Landesplanerische Feststellung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landesplanerische Feststellung"

Transkript

1 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - Landesplanerische Feststellung Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bundesstraße B 212n im Abschnitt Berne Harmenhausen bis Landesgrenze Niedersachsen / Bremen Vorhabenträger / Antragsteller : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg Oldenburg,

2 Landesplanerische Feststellung - Gliederung - 1. Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung Feststellung Maßgaben Verkehr Naturschutz Landwirtschaft Orts- und Landschaftsbild Archäologische Denkmalpflege 5 2. Sachverhalt Rechtscharakter des Raumordnungsverfahrens Planungsvorgeschichte Beschreibung des Vorhabens Bedarfsplan / Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag Verfahrensablauf / Verfahrensunterlagen / Variantenbezeichnungen Wesentliche im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragene Einwendungen und ihre raumordnerische Beurteilung Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Raum - Raumverträglichkeitsuntersuchung Allgemeines Auswirkungen auf die Erfordernisse der Raumordnung (Grundsätze, Ziele und sonstige Erfordernisse) Raumstruktur Zentrale Orte, zentralörtliche Funktionen, Standorte mit bes. Funktionen Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schutz siedlungsbezogener Freiräume Naturräume, Umweltschutz Gewerbliche Wirtschaft, Fremdenverkehr Landwirtschaft, Fischerei Straßenverkehr Schienenverkehr Schifffahrt Luftfahrt Erholung, Freizeit, Sport Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz Natura Gebiets- und Artenschutzbelange Maßgebliche Aspekte des Natura 2000 Gebiets- und Artenschutzes Zusammenhängende und grenzüberschreitende Betrachtung der relevanten Natura Gebiets- und Artenschutzaspekte Prüfung der Zumutbarkeit sowie der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses 57 2

3 3.4. Verkehrliche Belange Städtebauliche Belange Landwirtschaftliche Belange Wasserwirtschaftliche Belange Umweltbelange (Schutzgüter gem. 12 Abs. 2 Satz 2 NROG) Allgemeines / Methodik Schutzgut Mensch Schutzgut Tier und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Schutzgutübergreifende Bewertung Raumordnerische Gesamtabwägung Festlegung des Übergabebereiches an der Landesgrenze Niedersachsen / Bremen Gesamtplanerische Abwägung zur Vorzugswürdigkeit des Übergabebereiches Stromer Landstraße / Boxenlaufstall Differenzierter Abschnittsvergleich Sandhausen Hauptvariantenvergleich Gesamtabwägung Bewertung der zusätzlichen verkehrlichen Belastung im nördlichen Delmenhorster Stadtgebiet, insbesondere auf der Stedinger Straße Begründung der Maßgaben Verkehr Naturschutz Landwirtschaft Orts- und Landschaftsbild Wasserwirtschaft Archäologische Denkmalpflege Hinweise Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Sonstige Hinweise Kostenfestsetzung 102 Anlage Zeichnerische Darstellung der landesplanerisch festgestellten Trasse der B 212n 3

4 1. Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung 1.1 Feststellung Hiermit stelle ich als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit fest, dass der geplante Neubau der Bundesstraße 212 im Abschnitt Berne - Harmenhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/ Bremen in der zeichnerisch dargestellten Trassenführung unter Beachtung der nachfolgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit vereinbar ist. Bei der Trassenführung handelt es sich um die in den Antragsunterlagen als Vorzugsvariante gekennzeichnete Variante AEP optimiert. Die Landesplanerische Feststellung ist auf fünf Jahre befristet. Gemäß 16 Abs. 3 NROG kann diese Frist im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger (Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen) verlängert werden. Die Frist ist gehemmt, solange ein vor Fristablauf eingeleitetes Zulassungsverfahren für das Vorhaben nicht mit einer bestandskräftigen Entscheidung abgeschlossen ist. 1.2 Maßgaben Verkehr 1. Bei der weiteren Planung sind die Ergebnisse der ergänzenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung Überprüfung der Verkehrssituation in der Region Delmenhorst (Stadt Delmenhorst und Teile der angrenzenden Landkreise) zur Verkehrsentlastung bebauter Bereiche zu berücksichtigen. 2. Die in der zeichnerischen Darstellung gekennzeichnete Variante 3 (opt.) ist bei der Konkretisierung der Planung ergebnisoffen mit einzubeziehen, soweit die im Rahmen der Bremer Flächennutzungsplanung vollzogene Abwägung zugunsten der Variante 12 nicht mehr Bestand hat. 3. Zur Reduzierung der zusätzlichen Verkehrsbelastungen im nördlichen Stadtgebiet von Delmenhorst hat der Vorhabenträger im Rahmen seiner Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, dass bei der weiteren Konkretisierung der Planung geeignete verkehrsregelnde, -lenkende und sonstige Maßnahmen zwischen Vorhabenträger, Stadt Delmenhorst und sonstigen Beteiligten abgestimmt und festgelegt werden. 4. Im Rahmen der Konkretisierung der Planung ist im Bereich Hörspe /Husum (Gemeinde Lemwerder) im Verlauf der Querung der L 875 eine Optimierung der Trassenführung anzustreben. Dabei sind auch Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Gärtnereigeländes zu prüfen. 5. Das nach Eisenbahnrecht planfestgestellte und gewidmete Anschlussgleis Delmenhorst- Lemwerder ist von der landesplanerisch festgestellten Trasse der B212n höhenungleich zu queren. 4

5 6. Im Ochtumpolder ist zur Minimierung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Belange der Wasserwirtschaft, des Natur- und Artenschutzes, der Landwirtschaft sowie der Naherholung und des Orts- und Landschaftsbildes eine Aufständerung der Fahrbahn vertiefend zu prüfen Naturschutz 1. Zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist bei der Konkretisierung der Planung in Abstimmung mit dem Land Bremen zu prüfen, inwieweit im Abschnitt der B212n zwischen L 875 und der Landesgrenze in Richtung A 281 ein einbahniger, zweistreifiger Querschnitt vorgesehen werden kann. 2. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sind frühzeitig, das heißt erforderlichenfalls bereits vor Baubeginn vorgezogene Kompensationsmaßnahmen gemäß 42 (5) BNatSchG festzulegen und umzusetzen. Hierzu sind im Vorfeld der Entwurfsplanung weitere Detailuntersuchungen vorzunehmen. 3. Zur weiteren Beurteilung der Auswirkungen der Trasse der B212n auf die wertvollen Biotopkomplexe der Sandhauser- und Engelbartsbrake bzw. der Erforderlichkeit von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind im Rahmen der Entwurfsplanung detaillierte Untersuchungen, insbesondere bezüglich der Gewässerfauna vorzunehmen. 4. Der noch detailliert zu ermittelnde Kompensationsflächenbedarf ist grundsätzlich durch Zusammenlegung von Kompensationsflächen in größeren Maßnahmegebieten umzusetzen Landwirtschaft Für die landesplanerisch festgestellte Linienführung ist im Rahmen der Konkretisierung der Planung - unter Einbeziehung der Flächen für Kompensationsmaßnahmen - eine differenzierte einzelbetriebliche Betroffenheitsanalyse für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu erstellen. Zur Minimierung des Eingriffs in die landwirtschaftlichen Strukturen sind die Möglichkeiten und Hilfestellungen einer Flurbereinigung sowie deren örtliche Akzeptanz zu prüfen. Bei der Neuanbindung von Wirtschaftswegen sind insbesondere auch die Belange der von der Vorzugstrasse betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe im Raum Schönemoor zu berücksichtigen Orts- und Landschaftsbild Die erforderlichen Kreuzungsbauwerke sind mit Rücksicht auf die besondere landschaftliche Situation der Wesermarsch so zu gestalten, dass sie sich möglichst gut in das Orts- und Landschaftsbild einfügen Archäologische Denkmalpflege Die landesplanerisch festgestellte Trasse führt im Bereich der historischen Siedlungsreihen in unterschiedlicher Nähe an denkmalgeschützten Wurten vorbei. Hier bedarf es einer Feinabstimmung der genauen Trassenführung sowie sämtlicher Bodeneingriffe im Zuge der Baumaßnahmen mit der Archäologischen Denkmalpflege. 5

6 2. Sachverhalt 2.1 Rechtscharakter des Raumordnungsverfahrens (ROV) Der geplante Bau der Bundesstraße B 212n von Berne Harmenhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen erfordert nach 1 Nr. 8 der Verordnung zu 15 des Raumordnungsgesetzes (Raumordnungsverordnung RoV) vom ; (BGBl. I S. 2766), zuletzt geändert durch Artikel 2b des Gesetzes v (BGBl. I S. 1914), wegen seiner Raumbedeutsamkeit und seiner überörtlichen Bedeutung die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gem. 12 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 7. Juni 2007 (Nds. GVBl. S.223). Das Raumordnungsverfahren wurde nach diesen Rechtsgrundlagen durchgeführt. Gemäß 12 NROG ist der Zweck eines ROV festzustellen, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt und durchgeführt werden können. Diese Raumverträglichkeitsprüfung schließt die Prüfung von Standort- oder Trassenalternativen ein. Das ROV schließt ebenfalls die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) entsprechend dem Planungsstand ein. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist somit integrierter Bestandteil des Raumordnungsverfahrens, sie beschränkt sich auf die im Raumordnungsverfahren zu prüfenden Belange. Das Ergebnis eines förmlichen landesplanerischen Verfahrens wie des ROV ist nach 3 Ziffer 4 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder Ermessensausübung nach Maßgabe des 4 ROG zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Genehmigungen, Planfeststelllungen und sonstige behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen von Personen des Privatrechts. Weitergehende Bindungswirkungen des Ergebnisses des ROV auf Grund von Fachgesetzen bleiben unberührt. Das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Gemäß 16 Abs. 3 NROG ist die landesplanerische Feststellung zu befristen. 2.2 Planungsvorgeschichte Anfang der 70-er Jahre wurde für die Planung einer BAB 5 (linksseitig der Weser) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und am mit einer Landesplanerischen Feststellung positiv abgeschlossen. Die Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte am Mit der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 1980 wurde der Neubau einer Bundesautobahn zugunsten einzelner Neubauabschnitte (Ortsumgehungen) im Zuge der B 212 aufgegeben. Als anbaufreie Straßen konzipiert und gebaut wurden inzwischen die Ortsumgehungen Nordenham - Atens 6

