V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "V E R H A N D L U N G S S C H R I F T"

Transkript

1 403 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Munderfing am Dienstag, den im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Munderfing Beginn: 20:00 Ende: 21:10 Anwesend sind: Bürgermeister Voggenberger Martin Vizebürgermeister Kobler Josef Gemeindevorstandsmitglieder Bramsteidl Friedrich Loidl Josef Schwab Karl Wiener Johannes, Dr.Jur. Gemeinderatsmitglieder Blum Martina Breckner Jutta Bruckenberger Johanna Emminger Robert Feldbacher Gottfried MBI Fuhrmann Michael, Ing. Graf Johann, Ing. FPÖ Krammer Johann Maichel Christopher Moser Erwin Pessentheiner Robert Probst Barbara Schauer Eva-Maria Wimmer Franz Gemeinderats-Ersatzmitglieder Daxecker-Hansel Wolfgang MBI Vertretung für Frau Katharina Fröhlich Fuchs Franz MBI Vertretung für Herrn Friedrich Nobis Moser Richard Vertretung für Frau Astrid Probst Stockinger Johann MBI Vertretung für Frau Nicole Buchleitner Werni Franz, Mag. Vertretung für Herrn Norbert Stangl Entschuldigt fehlen: Gemeindevorstandsmitglieder Nobis Friedrich MBI Vertreten durch Fuchs Franz Gemeinderatsmitglieder Buchleitner Nicole MBI Vertreten durch Stockinger Johann Fröhlich Katharina MBI Vertreten durch Daxecker-Hansel Wolfgang Probst Astrid Vertreten durch Moser Richard Stangl Norbert Vertreten durch Werni Franz

2 404 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung 1990 a.) die Sitzung von ihm einberufen wurde, b.) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung 1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel bekannt gemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung: Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung. Tagesordnung: 1. a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02- MUF06; Widmungsbeschluss b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing Vorlage: AV/149/ Firmengründung "Windpark Munderfing GmbH" Vorlage: AV/150/ Abtretung und Verkauf der Projektrechte Windpark Munderfing von der Energiewerkstatt Consulting GmbH an die ÖBf Beteiligungs GmbH Abtretungsvertrag Vorlage: AV/151/2012 VERTRAULICH 4. Allfälliges

3 a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-MUF06; Widmungsbeschluss b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing Vorlage: AV/149/2012 Sachverhalt: a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-MUF06 - Widmungsbeschluss Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in seiner Sitzung am das Einleitungsverfahren für die Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen beschlossen. Er bringt dazu dem Gemeinderat nochmals die Stellungnahme des Ortsplaners vollinhaltlich zur Kenntnis. Gemäß Raumplanungserfordernissen nimmt Arch. DI Zeilinger als beauftragter Raumplaner zu o.a. beabsichtigter Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungplanes Nr. 4/2007 wie folgt Stellung: Antrag: Die Gemeinde Munderfing beabsichtigt, eine Teilfläche welche auf Grundstück Nr. 110/40 KG bzw. Grundstück Nr. 550/47 KG liegt, von der Widmung Land- und Forstwirtschaft Ödland in Sonderausweisung für Windkraftanlagen umwidmen zu lassen. Der Mittelpunkt der Fläche liegt auf der KG Grenze. Es soll dort die sechste Anlage des Windparkes Munderfing (MUF01) entstehen. Es wurden mit Einzeländerung 4.9 bereits fünf Windkraftanlagen in diesem Gebiet entlang der Gemeindegrenze zu Lengau genehmigt. Hier wird mit Plan 4.15 eine Erhöhung des Rotordurchmessers von 101 m auf 114 m beantragt. Der Windpark soll dann insgesamt sechs Anlagen erhalten, alle Durchmesser 114 m. Befund: Der Windpark Munderfing liegt, auch mit dem neu beantragten sechsten Windrad (MUF 01) zur Gänze in der Vorrangzone Windkraft, Kobernaußerwald WEST. Es wurde mit der Änderung Nr. 4.9 bereits um Umwidmung von fünf Einzelflächen für Windkraftanlagen angesucht. Zeitgleich wurde die ÖEK Änderung 1.5 eingereicht, damit eine Übereinstimmung des Ansuchen mit dem ÖEK hergestellt wird. Diese Änderungen sind in der Zwischenzeit rechtskräftig. Mit dem Plan 4.15 wird um eine sechste Anlage für den Windpark angesucht. Rotordurchmesser 114 m. Die fünf mit der Änderung 4.9 genehmigten Anlagen sollen ebenfalls von Rotordurchmesser 101 m auf 114 m geändert werden.

