S T A D T E S S E N. Bebauungsplan Nr. 10/14 Kunstwerkerstraße/Schulkirchweg. Information über das bisherige Verfahren und Abwägung

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1 Anlage 1 zur Vorlage 0834/2019/6B Stadtbezirk: II Stadtteil: Bergerhausen Information über das bisherige Verfahren und Abwägung Amt für Stadtplanung und Bauordnung S T A D T E S S E N

2 Inhalt: I. Vorbemerkungen 5 II. Unterrichtung der Öffentlichkeit 6 1. Durchführung 6 2. Ergebnis Ausstellung Folgende schriftliche Stellungnahmen gingen während des Ausstellungszeitraumes ein Frau Tanja Seck, Schulkirchweg 16, vom Herr Peter Seck, Schulkirchweg 16, vom Anwohner/in A1 des Schulkirchweg, vom Barbara und Jürgen Mücke, Kunstwerkerstr.107, vom Herr Dieter Thurm, Kunstwerkerstr. 103 b, vom Herr Jürgen Vossen, Schulkirchweg 2, vom Anwohnerin A2, Kunstwerkerstraße, vom Bürgerin B1 aus dem Südviertel, vom Bürger B2 aus dem Südviertel, vom Herr Kuno Schädlich, Am Krausen Bäumchen 129, Essen, vom Bürgerverein Bergerhausen 1956 e.v., c/o Herr Wolfgang Pfotenhauer, Saalestraße 23, Essen, Schreiben vom mit zusätzlich 253 Unterschriften 22 III. Öffentliche Auslegung Durchführung Ergebnis Bürger B3, Otmarstraße, Essen-Rüttenscheid, vom : Herr Jürgen Vossen, Schulkirchweg, Essen, vom : Frau Barbara Mücke, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Anwohnerin A 3, Kunstwerkerstraße, Essen, Schreiben vom vom : Bürgerverein Bergerhausen 1956 e.v., Saalestraße 23, Essen, Schreiben vom : Bürgerin B 4, Von Einem Straße, Essen, vom : Herr Thyron Euent, Am Kunstwerk, Essen, vom : Herr Jürgen Mücke, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Jacob Mücke, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Matthias Pfeiffer, Düsseldorf, vom : Bürger B5, Gemarkenstraße, Essen-Holsterhausen, vom : Anwohnerin A4, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Rolf Führer, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Peter Seck, Schulkirchweg, Essen, vom : Frau Tanja Seck, Schulkirchweg, Essen, vom : Frau Gisela Kisselbach, Papenberghang, Essen, vom : Herr Ralf Kämmerling, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Frau Linda Kämmerling, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Bürgerin B 6, Billebrinkhöhe, Essen, vom : 45 2

3 2.20. Anwohner A 5, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Frau Margarethe Erwig, Grünhof, Essen, vom : Frau Silke Mannebach, Lönsberg, Essen, vom : Herr Rudy Meuwis, Lönsberg, Essen, vom : Herr Klaus Wiermann, Untere Fuhr, Essen, vom : Bürger B 7, Charlottenstraße, Essen, vom : Herr Erwin Wiemer, Clausthaler Straße, Essen, vom : Bürger B 8, Saarbrücker Straße, Essen, vom : Herr Ulrich Berger, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Holger Förster, Nöttelhof, Essen, vom : Frau Kirsten Hamacher, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Bürgerin B 9, Am Krausen Bäumchen, Essen, vom : Frau Angela Klaus, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Anwohnerin A 6, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Frau Ann Kristin Vermeulen, Kunstwerkerstraße, Essen, : Frau Anne Kettler, Laurentiusweg, Essen, vom : Frau Anneliese Kappert, Gönterstraße, Essen, vom : Frau Beate Rittinghaus-Afflerbach, Stüpertweg, Essen, : Frau Bettina Kappert, Bochum, vom : Frau Christiane Mühlhausen, Kunstwerkerstraße, Essen, : Bürgerin B 10, Helgolandring, Essen, vom : Bürgerin B 11, Am Hagenbusch, Essen, vom : Bürgerin B 12, Dinnendahlstraße, Essen, vom : Bürgerin B 13, Kersebaumstraße, Essen, vom : Frau Helga Herz, Papenberghang, Essen, vom : Bürgerin B 14, Bochum, vom : Bürgerin B 15, Am Hagenbusch, Essen, vom : Frau Ivelina Nolte, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Anwohnerin A 7, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Bürgerin B 16, Steeler Straße, Essen, vom : Bürgerin B 17, Bauvereinstraße, Essen, vom : Bürgerin B 18, Lönsberg, Essen, vom : Bürgerin B 19, Thingstraße, Essen, vom : Frau Monika Weiß, Wersbaum, Essen, vom : Frau Nadine Kloeckl, Velbert, vom : Anwohnerin A8, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Frau Sarah Markoni, Ahrfeldstraße, Essen, vom : Anwohner A 9, Kunstwerkerstraße, Essen, Schreiben vom : Anwohnerin A 10, Schulkirchweg, Essen, Schreiben vom : Bürgerin B 20, Dinnendahlstraße, Essen, vom : Anwohner A 11, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Christian Koch, Magdalenenstraße, Essen, vom : Herr Christian Meißner, Weserstraße, Essen, vom : Anwohner A 12, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Anwohner A13, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Bürger B 21, Pothsberg, Essen, vom : Herr Günther Mühlhausen, Kunstwerkerstraße, Essen, : Bürger B 22, Dresdener Straße, Essen, vom : Bürger B 23, Überruhrstraße, Essen, vom : Anwohner A 14, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Bürger B 24, Siepenstraße, Essen, vom : Herr Leonard Lang, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Markus Förster, Vöcklinghauser Straße, Essen, vom : Herr Michael Giesler, Steeler Straße, Essen, vom : 75 3

4 2.74. Bürger B 25, Thingstraße, Essen, vom : Bürger B 26, Billebrinkhöhe, Essen, vom : Bürgerin B 27, Nekesweg, Essen, vom : Herr Oliver Kersting, Meißener Straße, Essen, vom : Herr Peter Wildhagen, Bergerhauser Straße, Essen, vom : Herr Reinhard Brandt, Hexentaufe, Essen, vom : Anwohner A 15, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Thomas Koch, Kunstwerkerstraße, Essen, vom : Herr Torsten Obrist, Kahrstraße, Essen, vom : Herr Tristan Eckenbach, Havelring, Essen, vom : Bürger B 28, Hattingen, vom : Bürger B 29, Dinnendahlstraße, Essen, vom : Bürger B 30, Löbberthang, Essen, vom : Herr Sven Schäfermeier, Kersebaumstraße, Essen, vom : Freie Alternative Schule Essen e.v., Von Einem Straße, Essen, Schreiben vom : 84 IV. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur öffentlichen Auslegung Durchführung Ergebnis Landschaftsverband Rheinland, Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom PLEdoc GmbH Netzverwaltung, Essen, Schreiben vom V. Redaktionelle Änderung / Ergänzung Hinweis Nr. 3.2 Städtische Satzungen/Spielplätze Hinweis Nr. 4 Umgang mit Bodendenkmälern Hinweis Nr. 5 Umgang mit Niederschlagswasser Rechtsgrundlagen 92 4

