Fragen und Antworten zur Daimler Zusatzrente (Direktversicherung)
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- Catharina Bretz
- vor 8 Jahren
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1 Fragen und Antworten zur Daimler Zusatzrente (Direktversicherung) Stand: 11/2014 Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den häufigsten Fragen. Die verbindlichen Regelungen ergeben sich aus den steuer- und arbeitsrechtlichen Grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung, aus den Versicherungsunterlagen sowie den Versicherungsbedingungen, die Sie spätestens zusammen mit der Versorgungsbescheinigung erhalten. 1. Wie funktioniert die Daimler Zusatzrente? Ihr Arbeitgeber schließt zu Ihren Gunsten eine Rentenversicherung ab. Wie andere Lebensversicherungen unterliegt die Direktversicherung der Versicherungsaufsicht, die ihre Sicherheit gewährleistet. Das Bezugsrecht für die Leistungen liegt beim Arbeitnehmer bzw. bei seinen Hinterbliebenen. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Das für die Altersvorsorge umgewandelte Entgelt wird aus Ihrem Bruttoeinkommen als Beitrag vom Unternehmen abgeführt. Der exklusive Gruppenversicherungsvertrag für Mitarbeiter des Daimler-Konzerns bietet Ihnen aufgrund der Vertragsgröße im Vergleich zu privaten Einzelversicherungen grundsätzlich höhere Leistungen. Die Rente aus der Daimler Zusatzrente wird durch ein Konsortium aus leistungsstarken Lebensversicherungsunternehmen garantiert. Diese großen Versicherungsunternehmen haben jahrzehntelange Erfahrung. Über den erreichten Stand Ihrer Direktversicherung werden Sie jährlich informiert. 2. Was ist versichert? Der angebotene Vertrag ist eine Rentenversicherung mit einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn. Im Erlebensfall erhalten Sie eine lebenslange Garantierente oder eine garantierte Kapitalabfindung. Alternativ können Sie auch eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30 % mit anschließender Restverrentung wählen, wodurch sich die Rente entsprechend verringert. Die Daimler Zusatzrente wird grundsätzlich bis zum Ende der Regelaltersgrenze (Alter 67) vereinbart. Im Rahmen einer flexiblen Rentenphase können Sie den Beginn der Rentenzahlung jedoch flexibel an Ihren persönlichen Ruhestand anpassen. Den Rentenbeginn können Sie bis auf den Monatsersten nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres vorziehen. Ein Aufschub des Rentenbeginns ist bis zur Vollendung Ihres 75. Lebensjahres Bei Tod vor Rentenbeginn wird eine Rente aus der Summe der bis zum Todesfall eingezahlten Beiträge inkl. erreichter Überschussbeteiligung an die Anspruchsberechtigten gezahlt. Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Anspruchsberechtigten eine Rente aus der fälligen Kapitalzahlung in Höhe der 10-fachen Jahresgarantierente abzgl. bereits gezahlter Garantierenten. Die Anspruchsberechtigten können vor Beginn der Hinterbliebenenrente die Kapitaloption wählen. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich durch die gutgeschriebene Überschussbeteiligung. Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und den Auswirkungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die Sie spätestens zusammen mit der Versorgungsbescheinigung erhalten. Seite 1 von 5
2 3. Wie hoch ist die steuerliche Förderung? Das für die Altersvorsorge umgewandelte Entgelt wird aus Ihrem Bruttoeinkommen als Beitrag vom Unternehmen abgeführt. Der Höchstbetrag für die steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung ist im Jahr 2014 auf Beiträge von 238 pro Monat (2.856 pro Jahr; entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West)) begrenzt. Wenn für Sie keine Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung ( 40b EStG a. F.) der Beiträge besteht, erhöht sich die Grenze für steuerfreie Umwandlungsbeträge um weitere 150 pro Monat bzw pro Jahr (Aufstockungsbetrag). Voraussetzung dafür ist, dass zunächst der Rahmen von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Grundbetrag) voll ausgeschöpft ist und der Aufstockungsbetrag aus abrechnungstechnischen Gründen in einen eigenen Vertrag gezahlt wird. Der Grundbetrag wächst daher standardgemäß mit der Beitragsbemessungsgrenze mit, wenn Sie den Aufstockungsbetrag nutzen. Im Höchstfall können Sie zurzeit also bis zu 388 pro Monat (4.656 pro Jahr) steuerfrei aufwenden. Wichtig: Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in eine separate Daimler Tarifrente gewährt, vermindert sich der mögliche Höchstbeitrag zur Bruttoentgeltumwandlung um die Höhe dieses AVWL-Betrags (gilt auch für bereits bestehende Verträge durch Entgeltumwandlung). Erst die späteren Leistungen aus der Daimler Zusatzrente sind im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung steuerpflichtig. Im Ruhestand ergibt sich jedoch meistens ein niedrigerer persönlicher Steuersatz als zuvor im Erwerbsleben, sodass sich insgesamt ein Vorteil ergibt. Wichtig: Eine individuelle Steuerberatung kann und darf nur durch Ihren Steuerberater erfolgen. 