GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

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1 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung. Antrag zur Geschäftsordnung 1. Bauanträge 1.1. Hermann Werner, Verlängerung der Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garagen in Nörting, Freisinger Straße Kronawitter GBR, Tekturplan zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Herberge für Wanderreiter in Geierlambach Endres Martin, Bauantrag zum Neubau einer Garage und Lagerhalle mit Büro 2. Haushalt 2.1. Feststellung der Jahresrechnung Bauleitplanung 3.1. Bebauungsplan Wippenhausen Feuerwehrhaus; Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes 4. Kindertagesstätte Kirchdorf; Beratung und Beschluss auf Integrative Einrichtung Seite 70

2 5. TV-Inspektion Kanalnetz Helfenbrunn; Auftragsvergabe 6. Baumaßnahmen 6.1. Friedhof Nörting; Vorstellung der Planung zur Friedhofserweiterung 6.2. Dorfstraße Nörting; Vorstellung der Planung für den Gehweg 7. Verschiedenes Seite 71

3 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Konrad Springer 2. Bürgermeister Herr Josef Haller Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Uwe Gerlsbeck Michael Großkopf Elisabeth Hörand Johann Maier Sebastian Naderer Alois Portz Karl Rubsch Ludwig Scharrer Johann Sebald Albert Steinberger Josef Weingartner Helmut Wildgruber Schriftführer Herr Hans Rieger entschuldigt Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.amper, den Seite 72

4 Öffentlicher Teil Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Frau Hörand wies darauf hin, dass in TOP 6 im Protokoll ein Erlass von Forderungen aus 2003 vermerkt ist. Es soll geprüft werden, ob diese Forderungen nicht aus dem Jahr 2002 sind. Eine Änderung des Protokolls ist jedoch nicht erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom ohne Einwendungen zu. Top Antrag zur Geschäftsordnung Der Bürgermeister beantragte folgende Änderungen der Tagesordnung: a) Zur Sitzung ist noch ein Bauantrag von Herrn Martin Endres im Gewerbegebiet eingegangen. Dieser Antrag sollte wegen dem bereits erreichten Baufortschritt noch in die Tagesordnung aufgenommen werden. b) Als TOP 7 ist der Einbau von digitalen Funkgeräten in der öffentlichen Tagesordnung. Nachdem über die vorliegenden Angebote genauer beraten werden müsste schlug der Bürgermeister vor, diesen Tagesordnungspunkt in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Als neuer Tagesordnungspunkt wird aufgenommen: 1.3. Endres Martin, Bauantrag zum Neubau einer Garage und Lagerhalle mit Büro Der Tagesordnungspunkt 7 wird in die nichtöffentliche Sitzung verschoben. Seite 73

5 Top 1 Top 1.1 Bauanträge Hermann Werner, Verlängerung der Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garagen in Nörting, Freisinger Straße 7 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt der Verlängerung der Abbruchund Baugenehmigung ohne Einwendungen zu. Top 1.2 Kronawitter GBR, Tekturplan zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Herberge für Wanderreiter in Geierlambach 2 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt dem Tekturplan ohne Einwendungen zu. Top 1.3 Endres Martin, Bauantrag zum Neubau einer Garage und Lagerhalle mit Büro Herr Endres hat kurzfristig noch einen Bauantrag eingereicht. Im Gewerbegebiet Kirchdorf, Römerstraße 1 wurde der Bau einer Lagerhalle und Garage im Süden genehmigt. Dieses Gebäude soll nun mit einem Büro aufgestockt werden. Der Plan wurde im Gemeinderat herumgegeben. Einwände wurde nicht erhoben. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu. Seite 74

