Gemeinde Lasbek Kreis Stormarn

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1 Kreis Stormarn Gebiet: OT Lasbek-Dorf, westlich der Straße Ehksaal und südlich der Grundstücke Lehmskuhlenweg 24, 26 und 28 und Ehksaal 1 Begründung mit Umweltbericht Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev Stolzenberg Freier Architekt und Stadtplaner St. Jürgen-Ring 34 * Lübeck Telefon * Fax stolzenberg@planlabor.de

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Planungsgrundlagen Planungsanlass und Planungsziele Übergeordnete Planungsvorgaben Plangebiet Umweltbericht Einleitung Inhalte und Ziele des Bauleitplans Prüfung der betroffenen Belange Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit zusätzlichen Angaben Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Belang a)) Zusammenfassung Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung Planinhalt Immissionen Altlasten Archäologie Ver- und Entsorgung Schutzgebiete Naturschutz und Landschaftspflege Billigung der Begründung

3 Gemeinde Lasbek 1. Planungsgrundlagen 1.1. Planungsanlass und Planungsziele Die Gemeinde Lasbek möchte dem örtlichen Baulandbedarf entsprechen und neues Bauland ausweisen. Dazu hat die Gemeinde ein Siedlungsentwicklungskonzept aufgestellt, in dem auch die Innenentwicklungspotentiale betrachtet wurden. Die seit Längerem brachliegende Gewerbefläche südöstlich des Ortskerns von Lasbek- Dorf bietet sich für eine Reaktivierung und Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet an und soll planungsrechtlich vorbereitet werden. Eine gewerbliche Nutzung wird aufgrund der verkehrlich ungünstigen Lage und der direkten Nachbarschaft zu Wohnnutzungen an diesem Standort nicht mehr vorgesehen Übergeordnete Planungsvorgaben Nach den landesplanerischen Einstufungen im Landesentwicklungsplan (2010) liegt Lasbek im Ordnungsraum von Hamburg im Nahbereich (10 km-radius) zum Mittelzentrum Bad Oldesloe. Außerdem verläuft westlich von Lasbek-Dorf die A1 zwischen den Oberzentren Hamburg und Lübeck. In den Ordnungsräumen ist unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Belange eine differenzierte Weiterentwicklung des baulichen Verdichtungsprozesses und eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung anzustreben. Als ordnende Strukturelemente werden die zentralen Orte, Siedlungsachsen und regionale Grünzüge gesehen, die als Funktions- und Ausgleichsräume erhalten bleiben sollen. Der Gemeinde wird ein Entwicklungsspielraum von 15 % bis zum Jahre 2025 auf der Basis des Wohnungsbestandes am zugestanden. Zum Stichtag waren laut Statistikamt Nord 534 Wohneinheiten in der Gemeinde Lasbek genehmigt. Nach Abzug von bereits 10 entwickelten Wohneinheiten bis Ende 2012 ergibt sich ein Entwicklungsspielraum von 70 Wohneinheiten bis zum Jahr Durch die Gemeinde werden derzeit zwei Wohngebiete planungsrechtlich vorbereitet. Mit der Entwicklung dieser Wohngebiete können rd. 58 Wohneinheiten entwickelt werden, wodurch die Gemeinde hinter den landesplanerischen Vorgaben zurückbleibt. Im Regionalplan von 1998 wird Lasbek ebenfalls dem Ordnungsraum zwischen Hamburg und Lübeck zugeordnet sowie dem Nahbereich um Bad Oldesloe. Von Süden erstreckt sich bis über den Ortsteil Barkhorst ein Bereich mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz. Weiterhin werden die Ortsteile Lasbek-Gut und Lasbek- Dorf von einem Regionalen Grünzug eingefasst. Westlich der Bundesautobahn A 1 befindet sich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft. Im Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (Mai 1999) werden überregionale Rahmenaussagen getroffen. Die Gemeinde Lasbek liegt demnach in einem Raum für eine überwiegend naturverträgliche Nutzung. Ziel ist es, diese Räume zu sichern und zu entwickeln, Natur und Ressourcen sollen durch eine überwiegend naturverträgli- 3

