Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20

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1 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Sitzung am Aktenzeichen: TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Bernhard Schlenker öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen an: GR TA VA Befangenheit Ja Nein Zugegangen sind den Mitgliedern: 1. Betreff: Pflegeaufwand öffentlicher Grünflächen (Grünflächenkataster) 2. Sachdarstellung: Ausgangssituation Der Gemeinderat hat beschlossen, den Aufwand für die Pflege von Grünflächen um 10 % (rund /Jahr) zu kürzen. Dabei sollen v. a. die Pflegestandards festgelegt und reduziert werden. Flächen und Anzahl der Anlagen Die Stadtgärtnerei pflegt Grünflächen mit 127,83 ha in der Stadt und 604 Grünflächen mit 63,2 ha auf dem Land und insgesamt Bäume. Die Sportanlagen mit 22,7 ha, die Spiel- und Bolzplätze mit 10,77 ha, die Park- und Gartenanlagen mit 22,75 ha, die Außenanlagen der Kindergärten und Schulen mit 18,32 ha und das Verkehrsgrünflächen mit 6,3 ha, haben dabei den größten Anteil. (s. Anlage 1 bis 3) Personalbestand zur Pflege der öffentlichen Grünflächen Zur Beurteilung der personellen Ausstattung wurden die Kennwerte der KGSt (Kommunale Gemeinschaft für Verwaltungsmanagement) zugrunde gelegt und danach die einzelnen Einsatzbereiche des Gärtnerpersonals beurteilt. Danach bestünde bei dem o.g. Bestand an Grünflächen und Bäumen; nach KGSt ein rechnerischer Bedarf von 14,96 Vollzeitkräften für rein gärtnerische Arbeiten, ohne Fremdaufgaben, wie die Betreuung der Containerstandorte, Tiefgarage u. a. (s. Anlage 4 und 5). Dies bedeutet einen zusätzlichen Personalbedarf von 7.63 Vollzeitkräften für die Gärtnerei. Das Personal der Stadtgärtnerei beläuft sich auf insgesamt 11 Mitarbeiter, was bei Berücksichtigung der Voll- und Teilzeitbeschäftigungen einem Personalstand von 9,02 Vollzeitkräften entspricht. Da die Mitarbeiter der Gärtnerei neben der Grünpflege noch andere, nichtgärtnerische Aufgaben (z.b. Winterdienst, Reinigung Tiefgaragen und Containerplätze) erledigen, entfallen auf die eigentliche Grünpflege nur ein Anteil von 7,33 Vollzeitkräften. Hierfür fallen jährlich Personalausgaben in Höhe von an.

2 Eine Bedarfsanalyse auf KGSt-Grundlage ergibt einen weiteren Bedarf von 7,63 Arbeitskräften für die Stadtgärtnerei. Die aktuelle Personalausstattung liegt demnach unter der Hälfte des tatsächlichen Bedarfs. Dies macht deutlich, dass eine Reduzierung des Personalstandes bei dem vorhandenen Flächenausmaß und unverändertem Aufgabenumfang nicht machbar ist. Die Gärtnerei ist gemessen an den KGSt-Untersuchungszahlen bereits heute unterbesetzt. Zur Unterstützung der Stadtgärtnerei wurden daher zusätzlich zwei Behinderteneinrichtungen und ein Landschaftsgärtner beauftragt wurden für die Leistungen Dritter 1.425,08 ausgegeben waren es Untersuchung von Einsparmöglichkeiten bei den gärtnerischen Aufgabenbereichen Im Grünflächenkataster wurde der Sach- und Personalaufwand in den einzelnen Bereichen Parkanlagen, Bäume, Verkehrsgrün, Sport- und Spielplätze auf mögliche Einsparpotentiale untersucht. Es gibt Möglichkeiten, um Kosten einzusparen und dabei den Pflegestandart der öffentlichen Grünanlagen insgesamt zu verbessern. Dies kann bspw. durch Umbau einiger Grünflächen er reicht werden. Zur Entlastung der Stadtgärtnerei könnte auch die Vergabe der Pflege von Bolzplätzen in Wohngebieten in Form von Patenschaften beitragen. Umgestaltung von Verkehrsgrünflächen Versiegelung: Durch die Versiegelung von Verkehrsgrünflächen kann der laufende Pflegeaufwand erheblich verringert werden. Die Personalkosten für die Pflege der 619 Verkehrsgrünflächen liegen bei In städtebaulich weniger bedeutsamen Randgebieten, bzw. Gewerbegebieten, die städtebaulich weniger bedeutsam sind, könnten mindestens zehn Prozent der Flächen versiegelt werden. Je nachdem, ob die Versiegelung mit Asphalt oder Pflaster erfolgt, liegen die Kosten zwischen etwa und Die jährliche Einsparung bei der Pflege liegt bei etwa Durch die erforderliche Entfernung von Gras und Wildkräutern in den Randbereichen entsteht nach ca. fünf Jahren jedoch wieder ein Pflegeaufwandes von etwa 10 %. Hinzu kommt, dass mit der Zeit Belagsreparaturen erforderlich werden und hierdurch laufende Kosten entstehen. Ebenso müssen einmalige Kosten für die Herstellung der Versiegelung (bei Pflasterfläche 220 /m²; bei Asphaltfläche 120 /m²) aufgewendet werden. Diese amortisieren sich allerdings durch die Reduzierung des laufenden Pflegeaufwands. (s. Anlage 7).

