Mitteilung des Senats vom 25. November 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilung des Senats vom 25. November 2008"

Transkript

1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 17. Wahlperide Drucksache 17 / 263 S Mitteilung des Senats vm 25. Nvember 2008 Gesamtfinanzierungsknzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nrd ggmbh als kmmunaler Klinikverbund Der Senat übermittelt der Stadtbürgerschaft den Bericht über das Gesamtfinanzierungsknzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nrd ggmbh als kmmunaler Klinikverbund mit der Bitte um Kenntnisnahme nch in der nächsten Sitzung. Anlass des Berichtes Der Senat hat sich zuletzt am 24. Juni 2008 mit der Sanierung der Klinika der Gesundheit Nrd ggmbh und dem Teilersatzneubau an der Klinikum Bremen-Mitte ggmbh als zentralem Bestandteil der Sanierungsstrategie befasst. Der Senat hat im Rahmen dieser Befassung das Sanierungsknzept und die Eckpunkte der Neuplanung des Masterplans zur Kenntnis genmmen und seine Unterstützung des eingeschlagenen Weges zum Ausdruck gebracht. Bis Ende des Jahres sllten die Finanzierungsbedarfe swie ein Gesamtfinanzierungsknzept für die Gesundheit Nrd ggmbh vrgelegt werden. Mit diesem Bericht legt die Senatrin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sziales ein Gesamtfinanzierungsknzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nrd ggmbh als kmmunaler Klinikverbund vr. Dargestellt werden: die erfrderlichen Bausteine für eine nachhaltige Sanierung der Gesundheit Nrd ggmbh, der vraussichtlich bis zum Jahr 2015 entstehende Gesamtinvestitinsbedarf des Klinikverbundes, die zu erwartenden Finanzierungsbedarfe swie Unterstützungserfrdernisse durch die Freie Hansestadt Bremen auf der Basis unterschiedlicher Unterstützungsszenarien (Übernahme Pensinslasten, Ausgleich strukturelles Defizit, Bürgschaften). Bericht an die Stadtbürgerschaft Gesamtfinanzierungsknzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nrd ggmbh als kmmunaler Klinikverbund I. Bausteine der nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung des Klinikverbunds Vr dem Hintergrund der spezifischen Lage der vier kmmunalen Krankenhäuser, aber auch der bundesweit herrschenden Krise der Krankenhäuser und der Prblematik einer nicht nur aus Sicht der Krankenhäuser nicht ausreichenden Finanzierung bei den kassenfinanzierten Betriebs-, aber auch den länderfinanzierten Investitinsksten kann die zentrale Zielsetzung einer nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der GeN nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Gesellschaften des Klinikverbunds, deren Beschäftigen und der Freien Hansestadt Bremen als Träger erreicht werden: 1

2 Erhalt der kmmunalen Trägerschaft, Erhaltung der vier Standrte mit hch qualifizierten Arbeitsplätzen und Sicherung einer qualitativ hchwertigen, statinären whnrtnahen Gesundheitsversrgung in Bremen. Mit der Umsetzung des Sanierungsknzepts leisten die GeN, die vier Klinika und ihre Beschäftigten einen substanziellen Beitrag zur Existenzsicherung des Verbunds. Auf die Optin betriebsbedingter Kündigungen und Tarifabsenkungen als mögliche Instrumente zur Sanierung kann daher verzichtet werden. In dem am 5. Nvember 2008 abgeschlssenen Tarifvertrag zum Persnalbinnenmarkt zeigt sich die gemeinsame Anstrengung der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmervertretung, die Sanierung gemeinsam erflgreich zu gestalten. Dies wird vm Senat ausdrücklich anerkannt und hnriert und spiegelt sich im Gesamtfinanzierungsknzept für eine nachhaltige Sanierung und Weiterentwicklung des Klinikverbunds in kmmunaler Trägerschaft wider. I.1 Das Sanierungsknzept der Gesundheit Nrd und aktueller Stand der Umsetzung Das Sanierungsknzept beinhaltet flgende Kernelemente: Persnalabbau vn 860 VK bis 2015 bei funktinierendem Persnalbinnenmarkt, Leistungssteigerung bis 2015 um 0,7 % p. a., Sachkstenreduktin um ca. 5 % bis 2010, medizinisches Zukunftsknzept für alle vier Standrte liegt bis Mitte 2009 vr, Zentralisierung aller patientenfernen Dienstleistungsbereiche und ausgewählter Sekundärleistungsbereiche (z. B. Radilgie), Verzicht auf Tarifabsenkung, Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. Die Geschäftsführung der GeN hat die ntwendigen Schritte zur Umsetzung des Sanierungsknzepts (insbesndere Persnalabbau) zügig eingeleitet und dem Aufsichtsrat (zuletzt am 30. September und 17. Nvember 2008) swie dem zuständigen Fach- und Beteiligungsressrt regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichtet. Weiterhin wurde darüber dem Ausschuss Kmmunale Krankenhäuser der Stadtgemeinde Bremen am 30. Oktber 2008 berichtet. Stand der Umsetzung: Mit Stand 31. Oktber 2008 verläuft der Persnalabbau im Plan. Seit Januar 2008 wurden 250 Vllzeitkräfte (VK) abgebaut. Zur Erreichung des für den 31. Dezember 2008 gesetzten Sanierungsziels müssen nch weitere elf VK abgebaut werden. Dabei gibt es immer nch stärkere Ungleichgewichte in der Zielerreichung zwischen den Standrten und zwischen den Berufsgruppen. Die Geschäftsführung der Gesundheit Nrd geht davn aus, dass diese Ungleichgewichte durch den Persnalbinnenmarkt und durch die im Tarifvertrag vereinbarten persnalwirtschaftlichen Maßnahmen (siehe unten) deutlich reduziert werden können. Das Jahresergebnis 2008 der vier Kliniken prgnstiziert die Geschäftsführung der Gesundheit Nrd mit Stand 31. Oktber 2008 auf einen Fehlbetrag in Höhe vn ca. 2 bis 3 Mi.. Gegenüber der Hchrechnung per 30. April 2008 als vr der Einleitung des Sanierungsknzepts wäre das eine Verbesserung um ca. 7 bis 8 Mi.. I.2 Persnalbinnenmarkt Der Begriff Persnalbinnenmarkt steht für einen bedarfsgerechten und flexiblen Einsatz der Beschäftigten der vier eigenständigen Kliniken innerhalb des gesamten Klinikverbunds. Damit ist er ein zentraler Baustein des Sanierungsplans der GeN. Mit dem am 5. Nvember 2008 abgeschlssenen Tarifvertrag zum Persnalbinnenmarkt beim Klinikverbund der Gesundheit Nrd ggmbh wurde eine wesentliche Grundlage für einen funktinierenden Persnalbinnenmarkt geschaffen. Zur erflgreichen Umsetzung des Tarifvertrags innerhalb des Klinikverbundes sind nun die erfrderlichen ergänzenden betrieblichen Regelungen zeitnah zu vereinbaren. 2

