Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Geräten Ergebnisse des zweiten Marktchecks im Dezember 2012 und einer Verbraucherbefragung

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1 Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Geräten Ergebnisse des zweiten Marktchecks im Dezember 2012 und einer Verbraucherbefragung Elke Dünnhoff, Katrin Negatsch, Carmen Strüh Im Rahmen des Projektes: Irreführende Werbung im Bereich der EnVKV, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Mainz, den Seppel-Glückert-Passage Mainz Tel. ( ) Fax ( ) Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. info@vz-rlp.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung, Ziele und Vorgehen Zusammenfassung und Fazit Allgemeine Probleme der Verbrauchskennzeichnung Verbrauchskennzeichnung im stationären Handel Vorgehen bei den Marktchecks Umsetzung der Kennzeichnungspflicht Marktdurchdringung mit dem neuem Energielabel Verbrauchskennzeichnung in Onlinehandel Vorgehen bei den Marktchecks Umsetzung der Kennzeichnungspflicht Verbrauchskennzeichnung in der Werbung Vorgehen bei der Überprüfung der Werbung Umsetzung der Kennzeichnungspflicht Anteil der Effizienzklassen bei verschiedenen Geräten Fernsehgeräte Waschmaschinen Wäschetrockner Kühl- und Gefriergeräte Gerätegrößen, Stromverbrauch und Rebound-Effekt Fernsehgeräte Waschmaschinen Beratung zu effizienten Waschmaschinen Wäschetrockner Kühlgeräte Kühl-Gefrierkombinationen Verbraucherbefragung zum Energielabel und zur Ökodesign-Richtlinie Verständlichkeit des EU-Energielabels Umgang mit dem Glühlampenverbot Erwartungen an besonders effiziente PKW Literatur Anhang

3 1 Einleitung, Ziele und Vorgehen Die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Geräten (EnVKV) soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Transparenz über den Stromverbrauch und die resultierenden Stromkosten von Geräten geben und damit eine Hilfestellung bei Kaufentscheidungen bieten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat bereits im Mai/Juni 2012 Marktchecks durchführt mit dem Ziel, eine Übersicht über den Stand der Energieverbrauchskennzeichnung zu gewinnen. Die Ergebnisse sind im ersten Marktcheck-Bericht dokumentiert, der im Internet unter zur Verfügung steht. Ziel der zweiten Runde der Marktchecks im Dezember 2012 war es, ausgewählte Aspekte vertieft zu untersuchen. Überprüft wurden dabei die folgenden Punkte: Energieverbrauchskennzeichnung von Fernsehgeräten ein Jahr nach Einführung der Kennzeichnungspflicht, insbesondere im Weihnachtsgeschäft. In der ersten Marktcheckrunde wurden bei Fernsehgeräten mit 36% relativ hohe Fehlerquoten im stationären Handel festgestellt. Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten in Küchenstudios und Einrichtungshäusern (Kühlgeräte, Spülmaschinen, Backöfen). In diesen Geschäften wurden in der ersten Marktcheckrunde ebenfalls relativ hohe Fehlerquoten (13% fehlende und 52% fehlerhafte Kennzeichnung) festgestellt. Ersatz des alten durch das neue Energielabel ein Jahr nach Einführung des neuen Energielabels, da Geräte nicht umetikettiert werden müssen. Hier gab es bei der ersten Runde der Marktchecks einen hohen Anteil von Geräten mit altem Energielabel in Küchenstudios und Einrichtungshäusern (35%). (Korrekte) Angabe des Stromverbrauchs in der Werbung. In der ersten Runde der Marktchecks fiel auf, dass in der Werbung von vielen Händlern (auch ohne gesetzliche Verpflichtung) Verbrauchsangaben gemacht werden. Bei Fernsehgeräten wurden aber oft Leistungsaufnahme und Stromverbrauch verwechselt. Größenentwicklung der angebotenen Geräte (Fernseher, Kühlgeräte, Waschmaschine und Trockner) in Verbindung mit der Effizienzklasse, dem Stromverbrauch und dem Preis. Ein besonderer Fokus wurde in dieser Untersuchung auf die Entwicklung der Gerätegrößen und einen möglichen Rebound-Effekt beim Stromverbrauch gelegt. Bei Fernsehgeräten werden die Bildschirmdiagonalen der angebotenen Geräte immer größer. Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern steigt das Fassungsvermögen für Wäsche an. Dies ist bei Haushaltsgeräten umso verwunderlicher, da gleichzeitig der Anteil der Einpersonenhaushalte in Deutschland weiter ansteigt. 1 Nach einer Veröffentlichung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im März 2013 stieg die Entwicklung des absoluten Stromverbrauchs bei den verkauften Waschmaschinen von Januar 2005 bis Dezember 2011 um 2% an. Bei Spülmaschinen sank der Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 8%, bei Kühlgeräten um 14% und bei Gefriergeräten um 15%. 1 Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz lag der Anteil der Einpersonenhaushalte in 2011 bei 35%. Bundesweit lag er laut Statistischem Bundesamt 2011 sogar bei 40%. 3

4 Zur Entwicklung der Gerätegrößen, der Effizienzklassen und des Stromverbrauchs wurden Sonderauswertungen bei den angebotenen Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Fernsehgeräten sowie Kühlgeräten und Kühl-Gefrier-Kombinationen im Onlinehandel bei je mindestens 10 verschiedenen Anbietern durchgeführt. Die geplante zusätzliche Auswertung von Daten der GfK insbesondere zur Entwicklung der absoluten Stromverbräuche von Elektrogeräten war leider nicht möglich, da diese Daten und resultierende Auswertungen grundsätzlich nur in enger Abstimmung mit der GfK veröffentlicht werden dürfen. Ergänzend zu den Onlineauswertungen wurden im stationären Handel in 10 Geschäften Verkaufsgespräche geführt, um die Beratungsqualität hinsichtlich sparsamer und größenangepasster Waschmaschinen zu überprüfen. Zur Umsetzung der Fragestellungen führte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in den ersten beiden Dezemberwochen 2012 Marktchecks zur korrekten Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV) von Produkten im stationären Handel, im Onlinehandel und in der Werbung durch. Untersucht wurden 26 Geschäfte im stationären Handel in 5 Städten in Rheinland-Pfalz 14 Onlineanbieter (bundesweit) 50 Werbebeilagen (Prospekte) von 13 verschiedenen Anbietern in Rheinland-Pfalz Hinsichtlich der Ergebnisse im stationären Handel arbeitete die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erstmals mit dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME) zusammen, das in Rheinland-Pfalz für die Marktüberwachung der Energieverbrauchskennzeichnung zuständig ist. Dazu wurden Informationen zu fehlerhaften Gerätekennzeichnung an das LME übermittelt. Zudem wurden für Vergehen im Onlinehandel erstmals Abmahnungen für diesen Bereich vorbereitet. Im Sommer 2012 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine repräsentative Befragung zum Energielabel und zur Ökodesign-Richtlinie in Kooperation mit einem Marktforschungsinstitut durchgeführt. Dazu wurden Personen in Rheinland-Pfalz zur Verständlichkeit des EU-Energielabels, zum Umgang mit dem Glühlampenverbot und zu den Erwartungen an das PKW-Label befragt. Die Ergebnisse werden in Kapitel 9 vorgestellt. 4