3 Resümee: Die Versiegelung von Verkehrsgrünflächen reduziert zwar den Pflegeaufwand; allerdings bedürfen die versiegelten Flächen weiterhin der Pflege und verursachen laufende Kosten. Hinzu kommt der durch die Versiegelung herbeigeführte dauerhafte Verlust an Grünflächen, der sich aus ökologischer und städtebaulicher Sicht negativ auswirkt. Kleinere Verkehrsflächen in städtebaulich weniger bedeutsamen Rand- und Gewerbegebieten könnten in versiegelte Flächen umgewandelt werden. Anlegen von Schotterbeeten: Durch die Umgestaltung von Verkehrsgrünflächen zu Schotterbeeten kann nach Angaben der KGSt bei neuen Anlagen der Zeitaufwand für die Pflege der Flächen um bis zu 75 % reduziert werden. Ebenso kann die Bewässerung der Flächen stark reduziert werden. Der ersparte Zeitaufwand kann rechnerisch wie folgt dargestellt werden. Bei 619 vorhandenen Verkehrsgrünflächen mit einer Gesamtfläche von m² ist es denkbar, 20 % dieser Flächen, also m², innerhalb von 5 Jahren zu Schotterbeeten umzugestalten. Die Zeitersparnis zwischen Intensivpflegefläche (20 Min./m²) und Schotterbeet (5 Min/m²) liegt nach Angaben der KGSt bei max. 15 Min./m². Dies ergibt nach Umstellung der Flächen eine Zeitersparnis von maximal 505 Stunden/Jahr. Dies entspricht etwa dem Anteil von 30 % einer Vollzeitarbeitskraft.

4 Für die Umgestaltung zu Schotterbeeten sind allerdings einmalige Kosten in Höhe von rund 40 /m² aufzuwenden. Bezogen auf die angestrebten 20 % aller Verkehrsgrünflächen wäre damit ein Betrag von rund , verteilt auf 5 Jahre, zu investieren. Resümee: Durch die Umgestaltung von Verkehrsgrünflächen zu Schotterbeeten sind mittelfristig Zeitersparnisse im Pflegeaufwand erreichbar. Hinzu kommt, dass im Stadtbild neue Akzente entstehen. Reduzierung von Spielplätzen Die Spielplätze haben eine große Bedeutung für Kinder und Familien, da das Spiel für die Entwicklung und das Erlernen von Sozialverhalten eine wichtige Rolle spielt. Bei Überangebot auf engem Raum und geringfügiger Nutzung, könnte auf Spielplätze verzichtet und die Fläche in Bauland umgewandelt werden. Dadurch entfällt der Pflegeaufwand für diese Flächen vollständig. Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 36 Spiel- Bolz- und Sportplätze. Auf dem Land sind es 31. (s. Anlage 8). Bei folgenden drei Spielplätzen kann über eine Auflösung nachgedacht werden: Im Bereich Maucherstraße, Grüntenstraße, Hochgratstraße und Hochvogelstraße liegt ein deutliches Überangebot an Spielplätzen vor. Hier befinden sich vier Spielplätze im Radius von 300m. 1. Maucherstraße 2. Grüntenstraße 3. Hochgratstraße 4. Hochvogelstraße

