Niederschrift. des Hauptausschusses. im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5. Frau Karin Hoffmann Stadtverordnete/r bis TOP 15

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1 Niederschrift über die 52. Sitzung der Wahlperiode am: Ort: Beginn/Ende: des Hauptausschusses im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5 19:00 Uhr/ 22:35 Uhr TeilnehmerInnen: Vom Ausschuss Frau Angela Fehrmann Vorsitzende/r Frau Birgit Reichardt-Mewes Stadtverordnete/r Herr Wilfried Janson Stadtverordnete/r Herr Horst Möller Stadtverordnete/r Herr Uwe Rädisch Stadtverordnete/r Herr Björn Wahnfried Stadtverordnete/r Herr Hinrich Stange Stadtverordnete/r Herr Hajo Krage Stadtverordnete/r Frau Patricia Rohde Stadtverordnete/r Frau Maria Herrmann Stadtverordnete/r Frau Karin Hoffmann Stadtverordnete/r bis TOP 15 Herr Wolfgang Schmidt Stadtverordnete/r beratend Herr Hendrik Holtz Stadtverordnete/r beratend bis TOP 15 Herr Jörg Lembke Bürgermeister Gäste Herr Rainer Fehrmann Herr Dr. Tjark Thies Herr Heinz Grothkopp Verwaltung Herr Malte Schaarmann Herr Jürgen Fahl Frau Corinna Brohmeyer Frau Susanne Rickers Bürgerworthalter Fachanwalt für Insolvenzrecht Geschäftsführer Vereinigte Stadtwerke GmbH Verwaltung Verwaltung Verwaltung Schriftführer/in TOP 6 bis TOP 14 bis TOP 17 Es fehlen entschuldigt:./.

2 Tagesordnung: Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Aktuelles aus dem Fachbereich 6. Städtische Beteiligungen: Anpassung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft 14. Stiftung St.-Jürgen-Hospital Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 14. Stiftung St.-Jürgen-Hospital Öffentliche Tagesordnungspunkte 7. Zugänglichkeit von Sitzungsräumen bei öffentlichen Sitzungen, mündlicher Bericht 8. Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre hier: Aufstellung Vorschlagsliste Schöffinnen und Schöffen 9. Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre hier: Aufstellung Vorschlagsliste Vertrauenspersonen 10. Radschnellweg Bad Oldesloe-Hamburg Antrag von Herrn Janson 1730/ / / Beschlusskontrolle öffentlich 1716/ Mitteilungen/Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 13. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil 15. Umsetzung neuer kommunalrechtlicher Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Vereinigten Stadtwerke GmbH und ihrer Tochtergesellschaften 16. Anpassung der Gesellschaftsverträge 1. Vereinigte Stadtwerke GmbH 1731/

3 2. Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH 3. Vereinigte Stadtwerke Media GmbH 4. Regio-Netz Verwaltungs GmbH 5. Regio-Netz GmbH & Co. KG 6. Allgemein Antrag von Frau Reichardt-Mewes 17. Beteiligung Stadtwerke Immobilien GmbH Antrag von Frau Reichardt-Mewes 18. Beschlusskontrolle nicht öffentlich 1717/ Mitteilungen/Anfragen

4 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Eröffnung der Sitzung Frau Fehrmann eröffnet die Hauptausschusssitzung und begrüßt die Anwesenden. Arbeitsauftrag An 1 von 1