3 Der Tarifvertrag sieht u. a. den Bestandsschutz beim Wechsel innerhalb des Klinikverbunds und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen auch vn nach dem 31. Dezember 2003 eingestellten Mitarbeitern vr. Er definiert Grundsätze einer szialverträglichen Durchführung vn Umstrukturierungsmaßnahmen und trifft Regelungen zu Abfindungen bei der Auflösung vn Arbeitsverhältnissen und bei unbefristeter Arbeitszeitreduzierung. Zum Zwecke der Erreichung einer ausgewgenen Altersstruktur und einer qualifikatinsmäßig bedarfsgerechten Beschäftigungsstruktur sll eine Persnalplanung aufgestellt werden, die einen Einstellungskrridr vrsieht. Bereits bestehende arbeitsrechtliche Instrumente für einen Einsatz vn Persnal an anderen Standrten wie Abrdnung, Gestellung und Versetzung werden durch diesen Vertrag ergänzt und flankiert. I.3 Ausgangssituatin bei Gründung der Gesundheit Nrd Mit der Umwandlung der Krankenhausbetriebe der Stadtgemeinde Bremen in privatrechtliche Unternehmen und der Errichtung einer Hlding (und einer Grundstücksgesellschaft) durch das Krankenhausunternehmens-Ortsgesetz KHUG zum 1. Januar 2004 wurden den Klinika zum einen die Verbindlichkeiten der Eigenbetriebe in Höhe vn 18 Mi. beim KBM, 5 Mi. beim KBN und 27 Mi. beim KBO aufgelastet. Nur das LDW verfügte über ein Guthaben in Höhe vn + 29 Mi.. Diese Belastungen haben sich, was seinerzeit nicht abschätzbar war, inzwischen als für die Klinika untragbar und als negativ auf deren wirtschaftliche Entwicklung und der des Verbunds herausgestellt. Negativ wirkte sich auch die geringe Eigenkapitalausstattung der Kliniken, insbesndere des Klinikums Bremen-Nrd, aus. Zudem wurde eine Regelung getrffen, die den neu gegründeten Gesellschaften einen grßen Anteil der Versrgungs- bzw. Pensinslasten auferlegt: Derzeit gelten für diesen Bereich flgende Regelungen: Freihaltung der Freien Hansestadt Bremen vn den Pensinslasten durch die Kliniken bis 2008, vn Gründung der Klinika ggmbh ab 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2008 tragen die Kliniken die Versrgungslasten uneingeschränkt selbst. Besserungsschein: Bedingter Verzicht auf die Freihaltung Ab dem 1. Januar 2009 trägt die Freie Hansestadt Bremen die bestehenden und zukünftigen Pensinslasten, die vr dem 1. Januar 1987 begründet wurden. Erzielen die Kliniken jedch einen Gewinn, lebt die Freihaltung insweit wieder auf und verringert die Versrgungslasten, die durch die Freie Hansestadt Bremen zu tragen sind. D. h., der Grundgedanke des Besserungsscheins ist, dass die entsprechenden Pensinsansprüche gegenüber der Freien Hansestadt Bremen bestehen und diese vn den Kliniken in Abhängigkeit vm Betriebsergebnis zu erstatten sind. Damit belastet die Regelung des Besserungsscheins nicht nur das perative Ergebnis, sndern entfaltet auch eine negative Anreizwirkung, da nur im Falle vn Verlusten die im Besserungsschein definierten Alt-Pensinslasten im Ergebnis durch die Freie Hansestadt Bremen getragen werden. Der Gesamtaufwand für alle künftigen Pensinslasten beläuft sich nach einem versicherungsmathematischen Gutachten (Stand Jahresabschlüsse 2007) auf T (abgezinster Barwert), davn entfallen auf den Besserungsschein T (KBM: ; KBN: 9134; LDW: ; KBO: ). Die jährliche Belastung des Klinikverbunds aus dem Geltungsbereich des Besserungsscheins beträgt ab 2009 ca. 6,7 Mi. /a. Diese Lasten sind nicht passiviert und müssen aus dem perativen Ergebnis erwirtschaftet werden. Strukturelles Defizit Den Haushalts- und Finanzausschüssen (5. und 6. März 2008) swie dem Senat (24. Juni 2008) wurde im Rahmen der Diskussin über den Betriebsmittelkreditrahmen berichtet, dass beim KBM ein strukturelles Defizit in Höhe vn 8,5 Mi. (Stand 31. Dezember 2007) vrliegt. Für Ende 2008 wird ein strukturelles Defizit vn insgesamt 10 Mi. prgnstiziert. Auf die parallele Senatsvrlage der Senatrin für Fi- 3

4 nanzen ( Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen [Stadtgemeinde] für das Haushaltsjahr 2008 ) wird in diesem Kntext verwiesen. II. Gesamtfinanzierungsknzept Prämissen eines Gesamtfinanzierungsknzepts sind: die knsequente Umsetzung des Sanierungsknzepts der Gesundheit Nrd zur zügigen Anpassung der Kstenstruktur an den Bundesdurchschnitt, die Sicherstellung ntwendiger Investitinen, inklusive der Realisierung des Teilersatzneubaus am KBM, eine (Teil-)Entlastung der Gesundheit Nrd: Übernahme vn Pensinslasten/ Ausgleich strukturelles Defizit am KBM. II.1 Gesamtinvestitinsbedarf des Klinikverbunds Das Knzept für den Teilersatzneubau am KBM wird derzeit frtentwickelt. Die vrbereitenden Maßnahmen für die Ausschreibungen zur Vergabe vn Aufträgen an einen Generalplaner und an einen Prjektsteuerer sllen bis zum Ende des Jahres abgeschlssen sein. Weiterhin wurde im Nachgang zur ben genannten Senatsbefassung auftragsgemäß geprüft, b der Ersatz des chirurgischen Zentralgebäudes die wirtschaftlich bessere Variante gegenüber einem Erhalt darstellt. Dies ist nach dem bisherigen Stand der KBM/GeN-internen Prüfung der Fall, sdass im Rahmen des vrliegenden Gesamtfinanzierungsknzepts vn einem Ersatz ausgegangen wird. Mit der Entscheidung über das Gesamtfinanzierungsknzept werden die Vraussetzungen für eine baldige abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung des Teilersatzneubaus geschaffen. Tabelle 1: Gesamtinvestitinsbedarf der Gesundheit Nrd Investitinsplanung inklusive Teilersatzneubau Planung des Klinikverbunds bis 2015 T Anmerkung Teilersatzneubau KBM Entsprechend Senatsvrlage Juni 2008 GeN-Hlding Verbundmaßnahmen Dit Einzelvrhaben anderer Standrte Dit Ersatz Chirurgiegebäude (KBM) Ergebnis Prüfauftrag Senat Juni 2008 Fassadensanierung LDW Akuter Sanierungsbedarf Weitere förderfähige Investitinen Summe Diese Zahlen basieren auf Planungen der Geschäftsführung der GeN und der Klinika und umfassen Investitinsvrhaben der Klinika, aber auch slche der GeN als Hlding. Die hinterlegten Prjekte haben einen unterschiedlichen Planungs- und Knkretisierungsgrad, was mit dem langen Planungszeitraum erklärbar ist. Insfern beruhen die Zahlen teilweise nch auf Kstenschätzungen. Die Angaben der Ksten für den Teilersatzneubau am KBM basieren zum grßen Teil auf Kstenberechnungen; dies gilt nicht für die Neuplanung des Ersatzes des chirurgischen Zentralgebäudes. Die zu erwartenden Baukstensteigerungen für die geplante Bauzeit sind im Rahmen der aktuellen Kstenplanung durch die Geschäftsführungen der GeN und des KBM berücksichtigt. Die Geschäftsführung der GeN geht unter Bezugnahme auf eine Plausibilitätsbetrachtung der Bremer Krankenhausgesellschaft davn aus, dass unter Berücksichtigung der geplanten Umstellung vn Einzelförderung auf Pauschalförderung vm Land und der Stadtgemeinde Bremen bis 2015 KHG-Fördermittel in Höhe vn ca. 25 Mi. zur Verfügung gestellt werden. 4

5 Ksten für laufende Investitinen (z. B. IT, Medizintechnik etc.) sind nicht Gegenstand dieser Planung. Hier wird seitens der Geschäftsführung der GeN wie bisher vn einer angemessenen Förderung durch Pauschalmittel ausgegangen. Eine Entscheidung über die tatsächliche Höhe der KHG-Fördermittel ist nicht Gegenstand dieser Senatsvrlage. Verglichen mit dem genannten Investitinsbedarf sind die zu erwartenden KHG- Fördermittel nach 10 BremKHG in Höhe vn ca. 25 Mi. bis 2015 nicht ausreichend. Dies ist den eng begrenzten Gestaltungsmöglichkeiten des bremischen Haushaltes geschuldet, bgleich Krankenhäuser aufgrund des dualen Finanzierungssystems grundsätzlich einen Anspruch auf Investitinsförderung haben. Es muss an dieser Stelle betnt werden, dass zu geringe der auch ausbleibende Landesinvestitinsförderung ein Prblem nahezu aller Länder ist. Weiterhin ist für den Zeitraum bis 2015 nicht auszuschließen, dass sich im Laufe der Sanierungsphase aufgrund vn Sanierungserfrdernissen der auch aus neuen Maßnahmen der Unternehmensstrategie (medizinisches Zukunftsknzept) ein derzeit nch nicht bekannter Investitinsbedarf ergeben könnte. Die Finanzierbarkeit slcher zusätzlicher Investitinen durch die GeN wurde im Rahmen des hier vrgelegten Gesamtfinanzierungsknzepts ebenfalls untersucht. Danach wären unter bestimmten Prämissen (unterer Zinssatz) weitere Investitinen in Höhe vn 30 Mi. darstellbar (siehe Seite 8, Szenari 2, erweitert ). II.2 Kreditbedarf Aus dem in der Tabelle 1 dargestellten Investitinsbedarf in Höhe vn 313,4 Mi. swie einer ntwendig vrzunehmenden Endfinanzierung der Investitinsksten für die neue Zentralküche in Höhe vn 17 Mi. (vergleiche parallele Vrlage: Neufassung des Rahmenkreditvertrages der Freien Hansestadt Bremen mit der Gesundheit Nrd ggmbh ) leitet sich ein Kreditbedarf in Höhe vn 305,4 Mi. bis 2015 (313,4 Mi. Gesamtinvestitinsbedarf abzüglich 25 Mi. aus Fördermitteln für geplante Investitinen zuzüglich 17 Mi. Endfinanzierung Küche) ab. Dieser sll durch Bürgschaften des Landes und der Stadtgemeinde abgesichert werden. II.3 Absicherung der Kredite durch Bürgschaften Im Rahmen der Senatsbefassung vm Juni 2008 wurde beschlssen, dass die Absicherung der kreditfinanzierten Investitinen durch Bürgschaften erflgen sll. Hierzu wird im Kapitel V ein Lösungsweg unter der besnderen Beachtung beihilferechtlicher Vrgaben aufgezeigt. Nvellierung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes Im Rahmen einer Nvellierung (Ergänzung) des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes sll das grundsätzliche Recht eines Trägers, anstelle einer Förderung eine Bürgschaft als Sicherungsmittel zu erhalten, verankert werden. Diese Bürgschaft gilt für alle Krankenhäuser des Landes gemäß Landeskrankenhausplan. Sie stellt kein Instrument der Krankenhausfinanzierung im eigentlichen Sinne dar und kann smit förderfähige, aber auch snstige krankenhausnahe Leistungen absichern. Es gelten die üblichen haushaltsrechtlichen Vraussetzungen für die Erteilung vn Bürgschaften; der Bürgschaftsrahmen ist zu beachten. Für prinzipiell förderfähige Maßnahmen gelten zudem die Kriterien der KHG-Investitinsförderung. Nutzung des Bürgschaftsrahmens des Landes/der Stadt Eine Anpassung des Bürgschaftsrahmens ist für die laufende Haushaltsperide nicht vrgesehen, wäre aber bei Bedarf möglich. Für den nächsten Dppelhaushalt muss der Bürgschaftsrahmen an die neue Rechtslage (siehe ben) und das Gesamtfinanzierungsknzept angepasst werden. Zur Frage der Prüfung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Vraussetzungen für die Erteilung vn Bürgschafen wird auf Kapitel V verwiesen. II.4 Weitere relevante Fragestellungen Finanztransfer Die dargelegten Investitinen swie deren Finanzierung sind nur über den Klinikverbund darstellbar. Hierfür bedarf es eines Finanztransfers, wie er im Gesellschaftervertrag der Gesundheit Nrd und der Klinika vrgesehen ist. Die Einzelheiten werden derzeit entwickelt. 5