5 Das gleiche gilt für den Falkenweg und die Balterazhofer Straße. Hier befinden sich zwei Spielplätze im Radius von 300m. 1. Falkenweg 2. Balterazhofer Straße Auf die Standorte Grüntenstraße, Hochgratstraße und Balterazhofer Straße könnte aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden. Die Nutzung dieser Spielplätze ist vergleichsweise gering. Da mit der Auflösung auch ein Angebt für Kinder entfällt, ist hier eine Entscheidung durch den Gemeinderat notwendig. Die Umwandlung der Spielplätze in der Grüntenstraße und Hochgratstraße bedürfen der Änderung der Bebauungspläne Ringweg II und Ringweg I. Für den Spielplatz in der Balterazhofer Straße gibt es keinen Bebauungsplan. Er befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche. Bei einer Stilllegung der Spielplätze entfällt der hierauf entfallende Pflegeaufwand vollständig. Dieser beträgt bislang für den Spielplatz Grüntenstraße /Jahr, für den Spielplatz Hochgratstraße /Jahr und für den Spielplatz Balterazhofer Straße /Jahr, insgesamt also /Jahr. Die aufgegebenen Spielplatzflächen im Umfang von insgesamt m² könnten bei entsprechender Eignung und Bebaubarkeit zu Bauland umgewidmet und veräußert werden. Die Grundstückspreise für die Spielplätze in der Grüntenstraße und der Hochgratstraße liegen bei jeweils 160 /m², der Grundstückspreis für den Spielplatz in der Balterazhofer Straße liegt bei mindestens 170 /m².

6 Resümee: Durch die Aufgabe der Spielplätze in der Grüntenstraße, Hochgratstraße und Balterazhofer Straße können zum einen Pflegekosten in Höhe von eingespart werden und zum anderen durch die Umwandlung in Bauland Erlöse in Höhe von etwa erzielt werden. Im Einzelnen: Grüntenstraße ca , Hochgratstraße ca , Balterazhofer Straße ca Beteiligung von Bürgern und Nutzern an der Grünpflege Die Einführung der Aktion Sauberhaftes Leutkirch hat das Ziel, die Eigenverantwortung der Mitbürger zu stärken. Durch Vergabe von Patenschaften im Grünbereich kann das bürgerliche Engagement ausgeweitet und Kosten gespart werden. Es bestehen bereits Patenschaften für kleinere, öffentliche Grünflächen. Patenschaften entlasten, in verschiedenen Fällen kommt es jedoch zu einem erhöhten Betreuungs- und Organisationsaufwand für die Stadtgärtnerei. Denkbar wäre die Einbeziehung von Paten für die Pflege von Spiel- und Bolzplätzen durch Eltern und Familien aus den Wohngebieten. Eine Pflege von Sportplätzen durch die Sportvereine wird überprüft. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass der momentane Qualitätsstandard nicht gehalten werden kann. Fazit: Durch die Umwandlung einiger intensiv zu pflegenden Staudenbeete in Schotterbeete und die Umwandlung von drei Spielplätzen in Bauland ist eine Einsparung, bzw. Gewinnerzielung im Grünbereich der Stadt Leutkirch möglich. Da es sich um längerfristige Maßnahmen handelt, kann die jährliche Einsparung derzeit nicht genau beziffert werden. Nach Zugrundelegung der KGSt-Zahlen ist eine Aufstockung des Personals zu empfehlen. Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 36 Spiel- Bolz- und Sportplätze. Auf dem Land sind es 31, (s. Anlage 8) Die Rolle der Pflanzenanzucht für die Gärtnerei Bereits im Gutachten der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) vom über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Bauhofes wurde zum Betrieb der städtischen Pflanzenanzucht mit Gewächshaus Stellung genommen und empfohlen, das Für und Wider der Eigenanzucht von Pflanzen in der städtischen Gärtnerei zu untersuchen. Dabei spielt die Kostenseite ebenso eine Rolle wie die nichtmonetären Gesichtspunkte. Es wurde daher ein Leistungsvergleich zwischen der eigenen Pflanzenanzucht im städtische Gewächshaus und dem Einkauf von Pflanzen durchgeführt. (s. Anlage 6).

