Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona
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- Otto Lorenz
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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona A/BVG/ ,3 Drucksachen-Nr. XVIII Mitteilungsdrucksache - öffentlich - Gremium am Bezirksversammlung Bezirksversammlung Bezirksversammlung !Titel! Verkehrssituation im alten Sülldorfer Ortskern verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom !Titel! Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am einstimmig anliegende Drucksache XVIII-243 beschlossen. Die Deutsche Bahn AG hat hierzu mit dem als Anlage 2 beiliegenden Schreiben vom Stellung genommen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat hierzu mit Schreiben vom wie folgt Stellung genommen: Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird im Falle einer Erweiterung der Schule Lehmkuhlenweg die Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze beachten. Die Behörde für Inneres Polizei Hamburg (BfI) hat hierzu mit dem als Anlage 3 beiliegenden Schreiben vom Stellung genommen. Das Bezirksamt hat hierzu mit Schreiben vom wie folgt Stellung genommen: Zu Ziffer 2.: Das Bezirksamt wird in den Sommerferien einen Kriterienkatalog mit dem Kreis Pinneberg und der Stadt Schenefeld abstimmen, in dem eine Regelung für Ausnahmegenehmigungen festgelegt werden soll. Mit diesen Kriterien wird das Bezirksamt nach der Sommerpause auf den Bauernverband zugehen. Zu Ziffer 4: Die Deutsche Bahn AG prüft derzeit, ob die zugewachsenen Flächen für den Bau von Fahrradabstellanlagen genutzt werden können. Bei einer positiven Prüfung wird das Seite 1 von 2
2 Bezirksamt im Anschluss daran Mittel für die Planung und den Bau einer überdachten Fahrradabstellanlage bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) beantragen. Hinzufügend hat das Bezirksamt mit Schreiben vom folgendes mitgeteilt: Zu Ziffer 2.: Der gemeinsame Gesprächstermin mit der Behörde für Inneres (BfI), dem Kreis Pinneberg und den Landwirten hat ergeben, dass die aufgezeigten Alternativen nicht konsensfähig sind. Der dem Kreis Pinneberg vorliegende Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schleswig- Holstein, wonach eine Schranke nicht eingebaut werden darf, wird durch den Kreis Pinneberg nochmals auf Rechtmäßigkeit überprüft. Das Bezirksamt wird im Anschluss an die erfolgte Prüfung erneut berichten. Zu Ziffer 4: Die Deutsche Bahn AG hat sich grundsätzlich bereit erklärt, dass die in Frage kommenden Flächen für die Aufstellung von Fahrradbügeln genutzt werden könnten. Die in einem Vertragsentwurf von der Deutschen Bahn AG aufgestellten Forderungen für die Nutzung der Flächen werden zurzeit durch das Bezirksamt geprüft. Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom folgendes ergänzt: Zu Ziffer 2.: Die durch den Kreis Pinneberg vorzunehmende Rechtmäßigkeitsprüfung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist noch nicht abgeschlossen. Der Kreis Pinneberg hat dem Bezirksamt eine unmittelbare Information nach Abschluss der Überprüfung zugesagt. Zu Ziffer 4: Das Bezirksamt hat Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit gegeben, zu der Planung der Fahrradabstellanlage bis Anfang März 2010 Stellung zu nehmen. Anschließend wird das Bezirksamt die abgegebenen Stellungnahmen auswerten und eventuelle Änderungsvorschläge berücksichtigen. Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 stattfinden, sodass die Fahrradabstellanlage im Sommer 2010 gebaut werden könnte. Die Vorstellung der Maßnahme im Verkehrsausschuss ist für den 15. März 2010 vorgesehen. Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n: Anlage 1: XVIII-243 BV-Beschluss "Verkehrssituation im alten Sülldorfer Ortskern verbessern" vom Anlage 2: Schreiben der Deutschen Bahn AG vom Anlage 3: Schreiben der Behörde für Inneres - Polizei Hamburg vom Seite 2 von 2
