Eingriffbilanz. zum Bebauungsplan Buckower Felder

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1 Eingriffbilanz zum Bebauungsplan 8-66 Buckower Felder Juni 2017

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3 Bebauungsplan 8-66 Gerlinger Straße / Buckower Damm, Berlin-Neukölln Eingriffsbilanz Stand Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Württembergische Str Berlin Auftragnehmer: Landschaftsarchitekten GmbH Prager Platz Berlin Bearbeitet von: V-Prof. Dr. Carlo Becker Dipl. Ing. Sebastian Schramm Unter Verwendung des Entwurfes des Umweltberichts 2013, erstellt durch Ökologie & Planung Juni 2017

4 Eingriffsbilanz BGMR Landschaftsarchitekten (2016)

5 Eingriffsbilanz Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Vor-Eingriffs-Zustand Nach-Eingriffs-Zustand Tabellarische Eingriffsbewertung (Bilanz) Ergebnis Kartenverzeichnis Karte 1: Biotoptypenkartierung... Anhang I BGMR Landschaftsarchitekten (2016)

6 1 Einleitung Ziel und Gegenstand der nachfolgenden Eingriffsuntersuchung ist es, den Umfang des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild entsprechend dem Berliner Naturschutzgesetz zu ermitteln. Die Untersuchung erfolgt nach dem Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (Stand ). Das darin beschriebene Ausführliche Verfahren basiert auf der sogenannten Auhagen-Methode. Für die Eingriffsbewertung stehen insgesamt 19 Wertträger zur Verfügung. Hierfür werden Wirkräume mit unterschiedlicher Flächenwertigkeit abgegrenzt. Die Wertpunkte werden je m² vergeben; daraus folgt eine rechnerische Teilung der zuvor ermittelten Flächengrößen durch Durch den Vergleich (Bilanzierung) des Vor-Eingriffs-Zustandes mit dem Nach-Eingriffs-Zustand wird festgestellt, ob die durch den B-Plan verursachten Eingriffsfolgen durch die Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Eingriffsbewertung ist auf der Grundlage des Bebauungsplans (Stand ) erarbeitet und fand sowohl für die abiotischen und biotischen Faktoren des Naturhaushaltes als auch für den Schutzgutkomplex Landschaftsbild/Erholung Anwendung. Als Fläche für die Bilanzierung wurde ein Eingriffsbereich definiert, der das zukünftig entstehende Allgemeine Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, öffentliche und private Parkanlagen sowie die Pferdeweide als Ausgleichsraum umfasst. Da im Bereich des Mauerwegs (öffentliche naturnahe Parkanlage) keine Veränderungen erfolgen, wird dieser nicht in die Bewertung des Eingriffs einbezogen. Daher reduziert sich die Fläche des Geltungsbereichs von 16,2 ha auf einen Eingriffs- bzw. Veränderungsbereich von 15,5 ha. Die Nutzung einer Teilfläche als Flüchtlingsunterkunft stellt eine Zwischennutzung dar. Nach Ablauf der Zwischennutzung ist der Vorhabensträger verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Daher ist diese Zwischennutzung in der Eingriff-Ausgleichsbilanz nicht zu berücksichtigen. 1.1 Vor-Eingriffs-Zustand In Tabelle 1 werden die vorgenommenen Wertstufen zum besseren Verständnis erläutert und begründet. Tabelle 2 stellt die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung des Zustands vor dem Eingriff für die einzelnen Schutzgüter zusammenfassend dar. Die Daten der Ist-Situation werden für jedes Bewertungskriterium getrennt bewertet. Die Wertpunkte werden je m² gleicher Beeinträchtigungsintensität vergeben. bgmr Landschaftsarchitekten 1

