viele sind arbeitsentwöhnt oder ohne nennenswerte Arbeitserfahrungen. Sie müssen erst (wieder) langsam an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Der Abbau von Vermittlungshemmnissen ist für diese Gruppe Grundvoraussetzung, um sie überhaupt in irgendeiner Weise in Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit zu bekommen, das Projekt dient so gesehen der Herstellung erster Integrationsschritte einer besonders marginalisierten und ausgegrenzten Gruppe mit konkretem Arbeitsmarktbezug. Bei der Anleitung und arbeitspädagogischer Anleitung und Betreuung ist besonders die fachliche Anleitung (Handwerk und Küchenbereich) durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden, da die meisten Klienten/Teilnehmer keine oder ungenügende Fachkenntnisse aufweisen. Darüber hinaus ist eine arbeitspädagogische Anleitung und Betreuung durch Sozialpädagogen erfolgt, die die Teilnehmer in den Problembereichen - Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit - Konfliktfähigkeit am Arbeitsplatz - Gruppenverhalten in der Beschäftigung - Frustration am Arbeitsplatz - Gesundheitsvorsorge und Einhalten von Sicherheitsbestimmungen etc. betreuen. Vermittelte Kenntnisse: die TN im handwerklichen Bereich lernen den Umgang mit Materialien wie Holz, Farbe, Metall im Rahmen von Verschönerungs- und unplanmäßigen Reparaturarbeiten. Sie lernen, planvoll zu handeln und erleben, wie Arbeitsaufgaben organisiert werden müssen, um zu einem befriedigenden Abschluss/Ergebnis zu kommen. Hierbei werden sie stets ermuntert, eigene Ideen und Fähigkeiten einzubringen. Die TN im Küchenbereich der Teestube lernen den Umgang mit Lebensmitteln und die Zubereitung von Speisen. Sie erfahren wie Arbeitsabläufe in der Küche mit Servicebereich geplant und umgesetzt werden und erleben angesichts von Schicht- und Wochenenddiensten, wie wichtig Teamarbeit ist und dass mach sich auf die anderen verlassen können muss. Helfer/in in der Küche Durch die eingerichteten AGH-MAE-Küchenhilfen war es möglich, das Angebot im Frühstücks- und Abendbereich sowie an Wochenenden und Feiertagen für Straffällige und sozial Benachteiligte aufrecht zu erhalten. Die ausgeführten Arbeiten der Küchenhelfer umfassten folgende Arbeiten: Mitarbeit unter Anweisung und Anleitung des Kochs und der Hauswirtschaftsleiterin bei der Essensvorbereitung, der Essenszubereitung, der Essensausgabe unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften (HACCP-Konzept), der Geschirreinigung und bei der Reinigung und Sauberhaltung des Küchenbereiches einschließlich Wartung und Pflege der Arbeitskleidung der Maßnahmeteilnehmer (waschen und bügeln). 98

99 Hilfshandwerker in der Straffälligenbetreuung Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Ausgeführte Arbeiten sind: Die Hilfshandwerker in der Straffälligenbetreuung haben die Bewohner, die in Wohneinheiten des Vereins Hoppenbank e.v. bzw. eigenen Wohnungen wohnen und in der Gesamtheit aus dem Straffälligenbereich kommen, bei der Erhaltung der Wohnung und des Wohnumfeldes unterstützt, notwendige Standards in Mieträumen einzuhalten und zu praktizieren. Dazu gehören - Hilfestellung und Kontrolle bei der Sauberkeit und Pflege der Mieträume, Mobiliar und Wäsche - Anleitung der Klienten bei Hygiene und Mülltrennung / Müllbeseitigung / Recycling - Anleitung und Hilfestellung bei kleineren Reparaturen in gemieteten Räumen und Mobiliar - Anleitung und Hilfestellung bei Verschönerungsarbeiten in den Wohnungen der Klienten - Hilfe bei Einrichtungs- und Beschaffungsarbeiten im Möbelbereich Hauswarthelfer/-in Die Hauswarthelfer/-in in der Versorgungseinrichtung Teestube / Haus Fedelhören haben zusätzliche Verschönerungs- und Reinigungsarbeiten im Innen- und Außenbereich der Teestube durchgeführt. Da nicht wenige Gäste und Besucher dieser Einrichtung Drogenkonsumenten sind, gehörte zum Aufgabenbereich auch der zusätzliche Schutz von Nachbarn der Teestube vor weggeworfenen Drogenutensilien, ungewöhnlichen Verunreinigungen des Umfeldes / Außenbereiches und/oder sonstigen Beeinträchtigungen. Durch häufige zusätzliche Inspektionen des Außenbereiches (Fedelhören Carée) sorgten die Maßnahmeteilnehmer für ein verstärktes positives Erscheinungsbild der Teestube nach Außen und nach Innen. Anleitung und arbeitspädagogische Begleitung Die Teilnehmer der Maßnahme sind durch eine Vielzahl von Problemen belastet, so z. B. durch Suchterkrankungen, offene Strafverfahren, Analphabetismus und Schulden, in der pädagogischen Begleitung haben wir verstärkt in diesen Bereichen mit den Teilnehmern zusammen gearbeitet. So wurde ein Teilnehmer unterstützt eine Rehabilitationsmaßnahme zur Behandlung seiner Suchterkrankung aufzunehmen. Nach erfolgreichem Abschluss hatte er die Möglichkeit wieder eine AGH/MAE beim Verein aufzunehmen, um sich weiter zu stabilisieren, ein Teilnehmer wartet seit einem geraumen Zeitraum auf seine Hauptverhandlung, die erneut vertagt wurde hier ist eine intensive Unterstützung notwendig, um ihn zu stabilisieren. So wurde er durch die psychische Belastung in seiner Suchterkrankung rückfällig. Er wurde von uns in Kooperation mit dem zuständigen SPSD sofort in eine Entgiftung und danach in eine tagesklinische Maßnahme vermittelt. Zur Unterstützung für ihn als alleinerziehender Vater wurde der Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt hergestellt. Bei einem anderen Teilnehmer waren Schulden aufgelaufen, er benötigte Unterstützung um mit den Gläubigern seinem Einkommen angemessen Kleinstraten zu vereinbaren. Mehrere Teilnehmer leiden unter schweren körperlichen Erkrankungen (Krebs, Schlaganfall, Herzerkrankungen, hirnorganische Ausfälle, Gicht, mehrfachen Bandscheibenvor-fällen etc.). Hier ist eine psychische Stabilisierung in der Arbeit besonders notwendig, verbunden mit der Hilfestellung, die durch die Erkrankung bedingten Einschränkungen in der Arbeit zu akzeptieren und eine Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit zu erhalten. Zur Unterstützung der gesundheitlichen Stabilisierung werden im Einzelfall auch Ernährungsberatungen durchgeführt. Bei einem weiteren Teilnehmer wird die Aufnahme einer stationären Rehabilitationsmaßnahme unterstützt und bei der Klärung einer Sorgerechtsangelegenheit beraten. Ein anderer Teilnehmer hat Hilfestellungen erhalten, um an einem Alphabetisierungskurs teilzunehmen. Ein Teilnehmer konnte soweit stabilisiert werden, dass die AGH/MAE beendet werden konnte, da er einen Minijob beim Verein aufgenommen hat. Vom bis haben 16 Personen an der Maßnahme teilgenommen: - 5 Personen sind aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden - 1 Person war mit der Anzahl der Arbeitsstunden und den Aufgaben überfordert - bei 3 Personen endete die Maßnahme fristgemäß - 7 Teilnehmer haben eine Verlängerung bekommen und sind weiterhin bei Hoppenbank in der Maßnahme (AGH(MAE 214/19/14) beschäftigt. 99

100 2. Über die Träger Aucoop und Huchtinger Arbeitslosen Initiative waren weitere Teilnehmer AGH-MAE in den Arbeitsbereichen bei Hoppenbank beschäftigt: - Teestube - Küchenhilfen / Koch - soziale Betreuung - Bürohelfer - Peergroup Mediator sowie im EDV-Bereich (für Klienten EDV) und Werkraum Sonne 3 (Peergroup Mediator) eingesetzt. Durchführungszeitraum: Berufshilfebüro (BHB) Hoppenbank e.v. Mit diesem Bericht legen wir die Bilanz für das Haushaltsjahr 2013 des Berufshilfebüros im Verbundprojekt Chance IV vor. Die Berufshilfe hat sich in den letzten Jahren als wichtiges Instrument zur beruflichen Reintegration vor Straffälligen erwiesen. Ziel der Berufshilfe Das BHB bietet zielgruppenorientierte und individualisierte Beratung zur beruflichen und sozialen Integration von Straffälligen, von Straffälligkeit bedrohten und von aktuell inhaftierten oder unter Bewährung stehenden Personen sowie Inhaftierten, die ohne Bewährungsauflagen entlassen werden, an. Ziel des Projektes ist es, durch individualisierte Hilfestellungen, offene Beratungen sowie durch Vernetzungstätigkeiten mit Leistungsgebern, Kooperationspartnern und angrenzenden Hilfesystemen eine langfristig angelegte Verbesserung der beruflichen und sozialen Integration von aktuell arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten Straffälligen und aus der Haft entlassene Personen zu erreichen. Dafür arbeitet das Team des BHB seit Jahren sowohl in der JVA als auch außerhalb. Die hilfesuchenden Personen werden bei der Beschäftigungssuche/ -aufnahme unterstützt und ihre Problemlagen sollen durch individuelle Beratung, Begleitung und Förderangebote minimiert werden. Dabei werden Bewerbungsunterlagen erstellt, Stellenakquise betrieben, Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen gesucht und auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Alles geschieht in Zusammenarbeit mit den Klienten, um die Eigeninitiative zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Situation und Lage des Arbeitsmarktes werden hierbei stets im Auge behalten. Unsere Arbeit soll neben einer effektiven Wiedereingliederung in Beschäftigung auch eine nachhaltige Wirkung haben. Personelle Besetzung und Standorte in der Berufshilfe Die Berufshilfe ist an folgenden Standorten zu finden: a) Gerichts- und Bewährungshilfe, Bremen-Mitte, Sögestraße b) Gerichts- und Bewährungshilfe, Bremen-Nord, Am Sedanplatz 7 c) Justizvollzugsanstalt und KompetenzCentrum Bremen, Sonnemannstraße d) Geschäftsstelle Hoppenbank e.v. Bremen, Buntentorsteinweg 501 Das Personal war in Zeit vom bis zum wie folgt besetzt: 1) Jana Freiberg Soziologin ,00 Std. 2) Thomas Hoyer Dipl. Sozialpädagoge ,00 Std. 3) Karin Weers Dipl. Sozialpädagogin ,00 Std. 4) Anne Becker Verwaltungskraft, TN Management ,00 Std. 5) Eva Mogalle Dipl. Sozialpädagogin ,00 Std. 6) Wolfgang Seidel M. A. der Sozial- und Organisations Std. pädagogik 100

101 Projektverlauf Die vorrangige Zielsetzung der Berufshilfe ist die berufliche und soziale (Re) Integration straffälliger Personen durch Beratung und Unterstützung. Die individuelle Förderung steht dabei immer im Mittelpunkt. Dabei werden Bewerbungsunterlagen erstellt (Lebensläufe, Bildungspässe und Bewerbungsanschreiben angefertigt, Zeugnisse wiederbeschafft), Stellenakquise betrieben, Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen gesucht und auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Alles geschieht in Zusammenarbeit mit den Klienten, um die Eigeninitiative zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Gesprächsinhalte, Aufgabenstellungen, Vereinbarungen und deren Nach-haltung werden dokumentiert. Die Situation und Lage des Arbeitsmarktes werden stets im Auge behalten. Unsere Arbeit soll neben einer effektiven Wiedereingliederung in Beschäftigung auch eine nachhaltige Wirkung haben. Durch positive Veränderung der individuellen Situation und der Leistungsfähigkeit der Klienten sollen die beruflichen Eingliederungsaussichten verbessert werden. Durch Abbau relevanter, individueller Vermittlungsbarrieren und Hemmnisse und der Bereitstellung angemessener Förderangebote und Hilfestellungen soll die Beschäftigungsfähigkeit der Klienten aufrecht erhalten bzw. wieder hergestellt, eine (Wieder-) Heranführung in den regulären Arbeitsmarkt erreicht werden. Gemessen an den vorliegenden und zu erwartenden Fähigkeiten des Klienten werden nach dem Prinzip der kleinen Schritte Lösungswege gesucht und beschritten. Zur Stärkung und Reaktivierung von beruflichen Kompetenzen, sowie zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung können außerdem vereinsinterne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Beschäftigungsangebote stellen im Sinne der Zielerreichung ein wichtiges Instrument zur Herstellung der Tagesstrukturierung, zum Aufbau sozialer Kontakte und zur Erprobung der eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten dar. Die in 2012 verstärkt durchgeführte aufsuchende Arbeit hat sich auch in 2013 bewährt. Die regelmäßigen Besuche der vereinsinternen Projekte und das Anbieten von Sprechstunden vor Ort hat das Projekt Berufshilfe bei den Klienten bekannter gemacht und für höhere Akzeptanz gesorgt. Eventuelle Vorbehalte und Scheu konnten so aus dem Weg geräumt werden, die Teilnehmer der anderen Projekte konnten die Mitarbeiter auf diesem Wege erstmal unverbindlich kennenlernen, bevor sie sich entschließen, an der Beratung teilzunehmen. Im Frühjahr 2013 wurde das Berufshilfeprojekt AZAV zertifiziert. Durch die Vorbereitung und Zertifizierung konnten die Abläufe, Formblätter sowie die Dokumentation erneut verbessert werden. Die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsagentur Pensum läuft weiterhin positiv. Anfang des Jahres gab es einen Personalwechsel, wodurch wir eine neue Ansprechpartnerin bekamen. Wir freuten uns sehr, dass Frau Vince hierzu unser Büro aussuchte, um uns und das Projekt persönlich kennenzulernen. Bei diesem Anlass konnte auch die bisherige Zusammenarbeit reflektiert sowie die zukünftige Zusammenarbeit besprochen werden. Schnittstellen: Der benannte Meilenstein zum wurde im Zwischenbericht zur Koordination der Schnittstelle bereits umfassend dargestellt und an die bba versandt. Im Rahmen der AZAV Zertifizierung der Berufshilfe findet eine laufende Befragung von Teilnehmenden statt. Es wird nach Inhalten, Schriftmaterialien, Räumen und Personal gefragt. Die Antworten zu diesen Fragen sind positiv. Beitrag der Kooperationspartner im Projekt Die Kooperationen sind überwiegend schriftlich manifestiert. Die darin beschriebenen Aufgaben führen zum gemeinsamen Nutzen aller gleichberechtigten Partner und helfen in der Klientenarbeit eine umfassende und ganzheitliche Versorgung der Klienten sicherzustellen. Die Partner stimmen ihre Ziele ab und schaffen damit die Voraussetzung für das Gelingen der individuellen Hilfestellungen zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Integration unserer Klienten. Die Berufshilfe kooperierte 2013 insbesondere mit den folgenden Partnern: 101

102 - Jobcenter Bremen Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Es fand ein regelmäßiger Austausch zwischen der Berufshilfe und dem Jobcenter statt. So wurden monatlich die neu aufgenommenen Klienten in Listenform sowie eine Statistik zur Klientenstruktur (diese noch bis Juni 2013) an die Querschnittsbeauftragte geschickt. Individueller Austausch findet im Rahmen der Klientenberatungsprozesse mit den zuständigen Arbeitsvermittlern/Fallmanagern statt, meistens telefonisch oder per . - JVA Bremen - Gerichts- und Bewährungshilfe / Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen Traditionell wird über die Gerichts- und Bewährungshilfe die Mehrzahl der Klienten zur Beratung an die Berufshilfe vermittelt. - Förderwerk Bremen Zuweisung von Teilnehmern an die Berufshilfe, Bereitstellung von AGH-MAE-Maßnahmen, Bereitstellung von Plätzen zur Tilgung einer Geldstrafe. Hierzu bitten wir um Beachtung der gesonderten Berichterstattung. - Mauern Öffnen Bereitstellung von AGH-MAE-Maßnahmen - Verein Bremische Straffälligenhilfe Kooperation insbesondere im Bereich des EVB-Pools im KompetenzCentrum - Ausbildungsbüro der Handelskammer - Ausbildungsbüro der Handwerkskammer Beide Kammern halten ein Projekt bereit für die Beratung und Vermittlung von Auszubildenden an ausbildungswillige Unternehmen. Das BHB har mit den zuständigen Mitarbeitern der Kammern eine mündliche Kooperation mit dem Ziel der Übermittlung von BHB Klienten an die Kammern initiiert. - Pensum Personalvermittlung Der Kontakt zur Zeitarbeitsagentur Pensum besteht weiterhin, die Zusammenarbeit wird von beiden Seiten als gut bewertet. Arbeitsmarktakteure, Bildungs- und Beschäftigungsträger, Arbeitgeber, Akteure des Netzwerkes Straffälligenhilfe und Drogenhilfe, AfSD, Erwachsenenschule Bremen, Integrationsforderung Werkstatt Bremen. Zielerreichung Meilensteine / Zielgröße / Vorgaben für 2013 Vorgaben: Ergebnisse: 240 Beratungen in Beratungen in 2013 (95 %) 5 % Frauen = 12 Frauen 28 Frauen (12,3 %) (davon 8 in Haft) 25 % Migrationshintergrund = 60 Personen 88 Personen (38,6 %) 15 % U25 Klienten = 36 Personen 33 Personen (14,5 %) 20 Bildungspässe 15 Bildungspässe 93 Lebensläufe Vermittlungen in 2013 Geförderte Beschäftigung Soll InJob Vermittlungen (AGH-MAE) inklusive Vermittlungen in die Maßnahme Knastgewächse, BIWAQ beim Förderwerk Bremen 102