7 sowie die im Zusammenhang mit dem Bau des Wesertunnels stehenden Ortsumgehungen Esensham und Rodenkirchen und die südlich daran anschließende Strecke bis Brake- Golzwarden. Für den Abschnitt Huntebrück bis Harmenhausen wurde 1982 ein Planfeststellungsverfahren mit einer westlichen Umfahrung von Berne auf der Linie der früheren BAB-Planung eingeleitet. Im Verlauf des Verfahrens stellte sich allerdings heraus, dass die favorisierte (Planfeststellungs-) Trasse ökologisch äußerst problematisch und aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen so nicht durchsetzbar war entschied man sich deshalb für die Durchführung einer neuen Planung bzw. Trassenuntersuchung mit anschließendem Raumordnungsverfahren für den gesamten Bereich von Huntebrück bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen, um eine sachgerechte und gesetzeskonforme Vorgehensweise sicherzustellen. Das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems am landesplanerisch festgestellt. Für den Nordabschnitt von Huntebrück bis zur L875 bei Harmenhausen ( Ortsumgehung Berne ) erfolgte am die Linienbestimmung durch den Bundesminister für Verkehr; seit dem liegt der Planfeststellungsbeschluss vor. Für den weiterführenden Abschnitt bis zur Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde vom Niedersächsischen Innenministerium 1997 aufgrund örtlicher Widerstände insbesondere im Bereich nördlich Delmenhorst, Unklarheit der Führung der B212n zur A281 auf Bremer Gebiet sowie der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf festgelegt, dass die Landesplanerische Feststellung zu gegebener Zeit einer raumordnerischen Überprüfung zu unterziehen sei, wobei hierfür insbesondere die alternativen Übergabepunkte Mühlenhaus und Stromer Landstraße weiterhin als diskussionsfähige Lösungsmöglichkeiten offen bleiben sollten (Erlass d. MI v ). Die Wiederaufnahme der Planung der B212n von Berne - Harmenhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen und weiter mit Anschluss an die A281 nordwestlich des Güterverteilzentrums Bremen (GVZ) erfolgte dann auf der Grundlage der Einstufung der Gesamtmaßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. 2.3 Beschreibung des Vorhabens Die überörtliche straßenverkehrliche Anbindung der Wesermarsch erfolgt derzeit über die Bundesstraßen B74, B211 und B212, von denen die B 212 über Nordenham, Brake, Elsfleth, Berne, Bookholzberg die Hauptverkehrsachse darstellt. Der Straßenzug B 212 und L 875 ist zurzeit die einzige direkte Straßenverbindung des Unterweserraumes zur Stadt Delmenhorst, der Straßenzug B 212- L 875 und L877 die einzige direkte Straßenverbindung des Raumes nach Bremen und den dort befindlichen überregionalen Zielen wie u.a. BAB 1 und BAB 281, Häfen, GVZ, Flughafen, Fernbahnhof, Universität, Innenstadt. Neuralgische Punkte sind hier insbesondere die bandartigen Bebauungsstrukturen entlang der L 875 über Krögerdorf, Bardewisch, Hörspe, Dunwarden nach Altenesch sowie die Ortsdurchfahrten Deichhausen, Sandhausen und Strom im weiteren Verlauf der Landesstraßen L 875 und L 877. Die verkehrliche Verbindung der Stadt Delmenhorst als Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen an das Oberzentrum Bremen erfolgt für die südlichen Stadtteile über die Verkehrsachsen A 28 und B75 bzw. Bremer Straße und B75. Für die nördlichen Stadtteile erfolgt sie ebenfalls über den Straßenzug L 875 und L877 mit den o.g. neuralgischen Punkten. 7

8 Der Bau der Bundesfernstraße 212n dient vor diesem Hintergrund einer verbesserten verkehrlichen Verbindung zwischen den Räumen Wesermarsch, Delmenhorst, Oldenburg- Land und Bremen mit ihren vielfältigen Verflechtungsbeziehungen untereinander sowie einem Anschluss des Unterweserraumes mit seinen Seehafenstandorten an das Fernstraßennetz. Gegenstand des vorliegenden Raumordnungsverfahrens ist der Bau der B 212n von Berne- Harmenhausen bis zur Landesgrenze Bremen- Niedersachsen. Nach der Beschreibung des Vorhabens in den Antragsunterlagen zum ROV wird für die landesplanerisch festzustellende Trasse der B212n von folgenden Streckenparametern ausgegangen: Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil Netzgestaltung (RAS-N) ergibt sich für die B 212n die Straßenkategorie A II (überregionale / regionale Straßenverbindung). Nach der Richtlinie für die Anlage von Straßen Teil Linienführung (RAS-L) ergeben sich für Straßen der Kategorie A II folgende Entwurfs- und Betriebsmerkmale: Die B212n soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. zulässige Geschwindigkeit : 100 km/h Querschnitt : o einbahnig (zweistreifig): von Harmenhausen bis zur L875 in Sandhausen o zweibahnig (vierstreifig): von der L875 in Sandhausen bis zur Landesgrenze Nds./Bremen bzw. A 281 Entwurfsgeschwindigkeit (Ve) : 90 km/h Eine detaillierte Festlegung des Querschnittes erfolgt erst im Rahmen der Entwurfsbearbeitung anhand der Bemessungskriterien und der Nachweise der Verkehrsqualität nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS-2001). Auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen ist dann gemäß Maßgabe Nr die vorgesehene Vierstreifigkeit im Abschnitt L 875 bis A 281. Im Rahmen des Raumordungsverfahrens wird von folgenden Regelquerschnitten (RQ) gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil Querschnittsgestaltung (RAS-Q) ausgegangen: Harmenhausen - Deichhausen RQ 10,5 mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 7,50 m und jeweils 1,50 m breiten Banketten; ggf. mit Verbreiterung der befestigten Fahrbahn um 0,50 m wegen des hohen LKW-Anteils. Daraus ergibt sich eine Straßenquerschnitt von insgesamt 11 m Deichhausen Landesgrenze Nds./HB RQ 20 mit einer befestigten Fahrbahnbreite von jeweils 7,50 m (ohne Standstreifen) und 1,50 m breiten Banketten, jedoch mit einem 3,50 m breiten Mittelstreifen. Daraus ergibt sich eine Straßenquerschnitt von insgesamt 21,5 m. Die Fahrbahnhöhe wird bei allen Varianten im Endzustand auf den durchgehenden Strecken bei ca. 1,20-1,50 m über GOK liegen. Im Bereich von Überführungsrampen (z.b. an den Knotenpunkten) werden Höhen von bis zu 6 m über GOK, bzw. 8 m über NN erreicht. Im Ochtumvorland soll die Höhe der Fahrbahnoberkante an die Höhe des bremischen Deiches (ca. 5,80 m NN) angepasst werden. Bei einer Geländehöhe von durchschnittlich 2 m im Vorland resultiert daraus eine Fahrbahnhöhe von ca. 3,80 m über GOK. Insgesamt werden folgende generalisierte Straßenquerschnitte für die Trassierung der geplanten B212n zugrunde gelegt. Die angegebenen Querschnittsbreiten beziehen sich auf Dammbreite am Böschungsfuß: durchgehende Strecke (RQ 10,5; 1,5 m über GOK) = 33,0 m Überführungsrampen (RQ 10,5; bis 8,0 m über GOK) = 52,0 m durchgehende Strecke (RQ 20; 1,5 m über GOK) = 43,5 m Überführungsrampen (RQ 20; bis 8,0 m über GOK) = 62,5 m durchgehende Strecke (RQ 20; 3,8 m über GOK) = 50,0 m. 8

