Freistaat Thüringen. Landeshaushaltsplan Einzelplan 07 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

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1 Freistaat Thüringen Landeshaushaltsplan Einzelplan 7 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort zum Einzelplan 7 Strategiekonzept für den Stellenabbau EP7 Stellenübersicht mit Istbesetzung EP7 Einnahmen und Ausgaben Einzelplan Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans Seite Kapitel 7 1 Kapitel 7 2 Kapitel 7 3 Kapitel 7 8 Kapitel 7 14 Kapitel 7 18 Kapitel 7 26 Kapitel 7 35 Ministerium Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft Strukturfonds Anlage zu ATG 71 in Kapitel 73 Anlage zu ATG 81 in Kapitel 73 Maßnahmen zur Arbeits-, Berufsbildungs- und Ausbildungsplatzförderung Energie Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen Forschung, Technologie und Innovation Sportförderung Stellenübersicht des Einzelplans Dienstlich genutzte Fahrzeuge Einzelplan

4 - 4 -

5 - 5 - Vorwort A Aufgaben und Behördenaufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Aufgaben der Verwaltung 1. Ausschließliche Zuständigkeiten Allgemeine Wirtschaftspolitik, regionale und sektorale Strukturpolitik Internationale Wirtschaftsfragen, insbesondere Angelegenheiten der Europäischen Union; Staatliche Finanzierungshilfen, soweit die dafür bestimmten Landesmittel im Haushalt des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ausgebracht werden, unter Mitbeteiligung des Finanzministers und anderer berührter Fachminister; Fachgutachtliche Prüfung von Anträgen auf staatliche Finanzierungshilfen; Angelegenheiten des wirtschaftlichen Mittelstandes; Regionale Förderungsprogramme; Strukturfonds EFRE/ESF; Angelegenheiten der Industrie und der übrigen gewerblichen Wirtschaft; Grundsatzfragen des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens; Leistungsrecht, soweit gewerbliche Wirtschaft und Technik betroffen sind; Forschung und Technologie: Angelegenheiten der Industrieforschung Technologieförderung Forschung im Verbund von Unternehmen und Forschungseinrichtungen Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in der Wirtschaft Technologie- und Gründerzentren Technologietransfer Gewerblicher Rechtsschutz, Erfinderrecht; Grundsatzfragen der Außenwirtschaft, einschließlich Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland, Angelegenheiten des Binnenhandels; Messe- und Ausstellungswesen; Gewerbeförderung im Handwerk; Schornsteinfegerwesen; Strukturentwicklung und Umstrukturierung von Industriestandorten; Berufsausbildung, einschließlich Planung und Förderung; Berufliche Fort- und Weiterbildung außerhalb des schulischen Bereichs sowie Umschulung; Angelegenheiten der Arbeitsförderung und Beschäftigungspolitik; Arbeitsmarktpolitik sowie die sonstigen mit dem Arbeitsförderungsgesetz zusammenhängenden Fragen Arbeitsrecht; Lohn,- Tarif- und Schlichtungsrecht; Genossenschaftswesen; Fremdenverkehrspolitik; Förderung des Fremdenverkehrs einschließlich des Bäderwesens sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes; Kurorte, Erholungsorte, Heilbrunnen, Naherholung; Wirtschaftsrecht, insbesondere Gewerbe- und Handwerksrecht;

6 - 6 - Energiepolitik; Angelegenheiten der Energiewirtschaft; Angelegenheiten der sparsamen, rationellen, sozial- und umweltverträglichen Energienutzung; Energieversorgungskonzepte; Energietechnik; Post- und Fernmeldewesen; Energieberatung; Energierecht, insbesondere Recht der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung; Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes; Preiswesen mit Ausnahme der Genehmigung und Festsetzung der Pflegesätze für Krankenanstalten, der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Preisregelungen auf dem Landwirtschaftssektor; Kartell- und sonstige wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Landeskartellbehörde; Wirtschaftliches Prüfungs- und Beratungswesen; Mess- und Eichwesen. 2. Beteiligung oder Mitwirkung Aufstellung und Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen im Rahmen der Zuständigkeiten des Thüringer Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie; 3. Fachaufsicht des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie - Thüringer Aufbaubank- TAB - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbh - GfAW II. Aufbau der Verwaltung Der vorliegende Einzelplan 7 enthält im Einzelnen die Einnahmen und Ausgaben folgender Bereiche: 1. Ministerium (Kap. 7 1) 2. Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft (Kap. 7 2) 3. Strukturfonds (Kap. 7 3) 4. Maßnahmen zur Arbeits-, Berufsbildungs- und Ausbildungsplatzförderung (Kap. 7 8) 5. Energie (Kap. 7 14) 6. Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen (Kap. 718) 7. Forschung, Technologie und Innovation (Kap. 7 26)