7 Das Gewächshaus ist bereits abgeschrieben, deshalb ist eine Abschreibung nicht berücksichtigt. Es ist aber eine Verzinsung von /a mit eingerechnet. Die Ersparnisse rein durch die Eigenanzucht bezogen auf die Pflanzenpreise belaufen sich auf etwa /a. Aufgrund der unentgeltlichen Wärmelieferung durch die Kläranlage an das gesamte Gewächshaus, ist ein besonders wirtschaftlicher Betrieb möglich. Investitionskosten für das Gewächshaus stehen nicht an. Die Folien wurden vor kurzem erst erneuert. In der Bilanz entsteht zwar ein Defizit von 561 /Jahr, folgende nichtmonetäre Gesichtspunkte spielen bei der Entscheidungsfindung aber ebenfalls eine wesentliche Rolle: - Bei Bedarf sind die Pflanzen auch tatsächlich verfügbar - durch Akklimatisierung auf heimischen Boden und Klima ist die Anwachsgarantie gegeben. Ausfälle durch Anwachsprobleme, bedingt durch standortfremde Böden, Klimaeinflüsse o. a. können vermieden werden - wertvolle Vorhalteflächen für Pflanzarbeiten von bspw. Pflanzkübeln und Kästen ist gegeben - bei Lieferterminen durch Fremdfirmen kann es zu organisatorischen Problemen kommen. (Auswirkung auf Arbeitsplanung und Nachpflanzung) - mögliche Qualitätseinbußen durch Transport - schließlich können Arbeitskräfte auch bei Schlechtwetter eingesetzt werden. Empfehlung: Aufgrund der nicht finanziellen Vorteile des Gewächshauses, sollte es weiterhin für die eigene Pflanzenanzucht genutzt werden. Im Falle von Ersatzinvestitionen wird dem Gemeinderat eine neue Handlungsempfehlung unterbreitet. 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr, s. Finanzierung Ja Mehrjahresvorhaben des Vermögenshaushalts, s. Finanzierungsübersicht Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) Jährliche Folgekosten/-lasten (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Ja Nein Finanzierung: HH-Jahr HH-Stelle Ja Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Nein überplanmäßig außerplanmäßig Deckungsvorschlag HH-Stelle: HH-Jahr:

8 4. Familienverträglichkeitsprüfung Die vorgesehene Maßnahme: hat keine bedeutsame Auswirkung auf die Familien in Leutkirch im Allgäu hat Auswirkungen auf die Familien in Leutkirch im Allgäu. Folgende Lebensbereiche von Familien sind betroffen: Die getroffene Entscheidung trägt zu folgender Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien in Leutkirch im Allgäu bei: Die geplante Entscheidung hat folgende negativen Auswirkungen auf Familien in Leutkirch im Allgäu: Es ist denkbar, dass Familien mit kleinen Kindern, die in der Nähe der aufzulösenden Spielplätze wohnen, weitere Wege in Kauf nehmen müssen, um zu einem anderen Spielplatz zu gelangen. 5. Beschlussantrag 1. Umgestaltung der Verkehrsflächen a) Versiegelung von Verkehrsflächen in städtebaulich weniger bedeutsamen Randlagen, bzw. Gewerbegebieten b) Umgestaltung von etwa 20 % der Verkehrsinseln zu Schotterbeeten Die Maßnahmen sind im Rahmen der Pflegemaßnahmen in den nächsten fünf Jahren durchzuführen. 2. Auflösung von Spielplätzen a) Die Spielplätze Grüntenstraße, Hochgratstraße und Balterazhofer Straße werden aufgelöst. Die Grundstücke können zu Wohnbauwecken vermarktet werden. b) Es werden keine Spielplätze aufgelöst. 3. Patenschaften Die Beteiligung von Bürgern und Nutzern soll nach Möglichkeit ausgebaut werden. 4. Gewächshaus Das Gewächshaus in der Gärtnerei bleibt bis auf Weiteres in Betrieb.

9 Leutkirch im Allgäu,. Sachbearbeiter: Fachbereichsleiter: Geschäftsbereichsleiter: Bernhard Schlenker Claudio Uptmoor Roland Wagner Bürgermeister: Oberbürgermeister: Martin Bendel Hans-Jörg Henle

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