Industrie- und Handelskammer Regensburg Ost West Forum Bayern Workshop Zoll, Logistik und Zertifizierung

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1 Industrie- und Handelskammer Regensburg Ost West Forum Bayern Workshop Zoll, Logistik und Zertifizierung Sven-Boris Brunner

2 Agenda Überblick M&M - Militzer & Münch - Euroasiatischer Korridor Zollunion WTO Spezifikation, Probleme und Perspektiven der Zollbehörden Zolltarif, Zollabfertigung, Zölle und Steuern Checklisten Transportdokumente Zertifizierung Nützliche Informationen

3 Militzer & Münch auf einen Blick 1880 in Hof/Deutschland gegründet, bietet Militzer & Münch heute weltweit seine Dienstleistungen mit eigenen Niederlassungen in West- und Osteuropa, in der GUS, Nordafrika sowie im Nahen, Mittleren und Fernen Osten an. Unser Netzwerk umfasst mehr als 100 eigene Niederlassungen in über 30 Ländern. Fast Mitarbeiter sind heute für unsere Kunden im Einsatz.

4 Unser Netzwerk in Russland ZAO Militzer & Münch STANDORTE Mitarbeiter > 400 Lagerfläche qm 1. Moscow 2. St. Petersburg 3. Smolensk 4. Briansk 5. Chelyabinsk 6. Novosibirsk Russland OOO Trasko Mitarbeiter > 650 Betriebsmittel > 250 LKW STANDORTE 1. Moscow 2. St. Petersburg 3. Kazan 4. Perm 5. Chelyabinsk 6. Novosibirsk 7. Tver 8. Ufa 9. Yekatarinenburg 10. Yelabuga City 11. Samara 12. Nizhny Novgorod 13. Lipetzk

5 Militzer & Münch in der Zollunion Mehrwert-Leistungen in Russland, Weissrussland und Kasachstan Distributions/Konsolidierungsmöglichkeiten innerhalb der Zollunion Linenverkehre innerhalb Weißrussland/Russland/Kasachstan Verkehrsabwicklungen per Bahn, LKW und Luftverkehr Express und KEP Dienste in alle Regionen regelmäßige Abfahrten mit festen Laufzeiten eigene Fahrzeugflotte, Zollabfertigung und Dokumentenmanagement eigene Logistik- und Umschlagzentren in der Zollunion > tsd qm

6 Zusammenfassung Zollunion Zielsetzung ist einen einheitlichen Wirtschafstraum ( Russland, Weißrussland, Kasachstan; eventuell später Ausweitung auf Kirgistan, Ukraine und Tadschikistan möglich) zu schaffen Juli 2010 Abschaffung der Zollgrenze zwischen Russland und Weißrussland Abschaffung der Zollgrenze zwischen Russland und Kasachstan Vereinheitliche Rechtsgrundlagen (u.a. Zollgesetzbuch, einheitlicher Zolltarif, einheitliche nicht tarifäre Regulierung) Problem: Umsetzung durch innerstaatliche Rechtsakte sowie notwendige Anpassung von vielen Rechtsakten und Gesetzen Ansässigkeitsprinzip: Zollabfertigung kann nur im dem Land erfolgen in dem der leistende Unternehmer seinen Sitz bzw. die Niederlassung registriert ist Das Prinzip soll ab 2013 in der Zollunion aufgehoben werden. Umsatzsteuer bei Innerunionslieferungen: 0%- Satz bei Ausfuhr in Unionsland. Der Importeur muss Umsatzsteuer im Einfuhrland abführen Einheitliche Zollabwicklung mit Hilfe von neuen IT Systemen sind im Aufbau AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Quelle:

7 Vorübergehende Ausnahmen in der Zollunion Keine gemeinsame Währung Ansässigkeitsprinzip des Importeurs Grenzkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen Nationale Gesetze und Systeme an den Außengrenzen: Stichwort Elektronka bzw. nationalen automatisierten elektronischen Meldesystems (NASED) und Verfolgung und Bestrafung von Zollvergehen Nicht tarifäre Regelung Unterschiedliche Umsatzsteuer- und Einfuhrsteuersätze Russland NDS 18% Weißrussland NDS 20% Kasachstan NDS 12%