103 1. Arbeitsmarkt, Schulmaßnahmen, Soll Vermittlungen, davon waren 2 Schulvermittlungen zur Erwachsenenschule Bremen, 1 Vermittlung in Ausbildung und 3 Vermittlungen in Arbeit auf geringfügiger Basis. Es wurden 14 weitere Vermittlungen in Praktikum (6), Qualifizierungsmaßnahmen / Weiterbildung (3), Bewerbungstraining (1), Umschulung (1) erreicht. Eine Vermittlung erfolge im Rahmen des SGB XII (1), zwei Teilnehmer wurden in eine ehrenamtliche Tätigkeit (2) vermittelt, da sie auf eine Zuweisung in eine AGH- MAE beim gleichen Träger warteten. Bei wenigen Teilnehmern erzielten wir eine wiederholte Vermittlung. So mündete ein Praktikum in eine Ausbildung, eine Weiterbildung in eine Umschulungsmaßnahme oder ein Bewerbungstraining in einen Schulbesuch. Abweichungen: Wir sind mit den Vermittlungsergebnissen zufrieden, wenn auch in den Bereichen 1. Arbeitsmarkt und Beschäftigungssektor weiterhin Verschiebungen eingetreten sind. Gesamt betrachtet wurden die Zielvorgaben mit 63 Vermittlungen in den oben genannten Rubriken erreicht und überschritten, wenn die weiteren Vermittlungen einbezogen werden. Wir rechnen auch in 2014 mit Abweichungen in den Rubriken u. a. wegen der weiteren Kürzungen der SGB II Eingliederungsleistungen (Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014). Das Erreichen der Zielvorgabe bezüglich der Bildungspässe gestaltet sich an der JVA als schwierig. Grund dafür sind die Strukturen an der JVA. Dies wurde bereits in den Berichten 2009 und 2010 des Chanceverbundes umfassend dargestellt. Es wurden daher 15 Europässe und 93 Lebensläufe fertig gestellt. Der bestehende Kooperationsvertrag zwischen dem Senator für Justiz, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sichert auch eine künftige Notwendigkeit und Durchführung von beruflicher Beratung für Straffällige. Teilnehmer/-in Zielerreichung (Soll-Ist) bei den TN-Zahlen (insgesamt, davon Frauen, Personen mit Migrationshintergrund): Monat / Männer / Frauen / U25 / Migrationshintergrund Monat Männer Frauen U 25 Migrationshintergrund 01 / / / / / / / / / / / / Gesamt: Abweichungen: 2013 wurden abweichend von der Sollzahl (240 Personen) 12 Personen weniger (228) in einem Beratungsprozess begleitet. Trotz dieser Abweichung ist im Ergebnis für die Jahre 2011 bis 2013 nur eine leichte Unterschreitung der Zielzahl eingetreten: von 720 Personen (Sollzahl) wurden 713 Personen (99,03 %) beraten. Wir möchten auf einige Aspekte hinweisen: seit wenigen Jahren ist ein Rückgang der betreuten Klienten von ca. 10 % in der Bewährungshilfe bundesweit, aber eben auch bei unserem Kooperationspartner der SDdL, Gerichts- und Bewährungshilfe in Bremen zu beobachten. Über diesen Kooperationspartner findet traditionell die Mehrzahl unserer Klienten Zugang zum Projekt. Erklärungsmodelle gibt es hierzu, die aber nicht weiter erläutert werden sollen. Diese Reduzierung von betreuten Klienten könnte allerdings eine 103

104 Erklärung für die geringere Zuweisung von Personen zum Berufshilfeprojekt durch die dortigen Mitarbeiter sein. Die von uns geführte Statistik der Zuweisungswege unserer Klienten über die letzten Jahre würde diese Betrachtung bestätigen. Mit der Förderung nach 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch i. V. m. 45 Abs. 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Ko-Finanzierung) hat sich seit dem unsere Klientenzahl von 10 auf 14 Teilnehmer mit aktuellem ALG II Leistungsbezug erhöht (ohne prognostische SGB II Leistungsempfänger aus der Beratung in der JVA Bremen). Die Erhöhung dieser Zielzahl sollte durch eine gesteigerte Zuweisung von Teilnehmern durch die Mitarbeiter des Jobcenters erreicht werden. Leider blieben die Zuweisungen im gewünschten Umfang aus. In 2013 wurden lediglich 12 Personen vom Jobcenter an die Berufshilfe vermittelt. Das Problem wurde mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters erörtert. Es gibt von jeher eine Anzahl von Personen mit einem Betreuungsende während der Projektlaufzeit, weil sie durch unsere Unterstützung in Arbeit oder Beschäftigung vermittelt wurden oder durch erneute Inhaftierung und Fortzug von Bremen die Betreuung zunächst beendet wurde. Suchen diese Klienten das BHB zur Beratung nochmals auf, können diese nicht als Neuzugang gemeldet werden (ein und dieselbe Person darf während der Projektlaufzeit nur einmal in das Datenbanksystem Vera online eingetragen werden). Da die Projektlaufzeit um ein Jahr verlängert wurde, ist im 4. Jahr der Projektlaufzeit (2014) mit einem Anstieg der Personen zu rechnen, die nach einem Betreuungsende durch die Erfüllung der qualitativen Zielzahl (Vermittlungen) oder aus anderen Gründer wieder durch das BHB beraten und unterstützt werden, ohne das wir die Klienten neu melden können. Berücksichtigung der ESF-Querschnittsziele: Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern: Grundsätzlich können Frauen und Männer das Angebot der Berufshilfe gleichermaßen nutzen, eine geschlechterspezifische Trennung erfolgt nicht. Der Anteil straffälliger Frauen an der Gesamtpopulation straffälliger Personen ist jedoch gering, wie wir immer wieder berichten. Wir freuen uns daher, dass im Berichtszeitraum 2013 erstmalig der Anteil der Frauen an der Beratung eine zweistellige prozentuelle Beteiligung aufwies. 28 Frauen (12,3 %) nahmen die Unterstützung der Berufshilfe in Anspruch. 8 Frauen davon wurden in der JVA beraten. Da die vereinbarten Vorgaben von 5 % erheblich überschritten wurden, weisen wir auch in diesem Jahr daraufhin, dass die Mitarbeiter der Berufshilfe keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschlechterverteilung bim Zugang zum Berufshilfeprojekt haben. Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, sozial, ökologisch): Die in unseren Kooperationsvereinbarungen beschriebenen Aufgaben sollen zum gemeinsamen Nutzen aller gleichberechtigten Partner führen. Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee auch einen Nutzen für alle Beteiligten. Neben dem Aspekt der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit durch Vermeidung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit, Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und nachhaltiger Eingliederung in den Arbeitsmarkt, gibt es auch eine soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Diese stützt sich im weitesten Sinne darauf, dass durch Vermeidung von Ausgrenzung, besserem Zugang zu Arbeit und Beschäftigung, Förderung von Gleichberechtigung und Verringerung der Armut sowie Besserung der Gesundheit die soziale Eingliederung unseres Klientel besser gelingt (Leitbild des Verein Hoppenbank e.v.: eigenverantwortlich ein straffreies Leben führen, Rückfallrisiko minimieren). Ein gesonderter ökologischer Aspekt besteht nicht, es sei denn, mach schließt sich der These an, dass nur durch Überwindung der sozialen Probleme ein Gleichgewicht im ökologischen Bereich hergestellt werden kann. Chancengleichheit für Personen mit Migrationshintergrund: Wir teilen den Leitgedanken des Diversity Management und pflegen ständig einen offenen und wertschätzenden Umgang mit unserer Klientel. Die Herkunft und Sozialisation unseres Klientel spielt keine Rolle beim Zugang zum Berufshilfeprojekt, das Angebot steht allen Personen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder Religion zur Verfügung, eine Ausgrenzung findet demnach nicht statt. Grundsätzlich haben die Mitarbeiter der Berufshilfe aber keinen direkten Einfluss auf den Zugang der Personen bezüglich ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder Alters. Das Zahlenmaterial zum Migrationshintergrund basiert zudem ausschließlich auf den Angaben der Teilnehmer. In 2013 erfassten wir 88 Personen (38,6 %) mit einem Migrationshintergrund, dass waren etwas mehr als im Jahr zuvor. Von diesen 38,6 % gaben 44 Personen (die Hälfte) die deutsche Staatsangehörigkeit mit Migrationshintergrund an. Die Vorgabe (25 %) der Aufnahme von Personen mit Migrationshintergrund wurde auch in diesem Jahr wieder übertroffen. 104

105 Innovation: Seit 2013 ist die Berufshilfe AZAV zertifiziert. Wesentlich hierbei ist die ständige Reflexion der Prozesse sowohl der Teilnehmer als auch Arbeitgeber und Kooperationspartner. Somit hat die Berufshilfe standardisierte Verfahren zu folgenden Maßnahmen: Informationen über arbeitspolitische Entwicklungen, permanente Überprüfung der Räumlichkeiten, des Lehrmaterials, der Ausstattung. Reflexion zur Qualifikation des Projektpersonals, regel-mäßiger Austausch mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren, Befragung von Arbeitgebern und Teilnehmern, regelmäßige Überprüfung und Umsetzung der Sicherheitsstandards, Informations-fluss im Internet und Printmedien, Zielvereinbarungen mit Teilnehmern etc.. Wesentlicher Bestandteil ist auch das QM DIN EN ISO 9001:2008 System des Verein Hoppenbank e.v., das auf eine ständige Verbesserung der Prozesse ausgerichtet ist. Dies beinhaltet ein Beschwerdemanagement, regelmäßiger Soll/Ist Abgleich der Ziele, als auch die innovative Ausrichtung der Unternehmenspolitik sowie des Leitbildes. Projektbewertung Wir sind mit dem Projektverlauf zufrieden, auch wenn sich erneut Verschiebungen bzgl. Der Vermittlungen ergeben haben, jedoch haben wir mit insgesamt 63 Vermittlungen viel erreicht, worüber wir uns sehr freuen. Zudem konnten wir mehr Personen mit einem Migrationshintergrund und vor allem mehr weibliche Personen als je zuvor in unserem Projekt begrüßen, was bedeutet, dass wir mit unserem Beratungsangebot mehr und mehr die Zielgruppen ansprechen, die auf dem Arbeitsmarkt immer noch unterrepräsentiert sind. Dies gilt es in Anbetracht der in Deutschland angestrebten Chancengleichheit besonders zu fördern. Die Berufshilfe konnte weiterhin sehr von der QM Zertifizierung und vor allem auch von der AZAV Zertifizierung profitieren und die Qualität bezüglich der Beratung und des Verlaufs erneut verbessern. Wir freuen uns auf den neuen Förderzeitraum Jahresbericht der Integrationsbegleitung im Chance IV-Teilprojekt sozialintegratives Modul Berichtszeitraum: bis Bremen, im Dezember 2013 Mitarbeiterin: Frau Eva Mogalle Jahresbericht 2013 der Integrationsbegleitung im Teilprojekt sozialintegratives Modul im Verbundvorhaben Chance IV 1. Einleitung und Kurzdarstellung zum Inhalt des Projekts Auf den nachfolgenden Seiten wird über die Arbeit der Integrationsbegleitung im Berichtszeitraum 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 berichtet. Nach der Kurzdarstellung des Teilprojekts und der Einordnung in das Gesamtkonzept Chance IV erfolgt im 2. Gliederungspunkt die Darstellung der Zielzahlen sowie der Soll Ist-Vergleich für das abgelaufene Berichtsjahr. Im folgenden Abschnitt wird das Teilprojekt mit seinen Angeboten, Problemen, Veränderungen dargestellt, ebenso erfolgt eine kurze Darstellung zu den Kooperationspartnern. Ergebnisse und Statistiken aus dem Teilprojekt werden unter Verwendung von ausgewählten Tabellen und Grafiken aufgezeigt. Der Bericht endet mit einem Ausblick auf das nächste Projektjahr, sowie zusammenfassenden Informationen zum Teilprojekt. Das Teilprojekt sozialintegratives Modul wird als Kooperationsprojekt mit dem Förderwerk GmbH durchgeführt. Im Berichtszeitraum standen 25 Beschäftigungsplätze (sogenannte InJobs finanziert durch das JobCenter Bremen) zur Verfügung. Die Anleitung der Teilnehmer und die Durchführung der Beschäftigung ist Aufgabe des Kooperationspartners Förderwerk GmbH. Aufgrund der multiplen Problemlage der Zielgruppe ist dem Teilprojekt eine sozialpädagogische Fachkraft zugeordnet, die als Integrationsbegleitung 105

106 fungiert. Dieser Aufgabenteil wird vom Verein Hoppenbank übernommen. Die Zuweisung geeigneter Teilnehmer zum Teilprojekt erfolgt durch das JobCenter Bremen. Das Teilprojekt sozial-integratives Modul ist ein beschäftigungs- und tagesstrukturierendes Angebot für Haftentlassene, Straffällige und von Straffälligkeit bedrohten Menschen in Bremen und integriert in das Landesprogramm Chance IV zur Integration Straffälliger in Bremen. Bereits seit 1999 wird dieses überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierten Verbundvorhaben in Bremen umgesetzt (Chance I bis Chance IV). Das Vorhaben wurde konzipiert aus der kriminalpolitischen Erkenntnis, dass eine verbesserte Bildung und Berufsbildung von Strafffälligen die Rückfallgeschwindigkeit reduziert und in Einzelfällen bei Vorliegen weiterer günstiger Faktoren die Straffälligkeit verhindert wird. Der Bildungsansatz wurde entsprechend in Bremen so umgesetzt, das bereits während der Zeit der Inhaftierung in der JVA Bremen Bildungsangebote vorgehalten werden. Nach erfolgter Haftentlassung besteht die Möglichkeit in Bildungs- und Beschäftigungsprojekten außerhalb der Anstaltsmauern diesen Weg weiter fortzusetzen. Hierdurch soll auch der Übergang von der Haft in die Freiheit, der mit einem hohen Rückfallrisiko während der ersten Monate verbunden ist, abgefedert werden. Bildungsmaßnahmen im Landesprogramm Chance IV die in der JVA Bremen angeboten werden sind: das Teilprojekt DPA (Diagnostik, Profiling und Assessment) mit 10 Plätzen, dass Projekt Einstieg in das Recycling (6 Plätze) und das Teilprojekt EDV-Werkstatt mit weiteren 10 Plätzen. Außerhalb der JVA werden folgende Bildungs- und Beschäftigungsangebote vorgehalten: das Beratungsprojekt Berufshilfe, die Außenwerkstatt der Bildhauer (6 Plätze) des Vereins Mauern öffnen und das Beschäftigungsprojekt sozial-integratives Modul (25 InJob- Plätze sowie Plätze für die Abarbeitung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Alle Angebote werden von erfahrenen Trägern der Straffälligenhilfe und Beschäftigungsinitiativen durchgeführt. Das Teilprojekt sozial-integratives Modul ist ebenso wie die Berufshilfe für Straffällige im KompetenzCentrum Sonnemannstraße 6 verortet. In diesem Gebäude arbeiten verschiedene Träger mit unterschiedlichen Angeboten für Straffällige an einem Ort zusammen. Hierdurch wird ein enger, fachbezogener Austausch gewinnbringend für die Zielgruppe möglich. 2. Zielzahlen im Projekt sozialintegratives Modul für den Berichtszeitraum 2013 Seitens des Mittelgebers wurden folgende drei Zielgrößen für die Maßnahme festgelegt 44 : - Anzahl an Beratungen / Klienten von 91 über die gesamte Laufzeit 45 - eine Quote von 5% weiblicher Teilnehmerinnen am Teilprojekt - eine Quote von 28% für Teilnehmer mit einem Migrationshintergrund. Anzahl Beratungen / Klienten Im Berichtsjahr 2013 (Stand ) wurden 352 Beratungen durchgeführt, 25 Teilnehmer neu in das Projekt aufgenommen. 21 Teilnehmer wurden aus dem Jahr 2012 übernommen, zum Jahresende gab es eine kumulierte Klientenzahl von 102 in der Vera-Datenbank. Quote weiblicher Teilnehmer Für die Gesamtlaufzeit soll eine Quote von 5% weiblicher Teilnehmer im Projekt erreicht werden, diese Quote entspricht in etwa der Population weiblicher Inhaftierter in den bundesdeutschen Gefängnissen. Mit Stand hatte das Projekt eine Frauenquote von knapp 15,21%, erreicht. Quote von Teilnehmern mit Migrationshintergrund Ebenfalls für die Gesamtlaufzeit soll eine Quote von 28% für Teilnehmer mit einem Migrationshintergrund erreicht werden. Für 2013 das Teilprojekt knapp 17,39% Teilnehmer mit Migrationshintergrund (Eintragung Vera-Datenbank). Diese Quote liegt unter der geforderten Größe. Es können folgende möglichen Gründe für diese Abweichung diskutiert werden: das Teilprojekt selbst kann die Zuweisung nicht mehr steuern, die Zuweisung 44 Vgl. Zuwendungsbescheid vom E.0.1 Übersicht Meilensteine / Zielgrößen 45 Für die erste Bewilligungsphase bis war eine Zielgröße von 64 Beratungen / Klienten vorgegeben, für die Verlängerung der Maßnahme vom bis zum weitere 27 Beratungen/Klienten. Zu berücksichtigen ist, dass die bewilligten Teilnehmerplätze durch das JobCenter Bremen von 30 auf 25 Plätze in 2013 reduziert wurden. 106