6 Top 2 Haushalt Top 2.1 Feststellung der Jahresrechnung 2012 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2012 durchgeführt. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wurde durch Frau Hörand als Sprecherin des Rechnungsprüfungsausschusses dem Gemeinderat vorgestellt. Sie erläuterte, dass in diesem Jahr vor allem die Arbeitszeiten und die Abrechnung für die Krippe geprüft wurden. Es besteht kein Anlass, die Jahresrechnung abzulehnen. Frau Hörand schlug vor, die Jahresrechnung festzustellen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2012 wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt Bereinigte Soll-Einnahmen und Ausgaben ,70 Vermögenshaushalt Bereinigte Soll-Einnahmen und Ausgaben ,00 Gesamthaushalt Bereinigte Soll-Einnahmen und Ausgaben ,70 Top 3 Top 3.1 Bauleitplanung Bebauungsplan Wippenhausen Feuerwehrhaus; Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat in der Sitzung am die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Wippenhausen Feuerwehrhaus behandelt. Wie in dieser Sitzung erläutert, wurde wegen der absehbaren erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanes noch keine Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgeschlagen, sondern dieser Bebauungsplanentwurf sollte erst auf Grundlage der Beschlüsse vom vorbereitet werden und dann für die Sitzung am zur Zustimmung vorgelegt werden. Dieser Entwurf liegt nun vor, mit Begründung, SAP und den sonstigen Anlagen umfasst der Bebauungsplan jedoch rund 80 Seiten, es soll daher verzichtet werden, die gesamten Texte weiterzugeben, wenn ein Gemeinderat die Unterlagen einsehen will, kann er die gesamten Tex- Seite 75

7 te gerne als erhalten. Herr Portz wies auf einige formale Fehler im Bebauungsplan und der Begründung hin: Textliche Festsetzungen 6.5, der Bezug ist falsch angegeben. Die Grünfläche im Bestands- und Bewertungsplan weicht von der Flächenbilanz ab. In der Begründung (Seite 2) wird die Eingrünung des Baugebietes als Ausgleichsfläche angegeben. In der Begründung, unter 7. Erschließung, wird die Umfahrung des Feuerwehrhauses mit 6 m angegeben, im Norden ist die Umfahrung nur 4 m breit. Diese Berichtigungen sollen noch eingearbeitet werden. Herr Steinberger sprach an, die Farbe der Dachziegel nicht nur auf Rottöne festzusetzen. Hier soll keine Änderung vorgenommen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt de Entwürfen des Bebauungsplanes Wippenhausen Feuerwehrhaus und der 9. Flächennutzungsplanänderung auf Grundlage der Beschlüsse vom in der Fassung vom zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 2 Top 4 Kindertagesstätte Kirchdorf; Beratung und Beschluss auf Integrative Einrichtung Der gemeindliche Kindergarten umfasst derzeit 5 Gruppen. Im Zuge der Inklusion, welche vom Freistaat Bayern immer mehr ausgebaut werden soll, hat die Gemeinde bisher im Kindergarten 2 Kinder mit einem Betreuungsfaktor 4,5 (Inklusionskinder) anerkannt. Nun steht ein weiteres Kind in der Kindertageseinrichtung vor der Einstufung/Anerkennung als Inklusionskind. Ein normaler Kindergarten darf nur 2 Inklusionskinder betreuen, wenn mehr Inklusionskinder in der Einrichtung betreut werden sollen, ist der Kindergarten als Integrative Einrichtung zu führen und es ist ein entsprechender Antrag an das Kreisjugendamt zu stellen, die Betriebserlaubnis für den Kindergarten für eine Integrative Einrichtung zu erteilen. Aufgrund dieser Vorgaben hat die Verwaltung bei Herrn Dix vom Bayerischen Gemeindetag angefragt, wie das Verfahren, das ja fast als MUSS anzusehen ist, einzuschätzen ist. Herr Dix hat telefonisch erklärt, dass die Gemeinde keinen Antrag auf Anerkennung einer Integrativen Einrichtung stellen muss, dass jedoch wie angesprochen ein Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis zu stellen ist. Für diese Änderung entstehen der Gemeinde keine Nachteile in der Förderung der Kinder, die Gemeinde muss jedoch wie auch der Freistaat die öffentlichen Anteile für diese Kinder genauso tragen wie der Freistaat Bayern. Die Faktoren für Inklusionskinder können mit Betrieb einer Integrativen Einrichtung auch über 4,5 erhöht werden, was eine weitere Belastung des Seite 76