6 Verwertung der freiwerdenden Grundstücke am KBM Ein Verkaufserlös aus der Verwertung der frei werdenden Grundstücke wurde nicht berücksichtigt, d. h., die Verwertung der frei werdenden Grundstücke ist für das hier vrgelegte Gesamtfinanzierungsknzept nicht vn Relevanz. Die Geschäftsführungen der GeN und des KBM gehen davn aus, dass zur mittelfristigen Liquiditätsverbesserung eine Verwertung mindestens zu Buchwerten möglich sein und der Erlös vllständig dem KBM zufließen wird. III. Ableitung vn Unterstützungsszenarien durch die FHB III.1 Vrgehensweise Es wurden für die genannten Investitinsbedarfe durch die Geschäftsführung der GeN in Abstimmung mit der Senatrin für Finanzen und der Senatrin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sziales unterschiedliche Unterstützungsszenarien seitens der Freien Hansestadt Bremen und ihre Wirkung auf relevante Finanzkennzahlen (Jahresergebnisse, Cashflw, Eigenkapital, Verschuldungsrate etc.) gerechnet. Dabei wurden für jedes Szenari die prgnstizierten Zinssätze variiert: Untere Zinsvariante: Betriebsmittelkredit 4,5 %; bei 100-%-Bürgschaft (siehe unten) 5,0 % swie zusätzlich Bürgschaftsprvisin 0,25 %; bei 80-%-Bürgschaft (siehe unten) 5,25 % swie zusätzlich Bürgschaftsprvisin 0,75 %. Obere Zinsvariante: wie untere Variante zuzüglich: 0,25 % beim Betriebsmittelkredit/1 % bei der Kreditfinanzierung. III.2 Kurzbeschreibung aller Szenarien Szenari 0: Kein weiterer Beitrag der Freien Hansestadt Bremen Alle Pensinslasten werden durch die Krankenhäuser getragen (davn 6,7 Mi. pr Jahr aus Besserungsschein). Szenari 1: Schuldenerlass 35 Mi. in 2008 durch die Freie Hansestadt Bremen 10 Mi. als Ausgleich des strukturellen Defizits des KBM, 25 Mi. als anteiliger Barwert der Pensinszahlungen aus dem Besserungsschein ab Szenari 2: Schuldenerlass in Höhe vn 70 Mi. in 2008 durch die Freie Hansestadt Bremen 10 Mi. als Ausgleich des strukturellen Defizits des KBM. Pauschale Übernahme vn 60 Mi. als anteiliger Barwert der Pensinszahlungen aus dem Besserungsschein (2009 bis 2019), unabhängig vm Jahresergebnis. Dabei wird ein jährlicher Pensinsaufwand aus dem Besserungsschein in Höhe vn ca. 6.7 Mi. (Businessplan GeN) zugrunde gelegt. Regelung für die Zeit nach 2019: Spätestens im Jahr 2019 ist auf der Grundlage der dann aktuellen wirtschaftlichen Situatin der Gesundheit Nrd vn der Senatrin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sziales in Abstimmung mit der Senatrin für Finanzen zu prüfen, b eine Neuregelung des Besserungsscheins erfrderlich bzw. möglich ist. Szenari 2 erweitert: Prüfung der maximalen Investitinsmöglichkeit in Szenari 2 Beiträge Freie Hansestadt Bremen wie in Szenari 2. Prüfung, b weitere nicht geförderte Investitinsbedarfe in Höhe vn 30 Mi. (jeweils 6 Mi. p. a. vn 2011 bis 2015) in diesem Szenari möglich sind. Diese weiteren Investitinsbedarfe können entstehen aus: unplanbaren ntwendigen Maßnahmen (etwa Sanierung), ntwendigen neuen Maßnahmen aus der Unternehmensstrategie (medizinisches Zukunftsknzept) Das Ergebnis der Szenarien im Überblick: 6

7 Für die Bewertung der Szenarien relevante Finanzkennziffern (Hintergrundinfrmatin) Ergebnisse grün gelb rt Definitin Summe Jahresergebnis > 20 Mi. > 0 < 0 Jahresergebnis 2015 > 5 Mi. > 0 < 0 Eigenkaptial 2015 > 60 Mi. 30 Mi. < x < 60 Mi. < 30 Mi, Summe Cash Flw > 20 Mi. > 0 < 0 Cash Flw 2015 > 5 Mi. > 0 < 0 Stand LHK Knt 2015 > -10 Mi Mi. < x < -10 Mi. < -40 Mi. 7

8 III.3 Bewertung der Szenarien Vrab ist festzustellen, dass eine erflgreiche Sanierung (insbesndere Sicherstellung der Slvenz und Eigenkapitalausstattung) des Verbunds trtz erheblicher Eigenanstrengung der GeN hne einen signifikanten Beitrag der Freien Hansestadt Bremen nicht realisierbar ist. Die Übernahme aller Pensinsverpflichtungen der GeN durch die Freie Hansestadt Bremen, wie es vn Geschäftsführung bereits im Juni diesen Jahres eingefrdert wurde, ist vr dem Hintergrund der Haushaltssituatin der Freien Hansestadt Bremen allerdings auch nicht darstellbar. Szenari 0 Die GeN kann die ntwendigen Investitinen hne Unterstützung durch die Freie Hansestadt Bremen nicht realisieren; eine Inslvenz und Überschuldung für Teile des Verbunds wäre in diesem Fall absehbar. Die Frage der Ntwendigkeit eines Beitrags der Freien Hansestadt Bremen zur Sanierung der GeN war bereits Gegenstand der Senatsbefassungen vm 24. Juni Szenari 1 Ein Schuldenerlass vn 35 Mi. führt selbst bei mderater Zinsannahme zu gleichzeitig hher Belastung des Betriebsmittelkredits (- 42,8 Mi. in 2015) und einem negativen Cashflw nach Umsetzung des Sanierungsplans (- 1 Mi. in 2015). Bei einer schlechteren Zinsentwicklung steigt der negative Cashflw durch den hhen Schuldenstand stark an (- 4,3 Mi. in 2015). Die Umsetzung dieses Szenaris reicht daher für eine zukunftsfähige Sanierung der GeN nicht aus. Szenari 2 Ein Schuldenerlass vn 70 Mi. ermöglicht bei mderater Zinsentwicklung die Investitinen laut vrliegender Planung. Bei schlechterer Zinsentwicklung muss der negative Cashflw in 2015 (- 2 Mi. ) rechtzeitig durch weitere Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies ist bei aufgrund des im Vergleich mit Szenari 1 geringeren Schuldenstandes möglich. Erweitertes Szenari 2 (Spielraum für zusätzliche Investitinen) Im Szenari 2 sind bei mderater Zinsentwicklung weitere Investitinen aus Eigenmitteln bis zu maximal 30 Mi. möglich. Bei schlechterer Zinsentwicklung ist keine weitere Investitinstätigkeit möglich. Im Falle unvrsehbarer Investitinen müsste für die Finanzierung ein neuer Weg gefunden werden. III.4 Ergebnis Ein nachhaltiges Gesamtfinanzierungsknzept lässt sich nur im Rahmen des Szenaris 2 darstellen. Das Knzept basiert wie ben dargestellt auf einer Investitinsplanung der Gesundheit Nrd in Höhe vn insgesamt 313,4 Mi. bis 2015 und einem durch Bürgschaften des Landes und der Stadt abzusichernden Kreditbedarf in Höhe vn 305,4 Mi.. Als Beitrag der Freien Hansestadt Bremen Stadtgemeinde ist die Umwandlung des Betriebsmittelkredites in Höhe vn 70 Mi. in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen vrgesehen. Dieser Betrag setzt sich wie flgt zusammen: 10 Mi. als Ausgleich für das strukturelle Defizit bei der Klinikum Bremen- Mitte ggmbh, 60 Mi. Übernahme vn Pensinslasten der vier Kliniken aus dem sgenannten Besserungsschein für die Zeit vn 2009 bis 2019 als Festbetrag. Hierzu ist vrgesehen, dass die Stadtgemeinde Bremen auf den Ausgleich des Betriebsmittelkredites der Kliniken in Höhe vn 70 Mi. verzichtet und dieser in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen umgewandelt wird (siehe hierzu gesn- 8