7 - 7 - B Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Ist 28 Ansatz 29 Ansatz In Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben In 4 Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Baumaßnahmen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Überschuss(+)/Zuschuss(-) C Personalsoll 29 1 Minister Staatssekretär Beamte und Richter Arbeitnehmer Stellensoll (1-4)

8 - 8 - Stellenabbaukonzept der Landesregierung für den Einzelplan 7 Gemäß der Entschließung des Thüringer Landtages vom 24. Februar 25 wird die Landesregierung 7.4 Stellen und Planstellen im Landesdienst abbauen. Im Einzelplan 7 sind insgesamt 45 Stellen und Planstellen abzubauen. im Einzelplan insgesamt Zielvorgabe abzubauende Stellen und Planstellen 45 mit den Haushalten 26 und 27 bereits weggefallene Planstellen und Stellen 9 Realisierung mit den Haushalten 28 und 29 bereits weggefallene Planstellen und Stellen 13 Im Zuge der Aufstellung des Haushalts weggefallene Planstellen und Stellen 7 ausgebrachte kw-vermerke 16

9 - 9 - Einzelplan Stellenübersicht Zusammenfassung über die im Haushaltsjahr veranschlagten Stellen Kapitel Planstellen/Stellen Beamte Arbeitnehmer Soll 29 Istbes. darunter Soll Soll 29 Istbes. Soll Arbeitnehmer Soll 29 Istbes Soll , 55, , , , 25, , , , 8, , , 295

10 - 1 - Einzelplan Haushaltsübersicht Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Einnahmen Kapitel Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Einnahmen 4 Personalausgaben Vgl. zu

11 Einzelplan Haushaltsübersicht Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Ausgaben + Überschuss - Zuschuss

12 Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen Einzelplan Kap. Bezeichnung Verpflichtungsermächtigungen durch die Verpflichtungsermächtigung entstehende Rechtsverpflichtungen ff Ministerium Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Geräte aus gruppe Ausgaben für sonstige Dienstleistungen 7 2 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft Kosten für Sachverständige Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Zuschüsse für die Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsabkommens Zuwendungen an Sonstige als Kofinanzierung im Rahmen der Technischen Hilfe des EFRE (Operationelles Programm Thüringen ) 7 Förderung von Marketing und Akquisition 72 Förderung der Leistungssteigerung im Fremdenverkehrsgewerbe, Fremdenverkehrswerbung 73 Förderung des Tourismus außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe 74 Förderung der Messe Erfurt GmbH 77 Förderung der Leistungssteigerung im Mittelstand 83 Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) aus gruppe Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben aus gruppe Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen aus gruppe Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen (Thüringen-Invest) 7 3 Strukturfonds 81 Zuschüsse und Zuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP ) aus gruppe Förderung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ESF (OP ) 7 8 Maßnahmen zur Arbeits-, Berufsbildungs- und Ausbildungsplatzförderung aus gruppe Landesarbeitsmarktprogramme "Arbeit für Thüringen" aus gruppe Förderung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ESF Operationelles Programm Landesanteil 7 14 Energie 94 Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energienutzung 7 26 Forschung, Technologie und Innovation 73 Förderung von Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern 75 Einzelbetriebliche Technologie- und Innovationsförderung 76 Förderung von FuE-Personal, Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen

13 Einzelplan Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen Kap. Bezeichnung Verpflichtungsermächtigungen durch die Verpflichtungsermächtigung entstehende Rechtsverpflichtungen ff Zusammen:

14 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Verwaltungseinnahmen aus Mahnverfahren Verwaltungseinnahmen aus Widerspruchsverfahren Verwaltungseinnahmen der TAB 8.87 Rückführung von Verwaltungseinnahmen der TAB, die auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) vom (veröffentlicht im ThürGVBL Nr. 14/25 vom ) eingenommen werden Verwaltungseinnahmen aufgrund des Gesetzes gegen 2 Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2 Verwaltungseinnahmen auf der Grundlage des 8 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in seiner Neufassung vom 26. August 1998 (BGBl. I, S. 2546) Verwaltungseinnahmen aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Ist-Einnahmen dürfen für Ausgaben bei UT 1 verwendet werden. Einnahmen aus Genehmigungen der Entgelte für den Netzzugang nach 23 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Strom und Gas. Diese Aufgabe nimmt in Organleihe die Bundesnetzagentur wahr Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder bei den 2 Verwaltungsbehörden Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 25 (BGBI. I, S. 2114). Geldbußen nach dem Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (Kristallglaskennzeichnungsgesetz) vom 25. Juni 1971 (BGBl. I, S. 857), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. November 21 (BGBl. I S. 2992, 32), Textilkennzeichnungsgesetz vom 1. April 1969 (BGBl. I, S. 279), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. November 21 (BGBl. I, S. 2992, 32), Aktiengesetz vom 6. September 1965, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 21 (BGBl. I, S. 3822) Mehrerlöse im Zusammenhang mit Entscheidungen in Kartellangelegenheiten Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in seiner Fassung vom 15. Juli 25 (BGBl. I, S. 2114) sind Mehrerlöse an die Kartellbehörde abzuführen Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und Tantiemen der Bediensteten Sonstige Einnahmen nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Einnahmen dürfen für Ausgaben bei verwendet werden Rückzahlung von Überzahlungen