5 2 Zusammenfassung und Fazit Die Energieverbrauchskennzeichnung wurde als Instrument der Verbraucherinformation konzipiert. Sie sollte deshalb auch ohne weitere Hilfestellungen für die Verbraucher verständlich, selbsterklärend und korrekt umgesetzt sein. Dies ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend erfüllt. Insgesamt lässt sich auch beim zweiten Marktcheck im Dezember 2012 feststellen, dass das Energielabel mit seinen unterschiedlichen Effizienzklassen und Bestwerten, zahlreichen Piktogrammen und Abkürzungen für Verbraucher keine einfache und selbsterklärende Entscheidungshilfe beim Kauf von Elektrogeräten bietet. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen mit einem Nebeneinander von altem und neuen Label, unterschiedlichen Verbrauchsangaben (pro Nutzung, pro Jahr, etc.), langen Übergangsfristen und mangelnder Marktüberwachung fehlen zur Zeit noch bei vielen Produkten transparente und vergleichbare Informationen zum Energieverbrauch verschiedener Geräte. Die Vorgaben zur Gerätekennzeichnung sind in einigen Bereichen nach wie vor verwirrend und die Umsetzung ist zudem häufig noch mangelhaft. Außerdem verliert die alleinige Angabe der Effizienzklasse aufgrund der Größenentwicklung vieler Geräte als Orientierungshilfe für die Verbraucher an Bedeutung. Die Marktchecks im stationären Handel zeigten, dass immer noch viele Geräte nicht oder nur mangelhaft gekennzeichnet sind. Ursache dafür ist vor allem die fehlerhafte Umsetzung bei einem Teil der Anbieter. Bei den untersuchten Fernsehgeräten gab es trotz sinkender Tendenz immer noch hohe Fehlerquoten. Ein Viertel der untersuchten Fernseher waren auch ein Jahr nach Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht gekennzeichnet. Bei den Waschmaschinen war ebenfalls im Schnitt ein Viertel der Geräte nicht gekennzeichnet. Eine überwiegend mangelhafte Kennzeichnung wurde wieder in Küchenstudios und Einrichtungshäusern gefunden. Dort waren durchschnittlich 6% der Geräte nicht und 66% mangelhaft gekennzeichnet waren. Das Energielabel wurde meist nicht am Gerät, sondern für alle Elektrogeräte einer Küchenzeile in einem gesonderten Schild oder Ständer ausgestellt, was Verbrauchern die Zuordnung zum jeweiligen Gerät erschwert. Beim neuen Energielabel muss keine Gerätetyp (z.b. Kühlschrank, Spülmaschine ) mehr angegeben werden. Problematisch ist zudem, dass die Umstellung vom alten auf das neue Energielabel sukzessive und nicht für alle kennzeichnungspflichtigen Geräte zeitgleich erfolgt. Zudem gibt es Übergangsfristen, in denen Produkte bereits vor Einführung des Stichtags mit dem neuen Label gekennzeichnet werden können. Nach dem Stichtag müssen im Handel befindliche Geräte nicht umgelabelt werden. Dies betrifft z.b. Kühlund Gefriergeräte, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrockner und Raumklimageräte. Die Marktchecks ergaben, dass in den untersuchten Küchenstudios und Einrichtungshäusern mehr als ein Jahr nach Einführung des neuen Labels immer noch 29% der ausgestellten Kühlschränke und Spülmaschinen mit dem altem Energielabel gekennzeichnet waren. Allerdings war die Situation in den Geschäften sehr unterschiedlich. Zudem waren ein Jahr nach Einführung des Energielabels für Fernsehgeräte immer noch ein Viertel der ausgestellten TV-Geräte nicht gekennzeichnet. Nach Rückmeldung des zuständigen Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz wurde ein Teil der Fernseher vor Einführung der Kennzeichnungspflicht in den Handel eingeführt. Durch die langen Übergangsfristen wird die Transparenz für Verbraucher und auch die Marktüberwachung erschwert. Diese Vorgehensweise ist kritisch zu hinterfragen. Sinnvoller wäre eine Begrenzung der Übergangfristen auf maximal ein Jahr. 5

6 Ein weiteres Problem stellt die unterschiedliche Kennzeichnungspflicht im Onlinehandel (bisher nur Angabe von Daten des Labels vorgegeben) und in der Werbung (nur Angabe der Effizienzklasse vorgegeben) dar. Die Marktchecks im Onlinehandel zeigten, dass insgesamt 29% der untersuchten Geräte nicht oder nur mangelhaft gekennzeichnet waren. Im Gegensatz zum stationären Handel lag die Fehlerquote hier nicht an der fehlenden Kennzeichnung (unter 1%), sondern an der mangelhaften Positionierung und lückenhaften oder verwirrenden Angabe der vorgeschriebenen Informationen (29%). Nach wie vor fehlt teilweise die Angabe der Effizienzklasse auf den Übersichtsseiten. Bei 4 der 14 untersuchten Anbieter war dies sogar überwiegend der Fall. Bei Wäschetrocknern war bei mehr als der Hälfte der angebotenen Geräte die Kennzeichnung nicht korrekt. Hier fiel im Onlinehandel häufig eine zu niedrige Angabe des Stromverbrauchs pro Nutzung oder eine Hochrechnung auf einen viel zu niedrigen Jahresstromverbrauch auf. Verbraucher werden damit bezüglich der resultierenden Stromkosten getäuscht. Die Vorgabe des kompletten Energielabels inklusive der entsprechenden Angaben auch im Onlinehandel würde hier Spielräume für mögliche Fehler und Falschangaben vermeiden. Die Marktchecks in der Werbung zeigten nur sehr geringe Fehlerquoten bei der vorgeschriebenen Angabe der Effizienzklasse. Auffällig war jedoch, dass bei insgesamt 81% der in Prospekten beworbenen TV-Geräte auch Verbrauchswerte angegeben wurden. In den überwiegenden Fällen (59%) wurde die Verbrauchsangaben jedoch falsch deklariert und der Jahresstromverbrauch (in ) mit der Leistungsaufnahme (in Watt) verwechselt oder gleichgesetzt. Dies ist problematisch, da der Stromverbrauch pro Jahr bei definierter Nutzung um den Faktor 1,5 höher liegt als die Leistungsaufnahme. Der Stromverbrauch wird damit viel zu niedrig angegeben und ein Vergleich der Geräte wird erschwert. Im Gegensatz dazu müssen auf dem Energielabel für Fernsehgeräte die Leistungsaufnahme und der jährliche Stromverbrauch angegeben werden. Auch im Onlinehandel müssen beide Werte aufgeführt werden. Aus Verbrauchersicht wäre es deshalb sinnvoll, für alle kennzeichnungspflichtigen Produkte eine einheitliche Angabe der Verbrauchswerte analog zu den Angaben auf dem Energielabel für die Werbung verpflichtend vorzugeben. Alternativ dazu könnte auch das Energielabel, welches beide Angaben enthält, für die Werbung verpflichtend vorgegeben werden. Bei vielen Produkten ist die Größenentwicklung in Verbindung mit dem absoluten Stromverbrauch kritisch zu bewerten. Dies betrifft vor allem Fernsehgeräte und Waschmaschinen, aber auch Wäschetrockner. Hier sind besonders effiziente Geräte überwiegend in den großen Geräteklassen zu finden, weshalb die entsprechenden Berechnungsverfahren überprüft werden sollten. Zudem sollten Daten zur absoluten Verbrauchsentwicklung von Produkten für die Evaluation der Wirksamkeit der EnVKV und der Ökodesign-Richtlinie frei zugänglich sein, um hier die langfristigen Trends besser nachverfolgen zu können. Bei Fernsehgeräten liegt die durchschnittliche Gerätegröße mittlerweile bei 103 cm Bildschirmdiagonale und 108 Jahresstromverbrauch. Der Anteil der A+-Geräte steigt mit zunehmender Gerätegröße von 7% (80-99 cm) auf 51% (über 140 cm). Trotzdem steigt der durchschnittliche Stromverbrauch der untersuchten Größenklassen mit zunehmender Gerätegröße. Ein kleiner Fernseher verbraucht in der schlechtesten Effizienzklasse D mit etwa 90 pro Jahr etwa gleich viel Strom wie ein sehr großer Fernseher in der Effizienzklasse A++. Große A+-Fernseher verbrauchen mit rund 150 im Jahr etwa so viel Strom wie alte Bildröhrenfernseher. 6