9 derte Vrlage zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008). Durch die Umwandlung des Betriebsmittelkredites in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde erhöht sich die Zinsbelastung der Stadtgemeinde Bremen ab dem Jahr 2009 um rd. 3,1 Mi. (entsprechend 4,40 % Zinsanschlag im Dppelhaushalt 2008/2009) bzw. um rd. 3,3 Mi. im Finanzplanzeitraum ab 2010 (entsprechend 4,70 % Zinsanschlag im Finanzplan ab 2010). Da die anteiligen Pensinslasten aus dem Besserungsschein nicht dem aktuellen Schuldenstand der Betriebsmittelknten pr Einzelgesellschaft entsprechen, wird die Gesundheit Nrd vr der Umwandlung des Betriebsmittelkredits in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass Liquidität und Kapitalausstattung der einzelnen Krankenhäuser jeweils im gewünschten Umfang gestärkt werden können. Regelung der Pensinslasten für die Zeit nach 2019 Spätestens im Jahr 2019 ist auf der Grundlage der dann aktuellen wirtschaftlichen Situatin der Gesundheit Nrd zu prüfen, b eine Neuregelung des Besserungsscheins erfrderlich bzw. möglich ist. Im Rahmen dieses Gesamtfinanzierungsknzepts plant die GeN, für das Geschäftsjahr 2015 ein psitives Jahresergebnis vn 6 Mi. zu erreichen. III.5 Beispiele aus Hamburg und Berlin: Umgang mit Pensinslasten und Schulden bei vergleichbaren kmmunalen Krankenhausunternehmen Am Beispiel der kmmunalen Krankenhausbetriebe Hamburg und Berlin wird deutlich, dass auch diese Kmmunen den Weg einer finanziellen Entlastung bzw. Teilentschuldung gegangen sind. In Hamburg wurden bei Gründung des städtischen Krankenhausunternehmens diesem die Pensinslasten auferlegt. Beim Verkauf der Kliniken an Private wurden die Pensinslasten im Ergebnis wieder der Kmmune übertragen. Dies geschah durch Einrichtung eines Hamburgischen Versrgungsfnds. Zusätzlich fand eine Teilentschuldung in der Höhe vn 270 Mi. zuzüglich weiterer indirekter Entlastungen statt. In Berlin werden die Pensinen für Vivantes-Beamte uneingeschränkt vm Land Berlin (Bezirke) getragen; zusätzlich fand eine Teilentschuldung des Unternehmens in Höhe vn 230 Mi. in 2004 statt. Dies erflgte zum einen durch Übernahme eines fundierten Kredites in Höhe vn rd. 190 Mi. swie zum anderen durch Umwandlung des vn der Berliner Landeshauptkasse gewährten Betriebsmittelkredites (rd. 40 Mi. ) in einen fundierten Kredit durch Anrechnung auf die Kreditermächtigung des Haushalts. Diese Lösung erflgte in Berlin im Rahmen nch nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigungen im Haushaltsvllzug. Demgegenüber wird jedch vrgeschlagen, im Falle Bremens hierzu eine ausdrückliche Regelung im Haushaltsgesetz zu treffen. IV. Bürgschaftserteilung/Umwandlung des Betriebsmittelkredits in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen Prüfung der finanziellen und EU-beihilferechtlichen Vraussetzungen durch PWC im Auftrag der Bremer Aufbau-Bank GmbH Gemäß Ziffer 5 der VV zu 39 LHO dürfen Bürgschaften nicht übernmmen werden, wenn mit hher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme der Freien Hansestadt Bremen gerechnet werden muss. Vr dem Hintergrund der erfrderlichen Absicherung des Kreditbedarfs zur Finanzierung der Investitinen der GeN über Bürgschaften und möglicher Beiträge der FHB zur Sanierung der GeN hat die Bremer Aufbau-Bank GmbH im Auftrag des Finanzressrts und in Abstimmung mit dem Gesundheitsressrt das Unternehmen PricewaterhuseCpers (PWC) mit flgenden Aufgabenstellungen beauftragt: IV.1 Erstellung vn gutachterlichen Stellungnahmen zu den geplanten Bürgschaftsanträgen der Kreditnehmer Es sllen die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer analysiert werden. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung sll die Frage beantwrtet werden, b und inwieweit der/die Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein werden, die zu verbürgenden Kredite rdnungsgemäß zu bedienen. 9

10 Diese Aufgabe umfasst flgende Arbeitsschritte: Analyse und Aufbereitung der bisherigen Entwicklung, Analyse und Plausibilisierung der Planungsrechnung, Abbildung der Planungsrechnung in einem Planungstl der PWC, Plausibilitätsprüfung der Investitinspläne und des Finanzierungsknzepts, Vrschläge zur Eingrenzung der Risiken. IV.2 Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesndere der EU-beihilferechtlichen Vrgaben Gestaltung der angestrebten Finanzierung im Hinblick auf eurparechtliche Vrgaben, Darstellung der Gestaltungsspielräume, beihilferechtliche Prüfung der Bausteine des Gesamtfinanzierungsknzepts. Zu IV.1 Ergebnis der Prüfung der PWC zur Übernahme vn Bürgschaften In ihrem Gutachten vm 19. Nvember 2008 kmmt die PWC zu flgender abschließenden Bewertung (Auszug aus dem Gutachten: Abschließende Würdigung; Zitat der Seiten 125 und 126); auf den Schlusssatz wird besnders hingewiesen: Zitatanfang Die GeN befindet sich in einer klassischen Sanierungsphase. Es ist eine Herausfrderung, die Planung umzusetzen. Wir halten das aber durchaus für möglich. Auf der Umsatzseite ist das Erreichen des Fallzahlwachstums mit besnderer Aufmerksamkeit zu verflgen. Die Ziele sind durchaus ambitiniert und stellen für das Management der GeN eine grße Herausfrderung dar. Bei den Persnalksten ist der Abbau der Mitarbeiter der wesentliche Erflgsfaktr. Vraussetzung ist der Persnalbinnenmarkt. Weitere Risiken liegen in höheren Tarifsteigerungen. Auf der anderen Seite legen die geplanten Belastungskennziffern ein höheres Einsparptenzial nahe. Gegenläufig besteht die Chance, dass bei allgemeinen Tarifsteigerungen vn den Kstenträgern Erlöserhöhungen zugestanden werden, um eine Knkurswelle in den deutschen Krankenhäusern abzuwenden. Im Materialbereich ist nach unserer Auffassung insbesndere vn einem längeren Zeitraum auszugehen, in dem die Einsparptenziale gehben werden können. Die Bauinvestitinen sind vn verschiedenen Sachverständigen untersucht und prgnstiziert wrden. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sind dennch besnders in diesem Bereich signifikante Preissteigerungen mit erheblichen negativen Knsequenzen nicht auszuschließen. Bei der Finanzierung der Investitinen gehen wir derzeit vn der Arbeitshypthese aus, dass ein Grßteil der erfrderlichen Kredite durch die öffentliche Hand verbürgt wird und ein freier Finanztransfer innerhalb des Verbundes möglich ist. Eine weitere Detaillierung des Businessplans und ein differenzierter Maßnahmenplan zur Erreichung der Ziele ist mit der Ausarbeitung eines medizinischen Knzeptes für das Gesamtunternehmen zu erwarten. Um diese Chancen und Risiken abzubilden, haben wir Szenaribetrachtungen durchgeführt und Stresstests abgebildet. 1 ) Bei Szenari 1 haben wir festgestellt, dass die Bauksten um 6 % steigen dürfen, um im Jahr 2015 einen ausgeglichenen Cashflw zu erreichen. In Szenari 2 haben wir insbesndere die eher ptimistische Fallzahlsteigerung gekürzt und gegenläufig zusätzliche Einsparungen im Persnalbereich unterstellt. Es ergibt sich dadurch ein psitiveres Ergebnis als im Szenari 1. Dieses Szenari lässt eine Baukstenüberschreitung vn 17 % zu. 1 ) Bei den nachflgend genannten Szenarien handelt es sich um eigene Stresstests der PWC nicht zu verwechseln mit den unter III. dargestellten Unterstützungsszenarien durch die Freie Hansestadt Bremen. 10