9 Die Verbindung der B 212n mit dem untergeordneten Straßennetz soll über drei Knotenpunkte erfolgen. Im Rahmen der vorliegenden UVS wird von niveaufreien Knotenpunkten ausgegangen, da mit ihnen die größte Flächeninanspruchnahme und die stärkste Wirkung im Landschaftsraum verbunden sind. Knotenpunkte mit dem untergeordneten Straßennetz sind an folgenden Stellen vorgesehen: Knotenpunkt 1: B212n L875 (Motzener Straße) Knotenpunkt 2: B212n L875 (Bereich Hörspe/Husum) Knotenpunkt 3: B212n L875 (Stedinger Straße, Bereich DH-Sandhausen) Grundsätzlich stellt die für diese Untersuchung gewählte planfreie Ausbildung der Kreuzungen nur eine mögliche Lösung dar. Im Rahmen der späteren Entwurfsplanung sind ggf. weitere Knotenpunktsformen zu untersuchen und zu bewerten. Die Verkehrsbelastung der einzelnen Verkehrsbeziehungen wird wesentliche Auswirkungen auf die Wahl der optimalen Knotenpunktsform haben, Ergebnisse hierzu liegen derzeit noch nicht vor. Entsprechend der Bedeutung, der Verkehrsbelastung und des gewählten Standards der B212n müssen die kreuzenden Straßen und Wege planfrei über- oder unterführt werden. Nach derzeitigem Planungsstand sollen in dem ebenen Gelände der Wesermarsch die kreuzenden Straßen und Wege von der B212n unterführt werden. Dadurch wird eine geringe Dimensionierung der erforderlichen Überführungsrampen und Brückenbauwerke erreicht, was die Baukosten auf der einen Seite und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auf der anderen Seite reduziert. Da es sich bei der geplanten Straße um eine Bundesstraße handelt, sind Zufahrten zu den Flurstücken, die an die neue Straße angrenzen, ausgeschlossen. Um abgeschnittene, nicht mehr erreichbare Flurstücke neu zu erschließen, werden Ersatzwege hergestellt, die beim derzeitigen Stand der Planung in den meisten Fällen zunächst parallel zur neuen B212n oder an den Böschungsfüßen der neuen Überführungsrampen verlaufen. Die Festlegung von Ersatzwegen erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung (s.o.). Gleiches gilt für wasserbauliche Maßnahmen. Um die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse nicht dauerhaft nachteilig zu verändern, sind neue Durchlässe und Abfanggräben sowie Grabenverlegungen entlang der Straßentrasse erforderlich. 2.4 Bedarfsplan / Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag Der niedersächsische Teil der B212n wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg geplant. Grundlage hierfür ist die Einstellung der B212n im Abschnitt Huntebrücke A 281 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom Neben dem gesetzlichen Auftrag für die Straßenbauverwaltung, diese Bundesfernstraße mit einem dem Verkehrsaufkommen entsprechenden Querschnitt zu planen, ist damit auch die verkehrliche und raumordnerische Notwendigkeit des Vorhabens begründet. In dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG, neugefasst durch Bek. v ) heißt es in 1: Bau und Ausbau der Bundesfernstraßen sind Hoheitsaufgaben des Bundes. Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist. Die in den Bedarfsplan aufgenommenen Bau- und Ausbauvorhaben entsprechen den Zielsetzungen des 1 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes. Die Feststellung des 9

10 Bedarfs ist für die Linienbestimmung nach 16 des Bundesfernstraßengesetzes und für die Planfeststellung nach 17 des Bundesfernstraßengesetzes verbindlich. Der Bedarfsplan unterteilt die Vorhaben in unterschiedliche Kategorien und Dringlichkeiten, die sich insbesondere aus nutzen-kosten-analytischen, umwelt- und naturschutzfachlichen sowie raumordnerischen Kriterien ergeben. In dem auf das ROV folgenden Linienbestimmungsverfahren des BMVBS wird die Bauwürdigkeit der landesplanerisch festgestellten Linie unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenschätzung und Verkehrsprognosen überprüft. Die Linienbestimmung ist Voraussetzung für die Entwurfsplanung auf Ebene der Planfeststellung Die B212n ist im 5.FStrAbÄndG als Neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für vordringlichen Bedarf unter der Projekt-Nr.: NI 5025 gelistet. Diese Kategorie betrifft Vorhaben mit verbindlich festgestelltem Bedarf (hohes Kosten-Nutzenverhältnis und hohe raumordnerische Bedeutung), für die in der vorangegangenen Umweltrisikoeinschätzung (URE) jedoch erhebliche naturschutzfachliche Probleme ermittelt wurden. Diese Konflikte sind im nachfolgenden Planungsprozess (Linienbestimmung, Planfeststellung) umfassend abzuarbeiten, um den Planungsvorbehalt zur Aufnahme in den Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushaltsplan zu beseitigen. Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag (auch Öko-Stern bezeichnet) besteht insbesondere in der Prüfung konfliktvermeidender und minimierender Alternativen zur Umweltoptimierung. Besondere Verfahrensschritte oder Untersuchungsmethoden sind diesbezüglich aber nicht erforderlich. Eine planerische Aufbereitung auf Ebene der Raumordnung erfolgt u.a. durch umfangreiche Untersuchungen der empfindlichen Naturbestandteile im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie, verschiedener FFH-Verträglichkeitsstudien und artenschutzrechtlicher Beurteilungen. Hierdurch werden die umwelt- und naturschutzfachlichen Sachverhalte angemessen erfasst und berücksichtigt. Da die Erfordernisse des europäischen Naturschutzrechtes eine abwägungsfeste Zulassungshürde darstellen, erfolgte eine länderübergreifende Gesamtschau mit dem Ziel, eine genehmigungsfähige Variante mit geringstmöglichen Beeinträchtigungen herauszuarbeiten. Neben dem zwingenden naturschutzfachlichen Vermeidungsgebot ist dabei aber auch das Erreichen des Vorhabensziels von erheblicher Bedeutung, weil es letztendlich die beabsichtigte Wirksamkeit und Realisierbarkeit einer Straßenverbindung bestimmt. Eine Nullvariante stellt für Maßnahmen des vordringlichen Bedarfes gemäß 1 FstrAbG grundsätzlich keine Alternative dar, sondern wäre das Ergebnis unlösbarer Konflikte. Im Rahmen der UVS dient die Nullvariante jedoch als Meßlatte für vorhabensbedingte Veränderungen. Eine Ausbauvariante kann hingegen für Vorhaben mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag eine Alternative darstellen, wenn sie dem geforderten naturschutzfachlichen Vermeidungsgebot dient, das Verkehrsziel erfüllt, wirtschaftlich zumutbar und städtebaulich-raumordnerisch realisierbar ist. Die Prüfung dieser Fragestellung kommt aus raumordnerischer Sicht zu folgendem Ergebnis: Zwischen Harmenhausen und Deichhausen könnte der Ausbau der bestehenden L875 im Hinblick auf die prognostizierten Verkehrsmengen trotz der Streckenführung, der Straßendörfer und der landwirtschaftsbedingten Mischverkehre eine denkbare Alternative darstellen, allerdings liegen hier keine unüberwindbaren naturschutzfachliche Konflikte vor, die die Vorzugswürdigkeit solch einer Ausbauvariante ergäben. Für den sensiblen länderübergreifenden Raum zwischen Deichhausen und der A281 ist ein Ausbau vorhandener Straßen -trotz der Naturschutzkonflikte- nicht zielführend, weil mit einem Ausbau der vorhandenen L877 (Stromer Landstraße) die beabsichtigten Verkehrsziele und - wirkungen nicht erreichbar sind, eine schnelle und umwegfreie Anbindung der Wesermarsch und des Delmenhorster Raumes 10

11 an die A 281 zu schaffen. Dies belegt ein Vergleich der prognostizierten Verkehrsmengen der Planungsfälle 1 und 2b-d bzw. 2cw2 der verkehrlichen Untersuchung Aus Sicht der Stadtgemeinde Bremen scheidet eine Ausbauvariante zudem wegen der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Ortschaft Strom aus städtebaulichen Gründen aus. So lassen die örtlichen Verhältnisse mit teilweise geringen Bebauungsabständen zur Stromer Landstraße den Straßenausbau mit einem leistungsfähigen Querschnitt mit beidseitigen Nebenanlagen nicht zu (vgl. Umweltbericht zur 64. FNP Änderung der Stadtgemeinde Bremen). Weitere Anforderungen hinsichtlich der im Rahmen des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages abzuarbeitenden Prüfung der Ausbauvariante ergeben sich vor diesem Hintergrund für das Raumordnungsverfahren nicht. In der weiteren Konkretisierung der Planung erhält das Parlament des Deutschen Bundestages durch besondere Kennzeichnung von Öko-Stern-Maßnahmen im Entwurf des Straßenbauplans entsprechend der Begründung des 5. FStrAbÄndG - rechtzeitig vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes Gelegenheit, sich über die Abarbeitung des "besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages" zu informieren. Die Art und Weise der Abarbeitung bzw. die Begründung für die Aufhebung wird in einem zusammenfassenden Bericht dargestellt. Eine endgültige Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages erfolgt erst mit dem Planfeststellungsbeschluss, d.h. mit dem Erlangen der Baureife. 2.5 Verfahrensablauf / Verfahrensunterlagen / Variantenbezeichnungen Das vorliegende Raumordnungsverfahren betrifft den niedersächsischen Teil der B212n und dient der Überprüfung der 1996 ergangenen landesplanerischen Feststellung. Die im Raumordnungsverfahren anzustellenden Erwägungen können dabei jedoch nicht an der Landesgrenze enden. Die Planung ist nur sinnvoll bei Fortführung auf Bremer Gebiet mit Anschluss an die A281. Diese erfolgt über die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadtgemeinde Bremen, die parallel und in enger Abstimmung zum ROV durchgeführt wird; relevante Untersuchungsergebnisse mit grenzüberschreitender Bedeutung werden in der raumordnerischen Beurteilung berücksichtigt und ggf. nachrichtlich übernommen. Hierdurch wird eine zusammenhängende länderübergreifende Linienplanung sichergestellt. Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens hat am eine Antragskonferenz stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche und sinnvolle Vorhabensalternativen diskutiert. In der Antragskonferenz wurden Erforderlichkeit, Gegenstand, Umfang und Ablauf des Raumordnungsverfahrens erörtert sowie der erforderliche Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen, der Verfahrensablauf und sein voraussichtlicher Zeitrahmen abgeklärt. Die damalige Bezirksregierung Weser-Ems legte am den sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen für die zu untersuchenden Alternativen wie folgt fest: Als Alternativen eines Neubaus der B 212 in Niedersachsen sind die mit Landesplanerischer Feststellung vom raumordnerisch festgelegte Linienführung (im damaligen Raumordnungsverfahren Variante 12) sowie die im Rahmen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung aus landwirtschaftlicher Sicht vorgeschlagene Alternative zu untersuchen. Als Trassenalternativen zu den beiden vor genannten Varianten sind in den Verfahrensunterlagen a) eine Trasse mit einem Übergabepunkt Mühlenhaus (siehe RO-Verfahren 1995/96), 11