7 Bei Waschmaschinen liegt die durchschnittliche Gerätegröße mittlerweile bei knapp 7kg Fassungsvermögen und 179 Jahresstromverbrauch. Zwei Drittel der angebotenen Waschmaschinen erreichen bereits die Effizienzklasse A+++ oder A++. Während in der früher üblichen Größenklasse von 5 kg nur 16% der angebotenen Geräte A++ oder A+++ erreichen, sind es bei 7 kg-geräten über 90%. Die zunehmende Effizienz der angebotenen Waschmaschinen wird durch diese Größenentwicklung teilweise wieder kompensiert. Der absolute Stromverbrauch der verkauften Waschmaschinen ist in den letzten Jahren nicht gesunken. Hinzu kommt in Deutschland die Tendenz zu Ein- Personen-Haushalten (2011: 40%) und die nur begrenzte Stromeinsparung bei halber Beladung von durchschnittlich 20%. Die getestete Beratungsqualität zu sparsamen Waschmaschinen war in der Mehrzahl der Fälle nicht gut. Bei 11 von insgesamt 18 Empfehlungen wurden für einen Ein- Personen-Haushalt Waschmaschinen mit einem Stromverbrauch von 12% bis 31% über dem möglichen Verbrauchswert von 150 pro Jahr empfohlen. Dies entspricht umgerechnet ein bis zwei Effizienzklassen. Empfehlungen, die sich allein an der besten Energieeffizienzklasse A+++ orientierten, lagen aufgrund der Größe der Geräte etwa 15% über dem erreichbaren Verbrauch. Für Verbraucher ist es deshalb sinnvoll und notwendig, Empfehlungen im Handel zu überprüfen und Angebote zu vergleichen, um Einsparpotenziale durch effiziente Waschmaschinen vollständig auszuschöpfen. Um diese erkennen zu können, müssen Verbraucher vor dem Kauf gut informiert sein. Bei Wäschetrocknern liegt die Einsparung bei halber Beladung immerhin bei rund 40%. Der durchschnittliche Stromverbrauch von Trocknern ist in den angebotenen Größenklassen mit etwa 2,9 pro Nutzung immer noch relativ hoch und liegt damit fast 50% über dem Verbrauch besonders effizienter Geräte. Sinnvoll wäre deshalb eine Verschärfung der Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie bzgl. der (anstehenden) Mindestvorgaben für Wäschetrockner, damit ineffiziente Geräte schneller vom Markt verschwinden. Bei den angebotenen Kühlgeräten war der Anteil der A+++-Geräte mit durchschnittlich 3% noch sehr gering, nur bei sehr großen Kühlgeräten über 400 l Nutzinhalt stieg er auf 17%. Zudem fiel auf, dass nur noch wenige (8%) kleine Untertisch-Kühlschränke angeboten werden. Die durchschnittliche Größe liegt bei 177 l Nutzinhalt und einem Stromverbrauch von 143 pro Jahr. Bei den Kühl-Gefriergeräten erreichen im Schnitt 21% die Klasse A+++, wobei der Anteil der Bestgeräte mit zunehmender Gerätegröße steigt. Die angebotenen Geräte haben im Schnitt einen Nutzinhalt von 310 l und einen Stromverbrauch von 236 pro Jahr. Durch die Größenentwicklung vieler kennzeichnungspflichtiger Geräte wird ein Rebound-Effekt erzielt und Einsparpotenziale werden deutlich vermindert. Zudem verliert die Angabe der Effizienzklasse an Bedeutung und die Angabe des Stromverbrauchs wird immer wichtiger. Die repräsentative Befragung zur Verständlichkeit des Energielabels ergab, dass weniger als 30% der Befragten die Angabe des Jahresstromverbrauchs richtig erkennen können, da sie die Angabe per annum (pro Jahr) nicht verstehen. Die Verständlichkeit aller Angaben auf dem Energielabel sollte deshalb überprüft werden und wichtige Angaben übersetzt werden (analog zur Angabe Cycles auf dem neuen Energielabel für Wäschetrockner). Auch die Verständlichkeit der verwendeten Piktogramme und Abkürzungen sollte dabei geprüft werden. Des Weiteren ist problematisch, dass die Vorgaben der Ökodesign-Richtline für Verbraucher auf dem Energielabel nicht sichtbar sind. Die Skalen des Energielabels reichen bis zur Klasse D oder G, auch wenn Geräte erst ab der Klasse A (Mindestvorga- 7

8 be für Wasch- und Spülmaschinen) oder A+ (Mindestvorgabe für Kühlgeräte) in den Handel eingeführt werden dürfen. Dies suggeriert Verbrauchern, dass z.b. mit Klasse A ein effizienter Kühlschrank gekauft wird, obwohl dieses Gerät aufgrund seiner Ineffizienz nicht mehr neu in den Handel gelangen darf. Insgesamt ist zu bemängeln, dass komplizierte und intransparente Regelungen, die Art der Berechnungsverfahren für die Effizienzklassen, die Umsetzung des neuen Energielabels und eine fehlende Marktüberwachung dazu führen, dass vorhandene Einsparpotenziale durch Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend genutzt werden können. Aufgrund der Ergebnisse der Marktchecks und der Verbraucherbefragung ergeben sich aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die folgenden Forderungen für die Überarbeitung der Energieverbrauchskennzeichnung und der Ökodesign-Richtlinie: Anforderungen an eine verbraucherfreundliche Energieverbrauchskennzeichnung: (1) Vereinfachung der Verbrauchskennzeichnung: Einheitliche Skalen und Bestwerte für alle Produkte (2) Vermeidung der gleichzeitigen Nutzungsmöglichkeit von verschiedenen Skalen für ein Produkt auf freiwilliger Basis (z.b. Effizienzklasse A bis G und A+++ bis D für TV- Geräte oder Raumklimageräte) (3) Überprüfung der Verständlichkeit des Energielabels (Begriffe, Piktogramme und Abkürzungen). Ergänzung der Angabe per annum um Übersetzung in verschiedene Landessprachen (analog zu Übersetzung von cycles bei Trockner) (4) Verkürzung der Übergangsfristen bei der Umstellung von altem auf das neue Energielabel bzw. Pflicht zur Umetikettierung nach einer definierten Zeit (z.b. 1 Jahr). (5) Harmonisierung der Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie (Mindestwerte) und der Skalen auf dem Energielabel (nicht mehr zugelassene Klassen streichen oder entfernen), um eine objektive Bewertungsgrundlage zu schaffen. (6) Überprüfung der Berechnungsverfahren für Fernseher, Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Vermeidung eines Rebound-Effektes. Große Geräte mit einem höheren absoluten Stromverbrauch dürfen nicht leichter gute Effizienzklassen erreichen als kleine Geräte. (7) Freier Zugang zu Daten hinsichtlich der absoluten Verbrauchsentwicklung von Elektrogeräten, um die Effekte von EnVKV und Ökodesign-Richtline besser evaluieren zu können. (8) Verschärfung der Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie bzgl. der (anstehenden) Mindestvorgaben, z.b. für Wäschetrockner. (9) Vorgabe des Energielabels auch für den Onlinehandel und für die Werbung (Wiedererkennungseffekt) bzw. für die Werbung mindestens verpflichtende Angabe des Stromverbrauchs in vorgegebener Form (10) Umsetzung der Marktaufsicht mit regelmäßigen Kontrollen (insbesondere strengere Überprüfung der Vorgaben in Küchenstudios) 8