5 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung Frau Fehrmann stellt fest, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Hauptausschuss ist mit 14 erschienenen und 11 stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. Frau Rohde merkt an, dass die Punkte 15 bis 17 aus Sicht der FBO noch nicht entscheidungsreif sind und heute nur beraten werden können oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen sind. Aus Sicht von Herrn Wahnfried ist zu Punkt 17 im Sinne der Stadt heute eine Entscheidung vonnöten, um die Grundstücksgeschäfte in Angriff nehmen zu können. Die Punkte 15 und 16 sind diskutabel. Herr Möller kann sich zu den Punkten 15 und 16 Herrn Wahnfried anschließen. Zu Punkt 17 sieht auch er für heute die Notwendigkeit eines Vorankommens. Herr Janson möchte den TOP 14, über den in der Vergangenheit regelmäßig sehr ausführlich beraten wurde, nach den Punkten 15 bis 17 beraten. Frau Fehrmann erwidert, dass zu TOP 14 ein auswärtiger Sachkundiger erwartet wird und ein Verschieben nach hinten daher nicht möglich ist. Nach Auffassung von Frau Herrmann ist die Begründung der Notwendigkeit für eine nicht öffentliche Beratung des TOP 14 zu dürftig, für die Öffentlichkeit nicht transparent und sie entspricht nicht der Kommentierung zur Gemeindeordnung. Die Herren Lembke und Schaarmann verweisen darauf, dass der Ausschuss und nicht der Bürger über die nicht öffentliche Beratung eines Punktes entscheidet. Unter Ziffer 5 der Sitzungsvorlagen wird den Entscheidungsträgern jeweils eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit einer nicht öffentlichen Beratung geboten. Die zusätzliche Kurzinformation für die Öffentlichkeit über die Tagesordnung entspricht einer zwischen Politik und Verwaltung getroffenen Absprache. Frau Herrmann spricht sich dennoch dafür aus, die Notwendigkeit einer nicht öffentlichen Beratung für die Öffentlichkeit ausführlicher zu begründen. Die Arbeit der politischen Vertreter/innen wird dadurch für die Bürger/innen transparenter und erleichtert. Herr Holtz befürwortet, allgemeine Informationen öffentlich zu machen und beantragt, den TOP 14 in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Punkt zu splitten. Frau Herrmann kann sich dem anschließen. Sie verweist nochmals auf ihre vorstehenden Ausführungen. 1 von 2

6 Abstimmungsergebnis über den Antrag von Herrn Holtz: TOP 14 in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Punkt splitten, TOP 14 öffentlich wird am Ende der öffentlichen Punkte beraten. 7 Stimmen dafür 4 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen - angenommen Die Punkte 13 bis 19 werden nicht öffentlich beraten, hierzu wird auf die nicht öffentliche Niederschrift verwiesen. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen - angenommen Die vorstehende Tagesordnung wird festgestellt. Arbeitsauftrag An 2 von 2

7 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil Einwendungen gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am liegen nicht vor. Arbeitsauftrag An 1 von 1

8 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. Arbeitsauftrag An 1 von 1

9 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Aktuelles aus dem Fachbereich 5.1 Herr Schaarmann informiert den Hauptausschuss, dass bezüglich des frühestmöglichen Termins der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindeparlamente unterschiedliche Auffassungen bestehen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration vertritt die Auffassung, dass erst am Tag nach Beginn der neuen Kommunalwahlperiode, also am , eingeladen werden und damit die Sitzung unter Beachtung der Mindestladungsfrist von einer Woche frühestens am stattfinden kann. Die Kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein vertreten eine andere Auffassung. Aufgrund des frühen Wahltermins und des vergleichsweise frühen Beginns der Sommerferien haben sich viele Kommunen dazu entschieden, die konstituierende Sitzung nach Beginn der neuen Wahlzeit in der ersten Juniwoche und darauf aufbauend noch vor der Sommerpause Ausschusssitzungen durchzuführen. So auch Bad Oldesloe. Die konstituierende Sitzung ist am vorgesehen. Die Einladung hierzu erfolgt noch in der alten Wahlzeit. Die gesetzlichen Bestimmungen stehen nach Ansicht der KLV diesem Verfahren nicht entgegen. Ein Gewählter kann auch vor Beginn der Wahlzeit ( ) relevante Mitteilungen (die Einladung zur Sitzung) wirksam empfangen. Zudem kann die neue Vertretung am die vorstehende Vorgehensweise durch Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung unter TOP 2 billigen. 5.2 Herr Lembke berichtet, dass sich zwischenzeitlich mehrere Interessenten an der Gestaltung des Kurparkkreisels beteiligen wollen und der Sachbereich Jugend Kontakt zu einem Künstler aufgenommen hat, der bereits Projekte ähnlicher Art in Hamburg angeleitet hat und das Projekt in Bad Oldesloe koordinieren möchte. 5.3 Der Provider EASYPARK klärt zurzeit, ob er die durch die Stadt Bad Oldesloe im Frühjahr 2014 zur Verfügung gestellten GPS-Daten nicht erhalten hat oder ob die Daten in seinem Hause nicht korrekt verarbeitet wurden. Die EASYPARK-App erkennt die Parkzonen in Bad Oldesloe nicht, weil dem Provider keine GPS-Daten vorliegen (sh. Hauptausschuss am , TOP 12.3). Arbeitsauftrag An 1 von 1

