Anlagen zum Vorbericht

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1 Anlagen zum Vorbericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 - Steuerkraftmesszahlen - Kreisumlage - Mehrbelastung Jugendamt 25 % Finanzierungsbeteiligung der Städte und Gemeinden am Zuschussbedarf des Kreises im Bereich Kosten der Unterkunft Mehrbelastung zur Finanzierung der KreisVHS Anlage 4 Mehrbelastung zur Finanzierung der Drogen- und Suchtberatung Anlage 5 Anlage 6 Übersicht über die VKE Straßenbauprogramm

2 Steuerkraftmesszahlen der Städte/Gemeinden nach fiktiven Hebesätzen gem. GFG 2018 Anlage 1.1 Referenzperiode Die Finanzkraft der Städte und Gemeinden als maßgeblicher Berechnungsfaktor für die Höhe der Schlüsselzuweisungen errechnet sich wie in den Vorjahren aus der Steuerkraft der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer. Hinzu kommen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie ab 1996 als Ausgleich für Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer sog. "Kompensationszahlungen", die verschiedene, in den Jahren vom Bund beschlossene Entlastungen der Einkommenssteuer auf kommunaler Ebene ausgleichen. In die Umlagegrundlagen fließen darüberhinaus auch die Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer ein, den die Gemeinden seit 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer erhalten. Die fiktiven Steuersätze sind wie folgt: Grundsteuer A = 217 %, Grundsteuer B = 429 %, Gewerbesteuer = 417 %. Die für den Finanzausgleich anzusetzende Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die 1. Hälfte der Referenzperiode ( ) auf 69 % und für die 2. Hälfte ( ) auf 68,5 %. Die in der Referenzperiode geleisteten Zahlungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) sind ebenfalls Bestandteil der Steuerkraft. In der Umsatzsteuer enthalten ist ein Betrag i.h.v aus der sog. Übergangsmilliarde. Stadt/ Gewerbe- Anteil an der Anteil an der Kompensa- Abrechnung Gewerbe- Steuerkraftmeßzahl Differenz gegen- Gemeinde Grundsteuer steuer Einkommen- Umsatz- tionszah- Kompensation steuerum- ELAG Planung endgültig über Vorjahr steuer steuer lung lage HHjahr Vorjahr 417% % Arnsberg ,2 Bestwig ,91 Brilon ,9 Eslohe ,67 Hallenberg ,01 Marsberg ,55 Medebach ,69 Meschede ,94 Olsberg ,47 Schmallenberg ,29 Sundern ,05 Winterberg ,24 gesamt ,16 davon: Übergangsmilliarde Steuerkr davon: Übergangsmilliarde Diff. 2017/ % 2,49 14,17 5,25 13,90 2,92-90,85-13,72 52,06 10,16 KRUML18(GFG 18) VORAB.999.xlsx Steuerkraft 2018 Anlage Vorberi

3 FD 04 -Finanzwirtschaft Kreisumlage der Städte/Gemeinden für das Haushaltsjahr 2018 Anlage 1 hier: Hebesatz Kreisumlage 2018 = 37,69 % Stadt/ Gemeinde Kreisumlage Differenz Höhere Zahllast Hebesatz 40,19 % Umlage lt. Entwurf Erhöhung der Umlage bei Umlage 2018 somit zum Entwurf 2018 zu ,36% Hebesatz 38,36% wg. Wirkung -0,67% 37,69% (Senkung um - 1,83 %-Punkte) 1. Modellrechnung GFG 2018 (Spalte 7 - Spalte 3) (Spalte 7 - Spalte 2) Arnsberg Bestwig Brilon Eslohe Hallenberg Marsberg Medebach Meschede Olsberg Schmallenberg Sundern Winterberg gesamt KRUML18(GFG 18) 1 Modellre.999.xlsx