7 Tabelle 1: Erläuterung und Begründung der Wertstufen, Bestand Wertkriterium Werteinstufung Begründung Abiotische Komponenten des Naturhaushaltes Natürliche Funktionen des Bodens und Archivfunktion für die Naturgeschichte Abflussbildung und Wasserhaushalt Versiegelung unter 5 %, aber anthropogene Aufschüttungsböden, mittlere Puffer- und Filterfunktion, Gewässerstrukturgüte Gewässerbelastung durch anthropogen induzierten Oberflächenabfluss Vorhandensein von Kaltluftleitbahnen und Kaltluftabflüssen für den Luftaustausch Stadtklimatische Funktion Mittel bis hoch: sehr schutzwürdige Böden im größten Teil des Plangebietes (außer nordöstliche Ecke) Gering: Unerheblichkeitsbereich im Nordosten des Plangebietes (siehe Abb. 14 Umweltbericht) Sehr Hoch: gesamtes Plangebiet Keine Gewässer vorhanden: gesamtes Plangebiet Gering: gesamtes Plangebiet Nicht vorhanden: gesamtes Plangebiet Sehr gut: größter süd-westlicher gelegener Teil des Eingriffsbereiches Gut: nord-östlicher Teil Biotische Komponenten des Naturhaushaltes Biotoptypenbewertung Biotopverbund im Eingriffsbereich kommen 11 verschiedene Biotoptypen auf ca. 15,5ha vor und werden weitgehend überplant: die geschützten Bereiche werden vor Ort ausgeglichen, Auflistung Biotope siehe Tabelle 2: Tabellarische Eingriffsbewertung nach Wertpunkten Vorhanden: gesamtes Plangebiet Versiegelung unter 5 %, naturnahe Bodengesellschaften, mäßig verändert, hohe Puffer- und Filterfunktion, laut Berechnung des Wasserhaushaltes mittels der Software Storm.WB ergibt sich für alle Bereiche des Eingriffsbereichs ein Gesamtabfluss von weniger als 39% und eine Versickerung von weniger als 40%, ohnehin wird das Plangebiet abflusslos geplant, im Plangebiet befinden sich keine Fließ- oder Standgewässer, falls das Gebiet an bestehende Abwasseranlagen angeschlossen werden muss, besteht ein geringer Oberflächenabfluss, Trennkanalisation, Einzugsgebiet Teltowkanal (Rudower Arm) = Gewässer 1. Ordnung, die Gewässerbelastung wird auch als gering erachtet, wenn kein Oberflächenabfluss aus dem Gebiet heraus erfolgt, laut Umweltatlas verlaufen im Bereich des Plangebietes keine Kaltluftleitbahnen (jedoch ca. 1 km westlich und östlich davon), Grün- und Freifläche mit höchster Schutzwürdigkeit bzw. hoher Schutzwürdigkeit für den nord-östlichen Bereich, die Biotope und der Vegetationsbestand innerhalb des Gebietes sind mehr oder weniger stark anthropogen geprägt, das Gebiet weist nach 28 NatSchGBln unmittelbar geschützte Biotope auf; artenreiche Wiesenbestände, die als Koppel genutzt werden, LaPro: Artenreservoir/ Verbindungsbiotop für die Entwicklung von Arten der Feldfluren und Wiesen; potenzielle Kernfläche des Goldschmiedes (Art des Biotopverbundes), bgmr Landschaftsarchitekten 2

8 Wertkriterium Werteinstufung Begründung Landschaftsbild / Erholung Erkennbarkeit des Stadt- und/oder Naturraumes Anteil landschafts-typischer und/oder gestalterisch wertvoller Elemente sowie Nutzungs- und Strukturvielfalt Visuelle Ungestörtheit Freiflächenversorgung Innere und äußere Erschließung / Verbindungsfunktion Sehr hoch: gesamtes Plangebiet Gering: gesamtes Plangebiet Mittel: gesamtes Plangebiet Sehr hoch: Wege u. Wegränder ca. 0,7 ha 1/5 Pferdekoppel ca. 1,5 ha 1/4 Ackerfläche ca. 1,7 ha Nicht relevant: restliches Plangebiet (landwirtschaftlich genutzt und nicht zugänglich ca ha) Hoch: Wege u. Wegränder ca. 0,7 ha Mittel: restliches Plangebiet ca. 14,8 ha kulturlandschaftlich geprägter Raum am Stadtrand; traditionell landwirtschaftlich genutzt (Koppel ca. 8,5 ha, Acker ca. 6,5 ha), Dorf-Feld-Zusammenhang (Dorfkern Alt-Buckow) nicht mehr vorhanden aber Anteil naturräumlich geprägter Landschaftsteile (Landwirtschaftsflächen) an der Fläche des Eingriffsraumes von über 75 %, Landwirtschaftsflächen (Koppel & Acker) sind kaum gegliedert, die Baumreihen, Feldreine, Feldgehölze sowie Alleen umranden die Landwirtschaftsflächen, diese Landschaftselemente nehmen 10 % der Gesamtflächenzahl an, freier Blick über die Ackerflächen gegeben, klare Grenze zwischen Stadtrand und Umland, nördlich angrenzende Bebauung ist heterogen und eher störend, aber nicht dominierend, Lage des Eingriffsbereichs in einem mit Grünflächen nicht versorgten oder stark unterversorgten Gebiet (<0,1 m²/ew) = sehr hohe Bedeutung, die Koppel kann durch Besucher des Reiterhofs indirekt in Anspruch genommen werden und wird daher mit 1/5 der Fläche angerechnet, die Ackerflächen können temporär z.b. für Herbstfeste oder zum Drachen steigen genutzt werden; 3 von 12 Monaten = ¼ Ackerfläche der größte Teil des Plangebietes steht nicht als Erholungsfläche zur Verfügung (landwirtschaftlich genutzt), zugänglich für die landschaftsbezogene Erholung: Rad- und Gehweg am Buckower Damm, Nord-Süd- Feldweg, im Süden schließt jeweils der Mauerradweg an, ca. 550 m westlich vom Plangebiet besteht ein Grünweg Richtung Norden zum Britzer Garten, das LaPro 2016 stellt heraus, die Erschließungsfunktion zu verbessern und an die übergeordneten Wege und Grünzüge anzubinden, die Ackerflächen sind nicht in kleinere Schläge unterteilt und damit nicht begehbar; äußere Anbindungen an andere erholungsrelevante Freiräume (z.b. Britzer Garten) sind minimal (z.b. Wegeverbindung Christoph-Ruden-Str. nach Norden) bgmr Landschaftsarchitekten 3