8 WTO Beitritt Zeitstrang Zollanpassungen in Russland Quelle:

9 Zoll

10 Der russische Zoll Spezifikation: Streng vorgeschriebene Dokumente Notwendigkeit der Produktzertifizierung Valutakontrolle im internationalen Handel Subjekt für den russischen Zoll stellt nur eine juristische Person dar! Probleme: Hohe Papierlast Zollwertermittlung der Behörden Befürchtung der Willkür der Zollämter Perspektiven: Elektronische Deklarierung ab in der ganzen Zollunion Anpassung an Abläufe wie in der EU bzw. WTO/WCO Standards Grüner Korridor und Vordeklaration Zollabfertigung

11 Zollterminal Zollposten Ca Zöllner in Russland 2011 ca. 54 % Anteil der Zölle/Steuern am russischen Haushaltsbudget Tollterminals zumeist privatwirtschaftliche Betreibergesellschaften

12 Der russische Zoll die wichtigsten Bezirkszölle Quelle:

13 Zollabfertigung bei Wareneinfuhr in die Zollunion Annahme, Registrierung der Zollerklärung bzw. Zolldeklaration Überprüfung der Zolltarifnummer und Einhaltung der außertariflichen Regeln Devisenrechtliche Kontrolle sowie Prüfung des Zollwerts / Risikowerts Prüfung der Richtigkeit der Zollzahlungen müssen bereits auf Zollkonto sein Warenbeschau/Revision

14 Zusammenarbeit aller Beteiligten bei Ferndeklarierung ZAO M&M Zollposten Smolensk Weiterleitung der Dokumente auf Anfrage Weiterleitung der Anfrage Cargo Deklaration angemeldet Zollposten Zelenograd Anforderung der Transportdokumente, Beschauungs- und andere Berichte Weiterleitung der Transportdokumente, Beschauungs- und andere Berichte Rechner bei GNIVC FTS Staatl. Rechnungszentrum des FTS

15 Zolltarif, Zollabfertigung, Zölle und Steuern Zolltarif: Grundstruktur bildet das harmonisierte Systems (HS) der Vereinten Nationen zur Einteilung von waren für zolltarifliche Zwecke und zur Klassifizierung von Außenhandelsdaten Der russischen Zolltarifs ist teilweise an den HS angelehnt aber nach nationalen Gesichtspunkten weiter unterteilt. Zollabfertigung: Abfertigung zum freien Warenverkehr erfolgt erst wenn die Fiskalabgaben entrichtet worden sind Möglichkeit der Stundung oder Aufschiebung bestehen (zukünftig als AEO) Importeur/Deklarant muss an einem Zollposten bzw. Zollterminal registriert sein. Akzisepflichtige Waren oder Gefahrgut müssen bei speziellen Zollämtern verzollt werden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer: Der Zolltarif enthält grundsätzlich vier Basis-Zollsätze Rohstoffe 5%, Halbfertigzeugnisse 10%, Fertigzeugnisse 15% bzw. 20% erhoben Zollfreiheit z.b.: insulinhaltige Präparate, Rollstühle, technologische Ausrüstung welche nicht in Russland hergestellt werden kann Einfuhrumsatzsteuer 18 % Nominalsatz Quelle:

16 Berechnung der Zollabgaben Formel: Zoll = Zolltarifsatz * Multiplikator * Zollwert Erklärung: Zolltarifsatz gemäß festgelegten einheitlichen Zolltarif der Zollunion Einreihung bzw. Klassifizierung gemäß dem HS (ersten 4 bis 6 stellen sind identisch mit den EU Zolltarifnummer, die restlichen Stellen gemäß der eigenen russischen Unterteilung In der Regel Wertzoll, z.b. 0 % Zollbefreiung, 5 %, 10%, 15%, 20% des Zollwerts Multiplikator gemäß dem Ursprungsland oder Präferenzen: Faktor 0 entsprechen wenig entwickelte Ländern wie z.b. GUS oder Serbien Faktor 0,75 entspricht Entwicklungsländern Faktor 1 mit Meistbegünstigungsklausel (Deutschland) Faktor 2 andere Länder Ursprungsland Waren, an dem die letzte wesentliche und wirtschaftliche gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Erstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt Wird über die Warenursprungserklärung nachgewiesen Klassifizerungsprobleme, da der Warenursprung nicht immer eindeutig bestimmt werden Genaue Bestimmung des Ursprungs, kann über per Klassifikationsentscheid bei den Föderalen Zolldienst beantragt werden Quelle:

17 Wichtige Exportdokumente für die Transportportabwicklung nach Russland, Weißrussland, Moldawien, Kaukasus-Region und Zentralasien Vollständige Adresse des Empfängers inkl. Telefonnummer und Ansprechpartner Vollständige Adresse des Zolllagers inklusive der gültigen Lizenznummer Handelsrechnung mit Lieferbedingungen und -adresse inklusive Zolltarifnummer pro Position mit jeweiligem Brutto-, Netto-Gewicht und Warenwert (5-fach Original abgestempelt, unterschrieben und ohne Korrekturen) Die Spezifikation der Zolltarifnummern kann ebenfalls durch eine separate Anlage zur Handelsrechnung erstellt und übergeben werden Ausfuhrbegleitpapier und oder Ausfuhrgenehmigungen BAFA Packliste Zertifikate und Einfuhrlizenzen Gefahrgutspezifische Dokumente Ursprungszeugnisse

18 Wichtige praktische Hinweise zu den Transport Dokumentationen der CMR - Frachtbrief Angaben zum Absender Angaben zum Empfänger Auslieferungsortes Gutes Ort und Tag der Übernahme des Gutes Beigefügte Dokumente wie z.b. Handelsrechnung, Canet-TIR, Packlisten, etc. Anzahl der Packstücke, Warenbezeichnung, Zolltarifnummer, Bruttogewicht Im Feld 13 Muss die Adresse des Zolllager bzw. Zollpostens aufgeführt werden Lieferbedingungen Wichtig ist im Vorfeld diese Angaben mit dem Zollvertreter oder Deklaranten vor der Verladung abzustimmen. Ebenfalls sollte vor dem Versand feststehen, an welchen Zollterminal in Russland die Ware verzollt werden soll. Wichtig: Die Angaben müssen mit der Handelsrechnung und dem Ausfuhrbegleitdokument übereinstimmen!

19 ZERTIFIZIERUNG UND PRODUKTZULASSUNG Prüfung auf Zertifizierungspflicht anhand HS-Code Vertragsbezogene Zertifizierung vs Serienzertifizierung Nachweis der Konformität mit russischen Standards: ZOLL GOST-R oder TR-Zertifikate, Produktregistrierungen GENEHMIGUNGEN BINNENMARKT Z.B. Maschinen- und Anlagenbau: Ex-Schutz RTN-Inbetriebnahme Technische Passports Z.B. Lebensmittel, Textilien: Hygieneunbedenklichkeitsbestätigungen 19

20 AKTUELLE ÄNDERUNGEN Einführung von Technischen Reglements auf Ebene der Zollunion = TR EAC Übergangsfristen für bestehende GOST-Zertifikate 1 Zertifikat für alle drei Länder Schrittweise Harmonisierung Problematik Juristische Person Zollunion Aktuelle Änderungen: RTN-Inbetriebnahmegenehmigung wird durch Expertise über die industrielle Sicherheit ersetzt 20

21 Fazit Schwieriger Markteintritt für deutsche Exporteure Große Chancen aber auch Risiko der unangenehmen Überraschungen durch mangelnde Kenntnis Umfassende Marktanalyse im Hinblick auf wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung Marktwissen spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg

22 Quellennachweis und Infos im Web zum Thema Zoll in Russland / Zollunion Internetseite der Zollunion: Internetseite des russischen Zolls: Informationsportale zum Zollrecht: Market access database: Information Einfuhrabgaben und Produktzertifizierung Ministry of the economic development of RF

23 Quellennachweis und Infos im Web zum Thema Zoll in Russland / Zollunion Föderales Gesetz zu den Zollregulieren Auflsitung der Klassifikationsbescheide der Zollbehörden der Zollunion Liste der zugelassenen Zollvertreter ROK2 Register der zugelassenen Inhaber von Zolllagern Liste der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten mid=1971 Internet-Portal der Zollabfertigung in elektronischer Form

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich stehe Ihnen jetzt für Ihre Fragen zur Verfügung Sven-Boris Brunner Geschäftsleitung Kompetenzzentrum GUS Telefon: Fax: Mail: Web: Niederlassung Rhein Main, Industriestraße 16, Stockstadt/Main, Deutschland Alle Angaben sind wie immer, ohne Gewähr und rechtlich unverbindlich!

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