4 che Nutzung geschützt werden. Die Schwerpunkte werden dabei thematisch gesetzt. Das bestehende Wasserschongebiet bei Lasbek-Dorf ist kartographisch aufgezeigt, ebenso das geplante Naturschutzgebiet Süderbestetal nördlich des Mühlenteichs. Lasbek ist westlich des Radwanderweges als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum ausgewiesen. Der Landschaftsrahmenplan (Stand September 1998) zeigt die bestehenden Landschaftsschutzgebiete, einen Bereich mit besonderer Bedeutung für die Erholung (westl. Radwanderweg), das bestehende Wasserschongebiet um Lasbek-Dorf, die Süderbeste als Nebenverbundachse mit Erholungsschutzstreifen sowie das geplante Naturschutzgebiet Süderbeste nördlich des Mühlenteichs. Der gemeindliche Landschaftsplan von 2000 stellt im Bestand für das nördliche Plangebiet bis an die Landschaftsschutzgebietsgrenze Gewerbefläche dar, welche im südlichen Bereich von einer Sukzessionsfläche überlagert wird. Dem Plangebiet südlich der Landschaftsschutzgebietsgrenze wird als sonstige Sukzessionsfläche ein Biotopstatus nach dem alten Landesnaturschutzgesetz 2003 zuordnet. Im südwestlichen Eck liegt eine kleine Fläche für die Ver- und Entsorgung. Das gesamte Plangebiet wird in westliche und südliche Richtung von einem Knick begrenzt. Die Entwicklungskarte übernimmt die Bestandsdarstellungen Plangebiet Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteils Lasbek-Dorf an der Straße Ehksaal. Diese schließt an den Lehmskuhlenweg an, welcher zusammen mit der Schulstraße den Ortskern erschließt. Die vorhandene gewerbliche Nutzung im nördlichen Plangebiet wurde vor einigen Jahren eingestellt und die Gewerbehalle kürzlich abgerissen. Nördlich und westlich begrenzen Gehölzstrukturen die ehemals versiegelten Flächen. Die im Jahr 2000 im Landschaftsplan noch als Ruderalflur bezeichnete Sukzessionsfläche im Süden des Plangebietes war zunehmend verbuscht, wurde jedoch zwischenzeitlich freigestellt. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 2 ha. 2. Umweltbericht Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen wird durch die Gemeinde festgelegt. Es erfolgte eine frühzeitige Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden im Rahmen der Beteiligung nach 4 (1) BauGB, insbesondere zur Abgleichung der Erfordernisse hinsichtlich des Untersuchungsrahmens. In der Umweltprüfung betrachtet werden die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen auf das Gebiet und die Umgebung. Seitens der Fachbe- 4

5 Gemeinde Lasbek hörden wurden Anregungen zum Landschaftsschutzgebiet sowie zum Arten- und Naturschutz vorgebracht Einleitung Inhalte und Ziele des Bauleitplans Die Gemeinde Lasbek möchte dem örtlichen Baulandbedarf entsprechen und neues Bauland ausweisen. Die seit Längerem brachliegende Gewerbefläche südöstlich des Ortskerns von Lasbek-Dorf bietet sich für eine Reaktivierung und Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet an und soll planungsrechtlich vorbereitet werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2 ha Prüfung der betroffenen Belange Die Prüfung der betroffenen Belange erfolgt anhand der Vorgaben des 1 (6) Nr. 7 BauGB. Die Bauleitplanung ist eine Angebotsplanung, so dass objektbezogene Angaben insbesondere zum Umgang mit Emissionen, Energie, Abwässern und Abfällen in der Regel beim Aufstellungsverfahren nicht vorliegen. Die Umweltprüfung kann zu diesen Belangen daher nur allgemeine Aussagen treffen. a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt Für das Plangebiet gelten bisher die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Aufgrund bestehender Versiegelungen werden die in 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genannten Funktionen des Bodens nicht erheblich berührt. Durch die Umnutzung des Gewerbestandorte in ein Wohngebiet sind nur geringe Eingriffe im Sinne des 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erwarten. Die Artenschutzbelange des 44 BNatSchG werden berührt. b) Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG Nicht betroffen, da die o. g. genannten Schutzgebiete nicht berührt werden. c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Es wird darauf hingewiesen, dass teilweise landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet grenzen. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken. 5