8 gemeindlichen Haushalts verursachen wird. Außerdem ist lt. Herrn Dix davon auszugehen, dass sich durch die neue Betriebserlaubnis der Personalbedarf für den Kindergarten erhöhen kann. Aus diesem Grund hat Herr Dix dazu geraten, dass vor einem Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis der Gemeinderat über die möglichen Auswirkungen informiert werden soll und einen Beschluss fassen soll, dass der Betrieb einer Integrativen Einrichtung gewollt ist und die Verwaltung beauftragt wird, einen entsprechenden Antrag an das Kreisjugendamt zu stellen. Nach Ansicht der Verwaltung führt kein Weg an diesem Antrag vorbei, auch wenn absehbar ist, dass sich die Belastung der Gemeinde für den weiteren Betrieb des Kindergartens erhöhen wird. Das Jugendamt hat in dem entsprechenden Gespräch zur Schaffung einer Integrativen Einrichtung darauf gedrängt, dass dann die 5. Gruppe im Kindergarten, welche mit 12 Kindern als eine Art Notgruppe geführt wird, um alle Kinder betreuen zu können, geschlossen werden sollte und für eine reguläre Gruppe eine Neubaumaßnahme durchgeführt werden sollte. In diesem Gespräch hat Herr Rieger darauf hingewiesen, dass bei dieser Forderung nach seiner Ansicht ein entsprechender Beschluss nicht getroffen werden sollte und mit dieser Aussage wurde in Aussicht gestellt, dass diese 5. Gruppe (bzw. die Betriebserlaubnis für diese 5. Gruppe) zumindest noch um 3 Jahre verlängert wird. Im Gemeinderat soll über den Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis beraten werden und ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Inklusion auf einer UN-Konvention beruht. Wie im Sachverhalt ausgeführt zieht die Entscheidung für die Änderung der Betriebserlaubnis wahrscheinlich bauliche und personelle Entscheidungen nach. Es ist zu erwarten, dass ab Herbst den Kindergarten 3 bis 5 verhaltensoriginelle Kinder besuchen wollen. Der Bürgermeister war jedoch der Ansicht, dass trotzdem eine Entscheidung nicht heute übers Knie gebrochen werden sollte, sondern dass vor einer Entscheidung alle Möglichkeiten ausgelotet werden sollten, wie die Inklusion umgesetzt werden kann. Auch Herr Gerlsbeck vertrat die Ansicht, dass diese weitreichende Entscheidung durch den neuen Gemeinderat getroffen werden sollte. Der Bürgermeister erläuterte, dass Möglichkeiten bestehen, den erforderlichen Raumbedarf als Übergangslösung zu schaffen. Es könnte z.b. wieder der Turnraum des Kindergartens zu einer vollständigen Gruppe um genutzt werden. Dies stellt jedoch nur eine Übergangslösung dar, daher soll vorab ein tragfähiges zukunftsfähiges Konzept entwickelt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper schloss sich den Ausführungen des Bürgermeisters an. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stellt eine Entscheidung über den Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis zurück. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, dass vor Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis die möglichen baulichen und personellen Auswirkungen geprüft werden sollen und ein Konzept erarbeitet werden soll, wie und bis wann die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden können. Seite 77

9 Top 5 TV-Inspektion Kanalnetz Helfenbrunn; Auftragsvergabe Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, den Auftrag für die TV- Inspektion des Kanalnetzes Helfenbrunn an die Fa. Hans Mosbauer, Erding, zu den Bedingungen des Angebots vom zum Angebotspreis von brutto , 63 zu erteilen. Top 6 Top 6.1 Baumaßnahmen Friedhof Nörting; Vorstellung der Planung zur Friedhofserweiterung Durch das Architekturbüro Wacker wurde der Gemeinde ein Vorentwurf für die Erweiterung des Friedhofes in Nörting vorgelegt. In der Anlage ist eine Kopie der Planung. Wie im Gemeinderat besprochen berücksichtigt die Planung die maximale Erweiterung und den Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses. In welchem Umfang die Erweiterung durchgeführt wird (gesamt oder in Bauabschnitten) soll entschieden werden, wenn der Neubau des Feuerwehrhauses genau abgeschätzt werden kann. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper soll über den Plan der Friedhofserweiterung beraten. Der Bürgermeister erläuterte die Planung und erklärte, dass als nächster Schritt Schürfgruben erforderlich sind, damit die Höhe des neuen Friedhofes in Absprache mit dem Gesundheitsamt festgelegt werden kann. Herr Rubsch fragte an, ob für den Friedhof an eine Urnenwand gedacht wurde. Hier erläuterte Herr Rieger, dass dies jederzeit möglich ist. Zum einen bestünde die Möglichkeit, Urnengräber in den Wangenbereichen des überdachten Bereichs zu integrieren. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, Urnenstelen aufzustellen. Die Räume hierfür sind vorhanden. Auf Rückfrage von Herrn Steinberger, ob das alte Feuerwehrhaus für Vereine erhalten werden kann diskutierte der Gemeinderat kurz über den Erhalt, es wurde jedoch die Meinung vertreten, dass dies im Konzept kaum zu verwirklichen ist. Der Bürgermeister ließ darüber abstimmen, dass in Absprache mit dem Gesundheitsamt die erforderlichen Schürfgruben angelegt werden sollen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Entwurf der Friedhofserweiterung für den Friedhof in Nörting zu. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Freising das weitere Verfahren vorzubereiten Seite 78