9 3 Allgemeine Probleme der Verbrauchskennzeichnung Allgemeine Probleme bei der Überprüfung der Kennzeichnungspflicht wurden bereits bei der ersten Runde der Marktchecks im Mai/Juni 2012 im Kapitel 2 beschrieben. Zu den wichtigsten Aspekten gehörte: Die Verbrauchskennzeichnung für die verschiedenen Produkte ist nicht einheitlich geregelt (Bestwert A oder A+++). Es gibt zudem Übergangsfristen bei der Einführung des neuen Energielabels und damit ein Nebeneinander von Geräten mit altem und neuem Label mit verschiedenen Skalen und unterschiedlichen Verbrauchsangaben (pro Nutzung, Jahresstromverbrauch, etc.). Die Bewertung der Geräte erfolgt bezogen auf die Energieeffizienz, das heißt im Verhältnis zur Größe (Nutzinhalt, Bildschirmdiagonale o.ä.). Viele Gerätetypen werden jedoch immer größer (v.a. Fernseher, Waschmaschinen und Wäschetrockner). Die Kennzeichnungspflicht der Geräte ist im stationären Handel (Anbringen des Labels), im Onlinehandel (Anzeige von Werten des Labels) und in der Werbung (Anzeige der Effizienzklasse) bisher unterschiedlich geregelt. Die Umsetzung der Gerätkennzeichnungspflicht ( ob und wie ) ist bei den Anbietern sehr unterschiedlich und es fehlt eine regelmäßige Marktüberwachung. Bei den Marktchecks im Dezember 2012 fielen weitere Probleme auf: Es gibt keine Pflicht, Fernsehgeräte nachträglich mit dem Energielabel zu kennzeichnen. Dadurch wird die Marktüberwachung durch Dritte erschwert, da nicht festgestellt werden kann, wann die Geräte in den Handel kamen. Die Datenaufnahme der Verbrauchswerte für Wäschetrockner wurde erschwert, da es durch die Einführung des neuen Energielabels für Trockner ab Juni 2013 (siehe Abbildung 2, links) bereits jetzt schon unterschiedliche Bezugsgrundlagen für die angegebenen Verbrauchswerte gibt (bisher: pro Trockengang, neu: bei 160 Nutzungen pro Jahr mit Voll- und Teilbeladung). Zudem wird auch bei Geräten mit altem Label jetzt schon im Onlinehandel und in der Werbung mit willkürlichen und sehr unterschiedlichen Nutzungszahlen pro Jahr auf den Jahresstromverbrauch hochgerechnet. Des Weiteren ist problematisch, dass die Vorgaben der Ökodesign-Richtline für Verbraucher nicht sichtbar sind 2. Die Skalen des Energielabels reichen bis zur Klasse E oder G, obwohl Geräte mittlerweile z.b. erst ab der Klasse A (Mindestvorgabe für Wasch- und Spülmaschinen) oder A+ (Mindestvorgabe für Kühlgeräte) in den Handel eingeführt werden dürfen (siehe Tabelle 1). Dies erschwert die Kommunikation des Energielabels und suggeriert, dass z.b. Geräte der Klasse A (Wasch- und Spülmaschinen) oder gar A+ (Kühlgeräte) im mittleren bis oberen Bereich bzgl. der Energieeffizienz liegen, obwohl die Geräte zu den zurzeit ineffizientesten am Markt gehören (siehe Abbildung 1). Gleichzeitig gehören z.b. Wäschetrockner oder Backöfen der Klasse A zu den effizienten Geräten. 2 Dies wurde bereits im Rahmen des ComeOn-Labels-Projektes (siehe Literaturliste) beschrieben. Auch die Studie von CLASP 2013 kommt zu dem Ergebnis, dass viele Verbraucher davon ausgehen, dass alle angegebenen Klassen auf dem Label auch verkauft werden ( Many consumers wrongly interpret an efficiency class as being presented on the market if it is indicated on the label ). 9

10 Tabelle 1: Übersicht über Bestwerte und Mindestvorgaben bei kennzeichnungspflichtigen Geräten nach EnVKV und Ökodesign-Richtlinie (Stand 01/2013) EnVKV Ökodesign- Richtline verpflichtend seit/ ab Bestwert freiwillig Mindestvorgabe Kühl- /Gefriergeräte 11/ A+++ - A+ 4 11/ A+++ - A 6 Spülmaschine 11/ A+++ - A 8 05/1995, A A+++ C 06/ (ab Nov. 2013) 10 Waschtrockner 07/ A / A - - Fernseher 11/ A A+++ F max. 0,5 W Standby 14 Lampen 07/1999, 09/ A A++ C 16 Waschmaschine Wäschetrockner Elektrobacköfen Raumklimageräte 01/ A+++ B 18 (für Kühlbetrieb) 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 vom Verordnung (EG) Nr. 643/2009 vom Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 vom Verordnung (EG) Nr. 1015/2010 vom Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 vom Verordnung (EG) Nr. 1016/2010 vom (für Spülmaschinen > 10 Maßgedecke) 9 Richtlinie 95/13/EG vom und delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 vom Verordnung (EG) Nr. 932/2012 vom Richtlinie 96/60/EG vom Richtlinie 2002/40/EG vom Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 vom Verordnung (EG) Nr.642/2009 vom (bzw. max. 1 Watt Standby bei Informations- oder Statusanzeigen) 15 Richtlinie 98/11/EG vom und delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 vom Verordnung (EG) Nr. 1194/2012 vom (gebündeltes Licht, LED), Verordnung (EG) Nr. 244/2009 vom (ungebündeltes Licht) 17 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 vom Verordnung (EG) Nr. 206/2012 vom

