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1 Sitzung vom Bürgerfragestunde Es werden keine Fragen von den Bürgern gestellt. Bekanntgaben Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17. Juli gibt Bürgermeister Böhnel bekannt, dass sich der Gemeinderat für Benjamin Czernin als Nachfolger von Martina Hammel entschieden hat. Benjamin Czernin ist seit September der neue Leiter des Hauptamts. Der Bürgermeister berichtet zudem, dass das Gremium dem Verkauf eines Bauplatzes im Talberg in Hollenbach zustimmte. Außerdem wurden die Räte in der nichtöffentlichen Sitzung zum Bürgerbegehren informiert. Vergaben Neubau Bauhof Die ersten 12 Gewerke für den Neubau des Bauhofs wurden ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse liegen in der Sitzung auf dem Ratstisch. Bürgermeister Böhnel ist froh, dass die Gewerke nun vergeben werden können. Denn die Baumaßnahme hat eine lange Geschichte. Der Bürgermeister erinnert daher an den von der Gemeinde favorisierten Standort an der neuen Kläranlage. Hierfür gab es von der Genehmigungsbehörde aber kein grünes Licht. Aus den Reihen des Gemeinderats wird daher nach der Baugenehmigung am geplanten Standort neben dem Feuerwehrgerätehaus gefragt. Es geht noch um Kleinigkeiten, erklärt Architektin Bärbel Mittnacht, warum die Genehmigung vom Landratsamt noch aussteht. Dieter Göller rechnet deshalb damit, dass die Baugenehmigung in zwei bis drei Wochen kommt. Die wirtschaftlich günstigsten Bieter bekommen danach die Aufträge. So wird denn die Firma Stauch aus Kupferzell mit dem Rohbau beauftragt. Das Angebot beläuft sich auf brutto ,38 Euro. Die Firma Kramer aus Öhringen wird zu brutto ,88 Euro das Gerüst bauen ,60 Euro kosten die Zimmerarbeiten, die an die Firma Klöpfer aus Schrozberg vergeben werden. Die Stahlbau-arbeiten führt die Firma Uhl aus Würzburg aus. Ihr Angebot beläuft sich auf ,25 Euro brutto. Die Räte beauftragen die Firma Sautter aus Bretzfeld mit der Dach-abdichtung, die zu brutto Euro durchgeführt wird. Als Dachdecker, für die Blechdächer und als Flaschner wird die Firma Rudorfer aus Tauberbischofsheim am Neubau tätig ,21 Euro sind hierfür zu zahlen. Die Metall-bau- und Glaserarbeiten erhält die Firma MBO aus Obersulm zum Angebotspreis von ,82 Euro brutto. Die Firma Hauffe aus Massen wird mit den Sektionaltoren und Stahltüren beauftragt. Die Angebotssumme beträgt ,10 Euro. Die Schreinerarbeiten-Innentüren ver-geben die Räte zu brutto ,02 Euro an die Firma Maaß aus Obersontheim. Den Auftrag für die Elektro-arbeiten erhält die Firma Mühleck aus Mulfingen zu ,46 Euro brutto. Die Firma Hieber aus Weikersheim wird mit der Sanitär- und Lüftungsinstallation beauftragt. Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto ,65 Euro. Die Heizungsinstallation ist das letzte Gewerk, das die Räte in der Sitzung vergeben. Die Firma Braun aus Markelsheim wird zu ,10 Euro brutto damit beauftragt. Summa summarum belaufen sich die Vergaben auf Euro. Es sei ziemlich genau hingekommen, meint Bürgermeister Böhnel mit Blick auf die kalkulierten Kosten. Durchführung eines Bürgerentscheids a) Rechtliche Würdigung des Gemeinderatsbeschlusses vom zum beantragten Bürgerbegehren b) Entscheidung über den eingelegten Widerspruch Gleich zu Beginn erklärt sich Gemeinderat Thomas Lanig für befangen. Er nimmt daher an der Beratung nicht teil. Zur Situation: Der Gemeinderat beschloss am 22. Mai, die Durchführung eines Bürgerbegehrens über den Kinder-gartenstandort am Wertplatz als unzulässig zurück-zuweisen. Gegen diesen Beschluss wurde Widerspruch eingelegt. Die Situation verlangt für Bürgermeister Böhnel zwei Dinge. Zum einen gelte es, sich Gedanken zu machen, wie es mit der Mulfinger Kindergartenplanung weitergeht. Zum anderen brauche es eine Entscheidung, wie mit dem ein-gelegten Widerspruch umgegangen werde. Der Bürger-meister weist