10 Top 6.2 Dorfstraße Nörting; Vorstellung der Planung für den Gehweg Durch das Ing.Büro Lohr wurde eine Aufnahme des Bestandes an der Dorfstraße in Nörting durchgeführt und festgestellt, dass entlang der Dorfstraße ein Hochbord mit max. 8 cm möglich ist. Dies wurde in einer Begehung am mit dem Landratsamt und der ausführenden Firma besprochen, ein Vorentwurf wurde der Firma vorgelegt. Im Bereich Richtung Aufham im Westen der Straße liegen die Grundstücke deutlich höher, hier soll die Böschung mit einer 15 cm hohen Granitzeile gesichert werden. Die Gestaltung der Gehwegbereiche soll kurz dargestellt werden und im Gemeinderat soll ein Termin für die Ortsversammlung beraten werden. Der Bürgermeister beantwortete verschiedene Anfragen aus dem Gemeinderat. Er wies darauf hin, dass die Ausführung in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Landkreis und der ausführenden Firma besprochen und vereinbart wurde. Die Maßnahme wird derzeit durchgeführt. Der Bürgermeister wies noch darauf hin, dass für die Gestaltung der Gehwege bzw. der Randbereich noch eine Ortsversammlung erforderlich ist. Hierzu sollte nach Meinung des Bürgermeisters jedoch die Kostenschätzung vorliegen und der Gemeinderat die Planung noch beraten. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Einbau eines Hochbordes entlang der Dorfstraße in Nörting mit einer Höhe von 8 cm und in de Böschungsbereichen mit 15 cm zu. Top 7 Verschiedenes 8.1. Auftaktveranstaltung zum Energiekonzept Der Bürgermeister erinnerte an die morgige Auftaktveranstaltung um 19:30 Uhr in der Turnhalle 8.2. Verabschiedung ausscheidende Gemeinderäte und Bürgermeister Der Bürgermeister teilte mit, dass in Absprache mit Herrn Gerlsbeck vorgesehen ist, dass am eine Sitzung zur Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinde- Seite 79

11 räte und des Bürgermeister sowie zur Vereidigung des neuen Bürgermeisters und der neuen Gemeinderäte vorgesehen ist Anfrage Weingartner zum Artikel über die Kreisausschusssitzung zur Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet: Herr Weingartner fragte nach, ob die Gemeinde auf Grund dieser Beratung im Kreisausschuss eine Strafzahlung zu erwarten hat. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass am Ende des Artikels erläutert wurde, dass die Herausnahme ohne weitere Auflage genehmigt wurde Radweg Nörting Herr Portz teilte mit, dass im Radweg Nörting ein Kanalschacht halbseitig absackt. Herr Rieger wird die Gemeindearbeiter hinschicken Bürgermeister Zum Abschluss der letzten öffentlichen Sitzung seiner Amtszeit nutzte Herr Springer die Gelegenheit, dass er sich für die 12 Jahre seiner Amtszeit bedankt. Er erklärte, dass er zwar mit Vorfreude, aber auch mit Wehmut dem letzten Tag seiner Amtszeit entgegensieht. Für diese Zeit möchte er sich besonders bedanken bei: o Herrn Mettig für die positive Berichterstattung über die Gemeinde Kirchdorf o Dem Gemeinderat, für das meist konstruktive Miteinander in dieser Zeit o Der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit in dieser Zeit o Im Besonderen bei 3 Personen: Bei den zwei zweiten Bürgermeistern in seiner Amtszeit, Hans Westermeier und Sepp Haller, mit denen er in der gesamten Zeit vertrauensvoll zusammenarbeiten konnte und bei Herrn Rieger, als Leiter der Verwaltung, mit dem alle Probleme auch kontrovers diskutiert und beraten werden konnten. Für die Richtigkeit: Springer Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 80

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