9 Wertkriterium Werteinstufung Begründung Freiheit von akustischen und/oder geruchlichen Beeinträchtigungen Mittel: Weg und Wegrand Nord-Süd- Verbindung ca. 0,2 ha 1/5 der Weide ca. 1,5 ha Gering: restliches Plangebiet Lärmbelastung durch den Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Gerlinger Straße u. Buckower Damm) Wege im südwestlichen Bereich entlang des Mauerweges sind Erholungsflächen mit geringer Lärmbelastung < 55 db(a), diese liegen aber außerhalb des Eingriffsbereiches, der nord-südlich verlaufende Weg sowie die südlichen Teile der Pferdeweide sind beruhigt und können zur Erholung genutzt werden, das restliche Eingriffsgebiet hat allgemein keine nennenswerte Erholungsfunktion (Landwirtschaftsfläche) und ist im Norden und Osten verlärmt; Lärmbelastung > 55 db(a) vom Reiterhof geht keine erhebliche Geruchsbelästigung aus, Tabelle 2: Tabellarische Eingriffsbewertung nach Wertpunkten, Bestand (Stand ) Abiotische Komponenten des Naturhaushaltes (Vor-Eingriffs-Zustand) Wertträger Bewertungsstufen Flächengröße (in m²) Wertpunkte Zwischen summe Gesamtsumme Natürliche Funktionen des Bodens und Archivfunktion für die Naturgeschichte mittel bis hoch 126, ,01 gering 28, , Abflussbildung und Wasserhaushalt sehr hoch 154, , Gewässerstrukturgüte keine vorhanden Gewässerbelastung durch anthropogen induzierten Oberflächenabfluss gering 154, , Vorhandensein von Kaltluftbahnen und Kaltluftabflüssen für den Luftaustausch nicht vorhanden Stadtklimatische Funktion sehr gut 126, ,00 gut 28, , Summe abiotische Komponenten bgmr Landschaftsarchitekten 4

10 Biotische Komponenten des Naturhaushaltes (Vor-Eingriffs-Zustand) Wertträger Bewertungsstufen Flächengröße (in m²) Wertpunkte Zwischensumme Gesamtsumme Biotope vegetationsfreie und -arme schotterreiche Flächen 0, , sonstige ruderale Staudenfluren 0, , Pferdeweide, artenreich 31, , Pferdeweide, verarmt 45, , ruderale Wiese, typische, artenreiche Ausprägung einschichtige oder kleine Baumgruppen mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend heimischen Arten 3, ,93 0,07 7 0,52 0, , sonstige extensiv genutzte Äcker 68, , unbefestigter Weg 0,80 3 2, versiegelter Weg 1,39 0 0, Staudenfluren, trockenwarmer Standorte, ruderalisierte Ausprägung, 10-30% Gehölzbewuchs 2, ,71 Zwischensumme Biotoptypen 154, , Biotopverbund Biotopverbund vorhanden 154, , Summe biotische Komponenten bgmr Landschaftsarchitekten 5

11 Landschaftsbild / Erholung (Vor-Eingriffs-Zustand) Erkennbarkeit des Stadt- und / oder Naturraumes sehr hoch 154, , Anteil landschaftstypischer und/oder gestalterisch wertvoller Elemente sowie Nutzungs- und Strukturvielfalt gering 154, Visuelle Ungestörtheit mittel 154, , Freiflächenversorgung sehr hoch 39, ,56 nicht relevant 115, Innere und äußere Erschließung / Verbindungsfunktion hoch 6, ,77 mittel 148, , Freiheit von akustischen und / oder geruchlichen Beeinträchtigungen mittel 17, ,03 gering 137, Summe Landschaftsbild / Erholung Gesamtsumme Vor-Eingriffs-Zustand bgmr Landschaftsarchitekten 6