5 I. Vorbemerkungen Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden im Folgenden die Einsender von Stellungnahmen anonymisiert wiedergegeben und lediglich mit einer groben Ortsangabe versehen, sofern einer Namensnennung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Wenn Personenangaben innerhalb der Stellungnahmen gemacht wurden, werden diese ebenfalls nicht wiedergegeben und die Textstelle mit einer Klammer ( ) deutlich gemacht. Sämtliche Stellungnahmen aus den Beteiligungen werden vollständig im Originalwortlaut, mit entsprechenden Formatierungen und auch Schreibfehlern wiedergegeben. Gegebenenfalls beigefügte Pläne, Fotos, Presseartikel, etc. werden jedoch nicht abgebildet. Die Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Abwägung bereits in den Auslegungsplan und dessen Begründung eingeflossen. Hierüber wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung in seiner Sitzung am nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung II am informiert. In gleicher Sitzung wurde die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen (s. Vorlage 1166/2018/6B). Die Stellungnahmen und die Ausführungen der Verwaltung sind hier in der Fassung der oben genannten Vorlage übernommen. Ergänzende Anmerkungen sind in kursiver Schrift dargestellt. 5

6 II. Unterrichtung der Öffentlichkeit 1. Durchführung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat am nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung II am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10/14 gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und die Öffentlichkeit gem. 13 a Abs.3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt vom bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die örtliche Presse um Veröffentlichung der notwendigen Informationen gebeten. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom im Amt für Stadtplanung und Bauordnung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Darüber hinaus konnte das städtebauliche Planungskonzept auch im Internet auf der Seite eingesehen werden. Hier konnten sich die Bürger ebenfalls zur Planung äußern. 2. Ergebnis 2.1. Ausstellung Am nahmen 2 Anwohnerinnen die Gelegenheit wahr, sich im Deutschlandhaus, R 501 anhand der ausgestellten Planunterlagen über die Planung zu o.g. B-Planvorhaben zu informieren. Neben Verständnisfragen zur Planung, den Ausstellungstafeln sowie dem B- Planverfahren wurden folgende Anregungen m.d.b. um Berücksichtigung geäußert: 1. Die auf dem Grundstück vorhandene Vegetation besteht teilweise aus sehr hohen und damit ortsbildprägenden Bäumen, deren Entfall auch aus ökologischer Sicht fragwürdig sein dürfte. Darüber hinaus bietet die Vegetation zahlreichen Kleintieren Lebensraum. 2. Das PKW-Stellplatzangebot ist bereits derzeit unbefriedigend, im Bereich von Einfahrten und an Straßeneinmündungen kommt es durch parkende Fahrzeuge im Straßenraum wiederholt zu schlechten Sichtbeziehungen und damit zu gefährlichen Situationen. Die geplante zusätzliche Bebauung wird diese Situation mit ihren zusätzlichen Verkehren verschärfen. 3. In 2014 haben in diesem Bereich vorbereitende Kanalbauarbeiten stattgefunden, gleichzeitig wurde von Seiten der SWE darüber informiert, dass die vorhandene Kanalisation nicht ausreichend sei. Deshalb wird bezweifelt, dass die zusätzlichen Schmutzwassereinleitungen bewältigt werden können. Zu 1: Aufgrund der vorhandenen Vegetation und des baulichen Zustands des Bestandsgebäudes ist eine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange grundsätzlich möglich. Deshalb wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung gem. 44 BNatSchG erstellt. Die Entwicklung des Plangebiets ist anhand historischer Luftbilder nachzuvollziehen. Nach Aufgabe der ehemaligen langjährigen Nutzung als Schulgarten veränderte sich v.a. der nördliche Teil des Schulgrundstückes zu einem überwiegend von Gehölzen bestandenen Bereich mit vereinzelt aufstockenden Bäumen unterschiedlicher Höhe und Stammdurchmesser. Der Bewuchs ist durch mangelnde Pflege vollflächig und verwildert. 6

