Die G P L A. GEMEINSAME PRÜFUNG der LOHNSTEUER und SV BEITRÄGE GPLA. Kommunalsteuer. Sozialversicherung. Lohnsteuer, DB u. DZ

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1 GEMEINSAME PRÜFUNG der LOHNSTEUER und SV BEITRÄGE GPLA Die G P L A 2. Abgabenänderungsgesetz 2002: Zusammenfassung der Prüfung von Lohnsteuer, DB u. DZ Sozialversicherung 1 Prüfvorgang Kommunalsteuer 2 1

2 Die G P L A Entweder 1 Prüfer der Finanzverwaltung oder 1 Prüfer einer Gebietskrankenkasse prüft alle lohnabhängigen Abgaben. bleiben dienstrechtlich jeweils bei ihrer Behörde werden als Organe der jeweils anderen Behörde tätig 3 Die G P L A Einheitliche Information und Beratung der Arbeitgeber Erhöhung der Rechtssicherheit Kostenentlastung durch weniger Prüfungsvorgänge 4 2

3 Gemeinsame Rechtsgrundlagen BU ND ES AB GA BE NO RD NU NG B A O Aufbewahrung von Daten Aufbewahrungspflicht Akteneinsicht Aktenvermerk Abgabenbehördliche Prüfung Führen von Büchern und Aufzeichnungen Niederschrift 5 Führung von Büchern und Aufzeichnungen 131 BAO Bestimmung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen ivm dem Abgabenänderungsgesetz 2002 Seit besteht für alle Abgabenpflichtigen die Verpflichtung zur Erstellung von Druckdateien oder Exportfiles. 6 3

4 Führung von Büchern und Aufzeichnungen Erstellt ein Abgabenpflichtiger auf Grundlage seiner EDV-Buchführung dauerhafte Wiedergaben (Ausdrucke), so ist er verpflichtet, davon Druckdateien oder Exportfiles zu erstellen aufzubewahren und dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. 7 Führung von Büchern und Aufzeichnungen Mit diesen Bestimmungen wurde die Voraussetzung zum effizienten Einsatz von Prüfungssoftware geschaffen. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben werden diese Files abverlangt. 8 4

5 Eingesetzte Prüfungssoftware DIENSTGEBER- DATENANALYSE 9 Prüfungsarten Turnunsprüfung innerhalb von 3 Jahren, spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren ( 68 ASVG) Außerturnus - Prüfung Beitragsrückstand, Insolvenz Sonderprüfung - Fusionierung, Verkauf, Betriebsstillegung, - Nach Ansuchen durch Dienstgeber - Nach Ansuchen durch Wirtschaftstreuhänder 10 5

6 Prüfungsarten Verwaltungshilfeansuchen anderer SV-Träger Verständigungen durch Behörden Verständigungen durch Organisationen (AK, Fachgewerkschaften, WK) Anzeigen gegen Dienstgeber oder Dienstnehmer Finanzstrafverfahren 11 Gegenstand der gemeinsamen Prüfung Prüfung der Dienstgeberidentität Gewerbeberechtigung(en) des Unternehmens Kammermitgliedschaft Gesellschafts- und Besitzverhältnisse Prüfung einer Mindestlohntarifzugehörigkeit oder örtlichen Kollektivvertragszugehörigkeit 12 6

7 Gegenstand der gemeinsamen Prüfung Dienstverträge; Dienstzettel Betriebsvereinbarungen Provisions- und Leistungsverträge freie Dienstverträge und die dazugehörigen Abrechnungen Werkverträge und Honorarabrechungen Die Jahreslohn(Gehalts)konten und die Monatslohn(Gehalts)abrechnungen von Dienstnehmern und Dienstnehmern aufgrund freier Dienstverträge Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz 13 Hilfsunterlagen zur Bruttolohnfindung Lohnartenschlüssel Stundenaufstellungen Mehr- und Überstundennachweise Prämienaufstellungen, Provisionsberechnungen Zulagennachweise Gegenstand der gemeinsamen Prüfung 14 7

8 Gegenstand der gemeinsamen Prüfung Urlaubskarteien Richtige Abrechnung der Urlaubsersatzleistung Reisekostenabrechnungen Fahrtenbücher Kassabücher Sachkonten, Anlagenverzeichnisse, Bilanzen 15 Prüfungsinhalte der SV-Prüfung Die Verrechungsprüfung Prüfung der verrechneten Beitragsgrundlagen und Beiträge Beitragsgrundlagen - Beitragsgruppe Überprüfung der Beitragsnachweisungen und der Beitragsgrundlagennachweise nach Vollständigkeit und Richtigkeit. Richtige Abfuhr der Auflösungsabgabe 16 8