12 1.2 Nach-Eingriffs-Zustand Durch den Bebauungsplan 8-66 werden für das Plangebiet die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die städtebauliche Neuordnung des Gebietes umsetzen zu können. Die zu erwartenden Eingriffe/Auswirkungen des B-Plans auf den Naturhaushalt, den Arten- und Biotopschutz sowie auf das Landschaftsbild/Erholung werden nachfolgend prognostiziert. Die bereits feststehenden Ausgleichsmaßnahmen, die innerhalb des Plangebietes realisiert werden sollen (vgl. Umweltbericht Kap. 2.3), werden quantitativ und qualitativ berücksichtigt und mitbilanziert. In Tabelle 3 werden die vorgenommenen Wertstufen des Nach-Eingriff-Zustandes zum besseren Verständnis erläutert und begründet. Tabelle 3 fasst den Zustand nach dem Eingriff für die einzelnen Schutzgüter zusammen. Hierbei wurden folgende textliche und grafische Festsetzungen und Annahmen berücksichtigt, die aufgrund des Planungsstandes umgesetzt werden sollen: Festsezungen Baugebiete (Allgemeines Wohngebiet) mit einer GRZ von 0,2 bis 0,4, aktive und passive Festsetzungen zum Lärmschutz für das Wohngebiet im Geltungsbereich und zum Schutz für die nächstgelegene vorhandene Bebauung, öffentliche naturnahe Parkanlage, private naturnahe Parkanlage, Anlage von Dachflächen mit weniger als 15 Grad Neigung um diese extensiv zu begrünen, Begrünung von Tiergaragen mit 60 cm Erdschicht, Versickerung von Niederschlagswasser der Bauflächen über Mulden-Rigolen und andere Systeme, Regenwasserrückhaltebecken und deren naturnahen Begrünung, im allgemeinen Wohngebiet sind Wege im wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, südlich orientierte Außenwandflächen (höher 6 m über Geländeoberkante) sind mit selbstklimmenden, rankenden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen, Anpflanzen und Erhalten von großkronigen Bäumen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (1 Baum pro angefangene 200 m² Grundstücksfläche), Baumpflanzungen im Bereich von Stellplatzanlagen (je 4 Stellplätze ein Baum) Anpflanzen von Bäumen in den dafür ausgewiesenen Flächen entlang der Planstraßen E und F (alle 12 Meter ein Baum), Obstbaumpflanzungen in der privaten naturnahen Parkanlage (1 Baum pro angefangene 200 m² Grundstücksfläche), die Landwirtschaftsfläche M2 (Pferdekoppel) ist als extensive Frischweide zu entwickeln. Die Bepflanzungen sind zu erhalten, bgmr Landschaftsarchitekten 7

13 Annahmen Festsetzung von Flächen mit Bindung zum Anpflanzen von Arten mit beigefügter Pflanzenliste, dass der Eindruck einer lichten Hecke entsteht, Ausweisung einer Fläche zum Anlegen von Feldgehölzen bestehend aus Pflanzinseln mit Sträuchern und Bäumen in einer Größe von 50 m² pro angefangene 500 m² Landwirtschaftsfläche, die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der Bebauungsfelder (ca. 3 ha) setzten sich jeweils aus 10 % gärtnerisch gestalteter Freifläche, 20 % mehrschichtige Gehölzbestände und 70% artenreichen Zier- und Parkrasen zusammen, die ost-west-gerichteten Straßen werden mit grünen Angern gegliedert, für die eine Gestaltung mit artenreichem Zier- und Parkrasen angenommen wird (ca m²), das Regenwasser der öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird laut Rahmenplanung im Geltungsbereich versickert und verdunstet, die öffentliche Parkanlage (1.838 m²) zwischen Pferdekoppel und privater naturnaher Parkanlage wird als Weg mit wassergebundener Wegedecke befestigt 1 die Pferdekoppel wird mittels städtebaulichen Vertrag als extensive Weidefläche auf 3,3 ha entwickelt. Bei einer Beweidung (möglich durch die angrenzende Reitanlage) sollte der Besatz 1-2 Großvieheinheiten (GVE) nicht überschreiten, 1 Auf den Biotopwert gemäß Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin hat dies jedoch keinen Einfluss, da hier sowohl teilversiegelte als auch vollversiegelte Flächen 0 Punkte erhalten. bgmr Landschaftsarchitekten 8

