Das Seminarprogramm enthält rund 40 Seminarangebote für Führungskräfte aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft

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1 Die BFS Service GmbH, die 1989 als 100%ige Tochtergesellschaft der Bank für Sozialwirtschaft AG ihre Arbeit aufgenommen hat, realisiert ausschließlich finanz- und betriebswirtschaftliche Angebote für Kunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Copyright by BFS Service GmbH, Köln Das Seminarprogramm enthält rund 40 Seminarangebote für Führungskräfte aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft Führung heute - ein Check-up für Führungskräfte Der beste ambulante Pflegedienst Erfolgreiche Präsentation in Hörfunk und TV Baukostencontrolling Spender betreuen mit ACCESS Rechnungswesen für Entscheidungsträger Copyright by BFS Service GmbH, Köln 1

2 Betriebsvergleiche/Benchmarking stationäre Altenhilfe ambulante Pflegedienste Werkstätten für behinderte Menschen Wohnheime für behinderte Menschen Copyright by BFS Service GmbH, Köln online-factoring Krankenhäuser Pflegedienste stationären Pflegeeinrichtungen Rettungsdienste sonstigen Leistungserbringer in der Gesundheitswirtschaft Vorteile sofortige und planbare Liquidität Auszahlung zu 100% einfache Handhabung Schnittstellen zur Branchenlösungen Schnittstellen zur Fibu Integration in die jeweilige Softwareumgebung günstige Konditionen ab 0,6% Gebühren Copyright by BFS Service GmbH, Köln 2

3 Quelle: Deutscher Factoring Verband e.v.,

4 Quelle: Deutscher Factoring Verband e.v., 2011 Quelle: Deutscher Factoring Verband e.v.,

5 Quelle: Deutscher Factoring Verband e.v., 2011 Factoring ist zunächst eine Finanzdienstleistung. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Kunden mittels Abtretung. Als Gegenleistung für die Abtretung zahlt der Factor umgehend den Forderungskaufpreis abzüglich einer Gebühr. Die Finanzierungsdienstleistung Factoring beinhaltet oftmals auch weitergehende Serviceleistungen. Factoring-Kunde Factor 5

6 Checkliste Anbieterauswahl A. Fragen, die im Vorfeld zu klären sind Welche Leistungen benötige ich wirklich? Was leistet mein Software- und Abrechnungsprogramm? (Die Abrechnungs- und Leistungsdaten sind oftmals schon vorhanden.) Zinskonditionen meiner Hausbank (Überziehungszinssatz) Ist eine knappe Finanzierung für meine Einrichtung eine Wachstumsbremse Steuerliche Gestaltung bei privat/gewerblichen Unternehmen Checkliste Anbieterauswahl B. Verfahren vergleichen Wer schreibt die Rechnungen? Wer übernimmt das Mahnverfahren? Wird eine neue Rechnungsnummer vergeben? Ist ein automatischer OP-Ausgleich via Dateitransfer möglich? Wer übernimmt den beleglosen Datenträgeraustausch? (Wer eine Softwarelösung einsetzt, braucht nur auf den Knopf zu drücken.) 6

7 Checkliste Anbieterauswahl C. Konditionen vergleichen Auszahlung nach x Tagen Auszahlung per Scheck oder Überweisung Auszahlungsquote (= 100%, 90%, 80%) Rückbelastung nach 60 Tagen Factoringgebühren (überwiegend zw. 1,2% und 3% zzgl. 19% MwSt.) Vertragsbindung (keine, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) (Es gibt zwar den 627 Abs. 1 BGB, der ein Kündigungsrecht bei Dienstleistungen der höheren Art vorsieht - besondere Vertrauen - dennoch sollte man lange Vertragsbindungen meiden.) Servicefunktion Die Rechnungen erstellt der Factor (dazu liefert der Kunde Verordnungen/Leistungsnachweise/Rechnungen) Arbeitszeit-, Porto- und Druckkostenverlagerung (Ersparnis? oftmals eine Milchmädchenrechnung) Zahlungseingang in einer Summe Mahnverfahren (häufig nur das außergerichtliche Verfahren - nicht inhaltlich - Papiertiger?) Datenträgeraustausch gemäß 302 SGB V und 105 SGB XI Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung Factor MwSt. pflichtige Leistungen LT Kunde 7

8 Risikoverlagerung (Delkrederefunktion) Die Absicherung vor Forderungsausfällen durch den Factor (Versicherungsfunktion). Der Factoring-Kunde ist somit gegen Zahlungsausfälle durch Zahlungsunfähigkeit seitens seiner Debitoren abgesichert. Bei den gesetzlichen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt) kann dieses Risiko nahezu ausgeschlossen werden. Das Risiko besteht gegenüber Privatpersonen, privaten Institutionen und Unternehmen. In der Praxis werden diese Risiken (beispielsweise private Personen) oftmals in den Verträgen von den Factoringinstituten ausgeschlossen bzw. es ist eine erhöhte Gebühr zu zahlen. Finanzierungsfunktion Die Finanzierungsfunktion des Factorings steht bei den meisten Factoring-Kunden im Mittelpunkt des Interesses. Verbesserung der Liquidität (Auszahlung oftmals schon innerhalb von 2 bis 3 Tagen sowie per Eilüberweisung innerhalb von 24 Stunden) Vorteil: Vorfinanzierung der Leistungen zu 100% Vorteil: Die Finanzierung wächst mit den Umsätzen Vorteil: Skonti-Abzug beim Lieferanteneinkauf möglich Vorteil: Zinsaufwand bei der Hausbank reduzieren Vorteil: Zusätzliche Spielräume für Wachstum Vorteil: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit 8