4 FD 04 -Finanzwirtschaft Kreisumlage der Städte/Gemeinden für das Haushaltsjahr 2018 Anlage 2 hier: Hebesatz Umlage Jugendamt 2018 = 20,40 % Stadt/ Gemeinde Umlage Jugendamt Höhere Zahllast Hebesatz 18,73 % Umlage lt. Entwurf Umlage 2018 somit Differenz 2018 zu 2017 Erhöhung der Umlage bei 20,62% Hebesatz 20,62% wg. Wirkung Senkung um - 0,22 % 20,40% zum Entwurf (Erhöhung um + 1,89 %) 1. Modellrechnung GFG 2018 (Spalte 6 - Spalte 3) (Spalte 6 - Spalte 2) Bestwig Brilon Eslohe Hallenberg Marsberg Medebach Meschede Olsberg Winterberg gesamt KRUML18(GFG 18) 1 Modellre.999.xlsx

5 Anlage 3 Mehrbelastung für Zwecke der KreisVHS gem. 56 Abs. 4 KrO Umlagebetrag: Gem. 6 Abs. 3 der Haushaltssatzung 2018 ist von den Städten/Gemeinden des Hochsauerlandkreises, für die der Kreis eine Volkshochschule nach dem Weiterbildungsgesetz NW vorhält, eine differenzierte Kreisumlage i.h.v zu erheben. Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Betrag wird im Verhältnis ihrer Einwohner zum Stichtag zur Gesamtzahl der Einwohner dieser Gemeinden ermittelt. Der so ermittelte Betrag ist zur Festlegung des gemeindebezogenen Hebesatzes auf die Umlagegrundlagen umzurechnen. Es ergibt sich folgende Berechnung: Stadt/Gemeinde Einwohner Anteilige Mehr- Kreisumlagebe- Ermittelter * belastung messungsgrundlagen Hebesatz % Bestwig ,81 Eslohe ,19 Hallenberg ,49 Medebach ,65 Meschede ,10 Schmallenberg ,20 Winterberg ,56 gesamt ,00 0 Aufgrund von technischen h Neuerungen bei den Meldebehörden d und den Statistikämtern ti tikä t verzögern sich die Bevölkerungsstatistiken daher liegen für die Berechnung der anteiligen Mehrbelastung zur Zeit nur offizielle EWO-Daten zum vor.

6 Anlage 4 Mehrbelastung zur Finanzierung der Drogen- und Suchtberatung gem. 56 Abs. 4 KrO Umlagebetrag: Gem. 6 Abs. 4 der Haushaltssatzung 2018 ist von den Städten/Gemeinden des Hochsauerlandkreises, für die seitens des Kreises eine Drogen- und Suchtberatung organisiert wird, eine differenzierte Kreisumlage i.h.v zu erheben. Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Betrag wird im Verhältnis ihrer Einwohner zum Stichtag zur Gesamtzahl der Einwohner dieser Gemeinden ermittelt. Der so ermittelte Betrag ist zur Festlegung des gemeindebezogenen Hebesatzes auf die Umlagegrundlagen umzurechnen. Es ergibt sich folgende Berechnung: Stadt/Gemeinde Einwohner Anteilige Mehr- Kreisumlagebe- Ermittelter * belastung messungsgrundlagen Hebesatz % Bestwig ,47 Brilon ,92 Eslohe ,29 Hallenberg ,04 Marsberg ,86 Medebach ,74 Meschede ,69 Olsberg ,78 Schmallenberg ,31 Winterberg ,90 gesamt ,00 0 Aufgrund von technischen Neuerungen bei den Meldebehörden und den Statistikämtern verzögern sich die Bevölkerungsstatistiken daher liegen für die Berechnung der anteiligen Mehrbelastung zur Zeit nur offizielle EWO-Daten zum vor.

7 25 % Finanzierungsbeteiligung der Städte/Gemeinden an dem Zuschussbedarf des Kreises im Bereich Kosten der Unterkunft; ( 5 Abs. 5 S. 1 AG SGB II ) hier: Planung 2018 Anlage 3 25% Zuschuss 100 % Bundesmittel Landesmittel Übergangsmilliarde Zuschussbedarf "Spitzabrechnung" Stadt/Gemeinde Gemeindescharf zur weiteren mit Gemeinden Berechnung gem. AG SGB II Arnsberg Bestwig Brilon Eslohe Hallenberg Marsberg Medebach Meschede Olsberg Schmallenberg Sundern Winterberg