14 Tabelle 3: Erläuterung und Begründung der Wertstufen, Planung (Stand ) Wertkriterium Werteinstufung Begründung Abiotische Komponenten des Naturhaushaltes Natürliche Funktionen des Bodens und Archivfunktion für die Naturgeschichte Abflussbildung und Wasserhaushalt Mittel-Hoch: alle un- und teilversiegelten südwestlichen Flächen Gering: alle un- und teilversiegelten Flächen des nord-östlichen Bereiches Sehr gering: vollversiegelten Flächen (Straßen, Graudächer), extensive gepflegte Dachflächen Sehr Hoch: gesamter Eingriffsbereich Gewässerstrukturgüte Bedingt naturnah: geplante drei Versickerungsteiche (3.691 m²) Gewässerbelastung durch anthropogen induzierten Oberflächenabfluss Vorhandensein von Kaltluftleitbahnen und Kaltluftabflüssen für den Luftaustausch Stadtklimatische Funktion Gering: gesamter Eingriffsbereich Nicht vorhanden: gesamtes Plangebiet Sehr Gut: geplante Grün- und Landwirtschaftsflächen Gut bis mittel: zukünftiger bebauter Bereich Biotische Komponenten des Naturhaushaltes Biotoptypenbewertung durch den B-Plan werden die vorhandenen Biotope im Geltungsbereich überplant, die Baumreihen entlang der Straße für den größten Teil des Gebietes (süd-westen) ergibt sich eine mittel-hohe Bewertung von 8 Wertpunkten aufgrund der hohen Puffer- und Filterfunktion der dort vorkommenden Böden, für den nord-östlichen Gebietsteil ist die ursprüngliche, natürliche Funktion des Bodens gering, daher werden dort alle un- und teilversiegelten Flächen gering bewertet; 4 Wertpunkte, vollversiegelte Flächen lassen keine natürlichen Bodenfunktionen zu; 0 WP, die Bodenfunktionen der Gründächer wird mit sehr gering bewertet, da nach dem Berliner Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen 2013 alle Bodenfunktionen mindestens mit gering bewertet werden müssen; Gründächer erfüllen mind. 3 der Kriterien nicht. Darüber hinaus sind die Bodenfunktionen als natürliche Bodenfunktionen definiert, nach Berechnung des Wasserhaushaltes mittels der Software Storm.WB und unter den Annahmen von 80% Gründachflächen, eines Rigolen- Muldensystems und Regenrückhaltebecken ergibt sich für den gesamten Eingriffsbereich die höchst mögliche Einstufung laut dem Berliner Leitfaden zur Eingriffsregelung künstlich angelegt, aber naturnahe Gestaltung von Flachwasserzone, Ufern und Umfeld, nach Berechnung des Wasserhaushaltes mittels Storm.WB und den Annahmen zum Versickerungssystem vor Ort ist die Gewässerbelastung laut Berliner Leitfaden zur Eingriffsregelung als gering einzustufen, mit Anbindung an die öffentliche Entwässerung der umliegenden Gebiete wäre eine Trennkanalisation mit Einleitung in den Teltower Kanal (Gewässer erster Ordnung) gewährleistet, keine Veränderung der Situation, die Grün- und Landwirtschaftsflächen sind weiterhin Kaltluftentstehungsgebiet, durchgrünt und gut durchlüftet, aber kaum Kaltluftabfluss mehr möglich die Überplanung großer Biotopflächen stellt eine erhebliche Umweltauswirkung dar, obschon sie bereits anthropogen geprägt sind, es werden neue Biotope geschaffen, teilweise mit bgmr Landschaftsarchitekten 9

15 Wertkriterium Werteinstufung Begründung liegen außerhalb des Geltungsbereichs, höherem Biotopwert, um den Verlust auszugleichen, hier erfolgt kein Eingriff, die Werteinstufung erfolgt nach dem geplanten Biotop und dem im Berliner Biotopschlüssel zugewiesen Biotopwert, in der privaten naturnahen Parkanlage werden Frischwiesen typischer Ausprägung mit halbierten Biotopwert angenommen, Fassadenbegrünung wird für die Hälfte der Länge aller südlich ausgerichteten Fassaden angenommen; 9000 m² Nutzungs- und Pflegebedingt werden sich auf der privaten naturnahen Parkanlage nicht auf ganzer Fläche typische/ artenreiche Frischwiesenbestände ausprägen können, Mit 3,5 Metern Geschosshöhe plus Kellersockel sind alle Bauten über 6 m Hoch (siehe Vorgabe durch Festsetzung); auf Grund von Türen, Fenster, Terrassen etc. werden 50 % der südlich ausgerichteten Fassaden mit Fassadenbegrünung angenommen, Biotopverbund Vorhanden: Freiflächen im Westteil des Gebietes (mit Teichen, Wiesen, Weiden, Obstbäumen, Hecken, Gehölzen), nicht versiegelte Grünfläche der Wohngebiete und Dachbegrünung) ca. 11,4 ha, Nicht vorhanden: Gebäude ohne Dachbegrünung, ver- und teilversiegelte Flächen WA,Straßen, Wege ca. 4,1 ha, die Wohnbebauung, Straßen und Wege beeinträchtigen die Verbindungsfunktion, die Funktion als Artenreservoir für Arten der Feldfluren und Wiesen geht verloren, neue Grünflächen mit Teichen und Streuobstwiese, artenreichen Angerflächen, Wohngrün und Dachbegrünung im Wohngebiet übernehmen Biotopverbundfunktionen, Landschaftsbild / Erholung Erkennbarkeit des Stadt- und/oder Naturraumes Anteil landschaftstypischer und/oder gestalterisch wertvoller Elemente sowie Nutzungs- und Strukturvielfalt Mittel: gesamtes Plangebiet Mittel: gesamtes Plangebiet Ackerfläche geht verloren, dafür entsteht ein neues, durchgrüntes Wohngebiet mit Freiräumen, Privatgärten, Gräben, Angerflächen, Obstbäumen, Flächenanteil naturräumlich geprägter Landschaftsteile von 25 bis 50 %, angenommen wird eine abwechslungsreiche, durchgrünte Neubebauung, Gestaltung von Grünflächen, Neuanlage von Teichen (Pfuhlen), Streuobstwiesen, umfangreiche Baumpflanzungen, Flächenanteil landschaftstypischer oder gestalterisch wertvoller Elemente liegt bei %, Visuelle Ungestörtheit Mittel: gesamtes Plangebiet identitätsstiftende Weiträumigkeit der Ackerlandschaft geht verloren, neues Wohngebiet wird sich durch eine abnehmende Bauhöhe zum Stadtrand hin an den Stadt-Land-Gradienten anpassen, im Bereich der Grünflächen ist gestalterische Aufwertung vorgesehen, hier entstehen neue Sichtbeziehungen, bgmr Landschaftsarchitekten 10