12 b) die sogen. Keller-Groth-Trasse (Anlage 2), c) der Trassenvorschlag des Stromer Beirats (Anlage 2) sowie d) der Trassenvorschlag der Bürgerinitiative Freies Deich- und Sandhausen (Wesertrasse Anlage 3) darzustellen und einer Grobprüfung zu unterziehen. Weitere im ersten ROV untersuchte Varianten sind nicht mehr Gegenstand der aktuellen raumordnerischen Überprüfung, da sich zwischenzeitlich im Planungsraum keine so wesentlichen Änderungen ergeben haben, die das seinerzeitige Abwägungsergebnis in Frage stellen würden. Die für das Raumordnungsverfahren erforderlichen Unterlagen wurden am von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg (Vorhabenträger) an das nunmehr zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Regierungsvertretung Oldenburg zusammen mit dem Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens übergeben. Bestandteile der Antragsunterlagen des Raumordnungsverfahrens sind Lagepläne der untersuchten Varianten sowie der Vorzugsvariante des Vorhabenträgers, länderübergreifende Grobprüfung gemäß Nr der Verwaltungsvorschrift zum NROG (VV- NROG), Erläuterungsbericht, Verkehrsuntersuchung: Aktualisierung der Verkehrsprognose der A281- Sonderbericht für das Raumordnungsverfahren und das Flächennutzungsplanverfahren zur B212n Teil B (2006), Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in Kurz- und Langfassung, FFH - Vorprüfung. Die Beurteilung der verschiedenen sich in der Diskussion befindenden Trassenalternativen im Grenzbereich Niedersachsen/Bremen erfolgt dabei durch das Instrument der Grobprüfung auf der Grundlage von Nr VV-NROG. Dieser Prüfschritt dient zum einen dem Ausscheiden von solchen Alternativen, die aufgrund ihrer erheblich nachteiligen Auswirkungen von vornherein keine Aussicht auf Realisierung haben. Zum anderen dient er im Zusammenhang mit den auf der Grundlage des europäischen Naturschutzrechtes erforderlichen Verträglichkeits- bzw. Ausnahmeprüfungen der Festlegung und Begründung des Übergabebereiches an der Landesgrenze Bremen / Niedersachsen. Der Untersuchungsraum der Grobprüfung erstreckt sich dabei entsprechend der grenzüberschreitenden Aufgabenstellung von der A 281 im Osten bis zu einer Linie westlich des Ortsteils Ochtum und des Weyhauser Helmers im Westen. Gegenstand der Grobprüfung sind entsprechend der Vorgaben aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens im Einzelnen die Varianten s1 (entspricht im Bereich Sandhausen der im ROV 1996 landesplanerisch festgestellten Trasse 12 und deren Fortführung bis zur A281 mit einem Übergabepunkt Boxenlaufstall) s2 (entspricht im Bereich Sandhausen der im ROV 1996 landesplanerisch festgestellten Trasse 12 mit Ausnahme des alternativ vorgesehenen Übergabepunktes Stromer Brücke statt Boxenlaufstall und entsprechend einer südlicheren Fortführung zur A281) n1 (entspricht den Varianten aus dem ROV 1996 mit einem Übergabepunkt Mühlenhaus und einer Parallellage zur 380 KV Leitung im Niedervieland West) n2 (entspricht den Varianten aus dem ROV 1996 mit einem Übergabepunkt Mühlenhaus und einer Parallellage zum Hasenbührener Umdeich) 12

13 d1 (entspricht der sog. Keller Groth Variante) d2 (entspricht dem Trassenvorschlag des Stromer Beirats) W1, W2 (entspricht bzw. wurde entwickelt aus einem Trassenvorschlag der Bürgerinitiative Freies Deich- und Sandhausen. Auf der Grundlage des Prüfschrittes der Grobprüfung in Verbindung mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens wurden dann folgende vier Trassenführungen als Hauptvarianten für das Raumordnungsverfahren entwickelt: ROV AEP ROV optimiert AEP optimiert Die Hauptvariante ROV entspricht dabei der im Raumordnungsverfahren 1996 festgestellten Variante 12, die Variante AEP entspricht der im Rahmen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung Weser- und Ochtumniederung 2003 erarbeiteten Trasse (vgl. Kap.3.6). Die Hauptvarianten ROV opt. und AEP opt. stellen Trassenoptimierungen dar, die der Vorhabenträger auf der Grundlage der Festlegung des Untersuchungsrahmens im Rahmen der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen entwickelt hat. Im Bereich Sandhausen berücksichtigen alle Hauptvarianten außer der ROV Variante einen gegenüber den s- Varianten gemäß Grobprüfung insbesondere aus artenschutzrechtlichen Gründen optimierten nördlicheren Verlauf (vgl. hierzu differenzierter Abschnittsvergleich Kap.4.3). Anfangs- bzw. Endpunkte stellen bei allen Hauptvarianten das planfestgestellte Ende der Neubaustrecke der OU Berne sowie an der Landesgrenze Bremen / Niedersachsen der sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Abstimmung ergebende Übergabepunkt Boxenlaufstall dar. Die Nullvariante wird als Vergleichsvariante zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der übrigen Varianten in das Verfahren eingestellt. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung (2006) wurden dem Variantenspektrum der Grobprüfung und des Hauptvariantenvergleichs entsprechend folgende Planfälle gerechnet und bewertet: Prognosenullfall: Netzfall ohne B212n, insbesondere mit den Abschnitten 3/1, 2/1 und 2/2 der A281 Planfall 1: Netzfall ohne B 212n, insbesondere mit einem geschlossenen Autobahnring um Bremen (d.h. mit Wesertunnel) Planfall 2b (Übergabebereich Stromer Landstraße): entspricht den Hauptvarianten ROV und ROV opt. Planfall 2c (Übergabebereich Mühlenhaus): entspricht der Variante d1, n1, n2 gemäß Grobprüfung bzw. 6, 1 und 1a gemäß grenzüberschreitendem Variantenvergleich (s. u.) mit einer Fortführung entsprechend der ROV Hauptvarianten im Bereich westlich Deichhausen Planfall 2d (Übergabebereich Stromer Landstraße): entspricht den Hauptvarianten AEP und AEP opt. Zur weiteren Einschätzung der vorgeschlagenen wesernahen Trassenführungen (Variante W2) gemäß Grobprüfung wurde als Ergänzung der Verkehrsuntersuchung 2006 auch der Planfall 2cW2 gerechnet. 13