4 406 Es wurde nun zu der Stellungnahme vom auf die fünf bisher beantragten Standorte eingegangen, da der neue Standort in unmittelbarer Nähe der anderen fünf liegt, wird die Stellungnahme vom auszugsweise wiedergegeben (kursiv). Die beantragten Flächen befinden sich im Osten des Gemeindegebietes von Munderfing im Kobernaußerwald. Erreicht werden die Standorte über die Forststraßen Katztal und dem Friedburger Steig. Die beantragten fünf Standorte erstrecken sich auf einer 1,5 km langen Linie die in nordöstlicher Richtung verläuft, und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeindegrenze von Lengau liegt. Der Abstand der einzelnen Windräder beträgt jeweils ca. 350 m. Zusammenfassung: Eine Flächenwidmungsplanänderung ist laut Raumordnungsgesetz 36 Abs. 2 Z1 möglich wenn insbesondere Interessen einer ökologischen Energieerzeugung dafür sprechen. Die Einteilung der Windenergienutzung in die Kategorie ökologische Energieerzeugung ist eindeutig, und es entspricht daher der Änderungsantrag in diesem Punkt dem ROG im besonderen Maße. Die Nutzung von Windenergie stellt einen weitgehend CO2 neutrale Form der Energieerzeugung dar, und leistet dadurch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Aus Sicht des Stellungnahmeverfassers ist dadurch ein Allgemeines Interesse zu Grunde zu legen. Durch die Lage des Windparkes in einem Waldgebiet (Fichten-Wirtschaftswald) ist mit einer Beeinträchtigung des Siedlungsraumes durch Emissionen wie Rotorlärm, Eiswurf und Ähnlichem nicht zu rechnen. Die Errichtung der Anlage erfolgt entlang bestehender Forststraßen, auch die erforderliche Verkabelung soll in einer bestehenden Forststraße erfolgen. Somit sind für Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlagen die Voraussetzungen ohne zusätzlichen Straßenbau und ohne größere Rodungen gegeben. Die in unserer Stellungnahme vom vertretenen Standpunkte haben aus Sicht des Stellungnahmeverfassers auch zum heutigen Zeitpunkt Gültigkeit und treffen auch auf den mit der Änderungs Nr neu beantragten Standort Nr. 6 zu. Zudem wurde Anfang 2012 ein Masterplan für Windkraft erstellt. Die sechs Anlagen liegen innerhalb der Vorrangzone Kobernaußerwald WEST. Aus Gesamtsicht der vorangestellten Detailbetrachtungen wird die beantragte Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Munderfing aus raumplanerischer Sicht positiv beurteilt. Architekt Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger Mit Schreiben vom 3. Mai 2012 nimmt die Abteilung Raumordnung vom Amt der OÖ Landesregierung wie folgt Stellung:

5 407 Die gegenständliche Windkraftanlage im Standortbereich der bereits raumordnungsrechtlich genehmigten fünf Anlagen etwas nordwestlich versetzt zwischen den Anlagenstandorten Nr. 4 und 5 geplant. Dieser Standort wurde nach den dortigen Angaben als Ersatz für das Standortverfahren Nr. 6 in weiter westlichem Bereich gewählt, zu dem am von der Abteilung Raumordnung Versagungsgründe begannt gegeben wurden. Diese Standort kann naturschutzfachlich grundsätzlich vertreten werden, zumal mit der entstehenden Gruppierung der Anlage 4 und 5 eine geringfügig kompaktere Anordnung und eine Entschärfung im Eintrittsbereich des Wildkorridors Kobernaußerwald erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch naturschutzfachlich angeregt, den Wildtierkorridor in diesem Bereich durch entsprechende Planfestlegungen auszuweisen, und damit dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft abzusichern (gleiche Stellungnahme Naturschutz in der Beilage). Aus forstfachlicher Sicht wird kein Einwand erhoben. Darüber hinaus wird festgehalten, dass sich die angesprochenen Windkraftanlagen (sowohl die erwähnten genehmigten fünf Anlagen als auch der gegenständliche sechste Standort) in der festgelegten Vorrangzone für die Windkraftnutzung Kobernaußerwald West des OÖ Windmasterplanes befinden. Auch die lärmtechnische Stellungnahme ist positiv. Die (nachträgliche) Änderung des Rotordurchmessers (von 101 auf 114 m) der raumordnungsrechtlich genehmigten Anlagenstandorte Nr. 2 bis 5 des vorgelegten Planes wird in Berücksichtigung der beiliegenden Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende berichtet weiters, dass auch von der Energie AG sowie von der Agrarbezirksbehörde Gmunden Schreiben vorliegen, wonach gegen die geplante Widmung kein Einwand besteht. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft wird mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Einwand gegen die Widmung der sechsten Windkraftanlage besteht, aber die Sicherheitsabstände zu dem im Kobernaußerwald befindlichen RAG Anlagen einzuhalten sind. Die Gemeinde Lengau teilt mit Schreiben vom 9. Mai 2012 mit, dass die geplanten Windkraftanlagen zwar an der Grenze zur Gemeinde Lengau liegen, nicht aber auf dem Gebiet der Gemeinde Lengau vorgesehen sind. Die Gemeinde Lengau ist daher keine Standortgemeinde und hat daher auch keine Parteistellung. Seitens der Gemeinde Lengau wird noch festgehalten, dass diese auf eine Mitteilung der Mindestenergieeffizienz von 180 W/m² besteht, da diese von Standort und nicht von der Anlage abhängig ist und die Gemeinde Lengau auf energetisch sinnvolle Projekte besteht. Weiters besteht die Gemeinde Lengau als Nachbargemeinde auf eine Anhörungs- und Einsichtnahmerecht (in Projekt und Sachverständigenunterlagen). Zur Stellungnahme der Gemeinde Lengau wird wie folgt Stellung genommen: Die Mindestenergieeffizienz bzw. Leistungsdichte wurde vom Amtssachverständigen des Landes in E-Rechtsverfahren für alle 6 Standorte geprüft und als in Ordnung befunden. Die Leistungsdichte für die gegenständliche Anlage WEA MUF01 beträgt 217 W/m² (Mindestanforderung 180 W/m²).

