Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper
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- Viktor Winter
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1 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung 1. Bauanträge 1.1. Katholische Kirchenstiftung Kirchdorf; Antrag auf Nutzungsänderung im OG des Pfarrhofes 1.2. Verlängerung der Baugenehmigung vom ; Neubau einer bestehenden Schweinemastanlage 1.3. Burghausen, Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses 1.4. Burghausen, Neubau eines Einfamilienhauses mit Kosmetikstudio, Doppelgarage und 2 Stellplätze 1.5. Kirchdorf, Netto-Markt, Errichtung einer Werbeanlage 1.6. Antrag auf Stellflächen für mobile Werbeflächen im Gemeindebereich Kirchdorf 2. Bauleitplanung 2.1. Bebauungsplan Hirschbachstraße Kirchdorf 3. Energiekonzept; Benennung von zwei Energiebeauftragten Seite 192
2 4. Verschiedenes Seite 193
3 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Uwe Gerlsbeck 2. Bürgermeister Alois Portz Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Martin Endres Florian Feiler Elisabeth Hörand Anton Pittner Claudia Reinmoser Andreas Schmitz Albert Steinberger Josef Weingartner Birgit Weinsteiger-Tauer Georg Wendl Carina Wildgruber Helmut Wildgruber Schriftführer Herr Hans Rieger Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Seite 194
4 Öffentlicher Teil Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom ohne Einwendungen zu. Top 1 Bauanträge Herr Portz stellte als Sprecher des Bauausschusses dem Gemeinderat die Beratungsergebnisse des Bauausschusses vor. Top 1.1 Katholische Kirchenstiftung Kirchdorf; Antrag auf Nutzungsänderung im OG des Pfarrhofes Die Katholische Kirchenstiftung St. Martin, Kirchdorf, hat einen Bauantrag zur Nutzungsänderung des OG im Pfarrhof abgegeben. Umbauten am Gebäude erfolgen nicht, im OG sollen lediglich Büroräume entstehen. Nach Ansicht der Verwaltung bestehen von Seite der Gemeinde keine Bedenken, es wird vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu. Top 1.2 Verlängerung der Baugenehmigung vom ; Neubau einer bestehenden Schweinemastanlage Seite 195
5 Hr. Hermann beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung vom in Nörting, Freisinger Str. 7. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer bestehenden Schweinemastanlage für max. 500 Schweine auf der Grundlage eines 100 Punkte Stalles mit Teilabbruch von Gebäudeteilen. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung vom ohne Einwendungen zu. Top 1.3 Burghausen, Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses Hr. Held und Fr. Seeberger beantragen einen Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses in Burghausen, Am Burgstall 8. Bei dem Baugrundstück handelt es sich um Hanglage. Es wurden Fotos beigelegt, wie das Gebäude auf dem Baugrundstück platziert werden soll. Zum Antrag auf Vorbescheid wurde ein Fragenkatalog eingereicht. Der Bauausschuss beriet anhand der vorgelegten Fotomontagen und Höhenschnitte über den Antrag auf Vorbescheid. Nach Ansicht von Herrn Rieger ist die Fläche nach Art. 34 BayBO bebaubar, in Bezug auf die geplante Höhenentwicklung sieht Herr Rieger das Vorhaben problematisch. Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich alle positiv für das geplante Vorhaben aus. Nach Ansicht des Bauausschusses stellt das Vorhaben keine massive Verdichtung der Bebauung dar, ist gefällig in den Hang eingebunden und fügt sich auch in das Ortsbild ein. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Antrag auf Vorbescheid ohne Einwendungen zu. Top 1.4 Burghausen, Neubau eines Einfamilienhauses mit Kosmetikstudio, Doppelgarage und 2 Stellplätze Frau Schott und Herr Appel beantragen die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Kosmetikstudio, Doppelgarage und 2 Stellplätze in Burghausen, Zum Hochfeld 3. Seite 196