9 online-factoring ein praktisches Beispiel für eine moderne Finanzierungsform Insolvenzstatistik Das BFS-Verfahren: online-factoring 9

10 Das BFS-Verfahren: online-factoring online-factoring - kleine Web-Tour Nach der Anmeldung wird eine gesicherte Verbindung zwischen Ihnen und dem Bankrechner aufgebaut. Über das Internet übertragen Sie Ihre Rechnungsausgangsdatei (FACTO.DAT). Dazu legen Sie den Namen des Verzeichnisses fest, im dem sich die Rechnungsausgangsdatei befindet. 10

11 online-factoring - kleine Web-Tour Aktuelle Übersichten stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Einfache Bedienung und höchste Sicherheit bietet Ihnen unser Internet-Kundenportal. Sie können den Status einer Rechnung in unserem Internet-Kundenportal verfolgen. Bei Bedarf kümmern wir uns um ein sensibles, mit Ihnen abgestimmtes Mahnwesen. online-factoring - kleine Web-Tour Auf der Klärungsliste finden Sie Zahlungen, die wir nicht einer Rechnung zuordnen können. Wir bitten Sie, uns bei der Zuordnung behilflich zu sein. Alle 14 Tage wird eine Zahlungseingangsliste generiert, aus der hervorgeht, welche Rechnungen beglichen wurden. Über einen Dateiaustausch (DATEV) ist außerdem ein automatischer OP-Ausgleich möglich. 11

12 Nach der Übertragung der Ankaufsdatei wird für Sie eine Ankaufsübersicht erstellt: Auf der Zahlungseingangsliste wird jede Überweisung dokumentiert: 12

13 Nach 60 Tage beispielsweise erhalten Sie den Abschluss. Offene Rechnungen werden in Abzug gebracht. 13

14 Über 40 Software-Kooperationspartner stellen Schnittstellen für das BFS-Verfahren zur Verfügung DM-EDV HyCARE ATS-Computer BoS & S GmbH Sichere und schnelle Vorfinanzierung (Sofortauszahlung) Extrem günstige Konditionen (0,6% bis 1,2% je nach Vorfinanzierungszeitraum) Das Finanzierungsvolumen wächst mit den Umsätzen Keine zusätzlichen Sicherheiten notwendig Vorteilhafter Einkauf (Skonto) Umgehung der Auswirkungen von Basel II 14

15 BFS Service GmbH Im Zollhafen 5 (Halle 11) Köln Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Telefon: 0221/ Telefax: 0221/ Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Copyright by BFS Service GmbH, Köln 15

16 Factoring in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Edward Poniewaz, BFS Service GmbH, Köln Seite 1 1. Factoring als Finanzierungsinstrument Factoring ist eine Finanz- und Servicedienstleistung, die zur Finanzierung der laufenden Ausgaben eingesetzt wird. Sie dient der Umsatzvorfinanzierung und wird deshalb auch als Umsatzfinanzierung bezeichnet. In der Praxis verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen an ein Factoringinstitut. Der Kaufpreis entspricht dem Betrag der bestehenden Forderung abzüglich einer Gebühr, die sich an den Leistungen (Vorfinanzierung, Rechnungsversand, Mahnwesen, Debitorenverwaltung, Ausfallrisiko) des Factoringinstituts orientiert. Welche Arten und Gestaltungsformen des Factorings in den letzten Jahren in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft an Bedeutung gewonnen haben und welche Vor- und Nachteile sich aus den unterschiedlichen Formen ergeben, erläutert dieser Beitrag. 1.1 Factoring und seine Grundfunktionen Factoring in seiner klassischen Form beinhaltet drei grundlegende Funktionen. Sie werden in der Fachliteratur als Finanzierungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsfunktion umschrieben. Was man darunter versteht und welche Relevanz diese Grundfunktionen für Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft haben, wird nachfolgend erläutert Finanzierungsfunktion Der Factoring-Kunde erhält durch den Verkauf seiner offenen Forderungen sofort Liquidität. Diese richtet sich nach der Umsatzhöhe und der Auszahlungsvereinbarung. In der Regel sehen die Vereinbarungen eine Sofortauszahlung und Auszahlungsquote zwischen 80% und 90% der verkauften Forderungen vor. Die restlichen 10% bis 20% (Sicherheitseinbehalt) werden frei, sobald der Abnehmer des Kunden gezahlt hat. Der Factoring- Kunde wird damit so gestellt, als würden nahezu alle seine Kunden am gleichen Tag den Rechnungsbetrag überweisen. Ein Vorteil den ein Kreditinstitut nicht bietet: Ein Kreditinstitut wird wegen der unkalkulierbaren Risiken im Rahmen eines Kontokorrentkredites eine so hohe Kreditlinie nicht zulassen. Die Obergrenzen für einen Kontokorrentkredit (Zessionskredit, Sicherungsabtretung) liegen bei vielen Kreditinstituten bei rund 40% des monatlichen Umsatzes. Insofern kann über Factoring zusätzliche Liquidität ins Unternehmen fließen, um weiteres Wachstum zu finanzieren. Die Finanzierung entwickelt sich parallel zum Umsatz (umsatzkongruente Finanzierung) und ist somit von bestehenden Kreditlinien unabhängig. Die Gründe für die unterschiedliche Bewertung zwischen dem Zessionskredit eines Kreditinstituts (ca. 40% des Umsatzes) und einer Finanzierung über Factoring (ca. 90% des Umsatzes) sind mannigfaltig.