14 Mit Erlass vom wurde das Raumordnungsverfahren gemäß 14 Abs. 2 NROG durch die Regierungsvertretung Oldenburg als zuständiger Raumordnungsbehörde eingeleitet. Den zunächst insgesamt 77 am Verfahren Beteiligten wurden alle aufgeführten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form (1 CD-ROM) als digitaler Planungsordner zur Verfügung gestellt. Je nach Betroffenheit wurden weiterhin die Planunterlagen in einer Kurzbzw. Langfassung auch als Papierausdrucke übermittelt. Außerdem hat die Regierungsvertretung Oldenburg die vollständigen Unterlagen der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht und zur Einsichtnahme bereitgehalten. Den beteiligten Behörden, Planungsträgern und sonstigen Stellen wurde eine zweimonatige Frist für die Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Auf Antrag hin Fristverlängerung gewährt wurde der Stadt Delmenhorst, der Gemeinde Ganderkesee (wegen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Einbeziehung der politischen Gremien), der Senatsverwaltung der Hansestadt Bremen (wegen der umfangreichen internen Beteiligung zur Erarbeitung einer Hauptstellungnahme) sowie der Interessengemeinschaft B 212 freies Deich- und Sandhausen (wegen der Beauftragung eines externen Gutachters). Ende November 2007 lagen alle erforderlichen und angekündigten Stellungnahmen vor. Die Öffentlichkeit wurde durch öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß 15 Abs. 3 NROG in den betroffenen Kommunen Stadt Delmenhorst vom bis , Gemeinde Berne vom bis , Gemeinde Lemwerder vom bis , Gemeinde Ganderkesee vom bis , Stadtgemeinde Bremen vom bis nach vorhergehender ortsüblicher Bekanntmachung und Information durch die Presse förmlich beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hatte jedermann Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Parallel dazu fand für den Bremischen Abschnitt der B212n vom bis gemäß 3 Abs. 2 BauGB auch die öffentliche Auslegung der 64. FNP- Änderung statt. Die in den Stellungnahmen vorgetragenen Argumente und Einzelfragen zu fachlichen oder örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten wurden, soweit sie von raumordnerischer Bedeutung waren, im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Sofern Hinweisen, Anregungen und Bedenken nicht gefolgt wurde, ist dies damit zu begründen, dass im Abwägungsprozess anderen Erfordernissen der Raumordnung ein höheres Gewicht beizumessen war. Als ein wesentliches Ergebnis der parallel durchgeführten Beteiligungsverfahren von ROV und FNP-Änderung wurde seitens der beiden Vorhabenträger zur Sicherstellung einer zusammenhängenden grenzüberschreitenden Betrachtung der Erfordernisse des FFH Gebiets- und Artenschutzes eine Überprüfung der Variantenauswahl hinsichtlich der Auswirkungen auf Natura Gebiete sowie hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange in das FNP-Änderungs- bzw. Raumordnungsverfahren eingebracht (vgl. Kap.3.3). Gegenstand dieser am Betrachtungsraum der Grobprüfung orientierten Überprüfung waren im Einzelnen die Varianten 1 (entspricht der Variante n2 der Grobprüfung) 1a (entspricht der Variante n1 der Grobprüfung) 3 (entspricht der Variante s2 der Grobprüfung mit Ausnahme der optimierten nördlicheren Führung im Bereich Sandhausen /Sandhauser Weg) 14

15 6 (entspricht der Variante d1 der Grobprüfung ) 12 (entspricht der Variante s1 der Grobprüfung mit Ausnahme der optimierten nördlicheren Führung im Bereich Sandhausen /Sandhauser Weg) W2n /W2s (entspricht den Varianten W2 mit jeweils unterschiedlichem Verlauf am Tunnelmund der A281) Diese Überprüfung der Variantenauswahl hinsichtlich der Auswirkungen auf Natura Gebiete sowie hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange wurde im April 2008 als ergänzende Verfahrensunterlage vorgelegt und den Beteiligten zusammen mit der Einladung zum Erörterungstermin übersandt. Sie wurde ebenfalls zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in das Internet eingestellt. Am wurde zum Erörterungstermin gemäß 15 Abs. 2 Satz 3 NROG für den in Oldenburg eingeladen. Aufgrund der Ergebnisse des förmlichen Beteiligungsverfahrens wurde die Anzahl der zu beteiligenden Stellen auf insgesamt 45 reduziert. Der Einladung lag zur Vorbereitung auf die Erörterung eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen, darauf bezogen, eine Erwiderung des Vorhabenträgers sowie die o.g. ergänzende Verfahrensunterlage zur Natura Gebiets- und Artenschutzthematik bei. Im Erörterungstermin wurden die wesentlichen Stellungnahmen und offene Fragen thematisch gegliedert zwischen Raumordnungsbehörde, Vorhabenträger und den Beteiligten erörtert. Neben der Möglichkeit der mündlichen Erörterung wurde die Gelegenheit zur erneuten schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 ½ Wochen im Anschluss an den Erörterungstermin eingeräumt. Über den Erörterungstermin ist eine Ergebnisniederschrift gefertigt worden, die allen Verfahrensbeteiligten am übersandt wurde. Zwei Anmerkungen zur Ergebnisniederschrift wurden im Anschluss von der Interessengemeinschaft B212 freies Deich- und Sandhausen vorgetragen. Eine Ergänzung der Ergebnisniederschrift war nicht erforderlich. Eine fristgemäße ergänzende Stellungnahme nach dem Erörterungstermin haben abgegeben: Stadt Delmenhorst NABU Delmenhorst Interessengemeinschaft B212 freies- Deich- und Sandhausen BUND Landesverband Niedersachsen. e.v. Bürgerinitiative für ein ruhiges Deichhausen ( Pro Südvariante ) Diese nachträglichen Stellungnahmen und Anmerkungen wurden im Rahmen der weiteren raumordnerischen Beurteilung berücksichtigt. Ebenso berücksichtigt wurde ein weiterer, im Oktober 2008 von der Interessengemeinschaft B212 freies Deich- und Sandhausen vorgelegter Trassenvorschlag ( VoN verkehrsoptimierte Nordvariante, vgl. Kap.2.6). Weitere über die vorgenannten Varianten hinausgehende Vorschläge zur Trassierung der B212n wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bis auf die Anregung kleinräumiger Optimierungen im Bereich Husum, Schönemoor und Ollenhaus, die bei der Konkretisierung der Planung berücksichtigt werden, nicht gemacht. Im Nachgang zum Erörterungstermin wurde zur besseren Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege ein ergänzendes Gespräch mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Stützpunkt Oldenburg geführt. Zur besseren Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange im Bereich Schönemoor erfolgte weiterhin zusammen mit dem Vorhabenträger ein Gespräch mit dem Kreislandvolk Oldenburg und der örtlichen Landwirtschaft. 15

16 Zur näheren Abschätzung der Wirkungen flankierender verkehrslenkender Maßnahmen im Delmenhorster Straßennetz wurde ferner das von der Stadt Delmenhorst und der Gemeinde Ganderkesee in Auftrag gegebene und veröffentlichte Gutachten Wirksamkeit der B 212n (Abschnitt B) und ergänzender Maßnahmepakete für Ganderkesee und Delmenhorst (2007) im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung berücksichtigt. Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im August 2008 zudem eine ergänzende Verkehrswirtschaftliche Untersuchung (VWU) zur Überprüfung der Verkehrssituation in der Region Delmenhorst zur verkehrlichen Entlastung bebauter Bereiche in Auftrag gegeben. Die VWU ist Bestandteil des Gesamtforschungsprogramms 2008 des BMVBS, Teil Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen im Straßenbau. Ziele der Untersuchung sind Erkenntnisgewinne für weitere noch nicht in der Planung befindliche Maßnahmen, für spätere Verfahren des Bundes zu Linienbestimmungen und für nachfolgende Planungsschritte sowie ggf. für die 2009 bzw anstehende Überprüfung des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen. Im Wesentlichen soll eine Gesamtbetrachtung der Bedarfsplanmaßnahmen in der Region Delmenhorst/ Bremen erfolgen und es sollen die Zusammenhänge bei stufenweiser Realisierung von Projekten in Niedersachsen und Bremen insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrsentlastung von bebauten Bereichen aufgezeigt werden. Hierzu fließen Daten aus den vorhandenen Verkehrsgutachten zur B 212n und zur A 281 in die VWU ein. Der Prognosehorizont liegt im Jahr 2025; er ist insofern auch darauf ausgerichtet, im Rahmen der Konkretisierung der Planung die entsprechend absehbaren Konsequenzen des demographischen Wandels mit in die Betrachtung einzubeziehen. Für das Raumordnungsverfahren wesentliche Ergebnisse dieser Untersuchung wurden in einem Kurzbericht (März 2009) B212n - Abschnitt II (Harmenhausen - Landesgrenze NI/HB bzw. A 281) verkehrliche Wirkungen verschiedener Führungen und Verknüpfungskonzepte zusammengefasst und der Raumordnungsbehörde am vom Vorhabenträger vorgelegt. Diese Ergebnisse wurden im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung ebenfalls berücksichtigt. Den Beteiligten des Raumordnungsverfahrens sowie der Öffentlichkeit wird dieser Kurzbericht im Zusammenhang mit der Landesplanerischen Feststellung durch Einstellung in das Internet zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom hat die Stadt Delmenhorst der Raumordnungsbehörde die fachgutachterliche Stellungnahme Prüfung der Berücksichtigung des Fachgutachtens zur Artengruppe Fledermäuse (2004) im Zuge des ROV zur geplanten B212n - Abschnitt L875 bis Landesgrenze Bremen (Januar 2009) übersandt. Die Berücksichtigung dieser Stellungnahmen führt zu keinen Änderungen in der raumordnerischen Beurteilung. So ist in der landesplanerischen Feststellung sichergestellt, dass der gebotene Fledermausschutz auch in den nachfolgenden Planungsschritten hinreichend Berücksichtigung findet. Der Bitte der Stadt, ein weiteres (erst noch zu beauftragendes) Gutachten zu dieser Thematik abzuwarten, wurde insofern nicht entsprochen. 2.6 Wesentliche im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragene Einwendungen und ihre raumordnerische Beurteilung Neben den Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren gingen im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung über 600 qualifizierte private Einwendungen sowie Unterschriftenlisten mit ca Unterschriften ein. Die Stellungnahmen sind zum Teil über die Gemeinden, zum Teil direkt an die Regierungsvertretung Oldenburg abgegeben worden. 16

