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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Entschließungsantrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Anja Hajduk, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksachen 16/3100, 16/4200 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: InihrerKoalitionsvereinbarunghabenCDU,CSUundSPDangekündigt,ein KonzeptfüreinenachhaltigeundgerechteFinanzierungdesGesundheitswesens zuentwickeln,innerhalbdesgesundheitssystemsdenwettbewerbumqualität undwirtschaftlichkeitzuintensivierenunddielohnnebenkostendauerhaft unter 40 Prozent zu senken. DervorliegendeGesetzentwurfsetztkeinedieserAnkündigungenum.Die FinanzierungdergesetzlichenKrankenversicherung (GKV)wirdwedergerechternochnachhaltiger.StattdessenkommteslediglichzueinerebensoaufwändigenwienutzlosenVeränderungderFinanzierungsströme.Derunzureichende WettbewerbumQualitätundWirtschaftlichkeitwirddurchdiePläneder Koalitionnichtstärker,sondernschwächerwerden.UndstattzueinerSenkung kommteszueinerdeutlichenanhebungderbeitragslasten.weiterebeitragssatzsteigerungenindennächstenjahrensindaufgrunddesreformversagensder Koalition bereits vorprogrammiert. Im Einzelnen: 1.BeidenFinanzierungsgrundlagenderGKVbleibtfastallesbeimAlten.Die KrankenversicherungsbeiträgesindauchweiterhineinseitigandieArbeitseinkommenausabhängigerBeschäftigungangebunden.Besserverdienende, BeamteundSelbstständigemüssensichnichtamSolidarausgleichbeteiligen. VermögenseinkommenwerdennichtindieBeitragsbemessungeinbezogen. DieSteuerzuschüsseandieGKVwerdengegenüberdemin2006erreichten Standsogarreduziert.Fürdieab2009angekündigteAnhebungdesBundeszuschussesgibteswederkonkreteZahlennocheineGegenfinanzierung.Der vorgesehenegesundheitsfondswirdzuzusätzlichembürokratieaufwand

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode führen,dieakteuredesgesundheitswesensmitseinervorbereitungüber Jahrehinwegbeschäftigen,sowiederPolitikeineständigeDebatteabverlangen.DamitgehtwertvolleZeitverloren,diefüreinewirklichnachhaltige Reform des Gesundheitswesens gebraucht würde. 2.DervorgeseheneZusatzbeitrag,dendieKrankenkassenerhebensollen,die mitdenzuweisungenausdemgesundheitsfondsnichtauskommen,wirdzu deutlichhöherenbelastungenfürdieversichertenführen.vorgesehenist, dassab2010biszu5prozentderleistungsausgabendergkvüberdiese kleinekopfpauschale finanziertwerden.dieswürde nachdemheutigen Ausgabenniveau einerzusatzbelastungderversichertenvonrund7,5mrd. Euroentsprechen.Zudemistdamitzurechnen,dassbeijedemAnstiegder KrankenversicherungsausgabendieForderunglautwird,denFinanzierungsanteilderZusatzbeiträgeandenGesamtausgabenderGKVweiteranzuheben.DarüberhinauswirdderZusatzbeitragauchzuerheblichenWettbewerbsverzerrungenzwischendenKrankenkassenführen.DieKoalitionsparteienhabenvereinbart,dassderZusatzbeitragnichtmehrals1Prozent desbeitragspflichtigeneinkommensdesversichertenbetragendarf.andiese GrenzewerdenVersichertemitgeringemEinkommensehrschnellstoßen.So habenstudiendesaok-bundesverbandesergeben,dassbereitsbeieinem ZusatzbeitraginHöhevonmonatlich10Euroca.60v.H.allerAOK-MitgliedervonderHärtefallregelungbetroffenwären.FürKrankenkassenmitvielen geringverdienendenversichertenheißtdas:siemüssenweitüberdurchschnittlichezusatzbeiträgeerheben,umdieinfolgederbelastungsobergrenzeentstehendenbeitragsausfälledurchdiebelastungihrergutverdienendenmitgliederauszugleichen.diehöhedeszusatzbeitrageswirddamit nichtvonderwirtschaftlichkeiteinerkrankenkasse,sondernvonihrermitgliederstrukturabhängigsein.diesführtzueklatantenwettbewerbsverzerrungenzwischendenkrankenkassen.darüberhinauswirdaberauchdieabwanderungfreiwilliggesetzlichkrankenversicherterindieprivatekrankenversicherung (PKV)deutlichzunehmen.Zudenrund300000Personen,die heutejährlichdiegesetzlichenkasseninrichtungpkvverlassen,wirdeine unübersehbare Zahl hinzukommen. 