17 Seite 2 Das Factoringinstitut hat einen guten Einblick in die Forderungsbuchhaltung des Kunden und ist über den werthaltigen Forderungsbestand laufend informiert. Gutschriften oder Stornierungen (Forderungsabzüge) werden bemerkt und führen zu einer automatischen Anpassung bei der nächsten Auszahlung. Die Leistungserbringung und deren Qualität sind für das Factoringinstitut transparent und nachvollziehbar. Das Kreditinstitut ist im Gegensatz dazu auf die Darstellung des Kunden angewiesen, welche in zeitlichen Abständen erfolgt. Zeitnahe und aktuelle Informationen liegen in der Regel den Kreditinstituten nicht vor, da sie ihre Bonitätsprüfung in zeitlichen Abständen auf betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Kreditoren- und Debitorenlisten und Bilanzen (Rating) beschränken. Das Factoringinstitut erkennt dagegen sehr schnell die Werthaltigkeit der Rechnungen und die Zahlungsfähigkeit der Abnehmer. Der Forderungsankauf über ein Factoringinstitut ist gegenüber dem Zessionskredit weniger risikobehaftet. Im Falle einer Insolvenz hat das Factoringinstitut Vorrang vor einer allgemeinen Forderung eines Kreditinstituts aus einem Zessionskredit, da das Factoringinstitut die Einzelforderung und den Ankauf dieser Einzelforderung nachweisen kann (Bargeschäft). Ein Kreditinstitut mit einer Globalzession kann die Einzelforderung nicht nachweisen, und es handelt sich auch nicht um ein Bargeschäft, weil Leistung und Gegenleistung zeitlich und in der Höhe nicht übereinstimmen. Insofern muss sich das Kreditinstitut im Falle einer Insolvenz mit der Insolvenzquote aus der Insolvenzmasse zufrieden geben. Die Leistungsträger (Kranken-, Pflegekassen, Sozialämter) lassen sich angesichts knapper Kassen Zeit beim Bezahlen der Forderungen. Die Leistungserbringer der Sozial- und Gesundheitswirtschaft müssen teilweise bis zu 70 Tage auf ihr Geld warten. Alternativen zum klassischen Kontokorrentkredit, wie Factoring, gewinnen daher an Bedeutung und können diese Lücke schließen Dienstleistungsfunktion Die Dienstleistungsfunktion beinhaltet die Bonitätsprüfung und Überwachung der Debitoren, die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen für den Kunden. Insbesondere in Zeiten hoher Insolvenzraten ist größte Sorgfalt und Durchsetzungskraft geboten. Außerdem werden oftmals Sonderleistungen wie beispielsweise Umsatzstatistiken und Datenträgeraustauschdateien für den Kunden erstellt. Der Kunde reduziert durch dieses Dienstleistungspaket seinen Verwaltungsaufwand und kann sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren, so die werbewirksamen Argumente vieler Factoringinstitute.