17 Die Auswertung erfolgte dergestalt, dass die Einwendungen zu inhaltlichen relevanten Themenbereichen zusammengefasst und raumordnerisch beurteilt wurden. Darüber hinaus wurden sie dem Vorhabenträger zur weiteren Prüfung oder als Hinweis für die nachgelagerten Planverfahren übermittelt. Letzteres betrifft die vielfach vorgetragenen Fragen zur Wertminderung und eventuellen Entschädigungen sowie kleinmaßstäbliche Einwände und fachtechnische Detailfragen, die nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind, sondern erst im Planfeststellungsverfahren behandelt werden. Der Schwerpunkt der Einwendungen liegt vor dem Hintergrund der prognostizierten Verkehrszunahme im Delmenhorster Straßennetz im räumlichen Umfeld der Stedinger Straße (L875). Aber auch aus den weniger stark besiedelten Bereichen wurden unter Herausstellung eigener Betroffenheiten insbesondere im Hinblick auf vorhandene landwirtschaftliche Betriebsflächen Einwendungen gegenüber den verschiedenen Varianten erhoben. Auf der anderen Seite wird in den Stellungnahmen auch auf die Bedeutung eines schnellen Baus der B 212n für eine verbesserte Verkehrsanbindung der Wesermarsch und die damit einhergehenden Entlastungswirkungen in den bestehenden Ortsdurchfahrten hingewiesen. Im Folgenden werden - nach Themenbereichen gegliedert - wesentliche in den Einwendungen angesprochene Punkte sowie ihre raumordnerische Beurteilung wiedergegeben. Ein Schwerpunkt liegt auf solchen Einwendungen, die im Rahmen der weiteren Begründung der landesplanerischen Feststellung nicht ohnehin dokumentiert sind. Allgemein: Unzureichende Information der Bürger durch die Planungsbehörden (z.b. keine vollständigen Angaben zu realen Trassenausmaßen inkl. Lärmschutzwänden, Böschungen, Gräben, Bauwerksausmaßen): Im Raumordnungsverfahren geht es um die Findung einer groben Linie für die B212n im Maßstab 1: : Dementsprechend wird in den Plänen der Auswirkungskarten nur unterschieden zwischen Trassenlagen auf Dämmen höher 4 m über Gelände und der Normallage ca. 1,5m über Geländeniveau. Der in diesem Maßstab relevante Flächenbedarf (einschließlich Kompensation) ist über das Schutzgut Boden in die Betrachtungen eingeflossen. Der exakte Flächenverbrauch ist erst im Planfeststellungsverfahren feststellbar und relevant. Die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen ist nach dem anerkannten überschlägigen Verfahren nach RLS-90 ermittelt worden. Die genaue Beschreibung der Dimensionierung und Ausführung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich und somit Bestandteil der weiteren Planungsschritte (Planfeststellung). Die genaue Ausbildung von Bauwerken inkl. ihrer Abmessungen ist ebenfalls Gegenstand der weiteren Planungsschritte (Planfeststellung, Bauentwurf). Allgemein wird eine Empfangsbestätigung bzw. eine Rückantwort erbeten. Die Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Rahmen der raumordnerischen Prüfung des Variantenvergleichs berücksichtigt, jedoch in der Regel nicht einzeln und individuell beantwortet. Dieses ist nach den Vorschriften des NROG zum Raumordnungsverfahren nicht vorgesehen. Ihre jeweilige Berücksichtigung kann dann im Rahmen der landesplanerischen Feststellung nachvollzogen werden, welche öffentlich bekanntgemacht und auch ins Internet gestellt werden wird. Eine Berücksichtigung individueller z.b. grundstücksbezogener Rechtspositionen ist im Raumordnungsverfahren 17

18 ohnehin nicht möglich. Dieses muss dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten bleiben, da auch nur dieses für den einzelnen Bürger Rechtswirkungen entfaltet. Bei den Planungen sind die demographischen Entwicklungen nicht angemessen berücksichtigt worden. Die demographische Entwicklung ist bei der Ermittlung der Verkehrsmengen durch die Verwendung der aktuellen Strukturdaten des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik (Prognose für das Jahr 2015) berücksichtigt worden. Dabei bleibt die Bevölkerungszahl im Untersuchungsraum, im Gegensatz zur gesamten Bundesrepublik, bis zum Prognosejahr 2015 in etwa konstant. Eindeutige Zusammenhänge zwischen Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung lassen sich nicht benennen. Tendenziell nimmt die Verkehrsnachfrage bis zum Prognosehorizont 2015 weiter zu. Die wesentlichen Ergebnisse der ergänzenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung (Kurzbericht März 2009), welche auf der Grundlage eines Prognosehorizont 2025 erstellt wurde, wurden in der landesplanerischen Beurteilung ebenfalls berücksichtigt. In den Unterlagen wird festgestellt, dass es keine konfliktarmen Bereiche für eine Trassierung der B212n gibt. Nach dieser Feststellung müssten alle Varianten in der Gesamtreihung der Konfliktschwere zumindest als "ungünstig" eingestuft werden. Dieses ist aber nicht geschehen. Insofern beruhen die Wertungen insgesamt auf einer falschen Basis und sind als geschönt anzusehen. Die Straßenbauverwaltung hat eine aus ihrer Sicht umsetzungsfähige Trasse ausgewählt. In die Variantenvergleiche wurden alle als erheblich ermittelten Umweltauswirkungen eingestellt. Bei der Einteilung von sehr günstig bis sehr ungünstig handelt es sich um eine relative Beurteilung der betrachteten Varianten in Abhängigkeit von der Konfliktschwere. Die Entscheidung, ob das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist oder nicht, trifft die zuständige Raumordnungsbehörde im Raumordnungsverfahren anhand der zur Verfügung stehenden gesetzlichen und sonstigen Maßstäbe (z.b. DIN 18005). Bewertungsgrundlagen, denen zufolge nur konfliktfreie oder zumindest konfliktarme Trassenvarianten als raumverträglich beurteilt werden können, bestehen dabei nicht. Bedarf, Verkehrliche Belange Der wirtschaftliche Nutzen wird nicht gesehen bzw. für viel zu gering gehalten. Es wird deshalb eine neue Kosten-Nutzen-Berechnung für die B212n gefordert. Bei der Verkehrsuntersuchung eines einzelnen Teilprojektes im Netz stellt sich dessen verkehrliche Wirksamkeit durch die im untersuchten Raum vorherrschenden spezifischen Randbedingungen anders dar, als bei der Betrachtung eines Maßnahmenpaketes auf der Ebene des BVWP. So stellt das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) des Maßnahmenpaketes nicht die Summe der projektbezogenen Einzeluntersuchungen dar. Ferner kann aus den Ergebnissen der projektbezogenen Einzeluntersuchungen nicht auf das Ergebnis des Maßnahmenpaketes oder auch umgekehrt geschlossen werden. Die Ermittlung des NKV wird für die B212n nach Beendigung des Raumordnungsverfahrens mit der landesplanerisch festgestellten Vorzugsvariante durchgeführt. Erst dann steht die Trasse mit den exakten Daten für diese Ermittlung zur Verfügung. Die prognostizierten Verkehrsmengen stellen einen ausreichenden Bedarf für eine Bundesstraße dar. Gemäß Planfall 2d sind für 2015 auf allen Abschnitten der B212n 18

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung zur Vorbereitung von Raumordnungsverfahren (ROV) für f ein Hersteller-Direktverkaufszentrum in der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger L Heide 14. Februar 2008

Mehr

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg Bürgerinformation am 04. und 05. Oktober 2017 Frank Engelmann Folie 1 Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) Der Bundesverkehrswegeplan

Mehr

Neubau der B 212 zwischen Harmenhausen und Bremen

Neubau der B 212 zwischen Harmenhausen und Bremen Neubau der B 212 zwischen Harmenhausen und Bremen sowie Planung einer ergänzenden Ortsumgehung Delmenhorst Stand: März 2012 Überblick RO-Verfahren B212n: Landesplanerische Feststellung 27.04.09 Verkehrliche

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Planungsalternative: Verkehrsoptimierte Nordvariante VoN Eine Information der Interessengemeinschaft B212 Freies Deich- und Sandhausen

Planungsalternative: Verkehrsoptimierte Nordvariante VoN Eine Information der Interessengemeinschaft B212 Freies Deich- und Sandhausen Planungsalternative: Eine Information der Interessengemeinschaft B212 Freies Deich- und Sandhausen 20.11.2008 Ausführung: Ulrich Gadau Verkehrliche Auswirkungen Die Situation heute: Die Diskussionen zum

Mehr

BAB A 281 / B 6n / B 212n Sachstand

BAB A 281 / B 6n / B 212n Sachstand BAB A 281 / / Sachstand DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund bau GmbH Zweigstelle Bremen Datum: 15. November 2010 Ort: AIRPORT - Stadt 15. Nov 2010 A 281//B212n BA 1 seit 1995 unter Verkehr BA

Mehr

Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)

Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Prof. Dr. Thomas Bunge, Dessau / Berlin Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Referat auf der Tagung SUP-Richtlinie Herausforderung

Mehr

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.: Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom

Mehr

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren

Mehr

Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen

Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Raumordnungsverfahren / Umweltverträglichkeitsuntersuchung (ROV UVU) Scoping-Verfahren // Scoping-Termin 22.07.2015

Mehr

Neubau der Landesstraße L1148 mit Umfahrung der Ortslagen von Miedelsbach, Michelau und Schlechtbach

Neubau der Landesstraße L1148 mit Umfahrung der Ortslagen von Miedelsbach, Michelau und Schlechtbach Neubau der Landesstraße L1148 mit Umfahrung der Ortslagen von Miedelsbach, Michelau und Schlechtbach Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens Unterlage 12 Im Auftrag des Regierungspräsidiums

Mehr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115 Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten

Mehr

Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung

Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung Navina Breuer, Referentin Rechtsfragen und Zulassungsverfahren Barsinghausen, 18.03.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht I.