3.DieBeitragssätzederKassenexplodieren.SchonzumJahresanfangistder durchschnittlichebeitragssatzum0,6prozentpunktegestiegen.imjahresverlaufistmiteinemanstiegummindestensweitere0,1prozentpunktezu rechnen.dieseanhebungenhatdiebundesregierungmitihrersteuerpolitik weitgehendselbstverursacht.durchdiekürzungdeserstmitderletztengesundheitsreformeingeführtenbundeszuschussesfürleistungenbeischwangerschaftundmutterschaftsowiediesteigendenarznei-undhilfsmittelkosteninfolgedermehrwertsteueranhebungwerdendiekrankenkassenerheblichbelastet.undauchindenkommendenjahrenwerdendiebeiträgeweiter steigen,dadiegroßekoalitionkeinewirksamenreformmaßnahmenvorsieht,umdiewachsendeneinnahmenproblemedergkvzubeheben.soist alleinbis2009einanstiegdeskrankenversicherungsbeitragsaufbiszu 16Prozent zu erwarten. 4.DurchdieReformentstehtnichtmehr,sondernwenigerWettbewerbimGesundheitswesen.UmdieBelastungenderVersichertenundPatienteninfolge desdemografischenwandelsunddesmedizinischenfortschrittsbegrenzen zukönnen,istmehrwettbewerberforderlich.krankenkassen,ärzte,apothekenundkrankenhäusermüssenuntereinanderummehrqualitätundwirtschaftlichkeitkonkurrierenkönnen.dochdafürfindensichimgkv-wsg allenfallszaghafteansätze.auchweiterhinwirdderregelfallsoaussehen, dasskartelleaufkassen-undaufanbieterseitemiteinanderkollektivverträgeaushandeln,diedereinzelnenkasseunddemeinzelnenarztkaum AnreizefürmehrQualitätundWirtschaftlichkeitbieten.Undauchanden zunftartigenstrukturenimapothekenwesensollsichnachdenplänender

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4218 Koalitionnichtsändern.GeplantistweiterdieAblösungderheutigenkassenindividuellenBeitragssätzedurcheinenstaatlichfestgelegtenEinheitsbeitrag.DamitwirdderPreiswettbewerbzwischendenKrankenkassenkünftig nurnochüberdiezusatzbeiträgeausgetragenwerden.daderenhöheaber maßgeblichvondendurchschnittlicheneinkommenderjeweiligenkassenmitgliederabhängigist,wirdvoneinemfairenpreiswettbewerbweniger denn je die Rede sein können. 5.StattdiewachsendenLastenaufmehrSchulternzuverteilen,hältdieBundesregierunganderPrivilegierungvonPrivatversichertenundVermögensbesitzernfest.EsbleibtbeidersozialungerechtenundgesamtwirtschaftlichunvernünftigenZweiteilungingesetzlicheundprivateKrankenvollversicherung.DamitbleibendiePrivatversichertenauchweiterhinuntersichund müssensichnichtamsolidarausgleichbeteiligen.diefürdiepkvvorgesehenensolidarelementesindeintropfenaufdemheißenstein.zwaristes begrüßenswert,dassehemaligeprivatversicherte,dieihrenkrankenversicherungsschutzverlorenhaben,übereinengkv-ähnlichenbasistarifindiepkv zurückkehrenzukönnen.allerdingsistaufdruckderunionundderunionsregiertenbundesländerderzugangzudiesemschutztarifgegenüberden ursprünglichenplänenwiederstarkeingeschränktworden.jederzeitdem Basistarifbeitretenkönnen,sollennebendenehemaligen,nichtmehrversichertenPrivatversichertennurnochPrivatversicherteüber55.DiesentsprichtaberweitgehenddembisherigenRechtsstand.Dennbereitsheute könnenprivatversicherteüber55indenstandardtarifwechseln,derinseinen Konditionen (keinerisikozuschläge,leistungskatalogangelehntandie GKV,PrämiemaximalinHöhedesGKV-Höchstbeitrags)weitgehenddem künftigen Basistarif entspricht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dasgesetzzurstärkungdeswettbewerbsindergesetzlichenkrankenversicherungzurückzuziehenundstattdesseneinengesetzentwurfvorzulegen, der folgenden Anforderungen gerecht wird: 1.GKVundPKVwerdenineinerBürgerversicherungzusammengeführt. DadurchwerdenalleBevölkerungsgruppenindenSolidarausgleicheinbezogen.ZudementstehteinegemeinsameWettbewerbsordnungfüralle Krankenversicherer. 