107 zu dieser Maßnahme erfolgt komplett über das JobCenter Bremen. Hier wird die entsprechende Auswahl an geeigneten Teilnehmern getroffen und entsprechend zugewiesen. Weiter ist denkbar, dass der Anteil von Teilnehmern mit Straffälligenhintergrund gewissen Schwankungen unterworfen ist und momentan weniger Menschen mit Migrationshintergrund und Straffälligkeit beim JobCenter anhängig sind. Bereits in 2012 war zu beobachten, dass die Quote der Teilnehmer mit Migrationshintergrund bei lediglich 22,45% lag. Die Auslastung des Projekts durch Teilnehmer lag im Jahresdurchschnitt bei 87% (Stand ). 3. Projektverlauf im Berichtszeitraum 2013 Der erste Stelleninhaber schied zum aus dem Projekt aus. Zum 18. Februar 2013 bis konnte die Stelle erneut mit einer Fachkraft besetzt werden. Nachfolgend werden die Arbeitsschwerpunkte beschrieben, die sich aus den Auffälligkeiten der Zielgruppe ergeben. Arbeitsschwerpunkt: Sucht Da die meisten Teilnehmer eine starke Suchtproblematik aufweisen, geht es oft um die Frage der Entgiftung und der anschließenden stationären Entwöhnungsbehandlung. An dieser Stelle erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Fachstellen der Drogenhilfe und anderer stationärer Einrichtungen. In einigen Fällen wird der Besuch einer Selbsthilfegruppe vorgeschlagen, bzw. es erfolgt die Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe. Einige Teilnehmer werden bei der Hilfe nach einem substituierenden Arzt unterstützt, bei anderen werden die Angehörigen in die Arbeit mit einbezogen. Arbeitsschwerpunkt: psychisches Befinden Viele der Teilnehmer leiden an depressiven Verstimmungen, an Schlafstörungen oder Panikattacken. Auch in diesen Fällen erfolgte eine Kontaktaufnahme und Vermittlung an entsprechende Beratungsstellen, auch an das Behandlungszentrum West. Arbeitsschwerpunkt: Schulden Nahezu alle Teilnehmer haben erhebliche Schulden. Diesen wurde die Kontaktaufnahme mit einer Schuldenberatungsstelle empfohlen, in Einzelfällen wurde Unterstützung bei der persönlichen Ausgabenplanung geleistet. Arbeitsschwerpunkt: Gerichtliche Verfahren Einige Teilnehmer erhalten im Verlaufe der Maßnahme eine Ladung zum Strafantritt, da sie ein Geldstrafe nicht bezahlt haben oder nicht bezahlen konnten. In diesen Fällen erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der Brücke Bremen, über die dann die Strafe durch eine gemeinnützige Arbeit getilgt werden kann. Über das vereinbarte Splitting-Verfahren haben die Teilnehmer die Möglichkeit die In-Job-Stunden zu reduzieren und gemeinnützige Arbeit zu leisten. Da die Teilnehmer selbst oft den Überblick zu den verschieden Strafen und Aktenzeichen verloren haben, erfolgt hier eine Unterstützung durch die Integrationsfachkraft, die den klärenden Kontakt zu Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe herstellt. Arbeitsschwerpunkt: Ämter/ Behörden/Formalitäten Der Kontakt und Umgang mit diesen Institutionen überfordert einige Teilnehmer, hier übernimmt die Integrationskraft oft Lotsenfunktion und gibt allgemeine Hilfestellung. Unterstützung bei Anträgen gegenüber dem JobCenter, Unterstützung bei der Wohnungssuche und Schriftwechsel mit Krankenkassen. Die Teilnehmer werden auch an die Berufshilfe im KompetenzCentrum vermittelt. Arbeitsschwerpunkt: psychosoziale Hilfen Regelmäßige Einzelgespräche bei Teilnehmern die diesbezüglich Unterstützung und Hilfe benötigen. In einigen Fällen wurden auch Hausbesuche durchgeführt. Neben diesen Arbeitsschwerpunkten gab es in 2013 noch folgende Besonderheiten: - durch das JobCenter wurden die Platzzahl für Teilnehmer von 30 auf 25 reduziert. - Präsentation des Projekts bei Besucherdelegationen aus China und Jordanien - Angebot eines Kochkurses für die Teilnehmer Kooperationspartner: Erster Kooperationspartner für dies Projekt ist das Förderwerk, das den Beschäftigungsteil für die Teilnehmer anbietet. Hier erfolgt stets der enge Austausch mit den Anleitern sowie mit der Bereichsleitung. Ein weiterer Kooperationspartner ist das JobCenter, das die Teilnehmer zur Maßnahme zuweist, sowie die Zielvereinbarung mit den Teilnehmern abschließt und begleitet. Eine weitere enge Zusammenarbeit findet 107

108 mit den Sozialen Diensten der Justiz, der Drogenberatung und den Schuldnerberatungsstellen statt. 4. Ergebnisse und Statistiken (auch Kundenbefragungen/QM-Systematik/Audits und Fortbildungen MA/Veranstaltungen/Sicherheits- und sonstige Überprüfungen) Im Berichtszeitraum 2013 hatte das Projekt 46 (+2 ohne Beratung) Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Frauen N = 7, Männer N = 41), davon 21 Teilnehmer aus dem Jahr Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf die in 2013 aufgenommen Teilnehmer und Teilnehmerinnen (N = 25). Die meisten Projekteilnehmer waren unter 50 Jahre, nur ca. 10% waren älter. Ein strafrechtlicher Hintergrund war bei den Teilnehmern gegeben, fünf der neuen Teilnehmer hatten einen Migrationshintergrund. Die Möglichkeit die Arbeit auch für das Abarbeiten einer Ersatzfreiheitsstrafe zu nutzen wurde von acht Teilnehmern genutzt. Einen Hauptschulabschluss hatten 65% der Teilnehmer, 14% sogar einen Realschulabschluss. Lediglich 14% hatten keinen Abschluss und von 7% gab es hierzu keine Angaben. Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen 41% der Teilnehmer, 55% haben keine berufliche Ausbildung, bei 4% gibt es hierüber keine Angabe. Ein Suchtproblem lag bei 75% vor, hiervon waren 77% im Substitutionsprogramm, 17% der neuen TN hatten keine Suchtproblematik, in 8% der Fälle gab es hierüber keine Angaben. Verschuldet sind 72% der TN, bei 7% liegt nach eigenen Angaben keine Verschuldung vor, 21% wollten hierüber keine Angabe machen. 62% der Verschuldeten nehmen eine fachliche Beratungsstelle zur Abzahlung in Anspruch, 24% lehnten den Besuch bei einer Schuldnerberatungsstelle bisher ab, 14% der Verschuldeten wollten sich hierzu nicht näher äußern. 12 der neuen Teilnehmer verweilen derzeit noch im Projekt. Zu vorzeitigen Maßnahmeabbrüchen kam es in 22 Fällen von 46 TN; fünf Mal aus Gründen dauerhafter ungeklärter Fehlzeiten, 10 Mal aus verschiedenen krankheitsbedingten Gründen. (Überforderung, psychische Labilität, Suchterkrankung, andere), in 4 Fällen wurde eine andere Beschäftigung aufgenommen und in 3 Fällen ohne Angaben von Gründen abgebrochen. Die durchschnittliche Verweildauer der Abbrecher betrug 60,17 Tage; sie fehlten im Schnitt an 17,35 Tagen. Besondere Integrationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Maßnahme: Alle neuen Teilnehmer werden in der wöchentlich stattfindenden hausinternen beruflichen Beratung aufgenommen, Angebote der Integrationskraft sind Gesprächsangebote hinsichtlich Sucht / Gesundheit, Krankheit. Audits im Projekt werden durch die Mitarbeiter des Förderwerks durchgeführt. An Fortbildungen der Mitarbeiter hat am und ein Seminar zum SGBII stattgefunden. Inhalte waren hier Auswahl der Kunden für Anspruch auf Leistungen und Ausschlusstatbestände; Antragsverfahren; Definition Bedarfs-, Haushalts-, Wohngemeinschaft; Zusammensetzung des Leistungsbedarfes entspr. der 20, 21, 22; Bedarfe für Bildung und Teilhabe entspr. der 28, 29; Kranken- u. Pflegeversicherung entspr. 26; abweichende Erbringungen v. Leistungen entspr. 24; Einkommen und Vermögen nach 11 und 12; Darlehen; Eingliederungsvereinbarungen und Bildungsgutscheine; Ermäßigungen; Rückforderung, Erstattungsansprüche und Aufrechnung; Rechtsmittel. 108

109 5. Fotos aus dem Projekt Teilnehmer beim ausbessern alter Steine in der historischen Gefängnismauer im Gewächshaus 109

110 bei Arbeiten im Gartenprojekt Die Ernte (Kohl, Bohnen, Mais ) geht als Spende u. a. an das angrenzende Kindertagesheim. 6. Ausblicke und Handlungsbedarfe für die Zukunft Die Zuweisungsbedingungen seitens des Jobcenters sind mit Wirkung April 2013 dahingehend geändert, dass TN nach Ablauf der Dauer von zwei Jahren zunächst nicht im Projekt weiter beschäftigt werden dürfen. Dieses wird sich vermutlich im Jahr 2014 auf die Auslastung des Projekts und die Teilnehmerakquisition auswirken. Aufgrund der oft verschiedentlich eingeschränkten Belastbarkeit (siehe auch Abbruchquote) wäre arbeitspolitisch die Akzeptanz eines zweiten Arbeitsmarktes zu diskutieren. 7. Standort(e) mit Kenndaten, Mitarbeiter, Öffnungs-Sprechzeiten etc. Standort: KompetenzCentrum Sonnemannstr. 6, Bremen Kenndaten: Maßnahme-Nr. 214 / 94 / 13 Mitarbeiterin: Sozialarbeiterin als Integrationsfachkraft 30 Wochenstunden (täglich 7:30 13:30 Uhr). 110

111 Berufshilfe Hoppenbank e.v. Jugendvollzug Bremen Sachbericht 2013 Bremen Inhaltsverzeichnis 1. Kurzdarstellung des Projektes 1.1. Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen 1.2. Berufshilfe im Jugendvollzug 1.3. Förderplan 1.4. Schultest 1.5. Vermittlung in Beschäftigung JVA 1.6. Vermittlung in externe Maßnahmen im Rahmen der EVB/ Übergangsmangement 1.7. Eignungsgespräche Erwachsenvollzug 2. Ziele / soll-ist 3. Verlauf des Projektes 3.1. Beschäftigungssituation im Jugendvollzug 3.2. Vermittlung in externe Maßnahmen 3.3. Erwachsenenvollzug 3.4. Kooperationen 3.5. Standort 4. Statistiken 5. Ausblicke und Handlungsbedarf 1. Kurzdarstellung des Projektes 1.1. Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen Das Projekt Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen ist ein integrations- und Vermittlungsunterstützendes Angebot für jugendliche und heranwachsende Strafgefangene im Jugendvollzug Bremen. Für den gesamten Justizvollzug gilt nach 140, 2 StVollzG Frauen sind getrennt von Männern in besonderen Frauenanstalten unterzubringen. In Bremen gibt es nur einen Jugendvollzug für männliche Jugendliche, daher arbeitet die Berufshilfe im Jugendvollzug ausschließlich mit männlichen Gefangenen. Ziel ist die Beratung und Vermittlung von jugendlichen Insassen in Schule, Ausbildung und Beschäftigung. Sowohl während der Haftzeit als auch nach der Entlassung. 111

112 Arbeitsaufgaben Dokumentation der Schul- und Ausbildungsbiografie Erstellung eines Förderplanes während der Haft Schultest Vermittlung in Schul- und Beschäftigungsmaßnahmen in der JVA Vermittlung in externe Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Die Berufshilfe begleitet den jugendlichen Insassen vom Tag der Inhaftierung bis zu seiner Entlassung. Dabei geht die Berufshilfe von der Annahme aus, dass die Förderung während der Haftzeit möglichst für die Zeit nach der Haft nutzbar sein sollte. D. h. die Vermittlung von externen Maßnahmen sollte die Verwertung dessen darstellen, was zuvor an Maßnahmen im Vollzug begonnen oder abgeschlossen wurde. 1.2.Förderplan/ Dokumentation der schulischen und beruflichen Biographie Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz (BremJStVollzG): 10 Feststellung des Erziehungs- und Förderbedarfes: Nach der Aufnahme wird den Gefangenen das Ziel ihres Aufenthalts in der Anstalt verdeutlicht sowie das Angebot an Unterricht, Aus- und Fortbildung, Arbeit, therapeutischer Behandlung und Freizeit erläutert. Während der Zugangsphase wird mit jedem Insassen (U-Haft und Strafhaft) ein Gespräch geführt, in dem der schulische- und berufliche Werdegang erhoben und dokumentiert wird. Schwerpunkt liegt auf der schulischen Entwicklung des Insassen. Neben der Dokumentation der schulischen und beruflichen Biographie, dient dies Gespräch der Erläuterung der Arbeits- und Schulangebote in der JVA und der Motivation des Insassen, an diesen teilzunehmen. Die Dokumentation der Anamnese wird in die Gefangenenpersonalakte gegeben Schultest Auf die Anamnese erfolgt eine Überprüfung der Kulturtechniken anhand eines Schultestes. Der Schultest wird bei Insassen durchgeführt, die keinen Schulabschluss haben und bei Untersuchungsgefangenen, die bei der Haftprüfung nicht entlassen werden. Der Schultest umfasst die Kenntnisse der deutschen Sprache, der Grundrechenarten, der angewandten Mathematik, der technischen Begabung, der Wahrnehmungs- und der Konzentrationsfähigkeit. Neben den Kulturtechniken werden durch Beobachtung weitere Verhaltensweisen (Konzentrationsfähigkeit, Sozialverhalten etc.) beurteilt. Der Schultest gibt Aufschluss über den aktuellen Bildungsstand des Insassen und ermöglicht eine möglichst passgenaue Zuweisung in die von der JVA angebotenen Schulmaßnahmen Vermittlung in Schul- oder Beschäftigungsmaßnahmen JVA Für Strafgefangene Jugendliche besteht eine Arbeitspflicht. 37 Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeit (BremJStVollzG): (1) Ausbildung, Weiterbildung, arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen. (2) Die Gefangenen sind vorrangig zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Maßnahmen zur Förderung ihrer schulischen, beruflichen oder persönlichen Entwicklung verpflichtet. Im Übrigen sind die Gefangenen zu Arbeit, arbeitstherapeutischer oder sonstiger Beschäftigung verpflichtet, wenn und soweit sie dazu in der Lage sind. Für jugendliche in der Untersuchungshaft besteht keine Arbeitspflicht BremUVollzG 24.1 Die Untersuchungsgefangenen sind nicht zur Arbeit verpflichtet Aus dem Ergebnis der Anamnese und des Schultestes, unter Berücksichtigung der Haftzeit, erfolgt eine unter den Rahmenbedingungen möglichst optimale Zuweisung durch die Berufshilfe in Schul- oder Beschäftigungsmaßnahmen während der Haftzeit. Ziel ist Bildungsdefizite während der Haft aufzuarbeiten, um somit die schulischen und beruflichen Chancen nach der Haft zu erhöhen. 112

113 1.5. Vermittlung in externe Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung ( Übergangsmanagement) (4) Den Gefangenen soll gestattet werden, einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder Arbeit auf der Grundlage eines freien Beschäftigungsverhältnisses außerhalb der Anstalt nachzugehen oder sich innerhalb oder außerhalb des Vollzugs selbst zu beschäftigen, wenn sie hierfür geeignet sind. 13 Abs. 2, 15 Abs. 2 und 17 gelten entsprechend. (BremJStVollzG) Während der Entlassungsvorbereitung vermittelt die Berufshilfe in externe Schul und Ausbildungsmaßnahmen, die entweder schon während der Haft über den Freigang begonnen werden können oder nach der Entlassung. Die Umsetzung, der für die Entlassung notwendigen schulischen/beruflichen Maßnahmen wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden, Trägern, JVA usw. begleitet, unterstützt und organisiert. Darüber hinaus bietet die Berufshilfe Unterstützung beim Schreiben von Lebensläufen und Bewerbungen an Eignungsgespräche Erwachsenenvollzug Im Eignungsgespräch wird eine Anamnese der schulischen und beruflichen Biographie erstellt mit dem Ziel eine möglichst passende Beschäftigung oder Qualifizierung für den Insassen zu finden. Bei Insassen ohne Schulabschluss wird im Anschluss ein Eignungstest, der dem Schultest des pädagogischen Dienstes entspricht, durchgeführt. Insassen, die nicht in Deutschland geboren sind und Defizite in der deutschen Sprach aufweisen werden einem Deutschtest unterzogen mit dem Ziel an einem Deutsch- Integrationskurs des Päd. Dienstes teilzunehmen. Die Zielsetzung entspricht dem Vorgehen in der Jugendanstalt mit dem Unterschied, dass im Erwachsenenvollzug die Arbeitszuweisung nicht durch die Berufshilfe erfolgt. Sowohl Eignungsgespräche, wie Eignungstest werden dokumentiert und mit einer Empfehlung bezüglich des Arbeitseinsatzes an den Vollzugsabteilungsleiter und der zuständigen Vollzugsgruppe weitergegeben. Für die Vermittlung von erwachsenen Strafgefangenen nach der Haft ist die Berufshilfe im Übergangsmanagement für die Erwachsenen zuständig. Auch im Erwachsenenvollzug gilt der 140 StVollzG. Eignungsgespräche und -tests werden von der Berufshilfe nur im Zugang des Straffvollzuges für Männer durchgeführt. Im Erwachsenenvollzug erfolgt die Arbeitszuweisung nicht durch die Berufshilfe. Die Eignungsgespräche werden dokumentiert und in elektronischer Form im Net-Server der JVA abgelegt. Das Original geht in die Gefangenpersonalakte (GPA). Evtl. nötige Eignungstests werden in der Regel am Donnerstagvormittag in der Schule (Päd. Dienst) durchgeführt. Ergebnisse werden ebenfalls dokumentiert und in die GPA gegeben. 2. Ziele Die mit dem Senator für Justiz vereinbarten Zielzahlen konnten 2013 wie folgt erreicht werden. Förderpläne Jugendliche und Eignungsgespräch Erwachsene Zielzahlen Erreichte Zahlen Schultest Jugendliche u. Erwachsene Vermittlung Beschäftigung intern Jugendvollzug Vermittlung extern junge Erwachsene Förderpläne Jugendvollzug 2013 wurden 70 Förderpläne im Jugendvollzug erstellt Schultest Jugendvollzug 2013 wurden 29 Schultest im Jugendvollzug durchgeführt 12 waren für die erweiterte Bildungsreife geeignet 14 benötigten einen Elementarkurs 3 mangelnde Deutschkenntnisse Deutschkurs 113