15 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Kooperationen mit anderen Einrichtungen, Einrichtungen etc. Einnahmen dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Parkflächen Miete für Parkflächen Verkaufserlöse für unbrauchbare oder entbehrliche Geräte, 24 Maschinen und Ausstattungsgegenstände sowie für Altstoffe Weggefallene oder umgesetzte (111 2) 252 Verwaltungseinnahmen aus Pfändungsverfahren (119 46) 11 Ersatzleistungen (124 1) 11 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung HGr. 1: HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Tit verwendet werden Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Tit verwendet werden Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 24. Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Tit verwendet werden Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Altersteilzeitgesetz Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit aus dem Sonderprogramm für Schwerbehinderte Die Erstattungen innerhalb des Epl. 7 werden hier zentral vereinnahmt Kostenbeiträge Außenstehender Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden.

16 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Einnahmen aus der Bereitstellung der Insolvenzdatenbank. Weggefallene oder umgesetzte (281 1) 11 Sonstige Erstattungen aus dem Inland HGr. 2:

17 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Ausgaben HGr. 4: Personalausgaben Bezüge des Ministers Amtsbezüge einschl. gesetzlicher und auf Gesetz beruhender Zulagen und Leistungen Dienstaufwandsentschädigung Sonstige Leistungen Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden. 1. Dienstbezüge einschl. gesetzlicher und auf Gesetz beruhender Zulagen und Leistungen Aufwandsentschädigung 3. sonstige Leistungen Stellenplan: Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Lfb. 29 Staatssekretär B9 hd 1, 1, Ministerialdirigent B6 hd 5, 5, Leitender Ministerialrat B3 hd 5, 5, Ministerialrat A16 hd 21, 2, Regierungsdirektor A15 hd 18, 2, Oberregierungsrat A14 hd 16, 21, Regierungsrat A13 hd 15, 5, Oberamtsrat A13 gd 36, 36, davon kw: 3 SSL Amtsrat A12 gd 36, 28, davon kw: 1 SSL Regierungsamtmann A11 gd 16, 14, davon kw: 2 Regierungsoberinspektor A1 gd, 4, Regierungsinspektor A9 gd 2, 1, Amtsinspektor A9 md 7, 12, davon kw: 1 SSL Regierungshauptsekretär A8 md 8, 4, Regierungsobersekretär A7 md 3, 3, davon kw: 1 SSL Regierungssekretär A6 md 1,, Oberamtsmeister A5 ed 2, 2, davon kw: 1 SSL Zusammen: 192, 181, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 192, 181,

18 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Begründung der Änderungen im Stellenplan: Abgänge: Abgänge infolge Vollzug kw-vermerk 1 A13 hd Regierungsrat KW 1 A13 hd Regierungsrat SSL 1 A12 Amtsrat SSL 1 A11 Regierungsamtmann SSL 4 Abgänge infolge kw-vermerk 4 Stellen Abgänge insgesamt -4 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Umwandlung / Umsetzung Abgänge: Umsetzungen und sonstige Umwandlungen 1 A16 Ministerialrat Umsetzung nach 8 1 / A13 gd Oberamtsrat Umsetzung nach 8 1 / A12 Amtsrat Umsetzung nach 8 1 / A11 Regierungsamtmann Umsetzung nach 8 1 / A9 gd Regierungsinspektor Umsetzung nach 8 1 / Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen 7 Stellen Abgänge insgesamt -7 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Stellenhebung: sonstige Hebungen 2 von A14 Oberregierungsrat nach A15 Regierungsdirektor 7 von A13 Regierungsrat nach A14 Oberregierungsrat 5 von A8 Regierungshauptsekretär nach A9 Amtsinspektor 1 von A6 Regierungssekretär nach A8 Regierungshauptsekretär 15 Sonstige Hebungen insgesamt 15 Stellenhebungen insgesamt Stellensenkung: sonstige Senkungen 1 von A13 Regierungsrat nach A13 Oberamtsrat 4 von A12 Amtsrat nach A11 Regierungsamtmann 4 von A11 Regierungsamtmann nach A1 Regierungsoberinspektor 9 Sonstige Senkungen insgesamt 9 Stellensenkungen insgesamt Zuführungen an die Versorgungsrücklage Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte Aushilfskräfte/Aushilfspersonal Ausgaben für die Übernahme von Auszubildenden Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte Umsetzung nach 7 1 / Beschäftigungsentgelte für Praktikanten