8 Verwaltungskostenerstattung 2018 Kostenrechnende Einrichtungen und sonstige Verwaltungsbereiche Zahlende Einrichtung: Aufwand: Druckerei Jugendamts- Fleisch- Kinderfrüh- Kinder- SGB II Summe leiter hygiene- förderung kurheim Pers Pers.+Verw. aufsicht Verw. empfangende Einrichtung: Ertrag: Produkt FBL Steuerung Beschaffung FD Einsatz der luk Sprachkommunika FD Personal FD Betriebsärztl. Dienst FD Gebäude Hochbau FD FD 04/ anteilige EDV FD 04/ FD 04/ FD 04/ FD FD Rechtsangelegenh Zentrale Vergabe FD Summe Vorjahr Differenz zum Vorjahr

9 Verwaltungskostenerstattung 2018 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Zahlende Einrichtung Rettungsdienst Betrieb "Schul- u. Bildungseinrichtungen d. Hochsauerlandkreises" Rettungs- Musik- Sauerland- Medien- Abfallent- Bobbahn TKG WFG GAH BBA Freizeit- VVGH Bergbau- Summe empfangende Einrichtung dienst Leitstelle schule VHS museum zentrum PTA sorgung park museum Ramsbeck Produkt Vorzimmer FBL Steuerung Beschaffung Microverfilmung FD Einsatz der luk Sprachkommunika FD Personal FD Betriebsärztl. Dienst FD Gebäude Hochbau FD FD 04/ anteilige EDV , FD 04/ , FD 04/ FD 04/ Rechtsangelegenh Zentrale Vergabe FD E-Bilanz-Kit , Zuschlag allgm. Nutzung Infrastruktur HSK , , ,00 66, Summe Vorjahr (2015) Differenz zum Vorjahr

10 Übersicht über den Kreisstraßenhaushalt -Investitionsprogramm Stand: Seite 1 zum Teilfinanzplan Produkte Straßenplanung-, bau-, -verwaltung Kreisstraße Produkt-Nr. Ortslage Nr./ Abschnitt Art der Maßnahme Länge m Gesamtkosten davon Kosten in 2018 von Spalte 6 entfallen auf Finanzierung Bundes- und Landeszuschüsse Grunderwerb Herstellungskosten Bund Land zusammen Kreis Baumaßnahmen Finanzierung: -Zuwendungen 60 % (Förderrichtlinien komm. Straßenbau) -Eigenmittel 40% 1.1 sachbezogene Förderungsmaßnahmen laufende Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen K 1/4 (B229)Estinghausen L 544 Ausbau der freien Strecke (Michelskreuz) Stat. 0,000 Stat. 1, K 8/1 Grunderneuerung OD. Niedereimer grundhafte Erneuerung des Stat. 0,000 0,158 Deckenaufbaus Stat. 0,000 0, K 15 Knotenpunktausbau K 15 (alt B 480)/Bahnhofstraße Ausbau des Knotenpunkts OD. Olsberg K 15 Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich Kreuzung K 15/DB- Strecke Bestwig-Winterberg, Teil 1 OD. Bigge, Stadt Olsberg Signal- u. Sicherungstechnik DB/Straße/Gehwege K 15 Verkehrssicherungsmaßnahmen Neugestaltung der Kreuzung im Bereich Kreuzung K 15/DB- als Kreisverkehr Strecke Bestwig-Winterberg, Teil 2 Kreisverkehr OD. Bigge, Stadt Olsberg K 28/6 Ortsumgehung Amecke Stat. 0,003 Stat. 1, Ausbau der freien Strecke K 58/5 Grunderneuerung zwischen grundhafte Erneuerung des Nehden und Alme, einschl. OD. Deckenaufbaus Alme, Stadt Brilon Stat. 0,630 3, K 73/1 Cobbenrode Bracht, Gemeinde Ausbau der freien Strecke Eslohe/Stadt Schmallenberg Stat. 0,000 Stat. 2, BA Summe 1.1.1:

11 Übersicht über den Kreisstraßenhaushalt Investitionsprogramm Stand: Seite 2 zum Teilfinanzplan Produkte Straßenplanung-, bau-, -verwaltung Kreisstraße. Nr./ Abschnitt Ortslage Produkt-Nr. Art der Maßnahme Länge m Gesamtkosten davon Kosten in 2018 von Spalte 6 entfallen auf Grunderwerb Herstellungskosten Finanzierung Bundes- und Landeszuschüsse Bund Land zusammen Kreis Verpflichtungsermächtigungen Übertrag: Finanzierung: -Zuwendungen 60 % (Förderrichtlinien komm. Straßenbau) -Eigenmittel 40% Neue Vorhaben -zuwendungsfähig- K 1/1 Arnsberg-Wettmarsen B 229 Ausbau der freien Strecke b. Sundern-Hövel Stat. 1,000 Stat. 2, K 11/3 Grunderneuerung zwischen Grundhafte Erneuerung des Grevenstein und Berge, Stadt Deckenaufbaus Meschede Stat. 0,000 3, K 18/1 Grunderneuerung zwischen Grundhafte Erneuerung des Nordenau Altastenberg, Stadt Deckenaufbaus Winterberg Stat. 6,470 7, K 24/5 Ausbau der K 24/5 in Linneper Ausbau der Ortslage Linneper Hütte inkl. Brücke Hütte Stat. 2,830 3, K 25, K 31 Kreisverkehr in der OD Grundhafte Erneuerung der Wormbach mit Grund-Deckenaufbaueerneuerung eines Kreisverkehrs mit Anlage Stat. 1,197 1,654 (K 25/2) Stat. 0,000 0,035 (K 25/3) Stat. 1,855 1,889 (K 31/2) Stat. 0,000 0,350 (K 31/3) Summe Summe 1.1 (Maßnahmen zuwendungsfähig)

12 Übersicht über den Kreisstraßenhaushalt -Investitionsprogramm Stand: Seite 3 zum Teilfinanzplan Produkte Straßenplanung-, bau-, -verwaltung und Straßenbetrieb, -unterhaltung, Winterdienst Kreisstraße. Nr./ Abschnitt Ortslage Produkt-Nr. Art der Maßnahme Länge m Gesamtkosten davon Kosten in 2018 von Spalte 6 entfallen auf Grunderwerb Herstellungskosten Finanzierung Bundes- und Landeszuschüsse Bund Land zusammen Kreis Verpflichtungsermächtigungen Übertrag 1.1: Nicht zuwendungsfähige Baumaßnahmen verschd. Deckenerneuerungen -investiv Summe 2.: Nebenansätze Straßenbau (nicht zurwendungsfähig) 3.1 Entwurf, Planung und Bauaufsicht für Kreisstraßen Grunderwerbskosten Summe 3.: Straßenbetrieb, - unterhaltung, Winterdienst 4.1 Beschaffung von Maschinen/Geräten -Erwerb BGA über 410, Anschaffung einer Software für die Kreisstraßenmeisterei (BGA über Summe 4.: Gesamtsumme:

13 Übersicht über den Kreisstraßenhaushalt -Investitionsprogramm 2018 Radwege - Stand: Seite 4 zum Teilfinanzplan Produkt Straßenplanung-, -bau, -verwaltung Kreisstraße Nr./ Abschnitt Ortslage Produkt-Nr. Art der Maßnahme Länge m Gesamtkosten davon Kosten in 2018 von Spalte 6 entfallen auf Finanzierung Grunderwerb Herstellungskosten Bundes- und Landeszuschüsse Bund Land zusammen Kreis Verpflichtungsermächtigungen Übertrag: Finanzierung: -Zuwendungen 70 % (Förderrichtlinien Komm.Straßen- /Radwegebau) -Eigenmittel 30% Radwegebaumaßnahmen ---- K 5 zwischen Sundern und Amecke (= Zuschuss Stadt Sundern) ---- Straßen- und Radwegebau mit Straßenbetrieb, Winterdienst insgesamt: (inkl. städt. Zuschuss) Zusammenfassung: Produkte und Einnahmen Zuwendungen Bund/Land Zuwendungen Stadt Sundern Gesamt: Ausgaben Investitionen: Saldo (Einzahlungen/Ausgaben)

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