6 Erhebliche Emissionen aus Verkehr werden nicht erwartet, da die naheliegenden Straßen Ehksaal und Lehmskuhlenweg Gemeindestraßen mit geringer überörtlicher Funktion darstellen. Die nächste überörtliche Straße stellt der Steindamm (L 90) in ca. 270 m westliche Richtung dar. Aufgrund der großen Entfernung wird nicht von einer Beeinträchtigung ausgegangen. Aufgrund der Umwandlung des Gewerbegebiets, kann die umliegende Wohnbebauung nicht mehr durch Gewerbelärm berührt werden. Ehemals einzuhaltende passive Schallschutzmaßnahmen entfallen. d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Planung initiiert Auswirkungen auf den Wert der Sachgüter (Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke, Veränderung der Situation für angrenzende Grundstücke); bei Einhaltung der Grenzabstände der LBO wird nicht von einer Erheblichkeit ausgegangen. e) Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen. Der Landschaftsplan weist für das Plangebiet anlehmigen Sand aus. Eine Versickerungsfähigkeit erscheint bedingt gegeben. Darüber hinaus befindet sich eine Leitung im Straßenbereich worüber abzuleitendes Oberflächenwasser in das nördlich des Gemeinschaftshauses liegende Regenrückhaltebecken geleitet werden kann. Die Anlage wird derzeit ertüchtigt, um zusätzliches Oberflächenwasser aus den Bebauungsplänen Nr. 8 und Nr. 1.1, 3. Änderung aufnehmen zu können. Versickerungsanlagen sind nach dem Arbeitsblatt A 138 der DWA zu bemessen. Bei der Unteren Wasserbehörde sind wasserrechtliche Erlaubnisse für die Versickerung zu beantragen bzw. sind ihr anzuzeigen. Bei dem Gewerbegebiet handelt es sich um den Standort eines ehemaligen Lebensmittelverarbeitenden Betriebes. Im Rahmen des Abrisses des Gebäudes sind Fragen zu möglichen Umweltverunreinigungen geklärt worden. Die Abbruchmaterialien wurden unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften entsorgt. Eine Bodenverunreinigung wurde nicht festgestellt. 6

7 Gemeinde Lasbek f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger in der Gemeinde. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Alternative Energieformen sind zulässig. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen. g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Der gemeindliche Landschaftsplan von 2000 stellt im Bestand für das nördliche Plangebiet bis an die Landschaftsschutzgebietsgrenze Gewerbefläche dar, welche im südlichen Bereich von einer Sukzessionsfläche überlagert wird. Dem Plangebiet südlich der Landschaftsschutzgebietsgrenze wird als sonstige Sukzessionsfläche ein Biotopstatus nach dem alten Landesnaturschutzgesetz 2003 zuordnet. Im südwestlichen Eck liegt eine kleine Fläche für die Ver- und Entsorgung. Das gesamte Plangebiet wird in westliche und südliche Richtung von einem Knick begrenzt. Die vorliegende Bauleitplanung berücksichtigt in ihren Darstellungen die im Landschaftsplan dargestellten Flächennutzungen. Sie orientiert sich in ihrer baulichen Ausdehnung an der auf Ebene der Landschaftsplanung ausgewiesenen Gewerbefläche. Die als sonstige Sukzessionsfläche mit Biotopstatus nach dem alten Landesnaturschutzgesetz 2003 dargestellten Flächen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes werden als Maßnahmenflächen dargestellt. Damit wird mit der vorliegenden Planung den Darstellungen des Landschaftsplanes entsprochen. h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der Grenzwerte der 22. BImSchV sind nicht zu erwarten. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen. i) Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d Wesentliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Belanggruppen sind nicht erkennbar, von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen. 7

8 Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne Nach 1 (6) Nr. 7 BauGB sind Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, nach 1a BauGB sind die umweltschützenden Belange in der Bauleitplanung einzustellen. Das Bundesnaturschutzgesetz zielt auf die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ab. Das Gesetz wird im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt. Das Bundesbodenschutzgesetz hat die Sicherung und Wiederherstellung der nachhaltigen Funktionen des Bodens zum Ziel. In der Planung soll diesem Ziel auf der Ebene des Bebauungsplans durch die Begrenzung möglicher Versiegelungen, Auf- und Abgrabungen sowie Bodenverdichtungen entsprochen werden. Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist der Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen. Dieser Belang fließt in die fachliche Betrachtung mit ein und wird insbesondere durch die Aussagen zu landwirtschaftlichen Emissionen berücksichtigt. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Aussagen zur Berücksichtigung in der Planung sind unter Ziffer 1.2. der Begründung aufgeführt. Der Landschaftsplan zielt auf die Sicherung örtlicher Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ab. Die Darstellungen wurden bei der Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung berücksichtigt. Luftreinhalte- oder Lärmminderungspläne liegen für den Plangeltungsbereich nicht vor Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit zusätzlichen Angaben Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Belang a)) a) Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Lasbek-Dorf. Im Norden und Osten grenzt vorhandene Bebauung an. Die westliche Plangebietsgrenze wird von einem Knick begleitet. Die gewerbliche Nutzung im Plangebiet wurde vor einigen Jahren eingestellt und die Gewerbehalle zwischenzeitlich abgerissen. Die im Landschafts- 8