19 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Praktikantenentgelte für mehrwöchige/mehrmonatige Praktika Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte im Rahmen der Technischen Hilfe ESF OP Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte im 17.6 Rahmen der Technischen Hilfe ESF OP Umsetzung nach 7 1 / Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte im Rahmen der Technischen Hilfe EFRE OP Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte im Rahmen der Technischen Hilfe EFRE OP Umsetzung nach 7 1 / Entgelte der Arbeitnehmer Entgelte der Tarifbeschäftigten einschl. Zuschläge, Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Umlagen zur zusätzlichen Altersversorgung Aufwandsentschädigungen 3. Sonstige Leistungen 4. Durchführung und Abwicklung des OP ESF Durchführung und Abwicklung des OP EFRE Zu UT 4: Die Mittel dienen der 25%-igen Kofinanzierung 8 unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Veranschlagt ist der Landesanteil zur Kofinanzierung der ESF-Mittel in UT 1. Zu UT 5: Die Mittel dienen der 25%-igen Kofinanzierung 3 unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Veranschlagt ist der Landesanteil zur Kofinanzierung der EFRE-Mittel in UT 2. Außertariflich erhalten Arbeitnehmer 29 in einer Stelle der Entg.Gr. ein Entgelt nach E 8 E 9 1 E 5 E 6 1

20 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Stellenübersicht: E 15 Ü 2, 1, E 14 2, 4, davon kw: 1 E 13 Ü 1, 1, E 11, 3, E 1 1, 3, davon kw: 1 E 9 1, 3, davon kw: 1 E 8 5, 4, E 6 1, 11, davon kw: 1 E 5 5, 4, E 4 5, 5, E 3 2, 1, davon kw: 1 SSL E 2 1, 1, davon kw: 1 SSL Zusammen: 35, 41, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 29 35, 41, Begründung der Änderungen in der Stellenübersicht: Zugänge: Neue Stellen 2 E14 1 E13Ü 3 E11 2 E1 2 E6 1 Zugänge neue Stellen 1 Stellen Zugänge insgesamt Drittmittelfinanzierung Drittmittelfinanzierung Drittmittelfinanzierung Drittmittelfinanzierung Drittmittelfinanzierung Abgänge: Abgänge infolge Vollzug kw-vermerk 1 E5 1 E3 2 Abgänge infolge kw-vermerk 2 Stellen Abgänge insgesamt SSL 8 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Umwandlung / Umsetzung Abgänge: Umsetzungen und sonstige Umwandlungen 1 E15Ü Umsetzung nach 8 1 / E13Ü Umsetzung nach 8 1 / Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen 2 Stellen Abgänge insgesamt -2 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Stellenhöherstufung: sonstige Hebungen 2 von E8 nach E9 1 von E6 nach E8 3 Sonstige Höherstufungen insgesamt 3 Stellenhöherstufungen insgesamt Entgelte der ständigen, nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmer

21 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und ihrer Hinterbliebenen Mehrausgaben dürfen bis in Höhe der Mehreinnahmen bei 231 2, und geleistet werden Trennungsgeld abgeordneter, versetzter oder eingestellter 23.6 Bediensteter, Umzugskostenvergütungen Trennungsgeld Umzugskostenvergütungen sonstiges 4. Zu UT 1.: Trennungsgeld für 4 Bedienstete. Zu UT 2.: Umzugskostenvergütungen für 4 Bedienstete Mehrausgaben bei Personalausgaben Minderausgaben bei Personalausgaben Aus gruppen Weggefallene oder umgesetzte (422 5) 11 Dienstbezüge für Beamte auf Probe HGr. 4: HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Minderausgaben dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden. 1. Geschäftsbedarf Bücher, Zeitschriften Post- und Fernmeldedienst Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Sonstiges 174.7

22 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Verbrauchsmittel, Haltung von Dienstfahrzeugen Haltung von Dienstfahrzeugen Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 5 3. Verbrauchsmittel 4. Sonstiges Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Geräte Verpflichtungsermächtigung: Betrag: 115. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu 115. zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Mieten für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume Mieten für Maschinen und Geräte Leasingraten für zehn Kraftfahrzeuge Gerichts- und ähnliche Kosten Gerichts-, Anwalts-, Vollstreckungs- und andere Parteikosten

23 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Kosten für Sachverständige Sachverständigenentschädigungen 2. Schätzgebühren 3. Übersetzungskosten 3 4. Gutachten Dienstreisen Reisekosten nach Einzelabrechnung Dienstreisen (Ausland) Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der 3 Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 3 1. Reisekostenvergütungen für den Hauptpersonalrat 2. Reisekostenvergütungen für örtliche Personalvertretungen Verfügungsmittel Minister Für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Verfügungsmittel Staatssekretär Für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Veröffentlichungen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden.