11 Abbildung 1: Energielabel für Waschmaschinen (links) und Kühl-/Gefriergeräte (rechts), ergänzt um Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie (in blau) bzgl. Mindestvorgaben für die Geräte Für Raumklimageräte wurde zum 01. Januar 2013 ein neues Energielabel eingeführt (siehe Abbildung 2, rechts). Dabei wird für die Zuordnung der Effizienzklassen von Kühlund Heizleistung auf Abkürzungen wie SEER (Kühlen) und SCOP (Heizen) zurückgegriffen, die nicht allgemeinverständlich sind. Zudem wird bei Splitgeräten die Effizienz der Heizleistung nach geographischer Lage des Einsatzortes unterschieden. Auch dies ist für Verbraucher nicht einfach zu verstehen, zumal die Zuordnung nicht den geographischen Klimazonen entspricht (so liegen z.b. Irland und Süditalien in einer Gruppe). Abbildung 2: Neues Energielabel für Wäschetrockner (links) und Raumklimageräte (hier: Splitgerät) 11

12 4 Verbrauchskennzeichnung im stationären Handel 4.1 Vorgehen bei den Marktchecks Untersucht wurden insgesamt 26 Ladengeschäfte in 5 Städten in Rheinland-Pfalz. Dazu gehörten Geschäfte in Bad Kreuznach, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Worms. Die Marktchecks wurden in Elektrofachgeschäften und -fachmärkten, Warenhäusern sowie in Küchenstudios und Einrichtungshäusern durchgeführt. Zu den untersuchten Produkten gehörten Fernsehgeräte (12 Anbieter), Waschmaschinen (10 Anbieter) sowie Kühl- und Gefriergeräte, Spülmaschinen und Backöfen in Küchenstudios und Einrichtungshäusern (10 Anbieter). Untersucht wurde, ob das Energielabel gar nicht angebracht war, durch andere Informationen verdeckt wurde oder nicht zum Produkt gehörte ( Label fehlt ganz ). ob es Mängel bei der Anbringung der Label gab ( z.t. nicht korrekt ), z.b. wenn das Label nicht vorne oder oben direkt am Gerät angebracht wurde, wenn bei alten Labeln Grundetikett oder Datenstreifen fehlten, einzelne Informationen auf dem Label fehlten o. ä.. ob ein Jahr nach Einführung des neuen Energielabels für Kühlgeräte und Spülmaschinen noch Geräte mit altem Energielabel in Küchenstudios und Einrichtungshäusern zu finden sind. 19 Außerdem wurde in 10 Geschäften die Beratungsqualität hinsichtlich Energieeffizienz und empfohlener Gerätegröße bei Waschmaschinen überprüft. Erfragt wurden Empfehlungen für eine sparsame Waschmaschine für einen Ein-Personen-Haushalt. Neben Daten zu den jeweils empfohlenen Geräten (Größe, Effizienzklasse, Stromverbrauch, Preis) wurde ebenso dokumentiert, welche Gerätegrößen bei Waschmaschinen überhaupt in den Geschäften angeboten wurden. Die Ergebnisse sind in Kapitel 8.3 dargestellt. 19 Seit Dezember 2011 gilt für neu auf den Markt gebrachte Geräte (Kühl-Gefriergeräte, Spülmaschine, Waschmaschine und TV-Geräte) das neue Energielabel. 12

13 4.2 Umsetzung der Kennzeichnungspflicht Die Marktchecks im stationären Handel zeigten, dass im Durchschnitt 44% der untersuchten Geräte im stationären Handel nicht oder nur mangelhaft gekennzeichnet waren. 16% der untersuchten Geräte waren gar nicht gekennzeichnet, 28% waren teilweise nicht korrekt gekennzeichnet (siehe Abbildung 3). Ursache dafür war das sehr schlechte Ergebnis bei einzelnen Anbietern und die mangelhafte Umsetzung in Küchenstudios. Ein Vergleich der Werte insgesamt mit den Ergebnissen des Marktchecks im Mai/ Juni 2012 ist wegen anderer Schwerpunkte in der Untersuchung und der geringeren Fallzahl der untersuchten Geschäfte nur bedingt möglich. Die Ergebnisse werden stark von der Situation in einzelnen Geschäften beeinflusst. Im Mai/ Juni 2012 waren insgesamt 31% der Geräte nicht oder mangelhaft gekennzeichnet, davon 20% gar nicht und 11 % teilweise nicht korrekt. Abbildung 3: Fehlerhafte Energiekennzeichnung im stationären Handel 13

14 Hohe Fehlerquoten gab es trotz sinkender Tendenz bei den untersuchten Fernsehgeräten. Im Schnitt waren ein Viertel (24%) der ausgestellten Fernsehgeräte im stationären Handel nicht gekennzeichnet. Beim ersten Marktcheck im Mai/ Juni 2012 lag die Fehlerquote bei den untersuchten Fernsehern im stationären Handel noch bei 36% 20 (siehe Abbildung 4). Selektiert man die Geschäfte, die in der ersten und zweiten Runde der Marktchecks untersucht wurden, so fällt das Ergebnis ähnlich aus. Das bedeutet einen immer noch hohen Anteil nicht gekennzeichneter Fernseher ein Jahr nach verpflichtender Einführung des Energielabels. 21 Grund war die hohe Fehlerquote bei einzelnen Anbietern. So hatten von den 12 untersuchten Geschäften zwei Anbieter (ein Warenhaus und ein Elektrofachgeschäft) die Hälfte der Fernsehgeräte gar nicht gekennzeichnet. In fünf weiteren Geschäften waren zwischen 30% und 40% der Fernseher nicht gekennzeichnet. Gleichzeitig war die Fehlerquote bei vier Anbietern (alle große Elektrofachmärkte) sehr gering und lag zwischen 8% und 14% (siehe Abbildung 5). Bei den Waschmaschinen war im Dezember 2012 ein Viertel (25%) der untersuchten Geräte nicht gekennzeichnet. Im Mai / Juni 2012 lag die Fehlerquote bei 11%. Hier resultiert die nun höhere Fehlerquote vor allem auf den sehr schlechten Ergebnissen bei drei der zehn untersuchten Anbieter (siehe Abbildung 6). Bei zwei Elektrofachgeschäften waren mehr als 80% der Waschmaschinen nicht gekennzeichnet. 22 Bei einem Elektrofachmarkt fehlte bei 42% der ausgestellten Waschmaschinen das Energielabel. Gleichzeit wurden z.b. von drei Anbietern (je ein Warenhaus, Elektrofachmarkt und Elektrofachgeschäft) alle Waschmaschinen korrekt mit dem Energielabel gekennzeichnet. Eine überwiegend mangelhafte Kennzeichnung wurde wieder in Küchenstudios und Einrichtungshäusern gefunden: Im Durchschnitt lag die Fehlerquote hier bei 71% der ausgestellten Geräte, davon waren 6% gar nicht und 66% mangelhaft gekennzeichnet. Zwei Drittel der untersuchten Kühlgeräte (64%), Backöfen (62%) und Spülmaschinen (69%) waren teilweise nicht korrekt gekennzeichnet, da das Energielabel meist nicht am Gerät angebracht wurde, sondern für alle Elektrogeräte einer Küchenzeile in einem gesonderten Schild oder Ständer ausgestellt. Damit soll vermutlich die Optik der ausgestellten Küchen nicht beeinträchtigt werden. Dies erschwert Verbrauchern jedoch die Zuordnung der Energieetiketten zum jeweiligen Gerät, da beim neuen Energielabel keine Gerätetypen (z.b. Kühlschrank, Spülmaschine) mehr auf dem Label angegeben werden. Eine Zuordnung ist dort nur indirekt über die angezeigten Piktogramme auf dem Label möglich. Teilweise lagen die Label in den Geräten. Zudem waren 5% der Kühlgeräte und Spülmaschinen und 7% der Backöfen gar nicht gekennzeichnet. Ursache für die hohe Fehlerquote in Küchenstudios und Einrichtungshäusern war die Situation in einzelnen Geschäften (siehe Abbildung 7). Bei 4 der 10 untersuchten Händler waren nahezu alle Geräte nicht korrekt gekennzeichnet. Bei zwei weiteren Händlern lag die Fehlerquote bei mehr als 50%. In den übrigen vier Geschäften wurde die Mehrheit der ausgestellten Geräte dagegen korrekt mit dem Energielabel gekennzeichnet. 20 Ggf. sind auch weniger Geräte in den Märkten zu finden, die bereits vor Einführung der Kennzeichnungspflicht für Fernsehgeräte im November im Laden vorhanden waren. Diese Geräte müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Eine Abgrenzung dieser Geräte war im Rahmen der Marktchecks nicht möglich. 21 Vor Dezember 2011 war bereits eine freiwillige Kennzeichnung von Fernsehgeräten möglich. 22 Das Elektrofachgeschäft mit 82% Fehlerquote wurde beim ersten Marktcheck nicht untersucht. 14