6 Für das Baugrundstück liegt eine Ortsrandsatzung vom vor. Durch die Ortsrandsatzung ist das Baurecht gesichert, daher legt der Bauausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag vor: Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu. Der Bauwerber soll aufgefordert werden, den fehlenden Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Top 1.5 Kirchdorf, Netto-Markt, Errichtung einer Werbeanlage Die Gesellschaft für Außenwerbung GmbH aus Memmingen beantragt auf dem Gelände des Netto-Marktes in Kirchdorf die Errichtung einer Werbeanlage für termingebundene wechselnde Plakatanschläge. Der Bauausschuss beriet über die Aufstellung einer entsprechenden Werbeeinrichtung und war einmütig der Ansicht, dass keine weitere Werbung neben dem Bestand errichtet werden sollte. Im Gemeinderat kam es zu einer kurzen Diskussion, der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper konnte sich der Ansicht des Bauausschusses anschließen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper lehnt die Errichtung einer Werbeanlage am Netto-Markt in Kirchdorf ab. Top 1.6 Antrag auf Stellflächen für mobile Werbeflächen im Gemeindebereich Kirchdorf Immer wieder erhält die Gemeindeverwaltung Anfragen, ob im Gemeindebereich Werbeplakate auf mobilen Großflächen aufgestellt werden dürfen. Deshalb soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Folgende Punkte sind abzuklären: - Wo können diese Werbeplakate aufgestellt werden? Seite 197
7 - Welche maximale Größe soll zugelassen werden? - Welche Gebühren sollen erhoben werden? Lt. BayBO dürfen Werbeanlagen genehmigungsfrei nur bis zu 1 m² errichtet werden. Größere Anlagen können vorrübergehend (max. 2 Monate) innerorts aufgestellt werden. Der Bauausschuss vereinbart, in Anlehnung an die Beratung zur Aufstellung der Werbeanlage am Netto-Markt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, künftig keine mobilen Werbeflächen im Gemeindebereich zuzulassen und schlug dem Gemeinderat vor mobile Werbeflächen im Gemeindebereich abzulehnen. In einer kurzen Diskussion einigte sich der Gemeinderat, im Beschluss nicht mobile Werbeflächen sondern kommerzielle Werbeflächen abzulehnen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper lehnt grundsätzlich die Aufstellung von kommerziellen Werbeflächen im Gemeindebereich Kirchdorf ab. Top 2 Top 2.1 Bauleitplanung Bebauungsplan Hirschbachstraße Kirchdorf Für den Bebauungsplan Hirschbachstraße Kirchdorf wurde in der Zeit vom bis die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Zur Sitzung liegen der Gemeinde die Stellungnahmen vor, eine Ausarbeitung für die Septembersitzung ist jedoch leider noch nicht möglich. Zur Vorbereitung auf die Verträge mit den Grundstückseigentümern ist es jedoch dringend, zu entscheiden, ob die im derzeitigen Entwurf vorgesehenen öffentlichen Flächen evtl. noch verändert werden, weil sich daraus bei der vorgesehenen Baulandumlegung die Abzüge berechnen. Im Besonderen soll darüber beraten werden, ob die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Stichstraße für die Bauparzelle 9 als öffentliche Straße oder als private Zufahrt vorgesehen werden soll. Diese Änderung hätte Auswirkungen auf die Abzugsflächen der derzeitigen Grundstückeeigentümer und auf die Höhe der Erschließungskosten für das gesamte Baugebiet. Dasselbe gilt auch für die als öffentliche Zufahrt vorgesehenen Überfahrten über die öffentliche Grünfläche für die Parzellen 15 bis 18. Ein weiterer Gesichtspunkt ist nach Ansicht der Verwaltung, dass die Müllentsorgung solche Stichstraßen aus rechtlichen Gründen nicht mehr bedient, die Anlieger sind gezwungen, die Mülltonnen an die Kreuzung zu bringen. Es soll darüber beraten werden, ob für den zweiten Verfahrensschritt Änderungen an den öffentlichen Flächen vorgenommen werden. Der Bürgermeister und Herr Rieger erläuterten anhand des Bebauungsplanes die Überlegun- Seite 198
8 gen. Weiter wies Herr Rieger darauf hin, dass im Zuge der öffentlichen Auslegung ein Grundstücknachbar vorgebracht hat, dass er durch die Anlegung einer öffentlichen Straße gemäß dem vorliegenden Entwurf erschließungsbeitragspflichtig wird. Der Bauausschuss schloss sich der Meinung der Verwaltung an, dass die Stichstraße für die künftige Planung entfallen sollte. In Absprache mit dem Ingenieurbüro und dem Büro Wacker soll geklärt werden, ob die Zufahrt des Hinterliegergrundstückes evtl. nach Norden verlegt werden könnte. Herr Rieger wies weiter darauf hin, dass im Zuge des Bodengutachtens besonders für 1 Parzelle eine Bebauung deutlich erschwert wird, hier wurde eine weitere Bodenuntersuchung in Auftrag gegeben. Für dieses Grundstück muss bei der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Stellungnahmen zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung evtl. ebenfalls eine Umplanung vorgenommen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper diskutierte kurz die Grundlagen der Planung und schloss sich dem Vorschlag des Bauausschusses an. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, für die bisher geplante Zufahrt zu Parzelle 9 eine Umplanung vorzunehmen und die Zufahrt nach Absprache mit dem Ingenieurbüro zu der Bauparzelle zu schlagen. Top 3 Energiekonzept; Benennung von zwei Energiebeauftragten Im Zuge der ILE-Ampertal und dem beauftragen für das Energiekonzept ist es erforderlich, dass jede Gemeinde 2 Energiebeauftragte stellen soll, um das Vorhaben weiter entwickeln zu können. Im Gemeinderat sollen daher 2 Gemeinderäte als Energiebeauftragte bestellt werden. Der Bürgermeister erläuterte dem Gemeinderat die Überlegungen des Ampertalrats zum Energiekonzept. Er wies auch kurz darauf hin, dass sich Herr Konrad Springer gegenüber dem Ampertalrat bereit erklärt hat, künftig die Geschäfte für ILE zu führen. Der Bürgermeister bat um Meldungen, wer aus dem Gemeinderat sich bereit erklärt, als Energiebeauftragter tätig zu sein. Im Zuge der Diskussion erklärten sich Herr Portz und Herr Endres bereit, diese Funktion auszuüben und Herr Feiler und Herr Pittner erklärten, dass sie zumindest die Vertretung übernehmen würden. Der Bürgermeister bedankte sich für diese Bereitschaft und ließ über die Bestellung abstimmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper bestellt als Energiebeauftragten Vertreter Alois Portz Florian Feiler Martin Endres Anton Pittner Seite 199
9 als Energiebeauftragte. Top 4 Verschiedenes 1. Sportplatz Nörting Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass die Mäharbeiten am Sportlatz Nörting jetzt durch die Gemeinde übernommen wurden. Die endgültige Übergabe des Sportplatzes wird im Mai 2015 erfolgen. 2. Dorfstraße Nörting, Gehweg Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass für die Gehwege an der Dorfstraße heuer keine Firmen mehr Kapazität haben, es ist nun geplant, die Ausschreibung während des Winters durchzuführen und die Maßnahme ab dem Frühjahr durchzuführen. Derzeit versucht die Verwaltung über ein Rundschreiben an alle Beteiligten, einen Arbeitskreis zu bilden, der die Planung begleitet. 3. Zuschuss Ministrantenausflug nach Rom Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass eine mündliche Anfrage von Herrn Stefan Springer (Sprecher der Ministranten von Kirchdorf) vorliegt, ob die Gemeinde für die Teilnahme an der Romfahrt 2014 einen Zuschuss gewähren kann. Die Gemeinderäte sprachen sich mit Ausnahme von Frau Reinmoser gegen eine Bezuschussung aus, da sie in diesem Fall die Kirche in der Pflicht sehen. 4. Bebauungsplan Wippenhausen, Feuerwehrhaus Herr Wildgruber fragte an, bis wann das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Wippenhausen Feuerwehrhaus weitergeht. Der Bürgermeister erklärte, dass er abklärt, ob die Behandlung in der kommenden Sitzung möglich ist. 5. Ringstraße Nörting; Durchfahrtsproblematik Herr Endres wies auf den Abkürzungsverkehr im Bereich der Ringstraße hin und bat, zu überlegen, mit welchen Maßnahmen dies zumindest für den Schwerlastverkehr verhindert werden kann. Herr Rieger erklärte, dass für den Herbst eine Verkehrsschau vorgesehen ist, hier soll auch die Ringstraße angeschaut werden. Als Lösung könnte sich Herr Rieger eine Anliegerregelung vorstellen, dies muss aber vorher mit der Polizei und dem Landratsamt abgeklärt werden. Der Bürgermeister erklärte, dass der Gemeinderat über die Verkehrsschau informiert wird, so dass jeder interessierte Gemeinderat daran teilnehmen kann. 6. Amperdamm Helfenbrunn Herr Schmitz fragte an, ob bereits Gespräche bzgl. des Amperdammes bei Helfenbrunn Seite 200
10 stattgefunden haben. Der Bürgermeister erklärte, dass nach Aussage des WWA der Amperdamm nur für ein 30-jähriges Hochwasser ausgelegt ist, diese Funktion ist erfüllt, daher sind keine Maßnahmen mehr geplant. Für die Richtigkeit: Gerlsbeck Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 201
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