6 408 Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Sonderwidmung für die geplante sechste Windkraftanlage MUF01 sowie die Änderung des Rotordurchmessers der fünf mit Änderung 4.9 genehmigten Anlagen von bisher 101 m auf 114 m zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Die Sonderwidmung für die geplante sechste Windkraftanlage MUF01 sowie die Änderung des Rotordurchmessers der fünf mit Änderung 4.9 genehmigten Anlagen von bisher 101 m auf 114 m wird die Zustimmung gegeben. b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing Der Vorsitzende erstattet zu den Punkten b und c nachstehenden Bericht: Die Umweltanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 mit, dass grundsätzlich die geplanten sechs Standorte aus wildökologischer Sicht möglich wären, wenn in der Flächenwidmung - rundherum eine Negativzone gelegt wird - der Wildkorridor im Mattigtal als Grünzug-Wildkorridor mit Bauverbot gleichzeitig festgelegt wird. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing gerade im öffentlichen Auflageverfahren ist. In einem persönlichen Gespräch mit Umweltanwalt Dr. Donat wurde diesem Seitens der Gemeinde zugesichert, dass die beiden geforderten Auflagen im Zuge des laufenden Auflageverfahrens eingearbeitet werden. Da das fünfjährige Auflageverfahren des Flächenwidmungsplanes sowie die Überarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes noch bis Frühjahr 2013 dauern wird, ersucht der Vorsitzende den Gemeinderat schon jetzt zu bekunden, dass die geforderten Auflagen im laufenden Verfahren aufgenommen werden. Im neuen Ortsentwicklungskonzept soll folgende textliche Formulierung aufgenommen werden: 1. In der im OÖ-Windmasterplan festgelegten Vorrangzone Kobernaußerwald WEST können Windkraftanlagen errichtet werden. Die im Gemeindegebiet Munderfing verlaufenden Grenzen der Vorrangzone bilden eine klare Grenze zur Tabuzone laut Ausschlusszonenplan. In den Ausschlusszonen werden keine Windkraftanlagen geplant bzw. errichtet. 2. Im neu zu erstellenden Flächenwidmungsplan wird in Absprache mit dem Ortsplaner, dem Raumordnungsausschuss und der überörtlichen Raumordnung ein Grünzug-Wildkorridor eingezeichnet.

7 409 WEITERE WORTMELDUNGEN: GR Feldbacher: Welches Ausmaß hat das Bauverbot in der Zone des Wildtierkorridors? Habe gehört, dass es hier auch zu Beschränkungen von Einzäunungen oder zum Beispiel Bepflanzung mit Mais geben kann? Die Bedeutung der Roten-Zone ist in der Beschreibung des Wildtierkorridors genau ausgewiesen. Bgm. Voggenberger: Der Wildtierkorridor wird im Zuge der Neuauflage des Flächenwidmungsplanes im Raumordnungsausschuss besprochen und in Abstimmung mit unserem Ortsplaner und der überörtlichen Raumordnung festgelegt. GV Schwab: Der Wildtierkorridor ist unabhängig vom Windpark Munderfing. GR Feldbacher: Durch den Wildtierkorridor sind viele Grundbesitzer betroffen, es sollte hier nicht einfach über die Bevölkerung bestimmt werden ohne diese zu informieren. AL Moser: Heute geht es darum, zu dokumentieren, dass der Wildtierkorridor berücksichtigt wird, nicht wo genau und wie breit er sein soll! GR Graf: Bin dagegen, da wir zu wenig Infos haben. Beschlussvorschlag zu Punkt b: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen mehrheitlichen Beschluss fest: 24 JA-Stimmen 1 Stimmenenthaltung (GR Stockinger) Die Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan wird in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing aufgenommen. Beschlussvorschlag zu Punkt c: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing die Zustimmung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen mehrheitlichen Beschluss fest: 20 JA-Stimmen 1 NEIN-Stimme (GR Graf) 4 Stimmenenthaltungen (GR Feldbacher, GR Fuchs, GR Daxecker-Hansel, GR Stockinger) Der Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing wird die Zustimmung erteilt.