15 Abbildung 4: Entwicklung der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht bei Fernsehgeräten Abbildung 5: Fehlerhafte Energieverbrauchskennzeichnung bei einzelnen Anbietern 15

16 Abbildung 6: Fehlerhafte Energieverbrauchskennzeichnung bei Waschmaschinen Abbildung 7: Fehlerhafte Energiekennzeichnung in Küchenstudios und Einrichtungshäusern 16

17 Abbildung 8: Fehlerhafte Kennzeichnung im stationären Handel (Fotos) Kennzeichnung fehlt ganz Kennzeichnung nicht an vorgeschriebener Stelle angebracht (vorne oder oben am Gerät) Kennzeichnung nicht an vorgeschriebener Stelle angebracht (vorne oder oben am Gerät) Alle Label einer Küchenzeile in einem separatem Schild in Küchenstudios/ Möbelhäusern, Gerätetyp v.a. bei neuem Label schwer zuzuordnen Beim alten Energielabel fehlt Grundetikett (links), nur Datenstreifen ohne Erläuterung aufgeklebt Bei altem Energielabel fehlt Datenstreifen, Grundetikett per Hand ausgefüllt 17

18 Die Verstöße im stationären Handel gegen die Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel wurden dokumentiert und an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland- Pfalz (LME) weitergeleitet. Von 21 bemängelten Händlern wurden bis zur Fertigstellung des Berichtes 12 Händler mit nicht gekennzeichneten Geräten vom LME aufgesucht. Nach der Überprüfung der Situation vor Ort durch das LME erhielten 9 Händler einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen wurde jedoch bereits teilweise Einspruch eingelegt. In drei Fällen wurde nach Auskunft des LME kein Bußgeldbescheid erstellt, da es sich um Ersttäter und / oder die Anzahl bemängelter Geräte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geräte sehr gering war. In diesen Fällen wird nach Angabe des LME jedoch eine Nachkontrolle durchgeführt. Nach Rückmeldung des LME wurde zudem ein Teil der bemängelten Fernsehgeräte bereits vor Einführung der Kennzeichnungspflicht im November 2011 hergestellt und in den Handel gebracht. Es handle sich dabei nach Selbstauskunft der Händler um alte oder umgetauschte Ware. Diese Geräte müssen nicht nachträglich mit einem Energielabel ausgezeichnet werden. Diese Regelung erschwert jedoch die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie erschwert zudem die Marktüberwachung durch externe Dritte, die nicht die Möglichkeit haben, das Inverkehrbringen der Produkte zu überprüfen. Bei 9 weiteren Händlern wurden die Produkte mangelhaft gekennzeichnet, d.h. das Energielabel wurde nicht an der vorgegebenen Stelle vorne oder oben am Gerät angebracht, sondern in einem separaten Schild mit allen Labeln zu den Geräten einer ausgestellten Küche. Das LME hatte mit einem Schreiben im Mai 2010 in Ausstellungsküchen integrierte Einbaugeräte die von außen nicht als Einbaugeräte integrierte Einbaugeräte zu erkennen sind auch eine Kennzeichnung mit einem entsprechenden Schild geduldet. Nach Auskunft des LME wird diese Duldung in Rheinland-Pfalz jedoch aufgehoben 23. Grund dafür ist u.a., dass mit dem neuen Energielabel bei der Schilderlösung die Zuordnung der Energielabel zu den Geräten erschwert wird, da keine Gerätetypen (z.b. Kühlschrank, Spülmaschine) mehr auf dem Label angegeben werden (siehe Abbildung 8, Foto Mitte, rechte Seite). Die mit Mängeln gemeldeten Geschäfte erhalten dazu ein entsprechendes Hinweisschreiben. Zudem plant das LME, die entsprechenden Händlerverbände über das neue Vorgehen zu informieren. 23 Mitteilung des LME per vom

19 4.3 Marktdurchdringung mit dem neuem Energielabel In den untersuchten Küchenstudios und Einrichtungshäusern gab es bei den Marktchecks im Mai/ Juni 2012 einen relativ hohen Anteil (35%) von Haushaltsgeräten, die noch mit dem altem Energielabel gekennzeichnet waren, für die es seit November 2011 aber bereits ein neues Energielabel gibt. Dies betrifft vor allem Kühlgeräte und Spülmaschinen. Die Geräte im Handel müssen nicht umetikettiert werden, was Verbrauchern einen Vergleich zwischen den Geräten erschwert. Für Backöfen gilt nach wie vor das alte Energielabel. Bei den Marktchecks im Dezember 2012 wurde deshalb wieder untersucht, ob ein Jahr nach Einführung des neuen Energielabels noch Geräte mit altem Label in Küchenstudios und Einrichtungshäusern zu finden sind. Auffällig war, dass in den untersuchten Küchenstudios und Einrichtungshäusern mehr als ein Jahr nach Einführung des neuen Labels immer noch 29% der ausgestellten Kühlschränke und Spülmaschinen mit altem Energielabel gekennzeichnet waren. Bei den Kühlgeräten lag der Anteil bei 31% (Juni 2012: 34%) und bei den Spülmaschinen bei 26% (Juni 2012: 36%) (siehe Abbildung 9). Ursache dafür sind vor allem einzelne Händler, die noch einen hohen Anteil älterer Geräte anbieten (siehe Abbildung 10). In vier der zehn untersuchten Küchenstudios und Einrichtungshäuser liegt der Anteil der Kühlgeräte und Spülmaschinen mit altem Label noch zwischen 38% und 74%. Gleichzeitig wurden in drei Küchenstudios und Einrichtungshäusern keine oder nur sehr wenige Kühlgeräte und Spülmaschinen mit dem altem Energielabel gefunden 24. Das Nebeneinander von altem und neuem Energielabel erschwert Verbraucherinnen und Verbrauchern nach wie vor den Vergleich zwischen den Geräten. Die beste Effizienzklasse hat sich von A++ (Kühlgeräte) bzw. A (Spülmaschinen) auf A+++ verändert. Zudem wird bei Spülmaschinen der Verbrauch von Strom und Wasser nicht mehr pro Spülgang, sondern pro Jahr bei 280 Spülgängen angegeben. Die Übergangsfristen zur Energieverbrauchskennzeichnung für den Handel sind deshalb kritisch zu hinterfragen, da die Lagerhaltung in den Geschäften anscheinend sehr umfangreich ist. Eine ähnliche Problematik ergibt sich zurzeit bei Wäschetrocknern. Diese werden ab Ende Mai 2013 verpflichtend mit dem neuen Energielabel gekennzeichnet, können aber auch schon vorher freiwillig damit gekennzeichnet werden. Im stationären Handel fanden sich im Dezember 2013 bereits viele Trockner, die mit dem neuen Energielabel gekennzeichnet waren. Eine Vergleichbarkeit des Stromverbrauchs von Trocknern mit altem Label (Stromverbrauch pro Trockengang) und neuem Label (Stromverbrauch pro Jahr bei 160 Trockengängen mit Voll- und Teilbeladung) ist damit kaum möglich. Dieser Zustand sollte nicht mehr als ein Jahr anhalten. Eine Begrenzung der Übergangsfristen ist deshalb sinnvoll. Danach sollte eine Umetikettierung der Produkte auf das neue Label erfolgen. 24 Zwei der untersuchten Möbelhäuser hatten erst im Jahr 2012 eröffnet. 19