9 Gemeinde Lasbek schutzgebiet liegenden Flächen des Plangebietes waren verbuscht, wurden jedoch zwischenzeitlich freigestellt. Gem. vorliegendem Gutachten des Büros BBS Greuner-Pönicke (Kiel, Dez. 2014) waren insbesondere im südlichen Geltungsbereich Strukturen vorhanden, die ein Vorkommen der Haselmaus ermöglichten. Die Gewerbehalle besaß ein Potential als Quartier für die Zwergfledermaus. Ebenfalls war hier ein Vorkommen von Nischenund Halbhöhlenbrütern möglich. Im Geltungsbereich befanden sich zudem unterschiedliche Gehölzstrukturen, in denen verbreitete, ungefährdete Gehölzfreibrüter einen Lebensraum fanden. Im Plangebiet sind die bestehenden Bodenverhältnisse bereits durch die früheren Nutzungen stark vorbelastet. Der nördliche Bereich war durch die Gewerbehalle und die umliegenden Nebenflächen zu einem Großteil versiegelt. Angrenzende Flächenbereiche waren durch Bodenauftrag und Bodenumlagerungen in ihren natürlichen Bodenstrukturen verändert. b) Prognose Mit der Bauleitplanung werden im Wesentlichen gewerblich genutzte Flächen für eine wohnbaulichen Nutzung vorbereitet. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen ist der Eingriff in die einzelnen Schutzgüter gering. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Räumung des Plangebietes Fortpflanzungs- und Ruhestätten europarechtlich geschützter Tierarten, wie der Haselmaus, der Zwergfledermaus und heimischen Brutvogelarten zerstört wurden. Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen. Es ist von einer langjährigen Nichtnutzung einer Gewerbebrache auszugehen. c) Geplante Maßnahmen Zur Beurteilung der Artenschutzbelange wurde ein Faunistisches Gutachten vom Büro Greuner-Pönicke (Kiel, Dez. 2014) erstellt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass durch geeignete artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten europarechtlich geschützter Tierarten wieder hergestellt werden kann. Für die erforderlichen Maßnahmen hat die Gemeinde die Entwicklung eines Ökokontos beschlossen, welches parallel zum Bauleitplan erarbeitet wird. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine weiteren Maßnahmen vorgesehen, dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden Aussagen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen und zum artenschutzfachlichen Ausgleich getroffen. 9

10 d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Gewerbefläche südöstlich des Ortskerns von Lasbek-Dorf liegt seit längerer Zeit brach. Der Gebäudebestand war in Folge der Nichtnutzung baufällig. Aufgrund der hohen Nachfrage nach örtlichem Bauland, an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung und der ungünstigen verkehrlichen Lage des Gewerbegrundstückes hat sich die Gemeinde gegen eine Reaktivierung der gewerblichen Nutzung ausgesprochen und möchte im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen eine wohnbauliche Entwicklung fördern. Unter Berücksichtigung dieses Planungszieles scheiden andere Entwicklungsmöglichkeiten aus. e) Bewertung Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Gewerbebrache, welche zwischenzeitlich freigestellt wurde. Die Wiedernutzbarmachung dieser Fläche ist im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden naturschutzfachlich unbedenklich. Betroffene potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten europarechtlich geschützter Tierarten können durch geeignete artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen wieder hergestellt werden. f) Merkmale der technischen Verfahren Das Prüfverfahren ist nicht technischer sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden Erlass vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten. g) Maßnahmen zur Überwachung Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen ist abschließend durch eine Endbegehung der fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind nicht notwendig Zusammenfassung Durch die Planung wird eine derzeitige Gewerbebrache für eine wohnbauliche Nutzung reaktiviert. Aufgrund bestehender Vorbelastungen geht die Planung nur mit geringen Eingriffen einher. Durch die Räumung des Plangebietes wurden jedoch potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten europarechtlich geschützter Tierarten zerstört, die gem. vorliegenden Fachgutachten des Büros Greuner-Pönicke aus Kiel durch artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahen wieder hergestellt werden können. 10