7 Insgesamt wurden 30 Einzelbäume mit Umfängen über 80 cm erfasst. Entsprechend der Lage der künftigen Baukörper kann ein Teil der Bäume erhalten bleiben und in die Grüngestaltung der Baugrundstücke einbezogen werden. Konkrete Aussagen können im Rahmen dieses Bebauungsplanes jedoch nicht getroffen werden, da dem Bebauungsplan keine konkrete Objektplanung zugrunde liegt. Für alle entfallenden Bäume wird ein Ausgleich nach Baumschutzsatzung erforderlich. Im Plangebiet wurden vereinzelte Baumhöhlen, jedoch keine Großnester und Horstbäume gefunden. Es gab keine Hinweise auf Gebäude bewohnende Vogelarten. Die typischen Offenland- und Halboffenlandarten sowie die Arten, die auf Still- oder Fließgewässer angewiesen sind, sind als Brutvögel auf der Vorhabenfläche und ihrem unmittelbaren Umfeld ebenso auszuschließen, wie die gebäudebewohnenden Arten (Turmfalke, Rauchschwalbe, Schleiereule) und die meisten Wald- und Waldrandarten (Mittelspecht, Schwarzspecht, Waldlaubsänger). Der hohe Störungsgrad innerhalb des Siedlungsbereiches lässt ein Brutvorkommen von Taggreifen im Plangebiet als ausgeschlossen erscheinen. Essentielle Jagdhabitate oder ausgeprägte Leitlinien in Form von Gehölzbeständen sind für Fledermäuse auf der Vorhabenfläche nicht vorhanden. Die überplante Freifläche stellt einen im räumlichen Kontext häufig anzutreffenden Habitattyp dar und ist schon aus diesem Grund nicht als essentiell zu beurteilen. Auf dem Dachboden des Bestandsgebäudes wurden keine Hinweise auf ein Vorkommen von Fledermäusen (Kot, tote Tiere) gefunden, er ist aufgrund zahlreicher Öffnungen jedoch erreichbar und grundsätzlich geeignet. Um für eine abschließende Beurteilung größere Verfahrenssicherheit zu erlangen, wurden bei gut geeignetem Wetter abendliche Untersuchungen mit Ultraschalldetektor auf Fledermäuse durchgeführt. Es konnten überfliegende Tiere festgestellt werden, jedoch keine Hinweise auf Ausflüge aus dem Gebäude oder aus Baumhöhlen. Die Tiere kamen von Norden (vermutlich aus der Grünanlage Siepental) und hielten sich jeweils längere Zeit über dem Schulhof zur Jagd auf. In den vor Ort erkennbaren Baumhöhlen wurden keine Hinweise auf Fledermäuse (Kot, Urinspuren, tote Tiere) gefunden. Für Amphibien gibt es auf der Vorhabenfläche keine geeignete Habitatausstattung. Weitere artenschutzrechtliche Belange sind durch das Planvorhaben nicht betroffen. Lebensraum für weitere, eventuell hier vorkommende Tierarten steht mit den ausgedehnten Freiflächen des Siepentales, der Ruhrhöhen und des Ruhrtales in der unmittelbaren Umgebung ausreichend zur Verfügung. Zu 2: Der bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatznachweis ist im Rahmen der Baugenehmigung auf dem Baugrundstück zu leisten. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung reichen in der Regel aus, um einen reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Für die das Plangebiet begrenzenden Straßen sind im Herbst 2015 die realen Fahrbewegungen ermittelt worden. Demnach wurden an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden jeweils in beiden Fahrtrichtungen für den Schulkirchweg 70, für die Straße Am Kunstwerk 95 und für die Kunstwerkerstraße 376 Fahrzeuge registriert. Die durch den Bebauungsplan verursachten Änderungen der Verkehrsmengen wurden durch eine Verkehrsuntersuchung rechnerisch ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen Erschließung der Grundstücke werden sich die durch die Planung entstehenden zusätzlichen Verkehre in Höhe von ca. 105 zusätzlichen Fahrbewegungen innerhalb von 24 Stunden auf die beiden Straßen Am Kunstwerk und Kunstwerkerstraße verteilen. Beide Straßen weisen die für einen Zweirichtungsverkehr notwendige Breite auf, der Begegnungsfall zumindest für PKW ist damit problemlos möglich. Die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen sind für eine Zunahme der Fahrzeugbewegungen durch zusätzlich max. 25 Wohneinheiten (je nach realisierter Bebauungsvariante) ohne Einschränkungen geeignet. 7

8 Zu 3: Die Stadtwerke Essen AG haben in der Kunstwerkerstraße im Jahr 2016 die sogenannte Vorflut erneuert, die Maßnahme hat für das Bebauungsplangebiet jedoch keine Auswirkung. Die geplante Neubebauung kann an die umliegenden Kanäle in der Straße Schulkirchweg bzw. in der Straße Am Kunstwerk angeschlossen werden. Die Anregungen sind nicht zu berücksichtigen Folgende schriftliche Stellungnahmen gingen während des Ausstellungszeitraumes ein Frau Tanja Seck, Schulkirchweg 16, vom Als direkte Anwohnerin ist für mich ausschließlich die Bebauungsvariante 1 vorstellbar. Begründung: bereits heute ist die Verkehrsader Kunstwerkerstraße zu den Stoßzeiten vom an- bzw. abfließenden Anwohnerverkehr stark befahren. Hinzu kommen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die per Fahrrad und Motorroller zum Büropark Ruhrallee fahren, FahrradfahrerInnen, die über die Kunstwerkerstraße zum Siepental unterwegs sind. Letztere ganztägig und auch am Wochenende. Durch die bauliche Erschließung der Lofts auf der Kunstwerkerstraße, parken dort auf der Verkehrsader permanent mindestens 8 PKW, sodass bei Einfahrt auf die Kunstwerkerstraße gewartet werden muss, bis andere Verkehrsteilnehmer die Westfalenstraße erreicht haben. Erst dann ist eine Durchfahrt möglich. Sollten auf dem Grundstück der alten Schule mehr als 13 WE entstehen, wird das zu einer extremen Verschärfung der Verkehrssituation beitragen! Des Weiteren gebe ich zu bedenken, dass für die gesamte Zeit der Bauarbeiten ein alternativer Zufahrtsweg für die Straßen Am Kunstwerk, Schulkirchweg und "hintere" Kunstwerkerstraße geschaffen werden muss. Variante 1: Öffnung der Straße Schulkirchweg zur Ruhrallee oder Variante 2: Öffnung der Schranken zum Siepental (Kunstwerkerstraße). Es ist nicht zumutbar, den Anwohnerinnen und Anwohnern für eine solch lange Abriss- und Bebauungsphase den Weg vom/zum Wohnhaus so massiv einzuschränken. Für die das Plangebiet begrenzenden Straßen sind im Herbst 2015 die realen Fahrbewegungen ermittelt worden. Demnach wurden an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden jeweils in beiden Fahrtrichtungen für den Schulkirchweg 70, für die Straße Am Kunstwerk 95 und für die Kunstwerkerstraße 376 Fahrzeuge registriert. Aufgrund der unterschiedlichen Erschließung der Grundstücke werden sich die durch die Planung entstehenden zusätzlichen Verkehre auf die beiden Straßen Am Kunstwerk und Kunstwerkerstraße verteilen. Beide Straßen weisen die für einen Zweirichtungsverkehr notwendige Breite auf, der Begegnungsfall zumindest für PKW ist damit problemlos möglich. Die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen sind für eine Zunahme der Fahrzeugbewegungen durch zusätzlich max. 25 Wohneinheiten (je nach realisierter Bebauungsvariante) ohne Einschränkungen geeignet. Die durch den Bebauungsplan verursachten Änderungen der Verkehrsmengen in Höhe von ca. 105 zusätzlichen Fahrbewegungen innerhalb von 24 Stunden wurden durch eine Verkehrsuntersuchung rechnerisch ermittelt. Bezüglich der beschriebenen Verkehrsbehinderungen bei Begegnungsfällen auf der Kunstwerkerstraße ist festzustellen, dass der Knotenpunkt Westfalenstraße/Kunstwerkerstraße rechnerisch bereits in der Analyse der derzeitigen Situation eine mangelhafte Qualitätsstufe (QSV E) aufweist. Der durch die Umsetzung des Vorhabens errechnete Neuverkehr fällt jedoch gegenüber der allgemeinen Verkehrsentwicklung kaum noch ins Gewicht. Die berechnete zusätzliche Belastung verschlechtert die Qualitätsstufe nicht und steht daher einer Entwicklung des Plangebietes nicht grundsätzlich entgegen. 8