11 Szenari 3 kmmt bei geringeren Erlösen und steigenden Persnalaufwendungen zu überwiegend negativen Jahresergebnissen und führt im Ergebnis in die Inslvenz der Gesellschaft. In Szenari 4 wird dargestellt, dass eine EBITDA-Marge vn 8 % bei einer geringeren Fallzahlsteigerung eine deutliche Baukstenüberschreitung vn 33 % zulässt, um einen ausgeglichenen Cashflw ab dem Jahr 2015 zu erreichen. Diese Marge erfrdert allerdings wesentlich härtere Sanierungsmaßnahmen, die knzeptinell umfassend zu erarbeiten wären. Basis aller Szenarien und Berechnungen ist, dass der Geschäftsführung betriebswirtschaftlich möglich ist, psitive Effekte aus dem Verbund der vier Krankenhäuser zu heben. Durch entsprechende Gegenmaßnahmen kann bei Eintritt anderer Rahmenbedingungen die Kapitaldienstfähigkeit vraussichtlich wieder hergestellt werden. Wir gehen bei unserer Würdigung davn aus, dass flgende Prblemstellungen bis zur Übernahme einer Bürgschaft gelöst sein werden: Umfang der gewährten Bürgschaften, Umfang der Finanzierungsbeiträge der Freien Hansestadt Bremen, Übernahme vn Pensinslasten, Schaffung eines Persnalbinnenmarktes, keine Rückzahlung vn Fördermitteln Unter diesen Vraussetzungen halten wir es für wahrscheinlich, dass die Kapitaldienstfähigkeit des GeN-Knzerns insgesamt über den Planungszeitraum gegeben sein wird bzw. dass bei Eintreten alternativer Rahmenbedingungen durch entsprechende Gegenmaßnahmen die Kapitaldienstfähigkeit wieder erreicht werden kann, sfern sich eine mögliche Erhöhung der Bauksten in den genannten Größenrdnungen hält. Eine Aussage über die finanzwirtschaftlichen Entwicklungen auf Basis der einzelnen Gesellschaften ist uns auf der jetzigen Aggregatinsebene nicht möglich. Daneben sehen wir insbesndere flgende Möglichkeiten, aktuellere Infrmatinen in unsere Überlegungen einzubeziehen: Es ist davn auszugehen, dass mit dem derzeit in Arbeit befindlichen, differenzierten medizinischen Knzept einschließlich einer differenzierten Persnalbedarfsermittlung eine deutlich höhere Belastbarkeit des Businessplans zu erwarten ist. Sbald die Hchrechnung für das Geschäftsjahr 2008 auf Basis der Ist-Zahlen für das dritte Quartal vrliegen, könnte ein Vergleich mit den Planzahlen die Belastbarkeit der Ausgangsdaten erhöhen. Sbald erste Angebte im Rahmen der Ausschreibung des Teilersatzneubaus vrliegen, ist eine bessere Beurteilung vn Risiken aus Baukstenüberschreitungen möglich. Die Übernahme einer Bürgschaft ist mit den dargestellten Risiken (insbesndere den risikbehafteten Bauksten) verbunden; insgesamt halten wir die Übernahme einer Bürgschaft auch unter Zugrundelegung der dargestellten Stressszenarien für vertretbar. Zitatende Zu IV.2 Bewertung der rechtlichen, insbesndere beihilferechtlichen Rahmenbedingungen durch die PWC Die PWC (PricewaterhuseCpers Legal Aktiengesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesndere die beihilferechtlichen Fragestellungen geprüft und kmmt zu flgender abschließender rechtlichen Würdigung (Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen; 20. Nvember 2008; Zitat): 11

12 Zitatanfang Wesentliche Ergebnisse und Handlungsempfehlungen Gegenstand der Untersuchung sind flgende Beiträge der Freien Hansestadt Bremen zum Gesamtfinanzierungsknzept für den Knzern,Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen : Übernahme vn Pensinslasten, Ausgleich des strukturellen Defizits, Ausreichung einer Bürgschaft. 1. Beiträge der Freien Hansestadt Bremen zum Gesamtfinanzierungsknzept Als Beitrag der Freien Hansestadt Bremen Stadtgemeinde zum Gesamtfinanzierungsknzept des Knzerns Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen (bestehend aus der Gesundheit Nrd ggmbh Klinikverbund Bremen swie den Klinikgesellschaften Klinikum Bremen-Mitte ggmbh, Klinikum Links der Weser ggmbh, Klinikum Bremen-Ost ggmbh, Klinikum Bremen-Nrd ggmbh) ist die Umwandlung des Betriebsmittelkredits in Höhe vn 70 Mi. in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen vrgesehen. Dieser Beitrag setzt sich wie flgt zusammen: 60 Mi. als Übernahme vn Pensinslasten der vier Klinikgesellschaften aus dem sgenannten Besserungsschein für den Zeitraum vn 2009 bis 2019 als Festbetrag; 10 Mi. als Ausgleich für das sgenannte strukturelle Defizit bei der Klinikum Bremen-Mitte ggmbh. Hierzu ist vrgesehen, dass die Stadtgemeinde auf den Ausgleich eines negativen Salds des laufenden Betriebsmittelkredits der Klinikgesellschaften in Höhe vn 70 Mi. verzichtet und dieser in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen umgewandelt wird. Hierzu erflgt eine Änderung des Haushaltsgesetzes a) Übernahme vn Pensinslasten Die geplante Ablösung vn Pensinslasten stellt unserer Auffassung nach bereits keine Begünstigung im beihilferechtlichen Sinne dar, da es sich um die Befreiung vn freiwillig übernmmenen Verbindlichkeiten handelt. Denn die Pensinslasten waren ursprünglich vn der Freien Hansestadt Bremen zu tragen, die hiervn vn den Klinikgesellschaften nur unter den Vraussetzungen der Regelungen des sgenannten Besserungsscheins (Freihaltungsvereinbarung vm 8. Dezember 2003) freigestellt wrden ist. Es handelt sich hierbei nicht um die Befreiung einer grundsätzlich vn den Klinikgesellschaften zu tragenden Schuld, sndern um eine riginär vn der Stadtgemeinde zu tragenden Schuld, die diese Schuld nunmehr wieder übernmmen hat. Ungeachtet dessen ist die Umwandlung des den Klinikgesellschaften gewährten Betriebsmittelkredits in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde selbst dann, wenn sie eine Beihilfe darstellen sllte, gemeinschaftsrechtlich als Ausgleichsleistung für die vn der Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen zulässig, wenn sie im Rahmen eines Betrauungsaktes gewährt wird, der die rechtlichen Vrgaben der sgenannten Freistellungsentscheidung der Eurpäischen Kmmissin nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes 2 ) erfüllt. Die geplante,ablösung vn Pensinslasten, die im Zuge der zum 1. Januar 2004 erflgten Zurückbehaltung vn Pensinslasten bei der Stadtgemeinde verblieben waren, unter Erlass vn Freihaltungsansprüchen gegenüber den Klinikgesellschaften ist mit Artikel 87 EGV vereinbar, da es um die Freistellung vn künftigen Pensinslasten (Freihaltungsansprüchen der Stadtgemeinde gegenüber den Klinikgesellschaften) geht. Eine rückwirkende beihilferechtliche Prblematik ergibt sich durch die Umsetzung des geplanten Sanierungsinstruments nicht, da die Ausgleichsleistung erst in der Zukunft wirkt. Gleichwhl wird empfhlen, diese im Rahmen des Betrauungsaktes aufzunehmen. 2 ) Der im Zitat erwähnte Betrauungsakt ist Anlage zum Gutachten. Der einheitliche Betrauungsakt an die Gesundheit Nrd ggmbh Klinikverbund Bremen und die vier Klinika wird gegenwärtig auf Basis des PWC-Gutachtens erstellt. 12