18 Factoring in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Edward Poniewaz, BFS Service GmbH, Köln Seite 3 Bei genauer Betrachtung ist es fraglich, ob die versprochenen Einspareffekte in der Verwaltung eintreten. Um dies zu beurteilen, ist zunächst eine kurze Beschreibung des Ablaufes notwendig, wie man ihn in der Praxis häufig vorfindet: Die Grundinformationen für die Rechnungsstellung sind oftmals schon beim Kunden als Datensatz in seiner EDV im Rahmen der Angebotserstellung oder Kalkulation vorhanden. Bei der Rechnungserstellung werden diese Informationen automatisch übernommen. Diese Rechnung wird anschließend mit ergänzenden Unterlagen zum Factoringinstitut versandt. Dieses schreibt entweder die Rechnung erneut oder heftet ein Deckblatt mit einem Abtretungsvermerk auf die schon vorhandene Rechnung des Kunden. Anschließend erfolgt der Versand zum Abnehmer des Kunden. Weiterhin überwacht das Factoringinstitut den Zahlungseingang und mahnt die Abnehmer der Leistung bei Zahlungsverzug an. Nach Zahlungseingang wird der offene Posten ausgebucht. Falls trotz Mahnverfahren kein Zahlungseingang festgestellt wird, weil die Leistung bzw. Rechnung fehlerbehaftet ist, erfolgt die Rückgabe der Rechnung an den Kunden. Bei der oben beschriebenen Vorgehensweise sind folgende Punkte zu beachten: Das Factoringinstitut kann nicht inhaltlich mahnen. Es kann nur formal Mahnschreiben erstellen und diese dem Abnehmer der Leistung zustellen. Mit Reklamationen und Korrekturen muss sich der Factoringkunde nach wie vor auseinandersetzen. Der inhaltliche Widerspruch des Abnehmers wird dem Factoringinstitut zugestellt. Um diesen Widerspruch zu klären, leitet das Factoringinstitut diesen, mit der Bitte um inhaltliche Klärung, an den Kunden weiter. Durch dieses Dreiecksverhältnis (Kunde Factoringinstitut Abnehmer) entstehen bei einem Widerspruch durch den Abnehmer zeitliche Verzögerungen. Wer kontrolliert das Factoringinstitut? Das Factoringinstitut muss wie ein Debitor vom Factoringkunden geführt und kontrolliert werden. Konkret bedeutet dies, dass jede verkaufte Leistung in der Leistungsabrechnung und in der Buchhaltung geführt werden muss. Außerdem muss auch der Zahlungseingang für die verkauften Leistungen und die entsprechenden Abzüge (Rückläufer, Widerspruch) kontrolliert werden. Die Sonderleistungen wie beispielsweise die Umsatzstatistik, die oft von den Factoringinstituten als Zusatzleistung verkauft werden, kann der Kunde in der Regel mit seiner eigenen Software per Knopfdruck erstellen, da die relevanten Daten in der EDV des Kunden gespeichert sind. Somit stehen ihm diverse Statistiken zeitnäher zur Verfügung. Bei näherer Betrachtung verliert die oftmals werbewirksam angeführte Dienstleistungsfunktion an Schlagkraft als Argument für den Einsatz von Factoring.

19 Seite 4 In der Regel erstellen die klassischen Abrechnungszentren in der Gesundheitsund Sozialwirtschaft die Rechnungen für ihre Kunden und finanzieren diese vor. Dabei sind sie auf die Weitergabe der Leistungsnachweise und Verordnungen angewiesen. Damit werden Details der Leistungserbringung und unter Umständen auch die Dokumentation an einen externen Dienstleister weitergegeben. In diesen Fällen ist die Einwilligung der Patienten bzw. Pflegebedürftigen in schriftlicher Form für die Weitergabe einzuholen. Anderenfalls kann nach 203 Abs. 1 StGB der unbefugte Verrat eines zum persönlichen Bereich gehörenden Geheimnisses vorliegen (siehe auch OLG Hamm, Urteil vom , Az.: 19 U 81/06). Es ist den Pflegediensten also dringend zu empfehlen, die Zustimmung der Patienten und Pflegebedürftigen einzuholen Versicherungsfunktion Factoring bietet mit der Übernahme des Delkredere (Ausfallrisiko) einen Schutz, den eine normale Finanzierung nicht bietet. Mit dem Forderungsankauf hat das Factoringinstitut das volle Ausfallrisiko übernommen, sofern es sich um echtes Factoring handelt. Diese Versicherungsfunktion tritt nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers ein. Das Factoringinstitut muss die Forderung gerichtlich geltend machen, sofern sie rechtlich Bestand hat. Für den rechtlichen Bestand der Forderung steht der Factoringkunde gerade. In der Praxis bedeutet dies: Nur wenn die Leistung vertragsgerecht (einwandfrei, zeitgerecht und auftragsgemäß) vom Factoringkunden erbracht worden ist, trägt das Factoringinstitut das Ausfallrisiko. Ein Insolvenzrisiko für die Leistungsträger in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft (Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Sozialämter) ist sehr gering bzw. kann nahezu ausgeschlossen werden. Insofern spielt die Versicherungsfunktion beim Factoring für die Leistungserbringer eine untergeordnete Rolle. Im Falle der Rechnungen an Privatpersonen und Zuzahlungen für Leistungen kann eine Insolvenz (Privatinsolvenz) eher vorkommen. Der Ankauf dieser Rechnungen wird aber oftmals von den Factoringinstituten ausgeschlossen bzw. ist mit höheren Gebühren verbunden.

20 Factoring in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Edward Poniewaz, BFS Service GmbH, Köln Seite Formen und Gestaltungsoptionen Factoring ist nicht gleich Factoring: Unter diesem Begriff werden unterschiedliche Varianten angeboten. Hier die hauptsächlichen Formen, die man in der Praxis antrifft. Inhouse-Factoring Der Factoringkunde nutzt ausschließlich Vorfinanzierung durch den Factor und verzichtet auf weitere Dienstleistungen. Die Debitorenbuchhaltung führt er treuhänderisch für das Factoringinstitut im eigenen Hause durch. Fälligkeitsfactoring Der Factoringkunde nutzt die Risikoabsicherung und die Entlastung im Rahmen der Debitorenbuchhaltung. Die Gutschrift des Kaufpreises erfolgt sobald der Abnehmer zahlt. Er verzichtet auf die Vorfinanzierung seiner Rechnungen. Offenes Factoring Die Abnehmer (Debitoren) werden über die Abtretung informiert und dass die Begleichung der Rechnungen direkt an das Factoringinstitut zu erfolgen hat. Beim stillen Factoring wird die Abtretung nicht offen gelegt. Diese Variante wird allerdings nur dann angeboten, wenn eine gute Bonität vorliegt. Echtes und unechtes Factoring Beim echten Factoring übernimmt das Factoringinstitut das Ausfallrisiko (Delkredereschutz), beim unechten Factoring verbleibt dieses beim Kunden. Online-Factoring Über den elektronischen Datenaustausch via Internet und definierten EDV- Schnittstellen wird das Factoring-Verfahren kostengünstig und sicher gestaltet. Die vom Kunden erstellten Rechnungen werden auf elektronischem Weg zum Factoringinstitut weitergeleitet und dort verarbeitet. Ebenfalls werden die vom Factoringinstitut erstellten Abrechnungen (Buchungen) in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese können anschließend automatisch in der Kundensoftware gebucht werden. Unter Online-Factoring versteht man den elektronischen Datenaustausch in beide Richtungen. In der Regel greifen die Factoringkunden auf ein Internetportal zu, in dem sie sämtliche Abläufe nachvollziehen und steuern können.