16 Wertkriterium Werteinstufung Begründung Freiflächenversorgung Innere und äußere Erschließung/Verbindungsfunktion Sehr hoch: im B-Plan ausgewiesene priv. naturnahe Parkanlage, öffentliche Parkanlage, 1/2 Grünflächen der Baugebiete, 1/5 der Pferdekoppel, gesamt ca. 4,1 ha Nicht relevant: restliches Plangebiet (Gebäude + 50% Überschreitung, 1/2 der Grünflächen der Wohnbebauungsflächen, 4/5 der Pferdekoppel, Straßen = 11,4 ha) Hoch: priv. naturnahe Parkanlage mit Wegerecht für die Allgemeinheit (10% der priv. Parkanlage), öffentliche Parkanlage (Weg), teilversiegelten Wege, Spielplatz, gesamt ca. 0,7 ha Mittel: 1/2 Grünflächen der Wohnbebauungsflächen, Pferdekoppel mit Feldgehölzen, und Hecken, gesamt ca. 5,3 ha die zugänglichen Freiflächen haben eine sehr hohe Bedeutung, da diese in einem mit Grünflächen nicht versorgten oder stark unterversorgten Gebiet liegen, die Grünflächen der Wohngebiete sind teilweise allein für die Bewohner zur Erholung zugänglich, die landwirtschaftlich genutzte Pferdekoppel ist nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich und damit nur eingeschränkt zur Erholungs-nutzung nutzbar. Daher wird nur 1/5 der Ausgleichsfläche als Erholungsgebiet berechnet, die Wege ermöglichen eine Erschließung der Grünflächen für die Erholungsfunktionen, der Spielplatz, wie die Parkanlage liegen entlang der Wege, innerhalb der im B-Plan ausgewiesenen Grünflächen ist eine Erschließung für die hier angemessene natur- und landschaftsbezogene Erholung gewährleistet, es besteht eine Nord-Süd-Anbindung an den Mauerweg, die Pferdekoppel ist nur einem bestimmten Personenkreis über das Gelände des Reiterhofes zugänglich, die äußere Erschließung bleibt gleich, Freiheit von akustischen und/oder geruchlichen Beeinträchtigungen Gering restliches Plangebiet ca. 9,4 ha Mittel: priv. naturnahe Parkanlage im Südwesten, Grünflächen der Wohngebäude., öffentliche Parkanlage und 1/5 der Weide, gesamt ca. 5,5 ha Grün- und Freiflächen im Südwesten des Gebietes und der Wohnflächen sowie 1/5 der Weidefläche mit geringer Lärmbelastung < 55 db(a), restliches Gebiet hat keine Erholungsfunktion oder ist mit über 55 db (A) stark Lärmbelastet, Gering: restliches Plangebiet ca. 10 ha bgmr Landschaftsarchitekten 11

17 Tabelle 4: Tabellarische Eingriffsbewertung, Planung (Stand ) Abiotische Komponenten des Naturhaushaltes (Nach-Eingriffs-Zustand) Wertträger Bewertungsstufen Flächengröße (in m²) Wertpunkte Zwischen summe Gesamtsumme Natürliche Funktionen des Bodens und Archivfunktion für die Naturgeschichte mittel-hoch 90, ,60 gering 13, ,28 sehr gering 51,13 0 0, Abflussbildung und Wasserhaushalt sehr hoch 154, , Gewässerstrukturgüte bedingt naturnah 3, ,15 22 Gewässerbelastung durch anthropogen induzierten Oberflächenabfluss gering 154, , Vorhandensein von Kaltluftbahnen und Kaltluftabflüssen für den Luftaustausch nicht vorhanden Stadtklimatische Funktion sehr gut 61, ,76 gut bis mittel 93, , Summe abiotische Komponenten bgmr Landschaftsarchitekten 12

