Stadt Lübben (Spreewald)

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1 Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss nicht öffentliche Sitzung am: X Finanzausschuss am: X Bauausschuss am: X Hauptausschuss (bei Koordinierungsbedarf) am: X Stadtverordnetenversammlung am: Lesung am: 2. Lesung am: Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Bauwesen Sachgebiet: Aktenzeichen: Teilakte/Vorgang: Vorlagen- Nr.: 2013/060 Datum: Beschlussgegenstand: Gründung eines Eigenbetriebes zur Schmutzwasserentsorgung der Stadt Lübben (Spreewald). Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) beschließt die Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) zum zur Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Schmutzwassers. Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen) Möglichkeit der Kommune zur wirtschaftlichen Beteiligung Eigenbetriebe zu gründen: 1 i.v.m. 92 Abs. 1 und 2 Nummer 1 sowie 93 BbgKVerf Zustimmungsnotwenigkeit der Gemeindevertretung: 28 Abs. 2 Nr. 20 BbgKVerf Begründung: Die Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Hoheitsaufgabe der Kommunen, die Stadt Lübben (Spreewald) ist zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Sowohl finanzwirtschaftliche als auch organisatorische Eigenständigkeit sind die Vorzüge dieser Organisationsform. Eigenbetriebe sind gemäß 86 Abs. 1 Nummer 1 BbgKVerf als Sondervermögen zu führen, so dass eine strikte Trennung vom städtischen Haushalt erfolgen muss. Eine Vermischung von Einnahmen und Ausgaben ist somit ausgeschlossen. Von 2002 bis 2009 war die Abwasserentsorgung der Stadt Lübben (Spreewald) bereits in einem Eigenbetrieb organisiert. Die technische Betriebsführung und die Buchführung erfolgten gegen ein Betriebsführungsentgelt durch die Stadt- und Überlandwerke GmbH. Anschließend wurde der Eigenbetrieb aufgelöst (Beschluss 55/2009) und der Betriebsführungsvertrag gekündigt. Bei der Rückführung der Stadtentwässerung und Wiedereingliederung bei der Stadt Lübben (Spreewald) im Jahr 2010 wurden die bisher durch die Stadt- und Überlandwerke GmbH erfüllten Aufgaben gestückelt auf viele verschiedene Mitarbeiter in der Verwaltung aufgeteilt und mussten zusätzlich zur bisherigen Tätigkeit durch diese abgearbeitet werden. Eine geplante personelle Aufstockung wurde nicht realisiert. Eine Auflistung der momentanen Aufgabenverteilung des Schmutzwasserbereiches finden Sie im beiliegendem Konzept auf Seite 2. Um die Abläufe zu optimieren und effizienter zu gestalten sollte eine selbstständige Organisationseinheit in Form eines Eigenbetriebes gegründet werden. Der Eigenbetrieb ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen. Er besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit. Im Außenverhältnis, also im Verhältnis zum Bürger ergibt sich keine andere Rechtswirkung. Es handelt weiterhin die Stadt Lübben (Spreewald) wenn auch unter dem Namen Eigenbetrieb. Vorteile eines Eigenbetriebes gegenüber der jetzigen Organisation sind: - Die Herauslösung aus dem allgemeinen Haushalt und die dadurch verbundene Möglichkeit zur Verfolgung betriebswirtschaftlicher Ziele - Bessere Transparenz der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge und Erhöhung der Effizienz des eingesetzten Personals - Klare Durchsetzung des Kostendeckungsprinzips Ausschließlich für den Abwasserbereich tätig sind momentan sechs Arbeiter für die Kläranlage und das Kanalnetz, zwei Angestellte für die technischen Dienste, Beiträge und dezentrale Gebühren. Projektbezogen für die Sanierung der Kläranlage wird derzeit befristet ein Techniker beschäftigt. Das Personal bleibt nach der Gründung eines Eigenbetriebes aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit weiterhin bei der Stadt Lübben (Spreewald) angestellt. Die betroffenen Arbeitnehmer sind im Rahmen einer Dienstbesprechung über die Umstrukturierung und die Folgen für sie zu informieren. Der Personalrat ist ebenfalls entsprechend der Gesetzlichkeiten zu informieren bzw. zu beteiligen. In der Anlage 1 finden Sie im Konzept zur Ausgliederung der Abwasserbeseitigung aus der Stadtverwaltung Lübben weitere Erläuterungen unter anderem zur Organisationsstruktur, zur Aufgabenverteilung, zum Standort und zu den Kosten. (Anlage 2 - grün) Es ist für die Werksleitung ein Werkleiter vorgesehen, sowie zwei Angestellte im technischen Bereich und zwei Angestellte im kaufmännischen Bereich. In der Gründungsphase des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) wird sich der Standtort im Rathaus befinden. Mit Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage (insbesondere Sanierung des Gebäudes) soll geprüft, ob zukünftig der Standort der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) auf die Kläranlage verlagert werden kann.

3 Das Gebühreninkasso für die zentralen Schmutzwassergebühren wird derzeit durch die SÜW durchgeführt, momentan belaufen sich die jährlichen Kosten dafür auf rund In 2014 soll nach dem Aufbau der Buchhaltung die Vorbereitungen für die Gebührenrechnung (u.a. Software, Schulungen, Kundenstammdatenbank) so weit vorangetrieben werden, dass ab 2015 das Gebühreninkasso vollständig durch den Eigenbetrieb gewährleistet wird. Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung für die Gründung eines Eigenbetriebes ist nach 100 Satz 1 Nummer 1 BbgKVerf nicht notwendig, eine Absichtserklärung wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mündlich mitgeteilt. Die Gründung eines Eigenbetriebes zur Schmutzwasserbeseitigung ist notwendig um zukünftig die Aufgabenerfüllung bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserentsorgung und -aufbereitung in der Kläranlage der Stadt Lübben (Spreewald) sicherzustellen. Notwendige Folgebeschlüsse: 1. Die notwendige Betriebssatzung wird in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegt. 2. Nach Grundsatzbeschluss der Eigenbetriebsgründung wird im Zusammenhang mit dem kommunalen Haushaltsplan 2014 für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan / Erfolgsübersichtsplan in verkürzter Form für 2014 aufgestellt und zum Beschluss vorgelegt.

4 Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung laut Haushaltsplan 20 Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: Produkt: *unter Untersachkonto: zur Verfügung. Einzahlung laut Haushaltsplan 20 Die Einzahlung i.h.v.: Produkt: 2. ergebniswirksam Aufwand i.h.v.: Produkt: Finanzsachkonto: Finanzsachkonto: Sachkonto: fließt der Buchungsstelle Untersachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Produkt: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. zu. Unterschriften: gez. i. V. Hamann Fachbereichsleiter/in gez. i. V. Neumann Bürgermeister Anlage: 1. Konzept zur Ausgliederung der Abwasserbeseitigung aus der Stadtverwaltung Lübben vom Büro CPU Collberg. 2. Vergleich Kostenentwicklung im Bereich Abwasser Verwaltungskosten (grün). * Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

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24.09.2015 davon Förderung 80 % gemäß Zuwendungsbescheid 929.000,00 S 1.288.708,23 N 232.985,69 S Baunebenkosten Honorar Planung, Vermessung, Gutachten, Gebühren gesamt 1.055.722,54 S Baukosten

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