13 b) Ausgleich des strukturellen Defizits Die Übernahme des strukturellen Defizits stellt ebenfalls keinen Verstß gegen Artikel 87 EGV dar, sndern ist als Ausgleichsleistung für die vn dem Knzern Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen beihilferechtlich zulässig, sfern ein entsprechender Betrauungsakt erflgt, der die rechtlichen Vrgaben, insbesndere die Vrgaben (im Sinne der sgenannten Freistellungsentscheidung) nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes, erfüllt. Dagegen spricht nicht die Tatsache, dass das Defizit bereits entstanden ist. Denn zum einen erflgt der Betrauungsakt vr der Ausgleichsleistung (hier: die durch Übernahme der Schuld bewirkte Tilgung des strukturellen Defizits); zum anderen ist die Maßnahme darauf gerichtet, die durch das Klinikum Bremen-Mitte zu erbringenden Versrgungsleistungen in wirtschaftlicher Weise sicherzustellen und hat daher lediglich Wirkungen für die Zukunft. c) Bürgschaftsausbringung zur Finanzierung vn Investitinen einschließlich der Errichtung eines Medizinischen Versrgungszentrums Die beabsichtigte Ausbringung einer Bürgschaft zur Absicherung der für die gemäß Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetz (BremKHG)der Krankenhausfinanzierung förderfähigen und snstigen krankenhausnahen Investitinen im Bereich der allgemeinen Daseinsvrsrge (= Dienstleistungen vn allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) mit einer Qute vn 100 % ist zulässig, wenn eine rdnungsgemäße Betrauung unter Beachtung der Vrgaben der sgenannten,freistellungsentscheidung des Knzerns Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes erflgt. Diese Bürgschaft kann auch zwecks Besicherung eines Darlehens zum Zwecke der Finanzierung eines Medizinischen Versrgungszentrums als 100-%-Bürgschaft erflgen. Vraussetzungen dafür sind, dass sichergestellt wird, dass die Gewährung direkter der indirekter Vrteile inflge der Investitinsförderung durch den Knzern Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen an das Medizinische Versrgungszentrum vermieden werden, ferner die vm Medizinischen Versrgungszentrum vm Knzern Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen bezgenen Leistungen, insbesndere für die Bereitstellung vn Räumen und Geräten, mit den tatsächlich entstehenden und marktüblichen Ksten in Rechnung gestellt und vn dem MVZ auch tatsächlich beglichen werden, swie eine rdnungsgemäße Betrauung gemäß den Vrgaben der Freistellungsentscheidung mit den drt genannten inhaltlichen Anfrderungen (Überkmpensatinsverbt, Einhaltung der Transparenzvrschriften) nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes erflgt. Es ist im Betrauungsakt Vrsrge dafür zu treffen, dass keine die Vrgaben in Frage stellenden tatsächlichen Gegebenheiten eintreten, die eine beihilferechtliche Einstufung des Medizinischen Versrgungszentrums anders erscheinen lassen. Sllten diese Vraussetzungen nicht erfüllt werden können, wird die Finanzierung insweit als 80-%-ige Bürgschaft empfhlen. 2. Anfrderungen an den Betrauungsakt des Knzerns Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen Nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs eines einheitlichen Betrauungsaktes an die Gesundheit Nrd ggmbh Klinikverbund Bremen und die Klinikgesellschaften empfehlen wir, den Knzern Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen mit der Wahrnehmung der Versrgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen zu betrauen, um die Beiträge der Freien Hansestadt Bremen (Übernahme vn Pensinslasten, Ausgleich des strukturellen Defizits und Ausreichung einer Bürgschaft) als beihilferechtlich zulässige Ausgleichsleistungen einstufen zu können. Im Sinne des Beihilferechts können die Gesundheit Nrd ggmbh Klinikverbund Bremen und die Tchtergesellschaften Klinikum Bremen-Mitte ggmbh, Klinikum Links der Weser ggmbh, Klinikum Bremen-Nrd ggmbh und Klinikum Bremen- Ost ggmbh nach unserer Einschätzung als ein Unternehmen betrachtet werden. Dies hat zur Flge, dass alle verfahrens- und materiellrechtlichen beihilferechtlichen Fragen für den Knzern Gesundheit Nrd Klinikverbund Bremen einheitlich zu beantwrten sind. 13

14 Der Betrauungsakt sllte nach Maßgabe der entwrfenen Anlage zum Betrauungsakt möglichst detailliert auf die Tätigkeiten mit Gemeinwhlbezug eingehen (insbesndere statinäre und ambulante Leistungen) swie die Tätigkeitsbereiche hne Gemeinwhlbezug beschreiben. Hinzuweisen ist auf die Ntwendigkeit, den Bürgschaftsrahmen innerhalb des Betrauungsaktes genau zu beziffern. 3. Einführung einer Trennungsrechnung Unter Bezugnahme auf unsere Ausführungen zum Betrauungsakt empfehlen wir, eine den beihilferechtlichen Vrgaben entsprechende Trennungsrechnung für die Gesamtheit der Tätigkeiten einzurichten, die nicht vn allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind. Dazu sind zunächst alle Tätigkeiten zu lkalisieren, die einen Gemeinwhlbezug vermissen lassen. Die Trennungsrechnung ist gegebenenfalls bei Veränderungen des Umfangs des Tätigkeitsfeldes anzupassen. Die Einhaltung der Trennungsrechnung ist für die Dauer der Betrauung sicherzustellen, um Quersubventinierungen zu vermeiden. 4. Vermeidung vn Mitfinanzierungen Darüber hinaus wird empfhlen ebenfalls im Wege einer gesndert einzurichtenden Trennungsrechnung swie unter Festsetzung vn fremdüblichen Entgelten auf Vllkstenbasis sicherzustellen und zu dkumentieren, dass Tätigkeiten hne Bezug zum allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nicht durch die geplanten und in diesem Gutachten bewerteten Sanierungsinstrumente mitfinanziert werden. 5. Zusammenfassung Unter den ben dargestellten inhaltlichen und frmellen Vraussetzungen sind die dargestellten Sanierungsinstrumente mit Artikel 87 EGV vereinbar. Zitatende Entsprechend der gutachterlichen Bewertung durch die PWC ist zur beihilferechtsknfrmen Ausgestaltung der vrgesehenen Maßnahmen (Übernahme vn Pensinslasten, Ausgleich strukturelles Defizit, Bürgschaften) eine Betrauung des Klinikverbunds durch die Freie Hansestadt Bremen vrzunehmen (Betrauungsakt). Ein Vrschlag für einen Betrauungsakt wird derzeit vm Gutachter erarbeit. Die Betrauung muss vr der tatsächlichen Umwandlung des Betriebsmittelkredits erflgen. Weiterhin leitet sich aus den Empfehlungen der PWC unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Krankenhausfinanzierungsgesetz und EU-beihilferechtliche Regelungen) flgende Ausgestaltung der Bürgschaften ab: V. Ausgestaltung der Bürgschaften/Auswirkungen auf das Gesamtfinanzierungsknzept Es ist vrgesehen, den gesamten Kreditbedarf des Klinikverbunds in Höhe vn 304,5 Mi. über eine Bürgschaft des Landes/der Stadtgemeinde (2/3; 1/3) abzusichern. Dabei wird auf die vrgesehene Ergänzung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes Bezug genmmen. Die Bürgschaften sllen swhl für nach dem KHG förderfähige Maßnahmen als auch für snstige krankenhausnahe Leistungen in Frm einer 100-%-Bürgschaft dargereicht werden. Die beihilferechtsknfrme Ausgestaltung erflgt über einen Betrauungsakt. In der Aufteilung der Bürgschaftsvlumina auf das Land und die Kmmune bedeutet dies: Land: 203 Mi., Kmmune: 101,5 Mi.. Diese Zurdnungen mit darauf flgenden finanziellen Knditinen (Zinssatz, Prvisin) wurden entsprechend in dem Gesamtfinanzierungsknzept und bei dessen Würdigung berücksichtigt. VI. Bewertung des Gesamtfinanzierungsknzepts Das vrliegende Gesamtfinanzierungsknzept spiegelt die gemeinsamen erheblichen Anstrengungen und Möglichkeiten auf Seiten des Klinikverbunds, seiner Beschäftigten und der Freien Hansestadt Bremen wider. Der externe Gutachter (PWC) 14

15 hat bestätigt, das dieses Knzept unter Berücksichtigung vn Chancen und Risiken ambitiniert, aber swhl finanziell als auch rechtlich tragfähig ist. Damit wurde auch der vn der Geschäftsführung der GeN eingeschlagene Sanierungsweg, der sich auf einen bundesweiten Vergleich bezieht (RWI-Gutachten), bestätigt. VII. Meilensteine Aus der Umsetzung des Gesamtfinanzierungsknzeptes resultieren flgende Meilensteine: Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetztes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2008 (siehe parallele Vrlage der Senatrin für Finanzen). Neufassung des Rahmenkreditvertrages (siehe parallele Vrlage der Senatrin für Finanzen). Betrauung des Klinikverbunds ( Betrauungsakt ) durch die Senatrin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sziales. Anschließend Umwandlung des Betriebsmittelkredits in eine fundierte Schuld der Freien Hansestadt Bremen. Nvellierung (Ergänzung) des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Abschließende Planung und Entscheidung über das Prjekt Teilersatzneubau. Hierzu sll dem Senat Anfang des Jahres 2009 berichtet werden. Der Bericht sll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung enthalten. Erteilung vn Bürgschaften auf der Grundlage des Gesamtfinanzierungsknzepts. Hierzu bedarf es einer abschließenden Prüfung durch die Bremer Aufbau-Bank GmbH nach Maßgabe der Bürgschaftsrichtlinie. Entwicklung eines medizinischen Zukunftsknzeptes bis Mitte