9 Grundsätzlich sind straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserungen des Verkehrsablaufs möglich. Im Bereich zwischen Westfalenstraße und der Straße Am Kunstwerk kann ein (eingeschränktes) Halteverbot hilfreich sein, um Begegnungsverkehr auch mit Radfahrern zu ermöglichen. Zusätzlich ist die Aufweitung des Knotens zur Vergrößerung des Aufstellbereichs mit separater Links- und Rechtsabbiegespur zur Verbesserung der Situation der das Wohngebiet verlassenden Fahrzeuge denkbar. Eventuell erforderlich werdende verkehrslenkende Maßnahmen während der Bauphase werden zu gegebener Zeit umgesetzt. Die Anregungen sind nicht zu berücksichtigen Herr Peter Seck, Schulkirchweg 16, vom Nach Durchsicht der Variantenplanung nehme ich heute die Gelegenheit wahr, mich als direkt betroffener Anwohner zu dem Bauvorhaben in zwei Punkten zu äußern. Die angespannte Verkehrssituation in der Durchfahrt zur Westfahlenstrasse, die durch die Sperrung des direkten Zugangs zum Siepental und der Ruhrallee bedingt ist, lässt für das Bauvorhaben meines Erachtens nach nur die erste Bebauungs-Variante zu. Die im Vergleich wenigen zusätzlichen Wohneinheiten, die zugleich die geringste zusätzliche Verkehrsbelastung bedeuten, passen sich zudem am Besten in das Gesamtbild des Siedlungsbereiches ein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass während der Bauzeit zudem die Sperrung im Zugang zur Ruhrallee und zum Siepental aufgehoben werden muss, da die Zufahrt zur Westfahlenstrasse sonst extrem frequentiert und die Verkehrssicherheit durch die Baufahrzeuge, bei einspuriger Fahrbahnauslegung, stark beeinträchtigt wäre. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Die Anregungen sind nicht zu berücksichtigen Anwohner/in A1 des Schulkirchweg, vom Die Verkehrssituation im Viertel Kunstwerkerstraße ist schon jetzt sehr schwierig. Zum Einen sind Einmündungen des Öfteren verkehrsbehindernd zugeparkt. Zum Anderen ist Einund Ausfahrt von und zur Westfalenstraße bei der jetzigen Verkehrsführung oft fast unmöglich. Bevor neue Wohneinheiten entstehen, die auch mehr Autoverkehr mit sich bringen werden, müsste die Situation maßgeblich verbessert werden. 2. Der alte Baumbestand auf dem zukünftigen Baugelände ist sehr bestimmend für das Erscheinungsbild des ganzen Viertels. Eine zumindest teilweise Erhaltung der Bäume schiene mir wünschenswert. 3. Bei Baumaßnahmen der Stadtwerke im vergangenen Jahr hieß es, die Kanalisation sei zum jetzigen Zeitpunkt unterdimensioniert. Wie soll sie dann noch viele weitere Anschlüsse auffangen können? Zu 1: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Zu 2: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt

10 Zu 3: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt. 2.1 Die Anregungen sind nicht zu berücksichtigen Barbara und Jürgen Mücke, Kunstwerkerstr.107, vom Hiermit möchten wir dem Planverfahren im beschleunigten Verfahren für den Bebauungsplanentwurf Nr. 10/14 Kunstwerkerstraße/Schulkirchweg widersprechen. Zu V.2: Das zurückliegende Gebäude mit seinem über 100 Jahre alten Baumbestand fügt sich harmonisch in das Landschaftsbild ein und bildet einen angemessenen Übergang in das angrenzende Landschaftsschutzgebiet. Für unser Siedlungsgebiet bildet das Ensemble einen wichtigen Identifikationsstandort. Die dort vorhandene Bebauung könnte unseres Erachtens mit einer behutsamen Entwicklung weiter genutzt werden. Ziel der städtebaulichen Planung müsste die Sanierung des bestehenden Gebäudes unter Beibehaltung des Baum- und Heckenbestandes auf dem Grundstück sein. Investoren für eine Nutzung des alten Schulgebäudes würden sich nach einer entsprechenden Ausschreibung sicherlich finden. Sie wäre aus unserer Sicht zu favorisieren und zu unterstützen. Auch ein weiterer von Ihnen aufgeführter fehlender Bedarf nach einer Kinderbetreuungseinrichtung ist aus unserer Sicht nicht nachzuvollziehen, da in den letzten Jahren erst 2 Kindergärten der katholischen Kirche in der Umgebung abgerissen worden sind (Laurentiusweg und Ahrfeldstraße). Zu V.4: Der ruhende Verkehr wird nur teilweise auf eigenen Grundstücken untergebracht. Sollten 25 neue Wohneinheiten dazu kommen, könnte mit ca. 40 neuen Kfz im Bereich der Kunstwerkerstraße gerechnet werden, die nicht alle einen eigenen Stellplatz hätten sondern zusätzlich Parkraum in der Kunstwerkerstraße bräuchten. Durch die erfolgte Genehmigung zur Umsetzung der verdichteten Reihenhaussiedlung und dem Umbau der Dinnendahl schen Montagehalle ist die Kunstwerkerstraße nur einspurig zu befahren und in der Regel von der Kreuzung Westfalenstraße bis an die Absperrung hinter der Kreuzung Schulkirchweg zugeparkt. Schon jetzt kommt es zu chaotischen Verkehrs- und Parkverhältnissen, da auch die Besucher der Finca BarCelona an der Westfalenstraße besonders bei Großveranstaltungen einen Parkplatz suchen. Die von der Stadt aufgebrachten Markierungen für den Parkraum werden generell missachtet, was auch jetzt schon öfters zu gefährlichen Situationen führt, insbesondere für die Radfahrer, die diese ausgewiesene Fahrradstraße an der Natur-Route-Essen gerne nutzen. Laut dem Planungsentwurf soll das Plangebiet über die Kunstwerkerstraße direkt mit der Ruhrallee verbunden sein, was nicht der Tatsache entspricht, denn die Einmündung in die Kunstwerkerstraße erfolgt über die Westfalenstraße. Da die Einmündung keine Ampelanlage hat, ist es jetzt zu Stoßzeiten schon sehr langwierig in die Kunstwerkerstraße hinein oder aus ihr heraus zu fahren. Zu V.7: Eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag soll im Laufe des Verfahrens erstellt werden. Die entsprechenden Dokumente hätten alleine schon aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Landschaftsschutzgebiet und der derzeitigen Bepflanzung bis zur Unterrichtung der Öffentlichkeit erstellt, in die Planung mit einbezogen und veröffentlicht werden müssen. 10