10 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Städtische Beteiligungen: Anpassung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft Sachverhalt: Berichtsvorlage der Stadtwerke vom Aufgrund technischer Schwierigkeiten kann die vorbereitete Präsentation nicht gezeigt werden. Sie wird der Niederschrift als Anlage zu TOP 6 beigefügt. Herr Dr. Thies nimmt an der Sitzung teil. Herr Fahl geht in seinem Vortrag auf die acht Kernpunkte/Gründungsvoraussetzungen nach 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ein und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Die Verträge des IT-Verbundes Stormarn waren nicht Gegenstand der jetzigen Beurteilung durch die Rechtsanwaltsgesellschaft GPP Recht. Der ITV befasst sich in seinen Gremien mit der Thematik und wird sich eventuell separat externer fachlicher Unterstützung bedienen. Nach ausführlicher Aussprache, in der Herr Fahl u.a. darauf hinweist, dass die Vorschläge zu vertraglichen Anpassungen und zur Vorgehensweise unter diesem Tagesordnungspunkt im Wesentlichen identisch sind mit den Vorschlägen zu Tagesordnungspunkt 15 und damit Auswirkungen auf die Tagesordnungspunkte 16 und 17 haben, legt der Hauptausschuss zu diesem Punkt folgendes Vorgehen fest: Die Anpassungsvorschläge werden in die Verträge eingearbeitet. Die überarbeiteten Fassungen werden dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Danach erfolgt die Anzeige bei der Kommunalaufsicht und erst danach wird die finale Empfehlung zur Beschlussfassung durch Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen. Frau Rohde bittet darum, ihr den in der Sitzungsvorlage angesprochenen Muster- Gesellschaftsvertrag des Landes Schleswig-Holstein in Papierform als Anlage zu dieser Niederschrift zur Verfügung stellen. Arbeitsauftrag An 1 von 1

11 Umsetzung neuer kommunalrechtlicher Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Stadtwerke Bad Oldesloe Grundstücksgesellschaften Hauptausschuss am

12 Beteiligungen der Stadt BAD OLDESLOE mit Berücksichtigung Planung VSG Projektgesellschaft SK ,34 Eigenbetrieb der Stad Bad Oldesloe IT Verbund Stormarn Anstalt öffentlichen Rechts Stadt BO: 16,35% SK Grundstücksverwaltungs GmbH SW Bad Oldesloe 100 % SK Komplementärin Grundstücks GmbH & Co. KG SW Bad Oldesloe 100 % SK gmbh SW Bad Oldesloe 37,9% SW Mölln GmbH 35,1 % SW Ratzeburg GmbH 27% SK Stadtwerke Immobilen GmbH SW Bad Oldesloe 5 % SW Mölln GmbH 52 % SW Ratzeburg GmbH 5% VS GmbH 38 % SK Stormarn Windenergie GmbH Wolkenwehe und Co. KG SW Bad Oldesloe 13,3% SK Regio Netz Verwaltungs GmbH VS GmbH 100% SK Komplementärin Regio Netz GmbH & Co. KG VS GmbH z.zt. 100% (Kommanditistin) SK z. Zt netz gmbh VS GmbH 100% SK media gmbh VS GmbH 100% SK service gmbh VS GmbH 100% SK Beteiligung weiterer Gemeinden als Kommanditisten möglich blau: unmittelbare Beteiligungen der Stadtwerk grün: mittelbare Beteiligungen über VSG