16 16 Druck: Hans Krhn Bremen

Gesamtfinanzierungskonzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nord ggmbh als kommunaler Klinikverbund

Gesamtfinanzierungskonzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nord ggmbh als kommunaler Klinikverbund Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vm 25. Nvember 2008 Gesamtfinanzierungsknzept zur nachhaltigen Sanierung und Weiterentwicklung der Gesundheit Nrd ggmbh als kmmunaler Klinikverbund Der Senat

Mehr

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)

Mehr

Fact Sheet 2 Personalkosten

Fact Sheet 2 Personalkosten Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung

Mehr

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016 KPV KESB-Präsidienvereinigung Kantn Zürich c/ KESB Bezirk Pfäffikn ZH Schmittestrasse 10 Pstfach 68 8308 Illnau Tel 052 355 27 77 Fax 052 355 27 89 Web: www.kesb-zh.ch KESB-Kennzahlen Kantn Zürich Bericht

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Richtlinie für Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei KMU der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinie für Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei KMU der gewerblichen Wirtschaft Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF) zum Entwurf Richtlinie für Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei KMU der gewerblichen Wirtschaft vm 20.03.2011

Mehr

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat. Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches

Mehr

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Antragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen

Antragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr

Mehr

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Vn: E-Rechnung an den Bund Gesendet: Dnnerstag, 16. Oktber 201413:16 Betreff: ERB-Newsle)er: Deutsch Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Abnnentin, sehr

Mehr

Implementierung von Manufacturing Execution Systemen (MES) Zusammenfassung

Implementierung von Manufacturing Execution Systemen (MES) Zusammenfassung Implementierung vn Manufacturing Executin Systemen (MES) Zusammenfassung Das Management der Fertigungs- und Mntageprzesse mit allen unmittelbar prduktinsbeeinflussenden Przessen wird zunehmend zu einer

Mehr

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung 1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil

Mehr

Vorbereitung der Abiturzeugnisse mit CUBE-SVS

Vorbereitung der Abiturzeugnisse mit CUBE-SVS Vrbereitung der Abiturzeugnisse mit CUBE-SVS Zur Schreibweise: Menüpunkt im Hauptmenü (waagerecht) Menüpunkt im Untermenü (klappt senkrecht herunter) Bearbeitungsvrgang / ntwendige Einstellungen Die ntwendigen

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung vn Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können swhl unbefristet als auch befristet abgeschlssen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine Kündigung

Mehr

Honorarberatung Trend oder Totgeburt?

Honorarberatung Trend oder Totgeburt? Hnrarberatung Trend der Ttgeburt? Die Zahlung eines Hnrars können sich meine Kunden nicht leisten! Das ist die häufigste Kritik an dem Mdell Hnrarberatung. Es ist gleichzeitig die erstaunlichste Kritik,

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Anfrderungen an das Unternehmen 1.1 Sicherheitsanfrderungen Gegenstand des vrliegenden Auftrags sind Lieferungen und Leistungen, die entweder ganz der teilweise der Geheimhaltung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Mehr

Die Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung Die Betriebliche Altersversrgung Die Betriebliche Altersversrgung Arbeitgeberexemplar Penning Steuerberatung Clumbusstraße 26 40549 Düsseldrf Tel.: 0211 55 00 50 Fax: 0211 55 00 555 Tückingstraße 6 41460

Mehr

Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung - Wodis Sigma

Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung - Wodis Sigma Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung - Wdis Sigma Inhaltsverzeichnis 1 Präambel/Einleitung/Zielsetzung... 3 2 Leistungsumfang... 4 2.1 Rahmenbedingungen... 4 2.2 Allgemeine

Mehr

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth Wegweiser Prmtinsprüfung Prmtinsrdnung 2008/2011 Stand 06.10.14 Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Prmtinsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der nach der Prmtinsrdnung vn 2008/2011

Mehr

Stadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie

Stadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach

Mehr

WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1)

WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) WKE Lernfeld 10: Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln Seite 1/5 Lernsituatin WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) Situatin Jhannes Schwaiger führt

Mehr

Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifizierter Personen in Wien

Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifizierter Personen in Wien Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils frmal gering qualifizierter Persnen in Wien Die Ausgangslage für den Qualifikatinsplan Wien Wien liegt im Spitzenfeld der lebenswertesten Städte der

Mehr

Mitarbeiterbefragung - Konzeptbeschreibung. Ziehen Ihre Mitarbeiter alle an einem Strang?

Mitarbeiterbefragung - Konzeptbeschreibung. Ziehen Ihre Mitarbeiter alle an einem Strang? Mitarbeiterbefragung - Knzeptbeschreibung Ziehen Ihre Mitarbeiter alle an einem Strang? Im Grßen und Ganzen sind unsere Mitarbeiter recht zufrieden Beginnen wir mit einer Binsenweisheit: Eine der wichtigsten

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Zinssicherung im B2B Markt April 2010

Zinssicherung im B2B Markt April 2010 Zinssicherung im BB Markt Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei 400 BB-Finanzentscheidern (Februar-März 00) Zinssicherung im BB Markt April 00 0.06.00 7:8:58 Zusammenfassung der Ergebnisse

Mehr

Niederlassung München Bayerstraße 24 80335 München Tel. +49 (0)89/66 60 91 12 Fax +49 (0)89/66 60 91 20

Niederlassung München Bayerstraße 24 80335 München Tel. +49 (0)89/66 60 91 12 Fax +49 (0)89/66 60 91 20 Arnld, Demmerer & Partner GmbH Creatives Zielgruppenmarketing Zentrale Stuttgart Mtrstr. 25 70499 Stuttgart Tel. +49 (0)711/8 87 13 0 Fax +49 (0)711/8 87 13 44 www.zielgruppenmarketing.de Niederlassung

Mehr

Hohenau/Rathausstraße T2

Hohenau/Rathausstraße T2 Hhenau/Rathausstraße T2 4 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsptin HWB 28,3 fgee 0,62 Baubeginn: Smmer 2015 Vraussichtliche Fertigstellung: Winter 2016 Hhenau/Rathausstraße T2 Beratung und Verkauf SÜDRAUM

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016

IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016 IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt sll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vllständigkeit. Obwhl es mit größter Srgfalt erstellt wurde,

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Hausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser

Hausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser Hausanschluss Strm Gas Fernwärme Wasser Infrmatinen für Bauherren, Architekten und Planungsbürs Stadtwerke Detmld GmbH Am Gelskamp 10 32758 Detmld Telefn: 05231 607 0 Telefax: 05231 66043 inf@stadtwerke-detmld.de

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014 Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger

Mehr

Label-Guide Stand: 10 2014

Label-Guide Stand: 10 2014 Label-Guide Stand: 10 2014 Der ClimatePartner Label-Guide 2 Über ClimatePartner ClimatePartner ist ein führender Business Slutin Prvider für Klimaschutz und unterstützt Unternehmen aller Branchen dabei,

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt. Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Projektauswahlkriterien

Projektauswahlkriterien Prjektauswahlkriterien für das ESF-Prgramm "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Szialwirtschaft Die Umsetzung erflgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Sziales Priritätsachse

Mehr

o o o o o o o o o o o o o o

o o o o o o o o o o o o o o Name der/des Studierenden: Studienrichtung: O- Titel der Arbeit: Gutachter/ Gutachterin Bitte Zutreffendes ankreuzen: Präsentatin der Diplmarbeit: (gilt nur für das Studium Humanmedizin) Ich bestätige,

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

Erfolg für die mobilen Betriebssysteme von Apple und Google

Erfolg für die mobilen Betriebssysteme von Apple und Google Betriebssystem-Barmeter Erflg für die mbilen Betriebssysteme vn Apple und Ggle Anstieg der Visitanteile um 2,6 Punkte für Andrid und 2,2 Punkte für ios zwischen März und August 2014 Studie veröffentlicht

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Schüler/innen im Alter von 17 bis 19 Jahren. Arbeitsschritt 4 / Plenum Abschließend führen Sie die Planungen im Plenum zusammen.