11 Der vorhandene Naturraum ist von diversen Specht- und Fledermausarten (geschützte Tierarten) besiedelt und auch viele Eiben, welche auf der Roten Liste gefährdeter Arten geführt werden und einige Stechpalmen (Ilex), die laut Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz stehen, sind dort vorhanden. Zu VI.1: Die dargestellten Bebauungen mit 2 bzw. 3 Geschossen bilden mit Ausnahme der schmalen Tiefgaragenzufahrt bzw. Garagen eine Mauerscheibe, die zu einer großen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Von einer Einfügung in das Landschaftsbild kann somit nicht gesprochen werden. Es bildet sich eine Bruchkante, die den krassen Übergang vom Landschaftsschutzgebiet in das Wohngebiet darstellt. Es ist daher zu fordern, dass: der 8m breite Pflanzstreifen parallel zur Kunstwerkerstraße beibehalten wird, wie das der rechtsverbindliche Bebauungsplan 25/73 vorsieht, die Baugrenze diesen Abstand zur Straße einhält die vorhandenen großkronigen Bäume beibehalten werden und somit der landschaftspflegerische Ausgleich auf dem Grundstück selbst durchgeführt wird Die vorgelegte Planung widerspricht darüber hinaus dem übergeordneten Ziel des Flächennutzungsplanes, der eine durchgehende Grünzone vom Siepental bis an die Ruhr vorsieht. Zu V.2: Gemäß Wohnungsnachfrageanalyse Essen der InWIS Forschung & Beratung Bochum vom September 2017 gehen die aktuellsten Bevölkerungsprognosen des statistischen Landesamtes und der Stadt Essen (im Unterschied zu den vorangegangenen Prognosen der vergangenen Jahre) davon aus, dass sich das Bevölkerungswachstum Essens künftig fortsetzen wird. In der städtischen Bevölkerungsprognose wird zwischen 2015 und 2030 eine Zunahme um 3,4 Prozent erwartet, der Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein- Westfalen (IT.NRW) geht im gleichen Zeitraum von einem Zuwachs in Höhe von 3,0 Prozent aus. Aufgrund der prognostizierten Haushaltsentwicklung und den Ersatzbedarfen im Wohnungsbestand entwickelt sich bis zum Jahr 2030 ein quantitativer Wohnungsbedarf in Höhe von ca Wohneinheiten. Die aktuell vorliegenden Bevölkerungsprognosen berücksichtigen jedoch noch nicht die hohe Zuwanderungszahl der Jahre 2015 und 2016 auch künftige Annahmen zum Zuzug von Flüchtlingen sind in den Bevölkerungsprognosen nicht enthalten. Der zusätzliche Wohnungsbedarf durch die Flüchtlingszuwanderung in 2015 und 2016 wird auf etwa Wohnungen geschätzt. In der Gesamtsumme entsteht für den Zeitraum bis 2030 ein Gesamtbedarf in Höhe von bis zu Wohnungen. Bei der Bilanzierung von Wohnbauflächenangebot und erwarteter -nachfrage wurde ermittelt, ob das vorhandene Potenzial ausreicht, um die teilräumliche Nachfrage zu decken. Berücksichtigt wurden zukünftig entstehende Baulücken durch Abriss bestehender Substanz, Flächenpotenziale in Baulücken, im unbeplanten Innenbereich, in Bebauungsplänen und auf Flächen, die im Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr als Wohnbaufläche dargestellt sind. Auf diesen genannten Flächen bestehen aktuell (Stand 11/2016) Potenziale für Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. Auch wenn sich das Wohnbauflächenangebot (insbesondere für Flächen für Mehrfamilienhäuser) durch die umfangreiche Aktualisierung der Flächenpotenziale im Vergleich zur Wohnungsnachfrageanalyse weiter erhöht hat, bestehen weiterhin Nachfrageüberhänge. Diese entstehen nicht, wie in den vorangegangenen Wohnungsnachfrageanalysen, aus den erforderlichen Qualitäten heraus, sondern aufgrund der erwarteten Vergrößerung der quantitativen Nachfrage infolge des erwarteten Bevölkerungszuwachses bis Der 11

12 überwiegende Anteil der verfügbaren Flächen für die Mehrfamilienhausbebauung befindet sich in den innenstadtnahen Bezirken I, II und III. Die Konzentration der ausgewiesenen Flächen auf die innenstadtnahen Bezirke erscheint weiterhin notwendig und sinnvoll, da hier noch immer eine hohe Nachfrage und damit ein Mangel an hochwertigem Wohnraum, sowohl im Mietwohnungs- als auch im Eigentumswohnungssegment besteht. Die Nachfrage nach Geschosswohnungsbau konzentriert sich überwiegend auf urbane Standorte mit Anbindung an vorhandene Infrastrukturen. Die Analyse aktueller Neubauvorhaben sowie die Expertengespräche haben aufgezeigt, dass innenstadtnahe Wohnstandorte weiter an Bedeutung zunehmen und auf eine spürbare Nachfrage treffen. Um der (Über-)Alterung des Wohnungsbestandes zu begegnen, empfiehlt die Studie in innenstadtnahen Bezirken neben Neubau in Baulücken den Bestandsumbau und Nachverdichtung. Wie in der Begründung zum Regionalen Flächennutzungsplan ausgeführt, verfolgt die Stadt Essen das allgemein geltende Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Dabei wird mit Vorrang die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung betrieben. Grund dafür liegt u. a. darin, dass verschiedene Infrastruktureinrichtungen im Innenbereich der Stadt bereits vorhanden sind. Die integrierte Lage des Plangebietes und die Möglichkeit einer Anbindung an die vorhandene Infrastruktur bilden gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Plangebietes zu einem Wohngebiet im Innenbereich. Damit entspricht das Planvorhaben einem der Grundsätze der Bauleitplanung in 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB, nach dem mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Freiflächen in Außenbereichen u.ä. Lagen sollen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen mit aufgegebenen Nutzungen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung in Anspruch genommen werden. Der Gesetzgeber hat diese Zielsetzung mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden (Bundesgesetzblatt I, S vom ) ausdrücklich bekräftigt. Erklärtes Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist deshalb die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung in attraktiver Lage. Das bereits baulich genutzte Grundstück stellt sich durch die umgebende Bestandsbebauung als Bestandteil des vorhandenen Siedlungsgefüges dar, Siedlungsrand ist dabei die Bebauung nördlich der Straße Schulkirchweg. Der wirksame Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich/ Wohnbaufläche dar. Die hier geplante Nutzung stellt deshalb für den durch Wohnbebauung geprägten Bereich eine sinnvolle Arrondierung dar. Dabei eignet sich die Fläche sowohl für den Bau von Eigenheimen wie auch für Geschosswohnungsbau (Eigentumsmaßnahme/Miete), ggf. zum Teil für öffentlich geförderten Wohnungsbau. Entsprechend der Lage der künftigen Baukörper kann ein Teil der Bäume erhalten bleiben und in die Grüngestaltung der Baugrundstücke einbezogen werden. Konkrete Aussagen können im Rahmen dieses Bebauungsplanes jedoch nicht getroffen werden, da dem Bebauungsplan keine konkrete Objektplanung zugrunde liegt. Für alle entfallenden Bäume wird ein Ausgleich nach Baumschutzsatzung erforderlich. Davon abgesehen konnten sowohl in den vergangenen Jahren als auch aktuell keine Investoren für eine Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes gewonnen werden, zumal die Sanierung des teilweise baufälligen und energetisch unzureichenden Gebäudes mit einem hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist. Gleichwohl ermöglicht der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen den Erhalt des Bestandsgebäudes, so dass künftigen Erwerbern die Entscheidung zur Sanierung und weiteren Nutzung offen steht. Eine schulische Nutzung wird künftig jedoch nicht mehr zulässig sein, da diese Nutzungsart für die hier vorliegende Sackgassenlage und aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens als die geplante Wohnbebauung hinsichtlich der Bestandsbebauung ungeeignet ist. Ein Bedarf für eine KiTa bestand an dem Standort bisher nicht. Aktuelle Entwicklungen lassen einen Bedarf ggf. mittelfristig erkennen. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürf- 12