21 Seite 6 Es handelt sich um ein modernes Verfahren, das zunehmend an Bedeutung und Akzeptanz gewinnt. 1.3 Wirtschaftlichkeitsanalyse Vor Abschluss eines Factoring-Rahmenvertrages sollten die Kosten und der Nutzen sorgfältig verglichen werden. Zunächst sind alle drei Grundfunktionen des Factorings (Finanzierungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsfunktion) in die Überlegungen mit einzubeziehen. Welche Grundfunktionen sind vorteilhaft und in welcher Ausgestaltung? Diese Überlegungen und Berechnungen sind individuell und insbesondere von der Unternehmensgröße, den Organisationsstrukturen des Unternehmens und von der jeweiligen Abnehmerstruktur (Branche) abhängig. Grundsätzlich eignet sich Factoring besonders für schnell wachsende Unternehmen, die einen erhöhten Liquiditätsbedarf haben Angebots-Checkliste Die Zusammenarbeit zwischen dem Factoringinstitut und dem Kunden regelt ein Rahmenvertrag. Vor Vertragsabschluss sind mindestens folgende Punkte zu prüfen bzw. sollten mit anderen Anbietern verglichen werden: Erfahrung und Seriosität des Factoringinstituts Branchenkenntnis und Spezialisierungsgrad Laufzeit bzw. Kündigungsfrist (Mindestvertragslaufzeit) Auszahlung der Ankaufssumme zu 80%, 90% oder 100% Konditionen (Vorsicht: viele erheben Nebengebühren) Vertragsart (echtes oder unechtes Factoring) Mindestumsatz, der monatlich einzureichen ist Höchstobligo für den Ankauf technische Umsetzung des laufenden Geschäfts (Internetportal) Software-Schnittstellen ergänzende Serviceleistungen (Rechnungsversand, Mahnwesen) Insbesondere bei der Konditionsgestaltung sind einige Factoringinstitute phantasievoll. Oftmals sind vom Kunden Zusatzgebühren wie beispielsweise Auswertungs-, Kontoführungs-, Debitorenprüfgebühren und diverse Pauschalgebühren zu tragen. Nur wenige Institute bieten eine Factoringgebühr an, die alle Kosten für den Kunden beinhaltet, und sind damit direkt vergleichbar. 1.5 Bonitätsprüfung der Factoring-Interessenten Factoringinstitute führen im Vorfeld des Vertragsabschlusses eine Bonitätsanalyse durch, um die Risiken des Factoringkunden beurteilen zu können. In der Regel werden dabei folgende Unterlagen angefordert:

22 Factoring in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Edward Poniewaz, BFS Service GmbH, Köln Seite 7 Beschreibung des Geschäftsfeldes (Produkt- und Firmenprospekte) aktueller Handelsregisterauszug (Gewerbeanmeldung) aktueller Gesellschaftsvertrag Bilanzen der letzten zwei Jahre (soweit vorhanden, Prüfungsberichte) aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (Summen- und Saldenliste) Unterlagen über alle Kontokorrentverträge bzw. rahmen Erfolgsplanung für das kommende Jahr (inkl. Liquiditätsplan) Offene Postenliste Debitoren Offene Postenliste Kreditoren Zahlungsausfallstatistiken Besondere Verträge: Versorgungsverträge Die Bonitätsprüfung durch ein Factoringinstitut läuft in der Regel genauso ab wie bei einer Bank. Insofern werden die gleichen Unterlagen angefordert, die auch eine Bank bei einer Betriebsmittelkreditanfrage benötigt. Die Bonitätsprüfung basiert hauptsächlich auf der Analyse der Jahresabschlüsse. 1.5 Eignung des Factoring-Interessenten Die Factoring-Dienstleistung ist nicht für alle Unternehmen gleichermaßen geeignet. Es müssen neben einer positiven Bonitätsprüfung weitere Kriterien erfüllt werden, damit für beide Seiten ein sinnvolles Factoringgeschäft gestaltet werden kann: Der monatliche Umsatz sollte mindestens bei ,- liegen. Hoher Anteil an Stammkunden Forderungslaufzeiten zwischen 15 und 90 Tagen Die durchschnittliche Rechnungshöhe sollte über 250,- liegen Hoher Anteil an standardisierten Dienstleistungen Der Verkauf von Forderungen gegenüber privaten Personen ist in der Regel nicht möglich. Ebenfalls werden Umsätze gegenüber verbundenen Unternehmen ausgeschlossen. Bei vorschüssiger Zahlung wie beispielsweise bei Mietzahlungen ist der Verkauf der Forderung ebenfalls schwierig. In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft haben sich einige Factoringinstitute darauf spezialisiert kleinere Rechnungsbeträge, die im Rahmen von ärztlichen Verordnungen entstehen, anzukaufen. Ferner gibt es einige wenige Factoringinstitute, die auch bei einem geringen monatlichen Umsatz Forderungen ankaufen.