20 Abbildung 9: Anteil mit altem Energielabel gekennzeichnete Produkte in Küchenstudios und Einrichtungshäusern 06/2012 und 12/2012 Abbildung 10: Anteil Kühlgeräte und Spülmaschinen mit altem Energielabel bei den einzelnen Anbietern 20

21 5 Verbrauchskennzeichnung in Onlinehandel 5.1 Vorgehen bei den Marktchecks Untersucht wurden insgesamt mehr als Elektrogeräte bei 14 verschiedenen Onlinehändlern. Dazu gehören die Anbieter Amazon, Bobs Elektro, Comtech, Das Küchenhaus, First Electronics, IKEA-Online, KüchenhausOnline, Marsmedia, Media Markt, Netto Direkt24, Otto, Real SB Warenhaus, Returbo und Saturn. Untersucht wurden Fernsehgeräte (10 Anbieter), Kühl- und Gefriergeräte (12 Anbieter), Waschmaschinen (10 Anbieter) und Wäschetrockner (10 Anbieter). Ausgewertet wurden dabei soweit möglich die meistverkauften Geräte ( Topseller ). Im Onlinehandel ist die Abbildung des Energielabels bisher noch nicht vorgegeben 25. Lediglich die Angabe der auf dem Label enthaltenen Informationen ist in einem definierten Umfang und in vorgegebener Reihenfolge bei der Produktbeschreibung verpflichtend anzugeben. Dazu gehören Angaben zur Energieeffizienzklasse, zur Leistungsaufnahme im On-Modus (nur bei TV), zum Stromverbrauch pro Jahr, zur Gerätegröße etc. Untersucht wurde deshalb, ob die vorgeschriebenen Angaben, insbesondere die Angaben zur Energieeffizienzklasse, fehlten ( Info fehlt ganz ). 26 ob es Mängel bei der Positionierung der Informationen gab ( z.t. nicht korrekt ), z.b. wenn die Energieeffizienzklasse nicht auf der Übersichtseite der Produkte (bei vorhandener Preisangabe) genannt wurde, wenn Pflichtangaben wie Größe, und/ oder Angaben zum Stromverbrauch auf der Produktseite fehlen oder wenn sonstige Fehler wie verwirrende oder widersprüchliche Angaben gemacht werden (z.b. Nennung von zwei unterschiedlichen Effizienzklassen bei einem Produkt, Angabe des Stromverbrauchs auf falscher Bezugsbasis o. ä.). Nicht untersucht wurde diesmal die Reihenfolge der Angaben auf der jeweiligen Produktseite. Dafür wurden jedoch weitere Fehler, die bei den detaillierten Datenaufnahmen (s.u.) festgestellt wurden, dokumentiert. Ein Vergleich der Ergebnisse mit den Ergebnissen des ersten Marktchecks im Mai / Juni 2012 ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Neben der Überprüfung der korrekten Datenangabe zur Energieverbrauchskennzeichnung wurden zusätzlich Angaben zur Gerätegröße, zur Effizienzklasse, zum Stromverbrauch und zum Preis dokumentiert und ausgewertet. Ziel war die Auswertung zu Gerätegröße und zur Entwicklung des absoluten Stromverbrauchs der Geräte hinsichtlich eines Rebound-Effektes. Die Ergebnisse sind in Kapitel 7 dargestellt. 25 Dies ist jedoch in Vorbereitung. Quelle: Mündliche Mitteilung von Beate Braams, BMWi, auf dem dena Experten-Workshop: Energieeffizienz im Onlinehandel am in Berlin). 26 In der ersten Runde Marktchecks wurden Geräte auch als nicht gekennzeichnet eingestuft, wenn z.b. Angaben zum Stromverbrauch fehlten. 21

22 5.2 Umsetzung der Kennzeichnungspflicht Die Marktchecks im Onlinehandel zeigten, dass insgesamt 29% der untersuchten Geräte nicht oder nur mangelhaft gekennzeichnet waren. Im Gegensatz zum stationären Handel lag die Fehlerquote nicht an der fehlenden Kennzeichnung (unter 1%), sondern an der mangelhaften Positionierung und lückenhaften oder verwirrenden Angaben der vorgeschriebenen Informationen (29%), (siehe Abbildung 11). In der ersten Runde der Marktchecks im Mai/ Juni 2012 lag die Fehlerquote im Onlinehandel bei 51% der untersuchten Geräte (davon 2% nicht gekennzeichnet). Aufgrund der in Kapitel 5.1 genannten Aspekte bzgl. der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist ein Vergleich der ersten und zweiten Runde Markchecks jedoch nur bedingt möglich. Ursache für die immer noch hohe Fehlerquote ist vor allem die mangelnde Umsetzung der Kennzeichnungspflicht bei einzelnen Anbietern. Dazu gehörte insbesondere die fehlende Angabe der Effizienzklasse auf der Übersichtsseite (siehe Abbildung 12). So geben immer noch 4 der 14 Anbieter die Effizienzklasse in jeweils mehr als 70% der untersuchten Fälle nicht auf der Übersichtsseite an, obwohl dort der Preis angegeben wird. 27 Drei der insgesamt 14 untersuchten Anbieter (Amazon, Media Markt und Saturn) wurden schon früher von der Verbraucherzentrale NRW wegen fehlender Angabe der Energieeffizienzklasse auf den Übersichtsseiten abgemahnt. Dies beeinflusst die durchschnittliche Fehlerquote bei allen untersuchten Geräten im Onlinehandel positiv. Bei den Wäschetrocknern war mehr als die Hälfte der angebotenen Geräte nicht korrekt gekennzeichnet. Hier fiel ein hoher Anteil Sonstige Fehler auf. Dazu gehört insbesondere die zu niedrige Angabe des Stromverbrauchs pro Nutzung und / oder die falsche Hochrechnung des Jahresstromverbrauchs, die zu viel zu niedrigen Verbrauchswerten führt. Beispiele dazu finden sich in Abbildung 13. Dadurch werden Verbraucher bezüglich der resultierenden Stromkosten getäuscht. Bei den Kühlgeräten war die Angabe zum Stromverbrauch ebenfalls teilweise falsch. Statt des Stromverbrauchs pro Jahr wurde die Angabe bezogen auf 24 Stunden oder pro Stunde gemacht. Dies suggeriert Verbrauchern viel zu niedrige Stromverbrauchswerte der angebotenen Geräte. Die Auswertung zeigt, dass die Vorgaben im Onlinehandel deutlich zu viel Spielraum für die Umsetzung lassen, was zu einer hohen Fehlerquote und unübersichtlichen Darstellungen führt. Die Vergleichsmöglichkeiten, die das Internet grundsätzlich bietet, werden dadurch eingeschränkt. Eine schnelle und einfache Vergleichbarkeit der Geräte ist so kaum möglich. In Kombination mit der Einführung des neuen Energielabels bei Wäschetrocknern und der damit verbundenen Umstellung der Verbrauchsangaben pro Nutzung auf pro Jahr, werden häufig falsche und viel zu niedrige Angaben des Stromverbrauchs aufgeführt. Hilfreich und notwendig ist deshalb die verpflichtende Abbildung des Energielabels auch im Onlinehandel. 27 Dazu gehören Bobs Elektro, Netto Direkt 24, KüchenhausOnline und IKEA-Online. 22