2 darauf hin, dass es keinen rechtlich zwingenden Grund gebe, ein Bürgerbegehren durch-zuführen. Das Bürgerbegehren aber nicht durchzuführen, könne ein Klageverfahren nach sich ziehen. Und bis dann darüber ein Urteil gesprochen werde, geht viel Zeit ins Land. Denn die Verwaltungsgerichte sind überlastet. Rechtsanwältin Luisa Pauge von der Stuttgarter Kanzlei iuscomm schätzt, dass allein in der ersten Instanz mit zwei bis drei Jahren zu rechnen ist. Diese Zeit hat die Gemeinde für die Mulfinger Kindergartenplanung nicht. Mindestens zwei weitere Jahre müsste auf einen Neubau gewartet und mit der Containerlösung gelebt werden. Ein Ausweg, um Zeit und Klarheit zu gewinnen, sei daher erarbeitet worden: Einen Bürgerentscheid durchzuführen. Damit ließe sich sowohl der eingelegte Widerspruch als auch das drohende Klageverfahren erledigen. Eine Zweidrittel-mehrheit, also 14 Räte müssten den Bürgerentscheid beschließen, erklärt Bürgermeister Böhnel. Aus Sicht des Bürgermeisters gab es in der Sitzung am 22. Mai, in der die Durchführung des Bürgerbegehrens als unzulässig zurückgewiesen wurde, genügend Gründe, sich kritisch mit dem Bürgerbegehren auseinanderzusetzen. Die Gemeinde beauftragte daher auch die Kanzlei iuscomm, die Zulässigkeit noch einmal zu prüfen. Rechtsanwältin Luisa Pauge erklärt in der Sitzung ausführlich das Ergebnis. Die Fragestellung ist in Ordnung, bescheinigt die Rechtsanwältin. Die Begründung jedoch sei irreführend und enthalte falsche Tatsachen. So habe eine Baugrunduntersuchung nicht stattgefunden. Dies bezeichnet sie als einen relevanten Punkt, denn die Begründung muss zutreffend und richtig sein, um eine Verfälschung des Bürgerwillens zu verhindern. Ein zweiter zentraler Punkt, so die Rechtsanwältin, ist der fehlende Kostendeckungs-vorschlag. Die rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass ein Kostendeckungsvorschlag erforderlich sei. Die Prüfung sei somit zu dem Ergebnis gekommen: die Entscheidung des Gemeinderats, die Durchführung eines Bürger-begehrens als unzulässig zurückzuweisen, war richtig. Die Entscheidung des Gemeinderats im Mai war in Ordnung, fasst Bürgermeister Böhnel zusammen. Nun einen Bürgerentscheid durchzuführen, widerstrebt einem Gemeinderat. Denn das Gremium habe sich für den Wertplatz entschieden, weil es der am besten geeignete Standort sei und dort am wirtschaftlichsten gebaut werden könne. Andere Stimmen aus dem Gremium sprechen sich für den Bürgerentscheid aus, weil man dadurch zeitnah Klarheit bekommt. Diese Meinung teilt auch Bürgermeister Böhnel. Auch er schreibt dem Bürgerentscheid zu, dadurch Klarheit zu gewinnen. Man bekomme eine klare Aussage zu der Diskussion. Auch betrachtet der Bürgermeister das Thema und die über 500 Unterschriften für das Bürgerbegehren als so wichtig, den Bürgerentscheid durchzuführen. Wir machen das, auch wenn das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist, erklärt Robert Böhnel. Der Bürgerentscheid ist für ihn der bessere und ein guter Weg. Die erforderliche Mehrheit im Gemeinderat sieht dies genauso. 