2.ImRahmenderBürgerversicherungwerdenBeiträgeaufalleEinkommensartenerhoben.DurchdieAusweitungderFinanzierungsbasisund diesteuerfinanzierungversicherungsfremderleistungenwirddiefinanzierung der Krankenversicherung auf eine sichere Basis gestellt. 3.DurchdieWeiterentwicklungderFamilienmitversicherungwerdenGerechtigkeitsdefizitebehobenundunnötigeBeitragsausfällevermieden. NichterwerbstätigeEhegattinnenund-gatten,diekeineKindererziehen oder Angehörige pflegen, werden in die Beitragspflicht einbezogen. 4.DurchdiemorbiditätsorientierteWeiterentwicklungdesRisikostrukturausgleichswirdgewährleistet,dassderKassenwettbewerbvorallemden KrankenzugutekommtundnichtzurRisikoselektionführt.Sachfremde Regelungen,diedieReichweiteundZielgenauigkeitdesmorbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich begrenzen, sind zu vermeiden. 5.InallenLeistungsbereichenwerdendieRahmenbedingungenfüreinenan QualitätundWirtschaftlichkeitausgerichtetenWettbewerbgeschaffen.Zu diesemzwecksindkollektivverträgeundkontrahierungspflichtenweitgehenddurcheinzelverträgeundpreisverhandlungenabzulösen.dabei müssenfürdiekrankenkassenundauchfürdieanbietervongesundheitsleistungen die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts gelten.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.DurchdieZulassungvonGruppenverträgenzwischenSelbsthilfeorganisationenundKrankenkassenwirddieOrganisationderGesundheitsversorgungstärkeraufdieBedürfnisseinsbesonderechronischkranker Patientinnen und Patienten ausgerichtet. 7.IndieArbeitdesGemeinsamenBundesausschussessindnebenÄrztinnen und Ärzten auch andere Gesundheitsberufe einzubeziehen. III.DarüberhinausfordertderDeutscheBundestagdieBundesregierungauf, noch in diesem Jahr den Entwurf für ein Präventionsgesetz vorzulegen. Berlin, den 31. Januar 2007 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion Begründung Zu Abschnitt II Zu Nummer 1 DurchdieZweiteilungdesdeutschenKrankenversicherungssystemsinGKV undpkvwerdenausgerechnetdiewirtschaftlichleistungsfähigstenundim DurchschnittauchgesündestenBevölkerungsgruppennichtamSolidarausgleichbeteiligt.DarüberhinausistdieTeilungdesKrankenversicherungsmarkts auchauseinergesamtwirtschaftlichenperspektiveverfehlt.inzwischenvertretennebenvielennamhaftengesundheitsökonomenauchdiesachverständigenrätederbundesregierungfürgesundheitundwirtschaftdieauffassung,dass durchdietrennungvongkvundpkvfalscheanreizefürdiekrankenversicherergesetztundihrwettbewerbuntereinanderbehindertwird.außerdem werdensodiewahlmöglichkeitenderkrankenversichertenbeschränkt.durch diezusammenführungvongkvundpkvineinerbürgerversicherungwürden diesegerechtigkeitsdefizitebehobenundeinegemeinsamewettbewerbsordnung für alle Krankenversicherer geschaffen. Zu Nummer 2 DieGKVhateinestrukturelleEinnahmeschwäche.DieEinkünfteaussozialversicherungspflichtigerBeschäftigungmachenausarbeitsmarktbezogenenund demografischengründeneinenimmergeringerenanteildesgesellschaftlichen Einkommensaus.DieBeitragssatzsteigerungenderletzten15JahresindmaßgeblichdurchdieseEntwicklungverursacht.WeitereBeitragssatzsteigerungen sindvorprogrammiert,wennsichandieserartderbeitragsbemessungnichts ändert.füreinestabilisierungderbeiträge unddamitauchderarbeitskosten istdahereineausweitungderbeitragsbemessungsbasisaufalleeinkunftsarten deseinkommenssteuerrechtserforderlich.damitwürdenauchgerechtigkeitsdefizitederheutigenbeitragsbemessungbeseitigt.bisheristdiebeitragsbelastungeinesversichertennichtnurvonderhöheseineseinkommens,sondern auchvonderartundzusammensetzungseinereinkommensquellenabhängig. BezieherinnenundBeziehervonVermögenseinkommenwerdengegenüber nur Lohnabhängigenbegünstigt.DarüberhinauserbringtdieGKVeineVielzahlvonversicherungsfremdenLeistungen.DiesesinddurchSteuermittelzu finanzieren.einersterschrittindieserichtungwurdemitdergesundheitsreform2004beschlossenundumgesetzt.dieimgkv-wsgvorgesehenen RegelungenfallendeutlichhinterdenbereitserreichtenStandzurück.Im

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4218 ZusammenspielmitdembereitsverabschiedetenHaushaltsbegleitgesetzwird dersteuerzuschussandiegkvvon4,2mrd.euroimjahr2006,auf2,5mrd. EuroindiesemundimkommendenJahrabgesenkt.ZwarsollderBundeszuschussab2009jährlichum1,5Mrd.Eurosteigen.Dochgibtesdafürkeinerlei Gegenfinanzierung. Zu Nummer 3 FürdieBeitragsfreiheitnichterwerbstätigerEhegatten,diekeineKindererziehenoderAngehörigepflegen,gibteskeinenüberzeugendengesellschaftspolitischenGrund.IhreEinbeziehungindieBeitragspflichtistdeshalbgeboten. DurcheineangemesseneAusgestaltung z.b.informeinesnegativenehegattensplittings istzugewährleisten,dasskeinehohenzusatzbelastungenfür Haushalte mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen entstehen. Zu Nummer 4 Diebereitsvonderrot-grünenBundesregierungimJahr2001beschlossene BerücksichtigungdestatsächlichenGesundheitszustandesallerVersicherteninnerhalbdesRisikostrukturausgleichsistbislangrechtswidrigvonderKoalition nichtumgesetztworden.inzwischenscheinenaberauchdiespitzendercdu eingesehenzuhaben,dasssiemitihrerblockadegegenüberdemmorbiditätsorientiertenrisikostrukturausgleichdenkassenwettbewerbineinegesamtwirtschaftlichundgesundheitspolitischfalscherichtunglenken.allerdingssindim GKV-WSGverschiedeneRegelungenvorgesehen,diedieReichweitedes Morbi-RSA deutlichbegrenzenundzueinemerheblichenverwaltungsaufwandführenwerden.dieseregelungensindindersachenichtzubegründen und dienen ausschließlich der Gesichtswahrung von CDU und CSU. SoistdievorgeseheneBegrenzungdes Morbi-RSA auf50bis80krankheiten verfehlt.durchdienotwendigefestlegungderzuberücksichtigendenkrankheitenwirdderadministrativeaufwanddeutlichsteigen.vorallemaberwirddamit zwischenchronischenkrankheitenersterundzweiterklasseunterschieden. AuchdieergänzendeRegelung,dassnursolcheKrankheitenberücksichtigt werden,derenkostenmindestens50prozentoberhalbderdurchschnittausgabenjeversichertemliegen,istabzulehnen.siebenachteiligtvorallemmehrfach erkrankte (multimorbide)patientinnenundpatienten.derenverschiedeneerkrankungenentfaltenihrebesonderenbelastungswirkungendurchihrgemeinsamesauftreten.dieleistungsausgabendereinzelnenkrankheitenkönnen aberjeweilsfürsichunterdemvorgesehenen50-prozent-schwellenwertliegen. BenachteiligtwerdenfernerjüngerePatientinnenundPatienten.Dennauchbei chronischkrankenistdiehöhederleistungsausgabenstarkvomlebensalter derbetroffenenabhängig.werdendievorgesehenenbegrenzungenund Schwellenwertetatsächlichbeschlossen,werdendieKassenauchweiterhin massive Anreize zur Risikoselektion haben. DarüberhinausistdieaufDruckunionsregierterLänderzustandegekommene Konvergenzklausel,nachderdieGesamtbelastungderineinemBundeslandtätigenKasseninfolgedesneuenRSAjährlichumnichtmehrals100Mio.Euro steigendarf,wederzielführendnochumsetzbar.siemissachtetdasbverfg- Urteil von 2004, dass den Charakter der GKV als bundesweiter SolidargemeinschafthervorkehrtunddeshalbeineRegionalisierungdesRSAausschließt. Außerdemistsieauchnichtpraktikabel.SomüsstenderalteundderneueRSA parallelberechnetwerden,umregionaleent-undbelastungseffektezuverlässig ermittelnzukönnen.dieswürdenichtnurzueinemeklatantenbürokratischen Aufwandführen,sondernwäreauchnichtmöglich,daaufgrundderÄnderung desrsaundderfürbundesweitekassennichtvorliegendenregionaldaten,die notwendigendatengrundlagenfürdieberechnungdes Alt-RSA fehlenwürden.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Zu Nummer 5 DieimGesetzesentwurfvorgeseheneAusweitungvonWahlmöglichkeitenzwischenverschiedenenTarifenauchaufPflichtversicherteistgrundsätzlichzu begrüßen.insbesonderederaufanstoßvonbündnis90/diegrünenins GesetzaufgenommeneWahltariffürsolcheanthroposophischen,homöopathischenundpflanzlichenArzneimittel,diebishernichtzumLeistungskatalogder GKVgehören,wirddenBedürfnissenvielerVersichertenentgegenkommenund den Krankenkassen ein zusätzliches Wettbewerbsinstrument bieten. AllerdingssindineinemSystemmitsolidarischerFinanzierung,dasfürjeden denzugangzurmedizinischnotwendigengesundheitsversorgungsicherstellen soll,differenzierungsmöglichkeitenbeimumfangdesleistungsangebotsnur sehreingeschränktmöglich.dreh-undangelpunkteinesintensivenkassenwettbewerbsmussdahernebender Kundenorientierung undderbeitragshöhe dieartderversorgungsangebotesein.hierhabendiekrankenkassenaberbisher viel zu wenig Handlungsspielräume. Umdieszuändern,sindindividuelleVertragsbeziehungenzwischenKrankenkassenundLeistungserbringernbzw.GruppenvonLeistungserbringernnotwendig.ErsteBewegungsspielräumesindhiermitderEinführungundWeiterentwicklungderIntegrationsversorgungdurchdiebeidenletztenGesundheitsreformenentstanden.AllerdingssinddieEinzelverträgetrotzderhohenAufmerksamkeit,diesieunterdenAkteurendesGesundheitswesensgefundenhaben, auchweiterhinnureineranderscheinung.dieseswirdsichauchnichtändern, wennesbeidenimgkv-wsgenthaltenenregelungenbleibt.dadiekrankenkassenauchweiterhinkollektivverträgevereinbarenmüssen,werdenniedergelasseneärztinnenundärztenurdannzumabschlussvoneinzelverträgenbereit sein,wennsiemitzusätzlichenleistungenbzw.abrechnungsmöglichkeiten verbundensind.soaberwerdeneinzelverträgestattdiequalitätundwirtschaftlichkeitzufördern,vorallemzuzusätzlichenausgabenfürdiegkvführen.erforderlichiststattdesseneinumfassendeskonzeptfürdiewettbewerblicheweiterentwicklung der Vertragsbeziehungen in der GKV. ZueinemsolchenKonzeptgehört,dassimBereichderambulantenärztlichen VersorgungdiebisherigenzwischenKrankenkassenundKassenärztlichenVereinigungenabgeschlossenenGesamtverträgeflächendeckenddurchEinzelverträgezwischenKrankenkassenundÄrztenbzw.GruppenvonÄrztenabgelöst werden.dieseszielhattenbündnis90/diegrünenunddiespdbereits mitdergesundheitsreform2004verfolgt.dieambulantefachärztlicheversorgungsolltesukzessiveaufeineinzelvertragssystemumgestelltwerden.dieser weitgehende Ansatz scheiterte damals am Widerstand der CDU/CSU. ImArzneimittelbereichwirddeutlichmehrWettbewerbnurdannentstehen, wenndiestrukturellenhürdenfürmehrpreisverhandlungenzwischenkrankenkassenundpharmaindustrieendlichfallen.bishermüssendiekrankenkassen allerezeptpflichtigenarzneimittelerstatten,wennsievomarztverschrieben werden undzwarauchdann,wenneseinarzneimittelmitdemselbenwirkstoffgibt,dassehrvielpreisgünstigerist.durchdiesekontrahierungspflicht sinddieanreizefürdiekassenundfürdiehersteller,preisverhandlungenmiteinanderzuführen,sehrbegrenzt.einealternativezurkontrahierungspflicht könntedarinbestehen,eineverbindlichewirkstofflistezuerstellen,fürdiedie KrankenkassenArzneimittelbereitstellenmüssen.DieKrankenkassenkönnten dannausschreibenunddiefürdieversorgungihrermitgliedernotwendigen Arzneimittel bei einzelnen Herstellern einkaufen. DarüberhinausmüssenendlichdiezunftartigenStrukturenimArzneimittelhandelüberwundenwerden.BisherdürfenApothekerinnenundApothekerneben ihrerhauptapothekenurdreifilialapothekenbesitzen.außerdemistderbetrieb vonapothekennurapothekerngestattet.durchdiesewettbewerbsbeschrän-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/4218 kungenwerdenerheblichewirtschaftlichkeitsreservenverschenkt.wesentliche SchrittezuwirtschaftlicherenBetriebsstrukturenundauchzueinerbesseren VerhandlungspositionderApothekengegenüberdenPharmaunternehmenwerdenerstdurcheineAufhebungdesMehrbesitz-unddesFremdbesitzverbotsentstehen. DamitsichderWettbewerbentfaltenkannundkeineneuenOligopoleaufKassen-undAnbieterseiteentstehen,sinddieRegelungendesKartell-undWettbewerbsrechtsanzuwenden.DamitwirdauchdieWettbewerbspositionkleinerund mittlererkassenundanbietergeschützt.zudemistderanverschiedenenstellen dessgbvverankertegrundsatzaufzuheben,wonachinvertragsbeziehungen allekassen einheitlichundgemeinsam zuhandelnhaben.verträgesollen künftig auf Kassen- und auf Anbieterseite individuell abgeschlossen werden. Zu Nummer 6 DurchdieGesundheitsreform2004wurdendieBeteiligungsmöglichkeitenvon SelbsthilfeorganisationenundPatientenverbändenanderSteuerungdesGesundheitswesenswesentlichverbessert.DieseBeteiligungsmöglichkeitenmüssenweiterentwickeltundvorallemaufLänderebeneweiterkonkretisiertwerden.Dazukommenmussaberauch,dassSelbsthilfezusammenschlüssenermöglichtwird,mitdenKrankenkassenGruppenverträgemitspeziellen aufihre jeweiligekrankheitausgerichteten Versorgungsprogrammenzuvereinbaren, diesieihrenmitgliedernanbietenkönnen.durchsolchegruppenverträgewürdenmehrwettbewerbundmehrpatientenorientierungmiteinanderverbunden. AußerdemwürdedieBetroffenenkompetenzderSelbsthilfezusammenschlüsse fürdieweiterentwicklungderversorgungsstrukturengenutzt.damitsolchein innovativesvertragsinstrumentvondenkrankenkassenaberauchangenommen wird,istdieeinführungeines Morbi-RSA unerlässlich.andernfallsmüssten diekassenbefürchten,mitsolchenverträgen schlechterisiken anzulocken, diezuhohenleistungsausgabenführen,ohnedassesdafüreinenausgleich gibt. Zu Nummer 7 DiedemografischeEntwicklungunddiedamitverbundeneVeränderungdes Krankheitspanoramashabendazugeführt,dassvieleGesundheitsberufeihrTätigkeitsprofilerweitertundz.T.durcheineAkademisierungderAusbildungvertiefthaben.FürsachgerechteundlegitimierteEntscheidungenimGemeinsamen BundesausschussistdieEinbringungderSachkompetenzdieserGesundheitsberufeüberdasbisherpraktizierteAnhörungsverfahrenhinausnotwendig.Neben einersektorübergreifendenausrichtungsolltedergemeinsamebundesausschusskonsequentdengesichtspunktdermultidisziplinaritätberücksichtigen, umsomitzumeinendielegitimationderentscheidungenzustärkenundzum anderendiebedingungendestransfersderentscheidungenindiepraxiszuverbessern. Zu Abschnitt III ImZugedesdemografischenWandelsnimmtderAnteilchronisch-degenerativerErkrankungenständigzu.Bereitsheuteverursachendiesemehralszwei DrittelderAusgabenderKrankenversorgung.DieseErkrankungensindaberin erheblichenumfangvermeidbar.fachleutegehendavonaus,dassdurchbloße VerhaltensänderungenmittelfristigetwaeinViertelderchronisch-degenerativen Krankheitenvermiedenwerdenkönnten.GesundheitsförderlicheVeränderungenindenLebensweltenderbesondersGefährdetenkönntendiesenAnteilnoch weithöherausfallenlassen.investitionenindiepräventionunddiegesundheitsförderungsindeinenotwendigevorraussetzungdafür,dassunsergesundheitswesen die künftigen Herausforderungen bewältigen kann.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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