Schüler/innen im Alter von 17 bis 19 Jahren. Arbeitsschritt 4 / Plenum Abschließend führen Sie die Planungen im Plenum zusammen. Kmpetenzen Ziel der Übung ist es, sich über die eigenen Urlaubserwartungen klar zu werden und eine Reise nach Prag entsprechend zu planen. Die Schüler/innen können ihre Erwartungen an Urlaub frmulieren,

Mehr

Für jedes zu prüfende Modul erhalten Sie eine Excel Tabelle (Oldenburger Tabelle).

Für jedes zu prüfende Modul erhalten Sie eine Excel Tabelle (Oldenburger Tabelle). ID LF 001 Dk.Typ Leitfaden Akteur(e) Anrechnungsbeauftragte Mdulverantwrtliche Verfahrenstyp pauschal Phase 2 Titel Leitfaden für die Überprüfung der inhaltlichen zwischen Studienmdulen und Mdulen aus

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Vn: E-Rechnung an den Bund Gesendet: Miwch, 05. Nvember 201414:43 Betreff: ERB-Newsleer: Deutsch Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Abnnentin, sehr geehrter

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

Informationsblatt. Zusammensetzung der Pflegeheimkosten. Das sog. Gesamtheimentgelt setzt sich wie folgt zusammen:

Informationsblatt. Zusammensetzung der Pflegeheimkosten. Das sog. Gesamtheimentgelt setzt sich wie folgt zusammen: Infrmatinsblatt Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn die eigenen Einkünfte und das Vermögen nicht für die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ausreichen? Mit diesem Infrmatinsblatt möchte der

Mehr

Digital Director Kompatibiltätsliste für Kameras

Digital Director Kompatibiltätsliste für Kameras Digital Directr Kmpatibiltätsliste für Kameras (eine Dwnlad-Versin steht zur Verfügung unter www.manfrtt.cm) Kapitel.1 Liste der kmpatiblen Kameras Kapitel.2 Besnderheiten für jedes Mdell Kapitel.1 Liste

Mehr

Integrierte Bilanzplanung

Integrierte Bilanzplanung Whitepaper von Christine Quinn Integrierte Bilanzplanung Mit Blick auf das Wesentliche. Integrierte Bilanzplanung Der Beginn der Finanzkrise und die damit verschärften Bedingungen der Kreditvergabe an

Mehr

CATIA Richtlinien. Es wird zuerst ein quadratischer Tank (geschlossene Form) konstruiert, dieser wird zu:

CATIA Richtlinien. Es wird zuerst ein quadratischer Tank (geschlossene Form) konstruiert, dieser wird zu: CATIA Richtlinien Inhalt: 1. Benennung vn Bauteile 2. Benennung vn Baugruppen 3. Strukturierung vn CATIA-Dateien 4. Uplad auf Agra Um die Benennung und die Struktur in CATIA zu vereinheitlichen bitten

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Sparpotential Gemeindeverwaltung

Sparpotential Gemeindeverwaltung Sparptential Gemeindeverwaltung Sparptential in den ö. Gemeindeverwaltungen Dr. Werner Lenzelbauer Land Oberösterreich Direktin Präsidium Abteilung Statistik Datum: 28.10.2014 - sfusin Die einer Gemeinde

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700 Bezirksamtsvorlage Nr. 1295 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 01.09.2015

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

KOMPETENZTRAINING 2016/17

KOMPETENZTRAINING 2016/17 Kursnummer: 2016KA010 Titel der Veranstaltung: KOMPETENZTRAINING 2016/17 Sprachbildung Frühe Sprachförderung Kmpetenztraining Sensibilisierung für Mehrsprachigkeit und interkulturelle Situatinen als Grundlage

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen Finanzierungsvergleich für Franz Forward-Darlehen erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Rentenstraße 8 Musterstadt www.mustermann.de Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Prämissen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem Personalausgleich

Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem Personalausgleich Gliederung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Zweites Kapitel Personalplanung Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten. Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen

Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten. Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen Aktionsplan Jetzt! Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen Einleitung: Die Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach dem 31.Januar 1999

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Freiburger Bildungspaket Förderkriterien

Freiburger Bildungspaket Förderkriterien Förderkriterien Seite 1 1. Antragsberechtigte: Freiburger Bildungspaket Förderkriterien Antragsberechtigte sind alle Grund- und Snderschulen swie alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Bei den

Mehr

DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen

DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Przesse für Qualifikatinsmaßnahmen Stand: 23.04.2014 Versin: 001 Verantwrtliche Stelle: Geschäftsführung Freigabe (Ort / Datum): 23.04.2014 Unterschrift:

Mehr

Schlechtwetterkündigung ( 46 RTV) im Maler- und Lackiererhandwerk

Schlechtwetterkündigung ( 46 RTV) im Maler- und Lackiererhandwerk Oktber 2009 Schlechtwetterkündigung ( 46 RTV) im Maler- und Lackiererhandwerk Die Möglichkeit, in der Winterperide (15. Nvember bis 15. März), gewerbliche Arbeitnehmer bei schlechter Witterung mit eintägiger

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling

EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Infrmatinen Dezernat 4 Themenübersicht Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und

Mehr

Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August 2009. Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19.

Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August 2009. Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19. Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August 2009 Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19. August 2009 Institut für Fischqualität GmbH Liquidation der Gesellschaft

Mehr

SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG

SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davn ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an

Mehr

Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten

Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten

Mehr

Informationen zum Projekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kontext

Informationen zum Projekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kontext Prf. Dr. K. Maag Merki Prf. Dr. H.-G. Ktthff Prf. Dr. A. Hlzbrecher Infrmatinen zum Prjekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kntext Die Studie Selbstreflexives Lernen im schulischen Kntext wird in

Mehr

Allgemeine Informationen zur Registrierung für die GRAPHISOFT Studentenversionen

Allgemeine Informationen zur Registrierung für die GRAPHISOFT Studentenversionen Allgemeine Infrmatinen zur Registrierung für die GRAPHISOFT Studentenversinen Die GRAPHISOFT Studentenversinen sind für bezugsberechtigte* Studierende, Auszubildende und Schüler kstenls** und stehen Ihnen

Mehr

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden. Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich!

Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich! Presseinformation November 2011 Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich! Im 3. Quartal 2011 entstand dem Mittelstand ein Zinsschaden von 700 Mio. aus zu hohen Zinsen für Betriebsmittelkredite.

Mehr

Ein weiteres an gleicher Stelle auffindbares Formular in Open Office Vorlage deckt den gesamten Bereich der Rechtshilfe ab.

Ein weiteres an gleicher Stelle auffindbares Formular in Open Office Vorlage deckt den gesamten Bereich der Rechtshilfe ab. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Erlass vm 28. Nvember 2011 über die Einführung eines elektrnischen Wrkflws betreffend Berichte der Staatsanwaltschaften/Oberstaatsanwaltschaften und Einzelerlässe der Oberstaatsanwaltschaften/des

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag

Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag Vertrag über freie Mitarbeit / Hnrarvertrag Vertragsnummer: (bitte immer angeben)..ho..... (Dienststelle erste 4 Ziff.).(HO). (Jahr). (laufende Nr. 5-stellig) zwischen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,

Mehr

Anmeldung für die SummerLanguageSchool Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt

Anmeldung für die SummerLanguageSchool Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt Zentraleinrichtung Mderne Sprachen an der Technischen Universität Berlin Anmeldung für die SummerLanguageSchl Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt Allgemeine Angaben Anrede

Mehr

1. Wärmepumpen als Gebäudeheizung

1. Wärmepumpen als Gebäudeheizung Die Wärmepumpe ist eine Maschine, die Wärme vn einem niedrigen Temperaturniveau unter Aufwand vn Arbeit auf ein höheres Temperaturniveau transprtiert. Es gibt verschiedene physikalische Effekte, die in

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006 Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

TactonWorks EPDM Integration. Lino EPDM pro. Whitepaper. unter Nutzung des TactonWorks Add-in EPDM von Tacton Systems AB

TactonWorks EPDM Integration. Lino EPDM pro. Whitepaper. unter Nutzung des TactonWorks Add-in EPDM von Tacton Systems AB Lin EPDM pr Whitepaper unter Nutzung des TactnWrks Add-in EPDM vn Tactn Systems AB Ausgabedatum: 04.09.2013 - Dkumentversin: 1.1 Autr: Clemens Ambrsius / Rüdiger Dehn Cpyright Lin GmbH 2013 Alle Rechte

Mehr

Informationen zur Anerkennung einer Legasthenie an Fachoberschulen und Berufsoberschulen Verfahrensweise in Südbayern

Informationen zur Anerkennung einer Legasthenie an Fachoberschulen und Berufsoberschulen Verfahrensweise in Südbayern Infrmatinen zur Anerkennung einer Legasthenie an Fachberschulen und Berufsberschulen Verfahrensweise in Südbayern Quellen KMBek Nr. IV/1a-S 7306/4-4/127 883 vm 16.11.1999 (KWMBl I Nr. 23/1999) KMS VII.5-5

Mehr