24 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Verpflichtungsermächtigung: Betrag: davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Aus dem Ansatz werden alle Ausgaben des TMWAT geleistet, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Öffentlichkeitsund Pressearbeit stehen. Der erhöhte Mittelbedarf ab wird mit der Neustrukturierung der Öffentlichkeitsarbeit begründet Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen im 25. Zusammenhang mit vorübergehendem Arbeitskräftemehrbedarf Kostenerstattung an die Thüringer Aufbaubank Kostenerstattung an die Thüringer Aufbaubank für die Durchführung der Aufgaben gemäß Rahmenvereinbarung im Bereich der Wirtschaftsförderung (Programmumsetzung) sowie Prüftätigkeiten auf Grund der Prüfauflagen der KOM im Zusammenhang mit dem Einsatz von Mitteln aus den EU-Strukturfonds Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Thüringen 19.5 Mehrausgaben bei UT 1 dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei geleistet werden. Rückzahlungen früherer Haushaltsjahre können von den Ausgaben abgesetzt werden. Ende des Jahres 25 wurde mit der Bundesrepublik Deutschland ein Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch die Bundesnetzagentur abgeschlossen (ThürStAnz. v ). Danach nimmt die Bundesnetzagentur im Wege der Organleihe verschiedene Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahr. Im Gegenzug ist der Freistaat Thüringen verpflichtet, die sich hieraus ergebenden Verwaltungskosten der Bundesnetzagentur zu tragen.

25 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Erstattung der Kosten für Tätigkeiten nach Artikel 1 Abs. 1 Verwaltungsabkommen 2 Erstattung der personellen und sächlichen Verwaltungsmittel neu 11 Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften Forum für Zukunftsenergien e.v Forum Vergabe e.v Die veranschlagten Haushaltsmittel waren bisher im in den entsprechenden Unterteilen 1 bis 3 veranschlagt Rückzahlungen vereinnahmter Beträge nach Schluss des Haushaltsjahres Vermischter Sachaufwand Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern Auslagen für Vorstellungsreisen 3. Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen 4. Billigkeitsleistungen 5. Kosten für fachärztliche Untersuchungen Führungszeugnisse 7. Ausrichtung von Wirtschaftsministerkonferenzen 8. Sonstiges Kosten für Koordinierungs-, Beratungs- und Akquisitionsmaßnahmen, Ausgaben für wirtschaftspolitische und ressortbezogene Tagungen und Sitzungen 7.5 Aus gruppen Weggefallene oder umgesetzte (542 1) 291 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht umgesetzt nach 7 1 / 981 3

26 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz HGr. 5: HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Zuweisungen an Länder, Länderanteil Thüringens für die Wirtschaftsministerkonferenz Schadensersatzleistungen (im Allgemeinen) 5 5 Erstattungen von Schadenersatzleistungen an Bedienstete des TMWAT, die in Ausübung ihres Dienstes einen Sachschaden erlitten haben Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Umsetzung nach HGr. 6: HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Kraftfahrzeugen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und 1. Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen Erwerb von Fernmeldeanlagen Aus gruppen HGr. 8: HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben neu 291 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht Ausgaben dürfen i.h.d. Einsparungen bei der HGr. 4 geleistet werden. Weggefallene oder umgesetzte (981 1) 991 Abführungen an andere Kapitel des Landeshaushaltes HGr. 9:

27 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz gruppen Ausgaben TGr. 61 Ausgaben für Ausbildung Die Ausgaben der gruppen 61 und 62 sind gegenseitig deckungsfähig. Veranschlagt sind die Kosten für Auszubildende Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Entgelte der Auszubildenden Ausgaben für (6) Auszubildende des TMWAT Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen während der Ausbildung Sachaufwand für Ausbildung Reisen während der Ausbildung Reisekostenvergütungen für Familienheimfahrten und Fahrten an auswärtige Berufsschulen sowie Zuweisungen zur Ausbildung an andere Dienststellen. Nachrichtlich: TGr TGr. 62 Ausgaben für Fortbildung Die Ausgaben der gruppen 62 und 61 sind gegenseitig deckungsfähig. Veranschlagt sind die Kosten für Fortbildungsveranstaltungen Trennungsgeld Sachaufwand für Fortbildung