11 Gemeinde Lasbek 3. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung Durch die Bauleitplanung wird eine wohnbauliche Entwicklung vorbereitet. Die Gewerbenutzung ist aufgegeben. Durch die Planung wird sichergestellt, dass störende Nutzungen in Nachbarschaft zu Wohnhäusern künftig nicht entstehen können. In der Gemeinde kann der Nachfrage nach Wohnraum entsprochen werden. Die wesentlichen Grünstrukturen an den westlichen und südlichen Plangebietsgrenzen sollen erhalten werden und bilden mit den vorhandenen Knicks einen typischen Übergang zur freien Landschaft. Im Norden wird eine bisher 12 m breite Grünfläche mit dichter Bepflanzung, die als Puffer zwischen Wohngrundstücken und Gewerbegebiet diente, auf einen 3 bis 5 m breiten Anpflanzstreifen reduziert. Ein Abstandspuffer ist aufgrund der Ausweisung einer Wohnbaufläche nicht mehr erforderlich. 4. Planinhalt Durch die 12. Änderung des Flächennutzungsplans wird eine 1,6 ha große als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt. Im südlichen Teil des Plangebiets wird die Grenze des Landschaftsschutzgebiets beibehalten, so dass ca. 0,4 ha des Plangebiets innerhalb des Schutzgebietes liegen. Dieser Flächenteil wird mit einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. 5. Immissionen An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken. Erhebliche Emissionen aus Verkehr werden nicht erwartet, da die naheliegenden Straßen Ehksaal und Lehmskuhlenweg Gemeindestraßen mit geringer überörtlicher Funktion darstellen. Die nächste überörtliche Straße stellt der Steindamm (L 90) in ca. 270 m westliche Richtung dar. Aufgrund der großen Entfernung wird nicht von einer Beeinträchtigung ausgegangen. Aufgrund der Umwandlung des Gewerbegebiets, kann die umliegende Wohnbebauung nicht mehr durch Gewerbelärm berührt werden. Ehemals einzuhaltende passive Schallschutzmaßnahmen entfallen. 6. Altlasten Bei dem Gewerbegebiet handelt es sich um den Standort eines ehemaligen Lebensmittelverarbeitenden Betriebes. Aus der Grundstücksakte sind Umweltunfälle auf dem Grundstück nicht bekannt. Im Rahmen des Abrisses des Gebäudes wurden Fragen zu möglichen Umweltbelastungen geklärt. Eine Umweltverunreinigung wurde 11

12 nicht festgestellt. Die Abbruchstoffe wurden nach den entsprechenden Verordnungen beprobt und entsorgt. 7. Archäologie Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. 8. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Gebietes soll durch Anschluss an die vorhandenen Einrichtungen erfolgen. Gegebenenfalls notwendige Erweiterungen werden vorgenommen. Die Bodenverhältnisse im Plangebiet lassen eine vollständige Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück nicht zu. Das Oberflächenwasser ist vor Einleitung in die Verbandsgewässer zurück zu halten. Die näheren Einzelheiten werden zurzeit im Rahmen der Erschließungsplanung überprüft. Nähere Aussagen werden in der Begründung ergänzt. Versickerungsanlagen sind nach dem Arbeitsblatt A 138 der DWA zu bemessen. Bei der Unteren Wasserbehörde sind wasserrechtliche Erlaubnisse für die Versickerung zu beantragen bzw. sind ihr anzuzeigen. Die Versorgung mit Telekommunikationsanlagen kann durch die Deutsche Telekom AG und die Kabel Deutschland GmbH erbracht werden. Die Versorgung mit elektrischer Energie findet über das Leitungsnetz der Schleswig- Holstein Netz AG statt. Diese weist zusätzlich darauf hin, dass sich im Straßenbereich eine Gasleitung befindet, die bei Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt werden muss und nicht überbaut werden darf. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß den Darstellungen des Ursprungsplanes eine nicht mehr genutzte Brunnen- und Kläranlage. Diese dienten der Verund Entsorgung des Gebiets als ein Anschluss an das zentrale Wasser- und Abwassernetz nicht vorhanden war. Zwischenzeitlich ist das Gebiet an die Versorgungsnetze der Gemeinde angeschlossen worden und die Anlagen sind zurückgebaut worden. 12