18 Biotische Komponenten des Naturhaushaltes (Nach-Eingriffs-Zustand) Wertträger Bewertungsstufen Flächengröße (in m²) Wertpunkte Zwischensumme Gesamtsumme Biotope Wohngebiete (GRZ 0,4) Versiegelte Flächen (60%) (GRZ zzgl. 50% Überschreitung gem. 19 (4) BauNVO 169, Gebäude ohne Dachbegrüng 2,83 0 0, Gebäude mit extensiver Dachbegrüng 11, , , , ver- und teilversiegelte Stellplätze/Wege/ Freiflächen 7,07 0 0,00 Grünflächen (40%) 14,13 5,6 79, Wohngebiete (GRZ 0,3) Versiegelte Flächen (45%) (GRZ zzgl. 50% Überschreitung gem. 19 (4) BauNVO 91, Gebäude ohne Dachbegrüng 1,52 0 0, Gebäude mit extensiver Dachbegrüng 6, , , , ver- und teilversiegelte Stellplätze/Wege/ Freiflächen 3,80 0 0,00 Grünflächen (55%) 13,93 5,6 78, Wohngebiete (GRZ 0,2) Versiegelte Flächen (30%) (GRZ zzgl. 50% Überschreitung gem. 19 (4) BauNVO 13, Gebäude ohne Dachbegrüng 0,23 0 0, Gebäude mit extensiver Dachbegrüng 0, , , , ver- und teilversiegelte Stellplätze/Wege/ Freiflächen 0,57 0 0,00 Grünflächen (70%) 3,97 5,6 22,23 36 Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung 9, ,00 36 private naturnahe Parkanlagen 456, Frischwiesen, (typische Ausprägung) 15,41 18,00 277, sonstiger Einzelbaum, heimische Baumart, Jungbaum (< 10 Jahre) 77 Stück 0,50 38, teilversiegelte Wege 0,32 0,00 0, private naturnahe Teiche 3,69 38,00 140, öffentliche naturnahe Parkanlage Weg mit wasssergeb. Befestigung 1,83 0 0,00 0 öffentlicher Spielplatz Spielplatz, weitgehend ohne Bäume 2,43 2 4,86 5 bgmr Landschaftsarchitekten 13

19 Biotische Komponenten des Naturhaushaltes (Nach-Eingriffs-Zustand) Wertträger Bewertungsstufen Flächengröße (in m²) Wertpunkte Zwischensumme Gesamtsumme Straßenflächen Straßen mit Asphaltdecke, unregelmäigen Baumbestand, Zusatzcode: Alleen, lückig, jüngere Bestände und Neupflanzungen, überwiegend heimische Gehölze ( ) 16, , Straßen mit Asphalt- oder Betondecken; Planstraße A und G 5,47 0 0, Wege vollversiegelt 0,28 0 0,00 Anger 5161 artenreicher Zier- und Parkrasen 4, ,54 23 Einzelbäume Stellplätze sonstiger Einzelbaum, heimische Baumart, Jungbaum (< 10 Jahre) 75 Stück 0,5 36,00 38 Ausgleichsfläche Frischweiden, typische (artenreiche) Ausprägung 32, , Feldhecke, von Bäumen überschirmt (>10%) 2, , Feldgehölze, überwiegend heimische Gehölzarten; jüngere Bestände und Neupflanzungen 2, ,00 Zwischensumme Biotoptypen Biotopverbund Biotopverbund vorhanden 114, ,60 nicht vorhanden 40,71 0 0, Summe biotische Komponenten bgmr Landschaftsarchitekten 14

20 Landschaftsbild / Erholung (Nach-Eingriffs-Zustand) Wertträger Bewertungsstufen Flächengröße (in m²) Wertpunkte Zwischensumme Gesamtsumme Erkennbarkeit des Stadt- und / oder Naturraumes mittel 154, , Anteil landschaftstypischer und/oder gestalterisch wertvoller Elemente sowie Nutzungsund Strukturvielfalt mittel 154, , Visuelle Ungestörtheit mittel 154, , Freiflächenversorgung sehr hoch 40, ,30 nicht relevant 113,97 0 0, Innere und äußere Erschließung / Verbindungsfunktion hoch 7, ,00 mittel 53, ,00 gering 93,82 0 0, Freiheit von akustischen und / oder geruchlichen Beeinträchtigungen mittel 55, ,00 gering 99,40 0 0,00 21 Summe Landschaftsbild / Erholung Gesamtsumme Nach-Eingriffs-Zustand bgmr Landschaftsarchitekten 15