3 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona A/BVG/ ,3 Drucksache XVIII-243 Datum Beschluss auf Empfehlung des Verkehrsausschusses Verkehrssituation im alten Sülldorfer Ortskern verbessern Bei der Erörterung der Sülldorfer Verkehrsthemen in der Sitzung des Verkehrsausschusses am vor Ort hatten die sehr zahlreich anwesenden Bürger Gelegenheit, ihre Meinung zu den anstehenden Problemen zu äußern und Anregungen für Verbesserungen zu geben. Angesprochen und diskutiert wurden insbesondere die Schulwegsicherung und die Verkehrssituation rund um die Schule Lehmkuhlenweg, der Schleichverkehr über den Ellernholt nach Schenefeld, die geänderte Vorfahrtsregelung Sülldorfer Kirchenweg / Op n Hainholt und die zu geringe Kapazität an Fahrradeinstellplätzen am S-Bahnhof. Die Parkplatzsituation im Op n Hainholt angesichts der geplanten Bebauung des Osterfeldes soll in den zuständigen Fachausschüssen (Planungs- und Bauausschuss) weiter behandelt werden. Aufgrund der von den Bürgern mit großer Mehrheit gewünschten Veränderungen und Verbesserungen beschließt die Bezirksversammlung: 1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gemäß 27 BezVG aufgefordert, sicher zu stellen, dass im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Schule Lehmkuhlenweg eine genügende Zahl von Pkw-Stellplätzen für das Lehrpersonal auf dem Schulgrundstück geschaffen wird. 2. Das Bezirksamt wird gebeten, nach Ablauf des aktuellen Klageverfahrens gemeinsam mit der Gemeinde Schenefeld und dem Bauernverband eine geeignete Durchfahrtsbeschränkung für den Ellernholt zu finden (siehe Beschluss des Hauptausschusses vom , Drs. XVII-1213). 3. Die Behörde für Inneres (Straßenverkehrsbehörde) wird gemäß 27 BezVG aufgefordert, dass die geänderte Vorfahrtsregelung an der Einmündung Sülldorfer Kirchenweg / Op n Hainholt wieder rückgängig gemacht wird. 4. Das Bezirksamt wird gebeten, im Benehmen mit der zuständigen Stelle der Deutschen Bahn AG und soweit erforderlich mit benachbarten privaten Grundeigentümer dafür zu sorgen, dass die Anzahl der Fahrradeinstellplätze am S-Bahnhof ggf. unter Nutzung des seit langem leer stehenden früheren Blumenladens mindestens verdoppelt wird. 5. Die Behörde für Inneres wird gemäß 27 BezVG aufgefordert, dass die Einhaltung der Geschwindigkeits- und Parkbeschränkungen insbesondere im Sülldorfer Kirchenweg und in der Straße Op n Hainholt regelmäßig überwacht wird.
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5 Polizei Hamburg, VD 51, Postfach , D Hamburg Verkehrsdirektion / VD 51 Zentrale Straßenverkehrsbehörde An die Bezirksversammlung Altona (per Mail) Stresemannstraße 341 D Hamburg Telefon (Durchwahl) Telefax VD51@polizei.hamburg.de Ihr Ansprechpartner: Harald Janz Haus C, 2. Etage, Raum 219 Hamburg, Verkehrssituation im alten Sülldorfer Ortskern verbessern Empfehlung gem. 27 BezVG der Bezirksversammlung Altona vom Sehr geehrte Damen und Herren, zur o.g. Beschlussempfehlung nimmt die Verkehrsdirektion in Abstimmung mit der Zentraldirektion und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 26 wie folgt Stellung: Zu Ziffer 3: Am fand unter Beteiligung der politischen Parteien, der Elternvertreter der Grundschule Lehmkuhlenweg, dem Schulleiter und dem PK 26 eine Schulumfeldschau statt. Einer der Kritikpunkte für den Schulweg der Grundschüler war die Vorfahrtregelung im Sülldorfer Kirchenweg an der Einmündung Op n Hainholt. Durch die Vorfahrt des Sülldorfer Kirchenweges wurde die Tempo 30-Zone, die hinter der Einmündung Op n Hainholt begann, häufig ignoriert und mit überhöhter Geschwindigkeit in den alten Ortskern gefahren. Bei der Besichtigung vor Ort sprachen sich alle Beteiligten dafür aus, die Einmündung in die Tempo 30-Zone zu integrieren und die Vorfahrtregelung des Sülldorfer Kirchenweges durch die Regelung rechts vor links zu ersetzen. Am wurde die Tempo 30-Zone ausgeweitet und die Beschilderung entsprechend verändert. Fahrzeugführer, die den Sülldorfer Kirchenweg in Richtung Norden befahren, sind an der Einmündung Op n Hainholt nun wartepflichtig und müssen ihre Geschwindigkeit reduzieren. Dies führte zu einem deutlich gesunkenen Geschwindigkeitsniveau im weiteren Verlauf des Sülldorfer Kirchenweges und trägt seit dem zur Sicherheit des Schulweges bei. In Tempo 30-Zonen muss zudem laut 45 Abs. 1c StVO an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtregel nach 8 StVO ( rechts vor links ) gelten. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht hat sich dieses an dieser Örtlichkeit auch bewährt, Gründe die eine andere Regelung zulassen würden, sind nicht erkennbar.
6 -2- Zu Ziffer 5: Durch die Polizei wurden im Sülldorfer Kirchenweg und in der Straße Op n Hainholt zurückliegend regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Alle Messungen ergaben, dass die weit überwiegende Zahl der Kraftfahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält. Auch zukünftig werden durch die Polizei im Rahmen der personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Harald Janz (ohne Unterschrift, da per versandt)
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