23 Seite Factoring-Rahmenvertrag Der Factoring-Rahmenvertrag stellt die Grundlage für eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung dar und regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einem gegenseitigen Treueverhältnis, welches auf einem zeitnahen und engen Informationsaustausch fußt. Neben dem eigentlichen Haupt- bzw. Rahmenvertrag sind oftmals noch ergänzende Verträge abzuschließen. Hierzu zählen ein Konditionsblatt und eine Garantieerklärung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes, über den rechtlichen Bestand der verkauften Forderungen und deren Abtretbarkeit (Freiheit von Einwänden). Der Rahmenvertrag lässt sich oftmals in folgende Hauptgliederungspunkte einteilen: A. Der eigentliche Forderungsankauf Verpflichtung des Kunden, seine künftig entstehenden Forderungen aus Leistungen fortlaufend seinem Factoringinstitut anzubieten. Dabei dürfen nur Forderungen angeboten werden, die im Vertrag vereinbart worden sind. Sie müssen rechtlich Bestand haben und von den Abnehmern akzeptiert sein. Der eigentliche Kauf kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Rechnungsdaten (online oder in Papierform) dem Factoringinstitut übermittelt und dieses durch Gutschrift des Kaufpreises akzeptiert. Eine Verpflichtung zum Ankauf durch das Factoringinstitut ist ausgeschlossen, wenn das Limit überschritten wird, ein Abtretungsverbot besteht und die Leistung nicht korrekt bzw. Einreden des Abnehmers (Mängleinreden) zu erwarten sind. B. Abtretung und Garantie für den rechtlichen Bestand der Forderung Der Kunde tritt im Voraus alle künftigen Forderungen aus Leistungen an das Factoringinstitut ab, sofern diese Forderungen vom Factoringinstitut angekauft werden. Inhaber der Leistung ist somit das Factoringinstitut. Misslingt eine Forderungsabtretung aus rechtlichen Gründen, ist das Factoringinstitut zum Einzug der Forderung ermächtigt. Falls der Kunde Zahlungen für Leistungen direkt vom Abnehmer erhält, die dem Factoringinstitut zustehen, sind diese unmittelbar an das Factoringinstitut weiterzuleiten. Die Forderungen müssen einschließlich aller Nebenrechte bestehen, abtretbar und nicht mit Einreden oder Rechte Dritter belastet sein. Dies muss der Kunde dem Factoringinstitut garantieren. C. Sonstige Regelungen Hier sind die Regelungen zur Informationspflicht (wechselseitige Information, Einrichtungen von betriebswirtschaftlichen Unterlagen, Jahresabschlüsse), Regelungen zum Verfahren (Kontoführung, Verrechnungen, Offenlegung der Abtretung, technische Abwicklung) und die Bestimmung von zusätzlichen Sicherheiten zu nennen.

24 Factoring in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Edward Poniewaz, BFS Service GmbH, Köln Seite Fazit Die bestehende und sich teilweise verschlechternde Zahlungspraxis der Kranken- und Pflegekassen, Kommunen und anderer öffentlicher Leistungsträger führt in der Regel dazu, dass es immer wieder bei den Leistungserbringern zu Liquiditätsschwierigkeiten kommt bzw. weiteres Wachstum nicht zu finanzieren ist. Auch die Kreditvergabepraxis der Banken führt bei vielen Einrichtungen zu Finanzierungsengpässen. Insbesondere viele kleine und mittlere Einrichtungen, die nicht über eine ausgezeichnete Bonität verfügen, sind von dieser Entwicklung betroffen. Wer sich für Factoring entscheidet, sollte bei der Auswahl des Partners sehr sorgfältig vorgehen. Nicht alle Angebote passen zu Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Oftmals müssen Leistungen im Paket abgenommen werden, die in der Praxis nicht notwendig bzw. überflüssig sind. Seit vielen Jahren aber gibt es spezialisierte Factoring-Anbieter, die über passende und kostengünstige Angebote für Unternehmen aus der Gesundheitsund Sozialwirtschaft verfügen. Vor diesem Hintergrund gewinnt Factoring als Umsatzfinanzierung zunehmend an Bedeutung und stellt eine interessante Alternative zur klassischen Bankenfinanzierung dar.

25 Liquiditätsmanagement der Bank für Sozialwirtschaft AG

26 Nutzen Sie Ihre Bankverbindungen optimal aus? Kennen Sie die zahlreichen Möglichkeiten Ihre Zahlungsströme zu optimieren? Nutzen Sie erfolgreiche Liquiditäts-Steuerungs-Instrumente? Haben Sie die Möglichkeit erkannt, die Ihnen Konten- Kompensationen erschließen?