13 nissen der Bewohner des Gebietes dienen, sind in einem Reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig und damit möglich. Zu V.4: Der bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatznachweis ist im Rahmen der Baugenehmigung zu leisten. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung reichen in der Regel aus, um einen reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Für die das Plangebiet begrenzenden Straßen sind im Herbst 2015 die realen Fahrbewegungen ermittelt worden. Demnach wurden an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden jeweils in beiden Fahrtrichtungen für den Schulkirchweg 70, für die Straße Am Kunstwerk 95 und für die Kunstwerkerstraße 376 Fahrzeuge registriert. Aufgrund der unterschiedlichen Erschließung der Grundstücke werden sich die durch die Planung entstehenden zusätzlichen Verkehre auf die beiden Straßen Am Kunstwerk und Kunstwerkerstraße verteilen. Beide Straßen weisen die für einen Zweirichtungsverkehr notwendige Breite auf, der Begegnungsfall zumindest für PKW ist damit problemlos möglich. Die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen sind für eine Zunahme der Fahrzeugbewegungen durch zusätzlich max. 25 Wohneinheiten (je nach realisierter Bebauungsvariante) ohne Einschränkungen geeignet. Die durch den Bebauungsplan verursachten Änderungen der Verkehrsmengen wurden durch eine Verkehrsuntersuchung rechnerisch ermittelt. Bezüglich der beschriebenen Verkehrsbehinderungen bei Begegnungsfällen auf der Kunstwerkerstraße ist festzustellen, dass der Knotenpunkt Westfalenstraße/Kunstwerkerstraße rechnerisch bereits unter einer befriedigenden Qualitätsstufe liegt, der durch die Umsetzung des Vorhabens errechnete Neuverkehr aber gegenüber der allgemeinen Verkehrsentwicklung kaum noch ins Gewicht fällt. Die berechnete zusätzliche Belastung steht daher einer Entwicklung des Plangebietes nicht grundsätzlich entgegen. Trotzdem sind straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserungen des Verkehrsablaufs erforderlich. Im Bereich zwischen Westfalenstraße und der Straße Am Kunstwerk kann ein (eingeschränktes) Halteverbot hilfreich sein, um Begegnungsverkehr auch mit Radfahrern zu ermöglichen. Zusätzlich ist die Aufweitung des Knotens zur Vergrößerung des Aufstellbereichs mit separater Links- und Rechtsabbiegespur zur Verbesserung der Situation der das Wohngebiet verlassenden Fahrzeuge denkbar. Zu V.7: Gutachten, umweltbezogene Informationen u.ä. sind zwingend im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, nicht jedoch zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 13a Abs. 3 BauGB. Die inzwischen vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im hier zu beschließenden nächsten Verfahrensschritt öffentlich ausgelegt. Aussagen zur Artenschutzprüfung siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Zu VI.1: Wie bereits oben beschrieben, ist das erklärte Ziel der städtebaulichen Entwicklung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung. Das bereits baulich genutzte Grundstück stellt sich durch die umgebende Bestandsbebauung als Bestandteil des vorhandenen Siedlungsgefüges dar, Siedlungsrand ist dabei die Bebauung nördlich der Straße Schulkirchweg. Von daher bietet sich eine Arrondierung der Bebauung für diese Baulücke an. Die geplante II-geschossige Bebauung fügt sich von Bauweise und Dichte in die Bestandsbebauung ein. Der wirksame Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich/ Wohnbaufläche dar (der zitierte Flächennutzungsplan ist seit dem außer Kraft). Für eine Bebauung sprechen zudem die Grundsätze der Bauleitplanung: Gem. 1 Abs. 5 BauGB sowie 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend um- 13