13 Gemeinde Lasbek Die Versorgung des Neubaugebietes mit Trinkwasser erfolgt durch den Wasserbeschaffungsverband Bad Oldesloe-Land (WBV BOL). Die Erschließung des Wohngebietes soll über den Grundstückseigentümer erfolgen, sofern: ein Aufschließungsvertrag bzw. Erschließungsvertrag zwischen WBV BOL und Eigentümer geschlossen wurde. die Planung rechtzeitig und detailliert mit dem Verbandsingenieur und dem Techniker des Wasserwerkes Barkhorst abgestimmt wurde. die Arbeiten zur Herstellung der Trinkwasserversorgungsanlagen nur durch eine DVGW-zugelassene Fachfirma ausgeführt werden. In der Straße Ehksaal befindet sich eine Trinkwasserversorgungsleitung. Sie bindet an die Hauptleitung im Eichedeer Weg an und führt in südliche Richtung bis zur Mitte des Neubaugebiets, wo sie in einem Hydranten endet. Grundsätzlich ist die Versorgung des Neubaugebietes mit Trink- und Löschwasser möglich. Dafür müssen allerdings zusätzliche Trinkwasserversorgungsleitungen und Löschwasserhydranten hergestellt werden. Aufgrund der neuen erhöhten Anforderungen an die Versorgungsleitungen und für zukünftige Erweiterungen kann es erforderlich werden auch die vorhandene AZ-Leitung in der Straße Ehksaal auszubauen und durch eine neue Leitung zu ersetzen. In dem Neubaugebiet und der Straße Ehksaal müssen ausreichende Flächen für die zu verlegenden Leitungen und Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls müssen für auf Privatgrund liegende Trinkwasserversorgungsanlagen grundbuchliche Sicherungen erfolgen. Die Trinkwasserversorgungsanlagen (Leitungen, Schieber, Hydranten etc.) dürfen nicht durch Bäume, Bewuchs, Erdwälle, Bauwerke oder dergleichen überbaut werden, um ihre spätere Zugänglichkeit zu gewährleisten. Der Löschwasserbedarf ist gem. der Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden. Diese sieht für allgemeine Wohngebiete mit Gebäuden, die sich durch feuerbeständigen Umfassungen und harte Bedachungen auszeichnen, eine Löschwassermenge von 48 cbm/h für die Dauer von 2 Stunden vor. Bei der Errichtung von nicht feuerbeständigen Umfassungen oder weichen Bedachungen ist eine Löschwassermenge von 96 cbm/h für die Dauer von 2 Stunden vorzuhalten. Der Löschbe- 13

14 reich umfasst sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis von 300 m um das Brandobjekt. Nach 2 BrSchG haben die Gemeinden für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Die Löschwasserversorgung ist gem. 123 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde bei der Erschließung zu berücksichtigen. Die für die Erschließung vorgesehenen Stichstraßen führen zu Grundstücken, für die eine Bebauung möglich ist. die ganz oder in Teilen mehr als 50 m von der öffentlichen Straße Ehksaal entfernt ist. Gem. 5 der Landesbauordnung für Schleswig- Holstein sind für diese Gebäude, Zufahrten und ggf. Bewegungsflächen für die Feuerwehr vorzusehen, sofern sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. 9. Schutzgebiete Der südliche Plangebietsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet Lasbek-Dorf. Gem. des 26 (2) Bundesnaturschutzgesetzes sind alle Handlungen, die den Charakter eines Landschaftsschutzgebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen verboten. 10. Naturschutz und Landschaftspflege Nach 18 Bundesnaturschutzgesetz ist über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der 14 und 15 BNatSchG entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden, wenn aufgrund des Bauleitplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Darüber hinaus sind im Sinne des 1a (2) BauGB die in 2 BBodSchG genannten Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern sowie die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Im Rahmen der Umweltprüfung ist das Plangebiet aufgenommen und bewertet worden. Im Umweltbericht sind entsprechende Angaben gemacht. Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte Abarbeitung der Umweltbelange vorgenommen. Unter Abwägung der unterschiedlichen Schutzgutansprüche sind Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich vorzusehen. Die Aussagen zum Artenschutz werden konkretisiert. Die Gemeinde wird geeignete Kompensationsflächen über einen gemeindlichen Flächenpool zur Verfügung stellen, der parallel zum vorliegenden Bauleitplan errichtet wird. In der verbindlichen Bauleitplanung werden die konkreten Maßnahmen benannt. 14

15 Gemeinde Lasbek 11. Billigung der Begründung Die Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lasbek wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am gebilligt. Lasbek, Bürgermeister 15

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