23 Abbildung 11: Fehlerhafte Kennzeichnung im Onlinehandel 28 Abbildung 12: Fehlerhafte Kennzeichnung im Onlinehandel Differenzierung der Fehlertypen bei mangelhafter Kennzeichnung 28 Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Datenaufnahme kann es hier zu Abweichungen der Ergebnisse von maximal 1% kommen. 23

24 Abbildung 13: Typische Fehler bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Wäschetrocknern im Onlinehandel Zu niedrige Angabe des Stromverbrauchs: Bezugsgröße Schleudern 1400 U / Min. (statt 1000 U / Min.). Richtiger Verbrauchswert ca. 30% höher ca. 2,1 pro Nutzung. Angabe pro Waschgang statt pro Trockengang. Hochrechnung mit 200 Nutzungen (160 Nutzungen bei neuem EU-Label 29 ) pro Jahr. Zu niedrige Angabe des Jahresstromverbrauchs: Hochrechnung mit 74 Nutzungen pro Jahr (160 Nutzungen pro Jahr bei neuem Label mit Voll-/Teilbeladung, dann ca. 500 ). Zu niedrige Angabe des Jahresstromverbrauchs. Dieser wird angeblich auf 220 Standard-Waschvorgänge (statt Trockengänge ) hochgerechnet. Das Rechenergebnis beträgt dann aber 862. Hochrechnung des Stromverbrauchs mit 64 Nutzungen pro Jahr. Unklar, ob sich der angegebene repräsentative Stromverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts auch auf das angebotene Gerät bezieht. Hochgerechnet auf 160 Trockengänge pro Jahr mit Voll- /Teilbeladung (analog zum neuen Label) ergibt sich ein Stromverbrauch von ca Beim neuen EU-Energielabel basiert der Stromverbrauch von Wäschetrocknern auf 160 Nutzungen / Jahr (Mix aus Voll- und Teilbefüllung), weshalb die Werte nur bedingt vergleichbar sind. 24

25 Viel zu niedrige Angabe des Stromverbrauchs pro Nutzung und pro Jahr: Ablufttrockner mit der EEK C verbraucht nur 0,66 pro Trockengang (= unmöglich). Jahresstromverbrauch wird auf 150 kg bzw. 280 kg Wäsche hochgerechnet bzw. 220 Trockengänge. Ergebnis von 145 pro Jahr = unmöglich für einen Ablufttrockner EEK C. Angabe des Stromverbrauchs pro Nutzung pro kg Wäsche (0,38 ). Hochrechnung auf viel zu niedrigen Jahresstromverbrauch von 170. Dies würde bei 2,7 pro Nutzung 63 Nutzungen pro Jahr entsprechen. 25

26 Abbildung 14: Typische Fehler bei der Kennzeichnung von Kühlgeräten im Onlinehandel Angabe des Stromverbrauchs falsch, 0,61 pro Jahr = unmöglich. Angabe des Stromverbrauchs falsch (0,47 pro Stunde). Dies würde einem Jahresstromverbrauch von 4117 entsprechen. Abbildung eines 10-stufigen Labels für einen A+-Kühlschrank (Skala hat nur 7 Stufen). 26

27 6 Verbrauchskennzeichnung in der Werbung 6.1 Vorgehen bei der Überprüfung der Werbung Untersucht wurden insgesamt 50 Werbeschriften in Form von Printmaterialien (v.a. Zeitungsbeilagen oder Prospekte aus dem Zeitraum Juli bis Dezember 2012) von 13 verschiedenen Händlern in Rheinland-Pfalz. Ausgewertet wurde die Energieverbrauchskennzeichnung von Fernsehgeräten in Werbeblättern von Elektrofachmärkten, Elektrofachgeschäften, Warenhäusern und Discountern. Dazu gehörten die Firmen ALDI Süd, Media Markt, Saturn, Euronics XXL, Euronics Bruckner, Euronics Lotz, HiFi-Profis, Real SB Warenhaus, Hirsch und Ille Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, EP Dobbert, EP Daffertshofer, Expert Klein und Fernseh Hickmann. Detailliert ausgewertet wurden insgesamt 370 beworbene Fernsehgeräte. Untersucht wurde, ob die Geräte in der Werbung korrekt gekennzeichnet wurden. Laut der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung muss bei der Werbung lediglich die Effizienzklasse der Produkte verpflichtend angegeben werden. ob zusätzliche Angaben zum Stromverbrauch bzw. zur Leistungsaufnahme der Geräte, die viele Händler freiwillig angeben, korrekt dargestellt werden. 6.2 Umsetzung der Kennzeichnungspflicht Eine erste Übersicht über die vorliegenden Druckerzeugnisse ergab, dass die Angabe der Energieeffizienzklasse nahezu bei allen Fernsehgeräten ausgewiesen ist. Nur 4% der beworbenen Fernsehgeräte waren nicht gekennzeichnet. Ein ähnliches Ergebnis wurde auch beim vorherigen Marktcheck im Mai/ Juni 2012 ermittelt. Hier waren 5% der Fernsehgeräte nicht gekennzeichnet. Untersucht wurde in der ersten Runde der Marktchecks auch die Darstellung der Effizienzklasse. Die Ergebnisse zeigten, dass bei einem Drittel der beworbenen Fernsehgeräte die Effizienzklasse A und besser mit einem Symbol hervorgehoben wurde, bei Geräten mit B und schlechter die Effizienzklasse jedoch nur klein im Text angegeben wird. Auffällig war, dass viele Händler auf freiwilliger Basis Verbrauchswerte der Fernsehgeräte angeben, oftmals jedoch in falscher Form. 30 Deshalb fokussierte der Marktcheck bei den Werbematerialien auf die korrekte Angabe des Stromverbrauchs bei TV-Geräten, sofern dieser angegeben wurde. Nicht zuletzt aufgrund der Größenentwicklung der Geräte wird die (korrekte) Angabe von Verbrauchswerten bei Fernsehern immer wichtiger (siehe dazu auch Kapitel 8.1). 30 Dies fiel bereits beim Marktcheck im Mai/ Juni 2012 auf, wurde damals aber nicht systematisch ausgewertet. 27

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