28 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Fortbildungsveranstaltungen für Personalvertretungen Besuch von Fachfortbildungen Controlling Fachtagungen Schulungskosten für IT Aufstieg in den höheren Dienst Reisen während der Fortbildung Reisekosten für Personalvertretungen Reisekosten für Dienstreisen, Fachtagungen, Seminare und andere Fortbildungsveranstaltungen Nachrichtlich: TGr TGr. 69 Ausgaben für Informationstechnik Veranschlagt sind die Aufwendungen für die im Ministerium installierten Datenverarbeitungsanlagen. Wesentliche DV-Verfahren: - Informationsverarbeitung im Ministerium - Aufgabenerledigung mit PC in der Sachbearbeitung - Datenverarbeitung in der Bibliotheks- und Zeitschriftenverwaltung sowie in den Registraturen, Dokumentenmanagement - DV-Entwicklungsmaßnahmen Geschäftsbedarf, Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung

29 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Hardware Software, einschl. Lizenzen für Software Unterhaltung einschl. Wartung 4. Kommunikation Sonstiges Ausgaben für sonstige Dienstleistungen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Verpflichtungsermächtigung: Betrag: davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Wartungsverträge Softwareupdates/Virenabwehr 3. Digitalisierung Altarchiv 4. Dienstleistungen/Änderungen an den Datenbanken e-learning Software-Lizenzen für Programmerhebungen 7. Sonstiges

30 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Hardware Software, einschl. Lizenzen für Software Kommunikation 4. Sonstiges 252. Weggefallene oder umgesetzte (711 69) 11 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Nachrichtlich: TGr TGr. 71 Kosten des TMWTA im Zusammenhang mit dem Dienstgebäude In der gruppe sind alle zur Unterhaltung des Dienstgebäudes gehörenden Ausgaben veranschlagt Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Miete und Wartung von Fernmeldeanlagen Änderung und Erweiterung von Fernmeldeanlagen Raumsicherungs- und Notrufanlagen (Wartung und Unterhaltung/Ersatz) Sonstiges Bewirtschaftung der Grundstücke

31 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Heizstoffe Elektrizität (ohne Beheizung) Wassergeld Reinigung Grundbesitzabgaben Sonstige Hauswirtschaftskosten 52.8 Zusammen Mieten und Pachten für Grundstücke und Maschinen Die Erläuterungen zu UT 1 sind verbindlich. 1. Mietkosten für Dienstgebäude Max-Reger-Straße Miete für haustechnisches Gerät 3. Miete für Müll- und Recyclingbehälter 4. Mietbezogene Versicherungsleistungen Unterhaltung von gemieteten Gebäuden und baulichen Anlagen Nachrichtlich: TGr Nachrichtlich: Ausgaben der gruppen

32 Ministerium FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Abschluss Einnahmen HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4 Personalausgaben HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 7 Baumaßnahmen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

33 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Bei Kap. 7 2 sind die Mittelstandsförderung, die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), die Förderung des Tourismus und des Fremdenverkehrs sowie die Förderung des Handels veranschlagt. Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Rückzahlung von Überzahlungen aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den gruppen 83 und 86 verwendet werden. Die auf den Bund entfallenden Anteile sind von den Einnahmen abzusetzen. Rückzahlungen von nicht oder nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen, soweit sie nicht von den Ausgaben abzusetzen sind Rückzahlung von Überzahlungen aus Landesprogrammen Rückzahlungen von nicht oder nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen, soweit sie nicht von den Ausgaben abzusetzen sind Rückzahlung von Überzahlungen EFRE (OP EFRE ) Rückzahlungen aus Thüringer Darlehensprogrammen Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Teilnehmergebühren im Zusammenhang mit 625 der Durchführung des Wettbewerbs "Thüringer Marketingpreis" 6 Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden. Teilnehmergebühren im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs "Thüringer Marketingspreis für Tourismus" Einnahmen aus Kooperationen mit anderen Einrichtungen, Institutionen etc. Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei UT 2 verwendet werden Zinsen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den gruppen 83 und 86 verwendet werden. Die auf den Bund entfallenden Anteile sind von den Einnahmen abzusetzen. Es handelt sich um Zinsen, die Zuwendungsempfänger bei nicht fristgemäßer oder zweckentsprechender Verwendung einer Zuwendung zu entrichten haben Zinsen von Zweckverbänden Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den gruppen 83 und 86 verwendet werden. Die auf den Bund entfallenden Anteile sind von den Einnahmen abzusetzen.