9 Prüfungsinhalte der SV-Prüfung Prüfung der Versicherungsverhältnisse An- und Abmeldungen - Rechtzeitigkeit der Abmeldungen einschließlich richtigem Ende der Versicherung) Grenzfälle der Pflichtversicherung Teilversicherungen 17 Wesentliche Prüffelder der Anspruchsprüfung Einstufung in das KV-Entgeltschema Betriebsvereinbarungen Entgeltausfallsprinzip Kranken-, Urlaubs- und Freiertagsentgelt Berechnung der Sonderzahlungen Vorgeschriebene Zulagen 18 9

10 Wesentliche Prüffelder der Anspruchsprüfung Bewertung von Sachbezügen Aufwandersatz Bewertung von Werk- und Dienstverträgen Bewertung von freien Dienstverträgen Geringfügige Beschäftigungen Tageweise Beschäftigungen 19 Wesentliche Prüffelder der Anspruchsprüfung Leistungen Dritter (Provisionen, Trinkgelder) Trinkgeldpauschalien ( 44 Abs. 3 ASVG) Bezugsteile (zb Schmutzzulagen) Service-Entgelt 20 10

11 Wesentliche Prüffelder der Anspruchsprüfung Mehr- od. Überstundenarbeit Zeitarbeitsmodelle Tatsächliche Mehrauszahlungen - Dokumentation nicht in personenbezogenen Unterlagen, sondern in DG- Unterlagen zb Buchhaltung, Belegesammlung etc. 21 Prüfungsinhalte der Lohnsteuerprüfung Die Lohnsteuer Der Dienstgeberbeitrag Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Steuerabzug in besonderen Fällen (beschränkt Steuerpflichtige) 22 11

12 Prüfungsinhalte der Lohnsteuerprüfung Datenauswertung Unterlagenprüfung Berechnungsüberprüfung Zeitgerechte Abfuhr der Abgaben EDV-Auswertung der Lohnzettel 23 Prüfungsinhalte der Lohnsteuerprüfung Selektion nach bestimmten Bezugsarten Fehlercodeverwertung Kontrollmitteilung aus der AN-Veranlagung, aus der BP, von anderen Behörden Parameter im Lohnprogramm Parameter im Stammdatenblatt 24 12

13 Die Schätzung im Rahmen der GPLA Schätzung nach 184 BAO Schätzung nur dann, wenn an Hand der Unterlagen eine genaue Überprüfung der Grundlagen nicht möglich ist. Alle Umstände sind zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Schätzung nach 42 Abs. 3 ASVG Heranziehung von Daten anderer Versicherungsverhältnisse bei demselben Dienstgeber sowie von Daten gleichartiger oder ähnlicher Betriebe. 25 Die pauschale Nachforderung 86 Abs. 2 EStG 1988 Ergibt sich bei einer Außenprüfung, dass die genaue Ermittlung der auf den einzelnen Arbeitnehmer infolge einer Nachforderung entfallenden Lohnsteuer mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, so kann die Nachforderung in einem Pauschbetrag erfolgen

14 Die pauschale Nachforderung Bei der Festsetzung dieses Pauschbetrages ist auf die Anzahl der durch die Nachforderung erfassten Arbeitnehmer, die Steuerabsetzbeträge sowie auf die durchschnittliche Höhe des Arbeitslohnes der durch die Nachforderung erfassten Arbeitnehmer Bedacht zu nehmen. 27 Die Schlussbesprechung Verpflichtung zu einer Schlussbesprechung im Sinne der BAO. Prüfer hat Feststellungen mit Pflichtigen oder Steuerberater zu besprechen. Der Verzicht des Arbeitgebers auf eine Niederschrift zur Schlussbesprechung ist möglich

15 Der Abschluss einer Prüfung Die Sozialversicherungsprüfung Prüfungsergebnis ohne Nachforderung oder Gutschrift nur Prüfbericht Prüfungsergebnis mit Nachforderung oder Gutschrift Kontonachricht der Gebietskrankenkasse Prüfbericht Bescheid grundsätzlich auf Verlangen 29 Der Abschluss einer Prüfung Die Lohnsteuerprüfung Prüfungsergebnis mit und ohne Nachforderungen bzw. Gutschriften Haftungs- und Zahlungsbescheid Die Kommunalsteuerprüfung Prüfungsergebnis ist nur die Feststellung einer Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer Prüfungsergebnis mit und ohne Nachforderungen bzw. Gutschriften Bescheid der Kommune 30 15

16 Verwaltungsverfahren vor dem SV-Träger Gottfried Kaspar Seite: 31 Instanzenzug Finanzsachen Bescheid Finanzamt Beschwerde (binnen 1 Monat, Frist verlängerbar) Beschwerdevorentscheidung Vorlage an das BFG Vorlageantrag (binnen 1 Monat) Erkenntnis bzw. Beschluss des Bundesfinanzgerichtes Revision (binnen 6 Wochen) Beschwerde (binnen 6 Wochen) VwGH VfGH Datum:

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