13 Anpassung der Gesellschaftsverträge Gründungsvoraussetzungen erfüllt? 102 (1) GO: Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften ( Gründungsvoraussetzungen ) Nrn. 1-8 gelten für alle Gesellschaften bzw. Beteiligungen! Festschreibung im Gesellschaftsvertrag zwingend Weiterer Anpassungsvorschlag Verankerung Rechte der Beteiligungsverwaltung gem. Muster-Gesellschaftsvertrag Land SH

14 102 GO Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften ( Gründungsvoraussetzungen ) 102 (1) GO: Im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben sind 1. Zweckbindung (öffentlicher Zweck) 2. Angemessene Haftungsbegrenzung 3. Gemeindliche Einflussnahme: Entsende- und Weisungsrecht 4. Teilnahmerecht der/des BGM an Gesellschafterversammlungen 5. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates für Strukturentscheidungen gem. 28 (1) Nr. 18 GO 6. Qualifizierte Rechnungslegung 7. Wirtschaftsplanung nach Eigenbetriebsrecht 8. Offenlegungspflichten des sog. Transparenzgesetzes

15 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 1. Zweckbindung: (öffentlicher Zweck) Unternehmensgegenstand: Erwerb und Verwaltung eigenen Grundbesitzes im Rahmen der Daseinsvorsorge Anpassung: Nennung des Ortes/Gebietes der Geschäftstätigkeit (Örtlichkeitsgebot vgl. Erlass und Mustersatzung)

16 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 2. Haftungsbegrenzung: Regelungen zur Haftung weitgehend unverändert GmbH: Haftungsbegrenzung durch Gesellschaftsform GmbH & Co. KG: Haftungsbegrenzung durch Komplementär-GmbH

17 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 3. Gemeindliche Einflussnahme a) Entsenderecht Überwachungsorgan: Gesellschafterversammlung b) Weisungsrecht c) zur Erreichung strategischer Ziele Vertreter bisher: BGM Anpassung: Vertreter ist durch StV zu bestellen ( 104 (1) GO) Zustimmungsvorbehalt hinsichtlich strategischer Ziele liegt bereits bei GV Vertreter durch 65 GO an deren Beschluss gebunden

18 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 4. Teilnahmerecht der/des BGM an der GV (sofern dort nicht Mitglied) ohne Mitsprache- und Stimmrecht Anpassung: Teilnahmerecht wird ergänzt

19 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 5. Vorbehalt der Strukturentscheidungen Entscheidungsvorbehalt seitens Gemeinde bei Strukturentscheidungen gem. 28 Satz 1 Nr. 18: Gründung, Erwerb, Erhöhung, Veräußerung, Auflösung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen Änderung Gesellschaftszweck bei allen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen Beschlussfassung durch Gesellschafterversammlung Vertreter gem. 65 GO an Weisung der Gemeindevertretung gebunden

20 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 6. Rechnungslegung Jahresabschluss/Lagebericht : Anwendung Vorschriften HGB für große Kapitalgesellschaften Änderung bei GmbH: Antrag bei Kommunalaufsicht auf Prüfung als Kleinstkapitalgesellschaft Verankerung Prüfrechte nach 11 KPG Anpassung: wird ergänzt

21 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 7. Wirtschaftsführung Pflicht zur Aufstellung Wirtschafts- und Finanzplans mit Stellenplan gemäß Eigenbetriebsverordnung entspricht bisheriger Regelung im Gesellschaftsvertrag Vorherige Kenntnisgabe an Kommune Anpassung: wird ergänzt

22 Umsetzung 102 (1) GO in Gesellschaftsverträgen StwBO GG 8. Offenlegungspflichten gemäß Transparenzgesetz GmbH: Anpassung gem. Muster- Gesellschaftsvertrag Land SH KG: Regelung obsolet, da Geschäftsführung durch GmbH

23 Anpassung Gesellschaftsverträge StwBO GG Weitere Anpassungsvorschläge: Verankerung Informationsrechte der Beteiligungsverwaltung gem. Muster- Gesellschaftsvertrag Land SH Verankerung Teilnahmerecht der Beteiligungsverwaltung an Gremiensitzungen 109 a (2) GO