34 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Es handelt sich um Zinsen, die Zuwendungsempfänger bei nicht fristgemäßer oder zweckentsprechender Verwendung einer Zuwendung zu entrichten haben Zinsen von öffentlichen Unternehmen 1.4 Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den gruppen 83 und 86 verwendet werden. Die auf den Bund entfallenden Anteile sind von den Einnahmen abzusetzen. Es handelt sich um Zinsen, die Zuwendungsempfänger bei nicht fristgemäßer oder zweckentsprechender Verwendung einer Zuwendung zu entrichten haben Zinsen von anderen Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den gruppen 83 und 86 verwendet werden. Die auf den Bund entfallenden Anteile sind von den Einnahmen abzusetzen. Es handelt sich um Zinsen, die Zuwendungsempfänger bei nicht fristgemäßer oder zweckentsprechender Verwendung einer Zuwendung zu entrichten haben. HGr. 1: HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Weggefallene oder umgesetzte (232 1) 651 Einnahmen aus Rückerstattungen EU-Projekt "Transromanika" HGr. 2: HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Zuweisungen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durchgeführt werden Mehreinnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei den gruppen 83 und 86. Nach 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I, S. 1861), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom (BGBl. I, S. 2246), trägt der Bund die Hälfte der dem Freistaat entstandenen Ausgaben. Im Haushaltsjahr sind Ausgaben in Höhe von insgesamt veranschlagt. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt damit im Jahr insgesamt HGr. 3:

35 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Die Ausgaben der Hauptgruppen 6 und 8 können durch Ausgaben bei Kapitel 7 8 ATG 74 verstärkt werden. Ausgaben HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Kosten für Sachverständige Die Ausgaben sind übertragbar. Verpflichtungsermächtigung: zu UT 3 und 4 Betrag: 51. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu 51. zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Datenbeschaffungen Studien, Konzepte und Untersuchungen im Rahmen der Industrie- und Clusterpolitik sowie zum demographischen Wandel 3. Fachtechnische Stellungnahmen gemäß Nr. 6.1 VV zu 44 ThürLHO, für die der Freistaat keine eigene Prüfbehörde unterhält Zukunftsatlas neu 11 Erstattung von Kosten gemäß 4 Abs. 3 Gesetz über die Errichtung einheitlicher Stellen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz und zur Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 26/123/EG (Thüringer ESErrichtungsG) Die Mittel dienen zur vertraglich festgelegten Finanzierung der einheitlichen Ansprechpartner bzw. einheitlichen Stellen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über die Errichtung und Tätigkeit der einheitlichen Stellen, die im Zuge der Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 26/123/EG ab 1.1. tätig sind Rückzahlungen vereinnahmter Beträge nach Schluss des Haushaltsjahres

36 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Rückzahlungen an den Bund nach 8 Abs. 2 des Gesetzes 96 über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Zinsrückzahlungen gemäß 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" i. V. m. Nr. 6, Abschnitt D, Teil II des Koordinierungsrahmens über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ab Branchenkonferenzen, Veranstaltungen Die Ausgaben sind ab dem Jahr bei UT 3 veranschlagt neu 11 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 18. Die Ausgaben sind übertragbar. Verpflichtungsermächtigung: Betrag: 65. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu 65. zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Wirtschafts- und Innovationsrat Weimarer Wirtschaftsgespräche Branchenkonferenzen, Veranstaltungen im Rahmen der Industriepolitik Zinsausgaben an den Bund Aus gruppen

37 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T. HGr. 5: HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gewährung eines Ertragszuschusses an die LEG Thüringen mbh Zuschüsse für die Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsabkommens 1. Die Ausgaben sind übertragbar. Verpflichtungsermächtigung: Betrag: 1. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu 1. zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n neu 129 Zuwendung an den Verein thüringia international school Weimar e. V Zuwendungen an Sonstige im Rahmen der Kofinanzierung der Technischen Hilfe des EFRE (Operationelles Programm Thüringen 2-26) Die Mittel dienten bis 28 zur Kofinanzierung der Projektausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe des EFRE in 73 / Zuwendungen an Sonstige als Kofinanzierung im Rahmen der Technischen Hilfe des EFRE (Operationelles Programm Thüringen ) 912.

38 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz noch zu Verpflichtungsermächtigung: Betrag: 848. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Die Mittel dienen zur Kofinanzierung der Projektausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe des EFRE in 73 / des OP sowie der EFRE-bezogenen Ausgaben für die transnationalen Projekte (TNA). Basis dafür ist der Leitfaden für den Einsatz der Technischen Hilfe aus Mitteln des ESF sowie des EFRE vom in aktueller Fassung. 1. Technische Hilfe Transnationale Projekte (TNA) Aus gruppen Weggefallene oder umgesetzte (681 1) 681 Schadensersatzleistungen (im Allgemeinen) HGr. 6: HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen Erwerb, Sanierung und Entwicklung der Immobilie "Erfurter Hof" in Erfurt Aus gruppen HGr. 8:

39 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben Globale Minderausgaben HGr. 9:

40 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz gruppen Ausgaben TGr. 7 Förderung von Marketing und Akquisition Die Ausgaben sind übertragbar. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der gruppen 7 und 74 sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung: Betrag: 3. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Die weltweite Vermarktung Thüringer Produkte erfordert umfangreiche Maßnahmen zur Markterschließung und -aufbereitung. Diese Maßnahmen begründen den Mittelbedarf bei der Außenwirtschaftsförderung. Es sollen Thüringer Unternehmen, die nach Marktstellung, Kapitalausstattung, Umsatz und Beschäftigtenzahl der mittelständischen Wirtschaft zuzurechnen sind, sowie Cluster, Kammern und wirtschaftsnahe Verbände gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung vom (ThürStAnz. 15/27) sowie der Änderung vom (ThürStAnz. 17/29). Weiterhin werden Mittel aus dem Operationellen Programm EFRE für Thüringen für die Außenwirtschaftsförderung (683 7) bereitgestellt (vgl. Kapitel ). 13. der Mittel sind für repräsentative Ausgaben vorgesehen Ausgaben für die Bearbeitung der einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung Aufwandsentschädigung gemäß Treuhandvertrag mit der AG der Thüringer IHK'n vom , 1. Änderung vom , 2. Änderung vom Beteiligung des Landes an Messen und Ausstellungen Die Mittel sind vorgesehen für die Beteiligung des Freistaats Thüringen mit Informationsständen im Rahmen von Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Messen, verstärkt im Ausland, um neue Märkte zu erschließen.

41 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Mehrausgaben bei UT 2 dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei geleistet werden. Verpflichtungsermächtigung: Betrag: 2. davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu 2. zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Die Mittel sind vorgesehen für: 1. Aktivitäten des TMWAT zur Außenwirtschaftsförderung, auch für die Vorbereitung von Vortrags- und Podiumsveranstaltungen sowie Workshops und Besuche des Ministers oder Staatssekretärs im Ausland Durchführung der Imagekampagne "Willkommen in der Denkfabrik" Zuschüsse für Thüringen-Akquisition und für Pflege internationaler wirtschaftlicher Kontakte Erstattet werden der Einsatz von Sach- und Personalkosten der LEG, die im Zusammenhang mit der Investorensuche, der Förderberatung sowie des Standortmarketings für den Wirtschaftsstandort Thüringen entstehen (Vereinbarung TMWTA - LEG vom , Änderung der Vereinbarung vom ). Die Mittel sind vorgesehen für: 1. Thüringen Akquisition außenwirtschaftspolitische Aufgaben Messegemeinschaftsstände des Freistaates Thüringen

42 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz Zuschüsse an private Unternehmen zur Absatzförderung Zuschüsse an Unternehmen (KMU) für - Außenwirtschafts- und Marketingberatung - Imagemaßnahmen - Einzelbetriebliche Beteiligung an internationalen Fachmessen im In- und Ausland. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung vom (ThürStAnz. 15/27) sowie der Änderung vom (ThürStAnz.17/29). Weiterhin werden Mittel aus dem Operationellen Programm EFRE für Thüringen für die Außenwirtschaftsförderung bereitgestellt (vgl. Kapitel ) Zuschüsse an Andere zur Außenwirtschafts- und Absatzförderung Förderung von gemeinschaftlichen Beteiligungen Thüringer Unternehmen an internationalen Messen im In- und Ausland, Präsentationen im Ausland sowie von gemeinschaftlichen Imagemaßnahmen von Thüringer Clustern. Die Zuwendung erfolgt an Kammern, Thüringer Cluster und wirtschaftsnahe Verbände. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung vom (ThürStAnz. 15/27) sowie Änderung vom (ThürStAnz. 17/29). Nachrichtlich: TGr

43 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Wirtschaft FZ Zweckbestimmung Ist 28 Ansatz 29 Ansatz TGr. 72 Förderung der Leistungssteigerung im Fremdenverkehrsgewerbe, Fremdenverkehrswerbung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der gruppen 72 und 73 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar. Verpflichtungsermächtigung: Betrag: davon fällig: 211 bis zu 212 bis zu 213 bis zu 214 ff bis zu zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast. d. HH - Jahre Durch die bis 28 in Anspruch gen. VE () Durch die 29 ausgebrachte VE () Durch die ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. n Kosten für die Beteiligung von Sachverständigen an der Erstellung von tourismusrelevanten Konzeptionen Auftrag Betriebsvergleich Thüringer Gastgewerbe Fortschreibung der Landestourismuskonzeption Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überprüfung und Verbesserung der Qualität touristischer Angebote Durchführung von Wettbewerben und Tourismusveranstaltungen Mehrausgaben dürfen durch Mehreinnahmen bei verstärkt werden. Die Mittel dienen der Durchführung des "Thüringer Marketingpreises für Tourismus" und zur Durchführung von Workshops zur Verbesserung des Innenmarketings.

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