8 Firmengründung "Windpark Munderfing GmbH" Vorlage: AV/150/2012 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Aufsichtsrat der ÖBf AG hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2012 die Übernahme von 50,1 % Anteilen an dem geplanten Windpark Munderfing beschlossen. Für die Umsetzung und den Betrieb des Windparkes Munderfing soll eine eigene Firma Windpark Munderfing GmbH gegründet werden. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt. Seitens der Gemeinde wurde unter rechtlicher Begleitung durch Fr. Dr. Mooseder von der TMG Linz ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages ausgearbeitet und der ÖBf vorgelegt. Da von Seiten der ÖBf bis heute der Gesellschaftsvertrag noch nicht vorliegt, setzt der Bürgermeister diesen Punkt von der Tagesordnung ab. WEITERE WORTMELDUNGEN: AL Erwin Moser berichtet ausführlich über den aktuellen Stand der Firmengründung. Er informiert auch über die geplanten Verhandlungen zur Beschaffung der Windkraftanlagen bzw. der benötigten Kredite. Abgabefrist für die Kreditangebote ist am 26. Juni Er informiert den Gemeinderat, dass am 17. Juli 2012 eine zusätzliche Gemeinderatssitzung für die Auftragsvergabe Finanzierung stattfinden wird. 3. Abtretung und Verkauf der Projektrechte Windpark Munderfing von der Energiewerkstatt Consulting GmbH an die ÖBf Beteiligungs GmbH; Abtretungsvertrag Vorlage: AV/151/2012 VERTRAULICH 4. Allfälliges Da unter Allfälliges keine weiteren Wortmeldungen sind, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:10 Uhr. Bürgermeister Schriftführer Ohne Erinnerung genehmigt am -Gemeinderat Bürgermeister -Gemeinderat MBI-Gemeinderat FPÖ-Gemeinderat

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12.

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12. P R O T O K O L L Ü B E R D I E S I T Z U N G AV z. K. D E R G E M E I N D E V E R T R E T U N G D Ö R N I C K - ö f f e n t l i c h - Sitzung: vom 28. August 2012 im Dörpshuus Dörnick von 20:00 Uhr bis

Mehr

1 Zweckverband Kindergarten Das Protokoll dieser Sitzung Steinburg/Stubben umfasst die Seiten 1 bis 6. Sitzung der Verbandsversammlung im Gemeindehaus Mollhagen, Twiete 1 Beginn: 20.00 Uhr Ende: 20.35

Mehr

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************

Mehr

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO)

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) Gemeinderat 18. September 2015 1 Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Lavamünd am Freitag, den 18. September 2015, im Sitzungssaal der Marktgemeinde

Mehr

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger Niederschrift über die 28. Sitzung des Hauptausschusses der Wahlperiode 2009 2014 am 19. August 2013 im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Beginn: 17.04 Uhr Ende: 18.27 Uhr Anwesend

Mehr

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt Gemeinde Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 5/2/2007 des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt am 18.10.2007 in in den Vereinsräumen der Wetterauhalle, Södeler Weg

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Rappottenstein, am 09.12.2013 über die öffentliche bzw. ab TOP 14 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Gemeinde Heilshoop Nr. 3/ 2013-2018 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop am 05. Dezember 2013 in Heilshoop, Hauptstraße 3, Landhaus Heilshoop Anwesend:

Mehr

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung

Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 25. Januar 2012 Von den 8 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 8 anwesend, --- entschuldigt, --- nicht entschuldigt, so dass

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17. Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat GZ.: A 8 - K 86/2004-1 Graz, 14. Oktober 2004 Darlehensaufnahme in der Höhe von 21.000.000,00 für die AOG 2004 Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss Berichterstatter:... Erfordernis der erhöhten

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport

Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport Die Vorsitzende der Aufsichtsrats der Prisma AG, Frau Birgit Lessak, eröffnet

Mehr

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung des Ausschusses für Planung und Gemeindeentwicklung am 26.11.2008 im Saal des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.32 Uhr 18.49

Mehr

P R E S S E K O N F E R E N Z

P R E S S E K O N F E R E N Z P R E S S E K O N F E R E N Z mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Landesgeschäftsführer LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer-Stv. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer Freitag,. Dezember,. Uhr, Heinrich-Gleißner-Haus,

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S G EMEINDE NEU STIF T INNERMANZ ING A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ P R O T O K O L L Nr. GR20110712Ö über die ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1-10.

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1-10. P R O T O K O L L Ü B E R D I E S I T Z U N G AV z. K. D E R G E M E I N D E V E R T R E T U N G N E H M T E N - ö f f e n t l i c h - Sitzung: vom 13. Dezember 2011 im Gemeindehaus Bredenbek von 20:00

Mehr

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit

Mehr

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Startseite Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden (mindestens 5 Werden auf die Tagesordnung der 30

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer.