14 zugehen. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sollen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung in Anspruch genommen werden. Der Bundesgesetzgeber hat erst im Jahr 2013 diese Zielsetzung mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden bekräftigt. Entsprechend der Lage der künftigen Baukörper kann ein Teil der Bäume erhalten bleiben und in die Grüngestaltung der Baugrundstücke einbezogen werden. Konkrete Aussagen können im Rahmen dieses Bebauungsplanes jedoch nicht getroffen werden, da dem Bebauungsplan keine konkrete Objektplanung zugrunde liegt. Für alle entfallenden Bäume wird ein Ausgleich nach Baumschutzsatzung erforderlich. Eine Aufweitung der Vorgartenzone auf 8,0 m ist aus städtebaulichen Gründen im vorhandenen Siedlungszusammenhang nicht erforderlich und würde die Nutzung des Baugrundstückes unnötigerweise einschränken Herr Dieter Thurm, Kunstwerkerstr. 103 b, vom Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der von der Stadt Essen gewählte Zeitraum vom bis für die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist nach unserem Dafürhalten nicht angemessen. Zu V.2: Hervorzuheben ist Das Plangebiet selbst wird durch das historische Schulgebäude und dichten, teilweise alten Baumbestand geprägt. Es ist nicht erkennbar, dass die vorgelegte Planung diese Prägung angemessen berücksichtigt. Das zurückliegende Gebäude fügt sich harmonisch in das Landschaftsbild ein und bildet mit dem vorhandenen Baumbestand einen angemessenen Übergang in das Landschaftsschutzgebiet. Für das Siedlungsgebiet bildet das Ensemble einen wichtigen Identifikationsstandort. Die vorhandene Bebauung könnte mit einer behutsamen Entwicklung weiter genutzt werden. Ziel der städtebaulichen Planung müsste die Sanierung des bestehenden Gebäudes unter Beibehaltung der Bepflanzung/Bäume mit Parkraum auf dem Grundstück sein. Investoren für eine schulähnliche Nutzung würden sich sicherlich finden. Eine derartige verträgliche Bebauung findet sich leider in den Vorschlägen nicht. Sie wäre aus unserer Sicht zu favorisieren. Zu V.4: Der ruhende Verkehr wird nur ausnahmsweise auf eigenen Grundstücken untergebracht. Die Aussage der Stadt Essen, dass er auf eigenen Grundstücken untergebracht wird, ist falsch. Insbesondere durch die Genehmigung und Umsetzung der verdichteten Reihenhaussiedlung und dem Umbau der Dinnendahl schen Montagehalle ist die Kunstwerkerstraße nur einspurig zu befahren. Die Straße ist von der Kreuzung Westfalenstraße bis an die Absperrung hinter der Kreuzung am Schulkirchweg in der Regel zugeparkt. Die von der Stadt Essen aufgebrachten Markierungen für den Parkraum sind eine Farce und werden verständlicherweise ignoriert. Wir empfehlen eine Ortsbesichtigung nach 17 Uhr. Zu V.7: Eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag soll im Laufe des Verfahrens erstellt werden. Die entsprechenden Dokumente hätten alleine schon aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Landschaftsschutzgebiet und der derzeitigen Bepflanzung bis zur Unterrichtung der Öffentlichkeit erstellt, in die Planung einbezogen und veröffentlicht werden müssen, da davon auszugehen ist, dass der vorhandene Naturraum von Vögeln, Fledermäusen und anderen Tieren besiedelt ist. Wir fordern Sie auf diese Unterlagen ebenfalls öffentlich auszulegen. 14

15 Zu VI.1: Das in Variante 1 gezeigte Beispiel ist eine geschönte Darstellung der Situation und deckt sich nicht mit der in den Lageplänen dargestellten Bebauung. Richtig dargestellt, würde anstelle des Baumes die Kunstwerkerstraße erscheinen und ein ca. 12m bis 14 m hoher Geländeversprung sichtbar. Wir fordern Sie auf maßstäbliche und richtige Zeichnungen zu veröffentlichen. Die dargestellten Bebauungen mit II bzw. III Geschossen bilden mit Ausnahme der schmalen Tiefgaragenzufahrten bzw. Garagen eine Mauerscheibe die zu einer großen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Von einer Einfügung in das Landschaftsbild kann nicht gesprochen werden. Es bildet sich eine Bruchkante, die den krassen Übergang vom Landschaftsschutzgebiet in das Wohngebiet darstellt. Es ist daher zu fordern, dass der 8,0 m breite Pflanzstreifen parallel zur Kunstwerkerstraße beibehalten wird, wie dies der derzeit rechtsverbindlicher B-Plan 25/73 vorsieht, die Baugrenze diesen Abstand zur Straße einhält, die Gebäudehöhe an der Kunstwerkerstraße analog zur bestehenden Bebauung der angrenzenden Reihenhaussiedlungen an der Kunstwerkerstraße 1,5-geschossig festgelegt und die Firsthöhe auf 8 m begrenzt wird, die vorhandenen großkronigen Bäume beibehalten werden, der landschaftspflegerische Ausgleich auf dem Grundstück durchgeführt wird. Die vorgelegte Planung widerspricht darüber hinaus dem übergeordneten Ziel des Flächennutzungsplanes, der eine durchgehende Grünzone bis an die Ruhr vorsieht. Zu VI.2: Richtig ist, dass sich das Ortsbild durch die von Ihnen vorgelegte Planung nachhaltig verändert. Die geplante Bebauungsstruktur fügt sich in der dargestellten Planung jedoch weder in das Siedlungsgefüge noch in das Landschaftsbild ein. Die Verkehrsabwicklung ist schon heute nicht als befriedigend zu bezeichnen. Die pauschale Behauptung des Gegenteils ohne Nachweis ist sowohl aus verkehrs- als auch aus schalltechnischen Gesichtspunkten abzulehnen und bedarf der Nacharbeit des Bebauungsplanentwurfes. Zunächst ist festzustellen, dass es für die Dauer und die Qualität der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit keine konkreten gesetzlichen Vorgaben gibt. Eine Veröffentlichung der Planung für den Zeitraum von 2 Wochen bzw. 10 Arbeitstagen ist ein seit Jahrzehnten praktizierter und üblicher Standard der Essener Stadtverwaltung. Darüber hinaus bleiben die Planunterlagen einschließlich Ansprechpartnern und Kontaktdaten auf der homepage der Stadt Essen unter Essen plant und baut bis zum nächsten Verfahrensschritt eingestellt und sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Zu V.2: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Zu V.4: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Zu V.7: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Zu VI.1: Die in Variante 1 gezeigte Darstellung (Schnittzeichnung) dient lediglich als beispielhafte Veranschaulichung (ohne Anspruch auf Detailgenauigkeit) der angedachten baulichen Lösung zum Umgang mit den unterschiedlichen Geländehöhen innerhalb des Baugrundstückes. Es wird deutlich, dass mittels Gebäudeorganisation zwischen den verschiedenen Geländeebenen vermittelt werden kann, zumal der Höhenunterschied in der für diesen Sachverhalt maßgeblichen Ost-West-Richtung lediglich max. 6,0 m beträgt. Die maximale Hö- 15