114 Vermittlung in interne Beschäftigung Jugendvollzug Elementarklasse 22 Erweiterter Hauptschulabschluss 18 TIP 19 Bildhauer 13 Tier- und Hofkolonne 16 Hausarbeiter/ Hausmaler/ Copycenter 14 Arbeitstherapie Step by Step 34 gesamt 136 Externe Vermittlungen Jugendvollzug 2013 wurden 20 Jugendliche in externe Schul-Beschäftigungs- und Arbeitsmaßnahmen vermittelt. 10 berufsvorbereitende Maßnahmen der A.f.A. 5 Realschulabschluss Erwachsenenschule 1 Ausbildung 3 sozialversicherungspflichtige Arbeit 1 Reha Fördermaßnahme A.f.A. Eignungsgespräche Erwachsenenvollzug 2013 wurden 73 Einigungsgespräche geführt Schultest Erwachsenenvollzug 2013 wurden 22 Schultests im Erwachsenenvollzug durchgeführt Davon waren: 9 waren für die erweiterte Bildungsreife geeignet 5 benötigten einen Elementarkurs 8 wurden für einen Deutsch-Integrationskurs empfohlen 3. Verlauf des Projektes Seit Juni 2013 wird das Gebäude des Jugendvollzuges saniert und umgebaut. Dies hieß Umzug mit den Jugendlichen in das Haus III (vorher U-Haft Männer). Für die Vollzuggruppen hat sich dadurch keine wesentliche Veränderung ergeben. Allerdings haben sich die Räumlichkeiten der Arbeitsbetriebe von TIP verkleinert. Der TIP Betrieb ist in den Werkhof Erwachsene gezogen. Während der Umbauphase werden nur noch Fahrräder repariert. Eine Holzwerkstatt steht nicht mehr zur Verfügung. Dadurch haben sich die Arbeitsplätze verringert. Es stehen von 8 Arbeitsplätzen nur noch 4 Plätze zur Verfügung. Ebenfalls wurde die Tier- und Hofkolonne von 4 auf 2 Arbeitsplätze reduziert. Auch der Arbeitsplatz in der Kammer steht nicht mehr zur Verfügung Beschäftigungsituation im Jugendvollzug Bremen 2013 standen insgesamt 50 Plätze an pflichtiger und damit auch vergüteter Beschäftigung im Jugendvollzug zur Verfügung. Im Rahmen des ergotherapeutische/arbeitstherapeutische Projekts Step by Step werden Insassen mit erheblichen Defiziten in den Kulturtechniken und im Sozialverhalten sowie Schulverweigerern die Möglichkeit eines niederschwelligen Schultrainings im Bereich Schreiben, Lesen und Rechnen geboten. Daneben werden einfache praktische Inhalte, wie z.b. Holzarbeiten, Malen, Speckstein und weiteres kreatives Handwerken angeboten. Es stehen hier bis zu 8 Plätze zur Verfügung. Der pädagogische Dienst der JVA bietet für Insassen, die eine Förderung in den elementaren Kulturtechniken und im Sozialverhalten benötigen, die Möglichkeit der Teilnahme an der sog. Elementarklasse an. Das Niveau entspricht der Hauptschule, 5 bis 8 Klasse. Die Laufzeit beträgt drei Monate. Es werden 8 Plätze vorgehalten. Weiterhin besteht für Insassen, die hinreichende intellektuelle Voraussetzungen mit sich bringen, die Möglichkeit, die H-10 Klasse zu besuchen, die die Erlangung des einfachen oder des erweiterten Hauptschulabschlusses ermöglicht. Die Laufzeit beträgt ca. 8 Monate. Der Abschluss kann zweimal im Jahr 114

115 erlangt werden. Es stehen jeweils bis zu 8 Plätze zur Verfügung. Die Hauptschulkurse beginnen zwei Mal im Jahr, jeweils im Januar und im August. Quereinstiege sind je nach Leistungsniveau im Einzelfall möglich. In der TIP -Maßnahme (Testen, Informieren, Probieren) erhalten bis zu 4 ( reduziert während des Umbauest) Teilnehmer unter fachkundlicher Anleitung die Möglichkeit, gezielt handwerkliche Fertigkeiten im Bereich der Holz- und Metallverarbeitung sowie den Bereichen Wand und Farbe, Glas sowie der Fahrradreparatur und Instandsetzung zu entwickeln. Die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung dient vor allem der Motivation für Ausbildung und Beruf. Für 8 Insassen besteht die Möglichkeit der Beschäftigung in der Bildhauerwerkstatt. Für Hausarbeiter, Hausmaler und Copycenter stehen 4 Arbeitsplätze zur Verfügung. Im Bereich Tier und Gartenpflege stehen 2 Arbeitsplätze (reduziert während des Umbauest von 4 auf 2) zur Verfügung. Bei geeigneten Insassen ist ein Arbeitseinsatz in den Betreiben des Erwachsenenvollzuges möglich wurde diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen. Insgesamt stehen 42 Arbeitsplätze für die Jugendlichen zur Verfügung. Da die Belegung im Jugendvollzug im Jahr 2013 durchschnittlich bei 42 Insassen lag waren die Arbeitsplätze ausreichend. In der Gesamtzahl der Vermittlungen in der JVA ist zu berücksichtigen, dass es bei jedem Insassen zu Mehrfachvermittlungen kommt. Dies bedingt sich durch die begrenzte Laufzeit von Maßnahmen (z.b. Elementarklasse 3 Monate) und somit Wechsel in andere Maßnahmen, sowie Ablösungen aus Betrieben und Umsetzungen aus vollzugsplanerischen Gründen. Ohne Beschäftigung sind diejenigen Insassen, die sich in der Zugangsphase befinden oder aus disziplinarischen Gründen aus einem Betrieb abgelöst worden sind. Von der Berufshilfe wird täglich eine Statistik über den Beschäftigungsstand im Jugendvollzug geführt Vermittlung in externe Maßnahmen Insgesamt ist 2013 die Inhaftierung von Jugendlichen zurückgegangen. Dies sowohl in der Untersuchungshaft als auch in der Strafhaft wurden 20 Jugendliche von der Berufshilfe in externe Maßnahmen vermittelt. 10 Jugendliche ohne und mit Schulabschluss konnten in eine Berufsvorbereitende Maßnahme vermittelt werden. Diese Maßnahmen, gefördert durch die Agentur für Arbeit, dienen der Feststellung der Fähigkeiten des Jugendlichen und können nach erfolgreichem Abschluss in eine überbetriebliche Ausbildung münden. Die meisten Jugendlichen benötigen diese Berufsvorbereitung, weil eine konkrete Entscheidung welchen Beruf sie evtl. erlernen möchten nicht vorliegt. Die meisten Jugendlichen haben keine Einschätzung über ihre Fähigkeiten und Neigungen. Die Insassen, die vor der Haft oder während der Haftzeit einen Schulabschluss erreichen konnten, haben die Möglichkeit direkt in eine überbetriebliche Ausbildung über die Agentur für Arbeit vermittelt zu werden. In den meisten Fällen wird aber von der Agentur für Arbeit eine Berufsvorbereitung vorgeschaltet. Zum einen Weil die Entlassung nicht zu Beginn der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt ( Beginn der Ausbildungen im Sept. jeden Jahres), zum Andren weil der Berufswunsch unklar ist. Auch möchte die Agentur für Arbeit zunächst feststellen, ob soziale Kompetenzen, Motivation und Leistungsbereitschaft vorliegt. Eine Überbetriebliche Ausbildung ist teuer und die Abbruchquote hoch. Immer häufiger möchten Jugendliche lieber arbeiten. Ziel ist, möglichst schnell Geld zu verdienen. Der entbehrungsreiche Weg der Ausbildung ( wenig Geld), die hohen Anforderungen in der Berufsschule schrecken ab. In der Regel stand den Jugendlichen vor der Haft ( bedingt durch ihre Delinquenz ) relativ viel Geld zur Verfügung. Darauf zu verzichten fällt schwer. Nach wie vor besteht das Problem des passenden Zeitpunktes von Entlassungstermin und Beginn der entsprechenden Maßnahme. Dies Bedarf einer Kooperation mit allen Beteiligten und scheitert nicht selten an strukturellen Vorgaben. Der Anteil von 10 Entlassungen 2013 ohne eine berufliche oder schulische Maßnahme nach der Haft ist in den meisten Fällen dem Drogenkonsum während der Haft geschuldet. 115

116 Dadurch werden Lockerungen verzögert und EVB Ausgänge gestrichen. Ein Freigang gar nicht möglich. In diesen Fällen kann eine zielorientierte Perspektive nur schwer erarbeitet werden. Ebenso führen Verfehlungen der Insassen im Vollzug dazu, dass kurzfristig keine Entlassung oder ein Freigang zu Beginn der Maßnahme bewilligt wird. Bei guter Führung besteht die Möglichkeit des Freiganges aus der Jugendanstalt. Allerdings ist die diese Form des Vollzuges für jugendliche die Schwierigste. Oft treten Regelverstöße auf (verspätete Rückkehr, einbringen von Drogen etc.), die dann von Seiten der JVA zu Ablösungen aus den externen Maßnahmen führen waren 6 Jugendliche im Freigang. Davon wurden 3 wieder abgelöst, weil es zu Regelverstößen kam konnten 3 Insassen in den offenen Vollzug überführt werden. Einer für die Fortsetzung seine Ausbildung, 2 konnten bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten. In der Regel beginnen Insassen berufliche und schulische Maßnahme mit der Entlassung Eignungsgespräche im Erwachsenenvollzug Im Erwachsenenvollzug ergab sich ebenfalls eine Umstrukturierung der Zugangs- und Aufnahmeabteilung. Seit Bezug des neuen Zentralgebäudes im Juni 2013 werden alle Zugänge im Erwachsenenvollzug zunächst in die Aufnahmeabteilung im Zentralgebäude aufgenommen. Dies erforderte eine neue Konzeption der Aufnahmeabteilung. Nachdem die Aufnahmeabteilung sich etabliert hatte, entschied sich die Berufshilfe im Einvernehmen mit der Abteilungsleitung des Zentralgebäudes, die Eignungsgespräche mit den Zugängen der Erwachsenen ab Okt im Zentralgebäude zu führen. Mit dem Zugangsbeamten wurde die Regelung getroffen, dass die Berufshilfe eine Leseberechtigung für die sogenannte Zugangsliste bekommt (dort werden alle Zugänge der Strafhaft aufgeführt mit entsprechenden Vermerken bezüglich der Vollstreckungslage). Die Arbeit hat sich durch diese neue Vorgehensweise verbessert und scheint effektiver zu sein, was sich allerdings erst 2014 erweisen wird Kooperationsstrukturen Bestehende Kooperationsstrukturen hatten auch 2013 weiter Bestand und konnten fortgeführt werden. Der verlässlichste Kooperationspartner ist nach wie vor die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Bei Bedarf kommt der Berufsberater in die Anstalt und berät und vermittelt die Jugendlichen in von der Agentur geförderte Maßnahmen, wie Berufsvorbereitung und überbetriebliche Ausbildung. Die Berufsberatung ist seit Jahren der entscheidende Partner in der Vermittlungsarbeit. Weitere Kontakte bestehen zur allgemeinen Berufsschule Steffensweg Bremen (ABS), zur Erwachsenenschule Bremen, und den Bildungsträgern. Die Zusammenarbeit mit der JVA, den Mitarbeitern der Fachdienste und dem allgemeine Vollzugsdienst gestaltet sich kooperativ und auf kollegialer Basis. 3.5.Standort Die Stelle war auch 2013 mit Frau Christa Vogt besetzt. Die Wochenstunden betragen 36.5 Für die Mitarbeiterin ist im Jugendvollzug von der JVA ein Büro zur Verfügung gestellt. Die Arbeit im Erwachsenenvollzug findet in der Regel am Dienstagvormittag und am Donnerstag statt. Neben der Arbeit mit den Insassen ist die Stelleninhaberin in diverse Konferenzen wie Hauskonferenz JVA, Vollzugsplanungen JVA, Pädagogischer Dienst JVA, Team Berufshilfe etc. eingebunden. Darüber hinaus beteiligt sich die Berufshilfe an konzeptionellen und organisatorischen Überlegungen und Umsetzungen bezüglich der Erweiterung des Beschäftigungsangebotes im Jugendvollzug. 4. Statistiken Jugendvollzug Aus den erstellten Förderplänen im Jugendvollzug 2013 ergaben sich folgende Auswertungen Schulabschlüsse bei Inhaftierung Ohne Abschluss 48 Sonderschulabschluss 2 Einfacher Hauptschulabschluss 13 Erweiterte Bildungsreife 5 Realschulabschluss 2 Gesamt

117 Staatsangehörigkeit Deutsch 40 Türkisch 13 Libanesisch 4 brasilianisch 2 algerisch 3 serbisch 1 portugiesisch 1 Bulgarisch 1 syrisch 1 EU britisch 1 ungeklärt 3 gesamt wurden insgesamt 52 Insassen aus der Jugendstrafe entlassen. Davon: Vermittelt in Schule u. Ausbildungsmaßnahmen durch die Berufshilfe 20 Verlegt (E-vollzug, Sicherheitsverlegungen, Maßregel ) 14 Stationäre Drogentherapie 8 Endstrafe ohne Vermittlung 10 gesamt 52 Eine Berufsausbildung hatte im Jugendvollzug kein Inhaftierter Beschäftigungstand 2013 bei Jugendlichen mit Jugendstrafe Monat Insassen gesamt In Beschäftigung Ohne Beschäftigung Januar ,2 % Februar ,9 % März ,9 % April ,2 % Mai ,3 % Juni ,3 % Juli ,2 % Aug ,6 % Sept ,3 % Okt ,0 % Nov ,2 % Dez ,7 % Beschäftigungstand 2013 bei Jugendlichen in Untersuchungshaft Monat Insassen gesamt In Beschäftigung Ohne Beschäftigung Januar ,00 % Februar ,4 % März ,4 % April ,7 % Mai ,0 % Juni ,4 % Juli ,2 % Aug ,4 % Sept ;6 % Okt ,0 % Nov ,6 % Dez ,8 % 117

118 Erwachsenenvollzug Erhobene Daten2013 aus den Eignungsgespächen im Erwachsenenvollzug: Schulabschlüsse Ohne Abschluss 28 Sonderschule 2 Hauptschulabschluss 20 Erweiterter Hauptschulabschluss 12 Realschulabschluss 9 Hochschulreife 2 gesamt 73 Berufsausbildung Ohne Ausbildung 57 Mit Ausbildung 16 Gesamt 73 Leistungsbezug vor Inhaftierung ALG 2 43 ALG 1 0 Ohne Bezüge 13 SGB XII 0 Sozialversicherungspflichtig 9 Beschäftigung Asylleistungsgesetz 3 Selbständig 2 Rente 3 Gesamt 73 Drogenkonsum 40 Insassen gaben an, illegale Drogen zu konsumieren 13 hatten erhebliche Probleme mit Alkohol Ausblicke und Handlungsbedarf 2014 wird der Jugendvollzug noch im Haus III bleiben, bis 2015 der Umzug in das sanierte Haus IV stattfinden soll. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Räumlichkeiten darstellen, besonders für die Arbeitsbetriebe TIP und Step by Step. Eine neue Konzeption für den Jugendvollzug ( Wohngruppenvollzug) ist in Planung und soll 2014 erstellt werden. Die Berufshilfe wird sich an der Konzeption beteiligen. Wie sich die Belegung 2014 im Jugendvollzug entwickelt ist ebenfalls abzuwarten. Im Erwachsenenvollzug sind die Eignungsgespräche ( siehe oben) in die Aufnahmestation überführt worden. Die Berufshilfe hofft, so schneller und effektiver auf die Zugänge der Strafhaft zugreifen zu können- Die Effekte werden Ende 2014 allerdings erst sichtbar sein. C. Vogt 118

119 Inhaltsverzeichnis Projektbericht 2013 der Maßnahme Step by Step ( Ergotherapie ) im Jugendstrafvollzug vom bis Einleitung und Kurzdarstellung des Projektes 2. Rahmenbedingungen 2.1 Personal 2.2 Räumlichkeiten 3. Projektziele 4. Methodischer Ansatz 5. Soll-/ Ist- Vergleich 5.1 Teilnehmer 5.2 Verbleib der Teilnehmer 6. Verlauf des Projektes 6.1 Die Arbeit mit den Insassen 6.2 Regeln für den Arbeitsalltag 6.3 Beispiel der Einarbeitungsphase von extrem verhaltensauffälligen Insassen 6.4 Probleme 6.5 Veränderungen 6.6 Veranstaltungen 6.7 Kooperationspartner 7. Tabellen und Graphiken 8. Praktische Durchführung der Maßnahme Handwerkstechniken 9. Sozialtraining 10. Schultraining 11. Ausblicke und Handlungsbedarf für die Zukunft (Resümee) 1. Einleitung und Kurzdarstellung des Projektes Das Projekt Step by Step ist eine Trainingsmaßnahme für leistungsschwache und zum Teil verhaltensauffällige Jugendliche, die aus marginalisierten Lebensumständen stammen. Schwierige soziale Verhältnisse in der Familie und/ oder ein Migrationshintergrund können zu erheblichen Defiziten in den sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) führen. Bei dieser Ausgangslage erreichen die Jugendlichen erfahrungsgemäß nur ein niedriges schulisches Niveau. Häufig haben sie Probleme überhaupt einen Schulabschluss zu machen. Die Suche nach einem qualifizierten Ausbildungsberuf gestaltet sich in der Folge sehr schwierig. Was bleibt, ist der Beginn einer kriminellen Karriere oder Arbeitslosigkeit, oftmals schon in frühen Jahren. Wenn dies vermieden werden soll ist eines klar: Diese Jugendlichen brauchen dringend Unterstützung - auch wenn sie sich ihrer misslichen Lage selten bewusst sind. Um die Jugendlichen überhaupt zu erreichen, müssen sie dort abgeholt werden, wo sie stehen. An dieser Stelle setzt das Projekt Step by Step an. Durch ein Trainingsprogramm sollen Sozialkompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung der interkulturellen Verständigung gefördert werden. Kurz: Step by Step soll den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern, beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen. Denn: Integration in Arbeit bedeutet auch soziale (Re)Integration- und damit Vermeidung von Rückfälligkeit. 119