21 1.3 Tabellarische Eingriffsbewertung (Bilanz) Die Bilanzierung der Wertpunkte für den Vor- und Nacheingriffszustand ist in Tabelle 5 zusammengestellt. Tabelle 5: Tabellarische Eingriffsbewertung, Bilanz (Stand ) Abiotische Komponenten des Naturhaushaltes Wertträger Bewertung Vor- und Nach-Eingriffszustand Eingriffsbilanz Natürliche Funktionen des Bodens Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Abflussbildung und Wasserhaushalt (Verhältnis von Versickerung und Verdunstung) Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Gewässerstrukturgüte Vor-Eingriffszustand 0 Nach-Eingriffszustand Gewässerbelastung durch anthropogen induzierten Oberflächenabfluss Vor-Eingriffszustand 929 Nach-Eingriffszustand Vorhandensein von Kaltluftbahnen und Kaltluftabflüssen für den Luftaustausch Vor-Eingriffszustand 0 Nach-Eingriffszustand 0 0 Stadtklimatische Funktion Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Gesamtdifferenz abiotische Komponenten Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Biotische Komponenten des Naturhaushaltes Wertträger Bewertung Vor- und Nach-Eingriffszustand Eingriffsbilanz Biotoptypen Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Biotopverbund Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Gesamtdifferenz biotische Komponenten Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand bgmr Landschaftsarchitekten 16

22 Landschaftsbild / Erholung Wertträger Bewertung Vor- und Nach-Eingriffszustand Eingriffsbilanz Erkennbarkeit des Stadt- und / oder Naturraumes Vor-Eingriffszustand 1548 Nach-Eingriffszustand Anteil landschaftstypischer und/oder gestalterisch wertvoller Elemente sowie Nutzungs- und Strukturvielfalt Vor-Eingriffszustand 0 Nach-Eingriffszustand Visuelle Ungestörtheit Vor-Eingriffszustand 464 Nach-Eingriffszustand Freiflächenversorgung Vor-Eingriffszustand 235 Nach-Eingriffszustand Innere und äußere Erschließung / Verbindungsfunktion Vor-Eingriffszustand 323 Nach-Eingriffszustand Freiheit von akustischen und/ oder geruchlichen Beeinträchtigungen Vor-Eingriffszustand 53 Nach-Eingriffszustand Gesamtdifferenz Landschaftsbild Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand Gesamtdifferenz aller Schutzgutkomplexe Vor-Eingriffszustand Nach-Eingriffszustand bgmr Landschaftsarchitekten 17

23 1.4 Ergebnis Unter Voraussetzung der Umsetzung der Festsetzungen und Annahmen 2 zum Bebauungsplan, kann der Eingriff im Geltungsbereich des Bebauungsplanes getrennt nach zwei Schutzgutkomplexen wie folgt ausgeglichen werden: biotische und abiotische Komponenten: 90 %, Landschaftsbild und Erholung: 72 %. Dem entsprechend wären außerhalb des Geltungsbereiches zum Ausgleich und Ersatz nicht vermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft Maßnahmen in Höhe von folgenden Wertpunkten (WP) notwendig: biotische und abiotische Komponenten: 877 WP, Landschaftsbild und Erholung: 726 WP. Die entsprechende Flächengröße der Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches, ist abhängig vom Bestandswert der aufzuwertenden Fläche (sprich der Wertigkeit der einzelnen Ökosystemdienstleistungen der Fläche). Wird zum Beispiel eine versiegelte Fläche zur Befreiung von den planungsbedingten Eingriffen in einen Obstwiese mit grünlandartigem Unterwuchs und Gehwegen zur Erholungsnutzung umgewandelt, wird eine Fläche von etwa. 1,5 ha benötigt. Für Bestandsflächen mit entsprechend höher bewerteten Biotopen, Leistungs- und Funktionsfähigkeiten des Naturhaushalts oder Erholungsnutzungen von Natur und Landschaft, wird entsprechend mehr Fläche benötigt. So würde die Aufwertung eines Trittrasens in eine Frischwiese typischer, artenreicher Ausprägung ca. 2,7 ha an Ausgleichsfläche bedürfen. Maßnahmen und Erfordernisse zum Ausgleich und Ersatz der Beeinträchtigung der Schutzgutkomplexe, mit möglichst räumlichem Bezug zum Eingriffsort, wurden mit der Bezirksverwaltung Neukölln (Landschaftsplanung, Straßen- und Grünflächenamt) besprochen. Großflächige Ausgleichsmaßnahmen stehen im näheren Umfeld nicht zur Verfügung bzw. kommen nicht in Betracht. Ein Teil der Kompensation kann über die Pflanzung von ca. 30 Straßenbäumen erfolgen, was vom Straßen- und Grünflächenamt in Aussicht gestellt wurde. Konkrete Standorte sind derzeit noch in Diskussion. 2 Für die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen innerhalb des Plangebietes, die durch Festnahmen gesichert sind oder angenommen wurden, siehe Kapitel Anwendung der Eingriffsregelung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan bgmr Landschaftsarchitekten 18

24 Anhang I: Biotoptypenkartierung bgmr Landschaftsarchitekten 19

25 zum Bebaungsplan 8-66 Buckower Felder Juni 2017

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