16 hendifferenz beträgt von Nord-West nach Süd-Ost ca. 8,0 m. Die Aussage, der Geländeversprung betrage 12 14,0 m ist nicht richtig. Weitere Aussagen zu VI.1 siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Zu VI.2: Das bereits baulich genutzte Grundstück stellt sich durch die umgebende Bestandsbebauung als Bestandteil des vorhandenen Siedlungsgefüges dar, Siedlungsrand ist dabei die Bebauung nördlich der Straße Schulkirchweg. Von daher bietet sich eine Arrondierung der Bebauung für diese Baulücke an. Die geplante II-geschossige Bebauung fügt sich von Bauweise und Dichte in die Bestandsbebauung ein. Aussagen zur Verkehrsabwicklung siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Pkt Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes in 3 Varianten wurden die erforderlichen gutachterlichen Untersuchungen erstellt, deren Ergebnisse sofern notwendig im inzwischen erarbeiteten und nun gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden. Die Gutachten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im hier zu beschließenden nächsten Verfahrensschritt gemeinsam mit dem Bebauungsplanentwurf und seiner Begründung gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Anregungen sind nicht zu berücksichtigen Herr Jürgen Vossen, Schulkirchweg 2, vom hiermit widersprechen wir aus folgenden Gründen dem Bebauungsplanentwurf Nr. 10/14 und dem dafür geplanten beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. 1) Seltene/geschützte Tier- und Pflanzenarten Auf dem Grundstücke befinden sich - viele Eiben, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten geführt werden - diverse Stechpalmen (Ilex), die laut der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz stehen - diverse gesunde alte Bäume (zum Teil weit über 100 Jahre alt), die es wert wären als Naturdenkmäler eingestuft zu werden Ferner wird das Gebiet von diversen Specht- und Fledermausarten besiedelt (vermutlich durch den alten Baumbestand angelockt) und auch der Eisvogel kann dort beobachtet werden (vermutlich angezogen durch den auf dem Nachbargrundstück befindlichen Teich). Da das Landschaftsschutzgebiet direkt angrenzt und wir in unserem naturbelassenen Garten, der gegenüber dem zur Bebauung vorgesehenem Grundstück liegt, diverse Amphibien, Libellen und seltene Insekten- und Pflanzenarten beobachten können, spricht viel dafür, dass das alte Schulgelände auch noch neben den bereits oben erwähnten Arten von weiteren gefährdeten/ geschützten Tier- und Pflanzenarten besiedelt ist. Vor diesem Hintergrund können wir nicht nachvollziehen wie in dem Bebauungsplanentwurf davon die Rede sein kann, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitaten vorlägen. Genau das Gegenteil ist der Fall! 2) Schallschutz und Luftfilterfunktion der vorhanden Vegetation Das dicht bewachsene Grundstück dient für die vorhandene Wohnbebauung - als Schallschutz - Staub- und Schadstofffilter 16

17 gegen die stark befahrenen Verkehrswege Westfalenstraße und Ruhrallee, die schon jetzt unsere Wohngegend stark mit Lärm und Schadstoffen belasten (Tendenz steigend wegen des ständig zunehmenden Verkehrsaufkommens). Ein Wegfall dieser Vegetation würde das Kleinklima massiv verändern, die Luftqualität deutlich verschlechtern und die Schadstoff- und Lärmbelastung würden noch stärker ansteigen. 3) 3-geschossige Wohnbebauung In zwei von drei der geplanten Varianten ist eine III-geschossige Bauweise vorgesehen, obwohl die vorhandene Wohnbebauung wie auch in dem Planungsentwurf beschrieben nur eine II-geschossige Bauweise aufweist. Dementsprechend würde sich eine III-geschossige Bauweise entgegen der Behauptung in dem Planungsentwurf auch nicht in das vorhandene Siedlungsgefüge einfügen. Ganz das Gegenteil ist Fall: nur eine II-geschossige Bauweise würde sich vernünftig in den vorhandenen Bestand einfügen. In diesem Zusammenhang ist auch nicht nachzuvollziehen, warum Neubauten bezüglich der Geschosszahlen anders/besser gestellt werden sollen als die Bestandsbauten. Hier muss gleiches Recht für alle gelten. 4) Verschärfung der ohnehin schon angespannten Verkehrs- und Parksituation In dem Entwurf ist davon die Rede, dass das Plangebiet über die Kunstwerkerstraße mit der Ruhrallee direkt an das innerstädtische sowie das überörtliche Straßennetz angebunden sei. Dies ist so nicht richtig, da die Kunstwerkerstraße in die Westfalenstraße mündet, die dann erst die Anbindung zur Ruhrallee darstellt. Da die Einmündung der Kunstwerker- in die Westfalenstraße nicht beampelt ist, ist es jetzt schon zu den Stoßzeiten schwierig, von der Kunstwerkerstraße auf die Westfalenstraße zu kommen (speziell beim Linksabbiegen) bzw. von der Westfalenstraße links in die Kunstwerkerstraße zu gelangen. Unterstellt man vorsichtig, dass bei 25 neuen Wohneinheiten ca. 40 Kfz im Bereich der Kunstwerkerstraße dazu kommen, würde die oben erwähnte Problematik natürlich noch weiter verschärft (zumal die neuen Wohneinheiten ja auch noch sicherlich zahlreiche Besucher haben werden). Da sich das Verkehrsaufkommen auf der Kunstwerkerstraße deutlich erhöhen würde, würde auch die oftmals schwierige Situation im Bereich der Lofts noch gefährlicher. Weil in diesem Bereich einseitig geparkt wird, steht nur eine Fahrspur zur Verfügung, die dann von den in beiden Richtungen verkehrenden Kfz und den zahlreichen Radfahrern (hier verläuft die Rad-Naturroute) genutzt wird. Dies führt heute schon zu manchen speziell für Radfahrer gefährlichen Situationen und dieses Gefährdungspotenzial würde natürlich deutlich steigen. Auch die Parksituation würde deutlich verschärft. Die Planung sieht zwar vor, dass die neu hinzu kommenden Kfz auf den Privatgrundstücken untergebracht werden, lässt aber völlig außer Acht, dass die neuen Bewohner sicher auch Besuch haben, der dann auf den engen Straßen parken muss. Schon jetzt kommt es zu teils chaotischen Verkehrs- /Parkverhältnissen in den Straßen um das Plangebiet, wenn zum Beispiel die an der Westfalenstraße beheimatete Finca BarCelona Großveranstaltungen hat (z.b. Public Viewing bei Fußball-WM/EM, Musikveranstaltungen). Hier mussten schon mehr als einmal Polizei und Ordnungsamt eingreifen. 5) Ungeklärte Abwassersituation Im März 2011 schrieben uns die Stadtwerke an und teilten uns mit, dass u.a. im Bereich der Kunstwerkerstraße die Abwasserleitung erneuert/vergrößert werden soll, da es insbesondere bei Starkregenereignissen zu Abwasseraustritten kommt. Bis zum heutigen Tag ist diese Erneuerung noch nicht erfolgt, so dass nun die neuen geplanten Wohneinheiten an eine offenbar ohnehin schon zu klein dimensionierte Abwasserleitung angeschlossen werden sollen. Somit würden sich die von den Stadtwerken geschilderten Probleme noch weiter verschärfen! 17

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