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Lfd. Nr. 3 Jahr: 2007 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Retschitzegger

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Niederschrift. zur. öffentlichen. Sitzung des Haupt- und Tourismusausschusses 25.03.2014. im Sitzungssaal

Niederschrift. zur. öffentlichen. Sitzung des Haupt- und Tourismusausschusses 25.03.2014. im Sitzungssaal zur öffentlichen Sitzung des es am 25.03.2014 im Sitzungssaal Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:00 Uhr 22:15 Uhr Teilnehmer: Name VertreterFür Funktion Herr Christoph Brinz Vorsitzender Herr Nikolaus

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf

Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf Sitzung am Mittwoch, den 30.01.2013 Beginn: 17:30 Uhr Ende: 18:25 Uhr in Meldorf,

Mehr

Studierendenparlaments

Studierendenparlaments Hamburg, 5. Dezember 2012 Moritz Altner Präsident des Studierendenparlaments der HafenCity Universität Hamburg Hebebrandstraße 1 22297 Hamburg Tel. +49 (0) 40 42827 5805 Fax. +49 (0) 40 42827 5356 Mail.

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

N I E D E R S C H R I F T B E R A T U N G S P U N K T E

N I E D E R S C H R I F T B E R A T U N G S P U N K T E N I E D E R S C H R I F T über die 02. Sitzung des F i n a n z a u s s c h u s s e s am 07.04.2008 im Stadthaus, Raum 108 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.30 Uhr B E R A T U N G S P U N K T E A- 1. Eröffnung

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Einladung. hiermit laden wir Sie zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Einladung. hiermit laden wir Sie zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde i Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 24.03.2016 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung

Mehr

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: 28.05.2014. Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: 28.05.2014. Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl Niederschriftsführer: Roithmeier Daniela Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: 28.05.2014 Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Stadtratsmitglieder:

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal -

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - 25. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - Gesetzliche Mitgliederzahl

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP)

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP) Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 28. Januar 2009, im Sitzungssaal des ehem. Rathauses Erbach, Markt 1 Anwesend unter dem Vorsitz des Stadtverordneten

Mehr

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Lfn.Nr.8/2015 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Der Ortsbürgermeister, Herr Frommholz, eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Ortsräte und Gäste.

Der Ortsbürgermeister, Herr Frommholz, eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Ortsräte und Gäste. Gemeinde Möser Sitzung des Ortschaftsrates Lostau P r o t o k o l l des Ortschaftsrates Lostau vom 09.10.2012 im/ in Gemeindehaus Lostau, Möserstraße 19 Beginn: Ende: 19:00 Uhr 22:03 Uhr Anwesend: Vorsitzende/r

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der hochschule 21 ggmbh Ersteller Freigeber Version mbe; redaktionell überarbeitet: uso Senat GeschO/I/15.11.2005 Seite: 1 von 6 1 Einladung 3 2 Protokoll 3 3

Mehr

10 TK/SF 23.05.2007. N i e d e r s c h r i f t

10 TK/SF 23.05.2007. N i e d e r s c h r i f t S T A D T V E R W A L T U N G Z W E I B R Ü C K E N 10 TK/SF 23.05.2007 N i e d e r s c h r i f t über die 26. Sitzung des Ausländerbeirates am Dienstag, dem 22. Mai 2007, um 19.00 Uhr im Boulognezimmer

Mehr

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 108. Bauanträge a) Schlesinger Bärbel und Dirk, Erweiterung des bestehenden Ferienhauses und Anbau eines Carports, Rehpfad 21 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Bauen Planen Umwelt Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und nachrichtlich

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 110 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2002 und erklärt die Versammlung

Mehr

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal REP Seetal Der Regionale Entwicklungsplan Seetal in 19 Bildern. Am 19. August 2008 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt Ergänzung Bild 19 am 21. Mai 2013 vom Vorstand RPVS zu Handen der Delegiertenversammlung

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr