Einladung. Tagesordnung Öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung. 3. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Weiden i.d.opf. vom i. d. F. vom Deckung außerplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt Haushaltsstelle Neubau einer FOS/BOS 5. Kreditmanagement; Übersicht über das Kreditportfolio und Entscheidung über die außerordentliche Tilgung von Kreditverträgen mit variablem Zinssatz bzw. Auslaufen der Zinsbindungsfrist in den HHJahren 2018 bis 2020 aus Mitteln der Stabilisierungshilfen Kreditmanagement; Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus dem HHJahr Kreditmanagement; Abschluss von Bausparverträgen 8. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West und Innenstadt; Anmeldung der Programm-Mittel für das Jahr Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Anmeldung der Programm-Mittel für das Jahr Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Förderrichtlinie Flächenentsiegelung 11. Anfrage Stadtrat Sindersberger aus der Sitzung des HVUA Ausschusses vom bezüglich Brauchbarkeitsprüfung / Steuerermäßigung bei Jagdhunden.

2 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis. ( ) beratend (x) beschließend

3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 2: Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung. Bei den im Beschlussvorschlag genannten Themen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Beschlussvorschlag: Bei nachfolgenden Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. 93) Realschul-Sportstätte Generalsanierung Vergabe der Zimmererarbeiten folgender Beschluss gefasst: Den Zuschlag über die Zimmererarbeiten zur Maßnahme Realschul-Sportstätte, Generalsan ierung erhält die Fa. Holzbau Amann, Weilheim-Bannholz zum Angebotspreis von ,53. 94) Realschul-Sportstätte Generalsanierung Vergabe der Baumeisterarbeiten folgender Beschluss gefasst: Den Auftrag für die Baumeisterarbeiten zur Maßnahme Realschul-Sportstätte, Generalsanie rung erhält die Firma Hermann Paul aus Weiden zum Angebotspreis von ,79. 95) Realschul-Sportstätte Generalsanierung Vergabe der Dachdeckerarbeiten folgender Beschluss gefasst: Den Zuschlag über die Dachdeckerarbeiten zur Maßnahme Realschul-Sportstätte, Generalsanierung erhält die Fa. Schindler, Sondershausen zum Angebotspreis von ,74. 97) Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 VOL/A über die Beschaffung von Post-

4 dienstleistungen für die Stadt Weiden i.d.opf. folgender Beschluss gefasst: Den Auftrag aus Los 1 erhält die Firma City Mail Weiden GmbH. Den Auftrag aus Los 2 erhält die Firma Deutsche Post InHaus Services GmbH. ( ) beratend (x) beschließend

5 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 3: Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Weiden i.d.opf. vom i. d. F. vom Der laufende Kalkulationszeitraum für die Gebühren der Straßenreinigung endet am mit einer Unterdeckung i.h. von ca Die Gebührenvorschaurechnung für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 ergibt eine Gebührenerhöhung um 25 %. Diese setzt sich wie folgt zusammen: - bei normalem Verlauf wären ohnehin 5,67 % Gebührenerhöhung wegen der wegfallenden Rückgabe der Überdeckung von jährlich ,20 notwendig geworden. - Inkl. der jährlichen Teuerungsrate ergeben sich 8,90 % aus den entsprechenden Kostensteigerungen bei der Straßenreinigung. - 5,97 % davon entfallen auf die seit 2016 auf Grund einer Neuberechnung gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge inkl. deren jährliche Steigerungen um 2,0 % in der kommenden Kalkulationsperiode. Somit sind bereits 20,54 % auf diese drei Bereiche zurückzuführen. - Die restlichen 4,46 % Erhöhung ergeben such durch die bei der damaligen Kalkulation nicht berücksichtigungsfähigen Kostensteigerungen der Verwaltungskostenbeiträge, die zu einem entsprechenden Defizit geführt haben. Der Gebührenvorschlag wurde vom Rechnungsprüfungsamt rechnerisch und auf Plausibilität geprüft. Danach betragen die für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 neu festzusetzenden Gebühren jährlich in der bis ab Reinigungsklasse 1 7,68 9,60 Reinigungsklasse 2 4,80 6,00 Reinigungsklasse 3 1,92 2,40 Reinigungsklasse 4 4,80 6,00 Reinigungsklasse 5 2,88 3,60 Reinigungsklasse 6 0,96 1,20

6 (x) beratend ( ) beschließend Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 4: Deckung außerplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt Haushaltsstelle Neubau einer FOS/BOS Am gingen im Bau- und Planungsdezernat zwei Bescheide des Kommunalunternehmens Stadtwerke Weiden i.d.opf. ein. 1.) Kanalherstellungsbeitrag in Höhe von ,14 für die Grundstücke Flst.Nr. 3740, 3772/4, 3766/2 und 3766/3 in der Gemarkung Weiden an der Straße Campusallee 2 Neubau der FOS/BOS 2.) Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungseinrichtung in Höhe von ,20 für die Grundstücke Flst.Nr. 3740, 3772/4, 3766/2 und 3766/3 in der Gemarkung Weiden an der Straße Campusallee 2 Neubau der FOS/BOS Die hierfür im Haushaltsplan 2018 nicht eingeplanten Mittel in Höhe von ,34 sollen wie folgt gedeckt werden: Aufzugssanierung ,- Geringere Kosten als geplant Pestalozzischule Generalsanierung ,- Baumaßnahme erstreckt sich über längeren Zeitraum. Notwendige Mittel werden in den Folgejahren entsprechend beantragt Untersuchungsauftrag Alternativen ,- Zur Verfügung gestellte Mittel werden in 2018 nicht in voller Höhe benötigt. Soweit erforderlich Neu-Beantragung über Nachtragshaushalt Brandschutz-Pauschal ,- Geringere Ausgaben als geplant Baumaßnahmen Inklusion/Barrierefreiheit ,- Notwendige Mittel werden in den Folgejahren entsprechend beantragt. ( ) beratend (x) beschließend (x ) öffentlich

7 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 5: Kreditmanagement; Übersicht über das Kreditportfolio und Entscheidung über die außerordentliche Tilgung von Kreditverträgen mit variablem Zinssatz bzw. Auslaufen der Zinsbindungsfrist in den HHJahren 2018 bis 2020 aus Mitteln der Stabilisierungshilfen Die Tilgungsmöglichkeiten werden anhand des Kreditportfolios vorgestellt und unter Berücksichtigung des Stabilisierungshilfebescheides, der am im Ministerium übergeben wird Tilgungsvorschläge unterbreitet. (x) beratend ( ) beschließend

8 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 6: Kreditmanagement; Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus dem HHJahr 2017 Die Kreditermächtigung des HHJahres 2017 in Höhe von ,00 Euro wurde weder in 2017 noch in 2018 benötigt und deshalb eine Kreditausschreibung und Kreditaufnahme nicht durchgeführt. Aufgrund der rechtzeitigen Beschlussfassung und Vorlage des Haushaltes 2019 an die ROP verfällt mit Ablauf des der in 2017 im Zuge der Jahresrechnung der darüber gebildete Haushaltseinnahmerest. Unter Berücksichtigung der Berichterstattung zu TOP 5 und zu TOP 7 ist zu entscheiden, ob in 2018 die Kreditermächtigung ausgeschöpft werden soll. (x) beratend ( ) beschließend

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 7: Kreditmanagement; Abschluss von Bausparverträgen Unter Berücksichtigung der Berichterstattung zu Top 5 und 6 ergibt sich aus dem Abschluss von Bausparverträgen derzeit die Chance einer langfristigen Zinssicherung für den Darlehensanteil eines in der Zuteilung befindlichen Bausparvertrages. Die Einholung von Angeboten der verschiedenen Bausparkassen wird in der Sitzung dargestellt. Der Abschluss von entsprechenden Verträgen ist abhängig insbesondere von der Entscheidung zu TOP 6. (x) beratend ( ) beschließend

10 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 8: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West und Innenstadt; Anmeldung der Programm-Mittel für das Jahr 2019 Der Regierung der Oberpfalz wird spätestens zum die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2019 übersandt, um mit den geplanten Maßnahmen ins Programm Stadtumbau West aufgenommen werden zu können. Der dafür erforderliche Stadtrats-Beschluss wird entsprechend nachgereicht werden. Folgende Maßnahmen sollen für das Programm angemeldet werden: Innenstadt - ISEK Das vorhandene Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) bedarf einer Überarbeitung und Weiterentwicklung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), um die neuen Gegebenheiten (Nordoberpfalzcenter, Verkehrsführungen etc.) im Hinblick auf eine positive Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Die förderfähigen Kosten betragen voraussichtlich im Jahr Barrierefreier Straßenbelag in der Altstadt und im Altstadtring Im öffentlichen Raum wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zum Thema Barrierefreie Innenstadt umgesetzt, z. B. Straßenumgestaltung im Teilstück Hinterm Wall/Obere Bachgasse und bei den Querungspunkten. Weitergehende Maßnahmen setzten eine umfassende Analyse der Wegebeziehungen in der Altstadt inkl. der Ziele von Passanten wie Einzelhandel, Gaststätten oder umliegenden Stadtteilen voraus. Die zu erfüllenden Anforderungen an die Planung des barrierefreien Ausbaus der Altstadt sind vielfältig. Die Bearbeitung der Barrierefreien Altstadt kann entweder zusammen mit den städtebaulichen Hauptbestandteilen des ISEK oder als wichtiger Baustein auch separat erfolgen. Die förderfähigen Kosten betragen voraussichtlich im Jahr Rahmenplanvertiefung Bahnhof Nordost Die 2012/2013 vorgelegten Ergebnisse der städtebaulichen Rahmenplanung Bahnhof/ Bahnstadt werden derzeit in einem kleineren Baustein vertieft betrachtet. In der Vertiefung sollen mögliche förderfähige Projekte und Maßnahmen aufgezeigt werden, die unabhängig von der Bahnflächenentwicklung auf der Ostseite der Bahntrasse durch die Stadt kurz- bis mittelfristig durchgeführt bzw. begleitet werden können. Der Abschluss der Vertiefung ist im Jahr 2019 vorgesehen. Die Kosten betragen voraussichtlich im Jahr und im Jahr Rahmenplan Wittgarten Mit Verwirklichung des Wittgarten-Durchstichs wird der Fußgänger-/ sowie Radverkehr in diesem Bereich zukünftig signifikant zunehmen und damit neue Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen an diesen Stadtraum stellen. Infolge neu entstehender Erreichbarkeiten

11 werden angrenzende Anwesen sowie Grundstücke in eine jeweils völlig neue Lagegunst gebracht. Dieses gilt für die Flächen im Bereich des Josef-Witt-Platzes aber insbesondere auch für die Flächen westlich der Bahnanlagen, im Bereich der bestehenden Grünanlage Wittgarten. Ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb wurde bereits durchgeführt. Der Realisierungsteil sollte ein Auftragsversprechen für einen Rahmenplan für das zu betrachtende Wettbewerbsgebiet sein und das ermittelte Siegerbüro wird dementsprechend mit der Rahmenplanung beauftragt werden. Die Kosten betragen voraussichtlich , davon im Jahr Städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil Turnerbundgelände Vorbehaltlich der Ergebnisse einer nun durchgeführten Machbarkeitsstudie möchte die Stadt Weiden i.d.opf. einen städtebaulichen Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil ausloben. Die Auslobung erfolgt zusammen mit einem qualifizierten Büro. Die Erhaltung der dort vorhandenen Grünzüge wurde bereits im Stadtrat einvernehmlich diskutiert und wird entsprechend berücksichtigt. Ziel sind Wettbewerbsbeiträge, die zwischen 250 und 350 Wohneinheiten umfassen, die einen Fokus auf den Geschosswohnungsbau legen, die Wohnformen anbieten vom verdichteten Einfamilienhausbau bis zum Geschosswohnungsbau und der modernen Wohnform des Mehrgenerationenwohnens mit möglichst großem Verzicht auf Individualverkehr im Wohngebiet. Die Kosten betragen voraussichtlich , davon im Jahr Westliche Innenstadt Entwicklungsplanung Mit der Eröffnung der neuen Stadtgalerie Nordoberpfalz Center (NOC) inmitten der Weidener Innenstadt wird die mit dem Abriss des ehemaligen Hertie Kaufhauses entstandene Baulücke geschlossen. An den Straßenraum rund um das neue NOC und das ebenfalls neu entstehende Parkhaus werden zukünftig neue Anforderungen gestellt, die nach entsprechenden Antworten für eine Neugestaltung verlangen. Bei dieser Gelegenheit soll darüber hinaus die gesamte westliche Innenstadt mit ihren Wegebeziehungen betrachtet werden, da hier durchaus ebenfalls Auswirkungen, zu erwarten sind. Die Stadt Weiden i.d.opf. möchte daher einen städtebaulichen Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil ausloben. Die Kosten betragen voraussichtlich , davon im Jahr Dorferneuerung Neunkirchen Für Neunkirchen soll ein städtebauliches Konzept (ca ) erstellt werden, das als Grundlage für spätere städtebauliche Einzelvorhaben dient, z.b. Entwicklung eines neuen Dorfplatzes. Dieses Konzept kann später Bestandteil des noch aufzustellenden integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK, siehe oben) werden. Im Rahmen der Erstellung wird auch ein Augenmerk auf die Prüfung ähnlicher Handlungsbedarfe in den anderen Stadtteilen gelegt. Die Finanzierung ist zunächst über Deckungskreise im Haushalt 2019 sichergestellt; ggfs. Werden Mittel im Nachtragshaushalt zusätzlich bereitgestellt. Der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf. der Programmanmeldung und Bedarfsmitteilung für das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West und für die Innenstadt für das Jahr 2019 zuzustimmen. Stadtrat: (x) beratend ( ) beschließend

12 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 9: Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Anmeldung der Programm-Mittel für das Jahr 2019 Der Regierung der Oberpfalz wird spätestens zum die Bedarfsmitteilung für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2019 übersandt, um mit den geplanten Maßnahmen ins Programm Stadtumbau West aufgenommen werden zu können. Der dafür erforderliche Stadtrats-Beschluss wird entsprechend nachgereicht werden. Folgende Maßnahme soll für das Programm angemeldet werden: Seltmann Villa Historisches Erbe Der Stadt wurde aktuell durch einen privaten Interessenten ein neues Nutzungskonzept vorgelegt, welches zwei Nutzungsvarianten beinhaltet. Beide Alternativen würden einem öffentlichen Zweck dienen und könnten die Parkfläche in das Konzept einbeziehen. Die erste Variante kombiniert einen Wirtschaftstreff für Wirtschaftsförderung, Bürofläche, Ausstellungsfläche, Kleinkunstbühne mit einem Cafe. Für diese Nutzung scheinen die vorhandenen Räumlichkeiten bezüglich der Realisierbarkeit vorteilhafter. Die zweite Variante sieht eine Großtagespflege bzw. einen Kinderhort vor. Die Interessenten planen, die Villa zu sanieren und anschließend an die Stadt zu vermieten. Bisher wurden hierzu weder das politische Einverständnis eingeholt noch vertragliche Vereinbarungen getroffen. Die voraussichtlichen förderfähigen Kosten betragen insgesamt ,00. Förderinitiative Flächenentsieglung Lohmer-Anwesen : Flächenentsiegelung zur Stärkung des innerstädtischen Grünzugs Die Stadt Weiden i.d.opf. konnte das für den innerstädtischen Grünzug bedeutsame Lohmer-Anwesen erwerben. Das Anwesen stellt bisher eine Barriere zur durchgängigen Nutzung des innerstädtischen Grünzugs entlang des Stadtmühlbachs dar. Die bisherige Planung sieht einen Abriss und eine Neugestaltung der Flächen als innerstädtische Grün- und Erholungsfläche vor. Die Neugestaltung der Grünanlage stellt einen wesentlichen Entwicklungsschritt zum Ausbau innerstädtischen Stadtgrüns dar. (x) beratend ( ) beschließend

13 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 10: Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Förderrichtlinie Flächenentsiegelung Die Stadt Weiden i.d.opf. konnte das für den innerstädtischen Grünzug bedeutsame Lohmer-Anwesen erwerben. Das Anwesen stellt bisher eine Barriere zur durchgängigen Nutzung des innerstädtischen Grünzugs entlang des Stadtmühlbaches dar. Der Abriss des Gebäudes soll zeitnah zum Jahresbeginn 2019 umgesetzt werden sowie die anschließende Neugestaltung. Entsprechende Kosten werden momentan ermittelt und könnten im Rahmen der oben genannten Richtlinie förderfähig sein. Der Beschluss soll den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ermöglichen. (x) beratend ( ) beschließend

14 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 11: Anfrage Stadtrat Sindersberger aus der Sitzung des HVUA Ausschusses vom bezüglich Brauchbarkeitsprüfung / Steuerermäßigung bei Jagdhunden. In Weiden i.d.opf. ist es möglich, eine Steuerermäßigung für Jagdhunde zu erhalten. Nach 6 der Hundesteuersatzung der Stadt Weiden i.d.opf. ermäßigt sich die Steuer für Inhaber eines Jagdscheines um die Hälfte für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 01. März 1983 (GVBl. S. 51), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Juli 2008 (GVBl. S. 413), mit Erfolg abgelegt haben. ( ) beratend (x) beschließend

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