120 Die Maßnahme besteht aus einer Kombination von drei Modulen und ist für acht Teilnehmer ausgelegt. Zu den drei Modulen zählt die Ergotherapie bzw. Arbeitstherapie, Schultraining und das Sozialtraining. Ziel ist es auf diesem Wege arbeitsmarktrelevante Basiskompetenzen, wie mathematische und sprachliche Grundfähigkeiten, Sozialkompetenzen, Konzentrationsfähigkeit, Selbstdisziplin sowie die Toleranzentwicklung gegenüber anderen Kulturen, zu fördern. Das Trainingsangebot bewegt sich im niedrigschwelligen Bereich. Im Mittelpunkt steht die individuelle Förderung unter Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos. Die Jugendlichen werden gefördert, aber nicht überfordert und erzielen so schrittweise Lernerfolge. Noten werden nicht vergeben. Allerdings gibt es monatliche Gesamtbeurteilung. Innerhalb der einzelnen Module sind zusätzlich Aufgaben vorgesehen, die in Leerlaufzeiten erledigt werden können. Diese Zeiten werden im Folgenden als Motivationshäppchen bezeichnet. Sie kommen zum Einsatz, wenn jemand schneller fertig ist als der Rest der Gruppe oder die gesamte Gruppe bzw. einzelne Teilnehmer einen Schlechten Tag haben und sich nicht motivieren lassen an der aktuellen Aufgabe weiter zu arbeiten. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Personal Das Projekt Step by Step wurde auch im Jahr 2013 durchgängig von zwei ausgebildeten Ergotherapeutinnen begleitet. Jede Ergotherapeutin arbeitet 33 Stunden die Woche. 2.2 Räumlichkeiten Aufgrund der Sanierungsarbeiten des Jugendvollzuges in Bremen haben sich die Räumlichkeiten des Projektes, nach einem Umzug in ein anderes Gebäude, verändert. Die Räumlichkeiten, die während der Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt wurden, befinden sich in der alten U-Haft (Erwachsene) Haus 3 im Keller. Hier befinden sich 4 Räume. Alle Räume, außer Lagerraum, gehen vom Flur ab. Letzterer dient den Insassen als Aufenthaltsraum, wird aber ebenso für handwerkliche Tätigkeiten genutzt (siehe Anhang Grundriss). Das Büro hat eine große Fensterfront, wodurch man den kompletten Flur und den Pausenbereich überblicken kann. Dieses ist mit zwei Schreibtischen und einem Computer ausgestattet. Zudem sind ein Waschtisch, Schränke und Regale für die benötigten Materialien, wie z.b. Unterrichtsmaterialien sowie Werkzeug usw. dort untergebracht. Eine separate Toilette mit Dusche ist nur vom Büro aus zu erreichen. Der Werkraum fällt in den neuen Räumlichkeiten kleiner aus und ist mit Teppich ausgelegt. Er bietet Platz für drei Hobelbänke und zwei Arbeitstische. Vom Werkraum gelangt man ins Lager, hier sind weitere Arbeitsmaterialen und die Werkstücke der Insassen aufbewahrt. Der Zutritt ist den Insassen nur nach Aufforderung gestattet. Ein weiterer Raum ist der Schulungsraum, welcher ebenfalls mit Teppich ausgelegt ist. Hier findet das Schultraining und Sozialtraining statt. Dieser Raum dient den Insassen aber auch häufig als Rückzugsort. Der Raum ist mit acht Tischen und Stühlen ausgestattet. Er hat zwei Computer, an denen die Insassen z.b. ihren Lebenslauf oder eine Bewerbung schreiben können. Eine Stellwand mit Magneten vervollständigt den Raum. 3. Projektziele Die Projektziele haben sich seit dem Beginn des Projektes 2010 nicht verändert. Es ist weiterhin das Ziel, jugendliche Straftäter ausgehend von ihrer persönlichen Problemlage, im Bereich der Basiskompetenzen zu fördern. Das heißt, einen strukturierten Arbeits- und Schulalltag zu ermöglichen, Sozial- und Teamfähigkeiten zu erproben und die Lernmotivation zu verbessern. Ziele der Maßnahme sind: Vermittlung von handwerklichen Fertigkeiten Vermittlung Material- und Werkzeugkunde Förderung der Grundarbeitsfähigkeiten Umgang mit Frustration, Wut Bessere Konzentration und Genauigkeit Sparsamer Umgang mit Material Wertfreier Umgang mit Anderen Schulung angemessener Verhaltensweisen Training sozialer Kompetenzen Konfliktbewältigung Höflichkeit Schulische Grundfähigkeiten vermitteln 120

121 4. Methodischer Ansatz In der Maßnahme sind Jugendliche zugewiesen, die einen starken Förderbedarf haben. Sozial, psychisch und schulisch sind die Teilnehmer eingeschränkt bis stark verhaltensauffällig. Daher müssen die methodischen Behandlungsansätze individuell und gruppendynamische Prozesse differenziert werden. Jeder Insasse wird einzeln über die Regeln während der Maßnahme informiert (siehe 6.2) und in die vorhandene Gruppe integriert. Durch eine klar strukturierte Arbeitswoche, mit unterschiedlichen Inhalten (Handwerk, Sozialtraining und Schultraining), werden die Teilnehmer des Projektes Step by Step in ihren Kompetenzen gefördert und begleitet. Bei einem Einsatz in der Maßnahme im Handwerk, an den Vormittagen, wird ein Werkstück der freien Auswahl ermöglicht. Dies stärkt die Eigenmotivation und eine bestmögliche Bearbeitung des Materials bzw. des Werkstückes. Zudem werden die Kompetenzen der Konzentration, Ausdauer und motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert. Die Vermittlung der Arbeitstechniken kann sowohl in Einzelarbeit, als auch in einer Gruppenarbeit stattfinden. Durch die Bereitstellung von unterschiedlichen Arbeitsmaterialien mit unterschiedlichen Anforderungen (Ytong, Speckstein, Holz und Papier) kann das Niveau individuell gesteigert oder herabgesetzt werden. Das Einhalten der Arbeitszeit, als auch das Umsetzen von Arbeitsschritten- und Arbeitsvorgaben ist ein vorrangiges Ziel, das handwerkliche Endergebnis ist nur zweit- oder drittrangig. Im Schultraining, sowie im Sozialtraining (jeweils 2x wöchentlich im Wechsel an den Nachmittagen) werden Unterlagen erarbeitet, die sich kontinuierlich steigern lassen. Jeder Teilnehmer hat die Grundübungen, wie ruhiges Arbeiten, Zuhören und Wiedergabe der Aufgabenstellung zu erfüllen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Gruppenarbeiten möglich, sowie selbständiges Bearbeiten von ausgesuchten Themen möglich, wie zum Beispiel Fähigkeiten für ein straffreies Leben nach dem Vollzug, Stärken und Schwächen der eigenen Person und Hilfe suchen nach der Inhaftierung. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit wurde bei den meisten Insassen möglich, nachdem sie sich eingelebt hatten und Ihre Abwehr gegen eine akzeptierende Offenheit tauschen konnten. Konsequenz mit Milde und Ruhe, bewährte sich als die beste Methode in der Arbeit mit den Jugendlichen. Nach der Akzeptanz der Persönlichkeit der Anleiterinnen, sowie der Insassen und der Annahme der Schwächen und Stärken bei Jedem, ergab sich auch die Möglichkeit mit Humor oder Konfrontation eine Weiterentwicklung zu begleiten. Die wertfreie Akzeptanz und verlässliche Betreuung der Insassen durch die Anleiterinnen ist sehr zum Vorteil gereift und ließ manches Vorurteil abklingen, welches die Insassen durch vorherige Erfahrungen und Rollenverständnisse mitbrachten. 5. Soll/Ist- Vergleich Die Maßnahme soll laut Antrag 8 bis maximal 10 Insassen beschäftigen waren monatlich durchschnittlich 8 Teilnehmer der Maßnahme zugewiesen. Jan Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez Die im Antrag anvisierte Teilnahme von 3 Monaten wurde nur in 5 Fällen eingehalten. 18 Insassen waren kürzer als 2 Monate in der Maßnahme. Dies war in den meisten Fällen durch eine Entlassung aus der Untersuchungshaft begründet oder durch den Beginn einer Schulmaßnahme. 11 Insassen waren länger als drei Monate in der Maßnahme. Bei diesen Insassen waren die Defizite so hoch, dass eine Umsetzung in andere Maßnahmen nach drei Monaten noch nicht sinnvoll war. 5.1 Teilnehmer 34 Insassen waren vom bis dem Projekt zugewiesen. Weitere 6 Insassen waren bereits 2012 in der Maßnahme eingesetzt und nahmen auch 2013 weiter teil. 22 Teilnehmer waren Untersuchungsgefangene, 12 hatten eine Jugendstrafe. Aus den Schulbiographien der Teilnehmer konnte entnommen werden, dass es sich bei fast allen, bis auf wenige Ausnahmen, um Schulvermeider handelte. Dies hat zur Folge, dass diese Insassen zunächst einen Schulbesuch in der JVA verweigern. Schule ist für sie äußerst negativ besetzt. Gerade diese Insassen weisen erhebliche Defizite im elementaren Grundwissen auf. Häufig bewegt sich ihr Leistungsniveau in Deutsch und Mathematik auf der 4. bis 6. Klasse der Hauptschule. Darüber hinaus sind sie nicht in der Lage, sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren und eine Leistungsmotivation zu entwickeln. 121

122 Diese Defizite sollen in der Maßnahme bearbeitet werden, mit dem Ziel, die Insassen für eine Beschulung zu motivieren. Diese Gruppe der Insassen weist in der Regel aber auch eine hohe Unruhe auf. Sie können sich nicht selbst beschäftigen, leiden extrem unter dem eingeschlossen sein und haben Probleme überhaupt anzukommen. Oft ist dies noch mit Entzugserscheinungen (fast alle kiffen draußen erheblich) gepaart. Die Maßnahme bietet diesen Insassen in gewisser Weise Schutz, weil die Anforderungen und der Leistungsdruck zunächst gering sind und je nach Fähigkeit und Fertigkeiten des Einzelnen langsam gesteigert werden. Der durchschnittliche Verbleib der Teilnehmer im Jahr 2013 lag bei 3 Monaten. Durchschnittlich waren die Teilnehmer 19 Jahre alt. 5.2 Verbleib der Teilnehmer 6 Teilnehmer frühzeitig aus der Maßnahme abgelöst, aus disziplinarischen Gründen. 11 wurden aus der U-Haft entlassen 2 wurden aus einer Jugendstrafe entlassen 13 konnten in weiterführende Arbeitsmaßnahmen vermittelt werden. 6 konnten in die Elementarklasse wechseln 7 wechselten in Beschäftigung (Tier- u. Hofkolonne, Hausarbeiter und Bildhauerei) 6. Verlauf des Projekts 6.1 Die Arbeit mit den Insassen Die Arbeit der Insassen beinhaltet Handwerkstechniken am Vormittag (3,5 Std.) und am Nachmittag Schultraining und Sozialtraining im Wechsel (jeweils 1,5 Std.). Jeden Morgen beginnt die Arbeit der Insassen mit einem Stuhlkreis. Hier hat jeder Insasse die Möglichkeit sein Befinden oder auch Termine (Anwaltstermin/ Arzttermine etc.) anzukündigen. Bei einem Neuzugang in der Maßnahme wird der Stuhlkreis mit einer Vorstellungsrunde erweitert. Hier stellt sich jeder Teilnehmer mit Name und Alter vor. Anschließend werden die Arbeiten vom Vortag abgefragt und schließlich mit der Arbeit begonnen. Die Abfrage der jeweiligen Werkstücke, als auch das Erinnern der Arbeit an den Vortag sind entscheidend um einen ruhigen Arbeitsanfang gewährleisten zu können. Das ruhige Zuhören und jeden Einzelnen aussprechen zu lassen, ist in einer größeren Gruppe schon die erste Leistung die erbracht wird. Danach nimmt jeder Insasse seinen Arbeitsplatz ein und fordert sein benötigtes Werkzeug an. Die Herausgabe findet nacheinander statt. Das Arbeiten an einem festen Arbeitsplatz und die Arbeit in Ruhe auszuführen, ist für die meisten Insassen eine Herausforderung. Häufig lässt die Konzentration sehr schnell nach und eine alternative Arbeit muss angeboten werden. Diese findet in einem separaten Raum statt. Als Alternative wird häufig ein Puzzle angeboten. Den Insassen macht puzzeln Spaß und fördert zudem die Konzentration. Der Vormittag im Handwerk ist durch mehrere Pausen unterbrochen, da die Leistungsfähigkeit am Anfang in der Gruppe bei ca. 20 Minuten liegt. Ist der Vormittag ruhig und produktiv verlaufen kann es vor dem Mittagessen, als Belohnung, noch zu einer Spielrunde kommen. Gern wird Uno gespielt. Die Mittagspause beträgt 90 Minuten. Die Insassen gehen zurück auf die Hafträume und bekommen ihr Essen und haben die Möglichkeit sich auszuruhen und sich auf den Nachmittag vorzubereiten. Im Wechsel sind Schul- und Sozialtraining am Nachmittag geplant. Das Schultraining wird auf den einzelnen Insassen mit seinen Fähigkeiten abgestimmt und findet in Einzelarbeit statt. Mathe ist meistens beliebt, Deutsch weniger (mit Ausnahmen) und Englisch sowie Erdkunde sind die schwächsten Fächer der Insassen. Im Schultraining wird an Einzeltischen gearbeitet und die Ergotherapeutinnen begleiten jeden Insassen individuell. Im Sozialtraining wird die Gruppenarbeit als Methode gewählt. Die Kleingruppen von zwei oder drei Personen bekommen die gleiche Aufgabe und sollen diese innerhalb einer bestimmten Zeit oder mit bestimmten Anforderungen bewältigen. Die Kleingruppen stellen ihre Ergebnisse vor, die von allen möglichst ohne eine negative Bewertung angenommen werden sollen. Aufgaben können z.b. sein, das Erstellen des Eifelturms, einer Seilbahn oder eines Wolkenkratzers nur aus Zeitungspapier und Kreppband. Ebenso ist das Erfinden einer Geschichte aus vorgegebenen 12 Worten und das Vortragen vor der Gruppe eine Anforderung, die nicht jedem leicht fällt. Auch das Bearbeiten von Normen und Werten ist in schriftlicher Form im Sozialtraining integriert. Jeden Nachmittag werden dann für ca. eine halbe Stunde Spiele wie Rummykub, Kniffel, Phase 10 oder auch Jenga angeboten. Das Kartenspielen lässt sich nur in Gruppen durchführen, die ohne 122

123 Spielsuchtproblematik sind, da sich die Stimmung sonst sehr aufheizt und Verlieren oder Gewinnen bei den Insassen nicht mehr spielerisch sonders sehr realistisch empfunden wird. Viele klare Regeln und Strukturen erleichtern den Arbeitstag und dennoch ist jeder Tag anders und das Durchsetzen der Regeln ist eine scheinbar nie endende Aufgabe. Leider gibt es auch den Fall der Ablösung vom Arbeitsplatz. Eine Ablösung vom Arbeitsplatz/Betrieb erfolgt, wenn durch den Insassen ein reibungsloser und sicherer Arbeitsablauf nicht gewährleistet werden kann. Wenn es körperliche Auseinandersetzungen zwischen Insassen gibt und wenn die Regel nach mehrmaliger Verwarnung des Insassen ( 3malig) nicht umgesetzt werden kann. Stundenplan Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Handwerk Sport Handwerk Handwerk Handwerk Pause Sport Pause Pause Pause Handwerk Handwerk Handwerk Putzen Pause Pause Pause Pause Pause Handwerk Handwerk Handwerk Handwerk Abschluss Mittag Mittag Mittag Mittag Sozialtraining Schultraining Sozialtraining Schultraining Pause Pause Pause Pause Sozialtraining Schultraining Sozialtraining Schultraining 6.2 Regeln für den Arbeitsalltag Diese Regeln werden mit jedem Insassen zu Beginn der Maßnahme besprochen. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert eine Abmahnung oder ein Disziplinarverfahren! Das Regelwerk bekommt jeder Insasse ausgehändigt und muss dieses unterschreiben. Arbeits- und Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Das Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet! Unser Umgangston ist freundlich und respektvoll Den Anweisungen der Anleiterinnen ist Folge zu leisten Allgemeine Verhaltensregeln sind einzuhalten, z.b. nicht aus dem Fenster rufen, keine Beleidigungen, keine Prügeleien, keine Drogen, nicht mit Gegenständen werfen, singen oder rappen etc. Das Lager und das Büro dürfen nur nach Aufforderung betreten werden. Der Putzplan muss eingehalten werden! Die Arbeiten aller Personen sind wertzuschätzen und dürfen nicht beschädigt werden. Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Handwerkszeit sauber zu hinterlassen! Auf ein gepflegtes Äußeres ist zu achten, Kopfbedeckung ist nicht geduldet. Es hat kein Körperkontakt stattzufinden. 6.3 Beispiel der Einarbeitungsphase von extrem Verhaltensauffälligen Insassen Im Verlauf des letzten Jahres wurde die Betreuung der Insassen viermal auf eine 1:1- Betreuung heruntergesetzt, bzw. mit einer 1:1- Betreuung begonnen. Gründe dafür waren, dass die Insassen bereits im Tagesablauf auf den Stationen negativ, z.b. durch aggressives Verhalten den Bediensteten oder auch den Mitinsassen gegenüber, aufgefallen sind. Diesen Insassen fällt es sehr schwer, sich in eine Gruppe einzufinden und sich an die vorgegebenen Regeln in der JVA zu halten. Gerade diese Insassen benötigen Tagesstruktur und Beschäftigung. Methodische Vorgehensweise in der Einzelbetreuung: Vorgespräch: Zeigen der Räumlichkeiten, Regeln vorlesen und Kennen lernen Klärung der Begleitung, Arbeitseinsatztage pro Woche, Stundenumfang, Arbeitsaufgabe Einzelarbeitsplatz getrennt von der Gruppe, Pausenbegleitung Absprechen bzw. Informationen über den Insassen einholen (Sozialarbeitern und AVD-lern) Langsame Steigerung des Arbeitseinsatzes, teilweise gemeinsame kurze Spielrunden Integration in die Kleingruppe im Werkraum, ca. 1, 5 Stunden 123