27 Zahlungsströme mit der Bank für Sozialwirtschaft BFS Netz der Deutschen Bundesbank *) *) *) In den Abendstunden werden die während des Tages eingereichten Überweisungen und Einzugsaufträge im EMZ verarbeitet. DFÜ-Empfänger erhalten die für sie bestimmten Zahlungssätze bereits unmittelbar nach Verarbeitungsende, i.d.r. also noch am Abend des jeweiligen Tages ausgeliefert. Empfängerbank

28 Zahlungsströme anderer Kreditinstitute Auftraggeber- Bank Empfängerbank Rechenzentrum und/oder Kopfbank Deutsche Bundesbank

29 Kostenersparnis: der durchschnittliche monatliche Umsatz eines mittelgroßen Altenpflegeheimes mit 120 Plätzen beträgt ca ,--. Wenn nur zwei Valutentage im Durchschnitt mit dem ZV gewonnen werden, dann ergibt sich ein Zinsvorteil bei einem Zinssatz von 8,00% von ca ,-- p.a. (debitorische Kontoführung). Bei kreditorischer Kontoführung (Zinssatz z.b. 1,50%) ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 700,-- p.a. Anmerkung: u.a. wird die Gebührenfreiheit des BFS-ZV durch das stabile Preismodell der Deutschen Bundesbank (beim ELS/EMZ) aufrechterhalten. Institute aus dem Genossenschaft- und Sparkassenbereich nutzen die DFÜ-Funktionen der Deutschen Bundesbank nur zwischen 10 und 15 %.

30 Ein weiterer Vorteil ist Beispiel: Leistungserbringer und Kostenträger gehören zu den Kunden der Bank für Sozialwirtschaft Kostenträger z.b. AOK Leistungserbringer Dies bedeutet für den Zahlungsverkehr, dass bei gleicher Bankverbindung tag-/valutengleiche Überträge dargestellt werden.

31 Elektronischer Zahlungsverkehr und die Cash-Managementmodelle der Bank für Sozialwirtschaft BFS ONLINE Pro BFS Net.Banking GENOcash/MultiCash Kompensation Cash Concentration Flexi-Konto

32 Tochter Remscheid BFS ONLINE (Liquiditätssteuerungsinstrument) Tochter Berlin Berlin BFS-ONLINE BFS-ONLINE Holding BFS-ONLINE Tochter Köln Köln Tochter Düsseldorf BFS-ONLINE BFS-ONLINE Holding und Töchter haben Konten bei der Bank für Sozialwirtschaft alle setzen BFS-ONLINE ein

33 Tochter Remscheid Bank R GENOcash / MulitCash (Liquiditätssteuerungsinstrument) Holding Tochter Berlin Berlin Bank B Bank K Tochter Köln Köln GENOcash z. B. BFS Bank D Tochter Düsseldorf Holding und Töchter haben Konten bei der Bank für Sozialwirtschaft und anderen Instituten GENOcash / MultiCash wird eingesetzt

34 Kompensation (Verrechnung der Salden verschiedener Konten) Konten eines Trägers (z.b. (z.b. 3 Altenheime) Verzinst wird: 200 T Haben-Saldo Konto Altenheim A Konto Altenheim A Konto Altenheim C Konto Altenheim C Konto Altenheim B Konto Altenheim B 500 T Soll 500 T Haben 200 T Haben Kosten: Provision min. 0,50 % auf das refinanzierte Kapital

35 Provisionsberechnung 1: Haben = Soll Haben 500 T 500 T min. 0,50% Provision auf 500 T Soll

36 Provisionsberechnung 2: Haben > Soll (ohne vereinbarte Kreditlinie) Haben 200 T 1,00% Guthabenverzinsung auf 200 T 500 T 500 T min. 0,50% Provision auf 500 T Soll

37 Provisionsberechnung 3: Haben < Soll (mit vereinbarter Kreditlinie: 500 T ) Haben 500 T 500 T min. 0,50% Provision auf 500 T Soll 200 T 8,00% Soll-Zinsen auf 200 T 300 T 1,00% Bereitstellungsprovision auf die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie

38 Standardkontoführung versus Kompensation Standard: Kompensation: 01,00 % Habenzinsen auf 500 T 08,00 % Sollzinsen auf 500 T 12,00 % Soll- u. Überziehungszinsen auf 200 T + 13,89-111,11-66,67 00,00 % Habenzinsen auf 500 T 00,50 % Provision auf 500 T 08,00 % Sollzinsen auf 200 T 01,00 % auf 300 T Soll 00,00-6,94-44,44-8,33-163,89-59,71 Zinsersparnis durch die Kompensation = 104,18 (p/tag)

39 Cash Concentration Die Konten der Einrichtung werden am Ende eines Buchungstages zu Gunsten oder zu Lasten eines Hauptkontos valutengerecht ausgeglichen (Saldo Null).