4. Wie werden Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung behandelt? Beiträge zur Daimler Zusatzrente sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) beitragsfrei in der Sozialversicherung im Jahr pro Monat bzw pro Jahr. Bezüglich der Anrechnung von AVWL- Beiträgen zur Daimler Tarifrente gelten dieselben Regelungen wie für die Steuerförderung (siehe Frage 3). Sind Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sind die Leistungen mit dem vollen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120 der Kapitalauszahlung für maximal 10 Jahre als monatliche beitragspflichtige Einnahme. Rentner, deren Gesamteinkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, sowie privat Krankenversicherte, sind hiervon nicht betroffen. Bei privater Fortführung einer Direktversicherung durch den Arbeitnehmer (durch Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf den Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Daimler-Konzern) ist von einer privaten Altersvorsorge auszugehen, die nicht der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner unterliegt (Urteil des Bundessozialgerichts vom ). Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beiträge bei entgeltlosen Zeiten (z. B. Elternzeit, längere Krankheit oder unbezahlter Urlaub) per Lastschrift privat weiter gezahlt werden, da in diesen Fällen ein Versicherungsnehmerwechsel auf den Versicherten in der Praxis nicht erfolgt. 5. Kann ich einen anderen Rentenbeginn als das vertragliche Endalter von 67 Jahren wählen? Die Daimler Zusatzrente wird grundsätzlich bis zum Ende der Regelaltersgrenze (Alter 67) vereinbart. Im Rahmen einer flexiblen Rentenphase können Sie den Beginn der Rentenzahlung jedoch flexibel an Ihren persönlichen Ruhestand anpassen. Den Rentenbeginn können Sie bis auf den Monatsersten nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres vorziehen. Ein Aufschub des Rentenbeginns ist bis zur Vollendung Ihres 75. Lebensjahres Seite 2 von 5
3 6. Kann ich den monatlichen Beitrag zur Daimler Zusatzrente laufend erhöhen? Sofern Sie eine Beitragsdynamik vereinbart haben, erhöht sich der Beitrag für Ihre Daimler Zusatzrente jährlich zum 1. Februar um 4 % des Vorjahresbeitrags. Der Gesamtbeitrag einschließlich etwaiger Zuzahlungen ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung für Deutschland West begrenzt. Sofern Sie nicht zu einem weiteren Vertrag Beiträge entrichten, die nach 40b EStG pauschal versteuert werden, erhöht sich diese Grenze um Aus abrechnungstechnischen Gründen wird die Aufstockung in Höhe von in einen eigenen Vertrag gezahlt. 7. Woher weiß ich, dass mein Arbeitgeber für mich eine Versorgung abgeschlossen hat? Neben den Versorgungsunterlagen (Versorgungsbescheinigung mit ausführlichen Hinweisen und den Versicherungsbedingungen) zu Beginn erhalten Sie jährlich eine Mitteilung über den aktuellen Stand Ihrer Versorgung, ohne dass Sie diese anfordern müssen. Den Einbehalt des Beitrags können Sie aus Ihrer Entgeltabrechnung entnehmen. 8. Welche Möglichkeit habe ich bei Eintritt in den Daimler-Konzern? Sofern bei Neueintritt in den Daimler-Konzern bereits eine Direktversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis besteht, kann der vorhandene Wert aus diesem Vertrag in den meisten Fällen in den Gruppenvertrag übertragen werden. Private Lebens- oder Rentenversicherungen können jedoch nicht in eine Daimler Zusatzrente umgewandelt werden. 9. Was passiert, wenn ich aus dem Daimler-Konzern vorzeitig ausscheide? Als versicherte Person haben Sie von Beginn an unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche erhalten. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, kann die Daimler Zusatzrente nicht mehr im Rahmen des Konzerngruppenvertrages weitergeführt werden, die Konditionen des Gruppenvertrages entfallen. Beim Austritt aus dem Konzern bestehen folgende Möglichkeiten: Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag in der bestehenden Form (Übernahme). Sie haben auch das Recht, den Wert Ihrer Daimler Zusatzrente einem neuen Arbeitgeber zu übertragen, der dann eine wertgleiche Zusage auf Versorgungsleistungen erteilt (Übertragung). Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) weiterzuführen. 10. Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Verdienstausfall oder finanziellen Engpass? Wird vorübergehend kein Arbeitsentgelt bezogen (z. B. durch Krankheit, Eltern- oder Familienzeit oder Pflegepause), können die Versicherungsbeiträge per Lastschrift privat beglichen werden. Dadurch bleibt Ihnen die Versorgung unverändert erhalten. Alternativ können Sie den Beitrag auch auf den Mindestbeitrag von 25 herabsetzen oder eine befristete bzw. unbefristete Beitragsfreistellung vornehmen. Die Beitragsfreistellung sollte jedoch nur eine Ausnahme sein, denn Ihre Leistungen für Ihre Altersversorgung können sich dadurch erheblich reduzieren. Bei einer Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von 3 Jahren den Vertrag wieder auf das ursprüngliche Niveau aufleben lassen. Seite 3 von 5
4 11. Gelten Verfügungsbeschränkungen für die Daimler Zusatzrente? Um die steuerlichen Vorteile der Direktversicherung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen in den Versorgungsunterlagen vertraglich vereinbart werden: Eine Auszahlung erfolgt frühestens zum Alter 62 Jahre, ebenso ist eine Kündigung vor dem 62. Lebensjahr ausgeschlossen. Eine Beleihung oder Abtretung (z. B. zur Sicherung von Darlehen) der Daimler Zusatzrente ist nicht 12. Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten? Als betriebliche Altersversorgung kann eine Leistung im Todesfall generell nur an versorgungsberechtigte Hinterbliebene im steuerrechtlichen Sinn ausgezahlt werden. Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in nachfolgender Reihe widerruflich begünstigt: Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, falls dieser nicht vorhanden ist, Ihre kindergeldberechtigten Kinder, falls Sie auch keine kindergeldberechtigten Kinder haben, Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft) Durch eine gesonderte Vereinbarung kann generell die Rangreihenfolge dieses Bezugsrechts geändert werden. Falls keine der vorgenannten Angehörigen vorhanden sind, können Sie durch eine separate Erklärung verfügen, dass ein Sterbegeld (zur Zeit einmalig bis zu ) an Nicht-Anspruchsberechtigte (z. B. die Erben) ausgezahlt wird. 13. Was passiert mit meiner Versorgung, wenn ich arbeitslos werden sollte? Für die Daimler Zusatzrente gelten die Grundlagen einer betrieblichen Altersversorgung. Demnach werden unverfallbare Anwartschaften grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet. Dies ist ein wichtiger Vorteil im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung. 14. Wie sicher ist der Aufbau meiner Altersversorgung mit der Daimler Zusatzrente? Wie andere Lebens- oder Rentenversicherungen unterliegt die Direktversicherung der Versicherungsaufsicht, die ihre Sicherheit gewährleistet. Für Lebensversicherungsunternehmen gelten strenge Anlagegrundsätze nach den Prinzipien der Mischung und Streuung. Die garantierten Versicherungsleistungen sind eine sichere Planungsgröße für Ihre Altersvorsorge. Dafür bilden die Versicherer hohe Rückstellungen, die mit Vermögenswerten jederzeit vollständig bedeckt sind. Diese Vermögenswerte werden getrennt von dem übrigen Vermögen des Versicherers verwaltet und durch die Überwachung eines Treuhänders besonders gesichert. Laufende Überschüsse, die die Versicherten bereits zugeteilt bekommen haben, sind ebenfalls garantiert und können unabhängig von einer Kapitalmarktveränderung in den Folgejahren nicht mehr reduziert werden. Lediglich zukünftige Erträge können je nach Kapitalmarktsituation niedriger ausfallen. Sollte trotz der strengen Anlagevorschriften und der laufenden Versicherungsaufsicht ein Lebensversicherungsunternehmen in Schwierigkeiten geraten, ist zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Erfüllbarkeit der Seite 4 von 5
5 Verpflichtungen sicherzustellen. Nur falls diese Maßnahmen nicht ausreichen sollten, ordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Einschaltung der gesetzlichen Sicherungseinrichtung an. Diese führt die Verträge weiter und sichert damit die zugesagten Leistungen. Eine betragsmäßige Beschränkung gibt es hierbei nicht. Selbst bei dem theoretisch denkbaren Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gehen Ihnen die Ansprüche aus der Direktversicherung nicht verloren. Über das unwiderrufliche Bezugsrecht wird Ihre Versorgung der Insolvenzmasse entzogen. Sie können den Vertrag somit fortführen. Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne - von Kollegen für Kollegen. Ihr direkter Draht zu uns: Besucheradresse (Zentrale): Daimler Vorsorge und Versicherungsdienst GmbH Otto-Braun-Straße 78, Berlin Service-Telefon: (07 11) daimler-vvd@daimler.com Internet: Intranet: Hauspost: Werk 848, HPC J650, Berlin Fax: (07 11) Seite 5 von 5
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