124 Steigerung des Arbeitseinsatzes in der Gruppe, gemeinsames Abschlussspiel mit allen Teilnehmern Hausaufgaben zur Vorbereitung für das Schul- oder Sozialtraining Ein Nachmittag pro Woche in der Maßnahme, meistens Schultraining mit Wissensvermittlung im Rechnen, Schreiben und Lesen Steigerung der Nachmittagseinheiten, bis die ganze Woche möglich wird Beschreibung der Fortschritte oder Hindernisse/Auffälligkeiten in der Entwicklung des Insassen Langsame Integration des Insassen in die Gruppe, z.b. mit Hilfe eines Gesellschaftsspieles Begleitung einer weiteren Entwicklung der Förderung oder eines möglichen Zieles in/außerhalb der JVA Entlassung oder Freistellung für einen weiteren Arbeitsplatz, im besten Fall Schulplatz, wenn kein Abschluss vorhanden Abschlussbericht/Vermerk für die Strafakte über den Entwicklungstand des Insassen 6.4 Probleme Bei Über- oder Unterbelastung, neuer Gruppenkonstellation oder physischer und psychischer Belastung der Insassen ist die Pausenzeit oft unruhiger und auch diese müssen von den Anleiterinnen begleitet werden. Zudem müssen die Arbeitszeiten, in Absprache mit den Insassen, ggf. reduziert werden. Eine Erhöhung der Stunden wird ebenfalls mit den Insassen besprochen. Außerdem waren viele Insassen mit Migrationshintergrund in der Maßnahme. Häufig waren deren Deutschkenntnisse mangelhaft. 6.5 Veränderungen Aufgrund der Sanierungsarbeiten innerhalb der JVA mussten die Räumlichkeiten der Maßnahme in ein anderes Gebäude verlegt werden. Ursprünglich war die Maßnahme im Gebäude des Jugendvollzuges. Im neuen Gebäude sind z. Z. der Jugendvollzug (U- Haft und Straf- Haft) und die Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) untergebracht. Zudem ist das Rauchen in den neuen Räumlichkeiten nicht mehr gestattet. Zudem werden diese Räumlichkeiten häufig genutzt, um sich Wege zu verkürzen. Teilweise laufen bis zu 15 Insassen durch diesen Werksbetrieb und bringen Unruhe in die Arbeitsabläufe der Insassen von Step by Step. 6.6 Veranstaltungen In diesem Jahr wurden innerhalb der JVA verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, an denen die Insassen von Step by Step zum ersten Mal teilgenommen haben. Zum einen das Fußballturnier und zum anderen ein Spendenmarathon für die Organisation Herz für Kinder. Des Weiteren haben wir mit den Insassen in den Räumlichkeiten des Step- Betriebes einen Weihnachtsbasar organisiert. Hier wurden Werkstücke der Insassen und extra für den Weihnachtsbasar hergestellte Dekorationsartikel, z.b. Weihnachtsmänner, Sterne, Baumschmuck, gegen eine Spende den Mitarbeitern der JVA angeboten. 6.7 Kooperationspartner Der wichtigste Kooperationspartner ist nach wie vor die JVA Bremen. Die Zusammenarbeit, mit den Mitarbeitern, im Jugendvollzuges ist von Offenheit und Akzeptanz geprägt. Außerdem hat sich mit dem Projekt Werkraum Sonne 3 des Vereins Hoppenbank, ein konstruktiver Austausch entwickelt. 7. Ergebnisse und Statistiken Leistungsniveau: 26 ohne Schulabschluss 6 einfacher Hauptschulabschluss 2 erweiterter Hauptschulabschluss 124

125 Nationalität: 22 Deutsch 12 andere Nationalitäten 8. Praktische Durchführung der Maßnahme Den Handwerkstechniken geht eine Einweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütungsmaßnahmen voran. Diese werden von den Insassen gelesen und unterschrieben, damit die grundsätzliche Handhabung, wie z.b. kein Essen und Trinken am Arbeitsplatz oder die Werkzeughandhabung etc. ernst genommen werden und bei Nichtachtung dieser Regeln auch geahndet werden können. Die unterschiedlichen Handwerkstechniken können je nach fachlicher Kompetenz der Insassen in unterschiedliche Schweregrade eingeteilt werden. Somit ist es möglich auf jeden Insassen individuell die Anforderung an das Werkstück zu erhöhen oder ggf. auch herab zu setzen. Dies ist besonders wichtig, da die Insassen meist möglichst ein schnelles und erfolgreiches Ergebnis erzielen wollen. Auch ist es wichtig, den Insassen die verschiedenen Teilabschnitte zu erläutern. Hier können sie notfalls noch einmal abwägen, ob sie diese Technik in diesem Umfang durchführen können. Sollten die Fertigkeiten der Insassen nicht genügen oder ihre Selbsteinschätzung zu hoch sein, unterstützen wir sie oder geben ggf. Hilfestellung, damit das Produkt für den Insassen zufriedenstellend beendet werden kann. Dies erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, da sie oftmals Schwierigkeiten haben, Hilfe anzunehmen. In der ersten Handwerkseinheit werden den Insassen die verschiedenen Techniken, anhand von Modellen, gezeigt. Danach können sie entscheiden, mit welcher Technik sie beginnen wollen. Hier hat sich die Holztechnik im Bereich der Maßnahme Step by Step etabliert. Da es den Insassen oft sehr schwer fällt sich für ein Werkstück aus Holz oder auch für eine andere Technik zu entscheiden, besitzen wir zudem Bastelbücher mit Vorlagen. Diese werden in der Maßnahme sehr gut angenommen. Die Handwerkstechniken Die Ziele der Handwerkstechniken : Übung und Verbesserung von Konzentration und Aufmerksamkeit Lernen und Merken Ausdauer und Selbstständigkeit Verantwortung und Sorgfalt 125

126 Kontakt-, Kritik- und Teamfähigkeit Frustrationstoleranz und Problemlösestrategien Ordnungsbereitschaft ( Aufräumen, putzen/reinigen der Räume) Motivation und Antrieb Steigerung des Selbstwertgefühls, des Selbstbewusstseins und der Selbstsicherheit Diese Techniken können sowohl einzeln oder in einer Gruppe durchgeführt werden. Folgende Techniken wurden im letzten Jahr durchgeführt: Holz Holz ist ein Werkstoff, den man in unterschiedlichen Härtegraden, Längen und Stärken bearbeiten kann. Durch die Bearbeitung von Holz kann man unterschiedliche Oberflächen von rau bis weich schaffen und somit die Sensibilität fördern. Zudem gibt der Werkstoff die Möglichkeit, es auf unterschiedlicher Art und Weise zu bearbeiten. Hier ist es möglich, zum einen mit unterschiedlichen Farben (Acryl, Beize, Lasuren), aber auch z.b. mit dem Brennpeter Konturen zu schaffen. Das Anforderungsniveau kann mit diesem Werkstoff von gering, z.b. Schichtholzobjekt, bis hin zum Regal gesteigert werden. Die Aufgabe ist es, die Insassen schrittweise an das gesteigerte Niveau heranzuführen. Dies beinhaltet das Verständnis von Längen und Maßeinheiten, sowie der Umgang mit Hilfsmitteln, z.b. Lineal. Das Arbeiten mit Holz erfordert zudem, beim höheren Anforderungsniveau, mit komplexen Arbeitsabläufen, viel Genauigkeit und Sorgfalt über einen längeren Zeitraum der Konzentration. Aufgrund der erstmaligen Teilnahme am Weihnachtsbasar wurden neue Projekte bzw. Werkstücke (Herbstblätter und Sterne) geschaffen. Hier konnte die Herstellung von den Herbstblättern in unterschiedliche Teilabschnitte unterteilt werden, welche von den Insassen besetzt wurden und die auch untereinander getauscht werden konnten, damit eine monotone Arbeit vermieden wurde. Die Teilabschnitte hatten zudem unterschiedliche Anforderungsniveaus. So konnten die Insassen je nach Fertigkeiten und Fähigkeiten erstmalig die Position frei wählen. Im weiteren Verlauf wurden die Positionen der Insassen gewechselt. Die Produkte aus Holz, die entstanden waren vielfältig und in Haus und Garten gern gesehen. Im Bereich der Maßnahme wurde in einer Gruppenarbeit in diesem Jahr eine Bank restauriert. Über Tage wurde der alte Belag abgeschliffen und dann in Feinarbeit neu bemalt. Diese Bank soll nach Fertigstellung im Pausenbereich benutzt werden. 126

127 Pappmache Pappmache ist eine Technik, die nur wenige Hilfsmittel benötigt. Zum einen benötigt man Kleister, den man gut vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn anrühren und quellen lassen kann. Zum anderen Zeitungspapier, welchen man gut in der ansässigen JVA- Bibliothek besorgen kann. Je nach Motiv kann sich das Anforderungsniveau von einfach bis schwer einteilen. Zu den einfachen Motiven gehört, z.b. ein Sparschwein. Hier wird ein aufgeblasener Luftballon mit Zeitungsschnipseln ummantelt. Aus einer einfachen Luftballon-Form kann man mit Hilfe von Eierkartons Füße, und mit einer aufgerollten Zeitung einen Kringel- Schwanz formen. Die Ummantelung muss mehrmals durchgeführt werden, damit eine Festigkeit zustande kommt. Dies fordert den Insassen oftmals viel Geduld ab, da die einzelnen Schichten eine Trocknung benötigen. Nach dem Trocknen wird mit Hilfe eines Kutter-Messers ein Ritz für den Geld-Einwurf geschnitten. Danach kann das Schwein je nach Belieben mit Acryl-Farbe, Federn oder Ähnlichem verziert werden. Ein höheres Anforderungsniveau hat Pappmache, wenn mit Kaninchendraht die gewünschte Form hergestellt wird. Hier wird zusätzlichen Hilfsmitteln, wie Seitenschneider und Draht gearbeitet, um den Kaninchendraht zu trennen bzw. nach der Formung wieder zu verbinden. Speckstein Speckstein ist ein Stein bestehend aus Talk. Ihn gibt es je ach Herkunftsort in unterschiedlichen Härtegraden. Innerhalb der Maßnahme wird hier mit einem weichen Stein gearbeitet. Hier ist es möglich mit Säge, Raspel, Pfeile und Schleifpapier zu arbeiten und die genannten Werkzeuge bzw. Hilfsmittel kennen zu lernen. Ein weicher Stein gibt einen leichten größeren Widerstand beim Bearbeiten, als Holz (Eiche). Der Vorteil an Speckstein ist, dass der Stein keine Splitter produziert. Der Nachteil beim Bearbeiten ist die Staubentwicklung. Um diese einzugrenzen, wird der Stein auf einem feuchten Tuch bearbeitet. Um den Stein zu formen ist der Kreativität keine Grenze gesetzt, jedoch fiel es den Insassen oftmals schwer mit der Kreativität umzugehen. Hier halfen ihnen die Speckstein-Bücher, in denen die Objekte bildnerisch dargestellt sind. Die Bearbeitung dieses Materials erfordert zudem den Insassen teilweise ein hohes Ausmaß der visuellen Vorstellungsgabe. Die Umsetzung von einer bildnerischen Vorgabe zum eigentlichen Objekt. Zudem fordert es ihnen eine gewisse Frustrationstoleranz ab. Hier musste mit Geduld und Unterstützung ein Weg 127

128 geschaffen werden, z.b. mit ihm zusammen ein Objekt wählen, welches er sich visuell nähern kann und was für ihn auch zu leisten ist. Die Fähigkeit zur Kompromissbereitschaft und Flexibilität wurden hierdurch gefördert. Ytong (Porenbeton) Eine weitere Technik ist das Arbeiten mit Ytong. Hier wird ähnlich vorgegangen wie beim Speckstein. Allerdings bietet dieser Stein weniger Widerstand als Speckstein. Der Vorteil bei diesem Material ist, dass man ihn nach Schaffung der Form mit Acryl- Farbe anmalen kann. Seidenmalerei Seidenstoffe gibt es in verschiedenen Varianten und sie werden in großer Vielfalt angeboten (Tücher, Schals etc.). Die Seidenmaltechnik bietet sich an, da sie strukturiert angewendet werden muss, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Die Vorgehens-weise ist wie folgt: Das Seidentuch muss im ersten Arbeitsschritt mit klarem Wasser ausgespült werden. Durch das Spülen werden Knickfalten und die Stoffstärke entfernt (so kann der Stoff die Farbe besser aufnehmen). Anschließend wird das Tuch auf einen Rahmen gespannt. Diese Vorgehensweise wird angewandt, wenn mit einem Motiv als Vorlage gearbeitet wird, welches auf den Stoff erst mit Bleistift übertragen und anschließend mit Gutter (zähflüssige Farbe, die verhindert, dass die Farbe über die Linien hinaus treten kann) nachgezogen wird. Nach der Trocknung kann mit dem Auftrag der Farbe begonnen werden. Wenn dieser wiederum getrocknet ist, wird durch Bügeln die Farbe auf dem Stoff fixiert. Erst durch Ausdauer und Geduld lässt sich nach einigen Arbeitsschritten das Ergebnis erahnen. Nach zwei, drei Übungsschritten sind sehr gute Ergebnisse von den Insassen erarbeitet worden. Window-Color Window-Color fand in diesem Jahr regen Andrang. Bei dieser Technik wird nur wenig Material benötigt. Zum einen eine Folie mit Motivvorlage, ein Konturenstift und Window-Color-Farbe. Mit dem Konturenstift werden zuerst die Linien der Vorlage nachgezogen. Nach der Trocknung kann mit dem Ausfüllen begonnen werden. Aufgrund der Teilnahme am Weihnachtsbasar, erstmalig in diesem Jahr, wurden vorzugsweise weihnachtliche Motive, wie z.b. Weihnachtsmann, Tannenbaum usw. hergestellt. Aber auch Motive von den Simpsons oder Ähnlichem wurden hergestellt. Motive, welche nicht auf dem Basar verkauft wurden, schmücken nun unsere Fenster in unseren Räumlichkeiten. Weitere Techniken sind: Peddigrohr Ton Mosaiktechnik Pappe und Papier Bildnerisches Gestalten Textiles Gestalten 128

129 9. Sozialtraining Das Sozialtraining findet sowohl in Einzelarbeit, als auch in Gruppenarbeit statt. Aufgrund von Sprachbarrieren wurde häufig die Gruppenarbeit angeboten, da somit eine Kommunikation und eine Förderung der Sprache gewehrleistet werden konnte. Mit unterschiedlichen Methoden konnten Sozialkompetenzen gefördert werden: schriftliche Erarbeitung durch Lektüre: Werte bilden, pädagogische Erziehung nach Andreas Schick Kommunikationsspiele- Wortschatzbildung Gesellschaftsspiele Rollenspiele Sportliche Aktivitäten ohne Wettkampfmentalität (Bowling, Bocce Ball, Minigolf, Tischtennis etc.) Gesprächsrunden über die eigene Zukunft und Ängste die diese beinhalten Parcours mit kognitiven und sportlichen Inhalten Themen waren unter anderem: sammeln von eigenen positiven Kompetenzen wertfreier Austausch von Meinungen gewaltfreie Worte und Körpersprache Drogen und allgemein der Abhängigkeitsfaktor, mit den negativen Nebenwirkungen wie geringe Belastung, körperliche und geistige Verflachung der Belastbarkeit falsche Freunde finanzielle Belastung die Integration/Resozialisierung als Vorbestrafter das Rollenverständnis und die Prägung aus der Kindheit oder der eigenen Familie Durch die vermehrte Drogenabhängigkeit vieler Insassen und der nicht bestehende Familienrückhalt waren die Sozialstunden häufig negativ behaftet. Für sie ist es schwer, sich eine Zukunft ohne Drogen und ein geregeltes Leben ohne Kriminalität vorzustellen. Durch viele Gespräche und durch Aufzeigen von kleinen Zielen bzw. positiven Reflexionen konnte eine positive Entwicklung wahrgenommen werden. In manchen Fällen konnte über eine weiterführende Maßnahme (z.b. Schulbesuch oder Therapie) gesprochen und vorbereitet werden. In schwierigen Situationen wurden auch Einzelgespräche durchgeführt. Bei besonders jungen Insassen mussten sich die älteren Insassen in die Rolle eines Vorbildes einfinden und Geduld mit dem Jüngeren haben. Das Konkurrenzdenken untereinander musste extrem abgebaut werden und die Sichtweisen auf Schwächen und Stärken kam mehr in den Vordergrund. Nach mehreren Wochen wurde es allgemein im Sozialtraining ruhiger und die Akzeptanz der Individualität des Anderen spürbarer. 10. Schultraining Im Schultraining werden anhand von Schwungübungen bis hin zu Diktaten und Aufsätzen das Lesen und das Schreiben vermittelt. In manchen Fällen wurden auch selbst ausgearbeitete Referate von den Insassen vorgestellt. Rechnen wird über Arbeitsblätter und Schulbücher vermittelt. Aufgrund des großen Anteils mangelnder schulischer Ausbildung und ein hoher Anteil an Schulverweigerern war die Belastbarkeit sehr gering. Zudem war eine Verweigerungstendenz latent vorhanden. Damit ein Fortschritt erzielt werden kann sind positive Erfahrungen nötig. Smilys und gute Noten (in kleineren Testsituationen) können dies bewirken. Auch die Ruhe im Schulungsraum und kleine Gruppen haben bessere Ergebnisse zur Folge. An manchen Tagen sind 35min das Höchstmaß, sonst geringer. Je nach Leistung und Motivation kann das Niveau leicht angehoben werden (Multiplikation und Division). Aufgrund des mangelnden Textverständnisses fallen den Insassen zudem auch mathematische Textaufgaben schwer. Hier finden anfänglich ebenso die Aufgaben auf einem niedrigen Niveau statt. In der deutschen Sprache bzw. Grammatik werden Aufgaben angewandt, die dem Niveau eines Grundschülers entsprechen. Hier führen die Insassen Aufgaben durch, z.b. Zuordnung von Nomen, Verben und Adjektiven. Um die Fantasie anzuregen gibt es die Möglichkeit, den Insassen aus vorgegebenen Nomen, eine Geschichte schreiben zu lassen. Gerade Groß- und Kleinschreibung, als auch die Punktsetzung sind bei fast allen Insassen stark eingeschränkt. Das zweimal in der Woche stattfindende Schultraining kann nur ein geringes Maß an Steigerung in diesen Fällen ermöglichen. Lesen und Schreiben 129

130 wird jedoch immer wieder auch im Handwerksbereich eingefordert und begleitet. Maße nehmen von Länge, Breite und Höhe eines Werkstückes sind ebenso Aufgaben, die nach der Eingewöhnung und Probephase eines Insassen bewältigt werden sollten. Zum Schultraining gehört zudem auch das Vermitteln von geographischen Kenntnissen. Zum Beispiel das Zuordnen der Bundesländer mit den dazugehörigen Hauptstädten oder in spielerischer Art mit Stadt, Land, Fluss. Auch hier besteht bei den Insassen ein hoher Förderungsbedarf. Das Schreiben von Anträgen, Bewerbungen oder Lebensläufen ist die höchste Kategorie die im Training begleitet wird. Hierbei soll jedoch das Niveau nicht verfälscht werden und dank der Computertechnik sind Fehler durch die Rechtschreib- und Grammatikprüfung selbst erklärend. 11. Resümee aus Sicht der Ergotherapie Das vergangene Jahr 2013 hat gezeigt, das die Klientel sich im Stand der Schul-, Lern- und Verhaltensmerkmale verschlechtert hat. Die Begleitung der einzelnen Insassen umfasst viele Schwierigkeiten. Mangelnde Perspektiven, wenig Rückhalt von der Familie, starke Schwächen im Sozialverhalten und klinisch nicht diagnostizierte Verhaltensauffälligkeiten wurden zur Belastungsprobe für die gesamte Gruppe. Ein hohes Maß an Individualpädagogik und die wechselnde Gruppenstärke machten einige größere Projekte (Kirchenbank, Weihnachtsbasar, Sportspiele etc.) nur schwer durchführbar. Die allgemeine Motivation der Insassen war teilweise stark reduziert und musste jeden Tag aufs Neue aufgebaut werden. Die Generation von Internet, Fernsehen und Facebook ist für positiv verankerte Verhaltensmuster, wie spielend lernen oder Kommunikation auf respektvolle Art nur schwer zu vermitteln. Die Regeln, die draußen gelten sollten, wie respektvoller Umgang, Wertschätzung von Persönlichkeit und Material usw., sind in der Maßnahme immer wieder durchzusetzen. Die Klientel ist im Jahr 2013 deutlich jünger geworden. Dadurch erhöhte sich die Begleitung in allen Bereichen der Maßnahme und die erzieherischen Qualifikationen der Anleiterinnen sind im Höchstmaß gefordert. Die bedeutet besonders Geduld, Ruhe, Belastbarkeit, Konsequenz und Verlässlichkeit. Wozu dient die Unterstützung und Anleitung in dieser Maßnahme den Jugendlichen? Eine kritische Hinterfragung des eigenen Tuns ist immer wieder nötig und möglich. Die Qualifikationen, die die Teilnehmer erlangen, sind unterschiedlich und oft von der Eigenmotivation abhängig. Die Gespräche mit einigen Teilnehmern und den Kollegen sind ein positives Feedback für die Maßnahme. Zudem konnten aufgrund des Umzuges Werkstücke, z.b. Kinderstühle mit unterschiedlichen Tierköpfen verschenkt werden. Auch hier gab es positive Rückmeldungen. Die Maßnahme zeigt, dass die Insassen einen hohen Behandlungsbedarf in den Bereichen Sozialkompetenz, schulischen Kompetenzen und handwerklichen Kompetenzen haben. Hier haben die Insassen die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen diese Kompetenzen zu erlangen und ggf. in eine weiterführende Maßnahme, wie z.b. Schule oder andere Werkbetriebe zu besuchen. 130

131 Andrea Rodefeld und Katrin Schiller Projekt Step by Step Jugendvollzug Am Fuchsberg Bremen Telefon: Internet: Vr.-Nr

132 Werkraum Sonne 3 Hoppenbank e.v. Jahresbericht Vorbemerkung Dies ist der erste Jahresbericht des Modelprojekts Werkraum Sonne 3 für das Berichtsjahr Das Projekt hat im Juni 2013 seine Arbeit aufgenommen, in den folgenden Punkten berichten wir über die Arbeit im Berichtsjahr. Zunächst werden die Aufgaben und Ziele des Projekts dargestellt (Punkt 2), dann berichten wir im Punkt 3 über den Projektverlauf mit seinen Angeboten, Problemen und Besonderheiten. Es folgt ein Absatz über die Kooperationspartner. Im 4. Punkt beschreiben wir Ergebnisse des Projekts, gefolgt von Statistiken im Punkt 5. Im Punkt 6 erfolgt dann ein Ausblick sowie ein Hinweis zu den künftigen Handlungsbedarfen. Im Punkt 7 werden einige Daten zum Standort der Maßnahme, zu den Mitarbeitern sowie den Öffnungs- und Sprechzeiten gegeben. 2. Aufgabe des Projektes Das Projekt Werkraum Sonne 3 bietet eine niedrigschwellige, arbeitstherapeutische Beschäftigungsmöglichkeit zum Abarbeiten für schwer vermittelbare Personen an. Nachdem die Comeback ggmbh ein ebenfalls niedrigschwelliges und akzeptierendes Angebot zum Jahresende 2012 eingestellt hatte, wurde von den Sozialen Diensten der Justiz und dem Verein Hoppenbank im Zeitraum Oktober 2012 bis März 2013 gemeinsam ein Konzept für diesen Personenkreis entwickelt. Diese Zielgruppe, die von einer Ersatzfreiheitsstrafe betroffen ist, zeichnet sich vorrangig durch schwierige soziale Lebensverhältnisse wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung (Armut), Suchtmittelabhängigkeit, Wohnungs-. und Obdachlosigkeit sowie psychischer Probleme aus. Innerhalb dieser Population lässt sich eine weitere Gruppe von nicht vermittlungsfähigen Personen identifizieren, die sich besonders auszeichnet durch: - Schwere psychosoziale Verelendung von längerer Dauer und starken gesundheitlichen Einschränkungen mit chronischen Verläufen - Milieugebundene negative Beziehungsstrukturen oder soziale Isolation - Stark eingeschränkte Handlungs- und Bewältigungsstrategien - Ausgeprägtes Flucht- und Ausweichverhalten als Konfliktlösungsmuster - Geringe Belastbarkeit und situationsabhängige Entscheidungsfindung. - Gescheiterte Tilgungsversuche (Ratenzahlung und gemeinnützige Arbeit) - Drohende unmittelbare Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe Die oben skizzierten Merkmale sind charakteristisch für die schwer vermittelbaren Personen, die nun seit Juli 2013 im Werkraum Sonne 3 gemeinnützige Arbeiten ableisten können. Das Projekt ist als Modellvorhaben für die Dauer von 2 Jahren angelegt und auf dem Außengelände der JVA Bremen in der Sonnemannstr. 3 verortet. Das Projekt stellt Einsatzplätze zur Verfügung, betroffene Personen werden von der Brücke Bremen und (noch in Einzelfällen) den Sozialen Diensten der Justiz Bremen sowie dem Projekt Ersatzfreiheitsstrafen-Reduzierung vermittelt. Die angesprochenen Personen können von montags bis freitags dort ihre gemeinnützige Arbeit ableisten. Mit Bezug zur Problemlage der Teilnehmer erfolgt die Tätigkeit mit arbeitstherapeutischer Unterstützung durch eine Fachkraft. Zielzahlen wurden für die Modelphase nicht explizit vorgegeben, dennoch sollten folgende Aspekte in 2013 erreicht werden: 1. Herstellung von Räumlichkeiten, die ein Abarbeiten für die Zielgruppe ermöglichen. 2. Das Projekt sollte eine arbeits- und integrationsfördernde Wirkung auf die Zielgruppe haben. 3. Es sollen Hafttage und damit Haftkosten eingespart werden. Die JVA Bremen hat Räumlichkeiten in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Sonnemannstr. 3 zur Verfügung gestellt. Diese Räumlichkeiten wurden im Frühjahr 2013 mit Unterstützung des Trägers 132

133 Förderwerk, Mitarbeitern der JVA Bremen und Mitarbeitern des Vereins Hoppenbank sowie ehrenamtlich Tätigen hergerichtet. Die Erstausstattung erfolgte weitestgehend mit gebrauchten Möbeln, Werktischen und EDV-Geräten. Eine Ergotherapeutin sowie ein Sozialassistent wurden zum 01. Juni 2013 eingestellt und organisierten die notwendigen Arbeiten. Zum konnte der erste Teilnehmer in den Räumen seine Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Die Stellenbesetzung erfolgte unter dem zweiten Zielaspekt, eine Ergotherapeutin und ausgebildete Rettungsassistentin konnte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für 30 Wochenstunden eingestellt werden. Die Ansätze der Ergotherapie haben in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich in der Arbeit mit dieser Zielgruppe gewirkt, im bremischen Strafvollzug wird dieser Ansatz bereits seit dem Jahr 2001 verfolgt. Die Stelle des Sozialassistenten, der auch einen großen Teil der anfallenden Verwaltungsaufgaben übernimmt, konnte mit einem erfahrenen Mitarbeiter aus der Straffälligenhilfearbeit besetzt werden. Zusätzlich wird seit Anfang September 2013 ein peergroup Mediator, finanziert über einen InJob, eingesetzt. Den Teilnehmern steht außerdem ein Computer zur Verfügung, über das Internet können in Einzelfällen auch Recherchen erfolgen. Zur Verbesserung der Hygiene und Gesundheit der Teilnehmer sollen im nächsten Projektjahr noch eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung gestellt werden. Das erste Projekthalbjahr hat gezeigt, dass in dieser personellen Konstellation und Sachausstattung durchaus eine arbeits- und integrationsfördernde Wirkung auf die Zielgruppe erwartet werden kann. Der dritte Aspekt wurde mit eingesparten 687 Hafttagen innerhalb von 6 Monaten erreicht. 3. Projektverlauf Das Projekt wurde planmäßig zum mit dem ersten Teilnehmer gestartet, bis zum waren bereits 56 Personen zugewiesen (davon 8,9 % durch das Projekt Ersatzfreiheitsstrafen-Reduzierung, 80,4 % durch die Brücke Bremen und 10,7 % durch die Sozialen Dienste der Justiz) worden. Bevor die zugewiesen Personen tatsächlich mit der Abarbeitung beginnen können, erfolgt zuvor eine Sicherheitsabfrage durch die JVA Bremen, erst danach kann die Abarbeitung starten. Nicht alle zugewiesen Personen erscheinen auch zur Arbeit, im Berichtszeitraum erschienen knapp 29% nicht im Projekt Werkraum Sonne 3. Die Gründe hierfür sind vermutlich vielschichtig, bei einigen erfolgt im letzten Moment dann doch noch eine Ratenzahlung. Ca. 5% der zugewiesen Personen werden von der JVA Bremen bei der Sicherheitsüberprüfung abgelehnt. Im Berichtszeitraum wurden die Räumlichkeiten auf ihre Betriebssicherheit geprüft, Fluchtwege wurden gekennzeichnet, Verhaltensregeln für den Notfall besprochen, Erste Hilfe Ausrüstung angeschafft. Eine Brandschutzübung für den Notfall wurde durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die Anleitung zur gemeinnützigen Arbeit individuell und flexibel erfolgen muss, Überforderungen vermieden, Suchterkrankung und Sozialkompetenz (Arbeitsverhalten in der Gruppe, Umgang mit Konflikten in der Gruppe, Frustrationstoleranz, Mitbringen von Problemen aus dem persönlichen Umfeld) berücksichtigt werden müssen. Die Arbeit erfordert viel Geduld, kleine Fortschritte wollen erkannt und rückgemeldet werden und ebenso müssen Rückschläge und Misserfolge von Mitarbeitern und Teilnehmern verkraftet werden. Inhaltlich werden verschiedene Arbeiten angeboten und von der Ergotherapeutin begleitet, das Werkstück Holz findet stets Interesse, kleine Gegenstände werden erarbeitet und für gemeinnützige Zwecke weiter verwendet. Die Arbeit mit den unterschiedlichsten Materialien stößt bei den Teilnehmern auf zuweilen große Resonanz ebenso das herumschrauben an, und der Demontage von Fährrädern. Zu beobachten ist hierbei die zunehmende Konzentration, Energie, Lernfähigkeit Einzelner, sich Neuen Herausforderungen zu stellen um dadurch das eigene Selbstwertgefühl zu stärken. Auch zu vermerken ist, dass die Teilnehmer vermehrt auf die Hilfe der Anleiter zurückgreifen, bei Fragen zur Alltagsbewältigung, Schuldenregulierung, Freizeitgestaltung, bei der Suche nach Neuem Wohnraum und zum Thema Sucht (Entgiftung, Therapie, Prävention etc.). 133

134 Foto 1: gefertigte Gegenstände aus Holz Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Einrichtung einer kleinen Fahrradwerkstatt in der Garage bzw. in dem Keller des Verwaltungsgebäudes. Durch die freundliche Spende von gebrauchten, defekten Fahrrädern durch die JVA Bremen konnten eine Vielzahl von Rädern (aus drei mach eins) hergestellt werden. Diese Fahrräder wurden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt um den gelegentlich weiten Weg zur Abarbeitungsstelle zu überbrücken. Das Angebot wurde von den Teilnehmern dankend angenommen. Foto 2: Fahrradwerkstatt und fertige Fahrräder 134

135 Beispiel Einschätzung eines Teilnehmers: Erst- und Zweitbeurteilung Einschätzungsbogen Klienten / Abarbeiter Werkraum Sonne 3 Arbeitsverhalten Erstbeurteilung Kommentare oder Begründung X arbeitet regelmäßig Tag für Tag X arbeitet ausdauernd während der ganzen Arbeitszeit X arbeitet planvoll (Handlungsplanung) X arbeitet sorgfältig X behält gelerntes X Ist flexibel, gewillt die Arbeit zu wechseln X kann sich gut konzentrieren X kann Anweisungen schnell auffassen X macht kaum Fehler X kann komplexe Arbeitsgänge bewältigen Sozialverhalten Emotionaler Bereich Selbstbild X kann sich durchsetzen/eigene Bedürfnisse äußern X integriert sich gut in eine Arbeitsgruppe X ist aufgeschlossen und anderen zugewandt X läßt sich nicht aus der Ruhe bringen X kann Kritik und Korrektur der eigenen Arbeit akzeptieren X kann Autoritätspersonen akzeptieren X ist selbstständig und benötigt minimale Zuwendung X zeigt Initiative X ist sehr arbeitseifrig X ist für die Arbeit hier motiviert X ausgeglichene gute Stimmung X verfügt über eigene Problemlösestrategien X kann gut Verantwortung übernehmen X sieht eigene Grenzen/Fähigkeiten realistisch 1 trifft voll und ganz zu 2 trifft zu 3 trifft teilweise zu 4 trifft weniger zu 5 trifft nicht zu 135

136 Arbeitsverhalten arbeitet regelmäßig Tag für Tag arbeitet ausdauernd während der ganzen Arbeitszeit arbeitet planvoll (Handlungsplanung) arbeitet sorgfältig behält gelerntes Ist flexibel, gewillt die Arbeit zu wechseln kann sich gut konzentrieren kann Anweisungen schnell auffassen macht kaum Fehler kann komplexe Arbeitsgänge bewältigen Sozialverhalten kann sich durchsetzen/eigene Bedürfnisse äußern integriert sich gut in eine Arbeitsgruppe ist aufgeschlossen und anderen zugewandt lässt sich nicht aus der Ruhe bringen kann Kritik und Korrektur der eigenen Arbeit akzeptieren kann Autoritätspersonen akzeptieren ist selbstständig und benötigt minimale Zuwendung Emotionaler Bereich zeigt Initiative ist sehr arbeitseifrig ist für die Arbeit hier motiviert ausgeglichene gute Stimmung Selbstbild verfügt über eigene Problemlösestrategien kann gut Verantwortung übernehmen sieht eigene Grenzen/Fähigkeiten realistisch Zweitbeurteilung X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Kommentare oder Begründung Aus den jeweiligen Beurteilungen lässt sich erkennen, dass die Teilnehmer in der Überzahl stark an ihrer Motivation, ihrer Kontinuität, und an der Tagesstrukturierenden Maßnahme arbeiten. In diesem Fall hat der TN nach anfänglichen Schwierigkeiten (Regelmäßigkeit, Ausdauer, Grenzen anerkennen) an seinen Defiziten gearbeitet, so dass er mittlerweile selbständig nach Lösungen sucht, Verantwortung übernimmt und an der Neuen Tagesstruktur eine Motivation für die Zukunft gefunden hat. Siehe Anhang (Seite 13) Probleme treten auf, wenn Teilnehmer ihre Konflikte von draußen (die meisten kennen sich untereinander) in die Arbeit hineintragen und wegen der fehlenden oder nicht ausreichenden Sozialkompetenz und der oft geringen Frustrationstoleranz lautstarke Auseinandersetzungen produzieren, deren Regulierung höchst Forderungen an die Mitarbeiter und Geduld und Aushaltevermögen an die übrigen Teilnehmer stellt. Dieser Umstand begründet gut, dass manchmal nicht mehr wie 10 Personen gleichzeitig dort arbeiten können. Die auftretenden Konflikte müssen für die Mitarbeiter händelbar bleiben. Die Teilnehmer kommen im Alltag mit ihren dringenden Problemen und wenden sich an die Mitarbeiter, hier wurde Betreuungshilfe bei bestehender Suchtabhängigkeit, psychosozialer Problembewältigung, Behördengängen, Wohnungssuche, Schuldenregulierung und Gesundheitsvorsorge geleistet. Das Projekt kooperiert mit der Brücke Bremen, mit seinen Standorten Neustadt und Sögestr., durch Zuweisung von Teilnehmern, ebenso diesbezüglich mit den Sozialen Diensten der Justiz, die die Möglichkeit haben, Probanden zur Vermeidung einer Inhaftierung an das Projekt zu vermitteln. 136

137 In Einzelfällen kommt es auch zur Zusammenarbeit mit dem EFS-Projekt des Vereins Hoppenbank in der Karl-Bröger-Str. Die Kooperation mit der JVA Bremen erfolgt auf mehreren bereits dargestellten Ebenen, zusätzlich gibt es eine gute Zusammenarbeit mit der Tischlerei und der Fahrradwerksatt der JVA. 4. Projektergebnisse Das Projekt wurde von der Zielgruppe angenommen. Im ersten Berichtszeitraum vom bis wurden insgesamt 56 Teilnehmer zugewiesen, davon wurden 3 Personen bei der Sicherheitsüberprüfung abgelehnt (5,4 %). 13 Personen (23,2 %) haben aus den unterschiedlichsten Gründen (Ratenzahlungsvereinbarungen) die Maßnahme nicht angetreten. 40 Teilnehmer haben gemeinnützige Arbeit verrichtet Dadurch wurden Stunden abgeleistet, dies entspricht einer Einsparung von 684 Hafttagen (3 zusätzliche Hafttage wurden durch Ratenzahlung getilgt). Einige statistische Daten zum Projektverlauf und Ergebnis, sowie die Beschreibung der Zielgruppe anhand ausgewählter Merkmale erfolgt im folgenden Punkt. 5. Statistiken Die erste Tabelle gibt einen Überblick zu den Fallzahlen im Zeitraum Juli Dezember Fallzahlen Werkraum Sonne 3 Kalenderjahr 2013 Fälle geleistete Tage geleistete Std. NutzerInnen Männer Frauen Jahr Teilnehmer Total nicht angetreten Stand aufgenommen , beendet/abgemeldet , vollständig getilgt 4 166, teilgetilgt , , nicht angetreten noch in Arbeit Wartelisten Ratenzahlung abgeschlossen 4 166, aktuell/unerledigt , Tabelle 1: Fallzahlen Werkraum Sonne 3 im Berichtsjahr 2013 (N = 40) Soll Stunden Anzahl Fälle Anteil in % ,50% ,50% ,00% über ,00% Gesamt ,00% Tabelle 2: Übersicht zu den Soll-Stunden im Berichtsjahr

138 Die nachfolgenden Tabellen beschreiben die Zielgruppe an Hand der Merkmale Alter, Wohnsituation, Einkommen, Ausbildungsstand, Migrationshintergrund, und Suchterkrankung. Altersgruppen Teilnehmer Anteil in % Jahre 5 TN 12,50% Jahre 4 TN 10,00% Jahre 6 TN 15,00% Jahre 8 TN 20,00% Jahre 15 TN 37,50% Jahre 2 TN 5,00% Gesamt 40 TN 100,00% Tabelle 3: Altersklassen der Teilnehmer Wohnsituation Teilnehmer Anteil in % Eigene Wohnung 34 TN 85,00% Eltern 1 TN 2,50% Ohne festen Wohnsitz 3 TN 7,50% Betreutes Wohnen 2 TN 5,00% Gesamt 40 TN 100,00% Tabelle 4: Wohnsituation der Teilnehmer Einkommensart Teilnehmer Anteil in % ALG II 37 TN 92,50% Rente + ALG 1 TN 2,50% Grundsicherung 1 TN 2,50% unbekannt 1 TN 2,50% Gesamt 40 TN 100,00% Tabelle 5: Einkommenssituation der Teilnehmer Ausbildungsstand Teilnehmer Anteil in % Ausbildung abgeschlossen 10 TN 25,00% Ausbildung abgebrochen 19 TN 47,50% Ohne Ausbildung 7 TN 17,50% unbekannt 4 TN 10,00% Gesamt 40 TN 100,00% Tabelle 6: Ausbildungsstand der Teilnehmer Herkunft Staatsangehörigkeit Teilnehmer Anteil in % Deutsch 28 TN 70,00% Migration 12 TN 30,00% Gesamt 40 TN 100,00% Tabelle 7: Migrationshintergrund der Teilnehmer Substanz Teilnehmer Alkohol 12 TN andere wie: Medikamente, Spielsucht 8 TN Illegale Substanzen 25 TN keine 10 TN unbekannt 3 TN Tabelle 8: Suchterkrankungen (Mehrfachnennungen möglich) 138

139 Abhängigkeitsgrad Teilnehmer akut 7 TN abhängig clean 4 TN gefährdet 14 TN entfällt 10 TN substituiert 25 TN Therapie 2 TN Tabelle 9: Grad der Abhängigkeit (Mehrfachnennungen möglich) 6. Ausblicke und Handlungsbedarfe für die Zukunft Im Hinblick auf das Jahr 2014 sollen weiterhin verstärkt Teilnehmer dem Projekt Werkraum Sonne 3 durch die zuweisenden Stellen zugeführt werden. Hierdurch soll eine noch bessere Auslastung der angebotenen Arbeitsplätze erreicht werden. Im Rahmen einer, wenn auch eingeschränkten Öffentlichkeitsarbeit, sollen relevante Institutionen über das Projekt informiert werden. Die bisher erstellten Produkte sollen an Kindergärten und auf Basaren für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes vom zur Ersatzfreiheitsstrafe ( 5 Abs. 2 TiVO) im Lande Bremen und die darin enthaltene Möglichkeit der Abarbeitung von Härtefällen soll in das Arbeitskonzept berücksichtigt werden. Auszug aus 5 Absatz 2 Tilgungsverordnung im Lande Bremen: Durch Ableistung von vier Stunden gemeinnütziger Arbeit wird die Vollstreckung eines Tages der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet. In besonders begründeten Fällen wird die Vollstreckung eines Tages der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung von drei Stunden gemeinnütziger Arbeit abgewendet. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn die verurteilte Person nachweislich 1. als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist. 2. nach begründetem ärztlichem Attest und gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen durch Krankheit einschließlich des Missbrauchs von Alkohol oder Drogen auf nicht absehbare Zeit nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist Von der Neuen Tilgungsverordnung ist ein Großteil der Teilnehmer am Projekt Werkraum Sonne e betroffen (siehe hierzu Tabelle 8 und 9 Suchterkrankungen und Grad der Abhängigkeit) 7. Standort, Kenndaten, Mitarbeiter, Öffnungs- und Sprechzeiten Die Einsatzstelle befindet sich auf dem offenen Gelände der JVA Bremen in der Sonnemannstrasse 3. Das dort befindliche Gebäude wird im Erdgeschoss mit 3 Arbeitsräumen, einem Materiallager, einem Sozialraum, Toiletten sowie einem Büro der Mitarbeiter genutzt. Zusätzlich werden in 2 Garagen Fahrräder für die Teilnehmer montiert. Die Ergotherapeutische Anleitung erfolgt durch eine ausgebildete Fachkraft mit einem Stellenanteil von 30 Wochenstunden. Der Sozialassistent ist für die soziale Betreuung (Suchtberatung) der Zielgruppe ist mit 40 Wochenstunden eingesetzt. Dieser übernimmt mit Unterstützung der Ergotherapeutin zusätzlich die Verwaltungsarbeiten im Projekt. Beide Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die zuweisenden Dienste, halten den Kontakt zur JVA Oslebshausen, sind verantwortlich für Einhaltung von Regeln des Zusammenarbeitens und der Hausordnung und beteiligen sich an der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Mitorganisation bei Basaren). 139

140 Öffnungszeiten- und Sprechzeiten: Montags donnerstags Uhr Freitags Uhr Anschrift: Werkraum Sonne 3 Sonnemannstrasse Bremen Kontakt: Telefon: Telefax Nancy Liedtke Thomas Rieck n.liedtke@onlinehome.de t.rieck@onlinehome.de Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 Fallbeispiel: Herr M., 33 Jahre alt, Junggeselle, kam am 02. September 2013, vermittelt von den Sozialen Diensten der Justiz, Bremen, zu uns. Herr M. hat 3 Aktenzeichen wegen Erschleichung von Leistungen aus den Jahren mit insgesamt 350 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Der Teilnehmer wird aufgrund einer Heroinabhängigkeit mit Polamidon substituiert. Des Weiteren leidet er unter Stimmungsschwankungen, hat eine sehr geringe Impulskontrolle und neigt dabei zu Wutausbrüchen. Nach anfänglichen, erheblichen Startschwierigkeiten, sich im Projekt Werkraum Sonne 3 einzufinden konnte sich Herr M. sowohl auf die von ihm gewählte Arbeit als auch auf die Aufarbeitung seiner Probleme (Wohnortwechsel, Abdosierung und Findung eines Neuen Substitutionsplatzes, unsoziales Verhalten gegenüber Mitmenschen) einlassen. Nachdem sich Herr M. sich im Projekt eingelebt hat, kontinuierlich erschien und Gesprächsbereitschaft zeigte, wurden einige Lösungsansätze gemeinsam angegangen. Mit dem Arzt gab es ein Gespräch, so dass Herr M. mittlerweile auf ein anderes Medikament umgestellt wird. Durch die damit verbundenen Schwierigkeiten (Suchtdruck, Schlafstörungen) haben wir eingehend thematisiert. Ebenso fand Prävention im Rahmen seiner Abhängigkeit statt. Herr M. ist mittlerweile sehr stabil, hat wieder Kontakt zu seiner Familie hergestellt (dadurch kommt ein Wohnortwechsel vorerst nicht mehr in Betracht), arbeitet täglich in der Fahrradwerkstatt und übernimmt dort zeitweise die die Einweisung der Arbeitsabläufe für Neue Teilnehmer. Auffallend ist sein sozialintegratives Verhalten gegenüber allen anderen Teilnehmern sowie den Anleitern. Herr M. wird im Frühjahr 2014 aller Voraussicht nach seine kompletten Stunden abgearbeitet haben. Es wird seitens der Kolleginnen von der Berufsberatung, Hoppenbank e.v. Hilfe in Bezug auf seinen weiteren beruflichen Werdegang Hilfe angeboten, die von unserem Teilnehmer dankend angenommen wird. 140

141 Durchführungszeitraum: Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2013 HIGELO V ( Hier geht s los ) (gefördert über EU-LOS) Durchführende: geringfügig Beschäftigte und Honorarkräfte Projektverlauf Das Projektziel ist die Unterstützung von Straffälligen bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Erreicht werden soll dies durch gezielte sprachliche Förderung. Hierzu wurden folgende Kursangebote erstellt und durchgeführt. 1. Kommunikation Im Kurs Sprache und Kommunikation lernten die Teilnehmer des Kommunikationsmechanismus im Alltag und in schwierigen Situationen kennen. Das Thema Vermittlung von Informationen durch die Sprache stand hier im Vordergrund. Es gab Übungen und Rollenspiele zur Anwendung verschiedener Ausdrucksweisen, zum Führen von Gesprächen in bestimmten Situationen sowie insbesondere zum Umgang mit Konfliktsituationen. Dadurch lernten die Teilnehmer ihr Auftreten vor anderen Menschen gezielt zu kontrollieren. 2. Grammatik und Rechtschreibung Der Bereich Grammatik und Rechtschreibung enthielt ein Angebot zur individuellen Verbesserung der schriftlichen Kompetenzen der Teilnehmer. Trainiert wurde, überwiegend einzeln mit den Teilnehmern, das Lesen und Schreiben schwieriger Texte, Grundkenntnisse in Grammatik wie Groß- und Kleinschreibung und das Anwenden der richtigen Zeitformen. Die Teilnehmer lernten insbesondere die neue deutsche Rechtschreibung kennen. 3. Ernährung Der Kurs Ernährung stellte für die Teilnehmer die Herausforderung dar, die alltägliche Praxis des Kochens auf theoretischer Ebene besser kennen zu lernen. Es wurden Texte zum Thema gesunde Ernährung erstellt und einzelne Lebensmittel untersucht, wobei die Teilnehmer verschiedene Nährstoffe zuzuordnen lernten und deren Verwendung in einzelnen Rezepttexten recherchierten. Auch eigene Rezepte wurden von den Teilnehmern schriftlich festgehalten, welche am Ende des Kurses zu einem kleinen Rezeptheft zusammen gefügt werden sollten. 4. Ämter und Behörden In diesem Angebot lernten die Teilnehmer bisher gezielt den Umgang mit Briefen, Anträgen und Formularen. Individuell bestand die Möglichkeit, eigene formale Texte zu erstellen. Das Schreiben von Briefen mit der richtigen Ausdrucksweise und Formatierung diente als Hilfestellung für das alltägliche Kommunizieren mit Behörden. Zudem gab es Übungsanträge, die den Teilnehmern die Angst nehmen sollten, etwas falsch zu machen, wenn es im Alltag darauf ankommt. Insgesamt wurde hier viel Wert auf formale Sprache und auf Rechtschreibung gelegt. 5. Sprache für Migranten Dieses Kursangebot soll eine Förderung speziell für Migranten bieten. Hierzu sollen Übungen insbesondere aus den Bereichen Grammatik und Rechtschreibung statt finden. Das Kursangebot ist bisher nicht realisiert worden. 6. Medien Dieses Kursangebot dient dazu, den Teilnehmern die Bedeutung von verschiedenen Sprachformen, z. B. formale oder Umgangssprache, näher zu bringen. Eine vertiefende Übung soll anhand von Erstellen eines eigenen Zeitungsartikels ermöglicht werden. Dieses Angebot ist bisher noch nicht realisiert worden. 7. Gestaltung und Kunst mit Sprache Die Teilnehmer lernten durch den Umgang mit Farbe und Bastelmaterial sich nonverbal auszudrücken. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Übungen verbal reflektiert. 141

142 8. SGB II Den Teilnehmern wurde das SGB II in der Sprache und Verständlichkeit näher gebracht. Sie erhielten hierzu Infomaterial und Übungsblätter. Die Teilnehmer wurden über den Verein Hoppenbank e.v. gewonnen. Andere Teilnehmer kamen über die Kooperationspartner. Umsetzung des Projektes mit den Teilnehmenden Die Lehrinhalte wurden an die individuellen Schwächen der Teilnehmer angepasst. Hierzu fanden viele Einzelübungen sowie persönliche Gespräche statt. Zu Beginn jeden Kurses wurden die geplanten Inhalte vorgestellt. Diese wurden durch Interessen, Ideen und Wünsche der Teilnehmer ergänzt. Somit waren die Teilnehmer motiviert, an ihren Defiziten zu arbeiten und Neues zu erproben. Zudem wurde durch die Mitgestaltung die Freude am gemeinschaftlichen Arbeiten gesichert. Am Anfang jeden Termins fand zudem eine Diskussionsrunde statt, in der die Teilnehmenden Gelegenheit hatten, Kritik zu äußern, ihre Ideen einzubringen und vom Gruppenleiter ein Feedback zu ihren bisherigen Leistungen zu erhalten. Zielerreichung SOLL IST 25 TN 63 TN Projektbewertung Die Kursangebote des Projekts bieten eine gezielte Hilfestellung für individuelle Probleme. Das Hauptziel, die Integration in den Arbeitsmarkt, wird durch die Steigerung der sprachlichen, schriftlichen und kommunikativen Fähigkeiten der Teilnehmer erreicht. Durch individuelle Beratung und Betreuung kann bisher ein Fortschritt in diesem Bereich festgestellt werden, der für Nachhaltigkeit sorgt und das Projekt als sehr positiv bewerten lässt. Inhalt: Auswertung HIGELO V Ziel Zielgruppe 2. Methode Teilnehmende Partner Ablauf und Menge der Befragten Fragebögen Interviews 3. Ergebnis Teilnehmende Partner Grafiken Interpretation der Ergebnisse 142

Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2014

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