40 Flexi - Konto Liquiditätskonto zur Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs und als Führungskonto für CashManagement Guthaben täglich verfügbar an den EONIA* gekoppelte Verzinsung Verzinsung individuell gestaltbar Dispositionen für Tagesgeldanlagen entfallen bei Bedarf auch mit Kreditlinie zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe *) EONIA = Euro Overnight Index Average; Durchschnittsatz für Tagesgelder im Interbankengeschäft, der von der EZB berechnet wird.

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42 Umfassende und umfangreiche Serviceleistungen im Liquiditätsmanagement Grundsätzlich e i n Ansprechpartner für alle Ihre Bankgeschäfte, der Ihnen persönlich bekannt ist und der Sie in allen Fragen kompetent beraten kann; Regelmäßiger telefonischer Kontakt zum Kunden mit Hinweisen zur Optimierung der Liquiditätssteuerung; Zusätzliche Telefon-Hotline für electronic banking Support; Kostenlose Installation der gewünschten Software und Schulung Ihrer Mitarbeiter;

43 S E P A (Single European Payment Area) Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

44 SEPA Produkte: 1. EU-Überweisung -> SCT [1] (SEPA Überweisung) Einzugsermächtigung -> SDD - Core [2] (EU Basis -LS) Abbuchungsauftrag -> SDD - B2B [3] (EU LS -Firmenkunden) [1] SEPA Credit Transfer [2] SEPA Direkt Debit [3] Business to business

45 Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zur heutigen Überweisung: Verwendung von IBAN und BIC zur eindeutigen Bezeichnung des Zahlungsempfängers (Wichtig! künftig zählt allein die IBAN der Name des Empfängers ist nicht mehr maßgebend). IBAN => International Bank Account Number BIC => Bank Identifier Code oder S.W.I.F.T. Code (S.W.I.F.T. = Society for Worldwide Interbank Financal Telecommunication) Alle Zahlungen werden behandelt wie nationale Zahlungen, mit einer garantierten Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei Bankarbeitstagen; ab dem , ein Bankarbeitstag.

46 Liste der an SEPA teilnehmenden Länder (die SEPA-Verfahren werden ausschließlich für Zahlungen in der Währung Euro genutzt) Land: Kürzel: Zugehörigkeit: Belgien BE EU Bulgarien BG EU Dänemark DK EU Deutschland DE EU Estland EE EU Finnland FI EU Frankreich FR EU Griechenland GR EU Großbritannien GB EU Irland IE EU Island IS EWR Italien IT EU Liechtenstein LI EU Litauen LT EU

47 Land: Kürzel: Zugehörigkeit: Luxemburg LU EU Lettland LV EU Malta MT EU Niederlande NL EU Norwegen NO EWR Österreich AT EU Polen PL EU Portugal PT EU Rumänien RO EU Schweiz CH ---- Schweden SE EU Spanien ES EU Slowenien SI EU Slowakei SK EU Tschechien CZ EU Ungarn HU EU Zypern CY EU

48 IBAN-Beispiel: DE BIC: BFSW DE 33 DE PP BBBBBBBB KKKKKKKKKK (eine deutsche IBAN hat immer exakt 22 Stellen) DE PP BBBBBBBB KKKKKKKKKK Länderkennzeichen zweistellige Prüfziffer die 8-stellige deutsche Bankleitzahl die 10-stellige Kontonummer - kürzere Kontonummern werden mit führenden Nullen auf 10 Stellen erweitert.

49 Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zur heutigen Lastschrift: Bei der SEPA-Lastschrift erteilt der Lastschriftbezogene dem Einreicher ein Mandat, dass ihn zum Einzug ermächtigt und zusätzlich das Institut anweist, die Lastschrift einzulösen. Neu ist, dass nicht nur das Mandat dem Lastschrifteinreicher vorliegt, sondern auch mandatsbezogene Daten in jedem Datensatz mitgegeben werden. Die erste Inkassostelle muss die Lastschrift so rechtzeitig an die Zahlstelle weiterleiten, dass sie spätestens 5 Tage bei Erst- bzw. 2 Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit vorliegt.

50 Jedes Mandat erhält eine eindeutige Gläubiger- Identifikationsnummer (Credit Identifier Code) des Zahlungsempfängers, die von der Deutschen Bundesbank administriert wird (abrufbar via Internet). Alle Mandate sind vom Kontoinhaber (Zahlungspflichtigen) zu unterzeichnen. Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt 8 Wochen bei autorisierter und 13 Monate bei nicht autorisierter LS nach Kontobelastung. Verwendung von IBAN und BIC

51 Gläubiger-Identifikationsnummer-Beispiel: DE 02 ZZZ Länderkennzeichen DE Prüfziffer 02 Branchencode ZZZ Nationales Identifikationsmerkmal Die Ausgabe der Nummern erfolgt über die Deutsche Bundesbank.

52 Kombimandat!!! Bereits jetzt anfangen zu handeln!!!!!!!

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54 BFS SEPA-Checkliste Checkliste für die Vorbereitung zur SEPA-Einführung

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Kundenberatern in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle.

Factoring als Finanzierungsinstrument

Factoring als Finanzierungsinstrument Factoring als Finanzierungsinstrument Factoring ist eine Finanz- und Servicedienstleistung, die zur Finanzierung der laufenden Ausgaben eingesetzt wird. Sie dient der Umsatzvorfinanzierung und wird deshalb

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