24 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Herr Dr. Thies steht aufgrund anderweitiger terminlicher Verpflichtungen bis Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund erfolgt die Behandlung von TOP 14 im Anschluss an TOP 6. TOP 14 ist gesplittet in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Punkt. Der nicht öffentliche Punkt schließt sich unmittelbar an den öffentlichen Punkt 14 an. 14. Stiftung St.-Jürgen-Hospital - öffentlich Herr Dr. Thies ist als Sachverwalter im Insolvenzverfahren der Stiftung St.-Jürgen- Hospital eingesetzt. Berichte in Gremien sind unüblich. Informationsberechtigt sind Gläubiger. Die Stadt ist kein Gläubiger. Herr Dr. Thies ist dennoch gern bereit, allgemeine Information zu geben. Es gibt zwei Verfahrensmöglichkeiten bei Insolvenzverfahren: 1. Regelverfahren 2. Eigenverwaltung Das Verfahren für die Stiftung St.-Jürgen-Hospital wird in Eigenverwaltung durch den bestellten Sachverwalter Herrn Dr. Thies abgewickelt. Der Betrieb wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stillgelegt. Zurzeit geht es darum, Vorhandenes (die Immobilien der Stiftung) zur Befriedigung der Gläubigeransprüche zu verwerten. Ziel ist, mit einem möglichen Restbestand die Stiftung nach Abschluss des Verfahrens weiter zu führen, möglicherweise in veränderter Form. Herr Dr. Thies geht von einem Verfahrensende frühestens im nächsten Jahr aus. Eine Weiterführung der Stiftung würde durch den dann amtierenden Vorstand, und wenn es keinen amtierenden gibt, durch einen vom Gericht bestellten Notvorstand erfolgen. Weitere Information muss nicht öffentlich erfolgen. Frau Fehrmann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Arbeitsauftrag An 1 von 1

25 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Zugänglichkeit von Sitzungsräumen bei öffentlichen Sitzungen, mündlicher Bericht Herr Lembke berichtet, dass die Tür am behindertengerechten rückwärtigen Eingang zum Verwaltungsgebäude vom Parkplatz Hagenstraße nach Abschluss der Reparaturarbeiten wieder einwandfrei funktioniert. Sie ist bei abendlichen Sitzungen/Veranstaltungen bis Uhr geöffnet. Danach kann die Klingelmöglichkeit genutzt werden. Frau Thoms bittet darum, ihren Vorschlag vom , TOP 12.1, umzusetzen. Sie hat vorgeschlagen, auf den Sitzungsraum und den Eingang vom Parkplatz Hagenstraße direkt über dem Sitzungskalender im Internet hinzuweisen. Sehbehinderte können sich diese Information dann vorlesen lassen. Herr Schaarmann sagt die Umsetzung zu. Herr Holtz bedankt sich für die Stellungnahme. Arbeitsauftrag An 1 von 1

26 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Frau Reichardt-Mewes verlässt den Sitzungsraum. 8. Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre hier: Aufstellung Vorschlagsliste Schöffinnen und Schöffen Sachverhalt: Beschlussvorlage des Sachbereichs Ordnungsamt vom Beschluss Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen - angenommen Arbeitsauftrag An 1 von 1

27 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre hier: Aufstellung Vorschlagsliste Vertrauenspersonen Sachverhalt: Beschlussvorlage des Sachbereichs Ordnungsamt vom Beschluss Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Vorschlagsliste zur Benennung der Vertrauenspersonen für die Stadt Bad Oldesloe zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen - angenommen Arbeitsauftrag An 1 von 1