16 Räte stimmen zu, den eingelegten Widerspruch zurückzuweisen und einen Bürgerentscheid trotz Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens mit der identischen Fragestellung Sind Sie gegen den Neubau des Mulfinger Kindergartens am Wertplatz? durchzuführen. Allen am Ratstisch ist dabei bewusst: wird der Wertplatz abgelehnt, muss ganz neu in die Standortfrage eingestiegen werden. Denn der Bürger-entscheid macht keine Aussage, wo es mit dem Kinder-garten Mulfingen weitergehen soll. Vergabe Technikräume Bischof von Lipp Gemeinschaftsschule Die Weichen für die neue Ausstattung der Technikräume wurden in der Sitzung im Februar gestellt: Die Räte beschlossen, dafür Euro in den diesjährigen Haushalt einzustellen. Wie notwendig die Räume es haben, aufgerüstet zu werden, bringt der Schulleiter Johannes Dirnberger in der Sitzung nochmals in Erinnerung. Denn die Ausstattung ist nicht mehr zeitgemäß, insbesondere die Steuerungs- und Elektrotechnik fehlt. Auch hat sie mit den gestiegenen Schülerzahlen nicht Schritt gehalten. Der Schulleiter weist zudem darauf hin, dass Technik neues Prüfungsfach wird. Die Schüler brauchen daher entsprechend ausgestattete Technikräume, um ihre Prüfungen ablegen zu können. Hinzu kommt für Johannes Dirnberger, dass die Schule in direktem Wettbewerb mit benachbarten Schulen steht. Und mit einer Meister Eder Werkstatt locke man auch keine Lehrkräfte an die Schule. Überdies stehe man mit der derzeitigen Ausstattung nicht gut da, wenn außer-schulische Partner anfragen, was in den Technikräumen geleistet werden könne. All das wird Vergangenheit. Denn der Gemeinderat vergibt einstimmig den Auftrag für die Ausstattung der Technikräume an die Firma WEBA ,52 Euro investiert die Gemeinde. 20 komplett ausgestattete Arbeitsplätze entstehen, die sich

3 auch beim geplanten Tag der offenen Tür der Bischof von Lipp Gemeinschaftsschule im Februar der Öffentlichkeit zeigen werden. Kauf von 2 Elektrofahrzeugen (Hausmeister, Kläranlage) Der Hausmeister der Grundschule und Mensa, der auch den Kindergarten Jagstberg täglich mit Essen beliefert und in Zukunft noch weitere öffentliche Gebäude betreuen soll, wird ebenso wie die Mannen von der Kläranlage künftig mit einem Stromer unterwegs sein. Die Räte beschließen einstimmig zwei Elektroautos Marke Kangoo von Renault inklusive Batterie anzuschaffen. Das Förderprogramm Energieund Klimafond bezuschusst die Elektromobilität. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid über ,25 Euro. Diese werden bei den Anschaffungskosten in Höhe von ,19 Euro in Abzug gebracht. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Solarpark Eberbach Die EnBW plant bei Eberbach eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von 12,3 Hektar. Projektmanager Hartwig Dieterich stellte dem Gemeinderat das Projekt in der Sitzung am 17. Juli vor. Sowohl der Ortschaftsrat Eberbach als auch der Gemeinderat befür-worten die Anlage. Um das Vorhaben nun realisieren zu können, braucht es einen Bebauungsplan. Die Räte beschließen einstimmig die Aufstellung des Bebauungs-plans. Die EnBW übernimmt die Kosten für den Plan. Einstimmig ist auch der Beschluss, dass die bislang nicht im Flächennutzungsplan enthaltene Photovoltaikanlage als Sonderbaufläche darin aufgenommen wird. Gliederung der Teilhaushalte der Gemeinde Mulfingen im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Die Gemeinde stellt ihre kamerale Buchführung ab dem 1. Januar auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) um. Der Haushaltsplan im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen besteht aus einem Gesamthaushalt und aus einzelnen Teilhaushalten sowie dem Stellenplan. Der Gesetzgeber sieht die Bildung von mindestens zwei Teilhaushalten vor. Die Teilhaushalte sind produktorientiert zu bilden. Die Kämmerei empfiehlt, die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen sowie drei Teilhaushalte zu bilden. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag. So werden die Teilhaushalte nach den gesetzlich vorgegebenen Produktbereichen gegliedert. Und der Gesamthaushalt wird in die Teilhaushalte Innere Verwaltung, Gemeindeaufgaben und Allgemeine Finanzwirtschaft gegliedert. Franziska Scherer, die dem Gemeinderat die Thematik erläutert, erinnert abschließend an die Schulung am 11. Oktober, bei der die Räte fit für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen gemacht werden. Verpachtung des Fischereirechts an der Ette Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Fischereirecht an der Ette, Gemarkung Mulfingen, weiterhin an die Firma ebm-papst zu jährlich 220 Euro zu verpachten. Ein anderer Pächter kommt hierfür nicht in Betracht, da das Fischerei-recht auf dem Firmengelände verläuft. Sanierung Bewässerung Sportplatz Mulfingen Nach 40 Jahren hat die Pumpe für die Bewässerung des Mulfinger Sportplatzes schlapp gemacht. Die Pumpe ist inzwischen ersetzt. Nun aber halten die 40 Jahre alten Leitungen dem Wasserdruck durch die neue Pumpe nicht mehr Stand. Daraus folgt: eine komplett neue Beregnung mit Zuleitungen muss angeschafft werden ,14 Euro brutto kostet die Beregnungstechnik für den Sportplatz Mulfingen, mit der die Firma Pröhl aus Umkirch vom Gemeinderat einstimmig beauftragt wird. Baugesuche Mulfingen Bachgasse , Flst. 191 und 19, Abbruch Wohnhaus Nr Simprechtshausen Lausenweg 7, Flst. 3495, Einbau eines Unverpacktladens in bestehendes Stallgebäude Staigerbach Hofwiesenstraße, Flst. 2714, Neubau eines Bungalows mit Carport

4 Zaisenhausen Altenberg 8, Flst. 2916, Neubau eins Wohnhauses mit Doppelgarage Zu den Baugesuchen hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt. Mobilfunkmast der Telekom in Buchenbach Grundstücksüberlassung Eingehend berät das Gremium über den möglichen Standort für den geplanten Mobilfunkmast der Telekom. Denn der Ortschaftsrat Buchenbach bittet, den Funkmast auf dem Grundstück zu verlegen. Auch der Ortsvorsteher weist in seiner an die Räte darauf noch einmal hin. Der geplante Standort, so der Ortsvorsteher, ist ein sensibler Platz. Er ist nicht weit weg von der Ortschaft und vom Wohnbaugebiet schaut man direkt auf den Mobilfunkmast. Es wurde daher vorgeschlagen, den Funkmast 200 Meter weiter weg vom geplanten Standort in Richtung Wald zu erstellen. Die Telekom lehnt eine Verlegung aus mehreren Gründen ab. Den Funkmasten in den Wald hochzulegen, ist nach Aussage der Telekom nicht wirtschaftlich. Die Stromanbindung werde wahrscheinlich zu teuer. Das Unternehmen begründet die Absage auch damit, dass der Masten wegen der umliegenden Bäume höher gebaut werden müsse. Außerdem wird ausgeführt, dass je weiter ein Funkmast weg ist, desto stärker müsse ein Mobilfunkgerät für den Aufbau einer Verbindung emittieren. Will heißen: Die Immissionen auf den Handynutzer durch das eigene Gerät sind bei weiter entfernten Funkmastanlagen größer. Und bei dem jüngst geführten Gespräch zwischen der Gemeindeverwaltung und der Telekom kam eindeutig rüber: Sollte in der Gemeinde der Mobilfunkmast nicht wie geplant umgesetzt werden können, werde es Jahre dauern, bis mit Planungen wieder gerechnet werden könne. Ein Szenario, das sich am Ratstisch niemand vorstellen möchte. Insbesondere für Eberbach wäre kein Mobilfunkmast ganz schlecht. Man würde gefährden, was im Mobilfunk verbessert werden kann, meint Bürgermeister Böhnel, der um die dringend notwendige Verbesserung weiß. Denn auf ihn kommen die Leute wegen der schlechten Funkabdeckung im Teilort zu. Auch erinnert der Bürgermeister an den letzt jährigen Pressebericht, in dem über das Tal der Anschlusslosen geschrieben worden sei. Das wird sich ändern. Denn der Mobilfunkmast in Buchenbach