AG Fahrradverkehr Jena, (alternative Bezeichnung: AG Radverkehr, nachfolgend kurz: AG)

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1 AG Fahrradverkehr Jena, (alternative Bezeichnung: AG Radverkehr, nachfolgend kurz: AG) Protokoll der Beratung am Teilnehmer: Herr Jacob, Herr Hennig, Herr Wedekind (ADFC), Herr Körbs (FD Umweltschutz), Frau Zimmermann (FD Stadtumbau), Herr Henning (KSJ), Herr Müller (KSJ), Herr Apelt (FD Verkehrsorganisation), Frau Seeberger (Lokale Agenda 21) Ort: Am Anger 26, Raum 0.25 im Erdgeschoss, Zeit: 17:00-19:30 Uhr Hinweis: TOP 6 (Jena 21) und TOP 7 (Brückenstraße) wurden auf die nächste Sitzung verschoben und eine Frage aus TOP 8 (Sonstiges) nach TOP 1 eingeordnet. TOP 1: Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer in der Gegenrichtung Herr Jacob informiert einführend, dass die kürzlich erfolgte Aufhebung der Freigabe der Bachstraße zu dem Wunsch nach zusätzlichen Informationen zum konkreten Fall und zu allgemeinen Richtlinien für die Freigabe geführt hat. Herr Apelt erläutert, dass die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geregelt ist. Danach kann die Freigabe ausnahmsweise erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, durch die Gefährdungen des Radverkehrs ausgeschlossen werden sollen: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder weniger ausreichender Begegnungsraum oder Ausweichmöglichkeiten übersichtliche Verkehrsverhältnisse Im der Bachstraße erfolgte aufgrund von Beschwerden von Radfahrern eine Prüfung durch Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Die Platzverhältnisse sind so beengt, dass keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten bestehen. Durch die Kurvenführung ist außerdem die Sicht soweit eingeschränkt, dass rechtzeitiges Erkennen von Gegenverkehr nicht gesichert ist. Aus diesen Gründen wurde die Freigabe aufgehoben. Frau Zimmermann weist darauf hin, dass in einschlägigen Untersuchungen generell keine erhöhte Gefährdung des Radverkehrs durch die Freigabe von Einbahnstraßen beobachtet wurde. Sie erläutert, dass in der Literatur auch andere Interpretationen der Verwaltungsvorschrift gibt, die die Einbahnstraße als Fahrverbot ansehen, welches nur bei nachgewiesener Notwendigkeit angeordnet werden darf. Sie schlägt außerdem vor, über andere Varianten der Verkehrsorganisation nachzudenken, z.b. der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Talstraße mit der Konsequenz, dass der KFZ-Verkehr dem Fahrradverkehr untergeordnet wäre. Der Bedarf sei hier besonders groß, da es in der Lutherstraße dauerhaft keine Radverkehrsanlage geben wird und der Lommerweg stark durch Fußgänger genutzt wird. Sitzung der AG Fahrradverkehr Jena, Seite 1 von 6

2 Herr Apelt betont, dass Sicherheit immer wichtiger ist, als Komfort für den Radverkehr. Mit der Einführung der Freigabe von Einbahnstraßen ist das gesamte Straßennetz diesbezüglich geprüft und bewerte worden, so dass davon auszugehen ist, dass in Jena alle in Frage kommenden Straßen freigegeben sind. Zur Einrichtung von Fahrradstraßen gibt es in Jena bisher keine Erfahrungen, die Möglichkeit könnte geprüft werden. Frau Zimmermann fragt nach den Möglichkeiten zur Verkehrszählung und Geschwindigkeitserfassung, um das Verhalten der Fahrzeugführer besser einschätzen zu können. Laut Herrn Apelt sind zwei entsprechende Geräte vorhanden, die zwar derzeit im Einsatz sind, aber zukünftig auch für solche Fragestellungen herangezogen werden können. Herr Wedekind als häufiger Nutzer der Bachstraße meint, dass die Freigabe ohne Eingriff in den ruhenden Verkehr von vornherein nicht funktionieren konnte. Wegen der vorhandenen Ausweichrouten hält er das aber für relativ unproblematisch. Als wirkliche Problemfälle mit Handlungsbedarf nennt er das Dreieck Camsdorfer Ufer/Camsdorfer Straße (in der AG schon mehrfach diskutiert) sowie Hainstraße/Curt-Unckel-Straße (der Vorschlag, das unbefestigte Ende der Rathenaustraße für eine Umgehung zu nutzen, ist seiner Meinung nach wegen der Topographie nicht sinnvoll bzw. mit sehr hohem Aufwand verbunden). Beide Projekte hält er für umsetzbar, wenn die jeweilige Örtlichkeit komplett überplant würde (ggf. mit Baumaßnahmen verbunden). Er fragt weiterhin, wann und warum generell Einbahnstraßen angeordnet werden. Herr Apelt erläutert, dass es einerseits die zwingende Notwendigkeit bei Straßen mit zu geringer Breite gibt. Außerdem kann eine Anordnung zugunsten des ruhenden Verkehrs erfolgen und um besonders unübersichtliche Kreuzungen und Einmündungen zu entschärfen. Generell sieht er bei Einbahnstraßenregelungen viele Nachteile und würde sie daher nach Möglichkeit vermeiden. Hauptgrund für die Anordnung in Jena ist der ruhende Verkehr und daraus folgende fehlende Begegnungsmöglichkeiten. Herr Jacob fragt nach Regelbreiten für die Freigabe von Einbahnstraßen. Herr Apelt nennt eine Breite von 3,50 m wenn Bus- und LKW-Verkehr zu erwarten ist. Dabei gibt es je nach konkreter Situation einige Entscheidungsspielräume. Herr Müller ergänzt, dass die Bachstraße mit einer Breite von 5,50 m im Prinzip neben den parkenden Fahrzeugen noch einen hinreichenden Begegnungsraum bietet, KFZ dort aber durch die Kurvenführung mehr Platz benötigen. Herr Apelt erläutert, dass verkehrsrechtlich nicht die Möglichkeit besteht, Park- oder Halteverbot anzuordnen, um die Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr zu ermöglichen. Die Kommune kann in diese Entscheidungen auch nicht eingreifen, eine Änderung der Straßenaufteilung, etwa durch Einrichtung eines Fahrradstreifens wäre aber theoretisch möglich. Herrn Wedekinds Frage, wer genau in der Stadt die Entscheidung über die Prioritäten bei der Straßenaufteilung (z.b. aus verkehrspolitischen Gründen) treffen müsse, konnte vorerst nicht beantwortet werden. Frau Zimmermann weist nochmals auf abweichende Interpretationen der rechtlichen Bedingungen hin. Die Stadt sollte Prioritäten stärker zugunsten des Radverkehrs setzen, ein Beispiel könnte das genannte Areal in Jena-Ost sein. Sitzung der AG Fahrradverkehr Jena, Seite 2 von 6

3 TOP 8: Sonstiges Herrn Wedekind berichtet, dass die Beschilderung in der Westbahnhofstraße geändert, die Benutzungspflicht dabei jedoch nicht durchgehend aufgehoben wurde. Laut Herrn Apelt wurde die Verkehrsanordnung seines Wissens noch nicht vollzogen, weil dazu notwenigen Änderungen von LSA und Fahrbahnmarkierung noch nicht erfolgt sind. Er wird dazu Informationen einholen. TOP 2: Ausbau des Geh- und Radweges Erfurter Straße von Ortstafel bis Mühltal Herr Müller stellt die Planung für den Ausbau des Abschnitts vor, der zwischen den bereits ausgebauten Wegen in der Erfurter Straße und dem neu gebauten Radweg im Mühltal ab Ortsausgang liegt. Die Ausführung ist für 2015 im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kreuzungsbereiches Mühltal/Erfurter Straße vorgesehen. Der Abschnitt hat eine Länge von 235 m, derzeit mit Rad- und Gehweg von je 1,50 m in schlechtem Zustand. Die Bäume zwischen den Wegen sind krank, so dass sie nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen der Baumaßnahme gefällt und durch Neuanpflanzungen ersetzt werden können. Es wurden zwei Varianten der Planung erstellt. Variante 1: Radweg 2,00 m direkt an der Straße, ohne Absperrgitter Baumreihe bleibt bestehen (Variante für den Fall, dass die Fällgenehmigung nicht erteilt wird) Gehweg ca. 1,80 m Nachteilig ist die Führung des Radverkehrs unmittelbar an der Straße und die abweichende Führung gegenüber den beiden angrenzenden Abschnitten Kosten ca. 220 TEUR Variante 2 (Vorzugsvariante KSJ): 2,50 m Grünfläche mit Bäumen am Fahrbahnrand gemeinsamer Rad-/Gehweg 3,00 m Kosten ca. 200 TEUR Die Planung betrifft den Radfernweg Thüringer Städtekette, daher ist die Breite von 3,00 m sinnvoll, Mindestbreite wäre 2,50 m. Die vorhandene Beleuchtung soll bis zum Ortsausgang fortgesetzt werden. Herr Wedekind ergänzt, dass im Thüringer Radverkehrskonzept für überregionale Radwege eine Mindestbreite von 2,50 m vorgegeben ist. Als problematisch sieht er die Einmündung Mühltal hinsichtlich Sichtbeziehungen und Bordabsenkungen. Laut Herrn Müller wäre auf jeden Fall eine Rotmarkierung der Querung vorzusehen, Borde könnten auf null abgesenkt werden. Herr Hennig weist darauf hin, dass PKW-Fahrer an den Grundstücksausfahrten den Weg erst einsehen können, wenn der vordere Teil des Wagens bereits auf dem Radweg steht und damit eine Gefährdung des Radverkehrs durch ausfahrende Fahrzeuge besteht. Er schlägt vor, dass der Rad- Gehweg mit einem etwas größeren Abstand zur Grundstücksgrenze eingeordnet wird. Eine mögliche Lösung wäre evtl. die Anordnung von Grünstreifen und Radweg zu tauschen. Herr Müller erwidert, Sitzung der AG Fahrradverkehr Jena, Seite 3 von 6

4 dass die meisten Ausfahrten seiner Ansicht nach unproblematisch sind, lediglich in einem oder zwei Fällen sind Sichteinschränkungen möglich. Die Verlagerung der Baumreihe an die Grundstücksgrenzen ist nicht möglich, da bei großen Bäumen ein Mindestabstand von 4 m eingehalten werden müsste. Die Ausfahrten sind mit Ausnahme einer Firmenausfahrt wenig frequentiert, letztere ist aber übersichtlich. Herr Jacob merkt an, dass bei einem Radweg direkt am Straßenrand der Weg durch wartende Fahrzeuge komplett blockiert würde. In Variante 2 gäbe es eventuell noch eine Durchfahrtmöglichkeit. Herr Henning weist auf ein erhebliches Konfliktpotential an der Kreuzung Mühltal hin, vor allem falls dort Busse verkehren. Laut Herrn Müller ist derzeit keine LSA geplant, laut Frau Zimmerman würde sich das Ändern, falls dort Busse verkehren. Herr Henning kritisiert die Sichtbeziehung, die zusätzlich durch Bäume dicht an der Einmündung eingeschränkt würde. Frau Zimmermann fordert, dass dieses und die Radverkehrsführung im Bereich der Einmündung detailliert im Rahmen der Planung des Knotens betrachtet werden müssen. Herr Müller kündigt an, dass diese Planung in der AG vorgestellt wird. Am Beginn des neu ausgebauten Radwegs am Ortsausgang wurde durch das Straßenbauamt Ostthüringen trotz energischem Widerspruch ein Sperrgitter angebaut, um das Befahren mit Kraftfahrzeugen zu verhindern. Dies wird auch von anderen Mitgliedern der AG als sinnlos angesehen. Im Folgenden wird die Gestaltung der Einmündung unmittelbar am Ortsausgang diskutiert. Auch hier muss vor allem die Sichtbeziehung zwischen KFZ und Radfahrern gesichert sein. Zusammenfassend stimmen die Anwesenden der vorgestellten Planung mit der Vorzugsvariante 2 zu. TOP 3: Workshop zum Bericht zur Umsetzung des Leitbildes Energie und Klimaschutz und des Energiekonzeptes der Stadt Jena (Monitoringbericht) Frau Zimmermann berichtet von einem Workshop zum Monitoringbericht Thema des Workshops war die Beobachtung der Entwicklung von Schadstoffemissionen durch Verkehr im Allgemeinen, sowie speziell durch städtische Fahrzeuge und Nahverkehr und die Ableitung von Maßnahmen zu ihrer Reduktion. Ziel ist die Re-Zertifizierung der Stadt Jena für den European Energy Award in Gold. Dazu werden verschiedenste Maßnahmen nach einem Punktesystem bewertet. Hochrechnungen des Modal-Split zeigen einen signifikanten Rückgang der Fahrgastzahlen des ÖPNV und damit eine Erhöhung der Emission pro Fahrgast, also eine Verschlechterung der Umweltbilanz. Laut Jenaer Nahverkehr seien aber die möglichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrgastzahlen bereits ausgeschöpft. Frau Seeberger bestätigt die auffällige Abweichung des Nahverkehrs von den gesteckten Zielen. Andere Maßnahmen zu Emissionsreduktion sind unter anderem Car-Sharing betriebliches Mobilitätsmanagement, Job-Ticket Sitzung der AG Fahrradverkehr Jena, Seite 4 von 6

5 Förderung des Radverkehrs Herr Wedekind informiert, dass nach seinen Informationen die Fahrgastzahlen des ÖPNV früher geschätzt wurden, soweit es Semestertickets, Monats- und Jahreskarten betrifft, während inzwischen in mehreren Fahrzeugen auf wechselnden Strecken Zählgeräte eingesetzt werden. Die so gewonnen realistischeren Zahlen weichen erheblich von den früheren Schätzungen ab. Frau Zimmerman erläutert, dass der Radverkehr die einzige Verkehrsart im Umweltverbund ist, bei der ein kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen ist. Der Maßnahmenkatalog umfasst auch den Radverkehr, wobei hier das Radverkehrskonzept die wesentliche Grundlage liefert. Neu hinzugekommen ist die bereits in der AG geforderte Erstellung einer Stellplatzsatzung. Die Ziele des Leitbildes Energie und Klimaschutz sollten in Zukunft bei der Argumentation für Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs genutzt werden. TOP 4: Radverkehrsführung dritter Bauabschnitt Erlanger Allee Herr Hennig erläutert: Am Ende des dritten Bauabschnitts der Erlanger Allee wird der Radverkehr aus dem Fahrradstreifen über eine Rampe in die die Liselotte-Herrmann-Straße geführt und damit die Weiterfahrt auf der Fahrbahn praktisch verhindert. Zusätzlich besteht am unteren Ende der Rampe eine nicht unerhebliche Unfallgefahr durch 3 eng stehende rot-weiße Pfosten. Die gegenwärtige Fahrbahnmarkierung stellt eine Behinderung des Radverkehrs da. Er bemängelt das eine entsprechende Anfrage der AG an die Stadt zur Abänderung dieser Regelung von Mitte 2012 seitens der Stadt unbeantwortet geblieben ist. Stattdessen wurde durch die Stadtentwicklungsdezernentin Ende 2012 im Stadtrat die Auskunft erteilt, dass die AG diesen Zustand akzeptiert. Herr Henning bestätigt, dass dies von der Straßenverkehrsbehörde so angeordnet wurde, weil das Einfädeln in den Verkehr als zu gefährlich eingeschätzt wurde. Er schätzt dies als sehr unbefriedigenden Zustand ein. Herr Hennig weist auf die Möglichkeit der rechtzeitigen Umwandlung des Fahrradstreifens in einen Schutzstreifen und die in der ERA und RAST06 empfohlenen Sperrflächen zum gefahrlosen Einordnen von Radverkehrs am Ende von Schutz- oder Fahrradstreifen auf der an dieser Stelle 4m breiten Fahrbahn hin. Herr Apelt wird sich erkundigen und prüfen ob eine Änderung im Sinne der AG möglich ist. Er wird die AG dazu informieren. TOP 5: Leipziger Straße / Camburger Straße In einer Bürgeranfrage wurde die Einmündung als unübersichtlich und gefährlich kritisiert und eine Veränderung von Markierung und Beschilderung gefordert. Herr Henning informiert, dass die Beauftragung der Rotmarkierung sich verzögert hat, weil aus Kostengründen eine größere Zahl derartiger Markierungsarbeiten gemeinsam beauftragt werden sollte. Einzelaufträge für relativ kleine Flächen wären ansonsten wesentlich teurer. Die Ausführung ist nun aber bei winterlichen Temperaturen nicht mehr möglich und wird deshalb im Frühjahr erfolgen. Die Furtmarkierung (weiße Begrenzungen) ist unabhängig davon beauftragt, kann aber auch nur bei Trockenheit und Temperaturen über 5 C ausgeführt werden. Sitzung der AG Fahrradverkehr Jena, Seite 5 von 6

6 Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Standort des Vorfahrtsschildes und den eventuellen Ersatz durch ein Stoppschild. Termin der nächsten öffentlichen Sitzungen Dienstag der um 17:00 Uhr Ort: Am Anger 26, Raum 0.25 im Erdgeschoss Themen (vorläufig) - Straßenbahn Himmelreich - Jena21, Anfrage zu einer möglichen Radverkehrsführung - Brückenstraße: Diskussion der Breiten für verschiedene Führungsformen - Offene Fragen und Maßnahmen aus den Protokollen 2012/ Vorschlag zur besseren Information über Verkehrseinschränkungen für Radfahrer Folgende Termine: , Sitzung der AG Fahrradverkehr Jena, Seite 6 von 6

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