Mehr

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925)

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925) Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: 9025-1294 - VII B 11 - Intern: (925) - 1294 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Beratungsunterlage zu TOP 5 der 12. Sitzung Gerd Jäger: Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf des Standortauswahlverfahrens

Beratungsunterlage zu TOP 5 der 12. Sitzung Gerd Jäger: Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf des Standortauswahlverfahrens Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Arbeitsgruppe 1 Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz Beratungsunterlage

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8161. Unterrichtung. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8161. Unterrichtung. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den Unterrichtung Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 03.05.2017 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, unter Bezugnahme auf Artikel 25 Abs.

Mehr

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Variantenuntersuchung

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Variantenuntersuchung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Variantenuntersuchung B 472 Ortsumfahrung Waakirchen Vortrag in öffentlicher Gemeinderatssitzung 14.02.2017 Dipl.-Ing. Bernhard Bauer Die UVS ist die Grundlage für die

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Planungsqualität in der Raumordnung Statement zu Einflussmöglichkeiten der SUP. Dr. Frank Scholles

Planungsqualität in der Raumordnung Statement zu Einflussmöglichkeiten der SUP. Dr. Frank Scholles Planungsqualität in der Raumordnung Statement zu Einflussmöglichkeiten der SUP SUP und Qualitätssicherung SUP-RL sieht Qualitätssicherung vor (Umsetzung in nationales Recht notleidend) Aber: Qualitätssicherung

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau.

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau. Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Inhaltsübersicht Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Prüfverlangen für Freileitungsausnahmen

Mehr

Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte -

Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte - www.bundesnetzagentur.de Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte - Dr. Werner Schaller, Bundesnetzagentur Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz, 24. Oktober 2012 Der Weg zum Ausbau des Netzes Szenarien

Mehr

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren

Mehr

B 213 / B 322 OU Delmenhorst. Vorbereitende Planungsraumanalyse. OU Delmenhorst. Freiraumplanung I Umweltplanung

B 213 / B 322 OU Delmenhorst. Vorbereitende Planungsraumanalyse. OU Delmenhorst. Freiraumplanung I Umweltplanung B 213 / B 322 Vorbereitende Planungsraumanalyse 12.01.2012 Vorbereitende Planungsraumanalyse 1. Methodische Vorgaben der RUVS 2. Datengrundlagen 3. Hinweise zu den Schutzgütern 4. Ermittlung des raumbezogenen

Mehr

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf

Mehr

Erfahrungen mit der Online - Beteiligung für die 380 kv-leitung Wahle - Mecklar

Erfahrungen mit der Online - Beteiligung für die 380 kv-leitung Wahle - Mecklar Erfahrungen mit der Online - Beteiligung für die 380 kv-leitung Wahle - Mecklar Netz-Event der Deutschen Umwelthilfe am 2. September 2010 in Berlin Dipl.-Ing. Günter Piegsa, Architekt und Stadtplaner Ministerium

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

Bundesfachplanung / Antragskonferenzen

Bundesfachplanung / Antragskonferenzen Bundesfachplanung / Antragskonferenzen Dr. Julia Sigglow, Abteilung Netzausbau BNetzA 2. Dialogveranstaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden Münster, 03.07.2013 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht

Mehr

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges: 1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die

Mehr

Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes Teil Straße und des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen

Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes Teil Straße und des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes Teil Straße und des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen Informationen zu den Regionalkonferenzen in Hannover, Oldenburg, Lüneburg und Braunschweig im Oktober

Mehr

Wo und wie sollen Bürger beraten, wo entscheiden?

Wo und wie sollen Bürger beraten, wo entscheiden? Wo und wie sollen Bürger beraten, wo entscheiden? Verknüpfung von formellen und informellen Elementen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Prof. Dr. Andrea Versteyl Früher Verbindlicher

Mehr

Aktualisierte Variantenuntersuchung

Aktualisierte Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Arbeitskreis Landkreis Northeim Northeim, 5. Februar 2013 Aktualisierte Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt B Betrachtete Varianten B01 Einbeck

Mehr

ABS/NBS Hamburg/Bremen - Hannover

ABS/NBS Hamburg/Bremen - Hannover ABS/NBS Hamburg/Bremen - Hannover Historie der Alternativenprüfung www.bmvi.de Inhalt Änderung der Zielsetzung in Bedarfsplanüberprüfung 2010 Machbarkeitsstudie im Rahmen der Vorplanung Gesamtwirtschaftliche

Mehr

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 4A Ortsmitte Nordteil 7. Änderung und Ergänzung - Gebiet: östlich Klaus-Groth-Straße Nr. 10 + 12, nördlich

Mehr

B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung

B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung am 09. März 2012 Egbert Neumann Abteilungsleiter Verkehr - 0 Tagesordnung

Mehr

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer

Mehr

Zur Analyse der Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Schutzgüter war es erforderlich, zunächst einen Untersuchungsraum zu definieren.

Zur Analyse der Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Schutzgüter war es erforderlich, zunächst einen Untersuchungsraum zu definieren. 3 Grundlagen 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Zur Analyse der Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Schutzgüter war es erforderlich, zunächst einen Untersuchungsraum zu definieren. Der abgegrenzte

Mehr

Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf B 3 Beteiligungsscoping 19. Juni 2018

Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf B 3 Beteiligungsscoping 19. Juni 2018 Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf B 3 Beteiligungsscoping 19. Juni 2018 Ziele des Beteiligungsscopings Erwartungen an den Beteiligungsprozess abfragen und festhalten Wie möchten Sie in den nächsten

Mehr

Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben HTG-Workshop des Fachausschusses Consulting am 27.10.2010 Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben Anforderungen an Inhalte, Methoden und Verfahren der Umweltprüfungen aufgrund Europäischer Vorgaben Dr.

Mehr

Erdgasfernleitung NOWAL

Erdgasfernleitung NOWAL Erdgasfernleitung NOWAL Nord-West-Anbindungsleitung Rehden Drohne Netzkopplung Drohne Planfeststellungsabschnitt Niedersachsen Planänderung Nr. 1 Trassenverschiebung Hemsloh Antrag auf Planänderung gemäß

Mehr

DIE KONZEPTION Umwelt/Freiraum. Planungen und Auswirkungen Bernd Avermann Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG

DIE KONZEPTION Umwelt/Freiraum. Planungen und Auswirkungen Bernd Avermann Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG DIE KONZEPTION Umwelt/Freiraum Planungen und Auswirkungen Bernd Avermann Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG Rahmenplan Nord Bereich Umwelt/Freiraum Rahmenplan Nord (Umwelt) Planungsstand und -ablauf Großräumiger

Mehr

Staatliches Bauamt Nürnberg

Staatliches Bauamt Nürnberg Staatliches Bauamt Nürnberg Bereich Straßenbau Bundesstraße 14 Umgehung Reichenschwand Tunnelvariante Projektinformation Planungshistorie Für die Umgehung Reichenschwand im Pegnitztal (Taltrasse) wurde

Mehr

Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können

Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können Beteiligungsmöglichkeiten und Ablauf des Verfahrens 1. Suche nach Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der : Antrag für Vorschlags-

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

18. April Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung V

18. April Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung V 18. April 2018 Neubau einer Straßenverbindung An der Wuhlheide bis Märkische Allee (Weiterbau der TVO Tangentialverbindung Ost) Folie 1 April 2018 Rückblick über das bisherige Verfahren Feststellung des

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/497 18. Wahlperiode 07.02.2013 Bericht der Landesregierung Anmeldungen des Landes Schleswig-Holstein für den Bundesverkehrswegeplan 2015 Federführend ist

Mehr

Länderübergreifende Arbeitsgruppe Leistungsfähige Rheinquerung Karlsruhe/ Wörth

Länderübergreifende Arbeitsgruppe Leistungsfähige Rheinquerung Karlsruhe/ Wörth Länderübergreifende Arbeitsgruppe Leistungsfähige Rheinquerung Karlsruhe/ Wörth 8. Trassenabwägung / Variantendiskussion im Planfeststellungsverfahren Beitrag Baden-Württemberg: Warum wurde auf baden-württembergischer

Mehr

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen

Mehr

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz 53.04 Untere Naturschutzbehörde Dienstgebäude 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Postfach 10 46 80, 69036

Mehr

Staatliches Bauamt Schweinfurt Bereich Straßenbau. Bundesstraße 279 Fulda Bad Neustadt. Ortsumgehung Wegfurt. Infoabend in Wegfurt am 09.