wird die Nachbargemeinden mitversorgen und internetfähig sein. Triftige Gründe also, die für die Planung der Telekom sprechen. Dennoch wird Bürgermeister Böhnel gebeten, noch einmal mit dem Unternehmen wegen des alternativen Standortes zu sprechen. Und auf Vorschlag des Buchenbacher Ortsvorstehers wird der Bürgermeister mit der Kommunal-aufsicht abklären, inwieweit es der Gemeinde möglich ist, sich finanziell am Leitungsbau zu beteiligen. Denn die Erschließung des zum Wald hin verlegten Standortes werde zwar teurer, so der Buchenbacher Ortsvorsteher, die Ortschaft aber müsse viele Jahre mit dem Funkmast leben. Auch im Hinblick auf die Strahlenbelastung befürwortet ein Ratsmitglied den größeren Abstand. Wenn jedoch alle Stricke reißen, sprich der Mobilfunkmast nur wie von der Telekom geplant umgesetzt wird, gibt der Gemeinderat dafür grünes Licht. Verschiedenes - Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz Bürgermeister Böhnel weist auf die umfangreiche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - Rettet die Bienen im Mitteilungsblatt hin. - Bischof von Lipp Gemeinschaftsschule Der Bürgermeister weist auch auf Info-Broschüre der Bischof von Lipp Gemeinschaftsschule hin, die an die Plätze der Gemeinderäte auf dem Ratstisch gelegt wurden. - Ortsdurchfahrt Simprechtshausen Bürgermeister Böhnel informiert, dass die Pläne für die Ortsdurchfahrt Simprechtshausen bei der dortigen Bürgerversammlung am 22. Oktober vorgestellt werden. - Ortsmitte Mulfingen Am 4. und 5. Oktober wird der Asphalt eingebaut. Die Ortsdurchfahrt ist daher komplett gesperrt. - Planung Kindergarten Hollenbach und Mulfingen Die Kindergartenplanung in Hollenbach und Mulfingen wird Thema in der Gemeinderatssitzung im November sein. - Starkregenmanagement Mit Blick auf die Ereignisse beim letzten Starkregen fragt der Ortsvorsteher von Ailringen, was in der

5 Gemeinde bezüglich Starkregenmanagement unternommen werde. Bürgermeister Böhnel berichtet, Starkregenmanagement sei beauftragt. Wahl der Ortsvorsteher und ihrer Stellvertreter, Verpflichtung und Ernennung der Ortsvorsteher, Verabschiedung der ausscheidenden Ortsvorsteher Die von den Ortschaftsräten vorgeschlagenen Ortsvor-steher und Stellvertreter erhalten vom Gemeinderat ein klares Votum. Einstimmig werden alle Ortsvorsteher und Stellvertreter gewählt. Johannes Dirnberger senior wird als Ortsvorsteher von Mulfingen und Markus Beck als dessen Stellvertreter gewählt. In Ailringen ist weiterhin Bernhard Haag der Ortsvorsteher und Martin Dörr sein Stellvertreter. Nicht anders in Buchenbach, wo Dieter Baumann Ortsvor-steher und Markus Münch sein Stellvertreter bleiben. Die Ortsvorsteherin von Eberbach heißt weiterhin Monika Baumann und Helmut Gronbach bleibt ihr Stellvertreter. Auch in Hollenbach bleibt Gerhard Hirschlein Ortsvorsteher und Martin Albrecht stellvertretender Ortsvorsteher. Jagstberg hat mit Norbert Huber einen neuen Ortsvor-steher. Sein Vorgänger Martin Landwehr wird sein Stellvertreter. Auch Simprechtshausen bekommt mit Stefan Fuchs einen neuen Ortsvorsteher. Franz Unter-grabner und Michael Schmieg werden zu seinen Stellvertretern gewählt. Jürgen Schmitt bleibt Ortsvor-steher in Zaisenhausen. Erich Rauscher wird als Stell-vertreter gewählt. Bürgermeister Böhnel verpflichtet die gewählten Ortsvorsteher. Sie erhalten ihre Ernennungsurkunde. Abschied nehmen heißt es von den Ortsvorstehern Alban Vorbach und Martin Landwehr, die sich nicht mehr zur Wahl stellten. Zur Verabschiedung überreicht ihnen Bürgermeister Böhnel je eine Dankurkunde und ein Dankeschön der Gemeinde.

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