28 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Frau Reichardt-Mewes kehrt in den Sitzungsraum zurück. 10. Radschnellweg Bad Oldesloe-Hamburg Antrag von Herrn Janson Herr Janson erläutert seinen Antrag. Er unterstreicht, dass es heute darum geht, dass Bad Oldesloe in die Machbarkeitsstudie aufgenommen wird. Es geht noch nicht um die konkrete Baumaßnahme. Herr Möller stellt fest, dass für eine Aufnahme in die Studie Fahrradfahrten pro Tag nachgewiesen werden müssen. Solange durch die Aufnahme in die Studie keine Kosten für die Stadt entstehen, hat die CDU nichts dagegen. Vielmehr hält sie, wenn es einen Radschnellweg von Volksdorf über Ahrensburg nach Bad Oldesloe geben soll, eine vernünftige Schließung der Radweglücke in der Gemeinde Neritz für erforderlich, um eine durchgängig sichere Verbindung zwischen Bad Oldesloe und Elmenhorst zu schaffen. Herr Möller überreicht einen entsprechenden Antrag. Der Antrag ist dieser Niederschrift als Anlage zu TOP 10 beigefügt. Nach kurzer Aussprache, ob der Hauptausschuss der richtige Ausschuss für diese Anträge ist, ruft Frau Fehrmann zur Abstimmung auf. Abstimmungsergebnis über den Antrag von Herrn Janson: Der Bürgermeister wird beauftragt, sich umgehend darum zu bemühen, dass Bad Oldesloe in die Machbarkeitsstudie der Metropolregion Hamburg zu den Radschnellwegen aufgenommen wird. 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen - angenommen Abstimmungsergebnis über den Antrag von Herrn Möller: Die Stadtverwaltung möge sich beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/Amt/Kreis?) dafür einsetzen, diese Radweglücke schnellstmöglich zu schließen und somit eine durchgängig sichere Verbindung zwischen Bad Oldesloe und Elmenhorst (Ahrensburg/Hamburg) herzustellen. 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen - angenommen Arbeitsauftrag an 1 von 1

29

30 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Beschlusskontrolle öffentlich Sachverhalt: Berichtsvorlage des Sachbereichs Gremien und Wahlen vom Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Hauptausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zustimmend zur Kenntnis. Arbeitsauftrag An 1 von 1

31 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Mitteilungen/Anfragen 12.1 Frau Rohde hat auf der neuen Homepage der Stadt den Sitzungskalender nicht gefunden Unter Hinweis auf einen kürzlichen Presseartikel fragt Frau Herrmann, warum die Stadtverwaltung nur Wahlhelfer bis zu einem Lebensalter von 59 Jahren verpflichtet. Auch Personen, die älter sind, sind gern bereit, als Wahlhelfer mitzuwirken. Herr Schaarmann und Frau Rickers führen aus, dass Freiwillige ohne Altersbeschränkung immer willkommen sind. Muss die Verwaltung jedoch zum Mittel der Verpflichtung greifen, weil nicht genügend Freiwillige zur Besetzung der Wahlvorstände zusammen gekommen sind, werden Wahlberechtigte bis 59 verpflichtet, weil bei Kommunalwahlen nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ab 60 Jahren das Wahlehrenamt abgelehnt werden darf. Arbeitsauftrag An 1 von 1

32 Niederschrift öffentlich über die 52. Sitzung des Hauptausschusses am Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Nach Abschluss der nicht öffentlichen Beratungen eröffnet die Vorsitzende den öffentlichen Teil wieder und gibt gemäß 35 Abs. 3 GO die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 17. Beteiligung Stadtwerke Immobilien GmbH Antrag von Frau Reichardt-Mewes Der Hauptausschuss hat die Oldesloer Aufsichtsratsmitglieder der VSG angewiesen, einem möglichen Antrag im Aufsichtsrat zum Ankauf zweier Gewerbegrundstücke zuzustimmen. Frau Fehrmann bedankt sich beim Ausschuss und insbesondere bei der Verwaltung für fünf Jahre konstruktiver und angenehmer Zusammenarbeit. Frau Fehrmann schließt die Sitzung Arbeitsauftrag An 1 von 1

33 Beurkundung - öffentlich der 52. Sitzung der Wahlperiode des Hauptausschusses am: Ort: im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5 Beginn/Ende: 19:00 Uhr/22:35 Uhr Fehrmann Vorsitz Rickers Schriftführung 1 von 1

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