Staatliches Bauamt Schweinfurt Bereich Straßenbau. Bundesstraße 279 Fulda Bad Neustadt. Ortsumgehung Wegfurt. Infoabend in Wegfurt am 09. Bundesstraße 279 Fulda Bad Neustadt Ortsumgehung Wegfurt Infoabend in Wegfurt am 09. Juli 2014 Planungshistorie: 2004 Bedarfsplan: OU Wegfurt = Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko

Mehr

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014

Mehr

Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes

Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes Antrag der Holemans Niederrhein GmbH auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 104 ff. Wassergesetz des

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Neubau der B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich. Informationstermin am in der Stadthalle Aurich

Neubau der B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich. Informationstermin am in der Stadthalle Aurich Neubau der B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich Informationstermin am 26.01.2012 in der Stadthalle Aurich Tagesordnungspunkte (TOP) 1. Begrüßung, Vorstellung des Planungsteams

Mehr

Wilster Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt D: Gerstungen Grafenrheinfeld

Wilster Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt D: Gerstungen Grafenrheinfeld Antragskonferenz Bundesfachplanungsverfahren Wilster Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt D: Gerstungen Grafenrheinfeld Brunsbüttel Großgartach (Vorhaben Nr. 3 des Bundesbedarfsplans)

Mehr

Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli RWE Power

Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli RWE Power Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli 2012 RWE Power 03.07.2012 SEITE 1 Vorhaben BoAplus Niederaußem Aktueller Stand des Verfahrens

Mehr

Gemeinderatssitzung Holzkirchen Vorstellung der Raumwiderstandsanalyse B13 OU Holzkirchen OU Großhartpenning OU Kurzenberg

Gemeinderatssitzung Holzkirchen Vorstellung der Raumwiderstandsanalyse B13 OU Holzkirchen OU Großhartpenning OU Kurzenberg Gemeinderatssitzung Holzkirchen 25.04.2018 Vorstellung der Raumwiderstandsanalyse B13 OU Holzkirchen OU Großhartpenning OU Kurzenberg 1 Ablauf der Vorstellung 1. Allgemeine Einführung Högenauer 2. Raumwiderstandsanalyse

Mehr

Antragskonferenz. Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm Michael Höweler Weinsberg,

Antragskonferenz. Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm Michael Höweler Weinsberg, Antragskonferenz Bundesfachplanungsverfahren Grafenrheinfeld Kupferzell Großgartach (Vorhaben 20 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt 3: Großgartach - Kupferzell Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm

Mehr

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont. Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont. Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten Der Landkreis Hameln-Pyrmont macht hiermit gemäß 5 Abs.

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

I n f o r m a t i o n e n

I n f o r m a t i o n e n I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 33/B 61 Zubringer Ummeln am Mittwoch und Donnerstag, 10. und 11. April 2013 in der Aula des Gymnasiums

Mehr

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019 Bekanntmachung der Gemeinde Schwalmtal Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat am 12. Dezember 2018 gemäß 4 a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November

Mehr

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft / Stadt mit Anschrift Neumarkt i.d.opf. Ort, Datum Neumarkt, 20.09.2017 BEKANNTMACHUNG Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach

Mehr

Neubau der B 210n. zwischen Riepe (A 31) und Aurich. einschließlich der Ortsumgehung Aurich. Variantenuntersuchungen. Südumgehung und Extum

Neubau der B 210n. zwischen Riepe (A 31) und Aurich. einschließlich der Ortsumgehung Aurich. Variantenuntersuchungen. Südumgehung und Extum Neubau der B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich der Ortsumgehung Aurich Variantenuntersuchungen Südumgehung und Extum Sachstandspräsentation am 08.05.2014 1 3 Variantenuntersuchung Extum

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen i. d. Fassung vom (nicht amtliche Textfassung)

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen i. d. Fassung vom (nicht amtliche Textfassung) Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 i. d. Fassung vom 26.09.2017 (nicht amtliche Textfassung) Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

Mehr

Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung

Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung Bernd Klößner Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der gestuften Fernstraßenplanung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau Netzausbau in Bayern Wie geht es weiter? München, 17.06.2016 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Grundsätze der Planfeststellung. Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Grundsätze der Planfeststellung. Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Grundsätze der Planfeststellung Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I. Anlass des Planfeststellungsverfahrens II. Ablauf des

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Copyright Layout, Texte und Karteninhalte: Bezirksregierung Köln. Kartengrundlagen: Topografische Karten, Land NRW

Copyright Layout, Texte und Karteninhalte: Bezirksregierung Köln. Kartengrundlagen: Topografische Karten, Land NRW Regionalplan Köln Herausgeber: Bezirksregierung Köln Bezirksplanungsbehörde Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Tel.: 0221/147-2351 Fax: 0221/147-2905 e-mail: gep@bezreg-koeln.nrw.de Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

Mehr

Variantenuntersuchung nach FAR 1. Information zum Verfahren Astrid Renner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Variantenuntersuchung nach FAR 1. Information zum Verfahren Astrid Renner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Variantenuntersuchung nach FAR 1 Information zum Verfahren Astrid Renner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Arbeitsergebnisse in 2015 Formalisiertes Abwägungs- und Rangordnungsverfahren (FAR)

Mehr

PRESSEMITTEILUNG

PRESSEMITTEILUNG REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 23.01.2015 Planung der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg Bürgerbeteiligung bringt viele Anregungen Korridor Mitte muss untersucht werden,

Mehr

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr. Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"

Mehr

Variantenuntersuchung Einführung

Variantenuntersuchung Einführung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Bekanntmachung: Raumordnungsverfahren für die Geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH

Bekanntmachung: Raumordnungsverfahren für die Geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH Presseexemplar - zweispaltig Bekanntmachung: Raumordnungsverfahren für die Geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH Bezirksregierung Köln Köln, den 25. April

Mehr

hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitplanung der Stadt Weiterstadt Bebauungsplan Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A5 Gemarkung Gräfenhausen hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2

Mehr

Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn in Wuppertal. Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen

Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn in Wuppertal. Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn 23.09.2016 in Wuppertal Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen Dr. Joachim Hagmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.baumeister.org

Mehr

Bürgerdialog A 33 Nord

Bürgerdialog A 33 Nord Fachveranstaltung zur A 33 Nord Kompensationskonzept Wallenhorst, 13. Oktober 2015 Hotel-Restaurant Lingemann Kurzdokumentation Dialogforum zum und Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,

Mehr

City West - Raum für neue Stadtideen. Sachstandsbericht der Ingenieurgemeinschaft am Erneuerung der Hochstraße B44 -

City West - Raum für neue Stadtideen. Sachstandsbericht der Ingenieurgemeinschaft am Erneuerung der Hochstraße B44 - UDWIGSHAFEN City West - Raum für neue Stadtideen Sachstandsbericht der Ingenieurgemeinschaft am 04.09.2017 - Erneuerung der Hochstraße B44-1 INHALTE DER PRÄSENTATION 1. Planungsstand 11/2016 vs. 08/2017

Mehr

L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos. Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen

L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos. Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen Inhalt der Präsentation 1. Bestandsanalyse 2. ursprüngliches Vorhaben: Asphaltierung des

Mehr

BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN

BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN 967 BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenplanung/Straßenentwurf - Straßennetzkonzept 2008 Runderlass des Ministeriums

Mehr

B 212n - Abschnitt II (Harmenhausen - Landesgrenze NI/HB bzw. A 281) Verkehrliche Wirkungen verschiedener Führungen und Verknüpfungskonzepte

B 212n - Abschnitt II (Harmenhausen - Landesgrenze NI/HB bzw. A 281) Verkehrliche Wirkungen verschiedener Führungen und Verknüpfungskonzepte B 212n - Abschnitt II (Harmenhausen - Landesgrenze NI/HB bzw. A 281) Verkehrliche Wirkungen verschiedener Führungen und Verknüpfungskonzepte Kurzbericht B 212n - Abschnitt II (Harmenhausen - Landesgrenze

Mehr

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt

Mehr

Merkblatt Bundes- und Landesstraßen

Merkblatt Bundes- und Landesstraßen Merkblatt Bundes- und Landesstraßen Gemäß 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) beschließt der Regionalrat auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms, des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne

Mehr

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017 BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August 2017 Arbeitshilfe Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/ Die nachfolgende Übersicht stellt den Regelungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Informationsveranstaltung Gemeinde Loxstedt Küstenautobahn A 20 Abschnitt 4

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Informationsveranstaltung Gemeinde Loxstedt Küstenautobahn A 20 Abschnitt 4 Küstenautobahn A 20 Abschnitt 4 Informationsveranstaltung Stand: September 2014 25.09.2014 Tagesordnung TOP 1 TOP 2 TOP 3 Abschnittsbildung, Projektablauf Vorstellung der Linienführung der A 20 im Gemeindegebiet

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Bundesstraße 16 Ortsumgehung Ichenhausen - Kötz. Öffentlichkeitsveranstaltung am 05/ in Ichenhausen/Kötz

Bundesstraße 16 Ortsumgehung Ichenhausen - Kötz. Öffentlichkeitsveranstaltung am 05/ in Ichenhausen/Kötz Bundesstraße 16 Ortsumgehung Ichenhausen - Kötz Öffentlichkeitsveranstaltung am 05/07.11.2018 in Ichenhausen/Kötz Vorstellung Jens Ehmke Behördenleiter Stefan Schrott Projektleiter Raphael Zuber Abteilungsleiter

Mehr

Ortsdurchfahrt im Zuge der B 293 und Untertunnelung

Ortsdurchfahrt im Zuge der B 293 und Untertunnelung 14. Wahlperiode 27. 09. 2006 Kleine Anfrage der Abg. Ute Vogt SPD und Antwort des Innenministeriums Ortsdurchfahrt im Zuge der B 293 und Untertunnelung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1.

Mehr